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        <title>Bilanztechnik und Bilanzkritik</title>
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            <forname>Friedrich</forname>
            <surname>Leitner</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1015576184</idno>
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        ﻿BILANZTECHNIK
UND BILANZKRITIK

FRIEDRICH LEITNER

PROFESSOR AN DER HANDELS-HOCHSCHULE BERLIN

II. BAND

DES GRUNDRISSES DER BUCH-
HALTUNG UND BILANZKUNDE

SECHSTE UND SIEBENTE AUFLAGE
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        ﻿
        <pb n="3" />
        ﻿I

Vorwort zur 2. Auflage.

V on den kaufmännischen Bilanzen gilt mutatis mutandis
das Dichterwort:

In des Menschen Gesichte steht seine Geschichte. ....

Sein innerstes Wesen, es tritt hier ans Licht —

Doch nicht jeder kann’s lesen, verstehn jeder nicht.

Jede Einzelunternehmung ist nur ein größerer oder kleinerer,
bedeutender oder bedeutungsloser, aber doch ein Teil des Ganzen,
ein Glied in dem Räderwerk des auch heute noch so wenig ver-
standenen Mechanismus der Volkswirtschaft. Wer die scheinbar
wesenlosen Zahlen einer Bilanz lesen will, muß das Walten und
Wirken seiner Zeit verstehen, unter anderem auch verstehen,
zwischen den Zahlen und Zeilen zu lesen. Und wie dem Künstler,
dem Chirurgen nur das Handwerksmäßige gelehrt werden kann,
die Handhabung des Werkzeuges, das Werk jedoch von der
Persönlichkeit des Schaffenden abhängig ist, so kann auch ein
Buch über Bilanzkritik nur eine Lehre vom Handwerkszeug sein,
d- h. hier eine Zusammenfassung der für die kritische Würdigung
erforderlichen bilanztechnischen, wirtschaftlichen und rechtlichen
Bedingungen und Bestimmungen.

Das vorliegende Buch ist keine Fibel des Bilanzwesens,
nicht für ABC-Schützen auf diesem Teilgebiet der Privatwirt-
schaftslehre kaufmännischer Betriebe geschrieben Die zahlreichen
        <pb n="4" />
        ﻿»
        <pb n="5" />
        ﻿Literaturauswahl.

(St = Stuttgart, M — München, Lp = Leipzig; B= Berlin; A = Auflage.)

1.	Einführung: Außer den Lehibuchern der kaufm. Buchhaltung (Ab

schnitt: Bücherabschluß):

Huher, Wie liest man eine Bilanz? St 1907 ff.

Hiemann, Bilanzen, ihre Entstehung und ihr Zusammenhang mit der
Materialverwaltung, dem Lohnwesen und der Selbstkosten
berechnung. 2. A Lp 1912.

2.	Juristisch;

Grundlegend: Simon, Die Bilanzen der Aktiengesellschaften und der
Kommanditaktiengesellschaften. 3. A. B 1899 (4. A. B 1910).

Am ausführlichsten: Rehm, Die Bilanzen der Aktiengesellschaften und
Gesellschaften m. b. H., Kommanditgesellschaften nach deutschem
und österreichischem Handels-, Steuer-, Verwaltungs- und Straf-
recht. M 1903.	(2. A 1914.)

Mit wirtschaftlichen Betrachtungen durchsetzt: Passow, Die Bilanzen
der privaten und öffentlichen Unternehmungen. 3. A. Lp 1921.
Zitiert nach der 1. A. 1910. Kurz orientierend: Knappe, Die
Bilanzen der Aktiengesellschaf en vom Standpunkte der Buch-
haltung, Rechtswissenschaft und der Steuergesetze. 2. A. Hannover
1909. Bauer, Inventur und Bilanz. 4. A. Lp 1913.

Für Fortgeschrittene: Fischer, Die Bilanzwerte, was sie sind und was
sie nicht sind. 1. und 2. Teil: Lp. 1905/08. Die Kommentare und
Lehrbücher zum Handelsgesetzbuch oder zu Teilgebieten (Staub,
Lehmann, Düringer-Hachenburg usw.).

Die Bewerlungsfrage behandelt Kovero, Die Bewertung der Vermögens-
gegenstände in den Jahresbilanzen der privaten Unternehmungen.
B 1911. (Auch Scherber, Bilanzen nach buchhalterisch-juridischen
Gesichtspunkten. Wien 1885.)

3- Kaufmännisch-technisch:

Stern, Die kaufmännische Bilanz. 2. A. Lp 1911.

Hiemann, Bilanzen, ihre Entstehung und ihr Zusammenhang mit der
Materialverwaltung, dem Lohnwesen und der Selbstkostenberech-
nung. Lp 1908.	2. A. 1912.

Reisch-Kreihig, Bilanz und Steuer. 2 Bände. Wien. 3. A. 1914/15.

Maatz, Die kaufmännische Bilanz und das steuerbare Einkommen.

&lt;	6. A. B 1921.

Berliner, Buchhaltungs- und Bilanzlehre. 5./6. A. Hannover 1920.

Chenaux-Repond, Die kaufmännische Bilanz und der Bücherabschluß.
2. A. St 1912.

Steiner, Kapital und Bilanzen der Aktiengesellschaft. Dresden 1905.

Busse, Inventur, Bücherabschluß und Bilanz. 3. A. St 1919.

Beigel, Buchführung und Abschlüsse der Handelsgesellschaften nach
Gesetz und Technik. 2 Teile. Lp 1914

Schaer, Buchhaltung und Bilanz. 4. A. B 1921.
        <pb n="6" />
        ﻿VI

LiteraturauswahL

4.	Kritisch:

Gersiner, Bilanzanalyse. B 1912. 5. A. 1921.

Konrad, Die Bilanzrätsel; ein B'eitrag zu deren Lösung. 2. A. Wehingen
o. J. (etwa 1911).

Lomnitz, Die systematische Bearbeitung der Veröffentlichungen von
Aktiengesellschaften. Lp 1908.

Osbahr, Die Bilanz vom Standpunkt der Unternehmung. 2. A. B 1919.

Tageszeitungen usw.: Frankfurter Zeitung; Kölnische Zeitung.
Für Bankbilanzen überdies Plutus (April-Nummern); die
Bank; Der Deutsche Ökonomist (vgl. die jährlichen Zu-
sammenstellungen).

5.	Ausland;

Brauchlin, Bilanz nach schweizerischem Obligationsrecht. Zürich 1905.

Zimmermann, Die Jahresbilanz der A. G. nach deutschem und schweize-
rischem Recht. Zürich 1912.

Li.au.ty, Traite des inventaires et des bilans. Paris, o. J.

Verley, Le bilan dans les societös anonymes. Paris 1906.

Carpenlier, fitude juridique sur le bilan dans les sociölös par action.
Paris 1906 (mit Bibliographie).

Die französische Literatur fast vollständig zitiert bei

Reymondin, Bibliographie sur la Science des comptes. Paris 1909.

Mackenzie, The modern balance sheet and analyse ot Company finance.
London 1908.

Dicksee, Auditing; a practical manual for auditors. 7. A. London (Gee
&amp; Co.).

6.	Revisionswesen:

Porzig, Technik der Bücher- und Bilanzrevision. 2. A. St 1917.

o. Pawel-Rammingen, Die Praxis der Brauereibücherrevision. St 1913.

Beigel, Lehrbuch der Buchführungs- und Bilanzrevision. Dresden 1908.
2. A 1914.

Moral, Organisation und Reorganisation industrieller Betriebe. B 1911.

Römer, Die Bücherrevisoren-Praxis in Deutschland. B 1905.

Leiincr, Die Kontrolle in kaufm. Unternehmungen. 2. A. Frankfurt
a. M. 1920. S. 37 — 106.

Stein, Die Kontrolle der Rechnungslegung. B 1914.1

Gersiner, Revisionstechnik. B 1920.

Leischert, Die Duchführung der Verbandsrevision im Deutschen Ge-
nossenschaftsverband. 2. A. B 1921.

7.	Bilanzstatistik;

Moll, D;e Rentabilität der Aktiengesellschaften. Jena 1908.

Derselbe. Das Problem einer amtlichen Statistik der deutschen Aktien-
gesellschaften. Jena 1908.

Lomnitz (siehe unter 4).

Salings Bilanz- und Rentabilitäts-Tabellen. 1. Jahrgfl., 1910/11 fl.
        <pb n="7" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis.

I.	Die ordentlichen jährlichen Schlußbilanzcn.

Einlei tung.

1 Abschnitt: Inhalt und Form der Schlußbilanz.............. 3—23

2.	„	Die Abschlußtechnik........................... 23—43

Die Wertansätze in den Schlußbilanzen:

3.	Abschnitt: Die handelsgesetzliche Bewertung der Bilanzposten

!/'	I. Im al’gemeinen 44—55.

II. Im besonderen 55—63.	y

4.	„	Die Abschreibungskonten....................... 63—67

5.	,,	Die Abschreibungen ........................... 67—76

6.	„	Abschreibungen aul Forderungen ............... 76—81

Das Kapital in den Schußbilanzen:

7.	Abschnitt- Das Kapital im allgemeinen.................. 81 — 89

8.	„	Stille Reserven............................... 89—97

9.	„	Die echten offenen Reservekapitalien der Aktien-

gesellschaften ............................. 97 — 112

10.	„	Die Anlegung der Reservekapitalien..............  112—117

Die Ertragsbilanzen:

11.	Abschnitt: Die Ertragsbilanz.......................... 118—140

Exkurs zum 11. Abschnitt: Die Rentabilität.. 140—144

12.	„	Die Gewinnverteilungsgesellschaften.............. 145—160

Offene Handelsgesellschaft 145.

Kommanditgesellschaft 148.

Stille Gesellschaft 150.

Gesellschaft m. b. H. 151.

Akliongesell chaft 154.

Genossenschaften (22. Abschnitt).

13.	„	Eifolgsregulierungsposten......................... 160—165

14.	„	Agio und Disagio der Industrieanleihen............ 165—170	y

II. Kritik der Schlußbilanzen.

15.	Abschnitt; Die Unvohständigkeit der Bilanz ............... 171—178

16.	n	Bilanzdelikte..................................... 178—183

11.	„	Kontenkritik u. Bilanzrechnungen.................. 183—202

i
        <pb n="8" />
        ﻿vm

Inhaltsverzeichnis.

18.	Abschnitt: Bilanzkritik..................................... 202—242

a)	im allgemeinen 202.

b)	Kritik der Passiva 218. %■'

c)	Bilanzkritik im besonderen:

1.	Kritik des Gläubigers 225.

2.	„	„ . Aktionärs 228.

3.	„	anderer Interessenten 228.

4.	„	von Industriebilanzen 229. X

19.	„ Die Liquidität (Zahlungsbereitschaft)................. 243—256

20.	Bankbilanzen 		
21.	Die Bilanzen der Hypothekenbanken 				282	300
22.	Genossenschaftsbilanzen	  A. Kreditgenossenschaften 306.  E. Baugenossenschaften 308.  C. Konsumvereine 309.	. 301	314
23.	Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe	  III. Außerordentliche Bilanzen.	.. 314-326
24. Abschnitt: Zwischenbilanzen			
25.	Gründungsbilanzen 	  I.	Einzelunternehmung 333.  II.	Offene Handelsgesellschaft 336.  III.	Kommanditgesellschaften 340.  IV.	Aktiengesellschaften 341.  V.	Gesellschaft m. b. H. 349.  VI.	Berggewerkschaften 356.	
26.	Liquidationsbilanzen	  a) Offene Handelsgesellschaft 357.	
	b) Aktiengesellschaft 359.	
27.	Fusionsbilanzen		. 372 383
28.	Konkursbilanzen 		
Anhang:	Neuzeitliche Bilanzfragen;	
	I. Der Zweck der Bilanzaufstellung		. 404 407
	II. Geldentwertung und Wertschwankungen .	. 407-414
	III. Steuerrecht und Bilanz.				. 415—417
Sachregister.	Abkürzungen;	. 418-424

B = Bilanz (im Sinne des § 39 HGB.).

Band I = Band I dieses Buches: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung,,
5. Aun., 1921.

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch.

HGB. = Handelsgesetzbuch.

KO. = Konkursordnung.

Privatwi rlschaflslehre = Leitner. Privatwirtschaftsichre der Unternehmung,
3. Aull. Berlin 1921.
        <pb n="9" />
        ﻿
        <pb n="10" />
        ﻿I. Einleitung.

1.	Abschnitt.

Inhalt und Form der Schlußbilanz.

Die Volkswirtschaftslehre verbindet mit dem privatwirt-
schaftlichen bzw. -rechtlichen Grundwort „Bilanz“ ein verkehrs-
wirtschaftliches Bestimmungswort: Forderungs-, Zahlungs-,
Handelsbilanz. Diese sozialwirtschaftlichen Begriffe und die
kaufmännischen Bilanzen zeigen eine äußerliche Übereinstim-
mung: in jeder Bilanz handelt es sich um eine Aufstellung wirt-
schaftlich positiver und negativer Zahlengrößen, um eine Be-
rechnung bestimmten Inhalts und mit bestimmtem Endzweck.

Die im HGB. und in Sondergesetzen vorgeschriebenen Bi-
lanzen sollen den Wert des Vermögens und die Gesamtheit der
Schulden einer privatrechtlichen Einzelwirtschaft unter Berück-
sichtigung aller den Sonderzweck bestimmenden Bewertungs-
cinflüsso ziffermäßig darstellen: in der Gründungsbilanz die
Anschaffungskosten der Vermögensteile, in der Schlußbilanz
den Wert der Vermögensgegenstände für den Bilanztag unter
der Voraussetzung ungestörter und unveränderter Weiter-
führung der Unternehmung; in der Liquidations- bzw. Kon-
kurseröffnungsbilanz den Veräußerungswert unter Berücksichti-
gung der Auflösung usf. Zu den gesetzlich notwendig zu be-
achtenden Berechnungsfaktoren treten noch subjektiv-privat-
wirtschaftliche Erwägungen verschiedener Art, die die Zahlen-
bilder verändern, schönen, färben.

Der jeweils gewollte Endzweck der Bilanz kaufmännische!
Unternehmungen kann stets nur auf dem Umwege über der

■j|(

itt
        <pb n="11" />
        ﻿4

Inhalt und Form der B.

Feststellung des Vermögens und der Schulden erreicht werden.
In der jährlichen Schlußbilanz werden neben Vermögen und
Schulden regelmäßig noch berechnet: das Kapital und der
Erfolg eines Wirtschaftsjahres.

Die Inventarbilanz des Gesetzes (§ 391 HGB.) gibt unab-
hängig von anderen Büchern eine Übersicht über das Verhältnis
des Vermögens und der Schulden; sie ist eine summarische
Zusammenstellung der Vermögensteile und der Schulden 1), im
kaufmännischen Sprachgebrauch eine summarische Zusammen-
und Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva 1 2) für einen be-
stimmten Tag. Grundlagen für das Inventar 3) sind die In-
ventur, die Inventarbücher, Bestandsbücher oder Skontren (wie
- Debitoren- Kreditorenbuch, die Lagerbücher, Wechsel- und
Effektenbücher). Konten, besonders die kollektiven Konten
(Bd. I Sachregister), im System der doppelten Buchführung
dienen zur Kontrolle der Bestandsbücher, soweit dem zusammen-
fassenden Konto ein zerlegendes Bestandsbuch beigegeben ist
(Debitorenkonto ergänzt durch das Debitorenbuch, Wechsel-
konto ergänzt durch das Wechselbuch usw.). Die Inventur
ermittelt die tatsächlichen, die Istbestände, wo eine Kontrolle
der buchmäßigen Sollbestände erforderlich wird oder die Be-
standsbücher versagen 4).

Danach ist 1. das Inventar a) ein gesetzliches Erfordernis

1) ... s’il veut tirer de cet inventaire un apenvu sorumaire, il obtient
ce qu’on appelle un bilan. (Verley, Le bilan dans les sociötös anonymes,
Paris 1906, pag. 11.) Bilan rösumant l’inventaire (fränz. Gesetz vom
24. 7. 1867). Zur französischen Literatur vgl. noch Carpentier, Etüde juri-
diquesur lebilan dans lessociötösparaction. Parisl906 (mit Bibliographie).
LiauUy, Traitö des inventaires et des bilans. Paris o. J. Eine Zusammen-
stellung der Buchhaltungsliteratur überhaupt bei Reymondin, Bibliographie
sur la Science des comptes, Paris 1909.

*) RO. vom 27. 3. 1900, zitiert in der Zeitschrift f. Aktienwesen VII,
Nr. 2, S. 43.

3)	inventarium, von invenire = auffmden, vorflnden. Wegen der
Etymologie des Wortes „Bilanz“ vgl. Passoiv, a. a. O. S. 2, Anmerkung.

4)	Vgl. Gr ull, Die Inventur. Aufnahmetechnik, Bewertung und Kon-
trolle. Berlin 1911. Servals, Balances, opörations d’inventaire, bilan
Paris 1904. Der Bestand kann durch Inventur (Bestandsaufnahme) er-
mittelt oder durch Fortschreibung der Zu- und Abgänge vom Anfangs-
bestand berechnet werden (Soll-Bestand).
        <pb n="12" />
        ﻿Inhalt and Form der B.

5

und die Grundlage für die Abschlußbilanz innerhalb eines jeden
Systems kaufmännischer Buchführung, b) im System der ein-
fachen Buchführung die wichtigste und einzige Ergebnisrech-
nung, eine Zusammenfassung der aktiven und passiven Be-
stände, c) im System der doppelten Buchhaltung ein Kontroll-
mittel für die reinen Bestandskonten;

2.	die Inventur {— die Aufnahme des Inventars, § 39 HGB.)
notwendig zur Kontrolle der Bestandsbücher, zum Abschluß
einiger Bestandskonten, zum Abschluß aller Bestandserfolgs-
konten und einiger Erfolgskonten (transitorische und anti-
zipierende Posten).

Jeder Kaufmanni) ist verpflichtet, seine Vermögensteile
und Schulden genau aufzuzeichnen 2), dabei den Wert der ein-
zelnen Vermögensgegenstiände, selbstverständlich auch der Schul-
den, anzugeben (Inventar, § 39 HGB.), und einen das Verhältnis
zwischen Vermögen und Schulden darstellenden Abschluß zu
machen (Bilanz) 3).

Der allgemeine rechtliche Inhalt der Bilanz ist damit gegeben;
jede Bilanz hat Vermögen, Schulden und das Verhältnis zwischen
beiden darzustellen. Sie kann nicht aus einer bloßen Zusammen-
stellung bestehen. Mindestens muß summarisch angegeben
werden, durch welche Vermögensgegenstände die Aktiva und
durch welche Ein^elposten die Passiva gebildet worden sind.
Die bloße Gegenüberstellung des Gesamtbetrages der Aktiva
und des Gesamtbetrages der Passiva mit Einstellung des Saldos

!) d.h. jeder private Vollkaufmann. Nicht jede Erwerbsunternehmung
*®t bilanzpflichtig; vgl. §§ 3, 4, 42 HGB.

») Die einfache Buchführung kennt kein anderes Kontrollmittel dar
Vollständigkeit in der Aufzählung der Vermögensteile wie die Durch-
arbeitung der ganzen Buchführung. Die doppelte Buchführung bietet
größere Gewähr, ist aber auch nicht absolut zuverlässig; aus steuertechni-
schen und anderen Gründen können Vermögensteile unterschlagen werden,
z- B. durch Verbuchung von AnschalTungskosten für Anlagevermögen auf
Betriebskosten.

*) Die auf Buchführung und Bilanzen sich beziehenden gesetzlichen
Vorschriften sind zusammengestellt bei Knappe, Bilanzen, 2. Aull. Berlin
*909, s. 1—22. Betzinger, Wie der Kaufmann Bücher führen muß. Leipzig
(O- j.), S. 1—23. Fischer, Buchführung u. Bilanzaufstellung nach Handels-
re°ht. Leipzig 1913.
        <pb n="13" />
        ﻿6

Inhalt und Form der B.

ist völlig ungeeignet, ein klares Bild vom Vermögensstande und
seiner Zusammensetzung zu geben.

Für Gesellschaftsunternehmungen sind überdies Sonder
bestimmungen maßgebend. So muß die Bilanz einer Aktien-
gesellschaft (§ 261, Ziff. 5, 6 HGB.) auf der Passivseite angeben:
den Betrag des Grundkapitals und eines jeden Reservefonds, am
Schluß der Bilanz den aus der Vergleichung sämtlicher Aktiva
und sämtlicher Passiva sich ergebenden Gewinn oder Verlust
(Unterbilanz, § 329 HGB.). Sie kann auch einen der Abnutzung
des Anlagevermögens gieichkommenden Erneuerungsfonds auf
der Passivseite enthalten (§ 261, Ziff. 3). Für die G. m. b. H.
bestehen dem Aktienrecht ähnliche Vorschriften für den Inhalt
der Bilanz (§ 42; Stammkapital nach den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages, Reserven und Erneuerungsfonds, Gewinn
oder Verlust); dann sind noch nichteingezahlte Nachschüsse auf
beiden Seiten der Bilanz ersichtlich zu machen, eingezahlte
Nachschüsse unter die Passiva aufzunehmen, soweit nicht die
Verwendung eine Abschreibung der betreffenden Passivposten
begründet.

Die Inventarbilanz, die wir kurzweg als „Bilanz“ (die B.)
bezeichnen werden, kann als Kapital- oder als Erfolgsermitt-
lungsbilanz aufgestellt werden. Ein paar schematische Beispiele
sollen zunächst den formalen Unterschied klarlegen.

ou Die B. als Kapitalermittlungsbilanz.

	Aktiva	Schulden	Kapital	Ergebnis der Vergleichung
1.	Jahr  2.	„	100  80	70  60	30  20	&gt; Kapitalvermindenmg	10
3- „	120	85	35	&gt; Kapitalzuwachs 		+ 15

Diese Bilanzen stellen Vermögen und Schulden sowie deren
Wertunterschied dar. Der Kapitalzuwachs oder die Kapital-
verminderung des Bilanzjahres ist nicht unmittelbar zu ersehen,
kann aber durch Vergleichung berechnet werden (letzte Spalte).

ß. Die B. als Erfolgsermittlungsbilanz. Die ursprüngliche
Kapitaleinlage (Grund-, Stammkapital) muß in der B. unver-
        <pb n="14" />
        ﻿Aktiva	Inhalt und Form der B.  Bilanz		jff	H  If Kiel H  Passiva
Vermögen			 100	Schulden 		...
		(Grund-)Kapital ..		&gt;. i 30
	2.	Jahr.	
Vermögen			 80	Schulden 			 60
Verlust 	 .		 10	(Grund-)Kapital .		 30
	3. Jahr.		
Vermögen			 120	Schulden 			 85
Verlustvortrag ....		 10	(Grund-)Kapital ..		 30
		Reingewinn			15

ändert bleiben. Kapitalzuwachs oder -Verminderung, Erfolg
oder Mißerfolg sind unmittelbar ersichtlich x) gemacht.

Ob der Kapitalzuwachs == Reingewinn und die Kapital-
minderung = Reinverlust ist, hängt von der Rechtsform der
Unternehmung ab. Bei Einzelkaufleuten und den Personal-
gesellschaften des Handelsrechts sind die Privatentnahmen zu
berücksichtigen: Kapitalzuwachs und Entnahmen = Reingewinn;
Kapitalminderung abzüglich Entnahmen = Reingewinn bzw.
Reinverlust (Bd. I, S. 30, 104ft. und Abschnitt 11 dieses
Buches).

Beiden Bilanzformen fehlt eine Analyse des Erfolges. Ka-
pitalgesellschaften des HOB. (Aktien- und Kommanditaktien-
gesellschaften), G. m. b. H. und Genossenschaften müssen eine
Erfolgsermittelungsbilanz aufstellen, Einzelkaufleute und die
handelsrechtlichen Personalgesellschaften können die eine oder
die andere Form wählen.

Auch die Bewertung der Vermögensteile beeinflußt den
Charakter der B. Eine Vermögensbilanz muß den wahren Wert
angeben, beispielsweise die Verkaufswerte und den nichtreali-
sierten Wertzuwachs des Immobiliarvermögens, eine Vermögens-

*) Vgl. auch Abschnitt 2, wo durch A’efce/trechnung in der Vermögens-
bilanz der Erfolg ersichtlich gemacht ist.
        <pb n="15" />
        ﻿8

Inhalt und Form der B.

Verteilungsbilanz die Versilberungswerte berücksichtigen. Eine
Erfolgsermittlungs- und Erfolgsverteilungsbilanz wird die rein
buchmäßigen Bewertungsgewinne nicht darstellen dürfen.

Vielfach wird von Aktiengesellschaften der Generalversamm-
lung eine sehr eingehende B. vorgelegt, während zum Zwecke
der Veröffentlichung im Interesse der Vermeidung zu hoher In-
sertionskosten eine Kürzung vorgenommen wird, indem eine
Anzahl Unterposten gestrichen und nur die Hauptposten in der
B. dargeslellt werden x). Nur die wichtigsten Posten der B.
und der Gewinn- und Verlustrechnung werden in der Bilanz-
veröffentlichung getrennt, minder wichtige in Sammelposten ver-
einigt. Wenn man bedenkt, daß die Bilanzvorlage bei sehr
vielen Aktiengesellschaften nur ein farbloser Abguß der viel
ausführlicheren internen B. ist, wie sie sich auf Grund der spe-
zialisierenden Buchführung ergibt, so kann man häufig von drei
Bilanzen sprechen, über die eine Aktiengesellschaft verfügt: die
interne ausführliche B. mit allen Einzelheiten, die verschleierte
Zusammenstellung als Bilanzvorlage an die Generalversammlung,
die fast alle Gesellschaften im Hinblick auf § 2632 HGB. in Ver-
bindung mit dem Geschäftsbericht des Vorstandes und den Be-
merkungen des Aufsichtsrats durch Druck vervielfältigen lassen,
endlich die im Reichsanzeiger und anderen Zeitungen zu ver-
öffentlichende B. (§ 265 HGB.). Die Berechnung des steuerbaren
Einkommens stützt sich auf eine besonders aufzumachende Er-
tragsbilanz. Die meisten Aktiengesellschaften veröffentlichen
die mit dem verteilungsfähigen Reingewinn abschließende B.,
andere mit dem Gewinnverteilungsvorschlag in der Vermögens-
bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vor der Haupt-
spalte, andere wiederum eine B. nach der Gewinnverteilung, die
also mit dem Gewinnvortrag schließt, unter den Passiven die
Tantiemen, Dividenden und sonstigen Auszahlungsbeträge an-
führt (sog. TVeWobilanz, gereinigte B.). Einige wenige Aktien-
gesellschaften veröffentlichen eine B. vor der Gewinnvertei-
lung und eine Nettobilanz im angegebenen Sinne (vgl. Ertrags-
bilanz).

*) Eine gesetzlich erlaubte Zusammenfassung der Bilanz; vgl di®
Denkschrift zum Entwurf ... Berlin 1897, S. 160.
        <pb n="16" />
        ﻿Inhalt and Form der B.

9

Beispiel für eine Nettobilanz (unter Weglassung der Aktiva).

Netto-Bilanz

auf Grund der Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung.

Passiva.	M  5 000 000	3,
	3 081 546	78
	158 037	89
Gesetzl. Reservefonds	 -^2 011 400,21  Besonderer Reservefonds	 ,,	270 000,  Dividenden-Ergänzungs-Fonds 	•••• &gt;,	360 000,	2 641 400	21
Unterstützungsfonds für Beamte und Arbeiter (einschl.Zinsen)	149 074 482 523	54  53
Ponds für Wohlfahrts-Einrichtungen (einschl. Zinsen) ....	152 561  1 500 000	97
	500 000	
	20 000	—
	573 600	—
	367 562	22
	14 626 307 !	14
Gewinn- und Verlust-Konto um 31. Oktober 1919.		
Soll.	M  1 046 509	3,  05
	876 140	87
	30 000	—
	1 500 000	—
	573 600	-t-
	100 000	—
	40 000	—
	250 000	—
	10 000	—
Tanliömefreier Gewinnvorlrag* 		367 562	14
	4793 812	14
Haben.	M  240 092	Ä  22
Waren-Konto, Gewinn nach Abzug der Fabrikations-Un- kosten, einschließl. Resultate der Filialen u. Beteiligunger	4 553 719	92
	4 793 812	14

*) Die mit * bezeichnten Posten sind »erteilter Reingewinn (gleich
2 871162,22 Jl)
        <pb n="17" />
        ﻿Inhalt und Form der B.

l) Über die Vereinheitlichung der Bilanzaufstellungen vgl. lAautey,
L’unification des bilans des soci6t6s par actions. 5. 6d. Paris o. J.; Neij-
marck. Du meilleur mode ä indiquer au point de vue statistique international
pour la confection des bilans des sociätäs anonymes. Berlin 1903. Beide
Autoren im Bulletin de l’Institut international de Statistique. Berlin 1904.
Fwagi, Du bilan des sociätös par actions. (Etüde äconomique, comptable,
flnanciere et juridique.) Paris 1906. S. 911!.; Moll, Rentabilität der
Aktiengesellschaften. Jena 1908.

Die traditionelle Kontenform der B., die gesetzlich ebenso-
wenig vorgeschrieben ist wie die innere Gliederung der B., schließt
manche Unklarheiten in sich. Sie bedingt die Einsetzung eines
aktiven Überschusses auf die Passivseite und umgekehrt. Sie
läßt beispielsweise bei Aktienbilanzen weder den Betrag des
Reinvermögens noch jenen der Schulden unmittelbar in einer
Summe erkennen. Für Kapitalgesellschaften besteht überdies
die zwingende Vorschrift, das Reinvermögen bilanzmäßig in
einzelne Teile zu zerlegen: Grund- oder Stammkapital, Re-
servekapitalien und Reingewinn oder Unterbilanz.

Die Anordnung x) der Aktiva und der Schulden ist eine will-
kürliche, wechselt mitunter in der B. derselben Unternehmung
in kürzeren Zwischenräumen absichtlich, um die Vergleichung
der Bilanzergebnisse zu erschweren. Sie unterliegt keinen Vor-
schriften „ordnungsmäßiger Buchführung“. Es wechseln Bi-
lanzen in voller Durchsichtigkeit und weitgehender Speziali-
sierung mit Bilanzen, die ein paar Zahlen darstellen, der Not
d. h. dem Gesetze gehorchend, nicht dem eigenen Triebe. Für
Einzelfälle hat der Gesetzgeber Zwangsformulare erlassen, die
neben dem obligatorischen Inhalt gleichzeitig die Reihenfolge
angeben, z. B. für die B. der Notenbanken, für die dem Auf-
sichtsamt unterstellten Versicherungsgesellschaften; auch für
Hypothekenbanken ist teilweise der Inhalt vorgeschrieben. Seit
1909 bzw. 1912 veröffentlicht eine größere Zahl deutscher Kredit-
banken Zwischenbilanzen nach einem einheitlichen Schema.

Eine natürliche Anordnung der Passiva erleichtert die Bilanz-
kritik außerordentlich. Dem gewohnheitsmäßig an die Spitze
gestellten Grund- oder Stammkapital sollen die Reserven folgen
— bei Genossenschaften: Geschäftsguthaben, Reservefonds, Be-
triebsrücklage, Sicherungseinlagen der Genossen — etwa in einer
        <pb n="18" />
        ﻿Inhalt und Form der B.

11

Vorspalte spezialisiert und in der Hauptspalte aufaddiert, dann
die Bewertungskorrekturen für Aktiva (Abschreibungskonten),
die echten Schulden und schließlich der Reingewinn. Vgl. die
folgende B. einer Kommandit-Aktiengesellschaft.

Debet.	M	3,	Credit.	JC	3t
Immobilien- u.Mobilien	7 692 995	91	Aktien-Kapital-Konto .	7 900 000	
Assekuranz 		18 375	65	P. Rd. Ed. Stöhr Kapi-		
Kassa		155 203	05	tal-Konto 		100 000		
Wechsel 		393 852	53	H. Keil Darlehn-Konto	100 000	—
Effekten		8 488 819	59	Kontokorrent der pers.		
Debitoren 		4 761 022	79	halt. Gesellschafter	279 770	17
Garn- (Fabrikations-)			Reservefonds-Konto.,.	2 525 000	—
Bestände 		4 326 243	80	Spezial-Reservefonds-		
			Konto 		250 000	
			Pensions- und Unter-		
			stützungs-Konto ..	278 969	—
			Verantwortl. Kapital ..	11 433 739	17
			Schuldverschreibungen	901 000	—
			Amort.-Hypotheken ..	2 375 000	—■
			Tratten 		2 167 937	50
			Einlage-Konto d.B.u.A.	987 877	06
			Kreditoren 		7 728 899	59
			Dividenden 		242 060	—
	25 836 513	32		25 836 513	32

Die Benennung der Posten gleichen Inhalts ist in den Bi-
lanzen verschieden und erschwert ihre Beurteilung; auch können
Posten gleicher Benennung durchaus verschiedenen Inhalts sein.
So kann z. B. der Delkredere-Fonds ein Wertberichtigungskonto
lür die mit ihrem Nennwert eingestellten Buchforderungen sein,
oder eine Gewinnrücklage zur Deckung etwaiger zukünftiger
Verluste an vollwertigen Forderungen, endlich auch eine echte
Schuld für übernommene Garantien bestimmter Art. Der Er-
oeuerungsfonds kann Abschreibungskonto oder Gewinnrücklage
oder beides sein. Durch die unklare Bezeichnung eines Bilanz-
postens bleibt es oft zweifelhaft, welche Bedeutung den Bilanz-
zahlen zukommt.

Die Bilanzgleichung; Aktiva = Passiva verlangt für die
Kritik eine Auflösung in eine andere Form: Aktiva abzüglich
        <pb n="19" />
        ﻿Inhalt und Form der B.

12

Schulden = eigenes Kapital (Reinvermögen); für Kapitalgeseil
schäften:

Aktiva...................

— Wertberichtigungspost.

285 Mill. Grundkapital

90 Mül
15

6 „

-f Reserven

{ + Reingewinn
-r Reinverlust

(§ 261 •) .....

Wert der Aktiva .
Abzüglich Schulden

« „ j +

268 Mill.

Reinvermögen .. 111 Mill

bleibt Reinvermögen ___ 111 Mill.

Beide Darstellungsformen zeigen auch die beiden Berech-
nungsmöglichkeiten für das eigene Kapital der Kapitalgesell-
schaften. Links wird das Reinvermögen mittelbar durch Sub-
traktion der Schulden von den Aktiven, rechts unmittelbar
durch Addition der Reinvermögensteile berechnet.

Das Reinvermögen hat den Charakter einer Saldogröße, einer
Differenzgröße. Es bildet den ideellen Anteil, den „freien“ Teil
der Aktiva im Gegensatz zu dem durch die Schulden gebundenen
Teil des Gesamtvermögens. Ist die Unveränderlichkeit des Rein-
vermögens oder eines seiner Teile (des Stamm-, des Grund-
kapitals) vorgeschrieben, wie bei Kapitalgesellschaften, mitunter
auch durch Vertrag bei Personalgesellschaften, so ergibt sich,
daß jede Erhöhung oder Verminderung des Rcinvermögens bi-
lanzmäßig in Erscheinung treten muß, ein Reingewinn als Rein-
vermögensergänzung auf der Passivseite, ein Reinverlust als
Wertberichtigungsposten des Reinvermögens auf der Aktivseite.
Aus dem Saldocharakter des Reinvermögens ist zu folgern, daß
die „Deckung“ einer Unterbilanz durch Entnahmen aus einem
Zusatzkapital, also einem Teil des bilanzmäßigen Reinvermögens
oder durch Herabsetzung des Stamm- oder Grundkapitals nur
eine Rechnungsoperation sein kann, eine Umbuchung von einem
auf ein anderes Konto, die die Wertverminderung auch bilanz-
mäßig durch Abschreiben des Minderungsbetrages vom Rein-
vermögen zum Ausdruck bringt.

Bilanzpassiva und Schulden sind ebensowenig identisch wie
Aktiva und Vermögen oder Eigentum x). Auf der Passivseite

J) Besonders deutlich bei den Aktienvereinen; Der Überschuß dw
Aktiva über die Schulden ist Reinvermögen, jener der Aktiva über die
Passiva ist Reingewinn oder Reinverlust.
        <pb n="20" />
        ﻿Inhalt und Form der B.

13

der B. stehen Schulden und Reinvermögen, doch bilden beide
rechtliche und wirtschaftliche Gegensätze. Die Bilanzpassiva
sind teils echte Verbindlichkeiten, rechtlich begründete An-
sprüche Dritter an die Vermögensmasse, teils wirtschaftliche
Schulden der Unternehmung an den oder die Inhaber wie An-
fangs- und Grundkapital, Stammeinlagen, Geschäftsguthaben der
Genossen, teils Rechnungsposten, wie die Erfolgsregulierungs-
und Wertberichtigungsposten. Der Reingewinn als Saldo der
B. einer Kapitalgesellschaft stellt den rechnerischen Überschuß
der größeren Seite dar, hat den Charakter der größeren Seite,
ist also selbst aktiv und natürlich kein Passivum, ebensowenig
wie der Bilanzverlust, die Unterbilanz, ein Aktivum ist. Bei
den Aktienvereinen und ihnen gleichgestellten Gesellschaften
bindet die Gesamtsumme der Passiva mit Ausschluß des Rein-
gewinns einen gleich hohen Betrag der Aktiva; erst der Über-
schuß ist verteilungsfähig.

Auf der Aktivseite der B. stehen außer Vermögensgegen-
ständen und Forderungsrechten, außer Sachgütern, Rechten,
immateriellen Gütern noch: der Bilanzverlust und der Betrag
einer Überschuldung — beide als rechnungsmäßige Ausgleich-
posten —; bei den Personalgesellschaften der Passivsaldo eines
Gesellschafters; dann Berichtigungsposten für Schulden, z. B.
Disagio, und rein rechnungsmäßige Aktiva (transitorische und
Antizipationsbuchungen).

Die Begriffe „Unterbilanz“ und „Überschuldung“ sind ge-
setzlich festgelegt und sollen nicht, wie es noch manche Autoren
fun, identifiziert werden. Eine Überschuldung (§ 240 HGB.:
Das Vermögen deckt nicht mehr die Schulden; Denkschrift zu
dem Entwurf eines Handelsgesetzbuchs, Berlin 1897, S. 151/152;
§§ 63,64 des Gesetzes betreffend die G. m. b. H.; §§ 98,99,126,
140 des Genossenschaftsgesetzes) ist vorhanden, wenn die fälligen
und die noch nicht fälligen Verbindlichkeiten größer sind als das
Vermögen. (Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die bereiten
Mittel zur Deckung der fälligen Schulden nicht ausreichen.)

Die Unterbilanz (§§ 329 HGB.; Denkschrift, S. 193) ist
gleichbedeutend mit Bilanzverlust. Sie ist bei Aktienvereinen
vorhanden, wenn die Passiva größer sind als die Aktiva; sie
entsteht, wenn die Verluste größer sind als die Gewinne einer
        <pb n="21" />
        ﻿14

Inhalt und Form der B.

Bilanzschema einer

Aktiva (Kapitalverwendung, Arten der Vermögensteile).__________

I. Anlagevermögen (stehendes Kapital);

1.	Unbewegliches: a) Grundstücke (Fabrikterrain, Bergwerke,

Forstbesitz usf.);

b) Häuser (Fabrik-, Verwaltungsgebäude, Be-
amten- und Arbeiterhäuser u. a.);

2.	Bewegliches: Maschinen (Arbeits-, Kraftmaschinen), Werkzeuge,
Modelle; Fabrik- und Bureau-Inventar; Fuhrwerk u. ä.

3.	Betriebsanlagen: Haupt- und Hilfsbetriebe, z. B. Kraftanlage,
Hochöfen, Wasser- und Gaswerk, Schwebebahnen, Versuchs-
anlagen usf.

4.	Immaterielle Güter: Patente, Urheberrechte (Verteilung der
Erwerbskosten auf mehrere Jahre).

II. Betriebsvermögen (umlaufendes Kapital, Umsatzvermögen):

A.	Vorräte (Sachgüter):

1.	Bargeld, Schecks und Reichsbank-, Giro-, Postscheck-
Konto;

2.	fremde Geldsorten, Zinsscheine;

3.	Wertpapiere:	«) im eigenen Besitz;

ß) aktive oder Lombard- u. Kautions

effekten, als Sicherstellung hinter-
legt (nicht verfügbar);

4.	Besitzwechsel:	«) inländischer Währung (Rimessen-

wechsel) ;

ß) ausländischer Währung (Devisen,
Cambien);

5.	Betriebsvorräle: a) auf eigenem Lager: Rohstoffe,Haib-
und Ganzfabrikate, Hilfsstoffe, Be-
triebsmaterialien ;

ß) Vorräte auf fremdem Lager: Kon-
signationswaren, Waren der Nieder-
lagen, bei Spediteuren usw.;
y) schwimmende, rollende Waren.

B.	Forderungen (Ansprüche auf Leistungen aus dem Vermögen
eines Dritten);

1.	Ungedeckt; «) sichere Buchforderungen; Debitoren fürWaren-

verkäufe; Guthaben bei Banken; Darlehens-
forderungen; Forderungen an Tochtergesell-
schaften;

ß) zweifelhafte, dubiose und uneinbringliche
Forderungen.

2.	Sichergestellte, durch Depots, Bürgschaft usw. gedeckte
Forderungen; aktive Hypotheken; rückständige Einzahlungen
auf nicht vollbezahlte Aktien.

C.	Leistungs-, Lieferungsansprüche: eigene Anzahlungen auf
zukünftige Warenlieferungen;

D.	Beteiligung an anderen Unternehmen (teils Anlage-,
teils Betriebskapital).

E.	Eventualdebitoren; Avaldebitoren als Gegenposten fhr
Eventualverbindlichkeiten [II. c].

III. Rechnungsmäßige Aktiva (Interne Rechnungs- oder Ergänzungsposten);

1.	Wertkorrekturen für Passivposten (selten);

2.	Transitorische(Verlust-) Ausgaben undGewinn-Antizipationen

(Einnahmen) für Rechnung eines künftigen Bilanzjahres (Disagio, * V

vorausbezahlte Versicherungen ...).

V Über Bilanztypen vergl. Privatwirtschaftslehre, Sachregister.

Liquide

Mittel

Inhalt und Form der B.

lö

Aktiengesellschaft (Industrie).

(Arten der Kapitalquellen, Kapitalbeschaffung) Passiva

iial:

1.	Grund-oder Aktienkapital: Stamm-und Vorzugs-
aktien ;

2.	Gesetzlicher oder Zwangs-Reservefonds;'

3.	Statutarische freiwillige Reserve-
fonds zur Deckung bestimmter Verluste
(z. B. echter Delkrederefonds), oder be-
stimmter Ausgaben (Garantiefonds, echter I
Erneuerungs-, Wohlfahrtsfonds u. a.), oder
ohne Zweckbeschränkung (Spezialreserve,
Dispositionsfonds);

4.	Reingewinn, Überschuß1).

1. Eigenes Kapital:
ünverteilbares
gebundenes
Kapital

Verteilbares

freies

Kapital

Echte

Reserve-

fonds,

Zusatz-

kapital,

Rück-

lagen.

II

Fremdes Kapital:

a)	Geldschulden (Verbindlichkeiten zu Leistungen aus dem eigenen
Vermögen):

fl. Hypothekarschulden; Restkauf-)

&lt; gelder; feste Darlehen;	&gt;

I 2. Anleiheschulden (Obligationen); J

3.	Buchschulden, Kreditoren für1
Warenlieferungen, Bankkredite;

4.	Wechselschulden: Akzepte und

Tratten;	)

5.	Rückständige Ausgaben; Löhne, Steuern,^
noch nicht bezahlte Dividenden- und Zins-
scheine ;

6.	Empfangene Barkautionen (Kautions-Kre-
v ditoren)2).

b)	Leistungsschulden; Anzahlungen der Abnehmer auf noch nicht
erfüllte Lieferungsverträge.

c)	Eventualschulden für geleistete Bürgschaften, Avalakzepte u. a.

ÜI. Rechnungsmäßige Passiva (Interne Ergänzungsposten):

1.	Wertkorrekturen für Aktiva, Korrektivposten, Bewertungs-
konten, Wertminderungsposten, z. B. Amortisationskonto, Erneue-
rungskonto.

2.	Transitorische Einnahmen (Erträgnisse und Antizipationen
(Verlustausgaben) für Rechnung eines künftigen Bilanzjahres.

Anlage-

schulden

Betriebs-

schulden

Langfristiges

Leihkapital

Kurzfristiges

Leihkapital

Sofort

fällig.

1)	Infolge gesetzlicher Vorschriften am Schlüsse der B'

ders anzutühren (§ 261, Ziff. 6 HGG)-	Snargelder; fehlende Bin-

2)	Überdies; Pensionskassen, Stiftungen, Sparg
Zahlungen auf Beteiligungen.
        <pb n="22" />
        ﻿16	Inhalt and Form der B.

Unternehmung, wenn die Rapitalproduktion des Betriebes ge-
ringer ist als die Kapitalkonsumtion, wobei selbstverständlich
der Konsumtionsfonds des Einzelunternehmers bzw. der per-
sönlich haftenden Gesellschafter außer Ansatz bleibt.

Der Inhalt der Vermögensbilanz in ökonomischer Hinsicht
wurde im Schema S. 14/15 gekennzeichnet; Vermögen (Aktiva) =
Kapitalverwendung, Passiva (mit Ausschluß des Reinerfolges) =
Kapitalbeschaffung. Im folgenden wird versucht, die Vermögens-
bilanz einer Industrie-Aktiengesellschaft nach ökonomischen Ge-
sichtspunkten zu gliedern ’ ) (S. 14/15).

Die Gegenstände des Geschäftsvermögens lassen sich in
zwei Hauptgruppen teilen: 1. Betriebsvermögen (Verbrauchs-
Vermögen) ist jener Teil des Vermögens, der bestimmungsgemäß
fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formverände-
rung dient. Der Geschäftsbetrieb ändert fortgesetzt die Zu-
sammensetzung dieses Teils des Gesamtvermögens, zu dem bei-
spielsweise gehören; Geld, Waren, Rohstoffe, Wertpapiere,
Wechsel, Forderungen u. dgl. 2. Anlagevermögen (Gcbrauchsver- ^
mögen), das bestimmungsgemäß dem Betriebe dauernd erhalten
bleibt und ihm nur durch Benutzung in derselben äußeren Gestalt
dient. Gegenstände des Anlagevermögens sind nicht zur Ver-
äußerung bestimmt (§ 2613 HGB.); z. B. Arbeits- und Kraft-
maschinen, Werkzeuge, gewerbliche Grundstücke und Gebäude,
Wasserkraft, Verlagsrechte, dauernde Beteiligungen. Das An-
lagevermögen vermindert sich, soweit es gegenständlich ist, all-
mählich infolge der Verwendung im Dienste des Betriebes durch
Abnutzung usw. Das Betriebsvermögen soll durch Umsatz, das
Anlagevermögen durch Arbeit und dauernden Besitz dem Unter-
nehmen Vorteile bringen. Die Unterscheidung zwischen beiden
Gruppen eines bestimmten Betriebes kommt hier nur für die
Bilanzkritik und nur für den Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
in Frage. Vermögensgegenstände können ihre Bestimmung än-
dern; der gleiche Vermögensgegenstand kann für einen Betrieb
Anlage-, für einen andern Betriebsvermögen sein, wie beispiels-
weise Kraftmaschinen, die für ihren Erzeuger Betriebs-, für

H Vgl. auch Etüde öconomique des bilans (anonym). Macon 1907

S.	13 und Anhang. Fuisting, Die preußischen direkten Steuern. Band 1

7.	Aufl., Berlin 1907. S. 236.	*
        <pb n="23" />
        ﻿Inhalt und Form der B.

17

Passi

ihren Erwerber Anlagevermögen sind. Aktive Kautionseffekten
sind dauernd oder vorübergehend Anlagevermögen usw.

Teilweise findet man in der Bilanzpraxis eine dieser the-
oretischen Gruppierung ähnliche Gliederung; z. B. Deutsche
Verlagsanstalt, Stuttgart (1911);

A.	Aktiva. 1. Ständige Fonds1): Verschiedene Betriebs-
anlagen, Maschinen, Wasserkraft, Wasserleitung, Beleuchtungs-
anlagen, Verlagsrechte, Effekten der Reserven und des Geschäfts.

2. Betriebsfonds: Bargeld, Wechsel, Bankguthaben, Debi-
toren, Warenbestände, Papier, Drucksachen, Holzstoffe usw.

B.	Passiva. 1. Fremde Fonds: Aktienkapital (!), Obligatio-
nen, Hypotheken, Kreditoren, ünterstützungskasse, Kautions-
kasse.

2. Eigene Fonds: Reserven, Unterstützungs- und Pensions-
fonds.

Die Deutsch-Luxemburger Bergwerks- und Hütten-Aktien-
gesellschaft, Bochum, gliederte (1912) die Schulden wie folgt;

A.	Aktienkapital (Stamm-, Vorzugsaktien).

B.	Fundierte Schulden: Grundschuldbriefe, hypo-
thekarisch gesicherte Obligationen, Hypotheken.

C.	Unfundierte Schulden: Löhne, Obligationszinsen,
Kreditoren, Rückständige Dividenden.

Dann folgen die Reservefonds und der Bilanzgewinn.

Unternehmungen mit verschiedenen Betriebsorten oder Be-
triebszweigen können diesem Umstande durch verschiedene
Pilanzierungsmethoden Rechnung tragen. In der einheitlichen B.
Werden die Bestände und die Schulden, häufig auch die Erträg-
nisse, gesondert angeführt. Eine Eisenbahn-Aktiengesellschaft
gliedert Vermögens- und Ertragsbilanz wie folgt:

Aktiva:

1- Eisenbahnbetrieb (mit Spezialisierung der Bestände wie Bahnanlagen,
Gebäude, Betriebsmittel usw.).

H- Industrielle Betriebe a) Ringöfen (Bestände im einzelnen, wie Anlagen,

Pferde, Waren, Materialien, Wechsel usw.),

b)	Steinbruch (Einzelheiten),

c)	Zementwarenfabrik (Einzelheiten).

l) Betragsspalten: Selbstkosten bis 30./6. 1910; Zuwachs; Abgang;
Buchwert am 30./6. 1911.

'■'•itner, ßaohliaUnng und Bilanzknnde. U. 6- u. 7. Äufi.

iva:

2
        <pb n="24" />
        ﻿18

Inhalt und Form der B.

Passiva;

I. Eisenbahnbetrieb: Aktienkapital, Prioritäten, Emeuerungsfonds, Re-
serven, Vortragsposten, Kreditoren, Darlehen.

II. Industrielle Betriebe; Vortragsposten, Spezialreservefonds.

III. Gewinn- und Verlust-Konto: Eisenbahnbetrieb............M • •

Ringöfen........................

Steinbruch .....................

Zementwaren ..................„ - ■ ■

Ähnlich ist die Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert.

Eine ungarische Kreditbank gliedert Warenabteilung, Bank-
abteilung. Versicherungsgesellschaften gliedern nach Versiche-
rungszweigen usf. Diese Gliederung der B. läßt die in den ein-
zelnen Abteilungen investierten Kapitalien erkennen, die Zu-
sammensetzung des Gewinns, die Rentabilität der einzelnen Be-
triebsstätten. Russische Kredit- und Handelsbanken trennen
die Bilanzergebnisse der Filialen von denen der Zentrale x). Die
Mannesmann-Röhrenwerke, Düsseldorf, veröffentlichen eine Ge-
neralbilanz nebst einer Spezifikation, die die aktiven Bestände
nach Betriebsorten trennt. Gemischte Hypothekenbanken ver-
öffentlichen neben der allgemeinen B. und dem allgemeinen Ge-
winn- und Verlustkonto Spezialbilanzen und besondere Ertrags-
bilanzen für die Pfandbriefanstalt (geteilte Bilanzen)x). Die
Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft veröffentlichte je eine
Vermögens- und Ertragsbilanz für den Bergbau, für den Eisen-
bahnbetrieb, eine zusammenfassende Generalbilanz und ein
Generalgewinn- und -Verlustkonto.

Die Willkür bei der Aufstellung der Bilanz mögen die Bi-
lanzierungsmethoden hinsichtlich der Zweiggeschäfte (Produktions-
stellen, Verkaufsstellen, Detailgeschäfte, Niederlagen, Zweig-
niederlagen, Depositenkassen, Tochtergesellschaften) zeigen (vgl-
auch Bd. I, S. 250f. und 22. Abschnitt).

1- Die Bestände des Zweiggeschäftes werden in der Bilanz
des Hauptgeschäftes überhaupt nicht erwähnt; oder aus dem
Texte der Bilanzposten ist zwar ersichtlich, daß verschiedene
Produktionsstellen vorhanden sind, eine Trennung ist jedoch

nicht durchgeführt (Fabrikanlage in X, Y, Z, M............). Sie

werden mit jener des Stammhauses vermengt, während die in-

l) Vgl. Hypothekenbanken. Zwischenbilanzen (Abschnitt 22 und 25).
        <pb n="25" />
        ﻿Hirni, , ^



Inhalt und Form der B.

19

lerne Bilanz natürlich die Bestände trennt. Es kann aber auch
nur der Saldo der Filialbilanz in die Bilanz des Stammhauses
eingestellt werden und in der veröffentlichten Bilanz unter Debi-
toren, Kreditoren, Beteiligungen und Effektenbesitz verschwin-
den, z. B. „Debitoren einschließlich der Anlagen der Zweig-
geschäfte“; „die Debitoren enthalten unser Guthaben bei den
Zweiganstalten“.

2. In den Bilanzen des Stammhauses sind Zweiggeschäfte
usw. erwähnt, a) Das Vermögen sämtlicher Zweigniederlassungen
ist in einer Summe besonders angeführt; z. B.: „ausländische

Zentralen im eigenen Betriebe M.....“; „Konti der Gasanstalt,

der Elektrizitätswerke und Zentralwerkstätten M......“. Ge-

legentlich wird im Geschäftsbericht anstatt in der Bilanz ein
kurzer Hinweis eingefügt, z. B.; „unsere Betriebsmittel an Kasse,

Effekten und Waren in der Filiale X. betragen M......“ b) Das

Kapital ist für jede Filiale besonders angegeben, z. B.

Aktiva: Filiale in X. M......

„	„ Y. M.......

Oder; Saldi der Filialbilanzen Ernst &amp; Co. in New York M.......

„	„ in Wien M............

Oder: Kapital und laufende Rechnung der Filiale werden getrennt:

Filiale Kapitalkonto	M.....

„ laufende Rechnung M..........

c) Aktiva und Passiva, Anlage- und Betriebskapital der
Zweigniederlassungen werden getrennt (S. 18), oder ein be-
stimmtes Aktivum wird entsprechend spezifiziert, z. B.:

Abteilung Exportlager		_	Exportabteilung Passiva ....	....
Hamburg Aktiva .... Abteilung Glühlampen Aktiva 		.........	Abteilung Glühlampen	

Oder: Fabrikanlagen in A., Anlagekapital .... M ....

A., Betriebskapital--- „ -----

Oder; Debitoren: 1. Verkaufsstellen, Außenstände ... M ■■■■

2. Warenforderungen unserer Kund-
schaft ........................... &gt;•

d) Es wird eine Generalbilanz veröffentlicht, in der das
Vermögen der Filiale als Forderung des Hauptgeschäfts erscheint,

2*
        <pb n="26" />
        ﻿20

Inhalt und Form der B.

überdies eine Bilanz oder mehrere Spezialbilanzen für das Filial-
vermögen.

e) Es werden „geteilte“ Bilanzen veröffentlicht, in denen
Aktiva und Passiva oder doch Aktiva und die wichtigsten Passiva
in aller Ausführlichkeit für das Stammhaus und die Zweignieder-
lassungen bzw. Produktionsstellen getrennt zur Darstellung

1. Beispiel:

Yermögensteile	Stammhaus	Filiale	Summe	
Grundstücke	  USW.	1			

2. Beispiel;

Aktiva:

I. Produktionsort A.:	Grundkapital .
Grundstücke 	Jß.. ..	Reserven ....
Gebäude	„ ....	Anleihe für A,
USW.	,,	für B.
II. Produktionsort B.;	Hypotheken A
Grundstücke 	ä....	„	B.
Gebäude 	,,	. .	Kreditoren A.
USW.	B.
III. Gemeinschaftliche Konten:	
Beteiligungen 	Ä. . . .	
USW.	

3.	Beispiel:

Aktiva;

Anlagen in X..........

„ in Y............ „-----

Waren in X........... „

usw.

Passiva

7777777M

kommen (vgl. Bankbilanzen). Oder man beschränkt sich auf die
Spezialisierung der wichtigsten Aktiva oder der für die Analyse
des Filialvermögens erforderlichen Bestandteile.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Ertrag der
Filialen usw. nicht gesondert angegeben, nach Abzug der Lasten
entweder mit den Erträgnissen der Beteiligungen oder des Ver-
kaufs zusammengeworfen oder die bei den einzelnen Zweig-
geschäften erzielten Einzelerträgnisse und die Kosten auf einem
        <pb n="27" />
        ﻿Inhalt und Form der B.

21

bei der Zentrale geführten einzelnen Konto verrechnet. Gelegent-
lich erwähnt der Geschäftsbericht: ,,Die Fabrikationsfiliale in L.
hat mit Verlust gearbeitet“; „die Filiale in New York brachte
einen bedeutend niedrigeren Gewinn als im Vorjahr“. Voilä tout.
Die Erträgnisbilanz bringt den Erfolg der Filiale von dem Ertrag
des Stammhauses getrennt (z. B.: „Erträgnis der Filiale Berlin

M.....„Gewinn der G. m. b. H. in U. M...........“). Bei jenen

Gesellschaften, die die Ergebnisse mehrerer Filialen zu verrech-
nen haben, kann die Summe der Erträgnisse angeführt oder es
können die Erträgnisse der Einzelfüialen getrennt dargestellt
sein. An die Stelle von Angaben im Gewinn- und Verlustkonto
treten häufig solche im Geschäftsbericht, z. B.; „Nach Vornahme
der ordentlichen Abschreibungen und der Verzinsung des uns
vom Stammhaus überwiesenen Betriebskapitals erzielten wir
einen Reingewinn von M......., welchen Betrag wir dem Stamm-

haus überwiesen haben“. Manche Unternehmungen spezialisieren
die Erträgnisse vollständig oder nur teilweise durch Anführung
einiger Erfolgskonten der Filiale: z. B.:

Reneralunkosten in X....%

Abschreibungen in X.......

„	in X.....

Überschuß ...............,, • •

Endlich kann eine besondere Gewinn- und Verlustrechnung
der Filialen veröffentlicht werden.

Hier wurden nur die wichtigsten Fälle der Verbuchung der
Aktiva, der Schulden und der Erträgnisse der Zweiggeschäfte
usw. erwähnt, um die Vielgestaltigkeit der Bilanzierungsmöglich-
keiten zu zeigen.

Die Kapitalbeteiligungen bei Tochtergesellschaften bzw. bei
anderen Unternehmungen werden ebenso verschieden behandelt.
Zum Teil sind sie unter den Effcktenbcständen, zum Teil als
Sonderbilanzposten „Beteiligungen“ angeführt. Einzelne Be-
teiligungen werden ihrem Kapital nach angeführt („Beteiligung
an der Fabrik H. &amp;. Co 400 000 M.“). Die über das Nominal-
kapital hinaus zur Verfügung gestellten Kredite (und die Be-
teiligungsgewinne), die Forderungen an Tochtergesellschaften
und Gesellschaften, bei denen die Unternehmung beteiligt ist,

iSaldovortrag ...............Jl...

Fabrikationsgewinn in X. ......
        <pb n="28" />
        ﻿22

Betriebsleitung.

werden mit der Kapitalbeteiligung vereinigt dargestellt (z. B-
,,Rigaer Drahtindustrie, Grundkapital und laufende Rechnung
M.....“) oder aber getrennt: Unter den „Debitoren“ die Forde-

rangen an die Tochtergesellschaften, unter den „Beteiligungen“
der Nennwert (Anschaffungswert) der Kapitaleinlage. Für die
Beurteilung des Kreditverhältnisses zwischen Stamm- und Toch-
tergesellschaft ist eine Trennung der Kapitaleinlage und der
laufenden Kredite unerläßlich.

Der im Betriebsrätegesetz (§ 72) an sich neue Begriff „Be-
triebsbilanz“ x) ist gesetzlich nicht erläutert. Nach der Fassung
des Gesetzes ist die nach handelsgesetzlichen Vorschriften auf-
zustellende Jahresbilanz seitens bilanzpflichtiger Vollkaufleute
vorzulegen, sofern die Unternehmung in der Regel mindestens
300 Arbeitnehmer oder 50 Angestellte im Betrieb beschäftigt.
Privatvermögen und Privatschulden sind in der Betriebsbilanz
wegzulassen. Fragerecht und Auskunftspflicht bestehen, die
Auskunft muß sich auf Unterlagen gründen (§ 2: „Inventar,
Rohbilanz, Konto-Korrent-Konto, Betriebs- und Handlungs-
unkosten“), eine Verpflichtung zur Vorlegung von Bilanzunter-
lagen besteht nicht. Die vorzülegende Betriebsbilanz ist die
Bilanz der Unternehmung; insoweit für Teilbetriebe Bilanzen
bestehen (z. B. für Werkbetriebe, Depositenkassen, Zweigfabriken,
Zweiggeschäfte; vgl. „geteilte“ Bilanzen) brauchen sie dem
zuständigen Betriebsrat nicht vorgelegt zu werden.

Der Inhalt der Betriebs-Gewinn- und Verlustrechnung ist irn
Gesetz gleichfalls nicht weiter erläutert. Bei der einfachen Buch-
führung ergibt sich der Reingewinn aus der Vergleichung zwischen
Anfangs- und Schlußkapital einer Rechnungsperiode unter Zu-
rechnung der Privatentnahmen und Abrechnung der Kapital-
einschüsse; insoweit die Unternehmung eine Gewinn- und Ver-
lustrechnung aufslellen muß (vgl. Abschnitt 11), ist die Be-
triebs-Gewinn- und Verlustrechnung gleich der Gewinn- und
Verlustrechnung des HGB., dessen Inhalt auch dort nicht er-
läutert ist. (Auch die Kreditbanken veröffentlichen nur Zwischen-

1) Vgl. meinen Artikel in der deutschen Wirtschafts-Ztg., Juli 1920
(Die Bilanzen im Betriebsrätegesetz); Stier-Somlö, Das Gesetz über die
Betriebsbilanz, 2. Aufl., Berlin 1921, insbesondere S 13 f. über den
Begriff „Betrieb“.
        <pb n="29" />
        ﻿Abschlnßtechnik.

23

bilanzen nach einem einheitlichen Schema, von der Schemati-
sierung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde abgesehen;
§ 27 des Hyp.-Bank-Gesetzes verlangt die getrennte Aufführung
bestimmter Posten wie Hyp.-Zinsen, Darlehnsprovisionen, Neben-
leistungen der Hyp.-Gläubiger, entrichtete Pfandbriefzinsen.)
Eine Betriebsrechnung über Einnahmen und Ausgaben des Be-
triebs ist im 11. Abschnitt dargestellt.

2.	Abschnitt.

Die Abschlußtechnik.

Wiederholend sei bemerkt (vgl. Bd. 1, S. 115f.):

1.	Die jProbe- oder Kontenhilanz (Umsatz-, Bruttobilanz)
und die Saldobilanz sind Einrichtungen der doppelten Buch-
führung, von relativem Wert als Buchungsprobe, von größter
Bedeutung als Übersicht über die Lage der Unternehmung und
als Ausgangspunkt der Vorbereitung des Kontenabschlusses (vgl.
Bd. I, S. 88 ff.).

2.	Gesetzlich vorgeschrieben sind:

a)	die Erofjnungs-, Gründungs-, Errichtungsbilanz
bei Beginn des Handelsgewerbes (§39 HGB.).

b)	die jährliche Abschlußbilanz, im vorliegenden
Buche kurz als Bilanz oder Jahresbilanz be-
zeichnet. (Interne Bilanz, Bilanzvorlage an
die Aktionäre, veröffentlichte Bilanz der
Aktienvereine.)

c)	die Konkurs- und die Liquidationseröffnungs-
bilanz.

3. Zwischenbilanzen innerhalb eines Geschäfts-
jahres sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 240
HGB.) oder freiwillig. Die freiwilligen Zwi-
schenbilanzen sind entweder regelmäßige, wie
jene der Deutschen Kreditbanken, oder ein-
malige, durch besondere Verhältnisse veranlaßt,
z. B. Auseinandersetzung, Aufnahme eines Ge-
sellschafters.	i

Ordentliche

Bilanzen

Außer-

°rdentliche

Bilanzen
        <pb n="30" />
        ﻿24	Abschlnßtechnik.

4.	Die Bilanz ist c) der Form nach eine Kapitalermittlungs-
oder eine ErfolgseTm.ittlungsbi 1 anz, und zwar Bruttolnhinz oder
Nettohilanz; [i) den Grundsätzen der Bewertung nach eine Ver-
mögens-, eine Vermögensverteilungs- oder eine Erfolgsermittlungs-
bilanz.

Die Technik des Bücher- und Kontenabschlusses setzen wir
als bekannt voraus 1). Die abschließenden Konten, der Konten-
abschluß im allgemeinen, die Abschlußmethoden wurden im
Band I, S. 94—128 erläutert. Es folgt ein schematisiertes Ab-
schlußbeispiel für eine Einzelfirma, d. h. eine den Kontenabschluß
vorbereitende Tabelle für einfachste Verhältnisse, um die Genesis
des Kontenabschlusses auf Grund der doppelten Buchhaltung
noch einmal vorzuführen.

Durch die Inventur ist der Wert der Lagervorräte, der Wert
der Debitoren und die Summe der Kreditoren festgestellt. Der
Soll- (buchmäßige) Wert der Forderungen stimmt mit dem Ist-
wert (bewertet nach § 40 HGB.) nicht überein; der Unterschied
ist Verlust. Entnahmen des Unternehmers sind nicht vorhanden.

Die Saldobilanz gibt wertvolle Anhaltspunkte für die Bilanz.
Der Saldo eines Kontos (Band I, S. 119f.) kann angeben:

1.	den rechnungsmäßigen Bestand an Vermögensteilen, an
Schulden (z. B. Kasse, Tratten, Kreditoren) oder an Kapital
(Kapital-Konten, Reserve-Kapitalien), a) Der rechnungsmäßige
Sollbestandswert stimmt mit dem Bilanzwert der Bestände
überein und wird durch Inventur, Inventarium und Einzelauf-
zeichnungen kontrolliert. Im vorliegenden Falle also durch
„Kassensturz“, Aufzeichnung der noch nicht eingelösten Tratten
und der nicht bezahlten Lieferanten im einzelnen; die Summe
dieser Aufzeichnungen (Konten- und Büchcrauszüge) soll mit
dem Saldo des betr. Hauptbuchkontos übereinstimmen1 2)-
b) Der Buchwert des Bestandes muß mit dem Bilanzwert nicht
übereinstimmen; in diesem Falle wird der Bilanzwert bestimmt
a) durch Inventurbewertung, d. h. durch Inventarisierung und

1)	Eine gute Anleitung gibt Scubitz, Doppelte Buchführung, 3. Aull
Leipzig (Poeschel).

2)	L’inventaire intra-comptable nach Leautey, Trait6 des inventaires
et des bilans, 8. 105 (Paris o. J.), besser wohl als l’inventaire des comptes
zu bezeichnen.
        <pb n="31" />
        ﻿/

Abschlußtechnik.	25

Bewertung der Bestände im einzelnen oder kollektiv für be-
stimmte Vermögensgruppen; ß) durch Abschreibungsbewertung,
z. B. Anlagevermögen.

2.	Den Gewinn oder den Verlust; dann gehört die Wert-
differenz in die Erfolgsbilanz, falls nicht bestimmte Beträge als
Bilanzaktivum oder -passivum behandelt werden (vgl. „Erfolgs-
regulierungsposten“ ).

3.	Der Kontensaldo sagt nichts, wenn das Konto Bestände
und Umsatzerfolge gleichzeitig verrechnet (Bd. I, Sachregister).
Es ist eine Zerlegung des Saldos in Bestandswert und Erfolg mit
Zuhilfenahme der Inventur x) erforderlich (z. B. Waren-, Effekten-
konto).

Die Bilanz des Einzelkaufmannes ist der Form nach in der
Hegel eine Kapitalermittlungsbilanz; der Jahreserfolg kann je-
doch in der Bilanz durch eine Nebenrechnung zum Ausdruck
gebracht werden, z. B.:

1. Form	2. Form

Schulden 			.22	Schulden 			22
Rinlage 		. 50		Reinvermögen 			53
Reingewinn		13		Einlage 		.. 50	75
	63		Endvermögen		. . . 53	
Entnahmen		10		Kapital Zuwachs ......	. .	3	
Gegenwärtiges Kapital		53	+ Entnahmen 		. . 10	
		75	Reingewinn	&gt;....		

Die Anrechnung von Zinsen auf die Kapitaleinlage des Un-
ternehmers hat die Bedeutung einer Rechnungsoperation, die den
Heingewinn der Unternehmung spaltet in Besitz- bzw. Kapital-
einkornmen und Unternehmerlohn für Arbeit und Risiko. Z. B.

Einlage ........-..... 50

+ 5% Zinsen............ 2,5

52.5

-f- Entnahmen ........ 10

42.5

Restgewinn............ 10,5

Reinvermögen ......... 53

M L’inventaire extra-comptable nach Leautey, pag. 109.
        <pb n="32" />
        ﻿Äbschlußtechaik.

- -

Abschluß-Tabeile (elnlacbsle V erböltmsse).

	1		2		3		4		5		6	
Konten	Bestand am  1. Januar		*•  Umsatz-, Ver- kehrs-, Konten- Bilanz		Summen der Spalten  1 u. 2		Saldo-Bilanz  (Roh-Bilanz)		Abschluß-Bilanz, Bestände am 31. Dezember		Ertrags-Bilanz	
	Aktiva	Passiva	Soll	Haben	Soll	Haben	Soll	Haben	Aktiva	Schulden	Verlust	Gewann
Stammeinlage .... Kasse 		15.000	61 500	14 400	28 435	29 400	61 500 28 435	965	61 500	965		z	
Waren 		40 000	—	49 800	54 550	89 800	54 550	35 250	—	40 500	—	—	5 250
Rimessen 		13 000	—	29 650	36 266	42 650	36 266	6 384	—	6 000		384	__
Debitoren 		6 000		43 1,00	31 200	49 100	31 200	17 900	—	17 500	—	400	—
	74 000											
Tratten 				3 500	8 500	16 500	8 500	20 000	,	11 500			11 500			
Kreditoren			9 000	34 000	38 500	34 000	47 500	—	13 500		13 500	—	—
		74 000										
Bank 			—	56 546	32 922	56 546	32 922	23 624	—	23 624	—		
Unkosten		—	—	2 435	—	2 435	—	2 435	—		—	2 435	58
Diskont 		—	—	120	178	120	178	—	85		' —	—	—
			238 551	238 551	312 551	312 551	86 558	86 558	88 589	25 000	3 219	5 308
							Ab Schulden ..		25 000	Verlust	ab....	3 219
							Reinvermögen .		63 589	Reingewinn..,		2 089
							Einlage		61 500			
		•	.				Reingewinn , , ,		2 089
        <pb n="33" />
        ﻿









Ahschlußtechnik.

27

3. Form

Dieselbe Bilanz als Beingew’mftermittlungsbilanz aufgestellt;

75	Schulden . . .			. 22
10	Einlage ....			.. 50
85	5 % Zinsen	2,5]	Rein-	
	Restgewinn	10,5	gewinn	13  85

ln einer mit dem Bilanzgewinn (3.) abschließenden Auf-
stellung (4. Form) würde der Reingewinn (13) um die Ent-
nahmen (10) gekürzt werden.

An der Hand eines ausführlichen Beispieles des Abschlusses
einer Kreditgenossenschaft sollen die im 1. Bande (S. 94 ff.) und
hier entwickelten Grundsätze noch einmal veranschaulicht wer-
den. Es folgen;

1.	Abschlußtabellen, S. 29 f.

2.	die veröffentlichten Bilanzen, S. 31 u. 32 f.

3.	kritische Bemerkungen hierzu. Der Bücherabschluß er-
streckt sich auf zwei Jahre.

4.	Hauptbuch, S. 36 f.

5.	Gewinnverteilung:

	1911	1912
Reservefonds 				 18 874,—	20 902,—
Dividende 			 153 108,24	155 500,14
Tantiemen			 6 124,32	6 220,—
Gratifikationen			 7 760,—	8 675,—
Unterstützungen ....		 900,—	1 000,—
Vortrag 			 1 976,76	13 038,11
Reingewinn			 188 743,32	305 335,25



Kritische Bemerkungen zu beiden
Abschlüssen.

Der tägliche Aassemimsatz (Einnahme + Ausgabe; 300Tage)
M. 789527 bzw. 782078 M. läßt das Fehlen eines Scheckverkehrs
deutlich erkennen. Das Valuten- und Kupongeschäft ist von
minderer Bedeutung.
        <pb n="34" />
        ﻿28

AbschlnBtechnik.

Die durchschnittliche Größe eines Wechsels beträgt:

	1911	1912
Bestand		... M. 1442	986
Eingang 		..	„ 1219	967
Schlußbestand .	..	„	986	974

Diese Durchschnittszahlen geben kein zutreffendes Bild. Im
Schlußhcstand 1911 waren 83 Bankakzepte mit M. 1 970 844
enthalten, im Durchschnitt je Stück M. 23 745; im Jahre 1912
waren es 69 Bankakzepte mit M. 1 938 500, im Durchschnitt
M. 28 094. Bringt man die Bankakzepte von der Gesamtsumme
in Abzug, bleiben für die diskontierten Geschäftswechsel im
Durchschnitt M. 402 hzw. M. 398.

Nach den Ergebniszahlen auf Zinsenkonto sind die Ein-
nahmen aus dem Wechseldiskont erheblich durch Ausgaben ver-
mindert, ein Zeichen, daß in großem Umfang Rediskontierungen
stattgefunden haben. Diese Vermutung wird durch den bedeuten-
den Sollumsatz auf Bankkonto bestätigt, wobei allerdings zu be-
rücksichtigen ist, daß auf diesem Konto auch der Postscheck-
und der Giroverkehr mit der Reichsbank und der Dresdner Bank
verrechnet werden.

Nach den Angaben des Geschäftsberichts- verteilt sich

Der Umsatz auf Kontokorrent-Konto		1911	1912
auf Konten			1 816	1 791
Eröffnet wurde im Bilanzjahr 			122	156
Mitgliedern neuer Kredit im Betrage von	M	1 841 420	3 333 270
somit im Durchschnitt pro Mitglied			15 093	21 361
Der kleinste Kredit war 			250	340
Der größte Kredit betrug			200 000	200 000
Die Zahl der eröffneton bzw. bewilligten Kre- dite betrug insgesamt				402	413
in einer Gesamtsumme von 		M	5 914 457	6 946 960
im Durchschnitt		&gt;»	14712	16 820

Von den Ende Dezember vorhanden gewesenen
Kontokorrent-Forderungen der Genossen-
schaftsmitglieder waren gedeckt

durch Effektendepot................ 33,9	%	30,7	%

„ hypothekarische Sicherheiten.	.	40,7 %	43,4	%

„ persönliche Bürgschaft.........	25,4	%	25,9	%
        <pb n="35" />
        ﻿1. Abschlußtabelle einer Kreditgenossenschaft m .b. H. für 1911.

Kon to	Anfangsbestände {Eingangsbilanz 1. 1. 1911)				Umsätze  bis 31. Dezember 1911				Summenbilanz (Rohbilanz am 31. 12. 1911)			
	Aktiva  M	b&gt;	Passiva  M	-5,	Soll  M	A	Haben  M	-5*	Soll  M		Haben  M	
Kassa		284 505	47			118 421 829	12	118 436 532	61	118 706 334	59	118 436 532	61
Kupons und Sorten		11 548	75	—	—	453 771	88	449 517	31	465 320	63	449 517	31
Wechsel		S 784 093	78	—	—	31 943 739	69	32 454 727	05	35 727 833	47	32 454 727	05
Effekten 		1 018 536	60	—	—	1 224 151	90	980 937	60	2 242 688	50	980 937	60
Effekten-Kommission 		—	—	—	—	3 793 902	32	3 793 902	32	3 793 902	32	3 793 902	32
Kontokorrent .. .			3 438 755	71	2 883 903	56	84 753 544	30	84 665 027	09	88 192 300	01	87 548 930	65
Banken 		567 795	26	581 698	—	64 907 788	86	64 877 628	79	65 475 584	12	65 459 626	79
Vorschuß		2 917 865	69	—	—	2 238 125	58	2 284 663	76	5 155 991	27	2 284 663	76
Depositen 		—	—	—	—	251 656	61	321 910	71	251 656	61	321 910	71
Darlehen			 .	—	2 451 593	93	1 051 784	50	774 949	84	1 051 784	50	3 226 543	77
Spareinlagen		—	—	2 549 308	31	1 060 435	16	979 718	84	1 060 435	16	3 529 027	15
Haussparkassen 		—	—	72 831	16	41 766	43	43 397	89	41 766	43	116 229	05
			/ 2 538 723	78	158 587	01	120 520	38	158 587	01	2 803 203	37
Geschäftsguthaben		—				\	143 959	21								
Reserve 		—	—	,544 000	—	—	—	2196	—	—	—	546 196	—
Spezialreserve		—	—	100 000	—	—	—	—	—	—	—	100 000	—
Ruhegehaltsreserve 		—	—	100 000		—	—	—	—	—	—	100 000	—
Bearatenunterstützung		—	—	25 000	—	—	—	—	—	—	—	25 000	—
Akzept		—	—	19 256	24	133 291	60	171 866	10	133291	60	191 122	34
Zinsen 		9 054	30	35 374	20	389 772	26	660 499	08	398 826	56	695 873	98
Provisionen		—	—	—				3 008	08	65 616	70	3 008	03	65 616	70
Unkosten 		—	—	—	—	157 059	87	8 275	08	157 059187		8 275	08
Haus 		110 000	—	—		—	—	—	—	110 000	—	—	—
Liegenschaften		14 000	—	—	—	—	—	—		14 000	—	—	—
Dividenden		—	—	92 545	14	92 545	14	—	—	92 545	14	92 545	14
Tantieme		—	—	6 062	24	6 062	24	—	—	6 062	24	6 062	24
Gratifikation		—	—	8 530	—	8 530	—	—	—	8 530	—	8 530	—
Wohltätigkeits- u, Unterstützg.	—	—	900	—	900	—	—	—	9900	—	900	—
Gewinn und Verlust		—	—	2 469	79	141	25	505	90	141	25	2 9/D|by	
	12 156 155	56	12 156 155	56	311 092 393|75		311 092 393!75		323 248 549|31		323 248 549|31	

Abschlußtechnik.
        <pb n="36" />
        ﻿Abschlußtochnik.

VoxVse\.x\mg "voti	“2S.

Konto	Kontensaldi  (Saldobüanz am 31, 12.)				Schlußbilanz 1911				Ertragsbilanz			
	Soll		Haben	*	Aktiva  .«	1$	Passiva  .«	-Si	Verluste	1-Sl	Gewinne  M	1*
Kassa	  Kupons und Sorten 		269 801 15 803	98  32	—	—	269 801 15 803	98  32						
Wechsel		3 273 106	42	___		3 273 106	42						
Effekten 		1 261 750	90	. T			1 260 953	80		_		797	10		
Effekten-Kommission 													
Kontokorrent		643 369	36			3 768 705	72	3 125 336	36				
Banken 		16 257	33			/	312 144	85	454 673	43	— *	—	—	—
Vorschuß		2 871 327	51			\	158 785  2 871 327	91  51						
Depositen 				70 254	10			70 254	10				
Darlehen				2 174 759	27			2 174 759 2 468 591	27				
Spareinlagen				2 468 591	99				99				
Haussparkassen 				74 462	62			74 462	62				
Geschäftsguthaben 				2 644 616	36			2 644 616	36				
Reserve				546 196				546196					
Spezialreserve 				100 000				100 000					
Ruhegehaltsreserve 				100 000				100 000					
Beamtenunterstützung				25 000				26 OOO					
Akzept				57 830	74			57 830 74					
Zinsen 				297 047	42	8 553	75	39 HQ 07				272 882 62 608	10  67
Provision							62 608	67								
Unkosten 		148 784	79							143 784	79		
Haus 		110 000				100 000							
Liegenschaften		14 000		___		14 000							
Dividenden													
Tantieme		.												
Gratifikation		...											
Wohltätigkeits- u. Unterstützg. Gewinn und Verlust						2 834	44			_.	188 743	32				2 834	44
	8 624 201161		8 624 201	61	12 063 183	26| 12 063 183		26|	149 581	89,	338 325|21	

188 743 32|= Reingewinn
        <pb n="37" />
        ﻿Abschlußtabelle für 1912 (zu Seite 30).

1	2	3	4	5	e

	Anfangsbestände				Umsätze				Summe 1 + 2				Konten-Saldi				Schlußbilanz				Gewinn und Verlust			
Konto	Aktiva		Passiva		Soll		Haben		Soll		Haben		Soll		Haben		Aktiva		Passiva		Verluste		Gewinne	
	M	-3»	JL	9	M	9	M |A		M	9&gt;	M	9	M	l-S)		M	9	M (Ä		Mß	9	M	9	M ■ \	
Kassa		269 801	98	—			117 297 393	64	117 326 171	77	117 567 195	62	117 326 171	47	241 024	15	—	—	241 024	15	—	—	—	—	-	
Kupons, Sorten		15 803	32	—	—	429 387	06	433 887	54	445 190	38	433 887	74	11 302	64	—	—	11 302	64	—	—	—	—		
Wechsel		3 273 106	42	—	—	29 477 354	79	29 763 463	46	32 750 461	21	29 763 463	56	2 986 997	65	—	—	2 986 997	65	—	—	—	—	—	—
Effekten		1 260 953	80	—	—	603 998	29	752 540	49	1 864 952	09	752 540	49	1 112 411	60	—	—	1 083 607	—	—	—	28 804	50	—	—
Eff ekten-Kommission.	—		—	—	3 803 569	78	3 803 569	78	3 803 569	78	3 803 569	78	—	-	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—
Kontokorrent		3 768 705	72	3125 336	30	82 773 876	21	82 034 658	94	86 542 581	93	85 159 995	30	1 382 586	63	—	—	4 900 055	50	3 517 468	87	—	—	—-	—
Banken 		470 930	76	454 67343		62 694 254	49	62 958 262	89	63 165 188	25	63 412 936	32	—	—	247 751	07	262 341	88	510 092	95	—	—	—	—
Vorschuß		2 871 327	51	—			2 373 886	29	1 983 304	55	5 245 213	80	1 983 304	55	3 261 909	25	—		3 261 909	25	—	—	—	—	• 		—
Depositen		—	—	70 254	10	875 403	64	969 191	99	875 403	64	1 039 446	09	—	—	164 042	45	—	—	164 042	45		—	—	—
Darlehen		—	—	2 174 759	27	492 088	64	541 990	84	492 088	64	2 716 750	11	—	—	2 224 661	47	—	—	2 224 661	47	—	—	—	—
Spareinlagen		—	—	2 468 591	99	1 090 100	63	1 031 287	47	1 090 100	63	3 499 879	46	—	—	2 409 778	83	—	—	2 409 778	83	—	—	—	—
Haussparkassen		—	—	74 462	62	45 971	92	43 415	67	45 971	92	117 878	29	‘		—	71 906	37	—	—	71 906	37	—	—	—	—
Geschäftsanteile		—	—	2 644 616	36	147 879	08	189 407	19	147 879	08	2 834 023	55	—	—	2 686'l44	47	— ■	—	2 686 144	47	—	—	—	—
Reservefonds		—	—	546196	—	—	—	20 902	—	—	—	567 098	—	—	—	567 098	—	—	—	567 098	—	—	—	—	—
Spezialreserve			 '	—	100 000	—	—		—	—	—	—	100 000	—	—	—	100 000	—	—	—	100 000	—	—	—	—	—
Ruhegehalt		—	—	100000	—	—	—	—	—	—	—	100 000	—	—	—	100 000	—	—	—	100 000	—	—	—	—	—
Beamtenunterstütz. ..	—	—	25 000			—	—	—	—	—	—	25 000	—	—	—	25 000	—	—	—	25 000	—		—	—	—
Akzepte und Avale ..	—	—	57 830	74	82 383	20	282 953	57	82 383	20	340 784	31	—	—	258 401	11	—	—	258 401	11		—	—	—
Zinsen		8 553	75	32 719	07	411 860	32	736 850	43	420 414	07	769 569	50	—	—	349 155	43	9 284	70	40 593	—	—	—	317 847	13
Provision		—	—	—	—	2 478	70	75 847	98	2 478	70	75 847	98	—	—	73 369	28	—	—	—	—	—	—	73 369	28
Unkosten		—	—	—	—	167 826	31	9 152	31	167 826	31	9 152	31	158 674	—	—	—	—		—	—	158 674	—	—	—
Haus		110 000	—	—	—	—	—	—	—	110 000	—	—	—	110 000	—	—	—	110 000		—	—	—	—	—	—
Liegenschaften		14 000	—	- 1 '	—	—	—	—	—	14 000	—	—	—	14 000	—	—	—	14 000	—	—	—	—	—	—	—
Gew. u. Verlust 1911 .	—		188 743	32	188 743	32	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—			—	—	—
Dividenden		—	—	—	—	153108	24	153 108)24		153108	24	153108	24	—	—	—				—	—	—	—	*	—	—	—
Tantiemen		—	—	—	—	6 124	32	6124	32	6 124	32	6124	32	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—
Gratifikationen		—	—	—	—	7 760	—	7 760	—	7 760			7 760	—	—	—	—			.	—	■		—						—			—
Unterstützungen		—	—	—		900	-	900	—	900	—	’	900	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—
Gew. u. Verlust 1912 .	—	—	—	—	379	32	1 976	76	379	32	1 976	76	—	—	1 597	44	—	—	205 335 25		—	—	1 597	44
	12 063 183	26	12 063 183	26	303 126 728	19	303 126 728	19	315 189 911	45	315 189 911	45	9 278 905	92	9 278 905	92	12 880 522	77	12 880 522	77	187 478	60	392 813	85
																			Reingewinn		205 335	25		
																					392 813	85
        <pb n="38" />
        ﻿
        <pb n="39" />
        ﻿Aktiva

Bilanz für den 31

Kassenbestand...........................

Kupons und Sorten.......................

Giro-Guthaben bei der Reichsbank und dem

Postscheckamt......................

Wechselbestand

Bankakzepte......... .ft 1 970 844,'—

Geschäftswechsel....... 1 302 262,42

Effekten ...............................

Kontokorrent-Debitoren ............

Bankenkonto-Debitoren...................

V orschuß- Debitoren

Haus ................

Liegenschaften.....

Rückständige Zinsen

Dezember 1911 nach der Gewinnverteilung.

Passiva

M 1	Sl		M	
269 801	78	Geschäftsguthaben der Mitglieder		2 574 379	81
15 803 32		Reservefonds 		565 070	
		Spezialreservefonds		100 000	
158 785	J1	Ruhegehaltsreservefonds 		100 000	
		Beamtenunterstützungsfonds 		25 000	
		Depositen		70 254	10
3 273 106	42	Darlehen			
1 260 953180		m. Ijähr. Kündigung .ft 1 935 692,—■		
3 768 705 72		m. Vjjähr.	„	„	146 749,—		
312 144 85		m, Vjjähr.	,,	„	15 620,—		
2 871 327	51	m. monatiger „	,,	76 698,27	2 174 759	27
HO 000	—	Spareinlagen 		2 468 591	99
14 000	—	Haussparkasse-Einlagen 		74 462	62
8 553	75	Kontokorrent-Kreditoren 		3125 336	36
		Bankenkonto-Kreditoren		454 673	43
		Laufende Akzepte u. Kautionsbürgschaften	57 830	74
		Vorauserhobene Zinsen 		32 719	07
		Auszuzahlende Geschäftsguth. a. Ausscheid.	128 788	49
		Dividende für 1911		94 556	30
		„	Tantieme 			6 124	32
			7 760	—
		„	Gaben für wohltätige u. ge-		
		meinnützige Zwecke 		900	—
		Gewinnvortrag auf neue Rechnung 		1 976	76

12 063183126

12 063 183:26 w

Abschlnßtechnik.
        <pb n="40" />
        ﻿32

Abschluß technik.

Aktiva

Bilanz für den

Kasse...............................................

Kupons und Sorten ..................................

Guthaben bei der Reichsbank, Postscheck-Konto, Giro-

Konto bei der Dresdner Bank ...................

Primadiskonten .....................................

Diskont-(Geschäfts-)Wechsel (auch Schecks)

a)	Wechsel mit Ausschluß von b) .. Al 967 448,41

b)	Inkassowechsel ................ „	81 049,24

Wertpapiere

a)	Anleihe des Reichs und der Bundes-
staaten . ......................... Al 603 656,95

b)	Sonstige bei der Reichsbank be-
leihbare Wertpapiere .............. „ 192 210,25

c)	Sonstige börsengängige Wertpap. „ 260 424,60

d)	Sonstige Wertpapiere .......... „	27 315,20

Guthaben

a)	bei Banken ......................fl 112 156,85

b)	bei Genossenschaften .......... ,, 11 965,20

Forderungen aus Lombardierung börsengäng. Wertpap.
Kontokorrent-Forderungen ...........................

(davon M 1 495 758,35 durch börsengängige Wert-
papiere gedeckt, ungedeckte in Höhe von M —,—)
Vorschüsse gegen Schuldscheine .....................

(davon ungedeckte in Höhe von Al —,—)
Forderungen aus geleisteten Kautionen...............

Rückständige Zinsen ................................

Grundstücke

a)	Geschäftshaus................... Al 110 000,—

b)	Sonstige Grundstücke............ „ 14 000,—

Al

241 024
11 302

160110
1 938 500

1 048 497

1 083 607

124122
328 352
4 648 338

2 933 556

229 825
9 284

124,000

12 880 522

Auf den Vorschußkönten betrug
der durchschnittliche Saldo
eines Debitors

1911

Ende Dezember....................................... Al	1	711

Die Zahl der neu gewährten Vor-
schüsse............................................ M,	1	032

Durchschnittsbetrag eines Forderungs-
kredites .........................................  Al	2	169

St

IS

64

98

65

05

50

99

75

38

70

77

1912

1	942

969

2	450

Abschluß technik.

33

31. Dezember 1912.

Passiva

I

Geschäftsguthaben

a)	verbleibender Mitglieder.......Al 2 558 043,08

(Rückstände Al 12 000, -)

b)	ausscheidender Mitglieder...... „	128 101,39

Reservefonds................

Spezial-Reservefonds........

Ruhegehalts-Reservefonds
ßeamten-U nterstützungsf onds
Spareinlagen (Depositen)

a)	täglich fällig.................. Al 1 020 555,65

b)	mit Kündigungsfrist von weniger

als 3 Monaten................... ,, 1 625 172,—

Anleihen gegen Schuldscheine

a)	täglich fällig ................. -K 53 640,47

b)	mit Kündigungsfrist von weniger

als 3 Monaten ..................... 5 103,

c)	mit vierteljähriger Kündigung... „	3 500,—

d)	mit längerer Kündigung......... „ 2 150 830,—

Scheckeinlagen.......................................

Kontokorrent-Schulden................................

Schulden

Al I S,

\

2 686,144	47

567 098	—

100 000 —
100 000 —
25 000	—

2 645 727

65

2 213 073

47

2 059 216	54

1 362 388	03

a)	bei Banken..................... Al 505 884,86

b)	bei Genossenschaften .......... ,, 19 023,15

c) aus spät, fällig. Inkassowechseln . „	81 049,24

Akzepte................................................

Verbindlichkeiten aus übernommenen Kautionskrediten

(Avale)...........................................

Vorauserhobene Zinsen .................................

An früher ausgeschiedene Mitglieder zu zahlende Ge-
schäftsguthaben ......................................

Reingewinn.............................................

605 957	25
28*575	75
229 825	36
40 593	—
11 588	—
205 335	25
880 522	77

D»e Stückelung der neu gewährten Vorschüsse waren
20 —	500 Al

500 —	1 000 „

1 000 — 2 000 „

2 000 —	5 000 ,,

5 000 —	10 000 „

10 000 — 100 000 „

10 000 — 200 000 „

Seltner, Buchhaltung und Bilanzkunde. II. 6. u. V. Aull

1911

435

218

147

124

59

49

1912

426

182

125

122

57

,57

3
        <pb n="41" />
        ﻿34

Abschlußtochnik.

Von den Ende Dezember vorhandenen Vorschuß- 1911	1912

forderungen waren gedeckt

durch	Effektondepot.......................... 11,6%	11,1%

,,	hypothekarische Sicherheiten .......... 88	%	33,8 %

,,	persönliche Bürgschaft................. 50,4 %	56,1 %

Der aktive Kontokorrentkreditverkehr und das Vorschuß-
geschäft zeigen somit im Jahre 1912 ein Anwachsen des Kredit-
begehrs, was auch in der Steigerung der Zinseneinnahmen zum
Ausdruck kommt.

Der Durchschnittssaldo eines Depositenhuch.es, war am
Ende des Jahres M. 808 bzw. 837. Im ersten Jahre der Ein-
führung des Depositenverkehrs (1911) waren die Depositen-
gelder durchschnittlich 79 Tage angelegt; im zweiten Jahre
waren von der Einzahlungssumme im Durchschnitt M. 117 148
vorhanden. Die Einzahlungen wurden demnach 8,3 mal um-
gesetzt, die Umsatzdauer betrug im Durchschnitt 44 Tage.

Auf Darlehnskonto betrug das durchschnittliche Guthaben
eines Kreditors Ende Dezember M. 4599 und 4655. Nach der
Kündigungszeit waren

	1912	1911
mit 1 jähriger Kündigung 		..	89 %	91,8%
Va jähriger	„			■	6,9 %	4,9 %
,, jähriger	„			. 0,8 %	0,1 %
,, monatlicher	,,			•	3,3 %	0,2 %
Zinsengutschrift und nicht erhobene Ge- schäftsguthaben entfielen		—	3 %

Der Spareinlagenverkehr zeigt im Durchschnitt ein Guthaben
von M. 906 bzw. 980 am Jahresende. Auf Haussparkassen
hatten die Einleger durchschnittlich M. 118 bzw. 120 zu fordern-

Die Betriebsmittel sind:

1.	Eigenes Vermögen (nach der Verteilung des

Gewinnes). Geschäftsguthaben +

Reserven .............................. M 3 364 449 3 426 908

2.	Fremde Gelder (Depositen, Darlehne, Spar-

einlagen, Kontokorrent- und Bank-
kreditoren) .......................... . . ■ „	8 368 076	8 897 949

Gesamte Betriebsmittel......................(t 11 732 525 12 324 857
        <pb n="42" />
        ﻿Abschlußtechnik.	35

Die Gesamlreserven nach Verteilung des Reingewinnes
betrugen

vom Geschättsguthaben......................... 110,7	%	31,1	%

vom Betriebskapital........................... 6,73 %	6,6 %

Das eigene Vermögen beträgt

vom Gesamtbetriebskapital..................... 28,68	%	27,8	%

von den fremden Geldern....................... 40,2	%	38,51	%

Was die Aufmachung, die Gliederung der Bilanzposten angeht,
so bieten beide Bilanzen interessante Beispiele. Die Bilanz 1911
ist als Nettobilanz veröffentlicht, schließt mit dem Gewinnrest
und ist ungesetzlich (§§ 19, 48 Genoss.-Gesetz). Die Bilanz für
1912 gliedert die Posten nach einem neuen Schema im Anschluß
an jenes für die Zwischenbilanzen der Kreditbanken und ist eine
Bruttobilanz, abschließend mit dem verteilungsfähigen Rein-
gewinn. Im Text wurden die Konten des Hauptbuches nach
den Ergebnissen der Inventur bzw. der monatlichen Bruttobilanz
abgeschlossen, der Reingewinn in das nächste Jahr hinüber-
genommen und auf den Konten des Bilanzjahres 1912 bzw. 1913
die Gewinnverteilung nach den Beschlüssen der Genossenschafter-
versammlung vorgenommen. Würde die Generalversammlung,
die über den endgültigen Inhalt der Bilanz beschließt — die
ihr vorgelegte, in der Regel bereits gedruckte Bilanz hat
nur den Charakter eines Vorschlags — von ihrem Änderungs-
recht Gebrauch machen und einzelne Bilanzposten anders
bewerten, so müßten die auf die Hauptbuchkonten vorgetra-
genen Bilanzposten entsprechend geändert werden, entweder
durch einen neuen Zwischenabschluß mit Einsetzung der be-
schlossenen Bewertung oder durch Verbuchung der Unter-
schiede zwischen verbuchten und nunmehr beschlossenen Bi-
lanzzahlen. Die Eintragung der Verteilungs- bzw. Berich-
Dgungsposten müßte unter dem Tag des Generalversammlungs-
beschlusses erfolgen.

Nach einem andern Verfahren bleiben die Hauptbuchkonten
nach Fertigstellung der Vorarbeiten für die Bilanz und die Bilanz-
vorlage offen; der formelle Abschluß — Einsetzung der Saldi,
Äbschlußstriche, Vortrag — erfolgt nach dem Tag der General-
versammlung den Beschlüssen entsprechend und die Eintragung

3*
        <pb n="43" />
        ﻿36

Abschluß technik.

der Posten unter dem Datum des letzten Geschäftstages des
Bilanzjahres. Um dies zu ermöglichen, müssen entweder all-
jährlich neue Hauptbücher angelegt oder entsprechende Zwischen-
räume zwischen alten und neuen Konten gelassen werden oder
man wartet mit der Eintragung der Buchungsposten des neuen
Bilanzjahres bis nach der Generalversammlung und trägt die
Abschluß- und Bilanzposten sowie die Buchungen der neuen Mo-
nate nachträglich ein. Um die rechtlichen Bedenken gegen beide
Verfahren zu beseitigen, scheint es zweckmäßig zu sein, ein
Haüptbuch für die Aufnahme der laufenden Buchungen zu er-
gänzen durch ein Abschlußbuch, in welchem die Bilanzergebnisse
entsprechend den Beschlüssen der Generalversammlung einge
tragen werden.

Hauptbuch für 1911 und 1912.

Kassa-Konto.

1911:  Bestand am 1. Jan.	284 505,47  Einnahmen	 118 421 829,12	1911:  Ausgaben 	 118 436 532,61  Schlußbilanz	 269 801,98
118 706 334,59	118 706 334,59
1912;  Eingangsbilanz ....	269 801,98  Einnahmen	 117 297 393,64	Ausgaben 	 117 326 171,47  Bestand 31. 12.	241 024,15
117 567 195,62	117 567 195,62
1913: Bestand am 1. 1.	241 024,15	

Kupons und Sorten.

■1911:  Bestand am 1. Jan. ... _ll 548,75 Zugang 	 453 771,88	Abgang 	 449 517,31  Bestand am 31. 12	 15 803,32
465 320,63	465 320,63
1912:  Eingangsbilanz 	 15 803,32  Zugang 	 429 387,06	Abgang 	 433 887,74  Bestand am 31. 12	 11 302,64
445 190,38	445 190,38
1913: Bestand am 1. 1.	11 302,64
        <pb n="44" />
        ﻿AbschJußtechnik

37

Wechsel.

1911:	Stück	Betrag		Stück	Betrag
Bestand am 1. 1.	2 624	3 784 093,78	Ausgang		25 519	32 454 727,05
Eingang 		26 216	31 943 739,69	Bestand 31.12.	3 321	3 273 106,42
	28 84	35 727 833,47		28 840	35 727 833,47
1912:					
Bestand 1. 1. .	3 321	3 273 106,42	Ausgang		30 728	29 763 463,56
Eingang 		30 474	29 477 354,79	Bestand 31. 12.	3 067	2 986 997,65
	33 795	32 750 461,21		33 795	32 750 461,21
1913: Bestand .	3 067	2 986 997,65	4		

Effekten.

1911: Bestand 1.1. . Eingang			1 018 536,60  1 224 151,90	Ausgang 	  Schlußbestand . . . Kursverlust 		980 937,60 1 260 953,80 797,10
2 242 688,50			2 242 688,50
1912; Bestand 1.1. . Eingang 		1 260 953,80 603 998,29	Ausgang 	  Schlußbestand ... Kursverlust 		752 540,49 1 083 607  28 804,60
1 864 952,09			1 864 952,09
1913: Anfangsbestand	1 083 607,—		

'911. Belastet
1912

Effekten- Kommissions- Konto.

3 793 902,32 1911.'Gutgeschrieben 3 793 902,32
3 803 569,78 1912.	„	3 803 569,78

Kontokorrent- Konto.

'911: Debitoren am 1.1.3 438 755,71  Zugang 	 84	753	544,30  Bestand am 31. 12.  Kreditoren 	 3	125	336,36	Kreditoren am 1.1...	2	883	903,56  Zugang 	 84	665	027,09  Bestand am 31. 12.  Debitoren 	 3	768	705,72
91 317 636,37	91 317 636,37
'912 ; Debitoren am 1.1. 3 768 705,72  Zugang 			82 773 876,21  Kreditoren am 31. 12.	3 517 468,87	Kreditoren am 1.1. ■	3 125 336,36  Zugang 	 82 034 658,94  Debitoren am 31. 12.	4 900 055,50
90 060 050,80	90 060 050,80
lyi8; Debitoren aml. 1. 4 900 055,50	Kreditoren am 1.1. .	3 517 468,87
        <pb n="45" />
        ﻿B8

Abschlußtechnik.

Banken-Konto.

1911. Debitoren am 1.1	.	567 795,26	Kreditoren am&gt; 1,1. .	581 698,—
Belastet 2. 1.		Gutschriften		64 877 628,79
bis 31. 12. ...	64 907 788,86	Debitoren am 31. 12.	470 930,76
Kreditoren am 31. 12.	454 673,43		
65 930 257,55		65 930 257,55	
1912. Debitoren am 1.	. 470 930,76	Kreditoren am 1.1. .	454 673,43
Zu vom 2.1.—-31.12.	62 694 254,49	Zu vom 2.1.—31. 12.	62 958 262,89
Kreditoren am 31. 12.	510 092,95	Debitoren am 31. 12.	262 341,88
	63 675 278,20	63 675 278,20	
1913. Debitoren am 1.1. 262 341,88		Kreditoren am 1.1..	510 092,95
	Vorschuß - Konto		
1911. Debitoren (1632)		Rückzahlungen 		2 284 663,76
am 1. 1		2 917 865,69	Debitoren (1678)	
Zugang (1032 Posten) .	2 238 125,58	am 31. 12		2 871 327,51
5 155 991,27			5 155 991,27
1912. Debitoren am 31.12.2871 327,51		Rückzahlungen 		1 983 304,55
Zugang (969 Posten) .	2 373 886,29	1680 Debitoren 31. 12	3 261 909,25
5 245 213,80			5 245 213,80
1913. 1680 Debitoren			
am 1. 1		3 261 909,25		
	Depositen(-Bücher).		
Zurückgezahlt 		251 656,61	1911. Eingezahlt ....	321 910,71
Bestand am 31. 12, .	70 254,10		
	321 910,71		321 910,71
Zurückgezahli		875 403,64	1912. Bestand auf	
Saldo am 31. 12. ...	164 042,45	87 Konten 		70 254,10
		Einlagen 		969 191,99
	1 039 446,09		1 039 446,09
		1913. Bestand am 1.1	
		auf 196 Konten .,	164 042,45
	(Passive)	Darlehen.	
Zurückgezahlt 		1 051 784,50	1911. 506 Kreditoren	
Bestand am 31. 12.:		am 1. 1		. 2 451 593,93
473 Kreditoren ...	2 174 759,27	Eingezahlt 			774 949,84
	3 226 543,77		3 226 543,77
        <pb n="46" />
        ﻿Abschlußtechnik.

39

(Passive) Darlehen.

Zurückgezahlt ....	492 088,64	1912. Bestand am 1.1.	2 174 759,27
Bestand am 31. 12.		Eingezahlt 		541 990,84
auf 478 Konten	.. 2 224 661,47		
	2 716 750,11	2 716 750,11	
		1913. Bestand am 1.1.	2 224 661,47
	Spareinlagen.		
Zurückgezahlt ....	.. 1 060 435,16	1911. Am 1. 1.	
Bestand am 31. 12.	.. 2 468 591,99	2670 Einleger		2 549 308,31
		Eingezahlt 		899 389,62
		Zinsengutschrift 		80 329,22
	3 529 027,15	3 529 027,15	
Zurückgezahlt ....	. . . 1 090 100,63	1912. Am 1. 1, Bestand	
Bestand am 31. 12.	.. 2 409 778,83	2763 Einleger		2 468 591,99
		Eingezahlt 		953 159,82
		Zinsengutschrift			78 127,65
	3 499 879,46		3 499 879,46
		1913. Ara 1. 1.	
		2765 Einleger		2 409 778,83
	Haussparkassen.		
Rückzahlungen . . .	. . .	41 766,43	1911. Am 1. 1.	
31. 12. 631 Ein-		639 Einleger		72 831,16
leger		74 462,62	Zugang 		41 059,08
		Zinsen 				2 338,81
	116 229,05	116 229,05	
Rückzahlungen . .	45 971,92	1912. Bilanzvortrag ..	74 462,62
596 Einleger am		Zugang 		41 078,12
31. 12		71 906,37	Zinsen 		2 337,55
	117 878,29	117 878,29	
		1913. Bilanzvorlrag . .	71 906,37
	Konto der Geschäftsanteile.		
Rückzahlungen an		1911.	
Ausgeschiedene	158 587,01	Guthaben der Mitglied	2 538 723,78
Guthaben am 31.	12. 2 644 616,36	Guth. der Ausscheid- .	143 959,21
		Eingezahlt wurden . .	120 520,38
	2 803 203,37	2 803 203,37
        <pb n="47" />
        ﻿40

Abschiußtechnik.

Konto der Geschäftsanteile.

Auszahlung an Aus-		1912.	
geschiedene		147 879,08	Vortrag		2 644 616,36
Guthaben am 31. 12.	2 686 144,47	Gutschrift der Divid. .	58 551,94
		Eingezahlt 		130 855,25
	2 834 023,55		2 834 023,55
		1913. Vortrag		2 686 144,47
		Dividendengutschritt .	59 046,64
	Reservefonds.		
Saldo am 31. 12	...	546 196,—	1911. Bestand 1. 1. .	544 000,—
		Eintrittsgelder neuer	
		Mitglieder		2 196,—
546 196 —		546 196,-	
Saldo am 31. 12		. 567 098,-	1912. Saldovortrag 1.1.	546 196,—
i		Zuweisung aus dem	
		Reingewinn		18 874,—
		Eintrittsgelder		2 028,—
567 098 —		567 098,—	
		1913. Saldovortrag 1.1.	567 098,—
		Zuweisung		20 902,—
	Spezialreservefonds.		
Saldo am 31. 12		. 100 000,—	1911. Bestand am 1. 1	. 100 000,—
1912. Saldo am 31. 12.	. 100 000,—	1912. Saldo vertrag ....	. 100 000,
		1913. Saldovortrag 1. 1	100 000,—
Konto Ruhegehaltsreserve in beiden Jahren unverändert			100 000 M,
ebenso das Konto Beamten-Untersiützungsreserve mit 25 000			M. Beide
Konten haben dasselbe	Aussehen wie das Spezialreservekonto		
	Akzepte und Avale.		
Bingelöste Tratten ....	. 133 291,60	1911. Bestand am 1. 1.	19 256,24
Am 31. 12. noch laufende 57 830,74		Akzeptiert		171 866,10
191 122,34		191 122,34	
Eingelöst bzw. erloschen 82 383,20		1912. Vortrag d. Saldos	57 830,72
Saldo am 31. 12		• 258 401,11	Tratten und Avale ....	282 953,57
	340 784,31	340 784,31	
		1913. Saldovortrag ....	258 401,11
        <pb n="48" />
        ﻿Abschlußtechnik.

41

Ausgaben.

Zinsen-(Sammel-) Konto.	Einnahmen.

1911. Rückständige Z.  (Bilanz-Aktiva) 	 9	054,30  Kontokorrent-Z	 97	509,44  Vorschuß-Z	 9	990,09  Darlehen-Z	 89	410,44  Spareinlagen	 80	337,94  Wechseldiskont 	 100	523,75	1911. Transitorische Z.  (Bilanz-Passiva) 	 35	374,20  Kontokorrent-Z	 211	489,08  Vorschuß-Z	 158	704,59  Effekten-Z	 43	927,00  Hauszinsen	 1	207,—  Wechseldiskont 	 245	141,45
Ausgaben . . . 398 820,50 Bilanz, Passiva 31. 12.  Vorschuß-Z.	1 voraus 11 039,05  Wechseldiskont i erhoben 21 079,42 Gewinn u. Verlust, Saldo 272 882,10	Einnahmen . . . 695 873,98 Bilanz, Aktiva 31. 12.  Rückständige Vorschuß- zinsen	 8 553,75
704 427,73	704 427,73  1912. Bilanzvortrag am  1 1	  32	719,07  Kontokorrent-Z	 252	890,54  Vorschüß-Z	 181 453,35  Effckten-Z	 46	215,10  Hauszinsen	 908,50  Wechseldiskont	 255	382,94  769 569,50  Bilanz, Aktiva  Vorschußzinsen 	 9	284,70
1912. Bilanzvortrag von  1911	  8	553,75  Kontokorrent	 121	320,14  Vorschuß	 1	453 47  Darlehen	 86	098,29  Spareinlagen	 83	184,41  Wechseldiskont	 119 798,01	
420 414,07  Bilanz, Passiva  Vorschuß zinsen 	 14	538,—  Wechseldiskont 	 20	055,—  Minsen-Überschuß 	 317	847,13	
778 854,20	778 854,20  1913. Bilanzvortrag von  1912	 40 593&gt;—
'913. Bilanzvortrag von  1912 	 9 284,70	

Provisionen.

Ausgaben . . Dewinnsaldo . .		3 008,03 .	62 608,67  65 616,70	Effekten-, Wechsel-, Pro- visionen, Depotgebüh- ren usw	  Kontokorrent-Provisionen  1913.	24 642,42 40 974,30 65 616,70
Ausgaben .... Überschuß .. .		2 478,70 .	73 309,28	Kontokorrent		49 798,43 26 049,55
		75 847,98	•	75 847,98
        <pb n="49" />
        ﻿42

Abschlußtechnik.

Unkosten.

1912.  Ausgaben			 157 059,87	1912.  Rückersatz 	  Saldo (Verlust) . . ..	8 275,08 . . , . 148 784,79
	157059,87		157 059,87
1913.  Ausgaben 			 167 826,31	1913.  Rückersatz	  Saldo (Verlust) ....	. . . .	9 152,31  . . . . 158 674,—
	167 826,31		167 826,31

Haus-Konto.

	1911	1912 | 1913 |	1911	1912
Eingangsbilanz	110 000	110 OOOjllO OOOj Ausgangsbilanz	110 000	110 000
Eingangsbilanz	14 000	Liegenschaften  14 000| 14 000| Ausgangsbilanz	14 000	14 000

Gewinn und Verlust 1911.

Unkosten-Konto 	 148 784,79  Effekten-Konto 	 797,10  Bilanz-Konto, Saldo .... 188 743,32	Gewinn und Verlust 1910	2 854,44  (Gewinnrest)  Zinsen-Konto	 272 882,10  Provisions-Konto  	 62 608,67
338 325,21	338 325,21
1912. Verteilung des  Reingewinns  Reserve-Konto	 18 874,—  Dividenden-Konto	 153108,24  Tantieme-Konto 	 6124,32  Gratifikations-Konto ....	7 760,—  Unterstützungs-Konto...	900,—  Gewinn und Verlust 1912	1 976,76	1912. Bilanzvortrag 	 188 743,32  Verlust 1912.
188 743,32	
Gewinn und	
Verluste	 379,32  Unkosten 	 158	674,—  Effekten 	 28	804,60  Bilanz 	 205	335,25	Gewinn und Verlust 1911	1	976,76  Zinsen 	 317	847.13  Provision	 73	369,28
393 193,17	393193,17
        <pb n="50" />
        ﻿

Abschluß technik.

Gewinn und Verlust 1912.

43

1913. Verteilung d. Reingewinns  Reservefonds	 20	902,—  Dividenden	 155	500,14  Tantiemen 	 6	220,—  Gratifikationen	 8	675,—  Unterstützung 	 1	000,—  Gewinn und Verlust 1913	13	038,25	1913. Vortrag 		 205 335,25
Dividenc	ien 1911.
1912.  Auszahlungen	 94 556,30  Gutschrift auf Geschäfts- anteile 	 58 551,94	1912.  Gewinn und Verlust 1911 153 108,24
Dividen	den 1912.
1913.  Auszahlungen	 96 453,50  Konto d. Geschäftsanteile 59 046,64	1913.  Gewinn und Verlust 1912 155 500,14

Tantiemen.

Auszahlung

1912

6 124,32 | Auszahlung.......... 6 124,32

1913

| Überweisung.......... 6 220,—

Gratifikationen.

1912

Auszahlung............ 7 760,— [Überweisung........... 7 770,—

1913

[Überweisung........... 8 675,—

Unterstützungen.

1912

Auszahlung........... 900,— | Überweisung

1913

| Überweisung
        <pb n="51" />
        ﻿44

Die Bewertung der Bilanzposten.

Die Wertansätze in den
Schlußbilanzen.

3.	Abschnitt.

Die handelsgesetzliche Bewertung der Bilanzposten.

Den wesentlichsten Inhalt einer B. bilden die Werte, mit
denen Aktiva und Schulden eingesetzt werden l). Eine richtige
Bewertung der Bilanzposten ist die fundamentale Forderung,
die an eine brauchbare B. gestellt werden muß. Von ihr sind
abhängig die Höhe des Reingewinns, die Tantiemen, das steuer-
bare Einkommen? die Bewertung der Aktien und Anteile der
betreffenden Gesellschaft, die Frage der Kreditgewährung an
die Unternehmung und vieles andere.

Die Werte dürfen nicht willkürliche, künstliche oder fingierte
sein. Ob der vergangene (z. B. der ursprüngliche Anschaffungs-
wert), der gegenwärtige (z. B. Veräußerungswert) oder ein zu-
künftiger Wert (z. B. Zeitwert eines Wechsels oder einer Buch-
forderung, Ersatzbeschaffungskosten der Anlagen) eingesetzt wer-
den soll, ist im einzelnen Fall zu untersuchen. Das HGB. gibt
an drei Stellen maßgebende Vorschriften über die Höhe des
Wertansatzes 2):

§ 40: Bei der Aufstellung des Inventars und der B. sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Werte anzusetzen, der
ihnen in dem Zeitpunkte beizulegen ist, für welchen die Aufstellung statt-
iindet. Zweifelhafte Forderungen sind nach ihrem wahrscheinlichen Werte
anzusetzen, uneinbringliche Forderungen abzuschreiben.

§ 261 (Aktienrecht) 3): Für die Aufstellung der B. kommen die Vor-
schriften des § 40 mit folgenden Maßgaben zur Anwendung:

1)	Privatwirtschaftslehre, §§ 37—39.

2)	Hinsichtlich der Technik der Wertermittelung sind zu unter-
scheiden: ßirezefbewertung der Objekte oder summarische Wertermittlung
der Gruppen; Inventarisierung und Schätzung oder Abschreibungsbewer-
tung; Schätzung des Wertes oder Berechnung nach bestimmten Formeln
oder beides.

3)	Die gesetzlichen Grundlagen des Bilanzrechts der Aktiengesell-
schaften haben sich kurz wie folgt entwickelt: 1. Das preußische Landrecht
        <pb n="52" />
        ﻿Die Bewertung der Bilanzposten

45

1.	Wertpapiere und Waren, die einen Börsen- oder Marktpreis haben,
dürfen höchstens zu dem Börsen- oder Marktpreise des Zeitpunktes, für
welchen die B. aufgestellt wird, sofern dieser Preis jedoch den Anschaflungs-
öder Herstellungspreis übersteigt, höchstens zu dem letzteren angesetzt
Werden;

2.	andere Vermögensgegenstände sind höchstens zu dem Anschaßungs-
eder Herstellungspreis anzusetzen;

3.	Anlagen und sonstige Gegenstände, die nicht zur Weiterveräuße-
rung, vielmehr dauernd zum Geschäftsbetrieb der Gesellschaft bestimmt
sind, dürfen ohne Rücksicht auf einen geringeren Wert*) zu dem An-
schaflungs- oder Herstellungspreis angesetzt werden, wenn ein der Abnutzung
Sleichkommender Betrag in Abzug gebracht oder ein ihr entsprechender
Erneuerüngsfonds in Ansatz gebracht wird.

Nach § 299 (bei Liquidationsbilanzen) bleiben die Vorschriften der
§§ 261, 262 äußer Anwendung2).

Der § 40 gilt für alle Kautleute, auch für Kapitalgesell-
8chaften, sofern § 261 diese Bestimmungen für Aktiengesell-

wWähnt Aktien in § 192 Titel 2. 2. Dann erließ man 1838 ein Gesetz über
die Eisenbahngesellschaften und regelte das Recht der Aktiengesellschaften
durch ein Gesetz vom 9. November 1843. Dieses erste preußische Aktien-
gesetz enthält eine Reihe fundamentaler Bestimmungen, die in die deutsche
Aktiengesetzgebung übergegangen sind. 3. Dem Gesetz von 1843 folgte
der „Entwurf eines Handelsgesetzbuches für die preußischen Staaten“ von
'857, der den Nürnberger Beratungen für das spätere allgemeine deutsche
Handelsgesetz als Grundlage diente. 4. Das Allgemeine Deutsche Handels-
gesetzbuch von 1861; dieses verändert 5. durch die verfehlte Aktiennovelle
v°m 11. Juni 1870.	6. Die Novelle von 1884. [Vgl. dazu die Begründung

'•um 1. Entwurf, S. 50/60, zum 2. Entwurf S. 53/55.] Endlich 7. das Aktien-
recht im Handelsgesetzbuch von 1897.

Vor 1884 war keine Verößentlichung eines Gewinn- und Verlustkontos
Sssetzlich vorgeschrieben; es bestanden keine gesetzlichen Vorschriften
über die Bewertung in Aktienbilanzen, welche, wie § 261, das „Frisieren“
d«r Bilanzen (window dressing) verhindern sollen.

Als Beispiel der Bilanzierungsgrundsätze dieser Zeit vgl. Jahres-
bericht der Diskontogesellschaft von 1857. Die Darmstädter Bank kon-
gruierte für 1859 unter anderem folgenden Gewinn: Gewinn aus dem Rück-
kauf eigener Aktien (Unterschied zwischen Nennwert und Kurswert)
'.36 Milk (1860 sogar M. 4,3 Mill. Gewinn).

1)	Der einzige Fall, wo gesetzlich innerhalb bestimmter Grenzen eine
Hfterbewertung erlaubt ist; vgl. auch § 42 Ziß. 1 G. m. b. H.

2)	Für die Frage, ob die Hälfte des Grundkapitals verloren (§ 240
Abs. i) 0(ier eine Überschuldung vorhanden ist (§ 240 Abs. 2), kommt es
®’*f den wirklichen Wert der betr. Vermögensgegenstände zur Zeit der
Hilanzautstellung an (Denkschrift, 1897, S. 151,152), vgl. Zwischenbilanzen
        <pb n="53" />
        ﻿46

Die Bewertung der Bilanzposten.

schäften und Kommanditaktiengesellschaften nicht ändert. Seine
Bestimmungen sollen, dem Kaufmann ein schätzbarer Weg-
weiser in bezug auf die Bewertung sein. Sie sind öffentlich-
rechtlicher Natur, dem Kaufmann und den Gesellschaften, die
diesen Bestimmungen unterworfen sind, im Interesse der Gläu-
biger auferlegt. Die B. des Kaufmanns nach § 40 soll einen Über-
blick über die Vermögensverhältnisse gewähren, ihm zeigen, daß
ein zur Deckung der Schulden ausreichender Fonds an aktivem
Vermögen vorhanden ist. Deshalb verlangt der Gesetzgeber im
Sinne des § 40 eine Vermögensbilanz, keinen Nachweis des Er-
folges in der B. Ein unmittelbarer Zwang zur Erfüllung der
Bewertungsvorschriften liegt nicht vor. Im Falle des Konkurses
wird die Nichtbefolgung mit Strafe bedroht, wenn die Interessen
der Gläubiger verletzt sind.

Die Bewertung nach § 40 sei eine zwingende Vorschrift. Die
Kaufleute müssen die Vermögensgegenstände zum Tageswert
ansetzen, d. h. sie müssen beispielsweise Veräußerungsgegen-
stände mit dem Verkaufswert des Bilanztages bewerten. An-
dere Juristen meinen, daß dieser Bewertungsvorschrift nur die
Bedeutung einer Maximalvorschrift zukomme: höchstens zum
Tageswert dürfen die Vermögensteile angesetzt werden, um sich
und die Gläubiger über die wahre Vermögenslage nicht zu täu-
schen. Eine Minderbewertung sei statthaft, soweit nicht Privat-
rechte Dritter in Frage kommen (z. B. Gewinnanteile). Diese
Streitfrage und die Theorie der Bewertung sind in der Literatur
so ausführlich behandelt worden, daß sich ein Eingehen auf die
verschiedenen Ansichten erübrigt. Einkaufswert, gemeiner Wert,
allgemeiner Verkehrswert, Markt- oder Börsenpreis, objektiver
Tauschwert, Realisierungswert, individueller Gebrauchs- und Ver-
kehrswert, Geschäftswert, Buchwert, Selbstkosten, diese Schlag-
worte geben die wichtigsten Etappen der Bewertungslehre. Hier
sollen nur einige wichtigere Gesichtspunkte erörtert werden 1)-

») Vgl. Simon,’ Bilanzen, S. 289—445; Rehm, Bilanzen, S. 693—789;
Passow, Bilanzen, S. 83—197, 243—268; Fischer, Bilanzwerte, I. Teil,

8.	13—142; derselbe, Grundlagen der Bilanzwerte. Leipzig 1909; Kovero,
Die Bewertung der Vermögensgegenstände in den Jahresbilanzen der pri-
vaten Unternehmungen. Berlin 1911. Osbahr, Die Bilanz vom Stand-
punkt der Unternehmung, 2. Auf!., Berlin 1919.
        <pb n="54" />
        ﻿Die Bewertung der Bilanzposten.

47

Unser Standpunkt in der Bewertungsfrage ist der folgende:

1.	Die ordentliche Jahresschlußbilanz ist Mittel zum Zweck der
wirtschaftlich richtigen Erfolgsberechnung, ist eine Erfolgsermitt-
lungs-Bilanz. Jeder Kaufmann soll deshalb die aktienrechtlichen
Sonder Vorschriften für die Wertansätze in der Bilanz zur An-
wendung bringen. 2. Eine Vermögensermittlungs-Bilanz im Sinne
des § 40 HGB. — Einsetzung der Tageswerte — ist nach § 240
HGB. notwendig, wenn der Fortbestand der Unternehmung ge-
währleistet ist. 3. Eine Vermögensermittlungs-Bilanz mit Ein-
setzung der erzielbaren Versilberungswerte ist im Falle des Kon-
kurses und der Liquidation, d. h. Auflösung und Untergang
einer Unternehmung aufzustellen. 4. Auch in anderen Fällen
(z. B. Auseinandersetzungsbilanz mit Erben und ausscheidenden
Gesellschaftern, Fusion, Sanierung usw.) entscheidet der Zweck
der Bilanzaufstellung über die Bewertungsgrundsätze. 5. Im all-
gemeinen bildet der Tageswert nach § 40 die Höchstgrenze der
Bewertung der Aktiva.

Zur Ermittlung des Wertes hat der Kaufmann alle ihm
zUr Zeit der Bilanzziehung zur Verfügung stehenden Erkenntnis-
Quellen heranzuziehen. Weder höhere Vergangenheits- noch
höhere Zukunftswerte dürfen Berücksichtigung finden.

Ob der Bilanzwert mit dem Buchwert, d. h. in den kauf-
männischen Büchern verzeichneten Wert identisch ist oder ob er
geschätzt, taxiert x), werden muß, ist nicht einheitlich zu beant-
worten, ebensowenig die Frage, ob der Wert der Aufwendungen
für den Erwerb eines Gutes (Erwerbs- und Anschaffungspreis),
°h der wirkliche selbstbezahlte oder der augenblickliche An-
schaffungspreis, ob der Veräußerungs-, der Ma/rkt- oder der Her-
stellungspreis (Produktionswert), ob ein Ertragswert, z. B. bei
Gebäuden, maßgebend sein soll. Die Buchführung selbst be-

*) Die Taxierung maschineller Anlagen ist notwendig als Unterlage
finanzieller Transaktionen, z. B. bei Fusionen, bei Umwandlungs- und
Jbernahmegründungen, Liquidationen, dann bei der Auseinandersetzung
zwischen persönlich haltenden Gesellschaftern im Falle des Konkurses,
är Versicherungszwecke (Schadensfestsetzung); vgl. darüber Moral, Die
nxation maschineller Anlagen. Berlin 1909/11, und Prange, Die Theorie
6s Versicherungswertes in der Feuerversicherung, insbesondere Teil II
®rstes, zweites und drittes Buch. Jena 1902 und 1907. Aereboe, Die Taxa-
i°n von Landgütern und Grundstücken, Berlin 1912.
        <pb n="55" />
        ﻿48

Die Bewertung der Bilanzposten.

wertet nicht. Sie schafft keine Werte, weil sie solche, insbeson-
dere Selbstkosten- oder Anschaffungswerte, als gegebene Tat-
sachen übernimmt und zahlenmäßig zum Ausdruck bringt. Der
Wert der Vermögensgegenstände und Schulden wächst nicht
aus der Buchführung selbsttätig heraus, sondern wird vom
Bücherführenden hineingetragen. Die Bücher und Konten geben
Aufschluß über den Aufwand und den Erlös, über Ausgaben und
Einnahmen. Der Bilanz- oder Inventurwert wird in vielen Fällen
mit diesem Aufwande, d. h. mit dem Erwerbspreis oder den
Selbstkosten identisch sein, ln anderen Fällen ist er höher
oder niedriger.

