344 Gründungsbilanzen • Gerichte hinzuweisen, und es ist, wenn eine Einigung nicht erzielt wird, die Revisicnstätigkeit einstweilen einzustellen. Die Rechte auf Nebenleistungen (§§ 212, 216) x ), beispiels weise bei Rübenzuckerfabriken die Rübenlieferungspflicht der Aktionäre, kommen als solche in der B. nicht zum Ausdruck Leistungsvergütungen werden selbstverständlich verbucht. Bei der Umwandlungsgründung — durch Vermittlung einer Bank, eines Finanzagenten — wird das Unternehmen als Ganzes übernommen. Der Illations-, Kauf- oder Einbringungspreis wird zwischen beiden Parteien vereinbart; der Vorbesitzer läßt sich den Wert des Geschäfts (Firma, Kundschaft usw.) bezahlen, auch die Provision an die Vermittler. Der Preisaufschlag hierfür gegenüber dem wirklichen Wert der Aktiva wird selten in einem offenen Sonderbilanzposten erscheinen. Häufiger wird er auf die Aktiva verteilt, gewöhnlich auf die Immobilien; auch andere geheime Verschiebungen in der Bewertung der Aktiva und inner halb des Rahmens der Taxe kommen vor. So werden häufig die Immobilien höher, die Maschinen billiger eingestellt, weil auf dem Immobilien-Konto später weniger abgeschrieben zu werden pflegt als auf Maschinen-Konto 1 2 ). Oder man bewertet Waren und Debitoren, also Umsatzvermögen, geringer, schlägt das Minus auf den Wert der Immobilien und erhöht damit die 1 ) Eben, Die Nebenleistungs-Aktiengesellschaft. Leipzig 1904. 2 ) Z. B.: Vom Vorbesitzer wurden M 1 052 434 in die Aktiengesellschaft eingebracht. Dagegen übernahm diese die am 30. April 1902 vorhanden gewesenen Passiven (Kreditoren, Akzepte usw. sowie M 37 000 Hypothek, die inzwischen zur Rückzahlung gekommen ist) im Betrage von M 377 250. Der Rest betrug sonach M 675 184. Diese den Buchwerten entsprechende Summe wurde laut Vereinbarung um „ 72 500 erhöht, so daß sich M 747 684 als Gesamtübernahmepreis ergab. Vorstehende M 72500 wurden mit M 35000 dem Maschinen-Konto u. M 37 500 dem Grundstück- und Ge bäude-Konto zugefügt. Zum Ausgleich sind dem Vorbesitzer M 747 000 als vollgezahlt geltende Aktien gewährt und der Rest von M 684 nebst 5% Zinsen von M 747 684 für das Jahr vom 1. Mai 1902 bis 30. April 1903 bar vergütet worden.