84 Das Kapital. Risiko der Unternehmung mit, eine Verlustgefahr, die im Konkurs ­ des Kreditnehmers wirksam wird. Der einfache Warenoder ­ Geldgläuhiger ist somit in diesem ungünstigsten Fall am Verluste in der Höhe des Unterschiedes zwischen Anspruch und Konkursquote voll beteiligt, am Gewinn der Unternehmung jedoch nur mit einem im voraus vereinbarten Zins. Für die Kritik der eigenen Mittel von besonderer Wichtigkeit ­ ist folgendes: Die Entstehung, Zusammensetzung und Verwendung ­ des eigenen Kapitals; das Verhältnis zwischen den eigenen Mitteln und dem Leihkapital (Schulden); das Verhältnis zwischen Grund- und Zusatzkapital, die Größe des haftpflichtigen Unternehmerkapitals mit Berücksichtigung etwaiger Nachschußverpflichtungen; ­ endlich das Verhältnis zwischen eigenen Mitteln und dem Erträgnis der Unternehmung, die Rentabilität des Kapitals. Das Eigenkapital ist Betriebsfonds, Garantiekapital den Gläubigern gegenüber und Träger des Kapitalrisikos der Unternehmung. Im Einzelfall sind noch andere durch die Eigenart ­ der Unternehmung bedingte Beziehungen des Kapitals zu anderen Bilanzposten zu berücksichtigen. Das Kapital der Aklienvereine im besonderen läßt sich wie folgt gruppieren: I. Offenes, bilanzmäßig sicht- II. Bilanzmäßig nicht oder nicht bares Kapital: unmittelbar sichtbares (gea) gebundenes, unverteilbares heimes) Kapital: Kapital: a) gesetzlich vorgeschriebene, 1. Aktienkapital (gleichbe- b) freiwillige „stille Reserven“-rechtigte Aktien; Stammund Vorrechtsaktien; voll oder nur teilweise eingezahlt); ­ 2. gesetzliche Reserve, § 262; b) freies, verteilbares Kapital; 3. freiwillige Reserven; 4. bilanzmäßiger Reingewinn. Das Aktienkapital ist während der Dauer des Bestandes der Unternehmung von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen. ­ Die Rückzahlung des Kapitals bei Aktienvereinen