Wenn Fischer (I. S. 25) unter Hinweis auf den Unterschied
zwischen Unkosten und Aktiva meint, „daß bei der in der Buch-
führung üblichen Bewertung einer Ware nach dem Selbstkosten-
preis“ nicht allein der Kaufpreis selbst, sondern auch die Aus-
gaben für Fracht und Zoll angesehen werden, so verkennt er
den Wert dieser Verrechnungsweise. Nicht um den zukünftigen
Bilanzwert der vorhandenen Waren auf Grund der Bücher fest-
stellen zu können, sondern um den Verkaufserfolg richtig darzu-
stellen, wird so gebucht wie er angibt. Der Bruttogewinn wäre
zu groß, wenn Bezugskosten als Unkosten und nicht als Bestand-
teil des Aufwandes verrechnet werden würden. Die Selbstkosten
der Waren werden auf die Verkaufseinheit nebenbei berechnet,
enthalten überdies außer dem von Fischer angeführten Kosten-
teil auch einen auf dem Warenkonto selbst nicht verrechneten
Anteil an allgemeinen Handlungsunkosten, die nicht dem Waren-
konto belastet werden 1).

Für jeden Vermögensteil sind für die Aufnahme in die Ge-
schäftsbücher zunächst die Ausgaben für den Erwerb, die An-
schaffungs- oder Herstellungskosten maßgebend, ohne Rücksicht
auf den wirklichen Wert. Erst nachdem der Gegenstand in das
Eigentum des Unternehmers übergegangen ist, ist für die weitere
Bilanzaufstellung die Unterscheidung zwischen Anlage- und
Betriebsvermögen, zwischen Erfolgsermittlungs- und Vermögens-
bilanz bedeutungsvoll. Gegenstände des Betriebsvermögens
können einen Markt- oder Börsenpreis haben oder nur einen
Veräußerungswert. Der Gesetzgeber verlangt Bewertung zum

i) Vgl. Band I S, 248 t.
        <pb n="56" />
        ﻿Veräußerungswert, zum Tageswert. Kaufleute setzen gewöhn-
lich den Anschaffungswert unter Berücksichtigung etwaiger Ent-
wertung ein, weil sie mit Recht glauben, daß nichtrealisierte
Gewinne auch nicht steuerpflichtig sein können. Auch die Aus-
führungsanweisung des preußischen Finanzministers (25. VI.
1906) gab ihnen recht: „Für die Bewertung der Vermögensstücke
und Forderungen bei der Inventur... ist die Vorschrift im § 40
HGB., der kaufmännische Gebrauch und innerhalb der durch
denselben gezogenen Grenzen das Ermessen des Steuerpflichtigen
seihst bestimmend. Die von demselben in dieser Hinsicht bei
seiner Buchführung angenommenen Grundsätze bleiben daher
auch für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens
maßgebend. ..“ (vergl. Absch. 38).

Nach § 261 Ziff. 1 konkurrieren bei Wertpapieren und Waren
mit einem Börsen- oder Marktpreis am Bilanztage diese Werte
mit dem Anschaffungs- bzw. Herstellungspreis; der niedrigere
Wert ist einzusetzen. Für andere Vermögensgegenstände ohne
Börsen- oder Marktpreis {§ 261 Ziff. 2) bildet der Anschaffungs-
oder Herstellungspreis die Höchstgrenze. Dazu führt eine Ent-
®®heidung des Reichsgerichts (IV. Strafsenat, 4. XII. 1903) aus:

„§ 261 Ziffer 2 bezieht sich aut alle Vermögensgegenstände mit Aus-
nahme von Wertpapieren und Waren, die einen Börsen- oder Marktpreis
haben, nicht bloß auf Gegenstände, die zur Veräußerung bestimmt sind,
nßer keinen Börsen- oder Marktpreis haben. Auch für die Grundstücke
and sonstigen stabilen Werte gilt also der Satz, daß sie in keinem Falle
über den Betrag des Anschaffungs- oder Herstellungspreises hinaus be-
wertet werden dürfen. Reparaturen können eine Erhöhung dieses Preises
rechtfertigen, sofern es sich bei ihnen um bauliche Einrichtungen handelt,
durch welche eine wesentliche Umgestaltung und damit zugleich eine Wert-
«rhöhung bewirkt wird; die in Ziffer 3 verlangte Abschreiburg ist nur dann
aotwendig, wenn die Gebäude ohne Rücksicht auf einen geringeren Wert
Ju den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt waren. Wird der
Wirkliche Wert eingesetzt, so ist eine Abschreibung nicht notwendig.“
Nur. Wochenschrift von 1904 Nr. 29—31, S. 246.)

Der Augenblickswert des Anlagevermögens könnte nur
durch alljährliche Schätzung ermittelt werden, der Gcbrauchs-
°Ber Nutzungswert für das Unternehmen x) läßt sich überhaupt

x) Fischer, I. S. 48 ff. Darnach können Aktienvereine Grundstücke
»otweder nach § 261 Ziff. 2 (Veräußerungsgrundstücke) oder nach § 261

3 (Anlagen) bewerten; Inventur- oder Abschreibungsbewertung.

k®ituer, Buchhaltung und Bilanzkunde. IL 6 n. 'i. Aufi.	4
        <pb n="57" />
        ﻿50

Die Bewertung der Bilanzposten.

nicht oder nur durch komplizierte Berechnungen ermitteln.
Deshalb erlaubt der Gesetzgeber Bewertung zum Anschaffungs-
preis und Schätzung der Verluste durch Abnutzung usw. (s. Ab-
schreibungskonten). Nichtrealisierte Wertsteigerungen dürfen
nicht berücksichtigt werden, unserer Meinung nach auch nicht
von Unternehmern, deren Bilanzbewertung nicht durch § 261
beschränkt ist.

Die Buchführung hat es entweder mit Verkehrs werten oder
mit Schätzungswerten zu tun. Verkehrswerte, z. B. Ertragswert,
Anschaffungs- und Verkaufspreis, Wert der Forderungen, er-
geben sich aus dem Verkehr mit Dritten, sind die Folge äußerer
Wirtschaftsvorgänge, die das Subjektive im Werturteil aus-
schalten. Bei den Schätzungswerten tritt das Subjektive in der
Beurteilung hervor; sie dienen der Bewertung innerer Wirt-
schaftsvorgänge, beispielsweise bei Bemessungen der Abschrei-
bungen, der internen Wertverschiebungen als Folge der Güter-
produktion. Jedes gegen Entgelt erworbene Vermögensobjekt
wird zunächst mit einem Verkehrswert in die Wirtschaftsführung
übernommen.

Eine absichtlich zu hohe Bewertung von aktivem Vermögen
vermehrt, eine solche der Schulden vermindert den rechnungs-
mäßigen Wert des gegenwärtigen Vermögens, bei Gewinnver-
teilungsgesellschaften jenen Teil des gegenwärtigen Reinver-
mögens, dessen Ermittlung Zweck der Bilanzaufstellung ist, den
verteilungsfähigen Reingewinn. Die zu hohe Bewertung eines
Veräußerungsgegenstandes im besonderen antizipiert den zu-
künftigen Veräußerungsgewinn und darüber hinaus einen Betrag,
wenn der Bilanzwert über diesen Veräußerungswert hinausgeht.
Die Minderbewertung eines Veräußerungsobjekts verringert den
Reingewinn des laufenden Jahres, erhöht den Erfolg eines zu-
künftigen Rechnungs-, d. h. des Veräußerungsjahres. Daraus
folgt, daß der wirkliche Erlös die frühere unrichtige Bewertung
in einem dem beabsichtigten Erfolge entgegengesetzten Sinne
beeinflussen kann. Jede Mehrbelastung der Aktivseite einer B-
vermehrt das Reinvermögen bzw. den Reingewinn, vermindert
den Bilanzverlust. Eine Minderbewertung vermindert den Rein-
gewinn. Die Werterhöhung der Schulden vermindert das eigene
Kapital bzw. den Reingewinn.
        <pb n="58" />
        ﻿Die Bewertung der Bilanzposten.

51

Bewertet werden in der B. Vermögensbestandteile und
Schulden; das Reinvermögen wird nicht bewertet, sondern be-
rechnet. Der Wertunterschied zwischen Vermögen und Schulden
ist das Reinvermögen oder eigene Kapital, dessen Saldocharakter
wiederholt betont wurde (Bd. I, S. 17). Diese Wertdifferenz
ändert sich während eines Betriebsjahres ununterbrochen. Ihre
Feststellung wird von Zeit zu Zeit versucht werden müssen.
Das Inventarium hat den Hauptzweck, die Werte der Vermögens-
teile festzustellen. Die Inventur- bzw. Bilanzwerte sind häufig
nur Wahrscheinlichkeits-, Hoffnungs- und Näherungswerte.
Selbst bei genauester Schätzung und Bewertung sind sie nur
annähernd mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit rich-
tig, weil stets Vermögenswerte vorhanden sind, deren wirklicher
Wert erst durch Veräußerung bestimmt werden kann. Je weniger
Vermögensgegenstände mit schwankenden Werten vorhanden
sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, ein richtiges Biianz-
ergebnis zu erhalten. Die Gebrauchsgegenstände werden mit
ihrem Anschaflungswert unter Berücksichtigung der Wert-
minderungen eingesetzt. Damit aber kommt ihre Bedeutung
für den Betrieb, ihr „Geschäftswert“, ihr „Wirtschaftswert“
zahlenmäßig .nicht zum Ausdruck. Kurz, die Jahresschluß-
bilanzen operieren teilweise mit Näherungswerten und sie können
es, weil sie im Interesse des Gläubigers festzustellen haben, ob
ein entsprechender Deckungsfonds vorhanden ist, andrerseits im
Interesse des Unternehmers den Erfolg der Geschäfts- und Wirt-
schaftsführung nachweisen sollen. Absolut richtig bewertet
werden können in der Regel nur die Schulden. Die Aktiva und
das Kapital in seinen Einzelteilen entsprechen ungefähr ihrem
ln der B. angegebenen Wert.

Ereignisse des folgenden Jahres haben auf die Bewertung
*n der Bilanz des abgelaufenen Jahres keinen Einfluß. Öie B.
»oll ein Bild der Vermögenslage am Schluß des Geschäftsjahres
gewähren. Stellt sich durch Ereignisse des folgenden Jahres bis
zur Fertigstellung oder der Vorlage der B. heraus, daß Wert-
ansätze in der B. unrichtig waren, wie z. B. Kursrückgänge der
Wertpapiere, Verlust einer Forderung seit dem Bilanztage, dann
kann z. B. die Generalversammlung die Bewertung richtigstellen,
die Dividenden entsprechend verringern oder einen entsprechen-

4»
        <pb n="59" />
        ﻿52

Die Bewertung der Bilanzposten.

den Betrag des Reingewinns zur Deckung des in der nächsten B.
zu verrechnenden Verlustes zurückstellen.

Nach dem deutschen Aktienrecht hat die Feststellung der
Bilanz durch die Generalversammlung zu erfolgen. Es kann Vor-
kommen, daß die in der Generalversammlung entscheidende Mehr-
heit die Bilanzwerte falsch schätzt, indem sie sie zu hoch oder
zu niedrig bewertet. Nun enthält der § 261 HGB. gewisse Vor-
schriften zwingender Natur über die Aufstellung von Bilanzen
und es ist möglich, daß die von der Generalversammlung ge-
schaffene Schätzung der Bilanzwerte die Normen des § 261
materiell verletzt. Unterliegt eine materiell falsche Bilanz-
wertung der Anfechtung und macht es hierbei einen Unterschied,
ob die Werte zu hoch oder ob sie zu niedrig geschätzt sind ?
Hierüber hat das Reichsgericht Grundsätze (Entsch. des RG.
72/33. Urteil II 717/08 vom 15. Oktober 1909) formuliert,
die besagen:

„Allerdings enthalte § 261 Nr. 3 HGB. zwingendes Recht.
Aber über die Höhe der Abschreibung entscheide doch in jedem
Fall die Generalversammlung, indem sie gemäß § 260 HGB. eine
Abschätzung nach dem Ermessen der Mehrheit vornehme. Ein
Vergreifen bei dieser Schätzung sei somit keine Verletzung der
Zwangsvorschrift des § 261 Nr. 3 HGB., sondern eine in An-
erkennung dieser Grundsätze vorgenommene, nur tatsächlich zu
hohe Bewertung der Anlagen. Genehmige die Generalversamm-
lung eine Bilanz mit den geringen Abschreibungen, so verfahre
sie wirtschaftlich unrichtig, sie verletze aber kein Gesetz, wenn
sie das Verhältnis der Abnutzung zum Anschaffungs- oder Her-
stellungspreis unrichtig beurteile. Der Aktionär könne also
nicht damit gehört werden, daß die Bewertung materiell un-
richtig sei; das würde das Schätzungsrecht der Mehrheit auf-
heben. Was das Reichsgericht früher bei zu hohen Abschreibun-
gen angenommen habe (daß die Anfechtung nur zulässig sei,
wenn Arglist nachzuweisen oder die Bilanz als eine willkürliche,
nach kaufmännischen Grundsätzen offenbar irrtümliche er-
scheine), müsse auch bei zu niedrigen Abschreibungen Geltung
haben.“

Der Gesetzgeber verlangt nach § 40 Einstellung von Tages-
werten für Veräußerungsgegenstände, d. h. nicht des wirklichen
        <pb n="60" />
        ﻿Die Bewertung der Bilanzposten.

53

zukünftigen Vcräußemngswertes, der durch Verkauf erst be-
stimmt wird, sondern des am Bilanztage geltenden Veräuße-
rungswertes. Man exemplifiziert gewöhnlich nur auf Waren und
Wertpapiere und denkt dabei an zur Veräußerung bestimmte 1).

Die Sondervorschriften des § 261 wollen die Aufnahme
nichtrealisierten Gewinns in die Bilanzen verhindern, aber noch
nicht realisierte voraussichtliche Verluste berücksichtigen. Sie
finden keine Anwendung auf Liquidationsbilanzen und auf
Zwisten- oder Jahresbilanzen im Sinne des § 240 HGB. Der
Entwurf 1896 enthielt die ausdrückliche Bestimmung, daß für
die Feststellung, ob der Verlust die Hälfte des Grundkapitals er-
reicht oder ob eine Überschuldung vorliegt, die für die Aufnahme
der Jahresbilanz geltenden Vorschriften nicht maßgebend sein
sollen 2).

Nach § 40 wünscht der Gesetzgeber im Interesse der Gläubiger
eine V ermögensbilanz, die die Lage des Vermögens und der Schulden
wahr und vollständig darstellt. Die Erfolgsermittlung ist Privat-
sache. Für Gewinnverteilungsgesellschaften ist die Gewinn-
ermittlung, d. h. die Berechnung des verteilungsfähigen Höchst-
betrages der primäre gesetzliche Zweck der B. Wer eine wahre
Vermögensbilanz aufstellt, hat den Jahresreingewinn falsch be-
rechnet, wenn dieser auch nichtrealisierten rein buchmäßigen
Bewertungsgewinn enthält. Der Jahresverlust wird durch solche
Gewinne rechnungsmäßig kleiner. Soll der Jahreserfolg nach
kaufmännischer Anschauung richtig berechnet sein, nur wirklich
verdiente Gewinne enthalten, dann muß die B. als Vermögens-
kilanz falsch sein, da ein Veräußerungsgegenstand höchstens
«dt dem Anschaffungswert eingesetzt und der Wertzuwachs des
Anlagevermögens nicht berücksichtigt werden kann. Dieses
Bilemma zwischen Vermögens- und Erfolgsermittlungsbilanz ließe
sich beseitigen, wenn man die Vermögensteile nach § 40 be-
wertet, auf der Passivseite hingegen einen Berichtigungsposten
i« Höhe des nichtrealisierten Gewinnes auf Veräußerungsgegen-

l) Berggewerkschaften können ihre BüanzaufsteUung nach § 40 wie
ändere kaufmännische Unternehmungen machen, auch wenn sie nicht
10 das Handelsregister eingetragen sind.

s) Passow, Bilanzen, S. 259.
        <pb n="61" />
        ﻿54

Die Bewertang der Bilanzposten.

stände und Anlagevermögen einstellt1). Bedenklich wäre die
Verallgemeinerung einer solchen Bilanzierungsmethode immerhin,
seihst wenn die Wertkorrekturen deutlich als solche in der B.
bezeichnet würden, bedenklich wegen der Gefahr fiktiver Re-
serven und der Verschleierung bereits erlittener Verluste.

§ 261, Ziff. 4 HGB.: Die Kosten der Errichtung und Ver-
waltung dürfen nicht als Aktiva in die B. eingesetzt werden.
Die laufenden Ausgaben für Verwaltung müssen als Jahres-
verlust abgebucht werden. Die einmaligen Ausgaben für Er-
richtung, Gründung und Einrichtung dürfen nicht auf mehrere
Jahre verteilt werden, nicht als transitorisches Aktivum erschei-
nen, wie es ausländische Gesetzgebungen erlauben. Die erheb-
lichen Gründungskosten werden regelmäßig von den Gründern
übernommen. (Vgl. Passow, Bilanzen, S. 253.)

Der Reichsbank, die dem Aktienrecht nicht unterstellt ist,
ist es gestattet, die Herstellungskosten der Banknoten, nicht auch
andere Kosten der Organisation und Verwaltung, auf mehrere
Jahre zu verteilen. Nach preußischem Sonderrecht darf die
Aufsichtsbehörde den Gegenseitigkeitsvereinen unter gewissen
Einschränkungen erlauben, die Kosten der Errichtung, z. B. der
Vorverhandlungen, der Finanzierung, Drucksachen, Gerichts-
kosten und die im ersten Geschäftsjahre entstehenden Kosten
der Einrichtung als Aktivum in die B. einzusetzen und allmählich
abzuschreiben (transitorische Behandlung einer Verlustausgabe).
Bauzinsen2) (§ 215, Ziff. 2) werden dem Anlagekonto zuge-
schrieben und nicht dem Gewinn- und Verlustkonto belastet.
Auch die Pfandbriefanfertigungs- und Unterbringungskosten
müssen von Hypothekenbanken mit ihrem vollen Betrage dem

!) Vgl. „Ertragsbilanzen“. Amerikanische Eisenbahngesellschaften
schreiben auf der Passivseite: Noch nicht realisiertes Einkommen aus Werten
im Besitz der Gesellschaft. Dementsprechend könnte man rein buchmäßige
Bewertungsverluste als Wertergänzungsposten unter den Aktiven aufführen,
z. B. in Höhe des Unterschiedes zwischen Anschaffungswert und Börsen-
kurs der Wertpapiere als „Kursverlust auf Effektenbestände“, ein nach
deutschem Aktienrecht unzulässiges Verfahren.

s) Fischer, I. S. 7 ff- Zeitschr. f, Handelswissenschaft und Handels-
praxis, 3. Jahrg., S. 163 ff., 213 ff. (Ein Beitrag zur Lehre von den Ban-
zinsen.)
        <pb n="62" />
        ﻿Anlagevermögen.

56

J ahr zur Last gebucht werden, in dem sie entstanden sind (§ 25
des Hypothekenbankgesetzes).

A. Anlagevermögen1); Zum Anschaffungspreis gehören
neben dem Kaufpreis die Erwerbskosten wie Gebühren, Provi-
sionen, Gerichtskosten. Die bei einem Neubau von Häusern auf-
gewendeten Hypothekenzinsen und Zinsen des eigenen Kapitals,
soweit sie auf die Zeit der Herstellungsarbeit entfallen, dürfen
auf den Herstellungspreis zugeschlagen werden. Zinsen auf den
Wert unbebauter Grundstücke werden innerhalb der Werttaxe
häufig von Baugenossenschaften zugeschlagen1 2). Der Zinsen-
aufschlag auf den Selbstkostenwert bedeutet Antizipation des
Verkaufsgewinns.

Strittig ist der Fall, wenn ein Hypothekengläubiger Anlage-
vermögen im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt; ist der
niedrigere Steigerungswert oder der Betrag der Hypothek als An-
achaffungspreis anzusehen? Z. B. ein Grundstück mit 60 000 M.
hypothekarischer Belastung wird für 45 000 ersteigert. Nimmt
man, wie wir meinen, richtig 45 000 als Anschaffungspreis des
Grundstückes, so entsteht ein Ausfall an der hypothekarisch
gesicherten Forderung. (Buchung: 2 Konten an Hypotheken,
Immobilien 45 000, Gew. u. Verlust 15 000.) Nach Auffassung
anderer gehört der Ausfall zu den Opfern, welche die Gesell-
schaft bringen mußte, um das Grundstück zu erwerben. Sie
Nehmen den Erwerbspreis als Betrag der Hypothekenforderung
an und vermeiden dadurch, daß bilanzmäßig die Beleihung
eines schlechten Grundstückes und der damit verbundene Ver-
lust nachgewiesen wird. Erwirbt ein Nicht-Hypothekengläubiger
das Grundstück, ist der Erwerbspreis zweifellos 45 000 M. nebst
Kosten. Die Meinungen sind also nur geteilt hinsichtlich des
Ausfalles bei der Zwangsversteigerung, ob dieser als Verlust oder
als Erwerbsaufwand zu verrechnen ist.

Mit besonderen Schwierigkeiten haben Bauunternehmer zu

1)	Vgl. Bd. I, S. 221 ff. und „Abschreibungskonten“, S. 63 f.

2)	Vgl. Mitteilungen über den 50. Genossenschattstag. Berlin 1910.
eite 349. Auch: Störungen im deutschen Wirtschaftsleben (Schriften des

Vereins für Sozialpolitik) Bd. 7, S. 256, 277, 335; Bd. 6, S. 337 Bilanzierungs-
®ethoden der Immobiliengesellschaften).
        <pb n="63" />
        ﻿56

Betriebsvermögen.

rechnen. Die Abrechnung zwischen Unternehmer und Bauherrn
über fertige und halbfertige Bauten vollzieht sich nicht un-
mittelbar nach ihrer Vollendung, sondern verschiebt sich um
längere Zeit, insbesondere bei Baufirmen, die für die Groß-
industrie, Gemeinden oder den Staat Bauten mit mehrjähriger
Bauzeit übernommen haben. Die Bewertung dieser Objekte, die
Verrechnung des auf den bisherigen Arbeiten ruhenden Nutzens
unterliegt mehr oder weniger der Willkür und der Gewissen-
haftigkeit des Bilanzierenden, da der wirkliche Gewinn erst nach
der Garantiedauer festgestellt werden kann.

B. Betriebsvermögen: Handelswaren mit einem Marktpreis
sind mit dem Markt- oder Börsenpreis oder mit dem wirklichen
Anschaffungspreis zu bewerten. Waren ohne Marktpreis sind
höchstens mit dem Veräußerungswert oder mit dem Anschaffungs-
wert einzusetzen. Anschaffungs- oder Erwerbspreis, Selbst-
kosten und Kalkulations- bzw. Verkaufspreis sind nicht iden-
tisch l). Zum Anschaffungspreis rechnen alle Aufwendungen,
die mit dem Erwerb der Ware unmittelbar in Verbindung stehen,
insbesondere Bezugskosten wie Fracht, Zoll, Rollgeld, Versiche-
rung, Einkaufsprovision, Bankspesen u. dgl. Zum Selbstkosten-
preis zählen alle allgemeinen und besonderen Verkaufskosten,
die Handlungsunkosten, Umsatzprämien, Rabatt an den Wieder-
verkäufer. Diese Kosten können keinen Maßstab für die Be-
wertung in der B. geben. Der Verkaufspreis enthält überdies
einen Gewinnaufschlag auf den Selbstkostenpreis. Wertminde-
rungen durch Lagerung, Schwund, Veränderungen in der Kon-
junktur, Veralterung u. ä. sind zu berücksichtigen.

Selbsterzeugte Waren können zum Verkaufswert eingestellt
werden. Eine Gerichtsentscheidung (Seufferts Archiv Bd. 69,
Heft 4, S. 160) führt dazu aus; Vom Lagerverkaufswert der
Waren, die den Abnehmern noch nicht übergeben wurden, son-
dern noch auf dem Grundstücke der Produzenten lagern, wären
in Abzug zu bringen: die noch bis zur Ablieferung aufzuwenden-
den Kosten, insbesondere Arbeitslöhne und Beförderungskosten,
ferner ein angemessener, etwa nach den Erfahrungen aus dem



0 Vgl. Leittier, Selbstkostenberechnung industrieller Betriebe. 7. And
Frankfurt 1921, S. 4 ff.; über Selbstkosten hergestellter Waren ebenda.
        <pb n="64" />
        ﻿Betriebsvermögen.

57

Vorjahre zu bemessender Abzug für die Verluste, die sich aus
Beanstandungen der Ware durch die Käufer und dgl. etwa zu
ergeben pflegen.

Bei verkauften, noch nicht abgelieferten Waren tritt an
die Stelle der Ware das Forderungsrecht. Entscheidend ist
die Zahlungsfähigkeit des Käufers, auch wenn die Besitzüber-
tragung noch nicht stattgetunden hat. Auf Abruf verkaufte
Lieferungswaren und auf Bestellung hergestellte Waren sind wie
unverkaufte Waren zu bewerten, der Verkaufsgewinn ist noch
nicht realisiert. Kommissionswaren sind nicht Eigentum des
Beauftragten; unverkauft bei einem Kommissionär lagernde
Waren, Waren auf fremdem Lager und Waren der Verkaufsstelle
sind wie Lagerbestände auf eigenem Lager zu bewerten. Der
Erlös der bisher verkauften Kommissionswaren stellt eine per-
sönliche Forderung des Auftraggebers dar.

Für den Privatverbrauch an Erzeugnissen und Waren des
eigenen Betriebes ist der Geldwert maßgebend, den die entzoge-
nen Waren in dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens für das Ge-
schäft hatten.

Rohstoffe und anderes Fabrikationsmaterial, die zur Weiter-
veräußerung bestimmt sind, wird man zum wirklichen vergange-
Qen Anschaffungspreis bewerten, nicht mit dem derzeitigen
höheren Anschaffungspreis einsetzen können. Der Wertunter-
schied kann zu einem Gewinn führen, wenn der Veräußerungs-
Preis der aus den billiger angeschafften Rohstoffen erzeugten
Eabrikate entsprechend der Preissteigerung des Rohmaterials
erhöht werden kann, ein Gewinn, der folgerichtig nur im Jahre
seiner Liquidierung verrechnet werden soll. Die Bewertung des
Rohstofflagers zum höheren Tages wert würde einen Teil dieses
Gewinnes vorwegnehmen. Bei Bestellungen wird der Selbst-
kostenpreis und der Lieforungspreis auf Grund der derzeitigen
Rohstoffpreise bestimmt. Würde man die Rohstoffe, die der
Produzent im Verhältnis der vorhandenen Aufträge für die zu-
künftige Fabrikation angeschafft hat, zum derzeitigen höheren
Anschaffungspreis bewerten, wäre der buchmäßige Gewinn durch
•Re Möglichkeit seiner Realisierung gerechtfertigt.

Fällig werdende und verfallene, verzinsliche und unverzins-
        <pb n="65" />
        ﻿

=—S



58	Betriebsvermögen.

liehe Kaufpreis- und Darlelmsforderungen 1) sind nach § 40 Abs. 2
zu bewerten. Nur klagbare Forderungen bilden ein Bilanz-
aktivum. Im Warenhandel werden unverzinsliche Forderungen
gewöhnlich nicht diskontiert, obgleich es offensichtlich unrichtig
ist. Der infolge Zahlungsunsicherheit des Schuldners zweifelhaft
gewordene Eingang einer Buch- oder Wechselforderung wird
durch Abschreibung des wahrscheinlichen Verlustes bilanzmäßig
zum Ausdruck gebracht (unmittelbar oder mittelbar mit Del-
kredere-Konto). Neben der individuellen Abschreibung der ein-
zelnen Forderungen wird häufig eine Kollektivabschreibung auf
die Gesamtforderungen in Ansatz gebracht2). Buchschulden
und Buchforderungen in ausländischer Währung werden zu
einem festen, ein für allemal bestimmten Buchkurs umgerechnet,
ohne Rücksicht auf den Tageskurs, oder die Wertdifferenz
zwischen Buch- und Tageskurs wird berücksichtigt, oder sie
werden zum Tageskurs für den Bilanztag umgerechnet. Ver-
zinsliche und einbringliche Forderungen werden mit dem Nenn-
wert ihres Kapitalbetrages nebst der Zinsforderung bis zum
Bilanztage eingestellt. Der Bilanzwert gedeckter, durch Pfand
gesicherter Forderungen bestimmt sich vielfach ausschließlich
nach dem Werte der Sicherheiten.

Die Spar Prämienanleihe erhält infolge Thesaurierung des
automatisch mit dem Zeitablauf wachsenden Zinsanspruches
einen ständig wachsenden Kapitalwert gegenüber dem An-

x) Über den Begriff der Debitoren und Kreditoren im Sinne der Buch
führung und des Rechts vgl. Fischer, II. 8. 143 fl.

*) Ein Unternehmen schreibt von der Debitorensumme 5% ab, nach-
dem die tatsächlichen Ausfälle des Jahres über Warenkonto abgebucht sind
Die Abschreibungsreserve wird im nächsten Bilanzjahr wieder aufgelöst

und neu errichtet. Verlust	Gewinn- und Verlust-Konto		Gewinn	
1018 Abschreibungen  5 % von 48 000		 2400.			
1919 Abschreibungen  5 % von 53 600		 2680	Vortrag der Abschreibungen aus 1918 			2400
1920 Abschreibungen  5 % von 64 000	)  	 3200	Vortrag aus 1919 ...		2680

usw.
        <pb n="66" />
        ﻿

Betriebsvermögen.

59

schaffungspreis; wir halten auch für die A.-G. die Einstellung
der Sparprämienanleihen zu einem den Anschaffungspreis über-
steigenden Wert für zulässig. Als Höchstgrenze könnte der Bör-
senkurs gelten. Analogon: Zuschreibung von Zinsen auf unbe-
baute Yerkaufsgrundstücke der Terrain-A.-G. Auch die Wechsel
sind Vermögensgegenstände mit ständig wachsendem Kapital-
wert, der am Verfalltage bis auf 100% des Nennwertes ansteigt.

Auch Wechselforderungen, die von Kunden zahlungshalber
gegeben wurden, Kundenwechsel, werden mit dem Nennwert
eingestellt, Bankwechsel unter Abzug des Zwischenzinses. Im
Bankgeschäft werden Wechsel stets diskontiert, wodurch der
Zinsgewinn auf vorhandene Diskontwechsel zwischen zwei Bilanz-
jahren pro rata temporis geteilt wird; z. B. ein Wechsel, fällig
am 28. Febr., gekauft am 30. November, wird am 31. Dez. mit
58 Tagen diskontiert, d. h. der Wechseldiskontgewinn für 58
Tage wird dem folgenden Bilanzjahre gutgeschrieben. Der
Biskontwert am Kauftage ist der Anschaffungswert des Wechsels.
Gewöhnlich diskontiert man zum Reichsbank- oder Privat-
'Bakontsatz des Abschlußtages. (Bd. I, S. 205.)

Aktive Pfandeßekten, vom Unternehmer zwecks Sicher-
Wellung einer fällig werdenden Schuld verpfändet, werden wie
eigene Wertpapiere bewertet. Passive Pfandeffekten, vom
Unternehmer als Sicherheit empfangen, unterliegen keiner bi-
tanzmäßigen Bewertung, da sie, wie Pfandvermögen überhaupt,
Qicht in die Bilanz gehören; doch hat die Bewertung der durch
^as Pfand gesicherten Forderung darauf Rücksicht zu nehmen.

Die Reichsbank darf Kurs habende Wertpapiere höchstens
zutn Kurswert ansetzen, welchen sie zur Zeit der Bilanzauf-
Welhing haben. Die Privatnotenbanken unterstehen dem Aktien-
recht (§ 261 HGB.).

Gemeinnützige Unternehmungen und eingetragene Genossen-
^baften dürfen Kriegsanleihen (Schuldverschreibungen, Schuld-
Uchforderungen) ohne Rücksicht auf einen geringeren Wert
Weh dem letzten Bilanzwert, höchstens zum Anschaffungspreis
Wnsetzen, müssen jedoch jährlich mindestens 1 % des Nenn-
'Vertes ihres in der Bilanz gesondert anzugebenden Bestandes
^ Kriegsanleihen erkennbar abschreiben. Die Gewinnanteile
&lt;bh'fen 5 % nicht überschreiten. Die Kursverluste auf Wert-
        <pb n="67" />
        ﻿60

Betriebsvermögen.

papierbestände, übrigens auch Valutaverluste, können dem jähr-
lichen Gewinn belastet oder aus einer Rücklage gedeckt oder
als fiktives rechnungsmäßiges Aktivum eingestellt und regel-
mäßig abgeschrieben, d. h. auf einen längeren Zeitraum ver-
teilt werden; endlich können Kursgewinne nicht als Überschüsse,
sondern als Minderung dieser Kursverluste behandelt werden.

Schenkungen in Bargeld, beispielsweise an eine notleidende
Gesellschaft zwecks Tilgung einer Unterbilanz oder Deckung
eines Verlustes aus Unterschlagungen, sind bei Aktiengesell-
schaften nicht verteilungsfähiger Gewinn, sind nicht der Zwangs-
reserve zuzuführen, aber in die B. einzustellen. Die Deckung
des Verlustes ist im Geschäftsbericht oder in der Gewinnrechnung
ersichtlich zu machen. Geschenkte Gegenstände, z. B. Grund-
stücke an Eisenbahnen, sind ihrem Schätzungswert nach unter
den Aktiven anzuführen, mit dem gleichen Betrag unter den
Passiven, um eine Verteilung zu verhindern 1). Zuschüsse des
Staates oder der Gemeinden zum Eisenbahnbau vermindern die
Herstellungskosten, wenn sie als verlorner Zuschuß gegeben
werden, oder bilden eine Schuld, falls sie rückzahlbar sind. Viel-
fach werden die erstgenannten Zuschüsse auf beiden Seiten der
B. aufgeführt.

Immaterielle Güter und Rechte, wie Patente1 2), Urheber-,
Firmen-, Verlagsrechte, Erfindungen, Fabrikationsgeheimnisse,
Rechte auf Warenzeichen, Konzessionen, Berggerechtsame, kurz
i ideelle Aktiva, können nur dann ein Bilanzaktivum bilden,
wenn für die Erwerbung besondere Aufwendungen gemacht
wurden 3). „Arbeitseinlagen“ (im Gegensatz zu Kapitaleinlage»

1)	Passow, Bilanzen, S. 250. „Ausgleichsfonds für unentgeltlich er-
worbenen Grundbesitz“.

2)	Vgl. Frankfurter Ztg., Nr. 169 von 1911 (Beurteilung der Pate«t-
konti in Bilanzen).

3)	Über den „Geschäftswert“ einer Unternehmung vgl. die Mono-
graphie von Dicksee, Goodwill. 3rd edition. London 1906 (Gee &amp; Co.);
Privatwirtschaftslehre, § 12. Bei dem Übergang der Dortmunder Union au«
die Deutsch-Luxemburgische Bergwerk- und Hütten-Aktiengesellschaft
wurden 2% Mül. M. angenommener ideeller Wert der Beteiligungen affl
Kohlensyndikat, am Stahlwerksverband und den sonstigen Verbänden sowie
% Mill. M. angenommener ideeller Wert der Kundschaft in die Bilaa«
eingestellt.
        <pb n="68" />
        ﻿Betriebsvermögen.

61

der Gesellschafter nach § 706 BGB.) sind nicht buchungs- oder
bilanzfähig. Da selbst angemeldele Patente höchstens mit den
Versuchs- und Patenterwerbungskosten bewertet werden dürfen,
werden häufig Tochtergesellschaften behufs Übernahme des
Patentes gegründet, deren Anteile ausschließlich im Besitz des
Erfinders bleiben und in dessen B. unter Effektenbeständen
bzw. Beteiligungen angeführt werden.

Einzahlungsverpflichtungen auf nicht vollbezahlte Aktien,
Beteiligungen und andere Vermögenseinlagen geben einige engli-
sche B. vor der Goldspalte an (z. B.: Schwebende Verbindlich-
keiten für nicht eingeforderte Einzahlungen auf Aktien und In-
vestierungen £ 975). Nach deutschem Handelsbrauch werden
Nachschüsse erst bei ihrer Fälligkeit verbucht und erhöhen erst
dann den Bilanzwert der Beteiligungen. Bilanzwert der Kapital-
beteiligungen {Kommanditkapital) ist der Erwerbspreis, d. s.
die bisherigen Einzahlungen unter Berücksichtigung eines et-
waigen Minderwerts durch Verlust.

Versicherungspolicen über Sach- oder Vermögensversiche-
rungen, z. B. Feuer-, Kautions-, Kreditversicherung und einige
Arten der Personalversicherungen (Haftpflicht, Unfall), bilden
Napiialersatzreserven, bestimmt, einen Vermögensschaden zu
ersetzen. Die vertragsmäßigen Aufwendungen für den Erwerb
sicher Ersatzreserven sind Betriebsunkosten des Jahres der
Aufwendungen oder, falls Vorauszahlungen erfolgen, Kosten der
Versicherungsjahre, die den einzelnen .Jahren anteilsmäßig be-
rstet werden. Keinesfalls ist der Wert solcher Versicherungs-
policen bilanzfähig. Anders die Le&amp;ensversicherungspolice, deren
Vermögenswert durch den Rückkaufswert der Police bestimmt
Wlrd. Doch ist es nicht üblich, ihren Wert als besonderes Bilanz-
aktivum einzustellen. Die Beleihung oder der Verkauf einer
solchen Police wird bilanzmäßige Wirkungen äußern, da in dem
oißen Fall ein Pfanddarlehn, im andern ein Vermögenszuwachs
xu verrechnen ist. Eine durch Policenverpfändung gesicherte
E°rderung ist mit ihrem vollen Nennwert einzusetzen.

Rechte und Pflichten aus zweiseitigen Geschäften, die erst in
Ankunft von beiden Seiten erfüllt werden, bleiben ip der Regel
dar Bilanz unberücksichtigt, ebenso wie Rechte aus Verträgen,

deren Erwerb keine Aufwendungen gemacht wurden. Z. B.:
        <pb n="69" />
        ﻿62

Betriebsvermögen.

Frachtverträge, die noch von keiner Seite erfüllt sind. Der
Absender ist verpflichtet, Fracht zu bezahlen und ist berechtigt,
Güter zu befördern. Ebenso Kauf-, Miet-, Dienst- und Werk-
verträge. Solange Rechte und Pflichten sich ziffermäßig aus-
gleichen, wird gegen die Nichtaufnahme in die Bilanz nichts
einzuwenden sein. Sind Rechte und Pflichten hingegen ungleich-
wertig, ist insbesondere infolge eines ungünstigen Verlaufes ein
Verlust zu erwarten, hat der Kaufmann die Verpflichtung, die
Vermögensminderung aus schwebenden Geschäften in der Bilanz
zum Ausdruck zu bringen.

Das Vermögen der Ehefrau des Kaufmanns ist als ein Bi-
lanzpassivum aufzunehmen, wenn vom Sondergut oder vom ein-
gebrachten Gut der Ehefrau in das Geschäft eingelegt worden
ist. Es ist ein Rückerstattungsanspruch. Der Anteil der Ehefrau
am Gesamtgut (bei Gütergemeinschaft, Fahrnis- und Errungen-
schaftsgemeinschaft) bildet bis zur Auseinandersetzung keine
rechtliche Forderung, weshalb dieser Auseinandersetzungsan-
spruch der Ehefrau nicht in die B. aufgenommen werden kann.
Betreibt die Ehefrau ein Handelsgeschäft, so ist ihr eingebrachtes
Gut und ihr Vorbehaltsgut bilanzpflichtig, nicht aber das Ge-
samtgut.

Die Bilanz des Einzelkaufmanns gibt selten eine vollständige
Übersicht über das Gesamtvermögen. Die Beteiligung als stiller
Gesellschafter, als Kommanditist an einer anderen Unternehmung
ist kein Handelsgeschäft im Sinne des HGB., die Einstellung
des Beteiligungsbetrages in die kaufmännische Bilanz ist gesetz-
lich nicht erforderlich, aber zweckmäßig. Betreibt der Kaufmann
mehrere selbständige Unternehmungen, so muß er für jedes
Geschäft eine Bilanz, jedoch keine Gesamtbilanz aufstellen.
Hinsichtlich des Privatvermögens hat das Reichsgericht (II. Straf-
senat, 10. Januar 1908) l) entschieden, daß der Kaufmann ver-
pflichtet ist, sein ganzes Vermögen in die Bilanz einzubeziehen,
daß er aber in seinen Handelsbüehern keine Aufzeichnungen über
Bestand oder Veränderung des Privatvermögens zu machen habe,
daß es vielmehr genügt, wenn er die Gcschäftsbilanz ohne Rück-
sichtnahme auf das Privatvermögen feststellt; nur muß er in

J) R. G. in Strafsachen 41, 41.
        <pb n="70" />
        ﻿Abschreibungskonten.

63

der Bilanz oder im Geheimbuch einen Zusatz bezüglich des
Privatvermögens machen und auf diese Weise das Gesamtver-
mögen feststellen. Er braucht das Privatvermögen in diesem
Zusatze nicht in seinen Einzelheiten darzustellen; es genügt
vielmehr, wenn er es in nach wirtschaftlichen Grundsätzen ge
ordnete Gruppen bringt mit gewissenhafter Bewertung.

4.	Abschnitt.

Die Abschreibungskonten.

Zur Feststellung des gesetzlichen Bilanzwertes eines Ak-

hvums stehen zwei Wege offen. Entweder man schätzt positiv

den wirklichen Wert, der in die B. einzustellen ist, durch In-
ventarisierung und Abschätzung* 1), oder man schätzt negativ
den Minderwert, den Verlust, der gegenüber dem früheren Bilanz-
en oder dem Buchwert entstanden ist oder entstehen wird:

Abschreibungsbewertung 2). Der Verlust wird gewöhnlich in Pro-

Zenten dieses Wertes geschätzt. Der negative Wert, der Wert-
erlust, kann in der B. auf der Aktivseite als Minderungsposten

oder auf der Passivseite als Berichtigungsposten zum Ausdruck

kommen;

Aktiva

Passiva

A Form:

1 Jahr: Vermögensobjekt. 100
"v- Abschreibung.......	10 90

2 Jahr; Buchwert........	00

d- Abschreibung ..... 10 80

10 80

Form.-.

j* Jallr: Vermögensobjekt _ 100

10

20

80

Abschreibung

100

. . . 100
... 100

3.

&gt;»

*) Einzelbewertung, z. B. Forderungen; Gruppenbewerlung, z. B

y 2) Ein allgemeiner Grundsatz, wonach der Wert der Betriebs- und
^ er5ußerungsgegenstände nur durch Inventarisierung, Anlagevermögen nur
Urch Abschreibungsbewertung ermittelt wird, existiert nicht.
        <pb n="71" />
        ﻿64

Abschreibungskonten.

Die Einstellung der Abschreibungen (Band I, S. 222 ff.) auf
die Passivseite läßt die Vermögensobjekte, abgesehen von Zu-
and Abgang, unvermindert mit ihrem ursprünglichen bzw. Nenn-
wert auf der Aktivseite erscheinen, während die Wertberichtigung
des vorsätzlich zu hoch bewerteten Aktivvermögens als rechnungs-
mäßiges Passivum erscheint. Die Abschreibungsposten oder
-konten auf der Passivseite sind lediglich Rechnungsposten, die
in der Bilanztheorie als Bewertungsposten (Simon), als Wert-
minderungsposten (Rehm), als Korrektivposten (Staub) oder als
unechte Reserven bezeichnet werden. Die Praxis nennt1) diese
Abschreibungsposten Amortisationskonto, Delkrederekonto, Ab-
schreibungs-, Erneuerungskonto, der Gesetzgeber, der diese Be-
wertungsform für Anlagevermögen und Betriebsgegenstände aus-
drücklich zuläßt (§ 261 Ziff. 3), Erneuerungsfonds. Die Bilanz-
praxis schreibt Anlage- und Betriebsvermögen, z. B. auch Forde-
rungen in dieser Form ab. Die erste Form der Bewertung läßt
weder den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungswert
noch die bisherigen Abschreibungsbeträge erkennen, ist auch im
Sinne der Theorie unzulässig, da auf einem Konto durch Ein-
stellung des Subtrahendus auf die entgegengesetzte Seite sub-
trahiert wird.

Reserven und Abschreibungskonten, echte und unechte Re-
serven unterscheiden sich grundsätzlich; Reserven, Reservefonds,
Reservekapitalien sind Gewinnrücklagen, zählen zum eigenen
Kapital, erhöhen es und den Bilanzwert einer Aktie. Abschrei-
bungskonten sind keine Reserven, keine Gewinnrücklagen. Re-
serven werden zu-, Amortisationen abgeschrieben. Sie müssen
in der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Betrag der Jahres-
abschreibung erscheinen, es sei denn, daß die Abschreibungen
gegen Gewinne aufgerechnet werden.

Die Abschreibungskonten bieten wegen ihrer unklaren Be-
zeichnung der Bilanzkritik außerordentliche Schwierigkeiten, weil
es recht häufig schwer ist, zu unterscheiden, ob ein Berichtigungs-
posten oder eine Gewinnrücklage vorliegt. Satzungen, Geschäfts-
berichte des Entstehungsjahres, Aufsichtsratsprotokolle und die

1) Unklar sind Bezeichnungen wie Amortisations/omfc, Reserve für
zweifelhafte Forderungen, weil sie zu einer Verwechslung mit echten Ge-
winnrücklagen Anlaß geben.
        <pb n="72" />
        ﻿Abschreibungskonten.

65

Gewinn- und Verlustrechnung1) geben Anhaltspunkte. Mitunter
werden neben den notwendigen Abschreibungen auch aus dem
Reingewinn Abschreibungsreserven dotiert oder es wird über-
mäßig abgeschrieben, dann werden stille Reserven geschaffen
(Abschreibungsreserven), deren Berechnung dem Fernstehenden
unmöglich ist. Andere Unternehmungen lassen die Aktiva ohne
Abschreibungen und dotieren das Amortisationskonto aus dem
Reingewinn: eine nachträgliche Berichtigung des Wertansatzes
in der Bilanz, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt
(vgl. Ertragsbilanz). In manchen Fällen, beispielsweise häufig
beim Erneuerungsfonds, sind Abschreibungskonto und Gewinn-
rücklage in einem Bilanzposten vereinigt. Notwendige Ab-
schreibungen für Abnutzung und Entwertung werden mit der
Gewinnrücklage zur Deckung zukünftiger Entwertungsverluste
oder Verlustausgaben vermengt.

Im Interesse der Bilanzklarheit ist eine zweifelsfreie Be-
nennung der Abschreibungskonten erwünscht. Das Delkredere-
Konto, ein Abschreibungskonto für Forderungen, ist zu unter-
scheiden vom Delkredere-Reservefonds, d. i. eine Gewinnrücklage
fhr in Zukunft etwa entstehende Verluste; das Amortisationskonto
lgt zu unterscheiden vom Amortisations-Reservefonds, das Ab-
schreibungskonto von dem echten Erneuerungsfonds1 2). Auch soll
eine Zusammenziehung mit echten Reserven vermieden werden.

Schematisches Beispiel: Eine Aktienunternehmung verdient
Jm ersten Jahr 130 bar, im zweiten 160 bar, die Reserven sind
aufgefüllt. Das Anlagevermögen, nach zwei Jahren wertlos, bleibt

1)	Abschreibungskonten sollen auf der Verlustseite der Ertragsbilanz,
Reservekonten in der Gewinnverteilung erscheinen.

2)	Durch Ausführungsanweisung (von 1898) zu § 11 des Kleinbahn-
gesetzes ist in Preußen ein Erneuerungsfonds gesetzlich vorgeschrieben, der
zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung
des Oberbaues und der Betriebsmittel dient.

Der echte Erneuerungsfonds ist mitunter an der Art der Bilanzierung
seiner Verwendung zu erkennen, z. B.:

Rücklage für Erneuerungen. 185 000 M

Zuweisung 31. XII. 1910... 360 000 „

545 000 „fl

ab Verwendung 1911: Ersatz-
bauten für Sophienhütte 364 000 ,, 181 000 M

Leit

ner. Buchhaltung- und Bilanzknnde. II 6. u. 7. Aufl

5
        <pb n="73" />
        ﻿66

Abschreibungskonten.



irn ersten Fall ohne Abschreibung, im zweiten wird es mit 50 %
abgeschrieben. Der Gewinn wird vollständig ausgeschüttet.

In beiden Fällen wird ein Gesamtgewinn von 170 verteilt,
doch sind die Auszahlungsbeträge der einzelnen Jahre verschie-
den. Vom verdienten Gewinn werden durch Vermögensverluste
120 verbraucht. Die Abschreibung bewirkt ein Zurückhalten li-
quider Mittel (80 zu 140), wirkt also hier wie eine echte Reserve.

I. Fall, ohne Abschreibung:	II. Fall, mit Abschreibung:

1. Jahr	1. Jahr

Anlagen .. .	. 120	Kapital ..	.. 200	Anlagen .	120	Kapital . .	. . 200
Rar		. 210	Gewinn .	130	•	60 60	Gewinn . .	..	70
				Bar	"	210		
	2. J	ahr			2.	fahr	
Anlagen ..	. 		Kapital . .	. . 200	Anlagen .	60	Kapital ..	. . 200
Bar (210-f-	130	Gewinn ..	..	40	-7-		60 —	Gewinn . .	100
+ 160)	240			Bar(210 -j-	70		
				+ 160)	.. 300		

Die folgende Tabelle vergleicht die Ergebnisse.

	Flüssige Mittel nach				
	Auszahlung des Ge-		Verdienter	Bilanzmäßig nach-	
	winnes		Jahres-	gewiesener Gewinn	
	ohne	mit	gewinn		
	Abschreibung			I. Fall	II. Fall
1. J ahr 		80	140	130	130	70
2. Jahr 		200	200	160	40	100
			290	170	170

Vom verdienten Gewinn werden durch Abschreibung in jedem
Jahr 60 zurückgehalten, um daraus die in Zukunft eintretenden
Kapitalverluste auf die Dauer der Benutzung zu verteilen: eine
Antizipation des zukünftigen Verlustes. Das Reinvermögen der
Unternehmung bleibt unverändert. Die Abschreibungen bei
Kapitalgesellschaften vermindern den verteilungsfähigen Ge-
winn, lassen aber das Vermögen unverändert; eine Gewinnrück-
        <pb n="74" />
        ﻿Abschreibungen.

67

läge vermehrt das Reinvermögen. Gewinnrückstellungen gehen
zu Lasten des verteilungefähigen Reingewinns, Abschreibungs-
konten zu Lasten des Rohgewinns. Gewinnrücklagen sind in
der Gewinnverteilung, Abschreibungskonten in der Gewinn- und
Verlustrechnung ersichtlich zu machen.

Hinsichtlich der Dauer der Rückstellung ist ein Unterschied
zu machen zwischen Abschreibungen auf Anlagevermögen und
solchen auf Betriebsvermögen. Übermäßige Abschreibungen auf
festes Kapital sind dauernde Rückstellungen, d. h. dauernd bis
zur etwaigen Versilberung des Vermögensobjekts, wo bei einem
Verkauf oder einer Einbringung dieses Objekts in eine andere
Unternehmung über den Buchwert hinaus unter Umständen ein
Teil der Rückstellungen wieder frei wird (vgl. Ertragsrechnung),
oder dauernd bis zum Hinaufschreiben des Buchwertes, wenn
oine stille Abschreibungsreserve durch Hinaufsetzen des Buch-
wertes gegenüber der letzten B. aufgelöst werden soll. Eine
außerordentliche, übermäßige Abschreibung kann auch durch
die in späterer Zeit unterlassenen notwendigen Abschreibungen
av&gt;fgezehrt werden. Übermäßige Abschreibungen aut Umsatz-
vermögen werden durch Veräußerung bzw. Eingang zu einem
den abgeschriebenen Buchwert übersteigenden Betrag frei, er-
höhen den Jahresgewinn, den sie im Abschreibungsjahr ver-
h rzt haben. Solche Abschreibungsgewinne bilden dann einen
Rückersatz temporärer Gewinnrückstellungen durch zu hohe
Abschreibungen (vgl. auch S. 70).

5.	Abschnitt.

Die Abschreibungen.

Auf die Lehre von den Abschreibungen soll hier nicht näher
^ugegangen werden. Wir verweisen auf die unten angegebene
deratur *). Die buchtechnische Behandlung wurde Band 1,

M Lettner, Selbstkostenberechnung industrieller Betriebe. 7. Anü
S. 226 ff.; Schiff, Die Wertminderungen an B^tnebsanlag B l

t9°9; derselbe, Abschreibungen (Recht und Wirtschaft, 1921), Dicksee,
        <pb n="75" />
        ﻿68

Abschreibungen.



S. 222f. erörtert. In bilanztechnischer Hinsicht gibt es: 1. offene
oder sichtbare und geheime oder unsichtbare Abschreibungen;
2, regelmäßige, notwendige und übermäßige, gleichmäßige oder
ungleichmäßige Abschreibungen; 3. außerordentliche notwendige
und außerordentliche freiwillige. Die Wirkungen der übermäßig
hohen Abschreibungen sind, wie die offenen Reserven, nach der
Rechtsform der Unternehmung verschieden zu beurteilen. Es
sind im allgemeinen einkommensteuerpflichtige stille Reserven.
Die Bilanzabschreibungen sind nicht identisch mit den Selbst-
kostenabschreibungen, die einen Bestandteil der Erzeugungs-
oder der Selbstkosten bilden (vgl. meine „Selbstkostenberecb-
nung“).

Die Abschreibungen als Kapitalverluste auf Bestände wirken
bilanztechnisch wie Verlustausgaben. Wenn von zweifelhaften
Forderungen angemessene Beträge „abgeschrieben“ werden, so
bedeutet diese Abschreibung Absetzung vom Nennwert infolge
Minderwertes, noch nicht realisierten, aber voraussichtlichen Ver-
lust, der durch Abschreibungsbewertung antizipiert wird. Bei
zu hohen Abschreibungen können nachträglich Bewertungs- oder
Abschreibungsgewinne durch Mehreingang entstehen. Wenn hin-
gegen im Falle des Konkurses eines Schuldners der Ausfall ver-
bucht wird, so ist dieser Betrag Verlust und soll in der Ertrags-
bilanz nicht als „Abschreibung“ bezeichnet werden.

Häufig werden die Abschreibungen in der Gewinn- und Ver-
iustrechnung überhaupt nicht angegeben, sondern verschleiert,
um der Verwaltung der Unternehmung in der Abschreibungs-
politik freie Hand zu lassen. Die „üblichen Abschreibungen

Depreciation, Reserves and Reserve-Founds, 2 ed. London 1907; Lemaire,
Des amortissements et des rfiserves dans les sociätüs industrielles. Liege,
l’auteur, I. Bd. 1907; Passow, Bilanzen, S. 137 ff.; Fischer, Bilanzwerte
I. S. 55 ff.; F äs, Die Berücksichtigung der Wertminderungen des stehen-
den Kapitals in den Jahresbilanzen der Erwerbswirtschaften. Tübingen
1913 (Zeitschrift f. d. ges. Staatswissenschaft, Ergänzungsheft); Paul, Die
grundsätzlichen Unterschiede und die bilanzmäßige Behandlung des Er-
neuerungsfonds, Ersatzfonds, Reservefonds, Tilgungsfonds und Heimfall-
tonds. Berlin 1915; Haas, Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und
Straßenbahnen. Berlin 1916. Schmulenbach, Grundlagen dynamischer
Bilanzlehre, 2. Auf!., Leipzig 1920, S. 74 f. Kreuknü, Depreciatie en Re-
serve fondsen, Rotterdam 1897 (Maandblad voor heet Bookhonden).
        <pb n="76" />
        ﻿Abschreibungen.

69

wurden berücksichtigt“, „die Forderungen sind vorsichtig be-
wertet“, es „wurde angemessen abgeschrieben“, der Gewinn
ergibt sich „nach den vom Aufsiohtsrat festgestellten Abschrei
bungen“, das sind ein paar Ausdrücke, die die fehlende zahlen
mäßige Darstellung der Abschreibungsverluste im Geschäfts
bericht der Aktienvereine ersetzen sollen.

Eine Aktiengesellschaft z. B. trägt einen großen Gewinnrest
aus dem Vorjahre vor. Im nächsten Geschäftsbericht erscheint
dieser Gewinnvortrag nicht in der vorjährigen Höhe, sondern
regelmäßig werden größere Beträge zu ,,Extra“abschreibungen
verbraucht. Vermutlich sind es notwendige ordentliche Ab-
schreibungen, die auf das nächste Jahr übertragen werden.

Außerordentliche, offene Abschreibungen werden dem Jahres-
reingewinn entnommen (Gewinnverteilungsvorschlag) oder schon
m der Gewinn- und Verlustrechnung dem Jahresgewinn zur
Last geschrieben. Die geheimen, internen, verschleierten Ab-
schreibungen können vom Betriebsgewinn, von bestimmten an
deren Gewinnen oder von einer Reserve abgebucht, den Hand-
bingsunkosten oder einem andern Verlustposten zugeschlagen
Werden, so daß sie in keinem Fall bilanzmäßig unmittelbar in
Erscheinung treten. Notwendige Verlustabschreibungen, d. s.
Abbuchungen' erlittener Verluste, können hinausgeschoben wer
‘^cn, sei es durch Einsetzung des Vermögensobjekts mit dem
v°llen, anstatt mit dem verminderten Wert, sei es durch Ein-
dellung des Verlustbetrages als Aktivum unter die Debitoren
oder durch Wertexdiöhung anderer Aktiva und Abschreibung des
Verlustes in einem der folgenden Bilanzjahre.

Die Abschreibungen werden individuell oder kollektiv be-
lehnet. Beispielsweise werden die Abschreibungsbeträge bzw.
'Prozente für die einzelnen Maschinen und einzelnen Forderungen
und in verschiedener Höhe oder für das gesamte in Maschinen
bzw. Forderungen investierte Kapital in einem einheitlichen Ab
Schreibungsprozentsatz bestimmt. Das letzte Verfahren scheint
U‘ehr in Übung zu sein. Die technische oder natürliche Abschrei-
bung auf Anlagevermögen, die nur die technischen Momente der
Abnutzung, Brauchbarkeitsminderung, die wirkliche Erschöpfung
d,er Bodenschätze usw. berücksichtigt, ißt im allgemeinen ge-
nnger als die wirtschaftliche oder kaufmännische Abschreibung,
        <pb n="77" />
        ﻿70

Abschreibungen-

die durch die Dividendenpolitik, Konjunktur, Sinken des An-
schaffungspreises, d. h. des Sachwertes des Anlagevermögens und
viele andere wirtschaftliche, für die einzelne Unternehmung
häufig nur individuell bestimmbare Momente beeinflußt wird.

Jede über das notwendige Maß hinausgehende Abschreibung
ist, wie jede Abschreibung, formell Vermögensminderung bzw.
Minderung des Reingewinns, materiell hingegen eine Gewinn-
rücklage. Den ordentlichen, regelmäßigen, alljährlichen Abschrei-
bungen stehen außerordentliche, unregelmäßige, häufig einmalige
Abschreibungen gegenüber 1). Beide können notwendige Wert-
minderungen oder übermäßige Abschreibungen darstellen. So
kann eine außerordentliche Abschreibung notwendig werden als
nachträgliche Korrektur ungenügender Abschreibungen infolge
der Überbewertung bei Gründungen, bei größerer Inanspruch-
nahme der Maschinen, durch Erfindung neuer Maschinen anderer
Konstruktion, wenn teure Umbauten zwar den Buchwert, nicht
aber den wirtschaftlichen Wert der Anlage erhöhen, wenn zu
außerordentlich hohen Preisen zugebaut wurde u. dgl. Die Ab-
Schreibungsbewertung wird vorzugsweise für Anlagevermögen
und Betriebsgegenstände, die nicht zur Veräußerung bestimmt
sind, angewendet, ohne auf diese Teile des Vermögens beschränkt
zu sein.

Übermäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen und solche
auf das Betriebsvermögen wirken verschieden, a) Die Über-
abschreibungen auf Anlagevermögen binden bei Gewinnverteilungs-
gesellschaften dauernd flüssige Mittel; ihre Liquidierung erfolgt
durch nachträgliche Höherbewertung, durch ein „Hinaufschrei-
ben“ des betreffenden Vermögenswertes, deren Zulässigkeit viel-
fach bestritten wird, ein Hinaufschreiben des Bilanzwertes, der
nicht über den gegenwärtigen Wert hinausgehen darf. Diese
Höherbewertung wird in der Bilanz als „Zugang“ eingestellt.
Andere Möglichkeiten der Liquidierung sind die Veräußerung
des Vermögensobjektes oder die Einbringung in eine Tochter-
gesellschaft. Die Überabschreibung auf Anlagevermögen erfolgt
in der Form der „Abschreibung“ (sichtbar in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder dort unsichtbar), oder durch Buchung der

*) Sie sollen als solche erkennbar gemacht werden (Extra-Abschrei-
bung, Sanierungs-Abschreibung o. ä.l.
        <pb n="78" />
        ﻿Abschreibungen

71

Neuanschaffungen als Betriebskosten. Die Abschreibungsreserve
wird durch einmalige Abschreibung geschaffen.

b)	Die Überabschreibung auf Betriebsvermögen wird im Jahre
der Verwertung des Gegenstandes wieder verfügbar und ver-
mehrt den jährlichen Gewinn. Soll sie auf ihrem ursprünglichen
Betrag dauernd belassen werden, ist die wiederholte jährliche
Abschreibung erforderlich; z. B. (auf Waren- oder Effekten-
oder Dehitorenbestände werden 50 000 M. übermäßig abge-
schrieben. Durch die Veräußerung der Bestände usw. im folgen-
den Bilanzjahr wird die stille Reserve des vorhergehenden Jahres
liquidiert, dem Reingewinn zugeführt. Sollen nun auch in den
folgenden Jahren je 50 000 M. zurückgestellt werden, müßte
alljährlich dieser Betrag vom Bilanzwert der Bestände abge-
schrieben werden. Der aus der Liquidierung stiller Abschrei-
bungsreserven auf Betriebsvermögen sich ergebende Gewinn
kann zur Verstärkung des jährlichen Reingewinnes dienen, in
die Ertragsbilanz fließen oder als offene bzw. wiederum als stille
Beserve behandelt werden. So überwies die Diskontogesellschaft
1909 einen Gewinn von 1,88 Milk der Reserve, „die aus der Re-
alisierung von solchen Aktiven stammten, die bei der Fusion
&lt;f®r Diskonto- mit der Norddeutschen Bank in Hamburg eine
^linderbewertung erfuhren“.

Abschreibungen stellen entweder den berechneten oder an-
genommenen Minderwert eines Bilanzpostens oder tatsächliche,
bereits erlittene Verluste dar. Verluste könnte man auch als
Spezialreserve in die Bilanz einstellen, anstatt sie abzuschreiben.
So hat 1898 die Kommerz- und Diskonto-Bank für Verluste bei
^er Aussiger Zuckerraffinerie eine Spezialreserve in Höhe von
^ Mül. M. gebildet, die in der nächsten Bilanz verschwunden
War- ln diesem Falle blieb festzustellen, ob Verluste in dieser
Höhe bereits vorhanden waren oder drohten.

Die Abschreibungsprozente bleiben alljährlich gleich oder

Wechseln mitunter nach dem		Jahresergebnis1) oder	der Höhe
l) Betriebsjahr	Anlagekonten usw.	Abschreibg.		
1905/06	136 846 320 M	8 422 930 M = 6,15 %	
1906/07	141 309 640 M	9 281 842 M = 6,57 %	des
1907/08	150 620 617 M	11 469 999	= 9,74 %	Anlage-
1908/09	160 804 296 M	9 415 382 M = 5,82 %	Kapitals
1909710	161 159 791 M	8 132 044 ß = 5,05 %
        <pb n="79" />
        ﻿72

Abschreibungen.

der zu verteilenden Dividenden. Abschreibungen auf Anlage-
vermögen sind Antizipation des Verlustes durch Wertuntergang
des Anlageobjekts. Sie verteilen den Verlust auf die Dauer der
Benutzbarkeit, in der Regel auf einen kürzeren Zeitraum. Nach
anderer Anschauung verteilen Abschreibungen die Anschaffungs-
bzw. Erwerbskosten für das Anlageobjekt auf eine Reihe von
Jahren, begrenzt durch die Lebensdauer. Danach handelt es
sich um eine Verteilungsbuchung der Ausgaben und um die
allmähliche Umwandlung fester Ausgaben in Betriebskosten.

W'enn ein vollständig abgeschriebener Vermögensgegenstand
durch Brand vernichtet wird, entsteht durch die Brandschaden-
vergütung ein buchmäßiger Scheingewinn, der bis zur Ersatz-
anschaffung bei Gewinnverteilungsgesellschaften als Rückstellung
zu behandeln ist; z. B. es betrug die Entschädigungssumme
2,162 Mül. M., darunter M. 42 000 für Büroeinrichtung, die
vollständig abgesohrieben war. Die folgende B. war richtig-
Die Ausgabenreserve wurde durch Neuanschaffung (50 645) ver-
braucht und der überschießende Teil wieder abgeschrieben.-

Feuerversicherungs-Konto M 2 162 000 | Büro-Einrichtung .Ai 42 000

Abschreibungen	und	Zugänge	dürfen nicht aufgerechnet

werden. Eine Generalversammlung beschließt außerordentliche
Abschreibungen auf Maschinen, Inventar usf.

Ordnungsmäßig war zu bilanzieren.

Maschinenkonto	........ 29 000	Bilanziert wurde hingegen . .	29 000

Zugang ...	11 000	Zugang ...	8 000

40 000	37 000

Außerordentliche Abschreibg. 3 000 -f- 10 % ordentliche Ab-

37 qoo	Schreibungen	....

10 % ordentliche Abschreibg....

Die Neuanschaffungen wurden sofort um den Betrag der
außerordentlichen Abschreibung vermindert. Das ist unzulässig-

Betriebsjahr

1905/06

1906/07

1907/08

1908/09

1909/10

Grubenbaukonto
37 635 686 M
37 235 831 M
37 062 186 M
37 917 718 M
37 362 605 M,

Abschreibg.

4 016 184 M = 10,68 %
4 026 804 M = 10,81 %
4 483 377 M = 12,10 %
2 783 389 M = 7,35 %
2 487 588 M = 6,66 %

des

Grubenbau-

Kontos
        <pb n="80" />
        ﻿Abschreibungen.

73

Eine zwingende Vorschrift, solche Einzelheiten zu geben besteht
nicht; wenn man sie gibt, müssen sie richtig sein. Abschreibun-
gen und Wertzugänge an Vermögensteilen sind bilanzmäßig
nicht aufrechenbar, ebensowenig wie Aktiva und Schulden.
Wenn der Zugang, wie oben angegeben, 11 000 beträgt, dann
darf nicht eine Differenzgröße, hier 8000 sub titulo Zugang
ßingestellt werden, ein Vorgang, der geeignet ist, die Höhe der
Neuanschaffungen zu verschleiern.

Im folgenden Beispiel will der Vorstand durch ein recht
Ungeschicktes Verfahren den Aktionären zeigen, wie groß das
ln eigenen Grundstücken investierte Kapital ist.

Grundstücke....................... 88	900

-f- Hypothek...................... 14	500

74 400

Zugang . .......................... 3	500

77 900

Hypothek ............... 233	025

Abgelöst ................. 24	400

208 625

Aufgenommen .............. 38	500	247	125

325 025

-f- 1 % Abschreibung ...	3 250

321 775

Die offenen Abschreibungsverluste werden a) aus den Be-
triebgeinnahmen (Gewinn- und Verlustkonto an Abschreibungen)
°&lt;ier b) gelegentlich aus einer Spezialreserve (Spezialreserve an
Abschreibungen1)), d. h. aus Reingewinnteilen früherer Jahre
gedeckt, c) Unzulässig erscheint das Verfahren, die notwendigen,
°rdentlichen Abschreibungen in der B. zu unterlassen, sie aber
aus dem „Reingewinn“ zu decken, d. h. in den Gewinnver-
Wilungsvorschlag aufzunehmen: ein Verstoß gegen § 2613 HGB.

Die Ausgaben für das Anlagevermögen können sein: 1. ln-
s*ßftdAaZtimgsausgaben, die als Betriebsunkosten den Jahresertrag
hindern. 2. Werterhöhende Verbesserungen (z. B. Instand-

l) In der Bilanz:

Maschinen . .	. . . . 100	I Abschreibungsreserve . . .	..	35
Abschreibungen . ..	. . . .	10	90 j entnommen 		. .	10 25
        <pb n="81" />
        ﻿74

Abschreibungen.

setzung), weiche die Brauchbarkeit erhöhen und die Lebensdauer
verlängern, die theoretisch betrachtet als Yermögenszugang io
der B. zu verrechnen sind, häufig aber gleichfalls als Unkosten
abgebucht oder zwar als Zugang dargestellt, aber vollständig
abgeschrieben werden. 3. Neuanschaffungen, die das investierte
Kapital vermehren, als Inventarzugänge dem Anlagekonto zu-
zuschreiben sind. 4. Ersatzanschaffungen für teilweise oder voll-
ständig abgeschriebene Vermögensgegenstände. Der Erlös des
Altmaterials über den Buchwert hinaus wird zweckmäßig als
Minderung der Anschaffungskosten der Ersatzanlagen, nicht als
Gewinn verrechnet. Wenn hingegen eine Maschine, die bis auf
20 000 abgeschrieben ist, für 5000 verkauft werden muß und
die neue Maschine 45 000 kostet, ist der Unterschied von
15 000, d. i. der Mindererlös über den Buchwert, als Verlust
abzubuchen, sei es als Wertkorrektur früherer Abschreibungen,
sei es als durch die Umstände bedingte außerordentliche Ab-
schreibung.

Eine Kritik der Abschreibungen fordert besondere Sach-
kenntnis. Zu beachten ist, ob vom Buchwert oder vom An-
schaffungsv/ert abgeschrieben wird; wie die Instandhaltungs-
kosten verrechnet werden, wie die Zugänge abgeschrieben wer-
den, ob sie ohne Abschreibung bleiben', ob der volle Jahres-
prozentsatz oder ob der Jahresprozentsatz pro rata temporis
angerechnet wurde. Häufig werden die Zugänge mit fast 100 %,
gewöhnlich bis auf 1 M. abgeschrieben. Zu berücksichtigen ist,
daß Zugänge an Anlagevermögen mitunter als Betriebskosten,
zu Lasten einer Spezialreserve oder einer Gewinnquelle verbucht
werden. Auch wird die Werthinaufsetzung als Liquidierung
einer stillen Abschreibungsreserve häufig als „Zugang“ des be-
treffenden Vermögensteils verrechnet. Bedeutende stille Re-
serven ermöglichen geringere Abschreibungen. Neben den Ab-
schreibungen werden auch die vorhandenen Rückstellungen für
zukünftige Wertverluste mit zu berücksichtigen sein.

Empfehlenswert ist die Umrechnung der Anlageabschreibun-
gen auf die Verkaufseinheit; z. B. Berechnung der Abschreibung
für die Tonne Förderung, ein Hektoliter Produktion bzw. Ab-
satz, die Berechnung des prozentualen Anteils der Abschreibun-
gen am Buchwert des gesamten Anlagevermögens, der Anteile
        <pb n="82" />
        ﻿Abschreibungen.

75

der Verlustabschreibung an Forderungen, Verhältnis zum Um-
satz, zum Umsatzgewinn und zum Bestand an Forderungen.
Im Verlaufe der Erörterungen in diesem Abschnitt wurde auf
mancherlei Bilanzkünste und Bilanzsünden hingewiesen, die hin-
sichtlich der Abschreibung in Betracht kommen können.

Die Abschreibung durch Einstellung eines Berichtigungs-
Postens auf der Passivseite läßt den ursprünglichen Wert des zu
beschreibenden Vermögensteiles erkennen (S. 63). Den gleichen
Zweck erreicht man durch folgende Aufstellung:

^aschinen-Konto: Buchpreis vom 1. November 1894....... 152 732

Zugänge 1894—1909	............ 1 863195

Zugang 1909/10 .................... 143 284	2 006 479

2 159 211

Abschreibungen 1894—1909 .......... 1 015 551

Abschreibung für 1909/10 .......... 135 066	1 150 617

Buchwert am 30. Juni 1910 .................... 1 008 594

Ähnlich ist folgende Aufstellung;



83

Aktiva.

Grundstücke, Gebäude und Maschinen:

Buchwert am 1. Januar 1910
z«gang ............................•......

Abgang ...................................

Abschreibungen............................

Ursprünglicher Buchwert	5 195 414,98

Zugang 1883—1910 ............... 8 147 463,74

13 342 878,72

Abschreibungen und

Abgang 1883—1910 ............ 10 079 963,89

3 262 914,83

Die nachstehende Form läßt mittelbar den Anschaffungs-
erkennen;

. . , M 476 994
38 982

M		Ji
2 289 701	25	
1 613 679	93	
3 903 381	18	
4 428	31	
3 898 952	87	
636 038	04	3 262 914
		

Gebäude ...................

5 % Abschreibung von 779 645

M 438 012
        <pb n="83" />
        ﻿76

Abschreibungen.

Andere, die Vorteile der aktiven und der passiven Methode
vereinigende Abschreibungsbewertungen sind z. B.: Aktivseite:
Gesamtanschaffungskosten des Anlagevermögens, Gesamtab-
schreibungen, Bestand. In der Erträgnisbilanz werden die Einzel-
abschreibungen für das Bilanzjahr angeführt. Oder: Die Aktiv-
seite zeigt folgende Spalten: Gesamtanschaffungswert, Gesamt-
abschreibungen, Bestand am 31. Dezember 1922. Zugang 1923,
Abschreibungen 1923, Bestand am 31. Dezember 1923. In beiden
Aufstellungen werden die Bestandteile des Anlagekapitals im
einzelnen angegeben.

Gelegentlich werden auch Passivposten „abgeschrieben“; so
beispielsweise, wenn Aktionäre Aktien kostenlos zur Verfügung
stellen oder Kreditoren — in der Regel „Finanzkreditoren“,
also Geldgeber — von ihren Forderungen Teilbeträge nachlassen,
um eine Unterbilanz zu decken. Solche anorganische Gewinne
sind deutlich erkennbar zu machen, z. B.:

Kreditoren ................... Ji 673 000

-f Überweisung zur Tilgung des

Bilanzverlustes............. „ 333 000

M 240 000

Wenig empfehlenswert ist es, die bisher amortisierten Be-
träge einer Hypothekarschuld unter die Aktiva („Hypotheken-
Amortisationskonto“, „Tilgungskonto“) zu stellen und die Schuld
unverändert zu lassen:

Hypotheken-Tilgung .... M 204 946 || Hypotheken........Ä 767 000

Die für die Beschaffung einer Hypothek gezahlte Provision
gehört in die Ertragsbilanz; eine transitorische Verteilung sol-
cher Ertragskosten auf mehrere Jahre halten wir für unzulässig-

6.	Abschnitt.

Abschreibungen auf Forderungen.

Zweifelhafte Forderungen sind nach ihrem wahrscheinlichen
Werte anzusetzen, uneinbringliche Forderungen abzuschreiben
(§ 40 HGB. 3. Abs.).
        <pb n="84" />
        ﻿Abschreibungen.

77

1.	Die zweifelhaften Forderungen (richtiger als Forderungen
bezeichnet, deren, Eingang zweifelhaft geworden ist) werden
häufig mit ihrem Nennwert vom Debitoren- auf ein Sammel-
konto dubioser Schuldner, Conto dubioso oder ein aktives Del- I
kredere-Konto, übertragen. Der voraussichtliche Verlust wird i
über Gewinn- und Verlustkonto abgebucht. (Band I, S. 238.)

Die Abschreibungsverluste werden auch dem Waren- bzw.
dem Fabrikationskonto als Minderung des Verkaufsgewinnes
oder dem Handlungsunkosten-Konto als Kosten des Kredit-
gebens zur Last geschrieben.

Die angegebenen Buchungsmethoden und jene über Del-
kredere-Konto bringen den geschätzten Abschreibungsverlust auf
dem Gewinn- und Verlustkonto, Warenkonto usw. des Abschrei-
bungsjahres zum Ausdruck, verkürzen den berechneten Rein-
gewinn dieses Jahres. Ist der wirkliche Verlust größer als der
geschätzte, trägt das folgende Bilanzjahr den Unterschied; ist
’-r kleiner, erscheint das Minus gegenüber dem geschätzten Ver-
lust als Bewertungsgewinn im folgenden Bilanzjahr. Bei Ge-
winnverteilungsgesellschaften erhöht dieser Bewertungsgewinn,
fiüasi als Ausschüttung einer Verlustreserve, den verteilungs-
bfhigen Reingewinn.

2.	Unrichtig ist es, die Abschreibung in der B. zu unter-
^ssen, die Abschreibungsbeträge hingegen dem „Reingewinn“
als scheinbare Rückstellung zu entnehmen (bei Kapitalgesell-
schaften). Die Forderungen sind dann in der B. zu hoch be-
wertet, die Rückstellung eines Teils des Reingewinns ist nur
eine fingierte und erweckt den Eindruck besonders vorsichtiger
Bilanzierung. Notwendige Abschreibungsverluste gehören in die
B- nnd in die Gewinn- und Verlustrechnung des Abschreibungs-
Jahres. Die Bewertung zweifelhafter Forderungen mit 100 %,
also mit dem vollen Nennwert, und Wertberichtigung im näch-
sten Bilanzjahre verstoßen gegen die allgemeinen Bewertungs-
vorschriften, obgleich diese Methode die wirklichen Verluste im
nächsten Bilanzjahr auf Delkredere-Konto oder Conto dubioso
in einer Ziffer erscheinen läßt (S. 73).

3.	Neben der individuellen Abschreibung der Einzelforde-
'nng schreiben vorsichtige Kaufleute überdies noch kollektiv ab,
entweder auf den Gesamtbestand der Forderungen oder vom
        <pb n="85" />
        ﻿78

Abschreibungen.

Umsatz (S. 58). Beide Abschreibungsbeträge werden aut einem
(passiven) Delkredere-Konto verrechnet. Soweit dieses Konto
den geschätzten Minderwert der Forderungen aufnimmt, ist es
ein Wertberichtigungs- oder Ergänzungsposten zum Debitoren-
Konto. Der Restbetrag ist eine Rückstellung für zukünftige Ver-
luste an Forderungen. Theoretisch richtig wäre es, die individu-
ellen Abscbreibungsverluste dem Waren-, Fabrikations- oder
Handlungsunkosten-Konto oder Gewinn- und Verlustkonto zu
belasten, die kollektiven Abschreibungen hingegen einem Del-
kredere-Reservekonlo, so daß Abschreibungskonto und Gewinn-
rückstellung bilanzmäßig getrennt werden. Theoretisch wird das
Delkredere-Konto als Wertberichtigungs-Konto vom Delkredere-
Reservekonto getrennt (Debitoren-Reserve), in der Bilanzpraxis
hingegen gehen beide durcheinander und nebeneinander. Die
Abschreibungen auf Delkredere-Konto gehen zu Lasten des
Jahresgewinns und erscheinen gewöhnlich in der Gewinn- und
Verlustrechnung. Die Rückstellungen auf Delkredere-.Reserve-
konto für zukünftige Ausfälle an Forderungen mindern den ver-
teilungsfähigen Reingewinn und sollen bei Kapitalgesellschaften
im Gewinnverteilungsvorschlag enthalten sein. Die Dotierung
wird allerdings sehr häufig schon vor der Gewinn- und Verlust-
Verteilung zu Lasten des Gewinn- und Verlustkontos verbucht
und läßt dann den bilanzmäßigen Reingewinn niedriger erschei-
nen. Die Überweisung auf Delkredere-Reservefonds eines Einzel-
kaufmanns mindert den bilanzmäßigen Reingewinn, so daß der
Kapitalzuwachs buchmäßig geteilt erscheint: der Reingewinn
abzüglich Überweisung wird dem Kapitalkonto oder dem Privat-
konto des Unternehmers zugeschrieben, die Überweisung an die
Delkredere-Reserve hingegen als Sonderposten verrechnet.

1.	Beispiel: Einbringliche Forderungen 180, zweifelhafte 10,
davon 60 % Abschreibung auf Delkredere-Konto, uneinbring-
liche Forderungen 4; die zweifelhaften Forderungen gehen im
nächsten Bilanzjahr mit 30 % ihres Nennwertes ein.

Bilanz.

Forderungen

Einbringliche .
Zweifelhafte ..
Uneinbringliche

Delkredere-Konto

180	60 % Abschreibung aut 10 .	6

10

4
        <pb n="86" />
        ﻿Abschreibungen

79

Delkredere- Konto.

Bilanz, Passiva	 6	3. Gewinn und Verlust	 10
(Geschätzter Verlust)	(oder Waren, Unkosten)
Debitoren-Konto 	 4	
(Verlust)	
5- Debitoren-Konto 	 7	4. Bilanzvortrag 	 6
(Übertrag des Gesamtverlustes) *)	

2. Beispiel: a) Von den Forderungen werden die uneinbring-
lichen gänzlich, die dubiosen individuell abgeschrieben und der
^schreibungsbetrag dem Warenkonto belastet. Daneben werden
^ % vom jeweiligen Debitorenbestand kollektiv abgeschrieben
ÜQd einem Delkredere-Reservefonds überwiesen.

^er Porderungsbestand ist 200, 5 % Abschreibung = 10

160, 5 %	„	=8

240, 5 %	„	= 12

In der zweiten B. werden aus der vorjährigen Rückstellung
^ frei und zur Gewinnerhöhung wieder verwendet. Für das dritte
Bilanzjahr ist die frühere Gewinnrückstellung um 4 zu gering,

Bilanz

Gewinn und Verlust

1920:	D elkredere- Reserve		10 1920: Delkredere: 10
			1922:	„	4
1921;	»»	«	8
1922:			12

1921: Delkredere 2

Delkredere-Reserve.

l.

Bilanz, Passiva, Rückstellung
1920 ....................•____1£

*• Bilanz 1921; Rückstellung . .	8

Gewinn u. Verlust: Ausschüt-
tung ................... 2

Bilanz 1922: Rückstellung ,. 12

2. Gewinn und Verlust..........	10

Bilanz vortrag................. 10

Bilanzvortrag.................. 0

Gewinn und Verlust............. 4

Bilanzvortrag

12

1) Bei Eingang der Forderungen ist zu buchen:

Kasse an Debitoren   ................... ®

Delkredere an Debitoren................. 7
        <pb n="87" />
        ﻿80

Abschreibungen.

müssen demnach aus den J ahresgewinnen zurückgestellt werden,
um eine dem Anschwellen der Buchforderungen entsprechende
höhere Reserve zu haben. Die Reserve ist in diesen Fällen eine
dauernde Rückstellung in wechselnder Höhe.

ln der Bilanz einer Maschinenfabrik erscheint das Delkredere-
Konto (echte Reserve oder Bewertungskonto?) wie folgt;

Delkredere- Konto.

Bestand am	1.	Januar	1920 ........ 115	000,—

Eingang auf	abgeschriebene Forderungen .......... 4	071,—

119 071,—

Entnahmen ...................................... 48	195,53

.	70	875,47

-f Zuweisung .................................. 64 124,53	135 000

b) Über ein anderes Verfahren wurde S. 58 berichtet. Die
Rückstellungen des Jahres werden vollständig aufgelöst, hin'
gegen dem Gewinn des laufenden Jahres 5 % des ganzen Forde-
rungsbestand es entnommen.

Delkredere- Reserve.

1. Bilanz für 1920; Rückstellung	10	Gewinn und Verlust		10
2. Gewinn und Verlust 1921:	10	Bilanzvortrag		10
(Auflösung der Reserve 1920) Bilanz 1920: Rückstellung ....	8	Gewinn und Verlust 1920; ..	8

usf.

c)	Eine weitere Abänderung der zuerst angeführten B«'
chungsmethode (2 a) besteht darin, daß die wirklichen Verluste
auf uneinbringliche und die Abschreibungsverluste auf unsichere
Forderungen der Delkredere-Reserve zur Last geschrieben wer-
den und nicht dem Warenkonto. Der Verlust des Beispiels 2 a)
war im zweiten Jahr 3,5 und im dritten Jahr 2.

Bilanz.

Delkredere-Reserve 1920;	10	
Delkredere-Reserve 1921	10	
Davon verbraucht	3,5	6,5
Delkredere-Reserve 1922;	6,5	
Davon verbraucht	2	4,5
        <pb n="88" />
        ﻿Das Kapital.

Hl

Die Rücklage wird allmählich auigezehrt. Der wirkliche
Verlust an Forderungen bleibt in der Ertragsbilanz unwirksam;
die Verwendung der Delkredere-Reserve verstärkt den Jahres-
gewinn. Sollte die Reserve trotz der Verluste alljährlich auf 5%
der Forderungen am Schlüsse des Bilanzjahres steigen, müßte
der Rest alljährlich zu Lasten der Betriebseinnahmen verbucht
werden.

Delkredere- Reserve.

2- Debitoren; Verluste		3,50	1. Bilanzvortrag		. 10
Bilanz 1921: Rückstellung	8	Gewinn und Verlust .. .	1,50
Debitoren-Konto 		2	4. Vortrag		, . 8
Bilanz 1922: Rücklage . . .	12	Gewinn und Verlust. . .	. .	4

usf.

Das Kapital in den Schlußbilanzen.

7.	Abschnitt.

Das Kapital im allgemeinen.

Wir verstehen unter Kapital (Unternehmerkapital) die eige-
Uen Mittel einer Unternehmung, den Wertunterschied zwischen
Vermögen und Schulden, oder, sofern Schulden nicht vorhanden
Slnd, die Summe aller Vermögensteile 1). Kapital in diesem
^inne sind Leistungen des Unternehmers, d. h. es entsteht durch
mlage des Eigentümers des Betriebes (Gründungskapital,
*Wpitalerhöhung) und durch Leistungen der Unternehmung,
k durch die in der Ertragsbilanz nachgewiesene Kapital-

Produktion.

Das Grund- oder Anfangskapital ist, bilanztechnisch be-
dachtet, entweder veränderlich, wird durch den Reingewinn ver-
mehrt, durch den Reinverlust vermindert, oder cs ist unveränder-

*1 Über die Kapitalkonten, über die Kapitalbildung und den Kapitai-
v,;rbrauch vgl. Bd. I, Sachregister. Privatwirtschaftslehre, §§ 16 ff.
Seltner, Buchhaltung und Bilanzkmide. II. ß, u. 7. Autl■	6
        <pb n="89" />
        ﻿82

Das Kapital.

lieh; dann müssen Reingewinn und Reinverlust eines Rech-
nungsjahres bzw. Kapital erhöhende Restgewinne als Sonder-
posten in der Bilanz erscheinen: das Zuwachskapital rechts, die
Unterbilanz links. Das Kapitalkonto der Aktienvereine und der
G. m. b. H. zeigt infolge gesetzlicher Vorschriften, bis zur Ka-
pitalvermehrung durch Ausgabe neuer Aktien bzw. Anteile oder
bis zur Kapitalminderung im Wege der Sanierung und der
Kapitalrückzahlung, eine unveränderliche Größe. Das Kapital-
konto des Einzelunternehmers und die Kapitalkonten der per-
sönlich haftenden Gesellschafter können, wie das Aktienkapital,
alljährlich das auf diesen Konten nachgewiesene Schlußkapital
unverändert oder mit seinem jeweiligen Betrage aufweisen.
(Vgl. 12. Abschnitt, auch Band I, S. 104f.)

Das Nominalkapital ist entweder ganz eingezahlt oder nur
teilweise. Im letzten Falle sind die Einzahlungsverbindlichkeiten
der Verpflichteten als Aktivum der Unternehmung zu bilanzieren.

Bei Kapitalgesellschaften wird das Kapital — abgesehen
von der Erhöhung des Teilhaberkapitals (Aktien, Anteile) —
durch Zusohreiben unverbrauchter Gewinne, durch eine in der
Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich gemachte oder still-
schweigende Dotierung einer Reserve erhöht. Eine Kapital*
Minderung erfolgt durch Sanierung, durch Auflösung einer Rück-
lage, beispielsweise durch Überweisung eines solchen Kapital-
teiles in die Gewinn- und Verlustrechnung, durch bestimmungs-
mäßige Verwendung einer Spezialreserve oder durch Verwendung
eines Teils des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr, endlich durch
einen Bilanzverlust.

Bei Gesellschaftsunternehmungen sind die einzelnen Teile
des auf Kapitalkonto verbuchten Kapitals gleichberechtigt oder
nicht, z. B. bei der Ausgabe von Vorzugsaktien, bei der Kom-
manditgesellschaft. Das den Gläubigern haftpflichtige Kapital ist
in der Bilanz vollständig ersichtlich oder nur teilweise angeführt,
z. B. bei der offenen und bei der Kommanditgesellschaft, wo die
haftpflichtigen Ergänzungskapitalien, d. i. das Privatkapital der
persönlich haftenden Gesellschafter, wegen fehlender gesetzlicher
Vorschriften bilanzmäßig nicht erfaßt wird. Auch Einzelunter-
nehmer beschränken sich häufig auf die bilanzmäßige Darstellung
des verantwortlichen Geschäftskapitals und vernachlässigen trotz
        <pb n="90" />
        ﻿Das Kapital.

83

der gesetzlichen zwingenden Vorschrift jene des Privatkapitals.
(S. 62.)

Unter Zusatz-, Zuwachs- oder ErgärezBngskapital, gewöhn
lieh als Reservefonds, Reservekapital bezeichnet, versteht man
im allgemeinen den Betrag des eigenen Kapitals, der über das
Grundkapital oder die Stammeinlage oder das Geschäftsgut-
haben hinaus aus unverteilten Gewinnen (bei Gewinnverteilungs-
gesellschaften) oder unverbrauchten Gewinnen (bei der Einzel-
Unternehmung) angesammelt wurde. Gewinnrücklagen können
von jeder Unternehmung gebildet werden. Zu den Kapitalreserven
im weiteren Sinne sind aber neben diesen Gewinnrücklagen auch
die vorhin erwähnten haftpflichtigen Ergänzungskapitalien der
Persönlich mit ihrem ganzen Vermögen haftenden Unternehmer
und die fehlende Einzahlung auf Anteile zu rechnen.

Nachschußkapitalien bestehen bei Unternehmungen mit
Nachschuß- bzw. Verlustdeckungspflicht, also bei der G.m.b. H._
8°fern sie als Unternehmung mit beschränkter oder unbeschränk
ter Nachschußpflicht errichtet wurde, bei der Reederei und der
Gewerkschaft, bei der eingetragenen Genossenschaft und bei den
^arsicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit.

Die Beteiligung an einer Unternehmung erfolgt durch Über
uahrne eines Anteils am haftpflichtigen Kapital, durch Erwerb
v°n Aktien, Anteilen, Kommanditeinlagen. Der Beteiligte haftel

dem Betrage der übernommenen Anteile für die Verbindlich
Seiten der Unternehmung, ohne selbst das Geschäft zu betreiben,
°Kne „Kaufmann“ im Sinne des HGB. zu sein. Auch beim Ein
tritt als persönlich haftender Gesellschafter kann die aktive Teil-
nahme an der Geschäftsführung ausgeschlossen sein, so bei-
sPielsweise bei der offenen Handelsgesellschaft durch Ausschluß
der Vertretungsbefugnis.

Neben diesen Formen finanzieller Beteiligung als haft-
pflichtiger Unternehmer ist eine solche als Gläubiger der Unter-
neWung möglich, und zwar als stiller Gesellschafter gegen Au-
teile am Gewinn und Verlust, oder als Darlehnsgläubiger gegen
entsprechend höhere Verzinsung bzw. Anteil am Gewinn, ln
ökonomischer Hinsicht ist jeder Gläubiger am Unternehmen des
Kreditnehmers beteiligt. Er hat im Falle des Konkurses das
Anrecht auf Befriedigung aus der Vermögensmasse, er trägt das
        <pb n="91" />
        ﻿

84	Das Kapital.

Risiko der Unternehmung mit, eine Verlustgefahr, die im Kon-
kurs des Kreditnehmers wirksam wird. Der einfache Waren-
oder Geldgläuhiger ist somit in diesem ungünstigsten Fall am
Verluste in der Höhe des Unterschiedes zwischen Anspruch und
Konkursquote voll beteiligt, am Gewinn der Unternehmung
jedoch nur mit einem im voraus vereinbarten Zins.

Für die Kritik der eigenen Mittel von besonderer Wichtig-
keit ist folgendes: Die Entstehung, Zusammensetzung und Ver-
wendung des eigenen Kapitals; das Verhältnis zwischen den
eigenen Mitteln und dem Leihkapital (Schulden); das Verhältnis
zwischen Grund- und Zusatzkapital, die Größe des haftpflichtigen
Unternehmerkapitals mit Berücksichtigung etwaiger Nachschuß-
verpflichtungen; endlich das Verhältnis zwischen eigenen Mitteln
und dem Erträgnis der Unternehmung, die Rentabilität des
Kapitals. Das Eigenkapital ist Betriebsfonds, Garantiekapital
den Gläubigern gegenüber und Träger des Kapitalrisikos der
Unternehmung. Im Einzelfall sind noch andere durch die Eigen-
art der Unternehmung bedingte Beziehungen des Kapitals zu
anderen Bilanzposten zu berücksichtigen.

Das Kapital der Aklienvereine im besonderen läßt sich wie
folgt gruppieren:

I.	Offenes, bilanzmäßig sicht- II. Bilanzmäßig nicht oder nicht
bares Kapital:	unmittelbar sichtbares (ge-

a)	gebundenes, unverteilbares heimes) Kapital:

Kapital:	a) gesetzlich vorgeschriebene,

1.	Aktienkapital (gleichbe- b) freiwillige „stille Reserven“-
rechtigte Aktien; Stamm-

und Vorrechtsaktien; voll
oder nur teilweise ein-
gezahlt);

2.	gesetzliche Reserve, § 262;

b)	freies, verteilbares Kapital;

3.	freiwillige Reserven;

4.	bilanzmäßiger Reingewinn.

Das Aktienkapital ist während der Dauer des Bestandes
der Unternehmung von der Verteilung an die Aktionäre ausge-
schlossen. Die Rückzahlung des Kapitals bei Aktienvereinen
        <pb n="92" />
        ﻿Das Kapital

85

die schon zur Zeit ihrer Gründung als „Liquidationsgesellschaften“
gedacht sind, z. B. Terraingesellschaften, oder aus einem anderen
Grunde liquidieren, und der Rückkauf von Aktien als Sanierungs-
maßregel bzw. die satzungsmäßig vorgenommene Amortisation
des Aktienkapitals kann nicht als „Verteilung“ in dem hier ge-
brauchten Sinne angesehen werden. Verteilbar ist jener Teil des
Kapitals, der als Gewinn zur Auszahlung kommt. Wenn eine
Aktiengesellschaft die gesetzliche Reserve zur Abschreibung
einer Unterbilanz verwendet, verteilt sie mittelbar diese Reserve,
jedoch ohne Auszahlung; ebenso wenn das Kapital erhöht wird,
die Aktionäre aber von der Einzahlung auf die neuen Aktien
befreit werden (Gratisaktien), indem die vorhandenen reichlichen
Reserven vom Reserve- auf Aktienkapitalkonto umgebucht
werden.

Reservefonds ist jeder Betrag des festgestellten Reingewinnes,
Welcher nicht verteilt oder anderweitig verwendet, sondern für die
Zwecke der Gesellschaft zurückbehalten wird •). l)er Reingewinn
einer Unternehmung wird entweder teilweise verbraucht, anti-
fipiert, wie bei der Einzelfirma und den Personalgesellschaften
(Privatentnahmen), oder verteilt und ausbezahlt oder zurück-
behalten, „reserviert“. Unter den Reservekapitalien sind solche,
die frei verfügbar sind, z. B. Dispositionsfonds, Gewinnvortrag,
Spezialreserve, und solche, die an einen bestimmten Zweck ge-
bunden sind, wie die gesetzliche Zwangsreserve, die Talonsteuer-
reserve, die Neubaureserve und bestimmte Wohlfahrtsfonds.
(Das Wehrbeitragsgesetz von 1913 (§ 11) erklärte inländische
Aktienvereine beitragspflichtig „mit den in der Bilanz des letzten
Retriebsjahres aufgeführten wirklichen Reservekontenbeträgen,
z'izüglich etwaiger Gewinnvorträge ohne Anrechnung der Fonds
für Wohlfahrtszwecke“.)

Die Reserven sind sichtbar oder unsichtbar. Die Benennung
eines Bilanzpostens als Reserve oder als Reservefonds läßt noch
•ficht mit Sicherheit erkennen, ob eine echte Gewinnrücklage
{echte Reserve) oder ein Abschreibungs-, ein Wertberichtigungs-
Posten (z. B. Erneuerungsfonds im Sinne des § 261 Ziff. 3 HGB.)

•) Bntsch. des RG, 20 3. 1905, in der Zeitschr. f. Aktienwesen 1905,
K 229.
        <pb n="93" />
        ﻿86

Das Kapital.

oder eine echte Schuld vorliegt, z. B. Schadenreserve der Ver-
sicherungsgesellschaften, Lohnreserve der Produktionsgesellschaf-
ten. Manche Reserven sind als gemischte Reserven anzusprechen.
Sie vereinigen Verlustabschreihung und Gewinnrücklage, z. B-
wenn auf Delkrederefonds Abschreibungen der zweifelhaften und
uneinbringlichen Forderungen über das notwendige Maß hinaus-
gehen, oder wenn auf Erneuerungsfonds notwendige und über-
mäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen vermengt werden-
Andererseits muß ein Bilanzposten nicht ausdrücklich als Re-
serve bezeichnet sein und ist doch eine Gewinnrücklage, wie
z. B. der Gewinnvortrag, der mindestens für ein Jahr zurück-
gestellte Gewinnrest, der in die Bilanz eingestellt werden sollte,
nicht, wie es stets geschieht, in die Ertragsbilanz.

Die Reservekapitalien sind demnach:

1.	Gesetzliche und zwar allgemeine oder nur für bestimmte Un-
ternehmungsformen besonders vorgeschriebene Reservefonds
(§ 262 HGB., § 26 Hyp.-Bk.-Ges., §§ 24, 44 Bankges., § 7
Gen.-Ges.) oder freiwillige Rücklagen als allgemeiner Sicher-
heitsfonds oder als Spezialreserven für bestimmte Zwecke.

2.	Nach der Dauer ihrer Rückstellung vorübergehende oder
dauernde Rücklagen.

3.	In der Bilanz sichtbare Reservefonds (Reservekonten) oder
nicht sichtbare (geheime, versteckte, stille) Reserven. (Bi-
lanztechnische Analogien: offene und nicht sichtbare Ver-
bindlichkeiten; geheime, stille Verluste).

4.	Hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit: frei verfügbare und durch
ihren Verwendungszweck gebundene Reservekonten. (Ana-
logon: Freies und durch Kreditsicherungen gebundenes
Vermögen.)

5.	Flüssige (liquide, realisierbare) und nicht flüssige, in Anlage-
vermögen festgelegte Reservekapitalien. Das wirkliche Vor-
handensein der Reservekapitalien ist von der richtigen Be-
wertung der Aktiva abhängig; sinkt der wirkliche Wert des
Vermögens unter den Buchwert, stehen die Reserve-
kapitalien „auf dem Papier“, wie zahlreiche Zusammen-
brüche von Aktienvereinen lehren.

6.	Besonders angelegte (gedeckte) Reservefonds und nicht be-
sonders gedeckte Reserve-Konten. (Analogie: durch beson-
        <pb n="94" />
        ﻿Das Kapital.

87

dere Sicherheiten gedeckte und nicht speziell gedeckte
— bilanzmäßig ungedeckte — Debitoren und Kreditoren.)

7.	Echte Reservekapitalien (ihrer Entstehung nach Kapital-
und Gewinn-Reservekonten) und gemischte, d. h eine Ver-
mischung mit unechten Reserven, und zwar

a)	mit Bewertungs- oder Abschreibungskonten (wie der Er-
neuerungsfonds als Mischung von notwendigen und über-
mäßig großen Abschreibungen auf Anlagevermögen) oder

b)	mit echten Schulden wie der Garantiefonds.

Keine Gewinnrücklagen im Sinne des Gesetzes, d. h. unechte

Reservekonten sind;

a)	der Erneuerungsfonds des § 261,3 HGB., ein Wertbe-
richtigungsposten für das Anlagevermögen;

b)	die Lohnreserve, eine echte Schuld; Arbeitslöhne, die in
die Bilanz eingestellt werden müssen, weil Lohnaus-
zahlung, Lohnberechnungsabschnitt und Bilanztag nicht
übereinstimmen;

c)	die Prämienreserve der Lebensversicherungs-Gesellschaf-
ten, eine Bewertung zukünftiger Verpflichtungen auf
versicherungs-mathematischer Grundlage;

d)	die Schadenreserve, eine Ausscheidung jener Beträge, die
für die am Schlüsse des Jahres bereits eingetretenen,
aber noch nicht zur Zahlung erledigten Schäden zurück-
zustellen sind.

Einer besonderen Prüfung wegen ihres bilanzmäßigen
Charakters bedürfen der Pensionsfonds (Gewinnrücklage
oder Verbindlichkeit infolge der Anstellungsverträge
oder beides) und der Erneuerungsfonds bzw. Amor-
tisationsfonds (siehe 7).

Eine die tatsächlichen Verhältnisse klar kennzeichnende,
Ullt dem Sprachgebrauch und der gesetzlichen Terminologie
allerdings nicht völlig übereinstimmende Einteilung wäre die
l°lgende:

a)	Reservekapitalien oder Reservekonten für offenes, nicht be-
sonders angelegtes Zusatzkapital.

b)	Reservefonds für offene, besonders angelegte Ergänzungs-
kapitalien.
        <pb n="95" />
        ﻿

















88

Das Kapital.

c)	Reserven für die geheimen, „hinter der Front“ stehenden
Reservekapitalien 1).

Die Reservekonten sind auf gesetzliche oder statutarische
Bestimmungen oder auf Generalversammlungsbeschluß zurück-
zuführen. Ihre Speisung (Dotierung, „Überweisung“) erfolgt
entweder während des Bilanzjahres oder erst bei der Gewinn-
verteilung, und zwar offen und sichtbar in der Bilanz oder in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Gewinnverteilungs-
vorschlag; oder im geheimen, unsichtbar für die Bilanzleser.
Die Reservekonten werden entweder aus dem Reingewinn im
allgemeinen gespeist oder aus bestimmten Gewinnquellen, z. B-
Rückstellung von Effektenkurs- und Grundstücksveräußerungs-
gewinnen, das Emissionsagio bei der Begebung von Pfandbriefen,
die Provisionsreserven der Hypothekenbanken.

Über die Verwendung der Reservekapitalien werden im Ge-
schäftsbericht oder in der Bilanz oder in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung Angaben gemacht (ausnahmsweise im Gewinn-
verteilungsvorschlag); endlich geht man über die Verwendung
einer Reserve auch stillschweigend hinweg.

Eine offene Reserve kann ihrer Bestimmung nach Verwen-
dung linden, in eine andere offene Reserve oder in eine stille
Reserve umgewandelt werden, sie kann sichtbar oder verschleiert
dem verteilungsfähigen. Reingewinn zugeführt („Ausschüttung“
einer Reserve), schließlich kann eine stille Reserve in eine offene
umgewandelt werden.

Der Begriff: Unternehmerkapital ist ein privatwirtschaftlicb-
rechtlicher; das Unternehmungskapital ist die Gesamtheit aller
einer Unternehmung zur Verfügung stehenden Kapitalien, die

x) Manche Praktiker (und Theoretiker) machen einen Unterschied
zwischen Reservekapitalicn und Rückstellungen-, sie wollen unter Reserve-
kapitalien solche von verhältnismäßiger Dauer verstehen, wie die Zwangs-
reserve, während Rückstellungen ihrer Meinung nach vorübergehende
Zusatzkapitalien sind (z. B. Gewinnvortrag, Ausgabenreserve u. a.). Wh
halten diese Unterscheidung nicht für zutreffend. Auch der Gesetzgeber
spricht (infolge eines redaktionellen Versehens) einmal vom Reservefonds
(§§ 2615, 262, 329 RGB.), dann wiederum von Rücklagen (§§ 237, 245),
ohne damit eine grundsätzliche Unterscheidung kennzeichnen zu wollen
Zu den Rücklagen gehört auch die Rückstellung in den gesetzlichen Re-
servefonds.
        <pb n="96" />
        ﻿Stille Reserven.

89

dem Erwerbe dienen: eigene Mittel und Schulden. Man kann
unterscheiden: a) feste Kapitalien, über die die Unternehmung
dauernd oder verhältnismäßig lange Zeit verfügen kann. Hierher
gehören die eigenen Mittel (mit Ausschluß des Bilanzgewinnes)
und die festen Schulden; b) veränderliche Kapitalien mit ver-
hältnismäßig kurzer Verfügbarkeit, wie die laufenden Kredite
und der Gewinnvortrag. Für die Beurteilung des finanziellen
Aufbaues einer Unternehmung ist die Frage nach der Dauer
der Verwendbarkeit der Kapitalien in der Unternehmung von
größter Bedeutung.

8.	Abschnitt.

Stille Reserven

(versteckte, geheime, verschleierte, innere Reserven).

Die stillen Reserven *) sind jene Teile des Eigenkapitals
(Reinvermögens) einer Erwerbswirtschaft, die in der Schlußhilanz
zahlenmäßig nicht in Erscheinung treten. Dieses Geheimkapital
bildet mit dem offenen das Gesamtkapital der Unternehmung.
Simon, Bilanzen S. 229, definiert sie als Beträge, welche bilanz-
mäßig noch nicht als Gewinne zur Erscheinung kommen, wenn
solche auch tatsächlich voraussichtlich erwachsen. Während
die freiwilligen, offenen Reservefonds aus dem bilanzmäßig nach-
gewiesenen Reingewinn entstanden sind, die Ausschüttung dieser
^ewinnteile unterblieben ist, sollen die stummen Reserven die
Rildung dieses Reingewinns in bestimmter Richtung und Höhe
vorhindern.

Stille Reserven sind in der Regel an ein Vermögensobjekt
gebunden. (Stummes, geheimes Vermögen.) Bei Industriegesell-
Schaften stecken sie zumeist in den Anlagewerten (entstanden
hurch übermäßige Abschreibung, Anlage- oder Abschreibungs-
rzserven) und im Buchwert der Beteiligungen, bei Bank-Aktien-

*) Frankfurter Ztg. vom 30. Mai 1917. Rosendorff, Die stillen Re-
serven der Aktiengesellschaften. Berlin 1917. Ehrenberg, Bilanz u. stille
Reserven; in Jlwrings Jahrbüchern Bd. 52, S. 215 f. Flechtheim und Haus
&gt;nann im Bank-Archiv 1917. Bernstein in Holdheims Monatsschrift (1917)
        <pb n="97" />
        ﻿90

Stille Reserven.

gesellschaften in den Beteiligungen und Effektenbeständen (Kurs-
reserven). Die gesetzlichen Bewertungsvorschriften (§ 261 HOB-
Ziff. 1, 2) zwingen Kapitalgesellschaften zur Bildung von stillem
Vermögen, sofern der Anschaffungs- oder Herstellungswert der
dort bezeichneten Vermögensobjekte niedriger als deren Ver-
äußerungs-, Börsen- oder Marktpreis ist (noch nicht realisierte
Gewinne, stille Zwangsreserven, gesetzliche stille Reserven). Die
freiwilligen stillen Reserven werden durch statutarische Bestim-
mung, durch Beschluß der Verwaltungsorgane oder der General-
versammlung (Genehmigung der Bilanz) geschaffen. Die gesetz-
lichen stillen Kursreserven verhindern die Verteilung eines noch
nicht realisierten Gewinnes und sind steuerfrei. Die freiwilligen
geheimen Reserven verheimlichen bilanzmäßig bereits verdiente»
Gewinn, vermindern bei ihrer Entstehung den bilanzmäßige»
Reingewinn, so daß der zahlenmäßig ausgewiesene Reingewi»»
kleiner als der tatsächlich verdiente ist. Solche Gewinnrücklage»
sind steuerpflichtig, d. h. ihr Betrag ist dem bilanzmäßig nach-
gewiesenen Einkommen zuzuschlagen. Gleichzeitig wird die
Vermögenslage unrichtig angegeben. Als Vermögensbilanz ist
infolge gesetzlicher Bewertungsvorschriften fast jede Aktie»'
bilanz falsch, da sie nur einen Teil des Gesamt Vermögens zahlen-
mäßig zum Ausdruck bringt.

Geheime Reserven entstehen:

1. Durch t/nierbewertung von Vermögensteilen (stilles
Vermögen). Die Vermögensteile werden unmittelbar geringer
bewertet, es wird in der B. ein geringerer Wert eingestellt als
das wirkliche oder gesetzliche Wertmaximum. Oder Vermögens-
teile verschwinden vollständig in der B., beispielsweise wen»
Anschaffungskosten über Unkostenkonto abgebucht werden, an-
statt sie dem betreffenden Bestandskonto zu belasten. Oder es
wird Anlagevermögen übermäßig hoch abgeschrieben (Überab-
schreibungen), Verluste werden übermäßig hoch bewertet. Bei-
spielsweise wird der Zugang an Maschinen mit 100 % abge-
schrieben, der Verlust an Forderungen übermäßig hoch angesetzt;
oder Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Eingangs-
wert eingesetzt, überdies wird eine generelle Abschreibungsquote
in Ansatz gebracht; werterhöhende Reparaturen werden als Be-
triebskosten und damit als Jahresverlust verbucht. Bereits ver-
        <pb n="98" />
        ﻿Stille Reserven.

91

diente Gewinne bleiben bei Aktienvereinen unverteilt, teils wegen
der gesetzlichen Zwangsreserven {§ 262), teils wegen freiwilliger
offenkundiger Entschlüsse oder infolge geheimer Maßnahmen,
ßewertungsgewinne (§ 261) werden nicht ausgewiesen. Auch
kommt es vor, daß man bestimmte Gewinne zu Abschreibungen
Verwendet und beide in der Gewinnrechnung wegläßt. So ver-
wandte ein Großunternehmen der Elektrizitätsbranche die sehr
bedeutenden Gewinne aus Effekten- und Finanzierungsgeschäften
für Abschreibungen1). Es hielt diese Gewinne, aber auch die Ab-
schreibungen geheim. Übermäßig hohe Abschreibungen können
bilanzmäßig ersichtlich sein, z. B. wenn der Zugang auf einem
•Wilagekonto bis auf 1 M. abgeschrieben wird 2). Dann ist diese
Reserve im Jahre ihrer Entstehung sichtbar, in der Folgezeit
verschwindet sie für das Auge des Kritikers, vermindert sich
^jährlich um den Betrag der notwendigen Abschreibungen auf
'len abgebuchten Zugang. Überabschreibungen sind auch durch
verschleierte Dotierung einer offenen Reserve möglich, z. B. durch
hohe Dotierung eines Amortisationskontos, einer Delkredere-
reserve. Ob die Speisung der Reserven in der Bilanz oder im
üewinnverteilungsvorschlag erfolgt, ist hinsichtlich ihrer Wirkung
gleichgültig. Es werden für den Sachkundigen stille Reserven
geschaffen, obgleich sie zahlenmäßig, aber verschleiert in der
R'lanz erscheinen. Wieviel von einer solchen Zuweisung auf
Wertminderung und Verlustabschreibung entfällt und wieviel
'larüber hinausgeht, ist in der Regel nicht bestimmbar.

I) Für 1910 waren die Eflektengewinne der Allgemeinen Elektrizitäts-
Sesellschaft einschließlich des aut dem Vorjahre übertragenen Gewinnes
•',123 Milk, wovon 5 Milk auf das nächste Jahr übertragen wurden und
,.123 Milk M. zur Verwendung kamen. Die Konsortialgeschäfte erbrachten
'.327 Milk, die Zinsen 1,239 Milk M. Insgesamt standen 11,689 Milk M.
ZUr Verfügung, von denen 6,689 Milk zu Abschreibungen verschiedener
A,rt verwendet und der Rest vorgetragen wurde (Mitteilung Rathenaus in
‘'^Generalversammlung vom 20. XI. 1911).

’) Wenn ein Aktivum, das mit 1 M. zu Buche steht, veräußert wird,
ist nicht der Unterschied zwischen dem hinter dem wirklichen Wert zurück-
inibenden Buchwert von 1 M. und dem Verkaufserlös steuerpflichtig, sondern
nur der Unterschied zwischen dem Erlös und dem wirklichen Wert zu Be-
sinn des Geschäftsjahres, wie er sich nach den Bestimmungen der §§ 40*
nnd 2613 RGB. ergibt.
        <pb n="99" />
        ﻿92

Stille Reserven.

2. Durch Überbewertung der Passiva. Selten werden Schul-
den höher bewertet; in anderen Fällen werden bereits verdiente
Gewinne bilanzmäßig unsichtbar zurückgestellt Solche ,,un-
verrechnete“ Gewinne, z. B. Konsortialgewinne, verschwinden iß
der B. unter den Kreditoren1); sie sind die stillen Reserven
im engeren Sinne.

„Eine andere Art, für solche stille Reserven vorzusorgen,
besteht darin, daß erzielte Gewinne einstweilen unverrechnet
bleiben. Eine Bank, die in einem besonders günstigen Jahre
zahlreiche Konsortialgeschäfte erfolgreich abgewickelt hat, wird
in der Regel geneigt sein, einen Teil der daraus erzielten Gewinne
zu reservieren, sei es in Form von Abschreibungen auf andere
Konsortialengagements oder indem sie irgendwo versteckt wer-
den. Diese Vorsorge ermöglicht natürlich, in schlechteren Jahren
die auf solche Weise zurückgehaltenen Gewinne hervorzuholen
und zur Aufbesserung der Erträgnisse zu verwenden. Es können
dann niedrig zu Buch stehende Bestände abgestoßen und auf
diese Weise eine Gewinnsteigerung erzielt werden, oder es werden
die reservierten und versteckten Gewinne der Vorjahre nach-
träglich zur Verrechnung gebracht.“

Außer diesen unverrechneten Gewinnen können stille Re-
serven geschaffen werden: durch Einstellung von Rücklagen
unter die Kreditoren, durch die Berechnung der aus noch ab-
zunehmenden Rohstoffen bzw. Devisen bestehenden Verpflich-
tungen an das Ausland zu verhältnismäßig hohen Devisenkursen,
durch Einstellung bestrittener Schulden; vgl. auch das 5. Bei-
spiel, 17. Abschnitt.

Für die Bilanzkritik ist zu merken: Es gibt sichtbare und
unsichtbare Abschreibungen, sichtbare und geheime Gewinne,
versteckte Verluste, echte Kreditoren und „Gewinnkreditoren“,
Verschiebungen innerhalb der einzelnen Bilanzposten, insbeson-
dere in der Ertragsbilanz. Es gibt „verschobene“ Gewinne
unter den Debitoren: hohe Gewinne und solche, die nicht in
Erscheinung treten sollen, werden auf Forderungen der Konzern-
und Tochtergesellschaften abgeschoben, Forderungen an diese

x) Vgl. Moll, op. cit. S. 242 ft.; Passow, Die wirtschaftliche Bedeutung
und Organisation der Aktiengesellschaft. Jena 1907. S. 89 ff.
        <pb n="100" />
        ﻿Stille Reserven.

93

vorübergehend für Bilanzzwecke vermindert (Gewinn-Konto an
Debitoren); es ist nicht ausgeschlossen, daß durch solche Ver-
schiebungen die Erträgnisse der Tochterfirmen auf gebessert bzw.
deren Verluste vermindert werden; eine Gewinnverteilung zwi-
schen Stammhaus und Tochterfirma, eine „innere“ Konsoli-
dierung.

Ferner gibt es passive und aktive Korrekturposten-y aktive
Berichtigungsposten sind: Disagio auf Anleihen, Konto für
Valutaverluste, Abschreibungsverluste auf Kriegsanleihe (Ver-
kistverteilungsposten); passiv sind; Abschreibungskonto (Er-
Ceuerungsfonds nach § 2613 HGB.), Delkredere-Konto, der
Verlustvortrag.

Kursreserven haben naturgemäß einen veränderlichen Wert,,
Abschreibungs- oder Anlagereserven sind ihrem Werte nach
stabiler. Läßt sich der Wert des versteckten Kapitals berechnen ?

a)	Es ist bekannt, daß die X-Bank 1280 Aktien zum Durch-
schnittskurs von 383 %, 1000 Aktien zum Kurs von 200 % in

B. eingestellt hat. Die Tageskurse waren 850 bzw. 390 %.
Banach ergibt sich eine Agio- oder Kursreserve, von 600 000 bzw.
*90 000. Im ganzen werden die „latenten“ Reserven dieser
Bank auf 800 000 Gulden „geschätzt“. Bei einem Aktien-
kapital von 24 Mill. beträgt der Reservefonds 4,2 Mül. = 17%%
°der 21 Gulden je Aktie. Auf eine Aktie sind 120 Gulden
Ungezählt. Der „natürliche Kurs“ berechnet sich wie folgt;
120 -f 21 Reservefonds -f- 4 latente Reserven + 4 Dividende =
*^9 Gulden.

b)	Eine Kommanditaktiengesellschaft „gründet“ in Hamburg
eil*e selbständige Bank mit einem Aktienkapital von 50 Mill.
Bas Gesamtkapital der Hamburger Bank bleibt im Besitz der
kündenden Kommanditunternehmung. Der Bilanzwert einer
Aktie ist etwa 120 %, der Börsenkurs wäre bei einer Durch-
achnittsdividende von 8%% unter Annahme einer 6prozentigen
B-apitalverzinsung etwa 142 %. In der B. der Kommandit-
aktiengesellschaft erscheint die Beteiligung mit dem Anschaf-
kingswert von 50 Mill. eingesetzt, der innere Wert ist 60 Mill.,
^cr Kurswert etwa 71 Mill.

Eine Bohrgesellschaft bewertet ihre Beteiligung im Nenn-
werte von 3,419 Mül. mit 1 852 300, d. s. 54 % des Nennwerts,
        <pb n="101" />
        ﻿94

Stille Reserven.

„eine Beteiligung, deren Bilanzwert 106 % ist. Eine andere Be-
teiligung wird mit 79 % des Nominalwerts eingestellt, deren
Bilanzwert 1216/10 % beträgt.

c)	Einige Aktiengesellschaften machen in ihrem Geschäfts-
bericht Angaben über die Höhe der stillen Reserven (früher
Deutsche Bank 60 Milk), oder die Verwaltungsorgane geben ge-
legentliche Aufklärungen in der Generalversammlung (A. E. G-
Dez. 1904: 32 Milk M.).

d)	Schmalenbach in der „Zeitschrift für Handelswissenschaft-
liche Forschung“ (1906/07, S. 257) will den Wert der im An-
lagevermögen nach Börsenschätzung steckenden Reserven wie
folgt berechnen:

„	Aktienkapital X Börsenkurs

Buchwert der Anlage -1------------------— -------------—•

Aktienkapital X Bilanzkurs D ^

———--------------------------. Danach würden sich die stillen

100

Reserven aus dem Unterschied zwischen Bilanzkurs und Börsen-
kurs ergeben. Diese Berechnungsart hat problematischen Wert,
da die Höhe der stillen Reserven nur ein Bestimmungsfaktor
der Börsenkurse ist.

e)	In dem folgenden Beispiel wird der Versuch unternommen,
schätzungsweise den inneren Wert einer Unternehmung zahlen-
mäßig zu ermitteln, wenn die Bilanzen unter Anwendung einer
jährlichen Abschreibung von 6 % vom Bauwert bewertet würden
und die übrigen Vermögensteile und Verpflichtungen zum wirk-
lichen Wert in die Bilanz eingesetzt werden 2).

Die Interessen der Aktiengesellschaften, die durch Stärkung
der inneren Reserven an ihre Zukunft denken, stille Reserven
schaffen, um bei schwankenden Erträgnissen oder einem Kon-
junkturrückgang besser gerüstet gegenüberzustehen, und die
Interessen des Einzelaktionärs, der nur kurze Zeit an dem Unter-
nehmen beteiligt bleiben will, deshalb auf möglichst hohe Divi-

l) Der Bilanzkurs einer Aktie berechnet wie folgt:

(Aktiva -f- Schulden) . 100
Aktienkapital

•) Frankfurter Ztg. 27. März 1910: Die Abschlüsse der führender,
deutschen Reedereien.
        <pb n="102" />
        ﻿Stille Reserven.

95

	H. A.	L.1)	Lloyd		Hansa	
		1908	1909	1908	1909	1908	1909
ßeesch. ohneNeubaut. lOOOR.T.br.2)	834	863	650	678	242	256
geschätzter Bauwert .... Milt.	327,0	341,0	300,7	318,2	63,9	67,7
M pro R. T. br.	392	396	463	466	264	264
Buchwert	 Mill. M	191,23)	194,3	189,1	198,3	38,6	37,7
M pro R. T. br.	229	225	291	292	159	147
bisherige Abschreibungen Mill. M	135,8	146,7	111,6	119,9	25,3	30,0
in Proz. v. Bauw. ^htl. Alter der Flotte nach dem Wert der Schiffe berechnet in	41,5	43,0	37,2	37,7	39,6	44,3
Jahren	  ’bittl. jährl. Abschreib, in Proz.	7,67	8,29	7,70	7,75	5,58	5,92
v- Bauwert der Schiffe	  'At d. Flotte bei Zugrundlegung v- durchschn. 6 % vom Bauwert	5,41	5,19	4,83	4,87	7,10	7,50
Segenüb. d. Buchw. Diff. Mill. M	■/.14,8	7.22,8	7.27,0	7.27,9	+ 3,90	+ 6,00
in Proz. v. Akt.-Kap.	7-11.8	7.18,2	7.21,6	7.22,3	+ 15,6	+ 24,0
ierzu Betr. d. Res. „ ,,	,,  e®nach innerer Wert gegenüb. d.	26,4	29,4	12,7	13,9	34,8	36,4
Akt.-Kap. Diff. i. Proz. v. Akt.-K. Rechnet, inner. Wert per 31. XII.	+ 14,6	+ 11,2	7.8,9	7.8,4	+ 50,4	+ 60,4
1909 (w. ob.) in Proz. v. Akt.-K. Urs in Berlin v. 24. III. 1910 ex	—	111,2	—	91,6	—	160,4
Dividende 1909		—	140,4	—	108,75	—	159,75

Ade und dementsprechend möglichst hohen Kurs bedacht sein
Riuß, Verwaltung und Aktionäre stehen im Gegensatz zueinander.
Arch Bildung von stillen Reserven vor Aufstellung der Schluß-
^’lanz wird die gleiche Wirkung erzielt, wie wenn man ein Re-
Servekonto errichtet oder erhöht, mit dem Unterschied, daß ein
Anstehender nicht erkennen kann, daß hier Reservevermögen
v°rhanden ist, oder daß er sie wenigstens nicht ziffermäßig er-
fassen kann. Es wird dadurch eine allgemeine Vermögensver-
mehrung, eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals erzielt, ohne
daß diese von der Öffentlichkeit oder den Aktionären kontrolliert
Werden kann. Dieser Vermögensteil steht zur freien Verfügung
der Verwaltungsorgane, die ihn vermindern können, ohne daß

l) Hamburg-Amerika-Linie.
*) = Registertonne brutto.
*) Schätzung.
        <pb n="103" />
        ﻿96

Stille Reserven.

es zur Kenntnis Fernstehender gelangt. Den Aktionären gegen'
über versteckt man einen Teil des Gewinns. Die stillen Reserven
spielen in der heutigen Bilanz- und Dividendenpolitik eine her-
vorragende Rolle 1). Die Schaffung stiller Reserven ist zum Teil
in der B. erkennbar gemacht, wenn sie durch übermäßige Ab-
schreibungen entstehen; beispielsweise das Maschinenkonto oder
die Einrichtung einer Fabrik steht mit 1 M. zu Buche, oder
es werden Zugänge auf Anlagekonten mit fast 100 % ab-
geschrieben, oder die Generalversammlung bestimmt einen
Teil des Reingewinns zu außerordentlichen übermäßigen Ab-
schreibungen.

Die versteckten Reserven können zur dauernden Vermehrung
des eigenen Kapitals oder zwecks späterer Realisation errichtet
werden. Die Auflösung des geheimen Vermögens erfolgt bei
einer Anlagereserve durch Heraufsetzung des Buchwerts (in der
B. als „Zugang“ dargestellt), dessen Höhe allerdings begrenzt
ist durch die gesetzlichen Bewertungsvorschriften, bei Ver-
äußerungsgegenständen (d. h. Kursreserven) durch Verkauf zu
einem den Buchwert übersteigenden Preis. Die Auflösung einer
latenten Reserve bewirkt eine Erhöhung des Gewinns oder eine
Verminderung des Verlusts, ohne daß es Fernstehenden möglich
wäre, den Betrag des Zuschußgewinnes festzustellen.

Das Vorhandensein stiller Reserven läßt es zu, z. B. Ab-
schreibungen zu vermindern oder den Untergang eines Ver-
mögenswerte» als „unsichtbaren“ Verlust zu behandeln u. a.

Man kann eine offene in eine stille Reserve verwandeln; z. B-
wenn die Anschaffungskosten einer Maschine, um die Begehr-
lichkeit der Aktionäre, der Arbeiter, der Lieferanten, des Steuer-
fiskuS' nicht zu wecken, endlich um neuen Wettbewerb fern-
zuhalten, zu Lasten einer offenen Reserve abgebucht werden,
der Wertzugang auf dem Anlagekonto nicht erscheint. Oder
wenn man eine offene Gewinnrücklage unter den Kreditoren
verschwinden läßt; oder wenn man übermäßige Abschreibungen
aus einer Rücklage deckt, wodurch zwar der Reingewinn im

*) Vgl. die oft angefochtene Thesaurierungspolitik der A. B. ß&gt;
Auer-A.-G., Daimler Motoren u. v. a. Die Kriegsgewinne mancher Aktien-
vereine waren derart hoch, daß sie Mühe hatten, die stillen Gewinne in der
Bilanz unterzubringen.
        <pb n="104" />
        ﻿Reservekonten.

