Stille Reserven. 89 dem Erwerbe dienen: eigene Mittel und Schulden. Man kann unterscheiden: a) feste Kapitalien, über die die Unternehmung dauernd oder verhältnismäßig lange Zeit verfügen kann. Hierher gehören die eigenen Mittel (mit Ausschluß des Bilanzgewinnes) und die festen Schulden; b) veränderliche Kapitalien mit ver hältnismäßig kurzer Verfügbarkeit, wie die laufenden Kredite und der Gewinnvortrag. Für die Beurteilung des finanziellen Aufbaues einer Unternehmung ist die Frage nach der Dauer der Verwendbarkeit der Kapitalien in der Unternehmung von größter Bedeutung. 8. Abschnitt. Stille Reserven (versteckte, geheime, verschleierte, innere Reserven). Die stillen Reserven *) sind jene Teile des Eigenkapitals (Reinvermögens) einer Erwerbswirtschaft, die in der Schlußhilanz z ahlenmäßig nicht in Erscheinung treten. Dieses Geheimkapital bildet mit dem offenen das Gesamtkapital der Unternehmung. Simon, Bilanzen S. 229, definiert sie als Beträge, welche bilanz mäßig noc h nicht als Gewinne zur Erscheinung kommen, wenn solche auch tatsächlich voraussichtlich erwachsen. Während di e freiwilligen, offenen Reservefonds aus dem bilanzmäßig nach gewiesenen Reingewinn entstanden sind, die Ausschüttung dieser ^ewinnteile unterblieben ist, sollen die stummen Reserven die Rildung dieses Reingewinns in bestimmter Richtung und Höhe v orhindern. Stille Reserven sind in der Regel an ein Vermögensobjekt gebunden. (Stummes, geheimes Vermögen.) Bei Industriegesell- Sc haften stecken sie zumeist in den Anlagewerten (entstanden hurch übermäßige Abschreibung, Anlage- oder Abschreibungs- r zserven) und im Buchwert der Beteiligungen, bei Bank-Aktien *) Frankfurter Ztg. vom 30. Mai 1917. Rosendorff, Die stillen Re serven der Aktiengesellschaften. Berlin 1917. Ehrenberg, Bilanz u. stille Reserven; in Jlwrings Jahrbüchern Bd. 52, S. 215 f. Flechtheim und Haus >n ann im Bank-Archiv 1917. Bernstein in Holdheims Monatsschrift (1917)