Konknrsbilanzen 389 der Absonderungsberechtigten und der Massegläubiger übrig bleibt. Beantragt der Gemeinschuldner selbst die Konkurseröffnung, so hat er ein Verzeichnis der Gläubiger (Bank-, Buch-, Wechsel-, Hypothekenschulden, rückständige Leistungen, wie Zinsen, Miete, Gehälter, Löhne usw., § 61 KO.), sowie eine Übersicht der Ver mögensmasse, einschließlich des Privatvermögens bei Einzel kaufleuten, vorzulegen. Dieser Status hat die Zahlungsunfähigkeit, zu beweisen und hat die Vermögensstücke nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu bewerten. Insbesondere hat diese Übersicht alles im fremden Besitz sich befindliche Eigen tum des Gemeinschuldners, z. B. Effektendepots, sowie die ver pfändeten Vermögensgegenstände und die Forderungen zu ver zeichnen, welche für die abgesonderte Befriedigung beansprucht werden. Nach der Eröffnung des Verfahrens hat der Verwalter die einzelnen zur Konkursmasse gehörigen Gegenstände unter An gabe ihres Wertes aufzuzeichnen. Der Wert ist erforderlichen falls durch Sachverständige zu ermitteln. Bei der Aufzeichnung ist eine obrigkeitliche oder eine Urkundenperson zuzuziehen. Der Gemeinschuldner ist zuzuziehen, wenn er ohne Aufschub zu erlangen ist (§ 123 Abs. 1 KO.). Dem Verwalter liegt ferner die Anfertigung eines Inventars und einer Bilanz ob. Er hat eine von ihm gezeichnete Abschrift des Inventars und der B. und, wenn eine Siegelung und Ent- siegelung stattgefunden hat, die Protokolle über dieselben auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen (§ 124 KO.). Inventar und Bilanz nach § 124, die ohne Bei ziehung einer obrigkeitlichen oder Urkundenperson vom Ver walter aufzustellen sind, geben auch die Schulden an, die „Auf Zeichnung“ nach § 123 die zur Konkursmasse gehörigen Gegen stände. Die Konkursbilanz ist eine Liquidations- und Vermögens verteilungsbilanz. Die Bewertungsvorschriften der §§ 39, 40, 261 HGB. genügen nicht immer für solche Zusammenstellungen. Der Versilberungswert der Vermögensgegenstände steht im An fang des Konkursverfahrens nicht mit Sicherheit fest. Deshalb