97

Jahr dieses Bilanzkunststückes unberührt bleibt, aber eine Re-
serve teilweise verschwindet.

Die stille Reserve könnte in eine offene Rücklage verwandelt
werden, wenn sie zur Gewinnverstärkung herangezogen, „liqui-
diert“ und im Verteilungsvorschlag als Rücklage in Ansatz ge-
bracht wird. Bei einer Umwandlungsgründung wurden die der
Aktiengesellschaft überwiesenen Forderungen, die einen buch-
mäßigen Gesamtbetrag von M. 3 840 848,54 darstellten, um
445 498,63, die eingebrachten Wechsel (Gesamtwert 451 784,69)
mn 60 000 niedriger berechnet und in die Eröffnungsbilanz ein-
gestellt. Später wurde diese stille Reserve von zusammen
M. 505 498,26 wieder auf Debitoren-Konto übertragen. Der aus
dem Eingang dieser Forderungen und Wechsel zufließende Ge-
winn wurde von der Generalversammlung teilweise zurück-
gestellt: es handelte sich also um die Auflösung bzw. Liquidie-
rung einer stillen Reserve und ihre teilweise Umwandlung in
piue offene.

9.	Abschiritt.

Die echten offenen

Reservekapitalien der Aktiengesellschaften.

(Übersicht S. 98.)

Der Nennbetrag des Grundkapitals ist, abgesehen von einer
Kapitalherabsetzung oder -erhöhung, unverändert unter die
Passiva aufzunehmen (§ 261 Ziff. 5). Daraus folgt, daß auch
Jede Kapitalansammlung über den Betrag der unveränderlichen
Einlage hinaus als Sonderposten in der B. erscheinen muß. Da
Aktiengesellschaften regelmäßig eigenes Kapital über den Betrag
'bres Grundkapitals ansammeln, zu bestimmten Zwecken und
Zu künftiger Verwendung zurückhalten, zurückstellen, reser-
vieren, Gewinnanteile von der Verteilung ausschließen und an-
Sammeln müssen, so nennt man diese Teile des Reinvermögens
ber Aktiengesellschaften Reservekonten, Ergänzungs- oder Re-
Sewekapitalien, Reservefonds, Zusatzkapital, Rücklagen. Ein Re-
servefonds ist somit der Teil des Eigenkapitals der Gesellschaft,
ber nicht Grundkapital ist.

Meitner, Buchhaltung und Bilanzkunde, II. 6. u. 7. Aufl-

7
        <pb n="105" />
        ﻿Reservekonten.

VBaesavcAA.

Entstehung

Zweck der künftigen
Verwendung * 2)

Benennung in der Bilanz
(beispielsweise)

I. Gesetzliche Zwangs-Re-
serve § 262 HGB.
(Allgemeine R.) l)

a)	Kapital-R. (§262Ziff.2,

3); Emissionsagio, Zuzah-
lungen ;

b)	Gewinnrücklagen, § 262
Zifl. 1.

Deckung einer Unter-
bilanz

Gesetzliche, ordentliche,

Zwangs-Reserve, Reserve-
fonds I, A, Bilanz-R., Kapi-
tal-Ergänzungsfonds.

II. Freiwillige Reserven,
§§ 214, 213 HGB.
(Sonderrücklagen)

Gewinnrücklagen.

a)	Allgemeiner Zweck, aus
der Benennung nicht ersicht-
lich; Verwendungszweck ab-
sichtlich nicht scharf abge-
grenzt, Verfügung durch Auf-
sichtsrat oder Generalvers.

b)	Deckung bestimmter
Kapitalverluste

c)	Deckung bestimmter
Verlustausgaben

d) Vermehrung, Zurück-
haltung oder Bereitstellung
liquider Mittel für bestimmte
zukünftige Ausgaben oder
andere Zwecke.

Außerordentliche, statu-
tarische, freiwillige Reserve,
Reservefonds II, B, Extra-R.
Dispositionsfonds.

(Effekten-) Kursverlust-
R., Delkrederefonds, Ab-
schreibungsfonds.

Prozeß-R., Agio-R., Ga-
rantiefonds, Wohlfahrtsfonds,
Haftpflicht - R., Versiche-
rungsfonds, Talonsteuer-R.,
usw.

(echter) Erneuerungsfonds,
Neubau-R., Erweiterungsf.,
Dividendenergänzungsfonds,
Obliga tionentilgungsf onds

III. Aktienamortisations-R,
§ 227 HGB.

Bilanzmäßig notwendig bei der Tilgung von Aktien aus
dem Reingewinn: Aktienkapital-Ergänzungsfonds.

]) Neben der für Aktiengesellschaften (Genossenschaften und die Reichsbank) vorgeschriebenen allgemeinen Zwangs-
reserve sind für bestimmte Unternehmungen noch besondere Zwangs-Reserven anzusammeln, z. B. für Versicherungsbetriebe,
für Hypothekenbanken (Pfandbrief-Emissionsagio-R.).

2) Manche Reserven dienen statutarisch gleichzeitig mehreren Zwecken; z. B. kann der Dispositionsfonds zur Deckung
von Verlusten und außerordentlichen Ausgaben sowie zu Abschreibungen Verwendung finden. Der Erneuerungsfonds
kann teilweise Gewinnrücklage, zum Teil Berichtigungs-Konto sein (Amortisations- und Erneuerungsfonds).
        <pb n="106" />
        ﻿Zwangsreservp.

99

Man unterscheidet gesetzliche und freiwillige Reservekapi-
talien, offene Reservefonds und geheime Reserven; die offenen
trennt man überdies nach der linksstehenden Übersicht in
Kapital- und Gewinnreserven. Sämtliche echte Reserven sind
eigenes Kapital der Gesellschaft, das weder zinspflichtig noch
dividendenberechtigt ist. Sie dienen der Sicherung des Er-
trägnisses und des Grundkapitals, der Stärkung der eigenen
verantwortlichen Mittel gegenüber den fremden Kapitalien, der
Fürsorge für künftige Ergänzungen und Erweiterungen der An
lagen, zur Deckung außerordentlicher Verluste, Erweiterung der
Kreditbasis. Darin liegt ihre wirtschaftliche Bedeutung x).

A. Der gesetzliche Reservefonds, Zwangs-Reservefonds nach

§ 262 RGB.

Die Aktiengesellschaften2) sind verpflichtet, vom jährlichen
Reingewinn (nicht vom Bilanzreingewinn) mindestens rfw = 5%
surückzuhalten, bis der Reservefonds x/10 oder den im Gesell-
schaftsvertrag bestimmten höheren Teil des gezeichneten (nicht
des eingezahlten) Grundkapitals erreicht (Gewinnrücklage durch
ordentliche jährliche Dotierung). Staub (Kommentar I S. 904)
will den Bilanzgewinn der Rechnung zugrunde legen; die Praxis
jedoch zieht regelmäßig den Gewinnvortrag aus dem Vorjahre

berechnet ihn also „vom jährlichen Reingewinn“ (auch § 262
spricht „vom jährlichen Reingewinn“, hingegen § 261 Z. 6 von
dem aus der Vergleichung der Aktiva und Passiva sich ergeben-
den Gewinn). Diese zwangsweise Kapitalansammlung über das
Nominalkapital, diese Selbstbesteuerung des jährlichen Rein-
gewinns wird durch Verlustjahre unterbrochen, ebenso durch

*) Vgl. Kölnische Ztg. vom 4. Juni 1904 (Einfluß der Rücklagen auf
das Erträgnis der Aktieng.); vom 15. Juli 1904 (Verwendung der aus Aktien-
a,Jfgeld und aus Betriebsüberschüssen erzielten Rücklagen); vom 21. Juni
1907 (Ertrag und Bewertung von Bankaktien). Steinilzer, Ökonomische
Theorie der Aktiengesellschaften. Leipzig 1908. Petrazycki, Aktienwesen
Und Spekulation. Berlin 1906.

2) und die Kommandit-Aktiengesellschaften; auch die eingetragenen
Genossenschaften sind verpflichtet, einen Reservefonds zu bilden (§ 7 Ge-
n°ssenschallsgeselz).

7*
        <pb n="107" />
        ﻿100

Zwangsreserve.

die gesetzmäßige Verwendung des Reservefonds, ohne daß das
Versäumte durch verstärkte Dotierung nachzuholen ist1).

Der Betrag, der hei der Errichtung der Gesellschaft {Grün-
dungsreserven) oder hei der Erhöhung des Grundkapitals durch
Ausgabe der Aktien für einen höheren als den Nennbetrag (Auf-
geld = Agio) über diesen Betrag und über den Betrag der durch
Ausgabe der Aktien entstehenden Kosten hinaus erzielt wird,,
ist der gesetzlichen Reserve zuzuführen (Kapitalreserve, Agio-
reserve, außerordentliche? fallweise Dotierung), auch dann, wenn
die Zwangsreserve den gesetzlichen oder statutarischen Höchst-
betrag bereits erreicht oder überschritten hat. Diese Vorschrift
ist natürlich, weil andernfalls als Dividende das wieder zurück-
gezahlt werden würde, was die Aktionäre zur Kapitalvermehrung
beigetragen haben * 1 2 3). Wie die Aufzahlungen, sind auch die Zu-
zahlungen der Aktionäre (bei der Umwandlung in Vorzugsaktien
ohne Erhöhung des Grundkapitals) oder Zuzahlungen der Grün-
der im Interesse der Gesellschaft zu behandeln, die ohne Er-
höhung des Grundkapitals gegen Gewährung von Vorzugsrechten
für die Aktien geleistet werden, falls nicht eine andere Verwen-
dung, beispielsweise außerordentliche Abschreibung, Deckung
außerordentlicher Verluste, beschlossen wird. Doch kann die
Generalversammlung beschließen, daß solche Zuzahlungen sofort
zur Deckung außerordentlicher Verluste oder zu außerordent-
lichen Abschreibungen verwendet werden sollen; dann sind sie
nicht der Reserve zuzuführen.

Bei der Gründung von Versicherungsaktiengesellschaften hat
sich die Gepflogenheit herausgebildet, einen sogenannten Organi-
sationsfonds zu schaffen und diesen durch vertragsmäßige ä fonds-
perdu-Zahlungen der Aktionäre aufzubringen. Dadurch sollen
Mittel bereitgestellt werden, die zur Errichtung und zum Aufbau
des Geschäftes in den ersten Jahren notwendigen Aufwendungen
zu decken. Solche Beiträge sind Sonderleistungen der Aktionäre

i) Z. B.:

1.	Jahr Reingewinn 200, Auszahlungsbetrag 190, Res.-Dot, 10.

2.	„	Bilanzverlust 20, Auszahlungsbetrag —, Res.-Dot. —

3.	„	Reingewinn 48, Auszahlungsbetrag 45,6, Res.-Dot. 2,4.

*) Wie Agiobeträge dem Reservefonds entzogen wurden, vgl. Dalberg
in der Leipziger Zeitschr, f. Handelsrecht, 1913, Nr. 12
        <pb n="108" />
        ﻿Zwangsreserve.

101

und nicht Aufgeld im Sinne des § 262 Ziff. 2, demnach auch nicht
dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen. (Vgl. Gutachten des
Kaiserl. Aufsichtsamtes für Privatversicherung, zitiert im Ber-
liner Tageblatt vom 22. Dezember 1911.)

Agio- und Zuzahlungsreserven sind außerordentliche Kapital-
vermehrungen, Einzahlungen über den Betrag des Grund-
kapitals hinaus und nicht Gewinn. Ihre Einstellung in die B.
schließt Beträge von der Verteilung an die Aktionäre aus, Be-
träge, die ihrer Natur nach nicht verteilt werden können. Die
Emissionskosten neuer Aktien werden vom Emissionsagio in
Abzug gebracht, bei der Ausgabe zum Nennwert unter den
laufenden Unkosten verrechnet.

Die gesetzliche Reserve dient ausschließlich zur Deckung
eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes, einer Unter-
bilanz, nicht zur Deckung (Abbuchung) außerordentlicher Ver-
luste (z. B. Unterschlagungs-, Kursverluste), die im Laufe des
Jahres eingetreten sind J), ohne daß sie am Schluß des Jahres
als Unterbilanz erscheinen. Eine solche gesetzwidrige Verwen-
dung der Zwangsreserven, die durch Vergleichung der Bilanzen
zweier aufeinanderfolgender Jahre festzustellen ist, wäre Be-
nutzung zur Dividendenzahlung. Sie ist aber zulässig, wenn
die Satzungen eine Speisung der gesetzlichen Reserve über den
gesetzlichen Betrag hinaus vorsehen und wenn dieser Betrag
bereits überschritten ist 2).

Wenn beispielsweise die Satzungen eines Aktienvereins eine
gesetzliche Reserve bis 15 % des Grundkapitals vorschreiben,
tatsächlich bereits 18 % angesammelt wurden, so kann eine
Generalversammlung nicht ohne weiteres beschließen, 5 oder
S % einem Spezial-Reservefonds zuzuführen, d. h. eine gebundene
ln eine beliebig verfügbare Rücklage umzuwandeln, oder durch
Satzungsänderung beschließen, daß die gesetzliche Reserve nun-
mehr nur 10 % betragen solle, wenn von den 18 % der Rück-
lage beispielsweise infolge Begebung junger Aktien über 100 %
etwa 12 % aus Emissionsagio stammen. Die Agio-Reserve
darf unter keinen Umständen anders verwendet werden als

x) Vgl. Motive zur Aktiennovelle 1884, S. $66.

*) Passotv, Bilanzen, S. 277 und die dort zitierte Entscheidung
(Reichsgericht, Bd. 28, S. 45).
        <pb n="109" />
        ﻿102

Freiwillige Reserven.

zur Deckung eines Bilanzverlustes, selbst wenn die gesetzliche
Reserve 10 % des Grundkapitals überschreitet. Jede andere
Verwendung ist gesetzlich unzulässig. Im Zahlenbeispiel könnten
höchstens 6 % der gesetzlichen Rücklage einem Spezial-Reserve-
fonds zugeführt werden.

Die „Verwendung“ der Reserve zur Deckung einer Unter-
bilanz x) besteht in einer Aufrechnung bzw. Abbuchung des
Bilanzverlustes gegen die Reserve; ist kein Reservefonds vor-
handen, muß der Bilanzverlust vorgetragen werden und ein
späterer Reingewinn zunächst zur Tilgung der Unterbilanz Ver-
wendung finden. Die Aufrechnung gegen die gesetzliche Re-
serve ermöglicht die Verteilung eines späteren Reingewinns, da
von diesem nur x/20 zurückzu stellen ist. Wenn die gesetzliche
oder satzungsgemäß bestimmte Grenze erreicht, der Reserve-
fonds aber durch Verluste unter diese Grenze herabgesunken ist,
tritt die Verpflichtung des Gewinnabzuges (V23 des jährlichen
Reingewinnes) wieder ein.

Bilanz

Bilanz am 31. 12. 1919 nach Verwendung der Reserve

Aktiva ...	...36	Schulden .... 15 Aktiva . ..	.36	Schulden .... l5
Verlust	.. . 1	Grundkapital. 20		Grundkapital. 20
		Reserve	 2		Reserve	 t

Die Abschreibung von der Zwangsreserve bringt zum Aus-
druck, daß ein Teil der Kapitalvermehrung, also des Zusatz-
kapitals, verbraucht ist. Aktiva und Schulden bleiben unberührt,
der Bilanzwert einer Aktie unverändert (hier 105 %). Der Einzel-
Unternehmer würde den Verlust vom Kapital- Konto abschreiben

B. Freiwillige Gewinnrücklagen.

Grundsätzlich ist der Reingewinn der B. verteilbar. Infolg6
gesetzlicher (§ 262) oder satzungsgemäßer (§ 213) Vorschriften
kann der bilanzmäßige Reingewinn teilweise zurückgehalten
werden, die Generalversammlung kann beschließen, den ganzen

l) Falls freiwillige Reservekonten vorhanden sind, können auch sie&gt;
allein oder mit dem Zwangs-Reservefonds, zur Deckung herangezogen
werden.
        <pb n="110" />
        ﻿Beschluß. Reserven im allgemeinen sind Sicherheits- und Vor-
sichtsfonds. Jedenfalls bedeutet jede Gewinnrücklage eine dau-
ernde oder vorübergehende Vermehrung des Kapitals der Unter-
nehmung über den Betrag des Grundkapitals hinaus. Ein an
sich verteilungsfähiger Betrag wird in eigenes Kapital verwandelt.
Es können bestimmte Gewinne, z. B. Effektenkursgewinne, Ge-
winne durch Pfandbriefverkaut (Agio), oder es kann ein be-
stimmter Teil des Reingewinns zurückgestellt werden. Dieses
aZurückstellen“ ist ein rein buchtechnischer Vorgang; die Ge-
winnrücklage wird vom Reingewinnkonto abgeschrieben und
dem betreffenden Reservekonto zugeschrieben.

Durch einfachen Generalversammlungsbeschluß kann ein Re-
servefonds nicht geschaffen werden. An den durch Satzungen
festgelegten Verteilungsmodus ist die Generalversammlung ge-
funden *). Doch kann der Gesellschaftsvertrag bestimmen, daß
die Generalversammlung nach freiem Ermessen über die Ver-
wendung des Reingewinns bestimmt oder befugt ist, einen Teil
desselben von der Verteilung auszuschließen. Häufig kann nur
der Aufsichtsrat über die Bildung besonderer Rücklagen be-
Schließen, in andern Fällen nur die Generalversammlung auf
^utrasr des Aufsichtsrats 2i.
        <pb n="111" />
        ﻿104

Freiwillige Reserven.

reserve, Zuweisung M.. ..). Das Ergebnis dieser Rechnung ist
dadurch verschleiert und widerspricht dem § 261 Ziff. 6 HOB.
Die Bilanzen zeigen nicht den Reingewinn, sondern einen ge-
ringeren, fälschlich als Reingewinn bezeichneten Restbetrag.

Richtig ist die Speisung aus dem bilanzmäßig berechneten
Reingewinn und Berücksichtigung im Verteilungsvorschlag, so
daß der Überweisungsbetrag erst in der folgenden Jahresbilanz
erscheint, in der Gewinn- und Verlustrechnung überhaupt nicht,
weil es nicht üblich ist, die Gewinnverteilung auch auf diesem
Konto des Verteilungsjahres zu veröffentlichen. Gelegentlich
kommt auch eine geheime Dotierung einer offenen Reserve vor;
eine Gesellschaft erzielte aus dem Verkauf eines von ihr geheim
gehaltenen Fabrikationsverfahrens eine Einnahme von 100 000,
die sie dem Spezialreservefonds unmittelbar zuführte (Konto
für Lizenzgebühren an Spezialreserve), so daß die Speisung
nur durch Bilanzvergleichung zu ermitteln war.

Bestand am 30. Juni 1915 ............. 345 000

Zuweisung aus dem Reingewinn 1915 .. 200 000

Sollbestand am 30. Juni 1916 ......... 545 000

Tatsächlicher Bestand ................ 645 000

Stille Zuweisung ..................... 100 000

Die Verwendung einer Reserve kann in den Bilanzen oder
im Geschäftsbericht ersichtlich gemacht werden, z. B.:

Bilanz, Passiva

Reservefonds ........... 486 750

-T-Verwendung........... 173 000 313 750.

Oder:

Aktiva			Passiva
Gewinn- u. Verlust-Konto		Reserve-Konto  Bestand	  -f- Verlust		1 716 751  1 616 751
Verlust		1 616 751		100 000
-f- Reservefonds-Konto: Deck. a. d. Reserve ..	1 616 751		

Oder;	Maschinen-Konto ................... 28 375

Abschreibung aus der Spezial-
reserve ........................ 8 375 20 000

Oder;	Maschinen-Konto ................... 28 375

Abschreibung aus der Spezial-
reserve ........................ g 375 20 000
        <pb n="112" />
        ﻿Verlustreserven.

105

Oder: Wir schlagen vor, aus dem angegebenen Rein-
gewinn von.............................................. M 744 955,16

des Aktienkapitals von Jt 16 918 800 als Dividende an

die Aktionäre zu verteilen .......................= „ 676 752,00

es bleiben Jl 68 203,16

Hiervon 8 % für den Aufsichtsrat.........Jl 5456,25

und 7 % für die Beamten............. ,, 4774,22 „ 10 230,47

Da die verbleibenden...............................Jl 57 972,69

•hebt hinreichen zur Verteilung des an der statutarischen

Mindestdividende von 5 % fehlenden 1 % ...............= „ 169 188,00

So sind dem Dividenden-Ergänzungsfonds.................. Ji 111 215,31

entnehmen.

Die Verwendung x) freiwilliger Rückstellungen äußert ver-
miedene Wirkungen, je nach der Art der Reserve und der
Verbuchung ihrer Verwendung;

a)	Verlustreserven. Angenommen, eine Bank hätte auf Ef-
fektenkonto einen Verlust von 3000. Ist keiije Reserve vorhanden,
So mindert dieser Kapitalverlust das Jahreserträgnis und erscheint
Debet der Ertragsbilanz (an Effektenkonto, Kursverlust),
eine Rücklage vorhanden, so mindert dieser Verlust das Rein-
Vermögen und wird von dem Reservenkonto, also einem Teil des
Heinvermögens, und nicht vom Gewinn abgeschrieben. Im
ersten Falle steht den Aktionären eine geringere Verteilungs-
Munme zur Verfügung, im zweiten werden frühere Gewinne zur
Deckung herangezogen, der Verlust bleibt auf das Erträgnis
des laufenden Jahres unwirksam. Eine Verminderung der Aktiva
vermindert auch den Reingewinn. Ist nun ein Reservekapital
aüf der Passivseite vorhanden und vermindert man gleichzeitig
das Reservekonto um denselben Betrag, so bleibt der Reingewinn

anberührt.

Effekten ........

~r- Kursverlust.

Bilanz

500 000 Spezialreserve .

3 000	— Entnahme

497 000

26 000
3 000
23 000

Ob die Verwendung der Verlustreserve, d. •	1	.

eines Verlustes aus einer Gewinnrücklage in er -
gemacht wird, hängt von der Art der Verbuchung a

l) Darüber vgl. Simon, Bilanzen, S. 259 fl
        <pb n="113" />
        ﻿106

Verlnstreserven

1.	Man kann den Verlust unmittelbar abbuchen (Kurs-
verlust-Reserve an Effektenkonto), dann tritt er in der Ertrags-
bilanz nicht in Erscheinung. Man läßt den Verlust verschwinden,
verstärkt mittelbar den Reingewinn. In der Vermögensbilanz
soll man die Verwendung durch Absetzung des verwendeten
Betrags von der Reserve, deutlicher noch auch durch Absetzung
von dem betreffenden Aktivposten klarstellen (siehe oben).

2.	Verlust und Deckung aus der Verlustreserve können auch
in der Gewinnrechnung wie folgt ersichtlich gemacht werden:

Verluste	Gewinne

Kursverlust auf Effekten.... 3000 Deckung aus d. Reservefonds 3000

(An Effekten-Konto)	(Per Spezialreserve-Konto)

3.	Eine dritte Möglichkeit ist die, den Verlust als Minde-
rungsposten des Reingewinns wie üblich in der Ertragsbilanz1
zu buchen (Gewinn- und Verlustkonto an Effektenkonto), ir»
Gewinnverteilungsvorschlag den Bilanzreingewinn durch Ent-
nahme des Kursverlustes aus der Rücklage, um diesen Betrag
zu erhöhen und dann erst abzubuchen (Kursverlustreserve an
Gewinnverteilungs- oder -vortragskonto).

Die Verwendung kann in der Bilanzvorlage bereits berück-
sichtigt sein oder sie wird erst im Bilanzjahr der Beschlußfassung
wirksam, je nach dem Vertügungsrecht über die Rücklage. Steht
dieses nur der Generalversammlung zu, soll die Verwendung einer
Rücklage im Verteilungsvorschlag bzw. im Geschäftsbericht vor-
geschlagen, aber erst im folgenden Bilanzjahre verbucht werden-
Doch scheint in diesem Falle auch das erste Verfahren gerecht-
fertigt, wenn die Bilanzvorlage die Verwendung bereits berück-
sichtigt, sie klar und ohne Verschleierung darstellt, auch der
Geschäftsbericht auf die Verwendung hinweist. Wir meinen, daß
über die Verwendung einer von der Generalversammlung auf
Grund statutarischer Rechte zur Verfügung des Aufsichtsrats
geschaffenen Gewinnrücklage der Generalversammlung zu be-
richten ist. Behält sich die Generalversammlung die Verfügungs-
gewalt über eine Rücklage vor, hat sie über die Verwendung zu
beschließen x).

1) Vgl. auch „Mitteilungen über den 50. Genossenschaftstag, Berlin
1910, S. 353 ff.
        <pb n="114" />
        ﻿Ausgabenreserve.

// Vi



&amp;

ß *m*m

b)	Reserven zur Deckung bestimmter VerlustausgabekripionM* *
die angesammelten Gewinnrücklagen zur Deckung bestaunter y',;
Ausgab enverluste (z. B. Unterstützungen), so können

gezahlten Beträge unmittelbar vom Reservekonto abgeschrieben
Werden (Unterstützungsfonds an Kasse, oder; Ausgabenkonto
Kasse, Reservekonto an Ausgabenkonto). Es ist unnötig,
die Ausgaben zunächst über die Gewinnrechnung zu führen und
dann die Deckung zu buchen oder zu beschließen. Zweck solcher
Reserven ist, die Ausgabenverluste nicht aus dem Ertrag des
Rufenden Jahres, sondern aus den Überschüssen der Vorjahre
zu bestreiten. Die Verwendung einer Gewinnrücklage für solche
Zwecke läßt sich durch Vergleichung der Bilanzzahlen feststellen.

c)	Eine eigenartige Wirkung zeigt die Verwendung einer
Ausgabenreserve, wenn durch die Ausgaben Vermögensobjekte
erWorben werden, z. B.: Ein Neubau kostet % Mill.

I.	Keine Spezial-Reserve vorhanden:

•Klagen			 30	Grundkapital + Reserve I		.. 36
üqu. Mittel 			 9	Reingewinn		.. 3

Nach Erweiterung und nach Auszahlung des Gewinnes:

Anlagen ..................... 30%

Liqu. Mittel ................ 5y2

Grundkapital + Reserve I.

36

II. Es ist eine Neubau-Reserve vorhanden; die Ausgaben
Werden unmittelbar vom Reservekonto (an Kasse) abgeschrieben.

Anlagen			 30	Grundkapital -f- Reserve I .	35
^üssicre Mittel	9	Neubau-Reserve 		1
		Reingewinn		3
Nach dem Neubau und de		;r Dividendenzahlung:	
Anlagen....		 30	Grundkapital -f Reserve I ...	..	35
Aussige Mittel			 5%	Neubau-Reserve 		

Diese in der Bilanzpraxis beliebte Methode (II) S
Vermögenslage unrichtig an, schafft durch Umwan un„ 'ne:
offenen eine stille Reserve in der Höhe der Ausgaben. Uie er-
utehrung des Anlagevermögens ist nicht dargestc t. ®ric
utan diese Fehler durch Verbuchung des Zuganges au em ie

$
        <pb n="115" />
        ﻿108

Ausgabenreserve.

treffenden Anlagekonto, dann bleibt die Neubaureserve ihrem
Betrage nach unverändert; die Gewinnrücklage ist dann eine
dauernde Zurückstellung und Bindung flüssiger Mittel. Bucht
man die Neubaukosten von der Reserve ab, so wird der Betrag
zur Verfügung (Ausschüttung oder anderen Verwendung) der
Gesellschaft frei. Man kann demnach den Vermögenszugang aut
Anlagekonto buchen und die Reserve unberührt lassen, oder man
trennt einen gleich hohen Betrag von der Ausgabenreserve ab,
führt ihn einer anderen Reserve zu oder bringt ihn durch Ver-
buchung auf Gewinn- und Verlustkonto zur Ausschüttung-
Endlich könnte man den Zugang sichtbar auf Anlagekonto zu-
schreiben, ihn mit ungefähr 100 % abschreihen und die Ab-
schreibung aus der Ausgabenreserve decken.

Fischer, Bilanzwerte II S. 366, 405, bezeichnet Verlust-
und Ausgabenreserven als „qualifizierte“, „bedingte“ Gewinn-
reserven; es müssen bestimmte Minderungen des Reinvermögens
stattgefunden haben, wenn solche Reserven zur Gewinnverteilung
herangezogen werden sollen (gebundene Reserven). Es ist aber
vorgekommen, daß der Zweck einer Reserve geändert wird,
daß Umbuchungen auf andere freie Reserven stattfinden, daß
qualifizierte Reserven anderen Zwecken dienen usw. Freiwillige
Gewinnrückstellungen dienen in letzter Linie mittelbar der
Dividendenergänzung, der Zurückhaltung flüssiger Mittel, der
Erhöhung der Zahlungsbereitschaft der aktiven Vermögens-
masse x). Auch die gesetzliche Reserve kann Ursache einer späte-
ren Gewinnverteilung werden: Wenn die Unterbilanz aus der
Zwangsreserve „gedeckt“ wird, kann der Gewinn des folgenden
Jahres zur Verteilung kommen (Fischer, II S. 409). Demnach
ist keine Reserve der Gewinnverteilung unwiderruflich entzogen-

Der Tilgungsfonds ist ein Ersatzfonds, richtiger als Erhal-
tungskonto für flüssige Mittel bezeichnet, um jenen Betrag
von der Gewinnauszahlung auszuschließen, der infolge der Til-
gung (= Rückzahlung) fremder Gelder aus den eigenen Mitteln
mit diesem Betrage die eigene Vermögensmacht schwächen

R Der Neubau- oder Erweiterungsfonds ermöglicht die Erweiterung
bzw. Erneuerung der Anlagen ohne Aufbringung neuer Mittel und sichert
dem Unternehmen Barmittel, wenn der Vermögenszuwachs zur Beschaffung
flüssiger Werte Verwendung gefunden hat.
        <pb n="116" />
        ﻿Reser vekap Italien.

109

würde; zweckmäßig ist seine spezielle Deckung. (Vgl. 10. Ab-
schnitt.)

Reserven sind auch bei Einzelkaufleuten und bei der offenen
Handelsgesellschaft zu finden. Auch beim Einzelkaufmann
Slnd Reserven weiter nichts als Teile des Kapitalkontos, eine
überflüssige Scheidung des Schlußkapitals in zwei Posten. Re-
serven, besonders die Verlustreserven der offenen Handels-
gesellschaft, sind es äußerlich auch; wirtschaftlich bedeutet
fHe Zurückstellung eines Teilgewinnes eine Selbstbesteuerung
des verteilbaren Reingewinns zwecks Tragung eines voraus-
sichtlichen Verlustes auf gemeinsame Rechnung ohne Inanspruch-
nahme des Kontos der Gesellschafter. Die Verluste des abge-
'aufenen Bilanzjahres werden gegen Gewinne aus früheren Jahren
auf gerechnet und dadurch auf das Erfolgsergebnis des abge-
'aufenen Bilanzjahres unwirksam.

Das Bedürfnis nach Rückstellungen ist individuell ver-
schieden nach Geschäftszweig, Konjunktur, Zeitverhältnissen
u- a. m. Wirtschaftlich entscheidend ist die Größe der Gefahr,
fHe der Ertragswirtschaft der Unternehmung in Zukunft drohen;
Rückstellungen sind Gewinn- und Verlustausgleichsposten mehre-
Ier Bilanzjahre.

Die Kritik der Reservekapitalien hat zu berücksichtigen: die
innerhalb der die Ansammlung erfolgt ist, und die Zu-
sammensetzung der gesetzlichen Reserve, ob diese durch Auf-
Sdd oder durch Gewinnrücklagen entstanden ist. Die Agioreserve
lst eine Kapitalvermehrung aus den Taschen der Aktionäre,
Hewinnrücklagen sind Teile des von der Unternehmung produ-
zierten Kapitals. Zweckmäßig wäre eine gesetzlich vorgeschrie-
be Trennung der Quellen der Zwangsreserve x) 2).

Der sogenannte Pensionsfonds 3) kann sein 1. eine Rücklage
'''egen beabsichtigter Gründung eines solchen (steuerpflichtige

J) So bilanziert der Wiener Bankverein: Reservefonds aus Kapital-
Vermehrungen 1899, 1905 und 1906 Kr. 16,104 Milk; Reservefonds I usw.

2) Wegen einer Verschleierung der Verwendung vgl. 17. Abschnitt
einer Bilanzvergleichung ist der Sollbestand (Bestand + Zuweisung aus
e® Reingewinn des Vorjahres) dem /stbestand in der vorliegenden Schluß-
danz gegenüberzustellen.

8) Götze, Die Rechtsverhältnisse der Fabrikpensions- und Unter-
•Vützungskassen. Berlin 1910,
        <pb n="117" />
        ﻿110

Reservekapitalien.

Rücklage), oder 2. eine Schuld der Gesellschaft auf Grund ein-
gegangener Verpflichtungen zur Pensionszahlung. Die Pensions-
kasse kann ein selbständiges Rechtssubjekt sein; die Über-
weisungen der Gesellschaft sind steuerfrei, ob sie auf Grund
einer Verpflichtung oder freiwillig erfolgen. Das Vermögen der
Kasse gehört nicht in die Bilanz. Gehört das Vermögen der
Pensionskasse der Gesellschaft, ist sie also kein selbständige9
Rechtssubjekt, besteht aber eine Verpflichtung gegenüber den
Angestellten, dann sind Zuwendungen steuerfrei. Besteht aber
keine Verpflichtung zur Pensionszahlung, sind die Überweisungen
steuerpflichtig. Gezahlte Pensionen rechnen als Betriebsaus-
gaben, die, wenn sie einem Fonds entnommen wurden, bei der
Besteuerung abgezogen werden können.

Der Gewinnvortrag als Gewinnrest zur Vermeidung un-
bequemer Bruchteile der Dividenden ist ein Reservekonto, eine
Gewinnrücklage, die den Überschuß des nächsten Jahres ver-
mehrt. Er ist eine Art Dispositionsfonds, über den die nächste
Generalversammlung verfügt, kann aber auch eine dauernde
Gewinnrücklage mit annähernd konstanter oder alljährlich zu-
nehmender Höhe des Betrages sein. In anderen Fällen stellt
er einen Dividendenergänzungsfonds in alljährlich schwankender
Höhe dar.

C. Die Verminderung des Alüienkapitals kann, abgesehen
von hier nicht interessierenden Fällen, erfolgen durch Herab-
setzung des Grundkapitals als Sanierungsmaßregel, um einen
Bilanzverlust aus der Welt zu schaffen; durch Rückkauf von
Aktien, insbesondere wenn sie unter Hundert notieren; durch
Auszahlung im Falle der Liquidation einer Gesellschaft, durch
Rückzahlung des Grundkapitals, wenn beispielsweise Teile des
Kapitals überflüssig geworden sind. Auf diese Formen kommen
die Bestimmungen der §§ 288—291 HGB. zur Anwendung. Ab-
gesehen von der Herabsetzung des Grundkapitals durch Zu-
sammenlegung oder Abstempelung bedingt jede andere Minde-
rung des Grundkapitals auch eine Veränderung der Vermögens-
müsse.

Die Einziehung oder Amortisation von Aktien durch Aus-
losung, Kündigung (im Geschäftsvertrage vorgesehen bei Heim-
fallunternehmungen [Zwangsamortisation] oder durch Ankauf
        <pb n="118" />
        ﻿Aktientilgnng.

111

i

von Aktien [freiwillige Amortisation]) nach den Bestimmungen
des § 227 HGB. (die Einziehung als Sanierungsmaßregel unter-
legt den Bestimmungen für die Herabsetzung des Grundkapitals)
darf nur aus dem nach der jährlichen B. verfügbaren Gewinn
erfolgen. Nehmen wir ein Beispiel:

Bar 22 Grundkapital.......16

Reserve............. 1,6

Schulden............ 0,4

Reingewinn.......... 4

Nach der Einziehung;

Bar 20 Kapital .............. 14

Tilgungsfonds........	2

Reserve ............. 1,6

Schulden.............. 0,4

Reingewinn........... 2

Vom Reingewinn sollen 2 Millionen Mark zur Einziehung
von Aktien verwendet werden. Der Reingewinn kann verteilt
Werden, zur Auszahlung kommen, kann zur Erhöhung des eige-
hen Kapitals durch Rückstellung, aber niemals zur Schulden-
tilgung oder zur Verminderung des Aktienkapitals verwendet wer-
de«. Das Reinvermögen kann durch Verlust vermindert, durch
Gewinn nur erhöht werden. Die Schuldentilgung und Aklien-
e'nziehung aus dem Reingewinn verkürzt die Gewinnanteile der
Unternehmer und müssen zur Bildung von Reservekapitalien,
d- h. zur Vermehrung des eigenen Reinvermögens führen. Nun
8agt die Denkschrift zum HGB. S. 148: „Erfolgt die Amorti-
Sation aus dem Jahresgewinn, so ist in der folgenden B. entweder
das unveränderte GrundkapitalJ) oder neben dem verminderten
Grundkapital ein dem Nennbetrag der eingezogenen Aktien ent-
brechender besonderer Posten unter die Passiva aufzunehmen,“
e*n Aktienkapitalergänzungsposlen (Aktienamortisationsfonds,
Aktientilgungsfonds) als Ersatz des Grundkapitals.

Passiva.			
Aktien-Kapital-Konto:			
Buchbestand am 1. Jan. 1919 ....	...	4546 000		
Amortisiert 1919 			4 484 000	
Amortisations-Konto:			
Buchstand 1. Jan. 1919		...	453 600		
Amortisiert 1919			516 000	5 000 000
Aktien-Einlösungs-Konto				800



Man kann auch bilanzieren: Grundkapital..................

davon amortisiert 2 Mill.

16 Mill,
        <pb n="119" />
        ﻿112

Aktientilgung.

Dieser bilanzmäßig notwendige Posten bewirkt, daß ein
der Aktienamortisation entsprechender Betrag von der Ver-
teilung als Gewinn ausgeschlossen wird. Für das Bilanzjahr,
dessen Gewinne zur Tilgung herangezogen wurden, werden die
liquiden Mittel durch Auszahlung der Aktienbeträge vermindert;
gleichzeitig wird durch Rückstellung aus dem Jahresgewinn ein
gleich hoher Betrag als Ersatz für die geleistete Rückzahlung
festgehalten. Die Aktieneinziehung geht zu Lasten des aus-
zahlungsfähigen Reingewinns, das ursprüngliche Kapital bleibt
trotz der Heimzahlung erhalten. Die zur Kapitalbildung aus
Überschüssen verwendeten Beträge sind übrigens auch steuer-
pflichtig.

In einem Falle verbuchte eine Aktiengesellschaft die jähr-
liche Schuldentilgung mit 25 000 M. (Kapitaltilgung 5200, Ka-
pitalzinsen 19 800) unter „Unkosten“. Soweit die Zinsen i»
Betracht kommen, liegt eine Bilanzverschleierung vor; auch
ein Darlehn von 500 000 war unter den Kreditoren verrechnet.
Die Tilgungsquote als Unkostenbuchung bewirkt Ansammlung
einer „stummen“ Reserve, da man die Darlehnsschuld in der
B. unverändert ließ. Eine offene Reserve wäre vorhanden ge-
wesen, wenn die Darlehnsschuld als solche mit dem verminderten
Betrag und ein Tilgungsfonds im ersten Tilgungsjahre mit
5200 M. als Gewinnminderungsposten in die B. eingestellt wor-
den wäre.

Eine elektrische Straßenbahn (Heimfallunfcernehmung) ver-
rechnete die Tilgung von Obligationen einmal in der Gewinn-
und Verlustrechnung (an Obligationenkonto), dann auch auf
dem Bahnanlagekonto als Abzug für „planmäßige Tilgungs-
quoten auf das Obligationenkapital“, d. h. sie schuf einen Re-
servefonds in Höhe der Tilgung.

10.	Abschnitt.

Die Anlegung der Reservekapitalien.

Eine Einzelunternehmung beginnt den Betrieb mit einer
Einlage von 100. Das erste Bilanzjahr zeigt ein Reinvermögen,
von 120.
        <pb n="120" />
        ﻿

Anlegung der Reservekonten.	113

Aktiva				 200	Schulden			 80
		Einlage			 too
		Gewinn			 20
		Kapital		 \		 120
			200

Die B. des Einzelkaufmanns trennt Anfangskapital und
Kapitalzuwachs gewöhnlich nicht. Das schließliche Reinver-
mögen ist ein Subtraktionsergebnis, dessen Reellität von der
richtigen Bewertung der Aktiva und der Vollständigkeit der
Schulden abhängig ist. Weder das Kapital noch der Gewinn
sind als Vermögenskomplexe selbständig vorhanden.

Den Vermögenszuwachs kann der Einzelunternehmer zur
Stärkung der Betriebsmittel im Geschäft belassen oder dem
Geschäft entziehen und seinem Privatvermögen überweisen, wo-
durch die ursprüngliche Kapitaleinlage unverändert bleibt. End-
lich kann der Unternehmer sich die Verpflichtung auferlegen,
den Vermögenszuwachs in Effekten „anzulegen“, diese im Ge-
schäft zu belassen, aber nicht anzugreifen. Sind genügende
flüssige Mittel in der Höhe des Vermögenszuwachses nicht vor-
handen, müßte der Geschäftsherr andere Aktiva veräußern, um
seinen Entschluß durchführen zu können. Er würde in diesem
Fall seine Zahlungsbereitschaft vermindern, hätte aber das Prin-
zip gerettet. Die so angeschafften Wertpapiere bilden einen
■wirklichen Fonds, eine selbständig vorhandene Vermögensmasse,
die zur Verfügung des Unternehmers bleibt.

Der Vermögenszuwachs, der Rein- oder Restgewinn, ist nur
selten in barem Geld vorhanden (Beispiele S. 66, 125), sondern
steckt in den einzelnen Vermögensteilen; wo, läßt sich zahlen-
mäßig genau nicht bestimmen. Die Vergleichung der B. zweier
aufeinanderfolgender Jahre gibt einige Anhaltspunkte.

Es ist eine oft erhobene und ebenso häufig bekämpfte Forde-
rung, die gesetzlichen Reserven der Aktiengesellschaften ge-
sondert anzulegen, d. h. festzulegen in mündelsicheren Wert-
papieren, in Grundstücken, und einen „eisernen Fonds“ zu
schaffen, der, der freien Verfügung des Vorstandes entzogen,
katastrophale Zusammenbrüche der Aktiengesellschaften für die
Außenstehenden weniger empfindlich werden läßt.

Beitnor, Buchhaltung und Binanzkunde. II.	Aufl* ,

8
        <pb n="121" />
        ﻿114

Anlegung der Reservekonten-

Das HGB. enthält keinerlei Bestimmungen über die An-
legung, definiert den Begriff „Reservefonds“ nicht und formuliert
nur den Zweck der Zwangsreserven im § 262 Abs. 1. Jeder
Reservefonds J) ist unter die Passiva aufzunehmen (§261 Ziff. 5),
eine für Nicht-Kaufleute unverständliche Bestimmung; ein
„Fonds“ muß naturgemäß mit seinem Bestand auf die Aktiv-
seite zu stehen kommen.

Der Reservefonds ist ein Teil des Reinvermögens der Aktien-
gesellschaften und erscheint wie dieses auf der Passivseite. Er
bringt die über den Betrag des Grundkapitals hinausgehende
Vermögensansammlung oder Vermögensvermehrung zum Aus-
druck und ist ein Bilanzposten, der der Vorschrift über die
Erhaltung des Grundkapitals in der B. seine Entstehung ver-
dankt. Die Einstellung des Reservefonds verhindert die Ver-
teilung eines gleich hohen Betrages an die Aktionäre. Grund-
kapital und Reserven haben Saldocharakter. Dies voraus-
gesetzt, ist jeder Reservefonds „gedeckt“. Ein Vermögens-
zuwachs ist in den Aktivbeständen vorhanden, dient zur Ver-
größerung und Vermehrung von Anlage- und Betriebskapital,
die gesamte Vermögensmasse hat zugenommen bzw. die Schulden
haben abgenommen. Die „Anlegung“ des aus der werbenden
Tätigkeit der Unternehmung resultierenden, von der Verteilung
an die Aktionäre aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossenen
Vermögenszuwachses in besonderen Aktivwerten hat die Be-
deutung, daß die Aktivmasse eine ganz bestimmte Zusammen-
setzung zeigen soll. Unter den Aktiven sollen Wertpapiere
oder Grundstücke in der Höhe vorhanden sein, die dem bisheri-
gen Vermögenszuwachs ungefähr entspricht. Dieser Vermögens-
teil ist der freien Verfügung des Vorstandes entzogen, von der
Verwendung im Geschäftsbetriebe ausgeschlossen, ist festgelegt
und kann erst, ganz oder teilweise, liquidiert werden, wenn
ein Bilanzverlust nachgewiesen ist.

Eine Unternehmung wird in eine Aktiengesellschaft mit
einem Grundkapital von 10 Millionen Mark umgewandelt; di&lt;-
Aktien werden mit 110% begeben. Die Aufzahlung soll zur

*) Im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 217) als „Re-
servekapital“ bezeichnet. Staub spricht von einem „Reservekonto“, Simon
von einem ,,Zusatzkapital“.
        <pb n="122" />
        ﻿Anlegung der Reservekonten.

115

Beschaffung von Betriebsmitteln dienen, gleichzeitig soll der
Zwangsreservefonds aufgefüllt sein.

Sacheinlagen ................ 10 Grundkapital................. 10

Effekten des Reservefonds ... 1 Reserve I..................... 1

Wird die Anlegung im früher erörterten Sinne verlangt,
so müßte diese Unternehmung entweder ein größeres Grund-
kapital ausgeben oder zwecks Beschaffung von Betriebsmitteln
Schulden machen. Die 11 Millionen sind nach dem Willen des
Gesetzgebers unverteilb ares Eigenkapital. Gewinn wird erst
erzielt, wenn über diesen Betrag hinaus Aktiva erworben wurden,
oder, falls Schulden gemacht wurden, wenn und insoweit der
Unterschied zwischen Aktiva und Schulden den Betrag von
H Milk übersteigt. Die Bilanz des nächsten Jahres:

Anlagen		■ ioy4	Grundkapital		.... 10
Effekten des Reservefonds .	. 1	Reservefonds 		.... 1
Flüssige Mittel 		• V*	Reingewinn		.... %

Die Effekten des Reservefonds sind gebunden, richtiger ge-
brochen, sollen gebunden sein, und werden frei, wenn die B.
mit einem Verlust abschließt. Trotz der Liquidität müßte die
Dividendenzahlung mit Bankgeld erfolgen. Die Generalversamm-
lung beschließt die Zurückstellung des ganzen Gewinnes. Durch
»Anlegung des Vermögenszuwachses“ würde die Unternehmung
gez\vungen sein, Effekten für den Reservefonds im Kreditwege
zü beschaffen. Die Kursverluste auf diese Effekten vermindern
entweder die Reserven oder den Jahresgewinn. Die Verwaltung
könnte „faule“ Werte an den gesetzlichen Reservefonds ab-
Schieben. Wenn solche Kursverluste der Reserve entnommen
Werden, ist diese in gewinnbringenden Jahren wieder auf Zu-
fällen und dann erst Gewinn zu verteilen? Was soll mit den
Zinsen dieser Wertpapiere geschehen? Vermehren sie auto-
matisch den Reservefonds oder gehören sie den Aktionären?1)

Man hat auch die Aussonderung der Effekten des Reserve-
kapitals aus der Bilanz und die Anlegung einer besonderen Rech-

l) Vgl. Simon, Bilanzen, S. 281; Passow, desgl. S. 281.

8*
        <pb n="123" />
        ﻿116

Anlegung der Reservekonten.

nung gefordert. Der Reservefonds bildet keine selbständige
Vermögensmasse und gehört in die B.

Ein speziell gedeckter, in Wertpapieren angelegter Re-
servefonds unterscheidet sich von einem nicht besonders ge-
deckten, nur „rechnungsmäßigen“ Reservekonto dadurch, daß
im Falle einer Verwendung des Reservefonds die als Eigentum
oder Anlage des Reservefonds bezeichneten Aktiva realisiert
werden müssen, während bei dem nicht besonders gedeckten
Reservekonto es der Verwaltung überlassen bleibt, welche Ak-
tiva sie flüssig machen will. Der angelegte Reservefonds bindet
ein bestimmtes Aktivum, wenn sich die Verwaltungsorgane diese
Selbstbeschränkung auferlegen oder die Vermögensgegenstände
des Reservefonds abgesondert verwaltet werden. Die Realisier-
barkeit eines nicht besonders angelegten Reservekontos ist häufig
schwieriger, die Reellität ist die gleiche wie die eines speziell
gedeckten, sofern die Aktiva richtig bewertet und die Schulden
vollständig in der B. aufgezählt sind.

In einzelnen Fällen ist für bestimmte freiwillige Ausgaben-
reserven das Vorhandensein leicht greifbarer Mittel wünschens-
wert. Wo die Rücklage für bestimmte Zwecke leicht realisierbar
sein soll, da ist die Anlegung vorteilhaft. So werden beispiels-
weise Aufwandswirtschaften für zukünftige Ausgaben liquide
Mittel ansammeln, indem sie für die Beträge der Rücklagen
Wertpapiere anschaffen. Pensionsfonds und Arbeiterunter-
stützungsfonds, kurz, alle Wohlfahrtsfonds der Industrieunter'
nehmungen und die echten Erneuerungsfonds werden zweck-
mäßig angelegt. Ähnlich liegen die Verhältnisse, wenn ein der
Abschreibung entsprechender Betrag „angelegt“ wird. Dieser
Fall ist dem Raucher zu vergleichen, der eine Kiste Zigarren
kauft, bei der Entnahme einer Zigarre deren Kaufpreis hinein-
legt und mit dem Verbrauch des letzten Stückes den vollen
Anschaffungspreis der Zigarren vorfindet. Kleinbahnen und
Privatanschlußbahnen müssen % des Bestandes des ErneuerungS'
fonds und des Spezialreservefonds in preußischen Staats- oder
Reichsanleihen anlegen (Reichsanzeiger vom 23. Sept. 1910)1)•

Vgl. Reisch-Kreibig, Bilanz und Steuer, II. Bd. S. 251 ff. (österr. Spar-
kassen). Das deutsche Versicherungsgesetz und das österr. Versicherungs-
Regulativ enthalten Bestimmungen über die Anlegung derPrämien-Reserveh-
        <pb n="124" />
        ﻿Anlegung der Reservekonten.

117

Im allgemeinen bestehen im Deutschen Reich keine gesetz
liehen Vorschriften, welche die Zusammensetzung des Aktivver-
mögens oder das prozentuale Verhältnis der einzelnen Bestand
teile zum Gesamtvermögen bestimmend beeinflussen. Doch
sind für eine Reihe von Instituten sozialen Charakters be-
schränkende bzw. zwingende Anordnungen getroffen worden.
So hat Preußen im Verwaltungswege auf die Anlegung eines
Teils der Vermögensbestände der Klein- und Privatbahnunter'
üehmungen, der kommunalen Pfandbriefämter und der öffent-
lichen Lebensversicherungsanstalten in Reichs- und Staats-
papieren hingewirkt. Durch Reichsgesetz ist in die Reichs-
Versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 ein Zwang zur Anlage
Von 25 % des Vermögens der Anstalten in Reichs- und Staats-
Papieren für die Berufsgenossenschaften der Gewerbe und der
landwirtschaftlichen Unfallversicherung sowie für die Landes-
Versicherungs-Anstalten aufgenommen. Für die sächsischen
Sparkassen hat das sächsische Ministerium vom 2. August 1906
25 % Anlage in Inhaberpapieren, für Bayern haben die Grund-
Bestimmungen für die öffentlichen Sparkassen vom 1. Juli 1911
eine 25proz. Anlage des Gesamtvermögens der Sparkassen in ge-
setzlichen Zahlungsmitteln qder in leichtflüssiger Weise verfügt
ünd insbesondere bestimmt, daß Sparkassen, deren Anlagen in
Hypotheken 50 % des Gesamtvermögens nicht übersteigen
dürfen, mindestens 20 %, die übrigen, besonders die überwiegend
ländlichen Sparkassen mindestens 15 % des Gesamtvermögens
111 Inhaberpapieren des Reichs oder der Bundesstaaten anzu-
•egen haben. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch
Jni Reichsgesetz betreffend die Versicherung der Privatangestell-
ten vom 20. Dezember 1911, und zwar auch für die zugelassenen
Ersatzkassen. Für die preußischen öffentlichen Feuerversiche-
füngsanstalten war eine solche Bestimmung bereits durch Lan
desgesetz vom 25. Juli 1910 getroffen1).

•) Das Rücklagengesetz (24. Dezbr. 1915) hatte die Bildung einer
Sonderrücklage für die Kriegsgewinnsteuer vorgeschrieben (§§ 6—8); Vgl.
Aorden-Friedländer, Kriegssteuergesetz, Berlin 1916.
        <pb n="125" />
        ﻿118

Ertragsbilanz.

Die Ertragsbilanzen.

11.	Abschnitt.

Die Ertragsbilanz.

(Gewinn- und Verlust-Konto 1).)

Die Ermittlung des Wirtschaftserfolges für ein Bilanzjahr
ist für den Einzelkaufmann handelsrechtlich nicht vorgeschrieben
— steuerrechtlich ergibt sich die Notwendigkeit von selbst —;
hingegen ist sie für jeden Gesellschaftsbetrieb wegen der Fest-
stellung der Anteile am Erfolg und am Kapital der Unternehmung
notwendig. Die Terminologie des Gesetzgebers hinsichtlich der
Bezeichnung des Reingewinnes wechselt. Auch sind die Grund-
lagen seiner Berechnung verschieden. Rechnungsabschluß und
Gewinnverteilung bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(§ 721 BGB.) erfolgen im Zweifel am Schluß jedes Geschäfts-
jahres, sonst nach Auflösung der Gesellschaft. Bei der offenen
Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft wird „auf
Grund der Bilanz“, nicht auf Grund eines Gewinn- und Verlust-
kontos, der Gewinn oder Verlust eines Jahres ermittelt (§§ 102,
121, 167 HGB.); vom Jahresgewinn gebührt dem Gesellschafter
ein Anteil. Gemeint ist in beiden Fällen der Jahresremgewinn
oder der Jahresmnverlust. Für den stillen Gesellschafter wird
der Gewinn oder Verlust berechnet (§ 337 HGB.), zweifellos auch

H Müller, Die kaufmännische Erfolgs-Berechnung, Berlin 1914.

Wir behandeln hier nur die Gewinn- und Verlustberechnung im System
der doppelten Buchführung. Der Erfolg wird in der Vermögensbilanz
summarisch in einer Ziffer (bei Einstellung der anfänglichen Kapitaleinlage
unter die Passiva vgl. S. 25), hingegen spezialisiert in der Ertragsbilanz
nachgewiesen. Eine summarische Ermittlung ist auch durch Vergleichung
der Schlußbilanzen zweier aufeinander folgender Jahre (vgl. Gründungs-
bilanzen, 3. Beispiel; Bilanzvergleichung), dann durch Gegenüberstellung
von Einnahmen und Ausgaben (vgl. Müller a. a. O. S. 9 ff.), eine schätzungs-
weise Berechnung auf Grund der monatlichen Probebilanz und auf Grund
von Nebenrechnungen (vgl. meine „Selbstkostenberechnung“, S. 276 f )
möglich.
        <pb n="126" />
        ﻿Ertragsbilanz.

119

auf Grund der Bilanz (§ 338). Die Aktionäre haben Anspruch
auf den Reingewinn (§ 213 HGB.). Der Gewinn oder Verlust
uiuß am Schluß der B. besonders angegeben werden (§ 261„).
Aus dem jährlichen Reingewinn ist ein Reservefonds zu bilden
(§ 262x). Die Gesellschafter einer G. m. b. H. haben Anspruch
auf den aus der jährlichen Bilanz sich ergebenden Reingewinn
(§§ 29, 46). Für Aktien- und Kommanditaktiengesellschaften,
auch für die G. m. b. H. ist eine Gewinn- und Verlustrechnung
gesetzlich vorgeschrieben (§§ 260, 325 HGB.; § 41 G. m. b. H.).
Eingetragene Genossenschaften stellen eine Bilanz und eine den
Gewinn oder Verlust des Jahres zusammenstellende Berechnung
(Jahresrechnung) auf (§ 48 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Rechnung der
Leistungen und des Kapitalverbrauchs der Unternehmung, der
Erwerbswirtschaft, während Leistungen und Kapitalverbrauch
&lt;ies Unternehmers auf einer Sonderrechnung dargestellt werden
(Privatkonto, Bd. I, Sachregister).

Die praktischen Beispiele werden über die Entstehung der
Gewinn- und Verlustrechnung und ihre organischen Mängel
genügend Aufschluß geben (vgl. Bd. I, S. 100 ff.).

Die Bilanzkritik gruppiert den Inhalt der Ertragsbilanz im
allgemeinen wie Seite 120. Die Scheidung der organischen
Gewinne, deren Erzielung Zweck der Unternehmung ist, von
*len anorganischen, sowie die Spezialisierung der ordentlichen
Gewinne nach den Gewinnquellen ist für eine sachgemäße Bi-
l^nzkritik von der größten Bedeutung. Für die ökonomische
Wertung der Unternehmung kann es nicht gleichgültig sein,
°1) eine Kohlensäurefabrik beispielsweise ihre 20 prozentige
Dividende vornehmlich aus dem Fabrikationsgewinn oder zum
grÖßten Teil aus dem Verkauf von Grundstücken erzielt; wenn
eiäe Zuckerraffinerie in einem für die Presse bestimmten Auszug
aus dem Geschäftsbericht von einem „Gewinn“ des Jahres 1911
‘ü Höhe von 12000 M. spricht, obgleich der Betriebsverlust des
Jahres nahezu 330 000 M. beträgt, der durch Verkaufsgewinn
aul Anteile und Aktien und unter Einrechnung des Gewinn-
Ertrages ausgeglichen erscheint, so ist dies eine Irreführung
&lt;Jer Öffentlichkeit. Eine andere Zuckerfabrik verteilte für 1911
,rotz eines Bilanzverlustes von 1 % Mül. infolge Generalver-
        <pb n="127" />
        ﻿120

Ertragsbilanz-

V erlöste

Schema

Gewinne

1 a. Verlustvortrag.

2.	Verlustausgaben, Kosten1): Aus-
gaben zur Sicherung, Erhaltung und
Erzielung eines Reinertrages.

3.	Kapitalverluste durch ordentliche
und außerordentliche Wertminderun-
gen des Anlage- und des Betriebs-
kapitals (Abschreibungen infolge be-
stimmungsgemäßer Verwendung zur
Ertragserzielung, Verluste durch Vor-
gänge außerhalb des Betriebes, wie
Konjunktur, Wertveränderungen der
Bestände, Wertvernichtung).

Zu den außerordentlichen oder
Zufallsverlusten zählen Verluste durch
Unterschlagung, Buchfälschung, Un-
glücksfälle aller Art.

4.	Reingewinn.

1.	Gewinnvortrag.

2.	Ordentliche organische Ge-
schäftsgewinne 1), d. h. der durch die
wirtschaflliche Tätigkeit erarbeitete
Gewinn (d. i. Differenz zwischen Auf-
wand und Erlös, Betriebseinnahmen
und -ausgaben), getrennt nach Be-
triebszweigen (Haupt- und Nebenbe-
triebe) und Gewinnquellen (z. B. Zin-
sen, Provisionen, Kursgewinne usw.,
Unternehmungen für eigene, für ge-
meinschaftliche Rechnung, Gewinne
aus Beteiligungen).

3.	Außerordentliche und Zufalls-
gewinne, z. B. Gewinne auf abge-
schriebene Forderungen, verfallene
Dividenden und Zinsscheine, Aus-
losungsgewinne, Buchgewinne durch
Sanierung, Fusionen, Rückkauf eige-
ner Aktien unter pari, Gewinne aus
Grundstücksverkäufen, Zuschüsse (z-
B. der Elektrizitätswerke an Straßen-
bahnen, des Staates für übernomme-
ne Garantien), Subventionen, kosten-
los überlassene Aktien behufs Ab-
schreibung vom Kapital u. Deckung
von Verlusten usw.

4 a. Reinverlust, Unterbilanz.

sammlungsbeschlusses 4 %, die aus der Spezialreserve ent-
nommen wurden. Die Frage nach der wichtigsten Dividenden-
quelle einer Aktiengesellschaft läßt sich zahlenmäßig genau aiö
besten ermitteln, wenn man den zur Auszahlung der Dividende
erforderlichen Geldbetrag mit der Höhe des Bruttogewinnes
bzw. der einzelnen Quellen vergleicht.

Eine Zementfabrik erzielte einen Bilanzgewinn von

M. 214 606

abzüglich Gewinnvortrag aus dem Vorjahr „ 107 858
Bei einem Jahresreingewinn von nur.......... M. 106 748

&gt;) Unkostenkonten enthalten Anteile am Aufwand, Gewinnkonteo
Anteile am Rohgewinn: Aufwand- und Leistungskonten der Unternehmung-
        <pb n="128" />
        ﻿Ertragsbilanz.

121

verteilte sie 150 000 M. Dividende, so daß mehr Dividenden
bezahlt als verdient wurden. Der Gewinnvortrag für das nächste
Jahr wurde geringer bemessen, d. h. die Dividende stammt zum
Teil aus dem Reingewinn des Vorjahres (150 000 -f-107 858).
Eine Baumwollspinnerei erzielte einen Überschuß von

M. 27 060

Und entnahm aus dem Spezialreservefonds........... „ 160 000

M. 187 060

Verwendete von diesem Betrag M. 108 492 zu Abschreibungen
nnd M. 64 000 zur Dividendenzahlung.

Ein drittes Beispiel; Die Bilanzen einer Fabrik zeigen die
folgenden Zahlen:

	1910	1911	i Unterschied
Aktienkapital		100 000	100 000	—
Rabrikationsüberschuß		296183	141 877	154 300 rund
Dividende		12%	8%	-M%
Auszahlung erforderlich ..	120 000	80 000	-r- 40 000
Reservefonds II (Bilanz) 		100 000	25 000	-4-75 000
Tantiemen		37 144	17 792	-4- 19 500 rund
Oewinnvortrag (Bilanz) 		39 038	14 085	-4- 25 000 rund

Der Fabrikationsüberschuß ist um fast 155 000 M. zurück-
8egangen; um trotzdem eine Dividendenzahlung zu ermöglichen,
Werden den Reserven 100 000 M. entnommen, d. h. die eigenen
Mittel verringert, Rücklagen der früheren Jahre ausgeschüttet.

In allen drei Fällen wurden Gewinnrücklagen der früheren
Jahre zur Ausschüttung von Dividenden verwendet. Diese
Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, den Dividendenauszahlungs-
betrag mit dem Brutto- bzw. Jahresreingewinn, die Gewinn-
vorträge und die Reserven der einzelnen Bilanzjahre mitein-
ander zu vergleichen.

Der innere Zusammenhang der Ertragsbilanz mit der Ver-
Htögensbilanz ergibt sich aus folgendem1):

1.	Die Richtigkeit und die Ergebnisse der Ertragsbilanz
s'nd teilweise abhängig von der Bewertung der Vermögens-
bestände in der Schlußbilanz (Bd. I, S. 100 ff.).

2.	Gewinn wird erzielt durch Umsatz- oder Betriebsver-

l) Privatwirtschaftslehre, §§ 35—36.
        <pb n="129" />
        ﻿122

Ertragsbilanz.

mögen, ausnahmsweise durch Veränderungen des Anlagever-
mögens, z. B. bei realisierten Wertsteigerungen des Anlage-
vermögens. Der Erfolg des Umsatzkapitals wird belastet durch
Verbrauch an Umsatzkapital (Verlustausgaben) und Kapital-
verluste am Anlagevermögen. ■

3.	Die Ertragsbilanz ist eine Ergänzungsrechnung zur Ver-
mögensaufstellung. Die Verluste ergänzen die Wertabgänge
des aktiven Vermögens, die Gewinne ergänzen das eigene Ka-
pital. Man könnte eine B. auch in folgender Form auf stellen
(Bd. I, S. 100):

Debet	Kredit

1. Aktiva		125	2. Schulden		30
5. Wertergänzung durch Hinzu-		3. Eigenes Kapital (Grundkapi-	
fügung der Verluste ......	10	tal, Reserven)		70
		4. Ergänzung des Eigenkapitals	
		durch Gewinne		35
	Tis	135	

4.	Realisierter Veräußerungsgewinn entsteht durch den
Unterschied zwischen Aufwand und Erlös. Neben diesen Ge-
winnen können auch nicht wirkliche, aber buchmäßige Ver-
äußerungsgewinne Vorkommen. Wenn eine Maschine ira An-
schaffungswerte von 30 000 M. bis auf 10 000 M. abgeschrieben
und für 13 000 verkauft wird, zeigen das betreffende Konto
und die Ertragsbilanz einen ,,Gewinn“ von 3000 gegenüber dem
Buchwert.

Der Eingang bereits abgeschriebener oder zu hoch abge-
schriebener Forderungen bewirkt ein Freiwerden früher ge-
machter Rückstellungen; ebenso der Erlös aus der Veräußerung
von Anlagevermögen über den zu hoch abgeschriebenen Buch-
wert hinaus.

Der Verlustsaldo eines Kontos, z. B. des Effektenkontos,
trennt nicht die Verluste infolge der Veräußerung von Effekten
und die Abschreibungs-(= Konjunktur-)verluste infolge der
Kursrückgänge auf Effektenbestände. Die Bewertung von Ver-
äußerungsgegenständen zum Herstellungs- bzw. Anschaffungs-
preis bei höheren Veräußerungspreisen bewirkt eine Art Rück-
stellung des an die Bestände gebundenen, aber noch nicht reali'
        <pb n="130" />
        ﻿Ertragsbilanz.

123

vierten Gewinnes, die wirkliche Veräußerung zu den höheren
Preisen bewirkt ein Freiwerden dieser Rückstellungen.

5.	Über „unverrechnete“ Gewinne vgl. stille Reserven,

S.	92 ff.

6.	Aufwendungen erhöhen den Wert der Aktiva als Bestand-
teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Verxnögenskosten)
oder vermindern den Gewinn als Unkosten [Ertragskosten];
Wan hat es demnach in der Hand, die Vermögens- oder die Er-
tragsbilanz nach der einen oder der andern Richtung durch
die Art der Verbuchung zu beeinflussen. Fracht- und Zollspesen
oder die Erwerbskosten einer Maschine können als Unkosten
verbucht werden, wodurch der Reingewinn künstlich vermin-
dert wird.

Der bilanzmäßige Reingewinn wird bei Einzelfirmen und
Personalgesellschaften zunächst gegen die Privatentnahmen auf-
Serechnet, der Rest wird in das nächste Bilanzjahr vorgetragen.
Pei Kapitalgesellschaften kann der Reingewinn wie folgt be-
handelt werden:

a)	Der Bilanzgewinn wird „vorgetragenu und bleibt zu-
künftiger Verwendung Vorbehalten.

b)	Der Bilanzgewinn wird gegen einen Verlustvortrag auf-
S^rechnet oder zu außerordentlichen Abschreibungen verwendet.

c)	Der Reingewinn wird teilweise ausgezahlt (Dividenden,
Tantiemen, Gratifikationen u. a.), der Rest als Gewinnvortrag
W das nächste Bilanzjahr übertragen. Der Auszahlungsbetrag
Wird durch Beschluß der verfügungsberechtigten Gesellschafts-
organe (Generalversammlung) in Gesellschaftsschulden umge-
Wandelt, deren noch nicht getilgter Rest in der folgenden Bilanz
a^s rückständige Verbindlichkeiten zu verrechnen ist.

d)	Ein Teil des Reingewinns wird regelmäßig gesetzlich
oder freiwillig von der Verteilung ausgeschlossen, reserviert-, eine
Gewinnrücklage als offene Reserve und als Gewinnvortrag.

e)	Gelegentlich werden aus dem Reingewinn übermäßige Ab-
treibungen (Sonderabschreibungen) vorgenommen, die als ge-
foime Reserven in der folgenden Bilanz verschwinden oder not-
wendige Abschreibungen infolge unrechtmäßiger Überbewertung
^er Aktiva darstellen (Nachholung unterlassener oder zu ge-
riQger Abschreibungen).
        <pb n="131" />
        ﻿124	Ertragsbilanz.

•

f)	Zu der üblichen ordentlichen treten in Ausnahmefällen
außerordentliche Verwendungen des Reingewinns, Bei Unter-
nehmungen mit noch nicht voll bezahlten Kapitalanteilen bzw.
Geschäftsguthaben werden Teile des Reingewinns gegen Rest-
einzahlungen (nicht voll bezahlte Aktien, Anteile der G. m. b. H-,
Geschäftsanteile der Genossenschaftsmitglieder) aüfgerechnet (Ge-
winnverteilungs-Konto an Resteinzahlungs-Konto), eine Li-
berierung von der Einzahlungspflicht. Terraingesellschaften bil-
den aus dem Reingewinn häufig einen Aktienrückzahlungsfonds
zwecks Rückkaufs eines Teiles der Aktien behufs Tilgung.

g)	Die Kriegsgewinne der Industriex) wurden, abgesehen
von Dividendenerhöhungen und starker Aufspeicherung von Ge-
winnen durch Erhöhung der Reserven mit Einschluß des Ge-
winnvortrages, durch außerordentliche Gewinnausschüttungen
den Aktionären zugewendet: zunächst durch Gewährung eines
Bonus in Bargeld aus dem Jahresreingewinn oder durch Aus-
schüttung einer Spezialreserve; durch Kapitalerhöhung ohne
Ausnutzung des hohen Kursaufgeldes (Begebung zu 100 %).
ein Geschenk an die Aktionäre in der Form eines wertvollen
Bezugsrechtes; Kapitalerhöhung und volle oder teilweise Ein-
zahlung der neuen Aktien aus dem Jahresreingewinn oder den
vorhandenen und nunmehr aufgelösten Reservekapitalien (d. i*
Ausschüttung aufgespeicherter Gewinne der früheren Jahre);
in der Form höherer kostenloser Kapitalbeteiligung der Ak-
tionäre im Wege einer Kapitalerhöhung durch Gewährung der
Dividenden in jungen Aktien {Dividenden-Aktien), ähnlich den
Ausbeute-Obligationen einiger Gewerkschaften; Auszahlung
rückständiger Dividenden und Genußscheine bei sanierten Unter-
nehmungen; Zusammenlegung von Vorrechts- und Stamm-
aktien unter Gewährung einer Abfindungsprämie an die bevor-
rechtigten Aktionäre* 2).

*) Vgl .Hofmann, Kriegsgewinnverschleierung bei Aktiengesellschaften.
Berlin 1920 (Heft 7 der Betriebs- und finanzwirtschaftl. Forschungen,
herausg. von F. Schmidt).

2) Beispiele: Kronprinz, Aktiengesellschaft Ohligs; Dividende 15%
fürl916, Kapital Verdoppelung um 5,6 Milk; davon wurden 40 % — 2,24 Mill-
aus dem Jahresreingewinn angerechnet bzw. den Aktionären, die das Be-
zugsrecht nicht ausüben wollten, eine Barzahlung von je 400 M. gewährt-
        <pb n="132" />
        ﻿Bilanzverlust.

125

Mitunter beschließt eine Generalversammlung, „Betriebs-
Überschüsse zur Beschaffung von Anlagekapitalien“ zu verwen-
den, ohne sich über die Wirkungen dieses Beschlusses klar zu
sein. Betriebsüberschüsse als Teile des Reingewinnes einer
Unternehmung können weder zur Beschaffung von Anlage-
kapital noch zur Schuldentilgung Verwendung finden. Beschließt
die Verwaltung einer Unternehmung trotzdem, den Überschuß
Wh angegebenen Sinne zu verwenden, so schafft sie eine dauernde
Reserve. Betriebsüberschüsse vermehren die flüssigen Mittel, die
direrseits zur Beschaffung von Produktionsmitteln oder zur
Zahlung von Schulden verwendet werden können. Die Ver-
wendung von Betriebseinnahmen (nicht Betriebsüberschüsse, wie
die Praxis sich häufig ausdrückt) zur Anlageerweiterung bewirkt
eine Verschiebung zwischen Anlage- und Betriebsvermögen, eine
Änderung in der Zusammensetzung des aktiven Vermögens.

Z. B.:

■	1. Fall	2. Fall	3. Fall |j	1. Fall	2. Fall	3. Fall
Anlagevermög.	3 Mill.	2,7	8,2 || Kapital		3 Mill.	3	3
Eiquide Mittel.	0,5 „	0,5	— j| Reingewinn .	0,5 „	0,2	0.2

Die erste Bilanz schließt mit einem Reingewinn von einer
kalben Million, im zweiten Falle werden 0.3 stille Anlagereserven
geschaffen, im dritten Falle überdies die Betriebseinnahmen zu
Erweiterungsbauten verwendet. Hätte die Generalversammlung
beschlossen, den Betriebsüberschuß zur Erweiterung der An-
lagen zu verwenden, träte an die Stelle eines verteilungsfähigen
Reingewinns eine offene Reserve.

Wie wird ein bilanzmäßiger Verlust behandelt?

1.	Er wird vom eigenen Kapital des Unternehmers ab-
Stschrieben (Kapitalkonto Soll bei der Einzelunternehmung,

Weitere Einzahlungen auf die jungen Aktien sollten ebenfalls zunächst
ans dem 15 % übersteigenden Jahresgewinn der Kriegszeit geleistet werden.

Verein für Chemische Industrie Mainz; Dividende 25%, Bonus 5%,
Kapitalerhöhung um 900 000 M. zum Nennwert, Einzahlung 20%, der
Rest aus dem Spezialreservefonds mit 720 000 M. gedeckt. Steueikurs
Ende 1916 325%; Barabfmdung an Aktionäre, die das Bezugsrecht nicht
ansüben, 300 M.; Anbietungsverhältnis 4 :1, theoretischerWert desBezugs-
r®chts auf Grund des Steuerkurses 45 %.
        <pb n="133" />
        ﻿126

Bilanzverlngt.

Konto der Geschäftsguthaben bei der Genossenschaft), bei Per-
sonalgesellschaften zunächst verteilt und dann von dem Kapital-
anteil der Gesellschafter abgeschrieben. Aktienvereine rechnen
vom Jahresreinverlust zunächst den Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr ab.

2.	Er wird vorgetragen, wenn die eigenen Mittel bzw. die
Kapitalbeteiligungen ihrer ursprünglichen Höhe nach unver-
ändert bleiben sollen, z. B. bei Aktiengesellschaften, gelegentlich
auch bei Kommandit- und offenen Handelsgesellschaften.

Debet	Verlust- und Gewinn-Berechnung:	Kredit

1.	Verlustsaldo aus dem Vorjahre .

2.	Verteilung des Reingewinns aus

dem Vorjahre...................

a)	Einlage in den Reservefonds ..

b)	Einlage in die Betriebsrücklagen.

c)	Einlage in den Erneuerungsfonds.

d)	an die Genossen:
aa) Kapitaldividende

.. % Zinsen auf .M, Geschäfts-
guthaben .................

bb) Milchdividende

auf . . kg eingelieferte Milch

pro kg ... ^ .............

cc) Kgpfdividende

an ... Genossen Jt ... pro
Genosse.........

e)	Sonstige Verwendung

f)	Vortrag auf neue Rechnung ...

3.	folgen Kosten, Zinsen, Abschrei-
bungen des laufenden Jahres ...

4.	Nicht gedeckter Verlust aus dem

Vorjahr (Kredit 2d) ...........

5.	Reingewinnsaldo ...............

1.	Gewinnsaldo aus dem Vorjahre •

2.	Deckung des Verluste aus dem Vor-
jahre ............................•

a)	Abschreibung aus dem Reserve-
fonds ............................-

b)	Abschreibung aus der Betriebs-
rücklage ..........................

c)	Zuschuß der Genossen;

aa) durch Abschreibung an den

Geschäftsguthaben..........

bb) durch Zahlung bzw. Belastung
von M . - pro Genosse
ec) durch Ausschlag auf .. kg ein-
gelieferte Milch pro kg ... -5t

d)	Vortrag auf neue Rechnung

(siehe Debet 4) ................

folgen Überschüsse, Zinsen usw.

4.	Nicht verteilter Gewinn aus dem

Vorjahre.......................

5.	Verlustsaldo .................

3,

3.	Er wird aus einem Reservefonds gedeckt, z. B. der gesetz-
lichen Reserve „entnommen“ (vgl. „Reserven“, S. 102).

4.	Der Bilanzverlust, die Unterbilanz, wird von einem durch
außerordentliche Maßnahmen (z. B. Sanierung, Zuzahlung, Schul-
denerlaß, Schenkung von Aktien) erzielten Buchgewinn abge-
rechnet, „gedeckt“.
        <pb n="134" />
        ﻿Bewertungsgewinue.

127

5.	Endlich gibt es Fälle, in denen von den Unternehmern
des Betriebes eine Einzahlung des Verlustanteils gefordert wird,
z- B. Gewerkschaften, Genossenschaften.

Das vorstehende Schema gibt Einblick in die Gewinn- und
Verlust Verteilung einer Molkereigenossenschaft (S. 126).

Der Reingewinn oder Reinverlust ist der Ausgleichsposten
der Ertragsbilanz, wie er in der B. der Kapitalgesellschaften ein
Ausgleichsposten der Abschlußbilanz ist. Beide haben also den
gleichen Charakter wie das „Kapitalkonto“, das als „Gegen-
gewichtskonto“ der doppelten Buchführung das Bilanzkonto
(der Einzelunternehmung) ausgleicht. Angenommen, ein Unter-
nehmen mache nur Bargeschäfte; dann ist mindestens der Rein-
gewinn auch in Bargeld vorhanden. Etwaige Abschreibungen
nuf das Anlagevermögen vermindern den „berechneten“ Rein-
gewinn, nicht den wirklich verdienten, z. B.;

1. Jahr		2. Jahr			
Anlagen 		. 100	Anlagen 		100		
^aren .	, 90	-f-Abschreib. .	10 90		
Bargeld		. GO	Waren 		.... ~		
Kapital 		. 250	Bargeld	... 173	Kapital 		... 263
				Einlage		. ,. 250
				Reingewinn.. . .	. 13

Die Waren wurden im 2. Jahr für 115 gegen Bargeld ver-
kauft; Unkosten 2. Der verdiente Gewinn ist 23, der durch
Abschreibungen zahlenmäßig aut 13 verringert wird.

Die Gewinne der Ertragsberechnung sollen schon realisiert,
d- h. verdient sein, nicht nur bei Kapitalgesellschaften. Es ist
^gemeiner Grundsatz ordentlicher und vorsichtiger Kaufleute, in
dtren Ertragsberechnungen fiktive, d. h. rein buchmäßige, rech-
nungsmäßige oder, wie wir sie nennen wollen, Bewertungs-
§e«’wne auszuschließen durch Bewertung höchstens zum An-
8cbaffungs- oder Herstellungspreis, oder auszuscheiden, indem
n^n solche Scheingewinne in den B. besonders ersichtlich macht.
S° werden beispielsweise solche Bewertungsgewinne an Effekten
kei den österreichischen Versicherungsgesellschaften einem „Konto

bir Kursdifferenzen“ auf der Passivseite der B. zugeschrieben
uüd so der Verteilung an die Aktionäre entzogen. Ebenso könnte
        <pb n="135" />
        ﻿128

Bewertungsgewinne.

man die Wirkungen der Bewertung von Veräußerungsgegen-
ständen zum Verkaufspreis auf die Ertragsrechnung durch Er-
richtung eines Wertberichtigungskontos in der B. beseitigen,
(vgl. S. 53). Endlich kann man sich hinsichtlich der Bewertungs-
Verluste dem Verfahren der nachfolgenden Gewinn- und Ver-
lustrechnung anschließen, die sich auf die kameralistische Buch-
führung stützt.

Auszug aus dem Gewinn- und Verlustkonto einer Sparkasse.

Bezeichnung	I. Eff  Einnahme  M A		ektiv  Ausgabe  M $		II. D Kursänd  Einnahme M $		urch  erungen  Ausgabe  M &amp;	
Mehreinnahmen an Zinsen ..	706 464	93	—	—	—	—	—	-
Mehreinnahmen an Provision .	8 794	86	—	—	—	—	—	—
Effektiver Gewinn an Effekten								
durch Veräußerung		13 585	80	-	—	-	-	-	—
desgl. an Effekten des Reserve-								
fonds durch Auslosung....	102	50	—	-	—	—	—	—
Verlust an Effekten durch								85
Kursänderung 		—	-	—	—	—	—	34 859	
Verlust an Effekten des Re-								05
servefonds durch desgl. ...	—	—	—	—	—	—	28 201	
Überweisung aus d. Spezial-								
reservefonds 		—	—	—	—	63 060	90	—	
Beitrag z. d. Verwaltungskost.	—	-	180 984	49	—	—	—	—
Überweis, an d. Reservefonds	—	—	276 012	54	—	—	—	
Überschüsse aus 1915 		—	-	271 951	06	—	—	—	
Summa		j 728 948	09	728 948|09		63 060	90	63 060190	

Der Verlust ist zum Teil wirkliche Vermögensminderung!
Ausgabeverlust, zum Teil rein buchmäßiger Bewertungsverlusti
wie Abschreibungen und Kursverluste auf Bestände (Bd. I»
S. 76 ff.).

Die Unterscheidung zwischen verdientem Gewinn und noch
nicht verdientem Bewertungsgewinn bedarf einer Erweiterung-
Wer Waren oder Fabrikate auf Zeit verkauft und am Bilanztag0
seine Kaufpreisforderungen mit ihrem Nennwert in die B. ein-
setzt, dessen Bilanzgewinn enthält gleichfalls noch nicht ver-
dienten Verkaufsgewinn. Der im Verkaufspreis bzw. in der
Kaufpreisforderung eingeschlossene Gewinn ist erst mit der
        <pb n="136" />
        ﻿Wahrer Gewinn.

129

Zahlung der Schuld verwirklicht1), kann und wird häufig infolge
Nichteinhaltung des Zahlungszieles mittelbar durch buchmäßig
nicht in Erscheinung tretende Zinsverluste geschmälert. Selbst
wenn die rechtlich bestehende Forderung an den Kunden auch
wirtschaftlich vollwertig ist, Zahlungsfähigkeit und Zahlungs-
willen außer Zweifel stehen, auch keine Beanstandungen wegen
Mangelhafter Ware zu gewärtigen sind, so ist im Prinzip doch
ein noch nicht erworbener Gewinn verrechnet, obgleich ein um
den Verkaufsgewinn höheres Aktivum der Forderung der Ver-
Mögensmasse zugewachsen ist 2). Ähnliches gilt von Zinsforde-
Gingen, die im neuen Jahre fällig und in der Schlußbilanz als
Aktivum eingestellt werden.

Der Gesetzgeber verlangt für Aktiengesellschaften die Dar-
stellung des aus der Vergleichung der Aktiva und der Passiva
sich ergebenden Gewinnes oder Verlustes, nicht des tatsächlichen,
des wahren Gewinnes. Dieser kann kleiner oder größer sein als
der Bilanzgewinn. Er ist kleiner, wenn bestimmte Verluste
elfen, oder im geheimen aus Reserven gedeckt worden sind,
Wenn eine stille oder eine offene Reserve zur Gewinnausschüttung
Verwendung fand, wenn aktives Vermögen höher als zulässig
bewertet wurde, wenn (z. B. durch unterlassene Abschreibungen)
Verluste „transitorisch“ als Aktivum gebucht wurden usw.
iJer wahre Gewinn kann größer sein, wenn Gewinnteile ver-
deckt oder zu Abschreibungen verwendet wurden3), infolge
niedriger Bewertung, wenn im Laufe des Bilanzjahres eine Re-
serve errichtet wurde usw. Bei der Feststellung des Bilanz-
ergebnisses nach § 261 HGB. wird vorausgesetzt, daß Aktiva

l) Nach den Statuten der Leipziger Immobiliengesellschaft ist der
Vorstand berechtigt, wenn die Gesellschaft ein Grundstück mit Gewinn
Erkauft und der Kaufpreis nicht in voller Höhe bar bezahlt ist, den Kauf-
Preis ganz oder teilweise bei der Festsetzung des Jahresgewinnes außer
A-ßsatz zu lassen und den Gewinn erst dann einzustellen, wenn er wirklich
bezahlt ist (Krisenenquete des Vereins f. Sozialpolitik, Bd. 6 S. 256, 279,
337 ff.).

21 Fischer, Bilanzwerte II. S. 247.

3) Z. B. verwandte ein Stahlwerk die Einnahmen aus Lizenzverkäufen
für ein geheim gehaltenes Fabrikationsverfahren mit 285 000 M. zur Ab-
schreibung auf Waren-Konto, ohne dies auf Gewinn- und Verlust-Konto
*u buchen.

Seltner, Buchhaltung und Bilanzkunde, II. 6. u. 7. Aull.

9
        <pb n="137" />
        ﻿130

Wahrer Gewinn.

and Schulden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend be-
wertet sind und die B. gegen keinerlei Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung verstößt.

Die Ertragsbilanz soll eine vollständige Rechnung der Einzel-
gewinne und Einzelverluste sein; sie wird zu einer unvollständi'
gen, wenn Gewinne aus bestimmten Quellen oder Einzelverluste
nicht über diese Generalrechnung der Kapitalveränderungen ge-
leitet werden, beispielsweise, wenn Effekten-Spekulations- oder
Finanzierungsgewinne zu geheimen Abschreibungen auf Beteili-
gungen und Anlagevermögen oder zur Aufrechnung von Debi-
torenverlusten Verwendung finden; oder wenn Debitorenverluste
in das nächste Jahr „geschoben“ werden, indem man bereits
eingetretene Ausfälle an Forderungen in der Jahresbilanz zu-
nächst unberücksichtigt läßt, die Forderungen als vollwertig
einsetzt und die Verluste erst im nächsten Bilanzjahr verrechnet-
Ähnlich können bestimmte Gewinne verschoben werden, beispiels-
weise durch Einstellung unter die Kreditoren (unverrechnete
Gewinne). Bestimmte Verluste werden aus einer offenen oder
stillen Reserve gedeckt oder sie werden unkennbar für den Fern-
stehenden als Aktivum eingestellt und allmählich abgebucht.
So beispielsweise werden Reparaturkosten oder Disagio bei der
Ausgabe von Obligationen sowie Hypothekenzinsen einem An-
lagekonto zugeschrieben und im Wege der üblichen Abschrei-
bung allmählich in den folgenden Jahren als Verlust verteilt-
Außer Verschiebungen zwischen Gewinnen und Verlusten gibt
es Verschiebungen innerhalb der einzelnen Gewinne, beispiels-
weise werden Effekten-Spekulationsgewinne auf Zinsen- und Pro-
visionskonto übertragen, weil Gewinne aus dem „laufenden“
Bankkreditgeschäft in der öffentlichen Bilanzkritik naturgemäß
anders gewertet werden als Gewinne aus starker Beteiligung
an der Effektenspekulation. Gewinne aus vorteilhafter Abstoßung
von Beteiligungseffekten, Terrains, aus dem Gründungs- und
Konsortialgeschäft der Banken werden nur selten in voller
Höhe als solche Gewinne in der Ertragsbilanz ausgewiesen.
Sie werden zumeist verschoben.

Der bilanzmäßige Reingewinn bildet am Bilanztage stets
einen Teil des eigenen Kapitals, gleichviel, ob er als Sonder-
posten in der Sehlußbilanz erscheint oder im Saldo der B. auf
        <pb n="138" />
        ﻿Form und Inhalt der Ertragsbilanz.

131

dem Kapitalkonto verschwindet. Er ist anderseits bei Gewinn-
verteilungFgesellschaften der verteilungsfähige Gesamtgewinn,
Ob dieser Vermögenszuwachs liquide vorhanden ist oder in An-
lagevermögen verwandelt wurde, ist für seine Verteilung (Rech-
nung) und seine Auszahlung rechtlich Nebensache. Die Aus-
Kahlungsbeträge, z. B. Dividenden, Tantiemen, Gratifikationen,
Überweisungen an Wohlfahrtskassen verwandeln bei Gewinn-
verteilungs- und Auszahlungsgesellschaften am Tage des Ver-
teilungsbeschlusses einen erheblichen Teil des Reingewinnes in
ecbte, sofort fällige Schulden der Unternehmung.

Der Verlust einer Aktiengesellschaft wird im Grunde auch
»Verteilt“, wenn die Zwangsreserve zu seiner vollständigen
Deckung verwendet wurde, w’eil dadurch der Anteil am Gesell-
8chaftsreinvermögen kleiner wird und sämtliche Aktionäre zur
Deckung beitragen. Auch die Herabsetzung des Grundkapitals
zür Deckung einer Unterbilanz kommt einer Verteilung des
Verlustes gleich.

Form und Inhalt der Ertragsbilanz sind im Aktienrecht *)
nmht erläutert; man wird annehmen dürfen, daß sie nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt werden
Müssen. Diese Grundsätze stehen nicht fest. Ob die Ertrags-
k'lanz ausführlich2) oder summarisch, durchsichtig oder ver-
8chleiert ist, ist in das Belieben des bilanzierenden Unternehmers
gestellt. Wie in der Vermögensbilanz, so ist auch die Möglich-
keit zu Verschiebungen und Änderungen in den Ergebnissen
fler Ertragsbilanz gegeben. Ob der Jahresgewinn wirklich Ge-
^ön des laufenden Jahres ist oder ob er aus Erträgnissen frühe-
rer Jahre (z. B. durch Liquidierung stiller Reserven) gespeist
^d, ob seine Zusammensetzung richtig oder verändert, ob und
Zuviel vom Jahresverdienst versteckt, nicht verrechnet oder
Segen Verluste aufgerechnet ist, ob alle Verluste des Jahres
^errechnet oder ob bestimmte Verluste in das nächste Bilanz-
jahr hinübergeschoben sind, läßt sich ohne Nachprüfung der
Unterlagen für die Gewinn- und Verlustrechnung nicht ermitteln.
Äuch können Verlustposten in Erscheinung treten, die sich bei

1)	Vgl. jedoch § 27 und 28 Abs. 3 Hypothekenbankgesetzes.

2)	Beispiel einer spezialisierten Ertragsbilanz (Schiflahrtsunterneh-
oiung);

9*
        <pb n="139" />
        ﻿132

Form und Inhalt der Ertragsbilanz.

genauer Prüfung als Gewinnberichtigungsposten der vorjährige11
Ertragsbilanz darstellen; z. B. der Veräußerungswert eines
Gegenstandes, dessen Anschaffungspreis 80 war, wird mit 100
in die B. eingestellt, der wirkliche Verkauf liefert 95; demnach
wird der Bewertungsgewinn des Vorjahres (20) durch schein-
baren Verlust auf die Bestände (5) auf sein richtiges Ergebnis
(15) zurückgeführt. Abschreibungsgewinne auf zweifelhafte
Forderungen berichtigen den Abschreibungsverlust auf solche
Forderungen; z. B. Nennwert 100, abgeschrieben 80, demnach
Bilanzwert 20; Eingang 45, Abschreibungsgewinn 25, wirk-
licher Verlust 55 (vgl. auch S. 78 ff.).

Debet.	M	-9»	M	A
Abschreibung				
auf D. „Pionier“		21 530	35		
„ D. „Arnold Luyken“		34 201	07		
„ „Emma Luyken“		37 439	17		
„ „Mara Kolb".		24 000	-	117 179	
Unkosten				17 632	21
Zinsen				28 480	19
Steuern				12 000	
Reingewinn	 M 191 104,44				
ab Reservefonds	 „	10 000,—			10 000	
M 181 104,44				
ab Reparatur- u. Erneuerungsfonds „	40 000,—	f		40 000	—
Bleiben .. it 141104,44				
Verteilt wie folgt;				
Tantieme laut Statut:				
an den Vorstand		3 527	61		
an den Aufsichtsrat		8 757	68		
10 % Dividende auf dividendenberechtigtes Ak-				
tien-Kapital von	 M 1 250 000,—	125 000	—		
Gewinn-Vortrag		3 819	15	141 104	Ü
			366 396	43
Credit.			M	A
Gewinn durch D. „Pionier“ 				72 984	5»
„	D. „Arnold Luyken“				72 521	95
„	„ D. „Emma Luyken“ 				85 883	35
„	D. „Elita Nossack“ 				18 101	68
D. „Mara Kolb“				116 904	87
			366 396	43
        <pb n="140" />
        ﻿Form und Inhalt der Ertragsbilanz.

133

Die Ertragsbilanz gibt Aufschluß: a) über den Jahresgewinn,
d- i. Gesamtgewinn ohne Gewinnvortrag, richtiger Jahres6r«/to-
§ewinn mit den früher erwähnten Einschränkungen der Unvoll-
ständigkeit (Bd. I, S. 100); b) über den Jahresreingewinn, d. i.
Jahresbruttogewinn abzüglich der Verluste des Bilanzjahres;

c)	bei Kapitalgesellschaften auch über den Bilanzgewinn, d. i.
dar Jahresreingewinn zuzüglich Gewinnvortrag oder abzüglich
des Verlustvortrages aus dem Vorjahre. Bei Kapitalgesellschaf-
ten ist der bilanzmäßige Erfolg oder Mißerfolg nicht identisch
'äit dem Erträgnis oder dem Verlust des Bilanzjahres. Auch
Jahresgewinn und bilanzmäßiger Beingewinn nicht iden-
teschx). Ob der Jahresreingewinn der „wahre“ Gewinn ist,
°hiß im Einzelfall entschieden werden. Häufig findet man im

J) UnrichtigRehm, Bilanzen, S. 643ff.; vgl. die folgendenBilanzaktiva:

Gewinn- und Verlust-Konto;

Vorjähriger Verlust....................

Reservefonds................ M 45 200

Spezialreservefonds....... „ 10 000

Gewinn durch Zusammenlegung

von Aktien .................. 24 000

M 346 344,15

,, 79 200,-

Oiesjähriger Gewinn

Debit.

Geschäfts- und Betriebs-Unkosten,

Abschreibungen...................

Verlust auf Debitoren............

M. 267 144,15
121 397.75

Bilanzsumme

145 746

3 06U 881

40

sl

Steuern, Zinsen usw. ..

...... M 43 227,54

......... „	3 534.44

M,

126 224
46 761

172 986

A

47

98

45

Diesjähriger Gewinn
Verlust vom Vorjahre

Kredit.

Gewinn aus Diversen..............

Geschäfts-Gewinn.................

Verlust vom Vorjahre............

Diesjähriger Gewinn ........

Bleibt Verlustsaldo ........

M, 121 397,75

267 144

440 130

15

60

JL 2 400,-
291 984.20
267 144,15
121 397.75

294 384 20

145 746 40

440 130 60
        <pb n="141" />
        ﻿134

Form and Inhalt der Ertragsbilanz.

Gewinnverteilungsvorschlag der Aktiengesellschaften Posten, die
wirtschaftlich Unkosten der Unternehmung sind, z. B. die festen J
Tantiemebezüge des Vorstandes, notwendige Abschreibungen-
vielfach findet man Ausdrücke wie Bruttoüberschüsse, Be-
triebsüberschüsse, Reinertrag u. ä., Bezeichnungen, die besonders
für Gewinnbeteiligungsverträge, Rückkaufsberechnungen von
Eisenbahnen, Elektrizitätswerken usw. große Bedeutung er-
langen können und wegen unklarer Formulierung der Vertrags-
bestimmungen häufig Gegenstand eines Prozesses werden. Der
Betriebsüberschuß oder Betriebsgewinn ist ein Teil des Jahres-
gewinns. Der Reinertrag des Betriebes, d. i. der Überschuß
der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben für Unter-
haltung, Verwaltung, Betriebsunkosten, wozu man auch die
natürlichen Abschreibungen für Abnutzung der BetriebsanlageD
und Betriebsmittel rechnen muß. Der Betriebsüberschuß zu-
züglich sonstiger Gewinneinnahmen, z. B. aus Effektenbesitz,
Kapitalzinsen, Grundstückverkauf usw. geben den Jahres-
gewinn. Unter Bruttoüberschuß versteht man gewöhnlich deO
Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
ohne Berücksichtigung der Abschreibungen. Die Terminologi®
ist keineswegs feststehend, weshalb es sich empfiehlt, den Begriß
„Betriebsüberschuß“ vertraglich genau zu bestimmen 1).

Durch eine kleine Änderung der üblichen Abschlußmethode
kann das Gewinn- und Verlustkonto der Aktiengesellschaften
das werden, was es sein soll: eine Analyse des Jahresgewinns
oder Jahresverlusts. Läßt man den Gewinnvortrag aus dieser
Rechnung fort, stellt ihn als selbständigen Bilanzposten wi®
jede andere Reserve ein (Gewinnvortragskonto), dann zeigt di®
Ertragsbilanz in ihrem Saldo das Jahresergebnis.

Die meisten Aktiengesellschaften führen alljährlich zwei
Gewinn- und Verlustkonten; das erste wird bei Beginn des
Bilanzjahres eröffnet und dient dem Vortrag des noch unver-
teilten Reingewinns aus dem Vorjahr. Das zweite, das Geschäfts-
jahr abschließende Gewinn- und Verlustkonto, beginnt mit dein
Gewinnvortrag, übernimmt die Gewinne und Verluste am End®
des Jahres. Zweckmäßiger erscheint die Verbuchung des un-

!) Vgl. meinen Aufsatz „Gewinnbeteiligung an Erwerbsunterneh-

mungen“, Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis, 1915-
        <pb n="142" />
        ﻿Form und Inhalt der Ertragsbilanz.

1B5

verteilten Reingewinns auf einem besonderen „Gewinnvertei-
hingskonto“ [vgl. 12. Abschnitt, VI.].

Eine sehr verständige Scheidung der Geschäftsgewinne von
änderen Erfolgen zeigt das nachstehende Schema einer engli-
schen Ertragsbilanz mit Zwischenabschluß. Auch findet man,
daß das Gewinn- und Verlustkonto mit der Darstellung der
Gewinnverteilung beginnt, rechts den unverteilten Reingewinn
des Vorjahres, links die Gewinnverteilung darstellt, durch
Zwischenabschluß den Gewinnvortrag auf die rechte Seite stellt
hnd nunmehr Gewinne und Verluste des Jahres wie üblich auf-

ciramt (vgl. S. 126).

höhne			Gewinn auf Waren	
Abschreibungen 		-f- Verlust	
Versicherung		b
a	Kommissionswaren 	
Saldo					 s	Provisionen 	
Geschäftskosten:	Saldo	 s
Reise, Gehälter, Kl. Spesen,	Diskont, Zinsen	
Reparaturen		
Nettogewinn		

Für den Erfolgsnachweis der Aktiengesellschaften bestehen
sondervorschriften: 1. Der aus der Vergleichung sämtlicher
Aktiva und sämtlicher Passiva sich ergebende Gewinn oder
Verlust muß am Schlüsse der B. besonders angegeben werden

(§ 261 Ziff. 6).	2. Der Vorstand hat-------für das verflossene

Geschäftsjahr eine Bilanz, ____eine Gewinn- und Verlustrech-

Qhng .... vorzulegen (§ 260 HGB.).

Zu 1. Gegen diese Bestimmung wird vielfach verstoßen.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist zweifellos die Absicht des
Gesetzgebers dahin gegangen, die Verwaltungsorgane zur Vor-
legung einer sogenannten Bruttobilanz anzuhalten, eine B., die
den verteilungstähigen Reingewinn unverteilt in einer Ziffer er-
sichtlich macht. Aktienunternehmungen veröffentlichen häufig
eine sogenannte Nettobilanz1), die mit dem Gewinnvortrag schließt,
den Reingewinn also nicht ersichtlich macht, sondern sofort auf

*) Beispiele vgl. S. 9, 31, 132.
        <pb n="143" />
        ﻿186

Form und Inhalt der Ertragsbilan*.

die einzelnen Konten verteilt. Dieses Verfahren entspricht nicht
dem Sinne des Gesetzes (§ 265). Auch Bilanzen ohne Gewinn
und ohne Verlust kommen vor.

Gewöhnlich werden die der Generalversammlung vorzu-
legenden B. veröffentlicht1), die rechtlich nur die Bedeutung
eines Vorschlages der Verwaltungsorgane an die Generalversamm-
lung, also provisorischen Charakter hat. Für diese vorläufige B-
verlangt das Gesetz die Angabe des Reingewinns am Schluß
der B. Der Gewinnverteilungsvorschlag kann am Schlüsse in
der B. oder vor der Geldspalte angegeben werden. Einige Aktien-
Unternehmungen veröffentlichen zwei Bilanzen, eine Brutto-
bilanz mit dem zu verteilenden Reingewinn und eine Netto-
bilanz nach Aufteilung des Reingewinns infolge der Beschlüsse
der Generalversammlung. Andere Kapitalgesellschaften ver-
teilen teilweise den Reingewinn, indem sie schon innerhalb der
Bilanzaufstellung einzelne Reservekonten speisen und den Rest-
gewinn als „Reingewinn“ anführen. Auch dieses Verfahre»
ist gesetzlich unzulässig und führt zu einer Verschleierung des
wirklichen Reingewinns.

Die Aktiva und Passiva, aus deren Vergleichung sich der
Reingewinn ergibt, sind dem Gesetze entsprechend zu bewerten-
Daraus folgt, daß jene industriellen Betriebe gegen das Gesetz
verstoßen, die das Anlagevermögen ohne Abschreibung lassen,
einen Bruttogewinn nachweisen und erst in der Gewinnverteilung
für Abschreibungen einen Betrag „zurückstellen“ (§ 237 HGB.)-

Der Reingewinn der B. soll mit dem der Gewinn- und Ver-
lustrechnung übereinstimmen; dagegen wird verstoßen, wenn
die B. einen Bruttogewinn, die Ertragsberechnung hingegen
unter Berücksichtigung der Abschreibungen einen anderen Rein-
gewinn angibt. Unrichtig ist auch folgendes Beispiel:
        <pb n="144" />
        ﻿Form und Inhalt der Ertragsbiianz.

137

Gewinn- und Verlustkonto

Spesen		, . . . 459 050,39	Gewinn vertrag			 75 229,37
Abschreibungen . . .	....	72 595,72		
	531 646,11		
		Verlust 1919: 			 98 031,88
			531 646,11

Eine andere Aufstellung aus der Praxis ist die folgende;

Passiva:

Bruttogewinn ..... 448 003,05

-f- Abschreibungen .. 158 868,30
Reingewinn........ 289 134,75

Gewinn- und Verlustkonto

Einzelverluste ....	. , .. 1 060 157,04	Gewinnvortrag ....	26 188,08
Bruttogewinn ...	. . .	448 003,05	Waren-Konto		. . . 1 481 972,51
	1 508 160,59		1 508 160,59

Diese Bilanz entspricht dem Gesetze, da dieses über den
Inhalt der Ertragsbilanz keine Bestimmungen enthält und nicht
vorschreibt, ob dort der Bruttogewinn oder Reingewinn er-
81chtlich zu machen ist.

Die Aufrechnung eines Verlustvortrages gegen den dies-
jährigen Reingewinn ist in der B. ersichtlich zu machenx).

Zu 2. Die Ertragsbilanz ermittelt die Gewinne, die Ver-
luste und den Unterschied zwischen beiden. Der Gesetzgeber
verlangt eine Gewinn- und Verlustrechnung, keine Betriebs-
Dehnung, d. h. keine Übersicht über Betriebseinnahmen und
Betriebsausgaben. Reingewinn ist nicht identisch mit Betriebs-
guwinn. Privateisenbahngesellschaften veröffentlichen eine Be-
triebsrechnung, deren Überschuß auf Gewinn- und Verlustkonto
übertragen wird. Deutsche Brauerei-Aktiengesellschaften hin-
gegen vermengen häufig die Reingewinnberechnung mit der

*) Wenn zwei Bilanzen mit Verlust abschließen, sind die Ergebnissa
beider Jahre auseinanderzuhalten:

Aktiva Verlustvortrag ....	35 718,—

Verlust für 1919 .. 213 175,15
Unterbilanz.................. 248 893,15
        <pb n="145" />
        ﻿138

Betrie bsrochnnngen.

Beispiel der Ertrags {Quartals-) rechnung einer Minengesellschaft:

50 Stempel.	25 300 verpechte Tonnen.

Kosten und Wert pro Tonne sind auf Basis des verpochten Erzquantuins

berechnet.

Betriebsausgaben.	Kosten			Kosten pr®  verpochte
Abbau, Förderung und Wasserhaltung (auf	i	E		Tonne  £
Basis des abgebauten Quantums = 10 s.				
1,890 d. pro Tonne)		18 111	7	9	14	2,460
Sortierung und Zerkleinerung 		2 057	10	8	1	7,365
Verpochung		2 546	6	2	1 11,965
Ausgaben im Cyanidwerk (auf Basis des be-				
handelten Quantums = 2s. 6,067 d. pr. T.)	2 273	15	7	1	9,40«
Allgemeine Unkosten 		2 214	19	6	1	8,847
	27 203	19	8	1. 1, 4,087
Abschreibung auf Grubenaufschließung		3 825	0	0	3	0,000
	31 028	19	8	1. 4. 4,037
Saldo, Betriebsgewinn für das Quartal 		1 979	3	9	1 6,628
	33 008	3	5	1. 5. 10,665
Dienst der Obligationsanleihe		751	4	0	
Zinsen auf Vorschüsse			472	13	11	
Saldo, Gewinn für das Quarta) 		953	13	10	
	2 147	11	9	

Betriebseinnahmen.	Wert

Verpochte 25 500 Tonnen (50 Stempel arbeite-	£

ten 87,985 Tage) ergaben 4729,771 ozs.

Feingold.............................. 20 042 8 l

Im Cyanidwerk behandelte 18 150 Tonnen er-
gaben 3059,768 ozs. Feingold .............. 12 965 15 4

33 008 3 5

Saldo wie oben ............................ i 979 3 9

Pachtgelder................................ 168 8 0

2 147 11 9"

Wert pto

verpochte

Tonne

£

15	8,604

10 2,061
1. 5. 10,665

In dem obigen Ausweis ist die Gewinnsteuer nicht berücksichtigt.
        <pb n="146" />
        ﻿Betriebsrechnimgen.

139

Ausgaben und Einnahmen, einschließlich der Ausgaben über Kapitalkonto.

£

Betriebskosten (wie oben) .............................. 31 028 19 8

Dienst der Obligationsanleihe (wie oben)................ 721 4 0

Zinsen auf Vorschüsse (wie oben)........................ 472 13 11

Grubenaufschließung..................................... 8 271 16 8

Hauptschacht............................................ 2 431 15 9

Maschinen und Anlagen..................................._■____63 9 3

39 989 19 3

Abzüglich Amortisation auf Grubenaufschließungskonto...	3 825	0	0

36 164 19	3

£

Einnahmen aus dem Pochwerk ......................... 20 042 8 1

„ aus dem Cyanidwerk............................ 12 965 15 4

„ an Pachtgeldern............................... 168	8	0

33176 11	5

Saldo	......................... 2 988 7 10

36164 19 3

Schema der Betriebs- {Gewinn- und Verlust-)rechnung einer
Transportanstalt.

1 Eisenbahn-Betriebseinnahmen:

Fracht, Passagiere, Post, sonstige Beförderungen und

Betriebseinnahmen ..................................

Betriebsausgaben:

Instandhaltung von Bahnen und Bauten, von Aus-
rüstungsmaterialien, Ausgaben für den Betrieb, für Be-
förderung, für Verschiedenes .......................

Einnahmeüberschuß aus dem Eisenbahnbetrieb .........

Abzüglich Steuer für Eisenbahn......................

Betriebsüberschuß oder Betriebseinkommen............

H- Einnahmen, die nicht aus dem Betriebe erzielt wurden:
Pacht, Miete, Dividenden und Zinsen auf Wertpapier-
besitz und Beteiligungen, verschiedene Einnahmen . . ■

Bruttoeinnahmen ........

HI- Abzüge;

Pachtausgaben für Betriebsmittel, Steuern, Zinsen auf

Anleihe und andere Schulden, Verwaltungskosten .....

Nettoeinnahmen .......

129 865 MUL

87 753

42 112  6 371	J5
35 741	li
17 792	jj
53 533	n
32 910	»&gt;
20 623
        <pb n="147" />
        ﻿140

Rentabilität.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Der Erlös für Bier ist
kein Gewinn und die Ausgaben für Materialien, Löhne usw.
sind keine Verluste. Die Betriebsrechnung ist eine Hilfsrecbnung
zum Gewinn- und Verlustkonto, eine Analyse des Betriebsüber-
schusses, also nur eines Teiles des Jahresgewinns. (Vgl. das
Beispiel S. 138.)

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält: Gewinnvortrag,
Nettoeinnahmen und Abschreibungen, Reingewinn, etwaige
Rückstellungen.

1.	Die Betriebsrechnung ist eine Gegenüberstellung von Ein-
nahmen und Ausgaben einer Unternehmung während eines
Zeitraumes.

2.	Die Ertragsrechnung (Ertragsbilanz, das Gewinn- und
Verlust-Konto) ist eine Gegenüberstellung von Gewinnen und
Verlusten während eines Zeitraumes.

3.	Die Vermögensbilanz ist eine Gegenüberstellung von Ak-
tiva und Passiva für einen bestimmten Zeitpunkt.

Exkurs zum 11. Abschnitt.

Die Rentabilität.

Als Maßstab für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
dient die Rentabilität, ein grundlegender Begriff auch in der
Privatwirtschaftslehre, die im wesentlichen Rentabilitätslehre
der Einzelwirtschaft ist. Die Erzielung größter Rentabilität
ist das anzustrebende Ziel jeder Erwerbswirtschaft. Die Mittel,
dieses Ziel zu erreichen, sind durchaus verschieden, aber ein-
heitlich in ihrer Tendenz: Minderung der zur Erzielung eines
Ertrages erforderlichen Kosten. Wir verstehen unter Rentabilität
das für einen bestimmten Zeitraum ermittelte zahlenmäßige Ver-
hältnis zwischen Reinertrag und Kapital.

Die Rentabilität des eigenen Kapitals (Unternehmerkapital)
ist das Verhältnis des jährlichen Reinertrages zu den eigenen
Mitteln. Es ist bei der Einzelfirma einfach zu berechnen:

Kapitaleinlage bei Beginn des Geschäftsjahres 100

„	am Schluß „	„	109

Kapitalzuwachs ........... 9

-f Entnahme auf Kapitalkonto.............. 2

Reingewinn des Jahres ...	11
        <pb n="148" />
        ﻿Rentabilität.

14]

Die zahlenmäßige Rentabilität des Kapitals ist 11 %. Ge-
wöhnlich zerlegt man rechnungsmäßig den Jahresertrag in
Kapitalzins und Unternehmergewinn, rechnet also beispielsweise
5% Kapitalzins auf die eigenen Mittel, hier auf 100 M. Erst

über das arbeitslose Einkommen des Kapitalbesitzes hinaus-
gehende Teil des Ertrages ist Vergütung für Unternehmerarbeit
und Kapitalrisiko. Eine Unternehmung ist erst dann als ren-
tabel anzusehen, wenn der Jahresertrag die verkehrsübliche
Verzinsung einer Kapitalanlage übersteigt. Gewerbetreibende
zerlegen den Jahresertrag häufig in drei Teile, unbewußt der
kehre vom Unternehmereinkommen folgend: Kapitalzins, Unter-
uehmerlohn für Arbeitsleistung (Meisterlohn) und Unternehmer-
gewinn als Vergütung für Kapitalverwendung und -risiko.

In ähnlicher Weise berechnen die persönlich haftenden und
tätigen Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft die Renta-
bilität. Das einem geschäftsführenden Gesellschafter zugebilligte
De halt ist nicht als Bestandteil der Kapitalrente dieses Gesell-
schafters anzusehen.

Wesentlich komplizierter sind die Rentabilitätsberechnungen
bei Aktiengesellschaften1): a) Das Verhältnis zwischen Dividende
Und dividendenberechtigtem Kapital hat vorwiegend für die
Aktionäre Interesse. Für diese ist die Rentabilität des Erwerbs-
Preises der Aktien, die effektive Verzinsung bzw. die Kursrentabili-
tät wertvoller; z B. der Anschaffungskurs einer Aktie wäre
^58%, mit Rücksicht auf die Nebenkosten 458%%, Dividende
42%, Rentabilität 55/10%. Die Kapitalrente für den Aktionär
umß etwaige Zuzahlungen ä fonds perdu im Wege der Sanierung
«der bei der Gründung, den Wert bzw. den Erlös des Bezugs-
rechts und etwaiger sonstiger Leistungen der Aktionäre mit-
berücksichtigen.

b) Bilanzkritisch und volkswirtschaftlich wichtiger sind die
Verhältniszahlen vom Standpunkt der Unternehmung. Hier
interessiert zunächst die Rentabilität der eigenen Mittel. «) Das
Verhältnis zwischen Jahresüberschuß und dem dividendenbe-
rechtigten eingezahlten Aktienkapital gibt den Gewinn, den das

i) Vgl. Moll, Die Rentabilität der Aktiengesellschaften, Jena 1908
Lomnitz, Die systematische Bearbeitung der Veröffentlichungen von Aktien-
gesellschaften, Leipzig 1908.
        <pb n="149" />
        ﻿142

Rentabilität.

Grundkapital ohne Rücksicht auf die Verwendung des Ertrags
abwirft. Kapitalerhöhungen oder Kapitalminderungen durch
Rückzahlung im Laufe des Bilanzjahres müssen dergestalt be-
rücksichtigt werden, daß die neuen bzw. die nach dem Rück-
kauf verbleibenden Aktien nur mit demjenigen Bruchteile ihres
Kapitals als dividendenberechtigt gelten, die dem Bruchteile
des Bilanzjahres entsprechen, für den sie dividendenberechtigt
sind.

ß) Der jährliche Reingewinn muß auch mit den gesamten
eigenen Mitteln der Unternehmung verglichen werden. Aktien-
kapital, Reserven und Gewinnvortrag aus dem Vorjahr bilden
das Unternehmerkapital, das „verantwortliche Unternehmung»'
kapital“, das „freiwerbende Kapital“, wie diese eigenen Mittel
von den verschiedenen Statistikern bezeichnet wurden. Bei
dieser Berechnung ist der Stand bei Beginn des Berechnung»-
jahres, bei Gewinnverteilungsgesellschaften unter Berücksichti-
gung der Gewinnverteilung zugrunde zu legen. Die Kapital-
produktion muß mit diesem Anfangsbestand des Kapitals io
Beziehung gesetzt werden.

Die eigenen Mittel einer Aktiengesellschaft lassen sich durch
Subtraktion der Schulden von den Aktiven unter Berücksichti-
gung eines passiven Abschreibungskontos mittelbar oder durch
Addition der Einzelteile der eigenen Mittel unmittelbar bestim-
men. Die richtige Berechnung setzt allerdings Kenntnis über
das Wesen der als Reservefonds bezeichneten Passivposten vor-
aus. Hierbei ist an die Ausführungen über „gemischte“, „zwei-
felhafte“ und „unechte“ Reserven zu erinnern. Ob die für Wohl-
fahrtszwecke errichteten Reservekapitalien dem eigenen Kapital
zuzurechnen sind, läßt sich nur fallweise bestimmen. Unter-
stützungskassen und die auf freiwilligen Leistungen des Unter-
nehmers aus dem Reinertrag beruhenden Pensionsfonds sind
zweifellos mitwerbendes Kapital, solange kein Rechtsanspruch
seitens der Arbeiter und Beamten auf die aus solchen Fonds zu
gewährenden Pensionen und Unterstützungen besteht. Ist der
ganze Fonds nach versicherungstechnischen Grundsätzen be-
rechnet und in Effekten angelegt, deren Zinsen dem sozialen
Zwecke zugute kommen, gehört er nicht zum produktiven Kapital-

Der Bilanzwert des Unternehmerkapitals berechnet sich aus
        <pb n="150" />
        ﻿Rentabilität.

143

dem Unterschied zwischen Aktiva und Schulden, der in Pro-
zenten des Aktienkapitals ausgedrückt den Bilanzkurs der Aktien
(Anteile) ergibt. Der Bilanzkurs zeigt das Anwachsen des eige
üen Kapitals, gibt an, ob der schuldenfreie Teil des Aktivver-
mögens infolge der angesammelten Reserven die Höhe des Ak-
tienkapitals übersteigt oder infolge von Verlusten darunter
bleibt. Doch ist hier an die übermäßige Unterbewertung der
Aktiva und die Überbewertung der Schulden zu erinnern, die
den Bilanzkurs natürlich niedriger erscheinen lassen, als den
tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

y) Zum arbeitenden, werbenden Gesamtkapital einer Unter-
nehmung (Unternehmungskapital) zählen die eigenen Mittel, die
testen und die kurzfristigen, laufenden Schulden {Lieferanten-
schulden, Bankkredite, Akzepte usw.). Faßt man den Begriff
Ünternehmungskapital so weit, so kann die Rentabilität dieses
Kapitals nur durch Addition des Jahresreingewinns, der An-
leihe-, der Hypothekar- und der Bankzinsen ermittelt werden.

Einige Statistiker berechnen nur die Rentabilität des „in-
vestierten“ Kapitals, d. i. die Summe der eigenen Mittel und
dar festen Schulden (Anleihe-, Hypothekarschulden und lang-
jährige Darlehen). Die Verzinsung dieses Kapitals berechnet
ßich aus der angegebenen Summe, unter Abzug etwa noch nicht
Gegebener Obligationen, und der Summe des jährlichen Rein-
gewinns und der Zinsenausgaben für die festen Schulden. Die
Preußische Statistik der Kleinbahnen rechnet Dividenden und
Anleihezinsen gleich Verzinsung des Anlagekapitals.

Eine gute zusammenfassende Rentabilitätsübersicht der
deutschen Aktienbrauereien veröffentlichte der Deutsche Brauer-
*&gt;hnd für 1916 *) (S. 144).

Wegen der Bedeutung des Betriebskoeffizienten für die Ren-
tabilität der Verkehrsunternehmungen und als Maßstab für die
mnere Ökonomie vgl. Sachregister. Betriebsausgaben und Be-
triebseinnahmen sind die wichtigsten Faktoren der Rentabilität.
Kür eine sachgemäße Kritik ist eine zweckentsprechende Grup-
pierung erforderlich. Da die Einzelheiten der Gewinn- und

1) Vgl. auch die Übersichten des Verein deutscher Maschinenbau
4nstalten. Charlottenburg 2.
        <pb n="151" />
        ﻿144

Rentabilität.

Unter ,,Aktienkapital“ wird das in der Bilanz erscheinende Grund-
kapital, unter „Unternehmerkapital“ das Aktienkapital zuzüglich der echten
sichtbaren Reserven, und unter ,,werbendem Kapital“ das Aktienkapital
zuzüglich der Reserven und zuzüglich der Obligationen verstanden;

	Aktienkapital		Unternehmerkap.		Werbendes Kap.	
Gebiet:	Insgesamt	Rente in %	Insgesamt	Rente  in %	Insgesamt	Rente in %_
Brausteuerge- meinschaft ...	402 846 000	6,7	506 875 070	5,5	629 323 420	5,3
Bayern 		117 933 000	7	153 315 731	7	178 515 833	5,3
Württemberg ...	23 070 000	2,9	28 449 530	2.4	34 815 383	2,8
Baden 		39 297 000	6,2	54 404 349	4,5	61 838 375	4,5
Elsaß-Lothring. .	18140 000	5,9	22 581 819	4,8	31 616 927	4,7
Ganz Deutsch- land 1916 ....	610 596 600	6,6	765 626 499	5,3	936139 467	5,1
Ganz Deutsch- land 1915 ....	613 249 720	6,15	761 124 592	4,96	927 704 884	4,87

Verlustrechnung bei den Einzelunternehmungen nach ganz ver-
schiedenen Grundsätzen festgestellt werden, ist es nicht immer
leicht, zuverlässige Zahlen zu ermitteln. Das nachfolgende
Schema (Industriebetrieb) soll das Gewinn- und Verlustkonto
von dem Gesichtspunkt einer Rentabilitätsstatistik gruppieren:

Betriebseinnahmen (Bruttoeinnahmen) . . . M

v Betriebsausgaben ........................ ,,

Betriebsüberschuß.......................... M

-^ordentliche und außerordentliche Ab-
schreibungen .............................. ,,

Bruttogewinn.............................. Jl

—— Kosten der Finanzverwaltung............. „

-f- Konjunktur- und Kursverluste........... ,,

Jährlicher Reingewinn...................... M

+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ........... „

Verteilungsfähiger Bilanzgewinn............ M

Davon: Dividende an die Aktionäre........ M

Rücklagen l) und Dotationen................  „

Tantiemen des Vorstandes, Aufsichts-
rats, Gratifikationen...................... ,,

1) Will man die in einem Geschäftsjahre gemachten Rücklagen be-
rechnen, ist hier die Differenz zwischen neuem und altem Gewinnvortrag z0
berücksichtigen.
        <pb n="152" />
        ﻿Offene Handelsgesellschaft.

145

12.	Abschnitt.

Die Gewinnverteilungsgesellschaften.

Jede Gesellschaft zum Betriebe eines Handelsgewerbes ist
eine Gewinnverteilungsgesellschaft. Die Verteilung des Gewinnes
(oder des Verlustes) erfolgt entweder entsprechend den Bestim-
mungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzungen, oder
Ermangelung solcher Bestimmungen im. Sinne des Gesetzes.

I.	Über die Anteile der Gesellschafter am Gewinn und Ver-
lust einer Gesellschaft im allgemeinen vgl. § 722 BGB.

II.	Offene Handelsgesellschaft (§§ 120-122 HGB., 705-740
BGB.)1).

a)	Vom Jahresgewinn, besser vom Jahresreingewinn, gebührt
jedem Gesellschafter zunächst eine Vorzugsdividende von 4 %
seines Kapitalanteils. Reicht der Jahresreingewinn hierzu nicht
aus, bestimmen sich die Anteile nach einem entsprechenden
niedrigeren Satze. Es ist durch Rechnung zunächst festzustellen,

der Jahresreingewinn zur Verzinsung der am Beginn des
Geschäftsjahres vorhandenen Kapitalanteile ausreicht. Finanziell
Parker beteiligte Gesellschafter nehmen vielfach einen höheren
Prozentsatz als die Vorzugsdividende in Anspruch. Auch kann
bestimmt sein, daß ein Prozentsatz als fester Zins des Kapitals
gutgeschrieben wird ohne Rücksicht auf das Geschäftsergebnis,
dann erhöhen diese Gutschriften einen Jahresreinverlust. Ein-
lagen während des Geschäftsjahres werden pro rata temporis
verzinst.

b)	Der Restgewinn (Jahresreingewinn abzüglich 4% Divi-
dende nach a) und der Jahresreinverlust werden nach Köpfen
Unter die Gesellschafter verteilt. Die vertragsmäßige Verteilung
bann andere Schlüssel anwenden, z. B. das Verhältnis der Ein-
lagen, Prozentanteile am Gewinn, Verhältniszahlen, Fixierung
aines Mindestgewinns für einzelne Gesellschafter, Vergütung eines
Gehalts für den Geschäftsführer u. ä.

l) Hecht, Die Verbindlichkeit der Bilanz einer offenen Handelsgesell-
schaft für ihre Interessenten. Diss. Hamburg 1913.

Über das Kapitalrisiko bei den Unternehmungsformen vgl. Privat-
'"ürtschattslehre“, §§ 45—51.

Leittier, Bachbaltunc: und BUanakunde. II. 6.u. 7. Aull-

10
        <pb n="153" />
        ﻿146

Offene Handelsgesellschaft.

c)	Der Höchstbetrag der (zu verzinsenden) Entnahmen
jedes Gesellschafters ist gesetzlich auf 4 % seines für das letzte
Geschäftsjahr] ) festgestellten Kapitalanteils festgesetzt, ohne
Rücksicht, ob das laufende Geschäftsjahr mit Gewinn ab schließen
wird oder nicht. Ist kein Jahresgewinn erzielt oder reicht er
zu einer 4 prozentigen Verzinsung der Kapitalanteile nicht aus,
so wird durch die Entnahmen der bisherige Kapitalanteil des
Gesellschafters vermindert. Entnahmen über den vertraglich
bestimmten Höchstbetrag hinaus, Darlehen eines Gesellschafters
aus der Gesellschaftskasse, Zahlung von Privatschulden durch
die Gesellschaft u. dgl. bilden Forderungen der Gesellschaft an
die Gesellschafter und sind dementsprechend zu verzinsen und
zu verbuchen.

d)	Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Auszahlung seines
die Entnahmen (einschl. Zinsen) übersteigenden Anteils am Gewinn
des letzten Jahres zu verlangen, soweit es nicht zum offenbaren
Schaden der Gesellschaft gereicht. Der Gesellschafter kann denn
nach seine ursprüngliche Kapitaleinlage unverändert oder seine
Gewinnanteile dem Kapital zuschlagen lassen. Im letzten Fall hat
er keinen Rückforderungsanspruch im Konkurs der Gesellschaft-

1. Beispiel: Die Gesellschafter A, B und C bilden eine offene Handels-
gesellschaft. Die Einlage des A ist 50 000, jene des B 30 000, C bringt seine
Arbeitskraft ein. Gewinnverteilung: 5 % auf die Kapitaleinlagen, dem c
gehören 10 000 M Gewinnanteil vorweg, der überschießende Teil wird im
Verhältnis zu 5 ; 3 : 2 verteilt. Am Verlust sind die Gesellschafter gleich-
mäßig beteiligt. Bis 31. Dez. 1923 hat A entnommen 8000, B 6000, C 6000
einschließlich 5 % Zinsen.

a) Gewinnermittelung.	h) Gewinnverteilung•

Aktiva		220	Reingewinn 		40
Schulden 		120	Dem C vorweg		10
Gesellschaftsvermögen am			30
31. 12. 1923 		100	5 % Kapitalzinsen auf 80 000 .	4
Kapital am 1. 1. 1923 		80	Restgewinn ..	26
Kapitalzuwachs 		20	Davon dem A 		13
-f Entnahmen d.Gesellschafter	20	B 		, 7.»
Jahresreingewinn			40	„ c 		5,2

l) d. h. des Vorjahres; die Bilanz des abgelaufenen Jahres berech-
net erst dis Gewinn- und dann die Kapitalanteile: unklar Staub, Kommentar
I. Bd. 8. 457 Anm. 3.
        <pb n="154" />
        ﻿Offene Handelsgesellschaft.
c) Ermittelung der Kapitalanteile für das nächste Bilanzjahr.

