Kritik des Gläubigers. 227 ist und der Wettbewerb sowie die wirtschaftlichen Kräftever hältnisse zwischen beiden Kreditpartnern es zulassen, durch eigene kritische Untersuchungen ergänzt, soweit seine eigene Kenntnis bilanztechnischer Fragen es ihm ermöglicht. Die Bilanzaufstellung eines Gläubigers unter dem Gesichts punkt der Sicherheit seiner Forderung würde etwa folgendes Bild zeigen; I. Anlagevermögen. U. Betriebsvermögen-, a) nicht gebunden: 1. sofort greifbar, 2. kurzfristig greifbar; davon Forderungen: Bankguthaben 1«) nicht WarendebitorenJ gedeckt ß) gedeckte Forderungen (Art der Deckung), y) Forderungen an Tochter unternehmungen, <J) Darlehnstorderungen; b) durch Kreditsicherung ge bundenes Vermögen: 1. Kautionseffekten, 2. Verpfändete Effekten und Waren, 3. zedierte Forderungen, 4. Sicherungsübereignung des Warenlagers. Hl. Geldreserven (vgl. Sachregister). 1. Belastung des Anlagevermögens durch Hypotheken, Grund schulden (= % des Buch wertes von I); Sicherungshypothek f. Anleihe schulden. II. Betriebsschulden: 1. sofort fällig, 2. kurzfristig; a) nicht besonders gedeckt: Warenschulden, eigene Akzepte, Blankokredite, Darlehn. b) Pfandgesicherte Schulden Bankschulden! Angabe d . Bankakzepte pioherheit Lombarddarlehen, nach Waren, Effekten ge trennt. III. Bedingte Verpflichtungen: aus Bürgschaften; Solawechsel auf Kunden; Giroverbind- lichkeiten; Nachschußver pflichtungen auf Beteiligun gen; Zahlungsverpflichtungen auf Bestellungen. Vgl. Recht und Buchhaltung im I. Band; über Zahlungsbereitschaft, Bankbilanzen im vorliegenden Buche. 16*