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        <title>Bilanztechnik und Bilanzkritik</title>
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            <surname>Leitner</surname>
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      <div>46 
Die Bewertung der Bilanzposten. 
schäften und Kommanditaktiengesellschaften nicht ändert. Seine 
Bestimmungen sollen, dem Kaufmann ein schätzbarer Weg 
weiser in bezug auf die Bewertung sein. Sie sind öffentlich- 
rechtlicher Natur, dem Kaufmann und den Gesellschaften, die 
diesen Bestimmungen unterworfen sind, im Interesse der Gläu 
biger auferlegt. Die B. des Kaufmanns nach § 40 soll einen Über 
blick über die Vermögensverhältnisse gewähren, ihm zeigen, daß 
ein zur Deckung der Schulden ausreichender Fonds an aktivem 
Vermögen vorhanden ist. Deshalb verlangt der Gesetzgeber im 
Sinne des § 40 eine Vermögensbilanz, keinen Nachweis des Er 
folges in der B. Ein unmittelbarer Zwang zur Erfüllung der 
Bewertungsvorschriften liegt nicht vor. Im Falle des Konkurses 
wird die Nichtbefolgung mit Strafe bedroht, wenn die Interessen 
der Gläubiger verletzt sind. 
Die Bewertung nach § 40 sei eine zwingende Vorschrift. Die 
Kaufleute müssen die Vermögensgegenstände zum Tageswert 
ansetzen, d. h. sie müssen beispielsweise Veräußerungsgegen- 
stände mit dem Verkaufswert des Bilanztages bewerten. An 
dere Juristen meinen, daß dieser Bewertungsvorschrift nur die 
Bedeutung einer Maximalvorschrift zukomme: höchstens zum 
Tageswert dürfen die Vermögensteile angesetzt werden, um sich 
und die Gläubiger über die wahre Vermögenslage nicht zu täu 
schen. Eine Minderbewertung sei statthaft, soweit nicht Privat- 
rechte Dritter in Frage kommen (z. B. Gewinnanteile). Diese 
Streitfrage und die Theorie der Bewertung sind in der Literatur 
so ausführlich behandelt worden, daß sich ein Eingehen auf die 
verschiedenen Ansichten erübrigt. Einkaufswert, gemeiner Wert, 
allgemeiner Verkehrswert, Markt- oder Börsenpreis, objektiver 
Tauschwert, Realisierungswert, individueller Gebrauchs- und Ver 
kehrswert, Geschäftswert, Buchwert, Selbstkosten, diese Schlag 
worte geben die wichtigsten Etappen der Bewertungslehre. Hier 
sollen nur einige wichtigere Gesichtspunkte erörtert werden 1 )- 
») Vgl. Simon,’ Bilanzen, S. 289—445; Rehm, Bilanzen, S. 693—789; 
Passow, Bilanzen, S. 83—197, 243—268; Fischer, Bilanzwerte, I. Teil, 
8. 13—142; derselbe, Grundlagen der Bilanzwerte. Leipzig 1909; Kovero, 
Die Bewertung der Vermögensgegenstände in den Jahresbilanzen der pri 
vaten Unternehmungen. Berlin 1911. Osbahr, Die Bilanz vom Stand 
punkt der Unternehmung, 2. Auf!., Berlin 1919.</div>
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