	A	B	C	Summe	
Kapitalanteile am 1. Jan. 1923 ....		 50	30	}	80
+ 5 % Zinsen 			 2,5	1,5	—	4
			10 1	36
Gewinnanteil			 13	7,8	5,2 J	
	65,5	39,3	15,2	120
Durch Entnahmen verbraucht ....	8	6	6	20
Bleiben Kapitalanteile am 31. Dezbr. 1923	57 5		33,3	9,2	100
d) Schlußbilanz.				
Aktiva	 220	Schulden			, 120
	Kapital-Konto A ...		. . . 57,5	
	•&gt; &gt;	»5	B .	. . . 33,3	
	&gt;» &gt;&gt;	C . . .	. . .	9,2	
	Gesellschafts- Kapital			100

e)	Kapital-Konto A.

®1. 12. 1923 Privat-Konto .	.. 8	1. 1. 1923. Bilanzvortrag ...	. 50
Bilanz 		57 5  65,5	31 12 [ ZinS6n 	  ’ \ Gewinn u. Verlust.	2,5  13  65,5

NB.; Das einem Gesellschafter zukommende Gehalt ist über Hand
hngsunkostenkonto zu buchen (an N. N. Privatkonto), wodurch der Gewinn-
anteil dieses Gesellschafters sich entsprechend verringert; oder es geht zu
Lasten der Privatkonten der übrigen Gesellschafter (an Privatkonto des
Gehaltempfangenden), wodurch die Gehaltszahlung vollständig dem Emp
länger zugute kommt.

Im gegebenen Beispiel gebühren dem C vorweg 10 000 vom Rein
gewinn. Anders läge der Fall, wenn der Gewinnanteil dem C mit 10 000
garantiert wäre und der Reingewinn diese Summe nicht erreichen würde;
der Fehlbetrag ginge zu Lasten der übrigen Gesellschafter. Im nächsten
Bilanzjahr sind die 5 prozentigen Zinsen des Kapitalanteils des C auf die
Garantiesumme einzurechnen.

2.	Beispiel: A ist mit 40 000, B mit 20 000 M an einer offenen Handels
gesellschaft beteiligt. 5 % Kapitalzinsen, Gewinn oder Verlust werden
halbiert. Die Privatentnahmen des A sind 5000, des B 4000; die Kapital
Anteile der Gesellschafter bleiben durch Gewinn oder Verlust unverändert.

10*







■i
        <pb n="155" />
        ﻿148

Kommanditgesellschaft.

a)Berechnung d. Jahreserfolges.			
Aktiva 		. 100		
Schulden 		60	b) Schlußbilanz.	
Kapital am 31. Dez. 1923 . Kapital am 1. Jan. 1923 ... Kapitalverminderung		40  60  20  9	Aktiva ... 100 Priv.-Kto. A 10,5 Priv.-Kto. B 9 5	Schulden .... 60 Kap.-Kto. A 40 Kap.-Kto. B 20
Reinverlust 		Ti	120	120
Verlustanteil je	  Kapitalverzinsung entfällt.	. 5500		

c) Privat-Konto A.

Entnahmen 			 5000	31. Dez. 1923		
Verlustanteil ...			 5500	Bilanz 		. .	,	10500
	10500		

NB.: Die Passivsaldi der Gesellschafter werden in einem folgenden
Gewinnjahre zunächst aufgerechnet gegen die Gewinnanteile1). Wäre ein
Gewinn und damit eine Kapitalvermehrung über die ursprüngliche Einlage
hinaus vorhanden, so würde der Kapitalzuwachs der Einzelgesellschafter
auf der Passivseite der B. (Privat-, Konto-Korrent-Konto) erscheinen
müssen. Der Passivsaldo der Gesellschafter ist eine Rechnungsgröße, ver-
hindert bis zu seiner Tilgung die Auszahlung der Anteile am Gewinn; er
ist keine Schuld des Gesellschafters an das Geschäft; eine Einzahlungs-
pflicht besteht für die Gesellschafter nicht, abgesehen von der Auseinander-
setzung (§ 735 BGB.).

3.	Beispiel vgl. Bd. I, 8. 120 11.

III. Kommanditgesellschaft {§§ 167 — 169 HGB.). Die Vor-
schriften des § 120 über die Berechnung des Erfolges gelten auch
für den persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär)
einer Kommanditgesellschaft.

a)	Der Gewinnanteil wird dem Kapitalanteil des Komman-
ditisten nur so lange zugeschrieben, als dieser den Betrag der
bedungenen Einlage nicht erreicht. Die Zuschreibung des Ge-
winnes zum Kapital hört in diesem Falle auf, die Einlage bleibt
durch Gewinn unverändert. Ist der Betrag der vereinbarten
Einlage erreicht, wird der Gewinnanteil dem Kommanditisten
auf einem Sonderkonto gutgeschrieben, bildet auch im Konkurs

*) Anderer Meinung Flechtheim in Düringer-Hachenburg, Handels-
gesetzbuch IV (§§ 120 ff.)
        <pb n="156" />
        ﻿Kommanditgesellschaft

149

der Gesellschaft seine Buchforderung an die Gesellschaft, sofern
sr nicht die Auszahlung früher verlangt hat. Dieser kreditierte
Gewinnanteil wird nicht wie die Kapitaleinlage verzinst, kann
weht zur Ausgleichung späterer Verluste dienen; eine Auf-
lehnung zwischen diesem nichterhobenen Gewinn und einem
späteren debitierten Verlustanteil findet nicht statt. Ist die
vertragsmäßige Einlage vollständig eingezahlt, wird sie durch
Verlustanteile vermindert, durch Gewinnanteile aber nicht ver-
wehrt. Ist sie noch nicht eingezahlt, werden die Gewinnanteile
Wif die Restzahlung zunächst angerechnet; der Passivsaldo des
Kommanditisten wird durch Gewinnanteile vermindert. Ein
über den Betrag der bedungenen Einlage hinausgehender Passiv-
saldo hat den Charakter einer Rechnungsgröße, verhindert die
Auszahlung des Gewinnanteils an den Kommanditisten bis zu
seiner \ ollständigen Tilgung.

Die Auszahlung des Gewinnes kann der Kommanditist
nicht fordern, solange sein Kapitalanteil durch Verlust unter
den auf die bedungene Einlage geleisteten Betrag herabgemindert
Werden würde.

b)	Auch dem Kommanditisten gebühren 4 % Zinsen auf
seinen Kapitalanteil unter Berücksichtigung der Leistungen und
Entnahmen im Laufe des Jahres. Der Gewinnrest wird den
Umständen angemessen verteilt, z. B. unter Berücksichtigung
der persönlichen Haftpflicht und Tätigkeit des Komplementärs,
der Vermögenseinlage usw.

c)	Der Verlustanteil wird vom Kapitalanteil des Komman-
ditisten abgeschrieben. Spätere Gewinne dienen zur Deckung
dieser Verluste, so lange, bis die ursprüngliche Einlage wieder
erreicht ist. Erst der überschießende Teil kann dem Komman-
ditisten ausgezahlt werden. Wird durch Verlust auch'die Einlage
mifgezehrt, so erhält der Kommanditist den Gewinn nicht eher
Wisgezahlt, als bis der so entstandene Passivsaldo ausgeglichen
ünd außerdem seine Einlage bis zur ursprünglichen Höhe heran-
gewachsen ist. Dieser Passivsaldo = negativer Saldo auf der
Aktivseite ist gleichzeitig ein Kapitalberichtigungsposten.

Beispiel: Komplementär A mit einer Einlage von 60 000, Kom-
nianditist B hat eingezahlt 30 000, bedungen sind 40 000. Entnahmen
A 10 000. 4 % Zinsen auf die Kapitalanteile, Gewinnrest verteilt wie B : 1
        <pb n="157" />
        ﻿Stille Gesellschaft.

160

a) Berechnung und Verteilung des Erfolges.

Aktiva.............................. 200

Fehlende Einzahlung des B ........... 10

210

Schulden ............................ 80

130

Kapitaleinlagen .................... 100

Vermögenszuwachs .................... SO

+ Entnahmen ......................... 10

Reingewinn .......................... 40

-r 4 % Kapitalzinsen a./90 000 ........ 3,6

Restgewinn .......................... 36,4

Davon dem	A.................... 27,3

„	B...................... 9,1

b) Kapitalverteilung.

	A	B	Zus
Kapitaleinlage 			 60	40	100
4 % Zinsen auf die Einzahlung			 2,4	1,2	3,6
Gewinnanteil			 27,3	9,1	36,4_
	89,7	50,3	140
— Entnahmen 			 10			10
-t Fehlende Einzahlung			 —	10	10
Kapitalanteile			 79,7	40,3	120
c) Schlußbilanz.			
Aktiva	 200	Schulden 			.... 80
	Kapital-Konto A		. . 60
	Kapital-Konto B		. 40
	A. Privat-Konto .		.... 19,7
	B. Konto separate ....		...	0,3
			“ 200
IV. Stille Gesellschaft (§§ 336-337 HGB.):		Der stille Ge-	
sellschafter hat gesetzlich keinen Anspruch auf		eine	Kapital'
Verzinsung. Der vom stillen Gesellschafter nicht erhobene Ge'			
winnanteil vermehrt nicht dessen Einlage, sofern nicht anderes			

bestimmt ist. Am Verlust nimmt er bis zum Betrag seiner ein-
gezahlten oder rückständigen Einlage teil; solange seine Einlag6
durch Verlust vermindert ist, wird der jährliche Gewinnanteil
        <pb n="158" />
        ﻿Gesellschaft m. b. H.

151

zur Deckung des Verlusts verwendet und nicht ausgezahlt. Seine
Beteiligung am Verlust der Unternehmung kann ausgeschlossen
werden. Der stille Gesellschafter kann im Konkurs des Ge-
schäftsinhabers seine Einlage, soweit sie nicht durch Verlust ver-
braucht ist, als Gläubiger geltend machen. Ist die Einlage rück-
ständig, so ist der fehlende Betrag an die Masse einzuzahlen.
Maßgebend für die Berechnung des Verlustanteils ist der Ver-
mögenszustand zur Zeit der Konkurseröffnung, unter Berück-
sichtigung der Entwertung. (Vgl. Konkursbilanzen.)

V.	Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaf-
ter haben Anspruch auf den nach den jährlichen B. sich er-
gebenden Reingewinn (§§ 29,30 des Gesetzes betr. die G. m. b. H.).
Die Verteilung unter die Gesellschafter unterliegt der Bestimmung
der Gesellschafter, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes
vorschreibt. Falls im Vertrage nichts anderes bestimmt ist.
Wird der Reingewinn nach dem Verhältnis der Stammeinlagen
verteilt. Spezialreserven können geschaffen werden, wenn sie
im Gesellschaftsvertrag angeordnet oder wenn sämtliche Gesell-
schafter damit einverstanden sind. Es ist zulässig, durch ein-
stimmigen Beschluß einzelnen Geschäftsanteilen eine Vorzugs-
dividende zuzuwenden. Der Gewinn späterer Jahre muß zur
Ergänzung des Stammkapitals aufgespeichert werden, wenn in
früheren Jahren Verlust eingetreten ist1).

Die Veröffentlichung der B. ist nur für Gesellschaften vor-
geschrieben, die Bankgeschäfte2) betreiben (§ 46 Abs. 4). Die
Geschäftsführer haben eine B. und eine Gewinn- und Verlust-
rechnung für das verflossene Geschäftsjahr aufzustellen.

Für die Bewertung ist der § 42 maßgebend, dessen Bestim-
mungen (Ziff. 1, 2, 4 u. 5) jenen des § 261 Ziff. 3—6 entsprechen.
Die maximalen Bewertungsnormen des Aktienrechts für Waren
und Wertpapiere mit und ohne Börsenpreis (§ 261 Ziff. 1, 2 HGB.)
fehlen. Waren, Wertpapiere, die einen Börsen- oder Marktpreis

Lit.: Pfeifer, Der Reingewinn, seine Feststellung und Verwendung
bei der G. m. b. H. Diss. Leipzig 1910; Beck, Buchhaltungswesen der G.
m. b. H. Hannover 1909; Brandt, Geschäftsgang und Buchführungspraxis
der G. m. b. H. Leipzig 1912,

2) Vgl. Materialien zur Frage des Depositenwesens. Berlin 1910.
S. 151 ff., 163 ff.
        <pb n="159" />
        ﻿152

Gesellschaft m. b. H.

haben, dürfen zu diesem Preis bewertet werden, auch wenn er
den AnschafTungs- oder Herstellungspreis übersteigt. Demnach
ist die Einsetzung nichtrealisierter Gewinne statthaft. Waren
and Wertpapiere können aber auch wie Anlagevermögen be-
wertet werden, wenn sie dauernd zum Geschäftsbetrieb der Ge-
sellschaft bestimmt sind. Die Kosten der Organisation, d. s.
die Aufwendungen zur Errichtung der Gesellschaft, wie bei-
spielsweise Gründungskosten, müssen wie bei den Aktiengesell-
schaften als Jahresverlust verrechnet und können nicht auf
mehrere Jahre verteilt werden. Anlage- und Betriebsgegenstände
sind wie im § 261 Abs. 3 HGB. zu bewerten. Der Nennwert
des Stammkapitals, die Reservekapitalien und der Erneuerungs-
fonds sind in die Passiva aufzunehmen; der aus der Vergleichung
der Aktiva und Passiva sich ergebende Gewinn oder Verlust ist
am Schluß der B. besonders anzugeben. Die Auszahlung von
Bauzinsen ist ausgeschlossen (§ 30, 31). Eine gesetzliche Pflicht
zur Bildung von Reservekonten besteht nicht.

Erfolgt die Gewinnverteilung nach dem Verhältnis der Ge-
schäftsanteile, so kommen dabei die übernommenen Einlagen,
nicht die tatsächlich geleisteten Einzahlungen in Betracht. Die
Gesellschaft kann den Erwerb von volleingezahlten Stamro-
anteilen aus dem Reingewinn beschließen. Die Gewinnanteile
werden den Separatkonten der Gesellschafter oder einem ge-
meinsamen Sonderkonto der Gesellschafter kreditiert, z. B. Di-
videndenkonto, Privatkonto. Im Falle einer Aufrechnung gegen
fehlende Einzahlungen auf die Stammeinlage werden die Ge-
winnanteile dem Einzahlungskonto der Gesellschafter gutge-
schrieben.

Ein Bilanzverlust kann vorgetragen oder aus einer Reserve
oder durch Nachschüsse der Gesellschafter gedeckt werden.

Beispiel: Gesellschaft für Teerverwertung m. b. H., gegründet im Marz
1906. Bilanz für 10 Betriebsmonate S. 153. Vom Reingewinn wurden 7160
der Reserve zugeführt und 136 000 für eine 4prozenlige Dividende ver-
wendet. Vom Reingewinn erhalten die Gesellschafter zunächst 6 % der
eingezahlten Anteile, der Restgewinn wird unter sie nach Maßgabe des
Wertes ihrer Teerablieferungen im betreffenden Betriebsjahre verteilt. Am
15. April 1907 wurde eine 4prozentige Anleihe im Betrage von 47/io Milt,
rückzahlbar zu 103 % von 1912 ab, aufgenommen, hypothekarisch und durch
Bürgschaft der Gesellschafter sichergestellt. Anfang Juni 1907 wurde ei»
        <pb n="160" />
        ﻿Gesellschaft m. b. H

15B

Bilanz.

Aktiva.	M	St		3
Grundstücke				1 126 844	22
Wohn- und Verwaltungs-Gebäude		455 135			
Abschreibung 		4 551	35	450 583	65
Fabrikanlage		5 011 400	88		
Abschreibung 		256182	—	4 755 218	88
Teerwagen		364 383	—		
Abschreibung 		18 219	15	346163	85
Utensilien und Fuhrwerk 		130 668	52		
Abschreibung 		13 066	85	117 601	67
Gestände				
Baumaterialien		169 386	51		
Betriebsmaterialien 		5 302	25		
Brennmaterialien		5 704	06		
Fastagen 		24 260	10		
Teerproduktenvorräte		633 150	95	837 803	87
Kasse						114	57
Auswärtige Beteiligungen 				7 000	—
Kautionen				250	—
Debitoren 				471 907	18
			8 113 487	89
Passiva.			M	■St
Gesellschafts-Kapital 				3 400 000	—
Kreditoren				4 570 327	89
			143160	—
			8 113 487	89

Gewinn- und Verlust-Konto.

Debet.	M	St	JH	St
Geschäftsunkosten				260 972	82
Abschreibungen:				
auf Wohn- und Verwaltungs-Gebäude .	4 551	35		
„ Fabrikanlage		256182	—		
Teerwagen		18 219	15		
„ Utensilien und Fuhrwerk 		13 066	85	292 019	di)
Reingewinn				143 160	—
			696 152	17
Kredit.	Jl	St	M	St
Geschäftsgewinn:				
a) Fabrikationsgewinn				673 637	52		
b) Gewinn aus Bau von Benzolanlagen	22 514	05	696 152	17
•			696152	17
        <pb n="161" />
        ﻿154

Gesellschaft m. b. H.

Teilbetrag von 4 Mill. Mark zu 101 % zur Zeichnung aufgelegt. Der Erlös
der Anleihe diente anscheinend teilweise zur Abstoßung der hohen Kredi-
toren — die Trennung von Bank- und Waren- bzw. Anlageschulden i°
der B. wäre zweckmäßig —, die durch den Ausbau der Fabrikanlage0
entstanden sind. Vom Gesellschaftskapital wurden zum Grundstückserwerh
1,13 Mill. verwendet. Die Errichtung der Fabrikanlagen erfolgte in der
Hauptsache mit Kreditkapital. An liquiden Mitteln sind 114 570 vor-
handen. Der Geldbedarf war also dringlich, und sicher war im Gründungs-
plan diese Art der Geldbeschaffung vorgesehen. Die B. scheint für die
angegebene Gewinnverteilung zurechtgemacht zu sein. Die Abschreibung00
sind reichlich (434/10 % des Fabrikationsgewinnes), die Geschäftskosten des
Gründungsjahres selbstverständlich hoch (37*72 % des Gcschäftsgcwin08'
so daß vom Gesamtgewinn nur etwa 20'/2 % Reingewinn übrigbleib®0-

Über die Nebenleistungen *) der Gesellschafter bestimmt das Statu'
wie folgt:

Außer den Stammeinlagen haben die Gesellschafter noch die Ver-
pflichtung übernommen, der Gesellschaft vom 1. Januar 1906 ab allen T®®r
und teerähnliche sowie daraus abgeleitete Erzeugnisse (Teerpech, Teer-
verdickungen, Naphthalin usw.) zu liefern, welche sie auf den in ihre01
Eigentums befindlichen oder von ihnen pachtweise oder unter anderem Titel
betriebenen Kokereien, Gasanstalten und ähnlichen Anlagen gewinnen u°d
gewinnen werden. Ausgenommen von der Lieferungspfiicht sind nur die-
jenigen Mengen an Teer und den genannten Erzeugnissen, weiche von dei°
betreffenden Gesellschafter in seinen eigenen Betrieben verbraucht werde0-

Gegenüber der Lieferpflicht der Gesellschafter hat die Gesellschaft di®
Pflicht ordnungsmäßiger Abnahme der ganzen Herstellung der Gesellschaft®*1
an den genannten Erzeugnissen. Der den einzelnen Gesellschaftern für di®
von ihnen gelieferten Erzeugnisse zu gewährende Preis und die Art der
Bezahlung soll im voraus in der Regel für jedes Kalcndervicrteljahr vo°
der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Feststellung erfolg
ab Gewinnungsstellc nach Anhörung des oder der Geschäftsführer und d®s
Aufsichtsrats; maßgebend für die Preisbemessungen im einzelnen soll s®*D
die Beschaffenheit der Erzeugnisse. Der Preis ist unlcr allen Umständen
zu bemessen, daß voraussichtlich für das Gesellschaftskapital eine Ver-
zinsung von 6 % verbleibt.

VI.	Die Aktiengesellschaft. Die Aktionäre 1 2) haben, solang6
die Gesellschaft besteht, nur Anspruch auf das, was sich an®

1)	Nebenleistungen aller Art, Sach-, Geld-, Arbeitsleistungen sind auch
bei der G. m. b. H. zulässig (§ 3 des Gesetzes). Über solche Leistungen h°
Sinne des § 222 HGB. vgl. Moll, Rentabilität der Aktiengesellschaft®0'
S. 87 ; Passow, Die wirtschaftliche Bedeutung und Organisation der Akti®0'
gesellschaft. Jena 1907. S. 227 ff.

2)	Zum Einkommen des Aktionärs aus der Kapitalanlage in Akti®0
sind zu rechnen: Dividende, Gewinne aus Bezugsrechten, Fusionen, un®ot'
        <pb n="162" />
        ﻿Aktiengesellschaft.

155

der jährlichen B., die nach § 261 aufzustellen ist, als Reingewinn
ergibt, soweit dieser nicht nach dem Gesetz (§ 262) oder dem
Gesellschaftsvertrag von der Verteilung ausgeschlossen ist (§§ 213,
-15). Die Dividende kann nur aus dem Bilanzgewinn verteilt
werden, doch kann dabei ein Dividendenergänzungsfonds, eine
ändere offene oder eine stille Reserve in Anspruch genommen
werden, d. h. der verteilungsfähige Reingewinn kann erkennbar
°der im geheimen aufgebessert sein. Die Zuschüsse eines Garanten
sollen als solche erkennbar gemacht werden und müssen es, wenn
bei einer Dividendengarantie die zur Erreichung der garantierten
Dividende zugeschossenen Beträge der Gesellschaft als Darlehen
gegeben wurden. Ob genügende flüssige Mittel vorhanden sind,
den verteilungsfähigen Bilanzgewinn auszuzahlen, oder ob dies
üür mit Zuhilfenahme eines Darlehns erfolgen kann, ist gleich-
gültig. Der Bilanzverlust wird nicht verteilt, sondern vorge-
tragen, aus einer Reserve gedeckt oder aus einem Sanierungs-
gewinn getilgt.

Für die Berechnung der Tantiemen von Vorstand und Auf-
sichtsrat sind die §§ 237 und 245 HGB. maßgebend, soweit das
Statut nicht andere Bestimmungen enthält. Ein Anteil des
Vorstandes am Jahresgewinn berechnet sich nach Abzug sämt-
licher Abschreibungen und sämtlicher freiwilligen oder gesetzlichen,
dauernd oder vorübergehend zurückgestellten Rücklagen, jener des
Aufsichtsrats überdies nach Abzug eines für die Aktionäre be-
stimmten Betrages von mindestens 4 % des eingezahlten Grund-
kapitals. Die Terminologie des Gesetzgebers entspricht nicht
der kaufmännischen; der Anteil ist „von dem nach Vornahme
sämtlicher Abschreibungen.... verbleibenden Reingewinne zu
berechnen“. Gemeint ist wohl zunächst der Ja'hresreingewinn.
„Anteil am Jahresgewinn“ würde heißen Anteil vom Gesamt-
jahresgewinn ohne Gewinnvortrag. Von diesem Reingewinn sind
die außerordentlichen Abschreibungen abzuziehen Ein Rein-
gewinn ohne Berücksichtigung der notwendigen Abschreibungen
würde gegen die Bewertungsgrundsätze des § 261 verstoßen.

Seitliche Überlassung von Aktien. Die Verluste durch Kapitalherabsetzung,
Zuzahlungen, Konkurs, Liquidation vermindern die „Aktienrente“. Dabei
bleiben Spekulationsgewinne und -Verluste unberücksichtigt (Moll, op.
°it. S. 163 ff.).
        <pb n="163" />
        ﻿156

Aktiengesellschaft.

Der Gesetzgeber meint; Bestimmt sich die Vergütung des Vor-
stendes und Aufsichtsrats nach einem Anteil am Jahresrein-
gewinn, so ist diese zu berechnen vom restlichen Reingewinn,
nach Abzug der außerordentlichen Abschreibungen und der
Rücklagen. Abschreibungen sind stets tantiemefrei.

Was als „Rücklage“ anzusehen ist, war in der juristischen
Literatur streitig *) [vgl. 2. Aufl. S. 141 f]. Das Reichsgericht
bat nunmehr über Gewinnverteilung und Tantiemeberecbnung
wie folgt entschieden (RG. II 224/17; II 25/17; II 175/17 vom
11. Januar 1918; vgl. Frankfurter Zeitung vom 13. und 15-
Januar 1918):

1.	Jede Rücklage, d. i. alles, was nicht verteilt wird, ist
tantieme/m, die Gründe der Rückstellung, ihr Name und Zweck,
ob sie auf gesetzlichem Zwange, auf freiwilliger Entschließung
der Generalversammlung oder auf statutarischen Vorschriften
beruht, ist gleichgültig. Der Gewinnvortrag in das nächste Jahr
ist eine Rücklage im Sinne der §§ 237, 245 HGB. und muß vor
der Berechnung der Tantiemen vom Bilanzgewinn abgezogen
werden. Im nächsten Bilanzjahr wird dieser Gewinnvortrag
gewinnanteilspflichtig.

2.	Tantiemefrei sind Zuwendungen zu Wohlfahrtsfonds,
z. B. Arbeiterpensionskasse, Arbeiterunterstützungsfonds und
sonstige Zuwendungen, für gemeinnützige Zwecke.

3.	Tantiemep/ZfcMg sind Gratifikationen an Beamte, deren
Gewinnanteile, Talonsteuerrücklage.

4.	Vorstands- und Aufsichtsrats-Tantiemen sind aus der»
gleichen Reingewinnbetrag zu berechnen. Bei der Berechnung
des Gewinnanteiles des Aufsichtsrats kommen nur Abschrei'
bungen, Rücklagen und die 4 % gesetzliche Aktiendividende io
Abzug.

J) Auf ein juristisches Kuriosum soll noch hingewiesen werden. 1°
einem Urteil des OLG. Kiel (28. Oktober 1913 U. II. 205/13) heißt es:

„..... es ist anzunehmen, daß das Gesetz unter Rücklagen nur

eigentliche Reservefonds in der verkehrsüblichen Bedeutung versteht, ins-
besondere wird ganz allgemein der Gewinnvortrag als erster Aktivposten (I)
des neuen Geschäftsjahres gebucht, während er gemäß § 261, 5 RGB., wenn
er einen Reservefonds darstellt, als Passivposten zu buchen wäre. Eine
solche Buchung würde jeder kaufmännischen Anschauung widersprechen“ (1)
        <pb n="164" />
        ﻿Aktiengesellschaft.

157

Die Vorstandstantieme wird häufig verschleiert, indem man

816 mit der Tantieme des Aufsichtsrats in einer Summe veröffent-
licht oder über Handlungsunkosten bzw. Verwaltungsunkosten

verbucht. Ihrer Natur nach gehören vertraglich festgesetzte
Mindesttantiemen zu den regelmäßigen Kosten einer Aktien-
gesellschaft, bilden Verwaltungskosten und können als solche
verbucht werden, obgleich im Interesse der Bilanzklarheit die
gesonderte Anführung erwünscht ist.

Wenn Verlustreserven zur Deckung eines bestimmten Ver-
lustes herangezogen und dadurch der bilanzmäßige Reingewinn
um den gleichen Betrag verstärkt wird, oder wenn eine Aus-
gabenreserve nachträglich aufgelöst wird und zur Ausschüttung
kommt, sind diese Beträge tantiemenpflichtig, gehen tanti emen-
frei in den Reservefonds und verlassen ihn tantiemepflichtig
(Staub, Kommentar, I. Bd-, S. 803, Anm. 15).

Wenn der Gewinnvortrag des abgelaufenen Bilanzjahres
«ne tantiemefreie Rücklage ist, so muß es möglich sein, diesen
Gewinnvortrag im voraus zu berechnen.

I.	Algebraische Lösung 1).

Vorstandes 1 .	.

Aufsichtsrats |m % Remgewmns

v = Tantieme des Vorstandes
a = Tantieme des Aufsichtsrats

d = die im voraus geschätzte Dividende auf das Aktienkapital A

V = Gewinnvortrag, der als Ergebnis der Rechnung erscheinen soll;
G' = Gewinnrest nach Abzug aller offenen Rücklagen,

Zunächst ist die Differenz (G'— V) zu berechnen;

V

Die Tantieme des Vorstandes ist: (C— V) ——.

ist: IG' — V

Die Tantieme des Aufsichtsrats ist;

1) Andere Formeln vgl. Preische, Gewinnvortrag und Tantieme-
Berechnung. Berlin 1902. Vgl. auch Berliner Tageblatt vom 28. März und
29. Mai 1912; Frankfurter Zeitung vom 27. Februar 1916. Weilt, Tantieme
des Vorstandes und des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft. Mann-
heim 1913.
        <pb n="165" />
        ﻿158

Aktiengesellschaft-

Demnach:

G' = (G'

A- 4\ a Ad

-----------1-----h V.

100 / 100 100

(Restgewinn = Gewinnverteilung.)

Die Gleichung nach (G'—V) aufgelöst:

Anwendung: Die bis 1918 zumeist übliche Gewinnverteilung
bzw. Berechnung der Tantiemen zeigt das folgende Beispiel

Gewinnverteilung.

Bilanzgewinn für 1915 ................................. 2 365 752,92

-4- Vortrag aus 1914 .................................... 243 360,37

2 122 392,55

-4- 5% gesetzlicher Reservefonds (= R, I) ............... 106 119,63

Spezial-Reservefonds (= R. II)...................... 130 000,"

1 886 272,92

-4-4% Dividende auf 24 Mill. Aktienkapital .............. 960 000,"

Übertrag . . .	926 272,92

-4- Tantieme des Vorstandes 8% von 1 886 272,92 ......... 150 901,83

-4- Tantieme des Aufsichtsrats 12 % von 926 272,92	.	111 152,75

664 218,34

+ Gewinnvortrag (siehe oben) ....... 243 360,37

907 578,71

-4- 3 % Restdividende..............*..................... 720 000,"

Gewinn vertrag aus 1915 ...... 187 578,71

Buchung.

Debet	Gewinnvortrags- Konto		Kredit
18. März 1916: Reservefonds-Konto ..  Spezial-Rfds.-K	  Dividenden-K. 1915 .. Tantieme-Konto 		106 119,63 130 000,—  1 680 000,— 262 054,58	1. Jan. 1916: Bilanzvortrag		.	2 365 752,92
Gew.- u. Verl.-K. 1915	2 178 174,21 187 578.71		
	2 365 752,92		

Vom JaÄresreingewinn von	2 122 392,55

erhalten die Aktionäre ... 79,1 %

Vorstand und Aufsichtsrat 10,3 % (= 15,6 % der Dividende)

Zur Auszahlung kommen ... 89,4 % des Jahresreingewinnes,
der Rest wird zurückgestellt.
        <pb n="166" />
        ﻿Aktiengesellschaft

169

Wird in diesem Beispiele nach den Entscheidungen des

Reichsgerichts der Gewinnvortrag für 1915 als tantiemefreie
Rücklage angesehen, so berechnet sich die Differenz nach obiger
Formel wie folgt;

(G'-F) =

= 1956000,—

100 — 8— 12

daraus V = 2 129 633,29 ~ 1 956 000,— = 173 633,29
Die übliche Aufstellung wäre:

Reingewinn 2 365 752,92 (einschl. des verjähr. Vortrags)
-r R.Iu. R. II 236 119,63

2 129 633,29 = G'

173 633,29 = V (Vortrag für 1915)

1 956 000,—

960 000,--•— 4 % Dividende

996 000,—

156 480,— — Tv = 8 % von 1 956 000,—

119 520,--^ Ta =12% von 996 000

720 000,—

720 000	~~ 3 % Restdividende.

II. Einfachere kaufmännische Lösung: Die Anwendung der
^gebraischen Formel erfordert schwierige Korrekturen, wenn
*'hntiemepflichtige Zuweisungen z. B. an Wohlfahrtskassen in
Retracht kommen. Bequemer ist die Berechnung nach folgendem
Schema;

Reingew'nn ... 2 365 752,92

Reserve I u, II 236 119,63

2 129 633,29

-s- Gewinnvortrag

-s- Gewinnvortrag

Korrektur: Der mit*) bezeichnet«

Abzugsposten ist unrichtig; Ta ist
zu hoch berechnet, da die Aufsichts-
ratstantieme vom Gewinn abzüglich
4 % Dividende zu ermitteln ist. Es
wird zuviel abgezogen um 12 % von

+ Zuschlag......	115 200,—	960 000 (= 4 % auf 24 Milk).

Restgewinn ..... 1 680 000,—	{= 7 % Dividende oder, falls tan-

tiemepflichtige Zuweisungen statl-
finden, einschließlich dieser Beträge.)
        <pb n="167" />
        ﻿160

Erfogsreguiierungsposten.

Die Ausrechnung in der Richtung des Pfeiles (von unten nach oben)
gibt für b = 1 564 800, für a — 1 956 000, für den mit *) bezeichnete»
Posten 391 200 (1 568 800 mal *°/80, d. h. im Hundert 1).

VII.	Genossenschaften vgl. 22. Abschnitt.

13,	Abschnitt.

Erfolgsregulierungsposten

(Erfolgsverteilungsposten, Ergänzungs- und Vortragsposten»
unechte Debitoren und Kreditoren, rechnungsmäßige Aktiva

und Passiva).

Bei den Erfolgsregulierungsposten1) handelt es sich um die
rechnerische Auseinandersetzung zweier aufeinanderfolgender
Bilanzjahre hinsichtlich des Erfolges. Jede Ertragsbilanz soll
den Erfolg darstellen, der wirtschaftlich dem Rechnungsjahre
zukommt. Stimmt der rechnerisch ermittelte Erfolg damit
nicht überein, muß durch entsprechende Erfolgsregulierung i»
der B. der zahlenmäßige Erfolg mit dem wirtschaftlichen ih
Übereinstimmung gebracht werden. Leitender Gesichtspunkt
ist: jede Vermehrung der Bilanzaktiva erhöht, jede Vermehrung
der Bilanzpassiva vermindert das eigene Kapital, bei Kapital-
gesellschaften den Reingewinn. Daraus folgt hinsichtlich der
Wirkung dieser Berichtigungsposten: transitorische und anti-
zipierende Passiva wirken wie Gewinnrückstellungen (Reingewinn
vermindernd), solche Aktiva wie Gewinnergänzungen desjenigen
Jahres, in dessen B. sie erscheinen. Ähnliche Wirkungen werden
durch die Verschleierung von Verlusten erzielt, die in das fol-
gende Bilanzjahr hinübergesohoben werden (transitorische Ak-
tiva, als „Debitoren“ oder ähnlich versteckt verrechnet), durch
die Geheimhaltung von Gewinnen (transitorische Passiva, Kre-
ditoren) oder durch die Verteilung von Patent-, Versuchs-»
Firmenerwerbungs-, Anlagekosten auf mehrere Bilanzjahre, end-
lich durch Bewertung der Bestände zum Veräußerungswert.

l) Vgl. Schrnalenbach, Grundlagen dynamischer Bilanzlehre, 2. Aufl &gt;
Leipzig 1920.
        <pb n="168" />
        ﻿Erfolgsregulierun gsp o sten.

161

Im wesentlichen sind Erfolgsberichtigungsposten Gewinn-
rinnahmen und Verlustausgaben, die wirtschaftlich nicht dem
Bilanzjahre der Einnahme bzw. Ausgabe angehören, demnach
üüt jenem Bilanzjahre verrechnet werden müssen.

I.	Transitorische Posten: Gewinneinnahmen und Verlust-
Ausgaben des abgelaufenen Bilanzjahres für Rechnung des
nächsten. Sie werden als Schulden und Forderungen des alten
Bilanzjahres in das neue übertragen.

a)	Als Bilanzaktiva des abgelaufenen Bilanzjahres werden
Verlustausgaben zu Lasten des neuen Jahres verbucht. Beispiels-
weise vom Unternehmer im voraus bezahlte Gebühren für Ver-
sicherung, Steuerabgaben, Zinsen, Miete, Gehälter; das Disagio
bei der Emission von Wertpapieren usw.

b)	Als Bilanzpassiva werden Gewinneinnahmen zugunsten
des neuen Bilanzjahres verbucht, z. B. im voraus empfangene
Mieten, Versicherungsprämien (Prämienüberträge der Versiche-
riingsgesellschaften), Zinsen (Hypothekenzinsen, Bd. I S. 230),
der Rückdiskont auf Wechselbestände (Bd. I S. 205), die Pro-
Aisionsvorträge der Hypothekenbanken (Bd. I S. 231), Über-

Mhrtsgelder der Schiffahrtsgesellschaften, im voraus empfangene
Abonnements u. ä.

II.	Antizipationen: Gewinneinnahmen und Verlustausgaben
’ui neuen Bilanzjahre für Rechnung des abgelaufenen, die als
Schulden und Forderungen des neuen Jahres in der B. des alten
vorweggenommen werden.

a)	Als Bilanzaktiva (positive Erfolgskorrekturen) werden
Gewinneinnahmen im neuen Bilanzjahre verrechnet, z. B. am
2- Januar fällig werdende Hypothekenzinsen (Bd. I S. 230, 234),
lni nachhinein zu zahlende Miete und Pachtzinsen, Geldzinsen1),
die Effektenzinsen auf Effektenbestände (vgl. Beispiel S. 164).

b)	Als Bilanzpassiva (negative Erfolgskorrekturen) werden
Verlustausgaben im neuen Jahre zu Lasten des vorhergehenden
Verrechnet, z. B. noch zu zahlende Kosten (Bd. I S. 245), Cour-
age, Gratifikationen; im alten Jahre angemeldete, erst im
üeuen zu regelnde Schäden bei Versicherungsgesellschaften

M Vg!. Adler, Rückstellungs- und Ergänzungszinsen, Bank-Archiv,
VI. Bd.S. 88 ff.

Le itner, Buchhaltung und Bilanzkunde. II. 6. .u. 7. Aull.

II
        <pb n="169" />
        ﻿



'|:|h

'i ,





162	Ergänzungspoßten.

(Scliadenreserven usw.). Größere Bgdeut"ng haben antizipie-
rende Passivreserven für Aktiengesellschaften, die eine künftig6
Ausgabe durch Rückstellung auf mehrere Jahre verteilen, z- B-
Talonsteuer-Reserve, Gebühren-Äquivalent bayerischer Gesell-
schaften.

Buchtechnisch können diese Regulierungsposten verschieden
behandelt werden.

1.	Der betreffende Posten wird klar und einfach als a) Einzel-
posten mit dem betreffenden Konto selbst verrechnet, z. B-
Versicherungsprämien-, Provisions-, Unkostenkonto u. ä.

b)	Umständlicher ist die Einschiebung eines Zwischen-
kontos, z. B, Konto transitorischer Zinsen, Konto noch zu g6'
währender Zinsen, noch zu bezahlender Banknotensteuer,
Konto vorausbezahlter Versicherungsprämien, Zinsenvortrags-
konto usw.

2.	Verschiedene ungleichartige Vortragsposten werden a's
Sammelposten in der B. zusammengezogen, z. B.:

c)	Konto neuer Rechnungen (Aktiva):

noch laufende Zinsen........... M

vorrätige Briefmarken ......... „

vorausbezahlle Miele .......... ,,

vorausbezahlte Versicherung.... „

Konto neuer Rechnungen (Passiva);

Rückdiskont der Wechsel........ M

Rückstellungen für Inkassospesen . „

noch zu bezahlende Courtage.... „

noch zu bezahlende Gratifikationen „

d)	An eine Bilanzverschleierung erinnernd ist die Eröffnung
eines Konto transitorischer Aktiva und Passiva, eines Interiina-
oder Vortragskonto, das in der B. summarisch die sämtlichen
Verrechnungsposten aufnimmt, auf beiden Seiten der B. ohne
Spezifikation erscheint („Transitorische Konti“), in manchen
Fällen sogar nur den Zahlenunterschied dieser Aktiv- und Passiv-
posten darstellt. „Das transitorische Konto, eine Erfindung
verkrachter Banken, wurde ursprünglich kreiert, um faule Fische
zu maskieren“ *)•

) Scherber, Bilanzen, Wien 1885, S. 97.
        <pb n="170" />
        ﻿

# \

Ergänz nngsposten.

163



3.	Praktiker lassen häufig die Konten zunächst offen und
buchen die in den ersten Wochen des neuen Bilanzjahres ein-
gehenden Beträge in den alten Büchern und au! den alten Konten;
sie vermeiden dadurch die Bildung von Vortragsposten. Jeden-
falls hat die Bilanzkritik allen Grund, die Berechtigung tran-
sitorischer Buchungen in einer B. genauer zu prüfen, um das
Hinüberschmuggeln von Verlusten, nicht aufklärbarer Bilanz-
nnd Buchungsdifferenzen oder die Einsetzung fingierter Posten
S'üfzudecken.

Die Bemerkung Passows1), daß Rechte und Verpflichtungen
ans Miet- und Versicherungsverträgen usw. genau so gut Aktiva
°der Schulden, wie z. B. Geldforderungen und Geldschulden
Seien, keinerlei „antizipatorischen“ Charakter haben, ist soweit
Hchtig, in ihrer Allgemeinheit aber nicht erschöpfend. Zweifellos
sind unter den Erfolgsregulierungsposten rechtlich echte Schulden,
rückständige Leistungen, die nur deshalb in der B. eine Sonder-
stellung einnehmen, weil man solche Leistungen erst am Fällig-
keitstage bucht, nicht als Schuld, sondern als Gewinn oder
Verlust oder Kostenbestandteil (Bd. I S. 217), z. B. Anteils-
sinsen, Miete. Vorleistungen, denen die Gegenleistung im nächsten
Bilanzjahre folgt, wie Überfahrtsgelder, Abonnements, sind eben-
falls hierher zu rechnen. Dann gibt es aber auch Verrechnungs-
P°sten, bei denen auch der gewiegte Jurist keine echten Ver-
bindlichkeiten konstruieren kann, z. B. beim Provisionsvortrag
der Hypothekenbanken, Disagiovortrag, Rückdiskcnt auf Wech-
8elbestände, die nur die Erfolgsberichtigung zweier Bilanzjahre,
die Verteilung von Gewinneinnahmen und Verlustausgaben zum
Zwecke haben.

„Eine für 10 Jahre vorausbezahlte Miete bleibt Einnahme
für jedes dieser 10 Jahre. Für die Annahme eines Einkommens
..........ist entscheidend, für welchen Zeitraum dem Steuer-
pflichtigen die Einnahmen zustehen“2). Die an den Unter-
nehmer im voraus bezahlten als Passivum gebuchten Zinsen
(verfrühte Einnahmen) dürfen bei der Ermittlung des Ertrages
nicht berücksichtigt werden, da sie Einnahmen des folgenden

*) Bilanzen, S. 77.

•j Enlsch. des Oberverwaltnngsgerichts 30. April 1897, Bd. VI S. 14.

11*
        <pb n="171" />
        ﻿164

Ergänzungsposton.

Jahres darstellen. Danach rechtfertigt sich auch vom Steuer
technischen Standpunkt die Einsetzung der Erfolgsregulierungs-
posten. (§§ 36, 38 Einkommen-Steuer-Gesetzes).

Zur Veranschaulichung antizipierender Posten (Fall Ha)
sei folgendes Beispiel gewählt: Auf den Effektenbestand von
120000 Nominalwert sind die halbjährlichen Zinsen am 1. März
mit 2400 fällig.

Der Zinsenlauf	Einnahmen für 6 Monate	1. März

beginnt am [j	p |	]	~	| p Einziehung®"

1. September

-31. 12

Anteil des alten Bilanzjahres
4 Monate = 1600 M

tag

a)	Bilanz, Aktiva:

Effektenzinsen bis 31. 12. it . . . .	1600	
b) Effektenzinsen-Konto		
31. 12.  2. Gewinn u. Verlust	 1600	1. Bilanz 31. Dezbr. . .	.. M 1600
3. Bilanzvortrag 1. Jan	1600  (Gewinnanteil 800)	4. Kasse 1. März 		.. M 2400

c)	Buchung durch Zwischen-Konto (S. 162 b)

Übertrag:	1. Konto transitorischer Zinsen an Effektenzinsen;

Ah hl ß- / 2- Ausgangsbilanz an Konto transit. Zinsen;

SC U	(3. Konto transit. Zinsen an Gewinn u. Verlust;

Vortrag:	4. Konto transit. Zinsen an Eingangsbilanz;

Auflösung:	5. Effektenzinsen an Konto transit. Zinsen.

Ein anderes Beispiel: Versicherungsprämien werden mit
84 392 M. bezahlt, davon sind 41 873 M. im voraus bezahlt,
also als Gewinnergänzungsposten vorzutragen (Fall la). Am
einfachsten ist das nachstehende Verfahren:

Versicherungs- Konto

1. Ausgaben 			2.	Bilanz: Vortrag	  3.	Gewinn u. Verlust ...	... 41873 ... 42 510
4. Vortrag				

Eine Maschinenfabrik buchte wie folgt;
        <pb n="172" />
        ﻿WWHIBWWWiAl*

L Ausgaben 		. , . . 84 392	2.	Gewinn u. Verlust ...	. . . 84 392
Gewinn u. Verlust .	... . 41 873	4.	Bilanz 		... 41 873
'*• Vortrag		.... 41 873			

Gewinn- und Verlust-Konto

Versicherungen...........84 3921 Vorausbezahlte Versicherung 41 873

Verlustausgaben werden dem Jahr der Verausgabung als
Verlust zugeschrieben oder auf mehrere zukünftige Jahre ver-
güt, indem sie teilweise als transitorisches Aktivum, als „Be-
fand“ verrechnet werden. Zukünftige Ausgaben können schon
lra voraus verteilt werden, sei es durch Ansammlung einer Rück-
*age aus dem Reingewinn früherer Jahre und Abbuchung in den
Jahren der Ausgabe, sei es durch Einstellung eines antizipiercn-
den Bilanzpostens (Passiva) pro rata parte der Einzeljahre, so
'laß im jahre der Verausgabung die Verlustausgabe dem Anti-
^Pationsposten zur Last geschrieben und der Verlust auf das
Erfolgsergcbnis des Jahres unwirksam bleibt.

Demgemäß können Gewinneinnahmen in toto als Jahres-
gewinn, d. h. als Gewinn des Einnahme]ahres durch Einstellung
111 die Gewinn- und Verluslrechnung oder als Gewinn eines
8Päteren Jahres durch Buchung als Schuldenbestand (stille
Reserve, transitorischer Gewinn) behufs späterer Ausschüttung,
*1- i- Abbuchung auf Gewinn- und Verlust-Konto, verrechnet
Werden. Endlich kann eine Gewinneinnahme auf mehrere Jahre
Verteilt werden, auf spätere Jahre durch transitorische Buchung
(Rilanzpassiva pro rata parte), im voraus auf künftige Jahre
'lürch einen Gewinnergänzungsposten (Bilanzaktiva).

14.	Abschnitt.

Agio und Disagio der Industrieanleihen.

a)	Für die Behandlung des Agio und Disagio bei der
Emission von Pfandbriefen der Hypothekenbanken und deren
Rückkauf bestehen gesetzliche Vorschriften (vgl. 21. Abschnitt,
aüch Bd. I S. 231 ff.).



I
        <pb n="173" />
        ﻿i66

Agio, Disagio.

b)	Hier soll die Bilanz- und Buchhaltungstechnik bei ln-
dustrieobligationen erörtert werden x). Zu unterscheiden sind
Disagio und Agio bei der Ausgabe, und Rückzahlungsagio (Auf-
geld) bei der Tilgung der Obligationen zu einem Betrag über
den Nennwert.

Beispiel: Eine Anleihe von 6,108 Milk zu 3 % verzinslich
wird mit 83Y3 % begeben. Eine Schiffahrtsgesellschaft bilanziert
wie folgt;

Bilanzpassiva: 6,108 Mill. zu 83V3 % = M. 5 090 000. Der
Disagioverlust2) wird in diesem Falle alljährlich mit 162/3 %
des Nennwerts der ausgelosten Obligationen dem Gewinn- ußd
Verlust-Konto belastet3). Diese Bilanzierungsmethode ist iß
allen Teilen unrichtig; der Einlösungswert der Schuld ist der
Nennwert, der in der B. falsch dargestellt ist.

Das Disagio bei der Ausgabe (Ausgabekurs SS’/s %) ist,
wirtschaftlich betrachtet, der Unterschied zwischen dem nominelle
Zinsfuß der Anleiheschuld und dem Marktpreis des Geldes zur
Zeit der Ausgabe. Durch das Ausgabe-Disagio wird der effektiv6
Zins der Anleihe höher und in Einklang gebracht mit der zur
Zeit der Begebung für eine gleichwertige Kapitalanlage ver-
langten Verzinsung. Soll der Zinssatz der Obligationen mR
diesem Marktzinssatz übereinstimmen, müßte der nominelle Zins-
satz der Obligationen höher sein, was zu unbequemen, praktisch
nicht brauchbaren Bruchteilen führen müßte. Demnach ist
das Disagio ein Zinsfußregulator, der zu Lasten des Zinsen-
kontos zu verrechnen und auch den folgenden Jahren bis zur
vollständigen Tilgung anteilsmäßig zur Last zu schreiben ist.
Dem Augenblicksverlust durch Mindererlös bei der Ausgabe
steht eine entsprechende geringere nominelle Verzinsung auf
die Dauer der Anleihe gegenüber. Der natürliche Weg der Ver-
rechnung des Disagio wäre also der, den vollen Nennwert der

*) Buchungsbeispiele bei Steiner, Kapital und Bilanzen der A.-ö.
{Dresden 1905), S. 56—80; Weinberger, Agio und Disagio der Pfandbriefe
in der Bilanz der deutschen Hypothekenbanken (Münchener volksw. Studien,
121. Stück), Stuttgart 1913.

2) Er erhöht sich durch die Kosten der Emission.

&gt;) Obligationen-Konto.	% ) an Obligationen-Einlösungskonto

Disagio-Konto......t0V»%J	i00
        <pb n="174" />
        ﻿Anleiheschuld in die B. einzustellen, das Obligationszinsenkonto
aber nicht mit dem nominellen Zinssatz der Anleihe, sondern
abt dem effektiven Zinsfuß der Darlehnsschuld zu belasten x).

«) Der Disagioverlust wird in der Bilanzpraxis verschieden
verbucht und verteilt.

1.	Der erste Weg ist oben angegeben worden.

2.	Der Disagioverlust wird als Wertergänzungsposten mit
der Bezeichnung „Disagio“ unter die Aktiva eingestellt (rech-
nungsmäßiges, fingiertes Aktivum, Erfolgsregulierungsposten)
Und allmählich zu Lasten des Gewinn- und Verlustkontos ab-
geschrieben 2); oder es wird alljährlich aus dem Reingewinn ein
entsprechender Betrag zurückgestellt und der Disagioverlust-
vortrag um den gleichen Betrag vermindert 3). Mitunter wird
üu Emissionsjahre zwecks Verminderung des Verlustvortrages
ein Teilbetrag des Disagioverlusts einer Spezialreserve ent-
nommen 4). Die Einstellung der Anleiheschuld mit dem vollen
Nennwert ist rechnerisch unrichtig. Man müßte den Schuld-
betrag diskontieren, dann würde dem Disagioverlust ein buch-
uiäßiger Bewertungsgewinn an Diskontzinsen gegenüberstehen,
dar alljährlich kleiner wird.

3.	Bei geringen Verlustbeträgen und in guten Jahren werden
Bisagioverluste häufig vollständig dem Emissionsjahre belastet
(Bisagio an Gewinn und Verlust).

4.	Wenn aus dem Erlös der Anleihe Anlagevermögen be-
schafft wurde, wird der Disagioverlust als Bestandteil der Er-
^erbskosten des betreffenden Vermögensobjekts dem Anlage-
konto zugeschrieben (Anlagekonto an Disagio) und mit dem
Anlagewert allmählich abgeschrieben. Die Verluste werden

:) Unter den Begriff „Zinsen“ gehören alle Vorteile, die sich der
Gläubiger für Hingabe der dargeliehenen Gelder ausmacht. (Obligationen-
Agio.) Entsch. des Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen, Bd. III,
s- 34, 38.)

s)	Bilanz
        <pb n="175" />
        ﻿16B

Agio, Disagio.

als Geldbeschaffungskosten zwecks Erwerbes der Anlage an-
gesehen und verbucht (dagegen Simon, Bilanzen, S. 380,
443).

Die .Abschreibungsdauer des Disagioverlusts wird ver-
schieden bemessen. Man schreibt willkürliche, nach der Größe
des Jahresgewinnes schwankende Beträge ab und beteiligt die
einzelnen Jahre mit verschieden hohen Quoten, oder man verteilt
auf die Dauer der Anleihe ohne Rücksicht auf die Tilgungszeit,
d. h. die Abschreibung beginnt sofort, ohne Rücksicht auf die
aufgeschobene Tilgungszeit; oder man trägt das Disagio in
voller Höhe als Aktivum bis zum Beginn des Rückzahlungs-
termins vor und tilgt es nur während der Rückzahlungs-
dauer der Anleihe und dann im Verhältnis der ausgelosten
Obligationen.

ß) Das Aufgeld hei der Rückzahlung der Obligationen (Rück-
Zahlungskurs, Rückzahlungsagio) erhöht den Bilanzwert der An-
leiheschulden. Wenn beispielsweise eine 3 ^prozentige Anleihe
von 1 Milk, in Obligationen zu 100 M., rückzahlbar mit einem
Aufgeld von 12 % aufgenommen wird, so ist der Wert der Schuld
1,12 Milk, jene einer Obligation 112 M. Angenommen, die Schuld
wäre in 5 Jahren zu tilgen; der Tilgungsplan gestaltet sich wie
folgt:

Tilgungsplan

Jaln	Kapital-  rest	3!4 %  Zinsen	Zahl der Obligat.	Tilgung  Nominal-  wert	Aufgeld  12%	Jährliche  Gesamt-  leistungen
1	1 000 000	35 000	1864	186 400	22 368	243 768
2	813 600	28 476	1930	193 000	23 160	244 636
3	620 600	21 721	1998	199 800	23 976	245 497
4	420 800	14 728	2068	206 800	24 816	246 344
5	214 000	7 490	2140	214 00C	25 680	247170
		107 415	10000	1 000 000	120 000	1 227 415

Man kann das Rückzahlungsagio mit dem in der Tabelle
angegebenen Betrag alljährlich dem Gewinn- und Verlustkonto,
d. h. dem Jahresgewinn, zur Last schreiben x) oder man bildet

Obligationen-Konto.. 186 400 1

Agio-Konto......... 22 368 ) an Obhg-Emlosung 208 768

Gewinn- und Verlust an Agio 22 368.
        <pb n="176" />
        ﻿Agio, Disagio.

169

Während der Zeit der aufgeschobenen Tilgung allmählich eine
Agioreserve in der Höhe des Gesamtbetrages des Aufgeldes und
schreibt davon während der Tilgungsdauer die erforderlichen
Agiobeträge ab. Endlich kann man das gesamte Aufgeld (oben
120 000) dem Reingewinn des Ausgabe] ahres entnehmen (Agio-
Reserve, Agio-Tilgungsfonds). Die Einstellung der Anleihe
oo.it 1 Milk bzw. dem jeweiligen Kapitalrest in die B. bringt
den Rückzahlungswert der Schuld bilanzmäßig nicht zum Aus-
druck. Doch läßt sich das Verfahren damit rechtfertigen, daß
der gegenwärtige Wert richtig nur durch Diskontierung des
Anleihebetrages sich berechnen läßt, daß man also den dis-
kontierten Barwert der Anleihe einzusetzen und, um bei Aktien-
gesellschaften die Ausschüttung des Diskontgewinns zu ver-
güten, den Diskontbetrag als Wertergänzungsposten auf der
Passivseite erscheinen lassen müßte, also die gleiche Wirkung
erzielt wie durch Bewertung mit dem Nennwert. Das Aufgeld
kann wiederum, als Zinsergänzung aufgefaßt werden, das folge-
richtig die Verzinsung in den einzelnen Jahren erhöht. Die
Lasten einer Geldschuld werden aber regelmäßig erst am Fällig-
keitstag verrechnet.

Bei der auf geschobenen Tilgung kann das Aufgeld auf die
Lauer der Unkündbarkeit verteilt, als Agioreserve zurückgestellt
Werden; z. B. die Tilgung wäre in obigem Beispiel auf 10 Jahre
kinausgeschoben; hier wird angenommen, daß die Agiorück-
stellung alljährlich 12 000 M. betrage. Im 11. Jahre wäre dann
buchen:

R Obligationen ............ 186 400 1 an Obligationen-Auszahlung

Agio-Reserve............ 22 368 ]	208 768

Oblig.-Zinsen an Kasse .	34 400

„	„	„ Bilanz ...	600

Gewinn- u. Verlust an Oblig.-Zinsen 35 000
3 Oblig.-Auszahlungskonto an Kasse (z. B.) 100 000

an Banken ....	70 000

an Bilanz ..... 16 400

186 400

l) Waren die halbjährlichen Zinsen am 1. Okt. und 1. April fällig,
müßten am 31. Dezember für Anteilzinsen (3 Monate) 8750 M. zurück-
gestellt werden. Wegen der Errichtung eines Zwischenkontos für die fülligen
Zinsscheine (Oblig.-Zinsen an Zinsschein-Konto 35 000 usw.) vgl. Bd. I S. 182.

f
        <pb n="177" />
        ﻿170

Agio, Disagio.

4.	Bilanz: Passiva:

Anleihe ........ 1 000 000

davon ausgelost 186 400

	813 600
Noch nicht eingelöste Obligationen	16 400
,,	„	„	Zinsscheine	600
(Oblig.-Zinsen bis 31.12., fällig ans .. .*)	
Agio-Reserve .... 120 000	
davon entnommen 22 368	97 632

Angenommen, das Aufgeld würde in den Jahren der Tilgung
dem Jahresgewinn belastet werden, eine Agioreserve wäre nicht
vorhanden; demgemäß entfällt sie auch in der Jahresbilanz-

Verluste	Gewinn- und Verlust-Konto

Obligationen-Zinsen .. 35 000
Agio-Konto......... 22 568

Eine genauere Berechnung der Verlustanteile der einzelne
Jahre gibt das folgende Beispiel. Der Emissionskurs der An-
leihe S. 168 sei 98%%. Disagioverlust (15 000), Rückzahlungs-
agio (120 000) und die Emissionskosten (3105) mit zus. 138 105
erhöhen die Gesamtzinsen (107 415) auf 245 520, d. s. aut ein
Gesamtkapital von 3,069 Milk effektiv 8 % Zinsen.

Da das Aufgeld durch den Tilgungsplan verteilt ist, bleibt
noch der Disagioverlust zu verteilen.

Die nominellen (3,5 %) Zinsen von 107 415 werden erhöht

um 18 105 = 0,59 %
Gesamtzinsen 125 520 = 4,09 %

von 3,069 Milk Kapital.

Die Verteilung gestaltet sich wie folgt:

Jahr	Disagio 0,59 % v. Kapitalrest	12%  Agio	Zinsen  3l/2 %	Jährlicher  Gesamt-  aufwand	In Proz. des  Kapitalrestes
1	5900	22 000	35 000	63 268	6,33
2	4800	23 160	28 476	56 436	6,93
3	3661	' 23 976	21 721	49 358	7,96
4	2482	24 816	14 728	42 026	10
5	1262	25 680	7 490	34 432	16
	18105	120 000	107 415	245 520	

1) Siehe Anm. 1, S. 169,
        <pb n="178" />
        ﻿Die Unvollständigkeit der Bilanz.

Gibt eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auf-
gestellte B. ein vollständiges Bild? Schon Bd. I, S. 16911. wurde
angedeutet, daß die Buchführungstechnik in ihrer üblichen An-
wendung die rechtlichen Verhältnisse nicht klar und nicht voll-
ständig zum Ausdruck bringt.

1.	Die bilanzmäßige Vermögenslage der Aktienvereine muß
infolge der für sie geltenden Bewertungsregeln unvollständig blei-
ben. Die B. der Einzelkaufleute und der Personalgesellschaften
soll eine Vermögensbilanz sein, jene der Aktiengesellschaften eine
Gewinnermittlungsbilanz. Daraus folgt,

2.	daß auch das Reinvermögen, das eigene Kapital der ge-
nannten Kapitalgesellschaften nicht vollständig in der B. in
Erscheinung tritt.

3.	Nicht ersichtlich sind andere für die Beurteilung der
ökonomischen Verhältnisse notwendige oder wünschenswerte An-
gaben, z. B. nicht der Umsatz, der den Bilanzzahlen zugrunde
liegt. Häufig wird in den Geschäftsberichten Aufschluß über den
Umsatz im ganzen oder über den Umsatz einzelner Konten ge-
geben. Nicht ersichtlich ist das Risiko1), das der Unternehmung
und ihren Geschäften anhängt, obwohl es möglich ist, beispiels-
weise Verluste aus Lieferungsverträgen bei sinkenden Preisen zu
berücksichtigen (durch Errichtung eines Waren-Delkredere-Kon-
tos, eines Kontos der Verluste auf Lieferungswaren). Das Risiko
des einzelnen Gesellschafters oder Genossen am Gesamtunter-
nehmen kommt in'dem Geschäftsguthaben bzw. in der Kapital-
einlage nur teilweise zum Ausdruck. Das über die Einlage bzw.
das Geschäftsguthaben hinausgehende Risiko der beschränkten

*) Vgl. meine „Untemehmungsrisiken“, Berlin 1915 (Heft 3 der
„Einzelwirtschaftlichen Abhandlungen“); meinen Artikel: Risikoprämie
Preissteigerungsverordnung, im Plutus, Juli 1921,
        <pb n="179" />
        ﻿172

Unvollständigkeit der B.

oder unbeschränkten Haftpflicht oder Nachschußpflicht ist vor
Eintreten der Zahlungsverpflichtung nicht bilanzfähig. Das
Risiko aus weitergegebenen Wechseln soll in den Giroverbindlich-
keiten dargestellt werden, das Risiko aus übernommenen Bürg-
schaften durch Aufnahme der Bürgschaftsschulden bzw. der
Garantieverbindlichkeiten in die B.

Auch nicht alle Formen des in Anspruch genommenen Kredits
kommen in der B. einwandfrei zur Darstellung. Beispielsweise
wird selten der Eftektenpfandkredit in der B. richtig dargestellt,
d. h. bilanzmäßig zum Ausdruck gebracht, daß wertvolle Be-
standteile der flüssigen Mittel verpfändet sind. Die einfache Be-
nennung der Darlehnsschuld als „Effektenlombarddarlehn“ würde
genügen. Auch der Wechseldiskonikredit1), die Sicherungshypo-
thek 2) erscheint nicht in der B. Der auf ein Börsenterminge-

*) Dies ist wichtig für die Beurteilung jener Unternehmungen, die sich
dauernd durch Diskontierung fremde Kapitalien als Betriebsmittel beschaffen.

2) Bin Hinweis vor der Bilanzspalte („als Sicherungshypothek .. M
eingetragen“) wäre eine ausreichende Vervollständigung der Bilanz. Eine
Bergwerksgesellschaft bilanzierte wie folgt:

Restkaufgelder für Kohlenfelder; durch Sicherungshypothek

gedeckt .................................. 843 000

nicht hypothekarisch eingetragen ......... 164 000	1 007 000

Richtig ist es, eine hypothekarisch gesicherte Anleihe als solche deut-
lich zü bezeichnen, z. B. Hypothekaranleihe, im anderen Fall: Obligationen,
nicht hypothekarisch gesichert. Ein Beispiel: * II.

Prioritäts-Anleihen-Kto., I. Hyp. 4 %Ji 4 000 000
bis 31. Dez. 1909 get. 1 200 000

in 1910 getilgt.....	80 000 M 1 280 000 2 720 000

II. Hypothek 4% %.................. 2 000 000

bis 31. Dez. 1909 get. M 1 500 000

in 1910 getilgt ---- „	100 000	1 600 000	400 000

Anleihe auf Neudeck 4% % .......... M 1 500 000

bis 31. Dez. 1910 get. M 300 000 „

in 1910 getilgt ......30 000 „	330 000 1 170 000

4% nicht hypothekarisch eingetragene Anleihe von 1906 .

4% % Prioritäts-Anl. auf d. Fabrik in Eisenach JC 865 000

in 1910 getilgt.................................. 40 000

Hypothekarische Anleihe auf die Fabrik in Hamburg.........

Amortisations-Hypothek in K...............................

Zinsen-Konto der Prioritäts- u. anderen Anleihen, Vortrag

4 290 000
3 150 000

852 000
287 750
50 833
102 974

08
        <pb n="180" />
        ﻿Unvollständigkeit der B.

173

schält geleistete „Einschuß“ ist eine Forderung an die speku-
lationsvermittelnde Bank. Die Prämienzahlungen auf eine als
Kreditsicherung dienende Lebensversicherungspolice werden als
Unkosten verrechnet; weder die Verpflichtung zur Prämien-
zahlung noch die Verpfändung der Forderung aus der Police
wird ersichtlich gemacht.

Nicht zu ersehen sind: Die noch unerledigten Aufträge einer
gewerblichen Unternehmung, die häufig eine Erklärung des hohen
Materialbestandes geben könnten; doch findet man mehrfach
ln den Geschäftsberichten der Industrieaktiengesellschaften ent-
sprechende Angaben. Auch nicht die vom Unternehmer ge-
brachten Bestellungen, aus denen Verpflichtungen übernommen
wurden; auch die etwaigen Nachschußverbindlichkeiten aus Be-
teiligungen an anderen Unternehmungen oder Geschäften, die
fehlende Einzahlungx) auf den Besitz von nicht .soll gezahlten
Aktien oder Anteilen wird in der Regel bilanzmäßig nicht ver-
rechnet. Die B. der Personalgesellschaften zeigt nur das Gesell-
schaftsvermögen, nicht auch das für die Verbindlichkeiten des
Geschäfts ebenfalls haftpflichtige Privatvermögen der persönlich
haftenden Gesellschafter.

4.	Gewisse immaterielle Güter und wirtschaftliche Verhält-
nisse, die den Verkaufswert des Unternehmens als Ganzes sowie
die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Unter-
nehmung beeinflussen, wie Firmenrecht, Fabrikationsgeheimnisse,
latente usw. können nur dann ein bilanzmäßiges Aktivum bilden,
Wenn für ihren Erwerb Kosten aufgewendet wurden. Reklame-
kosten werden als Ausgabenverluste des Ausgabejahres abge-

Das folgende Schema gibt eine Übersicht über die Bilanzierungs-
Möglichkeiten für fehlende Einzahlungen [Kapital 4, Beteiligung 3, Ein-
zahlung 2]:

Aktiva	Passiva

1-	Beteiligung................... 2

2-	„	................ 2 Noch nicht eingefordert---------- 1

(vor der Geldspalte

3-	Beteiligung....................3

~r- noch nicht eingezahlt.......1

2

4-	Beteiligung (Kapital 4) ..... 3 Noch nicht eingezahil ......... 1
        <pb n="181" />
        ﻿

















174

Onvollständigkeit der B.

bucht, obgleich ihre Erfolge, die Sicherung eines kaufkräftigen
Abnehmerkreises, auch in den späteren Jahren wirksam sind.

5.	Am wichtigsten ist, daß nicht alle Verbindlichkeiten in
die B. aufgenommen werden. Verbindlichkeiten aus Kauf-,
Lieferungs-, Darlehnsverlrägen bleiben, von Ausnahmefällen ab-
gesehen, so lange unberücksichtigt, bis der Vertrag erfüllt oder
eine Vorleistung erfolgt ist. Ebensowenig werden Ansprüche
und Verpflichtungen aus Leistungsverträgen (Dienst-, Miet-
verträge) gebucht. Gehälter, Miete, Löhne, Provisionen und
ähnliche Vergütungen für Leistungen erscheinen als Schulden
nur dann, wenn sie rückständig sind, als Bilanzaktivum im
Falle der Vorauszahlung. Häufig bleiben die Verbindlichkeiten
aus übernommenen Haftpflichtverträgen für verkaufte Waren un-
berücksichtigt. Richtig ist die Einstellung eines Schätzungs-
werts als Passivum (Garantiefonds).

Regreßverbindlichkeiten aus indossierten Wechseln (Girover-
bindlichkeiten) müssen von den deutschen Notenbanken in der
B. angegeben werden; auch Kreditgenossenschaften führen sie
an, häufig vor oder unter dem „Strich“. Englische Banken
schreiben auf der Aktivseite: Forderungen, auf der Passivseite:
Indossament, allerdings nur für ausländische Wechsel. Solange
der Regreßpflicht ein gleichwertiges Regreßrecht gegenübersteht,
und der Eingang der Regreß forderung sicher ist, wird das Bi-
lanzergebnis nicht berührt. Drohende Regreßverluste müssen
von Aktiengesellschaften nach §§40 und 261 HGB. in der Bilanz
Berücksichtigung finden1).

Die Bilanzkritik fordert Angaben über die „bedingten“, die
Eventualverpflichtungen (Garantie-, Bürgschafts-, Giroverbindlicb- * 2 * * * 6

M Die Preußische Zentral-Genossenschaftskasse gibt im Geschäfts-
bericht Aufschluß über Giroverbindlichkeiten; z. B.:

„1. Im Inkassoverkehr gegenüber der Reichsbank . M ...

gegenüber anderen Firmen .................. „ ... 3 535421

2. Im Diskonto verkehr gegenüber der Reichsbank M

gegenüber anderen Firmen .................... „ .

1 415 016

4 950 437

Diese Giroverbindlichkeiten aus dem Etatjahr 1905/06 laufen am

6.	Juni 1906 ab.“

Über die Bedeutung der Giroverbindlichkeiten für Genossenschaften
vgl. die Mitteüungen über die Genossenschaftstage (etwa vom 40. ab).
        <pb n="182" />
        ﻿ünvoUständigkeit der B.

175

keilen) nicht nur wegen der absoluten Höhe solch möglicher
Verpflichtungen, sondern wegen der drohenden Verluste. Die
Angabe der bedingten Verbindlichkeiten allein würde allerdings
für die Beurteilung der etwaigen Verluste nicht genügen, man
müßte auch die Qualität der Eventualschuldner kennen.

Fischer (Bilanzwerte II, S. 147) meint gelegentlich der
Kritik der dort zitierten Entscheidung 1):	. es ist ganz un-

denkbar, daß nach den Grundsätzen der Buchführungstechnik
®in dem Geschäftsvermögen tatsächlich noch nicht zugewachse-
aer Gewinn bilanzmäßig angeführt werden könnte; nur wenn
der hier streitige Posten (der Termingeschäftsabschluß) zur Zeit
der Bilanzaufnahme in den Büchern enthalten gewesen wäre,
hätte er aurh in die B., den Bücherabschluß, hineingelangen
können. Seine Aufnahme in die Bücher ist dann wiederum des-
halb ausgeschlossen, weil am 31. Dezember noch von keiner
Seite etwas geleistet worden war.“

Die Anschauung ist in allen Teilen irrig. Die Buchführungs-
technik kann auch das scheinbar Unmögliche. Die rechnerische
Vorausnahme eines zur Zeit der Bilanzautnahme noch nicht
realisierten Gewinnes oder des wahrscheinlich eintretenden Ver-
bots ist möglich. Das Zeitgeschäft hätte in Büchern notiert
Werden müssen. Wenn die Buchführung Zeitgeschäfte nicht
ünmer vermerkt, so liegt dies nur an der unvollkommenen An-
wendung ihrer Technik; man kann sehr wohl Zeitgeschäfte am
Tage ihres Abschlusses auch kontenmäßig im System der doppel-
ten Buchführung verrechnen (Bd. I, S. 306, 310). Übrigens: auch
bestehende noch nicht fällige Schulden, d. h. in den Büchern
noch nicht verzeichnete Schulden, werden in die B. eingestellt,
kommen erst durch diese in die. Buchführung, so z. B. Schuld-
sinsen für Anleihen, die im nächsten Bilanzjahr fällig werden,
Mietzinsanteile und andere antizipierende Posten. Es sind
Periodisch wiederkehrende Schulden, die gegen den Verfalltag
Sünehmen, mit ihrer Einlösung getilgt werden sollen und ihrem
Werte nach auf Null sinken, von da ab täglich an Wert zunehmen
bis zu ihrer Einlösung.

*) R. G. 24. Bd. S. 72. Es handelt sich um die Bilanzierung eines Zeit-
geschäfts in einer Auseinandersetzungsbilanz, das voraussichtlich verlust-
bringend endet.
        <pb n="183" />
        ﻿176

Zwischenkonten.

Schon an anderer Stelle (Bd. I, S. 177ff.) wurde darauf hin-
gewiesen, daß die Unvollständigkeit der doppelten Buchführung
in rechtlicher Beziehung teilweise beseitigt werden könne, ent-
weder durch Ergänzung des Inventars bzw. der B. oder durch
Einschiebung von Zwischenkontenx). Die Anwendung solcher
Konten verfolgt verschiedene Zwecke. Man kann Zwischen-
konten für interne Verrechnungen und solche für äußere Wirt-
schaftsvorgänge unterscheiden.

1.	Zwischenkonten für interne Verrechnungen (beispielsweise):

1.	Interimskonto, entweder zwecks vorläufiger Buchung bei
noch nicht feststehender Kontierung oder als Sammclkonto für
Ausgaben bzw. Einnahmen, die erst später übertragen werden,
sei es nach vollständiger Ausgabe oder Einnahme, sei es nach
Fertigstellung einer Verteilungsrechnung, z. B. Neubau-Konto (im
Soll Einzelposten für die Baurechnung, Honorare, Zeichnungen
usw., im Haben Übertrag auf das Anlagekonto), Maschinen-
interims-Konto für ähnliche Zwecke, Warenspesen-Konto (Auf-
teilung der Ausgaben nach erfolgter Unkostenberechnung vgl-
Bd. I, S. 248).

2.	Zwischenkonten für interne Kontrollen oder den Erfolgs-
nachweis-, beispielsweise: Konto der Abschreibungen und Konto
der verrechneten (kalkulierten) Abschreibungen zur Kontrolle der
zu verteilenden und der wirklich verteilten Abschreibungsver-
luste; Fabrikations-Konto als Aufwandsstatistik, Fabrikate-
Konlo als Kontrolle der Lagerbestände, Warenverkaufs-Konto
zum Nachweis des Gewinnes (Bd. I,« S. 272).

3.	Zwischenkonten für Abschlußzwecke, z. B. Konto transi-
torischer Aktiva und Passiva, das nach Wiedereröffnung der
Konten aufgelöst wird; (S. 162, 164), das Bilanzdifferenzen-
Konto für unaufgeklärte Abschlußdifferenzen, Gewinnvortrags-
oder Gewinnverteilungs-Konto bei Kapitalgesellschaften.

II. Zwischenkonten für äußere Wirtschaftsvorgänge (beispiels-
weise):

1.	Konto zur Darstellung der Solleinzahlung auf Grund eines
Beschlusses bzw. Sollauszahlung und der wirklichen Einnahmen

J) Vgl. Leitner, Zwischenkonten, in der Zeitschr. f. Handelswissen-
schaft und Handelspraxis, 1913, S. 66 f.; Band I, Sachregister,
        <pb n="184" />
        ﻿Zwischenkonten.

177

und Ausgaben im System der doppelten Buchführung, die eine
Unmittelbare und kontenmäßige Kontrolle ermöglichen sollen;
z- B. Pfandbriefkapital-Konto und Pfandbriefauszahlungs- Konto
(Bd.I, S.232), Pfandbriefzinsen- Konto und Coupon-Konto (Pfand-
Briefeinlösungs-Konto Bd. I, S. 182). Beide Konten werden zum
Zwecke der Gegenüberstellung der ausgelosten und eingelösten
Pfandbriefe bzw. der fälligen und der bezahlten Pfandbriefzinsen
^richtet. Ein ähnliches Konto ist das Konto der Aktionäre
{Kapitaleinzahlungs-Konto an Aktienkapital-Konto), wenn die
Kapitalerhöhung schon auf Grund des Beschlusses verbucht
Werden soll. In gleicher Weise kann man beschlossene Zubußen
Bei Gewerkschaften, beschlossene Nachschüsse bei G. m. b. H.
verbuchen. Ähnliche Funktionen hat das Beteiligungs-Konto
der Syndikatsmitglieder (Bd. I, S. 331, österreichische Methode).

2.	Konten zur Darstellung von Eventualverbindlichkeiten; so
*• B. Avaldebitoren an Avalakzepte oder Avalkreditoren-Konto;
Bürgschaftsdebitoren-Konto an Bürgschaftsschulden (Bd. I,

S.	181); Regreßdebitoren an Regreßschulden (Giroverbindlich-
keiten) oder Vormänner-Konto an Nachmänner-Konto (Bd.*l,
s- 178).

Zur Darstellung der Giroverbindlichkeiten hat man auch
Egendes Verfahren vorgeschlagen. Ein Wechsel von 6000 M.
^ird mit 56 M. Diskontverlust diskontiert.

Folgende Konten

An Konto diskontierter Wechsel

Bank-Konto ............ 5944

Wechseldiskont-Konto....	56 6000

Nach der Einlösung ist die Umbuchung notwendig; Konto
diskontierter Wechsel an Wechselkonto 6000 M.

3.	Zwischenkonten zur Klarstellung rechtlicher Verhältnisse-.

a)	Durch Ausstellung einer Tratte auf den Abnehmer wird
Buchmäßig die Forderung getilgt, rechtlich bleibt sie bis zur Ein-
lösung des Wechsels bestehen. Man könnte diese Umwandlungs-
Wechsel bilanzmäßig darstellen, etwa in folgender Form:

Debitoren .............. 20 000

davon trassiert......... 8 000 12 000

Wechselbestand ................ 23 000

Meitner, Bnchhalttmg nnd Bilanzkvmde. II. 6. u. 7. Aufl.

12
        <pb n="185" />
        ﻿178

Bilanzdelikte.

Den Freunden theoretischer Komplikationen sei folgende
Buchungsweise vorgeschlagen (vgl. auch Bd. I, S. 177): Wechsel
an trassierte Debitoren 8000; bei Begebung des Wechsels die
übliche Buchung (z. B. Bank an Wechsel), nach Einlösung
des Wechsels Umbuchung; Konto trassierter Debitoren an
Debitoren- Konto.

Bilanz.

Debitoren .................. 20 0001 Konto trassierter Debitoren .. 8000

Wechsel..................... 15 000 |

b)	Beim Inkassowechselverkehr schiebt man häufig ein
Inkasso-Konto als Zwischenkonto ein, wenn die Gutschrift auf
dem gewöhnlichen Kontokorrent-Konto erst nach Eingang der
Wechsel erfolgen soll (vgl. Bd. I, S. 209).

c)	Über die Personen-Konten zur Darstellung der Rechts-
und Rechnungsverhältnisse vgl. Bd. I, S. 2361T. Die Zession
von Forderungen könnte man buchen; X.-Bank Zessionskonto
an Konto zedierter Debitoren bei der Zession der Forderung; dann
Bank-Konto an Debitoren-Konto und Konto zedierter Debitoren
an Bank-Zessions-Konto nach erledigter Zahlung der Debitoren-

Diese Beispiele mögen als Illustrationsprobe genügen. Wenn
es sich darum handelt, in der Schlußbilanz für einzelne Bilanz-
posten eine rechtlich oder wirtschaftlich genauere und voll-
ständigere Darstellung zu geben, so genügt die einfache Ergänzung
des Inventars bzw. der Bilanz vor oder in der Geldspalte, vor
oder unter dem BilanzstrLh. Wünscht man eine fortlaufende
Aufzeichnung über solche Verhältnisse, dann ist die Führung
eines die kontenmäßige Verrechnung ergänzenden Nebenbuches
praktisch, einfacher und empfehlenswerter. Daß man auch im
Kontensystem eine fortlaufende Verrechnung einfügen kann,
zeigen die angeführten Beispiele.

16. Abschnitt.

Bilanz delikte.

Die Bilanz ist ein Geschäftsbericht in Zahlen, ein Bericht,
der mit Willen und Wissen des Berichterstatters gefärbt, ge-
schönt, frisiert sein kann, wichtige wirtschaftliche Verhältnisse
        <pb n="186" />
        ﻿Bilanzdelikte.

179

verdecken, verheimlichen, verschleiern, die Vermögensverhält-
uisse falsch darstellen kann oder fälscht1). An vielen Stellen
dieses Buches wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, durch in-
terne Verschiebungen in den Zahlenergebnissen, durch Buchungs-
künste mancherlei anders, d. h. unklar oder unrichtig darzu-
stellen. Buchführung und Bilanz sind eben Werkzeuge in den
Händen dessen, der sie gebraucht, dem Willen des Rechnungs-
führers unterworfen.

Mehrfach finden sich in den veröffentlichten Bilanzen mit
Absicht unklare Benennungen einzelner Bilanzposten, die un-
verständlich, mehrdeutig, ungebräuchlich sind, ihre Bedeutung
Und Natur zweifelhaft lassen. Beispielsweise Interims-Konto,
Abwicklungs- und Operations-Konto, Verreehnungs-Konto, Konto
transitorischer Posten u. ä. Effekten im Sinne des Börsenver-
kehrs und Wechsel werden als „Wertpapiere“ subsumiert. In
juristischer Hinsicht richtig, bilanztechnisch falsch, eine Ver-
schleierung. Ein Schönheitsfehler ist es, wenn bilanziert wird:

Grundstücke..... 120 oder Debitoren .............. 60

~ Hypothek......	80 40	-1- Kreditoren...... 40	20,

weil Aktiva und Schulden nicht auf dieselbe Seite gehören.
Unklar ist eine Bilanz, in der Bank-(Finanz-) und Warenschulden
Unter dem Sammelposten „Kreditoren“ verrechnet werden oder
wenn eine Bierbrauerei Bier- und Darlehnsdebitoren gemeinsam
uls „Debitoren“ verbucht. Eine Bilanzverschleierung wären die
folgenden Bilanzierungen: Aktiva: Grundstücke Hypothek 40;
Debitoren -f- Kreditoren 20; wenn die Hypothekenschulden
Unter den Kreditoren verschwinden. Unwahr und falsch wäre die
Hilanz, wenn es hieße: Grundstücke 40, Debitoren 20. Gefälscht
ist eine Bilanz, wenn beispielsweise der Wert des Grundstücks
willkürlich erhöht wird. Die (strafbare) Bilanzfälschung setzt
ulso die mala fides voraus, während eine Bilanz falsch sein kann
infolge Unkenntnis des Bilanzierenden oder infolge nicht be-
absichtigter Falschbuchung. Ob eine Verschleierung oder eine
Hilanzfälschung im Sinne des § 314 HGB. strafbar ist, kann
u- E. nur nach Lage des Einzelfalles beurteilt werden, wobei die
Hegleitumstände, Absicht, Zweck und die Folgen der Verschleie-

') Eine Beispielsammlung bieten Stern und Rehml auch Beigel.

12*
        <pb n="187" />
        ﻿180

Bilanzdelikte.

rang bzw. Fälschung mitbestimmenden Einfluß haben. Es gibt
zweifellos strafbare und straflose Bilanzverschleierungen und
Bilanzfälschungen: der Vorstand eines Aktienvereins fälscht die
Bilanz, ob er stille Reserven schafft oder ob er fingierte Aktiven
cinstellt.

Auch die Unterscheidung zwischen Bilanzfälschung und
Bilanzverschleierung des zitierten Paragraphen ist nicht leicht-
Die Grenze zwischen beiden läßt sich etwa durch folgende For-
mulierung finden; Eine Bilanzverschleierung läßt das Ergebnis
der Aktien-Bilanz, den Reingewinn unverändert, während eine
Bilanzfälschung den Reingewinn verändert, d. h. erhöht. Eine
wissentlich unwahre Darstellung des Standes der Verhältnisse der
Gesellschaft liegt in jeder Bilanzfälschung, kann aber auch durch
eine Bilanzverschleierung bewirkt werden. Eine Aktiengesell-
schaft unterläßt die notwendigen Abschreibungen in der Bilanz,
berücksichtigt sie aber in der Gewinnverteilung („Rücklage für
Abschreibungen“), eine offenkundige Berichtigung eines falschen
Wertansatzes. Die Bilanz ist unwahr, die Abschreibungen werden
verschleiert. Ein Verlust wird verschleiert durch Einzahlung der
Aufsichtsratmitglieder oder durch Entnahme aus einem Reserve-
fonds, ohne daß der Verlust und seine Deckung irgendwie und
irgendwo (Bericht, Bilanz) zum Ausdruck gebracht wird. Eine
Industriegesellschaft1) verpfändet Warenforderungen an eine
Bank gegen Bardarlehen; weder Bankschulden noch Forde-
rangen erscheinen in der Bilanz, weil beide kompensiert wurden,
eine Verschleierung, die den Stand der Verhältnisse unwahr
darstellt.

Der häufigste Fall einer strafbaren, d. h. wissentlichen Bilanz-
fälschung ist die Überbewertung von aktiven Vermögensteilen,
beispielsweise der Lagerbestände, Hinzusetzen fingierter Posten

l) Die Bilanz einer Wollwaren-Aktiengesellschaft zeigt (ungetrennt)
Lieferanten- und Bankschulden mit 784 000 M (davon nach dem Bericht
der Direktion 60 000 Bankschulden), Außenstände 358132 M, die im Ver-
hältnis zum Umsatz zu gering erscheinen mußten; auf Anfrage wurde er-
klärt, daß die Waren-Forderungen in Wirklichkeit um etwa l'/i Mill. höher
seien, auch die Bankschulden seien größer, man habe den größten Teil der
Außenstände an eine Bank verpfändet, in der Bilanz diese Forderungen
und dementsprechend das Darlehen des Bankiers weggelassen.
        <pb n="188" />
        ﻿Bilanzdelikte.

181

(Forderungen), Aufnahme von non valeurs mit deren Erwerbs-
preis, uneinbringlicher Forderungen mit deren Nennwert, fauler
Außenstände ohne Abschreibungen, verfallener Patente mit
einem Geldwert u. ä. Eine Aktiengesellschaft verteilte die Unter-
bilanz von 65012 auf Aktiv-Konten durch Erhöhung der Werte.
In einem anderen Falle wurden um den Betrag der Unterbilanz
and zur Schaffung eines Überschusses die Debitoren entsprechend
erhöht, die Schulden ermäßigt und diese Falschbuchungen im
neuen Jahr zurückgebucht. Zur Erhöhung waren das Privat-
Konto des Direktors und die Namen einiger dem Direktor nahe-
stehender Personen benutzt worden. Die Rückbuchung erfolgte
nicht in einem Betrag, sondern auf eine Reihe kleinerer Posten
^erteilt.

Eine Züricher Seidenspinnerei verbuchte Effektenspeku-
lationen unter Waren und verteilte die Börsenverluste auf Chappe-,
Warenlager-, Wechsel- und Tratten-Konto. Eine preußische
Hypothekenbank verheimlichte das Kontokorrent-Geschäft, in-
dem sie Debitoren und Kreditoren willkürlich verringert in die
Bilanz einstellte (1897 um 28 Milk, 1899 Kreditoren 3,37 Milk
anstatt 26,79 Milk), die Debitoren als Hypothekenanlagen ver-
buchte, andere Außenstände von den Kreditoren in Abzug
brachte; Effekten waren auf Debitoren-Konto gebucht, bereits
^edierte Hypothekenforderungen unter den Beständen ange-
führt usw.1).

Sogenannte „Schiebungen“ dienen gleichfalls der Bilanz-
fälschung; so erwarb beispielsweise ein Unternehmen von einer
Fabrik Patente für 200 000 M., gründete eine Patentverwertungs-
Gesellschaft m. b. H. und brachte dieselben Patente mit wesent-
lich höheren Werten ein. Auf diese Weise wurde der Bilanzverlust
von 157 000 in einen Reingewinn von 23 000 verwandelt und
die Verteilung einer 5 % Dividende ermöglicht. Eine bedeutende
Holle spielt bei solchen Schiebungen die Selbstbelastung des
Kontos eines Direklionsmitgliedes oder des Aufsichtsrates. Rei-
chen die Falschbuchungen nicht aus, gründet man eine Reihe
von Gesellschaften, auf die ein mitunter höchst verwickeltes

J) Störungen im deutschen Wirtschaftsleben. Leipzig 1903, S. 28,
39, 67.
        <pb n="189" />
        ﻿182

Bilanzdelikte.

System von Um- und Rückbuchungen konstruiert wird, Grün-
dungen, die auch die Finanzgebarung verschleiern sollen.

Eine Aktiengesellschaft verwandelte Ende 1895 eine Bank-
schuld von 541 095 mit Hilfe der Aktienemission und durch
vorzeitige Buchung der Vollzahlung in ein Bankguthaben von
499 709. Ein Jahr später wurden Bankschulden im Betrage von
1088290 M. zu 1157249 M. Bankguthaben, indem man 2 Mill. M-
Obligationen als bereits realisiert verbuchte, deren Begehung
erst April 1897 geschah. Die Übereinstimmung der Bücher mit
der Bilanz wurde erzielt, indem man die Positionen der Schluß-
bilanz einfach in die Hauptbuch-Konten als Saldovortrag über-
trug und dann die neue Bilanz auf Grund der Bücher aufstellte.

Ein besonderer Fall einer falschen Bilanz verdient noch Er-
wähnung. Eine offene Handelsgesellschaft wurde in eine Aktien-
gesellschaft „umgegründet“. Die Übernahme erfolgte auf Grund
der Inventarisierung der Vorbesitzer. Die (verspätete) Nach-
prüfung des Verkehrswertes der Sacheinlagen ergab, daß eine
große Anzahl der als eingebracht berechneten Maschinen über-
haupt nicht eingebracht, eine Reihe älterer und alter Maschinen
zu einem den Neuwert 30—-70 % übersteigenden Preis inferiert,
daß Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften vielfach doppelt
und dreifach berechnet und daß die eingebraohten Warenvorräte
teilweise zu höheren Preisen übergeben worden waren, als sie
zur Zeit der Gründung brutto ohne Abzug von Skonto, Provision
und Fracht verkauft werden konnten. Warenschulden, die von
der Aktiengesellschaft nicht übernommen waren, bezahlte der
in den Vorstand eingetretene Vorbesitzer kurz nach der Grün-
dung mit dem Gelde der Aktiengesellschaft. Die Gründungs-
bilanz war falsch trotz des guten Glaubens des Vorstandes.

In einem anderen Fall stand das Maschinen-Konto in der
Schlußbilanz mit 117000 M. zu Buch, am 1. Januar des folgenden
Bilanzjahres wurde es mit 236 000 belastet, so daß in der Sil-
vesternacht eine Werterhöhung um 119 000 M. stattgefunden
haben muß.

Im Zusammenbruch der Niederdeutschen Bank, Dortmund,
wurde eine Reihe von Bilanzfälschungen aufgedeckt. 1907 ver-
kaufte der Direktor 600 000 M. Aktien zu 25 % an seine Bank.
Der Einkaufspreis wurde mit 120% verbucht (731000 M.); hier-
        <pb n="190" />
        ﻿Kontenkriiik.

183

von wurden einem Geheim-Konto 150 000 und der Rest mit
o8l 000 einem Delkredere-Fonds gutgeschrieben, einer Art Dis-
Positions-Fonds ohne Rechenschaftspflicht für den Direktor, ein
Ponds, der auch die Ausgaben zu tragen hatte, die dem Hand-
lüngsunkosten-Konto zugeschrieben werden sollten. In der
Bilanz waren bereits getilgte Forderungen als weiter bestehend
verbucht. Zu den „Geschäften im eigenen Klüngel“ zählte der
Bericht des Konkursverwalters die Übernahme von 800 000 M.
leuer Brauerei-Aktien zu 115 % durch ein Konsortium, gebildet
aus Herren der Bankverwaltung. Eine neugegründete Bank
diente als Organ für Schiebungen, indem sie für 1,3 Mill. fingierte
'lud uneinbringliche Forderungen übernehmen mußte, die die
Niederdeutsche Bank aus ihren Büchern entfernen wollte.

17. Abschnitt.

Kontenkritik und Bilanzrechnungen.

Durch die kontenmäßige Zusammenfassung aller wirtschaft-
lichen Ereignisse wird die Gesamtwirtschaft in Einzelwirtschaften,
das Ganze in seine kleinsten Teile, dargestellt durch Konten,
"erlegt (Bd. I, S. 3ff.). Somit muß die Kritik der Ergebnisse
mit der kritischen Untersuchung der Konten-Ergebnisse beginnen.
Bazu ist erforderlich, daß man sich über die Funktion des Kontos
'm gesamten Rechnungsorganismus klar ist, seinen materiellen
Inhalt kennt. Die traditionellen Kontenüberschriften (Soll,
Bebet usw.) sind nichtssagend. Die formale Richtigkeit des
Kontos vorausgesetzt — Anfangsbestand = Schlußbestand des
Vorjahres, richtige Übertragung der Grundbuchungeü aus den
Memorialen, richtige Buchung der Geschäftsfälle, d. h. Auf-
teilung der Zahlen auf die richtigen Konten, Verrechnung alle
dem gleichen wirtschaftlichen Zwecke dienenden Geschäftsfälle
aüt dem gleichen Konto — beginnt die Kritik mit der rechne-
rischen Bearbeitung der Kontenzahlen, der sich die relative
Betrachtung anschließt1). Zunächst erstreckt sich die Konten-

*) Vgl. auch Ehlers, Kreditgenossenschaftliche Probleme, Thünen-
Archiv 1906, S. 775 ff.; Schaer, Konsumverein und Warenhaus. Archiv für
Sozialwissenschaft und Sozialpolitik Bd. XXXI Heft 2.
        <pb n="191" />
        ﻿184

Kontenkritik.

kritik auf die für das betr. Unternehmen charakteristische»
Konten (Beispiele Bd. I, S. 246ff., 258ff., 290IT.).

Beispiele’. 1. Das Tratten- Konto einer gemischten Hypotheken*
bank.

Der Gesamtumsatz dividert durch den Durchschnittssaldo
(78,76 : 15,969 — 4,93); dann 365 Tage: 4,93 gibt eine durch-
schnittliche Laufzeitx) der Tratten von etwa 75 Tagen. Der

Bilanzsaldo am 31. Dezember; 16 210 854.

Einlösung	Vormerkung		Tratten-Obligo am	
—	Bilanz 1. Jan.	13 042 358	—	
6 330 762	31. Jan		. 7 298 398	31. Jan		14 009 994
4 059 111	Febr		. 5 149 925	28. Febr		15 100 808
2 594 100	März		. 3 635 252	31. März .. ..	16 141 960
6 780 041	April		. 7 536 733	30. April . .. ,	16 898 652
6 294 376	Mai		. 5 712153	31. Mai 		16 316 429
3 306 624	Juni 		. 3 599 422	30. Juni		16 609 227
8 189 825	Juli		. 7 987 893	31. Juli		16 407 295
4 896 093	Aug		. 5 186 303	31. Aug		16 697 505
3 644 353	Sept		. 3 583 728	30. Sept		16 636 880
8 349 044	Okt		. 7 418122	31. Okt		15 705 95«
5 099 002	Nov		. 4 944 028	30. Novbr. ..	15 550 984
3 003 116	Dezbr		. 3 662 986	81. Dezbr. . ..	15 550 854
62 546 447	Umsatz 		.78 757 301	Durchsch.-S.	15 968 87?

Durchschnittssaldo ist kleiner als der Bilanzsaldo Ende des
Jahres. Am Ende der Quartale sind die Ausschreibungen auf die
Bank am kleinsten, sie, aber auch die Einlösungen erreiche»
ihren höchsten Stand bei Beginn eines Quartals, so daß der
Schluß berechtigt ist, anzunehn^en, daß größere Beträge der
Neuausschreibungen Renovationstratten sind.

Über die Auswertung und den wirtschaftlichen Inhalt der Buch-
führung vgl. Aereboc, Landwirtschaftliche Rentabilitätsfragen, Berlin 1901;
Laur, Grundlagen und Methoden der Bewertung, Buchhaltung und Kalkula-
tion in der Landwirtschaft, Berlin 1911.

„Die doppelte Buchführung bedeutet für die Betriebslehre, was die
Analyse für die Chemie“ (Laur a. a. O. 476; „analytische“ Buchführung.

S. 473).

l) Allgemein:

Durchschnittssaldo x 365

Summe
        <pb n="192" />
        ﻿2.	Über das Lesen und die Gliederung von Personen- Konten
vgl. Bd. I, S. 43, 170, 236 ff.

3.	Fabrikations-Konto einer Metallwarenfabrik
kalkulatorische Verarbeitung1)2):

bagerbestände am Ende des Bilanzjahres ... Ji 74 220,—

Versand der Fertigwaren (abzüglich Frachten,

Provisionen) ....................... „ 591 447,91

Produktion .......................M 665 667,91 =

Rohmaterialien u.	Fracht	M,	401	368,19	(==	73,3 %

Arbeitslöhne............. „	92	753,17	(=	16,9	%

Betriebskosten .......... „	25	753,68	(=	4,7	%

Handlungsunkosten..... „	27 523,61 (=

5,1 %

= 14.0 % I
= 3,9 % j
= 4,1%

Selbstkosten...................... Jt 547 398,65 = 82,3 % | g

Fabrikationsgewinn................Ji 118 269,26 = 17,7 %

Arbeitslöhne und Betriebskosten verhalten sich wie 93: 26,
rund 100 : 30, Handlungs- und Herstellungskosten (M. 519875,04)
wie 28 : 520, rund 54 : 1000. Die Betriebskosten werden gedeckt
durch einen Aufschlag von 30% auf den Arbeitslohn, die Hand-
hingskosten durch 5,5 % Zuschlag zum Herstellungspreis (oder
30% zum Lohn). Mit 100 M. Verkaufserlös werden Arbeitslohn
(14) und Unternehmergewinn (17,7) ungefähr zu gleichen Teilen
bezahlt; auf 100 M. Lohn entfallen etwa M. 127,— Unternehmer-
gewinn. Der wichtigste Rentabilitätsfaktor dieser Unternehmung
ist der Einkauf von Rohmaterialien; Arbeitslöhne und Kosten
'Aachen rund 25 % der Selbstkosten, etwa 75 % entfallen auf
die Rohstoffe.

Als 4. Beispiel sei das Warenkonto einer Kriegsgesellschaft
wiedergegeben, das wegen der Rückbuchungen früherer Rück-
stellungen unter den Kreditoren interessiert (S. 186).

5.	Kalkulatorische Verarbeitung der Bilanzen einer Brauerei-
Aktien gesellschaft.

a)	Bilanz (s. S. 188 u. 189).

b)	Gewinn- und Verlust-Konto Bd. I, S. 264 ff.

*) Entnommen Lettner, Selbstkostenberechnung, S. 47-
!) Fabrikations-Konto

Selbstkosten........... 547 398,65

(wie oben)

Verkauf............... 591 447,91

Lagerbestände ........ 74 220,—



Hin
        <pb n="193" />
        ﻿Kontenkritik.

Waten-Konto

Wareneinkäufe 1t. Einkaufsbüchern ...... 232 254 931,38

Übertrag auf Unterstützungskonto

(1918 gezahlte Unterstützungen) ....	7 198,—

Übertrag auf Reservefondskonto

(Erhöhung des Reservefonds ent-
sprechend der Kapitalerhöhung) ...	1 000 000,—

Übertrag auf Konto-Korrent-
Konto:

Rückstellung auf

Regierungskontrakte . 85 000 000.—

Rückstellung auf

zu zahlende Steuern 4 500 000,—

89 500 000,—

Übertrag auf Gewinn- u. Verlust-Konto ..	16180 993,50

*	338 943122,88

Verkäufe 1t. Verkaufsbüchern ........... 316 949 166,41

Rückbuchung der Abschreibungen auf Ef-
fekten-Konto

in 1917 ..............M 30 000,—

in 1919 ................ 750 000,—	780 000,—

Übertrag zu Lasten des Effektenkontos
(Gewinn an zum Nennwert in Zahlung
gegebener Kriegsanleihe)................ 118 244,50

Rückbuchung folgender in 1917 vorgenom-
mener Rückstellungen durch Über-
träge von den Rückstellungskonten:

Effekten ............. 10	000	000,—

Beteiligung Eisenwerke	1 400 000,—

Holländische Kontrakte	3 500 000,—

Dubiose..................... 4	499	716,45	19	399	716,45

Übertrag vom Provisionskonto

(Prov. auf im Auftrag des Reichs ver-

kaufte Waren)..................... 452 052,68

337 699 180,04

Warenbestand 31. Dez. 1919 ............. 1 243 942,80

338 943 122,88
        <pb n="194" />
        ﻿Bilanzrechnnngeu.

187



Der „Umsatz“ ist 1 934 669, —; da die Debitoren nicht nach
Darlehens- und Bierdebitoren getrennt sind, läßt sich nicht er-
rechnen, ob der Prozentsatz der Ausstände im Verhältnis zum
Umsatz angemessen ist.

Von dem Anlagekapital entfallen 1 937 092,88 = 41,2% der
Bilanzsumme auf feste Kapitalien für die Produktion, d. s.
M. 18,55 pro hl (Produktion hl 104 500 *), und M. 455 645,54
= 9,7 % auf festes Kapital für den Absatz {Wirtschaftshäuser,
Niederlagen, Geräte, Transportfässer; Darlehen nicht eingerech-
net, Weil sie nicht zu ermitteln sind), d. s. M. 4,53 pro hl Ab-
satz (100 450 *) hl). Die Selbstkosten sind, wenn 10 % Ab-
schreibung und Kapitalzinsen angenommen werden, mit M. 1,855
bzw. 0,453 pro hl belastet.

Die Abschreibungen (146 173,97) machen 5,77 % auf das
anfängliche Anlagekapital, d. i. auf den Buchwert bei Beginn
des Jahres zuzüglich Zugang (in der Bilanz S. 188 nicht ersicht-
lich, M. 2532592, — ). Die eigenen Mittel betragen M. 4735487,33
(Bilanzsumme), ab Schulden, Depot, Kautionen M. 396 731,91
= M. 4 338 755,42 einschließlich des Reingewinnes, d. s. 241%
Bilanzkurs (auf 1,8 Milk Aktienkapital). Der Reingewinn ab-
gerechnet gibt 3 994 838,61 eigene Mittel, mit denen ein Rein-
gewinn von 383 916,81 erzielt wurde, d. s. 9,6 % dieser Mittel
°der 21,3 % des Aktienkapitals und M. 3,82 pro h] Absatz.

Die Hypotheken betragen 14,7 % der Anlagewerte
(278471,43 zu 1898360), genauer 9% des Wertes der Brauerei-
Unwesen, 45 % der Wirtschaftshäuser. Auf 1 hl der Produktion
entfallen M. 1,39 Schulden zu 5 % = M. 0,0695 Zinsen (für
(45 671 M. Schulden), pro hl Absatz M. 1,32 Schulden (Wirt-
8chaftshäuser) zu 5% = M. 0,066 Zinsen; beide Zinslasten wer-
den verringert durch Zinseinnahmen auf aktive Darlehen2).

Im 6. Beispiel (S. 190) sind die Entnahmen (65% der Kapital-
einlage) hoch; dabei ist zu berücksichtigen, daß der Speku-
lationsgewinn (Beteiligung an einem Terraingeschäft) durch die
^eschäftskasse gegangen und vom Privatkonto abzuziehen ist.

*1 Beide Zahlen willkürlich angenommen.

Wegen der Selbstkostenberechnung für dieses Beispiel vgl. Band 1,
S. 266 «.
        <pb n="195" />
        ﻿188

Bilanzrechnungen.

Aktiva	Bilanz einer

Immobilien:	JH	31	M	3&gt;

a)	Brauereianweseh.................. 1 586 812 35

b)	Wirtschaftshäuser ................. 292	562	59

c)	Bierniederlagcn..................... 46	287	44 1 925 662	38

Maschinen................................... 98 185 06

Eis- und Kälteerzeugungsanlage ............. 66 483 28

Fastagen

a) Lagerfässer und Gärbottiche ......... 96	781	76

bl Transportfässer...................... 27	923	11	124 704	87

Fuhrpark:

a)	Pferde.............................  37	139	44

b)	Wagen und Geschirre.................. 6	685	44	43 824	88

Brauereigeräte und -Mobilien................................. 40	679	47

Wirtschaftsgeräte ........................................... 58	247	42

Elektrische Kraft- und Lichtanlage........................... 19	928	72

Eisenbahnwaggons- und Geleist anschluß......	8	712	54

Neubau ....................................................... 6	309	80

Effekten.................................... 202 570 —

Kassa......................................................   45	056	7«

Vorausbezahlte Versicherungen, Mieten und

Steuern .......................... 19 321 14

Vorräte;

Bier 				288 471 08
Malz		. 						105112 85
Gerste 					42 228 84
Hopfen				29 895 72
Kohlen				10 690 64
Diverse Materialien ..		&gt;•••••••••	4 478 31

Kautions- Effekten

480 877 44
10 850 —

Debitoren;

a)	Kunden ....................... 1 360 564 95

b)	Bankier ........................ 223 508 60 1 584 073 55

4 735 487 33

Kritik der Bilanz:

Bilanzsumme Aktiva ... 4 7 35 487,33
vermindert um Voraus-
zahlungen .............. 19 321,14

Kautionseffckten ....... 10 850,—

bleiben...... 4 705 316,19 = 100,—- %

Bilanzrechmmgen.

189

Brauerei (gekürzt).

Passiva

M 3,

Aktienkapital............................................ 1 800 000 —

Reservefonds ............................................ 180 000 —

Spezialreservefonds...................................... 1 250 000 —

Delkredere-Konto:

Stand am 31. August 1913 .............. M 619 136,76

Eingänge aut bereits abgeschriebene

Forderungen........................ „	120,—

M 619 256,76

•b für uneinbringliche Ausstände ........ ,,	29 437,46

J.i 589 819,30

Einlage am 31. August 1914 .................. ,,	55 000,—

Hypotheken

Brauereianwesen ......................

Wirtschaftshäuser ....................

Restkaufschilling auf neuerworbene Häuser,

zahlbar 1. Mai 1915....... ...........

Bar-Depot................................

Bar-Kautionen............................

Kautions-Effekten........................

Bnterstützungsfonds......................

Gewinn

644 819 30

145 671 43
132 800 —

25 000 —
20 000 —
62 410 48
10 850 —
29 648 61

davon Anlagewerte .... 2 392 738,42 = 51,— %
flüssige Mittel (Effekten,

Bank, Kasse).......	471 135,38 = 10,— %

Vorräte .............. 480 877,44 = 10,20 %

Forderungen........... 1 360 564,95 = 28,80 %

100 %
        <pb n="196" />
        ﻿190

Bilanzrechnungen

6. Beispiel: Bilanz einer Einzelunternehmung.

Konto	Umsatzbilanz		Vermögensbilanz		Ertragsbilanz	
	Soll	Haben	Aktiva	Passiva	Gewinne	Verluste
Privat 		37 781,23	36,—	—	—	—			
Kassa		84 601,92	84 445,90	156,02	—	—	—
Wechsel		9 991,67	9 986,64				—	—	5,03
Tapeten		58 655,48	64 938,76	26 200,—	—	32 483,28	—
Linoleum		13 074,20	12 176,01	5 405,39	—	4 507,20	—
Agentenunkost.	1 373,79	1,60	—	—	—	1 372,10
Geschäftskosten	14 578,36	14,30	—	—	—	14 564,06
Mobilien		2 566,06	28,-	1 668,—	—	—	870,06
Immboilienertr.	1 875,16	18 200,—	—	—	16 324,84	—
Kontokorrent..	163 785,96	134,518,45	29 642,90	572,04	—	196,65
Akzepte		17 979,62	25 307,45	—	7 327,83	—	—
Provision		1 628,11	—	—	—	—	1 628,11
Zinsen 		13,94	64,70	—	—	50,76	—
Kapital (Einig.)	—	58 187,69	—	—	—	—
			63 072,31	7 899,87	53 366,08	18 636,10
ab Schulden 				7 899,87		18 636,10	
GegenwärtigesVerra..			55 172,44		34 729,98	Reingew-
Früheres Vermögen..			58 187,69		16 324,84	Sp. G-
	Vermögensminderung		3 015,25		18 405,14	-4- Ge-
	+ Entnahmen 			37 745,23			schäfts-
Reingewinn 				34 729,98			gewinn

Saldo des Privat-Kontos........ 37 745

-f-Spekulationsgewinn.......... 16 325

bleiben Entnahmen......... 21 420 = 36,8 % der Kapitaleinlage.

Gegen den Reingewinn von ...... 18 405 ergibt sich

eine Kapitalverminderung von 3 015.

Die Aktiva (63072) betragen 114 % des Endkapitals (55172),
d. h. es sind verhältnismäßig wenig fremde Mittel am Geschäft
beteiligt. Die Rentabilität des Kapitals ist recht hoch (18 405 :
58188), 31,6%, die Bruttorente (Umsatzgewinn 36900:58188)
beträgt 63,6 %.

Der bedeutende Kassenumsatz läßt darauf schließen, daß
ein größerer Teil auf Barverkäufe entfällt (Detailgeschäft), wir
schätzen etwa 2/s des Umsatzes. Die Trennung zwischen Bar-
und Kreditverkäufen ist auf Grund der Bilanz nicht möglich,
weil das Sammelsurium auf dem Kontokorrent-Konto eine Be-
        <pb n="197" />
        ﻿Bilanzrechnungen.

191

Rechnung hindert; für die Kritik wäre eine Trennung von De-
bitoren, Kreditoren und Bankverkehr erforderlich.

Die Kundenwechsel gehen sofort an die Bank zur Gutschrift
per Verfall; der Verlust von 5,03 ist gelegentlicher Diskont-
verlust. Vom Warenumsatz (77 115) werden 9992 M. durch
Wechsel bezahlt, d. s. etwa 13 % oder rund x/8 des Verkaufes.

Überflüssige Gelder gehen gleichfalls an die Bank. Auf
Grund der Bücher müßte eine genauere Prüfung der Bilanz-
2ahlen erfolgen. Bücher- und Bilanzrevision sind nicht zu tren-
nen 1). Die Revision wird zunächst die formelle Richtigkeit der
Bilanz und der Buchführung feststellen, die Übereinstimmung der
Bilanzzahlen mit den Abschlußzahlen des Hauptbuches prüfen.
Babel empfiehlt es sich, den Abschluß durch selbständige Aus-
arbeitung einer Abschlußtabelle nach S. 29 zu prüfen. Nach-
prüfung der Additionen, der Überträge von Seite zu Seite in
den Grundbüchern und auf die Konten aus den Grundbüchern,
Und Prüfung der Seitenzahlen in den Büchern (Herausreißen
der Blätter, Einfügung von Ersatzblättern!), der Verbesserungen,
Basuren ist notwendig.

Die Prüfung der sachlichen Richtigkeit wird sich auf die
richtige Bewertung der Bilanzposten, die Vollständigkeit ins-
besondere wegen der Eventualverbindlichkeiten, die richtige
Kontierung, d. h. Verbuchung auf den richtigen Konten, auf die
Buchungsbelege für die einzelnen Buchungsposten (Stichproben,
Verfolgung eines Postens in allen in Betracht kommenden Bü-
chern) erstrecken. Auch die Grundlagen für das Inventar, die
Bestandsbücher sind zu prüfen, um etwa fingierte Posten zu
ermitteln. Jede Bilanz- und Bücherrevision muß beherrscht sein
v°n Mißtrauen, nicht von der Überzeugung, etwas finden zu müssen,
sondern von der Meinung, etwas finden zu können.

Schwieriger ist eine sachverständige wirtschaftliche Prüfung
der Bilanzwerte, die kalkulatorische Revision, die der Angemessen-
heit der Ausgaben, der finanziellen Fundierung und allen anderen
Verhältnissen nachgeht, die die Rentabilität der Unternehmung
hnd die Sicherheit des ihr anvertrauten Kreditkapitals berühren.

J) Vgl. die Revisionspläne von Treuhandgesellschaften in meiner „Kon-
trolle in kaufm. Unternehmungen“. Frankfurt a. M. 1920, S. 75 fi.
        <pb n="198" />
        ﻿192

ßilanzrochnungen.

Für die Revision der sachlichen und formellen Richtigkeit der
Rechnungsführung lassen sich allgemeine „Anweisungen“ an den
Revisor geben, weil sie den Rechnungsmechanismus, die Ver-
rechnungsJecAni/c betreffen. Die wirtschaftliche Revision wird
durch ihren Zweck bestimmt. Die Prüfung der RentabiliLäts-
faktoren der Unternehmung wird selbstverständlich andere Me-
thoden einschlagen, wie wenn sie nur die Sicherheit der Gläubi-
ger zu berücksichtigen hat. Allgemeine Richtlinien zu geben
nach dem Rezept; man prüfe.., man suche.man stelle fest.
haben ungefähr den Wert von Kochrezepten; was aus der Speise
wird, hängt von der Ausführung des Rezeptes ab. Die individuelle
Veranlagung des Revisors, der die besonderen Verhältnisse eines
Betriebes und die relative Bedeutung einer Bilanzzahl zu würdigen
verstehen muß, beeinflußt den Erfolg der Revision ganz wesentlich.
Wir lassen eine Bilanzrechnung für das Beispiel S. 190 folgen-

1.	Verkaufserlös, Habenseite des

Tapetenicontos.........

Linoleumkontos...........

Umsatz = Absatz

2.	Kosten
a) Ausgaben:

Agenten.............     X	1 372,19

Gehälter, Löhne, Zinsen,

Generalia............,	14 564,06

Provisionen............. „	1 628,11

fc) Verluste:

Abschreibungen ......... „	870,06

Verluste an Forderungen. „	196,65

8.	Einkaufswert der verkauften Waren
Tapetenkonto Soll (einschließl.

Anfangsbestand) .........M	58 655,48

Linoleum-Konto Soll (einschl.

Anfangsbesland) ........ „	13 074,20

M 71 729,68

Ab Schlußbestand................. „	31 605,39	„	40	124,29

Reingewinn...... M 18 359,41

dazu Zinsen (50,76 -f- 5,03).... „ •	45,73

Bilanzgewinn . . JH 18 405,14

= 52 %
= 23,7 %

17 564,36 = 23 %
1 066,71 = 1,3 %

M 64 938,76
„ 12 176,01

M 77 114,77 = 100 %
        <pb n="199" />
        ﻿Berechnungen:

*■ Die Umsätze von Tapeten und Linoleum verhalten sich etwa wie
5 :1.

Die Kosten betragen 24,3%, rund 25 % vom Umsatz oder 461/2 % vom
Einkaufswert.

Der Gewinn = 23,7 % vom Erlös oder 32% der Selbstkosten (Einkauf
und Kosten) d. h. mit 100 M Barausgabe deckt der Käufer (24,3 + 52)
= 76,3 Ji Selbstkosten.

A Die Umsatzdauer: Verkaufswert des durchschnittlichen Lagerbestandes
Umsatz

28 000 M: ---------= 2,75, d. h. der Lagerbestand wird etwa 3mal

28 000 b

umgeschlagen. Umschlagsdauer (365 ; 2,75) 133 Tage.

5- Der Betriebs-Koeffizient (17 564:36 990 [= Umsatzgewinn]) ist etwa
50 %, der Gewinn-Koeffizient (Umsatz zum Bruttogewinn, 77 115
36 990 etwa 48 %.

Betrachten wir zunächst die Ertragsbilanz (S 196.) und die
Gewinnverteilung. Die Dividende geht alljährlich zurück und
selbst die Verteilung von 6 bzw. 4% % scheint nicht gerecht-
fertigt zu sein, wenn man die Abschreibungsprozente der Bilanz-
jahre miteinander vergleicht. Es wurde abgeschrieben;’

	1903	1904	
Auf Maschinen			 15 %	10	o/  /o
Fastagen 				9 %	7	0/  /o
Transportfässer 			 15%	12	o/  /o
Wirtschaftsmobilien ....		 30%	25	0/  /o
Flaschen 			 100%	60	0/  /o

Es zeigt sich hier ein typisches Beispiel für eine „Dividendcn-
epietscherei“ 1). Die Flaschen scheinen 1904 haltbarer geworden
2h sein!

!) Eine Papierfabrik verteilt 5 % Dividende bei einem Reingewinn
v°n 108 993, indem sie ein „Maschinenersatzkonto“ in Höhe von 90 000
»auflöst“ und zu Abschreibungen auf Maschinenkonto verwendet, um die
Amortisation auf diesem Konto in gleicher Höhe wie im Vorjahre halten
*u können. Die Dividende wurde aus einer Reserve bezahlt, wobei gleich-
zeitig der Gewinnvortrag von 26 296 M, auf 479 M sinkt. In anderen Fällen
wird der Gewinnvortrag in Anspruch genommen und die Abschreibungen
'werden geringer bemessen.

Meitner, Buchhaltung und Bilanzkunde* U- 6.u. 7.Aufl.	13
        <pb n="200" />
        ﻿





(7.) Beispiel einer eingehenderen Bilanzrechnung (vgl. S. 193, 19811'.).
Bilanzen einer Brauerei-A.-G.

Aktiva	Absolute Zahlen der Bilanz		Mehr (+) Weniger (—) gegen 1903	Absolute  Zahlen  1905	gegen 1904
Vermögensteil	1903	1904			
Anlagevermögen:	M	JK.	M	M	M
1. Anlagewerte 		Q30 finn			948 000,—	+ 28 500,—
(nach Abschreibungen)			— 11 100,—		
Betriebsvermögen:	^r° ^	19.26	18,93		19,68	
2. Wirtschaftsanwesen		PQ9	-	490 000,— 195 529,42 15 769,98 345 858,85	+ 97 450,— + 2 813,31  —	5 577,28  —	21 054,98	515 970,—	+ 25 970,—
3. Vorräte 						
4. Kasse und Wechsel ....	21 347,26			185 551,45 31 862,59	— 9 977,97
5. Darlehen 						+ 16 092,61
				345 804.60	—	54,25
b) „ Schuldschein 		320 880,35  46 033,48	303 498,33 42 360,52		306 919,16 38 885,44	
7. Bankguthaben 	  Rechnungsposten:	235 870,06	225 695,96	— 10 174,10	214 009,82 37 022,77	— 11 686,14 + 37 022,77
8, Disagio 		—	—		44 517.35	+ 44 517,35
Bürgschaften 		2 139 997.26  82 300,—	2 192 354,21  91 800,—	+ 52 356,95	2 322 738,58  97 249,40	+ 130 384,37
	Z T.2 297,26 | 2 284 154,21			2 419 987,98	
AilodlZ 1H 111	■'».,5.».,,,...,,,	48 307,93	48 546,09		48 476,20	

I

Passiva	Absolute Zahlen der Bilanz		±gegenl903	Bilanz	db gegen 1904
Namen	1903	1904		1905	
1. Eigene Mittel:	it  1 000 000,— 100 000,— 20 000 —  3 500,— 30 120,31	M  1 0Ö0 000,— 100 000,—  25	000,—  8 500,—  26	900,31	M  + 5 000,— + 5 000 — — 3 220,—	M  1 000 000,— 100 000,— 20 000,—  2 500,— 25 360,31	—	5 000,—  —	6 000,—  —	1	540,—
					
					
					
5 (rßwinnvortrag aus dem Vorjahr 						
II. Langfristige Schulden:	1 153 620,31	1 160 400,31	+ 6 780,—	1 147 860,31	— 12 540,—
	329 000,— 68 500,—	323 000,—  109 000,—	— 6 000,— + 40 500,—	755 500 J) 94 500 —	+ 432 500,— — 14 500,—
					
pro hl  III. Kurzfristige Schulden;	397 500,—	432 000,—	+ 34 500 —	850 000,—	+ 418 000,—
	8 23	8 90		17 84	
	92 029,65 400,—  4 908,75 397 338,55	105 888,26 140,— 3 757,50 405 768,14	+ 13 858,61 — 260 — — 1 151,25 + 8 429,59	133 074,78 660,—  7 590,— 80 102,71 49 350,78	+ 27 186,52 +	520,—  + 3 832,50  j—276 314,65
					
					
					
5„ Depositen, Kautionen 		 • •					
IV Übersicht:	494 676,95	515 553,90	+ 20 876,95	70 778,27 | —244 775,03	
	892 176,95 1 153 620,31 82 300,— 94 200,—	947 553,90  1 160 400,31 91 800,— 84 400,—	+ 55 376,95 + 6 780,—  — 9 800,—	1 120 778,27  1 147 860,31 97 249,40 54 100,—	+ 173 224,37  —	12 540,—  —	30 300,—
					
					
4. Jahresgewinn 								
Bilanzsumme		2 222 297,26	2 284154,21	+ 52 356,95	2 419 987,98	+130 384,37

i) Neue 4% Anleihe 750 000,— J(, Rückzahlung der alten.
e) Darunter 3690, 3622,50 und 7500 M Anteilszinsen vom 1.

Juli bis 30, September (Bilanztag),
        <pb n="201" />
        ﻿





&amp;i&amp;k&amp;ost wVJ)oa^!a»BWi«g»gaaa.vaa«j —-

Verluste

Gewinn- und Verlust-Rechnung zu den Bilanzen einer Brauerei-A.-G.

Gewinne

	1903	1904	1905		1903	1904	1905
	M	M	M		M	M	M
Materialverbrauch (Hopfen,				Bier und			
Malz u. a.) 					279 077,20	280 275,09	290 975,77	Treber ...	840 624,61	833 073,85	824 411,21
Betriebskosten (Kohlen. Löhne,							
Haustrunk, Fuhrwerk) 		172 612,66	175 704,92	185 457,09	Gewinn-			
Gebäude- u. Maschinen-Unter-				Vortrag..	30120,31	26 900,31	25 360,31
haltung		16 758,05	16 441,09	13 325,67		~		
Zinsen 		11 282,66	13 073,05	14 591,94	/				
Generaüa (Steuern, Reisespes.,				/			
Malzsteuer, Verwaltung) ....	171 406,24	181 294,26	182 829,86	/			
Abschreibungen:				/			
auf Forderungen		3 739,36	4 770,30	2 942,82	/			
,, Anlagewerte und Wirt-				/			
schaftsanwesen		91 548,44	77 115,14	80 188,06	/			
	746 424,61	748 673,85	770 311,21	/			
P,eingewinn	 1	94 200,—	84 400 —	54 100,—	/			
Vortrag		 \	30 120,31	26 900,31	25 360,31	/			
	870 744,92	859 974,16	849 771,52		870 744,82	859 974,16	849 771,52
							

Gewinnverteilung;

Dividende .................

Tantieme ..................

Gratifikationen ...........

Spezialreserve.............

Delkredere Reserve.........

Abschreibungen auf Disagio
Vortrag (Restgewinn)......

1903

M

n 0/ _

' /o —
70 000,—
13 420,—

4	000,—

5	000,—
5 000,—

26 900,81

1904

1905

M

6% =
60 000,—
12 440,—
3 500,—
5 000,—
5 000,—

25 360,31

4 % =

45 000,—
8 410 —
2 000,—

6 000 —
4 517,35
13 532,96

«4 330 ,3\ \ w\ SOQ,ai \	19 460,31

Bilanzrechnungen.
        <pb n="202" />
        ﻿Kritik der Ertragsbilanzen

	Absolute Zahlen 1903	pro hl Absatz	Absolute Zahlen 1904	pro hl Absatz	Absolute Zahlen 1905	pro hl Absatz
Bier verkauf in hl (rund)		48 310		48 550		48 480	
	M	M	M	Ä	M	M
I. Einnahmen: Verkaufserlös (Umsatz) ....	840 624,61	17,40	833 073,85	17,15	824 411,21	17,-
II, Ausgaben; Materialverbrauch		279 077,20	5,78	280 275,09	5,77	290 975,77	6-
	561 547,41	11,62	552 798,76	11,38	533 435,44	11,—
Betriebs- und Unterhaltungskosten .	189 370,71	3,92	192 146,01	3,96	198 782,76	4,10
Generalia		171 406,24	3,55	181 294,26	3,73	182 829,86	3,77
Bruttogewinn		200 770,46	4,15	179 358,49	3,69	151 822,82	3,13
ln Prozenten des Umsatzes		23,9 %		20,7 %		18,4%	
UI, Lasten:						
Abschreibungen.		95 287,80	1,97	81 885,44	1,69	83 130,88	1,72
Zinsen 		11 282,66	—,24	13 073,05	—,27	14 591,94	—,30
Reingewinn			94 200,—	1,94	84 400,—	1,73	54 100 —	1,11
Reingewinn in Prozenten vom Bruttogewinn		 40,90 %		43,10%		•	35,6	%
„	„	„	vom Aktienkapital		 9,42 %		8.44%		5,41	%
„	,,	,,	vom Umsatz			 11,20%		11,13%		6,56	%
Auf 100 Ji Umsatz kommen eigene Mittel .		 137,24		139,30		139,23	
,,	Schulden 				113.74		135,95	

Bilanzrechnnngen.	197
        <pb n="203" />
        ﻿198

ßilanzrechmmgen.

Nach dem Gewinnverteilungsplan für 1905 sind der Spezial-
reserve 5000 M. überwiesen worden. Demnach:

Bestand 1904 ....................... 5	000	Jl

Zuweisung.........................  25	000	„

Sollbestand......................   30	000	M

Islbestand in der B................ 20	000	„

Es fehlen ......................... 10	000	Jl

während die Bilanzvergleichung nur ein Weniger von 5000 M.
aufweist. Daraus folgt, daß man bei einer Bilanzkritik *iets auch
den Gewinnverteilungsvorschlag mitzuberücksichtigen hat1). Nach
dem Geschäftsbericht wurde der Fehlbetrag zu Abschreibungen
auf Disagio benutzt.

