Griindungsbilanzen. 353 Unterbilanz oder Verwendung zu außerordentlichen Abschrei bungen x ). (Buchung der beschlossenen Einzahlung: Nachschußeinzah- lungs-Konto oder Konto der Gesellschafter an Nachschußkapital- Konto. Durch die tatsächlichen Einzahlungen wird das zuerst genannte Konto späterhin entlastet. Beide Konten erscheinen in der Jahresbilanz, falls bis zum Bilanztag die Nachschüsse nicht voll eingezahlt sind. Die Verwendung der Nachschüsse geht zugunsten der betreffenden Konten [Anlage-, Maschinen- Konto usw.], zu Lasten des Nachschußkapital-Kontos.) Die Einziehung oder Amortisation von Geschäftsanteilen, d. h. die Beseitigung von Anteilsrechten erfolgt, um das Stamm kapital zu vermindern oder um durch Vernichtung von Ge schäftsanteilen die Zahl der Beteiligten zu reduzieren und da durch die Rentabilität des Unternehmens für die Verbleibenden zu erhöhen, endlich um aus der Gesellschaft, ohne Übertragung des Anteils an Dritte, auszuscheiden. Die Herabsetzung des Stammkapitals (§ 58), bis zum Mindestbetrag von 20 000 M. zu 500 für die einzelne Stammeinlage, kann durch Einziehung von Stammanteilen oder durch Verminderung des Betrages der einzelnen Stammanteile erfolgen. Ihr Zweck kann sein: Tilgung einer Unterbilanz, Bildung eines Reservefonds, d. i. Verzicht der Gesellschafter auf einen Teil ihrer Einlagen zugunsten der Gesellschaft ohne eine Abfindung; endlich kann die Herabsetzung zum Zwecke der Zurückzahlung von Stammeinlagen, oder, so weit die Stammeinlagen nicht vollbezahlt sind, zum Zwecke des Erlasses der geschuldeten Einzahlungen (Minderung des Kapitalüberflusses) erfolgen. Beispiel für die Umwandlung einer Einzelfirma in eine G. m. b. H. An der Erbschaftsmasse des verstorbenen Kaufmannes N. sind dessen Witwe und drei Kinder beteiligt. Außer Geschäfts vermögen ist noch Privatvermögen vorhanden. Von den Erben wird die Umwandlung in eine G. m. b. H. mit einem Mindest kapital von 270 000 M. beschlossen. Die Aktiva der Erbschafts masse einschließlich Privatvermögen betragen M. 764 108,10 die Schulden „ 244 484,30 das Kapital M. 519 623,80. i) Über die Nachschußpflicht vgl. Fischer, Bilanzwerte, 11. S. 355, 861. I-eitner, Buchlmltmig und BUnnakundc. U. 6. u. 1. Aufl. 23