Zahlnngsbereitschaft 247 in sich birgt, dem Betriebe vorzeitig liquide Mittel im Übermaße zu entziehen. Soweit im Wege des Kredits nicht Barmittel, sondern andere Betriebsmittel erworben werden, z. B. Waren, Rohstoffe usw., ergibt sich die Verwendung solcher Kredit kapitalien von selbst. Wie jede Kritik der Bilanzzahlen muß auch das Verhältnis der flüssigen Mittel zu den nicht flüssigen relativ betrachtet werden. Ein großer Lagerbestand an Waren oder Rohstoffen kann durch höheren Absatz oder größeren Auftragsbestand, durch gute Konjunktur, günstigen Einkaufspreis und manches andere bedingt sein. Es ist aber auch möglich, daß Anschaffung und Veräußerung der Lagerbestände nicht im richtigen Ver hältnis zueinander stehen, daß der Unternehmer auf seinen Vorräten „sitzen“ geblieben, eine Absatzstockung eingetreten ist, daß sich die Bedarfsdringlichkeit des Marktes etwas über die normale Jahreszeit hinaus verschoben hat. Bestellungen wurden rückgängig gemacht, beispielsweise bei rückläufigen Preisen, es können Waren auf Abruf verkauft worden sein, die noch nicht bezogen wurden, oder der Bilanztag fällt in die Hoch saison des Verkaufes und bedingt dadurch entsprechend große Lagerbestände usf. Hier wie überall darf nicht das rechnungs mäßige Ergebnis der Bilanzbetrachtung allein das Urteil be stimmen, es müssen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmung, des Erwrebszweiges, der ganzen Volkswirtschaft mitberücksichtigt werden. Versuchen wir, die Bilanz einer Kreditaktienbank, für die die Zahlungsbereitschaft im volkswirtschaftlichen Interesse be sonders wichtig erscheint, unter dem Gesichtspunkt der Li quidität zu gruppieren. Ordnen wir zunächst die Schulden nach ihrer Fälligkeit: P. 1. Sofort fällig sind: Scheckguthaben, „tägliches“ Geld im Börsenverkehr, Depositengelder mit täglicher Kündigung, der größere Teil des Reingewinns einer Aktiengesellschaft. Scheck guthaben als Grundlage des Zahlungsverkehrs werden vor großen Zahlungsterminen in erhöhtem Maße abgehoben, Depositen gelder bleiben erfahrungsgemäß kürzere oder längere Zeit bei der Bank. Die Auszahlungsbeträge des Reingewinns werden durch Beschluß der Generalversammlung sofort fällig, scheiden