Auch auf eine Bilanzverschleierung ist aufmerksam zu-
machen. Delkredere-Konto (neben Abschreibungen auf Forde-

rungen)

war 1904 .......................... 8	500	Jl

Zuweisung.......................... 5	000	„

Sollbestand	für	1905 ............. 13	500	„

Istbestand in	der	Bilanz........... 2	500	„

Es fehlen......................... 11	000	Jl,

über deren Verwendung sich der Geschäftsbericht ausschweigt-
1904 steigt der Absatz, Verkaufserlös und Verkaufsgewinne
sinken, obgleich der Materialverbrauch pro Hektoliter sogar
etwas kleiner war (5,78 und 5,77 pro Hektoliter). Der Geschäfts-
bericht allerdings weist auf eine Steigerung der Hopfenpreise
hin, eine Verteuerung der Rohstoffe, die durch Verbilligung auf
anderer Seite wettgemacht ist. Es scheint, daß die Absatz-
steigerung mit einem Preisrückgang verbunden war, denn der
Verkaufserlös sinkt von 17,40 auf 17,15. Die allgemeinen Kosten
steigen (Betriebsverwaltung); die Generalia enthalten Malzsteuer,
Oktroi usw., so daß sich absolut sichere Schlüsse nicht ziehen
lassen. Steuern und Abgaben erhöhen sich selbstverständlich mit
zunehmender Produktion. Die Abschreibungen sind für 1904 ver-
mindert, obgleich Wirtschaftsanwesen einen Zuwachs von

*) Zweckmäßig ist folgende Form:

Reservefonds: Stand am 1. Jan. 1918 Jl 150 000

Zuweisung für 1917 .......... „ 15 000 Jl 165 000
        <pb n="204" />
        ﻿Bilanzrechnungen.

199

97 450 aufzuweisen haben. Trotz der Abschreibungsverminderung
geht der Erlös von 1,94 auf 1,73 und 1,11 M. pro Hekto-
liter zurück.

Die deutsche Brauindustrie leidet an weitgehender Kredit-
gewährung an die Biervertriebsstellen und deren Inhaber durch
Hingabe von Bardarlehen, Beleihung und Ankauf von Einrich-
tungen, direkten Erwerb der Wirtschaften usw. Diese mißlichen
Verhältnisse kommen in einer stetigen Steigerung der Bilanz-
posten: Hypothekendarlehn, Außenstände, Bierdebitoren, Wirts-
häuser, Wirtschaftseinrichtungen zahlenmäßig zum Ausdruck.
Die Selbstkosten sind bedeutenden Schwankungen unter-
worfen infolge der schwankenden Marktpreise für Hopfen und
Gerste, durch die Zollbelastung und Brausteuererhöhungen, Um-
stände, die bei der Bilanzvergleichung zu berücksichtigen sind.
Die Anti-Alkoholbewegung, verschlechterte Erwerbsverhältnisse,
erhöhte Bierpreise, schlechte Sommerwitterung führen zu einer
Minderung des Absatzes. Die nicht volle Ausnutzung der Be-
triebsanlagen andererseits verteuert natürlich auch die Her-
stellungskosten; Abschreibungen und konstante Kosten er-
höhen sich für die Verkaufs- bzw. Produktionseinheit bei ge-
ringerer Produktion. Da die Bierpreise nach deutschen Ver-
hältnissen auf längere Zeit unveränderlich und festgelegt sind,
so bilden die Absatzsteigerung in Verbindung mit vorteilhaftem
Einkauf von Rohmaterialien und die Verringerung der Be-
triebskosten die wichtigsten Faktoren für eine Erhöhung der
Hentabilität eines Betriebes.

Früher veröffentlichten alle Bierbrauereien die Hektoliter-
zahl der Produktion und des Verkaufs, wie beispielsweise die
Hüttenwerke die Tonnenzahl der Förderung, Straßenbahnen
die Zahl der beförderten Fahrgäste. Ist die Absatzmenge an-
gegeben, so lassen sich lehrreiche und interessante Berechnungen
anstellen, die auch die finanziellen Verhältnisse der Unter-
nehmung bloßlegen.

In der zur Kritik stehenden B. (S. 194 ff.) sind die Anlage-
werte einschließlich Wirtschaftsanwesen zu beachten. Die Ab-
satzsteigerung wird vielfach durch die oben angegebene Kredit-
gewährung erreicht. Die Vermehrung der Wirtschaftsanwesen
legt nicht nur liquide Mittel fest, sondern vermehrt auch die
        <pb n="205" />
        ﻿200

Bilanzrechnungen.

Kosten des Absatzes absolut und verteuert ihn relativ. Steige-
rung des Absatzes bedeutet nicht eine Steigerung des Gewinnes
(vgl. 1904 mit 1903). Die Wirtschaftsanwesen nehmen 1904
zu durch Umbauten und Erwerb von Wirtshäusern auf dem Wege
der Subhastation. Auffallend ist das außerordentlich hohe
Anlagevermögen:

bei einem Aktienkapital von einer Million und
Reserven von etwas über 100 000 M; der über-
schießende Teil wurde durch Hypotheken und
Anleihen beschafft.

1903: etwa 1,323 Mill.
1904:	,, 1,409 ,,

1905:	,, 1,464

Ganz bedeutend sind die Forderungen und Darlehne. Die
Forderungen sind in der Regel ohne Deckung (vgl. die hohen
Abschreibungen darauf); Bardarlehne werden gegen die Ver-
pflichtung des Bierbezuges gegeben. Diese Art der Kredit-
gewährung ermöglicht die Etablierung eines Wirtes, die Brauerei
liefert Einrichtungen und Bargeld überdies gegen Verpfändung
der Einrichtung (und des Grundstücks). Die Trennung zwischen
Bier- und Darlehnsdebitoren wird in den B. bzw. Geschäfts-
berichten der Brauereiaktiengesellschaften häufig unterlassen-
In der vorliegenden B. betrugen Forderungen und Darlehne
über eine halbe Million Mark. Wenn die Mittel derart festliegen,
so ist es klar, daß der Betrieb mit finanziellen Schwierigkeiten
zu kämpfen hat, worauf die hohen Kreditoren und die Anleihe-
operationen 1905 schließen lassen. Die liquiden Mittel, Kasse
und Wechsel, sind gegenüber den kurzfristigen Schulden außer-
ordentlich gering. Die neue Anleihe 1905 diente zur Abstoßung
der Bankschulden.

Der, Nennwert der Anleihe 1905 ist

750 000

54 517,35 ab für Disagio und Begebungskosfen

Erlös. . 695 482,65 = 92,73 % des Nennwerts.

Die Anleihe ist mit 4 % verzinslich und zu 103 % rück-
zahlbar. Vom Disagio werden 10000 M. aus der Spezialreserve,
4517,35 aus dem Reingewinn gedeckt, so daß 40000 M. den
folgenden Jahren zur Last fallen.

Versuchen wir die Verwendung des Anleiheerlöses zu er-
mitteln.
        <pb n="206" />
        ﻿49 400

Vom Erlös von

dienen zur Rückzahlung der alten Anleihe .....

für neue Anlagewerte........................

An Hypothekenschulden werden zurückgezahit .

Die liquiden Mittel haben sich vermehrt um . . .

®n Bankguthaben erscheint mit...............

es bleibt ein Restbetrag von.............M

Dagegen Depositen und Kautionen, die zur Er-
höhung der liquiden Mittel beigetragen haben..............,,

— 305 283

Die Kreditoren haben sich um 325600 verringert. Rechnet
TOan davon die Zunahme der Akzepte mit 27 100 ab, wenn wir
Annehmen, daß die Akzepte der Umwandlung von Buch- in
Wechselschulden dienen, bleiben 298 500, so daß man zur An-
nahme berechtigt ist, daß die Bankschuld etwa 295—300000 M.
betragen haben muß.

Die Betriebsmittel (Vorräte, liquide Mittel, Darlehen, Forderungen)

Waren		1903:	1904:
|		816 847	782 854
davon beschafft durch Tratten			92 030\	105 8881
durch Bankschulden, Kreditoren . .		397 340j	405 768J
bleiben		327 477	271 198
liquide Mittel . .		21 347	15 770
Es mußten .		306130	255 428
aUs anderen Geldquellen gedeckt werden; da die eigenen			Mittel (etwa
*&gt;1 Mill.) im Anlagevermögen festliegen, mußten auch die langfristigen			
Schulden dazu dienen.			
Vom Verkaufserlös	1903	1904	1905
von.	840 600	833 070	824 400
®ind Ende des Jahres ausständig...	239 600	230 466	216 953
das sind in Prozent des Umsatzes .	28,5%	27,7%	26,3%
Die Abschreibungen auf Forderungen	3 740	4 770	2 943
(	machen vom Umsatz		0,45%	0,57%	0,36%
und vom Forderungsbestand am Ende			
des Jahres		1.56%	2,05%	1,36%

Man wird verstehen, daß die Unternehmung, deren B.
rechnerisch zergliedert wurden, sich mit einer räumlich benach-
barten Brauerei 1910 fusionierte. Die Dividende fiel 1908 auf
3% %, 1909 auf 0 %. Die Illiquidität der B. war eine andauernde,
die Hypothekenschulden stiegen auf 154 100, von der Anleihe
War 1910 nichts getilgt. Die Aktien der aufnehmenden Brauerei

1111

&gt; ■
        <pb n="207" />
        ﻿202

Bilanzkritik.

notierten 88% (Gesellschaft A.), die Obligationen der fusionierten
Brauerei 95%, deren Aktien 69%% (Gesellschaft B.). Die
B.-Aktionäre sollten eine Aktie und 300 M. bar gewähren, also
995 M. geben und empfingen eine Aktie von A. = 880 M.

18. Abschnitt.

Bilanzkritik,

a)	Im allgemeinen.

Wer die B. einer Unternehmung oder einer Gruppe von
Unternehmungen lesen und prüfen will, muß sich zunächst über
die Genesis einer B. im allgemeinen klar geworden sein, iW
organischen Mängel kennen, sich vor Augen halten, daß die B.
als ein Geschäftsbericht in Zahlen gefärbt, verschönt, frisiert, ja
gefälscht sein kann, daß interne Verschiebungen und absichtliche
Verschleierungen den wirklichen Tatbestand verhüllen können.
Die Bilanzen geben nur die Ergebnisse der Geschäftsführung an,
Vermögen, Schulden und Erfolgsdifterenzzahlen, keinen Einblick
und Überblick über die gesamte Wirtschaftsführung, auch dann
nicht, wenn sie genau spezialisiert, wahrheitsgetreu und klar
sind. Sie enthalten eben das Zahlenbild für einen Tag, was
vorher war und nachkommen wird, kann nicht zur Darstellung
kommen: die B. ist ein Augenblicksbild, kein Film.

Die Vermögensbilanz kann hinsichtlich der Schulden un-
vollständig sein; sie ist bei Kapitalgesellschaften hinsichtlich
der Darstellung des Vermögenswerts infolge gesetzlicher und
statutarischer Bewertungsvorschriften oder infolge der Be-
schlüsse anderer Verwaltungsorgane unvollständig. (Vgl. 15. Ab-
schnitt.)

Die Richtigkeit der Bilanzzahlen, die Unterlagen für eine
genauere materielle Prüfung der B. und des wichtigsten Faktors
einer jeden B., der Bewertung, vermag der Fernerstehende nicht
zu beurteilen. Von der richtigen, wahrheitsgetreuen Bewertung
der Einzelposten sind aber Reinvermögen, Reinverlust und Rein-
gewinn abhängig. Wer kann prüfen, ob unter den Bilanzposten
solche von zweifelhaftem Wert oder unzweifelhafte non valeurs,
        <pb n="208" />
        ﻿Büanzkritut.

203

°b fiktive Aktiva oder Schulden eingestellt wurden? In be-
sonderen Fällen wird ein Kritiker imstande sein, infolge seiner
geschäfthchen Beziehungen, seiner engen Fühlung mit dem
Unternehmen oder wegen seiner besonderen Fach- und Sach-
kenntnisse die zuverlässige Bewertung einzelner Bilanzposten zu
beurteilen. Die Kritik einer B. erfordert Sachkenntnisse auch
hinsichtlich der besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse der zu
kritisierenden Unternehmung — wie Produktionstechnik, Ab-
satzorganisation, finanzielle Lage, Beziehungen zu Kartellen und
Banken und vieles andere — und des Erwerbszweiges, dem diese
Unternehmung angehört. Auch das volkswirtschaftliche Milieu,
dem die B. entstammt, ist zu berücksichtigen. Die B. einer
Hochkonjunktur sind nicht vergleichbar mit solchen der rück-
läufigen Konjunktur, die Vorkriegsbilanzen nicht mit jenen
der Nachkriegszeit. Bei Beurteilung einer Bankbilanz müssen
die Verhältnisse des Geldmarktes und dementsprechend die
Kursbewegungen des Effektenmarktes mit herangezogen werden.
Jede Einzelunternehmung ist ein Glied der Gesamtwirtschaft
des Volkes; die Bilanzkritik hat neben der privatwirtschaft-
hohen in erheblichem Maße auch die volkswirtschaftliche Be-
frachtung zu pflegen. Die Berücksichtigung der allgemein wirt-
Schaftlichen Verhältnisse während einer Bilanzperiode wird natur-
gemäß verschiedene Stärkegrade aufweisen, weil sie nicht über-
all und nicht gleich stark auf die Einzelwirtschaft einwirken.
Uie Einflüsse lokaler Natur lassen sich häufig aus den Handels-
kammerberichten über die Lage der Industrie und des Handels
lDl Kammerbezirk entnehmen. Auch sonst empfiehlt es sich,
diese Berichte und Fachzeitschriften als Hilfsmittel heranzu-
siehen. Auch die Gesetzgebung und ihr das Erwerbsleben ver-
ändernder Einfluß müssen Berücksichtigung finden, so bei-
8pielsweise die Zoll- und Steuerpolitik eines Landes. Die Börsen-
§esetznovelle von 1908 hat eine Wiederbelebung der Effekten-
8Pekulation gebracht, die naturgemäß in den Bankbilanzen der
folgenden Jahre sich widerspiegeln muß. Die Reichsfinanzreform
von 1920 fand ihren zahlenmäßigen Ausdruck in der Privat-
'sdrtschaftsstatistik der davon betroffenen Unternehmungen.

Wer über die angedeuteten Fachkenntnisse nicht verfügt,
Wer eine B. ausschließlich vom einseitigen Rentabilitätsstandpunkt
        <pb n="209" />
        ﻿204

Bilanzkritik.

seiner Kapitalanlage prüft, wird sich nur auf allgemeine Be-
trachtungen einlassen und den Wert seiner Kritik nicht sehr
hoch einschätzen dürfen.

Die B., Vermögens- und Ertragsbilanz, sind Wirtschafts-
rechnungen, d. h. man kann die Wirtschaftsführung einer
Kritik unterziehen, die B. unter ökonomisch-rechtlichen Gesichts-
punkten betrachten oder man beschränkt sich auf die Kritik
der Zahlen.

o) Die Betrachtung einer Bilanz als Zahlenstatistik kann nur
eine relative sein, wenn sie überhaupt ihren Zweck erfüllen soll-
Die Bilanzzahlen an sich, als absolute Zahlengrößen betrachtet,
sagen in der Regel sehr wenig. Eine Zahl, aus ihrem Zusammen-
hänge herausgerissen, verliert als Maßstab für ein Urteil wesent-
lich an Wert. Die Bilanzzahlen müssen miteinander und unter-
einander in Beziehung gesetzt (Beziehungszahlen), die absoluten
in Verhältniszahlen umgewandeU werden. Die so gewonnenen
Verhältniszahlen sind Vergleichszahlen, die mit den Verhältnis-
zahlen derselben Unternehmung aus früheren Jahren und denen
anderer Unternehmungen der gleichen Erwerbsgruppe und der-
selben Wirtschaftsperiode verglichen werden können. Selbst-
verständlich sollen nur solche Zahlen in ein Verhältnis zuein-
ander gebracht werden, die in einem kausalen wirtschaftlichen
Zusammenhang miteinander stehen, sich gegenseitig beeinflussen
und deren Verhältnis zueinander tatsächliche Erscheinungen
zahlenmäßig zum Ausdruck bringt. Z. B.: In den Bilanzen der
Brauereibetriebe stehen Wirtschaftsanwesen, Außenstände an
Hypotheken und Darlehne sowie die (häufig nicht angegebenen)
Avale in Zusammenhang: sie hängen mit der in diesem Ge-
werbe üblichen Absatztechnik, nur mit dem scharfen Wett-
bewerb der Brauereien untereinander zusammen und bergen
unter Umständen ein bedeutendes Verlustrisiko für die Unter-
nehmung. Darlehen werden an Pächter der Wirtschaftsanwesen
hinausgegeben; auch leisten die Brauereien Bürgschaft für
ihren Bierabnehmern von Dritten gewährte Hypotheken. Die
Produktionsmenge bzw. der Wert des Absatzes (Umsatz) beein-
flußt: den Rohgewinn, die Unkosten der Unternehmung und
die Selbstkosten der Waren bzw. Fabrikate, den Reingewinn,
die Größe des Anlage- und des Betriebskapitals, die Höhe der
        <pb n="210" />
        ﻿Bilan zkritik.

205



Außenstände und die Verluste an Forderungen. Die Größe
des in Produktionsmitteln festgelegten Betrages wirkt durch
Abschreibungen auf den Reingewinn und die Selbstkosten. Die
Angabe des Umsatzes (bzw. der Gesamtleistung, z. B.bei Straßen-
bahnen, Elektrizitätswerken) ist für bilanzkritische und wirt-
schaftsstatistische Untersuchungen unentbehrlich.

Nach Lage des Einzelfalles werden verschiedene Relativ-
zahlen zu berechnen sein. Hier ein Katalog von Beispielen;

1.	Vermögensbilanz. Verhältnis zwischen Eigenkapital und
den fremden Mitteln (Bilanzsumme ausschließlich Reingewinn
= 100 %) ; Verhältnis der Schulden zum Gesamtvermögen, d. i.
die Belastung der Aktiva; prozentuales Verhältnis der Belastung
des Anlagekapitals durch Anlageschulden, der Gesamtabschrei-
bungen zum gesamten abschreibungsbedürftigen Anlagekapital,
das Verhältnis des Anlagekapitals zum Betriebskapital, des
Anlagekapitals zum Aktienkapital. Das Verhältnis des Ge-
schäftskapitals zum Umsatz, zum Bruttogewinn und zum Rein-
gewinn (auf 100 Geldeinheiten des Geschäftskapitals . .. Ein-
heiten, Umsatz, Bruttogewinn, Reingewinn); das Verhältnis
des Umsatzes zum eigenen und zum fremden Kapital (auf 100
Geldeinheiten des Umsatzes bzw. eine Leistungseinheit [Kilo-
watt, Personen- oder Wagenkm., Tonne] ... Geldeinheiten
fiigenes Kapital und Schulden); das Verhältnis zwischen Re-
serven und Aktienkapital, zwischen Reserven und Anlage-
kapital, zwischen liquiden Mitteln und dringlichen Schulden
Usw. (vgl. Liquiditätsberechnungen); Verhältnis zwischen Um-
satz und Außenständen usw.

2.	Erlragsbilanz. Verhältnis zwischen Umsatz, Rein- und
brutto -Gewinn; zwischen Aktienkapital (100), Brutto- und
Reingewinn, zwischen Eigenkapital (Grund- und Zusatzkapital)
Und Dividende (Rentabilität des werbenden Eigenkapitals)1);
das Verhältnis des ganzen werbenden Kapitals zum Brutto-
gewinn. Das Verhältnis zwischen Bruttogewinn (= 100) und
Reingewinn unter Ausscheidung des Gewinn- oder Verlust-

Vortrags (Verbrauch des Geschäftsgewinnes durch Ausgaben

J) Eine Unternehmung besitzt 3 Mill. Aktienkapital, 1 Milk Reserven,
e'ne andere nur 100 000 Reserven, beide verteilen 10 % Dividende, die
Rentabilität des Eigenkapitals ist 7 % % und 92/3 %■
        <pb n="211" />
        ﻿206

Bilanzkritik-

Deutsche Bank.

(31. Dezember)	1916	1917	1918	1919	1920
Aktienkapital. ...	250 Milk	275 Milk	275 Milk	275 Milk	400 MiU-
Umsatz in Milliard.	129	188	243	428	1281
Vortrag		11.56 Milk	12.27 Milk	6.42 Milk	1.94 Milk	411.32 Miß-
Wechsel u. Zinsen ..	56,94 „	72.22 „	88.41	„	141.39 „	43 78 „
Sorten u. Kupons ..	0.84 „	0.96 „	1.46 „	6.29 „	71 02 ,,
Wertpapiere		—	2.51	„	—	5.28 „	j-71 02
Dauernde Beteilig...	4.38 „	3.09 „	3.04 „	3.17 ,,	
Gebühren 		25.38 „	33.53 „	37.66 „	57.39 „	198.18 „
Rohgewinn		99.11 „	124.58 „	136.99 „	215.46 „	724.31 „
Abschr. auf Geb.,Ein.	6.71 „	2.36 „	4.15	„	8.50 „	21.75 »
Unkost., Gehälter . .	25.84 „	36.26 „	46.41	„	111.01 „	412.53	'
Kriegsfürsorge		7.54 „	10.30 „	16.13 „	—	—
Beamtenfürsorge ...	2.10 „	3.05	„	4.23 „	6.24	„	15.00 ,&gt;
Zentraldirektion....	1.50 „	3.26 „	2.29 „	2.64 „	—
Steuern 		5.45 „	7.13 „	14.20 „	25.06	„	67.35 ••
Reingewinn		38.39 „	50.00 „	43.15 „	62.53 „	173.74
do. samt Vortrag...	49.95	„	62.28 „	49.58 „	64.46 „	185.06 ..
Dividende 		31.25 „	38.50	„	33.00	„	33.00	„	71.34 »
in Prozenten1)		12 36	14	12	12	18
			5.00 Milk			5.00 Milk	—
„ Spez-,Reserve B .	1 % Milk		—	—	71.91
Aufsichtsrat		1.12 „	1.55 „	1.14 Milk	1.14 „	4.17
Gratifikationen		3.80 „	6.80 „	7.50 „	9-- „	—
Jubiläumsfonds und					
Siemens-Fonds ...	• ~	—	—	5.- „	16.04 »»
Abschr. auf Bankgeb.	—	4.00 „	—	—	7.64 ,&lt;
Vortrag		12.27 „	6.42 „	1.94 „	11.33 „	13.95 »

und Verluste); das Verhältnis der Auszahlungsbeträge hei
Gewinnverteilungsgesellschaften (Dividenden, Tantiemen usW*)
zum Jahresreingewinn und bilanzmäßigen Reingewinn (haupt'
sächlichste Dividendenquelle); die Anteile der einzelnen G®'
winnquellen am Gesamtverlust, also Gliederung der Erfolg®'
quellen usw.

Die Beispiele praktischer Bilanzkritik in diesem Buche
zeigen eine Reihe anderer Verhältniszahlen.

!) 1883-1915: 6x 9, 2 X 10, 9, 8, 8, 9, 3 X 10, 10%, 5 X «, l2’
12 y2, 10 und 12J4.

2) 1920 einschließlich Vorstands- und Beamten-Tantiämen soW1®
Gratifikationen.
        <pb n="212" />
        ﻿Bilanzkritik.

ß) Die V ergleichung mehrerer Bilanzen einer Unte:
setzt gleichfalls eine zweckentsprechende Gruppierung
sammenfassung der Bilanzzahlen voraus. Bilanzen lesi
stets ein Bilanzrechnen, ein Lesen mit rechnender Hand
Bilanzvergleichung mehrerer Unternehmungen wird erschwert
durch Änderungen in der Bilanz- bzw. Buchungsmethodex),
in der Benennung der Konten, durch die Ungleichartigkeit der
Bilanzierungsmethoden, durch die Zuführung neuer Mittel
(Aktienemission), durch eine Sanierung, durch Aufnahme an-
derer Unternehmungen (Verschmelzung), Umstände, die eine
Beobachtung von Massenerscheinungen unmöglich machen.

Die Form der Vergleichung der Bilanzen ist verschieden:

1.	Man stellt, unter zweckmäßiger Gruppierung und Zu-
sammenfassung, die absoluten Bilanzzahlen einfach nebenein-
ander (Frankfurter Ztg. Nr. 423 von 1921).

2.	Man berechnet die Zu- und die Abnahme in der vor-
liegenden Bilanz gegen die vorjährige. Z. B. Bankbilanz:

Passiva:

Eigene Mittel: Kapital + 20 Mill.

Reserven.......+	7,36 „ 27,36

Fremde Gelder: Depos. -)-	9,— „

Kreditoren .... -f 26,24 „35,24
Andere Verbindlichkeit.:

Die

Aktiva 1914 (gegen 1913)

Bar usw.........+■	4,52	Mill.

Wechsel.........+	15,32	„

Verkaufte Effekten15,58 ,,
Eigene Effekten ..— 0,6	„

x'Bank............+	10,—	„

Debitoren........+	57,96	„

Inunobilien.....-f 0,87 „

Andere Aktiva... +	0,79	,,

Zunahme..........+	105,64	Mill.

Zunahme.........	27,36	„

78,28 Mill.

Zunahme.........	76,55	„

_____	1,73	Mill.

Akzepte........+ 40,36

sonstige Schuld. +	0.68

41,3)

Zunahme........103.91

Aktiva

durch eigene Mittel

durch Schulden
Reingewinn.

l)	Z. B.: In früheren Jahren gaben einzelne Banken neben den Zinsen-
6Innahmen auch dfe Zinsenausgaben, wenigstens für den einen oder den
andern Geschäftszweig an, seit 1904 nur mehr die Saldi. Die Abschrei-
ungen werden nicht mehr ersichtlich gemacht, sondern vorweggenommen.
’e Tantiemen des Vorstandes, früher in der Gewinnverteilung ersichtlich
ßarnacht, werden jetzt mit den Ausgaben und Handlungsunkosten vermengt.

isher getrennte Bilanzposten werden zusammengeworfen, an die Stelle
^°n Abschreibungen treten stille Reserven usw. Auch ist zweifelhaft, ob
ei allen Unternehmungen unter gleich benannten Bilanzposten tatsächlich
Gleichartige und gleichwertige Buchungsposten zusamraengefaßt werden.
        <pb n="213" />
        ﻿208

Bilanzkritik.

Die Kapitaierhöhung (20 Mill.) brachte eine kräftige Steigerung der
Reserven; 10 Mill. allein werden zu dauernder Anlage (x-Bank) benutzt.
Ein Viertel wurde, dem Geschäftsbericht zufolge, zum Erwerb eines Bank-
geschäfts verwendet.

3.	Man berechnet Indexzahlenx), wenn man die Entwicklung
eines einzelnen Bilanzpostens isoliert betrachten will. Z. B. Um-
satzstatistik:

Jahr	Absolut	Indexzahl	±: Prozente jährlich
1890	6850	100 (Ausgangspkt.)	—	
1891	7252	106 * 2)	+ 6%
1892	11832	472 3)	+ 63 %
1893	9926	145	16 %
usw.	usw.	usw.	usw.

Ähnliche Vergleichszahlen lassen sich berechnen für die
Absatzmenge, bestimmte Gewinnziffern wie Zinsen, Provisionen
der Banken u. ä.

4.	Man überträgt die Zahlen in ein Schaubild (Diagramm)-
Die Vergleichung von B. verschiedener Unternehmungen
derselben Erwerbsgruppe erfordert eine nicht immer leicht
durchführbare Schematisierung und eine zweckentsprechend®
Gruppierung der Bilanzzahlen, d. h. eine individualisierende Ein-
zelbeobachtung unter 'Berücksichtigung aller jener Faktoren,
die das Bilanzergtbnis vorübergehend oder dauernd beeinflußt
haben. Häufig ist den Bilanzen und Geschäftsberichten eine
Übersicht über die Entwicklung der Unternehmung beigegeben,
die sehr wertvoll sein kann, falls die Zahlen in unveränderter
Zusammensetzung nach einem die Vergleichsjahre hindurch ein-
heitlichen Schema zusammengestellt werden.

In vielen Bilanzen finden sich unklare Bezeichnungen der
Bilanzposten und Zusammenwerfen von Konten und Zahlen,
die dem Außenstehenden eine Orientierung unmöglich machen,
die Bedeutung der Bilanzzahlen zweifelhaft lassen (Abschnitt 1)-
Beliebt ist auch das ominöse, vieldeutige und doch nichtssagende
„etc.“, „Debitoren etc“, „Kontokorrent-Verpflichtungen etc.“-

Wie sehr die ungleichartige Behandlungsweise der Buchun-

1)	Vgl. Hofmann, Indexziffern im Inland und Ausland, Karlsruhe

1921.

2)	7252 : 6850 = x : 100; x = 106.

3)	11832 : 6850 = x: 100; x = 172.
        <pb n="214" />
        ﻿Bilanzkritik.

209

gen und der Buchungsergebnisse die Bilanzvergleichung für
Unternehmungen der gleichen Art erschwert, dafür ein Bei-
spiel aus der Praxis der Schiffahrtsgesellschaften *). Über die
Behandlung der Selbstversicherung geben die Statuten Auf-
schluß, die bestimmen, wieviel Prozente der ersparten Prämien-
gelder dem Versicherungsfonds, wieviel dem Jahresgewinn zu-
geführt werden sollen. Die erwähnten Gesellschaften „laufen
das Risiko selbst“, berechnen für jedes Schiff und jede Reise
die üblichen Prämiensätze, unterlassen aber die Versicherung;
Schäden werden aus den ersparten Prämiengeldern gedeckt,
"Während die Versicherungsreserve erst angegriffen wird, wenn
die Prämien zur Deckung nicht ausreichen. Von diesem in der
Hegel geübten Verfahren weichen einzelne Unternehmungen ab,
indem sie die Schäden unmittelbar auf Assekuranzfondskonto
büchen, also diese Reserve sofort angreifen, ein Drittel der durch
Nicht- (Selbst-) Versicherung ersparten Prämiengelder auf Re-
serve-Assekuranzfonds, zwei Drittel der Ersparnisse aber als
Gewinn buchen. Andere Gesellschaften verrechnen den nach
Deckung der Schäden vei bleibenden Prämienüberschuß zur
Hälfte auf Gewinn- und Verlustkonto, zur Hälfte auf Versiche-
rungs-Reservefonds; andere führen den ganzen Überschuß der
Heserve zu. Der Nordd. Lloyd überweist zunächst den ganzen
Überschuß an Gewinn- und Verlustkonto und erst dann 40 %
an den Versicherungsfonds. Kesselerneuerung und Reparaturen,
Rn Etat der Schiffahrtsgesellschaften ein wichtiger Posten,
Werden in der Regel aus den laufenden Betriebseinnahmen ge-
deckt, als Unkosten verbucht; auf die Reserve wird nur in
Ausnahmefällen zurückgegriffen. Andere Aktienvereine hingegen
greifen regelmäßig den Erneuerungsfbnds an, verbuchen die
r®gelmäßigen Ausgaben auf diesem Konto, erhöhen dadurch den
Jahresgewinn und dotieren dann den Erneuerungsfonds wiederum
ans dem Jahresgewinn. Solche Entnahmen aus einem Reserve-
fonds müssen bei Ermittlung und Vergleichung des jährlichen
Heingewinnes abgezogen werden.

i) Wegen der Kritik der Bilanzen dieser Unternehmungen vgl. die
beachtenswerten sachverständigen Ausführungen in der Frankfurter Ztg.
HO. u. 11. April 1907; 20., 21., 24. Mai 1908; 27. u. 28. April 1909; 27. März
1910).

Leitner, Buchhaltung und Bilannkunde. H. 6 *u. 7. Aufl,

14
        <pb n="215" />
        ﻿210

Bilanzkritik.

Auf das Konto „Pedente Preisen“ werden die im abge-
laufenen Jahre vereinnahmten, aber noch nicht abgerechnete»
Frachten und vorausbezahlten Überfahrtsgelder nach Abzug der
darauf lastenden Ausgaben oder ohne Abzug dieser Kosten
verbucht, die dann häufig als Aktivum, als „Ausrüstung für
laufende Reisen“ erscheinen. Gelegentlich werden auf „Pedente
Reisen“ auch stille Reserven gebucht, indem Gewinne auf im
Bilanzjahre beendete Reisen eingerechnet und später ausgc-
schüttet werden.

Auch Neubauten werden buch- und bilanztechnisch ver-
schieden behandelt. So verrechnen einige Schiffahrtsgesell-
schaften die Neubauten zum vollen vertragsmäßigen Preis mit
dem durch Abschreibungen verminderten Buchwert der fertige»
Schiffe in einer Summe vereinigt, von der die noch ausstehende»
Baugelder wieder in Abzug gebracht werden. Oder sie lasse»
die Neubauten in der B. erscheinen, insoweit Anzahlungen dar-
auf gemacht sind; die auf fertiggestellte Schiffe erforderliche
Zahlungen werden gesondert ausgewüesen. In den B. der In-
dustriegesellschaften erscheinen gewöhnlich die für Neubauten
aufgewendeten Beträge gesondert auf einem Neubaukonto, Ma-
schinen-Interimskonto usw.

Die buchtechnische Behandlung der Baugelder ist ebenfalls
verschieden: 1. Die Schiffswerft, der Bauunternehmer oder
Maschinenlieferant ward für die Anzahlungenx) auf dem per-
sönlichen Konto belastet. Nach Ablieferung oder Abnahme
wird die Bausumme bzw. der Kostenbetrag auf das Anlage-
konto (Schiffs-, Maschinen-, Gebäudekonto) übertragen.

2. Einem Interimskonto Schiff in Bau, Maschinen-Interiras-
konto, Neubaukonto wird der bei Abschluß des Vertrages fest-
gesetzte Bau- bzw. Kaufpreis belastet zugunsten des Personal-
kontos des Lieferanten. Die Teilzahlungen gehen zu Lasten
dieses Personalkontos. Nach Fertigstellung Übertrag auf An-
lagekonto.

Z. B. Fabrikneubauten...................... X 762 111

ab erst an späteren Terminen fällige Zahlungen .	382 660 X 379 451

l] Bei der Unterzeichnung des Vertrages, bei Legen des Kiels, beim
Stapellaut, nach beendeter Probefahrt; im Maschinenbau Vs bei der Be-
stellung, Vs nach der Montage, Vs »ach Übernahme der Anlage.
        <pb n="216" />
        ﻿Bilanzkritik.

211

Zur besseren Verteilung der schwebenden Verbindlichkeiten
lassen sich große Reedereien die auf Neubauten fällig gewordenen
Bauraten stunden und setzen vom Buchwert der Flotte die
i,kontraktmäßig später zu bezahlenden Baugelder“ ab oder
führen unter den Passiven als „Baukreditoren“ zu leistende
Zahlungen auf gelieferte Schilfe den Gegenposten an.

3.	Das Interimskonto wird unmittelbar für die Teilzahlungen
belastet. Nach Fertigstellung des Baues Übertrag auf Anlage-
konto, so daß das persönliche Schuld- und Rechnungsverhältnis
nüt dem Bauunternehmer oder Maschinenlieferanten konten-
mäßig überhaupt nicht dargestellt wird.

Diese Beispiele ungleichartiger Grundsätze für die Auf-
stellung der Bilanzen und die Buchungen ließen sich beliebig
Vermehren (vgl. auch 1. Abschnitt). Sie erschweren dem Fach-
manne die kritische Vergleichung der Bilanzen mehrerer Unter-
nehmungen und machen sie im Verein mit ungleichartiger Be-
zeichnung der Bilanzposten häufig dem Nichtfachmanne fast
ünmöglich.

Ähnliches gilt für die Beurteilung der absoluten Größe eines
Bilanzpostens. So sind für die Bemessung von Abschreibungen
Maßgebend: Bauwert bzw. Anschaffungswert, Buchwert und
Älter, die „wirtschaftliche“ Lebensdauer, d. h. die Zeit, während
Welcher ein Betriebsgegenstand, ein Vermögensobjekt trotz der
technischen Fortschritte noch verwendbar ist oder noch eine
Rente abwirft, die technische Lebensdauer, die Qualität des
Dienstes im Betriebe usw. Die jährliche Abschreibung wird
häufig so bemessen, daß die Quote mindestens der Tilgung der
Bank- oder Kreditgelder (Anleiheschulden) gleichkommt, um
•Be verausgabten liquiden Mittel wieder verfügbar zu machen.
Oder es wird unangemessen hoch abgeschrieben, eine stille
Reserve geschaffen, in späteren Jahren weniger abgeschrie
ben, diese und andere Reserven aufgebraucht. Oder man
8chreibt weniger ab und schafft einen Ausgleich durch Rück
stellungen, d. h. durch Schaffung eines (echten) Erneuerungs-
b&gt;nds u. a. m.

(5) Daß die Kritik die Aufmachung einer B., die äußere Form
nicht vernachlässigen darf, wurde schon berührt. Schon in der

14*
        <pb n="217" />
        ﻿212

Bilanzkritik.

äußeren Form tritt erkennbar zutage, ob eine Klarheit und Durch-
sichtigkeit der B. erwünscht ist oder nicht. Man denke beispiels-
weise an die verschiedenen Darsteilungsformen der Abschrei-
bungen, wie weitgehend spezialisierend, nach Anlagewerten, Zu-
und Abgang getrennt unter Angabe der bisherigen Abschreibungen
und jene für das abgelaufene Bilanzjahr, die einen Bilanzen und
wie undurchsichtig andere B. sind, die die Abschreibungen nur
in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer Summe anführen*
Oder man verfolge die etwa seit 1899 bis 1909 zunehmende
Konzentration der Bilanzzahlen unserer führenden Banken!

Der Bilanzkritiker hat die Angaben des Geschäftsberichts
ergänzend heranzuziehen, die allerdings auch vielfach von raf-
finierter Kürze sind, sowie Zeitungsnachrichten, die über das
Unternehmen während des Bilanzjahres (beispielsweise über
Submissionsergebnisse, große Aufträge, Betriebsstörungen, Unter-
schlagungen, Arbeitseinstellungen und anderes) berichten.

1.	Einen lehrreichen Fall undurchsichtiger Bilanzen brachte
das „Berliner Tageblatt“ (19., 25. und 28. Mai 1909) zur Kennt-
nis. Eine Industrie-G. m. b. H. hatte, den Anforderungen der
Berliner Zulassungsstelle 1) entsprechend, im Prospekte gelegent-
lich der Einführnug einer Anleihe sehr detaillierte Bilanzen
veröffentlicht. Wie undurchsichtig die Bilanz des nächsten
Jahres war (Bilanz I), möge eine Vergleichung dieser Bilanz
mit einer der Redaktion nachträglich eingesandten zeigen (Bi-
lanz II),

*) Die Zulassungsstelle der Berliner Fondsbörse erließ folgende Be-
kanntmachung: „Es ist wahrgenommen worden, daß einzelne Gesellschaften,
deren Wertpapiere zum Börsenhandel zugelassen sind, ihre Bilanzen nicht
in der der Generalversammlung vorgelegten und von dieser genehmigten,
sondern in einer abgekürzten Form veröffentlichen. Die diesbezügliche,
der Zulassungsstelle gegenüber von den Gesellschaften übernommene Ver-
pflichtung ist jedoch dahin zu verstehen, daß der Rechnungsabschluß und
das Gewinn- und Verlustkonto so bekannt zu machen sind, wie sie der
Generalversammlung vorgelegt und von ihr genehmigt worden sind. Da
für die Erwerber der Wertpapiere nicht nur die Endziffern der Bilanz,
sondern auch deren sonstige Einzelheiten, namentlich die Abschreibungs-
beträge, von Wichtigkeit sind, muß die Zulassungsstelle darauf bestehen,
daß in allen Fällen die vollständige Veröffentlichung in dem gekennzeich-
neten Umfange erfolgt.“
        <pb n="218" />
        ﻿Bilanzkritik.

213

A) Vor der Emission der Obligationen.

Gewinn- und Verlustrechnung für 1907.

M A		M
Abschreibungen	2 411 457,72  Außerord Abschreibung gen	1 096129,57	Betriebsüberschüsse	. .4 771 576,41
Erhöhung d. Rücklagen 474 515,42 Zuweisung z. Reserve- fonds 	 39 473,70  5% Dividende 	 750 000.—	....	
4 771 576,41	•	4 771 576,41

Nach der Emission.

Verlust- und Gewinn-Konto 1908 (I).

it  5 % Zuweisung zum Re- servefonds 	 46 206,33  5% Dividende 	875 000,—  Vortrag auf neue Rechnung 2 920,24		Reingewinn		M 3,  ■ .924 126,57
	924 126,57		924 126,57
	Ergänzung (Bilanz 11).  Gewinn- und Verlust-Konto 1908.		
Deneral Unkosten	u. Zins.2 717 482,40	Betriebsüberschüsse ...	5824 632,1«

Abschreibungen .......2183 023,13

Zuweisung z. Reserve-

fonds ................. 46	206,33

5 % Dividende........ 875	000,—

5	821 711,86

Vortrag auf neue Rech-
nung ..................... 2	920,24

5	824 632,10

*) Nach Abzug sämtlicher Generalunkosten, ferner der Ausgaben
für gemeinnützige Wohlfahrtszwecke mit 170 457,41 i(, der Kassenbeiträge
m‘t 515 425,87 M, der Steuern mit 332 759,72 M. der Zinsen- und Bank
Provisionen mit 605 850,18 JL.
        <pb n="219" />
        ﻿214

Bilanzkritik.

-

ß) Bilanz (I) am 31. Dezember 1908.

M 3,

Hüttenwerk Völklin-
gen. Koksofenan-
lage Altenwald, Kalk-
steinbrüche u. Man-
ganerzfelder......... 16	250	251,91

Gewerkschaft Röchling
(Carlshütte u.Minette-

gruben) ............ 7	431	256,27

Beteiligungen u. Effek-
ten .................. 12	083	502,62

Bestände u.	Debitoren 9 446	257,58

Avalverpllichtungen

1 633 220,— M

45 211 268,38

M

Kapital-Konto .....   .20	000	000,—

Obligationen, rückzahl-
bar zu 103 %..........15 000 000,—

Reservefonds u. Rück-
lagen ................ 3	345	811,67

Kreditoren einschließl.
Arbeiterlöhne u. Ob-
ligationszinsen ...... 6	862	536,47

Verlust- und Gewinn-

Konto, Vortrag ....	2 920,24

45 211 268,3?

Ergänzung (Bilanz II).

Aktiva

Bisen- und Stahlwerk Völklingen

Grundbesitz.................

Wohnhäuser..................

abz. Abschreibung 1908

Werkanlagen .................

abz. Abschreibung 1908 . ..

Koksofenanlage Altenwald.......

abz. Abschreibung 1908

Kalksteinbrüche...............

abz. Abschreibung 1908

. M	480 340,20
.. M	1 984 887,21
	55 736,48
.. M	14 915 209,69
	1 985 409.69
.. M	316 286,86 141 186.86
.. JC	13 690,10
	690 10

Anlagen im Bau.........................................

Manganerzgruben .......................................

Beteiligungen und Effekten.........................

Bestände an Materialien, Bar, Wechseln usw.............

Debitoren..............................................

Gewerkschaft Röchling, Carlshütte und Erzgruben .......

Avale und Kautionen ............. Mi 633 220,—

480 340,20

1 929 150,73

12 929 800,-

175 100,-

13 000,-
721 860,98
1 000,-
12 083 502,62
4 892 652,45
4 553 605,13
7 431 256,27

45 211 268,38
        <pb n="220" />
        ﻿Bilanzkritik.

215

Ergänzung: Passiva

Kapital-Konto........................................... 20 000 000,-

^%proz. Obligationen, rückzahlbar zu 103 ............... 15 000 000,—

Reservefonds ............................................... 350	811,67

Rividendenreservefonds................................ ■	2 000 000,—

Rücklagen l)................................................ 995	000,—

Arbeitslöhne................................................ 307	278,85

Obligationenzinsen.......................................... 312	268,50

Kreditoren ............................................. 5 717 329,12

Rypothekenschulden.......................................... 525	660,—

Verlust- und Gewinn-Konto .................................... 2	920.24

45 211 268,38

2.	Die folgende Bilanz nebst Angaben aus dem Prospekt
biogen zeigen, in welchem Umfange die Bilanz ergänzende Angaben
notwendig sind, wenn die Bilanzzahlen Leben und Inhalt haben
sollen. Die Gesellschaft betreibt den Handel mit Eisen und Stahl-
erzeugnissen aller Art und Unternehmungen, die auf die La-
gerung, den Absatz und die Beförderung solcher Erzeugnisse
gerichtet sind.

Die Anleihe ist 4%% verzinslich und zu 103% rückzahlbar. Die
Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt 135 Kontoristen und 250
Arbeiter. Die Grundstücke haben eine Größe von 1 ha 36 a 45 qm. Das
Effekten-Konto stellt den Bestand an 4 % Reichsschatzanweisungen dar,
die nur mit Genehmigung der Treuhand-Aktien-Gesellschaft zur Vollendung
der Neubauten verwendet werden dürfen.

Die Beteiligungen der Gesellschaft bzw. ihrer Rechtsvorgänger und
Kredite an Konzernfirmen stellten sich in den letzten drei Jahren wie folgt
(siehe Seite 216/217).

Im Prospekt werden die Beteiligungen an G. m. b. H.- spezifiziert
aach Stammkapital der Gesellschaft und der Beteiligung der Handels-

gesellschaft, z. B.:

Garo &amp; Sohn, Breslau.................

Dietrich &amp; Sohn, Thorn ..............

Sächsische Eisenhandels-G. m. b. H.

Stammkap.;
M 1 000 000
800 000
„ 2 000 000

Beteiligung:
M, 1 000 000
400 000
19 800

usw.	usw.

Von den stillen Beteiligungen des Jahres 1910 entfallen 3 000 000
auf die Firma C. F. Weithas Nachf. in Leipzig.

Das in den genannten drei Jahren in den Gesellschaften mit beschränk-
ter Haftung und den anderen Firmen mit stillen Beteiligungen investierte
Kapital hat sich im Durchschnitt mit 8,23%, und zwar in aufsteigender

) Zur freien Verfügung der Gesellschaftsorgane; 1907: JH 1 730 000.
        <pb n="221" />
        ﻿216

Bilanzkritik.

1908

an Gesellschaften mit beschränkter

Haftung .......................

stille Beteiligungen an...........

zusammen:

Firmen	Kapital	Kredit
	Ji	JI
18 mit	8 440 000	868 336
19 mit	5 866 000	2 274 445
	14 306 000	3 142 781

Grundstücks-Ijbnto
Sickingenstraße ..
Werkstattgebäude

Aktiva

Abschreibung:

Sickingenstraße............ ,1t 12 684,:

Werkstattgebäude........... „ 9 641.:

Bau-Konto

Neue Grün- und Alte Jakobstraße......

Abschreibung.........................

Abschreibung........................

Interims-Konto
Disagio auf s. Z. begebene Obligationen ...
Abschreibung .........................

Waren-Konto, Bestand..................

Kassa und Bankguthaben................

Wechsel-Konto, Bestand................

Effekten-Konto........................

Kontokorrent- Konto

Kredite an Konzernfirmen............

Debitoren der Abteilung Ravenä......

Sonstige Debitoren..................

Beteiligungs-Konto....................

Ji	-s»
■ 1 268 421	08
96 418	91
1 364 839	99
22 326	10
3 084 178	46
46 542	80
175 020	92
58 340	30
113 183	44
113183	44
3 418 598	59
140 323	21
2 128 959	89
4 717 872	24
309 362	68

Bilanz vom

342 513

3 037 635

116 680

3,

1 397 724

3 558 921
145 087

7156194
18 151 000

34 905 758]

89 l)

66 a&gt;

76

80

40

81

94

») Grundstück Ji 658 713,89

Gebäude .. „	683 800 — (Feuerkassenwert)

Ji 1 342 513,89
*) Grundstück M 1 745 506,40
Gebäude.. „ 1 292 129 26

Ji 3 037 635,66

Bilanzkritik.

217

1909		
Firmen	Kapital	Kredit
an Gesellschaften mit beschränkter	JI	Ji
	8 440 000	1 330 056
stille Beteiligungen an	 49	5 866 000	2 367 339
zusammen:	14 306 000	3 697 395

31. Dezember 1910.

M	-S)	Ji	■S)
		23 000 000	-
		7 500 000	—
156186	10		
131 800	22	287 986	32
		40 000	—
		50 000	—
		2 324 843	21
		600	-
27 619	17		
1 674 710	24	1 702 329	41
83 735	50		
.	920 000  1	—		
28 369	97		
.	107 275			
,	460 000	—		
.	102 948	9/		
1 702 329	41	34 905 758	94

Passiva

Aktienkapital-Konto.........................

Obligations-Konto...........................

Reservefonds- Konto

Bestand...................................

Agio auf s. Z. begebene Ji 1501000 Aktien

Pensionsfonds-Konto.........................

Talonsteuerrückstellungs-Konto..............

Kontokorrent - Konto, Kreditoren (Dezember-

fakturen).................................

Oividenden-Konto

Noch nicht abgehobene Dividende...........

Gewinn- und Verlust-Konto

Vortrag von 1909 .........................

Gewinn für 1910......,.,..................

Gewi nn Verteilung:

Reservefonds 5 % von Ji 1 674 710,24 .....

4 % Dividende.............................

Tantieme (Aufsxhtsrat)......... Ji 56 369,1

auf Handlungsunkosten gebucht „ 28 000,-

Tantiäme (Direkt, u. Beamte)..............

2 % Superdividende........................

Gewinnvortrag für 1911...................

1910

an Gesellschaften mit beschränkter

Haftung.,........................

stille Beteiligungen an ..........

Firmen	Kapital	Kredit
	Ji	Ji
18 t) mit	9 285 000	750 186
20 *) mit	8 866 000	1 378 773
zusammen;	18 151 000	2 128 959

l) Deren Gesamtkapital: 12 735 000,— M
*) Deren Gesamtkapital: 18 124 367,22 Ji
        <pb n="222" />
        ﻿218

Kritik dor Passiva.

Linie und niemals unter 6 %, verzinst und hat insbesondere auch zum
Gesellschaftserträgnis des Jahres 1910 in befriedigender Weise beigetragen

Schlußbilanz am 31. Dezember 1910, S. 216/217.
Gewinn- und Verlust-Konto am 31. Dezember 1910.

DebH	M	Kredit	
Handlungsunkosten-		Bruttogewinn		2 840 488,38
konto1) 		860 572,87	Hau sertragskonto	
Dubiosenkonto		18 409,19	Sickingen-	
Zinsenkonto2) 		75 687 41	Straße	42 602,13	
Abschreibungen		240 392,64	Neue Grün-	
Rückstellung f. Talon-		u. Alte	
Steuer 		50 000,—	Jakobstr. 36 681,84	79 283,97
Nettogewinn		1 674 710,24		
	2 919 772,35		2 919 772,35

b)	Kritik der Passiva.

Für die Zwecke einer Bilanzkritik unter ökonomisch-recht-
lichen Gesichtspunkten müssen die Bilanzposten zweckmäßig
gruppiert werden. Die Passivseite einer Gesellschaftsbilanz, die
die Art der Kapitalbeschaffung, der Finanzierung einer Unter-
nehmung, die Kreditquellen angibt, ist die interessantere. Wh*
unterscheiden eigenes und fremdes Kapital 3).

*) Darunter u. a. Gehälter mit 282 173,79 M, Steuern mit 100 767,53ik
Miete mit 108 453,44 M.

2) Das Zinsenkonto stellte sich am 31. Dezember 1910
auf 7.78 247,79 M im Debet (einschl. 337 252,50 Ji Anleihezinsen)
und 702 560.38 ,, im Kredit
75 687,41 M.

Zum Bruttobetriebsergebnis des Jahres 1910 haben die Beteiligungen
mit 65,22 %, die Abteilung Ravene mit 34,78 % beigetragen.

Der Umsatz der Gesellschaft hat im Jahre 1910 etwa 243 802 t in&gt;
Fakturenwerte von etwa 31 196 700 M betragen.

s) Privatwirtschaftslehre, §§ 52 ff., Berliner, Schwierige Fälle, S. 141
sagt richtig: Die Passiva zeigen den Verteilungsplan, nach welchem bei
der im Augenblicke der Bilanzziehung etwa erfolgenden Liquidation die
Aktivmasse zu verteilen ist.

Die Aktiva zeigen die Produktionsmittel zum Zwecke des Erwerbes
als Grundlage der in den Passiven ausgedrückten Vermögensrechte. Das
Aktienkapital ist zwar rechtlich keine Forderung, wirtschaftlich hingegen
stellt es ein Forderungsrecht der Unternehmer dar.
        <pb n="223" />
        ﻿Kritik der Passiva.

219

1. Die eigenen Kapitalien (Reinvermögen., Gesellschafts-
kapital, Grund-, Stammkapital) bilden das verantwortliche, ge-
winnberechtigte Kapital, sind Träger des Risikos. Sie sind meist
anbeschränkt verfügbar, dienen zur teilweisen Beschaffung des
Vermögens, dann als Kreditbasis der Unternehmung, als Sicher-
heitsfonds der Gläubiger. Soweit sich das Unternehmen auf
anderem Wege Betriebsmittel verschaffen kann, wie Notenbanken,
Hypothekenbanken, Versicherungsanstalten, dient das eigene
Kapital nur als Garantiefonds.

Die eigenen Kapitalien (7. Abschnitt) umfassen:

a)	Stammkapital (Anfangskapital bei der Einzelfirma, Grund-
kapital, Stammeinlagen, einschließlich der späteren Kapitalein-
lage), d. s. Leistungen des Unternehmers an seinen Geschäfts-
betrieb.

b)	Zusotzkapital, im wesentlichen Leistungen der Unter-
nehmung durch Kapitalproduktion. Hierher sind zu zählen
die Kapitalzuschreibungen (unverbrauchter Reingewinn) bei der
Einzel- und der Personalunternehmung, die Gewinnrücklagen
bei den Kapitalgesellschaften, darunter Agio-, Zuzahlungs-, Sa-
aierungs- und Gründungsreserven als Leistungen der Unter-
nehmer (der Aktionäre, der Gesellschafter).

Auf die Schwierigkeit, im Einzelfall festzustellen, ob ein
als Reservefonds bezeichneter Posten einer Aktienbilanz eine
Gewinnrücklage oder ein Wertberichtigungsposten für ein Ak-
tivum ist, wurde bereits hingewiesen.

c)	Der Reingewinn wird bei der Einzelunternehmung und
bei Personalgesellschaften teilweise verbraucht, durch Privat-
‘«tnahmen antizipiert. Bei Kapitalgesellschaften wird durch
Generalversammlungsbeschluß ein erheblicher Teil des von der
Unternehmung produzierten Kapitals eine echte Schuld, ein
kleinerer Teil wächst den eigenen Mitteln zu, sofern nicht die
Generalversammlung eine andere Verwendung des Reingewinns
beschließt.

II. Die fremden Kapitalien oder Schulden, d. s. Verbind-
lichkeiten zu Leistungen aus dem eigenen Vermögensbestand,
den Aktiven. Nach ihrer rechtlichen Klassifikation sind zu
unterscheiden: Buch-, Wechsel-, Anleihe-, Hypothekar-, Bürg-
echaftsschulden, denen Kauf-, Darlehns-, Miet-, Dienst-, Ver-
        <pb n="224" />
        ﻿220

Kritik der Schulden.

sicherungs-, Kredit-, Werkverträge u. a. zugrunde liegen. Die
fremden Mittel als Leihkapital sind rentenberechtigt, belasten den
Ertrag der Unternehmung mit dem vertragsmäßig bestimmten
Betrag, mittelbar oder unmittelbar.

Nach der Rückzahlungsfrist und nach wirtschaftlichen Ge-
sichtspunkten sind zu unterscheiden:

a)	Langfristige oder feste Schulden als Mittel der Geld-
beschaffung, wie Anleiheschulden (Obligationen abzüglich der
noch nicht begebenen), Hypothekarschulden, langfristige Dar-
lehnsschulden. Man kann sie im allgemeinen als Geldkredite
bezeichnen, also Verbindlichkeiten, die den Ertrag der Unter-
nehmung unmittelbar durch Leistung von Zinsen belasten.

b)	Kurzfristige, laufende Schulden als Mittel der Geld- und
Kapitalbeschaffung, wie Buchschulden (Kreditoren für Waren-
lieferungen, Bank- und andere Geldkredite), Wechselschulden
für Warenlieferungen, Bankkredite, Zahlungskredite. Soweit
diese kurzfristigen, noch nicht fälligen Schulden Geldbeschaffungs-
mittel sind, vermindert ihr Zinsendienst den Reingewinn der
Unternehmung unmittelbar. Soweit sie Kapitalbeschaffungs-
mittel sind, wie beispielsweise die Kaufpreisschulden eines Waren-
händlers oder Fabrikanten, belasten ihre Zinsen (Skontozuschlag)
den Anschaffungspreis der Waren.

c)	Sofort fällige Schulden. Fällige, rückständige Geld-
leistungen, bei denen die Kreditgewährung ein sekundäres Bc-
gleitmoment ist, wie rückständige Steuern, Löhne, Rechnungen,
Dividenden, Zinsen.

d)	Anzah'ungen der Besteller, also Vorleistungen auf zu-
künftige Lieferungen (Lieferungsansprüche).

Anlageschulden und Betriebsschulden, Geld- und Waren-
schulden, Darlehns- und Stundungskredite bezeichnen die Ver-
wendung der im Kreditwege beschafften Kapitalien oder ihre
Entstehung.

Um die fortschreitende Tilgung, beispielsweise der Anleihe-
schulden, ersichtlich zu machen, werden der ursprüngliche Schuld-
betrag und die bisherige Amortisation wie folgt dargestellt:

Anleihe 1915 ........... 3 Mill.

amortisiert..........1,2	„	1 800 00.
        <pb n="225" />
        ﻿Kritik der Schulden.

221

Die Einstellung des amortisierten Betrages auf die Aktiv-
Seite (Passiva ganzer Anleihebetrag) ist zwar nicht unstatthaft,
aber ungeschickt und unlogisch.

Die Analyse der fremden Mittel zeigt, wie sehr dieser Teil
der Kapitalbeschaffung von der Art und dem Umfang des Ge&lt;-
schäftsbetriebes, dem Gegenstände der Unternehmung und noch
anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen abhängig
ist. Bei Handelsunternehmungen tiberwiegen naturgemäß die
Warenschulden — Buch- und Wechselschulden —; die Bank-
schulden dienen der Zahlungsausgleichung und auch zur Be-
schaffung von Geld. Bei industriellen Unternehmungen treten
die Anlageschulden, bei Kapitalgesellschaften die Anleiheschul-
den in den Vordergrund. Hypothekenbanken beschaffen sich
die zum Betriebe des Hypothekengeschäfts notwendigen Mittel
fast ausschließlich durch Pfandbriefe 1).

Für Kreditbanken ist charakteristisch, daß erhebliche Teile
der fremden Gelder der Bank infolge der Initiative Dritter
Zuströmen, die Depositen- und die Girogelder, während im all-
gemeinen Schulden der Initiative des Schuldners entspringen.
Waren- und Geldschulden sind ihrem Verwendungszwecke vor
ihrer oder durch ihre ontrahierung bestimmt; die Kritik hat
£u untersuchen, ob die Zunahme dieser Art fremder Leihkapi-
talien im Verhältnis zur Größe des Betriebes, zum Ertrag, zur
Ilmsatzmöglichkeit steht, usw.

Für Leihkapitalien, die infolge der Initiative des Geld-
gebers in den Besitz des Unternehmers gelangen, muß diese
erst nutzbringende Anlage und zweckentsprechende Verwendung
suchen. Die Kritik wird ermitteln müssen, ob die Verwendung
solcher Gelder eine sichere ist, die die Interessen der Gläubiger
wahrt.

Die Rückzahlungsfrist des Leihkapitals entspricht seiner
Verwendung. Man baut mit kurzfristigen Schulden 2) beispiels-
weise keine Anlagen, aber man kann Betricbsschulden auf An-
lagevermögen sicherstellen. Je größer die Betricbsschulden,
d. h, die kurzfristigen Kreditkapitalien sind, desto größer sollen

3) Vgl. die Bilanzschemata in der Privatwirtschaftslehre, § 60.

•) Bei schwankenden Erträgnissen ist eine hohe Anleiheschuld nicht
erwünscht.
        <pb n="226" />
        ﻿Aktiva		Passiva
1 a. Kasse 		3 067	I. Geschäftsgulhaben . . .	78 229
Wechsel 		. . . 244 867	Reserven	 19 704
Bankguthaben ..	. . . 20 180	II. Warenschulden	 136 956
II a. Debitoren		. . .1 337 517	Bankkredit	 529 184
Waren		. .	546 242	Kontokorrentschuld. .1 501 449
lila. Mobiliar		. ..	15 406	Hypothekarschulden . 108 767
Immobilien		. .. 209 928	III. Gewinn	 2 918
2 377 207		2 377 207

Die eigenen Mittel (I) betragen nur 4 % der Aktiva, die
Schulden (II) sind 23 mal so groß. Die sofort greifbaren Mittel
(I a) sind rund 10 % der Aktiva. Das gesamte Betriebskapital
(Aktiva I a + Ha) beträgt 2 151 873,—, die kurzfristigen

Schulden machen.............. 2 167 589,—, der nicht gedeckte

Schuldenrest ist. . . .	15 716,—.

Die sofort greifbaren Mittel decken nicht die dringendsten
Verbindlichkeiten. Fremde Mittel können die Rente des eigenen
Kapitals steigern oder vermindern; sie können, wie im Bei-
spiel, auf chronischem Geldmangel beruhen oder einem dau-
ernden Kreditbedarf entspringen, der bedingt ist durch die
Größe des Umsatzes, die Erhöhung der Produktivität u. a.
Die im Beispiel aufgezeigte Art der Finanzierung muß zun»
Vermögensverfall führen.

Die Beurteilung der Schulden hat neben den unmittelbaren
Aufwendungen — durch Zinsen, Rückzahlungsagio auf Obliga-
tionen, Provisionen, Gewinnanteile — auch eine etwaige mittel-
bare Belastung des Betriebes zu berücksichtigen, so z. B. Ab-
nahmeverpflichtungen gegenüber den Kreditoren, Machteinfluß
des Gläubigers auf die Verwaltung der Unternehmungen (Banken

222	Kritik der Schulden.

die verfügbaren Mittel sein: die Liquidität muß im Verhältnis
stehen zur Größe und Dringlichkeit der Betriebsschulden. Feste
Schulden belasten dauernd den Ertrag, vermehren den Verlust,
sind nicht ohne weiteres anpassungsfähig, bleiben auch bei ab-
nehmender oder schwankender Rentabilität des Unternehmens
oder bei verringertem Umsatz bestehen.

Ein Beispiel einer recht ungünstigen Bilanz bietet die fol-
gende Genossenschaftsbilanz:
        <pb n="227" />
        ﻿Kritik der Schulden.

223

im Aufsichtsrat der Industriegesellschaften!); dann die verhält-
nismäßige Höhe der Schulden, z. ß. der Kreditoren, der Bank-
schulden, die es unter Umständen ratsam erscheinen läßt,
das gewinnberechtigte Eigenkapital zu vermehren, um das zins-
pflichtige Kreditkapital abzustoßen. Wichtig ist für den Gläubi-
ger zu wissen, inwieweit aktives Vermögen einzelnen Gläubigem
verpfändet ist. Nicht alle Pfandrechte erscheinen in der Bilanz
zum Ausdruck gebracht. Je mehr aktives Vermögen zur Sicher-
stellung, d. h. zur bevorrechtigten Befriedigung einzelner Gläubiger
in Anspruch genommen wird, um so kleiner wird der Deckungs-
fonds der nicht bevorrechtigten und besonders gesicherten
Gläubiger, deren ungedeckte Forderungen im Konkurs des
Schuldners gleichwertig sind.

Die Schuldentilgung beansprucht fremde oder die eigenen
Mittel. Die Heranziehung fremder Mittel zu diesem Zwecke er-
folgt durch Schuld Umwandlung — z. B. Aufnahme einer Anleihe-
schuld zur Abstoßung von Bankschulden — oder durch Schulden-
ühertragung, wenn Geldmittel neuer Gläubiger zur Ausgleichung
alter Verbindlichkeiten Verwendung finden. Die Schuldentilgung
aus eigenen Mitteln verwendet Betriebseinnahmen, liquide
Mittel, die mitunter durch übermäßige Abschreibungen, stille
Gewinnrücklagen und dementsprechende geringere Gewinn-
auszahlung künstlich zurückgehalten werden. Die Schulden-
tilgung überantwortet Teile des aktiven Vermögens in den
Besitz des Empfangsberechtigten, wenn sie unmittelbar vom
Schuldner an den Gläubiger erfolgt (Bd. I, „Schuldentilgung“).

Die Schuldentilgung „aus dem Reingewinn“, wie sie bei-
spielsweise für die Amortisation von Anleiheschulden mitunter
satzungsmäßig vorgesehen ist, hat den Zweck, durch Bildung
eines der Tilgung entsprechenden (statutarischen) Zwangsreserve-
fonds (Obligationen-Amortisationsfonds) flüssige Mitt 1 als Er-
satz für die geleisteten Rückzahlungen aus dem Reingewinn
festzuhalten1). Um den zur Tilgung verwendeten Betrag wird

•) Z. B. Aktiva .....20% Passiva; Schulden..........14

Obligationen. . 4
Eigenes Kap.. 2
Reingewinn . . %
        <pb n="228" />
        ﻿224

Kritik der Schulden.

der Reingewinn bzw. der Auszahlungsbetrag an die Aktionäre
usw. gekürzt. Schuldentilgung zu Lasten der Betriebsüber-
schüsse (Gewinne) ist steuerpflichtig (9. Abschnitt).

Das eigene Kapital ist gleichfalls Veränderungen unter-
worfen; es wird erhöht durch Kapitaleinlagen des Einzelkauf-
manns, durch Aktienemission u. dgl., durch Änderung der Rechts-
form der Unternehmung (Umwandlung in eine handelsrecht-
liche Gesellschaft, in eine G. m. b. H.), durch Aufnahme neuer
Mitglieder bei Genossenschaften, endlich bei Gewinnverteilungs-
gesellschaften durch Rückstellung, d. h. Verminderung der Ge-
winnanteilsbeträge und durch Zuschreibung unverbrauchten Ge-
winns bei der Einzelunternehmung.

Die eigenen Mittel werden vermindert durch Abschreibung
des Verlustes vom Kapitalkonto oder einer Reserve und durch
Herabsetzung des Kapitals. Diese erfolgt durch Herausnahme
von Kapitalien, z. B. bei der Einzelflrma, teilweise Rückzahlung
des Grundkapitals bei Liquidationsgesellschaften; durch Ankauf
und Amortisation von Aktienanteilen; durch Zusammenlegung
von Aktien, Abstempelung. Durch Liberierung der Aktionäre
von der fehlenden Einzahlung verzichtet der Aktienverein auf
die Restzahlung, also auf ein Aktivum. Durch die Amortisation
von Aktien aus dem Reingewinn (§ 228 HGB.) werden die
eigenen Mittel nicht vermindert, da ein Ersatzkapital als not-
wendiger Reservefonds erscheint (vgl. 9. Abschnitt).

Die Bilanzkritik muß die Art der Kapitalerhöhung oder
-Verminderung nach ihrer rechtlichen Seite und ihren wirtschaft-
lichen Folgen prüfen.

Wegen der Gruppierung der Aktiva nach ökonomischen Ge-
sichtspunkten vergleiche 1. und 19. Abschnitt dieses Buches,
auch die Beispiele S. 194 f.

Verwendung des Reingewinns zur Tilgung von Obligationen:

Aktiva .........20	Passiva: Schulden......14

Obligationen.. 3%
Eigenes Kap.. 2
Tilgungsfonds %

Würde man tilgen und den Reingewinn verteilen, würden sich die
Aktiva auf 19V2 vermindern.

9
        <pb n="229" />
        ﻿Sehr zweckmäßig ist die Übertragung der Bilanzzahlen in
ein Diagramm1) (S. 208). Die graphische Darstellung der Bilanzen
mehrerer Jahre läßt die Wechselbeziehungen und -Wirkungen
der einzelnen Bilanzposten rascher und deutlicher erkennen.
Die graphische Methode wird u. E. zu Unrecht sehr vernach-
lässigt, sie sollte sich nicht nur auf die Bilanzkritik erstrecken.
Die Unternehmung tut gut, auch andere für sie besonders wert-
volle Zahlenverhältnisse fortlaufend bildlich darzustellen, wie
es beispielsweise in industriellen Großbetrieben, in Waren-
häusern, Bankgeschäften üblich ist, wo beispielsweise Umsatz,
Löhne, Materialkosten und Generalia, oder Einkauf und Verkauf
der einzelnen Abteilungen und deren Kosten, oder Darlehns-
summen, ihr Verhältnis zu den Kapitalanlagen und den Schulden
fortlaufend graphisch dargestellt werden. (

Die beste Schule für die Bilanzkritiker ist die Kritik der
eigenen Bilanz. Jeder Kaufmann soll lernen, zuerst die B. seiner
eigenen Unternehmung zu verstehen, soll diese zunächst kriti-
sieren, wofür er die berufenste Persönlichkeit ist, und dann erst
die Bilanzen fremder Unternehmungen.

c)	Bilanzkritik im besonderen.

Für die Beurteilung einer B. und für das Bilanzlesen läßt
sich keine Rezeptsammlung geben. Neben allgemeinen Ge-
sichtspunkten sind die besonderen Verhältnisse und Umstände
des Betriebes und des Betriebsjahres zu berücksichtigen. Einige
allgemeine Bemerkungen für besondere Fälle seien hier noch
uachgetragen.

1. Kritik des Gläubigers. Die erste Frage des Gläubigers
bezieht sich auf die Sicherheit seiner Forderung; Wieviel freies,
Wieviel gebundenes Vermögen ist vorhanden, welche Teile des
Vermögens sind als Kreditunterlage bereits verpfändet, welchen
»Kreditwert“ besitzen die noch vorhandenen Teile des freien
Vermögens (Belastungsquote), z. B. bei Waren etwa 50—60 %

1) Lomnitz, Die systematische Bearbeitung der Veröffentlichungen von
Aktiengesellschaften, Le'pzig 1908, besonders S. 42ff., Stillich. Graphische
kurstabellen, I. Band, Biauerei-Aktien, Berlin 1911; Calmes, Die Statistik
im Fabrik- und Warenhandelsbetrieb, 3. Auf!., Leipzig 1918.

Leitner, Buchhaltung und Bilaiizkuride. IX. 6, u. 7. Aufl-	15



■
        <pb n="230" />
        ﻿226

Kritik des Gläubigers.

des Marktpreises, bei marktgängigen Wertpapieren 80—90 %
des Kurswertes u. ä. Läßt die Bilanz die Kreditsicherung bzw-
Verpfändungen deutlich erkennen (Sicherungsübereignung von
Waren und Forderungen; Lombardierung von Wertpapieren,
Forderungen und Waren; Sicherungshypothek für Bankkredite) ?
Wie hoch sind die Kreditkapitalien überhaupt, insbesondere die
Waren- und die Bankschulden, wie ist das Verhältnis zu den
eigenen Mitteln ? Gibt die Bilanz die eventuellen Verpflichtungen
(Giroverbindlichkeiten, Bürgschaften, Haftpflicht), die Ein-
zahlungsverpflichtungen, die zukünftigen Zahlungsverbindlich'
keiten infolge Bestellungen vollständig an, besteht die Gefahr
der Beschränkung oder der Kündigung des Bankkredites, ist
dieser bereits erschöpft oder besteht noch eine Spannung zu
der Höchstsumme des Kredits und dem bisher beanspruchten
Kreditbetrag? Wie sind die flüssigen Mittel der Unternehmung
nach Größe, nach „innerer“ Liquidität beschaffen, sind sie aus-
reichend, sind die Aktiva nicht überwertet, insbesondere Forde-
rungen, Wechsel- und Anlagevermögen unter Berücksichtigung
der besonderen Verhältnisse des kreditsuchenden Kaufmanns
bewertet ?

Wie sind die ertragswirtschajtlichen Verhältnisse, ist das Er-
trägnis stabil oder schwankend, ist das Unternehmungsrisiko x)
groß, welches ist die hauptsächlichste Gewinnquelle, welche
Verluste sind eingetreten, einmalige und sich wiederholende, ist
der persönliche Aufwand dem Einkommen entsprechend, wie
groß ist der Umsatz, besteht die Möglichkeit der Steigerung
und wie ist die Sicherheit des Erträgnisses der Unternehmung
gewährleistet ?

Der Gläubiger wird eine Anzahl von Fragen als Gläubiger
im allgemeinen und als Gläubiger der betreffenden Unternehmung
im besonderen zu beantworten versuchen. Dabei ist zu unter-
scheiden, ob es sich um einen künftigen Kredit oder um
bereits gewährte Kreditkapitalien handelt; unter Umständen
wird der Gläubiger noch Geldopfer bringen müssen, um bei der
kreditalimcntierten Unternehmung sein Kreditgeld zu retten.
Die Selbstanalyse des Kreditnehmers wird, soweit es möglich

&gt;) Vgl. meine Abhandlung: Die Unternehimmgsrisiken. Berlin 1915
        <pb n="231" />
        ﻿Kritik des Gläubigers.

227

ist und der Wettbewerb sowie die wirtschaftlichen Kräftever-
hältnisse zwischen beiden Kreditpartnern es zulassen, durch
eigene kritische Untersuchungen ergänzt, soweit seine eigene
Kenntnis bilanztechnischer Fragen es ihm ermöglicht.

Die Bilanzaufstellung eines Gläubigers unter dem Gesichts-
punkt der Sicherheit seiner Forderung würde etwa folgendes
Bild zeigen;

I.	Anlagevermögen.

U. Betriebsvermögen-,

a)	nicht gebunden:

1.	sofort greifbar,

2.	kurzfristig greifbar;
davon Forderungen:

Bankguthaben 1«) nicht
WarendebitorenJ gedeckt
ß) gedeckte Forderungen
(Art der Deckung),
y) Forderungen an Tochter-
unternehmungen,

&lt;J) Darlehnstorderungen;

b)	durch Kreditsicherung ge-

bundenes Vermögen:

1.	Kautionseffekten,

2.	Verpfändete Effekten und

Waren,

3.	zedierte Forderungen,

4.	Sicherungsübereignung

des Warenlagers.

Hl. Geldreserven (vgl. Sachregister).

1. Belastung des Anlagevermögens
durch Hypotheken, Grund-
schulden (= % des Buch-
wertes von I);

Sicherungshypothek f. Anleihe-
schulden.

II. Betriebsschulden:

1.	sofort fällig,

2.	kurzfristig;

a) nicht besonders gedeckt:
Warenschulden,
eigene Akzepte,
Blankokredite,

Darlehn.

b) Pfandgesicherte Schulden
Bankschulden! Angabe d.
Bankakzepte pioherheit
Lombarddarlehen, nach
Waren, Effekten ge-
trennt.

III.	Bedingte Verpflichtungen:

aus Bürgschaften; Solawechsel
auf Kunden; Giroverbind-
lichkeiten; Nachschußver-
pflichtungen auf Beteiligun-
gen; Zahlungsverpflichtungen
auf Bestellungen.

Vgl. Recht und Buchhaltung im I. Band; über Zahlungsbereitschaft,
Bankbilanzen im vorliegenden Buche.

16*
        <pb n="232" />
        ﻿228

Kritik des Aktionärs.

2.	Anders gestaltet sich die Bilanzkritik eines Aktionärs.

a)	Der Blick des Spekulationsaktionärs, der Anteile der
betreffenden Unternehmung erworben hat, wird fasziniert und
getrübt durch die absolute Höhe der Dividende, die relative
Verzinsung der für die Beschaffung der Aktien verausgabten
und angelegten Gelder. Die Aktiendividende beeinflußt das
Erträgnis des Aktionärs; die landesübliche Verzinsung der An-
schaffungskosten unter Berücksichtigung der Dauer des Aktien-
besitzes ist von der Aktiendividende in Abzug zu bringen. Erst
der Rest ist Profitrate des Aktionärs unter Zurechnung etwaiger
besonderer Zuwendungen wie Bezugsrechte, Bonus, Gratis-
aktien usw. und unter Abrechnung etwaiger Sanierungsverluste.
Die Aktiendividende beeinflußt den Börsenkurs, sie ist für den
Spekulationsaktionär Mittel zum Zwecke der Erzielung eines
Börsengewinns.

b)	Das Interesse des Daueraktionärs ist anders geartet.
Ganz abgesehen von Aktionären von Familiengründungen und
Tochtergesellschaften in der Rechtsform der Aktienvereine,
deren Interessen wiederum anders schattiert sind, deckt sich
das Interesse des Daueraktionärs im wesentlichen mit dem
Geschäftsinteresse der Unternehmung; innere Stärkung durch
zweckentsprechende Bilanz- und Dividendenpolitik, Stabili-
sierung des Erträgnisses, wenn möglich bei allmählicher Steige-
rung des Ertrages, ohne ihn allzu hoch anwachsen zu lassen
(wegen der Schwerfälligkeit eines im Kurs sehr hoch notierten
Papiers, wegen des Anreizes zur Gründung neuer Unter-
nehmungen u. a.).

3.	Wiederum anders geartet ist die Bilanzkritik des Steuer-
fiskas, eines gewinnbeteiligten Dritten, der Lieferanten, der
Abnehmer, der im Unternehmen beschäftigten Arbeiter und
Angestellten, des Bankgläubigers einer stark mit Bankkredit
belasteten oder einer sanierungsbedürftigen Unternehmung,
einer Finanzzeitung, des Staatsanwalts im Strafprozeß usf..
Die subjektiven Interessen des Kritikers bestimmen Ziel und Me-|
thodcn der Kritik. Aber jede Bilanzkritik beginnt mit der Passiv-
seite, den Kreditquellen, und geht dann über auf die Aktivseite,
d. h. die Kapitalverwendung. Stets hat der Kritiker zu beachten,
daß Bilanzzahlen Quantitäts- und nicht Qualüätszahien dar-
        <pb n="233" />
        ﻿Industriebilanzen.

229

stellen. Was durch Aufmachung der Bilanz, Änderungen in der
Anordnung der Bilanzposten verdeckt wird und im Geschäfts-
bericht verschwiegen wird, ist nicht leicht zu ergründen. Die
Bilanzzahlen müssen gruppiert und die Bilanz schematisiert
werden.

4.	Besonders geartet ist die

Kritik von Industriebilanzen.

Vom Interessenstandpunkt des Aktionärs bildet der Jahres-
gewinn den Maßstab für die Beurteilung. Jahresgewinn, .Jahres-
reingewinn und Bilanzgewinn, ordentliche und außerordentliche,
organische und anorganische Gewinne und Verluste sind, wie
erwähnt (vgl. 11. Absch.), auseinanderzuhalten. Umsatz und
Umsatzgewinn, Brutto- und Reingewinn, Betriebs-, Vertriebs-
und Verwaltungskosten, Fabrikations- und Spekulationsgewinn,
Marktpreis für Rohstoffe und Ertrag bilden wichtige Verhältnis-
und Vergleichszahlen für die Beurteilung der Bilanzen indu-
strieller Unternehmungen.

Der Betriebskoefßzient1) gibt das Verhältnis zwischen Be-
triebsausgaben und Roheinnahmen einer Wirtschaftsperiode.
Ein Betriebskoeffizient von a Prozent bedeutet, daß die Aus-
gaben a Prozent der Roheinnahmen verzehren. Die Höhe dieser
Verhältniszahlen wechselt und ist deshalb alljährlich zu berech-
nen 2). Ein hoher Betriebskoeffizient kann auf schlechte Wirt-
schaft des Betriebes, schlechte Absatz- oder Betriebsorganisation,

R Tecklenburg, Der Betriebskoefflzient der Eisenbahnen und seine
Abhängigkeit von der Wirtschaftskonjunktur, Berlin 1911.

2) Aus dem bayerischen Haushaltsplan 1918/19’

	Betriebskoeffizient			Verzinsung des Anlagekapitals		
	in	Prozenten		in	Prozenten	
	1914	1915	1916	1914	| 1915	19r&gt;
Reichsbahnen 		96,52	82,71	78.58	0,39	2,15	3,23
Preußen		78,68	70,21	70,90	3,74	5,71	6,36
Bayern		74,25	69,68	68,57	3,36	3,78	4,30
Sachsen		84,33	76,72	77,79	2,37	3,35	3,50
Baden 		75,73	71,40	68,33	2,90	3,46	4,37
Württemberg		78,13	69,69	66,88	2,17	3,14	3,95
        <pb n="234" />
        ﻿230

industnebüanzen.

zu große Unkosten und zu niedrige Verkaufspreise, geringen Ab
satz u. a. m. zurückzuführen sein. Er ist größer im Anfang des
Unternehmens, steigt mit zunehmenden Löhnen, teuren Betriebs-
einrichtungen, hohen Materialpreisen u. dergl. Wünschenswert
wäre die Trennung der Betriebs- von den Vertriebs- und Ver-
waltungskosten in der B., um ein klares Bild zu gewinnen, ob
die Ausgaben für Fabrikation oder für den Verkauf höher oder
geringer geworden sind. Bei Unternehmungen mit Massen-
fabrikation ist die Reduktion des Betriebskoeffizienten auf die
Verkaufseinheit (kg, t, hl) der Produktion bzw. der Leistungs-
einheit des Betriebes empfehlenswert. Die industriellen Aktien-
betriebe beschränken sich in der Regel auf die Gewinn- und
Verlustrechnung, d. h. auf die Darstellung der Betriebsergebnisse,
doch findet man auch die Vermengung von Betriebsrechnung,
d. i. Angabe der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, mit
der Erträgnisbilanz; Transportanstalten trennen gewöhnlich
beide.

Der Gewinnkoeffizient gibt den prozentualen Anteil des
Fabrikationsgewinns am Umsatz an. Er gibt interessante Ver-
gleichszahlen, läßt sich aber selten berechnen, weil die Umsatz-
ziffern in den Geschäftsberichten häufig fehlen.

Eine genaue Spezialisierung der Betriebsergebnisse nach
Betriebsort, Betriebszweigen, eine Trennung der Fabrikations-,
Kurs-, Beteiligungs- und Finanzierungsgewinne, kurz, eine Ana-
lyse der Zusammensetzung des Erfolges liegt häufig nicht im Ge-
schäftsinteresse des Unternehmers. Die nachstehende Gliederung
ist selten anzutreffen.

ßetriebsüberschüsse der Abteilungen •

Kohlenbergbau ................................... M	911	097,02

Dortmunder Werke................................. „	4 980 205,77

Hörster Werke .................................. S6 612,55

Heinrichshütte................................... „	292	295,30

M 6 220 210,62

ab Verlust der Abteilung Eisensteinbergbau............. ,,	151	251,42

Brutto-Überschuß......................................  Jl	6 068 959,22

Häufig kann man die verlangte Spezialisierung nicht durch-
führen; man müßte die Kosten der Fabrikate genau berechnen
können, für jede Abteilung eine besondere Buchführung haben usf.
        <pb n="235" />
        ﻿Industriebilanzen.

231

Der Fabrikationsgewinn kann durch Liquidierung einer
stillen Reserve verstärkt sein, z. B. bei niedriger Bewertung der
Lagerbestände an Fertigfabrikaten. Besondere dem Kritiker
nicht bekannte Umstände können zu außerordentlichen Ge-
winnen führen. Der Vorbesitzer einer Schraubenfabrik vergütete
nachträglich auf von der Aktiengesellschaft übernommene Waren
300 000 M., die von der Gesellschaft auf Warenkonto verbucht
wurden. Dadurch wurde der Bilanzverlust von 104 737 M. in
einen Gewinn von 195 263 M. verwandelt. Diese nachträgliche
Preisvergütung minderte den Erwerbspreis der Waren, ohne daß
der Geschäftsbericht darüber Aufschluß gab.

In einem andern Falle war der Vorbesitzer vertraglich ver-
pflichtet, 105 000 M. als Beitrag zur Erweiterung zu leisten;
in der Gründungsbilanz fehlte dieser Forderungsanspruch der Ge-
sellschaft. Die Erweiterungsbauten wurden aus diesen Beiträgen
bezahlt, die Neubauten selbst als Zugang dem Anlagekonto zu-
geschrieben und der damit bewirkte Gewinn auf Fabrikations-
konto übertragen. Wäre der Zugang nicht zugeschrieben worden,
wäre eine stille Reserve in gleicher Höhe geschaffen worden.

Auch Zuschüsse auf Grund von Garantieverbindlichkeiten er-
höhen den Gewinn, wenn keine Rückzahlungspflicht für die
empfangende Gesellschaft besteht. Zu unterscheiden sind;

a)	Rentabilitätsgarantie des Vorbesitzers, wenn ein Dritter der
Unternehmung gegenüber gewährleistet, daß ein bestimmter Rein-
ertrag erzielt wird. Eine Gewinnauszahlungsgesellschaft über-
nimmt keine Verpflichtung, den bedungenen Zuschuß zur Ge-
winnauszahlung zu verwenden, b) Dividendengarantie, wenn ein
Dritter der Gesellschaft oder den gewinnberechtigten Gesell-
schaftern (z. B. Aktionären) gegenüber vertragsmäßig die Ge-
währ einer bestimmten Dividende an die Empfangsberechtigten
übernimmt.

Die Zuschüsse verstärken in beiden Fällen den Gewinn;
im zweiten Fall bilden sie lediglich einen durchlaufenden Posten
in den Bilanzen der Unternehmung.

Hohe Beträge auf Grundstückskonto entstehen entweder in-
folge hoher Anschaffungspreise (Umrechnung auf 1 Quadratrute,
ha empfehlenswert) oder infolge großen Besitzes, der zu Erw'erbs-
zwecken (Bergbau usw.) dient, als Spekulationsobjekt, zwecks
        <pb n="236" />
        ﻿232

Industriebilanzen.

späterer Erweiterung des Betriebes oder notwendiger Arrondie-
rung wegen der Nachbarschaft angeschafft wurde. Der Anteil
der Immobilien an dem Gesamtvermögen ist für die einzelnen
Industrien naturgemäß sehr verschieden; er betrug in der
keramischen Industrie etwa y2, im Braugewerbe etwa x/3, in der
Maschinen- und Textilindustrie etwa 1/i—1/h. Auf die Größe
der in Produktionsmitteln festgelegten Beträge haben u. a. be-
stimmenden Einfluß: die Produktionsfähigkeit der Unterneh-
mung, d. i. die maximale Produktionsmöglichkeit; die zur
Anwendung gebrachten Arbeitsmethoden, die Abschreibungs-
politik, die Konjunktur (hohe oder niedrige Anschaffungs-
preise).

Die Höhe der Warendebitoren — die „Finanzkreditoren“
(Bankguthaben) und Anzahlungen auf Bestellungen sind aus-
zuscheiden (vgl. Schema S. 14) — ist abhängig vom üblichen
Zahlungsziel, von der Größe des Objekts und dem Absatz. Ein
Absatz ä tout prix wird die Forderungsbestände und die Aus-
fälle an Buchforderungen erhöhen. Hat ein Elektrizitäts-
unternehmen beispielsweise kurz vor der Bilanzaufstellung eine
größere Anlage fertiggestellt, dann werden die Debitoren eben
größer sein. Schleppende Zahlungsweise, einseitige Kreditver-
längerung der Abnehmer und Anhäufung der Außenstände führen
zu einer Festlegung von Betriebsmitteln und zur Vermehrung
der Kreditkapitalien, wodurch eine Belastung des Ertrages mit
dem Leihzins des Kapitals verbunden sein wird. Ein hoher
Geldzinssatz erschwert naturgemäß die Verminderung des De-
bitorenkontos, bei dessen Beurteilung überdies die Art des Ar-
tikels, die Verkaufsorganisation, die Kaufkraft der Abnehmer
und die allgemeine wirtschaftliche Lage mitberücksichtigt wer-
den müssen. Unter den Debitoren werden gelegentlich auch
Darlehnsforderurigen an Tochtergesellschaften oder befreundete
Unternehmungen verrechnet.

Große Voreinzahlungen auf Warenlieferungen (Passiva) deu-
ten auf eine günstige finanzielle Lage der Unternehmung, eigene
Voraus- und Teilzahlungen, z. B. auf Neubauten, Lieferungen
(Aktiva) auf zukünftige große Verbindlichkeiten (bei Maschinen-
bestellungen Vs Anzahlung), vielfach auch auf geringen Kre-
dit hin.
        <pb n="237" />
        ﻿Indnstriebilanzen.

233

Beteiligungen (vgl. 1. Abschnitt, S. 21) an andern Unter-
nehmungen sind nicht umsatzfähig, wenn es sich um Geld
Einlagen handelt. Dem Unternehmen können durch Beteili-
gungen mittelbare wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wenn z. B.
das beteiligte Unternehmen Abnehmerin oder Rohstofflieferantin
der eigenen Fabrik istx). Das Bankguthaben wird größer sein,
wenn am 1. des folgenden Bilanzjahres beispielsweise Zinsscheine
und Anleiheschulden fällig werden.

Große Lagerbestände können Träger von Zins- und Konj unk
turverlusten sein; Änderungen der Mode, Veralterung, Über-
holung durch andere Erfindungen und neuere Konstruktionen
sowie andere nicht der Gewalt der Unternehmung unterworfene
wirtschaftliche Verhältnisse können zu erheblichen Verlusten
führen. Große Bestände können wertlose Produkte, Ladenhüter
mit einschließen. Bedeutende liquide Mittel sind festgelegt, doch
können sie veranlaßt sein durch Bestellungen, also bedeutende
Aufträge, günstige Marktpreise, die später ein Steigen wahr-
scheinlich machen. Große Lagerbestände können auch infolge
Von Absatzstockungen oder einer Überproduktion entstehen.
Wenn zwecks Erhaltung des Arbeiterstammes in geschäftsstiller
Zeit auf Lager gearbeitet werden muß, kurz, es können mannig-
fache Umstände einen verhältnismäßig großen Bestand an
Waren, Halbfabrikaten und Rohstoffen rechtfertigen oder doch
erklären.

Die Buchschulden für Warenlieferungen stehen im Verhält-
nis zum Umsatz, zu den Lagerbeständen, zu der Höhe des Bank-
kredits und der Debitoren. Hohe Bankschulden bringen den
Mangel an liquiden Mitteln zum Ausdruck. Große Anzahlungen
der Abnehmer können ein Zeichen lebhaften Absatzes sein.

Neben dem Hauptbetrieb können die Nebenbetriebe für
eine Unternehmung wirtschaftlich von außerordentlicher Bedeu-
tung sein. Bei Eisenbahnen beispielsweise beruht der finanzielle

l) Deutlich ist folgende Bilanz;

Aktiva: Maschinenfabrik G. m. b. H., bisherige Einzahlungen:

JSL 177 471,-

Gewinn: Maschinenfabrik.................. M 293 578,—

d. h. das Beteiligungskapital verzinst sich mit 171 % (!).
        <pb n="238" />
        ﻿234

Industriebilanzen.

Wert einer Bahn gerade auf diesen Betrieben (z. B. Bergwerke,
Ländereien, landwirtschaftliche Industriebetriebe, wie Ziegeleien,
Schiffahrt, Lagerhäuser), die nicht nur eine laufende Einnahme-
quelle bilden, sondern auch bei steigenden Grundwerten mit
großem Gewinn abgestoßen werden können.

Früher wurde erwähnt, daß die Kritik der absoluten Zahlen
durch die Berechnung .von Verhältniszahlen ergänzt werden
müsse.

i. Beispiel: Maschinenfabrik x).

	M	St		M Ä
Immobilien		... 724 949,73	Aktien-Kapital		1 200 000,—
Einrichtung		... 490 620,25	Obligationen		597 000,-—
Mobilien		...	21176,27	Amortisation		437 351,42
Waren		... 438 507,91	Sparkasse der Arbeiter .	24 194,07
Hilfsmaterial		6 696,55	Pensions-Kasse		129 960,52
Kassa u. Wechsel..	...	12 621,93	Delkredere-Konto		24 386,56
Effekten 		... 305 575,83	Unerhobene Dividende	150,—
Bar-Kautionen		4 504,14	Obligations-Zinsen-K....	12 260,—
Bankguthaben		...	48 575,21	Gesetzt Reserve - Konto	41 974,06
Debitoren						. . .1 223 455,97	Spezial-Reserve-Konto .	65 000,—
		Kreditoren		609 796,36
		Gewinn- u. Verlust - K.	134 610,80
	3 276 683,79	3 276 683,79	

Soll Betriebs- und Gewinn- und Verlust-Rechnung Haben

M	St  Material-Verbrauch	1 423 809,54  Betriebs- u. Verkaufs- spesen, Löhne, Gehäl- ter usw	 914	644,91  Amortisation	 51	610,43  Gewinn	 134	610,80	Jl St  Vortrag von 1914/15 ...	24 195,84  Fabrikations-Konto	2 500 479,8*
2 524 675,68	2 524 675,68

■*) Vgl. die Aufsätze von Lewin (Bilanzlesen) und von Blum (Be-
merkungen zur Aufstellung der Jahresabrechnungen in Maschinenfabriken}
in „Technik und Wirtschaft“, 1911.
        <pb n="239" />
        ﻿Industriebilanzen.

Der Umsatz war...............^ 2 500 480 =

Materialverbrauch........... JH 1 423810 =

Löhne, Kosten................ ,,	914 645	=

Abschreibungen................ ,,	51 610	=

Jahresreingewinn............. M	110 415	=

Die Abschreibungen betragen 5,3 % des Anlagekapitals, der
Jahresreingewinnnur4,63%derSelbstkosten{110415 : 2390055).

Das Anlagekapital (abzüglich der Abschreibungen M. 799395)
ist 32 % des Umsatzes, d. h. für je 100 M. Absatz waren 32 M.
für feste Produktionsmittel aufzuwenden.

Die Bilanzsumme war 3 276 684,	davon

der Amortisationsfonds ab .. 437 351 (= 35,4 % des Erwerbs-
bleibt ein Vermögen von M. 2 839 333, preises d. Anlag.),

davon M. 1223456 Debitoren, d. h. 48,9 % des Umsatzes (außer-
ordentlich hoch!), und 43,1 % des Gesamtvermögens.

Die Schulden betrugen M. 1 373 361, davon entfielen auf
die Kreditoren M. 609 796 (nur Warenschulden), d. h. 137 %
der Lagerbestände (M. 445 204). Die eigenen Mittel (ohne Jahres-
reingewinn), d. h. Grundkapital, Reserven und Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr beliefen sich auf M. 1 355 557. Die Schulden
machen 50,3 %, die eigenen Mittel 49,7 % des Gesamtkapitals,
die Schulden 48,4 % des Vermögens (Schulden-Koeffizient).
Ob irgendwelche Pfandkredite in Anspruch genommen wurden,
ist nicht ersichtlich. Auf 100 M. Umsatz kommen 54,2 Eigen-
kapital, das also etwa 2 mal umgeschlagen wird, und 54,9 M.
Leihkapital, endlich 4,43 M. Reingewinn und 16,4 M. Lager-
bestände (im groben Durchschnitt 409 172 M. Bestand). Mit
100 M. Eigenkapital wird ein Umsatz von 110,7 M. und
ein Reingewinn von 8,14 M. erzielt. Die Aktiendividende
ist 9 %.

Auf 100 Einheiten des „werbenden“ Kapitals (d. h. eigene
Mittel und feste Schulden, wie Anleihen und Hypotheken, hier
Obligationen 600 000) kommen 127,7 Umsatz und M. 6,87 Ge-
winn (Reingewinn und 23 880 Anleihezinsen). Auf 100 M. Um-
satz kommen 78,2 M. werbendes Kapital.
        <pb n="240" />
        ﻿236

Industriebilanzen.

Gelsenkirchener Bergwerks-Aktien-

Aktiva

Anlagen (Bergwerkseigentum, Schacht- und Grubenbau, Gebäude,	Grundeigentum,  Eisenbahnen	und Wege,  Wasserleitung, Koksofenan- lagen, Maschinen, Betriebs-	1903	1904	1905  1	1906
inventar u. Mobilien)		84 107 998	92 204 887	91 302 041	935036^
Vorräte	  Beteiligungen an Syndikaten und Verkaufsvereinen 		965 106	1 100 458	1 419 955	1 197 V*
	166100	358 100	306 400	319 70°
Schantung Eisenbahn-Ges		158 542	165 667	160122	155 061
Deutsch - Chinesische Bergbau- Gesellschaft 		20 000	20 000	26 000	34 000
Gew. Prinz Schönaich		—	3122 952	3122 952	3 122 952
Beteil. an anderen Gesellschaft.	—	—	68 714 378	69 418 56^
Beteiligungen		344 642	3 666 719	72 329 852	73 0502^1
Kasse		422 785	432 108	540 834	502 365
Effekten 		1 402 331	1 605 389	1 535 430	1 541 43°
Guthaben bei Banken		8 113 050	8134135	10 083 922	21 800 565
Verschiedene Debitoren		10 349 710	11 391 830	15 858 712	30 868 82^
Liquide Mittel		20 287 876	21 563 462	28 018 898	54 7131^,1
Summe der Aktiva 	105 705 622		118 535 526	193 070 746 222 464 61*'	
Auf Anlagen zu verrechnende stille Reserve		48 984 000	62 570 700	70 890 000	63 857 000
Summe der Anlagen und der stillen Reserven	 133 091998		154 775 587	162 192 041	157 360 664
Beteiligung in t ....	6 450 000	7 698 000	7 698 000	7 698 000
Auf 1 t Beteilg. Anlagen in M	20,68	20,06	21,07	20,«
do.	(Buchwert) ....	13,04	11,98	11,68	12,15
Zu dem Reingewinn haben die Beteiligungen beigetragen ...			5 806 974	6 394 605
Reingew. aus Bergbaubetrieb ..	7 575 000	6 700 000	7 683 026	8 305 395
Dividende in Prozent		11	10	11	11
Rentabilität auf Grundlage des Kurses vom 31. XII. und die in demselben Jahre gezahlte Dividende		5.X	4.5	4,9	6,0

*) Aus der Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung t. Jahrgang'
1907, Seite 304.

Industriebilanzen.

237

Gesellschaft, Gelsenkirchen l).

Passiva

	1903	1904	1905	1906
	60 000 000	69 000 000 130 000 000 130 000 000J		
Reservefonds		11 670 690	13 452 671	13 452 671	20 818 610
Spezialreservefonds		5 700 000	6 000 000	6 300 000	6 600 000
Raamten-Unterstützungsfonds..	343 532	358 945	363 662	399 752
	—	—	6 428 000		 ■
Rewinn-Vortrag		550 000	550 000	—	—
	7 575 000	6 700 000	13 490 000	14 700 000
Zusatzkapital (Reserven)	j	25 839 222	27 061 616	40 034 333	42 518 362|
Anleihen (abzügl. unbegebene) .	9 634 000	10 326 000	10 320 500	29 600 500
Hypotheken 		1 975 000	1 965 000	1 955 000	1 945 000
Fremde Mittel, langfristig		11 609 000	12 291 000	12 275 500	31 545 500j
Anleihe-Tilgung		58 570	77 130	162 060	102 450
Rückständige Dividende		6 660	13 878	10 668	35 952
Anleihezinsen ...	98 800	182 780	135 215	472 465
	8 093 370	9 963 122	10 452 970	17 789 886
Fremde Mittel, kurzfristig		8 257 400	10 182 910	10 760913	18 400753]
Rutnme der Passiva		105 705 622	118 535 526	193 070 746	222 464 615
Rilanzkurs 		143,06	139 22	130.80	132.71
Rurs am 31. XII. zuzüglich				
Stückzinsen 				224.70	234.25	236,10	232,60
Stille Reserve in Prozent des				
Aktien-Kapitals		81,64	95,03	105,30	99 89
Stille Reserve in Mark 		48 984 000	65 570 700	136 890 000	129 857 000
Ravon sind auf Beteiligungen				
zu verrechnen (nach Über-				
nahmebedingungen u. Kurs) . Auf Anlagen zum Bergbau zu yerrechnende stille Reserven	—	3 000 000	66 000 000	66 000 000
	48 984 000	62 570 700	70 890 000	63 857 000



Ratrag der Zugänge abzüglich  Abgänge	  Ratrag der Abschreibungen....	8 703 000	14 421 852	5 508 983	9 044 791
	6 014 990	6 332 963	6 411 829	6 843 168
Ratrag der Abschreibungen in Prozent vom Buchwert -f Abschreibungen		6 07	6 43	6 B6	6,81
Ratrag der Abschreibungen in Prozent vom geschätzten Wert + Abschreibungen		4.32	8,98	3.80	4,16
        <pb n="241" />
        ﻿238

Industriebilanzen.

2. Beispiel: Holzindustrie.

Bilanz für 1. Juli 1917.

	M.		M
Grundstücke		... 110 083	Stammkapital 		. 250 000
Gebäude, Maschinen ..	... 457 742	Reserven			.	17 441
Inventar, Werkzeuge . .	...	37 448	Bankschulden		. 371 470
Rohstoffe, in Arbeit	be-		
ündlich 			Darlehn *)		39 948
Fertig bezogene Waren	...	14 526	Hypotheken  J1	| I. 68 000	• 318 000
Selbsterzeugte Waren..	.. . 198 975	Kreditoren		.	42 781
Forderungen		...	96 837	Akzepte		.	13 560
Beteiligungen		4 746	Rückständige Schulden ..	1 590
Flüssige Mittel		9 175	Reingewinn		17 470
	1 072 260		1 072 260
Gewinn	und Verlustrechnung.		
			M
Materialverbrauch		... .126 219	Erlös erzeugter Waren....	..448 753
Produktive Löhne		... .108 294	Gewinn an fertig bezogenen	
Unkostenlöhne 		.... 30 054	Waren		
Betriebsunkosten		.... 83 219		
Abschreibungen				
Vertriebskosten2)		.... 62 211		
Selbstkosten		....438 530		
Reingewinn 						
	456 000		456 000

a) Kritik der finanziellen Verhältnisse:

1.	Finanzschulden; Bank................. 371 470

Feste Hypotheken.. 318 000

2.	Warenschulden:	Kreditoren........” 42 781

Akzepte............. 13	560

3.	Rückständige Schul-

den:	Zinsen .............. 39	948

Anderes.................. 1	590

I. Fremde Mittel......................

II. Eigene Mittel (Stammkapital, Reserven)
Gesamtes Unternehmungskapital..........

689 470 = 87,7 %
56 341 = 7,1 %

41 538 =5.2 %
100 %
787 349 = 74,7 %
267 441 = 25,3 %
1 054 790 =100	%

1) Wegen mangelnder Barmittel wurden die 5 % Zinsen auf das
Stammkapital den Gesellschaftern gutgeschrieben.

s) Einschließlich 13 035 M Hypothekenzinsen, 15 229 M Bankzinses
        <pb n="242" />
        ﻿
        <pb n="243" />
        ﻿4.	Beispiel, S. 239/241.

(Millionen Mark)

Aktienkapital...........

Sichtbare Reserven......

Eigene Mittel
Börsenkurse Ende des
Jahres (in Prozent). •
Dividenden (in Prozent)
Umsatz: a) in Mill. M. (
b) in Mill. kg \

Maschinen stehen zu Bu-
che mit................

Mobilien, Utensilien
stehen zu Buche mit
Bruttogewinn:

1.	Fabrikation, Waren,

Kartell..........

2.	Effekten, Zinsen . • -

Zusammen

Generalkosten...........

Abschreibungen auf Ge-
bäude, Grundstücke ..

Reingewinn des Jahres . .
dazu Vortrag v. Vorjahr
Bilanzreingewinn........

Verwendung d. Reingew.;

Dividende ............

Pensionsfonds.........

Tantieme..............

Vortrag................

Wie oben..
Für Arbeitslöhne wurden
bezahlt (Arbeiterzahl
am 31./12.).............

Arbeitslohn pro Mitglied

der Betriebskranken-
kassen ______

1915	1914	1913	1912	1911	1910	Bemerkungen
16.5 l) 9.636=)	16,5  9,619	16,5  9,432	16,5  9,449	16,5  9,4796	16,5  9.44	Die Gesamlabschreibungen für 1914 und 1915 betrugen:
26,136	26,119	25,932	24,949	25,9796	25.94	a)	In der Bilanz  sichtbar .. 3,5242 Mill. M.  b)	Vorweg ab- geschrieben  etwa 17,7485 „ „ zus. 21,2727 Mill. M.
?  35	312  25	324  20	323  20	319.9  18	293,5  18	
ca.150 ?	? »)  ?	ca. 25 ?	25,787  ?	19.728  9	ca. 19%  „ 5.214)	
19 M.l	18 M.l	1,2071 Mill.	1,0781 Mill.	0,8884	0,9056	
25 „ !	24 „ !	0,0629 „	0,0395	„	0,0426	0,0245	
13,119  3.071	7,7821  2,0885	3,8221 2,7399 6)	4,1401  2,4155	3,6740  2,0926	3,8072  1.7430	
16,190	9,8706	6.5620	6,5506	5,7666	5,5502	
1,77	1,2780	1,1398	1,0508	0,9279	0,8914	
1,0167)	2,5086	1,6075 6)	1,6619	1,2330	1.0715	
13,037  1.504	5,7526  0.7900	3,6517  0,7940	3,6838  0,7779	3,5372  0,5425	3,3685  0.4606	
14.541	6,5426	4,4457	4,4617	4,0797	3.8291	
5,775  2 	  0,3705  6.3955	4,125  0,500  0,4133  1,5043	3,3  0,095  0,2607  0,7900	3,3  0,105  0,2627  0.794	2,970  0,08  0,2517  0,7779	2,970  0,080  0,2366  0.5425	
14,541	6,5426	4,4457	4,4617	4,0796	3.8291	
8,3785  (7737)	2,932  (3772)	2,328  (2119)	2,153  (2216)	1,6525  (1756)	1,6281  (1721)	
1080	782	1049	971	941	946	

o. *) Kapitalerhöhung auf 33 Mill. am 30. 10. 1916 durch Ausgabe von 16% Mill. M. neuer Aktien zu 100 % (Kurs am
12 ■ 1916 310 %).

Rp , *J'nter den „Kreditorn“ (Schulden) versteckt und nicht berechenbar: Kriegsgewinnsteuer-Reserve sowie eine
ig,s®rve für Garantieverpflichtungen aus Lieferungen an das Ausland, beide aus dem Jahresgewinn vorweg abgebucht.
b JfdJ/den 2 Mill. M. zu gemeinnützigen Zwecken aus den Erträgnissen überwiesen.

) Umsatzzahlen wurden für 1914 nicht angegeben.

J VH)9: 4,42 Mill. kg ohne Rücksicht auf Qualitäten; Gesamtproduktion; weitere Angaben fehlen.

) Das Einkommen aus Effektenbesitz entsprach 1913 ungefähr 16%% des Aktienkapitals, d. h. etwa 2,7225 Mill. M.
) Gesamtabschreibungen bis 1913 (in 23 Geschäftsjahren): 14,9508 Mill. M.
bun ' Ule Zugänge an Gebäuden wurden sofort abgeschrieben, ebenso Maschinen, Utensilien, Mobilien. Diese Abschrei-
gen „auf ausgesprochene Kriegsbauten“ sind in der Bilanz nicht ersichtlich.
        <pb n="244" />
        ﻿Industriebilanzen-

239

Ul. Erträgnis: Reingewinn 17 470, umgerechnet auf das eigene Kapital
bei Beginn des Jahres = 6% % Verzinsung, demnach recht gering.

Bei einem Umsatz von 449 000 ist ein unverhältnismäßig
hoher Bankkredit von 371 000 vorhanden, der infolge falscher
j Selbstkostenberechnung und dementsprechender Kalkulation zu
niedriger Verkaufspreise im folgenden Jahr etwa verdoppelt
werden mußte. Bei einem Debitoren-Zinssatz von mindestens
7l/2 % und einer Zinsenausgabe von 15 230 M. errechnet sich
ein Durchschnittsbanksaldo (roh) von 200 000 M. gegen einen
Schlußbestand von 371 000. Die Bankschulden sind demnach
gegen Ende des Jahres stark angewachsen.

b)	Kreditwirtschaftliche Kritik:

Vom Gesamtvermögen von........ 1 072 260 scheiden als durch Kre-

ditkapital gebunden, soweit dies in der Bilanzvorlage ersichtlich ist, aus:

Grundstücke und Gebäude............. 567 825 {belastet mit 56 %)

Freier Vermögensrest................ 504 435. Als Kreditunterlagen

Inventar, Werkzeuge, Beteiligungen ...	42 200 nicht verwertbar sind

Flüssige Mittel..................... 9 175

Für neue Kredite verfügbar.......... 453 060, sofern durch Bank-

kredite (Zession von Buchforderungen und Sicherungsübereignung
des Lagers) Beträge nicht bereits gebunden sind.

c)	Zahlungsbereitschaft: Die dringlichen Schulden werden
durch flüssige Mittel nicht gedeckt, der Reingewinn ist wiederum
hicht liquide; den Betriebsschulden (Bank, Kreditoren, Akzepte)
Von zusammen 427 800 stehen als flüssiges Betriebsvermögen
(Forderungen und flüssige Mittel) nur 106 000 M. gegenüber;
die Lageibestände sind unveräußerlich (Waren für Heeres-
tedarf). Im Hinblick auf die wenig günstige Lage hätte diese
G. m. b. H. sich besser mit Nachschußpflicht oder mit einem
größeren Stammkapital, etwa y2 Milk, gründen müssen.

3. Beispiel: Vgl. die Verarbeitung von Bilanzen in der
Tabelle S. 236/237.

i. Beispiel: Die nunmehr folgende kritische Bilanzrechnung
einer Konzernunternehmung leidet an der Mangelhaftigkeit des
verfügbaren Materials; insbesondere entbehrt der Fabrikations-
gewinn der Zuverlässigkeit, weil, abgesehen von der Reserve-
Politik, die Gewinnverteilung unter den Konzernfirmen unbe-
kannt ist. (Anlage nach S. 243).
        <pb n="245" />
        ﻿240

Industriebilauzen.

a) Die ertragswirtschafilichen Verhältnisse der Unternehmung
sind ungewöhnlich günstig. Soweit Umsatzzahlen bekannt sind
entfallen

auf je 100 M Verkaufserlös	auf je 100 kg Gesamtproduktion

1913	15,29	Brutto-Fabrikationsgewinn	1909	71,45 M
1912	16,09		1908	55,12 „
1911	18,63		1907	59,40 „
1910	19,52	»’	&gt;i		

Zum Vergleich seien die Gewinne der ganzen Industrie
herangezogen (Frankfurter Ztg. 14. Oktober 1916). Bei 16
Aktienvereinen mit einem Grundkapital von 91% Mill. stieg
die Durchschnittsdividende von 14,23 % im Jahre 1913 auf
22,75 % 1915. Nach den Aufstellungen dieser Zeitung wurden
bezahlt in Millionen Mark:

	1915	1914	1913
kn Dividenden 		. 20,870	12,724	8,716
Die sichtbaren Abschreibungen betrugen..	12,361	8,558	5,656
Rückstellungen aus dem Reingewinn		. 17,831	2,119	0,632
Reingewinn		. 44,980	16,787	10,598

Neben den laufenden Abschreibungen auf das Anlage-
kapital wurden die Kriegsbauten vorweg, d. h. unsichtbar in
der Bilanz, abgeschrieben. Maschinen stehen 1915 mit 19 M.,
Mobilien und Utensilien mit 25 M. zu Buche, bei einer Arbeiter-
zahl von 7737 und einer Lohnsumme von über 8 Millionen Mark!

Dem steigenden Umsatz entsprechend vermindern sich die
Generalkosten, auf je 100 M. Umsatz bezogen;

1915...	. . . M	1,18
1914...		?
1913...		4,56
1912...		4,08
1911...		4,70
1910...		4,57

Der Kostenzuschlag für Abschreibungen und Generalkosten
auf 100 M. Arbeitslohn ermäßigt sich von 118 % im Jahre 1913
auf 33V3 % im Jahre 1915. Die Arbeitslöhne sind absolut ge-
stiegen (Kriegs)ahre), relativ jedoch wesentlich gesunken. Die
Verkaufskalkulation, auf den Umsatz bezogen, gibt vergleichs-
weise folgendes Bild:
        <pb n="246" />
        ﻿Indus triebilanzen.

241

1915	1913

Umsatz1) etwa................150 Mill. = 100 %	25 Mill. =	100 %

Arbeitslöhne................. 8,379	=	5,58	%	2,328 =	9,31	%

Ueneralkosten................ 1,77	=	1,18	%	1,1398 =	4,56	%

Bilanz-Abschreibungen........ 1,016	=	0,68	%	1,6075 ==	6,43	%

Brutto-Fabrikationsgewinn----13,119 = 8,75 %	3,8221 = 15,29 %

Jahresreingewinn............. 13,037 = 8,69 %	3,6517 — 14,61 %

Die Arbeitsintensität und die Produktionsfähigkeit der An-
lagen sind gewaltig gestiegen und damit die Wirtschaftlichkeit
der Fabrikation.

b)	Die finanzielle Verfassung der Unternehmung ist außer-
ordentlich günstig. Das Bankguthaben betrug Ende 1912 rund
4,5 Milk, Ende Mai 1913 8 Mill., Ende 1913 3,1 Mill., Ende Mai
1914 5 Mill. Für Kriegsanleihen als dauernde Kapitalanlagen
und zur Deckung der Kriegsgewinnsteuer wurden 1915 ins-
gesamt 26% Mill. M. gezeichnet; der Gewinnvortrag aus 1914
von 1,5 Mill. M. wurde auf 6,4 Mill. aus 1915 erhöht. Die Kapital-
orhöhung um 16% Mill. erbrachte einen ungefähr gleichen Be-
trag an neuen Betriebsmitteln. Die Aktien wurden zu 100 %
begeben. Wenn man dem Aktionär mit Rücksicht auf das Risiko
der Unternehmung eine 7 proz. Kapitalverzinsung zubilligt, wäre
bei einer Dividende von 35 % der Begebungskurs etwa 500 %
angemessen gewesen. Das Bezugsrecht hatte einen theoretischen
Wert von 200 %.

Im folgenden (fünften) Beispiel werden die Wirkungen der
Rückstellungspolitik einer A.-G. gezeigt. Aus Tabelle I ist das
Ansteigen des eigenen Kapitals bei unverändertem Aktienkapital
&gt;n dem Ansteigen des Bilanzwertes einer Aktie von 159 % auf
353,9 %, das Sinken der fremden Kapitalien von 7,3 auf das
vierfache der eigenen Mittel ersichtlich. Die Tabelle II ver-
anschaulicht die Rückstellungspolitik durch das Verhältnis der
jährlichen Rücklagen zum Reingewinn.

1) Die Umsatzzahlen der Kriegsjahre, insbesondere 1916 und 1917,
auch jene der Nachkriegszeit, täuschen insofern, als in ihnen die enorm
gesteigerten Material- und Arbeitskosten enthalten sind; sie können mit
den Ziffern der Friedensjahre nicht verglichen werden; man muß die Mengen
der Produktion zum Vergleich heranziehen.

Lettner, Baohbaltong and Bdanzfcande, XI., 6. urT. Aufl.	16
        <pb n="247" />
        ﻿5.	Beispiel. Tabelle I.

Millionen Mark	1920	1919	1918	1917	1916	1915	1914	1913	1912	1911
I. Eigene Mittel: Aktien-  kapital, Reserven, Amor- tisation, Banfonds,Rück- lagen 		10,019	9,0235	8,9605	8,9573	8,948	8,338	8,3248	7,206	6,086	4,770
Bilanzwert %				353,9	300,8	298,7	298,6	298,2	277,9	277,5	240,2	202,8	159
II. Fremde Mittel:  Hypotheken		33,849	34,09	33,114	32,779	33,429	33,979	34,43	28,884	30,384	30,33
Kontokorrent- und In- terims-Konto 		8,7	6,532	4,756	4,349	3,810	3,457	3,488	4,286	4,178	4,504
Fremde Mittel in % von I. .	400	451	421	415	440	460	465	460	567	730

Tabelle II.

Millionen Mark	1920	1919	1918	1917	1916	1915	1914	1913	1912	1911
1. Reingewinn, einschließlich  Vortrag aus dem Vorjahr	2,710	0,9945	1,0965	1,249	1,6954	1,770	2,3653	2,255	2,651	2,713
2. Abschreibungen  Anlagen, Inventar 		0,418	0,7366	0,8845	0,935	0.6771	1,363	0,988	1,0311	0,9278	1,002
Dividenden in %		10	4	4	5	5	5	5	8	8	8
3. Auszahlungsbetrag:  Dividenden + Tantiäm.	0,341	0,128	0,128	0,158	0,161	0,1614	0,1637	0,2586	0,2541	0,2559
4. Sichtbare Rückstellungen einschließlich Gewinnvor- trag ins nächste Jahr.	1,9591	0,131	0.084	0,1563	0,8573	0,2453	1,2136	1,2655	1,4688	1,4557
Rückstellungen in «/o von 1. .	72,3	13,2	|	7,7	|	12,5	50	13,9	51,3	49,5	55,4	53,7
        <pb n="248" />
        ﻿Zahlungsbereitschaft.

243

19. Abschnitt.

Die Liquidität.

(Zahlungsbereitschaft.)

Das Wesen der Liquidität1) besteht darin, daß zur Deckung
der täglichen oder binnen kurzem fällig werdenden Verbindlich-
keiten entweder bereite Mittel vorhanden sind oder in ent-
sprechend kurzer Zeit flüssig gemacht werden können (50. Ge-
nossenschaftstag, Berlin 1910, S. 236).

Die eigenen Mittel der Unternehmung ergeben sich aus dem
Unterschied zwischen Aktiva und Schulden. Sie bilden keinen
frei verfügbaren selbständigen Vermögenskomplex, sondern haben
Saldocharakter. Die Summe der frei verfügbaren flüssigen Mittel
kann größer oder kleiner als das Eigenkapital sein. Die Be-
triebsmittel sind nicht dem Eigenkapital gleich zu achten. Sie
bilden einen Teil der Gesamtaktiva, von denen vor allem die
dauernden oder noch längere Zeit dem Umsatz entzogenen
Vermögensgegehstände auszuscheiden sind, wie dauernde Be-
teiligungen, immobiles Vermögen, Pfandaktiva u. ä.

Man hat zu unterscheiden

1. die bilanzmäßige Zahlungsbereitschaft, wie sie sich auf
Grund der Jahresbilanz oder der Zwischenbilanzen unter be-
stimmter Gruppierung der Aktiva und der Schulden rein zahlen-
mäßig, man kann sagen, schematisch ergibt, die Bilanzzahlen
Ms Quantitätszahlen aufgefaßt. Von den sofort greifbaren flüssi-
gen Mitteln werden die sofort fälligen und die kurzfristigen
Schulden in Abzug gebracht. Der Zahlenunterschied gibt an,
°b und inwieweit die greifbaren Mittel zur Deckung der er-
mähnten Schulden ausreichen;

l) Lit.: Hansen, Das Problem der Liquidität im deutschen Kredit-
hankwesen. Stuttgart 1910 (mit reicher Literaturangabe); Prinzhorn,
Über die finanzielle Führung kaufm.' Geschäfte. Berlin 1902; Materialien
zur Frage des Depositenwesens. Verhandlungen der Gesamtkommission zu
Punkt VI des Fragebogens (Sachregister s. v. „Liquidität“) Berlin 1910;
Bosenick, Neudeutsche gemischte Bankwirtschaft, I. Bd., München 1912
(S. 137 fl.); meine „Die Kontrolle in kaufm. Unternehmungen“. Frank-
furt a. M. 1920 (Finanzverwaltung, 8. 243 f.).

16*

♦
        <pb n="249" />
        ﻿244

Z ahlangsbereitschaft.

2. die tatsächliche, die innere Liquidität, wie sie sich dar-
stellt, wenn die Qualität der Bilanzzahlen in Berücksichtigung
gezogen wird. Diese Berechnung ist ungleich schwieriger, aber
auch wertvoller als jene unter 1. Sie ist schwieriger, weil die
Jahresbilanzen nicht unter dem Gesichtspunkt der Zahlungs-
bereitschaft aufgestellt werden. Sie lassen in dieser Hinsicht
die nötige Klarheit vermissen. Die Aktivseite muß freies und
gebundenes Vermögen (S. 227) trennen, die Deckung der De-
bitoren, die Laufzeit der befristeten Forderungen, wie Wechsel-
und Buchforderungen, angeben. Die Schulden sollen unterteilt
werden nach ihrer Laufzeit in sofort und kurzfällige sowie feste
Schulden. Die Verteilung der Debitoren (entsprechend der
Stückelung der Hypothekendarlehen, der Hypothekenbanken)
nach geographischem Gebiet, nach der Höhe der einzelnen Kre-
dite, Gruppierung der Buchkredite nach Geschäftszweigen usw-

Die Liquiditätsberechnung auf Grund einer Bilanz darf
nicht die Aktivseite allein betrachten. Ein Teil der flüssigen
Mittel bleibt stets durch die Deckungsdringlichkeit der Schulden
gebunden. Die Depositengelder der Banken beispielsweise sind
nicht in ihrer vollen Höhe frei verfügbar, ein Teil der Barmittel
muß stets zins- und ertraglos zur Wiederauszahlung an die
Depositengläubiger bereitgehalten werden. Ebenso für andere
sofort fällige Verbindlichkeiten, wie Dividenden und Zinsscheine,
tägliches Geld der Börse. Die Häufigkeit und Regelmäßigkeit
des Geldbedarfs behufs Schuldentilgung Und Bestreitung der
laufenden Ausgaben für Verwaltung und Betrieb der Unter-
nehmung sollen bei Beurteilung der Angemessenheit flüssiger
Mittel berücksichtigt werden.

Der Gliederung der flüssigen Mittel nach dem Grade ihrer
Verfügbarkeit muß eine Ordnung der Schulden nach dem Grade
ihrer Deckungsdringlichkeit parallel gehen. Der Flüssigkeitsgrad
ist nicht einfach zu ermitteln. Gewöhnlich werden Buchforde-
rungen im allgemeinen in eine niedrigere Klasse verwiesen, und
doch ist die größere oder geringere Nähe des Verfalltages der
Forderung, die Einbringlichkeit, die verzögerte Zahlungsweise
in einzelnen Geschäftszweigen mit zu berücksichtigen. Auch
die Möglichkeit einer vorzeitigen Einziehung der Forderungen
unter Zinsennachlaß ist zu erwägen. In- und ausländisches
        <pb n="250" />
        ﻿Zahlungsbereitschaft.

245

Bargeld, Reichsbankgiroguthaben, mit Ausschluß des eisernen
Bestandes, fällige Zins- und Dividendenscheine gelten als liquide
Mittel erster Ordnung. Fundierte Schulden, d. h. durch Pfand
gesicherte Schulden, binden in größerem Maße flüssige Mittel.
Wer Effekten verpfändet und mit einem Darlehn von 80 % oder
90 % des Kurswerts belastet, der verliert die freie Verfügung
auch über den nicht zur Schuldendeckung bestimmten Teil
(10 %, 20 %) dieser Wertpapiere, hat sogar mit der Möglichkeit
des Nachschusses zu rechnen, wenn der Kurswert der ver-
pfändeten Wertpapiere unter einen vertraglich bestimmten Kurs
sinkt. Wer eine Sicherungshypothek für einen Bankkredit be-
stellt, schließt das Pfandobjekt als Geldbeschaffungsmittel aus,
was eine Vermehrung der frei verfügbaren Mittel hindert. Jede
Sicherung eines empfangenen Kredits durch Verpfändung beweg-
lichen oder unbeweglichen Vermögens ist mit der Ausscheidung
dieses Gegenstands oder Rechts (Buchforderungen) aus der Summe
der frei verfügbaren Geldbeschaffungsmittel gleichbedeutend.

Die Berechnung der greifbaren Mittel einer Unternehmung
hat die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, auf Grund vorhande-
ner freier Mittel niedrigerer Ordnung oder auf Grund unbelasteten
immobilen Vermögens sich Geld durch Aufnahme fundierter oder
nichtfundierter Schulden zu beschaffen. Auch mit der Möglich-
keit der Beschaffung eigenen Kapitals durch Ausgabe neuer
Aktien, vielleicht mit einem erheblichen Emissionsagio, Ein-
forderung von Nachschüssen u. ä. ist zu rechnen; dann damit,
daß Gewinnverteilungsgesellschaften die an sich verhältnis-
mäßig geringen liquiden Mittel durch Ausschluß der Verteilung,
durch Ansammlung offener oder stiller Reserven binden können.
Endlich ist die Umsatzschnelligkeit der weniger flüssigen Ver-
mögensbestandteile, wie z. B. der Kaufpreisforderungen, d. h.
die Dauer der vorübergehenden Immobilisierung des Betriebs-
kapitals in solchen Beständen, das automatische Nachströmen
flüssiger Mittel durch Zahlung der Warenschuldner des Betriebs
zu berücksichtigen.

Der Bestand an flüssigen Mitteln ist naturgemäß zu den
verschiedenen Zeiten des Geschäftsjahres verschieden groß und
ist Schwankungen unterworfen. Bedarf und Bestand an solchen
Betriebsmitteln brauchen sich nicht die Wage zu halten, wenn
        <pb n="251" />
        ﻿*) Bankarchiv 1904, S. 72.

246	Zahldngsbereitschaft

der Unternehmer in der Lage ist, aus den Geldreserven den den
Bestand übersteigenden Bedarf zu decken, ohne in Zahlungs-
Schwierigkeit zu geraten. Für die Frage der Liquiditätsberech-
nung scheint uns entscheidend zu sein, diese Geldreserven richtig
einschätzen zu können. Eine Reserve steht nach herkömmlicher
Anschauung hinter der Front, nicht vor der Front, wie Schmalen-
bach x) treffend bemerkt. Kennt man diese Reserven nicht oder
kann man sie nicht mit genügender Sicherheit einschätzen, so
haben Liquiditätsberechnungen kaum mehr Wert als den einer
rechnerischen Spielerei. Steht beispielsweise ein Bankkredit in
Höhe von 400000 M. zur Verfügung und sind davon nur 280000 M.
verbraucht, so bilden 120 000 M. die in der Jahresschlußbilanz
nicht in Erscheinung tretenden Bankreserven dieses Betriebes.

Die Unterscheidung zwischen Deckungsmöglichkeit und
Deckungsdringlichkeit der Schulden und der Barausgaben ist
von größter Wichtigkeit. So wird die Dauer des empfangenen
und des gegebenen Kredits im Warenhandel mit zu berück-
sichtigen sein. Ein Mißverhältnis zwischen beiden kann vorteil-
haft oder nachteilig werden, Je nachdem die Kreditfristen für
die gegebenen Kredite kleiner oder größer sind als jene des
empfangenen Warenkredits. Wo das Mißverhältnis zuungunsten
des Unternehmers geht, muß der Geldkredit lückenfüllend ein-
apringen, soweit die eigenen Mittel nicht genügen.

Die Verwendung flüssiger Mittel, die im Wege des Schulden-
machens in den Besitz des Unternehmers gelangt sind, sollen
sich nach der rechtlichen Grundlage und der Dauer der Schuld
richten. Kurzfristige Gelddarlehen sollen nicht zur Beschaffung
von Anlagevermögen verwendet werden. Es wäre z. B. ge-
schäftspolitisch unklug, Anlagekapital mit Hilfe kurzfristiger
Wechsel zu beschaffen. Die Rückzahlungsfrist steht hier nicht
in Übereinstimmnug mit der Rückzahlungsmöglichkeit aus dem
Ertrag des Rreditkapitals. Die Vermehrung des Anlagever-
mögens wird erst langsam den Ertrag steigern, weshalb nur
ein langfristiges Kreditkapital für die Beschaffung in Frage
kommen kann, ein Kreditkapital, das nur den Ertrag der Unter-
nehmung belastet und dessen Rückzahlungstermin nicht Gefahr
        <pb n="252" />
        ﻿Zahlnngsbereitschaft

247

in sich birgt, dem Betriebe vorzeitig liquide Mittel im Übermaße
zu entziehen. Soweit im Wege des Kredits nicht Barmittel,
sondern andere Betriebsmittel erworben werden, z. B. Waren,
Rohstoffe usw., ergibt sich die Verwendung solcher Kredit-
kapitalien von selbst.

Wie jede Kritik der Bilanzzahlen muß auch das Verhältnis
der flüssigen Mittel zu den nicht flüssigen relativ betrachtet
werden. Ein großer Lagerbestand an Waren oder Rohstoffen
kann durch höheren Absatz oder größeren Auftragsbestand,
durch gute Konjunktur, günstigen Einkaufspreis und manches
andere bedingt sein. Es ist aber auch möglich, daß Anschaffung
und Veräußerung der Lagerbestände nicht im richtigen Ver-
hältnis zueinander stehen, daß der Unternehmer auf seinen
Vorräten „sitzen“ geblieben, eine Absatzstockung eingetreten
ist, daß sich die Bedarfsdringlichkeit des Marktes etwas über
die normale Jahreszeit hinaus verschoben hat. Bestellungen
wurden rückgängig gemacht, beispielsweise bei rückläufigen
Preisen, es können Waren auf Abruf verkauft worden sein, die
noch nicht bezogen wurden, oder der Bilanztag fällt in die Hoch-
saison des Verkaufes und bedingt dadurch entsprechend große
Lagerbestände usf. Hier wie überall darf nicht das rechnungs-
mäßige Ergebnis der Bilanzbetrachtung allein das Urteil be-
stimmen, es müssen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Unternehmung, des Erwrebszweiges, der ganzen Volkswirtschaft
mitberücksichtigt werden.

Versuchen wir, die Bilanz einer Kreditaktienbank, für die
die Zahlungsbereitschaft im volkswirtschaftlichen Interesse be-
sonders wichtig erscheint, unter dem Gesichtspunkt der Li-
quidität zu gruppieren. Ordnen wir zunächst die Schulden nach
ihrer Fälligkeit:

P. 1. Sofort fällig sind: Scheckguthaben, „tägliches“ Geld
im Börsenverkehr, Depositengelder mit täglicher Kündigung, der
größere Teil des Reingewinns einer Aktiengesellschaft. Scheck-
guthaben als Grundlage des Zahlungsverkehrs werden vor großen
Zahlungsterminen in erhöhtem Maße abgehoben, Depositen-
gelder bleiben erfahrungsgemäß kürzere oder längere Zeit bei
der Bank. Die Auszahlungsbeträge des Reingewinns werden
durch Beschluß der Generalversammlung sofort fällig, scheiden
        <pb n="253" />
        ﻿248	Zahlnngsbereitschaft.

aber für die Beurteilung der Liquidität aus, weil zwischen Bilanz -
und Auszahlungstag ein erheblicher Zeitraum liegt. Überhaupt
ist zu bemerken, daß alle Liquiditätsberechnungen auf Grund
der Bilanzveröffentlichungen post festum kommen und schon
dadurch erheblich an Wert verlieren.

P. 2. Forderungen der Kunden mit kurzer Kündigungsfrist:

a)	Depositengelder mit vereinbarter Fälligkeits- oder Kün-
digungsfrist (Termin- und Kündigungsdepositen). Sie müssen
im Geschäftsbericht oder in der Jahresbilanz nach Kündigungs-
fristen spezialisiert sein, wenn man ihren Einfluß auf die Li-
quidität der Mittel beurteilen will.

b)	A&amp;zepfvei'bindlichkeiten: Tratten gegen Guthaben oder
Unterlagen, z. B. Rembourswechsel im Warenhandel. Tratten
ohne Guthaben auf Grund eines Blankokredits, eigene Akzepte
als Geldbeschaffungsmittel (Verkauf eigener Akzepte), Aval-
verbindlichkeiten. Unter den Tratten sind die Kreditakzepte,
die in normalen Fällen mit den Mitteln des Ausstellers eingelöst
werden, eingerechnet. Den Avalverbindlichkeiten stehen in der
Regel gleichwertige Avalforderungen gegenüber. In normalen
Zeiten können Kreditakzepte und Avalverpflichtungen bei der
Liquiditätsberechnung ausscheiden, in anormalen Fällen ist
wichtig zu wissen, ob der Kreditvertrag jederzeit kündbar und
ob für die Akzepte genügende Deckung vorhanden ist.

c)	Kontokorrentkreditoren, in der Regel ohne bestimmte Ver-
fallzeit. Die Bilanz müßte auch hier zwischen gedeckten und
nichtgedeckten Schulden unterscheiden, weil wertvolle liquide
Mittel häufig durch Verpfändung der Verfügungsgewalt des
Eigentümers entzogen werden (vgl. 15. Abschnitt u. S. 226f).

d)	Ordnungsmäßig sind die Giroverbindlichkeiten aus in-
dossierten Wechseln aufzuführen, ohne sie bei der Liquiditäts-
berechnung zu berücksichtigen.

P. 3. Langfristige Schulden (Hypotheken, feste Darlehen).

P. 4. Unkündbare Anleiheschulden.

Wir analysieren in ähnlicher Weise die wichtigsten Aktiv-
bestände und ordnen sie nach ihrer Greifbarkeit1):

*) Vgl. die Bilanzschemata von Loeb in den Schriften des Vereins
fftr Sozialpolitik, Bd. 110, S. 317 ff.; Weber, Depositenbanken und Spe-
kulationsbanken. Leipzig 1902, S. 278 fl.
        <pb n="254" />
        ﻿ZahluDgsbereitschaft.

249

A. 1. Sofort greifbare Mittel:

a)	Bargeld, fällige Zins- und Dividendenscheine, Sorten.

b)	Reichsbankguthaben, mit, Ausschluß des eisernen Be-
standes, für Berliner Banken Guthaben beim Kassenverein.

Der Kassenbestand kann vorübergehend hoch sein, für die
Zwecke der B. künstlich erzeugt durch Diskontierung großer
Wechselmengen bei der Reichsbank, so daß der größeren Flüssig-
keit auch größere Wechselgiroverbindlichkeiten gegenüberstehen;
denn die Annahme eines Wechsels von der Reichsbank bedeutet
öoch nicht eine Garantie für seinen tatsächlichen Eingang.
Thorwart meint, die Ansprüche an die Banken seien gegen Ende
des Jahres so bedeutend, daß sie darauf verzichten müssen,
eine Liquidität zu heucheln, die sie nicht besitzen1).

c)	Bankguthaben auf Konto nostro. Daß auch Bankguthaben
nicht immer sicher und greifbar sind, lehren die zahlreichen
Bankbrüche der letzten Jahrzehnte. Unter Bankguthaben
Werden vielfach Forderungen verbucht, die auf den Ausleihungen
größerer an kleinere Banken beruhen, die richtiger als Debitoren
^on Banken und Bankiers bezeichnet werden. Das Eaikgut-
haben ist durchaus nicht immer als leicht greifbar anzusehen
(Materialien S. 135).

d)	Unter den Wechselbeständen, mit Ausscheidung der In-
kassowechsel, sind bankfähige in- und ausländische Wechsel,
mit Giro versehen, ohne weiteres anzubringen. Von diesen Be-
trägen müßte ein erfahrungsmäßig bestimmbarer Verlust an
Wechseln abgesetzt werden. Die Größe dieser Verluste läßt
sich aus den Berichten der Reichsbank annähernd schätzen
(Verhältnis zwischen diskontierten und zurückgegebenen Wech-
seln). In Zeiten der Krisen können auch die besten Wechsel
*ahlungsunsicher werden, aber auch in normalen Zeiten läßt
sich der Wechselbestand künstlich erhöhen durch Umwandlung
von Buchforderungen in Wechselforderungen, wenn ein zu hoher
Debitorenbestand verringert oder Kontokorrentforderungen bei
Kunden liquidiert werden sollen (Kontenwechsel); oder der
Bankkunde gibt seine eigenen Akzepte zur Diskontierung, um
seine Bankschuld zu vermindern.

1) Batikarchiv 1904, Nr. 4.
        <pb n="255" />
        ﻿250

Zahlungsbereitschaft.

Den Wechselbeständen werden auch kurzfristige Schatz-
anweisungen zugerechnet. Im Wechselhestand eingeschlossen
sind die Rediskontierungen kleiner Banken bei den Großbanken,
eigene Akzepte, Ziehungen der Banken auf ihre Kunden.

Die nichtbankf' ’ igen Wechsel, z. B. solche mit überlanger
Laufzeit, sind auszuscheiden, ebenso die nichtbankfähigen Sicher-
heitsweohsel für Vorschüsse. Die Trennung zwischen bank-
fähigen und nichtbankfähigen Wechselbeständen ist einem
Fernerstehenden nicht möglich. Eine vorsichtige Schätzung
der Zahlungsbereitschaft wird deshalb auf die Wechselbestände
einen Abschlag anrechnen und überdies die Laufzeit der Wechsel
berücksichtigen.

e)	Eigene Effekten1) in folgender Rangordnung:
a) Börsengängige Werte: Mündelsichere; andere Anlage-
papiere; Dividendenpapiere. In der Regel haben die inländi-
schen den Vorzug vor den ausländischen Papieren.
ß) Nichtbörsengängige Werte scheiden aus, ebenso
y) die zum dauernden Besitz bestimmten Aktien (Beteili-
gungseffekten).

Der Realisationswert der Effekten ist sehr ungleichartig
und schwer zu beurteilen. Einzelne Geschäftsberichte geben
Aufschluß über die Zusammensetzung dieser wichtigen Bilanz-
Ziffer, sogar über die Menge der Einzelbestände und deren Bi-
lanzkurse, eine Spezifikation, welche die Beurteilung des Zinsen-
erträgnisses, der Verteilung des Risikos und der Sicherheit der
Kapitaleinlage ermöglicht und einen Einblick in die Emissions-
tätigkeit der Bank, die Art der Kapitalanlage, die Verbindung
mit der Industrie gestattet. Die Effekten des Reservefonds,
der Pensions- und Wohlfahrtsreserven werden nur bedingungs-
weise zu den flüssigen Mitteln zu zählen sein. Viele Bankkritiker
scheiden die Effektenbestände von den leicht greifbaren Mitteln
ganz aus, andere zählen sie ganz oder teilweise dazu.

S) Konsortialeffektenbestände (Gemeinschaftseigentum).

A. 2. Kurzfristige Anlagen: a) auf einen Monat ausgeliehen

1) Mein „Bankgeschäft und seine Technik“, 4. Aull., Frankfurt a. M.,
1920, S. 557.
        <pb n="256" />
        ﻿Zahlnngsbereitschaft-

251

sind Reportgelder gegen Hereinnahme von Wertpapieren, eine
Art gedeckter Debitoren. Das Pfand ist veräußerlich, wenn die
Zahlungsunfähigkeit des Darlehnsnehmers eintritt. Als Pfand
können auch geringwertige, schwer realisierbare Werte dienen,
vielleicht solche, die von der Bank selbst emittiert, der Kund-
schaft auf Kredit verkauft sind.

b) Auf einige Monate festgelegt sind häufig Lombarddar-
lehen der Banken gegen börsengängige und nichtbörsengängjge
Wertpapiere sowie gegen Waren.

A. 3. Debitoren, darunter auch langfristige Industrie-
kredite. Zu unterscheiden sind;

a)	Debitoren, gedeckt durch börsengängige und nicht-
börsengängige Effekten, durch Hypothek, Bürgschaft, Wechsel,
börsengängige Waren und andere Sicherheiten, wie Konnosse-
mente, Lagerscheine.

b)	Nichtgedeckte Debitoren, z. B. Bankguthaben, Blanko-
kredite, häufig auch Rembourskredite.

c)	Avaldebitoren als Gegenposten für Avalverpflichtungen.

Die Sicherheiten gedeckter Debitoren müssen nicht immer

erstklassig sein. Aus dem Verhältnis zwischen gedeckten und
nichtgedeckten Debitoren einen berechtigten Schluß zu ziehen,
ist nur dem möglich, der den Grad der durch die Deckung ge-
währten Sicherheit kennt. Blankokredite gelten im allgemeinen
als viel besser hinsichtlich ihrer Sicherheit und Liquidität wie
gedeckte Kredite, da die geschäftlichen und sonstigen Verhält-
nisse eines Blankokredit verlangenden Kunden mit viel kri-
tischerem Maßstabe gemessen werden, als wenn der Kunde zur
Sicherstellung sich erbietet.

Die Debitorensumme enthält auch die Gegenwerte der
Akzeptverbindlichkeiten der Bank, soweit Tratten auf die Bank
in Frage kommen. Schuldumwandlungen durch Trassierung
eines Kreditgläubigers scheinen seltener zu sein. Die Bilanz-
kritik rechnet Debitoren nicht zu den flüssigen Mitteln, ob-
gleich ein Teil in kurzer Zeit eingetrieben werden kann. Man
müßte die befristeten Aktiva, also auch die Debitoren und Lom-
bards, trennen nach ihrer Laufzeit bzw. der Kündbarkeit der
gewährten Kredite,
        <pb n="257" />
        ﻿252

Zahlungsberoitschaft

Schon dieser Gruppierungsversuch *) zeigt, welch’ unerfüll-
bare Voraussetzungen für eine praktisch brauchbare Berechnung
der Zahlungsbereitschaft gemacht werden müssen. Solche Be-
rechnungen, in Zeitungskritiken der Bankbilanzen beispielsweise,
bleiben eben stets Rechnungsoperationen, willkürliche Zu-
sammenfassung und Zusammenstellung von Bilanzzahlen, für
deren Zuverlässigkeit die wichtigsten Unterlagen fehlen: die
Kenntnis der Güte und des Grades der Greifbarkeit der gewöhn-
lich zu den liquiden Mitteln gerechneten Aktiva. Sie stützen
sich auf das Augenblicksbild eines Tages, neuerdings auch auf
die Durchschnittsbilanzen der Kreditbanken (s. 20. Abschn.).
Die Methoden der Berechnung sind nicht einheitlich. Stellt
man solche Berechnungen für normale Zeitläufe auf, werden
sie andere Ergebnisse bringen wie Berechnungen für Zeiten der
Krisen, des Krieges usw. Immerhin liefern Liquiditätsberech-
nungen bei gleichmäßiger Anwendung der Methode interessante
Vergleichszahlen für Unternehmungen der betreffenden Er-
werbsgruppe und für die einzelnen Unternehmungen selbst.
Sie sind auch in ihrer Unvollkommenheit ein wertvolles Hilfs-
mittel für die Beurteilung einer Unternehmung ®). Einen guten
Maßstab für die Liquidität der Banken während des Berichts-
jahres gibt das Studium der Wochenausweise der Reichsbank,
der Zentralgeldquelle auch der Kreditbanken. Verschlechtert
sich der Status der Reichsbank infolge der bedeutenden Geld-
ansprüche, dann dürften sich die liquiden Mittel der Privat-
banken keinesfalls erhöhen. Bei zunehmender Geldknappheit
dürfte auch die Zahlungsbereitschaft der Banken abnehmen.

Zu den flüssigen oder disponiblen Mitteln im allgemeinen
können nur die nicht durch Vertrag usw. gebundenen Ver-
mögensobjekte gerechnet werden. Der Wertunterschied zwischen
der Summe der bereiten Mittel und der Summe der Verbind-

x) Ein belgischer Kommissionsentwurf (1883) klassifizierte:

Actif immobilise............. Dettes de la sociötä envers elle-

„ röalisable ä long terme ..	memes (!)................

„ disponible ou röalisation ä Dettes ä long terme..............

eourt terme.............	„ exigibles ä court terme

sit. nach Verley, Le bilan dans les soci^tös anonymes. Paris 1906 (p. 111).

2) Frankfurter Ztg. vom 20. August 1915: Die Liquiditäts-Berechnung
der Banken.
        <pb n="258" />
        ﻿1

Zahlnngsbereitschaft.	25S

lichkeiten, die Liquiditätsnote, ergibt den Betrag der „Über-
deckung“ oder der „Zuschußdeckung“ an, d. h. jenen Betrag, der
zur sofortigen Deckung aller Verbindlichkeiten „aus den De-
bitoren“ zu nehmen ist. Doch sind die Buchforderungen nur
insoweit greifbar, als sie durch leicht realisierbare Werte gedeckt
und die Vorschüsse nicht durch Vertrag auf eine bestimmte
Zeit gebunden sind. Die disponiblen Mittel werden absolut
Unwachsen mit dem Anwachsen der Verbindlichkeiten, relativ
hingegen ist ein Sinken im Verhältnis zu dem Anschwellen
der Verbindlichkeiten zu beobachten.

Die Bedeutung der Liquidität ist naturgemäß sehr ver-
schieden. Bei Hypothekenbanken beispielsweise spielt sie eine
untergeordnete Rolle, weil sich diese Banken die notwendigen
Gelder durch Pfandbrief- und Aktienemission beschaffen können.
Auch für Straßenbahn-Unternehmungen hat die Zahlungsbereit-
schaft geringe Bedeutung. Ihre Ausgaben sind ziemlich genau
im voraus feststellbar, in bestimmten regelmäßigen Terminen
wiederkehrend, ihre Einnahmen gehen mit bestimmter Regel-
mäßigkeit ein. Für eine Industrie-Unternehmung ist eine ge-
ringere Zahlungsbereitschaft dann bedeutungslos, wenn sie kre-
ditwirtschaftlich sehr stark ist, d. h. Geldkapital jederzeit er-
langen kann oder über entsprechende Geldreserven verfügt.
Ein größerer Bestand an jederzeit verfügbaren Mitteln ist für
Depositen- und solche Banken zu fordern, die neben sonstigen
Kreditgeschäften Depositengelder in erheblichem Umfang an-
nehmen, also Banken, bei denen eine große Zahl von Gläubigern
berechtigt ist, ihre Einlagen jederzeit zurückzufordern. Die
Praxis wird auch hier das richtige Verhältnis zwischen Zahlungs-
bereitschaft und Deckungsdringlichkeit finden.

Ein praktisches Beispiel einer Zeitungskritik möge das
Problem der Zahlungsbereitschaft erläutern (Deutsche Bank,
Frankfurter Zeitung, Nr. 423 von 1921) (vgl. S. 254).

Bisher war von der Liquidität der Bankbilanzen die Rede,
die das Verhältnis zwischen Deckungsdringlichkeit und Deckungs-
möglichkeit betrachtet. Anders geartet ist die Frage nach den
genügenden Betriebsmitteln, beispielsweise bei industriellen Un-
ternehmungen, oder genügenden Fonds zur Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes: eine Frage der Geldbeschaffung.
        <pb n="259" />
        ﻿254

Zahlnugsbereitschaft.

Auch für die schätzungsweise Berechnung des Geldbedarfes
und des finanziellen Standes auf Grund der Bilanz sei ein Bei-
spiel angeführt (aus der Frankfurter Zeitung vom 22. I. 1908) 1):

Deutsche Bank.

(in Millionen Mark)	1915	1916	1917	1918	1919	1920	Verän  1919	tjeru^  JS-
Grundkap. samt Rücklage Akzepte und Schecks .. fremde Gelder 		431	432	505	505	510	778	—	—+1«
	123  2542	69  3503	66  5669	71  6740	138  13822	154  21580	+ 67 + 7082	
Zus. Verbindlichkeiten .. das sind in % d. Eigenkap.  Flüssige Mittel:  Bar und Reichsbank	  Bankguthaben	  Wechsel			  verzinsl. Schatzanweis. .. heimische Staatspapiere .	2664  122%	3573  828%	5735  1136%	6811  1348%	13960  2737%	21734  2794%	+ 7149	
	303  106  1019  125  27	300  198  1661  132  26	497  510  3053  201  39	468  282  4617  197  19	750  1189  9734  117  18	1183  1185  16026  85  7	+ 282 + 907 + 5117 - 80  - 1	l. 435 T 4  Z 32 ^ 1*  —15 + 31*  + J'
Zus. Flüssig I. Rangs ... do. in % d. Verbindl. .	1578  59	2314  65	4300  74.9	5583  82.1	11808  84.5	18486  85.1	+ 6225	
Reports, Lombard	  gedeckte Warenvorsch. .. sonst, notierte Wertpap..	330  128  16	523  156(?)  8	600 80 (?) 14	624  54  15	274  173  25	217  465  39	- 350 + 119 + 10	
Zus. Flüssig II. Rangs .. Total „ I. u. II. Rangs do. in % d. Verbindl.. Nicht flüss. ged. Verbindl  Debitoren gedeckte	  „	ungedeckte ...  Konsortien	  Dauernde Beteiligung ...  Bankgebäude	  Bürgschaften f. Privat .. „	f. Reich .. .	474  2053  77.2%	689  2997  84.0%	694  4994  87.6%	693  6276  93.1%	472  12280  87.4%	721  19207  84.7	- 221 + 6004	+ 2*9 + 693*
	6112	576	741	535	1680	2527	+ 1145	+J^
	765  146  50  64  45  196	716  169  41  62  40	938  225  28  41  44  356	826  181  24  40  40  482  432	1571  549  24  54  40  1452  1217	2000  1286  38  77  48  1154  178	+ 745 + 368  + 1  + 970 + 785	,	42®  + 735  + t + 2‘  +  Z 295  _103(

*) Fachleute nehmen als Schätzungswert der in Bau befindlichen
bzw. in Auftrag gegebenen Schiffe einen bestimmten Erfahrungssatz pro
Brutto-Registertonne (300, 400 it usw.) an, der nach Schiffstyp, Aus-
stattung usw. schwankt.
        <pb n="260" />
        ﻿Zalilungsbereitschaft.

255

Die Bilanz des Norddeutschen Lloyd für Ende 1906 ergab in Bar,
Bankguthaben, Ausständen, Ausrüstungen, Kassenbeständen bei Agenturen
usw. M 22,05 MilL, wovon als verfügbar schätzungsweise Jl 15 Mill. an-
genommen seien. Dazu kommen M 2,65 Mill. Anzahlungen auf die Neu-
bauten und Jl 18,75 Mill., die aus der Aktienemission zur Verfügung standen,
so daß als Guthaben insgesamt Jl 36,40 Mill. anzunehmen waren. Dem-
gegenüber waren an Dividende und Tantiemen Jl 8,93 Mill. zu zahlen und
von den M 30,40 Mill. Kreditoren an Bauschulden schätzungsweise noch
■ä 25 Mill. zu decken, insgesamt also rund M 34 Mill., so daß gegen die
Neubauten nur rund M 2 % Mill. verfügbar waren.

An Neubauten kommen nun für das Jahr 1907 und etwa für das
taufende Quartal noch in Betracht: ein neu gelieferter Schnelldampfer mit
rund M 16 Mill., zwei neugelieferte Reichspostdampfer mit zus. Jl 9 Mill.
Und ein Frachtdampfer mit Jl 1,50 Mill., ferner die zwei Dampfer zus.
etwa Jl 4 Mill., ein amerikanischer Fracht- und Passagierdampfer mit
M, 2,50 Mill., drei chinesische Küstendampfer mit mindestens Ji 1,50 Mill.,
für gekaufte Aktien der Hamburg-Bremer Afrikalinie Ji 2,50 Mill., ferner
an bereits im Jahre 1907 vom Stapel gelassenen, also demnächst voll zahl-
baren Dampfern: der Newyorker Riesendampfer „Prinz Friedrich Wilhelm“
mit etwa Jl 9 Mill., die zwei Reichspostdampfer „Derflinger“ und „Lützow“
mit etwa Ji 9 Mill. und der südamerikanische Fracht- und Passagierdampfer
»Gießen“ mit Ji 2,50 Mill., also im Gesamtbedarf von rund Ji 57 % Mill.
Dagegen waren außer den obenerwähnten verfügbaren Jl 2% Mill. die in
gleicher Höhe wie im Vorjahr, nämlich mit Jl 16 Mill. angenommenen
Rückstellungen, also zusammen Jl 18% Mill., vorhanden, so daß der gegen-
wärtige Geldbedarf des Lloyd mit etwa Jl 29 Mill. zu berechnen ist.

Im Bau befinden sich zurzeit und sollen in 1908 fertig werden: ein
Riesendampfer für etwa Ji 15 Mill, und ein Schwesterschifl von „Prinz
Friedrich Wilhelm“ für Jl 9 Mill., so daß also der Lloyd, wenn er sich
jedes neuen Auftrags enthalten kann, außer dem jetzt zu deckenden Be-
darf von etwa Jl 30 Mill., noch im laufenden Jahre 1908 aus den Rück-
tagen des Jahres 1908 und durch Emission weitere Jl 25 Mill. zu decken
bähen dürfte.

Die liquiden Mittel bilden nicht die einzigen Geldreserven
einer Unternehmung. Abgesehen von der Möglichkeit der Zu-
führung neuer Mittel durch a) Kapitalerhöhung in den ver-
schiedenen Formen (Einlage, Beteiligung, Umgründung, Aktien-
emission u. dgl.), bei Kapitalgesellschaften mit chronischem
Geldmangel durch entsprechende b) Sanierungsmaßregeln (Zu-
zahlungen, Zusammenlegung und Ausgabe neuer Aktien), oder

e)	durch Inanspruchnahme des eigenen Kredits (Kontrahierung
neuer Schulden) gibt es noch andere stille und offene Geld-
reserven. Wir erwähnen beispielsweise den noch nicht erschöpften
        <pb n="261" />
        ﻿

*) Z. B. 4%% Obligationen...... 4 Mill.

davon im Portefeuille.......2	,,	2 Mill.

2) Vgl. zur Technik der Bankgeschäfte Leitner, Das Bankgeschäft und
seine Technik, 4. Aufl., Frankfurt a. M. 1920. Zur Theorie der Bank-
bilanzen; „Die Bank“ (Monatsschrift, Herausgeber Landsburgh. Jahrgang
1909, „Depositeaausweise“); Plutus (Wochenschrift, Herausgeber G. Bern-
hard, besonders 1909, „Depositenausweise“); endlich die Bankenquete
1908/09 (Stenographische Berichte) Berlin 1910 (Sachregister, Zwischen-
bilanzen).

Bankkredit — wenn die Bankschulden unter dem vereinbarten
Höchstbetrag geblieben sind —, noch nicht begebene, aber jeder-
zeit begebbare Obligationen *), die fehlenden Einzahlungen der
Gesellschafter, die Nachschußpflicht bei Zubußegesellschaften (Ge-
werkschaft, G. m. b. H.), eine Rentabilitäts- oder eine Divi-
denden-Garantie. Endlich ist zu erwägen, daß Gewinnverteilungs-
gesellschaften sich liquide Mittel erhalten können durch Aus-
schluß der Gewinnverteilung, hohe Abschreibungen und Schaffung
offener und stiller Reserven, die die Auszahlungsbelräge ver-
mindern.

20. Abschnitt.

Bankbilanzen.

In den Bankbilanzen2) widerspiegelt sich am treffendste®
und am schnellsten der Charakter einer Wirtschaftsperiode.
Veränderungen in der Konjunktur, zunehmende Sparkraft des
Landes, größerer Kreditbedarf des Staates und des Landes,
spekulative Beteiligung des Publikums, Preissteigerungen der
Produkte und dementsprechend größerer Bedarf an Kredit,
Verteuerung des Geldes durch bedenkliche Kreditanspannung,
alle diese Umstände finden in den Zahlen der Bankabschlüsse
Ausdruck. Die Kritik der Bankbilanzen hat deshalb in be-
sonderem Maße das volkswirtschaftliche Milieu zu berück-
sichtigen, dem der zu beurteilende Abschluß entstammt, und alle
Maßstäbe volkswirtschaftlicher Konjunkturschwankungen heran-
zuziehen: Die Emissionsstatistik wegen der Beurteilung des
Gewinnes auf Konsortial-Konto; die Effektensteuererträgnisse

Bankbilanzen.

256
        <pb n="262" />
        ﻿Bankbilanzen.	257

wegen Beurteilung der Lebhaftigkeit des Börsenverkehrs, der
Emissionstätigkeit der Banken und ihres Einflusses auf Umsatz
und Provisionseinnahmen im Effektenkommissionsgeschäft. Eine
Kursentwertung an der Börse vermindert die Effekten- und Kon-
sortialgewinne, ebenso politische Wirren (Balkankrieg 1913). Der
Wechselstempelsteuerertrag zeigt die Zunahme des Kreditge-
schäftes und des Kreditbegehrs. Der Zinsfuß (die Bankrate)
und die Lage des allgemeinen Geldmarktes (Reportsätze der
Börse) bestimmen die Erträgnisse des Kreditgeschäftes (Konto-
korrent- und Wechselkredit), sind bedeutungsvoll für die Heran-
ziehung ausländischer Gelder und der Depositengelder. Ein
niedriger Geldzins veranlaßt das Publikum zum Ankauf von
Effekten eher als zur Hergabe von Depositengeldern. Für die
Beurteilung des Berliner Börsenverkehrs und dessen Einfluß
auf die Geschäftsergebnisse der Berliner Großbanken geben die
Umsätze der Bank des Berliner Kassenvereins, die man treffen-
der als „Bank der Berliner Börse“ bezeichnen würde, gute An-
haltspunkte.

Organisation und Geschäftskreis der Bank müssen in ihren
Abschluß zahlen Ausdruck finden. Die Ergebnisse der dezentrali-
siert betriebenen Deutschen Bank mit ihren zahlreichen Depo-
sitenkassen, ihren ausgedehnten Beziehungen zum auswärtigen
Handel müssen andere sein als jene der Berliner Handelsgesell-
schaft, eines „Privatbankgeschäfts auf Aktien“ mit ihrem zen-
tralisierten Geschäftsbetrieb ohne Filialen und Depositenkassen.
Die B. reiner Depositenbanken, reiner Hypothekenbanken müssen
in ihrer Zusammensetzung sich von denen der Effekten- oder
der gemischten Hypothekenbanken unterscheiden. Jede Kredit-
bank will individuell beurteilt sein x).

Die seit 1909 erfolgende Veröffentlichung von Zwischen-
bilanzen hat zu einer größeren Übereinstimmung der B. unserer
großen Banken geführt. Auf Depositen-Konto verbuchte eine
Bank früher nur bei den Depositenkassen eingezahltes Geld auf
loste Termine, die täglich fälligen Guthaben aber unter den
Kreditoren; jetzt werden alle, auch die täglich fälligen Gelder,
bei den Depositenkassen auf diesem Konto verbucht. Die Schei-

*) Hecht, Die Mannhe:mer Banken 1870—1900. Leipzig 1902, S. 23.

Lei in er, Buchhaltung und Bilanzkmide. II. 6.u. 7. Aufl.	17
        <pb n="263" />
        ﻿258

Bankbilanzen.

düng zwischen Depositen und Kreditoren ist nicht einheitlich,
trotz des Schema für die Zweimonatbilanzen. Beide werden
vielfach nach formellen, rein äußerlichen und willkürlichen Ge-
sichtspunkten getrennt, die dem sachlichen Unterschied keine
Rechnung tragen. Nicht auf den Namen, sondern auf das Wesen
der Gelder kommt es bei der Beurteilung der Liquiditätsfrage
und der Verwendungsart an.

Auch in anderer Hinsicht sind die Buchungsmethoden sehr
verschieden. Die Tantiemen des Vorstandes werden als Hand-
lungsunkosten oder im Gewinnverteilungsvorschlag verrechnet.
Eine Bank gibt den Reingewinn nach Abschreibungen und Zu-
weisung zum Pensionsfonds an, andere Banken schreiben auf
Kontokorrent-Konto ab, ohne die Abschreibungsbeträge zu
nennen. „Für entsprechende Bewertung der Bestände und
Forderungen ist gesorgt.“ Eine Berliner Bank veröffentlicht
seit mehreren Jahren den Gewinn auf Konsortialeffekten-Konto
nur nach „vorheriger entsprechender Bewertung der Bestände
und Forderungen“, d. h. vom Gewinn dieses Kontos wird so
viel bilanzmäßig ausgewiesen, wie für die beabsichtigte Gewinn-
verteilung notwendig ist; über Rücklagen und Abschreibungen
kein Wort.

Für keine Erwerbsgruppe hat der Satz, daß die Kapital-
verwendung der Kapitalbeschaffung entsprechen müsse, größere
Bedeutung als für Kreditbanken. Die Formen der aktiven
Kreditgeschäfte müssen hinsichtlich ihrer Fälligkeit mit der
Verfallzeit der passiven Darlehne übereinstimmen. Für eine
einwandfreie fruchtbringende Bilanzkritik ist wenigstens für die
Jahresbilanz ganz allgemein eine Schichtung der Aktiva und
der Schulden nach ihrer Laufzeit und eine Analyse der Deckung
empfangener und gewährter Geldkredite zu verlangen.

Man fordert die Angabe der wichtigsten Eventualverbind-
lichkeiten in den B., besonders die Giroverbindlichkeiten aus
weiter diskontierten Wechseln und der restlichen Konsortial-
einzahlungen. Besonderen Wert hat die Angabe der Giro Verbind-
lichkeiten für Kreditgenossenschaften mit ihrem jährlich wech-
selnden eingezahlten Eigenkapital, für Provinzbanken, die in
größerem Maße Wechseldiskontkredit beanspruchen als die Groß-
banken an Börsenplätzen, die im Notfälle noch andere Mittel
        <pb n="264" />
        ﻿Bankbilanzen.

259

leichter Geldbeschaffung zur Verfügung haben. Die Angaben,
auch wenn sie obligatorisch wären, schützen nicht vor leicht-
sinniger Diskontierung. Sie müßten die Giroverbindlichkeiten
aus dem kommissionsweisen Ankauf von Wechseln (auch im
Arbitrageverkehr) trennen von solchen aus Inkassowechseln und
aus der Rediskontierung von Wechseln als Geldbeschaffungs-
nüttel, diese wiederum spezifizieren nach der Fälligkeit, und
die Verbindlichkeiten aus in- und ausländischen Wechseln schei-
den. Auch die Qualität der Vormänner wäre zu berücksichtigen.
Die Höhe der Rediskontierung läßt sich auch auf Grund des
Wechselzinsen- und des Wechsel-Kontos und nach dem Ver-
hältnis zwischen Wechselumsatz und -bestand am Jahresende
beurteilen.

Das Konsortial-Konto verrechnet lediglich die bis zum Tage
der Bilanzaufstellung eingezahlten Beträge und zeigt, welcher
Teil des eigenen Vermögens bisher in solchen Geschäften fest-
gelegt ist. Die etwaigen Verpflichtungen zu weiteren Ein-
zahlungen, die eine wesentliche Erhöhung des Risikos bedeuten,
kommen bilanzmäßig nicht zur Darstellung (vgl. S. 173).

Für die Wechsel wurde die Trennung zwischen inländischen
Und ausländischen Wechseln, die Gruppierung nach der Laufzeit,
die Angabe, inwieweit Kredite enthalten sind, und die Deckung
hierfür, die Trennung zwischen eigenen Akzepten, eigenen Trat-
ten auf Bankkunden und Diskontwechseln von Kunden ver-
langt. Viele Geschäftsberichte geben auch die Stückanzahl der
aingegangenen Wechsel an. Die Berechnung der Durchschnitts-
beträge zeigt außerordentliche Verschiedenheit der durchschnitt-
lichen Größe eines Wechsels, wie es bei der Verschiedenheit des
Kundenkreises und des Geschäftsbetriebes nicht anders sein
kann. Auszuscheiden wären Wechsel, die als Vorschuß- oder
Bürgschaftswechsel sich charakterisieren, zur größeren Sicherheit
der kreditgebenden Bank ausgestellt und nicht zu den liquiden
Mitteln gezählt werden können. Die Scheidung wäre besonders
wertvoll bei Kreditgenossenschaften und kleineren Provinzial-
banken.

Eigene und Konsortialefjekten werden wegen ihrer rechtlichen
und wirtschaftlichen Unterschiede getrennt. Unter den eigenen
Effektenbeständen sind bei Emissionsbanken stets größere Posten

17*
        <pb n="265" />
        ﻿260

Bankbilanzen.

der von ihnen emittierten Effekten, ein Bestand, der sich bei
steigenden Kursen und lebhaftem Börsenverkehr vermindern
wird. Eine Gliederung beider Effektenbestände läßt erkennen,
aus welcher Gruppe in der Hauptsache Effekten abgestoßen
wurden, wie sich die Bestände in den einzelnen Gruppen ver-
schieben, ob und welche Industriewerte besonders dominieren,
ob das Risiko entsprechend verteilt ist und den Regeln vor-
sichtiger Kapitalanlage genügt ist. Bei weichenden Börsenkursen
steigen in der Regel die Verluste auf Effektenbestände. Einige
Banken spezialisieren die Konsortialbestände; wenige Banken
geben die Zusammensetzung des Effekten-Kontos unter Angabe
des Kurswertes der einzelnen Gruppen an, italienische Banken l)
führen überdies auch den Kurswert der ihnen zur Aufbewahrung
übergebenen Effekten an.

Die Debitorenbestände umfassen u. a. auch Efjektendebitoren,
d. h. eigene Gelder der Bank, Schuldbeträge für Effektenspe-
kulationen der Kunden und Effektenübernahme, Akzeptdebitoren,
d. h. Gegenposten für Akzeptverbindlichkeiten der Bank, ent-
standen durch Trassierungen der Kunden und andere Geld-
kredite an Handel und Industrie. Die Außenstände sollen in
in- und ausländische Forderungen nach ihrer Laufzeit, nach
der Art der Deckung a) gegliedert werden (vgl. 2. Abschnitt,

S.	28 ff.).

*) Die Banco Commerciale Italiana in Mailand gliedert die Effekten-
depositen auf der Aktiv- und der Passivseite wie folgt: Effekten als Garantie
hinterlegt, Effekten als dienstliche Kaution hinterlegt, Effekten zur Ver-
wahrung.

s) Eine Depositenbank macht in ihrem Geschäftsbericht folgende
Angaben;

Die in Kontokorrent B Ende 1912 bewilligten Kredite betrugen

1.	an 556 Kontoinhaber gegen Wertpapiere ... JH 6 858 900,—

(der höchste M 213 000, — , der geringste 150)

2.	an 75 Kontoinhaber geg. Bürgschaftsurk.... „ 1 557 500,—

(der höchste M 100000, — , der geringste 1500)

3.	an 25 Kontoinhaber gegen Realurkunden... „	535 000,—

(der höchste M 100000, — , der geringste 3000)

~^~8 951 400_

Von diesen Krediten waren Ende 1912 Jtt 4 832 458,69 in Anspruch
genommen.
        <pb n="266" />
        ﻿Bankbilanzen.

261

Von den Bankguthaben werden jene bei den Zentralgeld-
instituten (Reichsbank, Privatnötenbanken, Zentralkasse, Ver-
bandskasse) getrennt von denen bei anderen Banken, die häufiger
weniger flüssig sind.

Manche Geschäftsbetriebe geben die Kontenzahl an (S. 28f.),
durch die die Berechnung des Durchschnittssaldos und, falls
die Umsätze angeführt sind, die Berechnung des Durchschnitts-
umschlages auf einem Konto ermöglicht wird, was für die Be-
urteilung des Geschäftsbetriebes wertvoll ist. Die Geschäfte,
welche der Entstehung des Debitorenpostens zugrunde liegen,
ob industrielle oder spekulative Kredite zur Verfügung gestellt
wurden, läßt sich in der B. unmittelbar nicht ersehen. Die Qua-
lität der Kunden bemißt sich an den Ausfällen, die jedoch in
vielen B. nicht ersichtlich gemacht sind. Sie werden ebenso
verhüllt, wie die Erträgnisse aus dem immobilen Besitz, obgleich
die Micteinnahmen einzelner Banken nicht gering sein dürften.

Die außerordentlich interessante Kapitalverteilung zwischen
Filial- und Zentralbank und die örtliche Verteilung des Gewinnes
sind zwar in den Büchern der Bank dargestellt, selten aber aus
den B. herauszulesen. So klar wie die russische B. (vgl. S. 27611.)
ist kaum eine deutsche Aktienbilanz. Früher, etwa bis 1902,
gab die Deutsche Bank das Betriebskapital der Filialen als
Sonderposten unter den Debitoren an. Man konnte auch den
Anteil der Filialen an den gedeckten und ungedeckten Debitoren
berechnen usf. Der Gewinn der Zweiganstalten kann als Sonder-
posten ausgewiesen oder auf die einzelnen Ertragskonten ver-
teilt, d. h. verhüllt werden (vgl. 1. Abschnitt).

Die unter 1. aufgeführten Effektenkredite waren sichergestellt durch
Hinterlegung börsengängiger Wertpapiere;

a)	Kurswert Jl 2 733 915,-, Beleihungswert zu 90 % M 2 460 524,-

b)	„	„	6	305	729,-,	„	„	75%	„	4	729	297,-

c)	„	„	166	467,-,	„	„	66V,	%	„	110	978,—

d)	„	„	1	096	777,-,	„	„	50%	„	548	389,-

zusammen M 10 302 888,—, und Beleihungswert von Jt 7 849 188—

Es betrug im Jahre	1912

1.	der	Gesamtumsatz..............M	61 721 238,—

2.	der	Durchschnittsstand d.	Debitor.	,,	4 969 755,—

3.	der	berechnete Durchschnittszinsfuß	4,14 %

1911

M 54 983 940,-
„	5 405 973,—

4,66 %
        <pb n="267" />
        ﻿262

Bankbilanzen.

Die Verluste aus der Unternehmertätigkeit der Banken (Be
teiligungs-, Gründungsgeschäft) lassen sich vermindern durch
größere Zahl der Mitglieder und durch größere Abgaben von
Unterbeteiligungen, die bilanzmäßig allerdings nicht in Er-
scheinung treten.

Reportgelder an Banken und Bankiers müssen hinsichtlich
ihrer Liquidität anders beurteilt werden wie solche, die bei dem
spekulierenden Publikum ausstehen. Reports sind Debitoren-
posten, welche ein in der Regel auf einen Monat gewährtes
Darlehn gegen Unterlage börsenmäßiger Effekten darstellen.
Sie entstehen infolge Prolongation von Börsenspekulationen.
Während die Kassenspekulation eines Kunden dessen Guthaben
bei der Bank vermindert, wird im Ultimoverkehr der Kunde
nicht für das Engagement belastet, sondern das Geschäft im
Wege des Reports abgewickelt. Die Guthaben bleiben un-
verändert, das Debitoren-Konto unberührt. Eine Belebung
des Ultimoverkehrs findet ihren Ausdruck auf dem Report-
konto, eine Verminderung des Kassenverkehrs vermindert den
Debitorenbestand.

Bei Lombarddarlehen ist der Rückzahlungstermin bei der
Erteilung des Darlehns nicht bestimmt, bei Reportdarlehen hin-
gegen von vornherein festgesetzt. Reporteffekten werden mit
dem vollen Wert belieben, bei Lombarddarlehen nur ein Teil
des Kurswertes. Der „Einschuß“ dient zur Sicherheit, weshalb
manche Banken solche Darlehne bilanzmäßig unter den ge-
deckten Debitoren verrechnen. Ob Lombarddarlehen auf Waren
oder Effekten, auf börsengängige oder nichtbörsengängige Werte
ausgeliehen sind, ist in der Regel nicht ersichtlich.

Auf der Passivseite der B. ist das Verhältnis zwischen
Eigenkapital (Aktienkapital und Reserven) und den fremden
Geldern (Depositen und Kreditoren), zwischen eigenen Mitteln
und den Gesamtverbindlichkeiten interessant. Die Agioreserven
der Banken sind stets sehr erheblich, weshalb gerade bei diesen
Unternehmungen eine Trennung der gesetzlichen Reserve in
Agioreserve und Gewinnrücklagen wünschenswert wäre.

Unter den Kreditoren sind Gelder von Nicht-Banken behufs
Verzinsung, fremde Gelder im engeren Sinne, dann Verbindlich-
keiten, die sich darauf gründen, daß Banken bei anderen Banken
        <pb n="268" />
        ﻿Bankbilanzen.

263

Guthaben unterhalten, auch ausländischer Banken bei inländi-
schen, oder, daß sie selbst Bankkredit in Anspruch nehmen, wie
Provinzialbanken bei den Großbanken; oder es sind Kassen-
reserven inländischer Banken. Man fordert die Trennung der
Kreditoren nach Art der Deckung, nach ihrer Fälligkeit wie bei
den Debitoren, die Scheidung der Guthaben der Banken von
den übrigen Kontokorrentkreditoren, die Trennung der aus-
ländischen von den inländischen Bankforderungen und manches
andere. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die geschäftlichen
Beziehungen der Großbanken mit den kleineren Banken in
verschiedenen Formen des Bankkredits auftreten, daß auch
auf der Aktivseite der kreditgebenden Bank unter den Wechsel-
beständen Lombardforderungen, Kontokorrentkredite, und unter
den Akzeptkrediten Forderungen der Großbanken gegen kleine
Banken auftreten, daß unter den Schulden der kreditnehmenden
Banken die Verbindlichkeiten aus rediskontierten Wechseln
überhaupt nicht, die Lombard- und Kontokorrentschulden im
allgemeinen unter den Kreditoren erscheinen.

Eine Bank gruppiert, ähnlich wie die Hypothekenbanken
die Darlehne, ihre Kreditoren nach der Höhe der Forderungen,
was eine Beurteilung der rationellen Verteilung des Risikos
ermöglicht. An der übermäßigen Kreditgewährung in großen
Einzelposten und an kreditunwürdige Firmen, besonders Bau-
kredite, sind zahlreiche Bankgeschäfte zugrunde gegangen (Bonn,
Danzig, Solingen, Mainz, Dortmund).

Die Zusammensetzung der Kreditoren ist, selbst wenn
gleiche Buchungsmethoden angewendet würden, verschieden bei
Groß- und kleinen Banken, sie ist bei Provinzialbanken anders
wie bei den Berliner Banken usf. Der Ursprung der fremden
Gelder ist wichtig, weil dieser Umstand die Dauer der Verwend-
barkeit und damit die Art der Verwendung durch die Bank
beeinflußt.

Die Depositengelder sind bei den einzelnen Banken ihrer
Herkunft und ihrem Wesen nach durchaus ungleich. Bei Kredit-
genossenschaften und kleineren Instituten sind es zum Teil
Spargelder von Beamten, kleinen Kaufleuten, Bauern und
anderen Berufen des Mittelstandes, die auf längere Zeit hinter-
legt werden (Spareinlagen, Scheckeinlagen, Einlagen auf Bank-
        <pb n="269" />
        ﻿264

Bankbilanzen.

scheine, Sparbücher). Bei größeren Banken sind es in der Haupt-
sache Betriebsreserven der Gewerbetreibenden, nur vorüber-
gehend verfügbare, zur Anlage in Wertpapieren oder Hypotheken
bestimmte Gelder größerer geschäftskundiger Kapitalisten.

Gefordert wird eine Gliederung der Depositengelder nach
ihrer Laufzeit bzw. Kündigungsfrist, weil dies für die Liquidität
von größter Bedeutung ist. Einige Banken geben auch die Zahl
der Konten und den durchschnittlichen Saldo bzw. Umschlag an.

Bürgschaften für Terrain- und Hypothekengarantien, für
Zoll-, Fracht- und Steuerkredite, für Lieferungskautionen usw-
werden in der Bilanzspalte oder vor ihr, häufig übrigens nur
im Geschäftsbericht angeführt.

Besonderes Interesse beanspruchen die Akzeptverhindlich-
keiten. Es sind zum Teil eigene Akzepte, die als Mittel der Ka-
pitalbeschaffung an der Börse oder außerhalb verkauft werden,
zum Teil Akzepte infolge eines Akzeptationskredits, den be-
sonders die industrielle Kundschaft („Saisonkredite“) in zu-
nehmendem Maße verlangt, weil er billiger ist als der Bargeld-
kredit. Zum anderen Teile sind es Tratten der Kontokorrent-
kunden, endlich auch Remboursakzepte im internationalen und
überseeischen Warenverkehr. In normalen Zeiten stellt der
Bankier durch den Akzeptationskredit seinen Kredit zur Geld-
beschaffung zur Verfügung, er verdient mit fremdem Geld die
Provision für das Leihen der Unterschrift, ohne eigene Mittel
zu verwenden, die für andere Bankgeschäfte frei verfügbar
bleiben und für deren Unterbringung der Bankier zu sorgen hat.

Die Gliederung der Erfolgsbilanz ist bei den einzelnen Ban-
ken durchaus verschieden. Typisch für Kreditbanken sind (vgl.

S.	41): Zinseneinnahmen aus verschiedenen Sparten der aktiven
Kreditgeschäfte; Effekten- und Kreditprovisionen; Ertrag aus
dauernden Beteiligungen an Banken, Industrieunternehmungen,
Eisenbahnen usw.; Verkaufsgewinne aus Effekten, Sorten, De-
visen; Gewinne aus Kapitalbeteiligungsgeschäften (Gemein-
schaftsgeschäfte), aus Gründungs- und Finanzierungsgeschäften;
Erträgnisse aus Immobilienbesitz und Terraingeschäften. Auf
der Verlustseite; Ausgaben für Depositenkassen und andere Un-
kosten; Zinsenausgaben für passive Kredite; Verluste auf du-
biose Forderungen, Abschreibungen auf Beteiligungen. Die
        <pb n="270" />
        ﻿Bankbilanzen.

265

Ertragsbilanz (S. 206) gibt eine Zusammenstellung der Ge-
winne und Verluste der Deutschen Bank.

Vorherrschend ist die Tendenz, die Gewinne möglichst zu-
sammenzufassen; sie verhindert rechnerische Ermittlungen und
wirtschaftliche Erwägungen. So werden Erträgnisse aus Anlagen
in Reports und Lombards unter Wechsel und Zinsen verrechnet,
teils auf Effekten-Konto mit verbucht, teils auf Zinsen-Konto
übertragen; Gewinne aus Konsortialgeschäften (Gründungen,
Kapitalerhöhungen, Konvertierung, Einführung, Übernahme von
Effekten) mit jenen aus Effekten- und Reportgeschäften zu-
sammengeworfen, auch wenn Konsortialbeteiligungen und Effck-
tenbestände in der B. getrennt sind. Kursgewinne an Devisen
und Sorten, die vereinnahmten Wechselzinsen werden als Über-
schüsse des Wechsel-Kontos verbucht. Eine andere Bank ver-
rechnet, richtig, den Diskontertrag der Platz- und anderen Pari-
wechsel getrennt vom Nettoertrag aus dem Kurswechsel cerkehr
und ermittelt den Ertrag aus dem Devisenverkehr erst nach
Abzug der auf Zinsen-Konto übertragenen Devisenzinsen. In
ähnlicher Weise werden in der russischen Bankbilanz (S. 276)
Kursgewinne und Zinseneinnahmen auf fremde Wechsel (Cam-
bien) und Effekten gesondert.

Die Erträgnisse des „regulären“ Bankgeschäfts sind Pro-
visionen (Effektenkommissionund Kreditprovisionen) und Zinsen,
wobei zu bemerken ist, daß diese Erträgniskonten aus allen
Arten von Bankgeschäften gespeist werden. Das Provisions-
Konto nimmt alle Gebühren aus allen Vermittlungsgeschäften
der Banken auf, insbesondere aus dem Effektenkommissions-,
dem Kredit- und Garantiegeschäft. Die Erträgnisse des laufenden
(d. h. regulären) Geschäftes sollen die wichtigste Dividenden-
quelle der Kreditbanken bilden und in Prozente des Aktien-
bzw. des eigenen Kapitals umgerechnet werden.

Die Zinseneinnahmen sind abhängig von der Entwicklung
des Geldmarktes, des Reichsbank-, Privatdiskonts, des Report-
zinses sowie der Spannung zwischen Debet- und Kreditzinsen.
Mit einer Erhöhung des Geldzinssatzes, der Zunahme der Kre-
ditgeschäfte und der damit bewirkten größeren Ausnutzung
des eigenen Kapitals wachsen die Zinseneinnahmen, steigern
sich aber auch die von der Bank zu zahlenden passiven Zinsen.
        <pb n="271" />
        ﻿266

Bankbilanzen.

Andererseits muß ein Sinken der Geldleihsätze nicht ohne weite-
res den Gewinn der Kreditbanken (relativ) schmälern, da den
geringeren Zinseneinnahmen auch geringere Zinsenausgaben ge-
genüberstehen. Anders bei den Notenbanken, die im wesent-
lichen Kreditgeschäfte betreiben, Lombard- und Diskontdarlehen
geben, und denen bei rückläufigem Leihwert des Geldes der
Ausgleich durch geringere Zinsenausgaben fehlt.

Durchschnitt!. Privatdiskont Berlin	1912	1910	1909	1908	1907
	4,22	4,35	3,93	4,76	6,03
Erträgnis der Reichsbank in %...	6,95	6,38	5,83	7,77	9,89

Zinseneinnahmen und -ausgaben wenigstens sollten die Kre-
ditbanken trennen, wenn man schon im Interesse des Geschäfts
eine so weitgehende Spezialisierung nicht verlangen will, wie
sie in der russischen Bilanz gezeigt wird (S. 276). Manche Ban-
ken machen im Geschäftsbericht Angaben über Zinsen- und
Provisionseinnahmen bzw. -ausgaben und stellen in der Er-
trägnisbilanz deren Saldo ein.

Trotz der Dürftigkeit der Ertragsbilanz lassen sich inter-
essante Verhältniszahlen berechnen, die, nach einheitlicher Me-
thode ermittelt, wertvolle Vergleichszahlen für eine Gruppen-
statistik abgeben.

a)	Zunächst gliedern wir die Gewinnquellen, scheiden den
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr aus und berechnen die Pro-
zentanteile der Einzelgewinne am Gesamtgewinn.

b)	Der prozentuale Anteil des Jahresremgewinns am Jahres-
hruttogevnnn bringt den Kostenanteil zum Ausdruck, dessen
Höhe bei steigenden Umsätzen, nach Errichtung neuer Depositen-
kassen, ebenfalls steigt — wegen höherer und vermehrter Ge-
hälter, Steuern, Einrichtungskosten —, auch von dem Charakter
der Bank beeinflußt wird (zentralisierter Betrieb, Kredit- oder
Depositenbank usw.).

c)	Die Auszahlungsbeträge für Dividenden und Tantiemen
usw. werden prozentualiter vom Jahresreingewinn berechnet;
der Rest des (Bilanz-) Reingewinnes entfällt auf die Vermehrung
des eigenen Kapitals (Reserven, Gewinnvortrag). Die Anteile
der Auszahlungsbeträge schwanken bei den Banken je nach
ihrer Reserve ansammelnden Verteilungspolitik und nach der
Höhe der Tantiemen.

«
        <pb n="272" />
        ﻿Bankbilanzen-

267

d)	Wir berechnen den Kurswert des Aktienkapitals und die
Rentabilität der Kapitalanlage (Dividendenprozente vom Kurs-
wert) ohne Rücksicht auf andere Einnahmen des Aktionärs,
wie z. B. Bezugsrechte.

Die Stabilität der Rente wird erreicht durch Verteilung
des Risikos, Mannigfaltigkeit der Geschäfte, weite Verzweigung
des Geschäftskreises, örtliche und zeitliche Verteilung, hohe
Reserven, die der Kapitalproduktion dienen, ohne gewinn-
berechtigt zu sein, Pflege des regulären Bankgeschäfts, Heran-
ziehung von Depositengeldern *).

Wir lassen das Hauptbuch und die Bilanzen einer reinen
Depositenbank folgen.

a) Hauptbuch-.

Eingang Kassa- u. Reichsbankgiro-Konto	Ausgang

E.-Bilanz s) .		 1 983 292,66  1 990 375 263,13			1 988 284 230,56	
Einlösung		Banknoten-Konto *]			Umlauf
	Gulden	M	E.-Bilanz	Gulden	M
l	10,—	28 000,— =	17,14		74 860,—	= 128 331,47 163 200,—
Eingang		Markwechsel- Konto.			Ausgang
E.-Bilanz	22 586 524,71 141 359 969,32		139 359 001,92		

Ausgaben	Wechselzinsen-Konto	Einnahmen

	123 765,—	B.-Bilanz	132 608,30
			873 940,04
Verfügung	Giro- und Inkasso-Konto		Guthaben
1 732 139 680,36		E.-Bilanz	2 839 402,77

1 733 101 237,72

1) 100 Mill. Depositengelder geben bei einem 1% Zinsenunterschied
zwischen Depositen- und Einnahmezinsen 1 Mill. Überschuß, d.h. bei einem
Aktienkapital von 100 Mill. eine einprozentige Dividendenergänzung (brutto).
a) Eingangsbilanz, d. h. Bestände aus dem Vorjahre.

*) Die Bank fusionierte eine andere mit dem Rechte der Notenausgabe.
        <pb n="273" />
        ﻿268

Bankbilanzen.

Giro-Gebühren-Konto	Einnahmen

Ausgaben	Unkoste	34 410,—  n-Konto	Ersatz
668 411,92  Ausgaben	Steuere	159 043,10  i-Konto
123 411,29  Ausgaben	Depositenz	nsen-Konto
299 026,28  Lombardzi	nsen-Konto	Einnahmen
Rückzahlungen	Deposite	632 537,58  n-Konto	Einlagen
118 093194,71  Darlehen	Lombar	E.-Bilanz	19 515 597,37  120 701 060,70  d-Konto	Rückzahlungen
E.-Bilanz	16 229 739,28  153 143 257,75  Eingang	Effektei	151 680 009,30  1-Konto	Ausgang
E.-Bilanz	7 005 516,86  10 731 925,32  Ausgaben	Provisioi	12 632 600,36  IS-KontO	Einnahmen
Ausgaben	Immobilien-Ei	1 081 311,79  'trägnis-Konto	Einnahmen
10 495,—	18 386,04
        <pb n="274" />
        ﻿Bankbilanzen.

269

Sott	Kontokorrent-Konto	Haben

E.-Bilanz	201 000,—  67 591 580,79  Einlösung	Dividenden-Kc	E.-Bilanz	650 142,16  67 291 086,92  nto 1904/1908	Schuld
2 040,—  Verfallen	1 085,83  Eingang	Immobili	E.-Bilanz	5 078,—  E.-Bilanz	1 955,—  3n-Konto
E.-Bilanz	600 000,—  Aktien-Ka]	ntal-Konto	Kapital
Reservefon	B.-Bilanz	18 000 000,—  ds-Konto I	Kapital
Reservefonc	E.-Bilanz	4 500 000,—  ls-Konto II	Kapital
Gewinnvorl	E.-Bilanz	300 000,—  rags-Konto	Kapital
	1	1 210 940,42

Bemerkungen: Vom Jahresgewinn entfallen 89,4% auf Provisionen
und Zinsen, die nicht aus anderen Gewinnquellen gespeist sind. Kosten
und Steuern machen 26,4% vom Jahresgewinn (2,69 Mill. -4- 0,299 Mill,
Depositenzinsen). Vom Jahresreingewinn erhalten die Aktionäre 86,7 %
als Dividende, 10,4 % werden für Tantiemen verbraucht. Vom Bilanz-
gewinn kommen nur 58,3 % zur Auszahlung, 41,7 % werden zurückgestellt.
Der Jahresgewinn beträgt 11,23% der eigenen Mittel, der Jahresreingewinn
9,8 % des Aktienkapitals.

Das eigene Kapital (Grundkapital, Reserven, Vortrag) beträgt 24,012
Mill., das Zusatzkapital allein 33,4% des Grundkapitals. Die Bilanzsumme
(52,33 Mill.) durch die eigenen Mittel dividiert gibt 2,2, d. h. die fremden
Mittel betragen das 2,2fache des Eigenkapitais. Die Gliederung der Aktiva
        <pb n="275" />
        ﻿270

Bankbilanzen.

Debet	Gewinn- und

Allgemeine Verwaltungskosten.......................... M 509 368,82

Staats- und Gemeindesteuern........................... „ 123 411,29

Zinsen auf Bar-Guthaben............................... „ 299 026,28

dt 931 806,39

Reingewinn des Jahres 1905 ............. dt	1 765 664,53

Gewinn-Vortrag aus 1904................. „	1 210 940,42 2 976	604,95

Beantragte Verwendung

Dividende 8% %.................... dt	1 530 000,-

dem Pensionsfonds................. „	40 000,—

der Beamten-Wohlfahrtskasse....... „	10 000‘—

Tantiemen des Aufsichtsrats und des

Vorstandes.................... „	184 197,93

Vortrag für 1906 ................ „	1 212 407.62

M 2 976 604,95_____________

3 908 411,34

Aktiva	Bilanz einer

1.	Kassenbestand ......... dt 1 056 536,80

Guthab. b. d. Reichsbank ,, 3 017 788.43

2.	Wechselbestände....... dt 24 587 492,11

Abzüglich Rückzinsen.... ,,	181919,59

3.	Vorschüsse gegen Unterpfänder .........

4.	Guthaben der Korrespondenten...........

5.	Eigene Effekten einschließlich lauf. Zinsen

6.	Bank-Immobilien und Mobilien ..........

52 334 028 06 {=	100%)

4,074 325,23 (= 7,78%)

24 405 572,52 (= 46,64%)
17 692 987,73 ( = 33,80%)
216 929,83 {= 0,42%)
5 344 212,75 (= 10,21%)
600 000,- (= 1,15%)

ist in der Bilanz ersichtlich gemacht. Die Liquidität ist vortrefflich,
Effekten und Gründungsgeschäfte fehlen, der Kontokorrentkredit wird
nicht gepflegt. Das Kontokorrent-Aoreto dient als Gegenkonto verschiede-
ner Geschäftsvorgänge.

Der Kassenumsatz ist bedeutend, bedingt durch Depositen-, Lom-
bard-, Inkasso- und Wechsel verkehr; der tägliche Umschlag (Einnahmen
+ Ausgaben durch 300) beträgt durchschnittlich 13,26 Mill.

Es wurden für 141,36 Mill. Wechsel diskontiert, der Umsatzgewinn
(0,873) = 6,2 %„. Der Wechselbestand ist groß, ein Zeichen, daß wenig
Wechsel rediskontiert wurden und demgemäß das Wechselobligo gering
ist. Auch eine andere Berechnung bestätigt diese Vermutung: Von den

t

r

Bankbilanzen

271

Verlust-Konto

Credit

Zinsen aus Wechseln........................ dt

Zinsen aus Vorschüssen gegen Unterpfänder.. ,,

Erträgnis der eigenen Effekten ..............„

Gebühren aus dem Giroverkehr.................„

Depot- und Umsatz-Provisionen.............. ,,

Mieterträgnisse ...............-........... „

Verfallene Dividendenscheine .............. ,,

Jahresgewinn dt
Hierzu Vortrag aus 1904 .................... „

700 863,75) =
632 537,58)
239 370,93 =
34 410,-1 _
1 081 311,79) ~
7 891,04) _
1 085 83) “

49,4 %
8,9 %
40 %

1,7 %

2 697 470,92 = 100 %
1 210 940,42

dt 3 908 411,34

Depositenbank	Passiva

1.	Grundkapital................................... -ft 18 000 000,—

2.	Gesetzlicher Reservefonds....... dt 4 500 000,—

3.	Außerordentlicher Reservefonds....-^ ,,	300 000,— ,,	4 800	000,—

4.	Frühere Bankscheine............................. „	263	514,33

5.	Guthaben der Deponenten........................ ,,	22 123	463,36

6.	Guthaben auf Giro-Rechnungen................... ,,	3 800	960,13

7.	Guthaben von Korrespondenten........................ 365 578,12

8- Unerhobene Dividende............................ „	3 907,17

9.	Reingewinn aus 1905 ............ dt 1 765 664,53

Gewinn-Vortrag aus 1904 ............. 1 210 940,42 „	2 976 604,95

dt 52 334 028,06

Wechselzinseneinnahmen (1,006) wurden durch Ausgaben 0,123 Milk, d. h.
12,3 % verloren.

Von den Unkosten wurden 23,8 % abgewälzt, d. h. wieder ersetzt,
also verhältnismäßig viel. Rechnet man auf Lombardkonto das arith-

, „ ,	(16,23 + 17,693)

Fetische Mittel aus dem Anfangs- und Schlußbestande ----------—--------

= 16,96 Mill. als durchschnittlichen Bestand (grob gerechnet), dividiert
diese Zahl in die Darlehnssumme (153,14 Mill.), so ergibt dies einen Um-
schlag von 9,03, d. h. der durchschnittliche Bestand wurde etwa 9 mal
umgeschlagen, auf 365 Tage umgerechnet, gibt eine durchschnittliche Dar-
lehnsdauer von 40 Tagen.
        <pb n="276" />
        ﻿Auf Depositenkonto wurden täglich durchschnittlich (300 Arbeitstage)
402 336 Jl vereinnahmt,

393 644 „ verausgabt,

so daß durchschnittlich 8 692 Ji neue Gelder zur freien Verfügung
standen.

Das Bruttoerträgnis der Immobilien ist 30,6%, der Reinertrag 17 %%•

Die hier angegebenen Verhältnis zahlen lassen den Rhythmus noch nicht
erkennen, man muß sie für ein paar Jahre hintereinander berechnen und zum
Vergleich auch die genau ebenso berechneten Zahlen anderer Banken heran-
ziehen (vgl. auch S. 206).

Seit 1. Januar 1909 bis zum Ausbruch des Weltkrieges
veröffentlichten die Berliner Großbanken — mit Ausnahme der
Berliner Handelsgesellschaft — Zwischenbilanzen in zweimonat-
lichen Zwischenräumen; ihnen hatten sich die bedeutenderen
Provinzbanken angeschlossen. Diese Zweimonatsbilanzen wurden
vom 1. Januar 1912 ab nach einem neuen ausführlicheren Schema
aufgestellt, ein Schema, das den Forderungen teilweise gerecht
wird, die in der Bankenquete und in der Presse gestellt*) wur-
den. Es soll dem freien Ermessen jeder Bank überlassen bleiben,
bei ihren Veröffentlichungen noch über den Inhalt dieses Schema
hinauszugehen. Eine Schematisierung des Gewinn- und Verlust-
Kontos wurde nicht verlangt.

Mit Recht schrieb die Frankfurter Zeitung (1. April 1909)
beim erstmaligen Erscheinen der Zweimonatbilanzen;

Zum ersten Male lernt man also den Status der Großbanken n;cht
nur im Sonntagsgewande des Jahresabschlusses kennen, kunstvoll frisiert
und hergerichtet, sondern man ist in der Lage, die Banken bei der Arbeit
zu verfolgen, allerdings ohne daß man deshalb zu der Illusion berechtigt
wäre, sie nun wirklich ohne Puder und Schminke im Werktagskleide zu
sehen. — Die bekannten Toilettekünste sind zwar um so schwieriger an-
zuwenden, je häufiger man sie braucht, aber unmöglich sind sie nicht;
auch in den Zweimonatsbilanzen behalten die Zahlen die Fähigkeit, viel
zu verschweigen und wenig zu verkünden.

Ausführlich äußerte sich dieses angesehene Finanzblatt
(28. Februar 1911) zu dem neuen Schema wie folgt;

Aktiva	Schema seit 1912. (Vgl. S. 232.)	Passiva

1.	Nicht eingezahltes Aktienkapital. 1. Aktienkapital.

2.	Kasse, fremde Geldsorten und 2. Reserven.

Kupons.

i) Vgl. Plutus 1911, S. 163 ff.

272

Bankbilanzen.
        <pb n="277" />
        ﻿Bankbilanzen.

273



Aktiva.

Schema seit 1912.

Passiva

3.	Guthaben bei Noten- und Ab-
rechnungs- (Clearing- )banken.

4.	Wechsel u. unverzinsliche Schatz-
anweisungen;

a)	Wechsel (mit Ausschluß von
b, c und d) und unverzinsliche
Schatzanweisungen des Reichs
und der Bundesstaaten;

b)	eigene Akzepte;

c)	eigene Ziehungen;

d)	Solawechsel der Kunden an
die Order der Bank;

5.	Nostroguthaben bei Banken und
Bankfirmen.

6.	Reports und Lombards gegen
börsengängige Wertpapiere.

7.	Vorschüsse aut Waren undWa-
ren-Verschiffungen, davon am
Bilanztage gedeckt:

a)	durch Waren, Fracht- oder
Lagerscheine;

b)	durch andere Sicherheiten.

8.	Eigene Wertpapiere:

a)	Anleihen und verzinsliche
Schatzanweisungen des Reichs
und der Bundesstaaten;

b)	sonstige bei der Reichsbank
und anderen Zentralnotenban-
ken beleihbare Wertpapiere;

c)	sonstige börsengängige Wert-
papiere.

d)	sonstige Wertpapiere.

9.	Konsortialbeteiligungen.

10.	Dauernde Beteiligungen bei an-
deren Banken und Bankfirmen.

11.	Debitoren in laufender Rech-
nung:

a)	gedeckte;

b)	ungedeckte.

12.	Bankgebäude.

13.	Sonstige Immobilien.

14.	Sonstige Aktiva.

Außerdem: Aval- und Bürgschafts-

debitoren (vor der Linie).
Leitner, BuehhaUung «sd EiloDxkmtde,

3.	Kreditoren;

a)	Nostro-Verpflichtungen;

b)	seitens der Kundschaft bei
Dritten benutzte Kredite;

c)	Guthaben deutscher Banken
und Bankfirmen;

d)	Einlagen auf provisionsfreier
Rechnung:

I.	innerhalb 7 Tagen fällig;

II.	darüber hinaus bis zu drei
Monaten fällig;

III.	nach drei Monaten fällig;

c)	sonstige Kreditoren:

I. innerhalb 7 Tagen fällig;
II. darüber hinaus bis zu drei
Monaten fällig;

111.	nach drei Monaten fällig.

4.	Akzepte und Schecks:

a)	Akzepte;

b)	noch nicht eingelöste Schecks,

5.	Sonstige Passiva.

Außerdem: Aval- und Bürgschafts-
Verpflichtungen (vor der Linie);
eigene Ziehungen (vor der Linie),
davon für Rechnung Dritter;
weiterbegebene Solawechsel der
Kunden an die Order der Bank
(vor der Linie).

6-u. 7. Aufl.	iS
        <pb n="278" />
        ﻿274

Bankbilanzen.

Die Einführung einer besonderen Rubrik für das nicht cingezahlte
Aktienkapital ist erfolgt, um in den Fällen, in denen das Aktienkapital
einer Bank nicht voll eingezahlt ist, denjenigen Betrag ersichtlich zu machen,
der von der Bank noch eingefordert werden kann. Die Guthaben bei jNoten-
und Clearingbanken sollen von der Kasse usw. getrennt werden, um ein
Urteil darüberzu ermöglichen, wie weit die einzelnen Banken für ihreVer-
pflichtungen eigene Barbestände halten. Unter die Rubrik fallen in erster
Reihe die Guthaben bei der Reichsbank und den Privatnotenbanken. Unter
Clearingbanken sind Institute wie z. B. die Bank des Berliner Kassen-
vereins und die Frankfurter Bank zu verstehen. Ebenso sollen auch die
Guthaben auf Postscheckkonto in dieser Rubrik Aufnahme finden. Guthaben
bei derartigen ausländischen Banken sollen nur insoweit aufgenommen
werden, als sie von ausländischen Zweigniederlassungen deutscher Banken
in Zentralnoten- und Clearingbanken an ihrem Platze gehalten werden.
[Diese Guthaben sind mit Rücksicht darauf einbezogen worden, weil einzelne
deutsche Banken im Ausland, z. B. in London, Filialen haben.] Für diese
Filialen haben die Guthaben bei den entsprechenden Instituten im Ausland,
z. B. bei der Bank von England, die gleiche Bedeutung wie im Inland die
Guthaben bei derartigen ausländischen Banken, z. B. bei der Reichsbank.
Aus den gleichen Erwägungen ist bei den eigenen Wertpapieren mit Rück-
sicht auf die ausländischen Filialen bei der Rubrik: sonstige bei der Reichs-
bank beleihbare Wertpapiere der Zusatz „und anderen Zentralnotenbanken“
eingefügt worden, weil diese Filialen im Interesse ihrer Liquidität einen
Bestand an derartigen Papieren vorrätig halten, gegen die sie sich im Aus-
land in der gleichen Weise Geld beschaffen können wie die Banken im
Inland durch Beleihung von Wertpapieren bei der Reichsbank, Da jedoch
im übrigen für das Halten solcher Wertpapiere die gleichen Beweggründe
nicht vorliegen, so ist die Vereinbarung getroffen worden, daß bei ausländi-
schen Zentralnotenbanken beleihbare Wertpapiere nur insoweit aufge-
nommen werden sollen, als sie sich im Besitz von Zweigniederlassungen
deutscher Banken am Sitz der betreffenden Zentralnotenbank befinden.

Aus dem Wechselbestande sollen in Zukunft die von der Bank selbst
akzeptierten sowie die von ihr ausgestellten Wechsel und die von den Kunden
an die Order der Bank ausgestellten Solawechsel — soweit sie sich noch
im Portefeuille der Bank befinden — ausgeschieden und in besonderen
Rubriken nachgewiesen werden. Für diese Trennung ist der Gesichtspunkt
maßgebend gewesen, daß solche Wechsel, deren Ausstellung unter Um-
ständen nur zwecks Flüssigmachung der Debitoren erfolgt, nicht ohne
weiteres mit den übrigen von der Bank diskontierten Wechseln auf eine
Stufe gestellt werden können. Da andererseits derartige Wechsel von der
Bank auch weiter begeben werden können, so würde die Angabe darüber,
wieviel derartiger Wechsel sich im Bestände der Bank selbst befinden,
keinen Aufschluß darüber geben, in welchem Umfange die Bank aus solchen
Wechseln Verpflichtungen übernommen hat. Das ist aber gerade für die
Beurteilung des Status einer Bank von erheblicher Bedeutung. Infolgedessen
        <pb n="279" />
        ﻿Bankbilanzen.

276

sollen in Zukunft, während bisher nur die von der Bank akzeptierten Wechsel
in der Bilanz unter den Passiven veröffentlicht wurden, auch alle von ihr
gezogenen Wechsel und ebenso die von den Kunden an ihreOrder ausgestellten
von der Bank weitergegebenen Solawechsel in der Bilanz bei den Verbindlich-
keiten ersichtlich gemacht werden. Da die Bank durch ihr Akzept selbst
eine Zahlungsverpflichtung übernimmt, so erscheinen die Akzepte in der
Bilanz als ein besonderer Passivposten, dem unter den Aktiven Forderungen
in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Dagegen handelt es sich bei den
eigenen Ziehungen und den in Frage stehenden Solawechseln nur um Even-
tualverbindlichkeiten, die daher in der Bilanz vor der Linie auszuwerfen
sind. Bei den eigenen Ziehungen sollen diejenigen besonders hervorgehoben
Werden, welche die Bank für Rechnung Dritter ausgestellt hat, weil sie sich
von solchen Wechseln unterscheiden, die sie zum Beispiel auf ihre Kunden
gezogen hat. Für die Ausdehnung der Publikation auf die eigenen Ziehungen
und die Solawechsel, die in vielen Gebieten des Reiches an die Stelle der
Bankakepte treten und gleich diesen in vielen Fällen einen durchaus legi-
timen Charakter tragen, war im übrigen die Erwägung maßgebend, daß die
Beobachtungen über die Entwicklung der Akzeptverbindlichkeiten unserer
Banken, deren Zunahme in den letzten Jahren die Aufmerksamkeit auf sich
gezogen hat, für die Öffentlichkeit damit eine wichtige Ergänzung finden.
Von den Guthaben bei Banken und Bankfirmen sollen in Zukunft, ab-
gesehen von den Guthaben bei Noten- und Clearingbanken, durch die Be-
zeichnung „iVostroguthaben“ die Reserven hervorgehoben werden, während
solche Forderungen, die auf der Erteilung von Darlehen beruhen und daher
als weniger liquide anzusehen sind, unter den Debitoren verbucht werden
sollen. Bei den Reports und Lombards ist der Zusatz „gegen börsengängige
Wertpapiere“ gemacht worden, um zum Ausdruck zu bringen, daß es sich
dabei nur um die Beleihung von Wertpapieren handelt, die an Börsen des
In- oder Auslands zugelassen sind. Bei den Vorschüssen auf Waren und
Warenverschiffungen soll durch eine besondere Angabe ersichtlich gemacht
werden, wieviel am Bilanztage tatsächlich durch Waren oder durch Doku-
mente gedeckt ist, wobei die Vereinbarung getroffen wurde, daß die Aus-
händigung zu getreuen Händen nicht als Deckung gelten soll. Von un-
gedeckten Vorschüssen sollen nur solche in Frage kommen, bei denen die
Ware in bestimmten Quantitäten innerhalb kurzer Zeit in den Pfandbesitz
der Bank übergeht. Der Bestand an eigenen Wertpapieren soll künftig ein-
gehend spezifiziert werden, und zwar sollen dabei die Anleihen und verzins-
lichen Schatzanweisungen des Reichs und der Bundesstaaten in einer be-
sonderen Gruppe hervorgehoben werden. Im übrigen sind noch die börsen-
gängigen Wertpapiere besonders hervorzuheben. Zu dauernde Beteiligungen
bei anderen Banken und Bankfirtnen ist zu bemerken, daß darunter vor allem
die Beteiligungen fallen, die in der Form des dauernden Besitzes von Aktien
erfolgt sind, in den Vereinbarungen ist dies ausdrücklich ausgesprochen
worden, damit nicht der Besitz an solchen Aktien unter die eigenen Wert-
papiere eingereiht wird. Die Debitoren in laufender Rechnung sollen fortan

(Fortsetzung S. 281.)

18'
        <pb n="280" />
        ﻿







Bankbilanz«!).

Gewinn- und Verlustkonto

		St. Peters bürg	-	Filialen		Total	
		Rubel	|K	Rubel	K	Rubel	K
	Unkosten-Konto:  Gehalte u. Gratifik. an die Beamten	742 001	49	1 638 500	72	2 380 502	21
	Beitrage zur Beamten-Spar- und Unterstützungskasse		103 201	09			103 201	09
	Gehalte u. Gratifik. an die Kontor- und Kassendiener u." Fahrgelder	102 064	32	469 359	27	589 423	59
	Gildensteuer u. sonsitige Abgaben	14 961	94	90 679	73	105 641	67
	Miete, Heizung, Beleuchtung und Remonte *)		80 123	43	369 259	27	449 382	70
	Bücher, Kontor-Utensilien, Blan- ketfs usw		83 133	82	203 724	95	286 858	77
	Publikationen		25 941	78	14 615	66	40 557	44
	Porto, Depeschen, Notarspesen und diverse Unkosten		118 969	08	356 761	37	475 730	45

An die Revisions-Kommission per
1910, laut Beschluß der General
Versammlung der Aktionäre vom

26. März 1911................

Reichs-Gewerbesteuer...........

Sonstige Steuern und Abgaben ..

An die Diskontokomitees........

Amortisation der Bankgebäude ..
10% Amortisat. auf Einrichtungs-
kosten der neuen Filialen......

Tantiemen in den Filialen......

Gewinn ....
Eingegangen auf früher abgeschrie-
bene Forderungen...............

1 288 396

10 000
402 149
7 997

77 985

83 295
4 007 007

95

50

5 876 83212 2

4 007 007

5 683

3142 900

167 922
30 035

4 444 720

8166177

4 444 720

73 999

97

72

66

86

4 431 297192

10 000
570 072
7 997
30 035
77 985

83 295
8 451 727

14 043 ÖTÖP

5»

8 451 727 72
79 682 63

Abzüglich zweifelhafter Forderung	4 012 690  704 289	57	4 518 719  1 533 300	83  64	8 531 410 40  2 237 589 64
	8 308 401(57		|	2 985 419|19		6 293 820 70

An die Direktoren der Bank, laut Übereinkunft............

Davon ab, laut § 73 der Statuten;

5 % dem Verwaltungsrat....................R. 302 103,40

2% dem Aufsichtsrat....................... „ 120 841,36

15 % den Beamten........................... ,, 242 868.48

Zur Verfügung der Aktionäre..............

251 752183

6 042 067193

665 813

5 376 254

M Darunter die dem Zinsen-Konto kreditierten Zinsen auf die Bank-
gebäude im Betrage von R. 93 846,44 (siehe eingenommene Zinsen).

Bankbilanzen

277

per 3l. Dezember 1911.	Kredit

	St. Peters bürg		Filialen		Total	
	Rubel	K	Rubel	K	Rubel	K
Zinsen-Konto:						
Eingenommene Zinsen;						
Diskonto-Zinsen			854 464		5 905 258	21	6 759 722	21
auf Handelsver-						
bindlichkeiten...	—		72 710	72	72 710	72
aut verloste Effek-						
ten und Kupons	188	45	12 606	01	12 794	46
Zinsen auf Vorschüsse ,,on call“ u.						
auf andere Rechnungen gegen						
Unterpfand von Wertpapieren .	1 761 465	84	2 688 659	99	4 450 125	83
Zinsen auf Vorschüsse „on call“						
gegen Unterpfand von Waren,						
Wechseln u. Handelsverbindlich-						
	—	—	2 581 584	01	2 581 584	01
Zinsen auf Vorschüsse auf fest. Ter.	5 731	61	90 436	26	96 167	87
Zinsen auf Vorschüsse gegen Unter-						
pfand von Frachtbriefen und						
Konnossementen 		—	—	630 256	32	630 256	32
Effekten-Zinsen 		1 635 029	85	366 892	57	2 001 922	42
Zinsen auf Devisen und Sorten. .	358	48	76 393	97	76 752	45
Rechnungen mit den						
Korrespondenten und Filialen .	3 197 760	07	2 852 042	09	6 049 802	16
Zinsen auf laufende Rechnung in						
anderen Banken 		6 477	58	6 237	28	12 714	86
Zinsen auf die Bankgebäude ....	93 848	44	—	—		
Reineinnahme vom Bankgebäude					&gt; 120 474	32
in Moskau 		26 620	88	—	—	)	
	7 581 950j20		15 283 077	43	22 865 027	63
Gezahlte Zinsen						
Zinsen aut Scheck-Konti		1 183 489	14	3 984 364	74	5 167 853	88
sofort kündbare Einig.	129 956	85	44 681	79	174 638	44
Termin-Einlagen		600 537	21	1 327 456	20	1 927 993	41
"	" Spezial-Rechnungen .	433 963	38	140 908	36	574 871	74
Rechnungen mit den						
Korrespondenten...	2 071 807	69	2 517 831	20	4 589 638	89
, das Kapital der Beam-						
ten-Spar- u. Unter-						
stützungs-Kasse....	54 495	62	—	—	54 495	62
, der Filiale an die Zentrale .	—	—	2 205 747	89	2 205 747	89
	4 474 249	69	10 220 990	18	14 695 239	87
Rest der Zinsen ...	3 107 700	51	5 062 087	25	8 169 787	76
Provisions-Konto		924 233	57	2 240 675	98	3 164 909	50
Eflekten-Konto		1 691 648	85	510 585	bb	2 202 234	41
Devisen- und Sorten-Konto		150 612	29	352 829	12	503 441	41
Dividende nro 1900			2 637	—	—	—	2 637	—
1 5 876 832		22	8 166 177|86|14 043 010			08
        <pb n="281" />
        ﻿278

Bankbilanzen.

Aktiva

Bilanz

St. Peters- burg		Filialen	
Rubel	K	Rubel	K
3 765 331	64	8 21713t	86
12 840 367	90	96 649 086	09
4 102 15t	18	17 857 174	77
	zu		
		1 359 647	18
2 110 969	54	531 548	63
19 947 163	36	44 397 645	07
—	—	31 156 659	27
—	—	7 009 832	10
	—	2 281 669	85
53 805	_	792 820	50 1
34 407	—	243 178	30 \
—	—	27: 953	-/
—	—	8 266 573	59
17 139 917	54	4 071 625	29
15 029 875	02	4 634 624	37
192 166	23					
131 830	29	1 969 734	4C
8 245 589	22	470 531	72 )
37 113 509	10	16 032 497	09
3 245 524		12 281 962	43
16 818 644	65	30 450 326	j  73
6 305 159	71	6 294 544	40
6 660 928	97	12 589 843	39
64 066 085	89	8 649 049	&gt;8
10 844	35	25 847	18
749 659	03	—	
3 450-		—	
6 118 733	38	. _	
404 383	Tj	1 602 025|02	

Total

Kassa................

Diskontierte Wechsel

und Kupons................

Diskontierte Verbindlichkeiten .,
Vorschüsse auf sofortige Kündi
gung (on call) gegen Ünterpfanc
garantierter Wertpapiere ...
ungarantierter Wertpapiere .

von Waren............

von Wechseln.........

------------- —	o

Unterpfand;
garantierter Papiere ...
ungarantierter Papiere.

von Waren.................

Vorschüsse gegen Unterpfand von
Frachtbrief, u. Konnossementen
Effekten &gt;)

garantierte...............

ungarantierte.............

Beteiligungen an industriellenSyn-
dikaten, laut Spezifikation ...

Devisen und Sorten.............

Korrespondenten:

Loro-Konten:

gegen Unterpfand gar.Wertp.
„	..	Ungar Wp.

„	„	von Waren

,,	„	v. Handeis-

verbindlk.

Blanko-Kredite...............

Nostro-Konten................

Rechnung der Zentrale mit den

Filialen.....................

Bestand an Wechselpapier.......

Einrichtungskosten d. neuenFilial.
Ausstehende Einzahlungen aut 23
Aktien d. Bank, Emission 1911.
Bankgebäude in St. Petersburg u.

in den Filialen..............

Interims-Konto ................

11 982 471
109 489 453
21 959 333

50

99

■95

58 101 88
1 359 647 18

112 435 487

1?97 163
8 266 573

40 876 042

192 166
2101564

19 250 772

72 715 135
36 691
749 659

3 450

6 118 733
2 306 408

82

80

|59

22

23

77

05

96

17

83

03

3»

!59

») Inkl. R. 24 000 000,-
in Fonds anzulegen sind.

| 225 106 849|B1 [323 450 297|33| 548 557 14~6j94

die laut § 75 der Statuten für das Reservekapita*

Bankbilanzen.

279

31. Dezember 1911.

Passiva

Aktien-Kapital:

192 000 Aktien ä 250 Rbl. .. .

Reserve-Kapital...............

Reserven:

a)	Spezial-Reserve...........

b)	Gewinnvortragfrüherer Jah-
re zur Verfüg, d. Aktionäre

Amortisations-Kapital der Bank-
gebäude .......................

Einlagen auf Scheck-Rechnungen

Sofort kündbare Einlagen......

Einlagen auf feste Termine ....
Korrespondenten:

Loro-Konten..................

Nostro-Konten................

Rechnung der Filialen mit d. Zent.
Beamten-Spar- u.Unterstützungs-

Kasse........................

Steuern:

auf Spezialrechnungen........

auf Einlagezinsen ...........

Auf die Bank gezogene Tratten.
Noch nicht erhobene Dividende

r früherer Jahrgänge..........

Zinsen für das Jahr 1912......

in terims-Konto...............

Tantiemen in den Filialen.....

Tantiemen des Verwaltungs- und
Aufsichtsrats und der Beamten
Zur Verfügung der Aktionäre, Ge-
winn für 1911 ................

St. Peters- burg		Filialen		Total	
Rubel	K	Rubel |K		Rubel	K
48 000 000					48 000 000	
24 000 000	—			24 000 000	
3 440 300			—			
				\ 3 693 207	72
252 907	72	—	—	j	
822 094	57	—			822 094	57
36 793 666	21	115 467 941	52	1	
2 447 420	0:,	755 396	—	197 535 230	11
12 375 775	47	29 695 030	08	)	
54 920 841	09	50 242 978	09	105 163 819	18
25 563 903	32	50 166 219	43	77 730 122	75
8 165 550	80	62 643 090	90	80 808 641	70
1 071 079	81	—	—	1 071 079	81
20 193	67	22 504	64	l	
134 700	22	226 725	26	/	404 123	79
268 819	09	11 312 023	11	11589842	20
44 938	27			—	44 938	27
184 153	76	1 285 117	60	1 469 271	36
306 684	02	1 £43 672	19	1 55 0 356	21
	—	380 598	51	380 598	41
917 566	07	—		917 566	07
5 376 254	69			5 376 254	69

| 225 106 849|61

|323 450 29713: | 548 557 146|94
        <pb n="282" />
        ﻿280

Bankbilanzen.

Schließlich lassen wir die Abrechnung der Petersburger
Internationalen Handelsbank folgen, deren Ertragsbilanz durch
eine fast allen Ansprüchen genügende Spezialisierung ausge-
zeichnet ist (S. 276 ff.).

Die Schlußbilanz wäre zweckmäßig durch eine aus den
fünf Zwischenbilanzen des gleichen Jahres berechnete Durch-
schnittshila.nz zu ergänzen (vgl. Geschäftsbericht der Hildes-
heimer Bank); eine eigenartige Durchschnittsbilanz berechnet
die Baseler Kantonalbank wie folgt:

Durchschnitts-Bilanz und Rentabilitäts-Berechnung für 1912.

	Durchschnittliches Kapital				Ertrag					
	Soll		Haben					uasien		
	Fr.	C.	Fr.	C.	Fr.	C.	0/  /o	Fr.	C.	%
Kassa		472 746	—	. 			—	—	—	—		—
Banken inkl. Gi- ro-Konti ....	1 970 389	_	5 742 063	_	28 836	52	1,46	109 457	18	2."
Portet. - Schweiz.	20 326 594	—	—	—	850 448	84	4,18	—	—	—•
,, -Ausland.	943 440	—	—	—	55 965	34	5,93	—	—	--
„ -Lombard	7 932 179	—	—	—	367 609	50	4,63	—	—	
Hypothekar-Obi.	107 056 996	—	—		4 747 582	77	4,43	—	—	—
Kredit-Obligat. .	2 979 458	—	—	—	138 891	60	4,66	—	—	—
Bürgschatts-Darl.	617 781	—	—	—	33 232	50	5,38	—	—	—■
Hinterlags-Darl..	4 610 036	—	—	—	234 059	54	5,07	—					
Akz pt-Kredite .	1 987 917	—	—	—	—	—	—	' 				—
Effekten		2 796 530	—	—	—	133 272	08	4,76	—					
Immobilien		997 920	—	—	—	15 816	05	1,58	—					
Sparkassa			—■	16 289 776	—	—	—	—	603 216	07	3,71
Akzeptationen ..	—	—	2 311 401	—	—	—	—	—	—	—
Kontokorr.-Krd.	—	—	21 609 892	—	—	—	—	781 241	49	3,62
Obligationen ...	—	—	84 060 708	—	—	—	—	3 388 816	25	4,03
Provisionen		—	—	—	—	87 221	20	—	—			—
Dotationskapital	—	—	20 000 000	—	—	—	—	775 000			3,87
Reservefonds I..	—	—	2 950 000	—	—	—	—	—			—
H		—	100 000	—	—	—	—					—
Pensionsfonds...	—■	—	168 985	—	—	—	—	6 759	40	4,"
Kranken- und Untersttz.-F. .			_	28 024	_				1 120	95	4,
Diverse Konti ..	298 863	—	—	—	—	—	—	—				—
Brutto-Gewinn ..	—	—	—	—	—	—•	—	1 027 324	60	
	152 990 849	—	152 990 849	—	6 692 935	94	—	6 692 935	94	
Durchschnittlich, zinstrag- Kap.	150 231 323	—	147 629 448	—	—		J4.40	—		3,84
        <pb n="283" />
        ﻿Bankbilanzen.

281

(Vgl. S. 275.)

in gedeckte und ungedeckte getrennt werden. Von den weitgehenden Forde-
rungen, bei den gedeckten nach der Art der Unterlagen zu unterscheiden,
ist Abstand genommen worden, weil der praktischen Durchführung erheb-
liche Schwierigkeiten entgegenstehen, während der Nutzen demgegenüber
nur als ein geringer zu bezeichnen ist. Bei den Avaldebitoren und sinngemäß
bei den Avalverpflichlungen ist die Ausdehnung auf entsprechende, aus der
Übernahme von Bürgschaften herrührende Forderungen und Verpflichtungen
durch die Abänderung des Wortlauts ausdrücklich hervorgehoben wordep
Eingehende Verhandlungen haben über die Veröffentlichung der
fremden Gelder stattgefunden, denen bei den Bilanzbesprechungen in der
Öffentlichkeit besonderes Interesse gewidmet wird. Bei ihrer Veröffent-
lichung sind daher für das neue Schema ganz erhebliche Erweiterungen ver-
einbart worden. So sollen in Zukunft die Nostroverpflichtungen, die seitens
der Kundschaft bei Dritten für Rechnung der Bank benutzten Kredite
sowie die Guthaben deutscher Banken und Bankflrmen von der Masse der
übrigen fremden Gelder getrennt und unter besonderen Titeln ausgewiesen
werden. Die Angabe der Nostroverpflichtungen soll einen Anhalt dafür ge-
währen, in welchem Umfange die Banken sich die zur Befriedigung der an
sie gestellten Ansprüche erforderlichen Mittel bei der Reichsbank, der See-
handlung oder sonstigen Kreditquellen im In- und Ausland beschaffen
müssen. Da von diesen Verpflichtungen diejenigen zu unterscheiden sind, die
die Bank im Interesse ihrer Kundschaft dadurch übernimmt, daß sie der
letzteren Kredite bei anderen Bankinstituten zur Verfügung stellt, so ist für
derartige Verpflichtungen eine besondere Rubrik geschaffen worden. Die
Veröffentlichung der Guthaben deutscher Banken und Bankfirmen soll er-
kennen lassen, wieweit von derartigen Instituten im Inland Reserven bei
anderen Banken unterhalten werden. Die hiernach übrig bleibenden fremden
Gelder sollen in Zukunft getrennt werden in Einlagen auf provisionsfreier
Rechnung und sonstige Kreditoren, während bisher die fremden Gelder über-
haupt nur— und dies auch nur von einer Reihe von Banken — in Depositen
und Kreditoren getrennt wurden. Bei dieser Trennung hat es indes an
einheitlichen Grundsätzen völlig gefehlt. Der Begriff Depositengelder, der
keineswegs feststeht, ist von den Banken in der verschiedensten Weise aus-
gelegt worden. Um nach Möglichkeit in Zukunft eine größere Überein-
stimmigkeit zu erzielen, ist im neuen Schema die Bezeichnung „Depositen“
durch das deutsche Wort „Einlagen" ersetzt worden, das von einzelnen
Banken schon bisher angewandt wurde und den Charakter der im allgemeinen
unter den Depositen verstandenen Gelder klarer zum Ausdruck bringt. Die
Abgrenzung dieser Gelder hat durch den Zusatz „auf provisionsfreier Rech-
nung“ noch eine Ergänzung erfahren, weil es sich bei diesen Geldern meist
um provisionsfreie Konten handeln wird. Es soll indes damit nicht aus-
gesprochen sein, daß alle provisionsfreien Konten in dieser Rubrik Auf-
nahme finden. Im einzelnen sind für die Grundsätze bei der Trennung der
Einlagen von den sonstigen Kreditoren, die künftig allgemein durchgeführt
        <pb n="284" />
        ﻿282

Bilanzen der Hypothekenbanken.

werden soll, besondere Vereinbarungen getroffen worden. In der Haupt-
sache sollen als Einlagen solche Gelder aufgenommen werden, die aus eigener
Initiative der Gläubiger der Bank zur Verzinsung überlassen sind, und zwar
auf Konten, die in der Regel im Kredit bleiben und nicht ins Debet über-
gehen werden. Dagegen sollen die börsenmäßig genommenen Ultimo- und
Termingelder sowie Gelder, gegen die von der Bank Depots gestellt werden,
nicht als Einlagen, sondern unter den Kreditoren verbucht werden, so-
fern sie nicht unter 3a oder 3c fallen. Von besonderer Bedeutung mit
Rücksicht auf die Forderungen der Öffentlichkeit ist die im neuen Schema
vorgesehene Bekanntgabe der Kündigungsfristen, und zwar sowohl bei den
Einlagen wie bei den sonstigen Kreditoren, auch jedesmal in drei nach der
Fälligkeit der Gelder getrennten Gruppen. Für die Beurteilung der Liquidi-
tät der Banken ist mit diesen Spezifikationen in Zukunft eine weitere wert-
volle Grundlage gegeben. Die bisher in einer Gruppe ausgewiesenen Ver-
bindlichkeiten aus Akzepten und noch nicht eingelösten Schecks sollen i»
Zukunft getrennt werden.

21. Abschnitt.

Die Bilanzen der Hypothekenbanken1).

Für die Hypothekenbanken mit gemischtem Geschäfts-
betrieb ist eine bilanzmäßige Trennung des Hypothekengeschäfts
von den übrigen Bankgeschäften erforderlich.

1.	Es werden für die Hypotheken und für die Bankabteilung
vollständig getrennte B. veröffentlicht. Die Addition der in
beiden B. selbständig nachgewiesenen Gewinne gibt den Ge-
samtgewinn der Bank; beispielsweise Vereinsbank in Nürn-
berg, die die B. ihrer Bankabteilung als „Generalbilanz“ be-
zeichnet. (S. 283fal, a2, bl, b2.)

2.	Es können ungeteilte B. veröffentlicht werden, die aber
Ertrag und Bestände innerhalb des einheitlichen Bilanz- und
Ertrags-Kontos trennen; z. B. Aktiengesellschaft für Boden-
und Kommunalkredit in Elsaß-Lothringen. (Vgl. S. 286f. cl, c2.)

Das Hypothekenbankgesetz (13. Juli 1899) enthält die die
aktienrechtlichen Bestimmungen ergänzenden Vorschriften über
die Buchführung, die B. und Geschäftsberichte der Hypotheken-
aktienbanken im § 24 (Bilanz), §§ 25—26 (Disagio), § 27 (Ge-

1) Über die Technik des Hypotheken- und Pfandbriefgeschäftes vgl-
mein „Das Bankgeschäft und seine Technik“, S. 379—423, Vgl. auch
1. Abschnitt dieses Buches (Filialen).
        <pb n="285" />
        ﻿Bilanzen der Hypothekenbanken.

283

mim- und Verlustrechnung), § 28 (Geschäftsbericht). Trotz
dieser Vorschriften sind die B. der deutschen Hypothekenbanken
nicht nach einem einheitlichen Schema aufgestellt.

Die Jahresbilanz einer Hypothekenbank hat insbesondere
in getrennten Posten zu enthalten;

i. Den Gesamtbetrag der zur Deckung der Hypotheken-
pfandbriefe bestimmten Hypotheken und Wertpapiere. Die
meisten Banken geben in der Hauptspalte den Gesamtbetrag
der Hypotheken, in der Vorspalte oder im Text der B. die zur
Deckung der Hypothekenpfandbriefe geeigneten Hypotheken.

al) General-Bilanz Vereinsbank für 31. Dezember 1910

Soll	M	3t
Kassa-Konto		466 152	33
(Es folgen Bestände der Bank)  Effekten des allgemeinen Reservefonds		899 981	40
gesetzlichen Reservefonds		5 626 809	80
„ Spezial-Reservefonds 			4 000 002	25
„	„ Pensionsfonds	„				1 061 823	62
Hypotheken-Abteilung		6 914 800	—
Gewinn für 1910		1 760 947	29
Immobilien-Konto (Bankgebäude)		584 558	79
	36 969 477(60	

Aktien-Kapital

Haben

Kassenschein-Konto...............

Allgemeiner Reservefonds ........

Gesetzlicher Reservefonds........

Spezial-Reservefonds.............

Pensionsfonds....................

Nicht erhobene Dividende.........

Immobilien- und Baureserve-Konto

Vortrags-Konto...................

Gewinn- und Verlust-Konto......... •

M	3t
18 000 000	
381 268	93
900 000	—
5 626 825	36
4 000 000	—
1 061 887	51
1 503	—
606 921	26
1 827	67
2 761 791	21
36 969 477(60
        <pb n="286" />
        ﻿284

Bilanzen der Hypothekenbanken.

a 2) (Allgemeines) Gewinn- und Verlust-Konto

b 2) Gewinn- und Verlust-Konto

Soll	M.	
Zinskupons-Einlösungs-Konto (im Geschäftsjahre zu ent-		
richtende Pfandbrief-Zinsen) ... .	11 216 310	01
Unkosten-Konto . 				
Allgemeines Zinsen-Konto		AüHc X OA  281 636	01
Bilanz-Konto				
	13 553 027	04

Bilanzen der Hypothekenbanken.

285

für 31. Dezember 1910.

Haben

Vortrag von 1909.......................

Hypotheken-Abteilung...................

(Folgen andere Gewinne.)

M

192 069
1 760 947

-S»

07

29

3 058 387(12

Hypotheken-Abteilung (zu S. 283).

Haben	M.	
Obligat.-Konto: 4prozentige Obligat	 M 130 834 800,—  3^2 prozentige Obligat. , „ 178 740 100,—	309 574 900	—
Obligationen-Einlösungs-Konto		31 587	98
Zinskupons-Einlösungs-Konto		2 940 865	
	452 967	63
Disagio-Reserve-Konto				1 108 807	86
	108 961	70
Talonsteuer-Reserve-Konto		263 643	40
Grundstück-Gewinn-Reserve- Konto 		3 210	49
Vereinsbank- Konto		6 914 800	—
Gewinn- und Verlust-Konto 		1 760 947	29
	323 160 691	35

der Hypotheken-Abteilun g-

Haben

Hypotheken-Zinsen-Konto......

Provisions-Konto.............

Verzugszinsen-Konto..........

	M	
	13 303 507	48
	227 602	67
	21 916	89
	13 553 027	04
        <pb n="287" />
        ﻿286

Bilanzen der Hypothekenbanken.

2.	Den Gesamtbetrag der rückständigen Hypothekenzinsen,
wohl auch der rückständigen Darlehnsbeträge.

3.	Den Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypo-

c 1) Bilanz

Aktiva

Kassa (Bestand einschl. Guthaben bei der Reichsbank und

beim Postscheckamt Karlsruhe)........................

Wechsel (Bestand abzüglich Rückdiskont)................

Bestand einschl. der Werte des Reserve-
fonds, berechnet nach § 261 des Handels-
gesetzbuches ......... JA 2 336 164,07

Effekten	Bestand an eig. Hypo-
thekenpfandbriefen ____________________ „ 1 984 814,—

Bestand an eig. Kom-
munal-Obligationen ... „	421 466,—

Kupons (Bestand an Kupons von Wertpapieren in eigener

Rechnung).........................................

Forderungen aus Lombard-

Korrespon-	geschäften .......... JA 240 266,70

deuten Vorübergehende Konto-

Korrent-Debitoren .... „	161 733,37

Bankgebäude .........................................

Mobilien.............................................

Noch zu verrechnende Posten......,...................

Darlehen ...........................

Hypotheken-

(bis

Gemeinde-

Zinsen ............................

Liquidation........................

Zinsen und Annuitäten-Rückstünde

31. Dezember 1910)...............

Zinsen und Annuitäten fällig am 31. De-
zember 1910............. JA 161 306,18

fällig am 1. Jan. 1911 „ 1 671 590,15

Darlehen...............................

Zinsen ..............

Annuitäten-Rückstände (bis 31. Dezember

1910)...............................

Annuitäten fällig am

31. Dezember 1910____ JA 150 881,66

Annuitäten fällig am
1. Jan. 1911........... „	30 975,28

JA

1 547 512
3 500 013

4 742 444
198 018

402 000
600 000
1

3144
179 435 973
912 862
10 970

54 983

1 832 896 33

3

36

32

04

25

07

35

89

56

26

15

11 155 023
77 198

1 637

181 856

|204 656 535

20

38

58

94

71

Bilanzen der Hypothekenbanken.	287

thekenpfandbriefe nach ihrem Nennwert Und nach Zinssätzen
gruppiert.

4. Die aus der Kapitalanlage und den sonstigen erlaubten

für 31. Dezember 1910 (S. 282 Ziff. 2).

Passiva

Kapital (24 000 Aktien)................................

Gesetzlicher Reservefonds..............................

Spezial-Reservefonds...................................

Hypotheken-Reserve.....................................

Disagio-Reserve........................................

Hypotheken-Provisions-Vortrag .........................

Balon- und Stempelsteuer-Reserve ......................

Aeamten-Pensions- und Unterstützungsfonds..............

Tußerordentlicher Pensionsfonds........................

Kupons (mit Dritten noch zu verrechnende Kupons) ....
Effekten-Kommiss. (mit Dritten noch zu verrechnende Werte)
Noch nicht fälliger Teil der Kupons von Wertpapieren in

eigener Rechnung ...................................

Noch nicht erhobene Dividenden.........................

Hepositen............................... JA 2 106 751,71

Vorübergehende Konto-Korrent-Kreditoren „	588 533,62

Noch zu verrechnende Posten............................

Noch nicht erhobene Beträge von Hypotheken- und Ge-

meinde-Darlehen ...................................

Pfandbriefe im Umlauf 4 %........... JA 37 361 100,—

„	3% %......... „ 132 195 800-

Verloste Pfandbriefe im Umlaut.......................

Verfallene Zinsen von Pfandbriefen (fällige Kupons, ein-
schließlich Kupons per 1. Januar 1911) ...............

Zu bezahlende Zinsen von Pfandbriefen (vom 1. Oktober

1910 bis 1. Januar 1911)............................

Kommunal-Obligationen im Umlaut 4% JA 555 000,—
Kommunal-Obligationen im Umlauf 3)4% ,&gt; 10 173 700,—

Verloste Kommunal-Obligationen im Umlaut.............

Verfallene Zinsen von Kommunal-Obligationen (fällige

Kupons bis 1. Oktober 1910).........................

Zu bezahlende Zinsen von Kommunal-Obligationen (vom

1. Oktober 1910 bis 1. Januar 1911).................

Gewinn- und Verlust-Konto

Vortrag des Vorjahres................ JA 197 068,15

Reingewinn des Jahres................ ,, 1 718 638,29

JA	
9 600 000	—
960 000	—
1 406 947	93
1 200 000	—
790 000	—
150 000	—
80 000	—
561 8-21	22
35 142	—
674 213	80
127 945	73
99 379	03
1 972	—
2 695 285	33
9 812	65
1 576189	57
169 556 900	—
440 600	—
1 365 010	75
534 445	37
10 728 700	—
3 000	—
4 443	75
139 019	87
1 915 706	44

1204 656
        <pb n="288" />
        ﻿288

Bilanzen der Hypothekenbanken.

Nebengeschäften herrührenden Bestände und Verbindlichkeiten,
insbesondere Bestände an Geld, Wechsel, Wertpapieren unter
gesonderter Angabe der eigenen Pfandbriefe und Schuldver-
schreibungen der Bank, Bestände an Forderungen aus Lombard-
geschäften, Guthaben bei Bankhäusern, Verbindlichkeiten aus
der Annahme von Depositengeldern.

5. Den Wert der Grundstücke unter gesonderter Angabe des

c 2) Gewinn- und

Soll

A.	Verwaltungs-Spesen:

Lokalmiete, Steuern, Gehälter, Staatsaufsicht usw...

B.	Provisionen für den Vertrieb unserer Pfandbriefe, Kom-

munal-Obligationen und Einlösung unserer Kupons
G. Reichsstempel auf neu ausgegebene Pfandbriefe und

Kommunal-Obligationen unserer Gesellschaft.......

D. Disagio auf unsere 3y2 % Pfandbriefe.................

B. Gewinn-Saldo.........................................

Ji 2,

421 685 18

104146

92

47 775
171 819
1 915 706

44

J 2 661 231(54

Bilanzen der Hypothekenbanken.

289

Wertes der Bankgebäude. Nur zur Vermeidung von Verlusten
än Hypotheken oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen ist
einer Hypothekenbank der Erwerb von Grundstücken gestattet.
Ein großer immobiler Besitz neben dem Bankverwaltungs-
gebäude würde auf geringe Vorsicht bei der Beleihung schließen
lassen; doch kann durch Vorschiebung von Strohmännern, wenn
es erforderlich ist, ein solch hoher Betrag vermindert werden.

Verlust-Konto (zur Bilanz S. 286).

Haben

A.	Vortrag von 1909...................

B.	Hypotheken- und Kommunal-Darlehen:

1.	Zinsen aus Hypotheken-Darlehen .

ab: Zinsen der Pfandbriefe......

2.	Zinsen aus Kommunal-

Darlehen ......... M 450 735,46

ab Zinsen der Kom-
munal-Obligationen . „ 365 863,37

3. Hypotheken-Provisionen und Rück-
zahlungs-Entschädigungen ..........

C. Bankgeschäft:

1. Zinsen aus Wechsel verkehr...... M

Zinsen aus Effektenverkehr .....

Zinsen aus Kontokorrent-Verkehr .

ab: Gezahlte Zinsen im
korrent-Verkehr..........

Konto-

2.	Bank-Provisionen................

3.	Gewinn auf Valuten und Kupons .

4.	Gewinn auf zurückgekaufte Pfand-

briefe und Kommunal-Obligationen
unserer Gesellschaft .........

5.	Kursgewinn auf Wertpapiere in

eigener Rechnung .............

D. Agio aut den Verkauf unserer 4 % Pfandbriefe und

Kommunal-Obligationen............................

B. Nettoerträgnis aus dem Bankgebäude.................

P. Provisions-Reserve für 1910........................

M	7 535	781,22
»&gt;	6 068	039,47
M	1 467	741,75
	84	872,09
M	1 552	613,84
	174	909,84
M	153	039,27
5 J	181	578,36
	13	269,80
M	347	887,52
1»	79	079,90
M	268	807.62
»»	25	211,24
»»	4	436,09
l  &gt;»	129	386,50
&gt;»	5	542,26

197 068

1 727 523

433 561

133 561
29 695
140 000

I

leitner, Buchhaltung und Bilanzkuade. IX. ü. u. 7. Aull,

2 661 231
19

3

15

68

54
        <pb n="289" />
        ﻿290

Bilanzen der Hypothekenbanken.

Der Geschäftsbericht gibt überdies an:

1.	Eine Gliederung der Hypothekardarlehne nach ihrer ab-
soluten Größe in Stufen von 100 000 oder weniger, Anzahl der
Darlehne, Verteilung der Hypothekardarlehne auf landwirt-
schaftliche und städtische Grundstücke, auf Amortisations- und
andere Hypotheken, auf Hypotheken an Bauplätzen und an
unfertigen, noch nicht ertragsfähigen Neubauten. Einzelne
Banken ergänzen diese Angaben durch solche über Gewerbe
und Stand der Darlehnsschuldner.

2.	Die geographische Verteilung der Darlehne, die Auf-
schlüsse über das Arbeitsgebiet der Bank, über das Geldbedürfnis
einzelner Landesteile gibt.

3.	Die Zahl der Zwangsversteigerungen und Zwangsver-
waltungen sowie die Zahl der Fälle, in welchen die Bank Grund-
stücke zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken hat über-
nehmen müssen. Diese Angabe läßt den Grad der Vorsicht
bei der Gewährung eines Darlehns erkennen. Man kann die
Zahl durch Vorschiebung von Strohmännern vermindern,

4.	Verluste und Gewinne beim Wiederverkauf der über-
nommenen Grundstücke.

5.	Die rückständigen Zinsen beim Jahresschluß. Die Banken
führen gewöhnlich den Prozentsatz an, der das Verhältnis zwischen
rückständigen Zinsen und dem Zinsen - Soll charakterisiert.
Z. B. das Zinsen-Soll wäre 3 081 282, rückständig 0,15 % =
M. 37 131. Interessant ist die Gliederung der Zinsenrückstände
hinsichtlich ihrer örtlichen Verteilung zwischen ländlichen und
städtischen Darlehnsnehmern, nach Darlehnsgruppen, ob die
größeren oder mittleren Darlehne in Rückstand bleiben u. a.

6.	Häufig auch den durchschnittlichen Zinsfuß der Hypo-
thekardarlehne.

7.	Das Ergebnis der freihändigen Verkäufe, d. h. das Ver-
hältnis zwischen Kaufpreis und Darlehnssumme als Beweis für
die größere oder geringere Zuverlässigkeit der Wertermittlungs-
grundlagen. Z. B. Darlehnssurame 4,045 Milk, Kaufpreis 6,203
Milk, d. h. das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Darlehn ist
0,65 zu 1 oder die Darlehnssumme betrug 65 % des Verkaufs-
erlöses, in anderen Fällen 57 % u. ä. Ob die Vergleichszahlen
auf die ursprünglichen Darlehnsbeträge oder auf das Restdarlehn
        <pb n="290" />
        ﻿Bilanzen der Hypothekenbanken.

291

sich beziehen, wäre im Berichte anzugeben. Dabei ist zu be-
rücksichtigen, daß sich beim freihändigen Verkauf Einflüsse
geltend machen können — Verkauf unter Verwandten, Not-
lage des Eigentümers, günstige Zahlungsbedingungen —, die
den Verkaufswert herunterdrücken, in anderen Fällen erhöhen,
daß auch die Konjunktur einen mitbestimmenden Einfluß hat.
Man könnte auch die vor der Beleihung festgestellten Werte
und den Veräußerungspreis vergleichen.

8.	Das Ergebnis der Zwangsversteigerungen und das Ver-
hältnis zwischen Steigerungspreis und Darlehnssumme in Pro-
zenten. Bei Subhastationen ist zu berücksichtigen, daß meist-
bietende zweite oder weitere Hypothekengläubiger zwecks Er-
sparnis an Stempelunkosten in der Regel nur die ihnen im Rang
vorausgehenden Hypotheken auszubieten pflegen, daß also die
Versteigerungssummen der Meistgebote keinen Schluß auf den
Verkaufswert der versteigerten Grundstücke zulassen. Mitunter
vereinbaren Hypothekengläubiger über die Höhe des Meist-
gebots.

9.	Die relative Größe der gewährten Darlehne gibt das
Verhältnis zwischen Beleihungswert zum Grundstückswert, der
beispielsweise durch gerichtliche Taxe ermittelt wird.

10.	Über die Verwendung der aufgenommenen Summen
wird selten berichtet. Es wäre interessant zu erfahren, ob die
Darlehnsgelder zu Geschäftszwecken, zu Bauten, zur Ablösung
bestehender Schulden oder anders verwendet wurden.

Das Deckungsverhältnis zwischen Deckungshypotheken und
dem Pfandbriefumlauf berechnet sich wie folgt (beispielsweise):

I.	Deckungsmittel: Hypotheken..................................338,764	Mill-
ab freie Hypotheken....................................................... 3,303	„

335,461 Mill.

plus Staatspapiere nach § 6 des	Hypothekenbankgesetzes	3,581 „

33,042 Mill.

II. Pfandbriefumlauf...................................330,029	Mill.

ab Bestand an eigenen Emissionspapieren	(Nennwert)	...	1,216 „

328,813 Mill

zu gekündigte Pfandbriefe............................... 0,048	,,

328,861 Mill

Auf 100 M. Hypotheken (kommen etwa 97 M. Pfandbriefe.

19*
        <pb n="291" />
        ﻿292

Bilanzen der Hypothekenbanken-

Die bei jeder Hypothekenbank sich wiederholende Erhöhung
des Aktienkapitals findet ihre Erklärung in den gesetzlichen Be-
stimmungen (§ 7), wonach diese Banken Pfandbriefe nur bis zum
15 fachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals und des aus-
schließlich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung
der Pfandbriefgläubiger bestimmten Reservefonds ausgeben
dürfen. Bei zunehmender Ausdehnung des Pfandbriefumsatzes
muß das Aktienkapital erhöht werden, um die Emissionsgrenze
hinaufzusetzen und die Grundlage für ungehinderten Pfandbrief-
verkauf schaffen zu können. Gleichzeitig erhöht auch das Emis-
sionsagio der neuen Aktien die Emissionsgrenze.

Einzelne B. unterscheiden Reserven, d. s. Rückstellungen von
verhältnismäßiger Dauer, wie Immobilienreserve, Disagio-, außer-
ordentliche, gesetzliche Reserven, und Vortragsposten, die all-
jährlich veränderlich und teilweise ausgeschüttet werden, wie
Provisions-, Agioreserve für Gewinne bei der Ausgabe von Pfand-
briefen, Gewinnvortrag.

Die Wertpapiere der Aktivseite sind 1. eigene Emissions-
papiere und 2. andere Wertpapiere. Hypothekenbanken haben
das Recht, ihre eigenen Pfandbriefe anzukaufen, und machen
von diesem Recht häufig Gebrauch, um den Kurs ihrer Pfand-
briefe zu „regulieren“. Den Banken bleibt die Wahl, ob sie
solche aus dem Verkehr gezogenen Stücke vom Umlauf auf
Obligationen-Konto abschreiben wollen, so daß sie weder in der
B. noch in den Halbjahrsveröffentlichungen erscheinen, oder
ob sie die Verbuchung auf Effekten-Konto vorziehen und in der
Jahresbilanz gesondert aufführen (§ 24 Z. 4). Im ersten Falle
wird in Zeiten niedrigen Kursstandes infolge des Unterschiedes
zwischen diesem und dem Nennwert buchmäßig ein erheblicher
Disagiogewinn erzielt werden, an dessen Stelle im Falle des
Wiederverkaufs bei gleichen Zeitverhältnissen ein ebenso erheb-
licher Disagioverlust tritt. Die Verbuchung der zurückgekauften
eigenen Pfandbriefe auf Effekten-Konto verdient den Vorzug.
Die eigenen Emissionspapiere sind wie andere Wertpapiere zu
bewerten, nach § 261 HGB. höchstens zum Börsen- oder An-
schaffungspreis. Die Bewertung der zurückgekauften eigenen
Pfandbriefe mit dem Einlösungskurs entspricht nicht den ge-
setzlichen Bestimmungen.	’
        <pb n="292" />
        ﻿Bilanzen der Hypothekenbanken.

293

Im übrigen ist die Weglassung solcher Pfandbriefe auf der
Aktiv- und auf der Passivseite der B. nicht ungesetzlich. Einzelne

Schema der für Hypothekenbanken typischen Bilanzposten.

Aktiva

A. Darlehnsgeschäfte.

I.	Darlehen:

1.	Hypotheken.

a)	Treuhänder-, Register- oder
Unterlags-Hypotheken, als
Pfandbriefdeckung geeignet.

b)	Freie Hypotheken.

2.	Kommunal-Darlehen.

3.	Kleinbahn-Darlehen,

II. Darlehens-Zinsen:

1.	Rückständige Zinsen.

2.	Am 2./I. fällig werdende Zinsen
(abzüglich der bereits be-
zahlten).

3.	Anteilszinsen, im nachhinein
zahlbar am 1./2., 1./3. usf. des
nächsten Bilanzjahres (Rech-
nungsposten).

B. Anlage der aus dem Pfandbrief-
geschäft zufließenden Mittel.

Hl. Effekten;

Eigene Emissionspapiere,
Rückkauf von Pfandbriefen.

2.	Andere Wertpapiere, im Ge-
schäftsbericht spezifiziert nach
Menge und Gattung, Zins-
scheine, Diskontwechsel, Lom-
barddarlehen, Reichsbank- und
sonstige Bankguthaben.

IV.	Sonstige Bestände:

Debitoren1) (Kontokorrent),Im-
mobilien: a) eigene Verwal-
tungsgebäude, b) sonstige
Grundstücke.

Passiva

A. Pfandbriefgeschäft (Leihkapital
zum Betrieb des Hypothekengeschäfts].
I. Pfandbriefe:

1.	Pfandbriefumlauf; 3% %,

3% %, 4 %, 4% % usf.

2.	Kommunal-Obligationen.

3.	Kleinbahn-Obligationen.

4.	Verloste, noch nicht eingelöste.
II. Pfandbriefzinsen (eigene Pfan ’•

Briefe):

1.	Rückständige, noch nicht prä-
sentierte Zinsscheine.

2.	Am 2./1. fällig werdende Zins-
scheine.

3.	Anteilszinsen der am 1./2.,
1./3., 1./4. usf. fällig werdenden
Zinsen (Rechnungsposten).

B. Vortragsposten und Reserven.

III.	Pfandbriefagio - Reserve nach
§ 26, Darlehensprovisionen (viel-
fach als Provisions-Reserve be-
zeichnet).

IV.	Pfandbriefdisagio-Reserve, Im-
mob ilien-Reserve.

G. Andere Kreditoren *).
        <pb n="293" />
        ﻿294

Bilanzen der Hypothekenbanken.

Debet

a) Gewinn- und

Zinsen auf Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Klein-
bahnen-Obligationen, Zertifikate und inzwischen eingelöste

Depotscheine .........................................

Hypotheken-Zinsen auf Bankgebäude ......................

Geschäftsunkosten inkl. M 147 954,90 für

Steuern und M 7102,— für Staatsaufsicht..	522 827,96

abzüglich vereinnahmter Zuschüsse............ 14 076,60

Ausgaben für Bankgebäude und Inventar.................

Reingewinn..............................................

9 921 478
31 875

37

508 751

36

25 899
2 032 936

[03

,92

t

M (12 520 940

68

Hypothekenbanken vertreten den Standpunkt, daß zurück-
gekaufte eigene Pfandbriefe kein selbständiges Vermögen dar-
stellen und deshalb überhaupt nicht in die B. gehören 1).

Die übrigen Effekten sind entweder Kapitalanlage flüssiger
Mittel (verfügbare Gelder dürfen die Hypothekenbanken durch
Ankauf solcher Wertpapiere anlegen, die von der Reichsbank an*

*) Industrie-Aktienvereine belieben folgende Darstellung unbegebener
Obligationen:

Aktiva	Passiva

Obligationen (Nennwert).., 568 000 Obligationen im Umlauf . M....

Obligationen im eigenen

Besitz............. „ 568 000

Soweit es sich um noch nicht in den Verkehr gebrachte Anleihestücke handelt,
ist die Darstellung nicht einwandfrei; noch nicht kontrahierte Schulden
gehören nicht in die Bilanz.

Bilanzen der Hypothekenbanken.

295

Verlustrechnung (Kritik S. 296).

Kredit

Gewinn-Vortrag.......................................... j

Zinsen auf Hypotheken-, Kommunal- und Kleinbahnen-

Darlehne...............................................

Provisionen auf gewährte und prolongierte

Hypotheken- und Kommunal-Darlehne.........M 369 513,76

•iahresanteil an zurückgestellten Provisionen .. „	75 139,75

Kursgewinn auf Hypotheken - Pfandbriefe,

Kommunal- und Kleinbahn-Obligationen ab-
züglich Emissions- und Begebungskosten . .. M 355 342,38

•Iahresanteil an der Agio-Rückstellung......,,	70172,46

M 425 514,84

180 397
11 441 520

444 653j

05

92

51

hiervon ab das in die Passiven der Bilanz
gesetzmäßig eingestellte Agio aus verkauf-
ten Emissionspapieren mit....................ß 361 243,05

64 271

79

Verwaltungskostenbeiträge auf Hypotheken-, Kommunal-

und Kleinbahn-Darlehne.................................

Zinsen für Guthaben bei Bankhäusern usw. abzüglich Zinsen

auf Depositen..........................................

Zinsen auf eigene Anlage in Staatspapieren abzügl. Kurs-|

differenz...............................'..............j

Provisionen usw. im Effekten-Verkehr.....................

Zinsgewinn an Wechseln................................:..

Gewinn an verlosten Effekten, Kupons und Sorten...........

45 032 75
116 212 25

102 799
31 511
88 711
5 829

85

19

54

83

(12 520 940)68

gekauft werden dürfen, d. s. Schuldverschreibungen des Reichs,
der Bundesstaaten, inländischer kommunaler Körperschaften
usw.) oder es sind Wertpapiere, Schuldverschreibungen des Reichs
oder eines Bundesstaates, die als Ersatz fehlender Hypotheken-
deckung dienen sollen. Die erstgenannten Effekten sind frei
verfügbar, die Deckungsergänzungseffekten werden vom Treu-
händer unter Verschluß der Bank verwahrt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind von Gesetzes wegen
m getrennten Posten anzugeben: die verdienten Hypotheken-
zinsen einschließlich der rückständigen, d. h. also die fällig
gewordenen, nicht die vereinnahmten Zinsen; Darlehnspro-
visionen und die sonstigen Nebenleistungen der Hypotheken-
schuldner (z. B. außerordentliche Entschädigungen für früh-
zeitige Rückzahlung, Prüfungsgebühren, Konventionalstrafen)
endlich die zu zahlenden Pfandbriefzinsen.
        <pb n="294" />
        ﻿

-£- • ■- . .&lt; ■'





b) Kritik (Ergänzungen nach dem Geschäftsbericht).

Einnahmen:

I. Hypotheken und Darlehen:

a) Zinsen: Hypotheken...................................... 10 254 793 74

Kommunal-Darlehen............................. 921	’

Kleinbahn-Darlehen........

888,86

264 838,32

abzüglich Zinsen aut Emissionspapiere:

Hypotheken-Pfandbriefe.............................. 8 814 848 02

Kommunal-Obligationen............................. 967*25

Kleinbahn-Obligationen ................... 258 663 10

Überschuß der Zinsen (wichtigste Dividendenquelle1) ,"

b)	Nebenleistungen der Darlehnsschuldner 2):

Provisionen....................

Verwaltungskosten-Beiträge.....................

Sonstige........................

c)	Kursgewinn (Agio, Disagio)

Gewinn 1905 ..................

-(-Verlust 1905 ......................

Überschuß.......................

+ Anteil aus früheren Jahren ......

444 653,51
45 032,75
14 076,60

494 267,55
133 024,50

361 243,05
70 172,46

-Begebungskosten.................................. ™ SJS

-r- Rückstellung.................................. 361 243,05

U. Zinsen aus der Anlage flüssiger Mittel; (= 13,3% v. Bruttogewinn^	‘

Staatspapiere...............

— Kursverluste .....

Bankguthaben.
Wechsel......

144 525,—
41 725,15

(= 4,205 % im
Durchschn.)
11 441 520,92

9 921 478,37

1 520 042,55

503 762,86

64 271,79

102 799,85

132 327,20
88 711,54

(= 4,142 %i, D.)

(= 3.809% i.D.)

= 62,5 % vom
Bruttogewinn

(= 20,7 % v, Bg.)

2 088 077,20

323 838,59

UJ

CD

05

III, Sonstige Einnahmen:

Kontokorrent: Zinseneinnahmen
Zinsenausgaben .

Sorten, Kupons................

Bankgeschäfte: Safes, Depots........

Effekten-Kommissionen----....

Depositenzinsen ..........

67 234,11
66 187,26

14 985,34
16 525,85

(99,1 %Bgw, =)

1 046,85
5 829,83

2 411 915,79 »)

31 511,19
17 161,80

Bruttogewinn

14 349,39

21 226,07
2 433 141,86

Hypothekenzinsen
Geschäftskosten ..
Gebäude, Inventar

Ausgaben (= 23,87 % vom Bruttogewinn):

(4V4 % des Kapitals) für eine Passivhypothek................ 81 875,—

v '	......................... 522 827,96

................ 25 899,03

Nettogewinn (= 76,13 % des Bruttogewinnes)
-f Vortrag................................

Bilanzgewinn

580 601,99

1	852 539,87

180 397,05

2	032 936,92 *)

1)	Die Dividende 7 % auf 18 Mill. Aktienkapital erfordert 1,26 Mül. Mark.	...

2)	Die Nebenleistungen erhöhen die Zinsenleistungen des Schuldners. Diese eingerechnet geben den durchschau -
liehen Zinsfuß von 4,29% der Darlehne. Die einmalige Vergütung des Darlehnschuldners als Ersatz der Geldbeschaffungs-
kosten verteuert naturgemäß den Zinsfuß. Rechnet man beispielsweise bei einer Darlehnsdauer von 58 Jahren und y2 /0
Tilgungsquote und einem Zinsfuß von 33/4% die Nebenleistungen mit durchschnittlich 1,91%, so ergibt dies einen eil ak-
tiven Zinsfuß von 3,831 % unter Berechnung von Zinseszinsen und Verteilung auf die ganze Darlehnsdauer.

3)	Der Gewinn aus der Zinsendifferenz beträgt 991/10 % des Bruttogewinnes.

4)	Der Auszahlungsbetrag ist (1,26 Mill. Dividende, 137 647,06 M Tantiemen, Gratifikationen usw.) 1,397 Mill. Mark,
dfcr Rest im Betrage von 635 289,86 M wächst dem eigenen Kapital zu. Der Bilanzwert der Aktie vor der Auszahlung
der Gewinnanteile ist 143,98 %, die Auszahlungsbetrage machen vom Aktienkapital 7,76 %, so daß ein Bilanzwert nach
der Verteilung verbleibt mit 136,22 %,

Bilanzen der Hypothekenbanken.	(	Bilanzen der Hypothekenbanken.	297
        <pb n="295" />
        ﻿298

Bilanzen der Hypothekenbanken.

Die typischen Einnahme- und Ausgaheposten sind in der
vorstehenden Kritik (S. 296) einer Ertragsrechnung ersicht-
lich. Außer den dort angeführten Einnahmen und Ausgaben
sind noch zu erwähnen: Kursgewinne an eigenen Effekten, Miet-
einnahmen; Pfandbriefumsatzkosten, z. B. die Vergütung an
Wiederverkäufer, an die Zahlstellen der Zinsscheine und aus-
gelosten Pfandbriefe, Kosten der Einführung an die Börse,
Emissions- und Umsatzstempel, sofern sie nicht aus dem Agio-
gewinn gedeckt sind; Pfandbriefanfertigungskosten; die sach-
lichen und persönlichen Kosten der Verwaltung und der Aufsicht.

Die Absatzprovision läßt sich im Durchschnitt, d. h. ver-
teilt auf den Pfandbriefumsatz des Jahres, berechnen, falls der
Betrag der gezahlten Provisionen im Gewinn- und Verlust-Konto
angegeben ist. Die Zinsenerträgnisse werden naturgemäß durch
die Erhöhung des Aktienkapitals beeinflußt, ferner durch die
Größe der bereitzustellenden flüssigen Mittel. Werden diese
kleiner gehalten, erhöhen sich die Zinsengewinne.

Die Provisionseinnahmen aus Darlehnsgeschäften, Abschluß-
und Prolongationsprovisionen, werden gewöhnlich auf mehrere
Jahre, vielfach auf die Dauer der Unkündbarkeit der Darlehne
verteilt, so daß alljährlich eine Quote des früheren Bilanzbetrages
der Provisionsreserve ausgeschüttet, andererseits aber die Jahres-
einnahme teilweise zurückgestellt wird.

Eine wichtige Bilanzposition bilden Agio und Disagio der
Pfandbriefe x). Beide sind von der wechselnden Konjunktur
des Geldmarktes abhängig. Das Disagio bringt die höhere Ver-
zinsung des Anlagekapitals in Pfandbriefen über den nominellen
Zinssatz der Obligationen zum Ausdruck. Das Agio oder Aufgeld
bei der Ausgabe von Pfandbriefen und das Disagio (Kursnotiz
unter 100 %) bei deren Rückkauf bilden einen Gewinn der
Bank, Disagio bei der Ausgabe und Agio beim Rückkauf sind
Verluste, wobei zu berücksichtigen ist, daß dem Agioverlust
beim Rückkauf ein Agiogewinn bei der Ausgabe gegenüber-
stehen kann.

Agio- und Disagioverlust können aus dem Jahresgewinn

’) Hecht in Holdheims Monatsschrift 1898, S. 251 fl. Rehm, Bilanzen

S.	272fl., vgl. auch 14. Abschnitt.
        <pb n="296" />
        ﻿Bilanzen der Hypothekenbanken.

299

gedeckt werden (Gewinn- und Verlust-Konto an Agio- oder
Disagio-Konto), von einer Reserve abgeschrieben (Disagio bzw.
Agio an Spezialreserve-Konto), gegen Agiogewinne aufgerechnet
«nd endlich transitorisch verbucht, d. h. auf mehrere Jahre durch
Einstellung als Bilanzaktivum verteilt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 25, 26) lassen die Ver-
teilung des Disagioverlustes bei der Begebung der Pfandbriefe
unter dem Nennwert zu, erlauben innerhalb sachlich und zeit-
lich bestimmter Grenzen die Einstellung eines Teiles unter
die Aktiven, ohne sie zu gebieten; auf der anderen Seite be-
schränkt das Gesetz eine Verteilung des Agiogewinnes bei der
Ausgabe über den Nennwert bis auf 1 %, der Mehrerlös ist
in die Passiven einzustellen. Er darf gegen einen Agioverlust
bei der Ausgabe der Pfandbriefe aufgerechnet werden. Die
Ausgabekosten einschließlich der für die Unterbringung ge-
zahlten Provisionen sind ihrem vollen Betrage nach zu Lasten
des Jahres zu verrechnen, in welchem sie entstanden sind.

Die Reservestellung des Mehrerlöses des Emissionsagio-
gewinnes ist gerechtfertigt; denn Pfandbriefe, die mit einem
höheren Agio zur Ausgabe kommen, bedingen eine höhere Ver-
zinsung, für die die Rückstellung eines entsprechenden Teiles
des Gewinnes geboten ist.

I. Pfandbrief-Agio-Konto
1904

3. Bilanz 1904:  Agio auf Verkauf von	M	1. Bilanzvortrag aus 1903 366 040,18
Emissionspapieren . 502 113,28 l)	2. Kursgewinne auf Pfand-
4. Gewinn u. Verlust	Briefe, abzgl. Disagio-
a) Jahresanteil a.Agio	Verlust beim Verkauf
früherer Jahre ... .47 854,30	und Agioverlust beim
b) Kursgewinn d. lauf.	Rückkauf, Emissions-
Jahres	 1 402,80	kosten, Begebungskst. 185 330,20
551 370,38	551 370,38

l) Berechnung: Alter Vortrag................366 040,18

-1- Anteil für 1904 ....... ■ ■ 47 854,30

Vortrag für 1904 ............318 185,88

Vortrag neu (§ 26)......... . .183 927,40

502 113,28
        <pb n="297" />
        ﻿300

Bilanzen der Hypothekenbanken.

1905

3. Anteil des Jahres 1905
(auf Gewinn- und Ver-
lustkonto übertragen).	70 172,46

4 Mindererlös (Disagio)
bei der erstmaligen Be-
gebung von Pfandbr.

unter Nennwert....... 103 093,60

5. Agio-Verlust d. Rück-
kauf über Nennwert .	29 930,90

203 196,96

Agio-Rückstellung f. 1905

(Bilanz, Passiva)____ 793183,87

996 380,83

1.	Aus der Bilanz 1904

vorgetragen.......... 502 113,28

2.	Erlös bei der erstmalg. ’•

Begebung von Pfand-
briefen zu einem Kurs

über 101 %........... 494 267,55

996 380,83

II.	Disagio-Rückstellung aus zurückgekauften eigenen Pfand-
briefen

3. Bilanz 1904; Rück-	I. Vortrag aus 1903 ..	779 459,77
Stellung	 914 600,92	2. Zuweisung für 1904	135 141,15 914 600,92
Bilanz 1905: Rück-	Vortrag aus 1904		914 600,92
Stellung	 1 046 628,92	Zuweisung für 1905 . .	132 028,— 1 046 628,92
III. Bilanzen 1904 und 1905.		
Passiva 1904 Agio...		
Disagio		
Passiva 1905: Agio...		 793183,87	

Disagio......... 1 046 628,92

Gewinne: 1904: Kursgewinn_____	185	330,20

-T- Rückstellung ...	183	927,40	1	402,80

Jahresanteil an Agio-Rückstellung 47 854,30

1905: Kursgewinn....... 355 342,38

+ Jahresanteil an der

Rückstellung......... 70	172,46

425 514,84

■v- Rückstellung.......   361	243,05	64	271.79

Die Verbuchung bzw. Verrechnung von Agio und Disagio
der Pfandbriefe zeigen die vorstehenden Beispiele (S. 299 ff.),
die den Geschäftsberichten einer Berliner Hypothekenbank ent-
nommen sind.
        <pb n="298" />
        ﻿Bilanzen der Genossenschaften.

301

22. Abschnitt.

Genossenschaftsbilanzen.

Genossenschaften sind Gesellschaften mit schwankender Mit-
gliederzahl und dementsprechend schwankendem Mitgliederver-
mögen. Das Betriebskapital der Genossenschaften besteht aus
dem eigenen Vermögen und dem fremden Vermögen. Die eigenen
Mittel wiederum aus der Summe aller Geschäftsguthaben, den
Reserven und dem bilanzmäßigen Reingewinn.

a)	Das Mitgliedern er mögen richtet sich nach der Zahl der
Mitglieder und wechselt nach Eintritt und Austritt von Genossen.
Es wird gebildet aus dem Geschäftsguthaben1) der Mitglieder, d. h.
den Forderungen, die durch obligatorische oder freiwillige Ein-
zahlungen auf die Geschäftsanteile, durch Zuschreibung von
Gewinnanteilen entstehen. Das „Konto der Mitgliederguthaben“
umfaßt somit die Einzahlungen und die Dividendengutschrift.
Die Geschäftsanteile geben die Höhe des Betrages an, bis zu
welchem die einzelnen Mitglieder mit Einlagen sich beteiligen
können (Nominalbetrag). Sie können sofort oder allmählich
eingezahlt werden. Die rückständigen Einzahlungen der Mit-
glieder können in der Bilanz vom Gesamtbetrag der Geschäfts-
anteile, dem „Soll“-Vermögen der Mitglieder abgezogen werden;
oder in einer Vorspalte der Bilanz werden die eingezahlten von
den rückständigen Beträgen getrennt und dann summiert. End-
lich kann man den Nominalbetrag der Geschäftsanteile auf der
Passivseite, die rückständigen Einzahlungen auf der Aktivseite
verrechnen. Viele Genossenschaften trennen die Geschäftsgut-
haben der ausscheidenden Mitglieder von denen der verbleibenden
Mitglieder.

b)	Der zweite Teil der eigenen Mittel ist das Genossenschafts-
vermögen, das eigentliche Stammgut der Genossenschaft [Re-
serven]. Der gesetzliche Reservefonds bleibt Genossenschafts-
vermögen, abgesehen von seiner Verminderung durch Verlust

1) Vgl. Hildebrand, Die Geschät'tsguthaben und ihre Behandlung in
der Buchführung und in der Bilanz der eingetragenen Genossenschaften.
(Landwirtsch. Genossenschaftsblatt 1914, Nr. 5/7.) Derselbe, Finanzierung
der Genossenschaften, Berlin 1921.

I
        <pb n="299" />
        ﻿302

Bilanzen der Genossenschaften.

bis zur Auflösung der Genossenschaft. Die ausscheidenden Mit-
glieder haben keinen Anteil. Bei anderen, freiwilligen Reserven
kann das Statut die Anteilsberechtigung der ausscheidenden
Genossen vorsehen. Die Reserven werden gebildet aus Eintritts-
und Strafgeldern der Mitglieder und Zuschreibungen vom Gewinn.

Geschäftsanteil und Haftsumme können ihrer Höhe nach
beliebig von der Genossenschaft festgesetzt werden — es kamen
Geschäftsanteile von 10 vor —, doch darf die Haftsumme
nicht niedriger sein als der Geschäftsanteil des Mitgliedes. Die
Haftpflicht (und Nachschußpflicht) der Genossen tritt in der
Bilanz nicht in Erscheinung (vgl. jedoch § 139 Gen.-G.)1), ist
aber bei der Gegenüberstellung der eigenen Mittel und der fremden
Gelder mit zu berücksichtigen. Wenn die Haftsumme angegeben
wird, müßte man die Qualität der Mitglieder kennen, um ein
richtiges Bild von ihrer Bedeutung im Einzelfall zu erhalten.
Manche Haftpflichtsumme — sie geht bei einzelnen Genossen-
schaften für die einzelnen Mitglieder über 1 Mill. Mark hinaus! —-
dürfte nur „papierenen“ Wert haben.

Die persönliche Haftpflicht der Mitglieder bildet neben den
Geschäftsguthaben die eigentliche Kreditbasis der Genossen-
schaft, weshalb sie häufig recht hoch bemessen wird, ohne Rück-
sicht darauf, ob die Mitglieder der Genossenschaft gebenenfalls
auch imstande sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Nominell
bleibt die Haftsumme auch beim Wechsel in der Mitgliedschaft
die gleiche, ihre Qualität muß sich naturgemäß erheblich ändern.

Das Statut bestimmt über die Grundsätze für die Aufstellung
und die Prüfung der Bilanz * 2 * * 5) sowie über die Bildung eines Re-
servefonds (obligatorisch) zur Deckung eines Bilanzverlustes, über
die Art seiner Bildung, insbesondere über den Anteil des jähr-
lichen Reingewinns an der Reservebildung.

Die Bewertungsregeln nach § 261, 1—3 HGB. gelten außer

x) Gesetz, betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, in
der Fassung vom 20. Mai 1898.

2) Außer der Eröffnungsbilanz und der jährlichen Schlußbilanz nach

§ 39 HGB. (§ 33 Gen.-Ges.) kommen noch folgende außerordentliche Bi-
lanzen in Frage: die Liquidations-Eröffnungs- und die Liquidations-Jahres-

bilanz § 89, die Zwischenbilanz nach §§ 99, 140, die Konkursbüanz nach

5 106 Gen.-Ges. bzw. § 124 K.-O.
        <pb n="300" />
        ﻿Bilanzen der Genossenschaften.

303

den allgemeinen Vorschriften der §§ 39/40 HGB. auch für die
Erwerbsgenossenschaften1), ihre Anwendung soll statutarisch
vorgesehen sein.

Die Genossenschaften müssen eine Eröffnungsbilanz auf-
stellen, die von der Generalversammlung genehmigte Jahres-
bilanz veröffentlichen und der Generalversammlung eine den
Gewinn und Verlust des Jahres zusammenstellende Berechnung
(Jahresrechnung) vorlegen. Die „Jahresrechnung“ entspricht
der Gewinn- und Verlustrechnung der doppelten Buchführung,
wo diese geführt wird; sonst ist es eine (indirekte) Erfolgs-
berechnung auf Grund kaufmännischer Bücher. Der „Allgemeine
Verband“ hat es sich angelegen sein lassen, trotz der Schwierig-
keiten, die sich der Aufstellung einfacher, übersichtlicher, für
alle Genossenschaften der gleichen Gruppe passenden Bilanz-
schemata entgegenstellen, solche Musterbilanzen nach eingehender
Beratung mit Männern der Praxis aufzustellen. Solche Bilanz-
schemata werden später folgen 1 2).

Der nach den aktienrechtlichen Grundsätzen ermittelte und
bei der Genehmigung der Bilanz sich ergebende Gewinn wird
unter die Mitglieder verteilt und den einzelnen Genossen auf ihr
Geschäftsguthaben so lange zugeschrieben, bis das Guthaben den
statutenmäßig bestimmten Geschäftsanteil erreicht hat. Von da
an wird der Gewinnanteil bar ausgezahlt, es sei denn, daß die
Satzungen die Barzahlung schon vor Erreichung des Geschäfts-
anteils festsetzen. Auch kann statutarisch die Verteilung des
Gewinns an die Mitglieder ausgeschlossen werden. Ebenso wird
der Verlust, soweit der gesetzliche Reservefonds zur Deckung
nicht ausreicht, unter die Genossen im Verhältnis ihrer Geschäfts-
guthaben oder nach einem anderen Maßstabe verteilt und vom
Geschäftsguthaben abgeschrieben. Ein Passivsaldo eines Mit-
gliedes ist unzulässig, weil eine Abschreibung des Verlustanteils
über den Betrag des Geschäftsguthabens hinaus nicht statthaft

1)	R.G. in Strafsachen vom 2. März 1905. Bd. 38, S. 1 ff., Bd. 43,
S. 123. Sondervorschriften für die Bewertung fehlen im Genossenschafts-
gesetz.

2)	Über die Revision der Bilanzen vgl. neben dem Genossenschafts-
gesetz auch „Mitteilungen über den 47. Genossenschaftstag“ (Kassel)
Berlin 1906. S. 299--330.
        <pb n="301" />
        ﻿304

Bilanzen der Gesenosnschaften.

Monatsabschluß für

Umsatzbilanz

Geschäftsguthaben.................

Dividende........................

Administrationskosten der Genossen

Wechsel...........................

Zinsen............................

Depositen..........................

Administrationskosten der Bank

Banken-Konto.......................

Girokonto bei der Reichsbank.......

Kontokorrent......................

Grundstücke........................

Mobilien...........................

Reservefonds.......................

Spezialreserve . . ...............

Dubiose............................

Pensionsfonds.....................

Bankgebäude........................

Effekten................................

Postscheckkonto.........................

Gewinn aus 1912 zur Disposition der Generalvers.

Eingang.......

Ausgang.......

Barbestand ...

Zinsen..........................

Administrationskosten der Bank

Bruttogewinn

Debet		Kredit	
27!	51	97015!	09
—		432		
1 48!	3C	11Ü	10
. 6 494 49c	11	428 694	70
655	68	35 936	50
.	524 361	67	5 751 599	43
5 009	02	105	68
72 182	75	169 843	38
307 429	96	306 429	96
377 706	10	597	60
3 450	-	—			
5 105	—	—	—
—	—	114 318	—
—	—	53 211	18
—		36 858	18
250			6 250	—
80 263 94		1	
120	16	/ “	
71 059	—		
14 562	89	8 147	73
		110 320	34
( 7 958 409	12( 7 993 013153		
7 993 013.	53		
7 958 409'	12		
34 604	41		
V erlust		Gewinn	
652	68	35 936	50
5 009	02	105	38
5 661	70	36 052	8
30 380	48		

ist. Der nicht gedeckte bzw. nicht abgeschriebene Verlust bleibt
unverteilt und wird in die nächste Bilanz vorgetragen. Gewinn-
verteilungs-Maßstäbe sind: das Geschäftsguthaben für die Ka-
pitaldividende, die von den Mitgliedern gezahlten Zinsen und
Provisionen, die Lagergelder und Verkaufsprozente (Magazin-
genossenschaft), der Warenbezug (Konsumvereine), die Miete
(Bau-Gen.) usw. (Vgl. das Schema S. 126 und das Abschluß-
beispiel S. 27 IT.)

Bilanzen der Genossenschaften.

805

den 31. Januar 1913.

Bilanz	Aktiva		Passiva 969 879	55
		 .		432	
	1 373	20				
	6 065 798	41			
			5 227 237	76
				
		_	97 660	63
	1 000	.				
	377 108	50				
	3 450					
	5 105						
			114 318		
						53 211	18
						36 858	18
	.			6 000		.
	80 263	94	1	—
	120 71 059	16	f "	
	6 415	50		
Gewinn aus 1912 zur Disposition der Generalvers.	34 604	41	110 320	34
Bruttogewinn		 •	—		30 380	48
	j 6 646 298	|12| 6 646 298J12		

Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist insofern in
gewisser Beziehung beschränkt, als die Generalversammlung
einmal die Grenzen für den aktiven und passiven Kredit der
Genossenschaft festzustellen hat, d. h. sie muß den Höchstbetrag
des einem einzelnen Kunden bzw. Genossen zu gewährenden
Waren- oder Geldkredits feststellen, wegen des richtigen Ver-
hältnisses zwischen fremdem Kapital und dem eigenen Vermögen
und wegen der Beschränkung des Verlustes, der aus dem Ver-
mögensverfall eines einzelnen Schuldners erwachsen kann (§ 49
Gen.-G.). Dann hat die Generalversammlung den Gesamtbetrag
der Anleihen der Genossenschaft und der Spareinlagen (ein-
schließlich laufender Rechnung und der Scheckguthaben) bei ihr
festzusetzen, der nicht überschritten werden soll. Diese Be-
schränkung bezieht sich nicht aut Warenschulden. Die Giro-

teitner, Buchhaltung und Bilanzkunde. XX. 6-u. 7. Aull.	20
        <pb n="302" />
        ﻿306

Bilanzen der Genossenschaften.

Verbindlichkeiten aus weiterdiskontierten Wechseln als Mittel
der regelmäßigen Beschallung von Betriebskapitalien werden bei
der Festsetzung des Gesamtbetrages einzurechnen sein.

Die Auseinandersetzung des ausgeschiedenen Mitgliedes der
Genossenschaft bestimmt sich nach der Vermögenslage und dem
Bestand der Mitglieder zur Zeit seines Ausscheidens und erfolgt
auf Grund der ordentlichen Jahresbilanz. Der Ausscheidende
erhält sein Geschäftsguthaben ausgezahlt. Reicht das Vermögen,
einschließlich Reservefonds, zur Deckung der Schulden nicht aus,
so hat der Ausscheidende vom Fehlbetrag den ihn treffenden
Anteil an die Genossenschaft einzuzahlen.

Wir lassen das Beispiel für einen Monatsabschluß einer
Kreditbank (e. G. m. b. H.) folgen. Die Generalversammlung
hat noch nicht getagt, deshalb zeigt die Bilanz in dem ersten
Monat des neuen Geschäftsjahres den Gewinn des alten, zweck-
mäßig auf Gewinn-Vortrags-Konto verbucht, und des neuen
Geschäftsjahres getrennt.

Diese Genossenschaft ist im wesentlichen Depositenbank,
die die Depositengelder zu Wechsel-Diskontierungen der Ge-
nossen benutzt. Die eigenen Mittel sind erheblich (1 180 167 M),
die Liquidität angemessen, falls die Depositengelder entsprechende
Kündigungsfrist haben. Die Mittel zur Auszahlung des Gewinns
sind bereit.

A.	Kreditgenossenschaften.

Aut die prinzipielle Gegnerschaft zwischen den Raiffeisen-
schen Darlehnskassenvereinen und den Schulzc-Delitzschen
Genossenschaften ist hier nur insoweit einzugehen, als ihre Unter-
schiede in den Bilanzen zahlenmäßig Ausdruck finden müssen,

a)	Die Raiffeisens dien Kassen vermengen geschäftspolitische mit
ethischen und religiösen Momenten, sind zumeist dem Gcneral-
verband ländlicher Genossenschaften für Deutschland (Nouwieder
Verband) angeschlossen und verzichten grundsätzlich auf Bildung
großen eigenen Vermögens, schließen die Gewinnverteilung aus,
da die Mitglieder minimale Geschäftsanteile haben, und logen
größeren Wert auf die Bildung von Reserven und Stiftungsver-
mögen (unverteilbare Kapitalien). Eine bedeutende Rolle spielen
die Guthaben bei Banken und Vereinen, insbesondere bei Zentral-
        <pb n="303" />
        ﻿Bilanzen der Genossenschaften.

Kreditkassen (Verbandskassen), denen sie die verfügbar^
bestände überlassen, und bei denen sie auch einen bJffiÖjnmten^ /
Kredit genießen, den man, soweit er noch frei verfügbS
den liquiden Mitteln der Genossenschaft zählen muß. Die \
kassen ihrerseits finden Anschluß an Kreditinstitute höherer Orc
nung, wie die Preußische Zentral-Genossenschaftskasse in Berlin,
die landwirtschaftliche Zentral-Darlehnskasse in Berlin. Die
Gelder werden von der Genossenschaft auf längere Fristen, bis
10 Jahre, ausgeliehen. Die Darlehnskassen kennen fast keinen
Wechselverkehr; die Lombarddarlehen treten zurück; natur-
gemäß haben hingegen die Hypothekardarlehen große Bedeutung,

b)	Die Schulze-Delitzschschen Genossenschaften befolgen mehr
bankmäßige Grundsätze, sind Volksbanken, denen die Selbst-
sorge wegen der Liquidität ihrer Mittel auferlegt ist, weshalb die
Hypothekendarlehen möglichst beschränkt werden sollen. Sie
legen großen Wert auf die Bildung eigenen Vermögens, pflegen
besonders den Wechselkreditverkehr durch Diskontierung der
Geschäftswechsel ihrer Genossen, die Vorschußgewährung gegen
Bürgschaft, Schuldscheine und Wechselunterschrift (Vorschuß-
wechsel als Sicherheit, nicht rediskontierbar), gewähren Bau-
geldkredit und betreiben auch die übrigen Bankgeschäfte, wie
die Beleihung von Wertpapieren, den Kontokorrent-Verkehr, das
Effekten-Kommissionsgeschäft, die Effektenverwaltung und den
Zahlungsverkehr (Scheckverkehr, Scheckvereinigung, Giro ver-
band). Die Genossenschaften dieser Gruppe (sind in der Mehrzahl
dem Allgemeinen Verband der auf Selbsthilfe beruhenden deut-
schen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschatten in Berlin an-
geschlossen) finden den Anschluß an den Geldmarkt durch Ver-
bindung mit den Banken (Genossenschaftsabteilung der Dresdner
Bank und andere Großbanken); den Anschluß an Verbands-
kassen haben sie abgelehntJ).

Der 53. Allgemeine Genossenschaftstag (München 1912, vgl. Mit-
teilungen, Berlin 1913, S. 362) hat den Kreditgenossenschaften zur Auf-
stellung der Bilanz ein Schema empfohlen, dem das Bilanzbeispiel S. 32/33
entspricht. Auf der Aktivseite sind noch anzufügen: Festbefristete Hypo-

J) Materialien zur Frage des Depositenwesens. Berlin 1910. S. 211 ff,
Ehlers, Kreditgenossenschaflliche Probleme. Thünens Archiv 1906. Crüger,
Vorschuß- und Kreditvereine als Volksbanken. 8. Aufl. Berlin 1915.

20*

'S QÜ*
        <pb n="304" />
        ﻿308

Bilanzen der Genossenschaften.

thekenforderungen und Güterzieler; Vorschüsse: a) Wechsel, b) Schuld-
scheine; Forderungen aus a) geleisteten Kautionen, b) Garantien und
Bürgschaften; Mobilien; Beteiligungen bei anderen Genossenschaften und
Unternehmungen. Auf der Passivseite: Hypothekenschulden; Forderungen
aus: a) übernommenen Kautionskrediten (Avale), b) übernommenen
Garantien und Bürgschaften; noch zu zahlende Zinsen, Verwaltungs-
kosten; Spareinlagen sind wie die Anleihen gegen Schuldscheine zu gliedern.

Geivinn- und Verlustkonto x) (Danzig 1903).
Einnahmen.

t. Gewinnvortrag aus dem Vor-
jahre.

2.	Zinsen und Provisionen aus Vor-
schüssen.

3.	Zinsen und Provisionen aus son-
stigen (Lombard- u. a.) Dar-
lehen.

4.	Zinsen aus Kontokorrentforde-
rungen.

5.	Provisionen aus Kontokorrent-
forderungen.

6.	Zinsen von Banken und Vereinen.

7.	Wechseldiskont.

8.	Zinsen aus Wertpapieren.

9.	Gewinn aus verkauften Wert-
papieren.

10.	Zinsen aus Hypotheken und
Güterzielern.

11.	Provisionen aus Hypotheken u.
Güterzielern.

12.	Grundstücksertrag.

13.	Sonstige Gewinne.

Ausgaben.

1.	Zinsen für Spareinlagen.

2.	Zinsen für Anlehen.

3.	Zinsen für Scheckeinlagen.

4.	Zinsen für Kontokorrentschul-
den.

5.	Zinsen und Provisionen an Ban-
ken und Vereine.

6.	Zinsen für Hypothekenschluden.

7.	Rückdiskont für weiterbegebene
Wechsel.

8.	Vorauserhobene (Antizipando-)
Zinsen und Provisionen.

9.	Verwaltungskosten (Saldo).

10.	Kursverlust.

11.	Abschreibung an Grundstücken
und Mobilien.

12.	Abschreibungen an Forderungen.

13.	Reingewinn.

Die Summe der Giroverbindlichkeiten, d. h. der Betrag der vom Ver-
ein im Laufe des Jahres weiter girierten, aber bei Aufstellung der Bilanz
noch nicht fälligen Wechsel, die also im Falle des Nichteingangs vom Ver-
ein selbst wieder einzulösen sind, muß in der Geschäftsübersicht zum Aus-
druck kommen.

B.	Baugenossenschaften.

Ihnen wurde das auch für andere Unternehmungsformen
lehrreiche Bilanzschema S. 310/311 empfohlen (Mitteilungen über
den 47. Genossenschattstag, Berlin 1906, S. 274, 338).

1)	Warum die Einnahmen links (statt rechts), die Ausgaben rechts
stehen, ist nicht erfindlich.
        <pb n="305" />
        ﻿Bilanzen der Genossenschaften.

309

C.	Bilanzschema für Konsumvereine.

Mit der Liquidität dieser Vereine haben sich Genossenschaft»-
tage wiederholt beschäftigt. Schließlich kam es zur Annahme
folgender Thesen: Die Summe der bereiten Mittel soll mindestens
die Hälfte aller kurzbefristeten Verbindlichkeiten, einschließlich
des Reinvermögens betragen. Die Liquidität wird gefördert
durch An- und Verkauf von Waren gegen Barzahlung, Einkauf
von Waren mit raschem Absatz, d. h. Erhöhung der Umsatz-
schnelligkeit, Ansammlung genügender Geschäftsguthaben durch
Vermehrung der Mitgliederzahl oder Erhöhung der Geschäfts-
anteile, Ansammlung von Rücklagen, endlich Ansammlung des
Reingewinns während des Geschäftsjahres in barem Gelde oder
kurzfristigen Bankguthaben bis zur Höhe von 6/6 des auszu-
zahlenden Betrages. Auch höhere Abschreibungen bewirken eine
Zurückhaltung liquider Mittel. Die Warenbestände, die Betriebs-
kapitalien der Konsumvereine, werden hier nicht zu den liquiden
Mitteln gerechnet. Hausanteilscheine und Hypotheken dienen
zur Beschaffung des Anleihevermögens in Grundstöcken.

Auch hier ist zu betonen, daß das Wesentliche der Liqui-
ditätstrage ist, daß die Geschäftsleitung jederzeit imstande ist,
die Verbindlichkeiten zu erfüllen, mag auch die Bilanz, ein Augen-
blicksbild, aus zufälligen Gründen den strengen Anforderungen
der entwickelten Grundsätze nicht immer entsprechen.

Das erste vom Genossenschaftstag beschlossene Bilanz-
schema (/) überläßt es dem sachverständigen Bilanzleser, das
Verhältnis zwischen greifbaren Mitteln und den sofort zahlbaren
Verbindlichkeiten zu ermitteln. „Kurswert der Effekten“, das
soll wohl heißen „Anschaffungswert“. „Kautionen in Wert-
papieren“ sind Passivkautionen, von der Genossenschaft emp-
fangen und gehören nicht in die Bilanzspalte. Die Passivseite
dieses Schema beginnt mit dem Vereinsvermögen; zweckmäßiger
wäre die Anreihung des Mitgliedervermögens. Hypotheken und
Hausanteilscheine wären besser nacheinander zu stellen; dann
folgen Darlehen, Spareinlagen, Barkautionen usw.

Das zweite, von anderer Seite vorgeschlagene Bilanzschema
(II) trennt die Passiven nach ihrer Deckungsdringlichkeit, reißt
also zusammengehörige Posten auseinander. Auf die Unstimmig-
        <pb n="306" />
        ﻿310

Bilanzen der Genossenschaften.

Aktiva

ßilanzschema für

Kassenbestand................................................

Bankguthaben.................................................

Zinsbar angelegte Kapitalien.................................

und zwar; A. Wertpapiere..............................M.. .

B. Sonstige Forderungen der Genossenschaft .

Hypotheken- und Kaufgelder-Forderungen.......................

und zwar: A. Für verkaufte Häuser.....................M...

B. Für sonstige Immobilien.................„...,

Unbebauter Grund und Boden......................................

(Grundstücks-Konto) Flächengröße... .ha.. .a.. .qm
Zur Vermietung an die Mitglieder bestimmte Gebäude (sog. Miets
häuser — Gebäudekonto I).....................................

1.	Ursprünglicher Gesamtherstellungspreis der Mietshäuser1)__

und zwar: a) Grunderwerbskosten *)............M...

b)	Ursprüngliche Baukosten l).....„ ...

M ^

11, Darauf sind abgeschrieben insgesamt....................M...

und zwar: a) in früheren Geschäftsjahren.........M......

b)	am Schlüsse des letzten Geschäfts]. „ ....

Zum Erwerb durch die Mitglieder bestimmte Gebäude (sog. Erwerbs-
häuser — Gebäudekonto II)......................................

1.	Kaufpreis der Erwerbshäuser, die noch nicht aufgelassen,
über die aber bereits Brwerbsverträge abgeschlossen sind

und zwar; a) im abgelaufenen Geschäftsjahr-------M______

b)	in früheren Geschäftsjahren ......„______

II. Herstellungspreis der Brwerbshäuser, über die keine

Brwerbsverträge abgeschlossen sind...................M....

Neubauten (Buchwert der im Bau befindlichen Häuser)............

und zwar: A. der im Bau befindlichen Mietshäuser .... M....

B. der im Bau befindlichen Erwerbshäuser.. „_____

Baumaterialien.................................................

Geschäfts Inventar..............................................

Rückständige Mieten (einschl. rückständiger Abgaben der Haus-
anwärter) ......................................................

A.	aus dem letzten Vierteljahr des abgelauf.Geschäftsj.Ji...

B.	aus früherer Zeit...................................

Kautionskonto (?) .............................................

Sa... '

) Einschließlich nachträglicher Aufwendungen.

Bilanzen der Genossenschaften.

311

Baugenossenschaften.

Passiva

Eigenes Betriebskapital:

Geschäftsguthaben der Mitglieder................................

und zwar: A. der im neuen Geschäftsjahr verbleibenden

Mitglieder.................................M.

B. der mit Schluß des Geschäftsjahres Aus-
scheidenden ................................Jl...

Reservefonds ..............................................

und zwar: A. gesetzlicher Reservefonds .................

B.	Hiltsreservefonds....................

C.	andere Fonds (unter Angabe des Zwecks)

Fremde Gelder;

Hausanteilscheine (unter Angabe, ob unkündbar)..............

Hypothekenschulden

M-

Die Hypothekenschuld betrug ursprünglich.......M.

Es sind davon getilgt..........................n.

(Die Hypotheken sind mit... % zu verzinsen und mit... %j
und mit (oder ohne?) zuwachsenden Zinsen zu tilgen.)'

Anleihen....................................................

A.	mindestens mit 12monatlicher Kündigungsfrist .M.

B.	mit kürzerer Kündigungsfrist (einschl.Spareinlagen),,.

Anzahlungen und Tilgungsveiräge der Hausanwärter (Brwerbshäuser

Tilgungskonto).........................................

und zwar: A. aus dem abgelaufenen Geschäftsjahre_______M.

B. aus früheren Geschäftsjahren.............„..

M ^

Schulden für Baumaterialien und Bauarbeiten (Neubauschuldenkonto1
einschl. d. von d. Handwerkern usw. einbehalt. Kautionen) ’i

Sonstige Schulden............................................

und zwar: A. Bankschulden............................JH... .

B.	noch zu zahlende Geschäftsunkosten, Tan-
tiemen, Verbandsbeiträge..................„_______

C.	noch zu zahlende Dividenden und andere

Schulden.....................................

Kautionskonto2) (?)..........................................

Reingewinn...................................................

Sa. .. (

M Hierunter sind sämtliche Kautionen zu berücksichtigen, die der
Genossenschaft von Handwerkern usw. für die Ausführung von Arbeiten
und Lieferungen geleistet worden sind.

2) Die der Genossenschaft von ihren Angestellten geleisteten Kautionen
        <pb n="307" />
        ﻿312

Bilanzen der Genossenschaften.

Soll	Gewinn- und Verlust-

Abschreibungen

a)	... % auf die ursprünglichen Baukosten der Miets-
häuser (Gebäudekonto I)x)..........................M____

b)	...% auf den Buchwert des Inventars................

Geschäftsunkosten..............................................

(Gehälter, Bureaumiete, Bureauutensilien, Verbandsbeiträge,
Insertionskosten)

Betriebsunkosten...............................................

(Steuern, Abgaben, Lasten, Reparaturkosten)

Zinsen und zwar:

a)	Hypotheken- und Anleihezinsen *)...............Ji . ..

b)	Zinsen der Abträge der Anwärter....................

c)	Zinsen und Spareinlagen............................

Verluste

a)	aus Mieten..........................................

b)	sonstige Verluste..................................

Reingewinn.....................................................

Sa. ..

Besitzanteile (Aktiva)	I. Bilanz-Muster ®)

		M	3»
1. Kassenbestand					1 852	57
2. Wertpapiere:			
Nennwert 6000 M, Kurswert (?)				5 532	—
3. Kurz befristete Bankguthaben			14 400	
4. Anlagen auf 3—6monatliche Kündigung			1 800	—
5. Warenbestände			27 500	
6. Gebäude. Letzter Inventurwert		. .29 700,—		
Abschreibung 1% des Kaufpreises		..	330,—	29 370	—
7 Inventar:			
Letzter Inventarwert				.. 2 000,—		
Zugang 				
	2 170,—		
Abschreibung 10 % des Anschaffungspreises ....	..	300,—	1 870	—
8. Vorausbezahlte Versicherungsgebühr			169	—
9. Kautionen in Wertpapieren (?)			1 200	
	1	83 693	57

J) Insoweit die Tilgungssätze höher als die Abschreibungssätze und
daher bei der Mietenberechnung in Ansatz zu bringen sind, sind sie hier
besonders anzugeben.

Bilanzen der Genossenschaften.

313

rechnung (zur Bilanz S. 310/311)

Haben

Gewinnvortrag....................................

Gewinn aus verkauften Immobilien........................

Mietseinnahmen

und zwar:

a)	aus den Mietshäusern  .......................Ji---

b)	aus den Erwerbshäusern, ausschließlich der in den

vertragsmäßigen Mietssätzen enthaltenen Tilgungs-
beträge (Nettowohnungsmieten).................JH..

Zinsen aus angelegten Kapitalien........................

Pachteinnahmen..........................................

Sonstige Einnahmen......................................

Sa.

(Passiva) Verbindlichkeiten

1.	Rücklage (Reservefonds)

2.	Sonderrücklage

3.	Rücklage für Bauten

4.	Hypotheken........

5.	Darlehen auf 3—ömonatliche Kündigung......

6.	Kautionen in Wertpapieren (?)

7.	Geschäftsguthaben:

a)	verbleibender Mitglieder..

b)	ausscheidender

8.	Hausanteile:

a)	unkündbare..............................12 020,-

b)	in Kürze zu tilgen...................... 1 500,—1

9.	Spareinlagen auf vierwöchentliche Kündigung

10.	Kaution in bar...........................

11.	Noch zu zahlende Unkosten................

12.	Warenschulden............................

13.	Reingewinn...............................

................19 002,201

Mitglieder...................- 1 012,-a

20 014 55

13 520 —

5 103
2 000
130
440
20 335

06

30

66

83 693127

2)	Einschließlich der bis zum Jahresschluß aufgelaufenen, aber erst
- • - r„i—„ — —vii/snHAn Zinsen.
        <pb n="308" />
        ﻿314

Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.

Aktiva	II. Bilanz-Muster

A. Bereite Mittel			M	A
1. Kassenbestand			1 844,20		
2. Ausstände bei Banken, Sparkassen usw..		6 000,—		
3. Wertpapiere			15 540,37	23 384	57
B. Sonstige Vermögensbestände				
1. Warenbestände				27 500	
2. Grundstücke			24 000,—		
Neuanschaffung			6 200,—		
	M	30 200,—		
ab Abschreibung			900,—	29 300	—
3. Inventar			M	1 800,—		
Neuanschaffung			350 —		
	M	2 150,—		
ab Abschreibung			250,—	1 900	
4. Vorausbezahlte Versicherungsgebühr und	ausstehende For-			
derungen				409	...
5. ln Wertpapieren bestellte Kautionen				1 200	—
			83 693	57

Die bereiten Mittel betragen 71,27% der Verbindlichkeiten (A.).

keit hinsichtlich der einzelnen Bilanzzahlen ist in diesem Falle
kein entscheidendes Gewicht zu legen. Die Bilanzzahlen nach
Schema I sollen wohl auch materielle Verhältnisse mustergültig
darstellenx). Forderungen fehlen darin.

23.	Abschnitt.

Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.

Für gewerbliche Unternehmungen des Reichs, der Bundes-
staaten oder eines inländischen Kommunalverbandes, auch eines
Kreis- oder Provinzialverbandes, gelten die allgemeinen Bu-
chungsvorschriften. Die Anwendung der Vorschriften über die
B. ist wegen des Zusammenhanges ihrer Rechnungsführung mit

x) Vgl. auch Schaer, Konsumverein und Warenhaus im Archiv für
Sozial Wissenschaft und Sozialpolitik, Bd. 31, Heft 2.
        <pb n="309" />
        ﻿Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.

315

(Konsumvereine).

Passiva

A. Verbindlichkeiten

(mit Ausnahme der Grundstückschulden)

M. 3)

1.	Spareinlagen................................

2.	Darlehen....................................

3.	Barkautionen................................

4.	Warenschulden...............................

5.	Unbezahlte Unkosten.........................

6.	Geschäftsguthaben ausgeschiedener Mitglieder ..

7.	Nettoüberschuß..........-...................

Jl 5103,06
„	4 000,-

„ 2 000,—

„	440,30

„	130,—

„	804,30

„ 20 335,66 32 813 32

B. Grundstücks schulden, eigene Betriebsmittel usfv.

1.	Hypothekenschulden................................

2.	Unkündbare Hausanteile............................

3.	Geschäftsguthaben verbleibender Mitglieder.......

4.	Reservefonds......................................

5.	Sonderrücklage....................................

6.	Rücklage für Bauten...............................

7.	Unterstützungsgelder für Angestellte.............

8.	In Wertpapieren bestellte Kautionen..............

8 000
13 520

19 210 25

6 000
1 000-

83 693)57

der allgemeinen Staats- und Gemeinderechnung häufig nicht
möglich. Deshalb können nach § 42 HGB. die Handelsbetriebe
der genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts die
Rechnungsabschlüsse in einer von den Vorschriften der §§39—41
abweichenden Weise vornehmen; doch besteht auch für sie die
Pflicht des Bücherführens.

Die Kameralistik x): Der Zweck einer Erwerbswirtschaft ist,
das in der Unternehmung angelegte Kapital zu vermehren, einen
Wirtschaftserfolg in der Form der Zunahme des eigenen Kapitals,
d. h. also Reingewinn zu erzielen, über den Kapitalverbrauch
der Unternehmung hinaus Kapital zu produzieren.

Die Mindestleistung einer Aufwandswirtschaft besteht darin,
für die Ausgaben Deckung zu beschaffen und etwaige Mehrein-

Werner, Kameralistische oder kaufm. Buchführung, namentlich für
staatliche oder städtische werbende Betriebe. Leipzig 1915; dann: Etat-,
Kassen- und Berechnungsvorschriften der Bergbauverwaltung. Berlin 1905
(Springer). Leüner, Verwaltung und kaufm- Buchführung in der Ztschr.
f Handelswissenscbaft, 1918.
        <pb n="310" />
        ﻿316

Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.

nahmen, die nicht mit Gewinn gleichbedeutend sind, zu erzielen.
Die Grundlage ihrer Wirtschaftsführung bildet ein Etat, ein
Voranschlag der Ausgaben, die voraussichtlich notwendig wer-
den, und der Einnahmen, die voraussichtlich zur Befriedigung
bzw. Deckung des Aufwandes zur Verfügung stehen werden.
Der Voranschlag ist eine Wahrscheinlichkeitsberechnung des
Aufwandes und seiner Deckung, die entweder einen Abgang an
Deckungsmitteln oder einen Überschuß der Einnahmen aufzeigt.
Nach Ablauf des Verwaltungs- oder Verrecbnungsjahres zeigt
sich aus der Zusammenstellung der wirklichen Einnahmen und
Ausgaben, wie groß sie tatsächlich waren, und aus der Ver-
gleichung zwischen Voranschlag und Verwaltungsergebnis, ob
die auf Grund der rechnungsmäßigen Ergebnisse früherer Ver-
waltungsjahre veranschlagten und mit Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Entwicklung des Gemeinwesens geschätzten Ein-
nahmen und Ausgaben größer oder kleiner waren als die wirklich
erzielten. Eine ordentliche Verwaltungsbuchführung muß dar-
stellen, wie sich die Mittel zur Deckung der Ausgaben zu dem
Aufwand selbst stellen, wie Voranschlag und Wirklichkeit sich
zueinander verhalten, und dabei die in der Organisation der Ver-
waltung von Gemeinwirtschaften liegende Trennung zwischen
Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben (Anordnung) und
Vollziehung, d. i. die Kassenführung und die Buchführung der
wirklichen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigen.

Die Gesamtverrechnung trennt Geldrechnung und Sachen-
rechnung. Sie scheidet von vornherein nicht zwischen pro-
duktiven und unproduktiven Ausgaben, zwischen Gewinnen und
Verlusten, zwischen Ausgaben für Anlagevermögen und Verlust-
ausgaben. Abschreibungen sind ihr im allgemeinen fremd. Ihr
charakteristisches Buch ist das Hauptbuch, das Einnahmen und
Ausgaben, systematisch nach Materien geordnet, zusammenfaßt,
die veranschlagten Einnahmen und die bewilligten (angeordneten)
Ausgaben den tatsächlichen (vollzogenen) Einnahmen und Aus-
gaben gegenüberstellt, nach Einnahmequellen und Zweck der
Ausgaben getrennt.

Die Funktion einer Einnahmerubrik des kameralistischen
Hauptbuches ergibt sich aus folgendem Schema;
        <pb n="311" />
        ﻿Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.

B17

Soll	Tabakzolleinnahmen	ist

1 Voranschlag, Solleinnahmen | 2. Wirkliche Einnahmen, /steinnahmen

Der Unterschied beider Seiten gibt bei schwankenden Ein-
nahmen eine Mehr- oder eine Mindereinnahme, d. h. einen Aus-
fall. Bei feststehenden Einnahmen können Einnahmereste,
Rückstände, kaufmännisch ausgedrückt, Forderungen der Ver-
waltung an die Einnahmequellen entstehen.

Soll	Beispiel einer Ausgabenrubrik	Ist

1. Veranschlagte, bewilligte, vor- 2. Tatsächliche Ausgaben, Istaus-
geschriebene, angeordnete Aus- gaben, Abstattung,
gaben, Ausgabenkredit.

Der Unterschied beider Seiten ergibt je nach dem Charakter
der Ausgabenrubrik eine Ausgabenüberschreitung, eine geringere
Ausgabe als die veranschlagte oder einen noch unverbrauchten
Ausgabenkredit, der in das nächste Jahr übertragen werden kann
oder auch nicht. Wesentlich also ist für dieses Hauptbuch und
für diese Konten die Trennung der Solleinnahmen und der Soll-
ausgaben, die auf Grund des bewilligten Etat sofort in die be-
treffende Hauptrubrik eingetragen werden, von den Isteinnahmen
und Istausgaben, die über das Kassabuch allmählich auf die
Hauptbuchrubrik kommen.

In einzelnen Fällen findet man auch in der kaufmännischen
Buchführung ein ähnliches Prinzip. Zum Beispiel: die Vor-
kalkulation schätzt die Sollkosten, die Nachkalkulation berechnet
die Islkosten. Auf den Konten der Schulden steht rechts die
Vormerkung der Schuld, links die Abstattung, die Tilgung, die
Istausgabe. Das Einzahlungskonto der Aktionäre verrechnet
links die Sollzahlung, rechts die Istzahlung. Die Gewinnaus-
zahlungskonten bei Aktiengesellschaften (Dividenden-, Tan-
tiemen-, Gratifikationskonto) zeigen rechts die bewilligte, die
Sollausgabe, links die wirkliche Zahlung. Etwaige „Ausgaben-
reste“ auf diesen Konten bilden eine Schuld der Unternehmung.
Das Prinzip der Kameralistik läßt sich mit der doppelten Buch-
führung vereinigen. Diese besonderen Anwendungsformen der
doppelten Buchführung sind bekannt unter dem Namen Lo-
gismographie (eingeführt 1876 in der italienischen Staätsver-
        <pb n="312" />
        ﻿

Soll		Einnahme	Hat	I	Rest	
M,	3t	A. Restverwaltung.	M	3t	M	3t
466191	65	Kassenbestand		466 191	65		
355 652	51	Wechsel		3.55 652	51		
212 460	67	Guthaben bei den Bankhäusern			212 460	67		
106 657	36	Zins- und Rentenrückstände		104 603	56	2 053	80
9	30	Rückständiger Erlös aus Vereins-Obligationen		9	30		
296	59	Saldo-Guthaben an Nebenkassen		296	59			
100	37	Ersatzposten {exkl. vorausbezahlter Zinsen)		100	37	—	—
		B. Grundstock.				
6 179 600	—	Ausgegebene Vereinsschuldverschreibungen	 		6179 561	74	38	26
63 439 582	75	Aktivkapitalien		2 369 244	12	61 07 0 838	63
		Es stehen noch aus:				
		Renten-Anlehen	60 627 415 M 09 St				
		Verweisungskapitalien	 4 847 „ 56				
		Württ, Staatsschuldverschr., Nennwert	 410 000 „ — ,,				
		Pfandfordereungn 	 25 300 ,, — ,				
		Liegenschaftskaufschillinge	 2 775 ,, 98 „				
		61 070 338 M 63 St				
214 000	—	Für Liegenschaft, worunter das Vereinshaus in Stuttgart mit 160 000 M	—	—	214 000	—
8 215	96	Für Inventarstücke		825		7 426	76
		C. Laufendes.				
9 141 417	53	An Bankguthaben		8 997 139	99	144 277	54
5 035 146	76	Wechsel		3 655 651	50	1379 495	26
2 145 717	47	Zinsertrag	 		2 023 901	09	121 816	38
265 544	34	Beiträge zum Reservefonds von neuen Renten-Aniehen		265 544	34	—	—
722 003	05	Erlös aus Vereinsschuldverschreibungen		720 992	95	1 010	10
7 459	92	Ertrag des Grundeigentums		7 437	47	22	45
55 176	42	Ersatzposten (exkl. vorausbezahlter Zinen)		55 021	37	155	05
60 863	36	Gewinn an Vereinsschuidverschreibungen 				60 863	36	—	—
551 66		Außerordentliches 		551	66	—	—
65 233163		D. Fremde Gelder.	65 233	63	—	—
88 481 917)3U\ Hauptsumme der Einnahmen						25 541 283	07	62 940 634	23

gig	Bilanzen gemein wirtschaftlicher Betriebe.
        <pb n="313" />
        ﻿Soll

Ausgabe

Hat

Rest

Ji

l 400
34 651
836
79 139
18 173
11 904

6 695 125
59 956 500

34

«5

417

146

947

523

688

111

600

584

973

003

734

356

017

000

51

825

233

A Restverwaltung

Verloste Vereinsschuldverschreibungen..........

Zinsen ........................................

Reservefondsteile ausgetretener Vereinsmitglieder

Rentenanlehensreste............................

Vorauszahlungen................................

Fremde Gelder..................................

B. Grundstock.

Neu angelegte Aktivkapitalien...................

Vereinsschuldverschreibungen....................

Es stehen aus:

Lit

K—U.
L.—P-
A.—E.
AA.—EE.

ä S %%
ä 4 o/o

.40 152 900
72 900
.14 698 800
. 3 708 700

M — $

58 682 700 M

C. Laufendes.

Vorschüsse an Bankhäuser inkl. Reichsbank..........

Für erkaufte Wechsel...............................

Zinsen (ausschließlich der vorausbezahlten Kupons)

Agio aus Obligationen..............................

Verwaltungskosten..................................

Steuern usw........................................

Mietwert der Geschäftsräume........................

Aufwand auf das Inventar...........................

Aufwand auf das Grundeigentum......................

Für aufgekaufte Vereinsschuldverschreibungen.......

Ersatzposten......................................

Gerichtskosten....................................

Reservefondsanteile ausgetretener Vereinsmitglieder
Beiträge zur Pensionskasse der Vereinsbeamten

Außerordentliches ................................

Abschreibungen am Inventar.........................

D. Fremde Gelder.



83 995 945)70| Hauptsumme der Ausgaben...................

Von der Einnahme von............

abgezogen die Ausgabe mit.......

ergibt sich ein Kassenbestand von

	$	M	-5)
900		500	—
82 544	49	2107	50
393	22	443	21
74 049	46	5 090	—
18 173	29	—	—
11 904	04	257169	25
6 437 956 1 323 800	09	58 632 700	
9 141 417	53		
5 035 146	76	—	—
1 910 603	24	35 343	89
26 523	90	—	—
84 688	67	—	—
17 111	34	—	—
3 600	—	—	—
2 584	45	—	—
34 973	83	—	—
722 008	05	—	—
3	—	39 731	42
356	88	—	—
73 455	32	562	04
4 000	—	—	—
51	—	—	—
825	20	—	—
65 233	163	—	—

.25 541 283 ^ 07 ^
.25 022 298	39

|25 022 092|39|58 973 647)31

518 984 Ji 68







Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.	319
        <pb n="314" />
        ﻿Bilanzen gemeinwirtschaftlichei Betriebe.

Vermögens-Berechnung.

Aktivbestand.

a)	Kassenvorrat.................................................................

b)	Die oben unter der Rubrik „Rest“ aufgeführten Vermögensbestandteile .........

c)	Stückzinsen aus den Aktivkapitalien von 61 070 338 Ji 63 $ bis 31. Dezember

Summe des Aktivbestandes: 64 053 661 M 76 $

M
518 984
62 940 634
594 042

-5*

68

23

85

Passivbestand.

a)	Die oben unter „Rest“ aufgeführten Posten..................................................

b)	Stückzinsen aus unverlosten Vereinsschuldverschreibungen von 58 624 100 Jfi — ^ bis 31. Dez.

Summe des Passivbestandes; 60 296 639 Ji 81 ^

Von dem Aktivbestand von......................................................................

abgezogen den Passivbestand von.........................................................

ergibt sich ein Vermögens-Überschuß (Reservefonds) von 3 757 021 Ji 95 i),

welchen die gegenwärtigen Mitglieder nach Verhältnis ihrer Leistungen anzusprechen haben.

	Ji		-9)
58	973	647	31
1	322	992	50
64	053	661	71
60	296	639	81
        <pb n="315" />
        ﻿Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.	321

waltung) und konstante Buchführung (eingeführt 1873 im
Kanton Bern)1).

Seit einigen Jahren wird die Einführung kaufmännischer,
gewöhnlich doppelter Buchführung in den Wirtschaftsbetrieben
des Staates und des Reiches gefordert * 2). Daß die Anwendung
der „Doppik“ 3) auf solche Erwerbswirtschaften möglich, nützlich
und für die Beurteilung der Rentabilität der Betriebe wünschens-
wert ist, muß ohne weiteres zugegeben werden. So hatte die
Kieler Werft versuchsweise die doppelte Buchführung eingeführt,
für die preußischen Bernsteinwerke in Königsberg besteht sie
schon aus der Zeit, wo sie Privateigentum waren. Daß es nicht
gerade die doppelte Buchführung zu sein braucht und es angeht,
nur Bücher nach kaufmännischer Art für Industriebetriebe des
Staates einzuführen, beweisen die vorzüglichen Leistungen des
Rechnungswesens der Königlichen Porzellanmanufaktur, Berlin 4).

Die Bilanzen und Ertragsrechnungen staatlicher Betriebe
lassen allerdings nach Form und Inhalt manches zu wünschen
übrig 5). Manche solcher Rechnungen, in kaufmännischer Form
aufgestellt, enthalten teilweise unmögliche Posten, vermengen
Rechnungsergebnisse, die nicht zusammengehören (z. B. Bestand
und Erfolgsrechnung, Einnahmen und Ausgaben mit Gewinn und
Verlusten); andere wiederum bringen ein solches Zahlengewirr,
daß auch der sachverständige Leser Mühe hat, sich durchzu-
finden, oder sie trennen Ausgaben und Einnahmen, die in eine
Rechnung' gehören (Verwaltungskosten und Betriebskosten in
Sonderrechnungen); sie lassen Ausgaben für Betriebsanlagen und
Betriebseinrichtungen früherer Jahre weg, d. h. diese Bilanzen
geben keinen Aufschluß über das in Anlage- und Betriebsgegen-

vl Cerboni, Primi saggi dii logismografla, Florenz 1873; Hügli, Buch-
haltungs-Systeme und Buchhaltungs-Formen. Bern 1887; ders., Die
konstante Buchhaltung. Bern 1894.

2)	Vgl. Waldschmidt, Kaufm. Buchführung in staatlichen und städti-
schen Betrieben. Berlin 1908; EHer, Buchführung und Bilanzen kommunaler
Elektrizitätswerke; Hannover 1912; Sulzberger, Buchungsgrundsätze einiger
deutscher Kommunen hinsichtlich ihrer Erwerbsbetriebe. Stuttgart 1912.

3)	Eine österreichische Abkürzung für doppelte Buchhaltung.

*) Vgl. Barentkin, Kaufmann und Bürokrat. 2. Aufl. Berlin 1914.

6) Man vgl. die Etats des Reichs und der Bundesstaaten hinsichtlich
der Erwerbsbetriebe.

i.oitner, Buchhaltung und Bilanz! und*. II. 6. u. 7 Äufl.	El
        <pb n="316" />
        ﻿322

Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.

Aktiva	Bilanz eines

Gegenstand	Bestand  am  1. 4. 1910	Zu;  aus Staats- mitteln	lang  aus Betriebs- einnahmen	Bestand  am  31. 3. 1911
Grundstücke	  Gebäude 	  Betriebsmaschinen Leitungsanlagen.. Inventar 		8 000,—  348 508,02 387 166,37 595 170,42 38 426,48	48 330,—	6	892,61  7	271,70	8 000,— 348 508,02 387 166,37 650 393,03 45 698,18
Anlagevermögen .  Materialien	  Versch. Schuldner Guthaben bei der Staatskasse....	I 377 271,29  110 152,01	48 330,—	14 164,31  9 525,37	1 439 765,60 119 677,38 16 210,65  37 262,88
| 1 487 423,30 |	48 330,—			23 689,68	1 612 916,51

Notiz; Abschreibungen 49 589,99 Kr.

ständen investierte Anlagekapital; oder die Rechnungen sind in
einer ungewöhnlichen, für den kaufmännischen Leser häufig
unverständlichen Form aufgestellt. Bei Reformvorschlägen ist
allerdings stets zu berücksichtigen, daß etatrechtliche Gründe
und Forderungen der obersten Rechnungsbehörden die unein-
geschränkte Übertragung kaufmännischer Verrechnungsgrund-
sätze auf diese wirtschaftlichen Erwerbsbetriebe nicht immer
möglich machen. Die Anforderungen der Rechnungskontroll-
behörden an die Schlußrechnungen sind verschieden und dem-
gemäß auch die Aufmachung der Rechnungsabschlüsse.

So will beispielsweise ein staatliches Elektrizitätswerk, das
nur Bareinnahmen und Barausgaben kennt, seinen ganzen
Kassenverkehr durch eine Staatskasse abwickeln läßt, in der
Bilanzrechnung die Anlagevermehrung aus Etatmitteln und aus
eigenen Betriebseinnahmen trennen. Betriebsgewinn und Etat-
bewilligungen bilden Schulden des Werkes an den Staat. Vom
Gewinn sollen 30 % in Effekten angelegt, 70 % an die Staats-
kasse abgeführt werden. Reicht das Guthaben bei der Staats-
kasse zur Anschaffung der Wertpapiere nicht, so müßte dieser
Betrieb Schulden machen und diese aus den Betriebseinnahmen
des folgenden Jahres tilgen (vgl. oben).

Abschreibungen bei diesen Gemeinwirtschaften, die ihre

Bilanzen gemeinwirtsohaftlicher Betriebe.

323



Elektrizitätswerkes

Schuld an den Staat:

a)	Bis 1. 4. 1909: Aus Etatmitteln beschaffte]

Aktiva.................................

Zugang Etat 1910 .........

Davon zum Etat 1910 abgezahlt................

bleiben.....

b)	Bis 1. 4. 1909 aus Betriebseinnahmen an-

geschafft.........................

Gewinn: Rest aus dem Vorjahr.............

.lahresgewinn für 1910.........

Passiva

1 345	057,16
48	330,—
1 393	387,16
45	853,69
1 347	533,47
169	241,93
10	225,11
85	916,—

1 516 775,40
!) 96 141,11

1 612 916,51

Überschüsse abzuführen haben, wirken nicht anders als Ab-
schreibungen bei Privatunternehmungen (S. 66ff.). Sie ver-
mindern den abzuführenden Gewinn, die Barmittel bleiben im
Betrage der Abschreibungen dem Betriebe erhalten. Unter-
bleiben sie, so hat der Staat bei Untergang des Vermögens-
objekts aus den allgemeinen Einnahmen die Ersatzanschaffungen
zu bewilligen und bereitzustellen. Zweckmäßig wird ein den
Abschreibungsbeträgen entsprechender Betrag in Effekten oder
Hypotheken angelegt, so daß dem Betriebe aus eigenen Be-
triebsmitteln für Ersatzanschaffungen Gelder zur Verfügung
stehen (S. 116).

Ein anderer Staatsbetrieb hat bei der Staatskasse einen
Betriebskredit von 900 000 M. jährlich und will den unver-
brauchten Restkredit bilanzmäßig darstellen. Angenommen, es
wären 661 000 M. verbraucht;

Bilanz

Kreditguthaben bei der Kasse 239 000 | Betriebskredit...... 900 000

Der Etat eines Gemeindebetriebes will den hohen. Rein-
gewinn (Straßenbahn) verschleiern, sei es, um das Verlangen
nach Tarifermäßigung nicht zu wecken, sei es wegen der Kon-

J) Davon verwendet 45 853,69 Kr. zur Schuldentilgung

23 689,68 ,, zur Erweiterung der Anlagen
69 543,37 Kr. Der Rest ist gedeckt durch das
Guthaben bei den Schuldnern und der Staatskasse.

21 *
        <pb n="317" />
        ﻿B24

Bilanzen gemeinwirtsohaftücher Betriebe.

Aktiva_____________________________________Oberharzer Berg-

Bezeichnung der Konten	Bestand  am  1. April 1917	Abschrei-  bungen	Sonstiger  Abgang	Zugang	Bestand  am  31.Märzl918
Grundbesitz	  Gerechtsame .... Gebäude und Betriebsanlagen	184 292,74 534,20  5 080 115,— 446 278,—	708 152,— 39 667,—	141 031,— 1 000,—	3 200,—  791 349,— 40,—	187 492,74 534,20  5 022 281,— 405 651,—
					
	5 711 219,94	747 819,—	142 031,—j794 589,—		5 615 958,94
Produktenvorräte	  Materialienvorräte	  Lebensmittelvorräte	  Ausstehende Forderungen			bleibt Zugang:		652 558,—	1	728 736,59  2	011 595,16 131 127,—  4 983 250,73

ABlieferungen an andere Staatsverwaltungen:

a)	Barablieterung an die Generalstaatskasse. 2 220 013,29

b)	Wert der unentgeltlichen Vermögensüber-

weisungen................................ 5 495,—

2 225 508,29

Hiervon ab: Ruhegehälter und Hinterbliebenen-
gelder, Verwaltungskosten in der Zentral- und
Provinzialinstanz, Gewinnanteile, Anteil an *)
der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden 131 389,37	2 094 118,92

16 564 787,34

Soll

Gewinn- und

Betriebsausgaben...........................................

Einmalige und außerordentliche Ausgaben....................

Außerplanmäßige Ausgaben (Kriegsbeihilfen und Lebens-
mittelankauf) .............................................

Abschreibungen.............................................

Wert der unentgeltlichen Vermögensüberweisungen von an-
deren Staatsverwaltungen...................................

Abgang bei den Produktenvorräten...........................

Ruhegehälter und Hinterbliebenengelder einschl. Zuwendun-
gen an Altpensionäre.......................................

Verwaltungskosten in der Zentral- und Provinzialinstanz ....

Gewinnanteile der höheren Beamten..........................

Anteil der Oberharzer Berg- und Hüttenwerke an der Ver-
zinsung und Tilgung der Staatsschulden.....................

Reingewinn.................................................

21 285 409,76
499 329,33

910 379,12
747 819,-—

500,—
382 376,36

88 378,71

16	583,32

17	740,—

8 687,34
4 121 147,46
28 078 350,40

&lt;

Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.

und Hüttenwerke. 

Anlage- und Betriebskapital am 1. April 1917, und zwar;

Eigenes Vermögen..........................12 215 897,08

Bergwerksschuld................. 169 404,83

Hiervon ab Tilgung in 1917 ... . . .	1 016,43	168 388,40

Kapitalwert der Lasten...................................

Wert der unentgeltlichen Vermögensüberweisungen von ande-
ren Staatsverwaltungen ...................................

Reingewinn...............................................

12 384 285,48
58 854,40

500,—
4 121 147,46

|l6 564 787,34

V erlustrechnung.

Einnahmen für Produkte...................................

Sonstige ordentliche Einnahmen...........................

Außerplanmäßige Einnahmen................................

Wert der unentgeltlichen Vermögensüberweisungen an andere
Staatsverwaltungen.......................................

Zugang bei den Anlagen........................ 652 558,—

,,	„ ,, Materialienvorräten.............. 614 927,70

„	„ ,, Lebensmittelvorräten............. 131127,—

,,	,,	,, ausstehenden Forderungen ......1 758 026,17

Abgang bei dem Kapitalwert der Lasten......... 68,60

Tilgung der Bergwerksschuld in 1917.......................

Haben

22 889 552,56
1 626 528,—
399 050,94

5 495,—

3 156 707,47
1 016,43

28 078 350,40
        <pb n="318" />
        ﻿326

Zwis chenbil anzen.

kurrenz mit der Privatindustrie oder wegen der Arbeiter, indem
sie zu diesem Zweck auf der Passivseite den Reingewinn trennt:
ein Betrag wird dem Reservefonds überwiesen und der Rest als
„Reingewinn“ dargestellt. Auch findet man im Etat mancher
Städte mit günstiger Finanzlage unter den Ausgaben Ankäufe
von Effekten und Rückstellungen, um den Einnahmeüberschuß
nicht zu groß werden zu lassen und die Herabsetzung des Steuer-
zuschlages nicht in Erwägung ziehen zu müssen.

Wir überlassen es dem Leser, den S. 318 ff. angeführten
Rechnungsabschluß nach Kameralstil in kaufmännische Bilanzen
zu verwandeln (Grundkreditverein).

Es folgt die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung
der Oberharzer Berg- und Hüttenwerke für das Rechnungsjahr
1917 (Verfassunggebende Preußische Landesversammlung, Druck-
sache 441). Unter anderm interessiert die Berechnung des Ge-
winnes durch Einstellung des Zuganges beim Anlage- und Be-
triebsvermögen bzw. des Abganges bei den Produktionsvorräten,

III. Außerordentliche Bilanzen.

24.	Abschnitt.

Zwischenbilanzen.

Man kann unterscheiden 1. die Jahresbilanz, die der Gesetz-
geber für den Schluß eines Geschäftsjahres verlangt (§ 39 HGB.),

2.	periodische Bilanzen für kürzere Zeiträume, z. B. Semestral-
bilanzen als vollständiger Bücherabschluß.

Es gibt Zwischenbilanzen mit Nachweis des Erfolges, z. B.
bei der Verlegung des Geschäftsjahres auf einen anderen Ab-
schlußtermin, beim Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters
usw. oder ohne Nachweis des Erfolges, beispielsweise die Zwei-
monatsbilanzen der deutschen Kreditbanken (S. 272 f.), die
Monatsbilanzen einiger ausländischer Banken, Halbjahrsausweise
der Hypothekenbanken, Wochenausweise der Notenbanken,
Tagesbilanzen der Großbanken.
        <pb n="319" />
        ﻿Zwischenbilanzen.

327

Jede Probe- oder Kontenbilanz ist eine Art Zwischenbilanz
ohne Erfolgsnachweis. Ihr Wert als Prüfstein auf die Richtig-
keit der Übertragungen in das Hauptbuch ist problematisch
(Bd. I, S. 88 ff.). Hingegen leistet sie als „Situationsbilanz“
dem sachverständigen Kritiker große Dienste. Sie zeigt ihm
die fortschreitende Entwicklung der Unternehmung in ihren
einzelnen Teilen (Konten), bietet die Möglichkeit der Vergleichung
mit den entsprechenden Zeiträumen des Vorjahrs, kurz, sie ist
eine ausgezeichnete Kontrolle der Wirtschaftsführung.

Die Zwischenbilanzen ohne Erfolgsnachweis entsprechen im
wesentlichen einer Saldobilanz, d. h. sie lassen die Verrechnung
der Aktiva, der Schulden und des Erfolges ungetrennt. Die
unmittelbaren Erfolge sind zu ersehen, die mittelbaren Umsatz-
gewinne nicht.

Semestralbilanzen mit Erfolgsnachweis, Zwischenbilanzen
bei Verlegung des Geschäftsjahres, Eintritt eines Gesellschafters
u. ä. wirken auch auf das Hauptbuch bzw. dessen Konten, die
auch formell abgeschlossen werden. Andere Formen der Zwischen-
bilanzen sind nur eine Zahlenzusammenstellung aus den Haupt-
buchkonten, ohne daß ein formeller Abschluß der Hauptbuch-
konten notwendig wäre.

Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung
von Zwischenbilanzen besteht nicht. Sie können infolge statutari-
scher Bestimmungen oder Beschlusses der Generalversammlung
vom Aufsichtsrat gefordert oder vom Vorstand aus eigener
Initiative aufgestellt werden 1). Nach § 240 HGB. verlangt der
Gesetzgeber die Einberufung einer Generalversammlung, wenn
die Aufstellung einer Zwischenbilanz ergibt, daß der Bilanz-
verlust die Hälfte des gezeichneten Grundkapitals erreicht. Der
Vorstand hat die Eröffnung des Konkurses zu beantragen, wenn
sich bei Aufstellung . . . einer Zwischenbilanz ergibt, daß das
Vermögen nicht mehr die Schulden deckt. Eine Zwischenbilanz
zwecks Feststellung der Überschuldung ist eine Vermögens-
ermittlungsbilanz, keine Gewinnermittlungsbilanz. Demnach sind
die wirklichen Werte der Aktiva einzusetzen. Die besonderen
Bewertungsregeln des § 261 Zilf. 1 u. 2 können nicht zur An-
wendung kommen. Wir können jedoch der Anschauung Staubs i)

i) Dazu Simon, Bilanzen, S. 464 ff.
        <pb n="320" />
        ﻿328

Zwischenbilanzen.

(Bd. I, S. 815, Anm. 10) nicht beitreten *), die diese Bewertung
bei Zwischenbilanzen zur Anwendung bringen will, durch die
ein Verlust des Grundkapitals bis zur Hälfte nachgewiesen werden
soll. Es kann nicht zulässig sein, der außerordentlichen General-
versammlung plötzlich eine B. mit anormalen Wertansätzen
vorzulegen; eine B., deren Aktiva entsprechend § 261 bewertet
ist, kann mit einer Unterbilanz schließen, die einen Verlust in
Höhe der Hälfte des Grundkapitals aufzeigt. Dieselbe B., nach
den allgemeinen Grundsätzen des § 40 bewertet, wird sehr häufig
die Unterbilanz verringern (man denke an die stillen Reserven).
Soll der Vorstand seine Entschließung auf Grund der retuschier-
ten B. oder der normalen Erfolgsermittlungsbilanz fassen?
Falls der Vorstand keine Zwischenbilanz aufstellt, wozu er
nicht verpflichtet ist, ergibt sich der Verlust auf Grund der nor-
malen Jahresbilanz. Warum die Zwischenbilanz nach anderen
Grundsätzen bewertet werden soll, ist unerfindlich.

1.	Beispiel, Schema einer Tagesbilanz-. Die Bank des Berliner
Kassenvereins stellt jeden Abend eine Rohbilanz auf nach
folgendem Schema:

Aktiva	•	Passiva

Darlehen gegen Unterpfand 2)
Wechsel per hier2)

Wechsel auf diverse Plätze “j
Diskontierte Effekten 3)

Diverse Debitoren *)
Einzahlungskassec)
Auszahlungskassec)

Giroguthaben bei der Reichsbank

Grundstücke

Differenz 6).

Aktienkapital

Reservefonds

Kreditoren auf Giroguthaben
Interimskreditoren7)

Kreditoren im eigenen Bankverkehr8)

Baureserve

Vortrag

Rückständige Dividenden
Gewinn- und Verlust-Konto

U Auch nicht der „Denkschrift“ (Berlin 1897), S. 151, 152.

ä) Darlehen und Wechsel bilden die hauptsächlichste Anlage der
Kreditorengelder. Das finanzielle Ergebnis des Kassenvereins ist demnach
im wesentlichen bedingt durch die Höhe des jeweiligen Zinsfußes.

3)	Darunter Schatzscheine und verloste Papiere.

4)	Retouren und noch einzukassierende Posten auf Personen ohne

Girokonto beim Kassenverein.	6) Beide auch örtlich getrennt.

6)	Fehler, die trotz Suchens am selben Tage nicht aufgefunden werden
konnten.

7)	Einlieferungen und Auszahlungen nach %5 Uhr.

8)	Einschließlich Guthaben der Angestellten.
        <pb n="321" />
        ﻿i

2. Eine preußische Genossenschaftsbank stellt tägliche Roh-
bilanzen nach folgendem Schema auf;

Konto	Tagesumsatz		Bewegung  seit 1. Januar		Gesamtumsatz seit Beginn des laufend. Geschäftsjahres einschl. der Anfangsbestände	
\	Debet	Kredit	Debet	Kredit	Debet	Kredit
						

Diese Bank berechnet ungefähr das tägliche Zinsenerfordernis
auf das Grundkapital, die Darlehen von Banken, Guthaben in
laufender Rechnung und Depositengelder auf Grund der Tages-
bilanzen, dagegen die täglichen Zinseneinnahmen aus Wechsel-
beständen, Guthaben bei Banken, auf aktive Darlehne mit
Ausschluß der Effektenzinsen. In der Differenz zwischen Zinsen-
erfordernis und -einnahmen liegt der Zinsengewinn oder -Verlust.

3.	Beispiel. Zwischenbilanz einer neu gegründeten Kredit-
bank, am 28. November in das Handelsregister eingetragen.

Zwischenbilanz am 31. Dezember.

Aktiva	M	Passiva	
Aktien-Kapital	Aktien-Kapital	
noch nicht eingeford. 1 500 000,-—	Grundkapital		2 000 000,—
Kassa-Konto	Kontokorrent-Konto	
Bestand an barem	Kreditoren		250,-
Gelde und Noten ...	26 025,50	W echsel-Diskont- Ko.	
Inländische Wechsel-K.	vereinnahmt		594,45
Bestand an Wechsel.	28 750,—	Zinsen-Konto	
Mobilien-Konto	 95,70  Kontokorrent- Konto  Guthaben bei	vereinnahmt		1 852,22
Banken	442 210,93  Debitoren 4 000,—	446 210,93  Unkosten-Konto	 1 614,54		
2 002 696,67		2 002 696,67

4.	Beispiel. Im folgenden Falle wurde das Geschäftsjahr
vom 31. Oktober auf den 31. Dezember verlegt.
        <pb n="322" />
        ﻿330

öründungsbilanzen.

Gewinn- und Verlust-Konto für November und Dezember.

Soll

Zinsen und Agio..................

Zentral-Unkosten.................

Obliga tionen-Zinsen.............

Anleihe-Zinsen...................

it

1 345
10 568
4 935
7 333

3i

98

33

Abschreibungen

3 % auf Gebäude...........................M

10 % „ Maschinen und Apparate.............„

20 % ,, Mobilen und Utensilien...............

20 % „ Pferde und Wagen...................

M

hiervon J/&lt; für November und Dezember 1905 .
Netto-Gewinn .................................

42 925,80
161 951,94
2 087,73
1 763,70

208 729,17

34 788 20
86 462j61
145 433jl2

Haben

Saldo-Vortrag aus 1904/05.

Fabrikation...............

Effekten..................

M

37 638
107697
96

A

81

65

66

145 433jl2

Der Reingewinn am 31. Oktober war .......................M 287 679,98

Davon wurden verteilt und in d. Zwischenb. berücksichtigt,, 250 041,17

Bleibt Gewinnvortrag .....................................ft 37 638,81

Dazu Reingewinn für 2 Monate.............................,,	48 823,80

Es sind aut 1. Januar 1906 vorzutragen...................M 86 462,61

NB. Monatsabschluß mit Erfolgsberechnung vgl. 22. Abschnitt. Über
monatliche Gewinnermittelung Bd. I S. 84 ff., S. 270 11., S. 278; auch
Leitner, Selbstkostenberechnung, 7. Aull. S. 276 ff. Derselbe, Die Kon
trolle in kaufm. Unternehmungen. Frankfurt a. M., 1920, S. 149f., 166 f.

25.	Abschnitt.

Gründungsbilanzen.

Jeder Kaufmann hat bei dem Beginn seines Handels-
gewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden,
den Betrag seines baren Geldes und seine sonstigen Vermögens-
gegenstände genau zu verzeichnen, dabei den Wert der einzelnen
Vermögensgegenstände anzugeben und einen das Verhältnis des
        <pb n="323" />
        ﻿Grimdungsbilanzen.

331

Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluß zu machen
(§ 39 Abs. 1 HGB.). Jede „Gründung“ *) einer Unternehmung
erfordert die Aufstellung eines Erößnungsinventars und einer
Eröffnu gsbilanz, Anfangs- oder Gründlingsbilanz. Die Grün-
dung kann sein: Neugründung eines Handelsgewerbes; Wieder-
eröffnung eines früher betriebenen, aber inzwischen vollständig
auf gegebenen oder infolge Konkurses, Krankheit usw. einge-
stellten Handelsbetriebes; Übernahme eines bereits bestehenden
Geschäfts durch Kauf, Erbgang, Schenkung, auf Grund eines
Nießbrauchs, eines Pachtvertrages {Übernahmegründung); Än-
derung der rechtlichen Grundlage einer Unternehmung (Um-
wandlungsgründung), beispielsweise Aufnahme eines Gesellschaf-
ters in ein bis dahin von einem Einzelkaufmann betriebenes
Geschäft, Übernahme des Geschäfts einer offenen Handelsgesell-
schaft durch einen Gesellschafter, Umwandlung einer Einzel-
oder Gesellschaftsfirma in eine Aktiengesellschaft, in eine G. m.
b. H. usw. Gründungsinventar und Gründungsbilanz sind er-
forderlich, auch wenn ein Kaufmann ohne eigenes Vermögen
oder nur mit einer Bargeldeinlage sein Geschäft beginnt, oder
wenn ein Gemeinschuldner nach beendigtem Konkurs ein kauf-
männisches Geschäft betreibt und neu eröffnet.

Bei „Beginn des Handelsgewerbes“ ist die Bilanz aufzu
stellen, d. h. mit dem Beginn der kaufmännischen Tätigkeit.
Dieser Zeitpunkt muß nach den gegebenen Umständen von
Fall zu Fall gefunden werden. Für Kaufleute, die kraft Gesetzes
die Kaufmannseigenschaft haben — Einzelfirmen, offene und
Kommanditgesellschaften — gilt als Tag der Eröffnungsbilanz
der Tag, an dem das Handelsgewerbe tatsächlich beginnt. An-
schaffung des Inventars und andere Vorbereitungsgeschäfte be-
dingen eine ordnungsmäßige Buchführung, also auch eine Er-
öffnungsbilanz. Für registerbedingte Betriebe — Aktienvereine,
Kommandit-Aktiengesellschaften, G. m. b. H„ eingetragene Ge-
nossenschaften — gilt stets der 3ag der Eintragung ins Handels-
register als maßgebender Zeitpunkt. Falls eine Bilanz schon
vor der Eintragung ins Handelsregister aufgestellt ist (z. B.
bei Umwandlungsgründungen, wenn das Geschäft schon in einem

’) Über Gründungsformen vergl. Privatwirtschaftslehre, §§ 9—13
        <pb n="324" />
        ﻿Verschiedene Aktiva ....	.... 170	Restkaufgeld		. . .	70
Häusgrundstück 		....	75	Reinvermögen	
		Geschäftskapital		. . . 100
		Privatkapital		. . .	75

b) Bilanz mit wirklichen Werten (§ 40 HGB.)

Aktiva			 400	Restkaufgeld		. . .	70
Haus			 110	Reinvermögen	
		Geschäftskapital		... 330
		Privatkapital		. , 110

In den Büchern hat der Kaufmann „die Lage seines Ver-
mögens“ ersichtlich zu machen (§ 38 HGB.). Die Bewertungs-



Gründtmgsbilanzen

früheren Zeitpunkt als für Rechnung der Aktiengesellschaft
geführt gelten soll), ist trotzdem für den Tag der Eintragung
eine Eröffnungsbilanz zu machen.

Die Gründungsbilanz soll die ökonomische Lage einer Unter-
nehmung bei Beginn des Gewerbebetriebes darstellen, ist somit
eine Vermögensbilanz, die in Verbindung mit der ersten Schluß-
bilanz die Erfolgsermittlung ermöglicht. Die Bewertungsvor-
schriften der §§40 und 261 kommen zur Anwendung. Der
Gesetzgeber verlangt eine Einzelbewertung der Vermögensgegen-
stände („Wert der einzelnen Vermögensgegenstände“), was nach
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung selbstverständ-
liches Erfordernis ist.

Für eine Bargründung kommen Bewertungsregeln nicht in
Frage; die Anschaffung von Betriebsvermögen zur Erzielung eines
Erwerbes ist Gegenstand der Buchführung nach der Gründung.

Bei einer Umwandlungs- oder Übernahmegründung einer
Kapitalgesellschaft bilden die Übernahmepreise den Wert, den
die Vermögensgegenstände für den Bilanztag haben; es sind
Anschaffungspreise im Sinne des § 261 HGB.

Zweifel können in den folgenden Fällen entstehen: Ein
Kaufmann erwirbt ein Geschäft im Werte von 400 000 für
170 000, Anzahlung 100 000 bar; ein Hausgrundstück wird dem
das väterliche Geschäft übernehmenden Sohne mit 75 000 M.
auf sein Erbteil angerechnet; wahrer Wert 110 000 M.

a) Bilanz mit Anschaffungspreisen (§ 261 HGB.)

I-
        <pb n="325" />
        ﻿regeln beziehen sich zweifellos auch auf die Gründungsbilanzen;
die Auslegung, die man den §§40 und 261 gibt, findet auch
auf das Gründungsinventar Anwendung. Ein Kaufmann, der
nach a) bewertet, schafft eine stille Reserve in Höhe des Unter-
schiedes zwischen Erwerbs- und wahrem Wert. Er könnte sie
als offene Reserve aufführen, wenn er die Aktiva mit ihrem
wahren Werte (b) einsetzt, auf der Passivseite eine „Bewertungs-
reserve“ (230 -f 35) mit 265 einstellt — Reinvermögen 175 —,
ein empfehlenswerter Vorgang, wenn der Einzelkaufmann an
die Aufnahme eines Gesellschafters denkt. Verluste durch Ver-
kauf der billig erworbenen, aber hoch zu Buche stehenden Ver-
mögensteile müßten von der Reserve abgeschrieben, Gewinne
auf das Kapital-Konto übertragen werden.

I.	Gründung einer Einzelunternehmung. A. erwirbt ein Ge-
schäft mit allen Aktiven und Passiven und besitzt ein Bar-
vermögen von 60 000 M. Bei der Veräußerung eines Geschäfts
gelten alle Vermögensgegenstände als veräußert und alle Schulden
als übernommen, welche nicht besonders ausgenommen sind;
insbesondere die im Handelsbetriebe begründeten Forderungen
und Schulden (nicht die Privatschulden und Privatforderungen)
des Verkäufers gehen auf den Käufer über, sofern durch Ver-
einbarung nichts anderes bestimmt ist (vgl. §§25,22—24 HGB.)1).

Das zu übernehmende Grundstück mit einem Übernahme-
wert von 75 000 ist mit einer I. Hypothek von 30 000 belastet,
auf den Kaufwert wird eine Anzahlung von 30 000 geleistet,
das Restkaufgeld als II. Hypothek mit 5 % Zinsen in viertel-
jährlichen Raten für den Verkäufer eingetragen. Für die über-
nommenen Wechsel und Forderungen leistet der Verkäufer
Ausfallsbürgschaft. Kaufpreis des Geschäfts ist 120 000 M.
Anzahlung hierauf 25 000, der Rest in zwei J ahresraten zu 5 %
Zinsen zahlbar.

Es könnte ein Pauschalpreis als Kaufwert des Geschäftes
mit seinen Aktiven und Schulden vereinbart worden sein; dann
müßte, da Einzelbewertung gesetzlich und für die buchhalterische
Behandlung erforderlich ist, eine Aufteilung dieser Pauschal-
summe auf die einzelnen Bestände erfolgen, die mehr oder weniger

Wustrau, Die rechtliche Bedeutung des § 25 HGB. Berlin 1908.

III

11 I
        <pb n="326" />
        ﻿334

Gründungsbilanzen.

Aktwa	___________Eröffnungs-

Immobilien (Hausgrundstück)................................. 75 000,—

Wechsel (Nennwert ab Diskont)..................................... 14	928,30

Waren (Übernahmewert)....................................... 28 750,—

Forderungen an 8 Kunden..................................... 41 757,—

Geschäftsinventar............................................ 4 500,—

Vom Vorbesitzer übernommene Aktiva................................164	935,30

Rest des eigenen Bargeldes................................... 5 000,—

169 935,30

■willkürlich sein, aber den Wert der einzelnen Aktiva nicht über
den wahren Wert angeben kann. Eine Minderbewertung des
Betriebs- bzw. Veräußerungsvermögens und ein entsprechender
Aufschlag auf den immobilen Besitz hätte zur Folge, daß der
Reingewinn des Jahres buchmäßig um den Betrag der Minder-
bewertung höher wäre als den tatsächlichen Verhältnissen ent-
spricht. Die höhere oder geringere Bewertung der Vermögens-
gegenstände in der Gründungsbilanz wirkt auf die Geschäfts-
ergebnisse der folgenden Jahre.

Wird für die Kundschaft, Firmenübernahme usw. eine be-
sondere Vergütung vereinbart (Facon, goodwill) x), so kann sie
als Sonderposten (Firmenerwerbungs-Konto) in der B. erscheinen,
wird dann zweckmäßig möglichst rasch aus dem Jahresgewinn
amortisiert, oder man läßt sie durch Wertaufschlag, insbesondere
auf die Immobilien, in der Gründungsbilanz verschwinden.

Beispielsweise der Kaufpreis einer Firma wäre Milk,
davon wird % Milk für „eingeführte Firma mit organisierter
Fabrik, geschultem Personal, reichen geschäftlichen Erfahrungen
und bedeutenden, noch unerledigten Aufträgen“ in die B. als
Firmenerwerbungs-Konto eingestellt. Bei entgeltlicher Er-
werbung können materielle Rechte und Gegenstände zweifellos
in die B. aufgenommen werden. Der Verkaufswert des Ge-
schäftes bemißt sich in diesem Falle nicht nach dem Verkaufs-
wert der einzelnen veräußerten Sachen und Rechte allein, ist
aicht gleich der Summe dieser einzelnen Verkaufswerte. Der
Verkaufswert des Unternehmens als Ganzes wird beeinflußt

*) Dicksee-Tillyrad, Goodwill and ils treatment in accounts. 3. ed.
London 1906 (Gee &amp; Go.).

Gründungsbilanzen,

335

bilanz,

Passiva

1.	Hypothek............................

2.	Hypothek (Restkaufgeld).............

Schulden an 2 Kreditoren...............

Restkaufgeld...........................

Vom Vorbesitzer übernommene Schulden
Schulden des Käufers...................

Eigenes Kapital

.......30 000,—-

.................. 5	000,—

.......14 935,30

................  50	000,—

---.TTT7T 44 935,30

................. 65	000,—

Gesamtschulden . .109 935,30
................ 60 000,—

169 935,30

durch Verhältnisse, die mit der Persönlichkeit des zeitigen In-
habers nicht Zusammenhängen, Verhältnisse, die sich nicht als
besonders veräußerliche selbständige Werte darstellen, sondern
gewissermaßen Eigenschaften des Inbegriffs sind. Dazu gehören
alte Kundschaft, Ruf der Firma, Geschäftsgeheimnisse, die
übertragbar sind und bei Fortführung durch einen Dritten eine
erhöhte objektive Nutzbarkeit des Ganzen begründen. So lange
eine wirkliche Wertminderung dieses in die B. eingestellten
Verkaufswertes nicht eingetreten ist und nicht bewiesen werden
kann, ist eine Abschreibung steuerrechtlich nicht zulässig1).

Da der Vorbesitzer Ausfallsgarantie für Wechsel und Buch-
forderungen übernommen hat, gehen etwaige Ausfälle zu Lasten
seines Personen-Kontos bzw. werden im gegebenen Fall gegen
seine Restkaufgeldforderung aufgerechnet.

Das Privatvermögen eines Einzelkaufmanns bildet mit dem
zu geschäftlichen Zwecken abgesonderten „Geschäftsvermögen“
rechtlich eine Einheit, obgleich beide wirtschaftlich verschiedenen
Zwecken dienen. Der Konkurs über das Privatvermögen eines
Einzelkaufmanns ohne gleichzeitigen Konkurs über das Ge-
schäftsvermögen ist nicht denkbar. Da die Gründungsbilanz
eine vollständige Übersicht über die Vermögenslage geben soll,
so muß auch das Privatvermögen bilanzmäßig aufgezeichnel
werden. Dies kann geschehen durch Aufnahme eines summari-

1) Entscheidungen des OVG. Bd. 10, S. 295, 309. Vgl. auch die von
Passow, Bilanzen, S. 112 zitierten Entscheidungen des Kammer- und des
Reichsgerichts. Auch Pisko, Das Unternehmen als Gegenstand des Rechts-
verkehrs, Wien 1907.
        <pb n="327" />
        ﻿3B6

Gröndungsbilanzen.

sehen Postens oder durch Aufstellung zweier Grtindungsbilanzen,
einer öffentlichen für das Geschäftsvermögen, einer geheimen
für das Privatvermögen; beide zusammen ermöglichen die vom
Gesetz erforderte Übersicht. Das Fehlen der einen Bilanz hätte
die Rechtsnachteile unordentlicher Buchführung zur Folge. Die
Veränderungen im Privatvermögen sind nicht fortlaufend auf-
zuzeichnen, nur das Ergebnis dieser Veränderungen ist in die
Schlußbilanz aufzunehmen. (Vgl. S. 62).

Das Vorbehaltsgut der Ehefrau, das in das Geschäft des
Mannes genommen ist, wird am besten auf einem Sonderkonto
(z. B. Illaten-Konto) verbucht. Der Verkäufer eines Betriebes
kann eine Schlußbilanz unter Zugrundelegung der Veräußerungs-
preise aufstellen.

Ein Handelsgeschäft kann auf Grund eines Nießbrauchs,
eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses über-
nommen werden {§ 22 HGB.)1). Dadurch wird nicht das Eigen-
tum, sondern das Gebrauchsrecht an Geschäft und Firma über-
lassen. Der Pächter oder Nießbraucher ist Inhaber des Ge-
schäfts; er haftet für die bisherigen Geschäftsschulden. Das
Geschäftsvermögen, sofern es nicht kraft Gesetzes oder Ver-
trages sein Eigentum wird, haftet nicht für die Schulden, welche
nach der Übernahme des Geschäfts entstanden sind. Nach be-
endigter Pacht fällt das Geschäft an den Verpächter oder den
sonst Berechtigten zurück. Verbrauchbare Gegenstände, z. B,
Waren, werden meist verkauft, oder es wird vereinbart, daß am
Ende der Vertragsdauer nur ihr Wert oder gleichartige Gegen-
stände in gleichem Wert zurückzuerstatten sind. Der Buch-
führung und Bilanz ist es in diesem Falle nicht leicht, diese
Rechtsverhältnisse festzuhalten. Das einfachste dürfte es sein,
das Leihvermögen der Kontrolle und Ordnung wegen aufzu-
zeichnen und vom eigenen Vermögen bilanzmäßig zu trennen.

II.	Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschafter sind ver-
pflichtet, zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes die
vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB.). Es kann Bar-
geld, es können aber auch Sachen, Rechtshandlungen, Ver-
pflichtungsübernahme als Beiträge geleistet werden. So kann

) Henkel, Die Verpachtung eines Handelsgeschäftes. Dresden 1908
        <pb n="328" />
        ﻿337

Grü n dungsbilanzen.

beispielsweise einer der Gesellschafter sich ohne Geldbeiträge, als
Gesellschafter eintragen lassen, dadurch das Risiko der Schulden*
haftung übernehmen und den Kredit der Gesellschaft erhöhen.

Der Gesellschaftsvertrag kann die Einbringung einer Sache
zum bloßen Gebrauch oder zum Eigentum der Gesellschaft vor-
schreiben. Der Gesellschafter, der Forderungen einbringt, haftet
für deren Rechtsbeständigkeit, nicht für die Zahlungsfähigkeit
des Schuldners. Etwa später eintretende Ausfälle gehen zu Lasten
des Reingewinns der Gesellschaft, sofern nichts anderes verein-
bartist, beispielsweise von den einbringenden Gesellschaftern Aus-
fallsbürgschaft übernommen wurde. Die Buchführung kann das
Illationsversprechen, die vertragsmäßige Vereinbarung und ihren
Vollzug, die Illation, kontenmäßig trennen, z. B. N. N. Illations-
Konto an N. N. Kapital-Konto; das Debet des ersten Kontos
zeigt die Solleinlage, dessen Kredit die späteren Einzahlungen.

Gründungs- und Inventarbilanz einer offenen Handels-
gesellschaft umfassen nur das Gesellschaftsvermögen und die
Gesellschaftsschulden, nicht das Sondervermögen und die per*
sönlichen Schulden der Gesellschafter. Die Beiträge der Gesell-
schafter und die durch die Geschäftsführung der Gesellschaft
erworbenen Gegenstände werden gemeinschaftliches Vermögen
der Gesellschaft (Gesellschaftsvermögen, § 718 BGB.). Der ein-
zelne Gesellschafter hat keinen Anteil an den einzelnen Ver-
mögensteilen, nach der Einbringung keinen Anspruch auf einen
bestimmten Vermögensgegenstand. Bei der Auflösung hat er
nur einen quotalen Anteil am Erlös der Masse. Der rechnungs-
mäßige Anteil eines Gesellschafters bestimmt sich bei der Grün-
dung nach dem Geldwert der Einlage, im späteren Verlauf nach
dem jeweiligen Kapitalanteil unter Berücksichtigung der Erfolgs-
verteilung. Die Ermittlung des „gegenwärtigen Kapitalanteils“
der einzelnen Gesellschafter hat nur den Zweck (vgl. S. 146 ff.),
den Gewinn- oder Verlustanteil für das zukünftige Geschäfts-
jahr berechnen zu können. Sie gibt nur annähernd den Wert
der Kapitalanteile. Die Ermittlung des wirklichen Wertes würde
die Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz erfordern, für
deren Aufmachung andere Gesichtspunkte maßgebend sind wie
für die Aufstellung einer Jahresbilanz bei normaler Fortdauer
der Gesellschaft.

Beitner, Buchhaltung und Bilanakunde. n. 6. u.7.Aufl.

22
        <pb n="329" />
        ﻿388

Gründungshiianzon.

Ein Gesellschafter, der seine Geldeinlage nicht rechtzeitig
einzahlt, hat Zinsen von dem Tag an zu entrichten, an welchem
die Zahlung hätte geschehen sollen (§ 111 HGB.); ebenso sind
die Entnahmen jäher die vertragsmäßige Grenze hinaus und
die unbefugte Verwendung von Gesellschaftsgeldern zu verzinsen.
Die Übertragung der Gesellschaftsrechte (§717 BGB.), d. h. der
Ansprüche aus dem Auseinandersetzungsguthaben und auf Ge-
winnanteile, wirkt wie eine Zession: die Gesellschaft hat einen
neuen Gläubiger (Buchung; Übertragung des Geldbetrages vom
Kapital- oder Privat-Konto des Gesellschafters auf das Kredit
des Kontos des neuen Gläubigers).

Ersatzansprüche eines Gesellschafters auf Grund des § 110
HGB. für Aufwendungen und für Verluste in Gesellschafts-
angelegenheiten werden am besten einem Separat-Konto gut-
gebracht, nicht dem Kapital-Konto des Gesellschafters, da sie
keine Vermehrung des Kapitalanteils darstellen (beispielsweise
Reisekosten im Interesse der Gesellschaft, Bezahlung von Ge-
sellschaftsschulden infolge der Solidarhaftung u. ä.).

Bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft wird,
wenn es notwendig ist, zunächst für jeden Gesellschafter ein
Gründungsinventar aufgestellt, das die Zusammensetzung und
die Höhe der Sacheinlagen feststellt; dann werden alle Ver-
mögensgegenstände und Schulden in einem gemeinschaftlichen
Inventar zusammengeworfen und in der Gründungsbilanz die
Gesellschaftsaktiva, die GesellschafPschulden sowie die Kapital-
anteile bestimmt.

1.	Beispiel; A., B. und C. gründen eine Patentverwertungs-
gesellschaft. A. hat 80 000 bar zu leisten, davon 30 000 sofort,
in drei Monaten 20 000, in sechs Monaten 30 000. B. bringt
Staatspapiere ein, deren Erlös durch Barzahlung von 2496 auf die
bedungene Einlage von 80 000 gebracht wird. C. inferiert seine
Patente, deren Wert mit 100 000 vertragsmäßig bestimmt wird.

Gründungsbilanz

Bargeld			 110	Gesellschaftskapital			, 260
A, Einzalilungs-Konto ..		 50	Davon entfallen auf	A	80	
Patent-Konto			 100		B	80	
		.	C	100
        <pb n="330" />
        ﻿Gründongsbilauzon.

339

2.	Beispiel: A. nimmt B. in sein Geschäft auf. B. bringt
-die unten verzeichneten Werte ein, leiht überdies 30 000 M.
Staatspapiere zwecks Verkauf und zur vorübergehenden Ver-
stärkung der Betriebsmittel (Erlös 31 200). Jeder Gesellschafter
übernimmt für die von ihm eingebrachten Forderungen Ausfall-
bürgschaft. Die Kapitalanteile sollen geheim gehalten werden.

A.	besitzt:

Grundstücke................. 80 Hypothekenschulden............. 30

Inventar..................... 3,5	Wechselschulden.............. 34

Waren....................... 35,3	Warenschulden............... 27

Wechsel...................... 4,8	91

Bargeld...................... 2,8	Eigenes Kapital............. 35,4

126,4	126,4

B.	bringt ein;

Effekten 16 000 zu pari... 16

+ Stückzinsen.....	0,12

16,12

Wechsel .......... 10

Bargeld........... 15

Eigenkapital . , 41,12
Keine Schulden.

Generalbilanz der Handelsgesellschaft.

Grundstücke			 80	Hypotheken		, . . . 30
Inventar			 3,5	Wechselschulden		.. . . 34
Waren			 35,3	Warenschulden		... . 27
Wechsel			 14,8	B, Darlehens-Konto ....		 31,2
Effekten			 16,12	Generalkapital-Konto . . .	. . . 76,52
Bargeld			 49		198,72
	198,72		

Hätten beide Gesellschafter vereinbart, daß die Handels-
gesellschaft die Schulden des A. nicht übernehme, so würden
aus den Geschäftsschulden des A. dessen Privatschulden aus-
scheiden, wodurch die Gläubiger auf das empfindlichste ge-
schädigt werden können; denn die Deckungsfonds, die Aktiva
des A., gehen den Gläubigern unmittelbar verloren. Die Be-
friedigung seiner Ansprüche wird sehr viel schwieriger, wenn
er sich an das persönliche Vermögen einer bestimmten Person
halten muß. Ein solches Privatvermögen ist auch viel leichter
        <pb n="331" />
        ﻿340

Gründungsbilanzen.

beiseite zu schaffen oder zu verdecken als der Vermögenswert
einer Firma, aus deren Geschäftsbüchern sich alle Einzel hei te®,
ergeben müssen.

Beim Eintritt eines persönlich haftenden Gesellschafters
muß die letzte Bilanz der Unternehmung ein vollständig klares
Bild der Vermögenslage der Gesellschaft bieten. Nicht nur die
Höhe der Einlage der bisherigen Unternehmer (Einzelinhaber,
Gesellschafter), auch die Haftpflicht des neuen Gesellschafters
für frühere Verbindlichkeiten der Unternehmung bestimmen sich
danach (Entsch. RG. II 164/13). Vor dem Eintritt des neuen
Gesellschafters zedierte Forderungen, für deren Eingang die
bisherige Gesellschaft die selbstschuldnerische Bürgschaft über-
nommen hat, müssen durch eine die Sachlage veranschaulichende
Darstellung in der Bilanz klargestellt werden.

Das Reichsgericht hat für Einzelkaufleute sich dahin ent-
schieden, daß das Geschäfts- und das Privatvermögen bilanz-
mäßig eine Einheit bilden; es hat anerkannt, daß die Handels-
bücher nur über Bestand und Veränderungen des Geschäfts-
vermögens Aufschluß geben sollen, also über jenen Teil des
Gesamtvermögens, der für die geschäftlichen Zwecke abgeson-
dert ist (S. 62).

Für die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personal-
gesellschaft besteht hinsichtlich des Privatvermögens dieser Ge-
sellschafter kein Bilanzierungszwang, obgleich es ähnlich dem
Privatvermögen des Einzelkaufmanns für die Verbindlichkeiten
des Geschäftes haftet. Das Gesellschaftsvermögen als gemein-
schaftliches Vermögen steht im Gegensatz zum Sondervermögen
der Gesellschafter. Den Anforderungen des Kreditverkehrs ge-
nügt es nicht, daß erst bei einem Vermögensverfall, bei einer
Zahlungseinstellung und Konkurseröffnung das gesamte haft-
pflichtige Vermögen festgestellt wird. Wir fordern von einem
zukünftigen Handelsgesetzbuch die allgemeine Gesetzesvorschrift,
daß da, wo neben dem Geschäftsvermögen noch ein Privat-
vermögen haftet, die Bilanz durch einen Zusatz über diesen
Vermögensteil ergänzt werden muß.

III.	Für Kommanditgesellschaften gelten die gleichen Vor-
schriften wie für die offene Handelsgesellschaft. Der Komman-
ditist haftet den Gläubigern unmittelbar, so lange die Einlage
        <pb n="332" />
        ﻿Gründungsbijanzen.

341

nicht oder nicht in der bedungenen Höhe geleistet ist (§ 171
HGB.); er haftet nur mit seiner Einlage, nicht mit seinem
ganzen Kapitalsaldo, wenn dieser den Betrag der vereinbarten
Einlage übersteigt. Im Konkurs kann der Kommanditist die
über den Betrag seiner Einlage zugewachsenen Gewinne als
Forderung anmelden. Durch Vereinbarung können Gewinn-
anteile zur Einlage geschlagen werden, erhöhen damit die Einlage
und gleichzeitig die Haftpflicht des Kommanditisten (§ 172).

IV.	Aktiengesellschaften:

Das HGB. kennt zwei Formen der Gründung x) von Aktien-
gesellschaften; die Einheits- oder Simultangründung, wenn sämt-
liche Aktien von den Gründern übernommen werden, Gründer
und erste Aktionäre identisch sind (§ 188 HGB.). Sie ist im
Deutschen Reich am häufigsten. Bei einer Sukzessiv- oder
Stufengründung übernehmen die Gründer nur einen Teil der
Aktien, während der Rest durch Zeichnung aufgebracht wird
(§ 189).

Die Gründung kann eine Bargründung sein, bei der die
Gründer nur Bargeld einzahlen, oder eine Gründung mit Sach-
einlagen (§ 186), eine qualifizierte Apport- oder Illationsgründung,
bei der auch andere als Bareinlagen gemacht werden. Gründungen
mit Sacheinlagen sind stets Umwandlungsgründungen * 2), durch die
eine bereits bestehende Unternehmung die Rechtsform der Aktien-
gesellschaft erhält, sei es, daß der Vorbesitzer sich seines Betriebes
entäußert, sei es, daß durch die Umwandlung und die Ausgabe
von Aktien dem Betriebe neue Mittel zugeführt werden sollen.

Als Sacheinlage geeignet ist jeder Wertgegenstand, der als
Aktivum in die B. aufgenommen werden kann, z. B. körperliche
Sachen, Rechte, immaterielle Güter, wenn sie verkehrsfähig
sind (Patente, Urheberrechte, Wasserrecht, Konzessionen, Hypo-

x) Schmalenbach in der Zeitschr. f.handelsw. Forschung, Jahrg. 1906/07,

S.	203ff. VI, S. 472. Silbernagel, Die Gründung von A.-G. nach deutschem,
schweizerischem, französischem und englischem Aktienrecht. Berlin 1907.
Bank-Archiv XI, 8. 153, Bilanzierung von Aktiengründungen.

2) Bei einer Umwandlung erhält eine bestehende Unternehmung eine
andere Rechtsform; Einzelfälle sind gesetzlich erwähnt z. B. §§ 28,130,139,
162, 176 HGB.; für Aktienvereine, die hier interessieren, insbesondere die
|§ 307, 332/34; für Genossenschaften §§ 143/5 Gen.-Ges.; §§ 80 81 G.m.b. H.
        <pb n="333" />
        ﻿342

Gründungsbilanzen.

theken, Vorkaufsrechte, Mi et- und Pachtverträge, Berggerecht-
same, Anteile an einer Gesellschaft, Firmenrecht, Kundschaft,
Fabrikationsgeheimnis, Konzession usw.)1). Bei einer Gründung
mit Sacheinlagen bringen die Gründer Sachvermögen ein, deren
Wert dem zu übernehmenden Betrag des Grundkapitals an-
gerechnet wird. Gegen Einbringung erwerben die Gründer
Mitgliederrechte..

Beispiel einer Gründung mit Sacheinlagen:

Sacheinlagen.............0,9 Mül.

Geschäftserwerbungs-Konto 2,1	,,

Aktienkapital.............. 3 Milk

Das Geschäftserwerbungskonto stellt die Abfindung für den
Vorbesitzer dar gegen dessen Verpflichtung, den eigenen Ge-
schäftsbetrieb einzustellen, die eigene Firma löschen zu lassen
und innerhalb 10 Jahren keinerlei Konkurrenzunternehmen zu
errichten.

Bei der sogenannten Übernahmegründung schließen die
Gründer mit einem Dritten einen Vertrag, infolgedessen dieser
der zukünftigen Gesellschaft Vermögensgegenstände überläßt.
Entsprechend dem § 186 HGB. sind Sacheinlagen und Sach-
übernahme zu unterscheiden. Die Sacheinlage ist eine nicht
durch Barzahlung zu leistende Einlage des Aktionärs auf das
Grundkapital; die Sachübernahme ist eine Übernahme von
vorhandenen oder herzustellenden Anlage- oder sonstigen Ver-
mögensgegenständen durch Kauf-, Tausch- oder Werkvertrag
durch die zu errichtende Gesellschaft. Ob der Überlassende
Aktionär wird, ist gleichgültig. Mitunter kommen verschleierte
Übernahmegründungen, Scheingründungen vor. Die Aktien-
gesellschaft wird als Bargründung mit verhältnismäßig geringem
Kapital errichtet, kurz darauf schließt die Gesellschaft unter
gleichzeitig starker Kapitalerhöhung Kaufverträge mit der zu
übernehmenden Unternehmung ab. Zweck dieser Scheingrün-
dungen ist, die vom Gesetzgeber geforderte Nachprüfung von
qualifizierten Gründungen, insbesondere die Prüfung der An-

1) Nicht aber Anteile an einer offenen Handelsgesellschaft, weil die
Aktiengesellschaft nicht Mitglied einer solchen sein kann. Auch nicht die
Arbeitskraft eines Aktionärs oder andere Dienstleistungen.
        <pb n="334" />
        ﻿Gründungsbilanzen.	343

gemessenheit der Hlationspreise für die übernommenen Objekte
zu umgehen 1).

Z. B. eine Pianofortefahrik wird als Bargründung errichtet,
kurz darauf schließt sie Kaufverträge mit zwei anderen Fabriken
derselben Branche. Die Aktiengesellschaft war von vornherein
zum Zweck der Übernahme der beiden Fabriken ins Leben
getreten. In Berlin wurde eine Baugesellschaft mit einem Aktien-
kapital von 1 Mill. M. als Bargründung errichtet. Einen Monat
nach ihrer Eintragung wurden eine Erhöhung des Aktienkapitals
auf 4 Mill. und die Übernahme von Grundstücken einer Immo-
bilienfirma beschlossen, um auf ihnen eine Passage zu erbauen.

Das HGB. trifft im § 207 erschwerende Sonderbestimmungen
für diese verschleierten Übernahmegründungen, die gewöhnlich als
Nachgründungen bezeichnet werden. Trotz dieser Bestimmungen
ist die Prüfung der Wertbemessung der eingebrachten Objekte
unmöglich gemacht, Angaben über die bisherige Rentabilität sind
vermieden. Um die Folgen solcher vorgeschobenen Bargrün-
dungen zu beseitigen, hat die Handelskammer Berlin in ihren
1907 erschienenen Vorschriften für Gründungsrevisionen folgendes
bestimmt: Die Prüfung etstreckt sich auf die vorausgegangenen
Rechtsgeschäfte, die auf den Erwerb durch die Gesellschaft
hingezielt haben, die Erwerbs- und Herstellungspreise aus den
letzten beiden Jahren und im Falle des Überganges eines Unter-
nehmens auf die Gesellschaft auf die Betriebsergebnisse aus den
letzten beiden Jahren. Die Frage, ob eine Übernahmegründung
vorliegt oder nicht, ist von den Revisoren selbständig und un-
abhängig von der Erklärung der Gründer und Gesellschafts-
organe zu prüfen. Entstehen Zweifel oder Meinungsverschieden-
heiten zwischen den Revisoren und Antragstellern darüber, ob
eine Übernahmegründung vorliegt oder nicht, so sind die Antrag-
steller und Organe der Gesellschaft auf den Standpunkt der i)

i) Vgl. Sattler, Die Revision bei Gründung von Aktiengesellschaften.
Berlin 1893. — Rosenwald, Desgl. München 1898. — In Betracht kommen
die Vorschriften über den Gründungsbericht (§ 191) und die Prüfung durch
Revisoren (§ 192IT. HGB.). Die Bilanz der Aktienvereine wird unter Um-
ständen zweimal einer behördlichen Prüfung unterzogen: einmal bei
der Gründung, ein zweites Mal bei der Einführung junger Aktien in den
Börsenverkehr; in diesem Falle erfolgt die Bilanzprüfung durch die Zu-
lassungsstelle der Börse (§ 38 Börsen-Ges.).
        <pb n="335" />
        ﻿344

Gründungsbilanzen •

Gerichte hinzuweisen, und es ist, wenn eine Einigung nicht
erzielt wird, die Revisicnstätigkeit einstweilen einzustellen.

Die Rechte auf Nebenleistungen (§§ 212, 216)x), beispiels-
weise bei Rübenzuckerfabriken die Rübenlieferungspflicht der
Aktionäre, kommen als solche in der B. nicht zum Ausdruck
Leistungsvergütungen werden selbstverständlich verbucht.

Bei der Umwandlungsgründung — durch Vermittlung einer
Bank, eines Finanzagenten — wird das Unternehmen als Ganzes
übernommen. Der Illations-, Kauf- oder Einbringungspreis wird
zwischen beiden Parteien vereinbart; der Vorbesitzer läßt sich
den Wert des Geschäfts (Firma, Kundschaft usw.) bezahlen,
auch die Provision an die Vermittler. Der Preisaufschlag hierfür
gegenüber dem wirklichen Wert der Aktiva wird selten in einem
offenen Sonderbilanzposten erscheinen. Häufiger wird er auf die
Aktiva verteilt, gewöhnlich auf die Immobilien; auch andere
geheime Verschiebungen in der Bewertung der Aktiva und inner-
halb des Rahmens der Taxe kommen vor. So werden häufig
die Immobilien höher, die Maschinen billiger eingestellt, weil
auf dem Immobilien-Konto später weniger abgeschrieben zu
werden pflegt als auf Maschinen-Konto 1 2). Oder man bewertet
Waren und Debitoren, also Umsatzvermögen, geringer, schlägt
das Minus auf den Wert der Immobilien und erhöht damit die

1)	Eben, Die Nebenleistungs-Aktiengesellschaft. Leipzig 1904.

2)	Z. B.: Vom Vorbesitzer wurden

M 1 052 434 in die Aktiengesellschaft eingebracht. Dagegen
übernahm diese die am 30. April 1902 vorhanden gewesenen Passiven
(Kreditoren, Akzepte usw. sowie M 37 000 Hypothek, die inzwischen zur
Rückzahlung gekommen ist) im Betrage von
M 377 250. Der Rest betrug sonach

M 675 184. Diese den Buchwerten entsprechende Summe wurde
laut Vereinbarung um
„	72 500 erhöht, so daß sich

M 747 684 als Gesamtübernahmepreis ergab.

Vorstehende M 72500 wurden mit M 35000 dem Maschinen-Konto u.

M 37 500 dem Grundstück- und Ge-
bäude-Konto zugefügt.

Zum Ausgleich sind dem Vorbesitzer

M 747 000 als vollgezahlt geltende Aktien gewährt und der Rest
von M 684 nebst 5% Zinsen von M 747 684 für das Jahr vom
1. Mai 1902 bis 30. April 1903 bar vergütet worden.
        <pb n="336" />
        ﻿Gründungsbilanzen.

345

Dividenden des ersten Jahres, da nach Eingang der Forderungen
zum Nennwert und durch Verkauf der mit niedrigem Einstands-
wert zu Buche stehenden Waren der rechnungsmäßige Gewinn
auf diesen Konten größer sein muß. Andererseits kommt es
vor, daß man die Einlagen weit unter dem Schätzungswert ein-
bringt, um das Aktienkapital nicht zu hoch zu normieren, stille
(Gründungs-) Reserven zu schaffen usw.

Der Gründerlohn (§ 186, für Reklame, Vorarbeiten, Ver-
tragsabschlüsse u. ä.) geht entweder zu Lasten der zu errichtenden
Gesellschaft oder wird von den Gründern getragen. Er kann
in Geld oder Geldleistungen bestehen. So bestand beispielsweise
bei der Nationalbank für Deutschland das Gründungsrecht in
einem Paribezugsrecht auf die Hälfte neuer Aktien, das 1911
zu 95 % durch eine Vereinbarung abgelöst wurde, wonach die
Inhaber dieses Gründungsrechts eine Vergütung von 5 % des
Nennwertes der jeweils auszugebenden Aktien erhalten, d. h.
man hat den Gründern ein lOprozentiges Agio auf die ihnen
in Zukunft zustehenden neuen Aktien garantiert. Der Gründer-
!ohn kann auch verschleiert werden, wenn der Übernahmewert
der Sacheinlagen höher als ihr wirklicher Wert angenommen
wird, den Gründern oder den Vermittlern dementsprechend
auch ein größerer Betrag von Aktien überwiesen werden muß.

1.	Beispiel: Bargründung1). Eine Aktiengesellschaft wird
am 4. September 1906 gegründet. Grundkapital 40 Mill. in
10 Serien zu 4 Mill. Davon werden zunächst 6 Serien vollbezahlt
mit einem lOprozentigen Aufgeld, die letzten 4 Serien mit
25 % zuzüglich 10 % Agio auf den vollen Nennwert eingezahlt,
wodurch der gesetzliche Reservefonds mit 4 Mill. aufgefüllt ist;
Serie 7 wird am 10. November 1906 vollbezahlt, so zwar, daß
an diesem Tage 28 Mill. vollbezahlte Aktien und 12 Mill. Aktien
mit 25 % Einzahlung bestehen. Von den vollbezahlten Aktien
wird ein Teilbetrag von 9 Mill. zur Zeichnung aufgelegt, 127 %,
zuzüglich des halben Schlußnotenstempels. Die gezeichneten
Beträge sind am 5. Dezember mit 40 % zu bezahlen, die rest-
lichen 60 % bis 5. Januar 1907.

1) Gründungsbuchungen bei Reisch-Kreibig, Bilanz und Steuer,
Wien 1909, Bd. II, S. 2111. — Steiner, Kapital und Bilanzen der A.-G.
Dresden 1905, S. 6 fl.
        <pb n="337" />
        ﻿346

Qründungsbilanzen.

Gründungsbilanz.

Fehlende Einzahlung		. . . . 12	Grundkapital			 40
Bargeld (Bank)		. . ..	32	Reserve			 4

Nach ihrer Eintragung erwirbt die Gesellschaft 4 Mill.
Aktien I zu 315% und 1,5 Mill. Aktien II zu 250% als dauernde
Anlage mit einem Aufwand von 16,35 Mill. Mark.

Rentabilität der Anlage:

Aktien I, Barausgabe 12,6 Mill., Dividende 1905 25%=1 Mill.; demnach 8%
II, „	3,75 „	1905 15%=0,225 Mill.; „	6%

16,35 Mill.	1,225 Mill.

Der Gesamtaufwand 16,35 Mill. gibt 1,225 Mill. Einnahmen,
d. h. im Durchschnitt 7% % Verzinsung. Rechnet man auf den
Rest der Barmittel (32 -f 16,35) 5% Ertrag, so wäre der Jahres-
bruttogewinn ungefähr 2,175 Mill., d. h. 6,95 % des eingezahlten
Grundkapitals (31 Mill.). Der Zeichnungspreis (127 %) scheint
auf der Annahme einer 6%—7proz. Dividende zu basieren,
wenn man eine 5—5%proz. Kapitalverzinsung anrechnet. An
der Börse werden die erworbenen Aktien nicht gehandelt (Fa-
miliengründungen); ihr Bilanzkurs ausschließlich des Rein-
gewinns war 1906 für I 144,24%, für II 145,31%.

2.	Beispiel: Umwandlung einer offenen Handelsgesellschaft
in eine A.-G. (Simultangründung).

Aktiva	a) Schlußbilanz der Vorbesitzer.	Passiva

Insgesamt			 1 365 508,38	Hypothek 		M	86 723,05
		Reservefonds 			48 246,21
		Kreditoren 			504 321,78
		Paul		5 &gt;	200 000,—
		Frau Rind 		J ?	50 000 —
		Buck 			21 500 —
		Köster		y)	33 995,68
		Reisenegger		y»	25 000,—
		Hauser			20 000 —
		Diehl			15 000,-
		Scholz		&gt;&gt;	20 000,-
		Summe der Passiven M		1 024 786,72
		Kapitalanteile:		
		Paul ..136 450,02		
		Rind . .204 271,64		340 721,66
			M	1 365 508,38
        <pb n="338" />
        ﻿Gründnngsbilanzen.

347

Die Gründungskosten tragen die Vorbesitzer, die zu diesem
Zwecke der Aktiengesellschaft den Reservefonds (48 246,21)
überlassen; ein darüber hinausgehender Betrag geht zu Lasten
der Vorbesitzer, ein Überschuß zugunsten der Aktiengesellschaft.

b) Abrechnung mit den Gründern.

Die Gründer bringen ein	M	-3»	Die Gründer empfangen	M	-9.
1. Paul		136450	02	Bar (nebst 4 %		
			vom 1. Januar) ..	549	98
			Aktien		137 000	—
2. Rind 		204 271	64	Bar nebst 4 % ....	728	36
			Aktien		205 000	—
und die durch Zession erwor-					
bene Forderungen seiner Ehe					
	50 000			Aktien		50 000	
3. Paul seine ihm zustehende					
Forderung		200 000	—			
und durch Zess on erworbene					
Forderungen von Hauser,					
Diehl, Scholz, Reisenegger.	80 000	—	Aktien		280 000	—
4. Köster bar		4	32			
und seine Forderung		33 995	68	Aktien		34 000	
5. Buck bar		500				
und seine Forderung		21 500		Aktien		22 000		
					
	726 721	66	Abfindung in Aktien	728 000	—
			Rest begeben		772 000	—
			Aktienkapital ......	1 500 000	—

3.	Beispiel; Eröffnungs- und 1. Schlußbilanz.

Der Passivposten „Anlagekapitalien“ umfaßt Hypotheken-
und langfristige Darlehnsschulden. Zur Auszahlung der 9 % Di-
vidende auf 3,5 Mill. Kapital sind 315 000 M. erforderlich, die am
Jahresende nicht vorhanden waren. Der Dispositionsfonds ist ver-
schwunden, die Zunahme des Pensionsfonds entfällt aut Zinsen-
zuwachs. Das Delkredere ist etwa 5 % des Forderungsbestandes.

Der Stand des Delkredere-Kontos am 31. Dezember ist um 20 146,64
größer; Abschreibungen im Kontokorrent und Überweisung

auf Delkredere-Konto sind nach der Ertragsrechnung........ 64 703,79

Der Unterschied mit ................................. 44 557,15

dürfte auf Verluste an Forderungen entfallen.
        <pb n="339" />
        ﻿348

Gründungsbilanzen.

Die Amortisation ist Ende 1904 größer um............. 110 851 02

Im Gewinn- und Verlust-Konto ist die Abschreibung mit _____ 116 92o’o8

angegeben, es fehlen somit................................ (TÖeiTÖÖ

Die liquiden Mittel (163 750) betragen etwa 13 % der Kreditoren.

Eröffnungs-j
bilanz
1. 1, 1904

Schluß-

bilanz

31.12. 19041

■± gegen 1.1.

Aktiva

Fabrik-Anlagen...................

Vorräte:	Fertige Waren Halb

fabrikate, Rohstoffe u. sonstige]

Materialien..................

Debitoren......................

Kassa, Wechsel, Effekten und!

Guthaben bei Banken..........

Vorausbezahlte Versicherung.. -.

M

3 857 692

2 609 680
1 471 958

237 678

M

4125 734

2 745 060
1 539 685

163 750
67 081

8 177 009 93

8 641 311

M

+ 268 041

+ 135 379
+ 67 726

—- 73 928
+ 67 081

73

96

93

36

50

+ 538 230)16
— 73 928)36

Zunahme der Aktiva
-f- „	,, Passiva

Die Aktiva haben mehr zugenommen, d. i. Jahes-

reingewinn...................................

dazu Vortrag ....
Bilanzgewinn

464 301 80

62 556

401 745
28 578

430 324

36

44

59

03

	1.1. 1904		31.12. 1904		+ gegen 1	1.
Passiva	M	-5,	M	3*		3&gt;
Aktien-Kapital		3 500 000	—	3 500 000	—	—	—
Diverse Anlage-Kapitalien		1 191163	87	925 244	46	-r- 265 919	41
Pensionskasse der Beamten	  Arbeiter-Pensions- und Unter-	106 278	31	109 665	17	+	3 386	86
stützungskasse		134 800	24	134 712	97	-r	87	27
Kreditoren		1 036 447	42	1 242 136	11	+ 205 688	69
Delkredere-Konto		58 072	32	78 218	96	+ 20 146	64
Dispositionsfonds-Konto		11 510	17	—-	—	— 11 510	17
Amortisationen		2 110159	01	2 221 010	03	+ 110 851	02
Gewinn- u. Verlust-Konto, Vortrag	28 578	59	430 324|03		—	—
	8 177 009	93	8 641 311|73		+ 340 073 — 277 516	21  85
	Zunahme der Passiva				+ 62 556)36
        <pb n="340" />
        ﻿(iründungsbilanzen.

849

4. Beispiel: Umwandlung einer G. m. b. H. in eine Aktien-
gesellschaft.

Übernahmewert der Aktiva...............................k 1 376 977,61

die Schulden betragen ................................... 328 428,80

das eigene Kapital der G. m, b. H......................M 1 048 548,81

auf 725000 Geschäftsanteile; nach Auszahlung des Gewinnes .

und der Tantiemen mit..............................„	221	929,60

bleibt ein Eigenkapital von M 826 619,21
d. h. 114 % des Nennwertes der Stammeinlage. Die Ab-
findung beträgt........................................,,	725	000,—

m Aktien der neuen Gesellschaft, so daß................Jf,	101	619,21

der Aktiengesellschaft geschenkt wurden, nämlich der Betrag
aller Reserven und der Gewinnvortrag.

Die Vorbesitzer empfingen in Aktien zu 100 %............X	725	000,—

Gewinn und Zinsen in bar ..............................,,	205	110,—

zusammen M 930 110,—

d. h. 128,3 % der Stammeinlagen.

Die Geschäftsgewinne der Vorbesitzer in den 3 letzten Jahren vor
der „Gründung“ waren:

148 610	Jl	bei	einem	Kapital	von	X	99	532 = 149,3 %

190 651	„	„	„	„	„	„	348	000 = 54,8 %

284 340	„	„	„	„	„	„	558	000 = 51 %.

V. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung1). Die G.m.b.H.
kann errichtet werden; 1. als Bargründung; die in Geld zu
leistenden Stammeinlagen sind voll oder nicht voll, aber mit
mindestens 250 M. je Stammeinlage eingezahlt. 2. Als Um-
wandlungs- und 3. als Übernahmegründung. Die Umwandlung
einer Einzelfirma oder einer handelsrechtlichen Personalgesellschaft
in eine G. m. b. H. ist im Gesetz nicht besonders geregelt. Die
Übertragung des Gesellschaftsvermögens an die neue Gesellschaft
erfolgt nach der an keine besonderen Rechtsregeln gebundenen
Auflösung der persönlichen Gesellschaft. Die Mitglieder der
Gesellschaft bringen ihre Kapitalanteile als Sacheinlage unter
Beobachtung des § 5 Abs. 4 des Gesetzes, betreffend die G. m.
b. H., ein.

Bei einer Bargründung ist die Mindesteinzahlung (20 000
zu 25 %) gleich 5000 M. Anders bei der Gründung mit Sach-
einlagen; z. B.: Stammeinlage 20 000, Sacheinlagen 4000; Bar-

*) Parisius-Criiger, Gesellschaften m. b. H. 4. Aufl. Berlin 1906.
        <pb n="341" />
        ﻿350

Gründungsbilanzen.

Zahlung 25 % von 20 000 M. == 5000 M. Davon sind durch
Sacheinlagen gedeckt 4000, bleiben 1000 M. Barzahlung zu
leisten. Der Wert der Sacheinlagen wird in Anrechnung ge-
bracht. Nach anderer Auffassung ist der durch die Sacheinlagen
nicht gedeckte Betrag der Stammeinlage in Geld zu zahlen,
mindestens 250 M. Die Ausgabe von Vorzugs- und Stamm-
einlagen über pari ist zulässig. Das Emissionsagio muß einem
Reservefonds zugetührt werden. Außer der Leistung von Ka-
pitaleinlagen dürfen den Gesellschaftern noch andere Verpflich-
tungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, wie z. B.
Rübenbau, Rübenlieferungspflicht, Leistung von Fuhren usw.

Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften mit Sachein-
lagen kommt es häufig vor, daß die Übernahme einer bereits
bestehenden Unternehmung rückwirkend nach dem Stande einer
vor dem Zeitpunkt der Errichtung liegenden Bilanz erfolgt.
Das kann der Fall sein, wenn der Übernahmepreis der Sach-
einlagen nach dem Stande dieser weiter zurückliegenden Bilanz
sich richten soll, eine vertragliche Vereinbarung der Bewertung.
Solange eine Kapitalgesellschaft rechtlich noch nicht besteht,
d. h. noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, können
Gewinne und Verluste, die in der Zeit vom zurückliegenden
Bilanzstichtag bis zur Eintragung gemacht worden sind, nicht
als Gewinne der Kapitalgesellschaften gebucht werden. Eine
Abmachung, wonach das eingebrachte Unternehmen von einem
früheren, vor der Eröffnungsbilanz liegenden Zeitpunkt als für
Rechnung der Gesellschaft geführt gelten soll, ist steuerrechtlich
unzulässig (Entsch. R. F. H. Bd. I, S. 205f.).

Bei der Umwandlung'einer Aktien- in eine G. m. b. H.
kann die Liquidation der Aktiengesellschaft unterbleiben, sofern
hinsichtlich der Errichtung der neuen Gesellschaft den Vor-
schriften der §§80 und 81 genügt wird (kein Sperrjahr, keine
vorgängige Befriedigung oder Sicherstellung aller Gesellschafts-
gläubiger). Vor Eintragung der neuen Gesellschaft, spätestens
innerhalb eines Monats nach der Auflösung der Aktiengesell-
schaft, muß der auf jede Aktie entfallende Anteil an dem Ver-
mögen der aufgelösten Gesellschaft auf Grund einer Bilanz
berechnet werden. Diese Vermögensverteilungsbilanz soll den
Anteil der verbleibenden und der ausscheidenden Aktionäre be-
        <pb n="342" />
        ﻿Grimdungsbüanzen.

351

stimmen. Dabei ergeben sich Interessengegensätze hinsichtlich
der Bewertung des Gesellschaftsvermögens. Die ausscheidenden
Gesellschafter werden den Wunsch haben, möglichst hohe Ab-
findungsbeträge zu empfangen und die Vermögensgegenstände
innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (§ 40 HGB.) mög-
lichst hoch zu bewerten, während die Aktionäre, die ihre Anteile
als Stammeinlage in die neue Gesellschaft einbringen, ein Inter-
esse an niedriger Bewertung haben. Die rechtlichen Bestim-
mungen über die Vorlage und Genehmigung der Liquidations-
bilanz durch eine qualifizierte Mehrheit sollen eine möglichst
zutreffende Schätzung des einzubringenden Vermögens gewähr-
leisten. Die Bewertungsregeln des § 40 HGB. werden mit der
Beschränkung zur Anwendung zu bringen sein, daß Veräuße-
rungsgegenstände zum Veräußerungswert anzusetzen sind, Ge-
brauchsvermögen aber unter Berücksichtigung des „Geschäfts-
wertes“ bei Weiterführung des Unternehmens. Die Feststellung
des Anteils am Gesellschaftervermögen zeigen die folgenden
schematischen Beispiele:

a) Ordentliche Schlußbilanz (Tausender).

Summe der Aktiva .	. 300	Aktienkapital.	200 (200 zu 1000)
		Reserven		10
		Schulden		70
		Reingewinn . .	20

Bilanzwert einer Aktie vor der Gewinnverteilung 115 %.

b) Die Bilanz im Sinne des § 80 liefert unter Berücksich-
tigung der veränderten Wertansätze eine Summe
*

der Aktiva von 400
ab Schulden 70
eigenes Kapital 330.

A.uf eine Aktie entfallen somit 1650 M. als Anteil am Gesell-
schaftsvermögen. Angenommen die Hälfte der Aktionäre scheidet
aus, demnach sind 1650 X 100 = 165 000 M. zur Auszahlung
bereitzuhalten. Die zurückbleibenden Aktionäre setzen den Be-
trag des Stammkapitals auf 200 000 M. fest, die sich beteiligen-
den Aktionäre haben 35 000 M. -nachzuzahlen.
        <pb n="343" />
        ﻿

352

Gründungsbilanzen.

c)	Die Eröffnungsbilanz:

Aktiva..............400

auf die Stammeinlage
noch einzuzahlen ...	35

Stammkapital........................200

Schulden der Aktiengesellschaft.....	5#

Forderung der ausscheidenden Aktionäre 165

d) Hätten 150 verbleibende Aktionäre das Stammkapital
auf 200 000 M. festgesetzt, also unter dem Vermögensanteil von
1650 M. die Aktie, gäbe die Eröffnungsbilanz folgendes Bild:

oder wird zu Abschreibungen auf die Aktiva verwendet.

Die Bewilligung einer Gründungsprovision ist unzulässig,
eine Entschädigung an die Gründer könnte nur aus dem Jahres-
reingewinn zugebilligt werden.

Die Erhöhung des Stammkapitals durch Schaffung neuer
Stammeinlagen, sei es durch Barzahlung, sei es durch Leistung
von Sacheinlagen, bedarf bilanztechnisch keiner besonderen
Erörterung.

Die G. m. b. H. kann als Zubußegesellschaft errichtet werden,,
d. h. es kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, daß
die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlage hinaus
die Einforderung von Nachschüssen beschließen können.

Eine bereits beschlossene, aber noch nicht erfolgte Einziehung
von Nachschüssen kann nur dann als Aktivum eingestellt werden,
wenn sich die Gesellschafter durch Überlassung des Geschäfts-
anteils von der Zahlung der Nachschüsse nicht befreien können
(kein Abandonrecht haben). Den in die Aktiva der B. aufge-
nommenen Nachschußansprüchen muß ein gleich hoher Kapital-
betrag in den Passiven gegenübergestellt werden. Auch die
eingezahlten Nachschüsse sind unter den Passiven aufzuführen,
soweit nicht die Verwendung eine Abschreibung des betreffenden
Passivpostens begründet, beispielsweise bei der Deckung einer

Aktiva	 400	Stammeinlagen	  Schulden		.... 200  ....	70
	An ausscheidende Aktionäre . . .	....	82,5
		352,5
	Verfügbare Reserve		. . . .	47,5
Der Überschuß der	Aktienanteile (150 X 1650)	über die
neue Stammeinlage fällt als Reserve an die neue Gesellschaft,
        <pb n="344" />
        ﻿Griindungsbilanzen.

353

Unterbilanz oder Verwendung zu außerordentlichen Abschrei-
bungen x).

(Buchung der beschlossenen Einzahlung: Nachschußeinzah-
lungs-Konto oder Konto der Gesellschafter an Nachschußkapital-
Konto. Durch die tatsächlichen Einzahlungen wird das zuerst
genannte Konto späterhin entlastet. Beide Konten erscheinen
in der Jahresbilanz, falls bis zum Bilanztag die Nachschüsse
nicht voll eingezahlt sind. Die Verwendung der Nachschüsse
geht zugunsten der betreffenden Konten [Anlage-, Maschinen-
Konto usw.], zu Lasten des Nachschußkapital-Kontos.)

Die Einziehung oder Amortisation von Geschäftsanteilen,
d. h. die Beseitigung von Anteilsrechten erfolgt, um das Stamm-
kapital zu vermindern oder um durch Vernichtung von Ge-
schäftsanteilen die Zahl der Beteiligten zu reduzieren und da-
durch die Rentabilität des Unternehmens für die Verbleibenden
zu erhöhen, endlich um aus der Gesellschaft, ohne Übertragung
des Anteils an Dritte, auszuscheiden. Die Herabsetzung des
Stammkapitals (§ 58), bis zum Mindestbetrag von 20 000 M.
zu 500 für die einzelne Stammeinlage, kann durch Einziehung
von Stammanteilen oder durch Verminderung des Betrages der
einzelnen Stammanteile erfolgen. Ihr Zweck kann sein: Tilgung
einer Unterbilanz, Bildung eines Reservefonds, d. i. Verzicht
der Gesellschafter auf einen Teil ihrer Einlagen zugunsten der
Gesellschaft ohne eine Abfindung; endlich kann die Herabsetzung
zum Zwecke der Zurückzahlung von Stammeinlagen, oder, so-
weit die Stammeinlagen nicht vollbezahlt sind, zum Zwecke
des Erlasses der geschuldeten Einzahlungen (Minderung des
Kapitalüberflusses) erfolgen.

Beispiel für die Umwandlung einer Einzelfirma in eine G. m.
b. H. An der Erbschaftsmasse des verstorbenen Kaufmannes N.
sind dessen Witwe und drei Kinder beteiligt. Außer Geschäfts-
vermögen ist noch Privatvermögen vorhanden. Von den Erben
wird die Umwandlung in eine G. m. b. H. mit einem Mindest-
kapital von 270 000 M. beschlossen. Die Aktiva der Erbschafts-
masse einschließlich Privatvermögen betragen M. 764 108,10

die Schulden „ 244 484,30
das Kapital M. 519 623,80.

i) Über die Nachschußpflicht vgl. Fischer, Bilanzwerte, 11. S. 355, 861.

I-eitner, Buchlmltmig und BUnnakundc. U. 6. u. 1. Aufl.	23
        <pb n="345" />
        ﻿354

Gründungsbilanzeu.

Der Abschluß der Hauptbuchkonten des verstorbenen Ge-
schäftsinhabers erfolgt durch Liquidationsausgangsbilanz- bzw.
Gewinn- und Verlust-Konto in der üblichen Weise. Bei der
Liquidation der Firma ergaben sich insofern Schwierigkeiten,
als nur ein Teil des Gesamtvermögens von der Familiengesell-
schaft übernommen, der andere, in der Hauptsache aus Grund-
stücken, Beteiligungen, Wertpapieren, Aktivhypotheken und
darauf lastenden Passivhypotheken bestehende Teil den Be-
stimmungen des Testaments entsprechend zur Verteilung kom-
men soll. Es müssen somit zwei Vermögensverwaltungen auch
buchtechnisch in Erscheinung treten:

a)	Die G. m. b. H, übernimmt: Aktiva in Höhe von .... M 404 588,70

Schulden in Höhe von ... ,, 173 460,30
einen Kapitalanteil von . . . M 231 128,40

b)	Die Nachlaßverwaltung übernimmt; Aktiva im Betrage

von ........... M 359 519,40

Schulden im Betrage

von............ „ 71 024,—

Kapital ........' M 288 495,40

Mit der kontenmäßigen Verteilung der Aktiva und der
Passiva in der ausgeführten Art ist die Liquidation der Einzel-
firma beendet. Drei Kontenbeispiele mögen die Verrechnung
veranschaulichen;

Immobilien	Debitoren

1. Bilanz 184 000	2. Liquid. 184 000	501 670		200 000
3. Liquid.	4. Nachlaß-		Liq.-Bil.	.300 000
Bilanz 184 000	verwalt.184000			Verlust .	.	1 670
		Liq.-Bilanz	G. m. b.	
		300 000	H,	300 000

Kapital

G. m. b. H.	Liquid.-
231 128,40	Bilanz
Nachlaß-	519 623,80
vervval-	
tung 288 495,40	■

Das Kapital der neuen G. m. b. H. beträgt auf Grund der
Liquidation weniger als 270 000 M.; die Resteinzahlung wird
        <pb n="346" />
        ﻿Gründungsbilanzen.

356

Bilanz für den 31. Dezember 1911. Passiva.

	M	$	M	■9*
			3 040 000	
	3 000 000			
ab ausgeloste		1 063 000	—	1 937 000	—
Dispositionsfonds		300 000			
Rücklage 1911		500 000		800 000	—
Kontokorrente-Konto: diverse Kreditoren (ein-				
schließlich Rückstellung für Syndikats-				
Spesen und Preisausgleichungen)				848 622	76
Bürgschaften; diverse Avale für				
Steuern, Frachten und Syn-				
dikat	M 402 500,—				
Bürgschaft für die 4}4proz. mit				
103% rückzahlbare Anleihe				
der Gewerkschaft Z. in				
Höhe von M 3 000 000,— . . „ 3 090 000,—				
M 3 492 500,—				
Noch einzulösende Anleihe-Zinsscheine				41 259	
Noch einzulösende verloste Obligationen				12 360	—
Hypothekenschuld bei der Magdeb. Bau- und				
Kreditbank		492 450				
ab; Amortisation		232 678	86	259 771	14
Rückständige Löhne				54 118	—
Rückstellung für Unfall-Versieh.-Konto				35 000	—
Disagio-Konto 		62 640	—		
ab 3 % Agio auf ausgeloste M 151 000,—	4 530	—	58 110	—
Spezial-Reserve-Fonds		138 000	—		
ab: Entnahme f. außerordentliche Steuern	69 000	—		
	69 000	—		
und Rücklage 1911	;		60 000	—	129 000	_
Beamten- und Arbeiter-Unterstützungs-Fonds .			75 000	—
Ausbeute-Konto (rückständig)				250 000	—
Gewinn- und Verlast-Konto				
Gewinn-Vortrag 1910		184 936	51		
Gewinn-Saldo 1911		1 096 617	63		
	1 281 554;14			
ab; Ausbeute 1911 		1 000 000	—	281 554	14
	281 554	14		
ab: Tantieme an Vorstand und Beamte ..	65 800	—		
bleibt Vortrag auf das Jahr 1912		215 754	14		
			7 821 795	04

23*
        <pb n="347" />
        ﻿356

Gründungsbilauzen.

als Aktivum bzw. als Forderungsanspruch an die Gesellschafter
eingestellt.

Eröffnungsbilanz der G. m. b. H.

Übernommene Aktiva.	. .404 588,70	Übernommene Schulden .173 460,30	
A Einzahlungskonto ,.	..	9 717,90	Stammeinlage		270 000,—
B	..	9 717,90	davon entfallen auf	
C	..	9 717 90	A		. . 67 500
D	,.	9 717,90	B		.67 500
		C . . . .	. . . 67 500
		D		. . , 67 500

VI. Bergrechtliche Gewerkschaften sind seit 1900 als Kaufleute
zur Bilanzziehung verpflichtet. Sie verfügen über kein Aktien-
kapital, keine Stammeinlage. Das eigene Kapital wird durch
Zubußen und Rücklagen gebildet. Jeder Gewerke ist verpflichtet,
die für den Betrieb des Bergbaues oder die Erfüllung von Ver-
bindlichkeiten der Gewerkschaft erforderlichen Einzahlungen in
unbegrenzter Höhe zu leisten. Doch kann der Gewerke der
Zubußeverpflichtung durch Verfügungstellen (Kaduzierung) sich
entziehen; die Zahlungsfähigkeit der Gewerken ist somit bei
Berechnung des Finanzbedarfes und seiner Deckung zu berück-
sichtigen. Mitunter wird die Barzahlung der Ausbeute durch
Überlassung eigener oder der Obligationen von Tochtergesell-
schaften ersetzt. Die Ausbeute, d. h. der Überschuß ist nicht
immer mit Gewinnausschüttung gleichbedeutend; sie kann Rein-
gewinn oder Anteil an entbehrlichen flüssigen Mitteln sein. Die
Ausbeute wird nicht auf Grund der Bilanz, sondern regelmäßig
schon früher verteilt, gewöhnlich vierteljährlich, seltener monat-
lich. Ist die Ausbeute größer als der Reingewinn, erscheint nicht
nur kein Reingewinn in der Bilanz, sondern der überschießende
Restbetrag wird vom Kapital abgeschrieben oder als Kapital-
tilgungs-Konto eingestellt. Ist die Ausbeute kleiner als der
Reingewinn, so schließt die Bilanz mit dem Restgewinn ab (ver-
gleiche das Bilanzbeispiel S. 355 — Passivseite —, das über die
Art der Finanzierung unterrichtet).
        <pb n="348" />
        ﻿Liquidationsbilanzen.

357

26.	Abschnitt.

Liquidationsbilanzen.

a) Offene Handelsgesellschaft (§§ 145—158 HGB.)1). Die
Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft kann erfolgen durch
Liquidation, Naturalverteilung der Gesellschaftsaktiva, durch
Ausscheiden eines Gesellschafters und Fortsetzung durch die
übrigen Gesellschafter, Verkauf in Bausch und Bogen, Über-
tragung des Geschäfts mit allen Aktiven und Passiven unter
Abfindung der Gesellschafter, Umwandlung in eine andere
Rechtsform usw.

Die Liquidatoren haben die Pflicht, die laufenden Geschäfte
zu beendigen, die Forderungen einzuziehen (auch Abtretung und
Aufrechnung sind zulässig), das übrige Vermögen in Geld umzu-
setzen (durch freihändigen Verkauf oder Versteigerung) und die
Gläubiger zu befriedigen. Zur Beendigung schwebender Geschäfte
können sie auch neue Geschäfte eingehen. Bei Beginn sowie bei
Beendigung der Liquidation ist eine B. aufzustellen. Die ordent-
liche Jahresbilanz ist nicht mehr aufzumachen, doch empfiehlt
es sich, bei langandauernder Liquidation alljährlich behufs Über-
sicht eine B. aufzustellen.

Die „Eröffnungsbilanz für die Liquidation“ stützt sich auf
die bisher geführten Bücher. Die Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich nach § 40 HGB. zu bewerten, obgleich eine andere
oder eine unrichtige Bewertung auf das Endergebnis der Liqui-
dation, die Kapitalanteile der Gesellschafter nach beendigter
Liquidation, ohne Einfluß ist. Der Betrag des Gesellschafts-
vermögens wird häufig auf ein allgemeines Liquidations-Kapital-
konto oder auf einzelne Liquidations-Kapitalkonten der Gesell-
schafter übertragen. Die Weitertührung der etwa vorhandenen
doppelten Buchführung ist überflüssig; doch hat der Liquidator,
der eine mit Einnahmen und Ausgaben verbundene Vermögens-
Verwaltung hat, ordnungsmäßig Rechnung zu legen (§ 259 BGB.).

») Franken, Die Liquidation der oü'enen Handelsgesellschaft in ge-
schichtlicher Entwicklung. Stuttgart 1890. Flechtheirn in Düringer-Hachen-
burg, Handelsgesetzbuch, IV. 1917, S. 663ff.
        <pb n="349" />
        ﻿358

Liquidationsbilanzen.

In der Schlußbilanz werden die Gewinn-, die Verlust- und
die Kapitalanteile sowie der etwaige Passivsaido eines Gesell-
schafters ermittelt. Die Liquidation endigt mit der Verteilung
des nach Berichtigung der Schulden verbleibenden Vermögens
nach dem Verhältnis der Kapitalanteile. Während der Liquida-
tion können Abschlagszahlungen auf die zukünftigen Liquida-
tionsanteile gezahlt werden. Ein Recht auf die Entnahme von
Kapitalzinsen besteht während der Liquidation nicht. Gewinn
und Verlust werden vertragsmäßig verteilt. Vom Gewinn werden
zunächst Zinsen auf die Kapitalanteile der letzten Geschäfts-
bilanz berechnet und verteilt, der Rest nach dem Gesellschafts-
vertrag oder nach Köpfen.

Die Auseinandersetzung *) mit dem ausscheidenden Gesell-
schafter erfolgt auf Grund einer Auseinandersetzungsbilanz
(§§ 738 bis 740 BGB., vgl. auch §§ 135, 141 HGB.). Für die
Feststellung der Vermögenslage zur Zeit des Ausscheidens sind
die Buchwerte maßgebend, wenn die Gesellschafter dies verein-
baren. Auch die übermäßigen Abschreibungen in den Jahres-
bilanzen, die die Verteilung eines zu großen Gewinns verhindern
sollen, gehen in diesem Falle zuungunsten des ausscheidenden
Gesellschafters. Dieser aber hat ein Interesse an der Feststellung
des wahren Wertes der Vermögensteile, der, wenn es erforder-
lich ist, durch sachverständige Schätzung festzustellen ist, und
daran, daß willkürliche, von der Sachlage abweichende Wert-
ansätze nicht zur Geltung kommen. Es wird sich deshalb emp-
fehlen, im Gesellschaftsvertrag für den Fall der Auseinander-
setzung eine Abrechnung mit Zugrundelegung der Buchwerte
auszuschließen. In einem solchen Falle würde die weiter be-
stehende Gesellschaft neben der ordentlichen B. für das be-
stehende Geschäft mit den bisher üblichen Wertansätzen eine
besondere Berechnung der Kapitalanteile aufzustellen haben, bei
der willkürliche Wertansätze fortbleiben und in der überall die
wahren, erforderlichenfalls im Wege der Schätzung zu ermitteln-
den Werte anzusetzen wären. Die Jahresbilanz einer offenen

l) Vgl. meinen Aufsatz in der Zeitschr. f. Handelswissenschaft und
Handelspraxis, 1915, S. 173 (Auseinandersetzungsguthaben der Erben;
Geschäftswert).
        <pb n="350" />
        ﻿Liquidationsbilanzen.

369

Handelsgesellschaft ist keine Auseinandersetzungs-, sondern eine
Gewinnermittlungsbilanz.

Die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters kann in
Bargeld beansprucht werden; die Abfindungssumme bildet ein
Passivum der fortgesetzten Handelsgesellschaft. Ergibt sich
für den ausscheidenden Gesellschafter ein Passivsaldo, so ist
dieser eine Geldschuld des ausscheidenden Gesellschafters an
die Gesellschaft1).

Bei Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere bei Erb-
schafts-, Gütergemeinschafts- und Gesellschaftsteilungssachen
kann das Gericht die Vorlegung der Handelsbücher zur Kennt-
nisnahme ihres ganzen Inhalts anordnen (§ 47 HGB.).

Liquidationskonto eines Gesellschafters 2).

3. Privatentnahmen		5	1. Kapitalanteil			 100
4. Waren-, Wechsel-, Effekten-,		2. Gewinnanteil			 20
Debitoren-Konto usw. (Über-			
nähme in natura) 		16		
5. Kasse: Liquidationsraten		99		

b) Die Liquidation einer Aktiengesellschaft erfolgt unter
anderem infolge Beschlusses der Generalversammlung, durch
Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen
(§§ 292 ff. HGB.,) infolge einer Fusion (§§ 305, 306 HGB.),
einer Veräußerung des ganzen Vermögens, z. B. an den Staat,
an eine Gemeinde (§§ 303, 304 HGB.). Die Liquidation der
Gesellschaft kann auch im Interesse der Aktionäre liegen; z. B.
der Börsenkurs eines wenig rentablen Unternehmens wäre 76 %,
der innere Wert der Aktien aber derart, daß der Wert der Aktiva
abzüglich der Schulden auf annähernd Pari geschätzt wird.

1)	Bei der Auseinandersetzung mit einem ausgeschiedenen Gesell-
schafter müssen die Vermögensgegenstände mit ihrem wahren Wert ein-
gesetzt und dürfen nicht nach den Regeln der jährlichen Gewinnverteilungs-
bilanz bewertet werden. Wo ein besonderer Geschäfts- und Firmenwert
ermittelt werden kann, ist er bei der Auseinandersetzung zu berücksichtigen.
Die Berechnung des Guthabens des ausscheidenden Gesellschafters hat
unter Zugrundelegung des gesamten Geschäftsvermögens zu erfolgen
(Entsch. d. RG. II. 234.18., Bd. 94, S. 106).

2)	Vgl. Sterns Buchhaltungslexikon, Wien 1904, S. 364 ff.; auch
Schiehe-Odermann, Die Lehre von der Buchhaltung, 13. Auf!., Leipzig! 891.
        <pb n="351" />
        ﻿360

Liquidationsbilanzeil.

Eine rasche und billige Liquidation könnte solchen Aktionären,
falls nicht schwer realisierbare Werte vorhanden sind, den größten
Teil des Kapitals zuführen.

Der Auszahlungsanspruch auf den bilanzmäßigen Rein-
gewinn entfällt während der Liquidation. Verteilt wird nur
der Überschußerlös der Aktiva über die Schulden. Terrain-
gesellschaften, die als „Liquidationsvereine auf Aktien“ ge-
gründet wurden, verteilen häufig den jährlichen Reingewinn
nicht, sondern stellen die Auskehrung der Gewinne zurück bis
zur Liquidation der Unternehmung. Die liquidierende Gesell-
schaft verteilt keine Dividende, sondern nur „Liquidations-
raten“, die teils Kapitalsrückzahlungsbeträge, teils Gewinn-
anteile enthalten.

Die Liquidatoren haben 1. bei Beginn der Liquidation
(.Liquidations-Eröffnungsbilanz) und 2. späterhin für den Schluß
jedes Jahres— des bisherigen Geschäftsjahres oder des neuen
Liquidationsbilanzjahres — eine B. (Liquidations-Jahresbilanz)
und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Die Be-
wertungsvorschriften des § 261 HGB. und die Bestimmungen
des §262 (Reservebildung) finden keine Anwendung (§ 299 HGB.),
da keine Dividenden, nur Vermögensanteile ausgezahlt werden.
Die Liquidationsbilanzen sind Vermögensverteilungsbilanzen, auf
welche die Bewertungsgrundsätze des § 40 Anwendung finden
müssen. Die Realisationswerte, die voraussichtlich als Erlös
beim Verkauf der Vermögensgegenstände sich ergeben, sirR)
einzusetzen, wobei auch die Art der in Aussicht genomme eu
Veräußerung mit zu berücksichtigen ist (Einzelverkauf, Verkauf
als Ganzes). Wertberichtigungsposten entfallen. Eine Gewinn-
und Verlustrechnung ist auch während der Liquidationsdauer
aufzustefien, damit die Aktionäre wissen, wie die im Laufe der
Liquidation sich ergebenden Mehreinnahmen und Ausfälle ent-
standen sind. Nach Beendigung der Liquidation ist die Schluß-
rechnung zu legen (§ 302), also keine Schlußbilanz.

Auch die Liquidationsbilanzen sind in der Form einer Er-
folgsermittlungsbilanz aufzustellen, d. h. der Jahresreingewinn
oder -Verlust ist als Sonderposten in der B. ersichtlich zu machen.
(Vgl. hingegen das Beispiel S. 363.) Aktienkapital und Re-
serven können getrennt oder zusammengezogen werden. Auch
        <pb n="352" />
        ﻿Liquidationsbilanzen.

361

können die Reserven einem Liquidationskonto, Liquidations-
kapitalkonto oder dem Gewinn- und Verlustkonto überwiesen
werden. Die Rückzahlungsquoten vermindern das Aktienkapital,
und dementsprechend erscheint das Aktienkapitalkonto in der
Liquidationsbilanz vermindert, oder es bleibt unverändert, wo-
gegen die Rückzahlungen auf der Aktivseite erscheinen x).

1.	Beispiel einer Liquidationsbilanz (Münchener Trambahn-
A.-G.); S. 362 und 363.

2.	Beispiel: Bodengesellschaft Kurfürstendamm S. 363/64.

3.	Interessant ist das S. 364ff. folgende Beispiel der Liqui-
dation der Kreditanstalt für Industrie und Handel, Dresden. Wir
bringen die Schlußbilanz für 1900, die Liquidations-Eröffnungs-
bilanz für 12. Juli 1901 und machen auf die Bemerkungen zu
beiden Bilanzen aufmerksam. Dann folgen die 1. Liquidations-
jahresbilanz und die für das Jahr 1910 (1919 war die Liquidation
noch nicht beendet).

Bemerkungen zur Liquidations-Eröffnungsbilanz (S. 366). Beginn der
Liquidation 12. Juli 1901 (Tag der außerordentlichen Generalversammlung,
Ernennung der Liquidatoren). Die Kreditanstalt gewährte den zahlreichen
Gründungen der „Kummerwerke“ große Kredite und übernahm für sie
Bürgschaften, ohne eine andere Sicherheit als gegen Hinterlegung der
eigenen Werte dieser Unternehmungen. Diese leichtsinnige Kreditgewährung
führte zur Katastrophe.

Vom Wechselkonto sind 952 000 M abgesetzt auf solche Wechsel,
die das Giro einiger in Zahlungsschwierigkeiten bzw. Konkurs befindlicher
Firmen tragen. Die Absetzung auf Lombardkonto erfolgte für minderwertige
Effekten und zahlungsunfähige Schuldner, Auf Konsortialkonto wurden
schon in der B. am 31. Dez. M 950 315 abgeschrieben, die der Dividenden-
ergänzungsreserve entnommen waren. Die Bergwerksgerechtsame stehen
mit dem Anschaffungswert zu Buche, da sich ein Verkaufswert nicht fest-
stellen ließ. Für die Freischürfe wurde überhaupt kein Wert eingestellt,
da eine Verwertung in absehbarer Zeit unmöglich erschien. Die voraus-
sichtlichen Verluste für Aval-Akzepte sind abgesetzt. Auf dem Interimskonto
für eigene Akzepte sind die bis 12. Juli 1901 fällig gewesenen Akzepte der
Bank einschließlich Spesen gebucht. Diese Beträge wurden auf Akzepten-
konto belassen, andererseits den Gläubigern auf Kontokorrent-Konto gut-

!) Über die besonderen Vorschriften der §§ 80—81 G. m. b. H., für
die Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft m. b. K.
vgl. S. 350f.; wegen der Liquidation der G. m. b. H. vgl. §§ 66ff. des ge-
nannten Gesetzes, auch Zeitschr. f. Handelswissenschaft und Handelspraxis
1910, S. 119. Bei der Umwandlung einer Kommanditaktien- in eine Aktien-
gesellschaft wird eine Schlußbilanz verlangt {§§ 333—341 HGB.),
        <pb n="353" />
        ﻿862

Liquidationsbilanzen.

1. Beispiel: Bilanz für das

(vom 1. Juni 1908 bis

Aktiva	M	-9)
Aktienkapital-Liquidations-Konto		3 999 600	
” »» &gt;» 		2 299 770		
Kassa		2 029	29
		
Bankhaus Merck, Finck &amp; Co., hier		238 515	74
	6 540 798	03

Gewinn- und

Soll

Übertrag auf Aktienkapital-Liquidations-Konto

Einlösung von Aktien-Dividenden-Kupons......

Tantiemen...................................

Effekten-Verkaufsspesen ....................

Steuer und Umlagen..........................

Diverse Unkosten ...........................

Übertrag auf Bilanz-Konto...................

JC



2 300 000	_
1 320	—
22 500	—
9 270	09
34 843	08
3 732	55
240172	03
2 611 837	75

2.	Beispiel: Bodengesellschaft

Bilanz per 31.

Aktiva

Kassa- und Bankguthaben ...........................

Immobilien ........................................

Hypotheken-D ebitoren

Restkaufgeld-Hypotheken.......... M, 2 722 000,-

Baugeld-Hypotheken................ ,,	288 450,-

Diverse Debitoren..................................

M

544 011
508 600

52

3	010 4501——

26 647)34

4	089 708)86

ü Die Liquidation ist nahezu vollendet. Die Liquidationsrate des
letzten Bilanzjahres betrug 2,3 Mill., von denen 2 299 770 M ausgezahlt
wurden. Die Bilanzierung ist nicht genügend deutlich. Aktienkapital-
Liquidationskonto (Aktiva) gibt die aut die Liquidationsraten bereits be-
zahlten Beträge an.

a) Diese Bilanz zeigt das ursprüngliche Aktienkapital nicht-, am 31.De-

Liquidationsbilanzen.

368

Liquidationsjahr 1908/09

einschl. Juli 1909) l)-

Passiva

Aktienkapital

Aktienkapital-Liquidations-Konto

Aktien-Dividenden-Kupons.................

5 % Schuldverschreibungs-Auslosungs-Konto

Gewinn- und Verlust-Konto................

M

4 000 ooo)

2 300 000)
226
400
240172

03

6 540 798)03

Übertrag vom Vorjahr.......

Kursgewinn an verkauften Effekten

Zinsen ./,..........................

Nicht eingelöste, verjährte Schuldverschreibungs-Zinskupons)

M -
2 536 455 7
23 845)8
51 406 1
130-

2 611 837 75

Kurfürstendamm in Liquidation
Dezember 1910 a).

Passiva

Rückstellungen

a für zu erstattende Grunderwerbskosten M 136747,61
— "-'&gt;iipnde Straßenregulie-

a für zu erstattende wuuucmv.---------

b) für noch zu zahlende Straßenregulie-
rungskosten und Provisionen................. 139 420,-

Liquidations-Konto ........................

sember 1910 ist der Wert des verteilungsfähigen Kapitals mit 3,813 Mill.
Mark berechnet. Im abgelaufenen Liquidationsjahr wurden 2,693 Mill.

Mark Gewinn durch Verkauf von Immobilien erzielt. Der größte Teil des

Hvnothekendebitoren angelegt, also auf ver-

11 lu -U	Vil 1
        <pb n="354" />
        ﻿364

Liquidationsbilanze*.

Liquidations-Konto

Debet	M	4
Geschäfts-Unkosten			
Provisionen 		4 963 17 186	38
Stempel-, Gerichts- und Notariatskosten		70
Kosten für Pläne und Vermessungen		
Steuern		O Ouö	ÖD
Bilanz-Konto		96 950	04
	3 813 541	25
	3 941 265(47	

Aktiva

3. Beispiel: a) Schlußbilanz für

Kassa-, Kupons- und Sorten ..................

Effekten.....................................

Wechsel......................................

Konsortial-Konto.............................

Kontokorrent, Schuldner......................

Hypotheken...................................

Hausgrundstück, Altmarkt 13............. Ml 065 000,—j

abz. Hypothek .
do.	Schreibergasse 4

do.	do.	2

abz. Hypothek.............. M

Abschreibung zur Abrundung ,,

Distriktsfeld Bracht..........

Mobilien ...................

100 000,—

315 000,—
993,12

625 993,12j
315 993,12

1 692 612
5 911464
7 056 949
5 513 215
22 741 613
240 400

965 000
99 824

56

48

95

82

68

310 000
61 304

1

60

24

| 44 592 386133

gebucht, so ist diese Gegenbuchung erforderlich gewesen. Die Kontokorrent-
forderungen1) verteilten auf etwa 410 Konten; die Abschreibung war not-
wendig wegen der Schwierigkeiten, mit denen die Beschaffung anderweitiger
Kredite für eine Anzahl Schuldner verbunden war und dadurch, daß die
von den Schuldnern gewährten Sicherheiten zum Teil in Werten solcher
Gesellschaften bestanden, deren Aktien infolge Konkurseröffnung oder
Kreditentziehung seitens der liquidierenden Bank wertlos oder stark ent-
wertet worden waren. Auch die beschleunigte Abstoßung der Schuldner
in vielen Fällen nur mit Verlust möglich gewesen.

ist

1) In der Schlußbilanz 1900:

0,402 Mill. Bankguthaben
19,689	,, gedeckte Debitoren

2,651	„ ungedeckte, „in der Hauptsache über jeden

22,742 Mill. Zweifel erhabene industrielle Etablisse-
ments“ (Geschäftsbericht).

Liquidatiousbilanzen.

366

(Bodengesellschaft S. 362).

Kredit

Vortrag.......................

Zinsen-Konto .................

Immobilien-Konto..............

M

1	195 372

52 941

2	692 951

-S»

89

16

42

3 941 265 47

31. Dezember 1900 (Kreditanstalt).________________________Passiva

Aktien-Kapital	I		20 000 000!—  2 750 000 —
Reservefonds			1 200 000!- -
Dividenden-Reservefonds			125 000—
		7 676j—
Aval-Akzepte 			10 227 548  549 17. 24  7 947 431147
Kontokorrent, Gläumgei 			1 785 556(62
Gewinn una 				1
		44 592 386(33

Die Effektenbestände waren Ende Dezember 1900:

2,241	Mill.	festverzinsliche Werte,

0,596	,,	Bankaktien,

0,554	,,	Transportaktien,

2,521	,,	Aktien industrieller, vorwiegend elektrischer

5,912 Mill. Unternehmungen.

Der Pensionsfonds ist zunächst in seiner bisherigen Höhe eingestellt,
wird aber nach Festsetzung der darauf lastenden Verbindlichkeiten als
Passivposten verschwinden. (Diese Annahme des Liquidationsberichts
erwies sich als irrig; der Pensionsfonds kam infolge Generalversammlungs-
beschlusses vollständig zur Auszahlung.) Die Depositen waren in der Jahres-
bilanz nicht gesondert angeführt. Die Konlokorrontg/daifgc;- verteilten
sich auf etwa 300 Konten, einschließlich der zur Befriedigung der Depositen
und Buchgläubiger gegen Kautionshypothek gewährten Vorschüsse von
1,3 Mill. des Bankenhilfssyndikats, ein Vorschuß, der späterhin um 3% Mill.
—Auf dem Rückstellungskonto für laufende Giroverbindlich-
        <pb n="355" />
        ﻿366

Liquidationsbilanzen.

Aktiva

b) Liquidations-Eröffnungsbilanz für

Kassa............................... X

Kupons ................... X 1 715,52

— Minderbewertung „	292,29

324 758,

Sorten

Effekten.

Lombard

Hypotheken I

	1 423,23
»J	7 681,20
M  „	1 482 065,80 951 980,80
X  J»	791 000,30 453 700,30
X  »&gt;	337 300,— 22 387,87
X  JJ	725 339,16 214 980,94
&gt;&gt;  »»	240 400,— 38 000,—
X	900 000, -

99 824,60]
600 000

Grundstücks-Konto

Hausgrundstück I .......X 1 065 000,-

Minderbewertung ,,	165 000,— X

Hausgrundstück II .................... .,

Hausgrundstück III .....X	625 000,—

—r Minderbewertung „	25 000,— ,,

Areal-Konto Riesa.......X 239 611,52	.

-r- Minderbewertung	,,	12 611,52	,,	227 000,—]

Mobilien..................................

Bergwerks-Konto:

Distriktsfeld Bracht	............... X	63 602,22]

Freischürfe in Wippach.................

Aval-Debitoren....................... X	647 248,40]

— Minderbewertung	„	287 248,40]

Interims-Konto für eigene Akzepte

Kontokorrent-Konto, Schuldner..«..... X 22 236 771,11

-r- Minderbewertung ,, 10 171 108,33:
Gewinn- und Verlust-Konto:

Verlust.....................

333 862

530 085
4 707 843

359 687
510 358
202 400

67

65

87

22

1 826 824
2 001

63 602

360 00oj
1 628 621

12 065 662
17 542 249

60

22

40133198

74

78

17

92

keilen sind jene Beträge gebucht, die auf weiter begebenen Diskonten
voraussichtlich verlustbringend sein werden.

Auf die Wechsel Verbindlichkeiten der Bank (ursprünglich 12 556 762,50
Mark) wurden 25 % mit Hilfe der erwähnten Vorschüsse abgezahlt, wegen

Liquidationsbilanzeu.

367

12. Juli 1901 (vgl. Bemerkungen 361 ff.).

Passiva

Aktien-Kapital.....................................

Hypotheken-Konto II:

Hypothek auf Hausgrundstück I....... X 100 000,-

Hypothek auf Hausgrundstück III,...	,,	315	000,—]

Hypothek auf Areal-Konto Riesa...... „ 187 000,—

Pensionsfonds.....................

Dividenden........................

Akzepte...........................

Depositen .............n .........

Kontokorrent-Konto, Gläubiger.....

Aval-Akzept

Rückstellungs-Konto für laufende Giro-Verbindlichkeiten

20 000 000]—

602 000
149 623
37 128
6 667 743

1	002 984
8 433 470

647 248

2	593 000

88

50

45

69

40

40 133 198 92

des Restes zunächst eine Frist bis 31. Jan. 1912 gewährt. Die zweite Ab-
zahlung der liquidierenden Bank betrug 14 %, die weiteren Abzahlungen
11 %. Bis zum 15. November 1901 (Abschlußtag des Berichtes der Liquida-

n —J—.*l!nVn rianapo1vm&lt;comTTllnnff’   n-------------11 a r, r\M
        <pb n="356" />
        ﻿

74 748
3 050 000
17 519 504;

28 873 798

c) Gewinn- und Verlust-

17 542 249
312 031
136 137

23 445

216 800

Vortrag des Verlustes der Eröffnungsbilanz.

Abschreibungen auf Effekten-Konto.......

Zinsen-Konto............................

Grundstücks-Konto;

Hypotheken-Zinsen und Spesen . .
Handlungs-Unkosten-Konto:

Gehälter, Miete für Filialen, Steuern, Notariats-1
Spesen, Aufsichtsratsvergütung, Reisespesen
Spesen der Generalversammlungen, Bureauauf-
wand usw.....................................

Neu-Rückstellungen;

auf Wechsel-Konto...............

,, Grundstücks-Konto............

,, Aval-Debitoren-Konto ........

„ Hypotheken-Konto..............

,, Kontokorrent-Konto: Außen-
stände ........................ 12 088 377,42

5 081,30
259 902,64
182 750,—
40 000,

Liquidationsbilanzen.

369

(1. Liquidationsjahr.) (Vgl. S. 370.)	Passiva	
	20 000 000	
	623 000	...
	148 423	88
	15 625	50
	3 050 000	
	4 779 251	11
Aval-Akzepte		257 498	50

28 873 798 89

Konto für 12. Juli 1902.

Haben

Zahlung von Entschädigungssummen dreier Aufsichtsrats-
mitglieder gemäß Generalversammlungsbeschluß vom

28. Dezember 1901.................................

Einnahmen auf Wechsel-, Kupons-, Sorten-, Provisions-,
Agio-, Dividenden (verfall. Dividende), Konsortial-,

Mobilien- und Grundstücks-Konto ..................

Von den in der Eröffnungsbilanz gemachten Rückstellungen;

125 000

47 286

40

auf Kontokorrent-Konto...........

,, laufende Giroverbindlichkeiten.

,, Lombard-Konto................

,, Wechsel-Konto................

,, Aval-Debitoren-Konto.........

,, Hypotheken-Konto.............

in Summa:

sind bei Abwickelung von Kontokorrent- und
Lombard-Forderungen bis jetzt erforder-
lich gewesen..........................

so daß bisher nicht erforderlich waren....

Bilanz-Konto: Verlust..................

10 171 108,33
2 593 000,—
453 700,30
951 980,80
287 248,40
38 000,—
14 495 037,83

1 380 053,81

	13 114 984	02
	17 519 504	93
	30 806 775)35	

Leitnor, Bnchhaltnng und Bllanzkunde. U. 6. u, 7. Arifl-

24
        <pb n="357" />
        ﻿Kassa.....;..........................................

Effekten..............................................

Hypotheken............................................

Grundstücks-Konto.....................................

Mobilien..............................................

Kontokorrent-Konto:

Bankguthaben......................... 63	885,45

Schuldner........................... 361	980,17

Sa. 425 865,62

hiervon ab:

Rückstellung von 1908/09 ........... 343	041,4l|

Verlust.............................................

Aktien-Kapital........................

ab I. Liquidationsrate von 5 %....... 1 000 000,—j

ab II. Liquidationsrate 3Vs % in
Aktien der Nordischen Blektrizitäts-
und Stahlwerke, Danzig, Nominal

666 666 */a, zn 25 %................. 166 666,671

ab III, Liquidationsrate von 2V2 %	500 000,—|

Passiva
20 000 000|-

1 666 666 67

82 824
17 560 884

18 367 745122

Debet

d) Gewinn- und Verlust.

Kontokorrent-Konto, Gläubiger

Konto für 12. Juli 1910.

	18 333 333
. , . 1 000 000,—	
. . .	995 125,—	4 875
. . .	500 000,—	
. , .	485 695,—	14 305
	15 231

18 367 745

Credit

Übertrag vom vorigen Jahr..............................

Handlungsunkosten-Konto:

Gehälter, Aufsichtsrats-Tantiemen, Generalver-
sammlungs- und Reisespesen, Gerichts- und Nota-
riatskosten, Steuern, Porti, Bureaubedarf, Heizung]

Beleuchtung usw..............................

Effekten-Konto:

Verlust..........................................

17 564 042

13 789

440

17 578 272

58

06

65

Zinsen-Konto............................

Mobilien-Konto..........................

Grundstücks-Konto, Ertrag...............

Eingänge auf abgeschriebene Forderungen ,
Bilanz-Konto...........................

29

Vorlegung der Liquidationseröffnungsbilanz) waren liquidiert durch
Einziehung von Außenständen	7 464	138,20,	(mit 7 312 784,83

Verkauf von Effekten	3 188	412,68,	( „ 3 128 537,35

10 652	550,88,	mit 10 441 322,18

in der Liquidationsbilanz bewertet); demnach 211 228,70 Mehrertrag.
Die Rückstellungen infolge Minderbewertung

betragen insgesamt....................... 21 765 099,39

+ Handlungsunkosten............................. 198	950,46 21 964	049,85

Davon ab die Reservefonds.................... 3 950 000,—

Gewinnvortrag.................................... 23 168,56

Gewinn und Sonstiges............................. 448 632,12 4 421	800,68

bleibt Verlust 17 542 249,17

Vorbemerkungen zur ersten Liquidationsjahresbilanz (S. 368). Das
Grundstückkonto hat sich erhöht, weil zur Vermeidung allzu großer Verluste

13 457
60
1 911
1 958
17 560 884

97

| 17 578 272|29

Fabrikgebäude, Grundstücke und Steinbrüche im Zwangsversteigerungs-
verfahren behufs späteren Wiederverkaufs übernommen wurden (Aufwand
194 518,86, gerichtliche Taxe 456 424) 1). Desgleichen wurden bei der
Auseinandersetzung mit Schuldnern Hypotheken übernommen, die nur teil-
weise in diesem Liquidationsjahr wieder verwertet werden konnten (bei
der Zwangsversteigerung eines Pfandgrundstücks fiel später eine Hypothek
von 38 000 A aus, weil dessen Erstehung durch die liquidierende Gesell-
schaft keine Vorteile in Aussicht stellte). Auf die Effektenbestände mußte
auf nicht voll bezahlte Aktien die Restzahlung mit 837 000 A geleistet
werden, während der Besitz an diesen Aktien nur mit ihrem Liquidations-
wert eingesetzt werden konnte. (Der Verlust auf die Effektenbestände
erhöhte sich im zweiten Liquidationsjahre der Zwangsliquidation einei

i) Der Binzeiverkauf der Maschinen und Gebäude ergab später einen
Gewinn von 4583,68.

24»
        <pb n="358" />
        ﻿372

Fusionsbilanzcn.

englischen Unternehmung, bei der die Aktionäre leer ausgingen. Auch die
Aktien einer Dresdner Gesellschaft, die durch diese Liquidation in Mit-
leidenschaft gezogen war, mußten geringer bewertet werden.) Das Berg-
werkskonto erhöhte sich durch Aufwendungen. Die Kontokorrent/orderunge».
verteilen sich auf 70 Konten und Schuldner, die teilweise in Konkurs sind,
teilweise nur Teilzahlungen leisten können. Andere Forderungen mußten
im Prozeßwege eingetrieben werden; damit erklärt sich die hohe Rück-
stellung. Von den Avaldebitoren entfallen 214998,40 auf für die Aktiengesell-
schaft „Kummer“ abgegebene Avalakzepte, für die unter Abzug der zu
erwartenden Konkursquote 182 750 M zurückgestellt wurden. Von den
Kontokorrent-Verbindlichkeiten werden etwa 154 772 M durch Aufrech-
nung erledigt werden, von den Aval-Akzepten wurden S89 750 X durch
Rückgabe der Wechsel an den Liquidator erledigt.

(Im dritten Geschäftsjahr der Liquidation wurde das jederzeit künd-
bare Moratorium durch Begleichung aller Wechselverbindlichkeiten erledigt.
Der Gesamterlös der allerdings schwer realisierbaren Werte — besonders
die Grundstücke waren wegen der Lage des Grundstücksmarktes in Dresden
schwer abzustoßen — steht nunmehr zur Verfügung der Aktionäre. Die
erste Liquidationsrate betrug 5 % des Aktienkapitals; 1907 wurden aus
dem Effektenbestande Aktien in natura als zweite Liquidationsrate zur
Aufteilung gebracht; die vierte Liquidationsrate betrug 1% %. Ende 1910
notierten die Aktien der liquidierenden Gesellschaft in Berlin etwa 0,8%,
in Dresden etwa 0,5 %.)

27.	Abschnitt.

Fusionsbilanzen.

Unter Fusion versteht man die Verschmelzung zweier oder
mehrerer bisher wirtschaftlich selbständiger Unternehmungen zu
einer einzigen, wobei die wirtschaftliche Selbständigkeit der
einzelnen nunmehr vereinigten Unternehmungen aufgehoben
wird.

Veranlassung zur Verschmelzung x) mehrerer Unternehmun-
gen ist unter anderm das Streben nach Zentralisation (Montan-
industrie, Banken), Aufnahme notleidend gewordener Gesell-
schaften in eine andere (Notfusionen), Verminderung der Pro-
duktions- und Verwaltungskosten, Ausschaltung der Konkur-
renz, Schaffung produktionstechnischer Vorteile durch gegen-

*) Schtnalenbach, Die Technik der Fusionen, Z. f. Hw. Forschung,
1909, S. 49ff., 113 ff.; Holdheims Monatsschrift 1904, 1906.
        <pb n="359" />
        ﻿Fusionsbilanzen-

B73

»eilige Ergänzung der Betriebe, gemeinsame Interessen, Er-
zielung von Buchgewinnen und deren Verwertung zu Abschrei-
bungen und Minderbewertung auf Anlagevermögen und Be-
teiligungen („Kontenregulierungen“), Schaffung stiller Reserven,
gelegentlich auch der Wunsch der Banken, umfangreiche Fi-
nanzierungsgeschäfte zu tätigen, stille Reserven zu verwerten,
Ablösung und Verteilung eines allzu großen Risikos u. a.

Das HGB. regelt in den §§ 305—306 nur bestimmte Formen
der Fusion; die Verschmelzung einer Aktiengesellschaft oder
Kommanditaktiengesellschaft mit einer anderen Unternehmung
der gleichen Rechtsform (die sogenannte Inkorporierung). Die
eine Gesellschaft wird in juristischem Sinne durch Veräußerung
des Gesellschaftsvermögens als Ganzes {§ 303 HGB.) „aufgelöst“,
die Abfindung der Aktionäre der aufzunehmenden Gesellschaft
erfolgt in Aktien der übernehmenden, also gegen Aktientausch,
nicht in Bargeld. Die übernehmende Gesellschaft bleibt in
erweitertem Umfange bestehen, erhöht ihr Aktienkapital und
vermehrt die Produktionsmittel. Gesetzlich nicht geregelt ist
beispielsweise die Verschmelzung zweier Aktienvereine zu einer
neuen Aktiengesellschaft, wobei die Aktienvereine sich auflösen
und ihr Vermögen als Sacheinlage in die zu gründende Aktien-
gesellschaft einbringen. Eine Fusion in wirtschaftlichem Sinne
liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen von einem anderen
selbständigen Unternehmen dauernd gepachtet wird, oder wenn
eine Aktiengesellschaft sämtliche Aktien eines anderen Aktien-
vereins erwirbt, endlich auch verschiedene Formen der Interessen-
gemeinschaft x).

Die übertragende Gesellschaft liquidiert (§305 HGB.) oder
geht mit allen Aktiven und Passiven ohne Liquidation an die
übernehmende Gesellschaft über (§ 306 HGB.). Die Praxis
beschränkt sich selbstverständlich nicht auf die im HGB. ge-
regelten Sonderfälle der Verschmelzung, sondern ändert sie in
vielfacher Hinsicht ab.

Die übertragene Unternehmung bleibt äußerlich dauernd
oder während einer Übergangsperiode bestehen, oder sie geht bei
der Angliederung und Verschmelzung auch äußerlich vollständig

*) Vgl. Marquardt, Die Interessengemeinschaften. Berlin 1910.
        <pb n="360" />
        ﻿374

Fnsionsbilanzen.

in die andere Unternehmung auf. Die Aktionäre der unter-
gehenden Gesellschaft oder der angegliederten Gesellschafts-
unternehmung können durch Aktien oder Obligationen der auf-
nehmenden Gesellschaft abgefunden werden. Die Gewährung
von Aktien erfolgt entweder an die zu übernehmende Gesell-
schaft, die sie verkauft, in Liquidation tritt und die empfangenen
Aktien an die Aktionäre verteilen kann, oder an die Aktionäre
der nehmenden Gesellschaft selbst.

Das Umtauschverhältnis der Aktien wird in der Rege!
durch den Börsenkurs bestimmt, oder es tritt an dessen Stelle
eine Schätzung des inneren Wertes. In Fällen, in denen ein
bequemes Umtauschverhältnis schwierig zu ermitteln ist, findet
eine entsprechende Korrektur statt, z. B. durch Barzahlung
eines bestimmten Betrages, durch Vergütung einer höheren
oder geringeren Dividende usw.

Beispiele: Hoesch-Limburger Fabrik- und Hüttenverein. 3 Mill.
Limburger Aktienkapital werden gegen l8/io Mill. Aktien von Hoesch um-
getauscht. Auf 7500 Aktien der Limburger Gesellschaft kommen 4500 Aktien
von Hoesch {Umtauschverhältnis 5:3). Überdies erhalten die Limburger
Aktionäre bar 5% des Nennwerts ihrer Aktien (= 150 000 M) und
als Entschädigung für ausfallende Dividende 7% % Zinsen Vergütung
(= 225 000 M.)

Die Rheinisch-Westfälischen Kaliwerke Dornap nahmen die Belgi-
schen Dolomit-Kalkwerke auf, gaben für 18/10 Mill. Mark Aktien 1,125 Mill.
eigene Aktien (Umtauschverhältnis 8 ; 5) mit der Verpflichtung, den Divi-
dendenschein für 1906/07 mit 35,50 .Ä je Aktie einzulösen. Der Fusions-
gewinn (675 000 M) wurde zu Abschreibungen verwendet.

Die Kosten der Fusion werden von einer der beiden Ge-
sellschaften getragen oder von einem Bankenkonsortium ge-
zahlt oder aus einer Reserve gedeckt.

Die Reserven der übernommenen Gesellschaft werden weiter
geführt oder aufgelöst und vermehren dann den Buchgewinn der
übernehmenden Gesellschaft. Auch hat es diese in der Hand,
die neuen Aktien mit Agio auszugeben, also ihre Reserven zu
erhöhen und auf größere Abschreibungen aus dem Fusions-
gewinn zu verzichten oder auf die Bildung von Reserven zu
verzichten, dafür die neuen Aktien zum Parikurs auszugeben
und die Aktiva der zu übernehmenden Gesellschaft niedriger
»u bilanzieren.
        <pb n="361" />
        ﻿Fusionsbilanzen:

37ö

1.	Beispiel einer Fusion (nach § 306 HGB.): Rentabilitäts-
berechnung.

Die Brauerei A geht in B auf; beide sind Aktiengesell-
schaften.

Bilanz für A:

Bilanz für B;
% pro hl

44.2	= 20 M

33.2	= 16 M

22,6	36 JH

100 %

% pro hl

Feste Anlagen für die Produktion 46,8 = 39 M
Feste Anlagen für den Absatz ... 39,3 = 33 Ji
Flüssige Mittel................ 13,9	72 M

Aktiva ... 100 %

Die Produktions- und Absatzkosten der Gesellschaft A sind
— bei 10 % Abschreibung und Verzinsung — mit 7,20 M. das
hl, jene für B mit nur 3,60 M. das hl fester Kosten belastet.

Passiva für B:

Passiva für A:

Feste Schulden (Hypothek, Obliga-

tionen) ....................

Laufende Schulden (Kreditoren)
Bigenkapital.....................

46,3 %
100 %.

100 %

Passiva

b) Fusionsvertrag: A überträgt mit Ausschluß der Liqui-
dation das gesamte Vermögen an B; B übernimmt sämtliche
Schulden von A gegen Überlassung von 812 Aktien und 1200 M.
Barzahlung, die Aktionäre von A erhalten für je 2400 M. eigener
1000 M. Aktien von B; wer nicht tauschen will, erhält vom
Konsortium 100 % und 4 % Zinsen vom 1. Oktober.

Kurs der Aktien von A 100 % (Bilanzkurs 111,3 %),

Kurs der Aktien von B 262 %.

«) Vermögen von A:

Aktiva......(1 5 188 407,43

Schulden . . Jt 3 017 485,95 \ Grundkapital 1,95 Milk, 3250 Stück Aktien
Kapital ... M 2 170 921,48 J zu 600 M, Reserven 220921,48 M
A erhält 812 Aktien von B und 1200 M bar.
ümtauschverhältnis 4:1 (2400:1000).

ß) B empfängt Vermögenswerte für M 2 170 921,48
B gibt	Vermögenswerte für „ 813 200,—

Fusionsgewinn (ohne Kosten) JH 1 357 721,48
Buchwert des übernommenen Vermögens 37,4 %
        <pb n="362" />
        ﻿376

Fusionsbilanzen

y) Rentabilität für die Aktionäre von A1):

Sie geben 2400,— J( zu 100%	= 2 400,— M

Sie empfangen 1000,— M zu 262 % = 2 620,— ,,

Prämie............. 220,— M

auf je 4 Aktien, für eine Aktie....	55,— JH

o.) Buchungen beiß nach Ablauf des Sperrjahres (§306 HGB.)-
Fusions-Konto (Übernahme-Konto A).

Aktienkapital		. 812 000.—	Verschiedene Aktiv-				
Kasse	  Schulden-Konten ....  Saldo . . . 			1 200,— .3 017 485,95 3 830 685,85 .1 357 721,48  5 188 407,43	konten	  1	. .5 188 407,43
Fusionskosten 	  Aktivkonten . . 		  für Abschreibungen Spezialrescrvefonds usw.	1 357 721,48	Saldovortrag		. .1 357 721,48

2.	Beispiele für Reniabilitätsrechnungen:

a) Bank A (6,5 Mill. Grundkapital, 400 000 Reserven, durch-
schnittliche Aktienrente 5,44 %) wird mit der Bank B fusio-
niert. A erhält 3,9 Mill. Aktien von B und 40 M. je Aktie bar
(= 260 000 M.).

Kurs der A-Aktien 113,2 %,

Kurs der B-Aktien 188 %.

B empfängt 6,5 Mill. gegen 4,16 Mill., bewertet die Aktien
von A mit 64 %,

Kurswert der A-Aktien (6,5 zu 113,2 %) = 7,358 Mill,

Kurswert der B-Aktien (3,9 zu 118 %) = 7,592 Mill.

Unterschied.... 0,234 Mill.

Durchschnittsrente der A-Aktien

5,44 % auf 6,5 Mill. Kapital........ 35,36 % Ertrag

für B: 9 % auf 3,9 Mill................. 35,10 % Ertrag

Unterschied ....	0,26 %

*) Vgl. dazu Moll, Rentabilität der Aktiengesellschaften, Jena 1908,
S. 182 ff.
        <pb n="363" />
        ﻿Fusionsbilanzen.

377

Dazu der Zinsenertrag aus 260 000 M. bar an Aktionäre
von A gibt ungefähr den gleichen Durchschnittsertrag.

b) Zwei Versicherungsgesellschaften vereinbaren die Ver-
schmelzung;

Gesellschaft A: Kurs M. 2270, —, Dividende M. 125, — ,

„ B: „	„ 1200, -	„	„ 75,-.

Auf je 3 Aktien von B entfallen 2 Aktien von A und M. 300, —
bar Zuzahlung. Der Rentabilitätsberechnung sind die Kurse
unmittelbar vor Bekanntwerden des Fusionsplanes zugrunde-
gelegt. Die Aktionäre von B empfangen:

? Aktien zu 2270 = M 4540,—

bar „	300,— pro Aktie B

M 4840 M 1613 —
und geben 3 Aktien zu 1200 = ,, 3600	,, 1200,—

Überschuß. . . M 1240,— M 413,—

Nicht berücksichtigt ist, daß die B-Aktionäre zukünftig
(2 zu 125) M. 250,— anstatt (3 zu 75) M. 225,— Dividende emp-
fangen werden.

3.	Beispiel: Fusion der Wittener Stahlröhren-Werke
Schalke mit Röhrenwalzwerk, A.-G.

a) Aus den Vertragsbestimmungen;

§ 1. Die genannten beiden Gesellschaften verschmelzen sich derart,
daß das Vermögen der Röhrenwalzwerke A.-G. mit allen Rechten und Ver-
bindlichkeiten als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation an die Wittener
Stahlröhren-Werke übertragen wird gegen Gewährung von insgesamt
300 000,—* M neuer Aktien der Wittener Stahlröhren-Werke, welche mit den
alten Aktien gleiche Rechte haben, und einer Barzahlung von insgesamt
210 000,— M; außerdem stellen die Wittener Stahlröhren-Werke der Röhren-
walzwerke A.-G. 50 000,— M Aktien der letzteren Gesellschaft ohne be-
sondere Gegenleistung zum Zwecke der Amortisation zur Verfügung, so daß
hierdurch das Aktienkapital der aufzunehmenden Röhrenwalzwerke A.-G.
auf 1 200 000,— M reduziert wird. Hiernach erhält jeder Aktionär der
Röhrenwalzwerke A.-G. auf nom. 4000,— M Aktien nom. 1000,— M neue
Aktien der Wittener Stahlröhren-Werke und 700 M bar.

§ 2. Zum Zwecke der Durchführung der Fusion erhöhen die Wittener
Stahlröhren-Werke unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre ihr
Grundkapital um 300,000, — M durch Ausgabe von 300 neuen Inhaber-
Aktien zum Parikurse über je 1000,— M, welche mit den alten Aktien gleiche
Rechte haben, Außerdem erhöhen die Wittener Stahlröhren-Werke ihr
        <pb n="364" />
        ﻿378

Fusionsbilanzen.

Fusions-Bilanz

Aktiva		$	M	
1—9. Grundstücks-, Gebäude-, Maschinen- und				
Transmissions-, Umbau-, Eisenbahnan-				
schluß-Anlage, Werkzeuge und Geräte-,				
Walzen-, Mobilien-Konti				927 644	67
10. Syndikats-Beteiligungs-Konto 				300		
11. Aval-Konto 				36 000		
12 Vorräte-Konto				
Waren		625 523			
Betriebsmaterialien		15 390	-	640 913	—
13. Debitoren				
Buchforderungen		632 418	47		
Bankguthaben		18 832	—	651 250	47
14. Kassa-Konto, Bestand				9 787	62
15. Wechsel-Konto, Bestand				6 273	92
	|		2 272169	68

Gewinn- und Verlust-

Soll	M	u	M	
General-Unkosten;				
Gehälter, Steuern, Berufsgenossenschaft-				
usw. Beiträge 				321 070	76
Fusions-Unkosten ’)				144 068	70
Skonto und Zinsen 				25113	01
Stiftung Arbeiter-Unterstützungsfonds ...			18 000	
Abschreibungen 		■		1 023 050	51
Reingewinn 				754 496	49
			2 285 799	47

Grundkapital um weitere 300 000,— M unter Ausschluß des Bezugsrechts
ihrer eigenen Aktionäre durch Ausgabe weiterer 300 auf den Inhaber lauten-

*) Diese setzen sich zusammen aus:

M 82 445,70 Buchwert der laut Fusionsvertrag seitens Witten
gratis zur Verfügung zu stellenden Al 50 000 Röhren-
walzwerke Schalke-Aktien.

„ 10 000,— Rückstellung für Umsatzsteuer usw. an die Gemeinde
Gelsenkirchen.

„ 30 000,— Abfindung an einen abgegangenen Direktor.

„ 21,623,— Stempel und Spesen.

M 144 068,70

Fusionsbilanzen.

379

zu S. 377 (3. Beispiel).

Passiva	Ai		Al	
1. Aktienkapital-Konto				600 000	
2. Dividenden-Konto 1904 	 Al 900,—				
„	„	1906 	 „ 2760,—			3 660	—
3. Reservefonds-Konto				45 000	—
4. Aval-Konto 				36 000	—
5. Kreditoren				568 810	99
Verfügungs-Konti:				
6. Aktien-Reduktions-Konto		650 000	—		
7. Genußscheine-Amortisations-Konto		146 700	—		
8 Verfügungs-Konto		40 960	08	837 660	08
9. Gewinn- und Verlust-Konto				
Vortrag von alter Rechnung		5 641	12		
	273 629	—		
	279 270	12		
	98 231	51	181 038	61
	|		2 272 169	68

Rechnung zur Bilanz (S. 381).

Haben	Al		Al	*
Vortrag von alter Rechnung: Witten		16 246	43		
Schalke		5 641	12	21 887	55
Zuzahlungen auf Aktien *)				90 000	—
Aktien-Reduktions-Konto Schalke		650 000			
Genußschein-Amortisations-Konto Schalke . ..	146 700			
Verfügungs-Konto Schalke 		25 960	08	822 660	08
Betriebs-Überschuß 				1 351 251	84
			2 285 799	47

den Aktien über je 1000,— M, welche mit den alten Aktien die gleichen
Rechte haben. Auf diese weiter auszugebenden 300 Aktien wird den Aktio-
nären der Röhrenwalzwerke A.-G. ein Bezugsrecht in der Weise eingeräumt,
daß auf je 4 Aktien der Röhrenwalzwerke A;-G. nach Wahl der Aktionäre
an Stelle der in § 1 stipulierten Barzahlung von 700,— M, eine weitere neue
Aktie der Wittener Stahlröhren-Werke gewährt wird, wenn eine Zuzahlung
von 300,— M erfolgt, so daß alsdann bei einer Zuzahlung von 300,— AI
auf 4 Aktien der Röhrenwalzwerke A.-G. zwei neue Aktien der Wittener
Stahlröhren-Werke entfallen würden.

:) Zuzahlung der Aktionäre der Röhrenwalzwerke A.-G. bei dem Um-
tausch ihrer Aktien in junge Aktien der Wittener Stahlröhren-Werke.
        <pb n="365" />
        ﻿380

Fasionsbilanzen

Das Aktienkapital der Röhrenwerke war 1,25 Mill. Die
S. 378/79 abgedruckte, dem Einführungsprospekt entnommene
Fusionsbilanz (30. Juni 1907) der Röhrenwerke berücksichtigt
bereits die Fusionsbedingungen.

Zur Erläuterung der auf der Passivseite vorstehender Bilanz unter
Verfügungs-Konti aufgeführten Posten sei folgendes mitgeteilt;

1. Das Aktien-Reduktions-Konto 650 000 Ji stellt den Betrag dar, um
den sich das Aktienkapital der Röhrenwalzwerke A.-G., Gelsen-
kirchen-Schalke, bei der Fusion mit den Wittener Stahlröhren-
werken, Witten, ermäßigte.

2.	Das Genußschein-Amortisations-Konto 146 700 Ji stellt den Betrag
der in den Geschäftsjahren 1905 und 1906 getilgten Genußscheinschuld
dar. Der Betrag ist dem Jahresgewinn entnommen und hat daher
aut der Passivseite zu erscheinen. Das z. Zt. für die Genußscheine
erhaltene Geld ist nicht zu Abschreibungen, sondern zur Deckung
der Kosten der Rekonstruktionsanlagen verwandt und durch Gegen-
posten auf der Aktivseite verbucht worden.

8. Das Verfügungs-Konto belief sich ursprünglich auf 101 960,08 Ji.
Dieser Betrag ist der Saldo des aus der Aktien-Reduktion im Ge-
schäftsjahre 1901 erzielten Buchwertes 907 088,82 M abzüglich
815 128,74 M Abschreibungen. In obiger Bilanz beläuft sich das
Verfügungs-Konto noch auf 40 960,08 M. Hiervon dienten 15 000 JL
zur Auffüllung des Reservefonds von 45 000 Ji auf 60 000 M. gleich
10% des in der Bilanz investierten Grundkapitals, so daß auf diesem
Konto 25 960,08 Ji verblieben.

Der so erzielte Buchgewinn 822 660,08 Ji ist nicht zu Abschreibungen
ausschließlich auf die Röhrenwalzwerke A.-G., Gelsenkirchen-Schalke, be-
nutzt worden, sondern die Gesellschaft hat sich für berechtigt erachtet,
diesen Betrag nach der Fusion auf die Anlagewerte beider Werke abzu-
schreiben. (Fortsetzung S. 381 oben.)

4.	Beispiel: Fusion Dresdner Bankverein-Mitteldeutsche
Privatbank.

Vereinigungsvertrag 8./14. Oktober 1909. Übernahme des
Bankvereins auf Grund der Bilanz vom 31. Dezember 1908 mit
Wirkung vom 1. Januar 1909 ab. Die Magdeburger Bank gab
17 y2 Mill. in eigenen Aktien, wovon sie sich 14 Mill. durch Kapital-
erhöhung beschaffte; 3,5 Mill. eigener Aktien erwarb sie unter
der Hand für 4 487 106,72 M. (Durchschnittskurs 128,209 %
einschl. Stückezinsen). Die Dividenden für 1909 wurden von
der Mitteldeutschen eingelöst. Uratauschverhältnis 6000 Dresdner
gegen 5000 Aktien der Mitteldeutschen.
        <pb n="366" />
        ﻿F’usionsbilanzen.

381

Wir lassen noch die erste Bilanz (Passiva) des Wittener
Werkes nach der Fusion folgen (30. Juni 1908):

Passiva	M		X	
t. Aktienkapital-Konto				2 400 000	—
2. Hypotheken-Konto		40 000	—		
Zugang		50 000	—	90 000	—
3. Arbeiter-Unterstützungsfonds-Konto				20 000	—
4. Dividenden-Konto				4 200	
5. Reservefonds Konto				240 000	—
6. Spezial-Reservefonds-Konto				100 000	—
7. Aval-Konto 				87 517	
8. Kreditoren 				574 387	10
9. Gewinn- und Verlust-Konto				
Vortrag vom 1. 7. 06				
Witten	« 16 246,43				
Schalke	 „	5 641,12	21 887	55		
Bruttogewinn		932 999	37		
	954 886	92		
Abschreibungen 	X 1 023 050 51				
davon aus der Fusion 	 ,,	822 660,08	200 390	43	754 496)49	
			4 270 600|59	

Der Einführungsprospekt berichtet (Mai 1910):

Das finanzielle Ergebnis bei der Fusion stellte sich wie folgt:

Bilanzwert des
übergegangenen
Vermögens
M 24 350 365,75

Gesamterwerbs-
aufwand
M 19 903 779,20

Leistungen an die
Aktionäre des
Dresdener
Bankvereins
nom. in Aktien
M 17 500 000 —

Sonstiger Er-
werbsaufwand
X 2 403 779,20 *)

Enthaltend 987 106,72 M an die Vorbesitzer der 3 500 000 X
anläßlich der Verschmelzung erworbenen alten Aktien gezahltes Agio,
1016672,48 X sonstige mit der Übernahme verbundene und gezahlte Stempel
und Kosten sowie 400000 M dem Erwerbswert zugeschlagenes Agio (s. u.).

Das Reinvermögen des Dresdner Bankvereins in Höhe von Mark
24 350 365,75 steht bei der Mitteldeutschen Privat-Bank, Aktiengesellschaft
entsprechend dem Einstandspreise mit 19 903 779,20 M zu Buche und ist
mit Rücksicht darauf, daß derselbe sich am 81. Dezember 1909 noch im
Sperrjahre befand, in der Bilanz vor dem Strich auf beiden Seiten besonders
eingesetzt.

Da der Ausgabekurs der zur Fusion benutzten 14 000 000 M neuen
Aktien bilanzmäßig auf 115 % festgesetzt war, so ist das Agio von 15 %
abzüglich eines Betrages in Höhe von 5 % = 700 000 M für Stempel und
        <pb n="367" />
        ﻿382

Fusionsbilanzen.

Berechnung auf Grund der Bilanz (S. 383)

Vermögen ........... 56	622 578,35	Schulden.

-4- Abschreibung. . .	172 000,—

56	450 578,35	Dividende

-4- 31	964 922,71	Tantiemen

Reinvermögen ....... 24	485 655,64

d. Prospekt rechnet , .24 350 365,75

Differenz .......... 135 289,89, d. i. soviel als Gewinnvortrag und

Pensionsfondsüberweisung,

die anscheinend zur Gewinnverstärkung der Mitteldeutschen oder zur
Deckung des Fusionsverlustes bei der HersfelderGenossenschaft (113446,61)
Verwendung fanden.

Der Buchgewinn berechnet sich laut Prospekt wie folgt:

Einstandswert des Vermögens....... 24 350 365,75 M

Aktien................. 17 500 000,— „

6 850 365,75 M

Fusionsaufwand einschl. Agiozuschl. .	2 403 779,05 „

Fusionsgewinn......... 4 446 586,70 M

davon verwendet: Abschreibungen

aut Debitoren ..... M 2 000 000

Errichtung einer Re-
serve................. ,,	800 000 2 800 000,— M

Rest. . .	1 646 586,70 M

Im gleichen Jahre wurde auch der Vorschußverein in Hers-
feld aufgenommen.

Die Mitteldeutsche Privatbank hatte als Gesamtübernahmepreis die
Gesamtsumme der Geschäftsguthaben aller bis zum 3. Juni 1909 vor-
handenen Mitglieder mit 898 516,91 M zu erlegen. Hierzu kamen 21 %
Bonifikation sowie 4 % Extra-Bonifikation auf diejenigen Geschäftsgut-
haben, welche bis zum 31. Dezember 1908, und 10 % Bonifikation auf
die, welche nach diesem Termin bis zum 30. Juni 1909 eingezahlt waren,
sowie weiter 6 % Zinsen p. a. vom 1. Januar 1909 bis 30 Juni 1909. Ein-
schließlich sonstigen Aufwandes von 169 299 M stellt sich der Gesamt-

Kosten mit 1 400 000 M dem gesetzlichen Reservefonds zugeführt worden.
Hiervon sind 400 000 M — wie oben gesagt — in dem Einstandswert des
abergegangenen Vermögens enthalten, während 1 000 000 M bis zum Ab-
laut des Sperrjahres unter den Debitoren als besonderer Interimsposten
,,Teilbetrag des vom Dresdner Bankverein übernommenen Reservefonds“
eingestellt worden sind. Der sich über 1 400 000 M hinaus bei der Reali-
sierung der übernommenen Bestände etwa noch ergebende Gewinn soll
in die gesetzliche Reserve gestellt werden, so daß dieser Gewinn also zur
Dividendenausschüttung nicht verwendet werden wird.

des Dresdner Vereins:
......... 30 739 516,16

......... 1 050 000,—

......... 175 406,55
        <pb n="368" />
        ﻿Fusionsbilanzen.

383

erwerbspreis für die Mitteldeutsche Privat-Bank auf 1 278 633,69 M. Die
Mitteldeutsche war verpflichtet, den bis zum 31. Dezember 1908 einge-
tretenen Genossen des Vorschuß-Vereins zu Hersfeld auf deren Wunsch
anstatt der Barzahlung für je 1000 Jl Geschäftsguthaben 1000 M ihrei
Aktien al pari außer der oben erwähnten Extra-Bonifikation von 4 % zui
Verfügung zu stellen. Dabei war der Zukauf von Spitzen zulässig, die untei
Zugrundelegung des jeweiligen Tageskurses für Mitteldeutsche Privat-Bank
Aktien gerechnet wurden. Demgemäß sind von dem oben genannten Kauf-
preise 421 574,28 M in Aktien der Mitteldeutschen Privat-Bank bezahl!
worden, welche letztere zu einem Kurse von 132,90 % inkl. Stückzinsei;
von dritter Seite erwarb. Gegenüber dem Erwerbskreis des Vorschuß
Vereins zu Hersfeld von 1 278 633,69 M stellt sich der Bilanzwert des über-
gegangenen Vermögens nach Berücksichtigung der bis zum 30. Juni 190S
ausgezahlten Geschäftsguthaben von 23 384,51 JK, und der neu eingezahlter
von 58 224,27 M auf 1 165 187,08 M.

Der sich aus der Fusion ergebende Verlust von 113 446,61 M ist aus dem
Gewinn vor Abschluß der Gewinn- und Verlust-Rechnung abgesetzt worden.

Die Passivseite der Bilanz des Dresdner Bankvereins:

Passiva

Aktien-Kapital ........................................

Reservefonds I.........................................

Reservefonds II........................................

Depositen- und Scheck-Einlagen.........................

Akzepte................................................

einschließlich Aval-Verpflichtungen von M 333 551,10

Kontokorrent-Kreditoren................................

einschließlich Hypotheken-Kreditoren M 389 000

Pensionsfonds..........................................

Unerhobene Dividende...................................

Reingewinn.............................................

Verteilung des Reingewinns
Abschreibung bzw. Rückstellung auf

Kontokorrent-Konto ..............M 172 000,—

Zuweisung an den Pensionsfonds........ 30 000,—

4% erste Dividende .................... 840 000,—

Tantieme des Aufsichtsrates............ 31 851,90

Tantieme an die Direktion und Filialvor-
steher sowie Gratifikation a.d. Beamten „	143 554,65

1 % Superdividende ................,,	210 000,—

Vortrag auf neue Rechnung..........,,	105 289,89

M 1 532 696,44

M	
21 000 000	—
2 200 000	—
800 000	
12 055 237	74
7 894 554	30
10 788 164	12
350 365	75
1 560	—
1 532 696	44

56 622 578|35

Die Bilanz der Mitteldeutschen Privatbank für den 31. De-

zember 1909: S. 384/85, 386.
        <pb n="369" />
        ﻿384

Konkursbilanzen.

28. Abschnitt.

Konkursbilanzen.

Voraussetzung für die Eröffnung des Konkursverfahrens
über ein kaufmännisches Unternehmen ist die Zahlungsunfähig-
keit oder Überschuldung bei Kapitalgesellschaften. Zahlungs-
unfähigkeit oder Insolvenz ist das nach außen fühlbare Fehlen

Bilanz der Mitteldeutschen

Aktiva

Kassabestand inkl, Reichsbank-Giro-Guthaben, Sorten u.

Kupons..........................................

Guthaben bei Banken, Bankiers und Kommunen...........

Wechsel-Bestand inkl. Devisen........................

Effektenbestand......................................

Konsortialbeteiligungen.............................

Vorschüsse gegen Waren...............................

,,	,, Effekten............................

Aval-Debitoren.......................M 11 276 414,31

Sonstige Debitoren....... gedeckt.... Jl 51 535 142,57

blanko ____ „ 31 155 302,12

JV.	A
11 541 814	94
6 625 994	99
51 870 878	46
10 049 121	45
3 055 998	86
22 115 825	08
42 128 804	28

82 690 444j60 V

Gebäude.............................M. 6 458 392,09

ab Hypotheken ......................,, 1 451 900,—

(außerdem M 973,000,— Sicherungshypotheken ein-
getragen für den Verkehr mit Sparkassen, Kom-
munen usw.)

Grundstücke (Dresdner Bankverein)...................

Inventar inkl. Stahlkammer-Einrichtungen...........

Dauernde Beteiligungen.............................

Vermögen der in 1909 übernommenen Geschäfte:

Erfurter Bank (Ablauf des Sperr-
jahres 28. 1. 1910).............M 3 452 109,21

Dresdner Bankverein (Ablauf des

Sperrjahres 25. 11. 1910)...„ 19 903 779,20

M 23 365 888,40

5 006 492 09

624 946
464 953
8 052 968

61 »)
11
08

244 228 242(63

*) Nach Abschreibung von M 2 000 000 aus dem bei der Fusion er-
zielten Buchgewinn auf Debitoren des Dresdner Bankvereins.

2) Die Differenz gegen das Konto Grundstücke in der Bilanz des
Dresdner Bankvereins per 31. Dezember 1908 erklärt sich durch den Ver-
kauf von Grundstücken im Betrage von ca. M 300 000.

Konknrsbilanzen.

385

bereiter Mittel zur Tilgung fälliger Schulden. Sie ist anzunehmen,
wenn Zahlungseinstellung erfolgt ist, d. h. wenn der Schuldner
wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungs-
mitteln aufhört, seine fälligen Verbindlichkeiten in ihrer All-
gemeinheit zu erfüllen. Die Zahlungseinstellung kann auch bei
Vorhandensein eines aktiven Vermögensüberschusses aber nicht
genügenden liquiden Mitteln erfolgen, sie kann aber auch die
Folge einer Überschuldung sein.

Privatbank 31. Dezember 1909.

Passiva

Aktion-Kapital........................................

Reservefonds............................................

Beamten-Unterstützungsfonds

inkl. M 50 000 Paul Blanchat-Stiftung..............

Akzepte.................................................

Avale...................................M 11 276 414,31

Rückständige Dividende..................................

Betrag der überhobenen Zinsen...........................

Kreditoren:

Nostro ............................................

Loro (davon M 57 286 164,65 befristet) .................

Einstandspreis der übernommenen Geschäjle M 23 355 888,40

-9»

50 000 000
5 000 000

533 757
37 930 671

45

39

2149
278 375

37

6 614 274 95
140 462 886 70

Reingewinn pro 1909

3 406 127

77

244 228 242(63

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit stehen für Befriedigung
der Gläubigeransprüche mehrere Wege offen.

1. Die außergerichtliche Liquidation der Unternehmung,
die, langsamer als das gerichtliche Liquidationsverfahren, häufig

Leitnor, Bnohlialtmig und BUaMknnde. II. 6. u. 7. Aufl	25
        <pb n="370" />
        ﻿386

Konknrsbilanzen-

Gewinn- und

Debet

Handlungsunkosten:

a)	Gehälter, sämtliche Geschäftsunkosten, kontraktliche

Tantiemen........................................

b)	feste Vergütung an den Aufsichtsrat..............

feste Vergütung an den Lokalausschuß................

Tan li amen und Gratifikationen desDresdner Bankvereins

Steuern..........................................

Abschreibungen auf:

a)	Bank-Gebäude-Konto..............Jl 100 000,—

b)	Inventar-Konto..................... 100 000,—

c)	Kontokorrent-Konto .............„	165 000,—

d)	5 % Dividende auf Jl 21 000 000,—

Dresdner Bankverein-Aktion......„ 1 050 000,—

Jl	•S,
3153 277	35
40 000	—
48 125	65
182 787	10
422 717	02

1 415 000

Reingewinn pro 19091): M 3 406 127,77, welcher folgender-

maßen verteilt worden ist:

1.	Übertrag auf Reservefonds II......Jl 800 000,—

2.	4 % Dividende aut Jl 36 000 000,— „ 1 440 000,—

3.	Zuweisung zum Beamlen-Unter-

stützungsfonds....................„	16 242,55

4.	Vergütung an den Aufsichtsrat gemäß

§ 22c der Statuten ...............„	68 931,50

5.	3% Superdividende aufit 36 000 000 ,, 1 080 000,—

6.	Vortrag auf neue Rechnung ...... ,,	953,72

3 406 127 77

8 668 034j89

eine Erhöhung des Aktivbe-standes und damit der Gläubiger-
anteilsquoten erzielt. Die Liquidation des Vermögens durch
Versteigerung, Verkauf an der Börse, freihändige Veräußerung
usw. kann sich endlos hinziehen, einzelne Gläubiger können
gegen die vorgeschlagene Art der Verteilung Einspruch er-
heben usw., so daß das Konkursverfahren alle Schwierigkeiten
beseitigt.

2.	Die gerichtliche Liquidation, die eine vollständige Klä-
rung der finanziellen Verhältnisse bringen muß, die Möglichkeit
bietet, einzelne Rechtsgeschäfte des Schuldners zugunsten der
allgemeinen Gläubiger anzufechten.

3.	Der Zwangsvergleich oder Akkord im Sinne der §§ 173
bis 201 KO. (= Konkursordnung 17./20. Mai 1898).

M Einschließlich des vom Dresdner Bankverein erzielten Gewinnes.

Konkursbilanzen.

387

Verlust-Konto zur Bilanz S. 384/85.

Kredit

Vortrag.....................................

Nicht vorgekommene Dividendenscheine 1903

Gewinn:

a)	Zinsen inkl. Devisenertrag1)........

b)	Provisionen .........................

c)	Effekten............................

d)	Sorten und Kupons...................

Jl 3,
1 026 90
120 —

4 558 350|
3 179 821
890 401
38 314

33

99

61

06

8 668 034j89

4.	Ein Moratorium der Gläubiger, d. i. die Bewilligung einer

Zahlungsfrist für fällige Schulden.

5 Nicht selten vereinigen sich die großen Gläubiger eines
bedeutenden, vornehmlich industriellen Betriebes zu einer Ge-
sellschaft, gewöhnlich m. b. H., übernehmen das in Konkurs
geratene oder von ihm bedrohte Geschäft, mitunter nach einem
mehrmonatlichen, die Rentabilität des Betriebes dartuenden
Probebetrieb, für eigene Rechnung unter Zuzahlungen zugunsten
der kleineren Gläubiger und betreiben das Geschäft weiter.
Der Betrag ihrer Forderungen bildet ihren Anteil am Geschäfts-
vermögen.

6. Schließlich können mehrere der angeführten Verfahren
nacheinander angewendet werden, z. B. wird zunächst die Li-

*) Darunter Jl 495 347,71 Erträgnis aus dauernden Beteiligungen.

25*
        <pb n="371" />
        ﻿388

Konkursbilanzen.

quidation beschlossen, von den Gläubigern ein Moratorium ge-
währt, nachträglich aber der Konkurs eröffnet usw.

Im Konkursverfahren werden unter Leitung des Konkursgerichts die
Gesamtgläubiger (Konkursgläubiger) eines zahlungsunfähigen Schuldners
(Gemeinschuldner) durch einen mit der Verwaltung und Verwertung des
Vermögens des Schuldners beauftragten Konkursverwalter nach Maßgabe
der vorhandenen Mittel anteilsmäßig befriedigt. Das vorhandene Aktiv-
vermögen des Gemeinschuldners, die „Konkursmasse“, dient der gemein-
schaftlichen und grundsätzlich gleichmäßigen Befriedigung der vorhandenen
Gläubiger. Anteilsberechtigt sind jene Gläubiger, deren Forderungen als
berechtigt „testgestellt“ und in Geld umgewertet sind. Die Summe aller
berechtigten Forderungen bildet die „Schuldenmasse“.

Bei der Befriedigung der Konkursgläubiger aus der Konkursmasse
sind vier Klassen zu unterscheiden:

1.	Die Aussonderungsberechtigten (§ 43—46 KO.). Fremde, dem Ge-
meinschuldner nicht gehörende Vermögensgegenstände (geliehen, bei ihm
verwahrt), die sich bei der Eröffnung des Verfahrens in seinem Besitz be-
finden, sind vom Konkursverwalter auszusondern. Hierher gehören In-
kassowechsel, Depoteffekten, nicht verkaufte Kommissionswaren. Bei
anerkanntem Aussonderungsrecht können die betreffenden Gegenstände im
Inventar fortgelassen werden, weil sie dem Berechtigten zurückzugeben
sind, sofern nicht der Gemeinschuldner ein Aufrechnungsrecht geltend
machen kann,

2.	Die absonderungsberechtigten Gläubiger (§ 47—52 KO.) nehmen
ein zur Konkursmasse gehöriges Vermögensstück zur Befriedigung einer
bestimmten Forderung für sich allein in Anspruch. Insbesondere können
Pfandgläubiger abgesonderte Befriedigung aus den ihnen verpfändeten
Gegenständen wegen der Kosten, der Zinsen und des Kapitals verlangen.
Mit dem ausgefallenen, d. h. durch die Pfandverwertung nicht gedeckten
Betrage ihrer Forderung sind sie am allgemeinen Konkurs beteiligt.

3.	Die Massegläubiger (§ 57—60 KO.) machen Anspruch auf Voraus-
befriedigung gegen die Konkursmasse. Hierher gehören a) die Massekosten,
d. s. Aufwendungen zur Durchführung des Verfahrens, b) die Masseschulden,
d. s. Verpflichtungen aus den vom Konkursverwalter kraft seiner Ver-
tretungsbefugnis vorgenommenen Rechtshandlungen.

4.	Die Konkursgläubiger {§ 61—70 KO., chirographische Gläubiger)
sind jene persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Ver-
fahrens begründeten Vermögensanspruch an den Gemeinschuldner haben.
Unter ihnen wird die Verteilungsmasse aufgeteilt: a) Die bevorrechtigten
Forderungen in 5 Klassen. Die Gläubiger einer Klasse können nur dann
etwas beanspruchen, wenn die Gläubiger der vorangehenden Klasse voll
befriedigt sind, b) Die nicht bevorrechtigten Forderungen.

Verteilt wird unter die Konkursgläubiger das Vermögen,
welches nach Erfüllung der Ansprüche der Aussonderungs-,
        <pb n="372" />
        ﻿Konknrsbilanzen

389

der Absonderungsberechtigten und der Massegläubiger übrig
bleibt.

Beantragt der Gemeinschuldner selbst die Konkurseröffnung,
so hat er ein Verzeichnis der Gläubiger (Bank-, Buch-, Wechsel-,
Hypothekenschulden, rückständige Leistungen, wie Zinsen, Miete,
Gehälter, Löhne usw., § 61 KO.), sowie eine Übersicht der Ver
mögensmasse, einschließlich des Privatvermögens bei Einzel
kaufleuten, vorzulegen. Dieser Status hat die Zahlungsunfähigkeit,
zu beweisen und hat die Vermögensstücke nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung zu bewerten. Insbesondere hat
diese Übersicht alles im fremden Besitz sich befindliche Eigen-
tum des Gemeinschuldners, z. B. Effektendepots, sowie die ver-
pfändeten Vermögensgegenstände und die Forderungen zu ver-
zeichnen, welche für die abgesonderte Befriedigung beansprucht
werden.

Nach der Eröffnung des Verfahrens hat der Verwalter die
einzelnen zur Konkursmasse gehörigen Gegenstände unter An-
gabe ihres Wertes aufzuzeichnen. Der Wert ist erforderlichen-
falls durch Sachverständige zu ermitteln. Bei der Aufzeichnung
ist eine obrigkeitliche oder eine Urkundenperson zuzuziehen.
Der Gemeinschuldner ist zuzuziehen, wenn er ohne Aufschub
zu erlangen ist (§ 123 Abs. 1 KO.).

Dem Verwalter liegt ferner die Anfertigung eines Inventars
und einer Bilanz ob. Er hat eine von ihm gezeichnete Abschrift
des Inventars und der B. und, wenn eine Siegelung und Ent-
siegelung stattgefunden hat, die Protokolle über dieselben auf
der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen
(§ 124 KO.). Inventar und Bilanz nach § 124, die ohne Bei-
ziehung einer obrigkeitlichen oder Urkundenperson vom Ver-
walter aufzustellen sind, geben auch die Schulden an, die „Auf
Zeichnung“ nach § 123 die zur Konkursmasse gehörigen Gegen-
stände.

Die Konkursbilanz ist eine Liquidations- und Vermögens-
verteilungsbilanz. Die Bewertungsvorschriften der §§ 39, 40,
261 HGB. genügen nicht immer für solche Zusammenstellungen.
Der Versilberungswert der Vermögensgegenstände steht im An-
fang des Konkursverfahrens nicht mit Sicherheit fest. Deshalb
        <pb n="373" />
        ﻿390

Konkorsbilanzen.

muß die Bewertung allen Eventualitäten Rechnung tragen,
damit den Gläubigern weitere unangenehme Enttäuschungen
erspart bleiben. Besonders muß die Entwertung durch die
zwangsweise Auflösung, die „Mußveräußerung“, berücksichtigt
werden.

Die Feststellung der wirklichen Konkursgläubiger erfolgt
im Prüfungstermin. Dabei ist im wesentlichen die Rechts-
beständigkeit der angemeldetcn Forderungen zu prüfen. Ihre
Zusammenfassung erfolgt in der „Konkurstabelle“ 1). Betagte,
zur Zeit der Anmeldung noch nicht fällige verzinsliche Forde-
rungen werden am Tage der Eröffnung des Verfahrens fällig.
Die Verzinsung hört von diesem Tage an auf. Betagte, unver-
zinsliche Forderungen sind zu diskontieren 2).

Zur Konkursmasse gehören, neben dem üblichen aktiven
Vermögen: der Anspruch auf die Auszahlung des Geschäfts-
guthabens als Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft; For-
derungen aus Lebensversicherungspolicen, wenn dem Gemein-
schuldner das Verfügungsrecht darüber zusteht; im Konkurs
einer Kommanditgesellschaft und einer G. m. b. H. der Anspruch
der Gesellschaft gegen die Kommanditisten bzw. die Gesell-
schafter auf Zahlung der rückständigen Einlage (§§ 171, 172
HGB.); das Privatvermögen des Gemeinschuldners, ausgenom-
men Hausrat, Kleidungsstücke usw. (§811 ZPO.); das Gesamt-
gut bei allgemeiner Gütergemeinschaft. Bei ausstehenden Forde-
rungen, für die eine Sicherheit durch Bürgen oder Pfand be-
steht, ist diese Sicherheit zu vermerken. Die rückständigen
und die laufenden Zinsen und sonstige Ansprüche (z. B. Kosten-
schadenersatz) sind anzugeben. Senst, a. a. O. S. 42, 276, 284
gibt folgendes Schema einer Konkursbilanz:

!) Über Inventar und Bilanz vgl. Senst, Die Verwaltung von Kon-
kursen. 4. Auflage, Leipzig 1900, S. 40, 275 ff. Das Beispiel eines Ver-
zeichnisses der Forderungen und einer Schlußabrechnung vgl. bei Nauke,
Leitfaden für Konkursverwalter Leipzig 1904, S. 114, 120.

2) Auf Hundert nach der Hoj]mannschen Formel:
Nennwert X 100

Barwert = —-(p . t/365).

Diskonttage bedeuten,

worin p der Diskontsatz (4 % 5 %), t die
        <pb n="374" />
        ﻿Konkursbilanzen.

391

Aktiva.

1.	Wert der Immobilien..........................

A- Hypothek, Grundschuld..................

2.	Bewegliche körperliche Sachen *).............

-t-Zur Befriedigung Absonderungsberechtigter

3.	Forderungen....................................

davon ab:

a)	durch Gegenforderung beglichen........ i 300

b)	Zweifelhafte 4600 ä 50 %.............. 2 300

c)	Nicht einbringliche .................. 11 000 14 600

bleiben 9 560

4.	Sonstige Vermögensrechte: Nießbrauch an 6000 3% % Konsols

auf Lebenszeit — Schätzungswert............................. 3 000

61 260

Überschuldung.................................................. 64 440

125 700

. 55 000

. 45 000 10 000
. 50 700

. 12 000 38 700
. 24160

Passiva

Schulden...................................................... 184 000

davon ab:

a)	Durch Gegenforderung beglichen.............. 1 300

b)	Masse- und Absonderungsansprüche........... 57 000 58 800

Bleiben anteilberechtigt...................................... 126 700

Davon M 370 bevorrechtigt (Ärzte, Gehälter, Steuern, Apotheker)
und M 125 330 nicht bevorrechtigt.

1. Beispiel: Status eines Warenhauses als Grundlage eines
außergerichtlichen Vergleichs. Bei der Zwangsversteigerung der
beiden zur Masse gehörigen Grundstücke wird mit einem Hypo-
thekenausfall von mindestens 100 000 M. zu rechnen sein, im
Konkurs dürfte kaum eine höhere Dividende als 35 % zu er-
zielen sein.

*) Kleidungsstücke und andere Sachen zum persönlichen Gebrauch,
Gegenstände der häuslichen Einrichtung, Wertgegenstände, Wertpapiere,
Bücher, Urkunden, Waren, P'abrikationsmaterialien, Einrichtungsgegen-
stände zum Geschäfts-, Fabrikbetrieb usw. usw.
        <pb n="375" />
        ﻿3y2

Konkursbilauzen.

Aktiva

Warenlager zu Fakturenwerten

ab 20 %.....................

Ladeneinrichtungen..........

Kassa.......................

Außenstände.................

ab..........................

M 277 412,—

„	55 412,- 222 000,

........... 43 000,—

........... 4 500,—

M 2 800,—

„ 600,— 2 200,—

271 700,—

Hiervon Gehälter und Unkosten für zwei Monate M 20 000,—

rückständige Warenhaussteuer............... „	8 000,—

Miete ..................................... „	3 700,— 31700,—

240 000,—

Schulden

Kreditoren und Akzepte.................................... 344 482,—

(Verwandtenforderungen sind nicht vorhanden.)
Vergleichsquote 662/s % in 4 Raten zahlbar.

2. Beispiel: Eine offene Handelsgesellschaft (§ 209ff. KO.)
wird in den meisten Fällen erst dann ihre Zahlungen einstellen,
wenn auch die einzelnen Gesellschafter nicht mehr imstande
sind, mit ihrem Privatvermögen der Gesellschaft zu Hilfe zu
kommen.

Die B. nach § 123 KO. beschränkt sich auf das Gesellschafts-
vermögen; als Deckungsmittel müssen allerdings die Privatver-
mögen herangezogen werden. Das Gesellschaftsvermögen bildet
die Masse im Gesellschaftskonkurs. Dazu gehören auch rück-
ständige Einzahlungen auf die Einlage eines Gesellschafters,
die der Konkursverwalter einziehen kann. Die Ansprüche der
Gesellschafter auf Zinsen und Gewinnanteile können nicht als
Konkursforderung geltend gemacht werden. Ein Gesellschafter
kann selbst den Konkurs über seine Gesellschaft beantragen,
um nicht noch tiefer mit seinem Privatvermögen in den Verfall
der Gesellschaft hineingezogen zu werden.

Über das Privatvermögen eines Gesellschafters findet ein
Konkursverfahren nur statt, wenn der Gesellschafter zahlungs-
unfähig ist und dann nur auf Antrag. Die Eröffnung des Ver-
fahrens über das Vermögen eines Gesellschafters hat die Auf-
lösung der Gesellschaft zur -Folge {§ 131 Z. 5 HGB.). Die
        <pb n="376" />
        ﻿Konkttrsbilanzen.

393

Auseinandersetzung über das Gesellschaftsvermögen erfolgt,
wenn nicht anders vereinbart wurde, im Wege der Liquidation
(§ 145 HGB.), falls nicht die Gesellschaft selbst dem Konkurs
verfällt.

Das folgende Beispiel behandelt die Zahlungseinstellung des
Bankhauses Haller, Soehle &amp; Co. in Hamburg und gibt einen
instruktiven Einblick in die Verhältnisse vor der Konkurseröff-
nung. Besonders interessant ist das Verhältnis der Buchwerte
zu den angenommenen Liquidationswerten (vgl. S. 394).

Die Bilanz von Haller, Soehle &amp; Co. am 31. Dez. 1906
Aktiva nach dem Bericht des Liquidators. Passiva

M  Diverse Effekten	 1 697 003,84  Grundstück Mittelweg .	532	980,82  Grundst. Adolfsplatz . .	215	168,96  Vereinsbankkonto	 70	453,23  Reichsbankkonto	 4	312,61  Kassakonto	 23121,31  Diverse Wechselkonti..	33	941,01  Diverse Debitoren ... .26 438	222,94	M  Kapitalkonto	 5	216	302,26  Reservekonto 	 1	902	523,32  Provisionskonto  Vortrag	 30	000,—  Hypothekenkonto  Mittelweg	 422	500,—  Adolfsplatz	......	190 000,—  Akzeptenkonto	13	443	617,69  Diverse Kreditoren ... 7 810	261,45
29 015 204,72	29 015 204,72

Kritik: Auffallend ist der enorme Betrag der Akzeptver-
bindlichkeiten. Primadiskonten haben in der Regel eine Lauf-
zeit von höchstens 3 Monaten. Dies angenommen, ergibt, daß
die Firma durchschnittlich etwa für 150 000 M. Akzepte täglich
einzulösen hatte. Diesen Verbindlichkeiten, auch mit Rücksicht
auf den Kupontermin am 2. Januar und den unter den Kreditoren
verrechneten täglich fälligen Verbindlichkeiten, stehen vollstän-
dig ungenügende Deckungsmittel zur Verfügung. Das Reichs-
bankguthaben ist außerordentlich gering. Von den Debitoren
entfallen 7,76 Mill. auf „Partizipationsvertragskonto der Wessel-
ner Koks- und Kaumazitwerke“, d. h. aus Finanzierungsgeschäf-
ten, die bei der Zahlungseinstellung in Höhe von 8 035 524,87
als Verlust abgeschrieben werden mußten. Dieses Werk be-
schaffte sich flüssige Gelder durch Trassierung der Kontokorrent-
Salden auf die finanzierende Firma (s. Liquidationsbilanz: Gut-
        <pb n="377" />
        ﻿

Haller, Soehle &amp; Co. in Liquidation.

Approximativer Status der offenen Handelsgesellschaft in Firma Haller, Soehle &amp; Co , Hamburg

aufgeraacht den 17. Oktober 1907

nach den Büchern, Vorgefundenen Dokumenten und mündlichen Erläuterungen.

Aktiva.

Ausstände laut Spezifikation ................................................ ^ 274 54g____________

als gut und realisierbar anzunehmen mit........................................ ’	250 000-

Überschuß auf Depot Otto Becker jr. per 31. Oktober 1907

^ert;  ........................................................................ M 451 312,—

Vorschuß ...................................................................... „ 400 000^—

Anteil-Überschuß auf Depot Otto Becker jr. per 31. Oktober 1907 auf...............Üb ^ISffooo —

Effekten-Konto 1 *)

Eigene Effekten nominell .............................*........................ &gt;( gg oqo,___

realisierbarer Wert anzunehmen mit..............

Effeken aus Dr. Martin Soehle Test, und J. W. Lübbers Nachl. anzunehmen mit

Wechselportefsuille................................................................... jj 7 066 —

Banksaldo nicht vorhanden, da aufzurechnen	................................ ’

M 36 506,60 bei Vereinsbank in Hamburg
_	,, 28 254,69 bei Reichsbank in Hamburg

Kassabestand...............

Grundstück Mittelweg 22/24

Buchwert M 527 000,—, Beschwerung M 422 500,—

Mieteeinnahme bei voller Vermietung M 40 000,—

anzunehmender Überschuß .......................

Grundstück Adolfsplatz 4

Buchwert M 368 000,—, Beschwerung M 190 000,-

anzunehmender Überschuß..............

G. E. A. Asmus, Kiel und Lübeck

Kommandit-Anteil ... Ji 300 000,—

Blankokredit........ „ 2 849 000,— gegen Saatankäufe

do................ ,,	350 OOP,— gegen Grundstück und Erneuerungsfonds

M 3 499 0(10 —

Hiervon den vollen Betrag von Ji 3499000,— trassiert und befinden sich die Wechsel in fremden Händ.

B. Wagner, Berlin und Stettin, Steinkohlen- und Brikcttgeschüft
Wagner eingesetzt von H. S. &amp; Co.

Einschüsse von II. S. &amp; Co. auf Kohlenkonto ................................... ji $01 439,90

auf Patente, Verfahren, Grundstück Friedrich Junge-Straße, Grundstück Grune-

wald und Lichtenberg.................................................... ^ ^ 422 686,99

Ji 3 224 126,89

Hiergegen trassiert M 2 995 000,— und befinden sich die Wechsel in fremden Händen. Für die noch
olfenstehende Forderung besitzt die Masse Sicherheits-Hypotheken imFabrikgrundstück Stettin

in Höhe von Ji 300 000,—. Angenommen mit ............................................. M 100 000,

Dr. Martin Soehle Erben, Gemälde-Konto 2)

Noch zu erwarten aus Gemälden ................................................................. jümhm),-

Buchforderung von Portland-Zementfabrik Saturn	innnnn-

Angenommen und realisiert mit............................................................. •&gt;

Bureauinventar	_	_

Wesselner Koks- und Kaumazitwerke Dr. Anspitzer, Teplitz
Werke in Wesseln, Schwaz und Seestadtl
Inferiert von Haller, Soehle &amp; Co. laut Bücher

Laufendes Konto ............................................................ 1 331 520,15

Konto separat für Patente usw............................................... • »	510 439,87

Kommanditeinlage............................................................ ,,	425 000,—

Ji 2 266 960,02

Hiergegen trassiert M 1 055 000,— und befinden sich die Wechsel in fremden Händen. Überschuß

für die Masse zur Zeit nicht zu beurteilen ........................................... »

Partizipations-Vertrags-Konto JI 8 035 524,84 als Verlust wegzuschreiben ................. „

Konsortialbeteiligung Aktien der Vereinigten Dampfschiffs-Gesellschaften in Kopenhagen ca. M 18 000,-

Konsortialbeteiligung Banca Commerciale Italiana .................................. » 10 000&gt;”

Pankow-Heinersdorfer Terrain-Gesellschaft ................_....................._.. » 44 000, j

Der Erlös aus diesen Beteiligungen ist zurzeit auch nicht annähernd zu fixieren.	_____

JÜ 763 200,-

Abzuglich. ^ zah,ende ga]ärg bis januar M 9000,—, laufende Geschäftsunkosten M 1500—, kleine voll

zu zahlende Rechnungen Ji 3000—, Masseschulden und Kosten anzunehmen mit abgerundet „	83 200-

M r'6Q 000-

Passiva laut Spezifikation .............................................................. ca. M 14 000 000,-

doch steht zu erhoffen, daß solche sich um weitere ca, 3 000 000,— JI durch Ausscheiden von
Giroverbindlichkeitrn im Laufe der Liquidation reduzieren dürften.

Hamburg, den 28. Oktober 1907.

Tatsächliches Ergebnis der Versteigerung war 146 000 M.

Tatsächlicher Anteil am Erlös war 97 000 M



,
        <pb n="378" />
        ﻿396

Konknrsbilanzen.

haben 1,841 Mill., davon trassiert 1,055 Mill.). Unter den De-
bitoren ist auch die Kommanditeinlage bei der Ölmühle Asmus
mit 300 000 M. verrechnet, die durch Trassierung auf die Öl-
mühle wieder liquidiert worden war (vgl. Liquidationsbilanz).
Der Rest der Debitoren enthält die Forderungen aus den Ak-
zeptverbindlichkeiten, recht problematische Werte, dann Be-
träge, die auf längere Zeit festgelegt sind.

Das Provisionskonto dürfte eine 1907 an die Wechselmakler
für ihre Mitwirkung bei den Wechseltransaktionen der Firma
zahlbare Vergütung darstellen.

Die Liquiditätsberechnung stellt sich im günstigsten Fall
wie folgt:

Bankguthaben, Kasse, Wechsel.................. 132 000 M

Vom Effektenbestand etwa Va...................563 000 ,,

695 000 .«

Von den Debitoren................... 26,438 Mill.

Ab Vertragskonto Wesseln............ 7,760 „

Ab Kommanditeinlage Asmus .......... 0,3	,,

bleiben .. 18,378 Mill.

Ab Kontokorrent gegen Akzepte....... 13,445	„

bleiben .. 4,933 Mill. Debitoren,

von denen man als liquide etwa % ansehen kann. Die Akzepverbindlich-
keiten, die Hälfte der Kreditoren, machen zusammen etwa 17 Mill. Mark.

In den Hamburger Zeitungen erschien am 30. Oktober 1907
die S. 394/95 abgedruckte Liquidationsbilanz vom 17. Oktober
1907, die zeigt, daß in den ersten 9 Monaten des Jahres 1907
Verschiebungen wenigstens auf drei der großen Konten statt-
gefunden haben, daß Debitoren und Akzepte gestiegen, Kredi-
toren (Depositengelder) zurückgegangen sind.

Interessant ist der Vergleich der Buch- bzw. Nominalwerte
mit den eingesetzten Liquidationsschätzungswerten. Die Schluß-
bilanz 1906 (vgl. S. 393) zeigt ein verantwortliches Kapital
von zusammen 7 118 825 M. (Kapital und Reserven). Dazu
bemerkt der Bericht des Liquidators:

Rechnet man nun diesen Betrag zu der vorhandenen Unterbilanz laut
vorliegendem Status von etwa 13 000 000 M, so ergibt dies zurzeit eine
        <pb n="379" />
        ﻿Konkursbilaiizen.

397

Unterbilanz von rund 20000000 M. Hiervon entfallen nun etwa 7 500000 M
für auf die Firma zurückgefallene Akzeptverbindlichkeiten von Asmus,
Wagner und Wesselner Koks- und Kaumazitwerke, wofür nominell Aktiva
auf Bilanz vorhanden waren, und etwa 2500000 Ji für eingeräumte Blanko-
kredite bei Lütgens und Binstmann usw. und übernommene Bürgschaften
für verschiedene Interessenten laut Spezifikation im Gläubigerverzeichnis,
wofür ebenfalls die Firma haftbar gemacht wird. Die weiteren 10000000 M
finden ihre Erklärung in den vorliegenden, jetzt wegzuschreibenden General-
ankosten und Buchverlusten, aus denen etwa 8 035 000 M Partizipations
Vertragskonto Wesselner Koks- und Kaumazitwerke, 1 200 000 M Buch-
forderungen an dieselben, 130 000 M Buchforderungen an B. Wagner,
100 000 M Verlust Grundstück Stralau, 420 000 M Verlust bei Saturn,
Beteiligung und Aktien, 240 000 M Zinsen- und Kursverlust auf Fonds,
160 000 M angenommener Verlust auf Grundstücke Mittelweg und Adolfs-
platz, 30 000 M Generalunkosten und Courtagen und 150 000 M Privat-
verbrauch der Gesellschafter und Saläre herausgegriffen werden.

Die Schulden setzen sich wie folgt zusammen;

Notleidende Akzepte....................... 8 263 493,10 M

Eigene Tratten auf andere Firmen.......... 1 790 480,95 ,,

Buchgläübiger............................. 3 620 751,02 „

13 674 725,07 M.

Überdies waren 6,8 Mill. reine Kreditakzepte vorhanden,
die von den Beteiligten zurückgenommen wurden. Dadurch ver-
minderten sich die Debitoren und die Akzeptverbindlichkeiten
um den gleichen Betrag. Die Buchgläubiger betragen 3,6 Mill.
gegen 7,8 Mill. Ende 1906. Es müssen also große Rückforderungen
von seiten der Gläubiger stattgefunden haben, worauf das etwa
um 1% Mill. höhere Akzeptenkonto schließen läßt. Die Effekten-
depots waren in Ordnung.

Die Wechselverbindung mit Asmus dürfte sich nach dem
Bericht der Konkursgläubiger dieser Unternehmung wie folgt
gestaltet haben: Die Beteiligung von Haller, Soehle &amp; Co. bei der
Ölmühle betrug 300 000 gegen Gewinn- und Verlustanteil von
40 % (die Kommanditisten bezogen durchschnittlich 30 000 M.
Gewinn alljährlich). Die Kommanditisten trassierten den Betrag
der Kommanditeinlage auf Asmus und entzogen dadurch dieser
Firma wiederum die Bareinlage. In späterer Zeit ließen sich
Haller, Soehle &amp; Co. von der Ölmühle Wechselunterschriften als
Aussteller über den Betrag der Kommanditeinlage hinaus geben.
        <pb n="380" />
        ﻿398

Konkursbilanzen.

versahen sie mit eigenem Akzept und verkauften diese Finanz-
tratten (oder Gefälligkeitswechsel?), die in der Konkursbilanz
von Asmus mit 625 000 M. angegeben waren. Daneben hatten
Haller, Soehle &amp; Co. der Ölmühle ständig Akzeptationskredit
gewährt (Kreditakzepte, im Lübecker Konkursbericht mit
2,53 Mül. angegeben), die diese durch Diskontierung ihrer Tratten
auf H. S. benutzten.

Am 3. Mai 1908 wurde das Konkursverfahren über die Firma
Haller, Soehle &amp; Co. in Liquidation eröffnet.

3.	Beispiel: Im Konkurs einer stillen Gesellschaft (§§ 341,
342 HGB.) kann der stille Gesellschafter die Einlage, soweit sie
den Betrag des auf ihn entfallenden Verlustanteils übersteigt,
als Konkursforderung anmelden. Deshalb hat die ordnungsmäßig
aufgestellte B. zunächst diesen Verlustanteil zu ermitteln. Z. B.x)
A. beteiligt sich mit 40 000 M. vollbezahlter Einlage und % Ge-
winn und Verlust als stiller Gesellschafter. Das Vermögen des
Geschäftsinhabers ist 9000; Konkurseröffnung am 15. August.
Die Inventur ergibt 87 000 Aktiva, 75 000 Schulden.

Verlustberechnung: Schulden...................... 75	000	M

Einlage 40 000 + 4 % Zinsen bis 15. August... 41 000	„

Einlage des Inhabers + 4 % Zinsen................. 0	225	„

Passiva......................................... 125	225	M

Ab Aktiva........................................ 87	000	„

Verlust.........................................  38	225	M

Verlustanteil des stillen Gesellschafters......... 9	556	,, =	y4.

Die nicht bevorrechtigte Konkursforderung des stillen Ge-
sellschafters beträgt demnach 40 000 abzüglich 9556,25 =
30 443,75. Wäre die Konkursdividende beispielsweise 30 %, so
erhält der Gesellschafter 9155 und verliert insgesamt 77,1 %
seiner Einlage.

Als 4. Beispiel für die Konkursbilanz einer Aktiengesellschaft
diene der folgende Status;

*) Nach Berliner, Schwierige Fälle der Buchhaltung. 3. Aull. Han-
nover 1909, 8. 23, 130.
        <pb n="381" />
        ﻿Konkursbilanzen.

399

Konkursmasse

der Gerhard Terlinden Aktiengesellschaft, Oberhausen.
Status am 24. Juli 1901.

M	St
358 973	50
24 925	—
38 640	—
36 839	—
9 415	—
11 568	30
10 361	—
7 339	—
16156	—
500	—
419 080	25
38 537 80	
35 571 10	
106 904 67	
46 583 13	
175 452 73	
31 943 79	
29 47 492	
883 548	39
131544	45

Aktiva

1.	Grundstücks-Konto.

a)	Oberhausen............................

b)	Essen.................................

c)	Elberfeld.............................

d)	Sonsbeck .............................

e)	Capellen..............................

f)	Straelen..............................

g)	Dilkrath-Boisheim ....................

h)	Oberhausen (Eifel)....................

i)	Altstaden.............................

k) Dülken (einschl. eines kleinen Gebäudes)

a)

2.	Gebäude-Konto.

A. Auf eigenen Grundstücken.
Oberhausen.................. M 424 148,25

ab; Öfen, welche nicht als
Bestandteil der Gebäude an-
zusehen sind...............

b)	Essen.........................

c)	Elberfeld.....................

d)	Sonsbeck .....................

e)	Capellen......................

f)	Straelen......................

g)	Dilkrath-Boisheim.............

h)	Oberhausen (Eifel)............

zus.

B. Auf Pachtboden.

Die Pachtung läuft 25 Jahre, bis 31. De
zember 1922. Bisheriger Pachtlauf 3*4 Jahre
Amortisationsquote 4% pro anno des Wert-

betrages von......................M 152 958,66

ab: Amortisation 3*/2 Jahre ä 4 % „ 21 414,21

Übertrag

M

514 716



80

1 015 092 84

1 529 809164
        <pb n="382" />
        ﻿400

Konkuxsbilanzen.

Übertrag

3.	Maschinen-Konto.

a)	Dilkrath................................

b)	Schleiden............................'...

c)	Straelen, Steinfabrik...................

d)	Oberhausen, Maschinenfabrik.............

e)	Sonsbeck................................

f)	Oberhausen, eigenes Werk................

g)	Straelen, Hauptanlage...................

4.	Werkzeug- und Geräte-Konto.

a)	Oberhausen (Ruhr).......................

b)	Sonsbeck..................................

c)	Straelen................................

d)	Capellen........................'.......

e)	Dilkrath-Boisheim-Vorst.................

f)	Diverse, auf den nicht eigentümlichen Grund-

stücken befindliche Werkzeuge und Ge-
räte ................................

5.	Modelle-Konto.

a)	Hauptanlage Oberhausen..................

b)	Maschinenfabrik Oberhausen..............

6.	Fuhrwerks-Konto.

a)	Capellen........*.......................

b)	Sonsbeck................................

c)	Oberhausen (Ruhr)—......................

d)	Straelen................................

e)	Dilkrath-Boisheim.......................

f)	Auf den nicht eigentüml. Grundstücken pp.

7.	Mobilien-Konto.

Laut Aufnahme...............................

Davon Abschreibung..........................

8.	Kassenbestand.

a)	Bar laut Kassenbücher...................

b)	Im Geldspind des Prokuristen Casbadt auf

gefunden ............................

Übertrag

JC		M	
		1 529 809	64
12 121	20		
125 166	14		
5 910	—		
29 576	14		
37 093	15		
200 383	44		
15 211	85	425 461	92
55 629	80		
7 142	59		
4 732	90		
3 595	35		
3190	30		
31 284	68	105 575	62
34 235	36		
1 000	—	35 235	36
649	80		
5 957	65		
2 765	—		
610	—		
470	—		
7 424	75	17 877	20
11 207	40		
5 207	40	6 000	—
15 705	01		
28 986	63	44 691	64
|		2 164 651)38
        <pb n="383" />
        ﻿Übertrag

9.	Wechsel-Bestände.

Lt. Aufnahme...............................

ab; Zinsen bis zur Fälligkeit..............

10.	Debitoren-Konto.

Außenstände laut Aufnahme..................

ab; darauf zu erwartende Ausfälle..........

Von restlichen____;.......

5 % für Skonto und Dekort..................

11.	Fabrikations-Konto.

Bestände an fertigen und halbfertigen Waren
laut Aufnahme und Schätzung .................

12.	Materialien-Konto.

Bestände laut Aufnahme und Schätzung ........

dazu Verbrauchsmaterialien...................

zus.

Hiervon:

a)	Rückständige Löhne und Gehälter........

b)	Gehälter bis 1. Oktober 1901...........

c)	Rückständige und laufende Mieten für die

Filialen bis 30. September 1901....

d)	Mieten für aufgelöste Filialen bis 31. Dezbr

1901................................

e)	Weitere nicht einbringliche Massekosten u

Masseschulden, Gerichts- und Verwal
tungskosten...........................

{) Berechtigte und absonderungsberechtigte For
derungen und Forderungsanmeldungen
g) Aufgenommen auswärts lagernde Waren-
Material- und Gerätebestände, an denen
eventuell ein Zurückbehaltungsrecht gel-
tend gemacht wird.....................

verbleiben ...

Übertrag

Leltner, nuchhaltnng und Blianftunde. II, o.n. 7. Auff.

08

M

2164 651

53 754 (

363—	53 391 08

316 595 91
124 152!—

192 443 91
9 622 21

308 847 97
1 967 63

182 821 70

705 534 19

77 117
44 956

7 170

5 257

121 280

57 624

310 815 60
3 417 213 95

25 797

38	339 204

3 078 009,42

i
        <pb n="384" />
        ﻿402

Konkursbilanzon.

i

	M		M	&lt;
Übertrag			3 078 009	4
Zur Deckung der Pfandrechte der Hypotheken-				
und Obligationsgläubiger sind vorweg fol- gende Aktiva zu verwenden:	,				
1. Die gesamten Grundstücke				
(Grundstücks-Konto)		$14 716	80		
2. Die darauf stehenden Grundstücke				
(A. Das Gebäude-Konto)				883 548	39		
3. Maschinen-Konto.				
zu a, c, e, f, g 		270 719	64		
4. Werkzeug- und Geräte-Konto				
eu a bis e			74 290	94		
5. Modelle-Konto				
*u a		34 235	36		
6. Fuhrwerks-Konto				
zu a bis e ........... 			10 452	45		
				
Freie Netto-Aktiva			1 290 045 84	
Passiva	-			
Aktienkapital				
Zum Gedächtnis	3 500 000	—		
1. Hypothekar-Gläubiger.				
Diverse mit zusammen 				245 000	
2. Prioritäts-Obligationäre I				
Ursprünglich	800 000	—		
davon: a) nicht ausgegeben	 M 45 000,—				
b) verloste 	 „ 72 000,—	117 000	—		
in Umlauf	683 000	—		
ä 100 %			683 000	—
3. Prioritäts-Obligationen-Amortisations-				
Konto I.				
verlost	nom.	72 000			
eingelöst	 ,,	71 000			
noch einzulösen nom.	1 000			
Übertrag	1 000|		928 000|	—
        <pb n="385" />
        ﻿Konkursbilanzen.

403

		-S)	M	3
.	Übertrag	1 000	—	928 000	—
4, Prioritäts-Obligationen-Zinsen-Konto I.				
Noch nicht präsentierte Zinsscheine		3 897	50		
zu 3 und 4 zusammen	4 897	50		
Dagegen deponiert - ■		4 892		5	—
zu 3 und 4 noch zu zahlen				
5. Prioritäts-Obligationen II.				
Besteht in Höhe von		2 000 000	—		
ä 105 %			2 1 00 000	—
6. Prioritäts-Obligationen 11 Zinsen-Konto.				
Noch nicht präsentierte Zinsscheine				51 380	—
7. Zinsen auf die Obligationen.				
Zu I. zu 4^ % auf		683 000	—		
Zu II. zu 5 % auf		2 000 000	—		
Für die Zeit vom 1. Juli bis einschl. 24. Juli 1901				
zus.			8 715	70
Davon gedeckt durch den Wert der verwendeten			3 088100	70
Grundstücke und Zubehör (die zu 5 und				
6 der Aktiva als mitverpfändet angenomme-				
nen Teile des Modell- und des Fuhrwerks-				
Konto werden unter Vorbehalt zugerechnet)			1 787 963	58
bleiben als gewöhnliche Konkursforderungen zu				
berücksichtigen				1 300137	12
8. Nicht bevorrechtigte Kreditoren.				
a) Angemeldete		7 602 899	57		
b) Bisher nicht angemeldet		8 612	97		
	ZUS.		7 611 512	54
Ungedeckte Passiva			8 911 649	66
Würden die jetzt bestrittenen Ansprüche zu				
Nr. 15 der Tabelle		248 000	—		
„ 67 der Tabelle		1 403 695	42		
„ 208, 219, 335 und 344 der Tabelle ...	2 092 006	05		
in Geltung treten, so erhöhen sich die ungedeckten	zus.		3 743 701	47
Passiva auf				12 655 351	13

Die zu erwartende Dividende ist

a)	bei	8	911 649,66	M	Passiva	etwa	15%, %,

b)	bei	10	500 000,—	„	Passiva	etwa	123/10 %t

c)	bei	12	655 351,13	„	Passiva	etwa	102/u %,

26*
        <pb n="386" />
        ﻿404

Neuzeitliche Bilanz fragen.

Anhang.

Neuzeitliche Bilanzfragen.

I. Der Zweck der Bilanzaufstellung.

Jede Vermögensbilanz ist eine Gegenüberstellung von Ak-
tiva (= Vermögen) und Passiva ( = Schulden -f- eigenes Ka-
pital) für einen bestimmten Zeitpunkt und für einen bestimmten
Zweck.

1.	Ist die Vermögensbilanz Selbstzweck, dient sie zur Er-
mittelung des Vermögenswertes, d. h. des Gesamtwertes des
Gesamtvermögens und seiner Teile sowie der Schulden für einen
bestimmten Tag, dann sind auch die Vermögensgegenstände
unter Berücksichtigung des Sonderzweckes der Bilanzaufstellung
zum erreichbaren Veräußerungswert einzustellen. In diese
Gruppe der Vermögensbilanzen gehören; Die Abschichtungs-
bilanz zwecks Berechnung des Auseinandersetzungs-Guthabens
eines ausscheidenden Gesellschafters oder dessen Erben (S. 358);
die Konkursbilanz zwecks Errechnung des erreichbaren Ver-
silberungswertes der Vermögensgegenstände unter dem Einfluß
der zwangsweisen Auflösung der Unternehmung sowie der vor-
handenen und der durch den Konkurs entstehenden Schulden;
die Übernahmebilanz des Verkäufers zwecks Errechnung des
Übernahmepreises beim Verkauf und bei der Einbringung
einer Unternehmung; die Liquidations-Eröffnungsbilanz zwecks
Errechnung des Wertes der Vermögensgegenstände unter dem
Einfluß der Einstellung des produktiven Zweckes der Unter-
nehmung.

2.	Ist eine Vermögensbilanz nur Mittel zum Zweck der
Ertragsberechnung für einen Zeitraum, dann haben in ihr
Werturteil des Bilanzierenden und Wertziffern keinen Platz,
sondern nur Kosten und Ausgaben: die Kosten des Erwerbes
(der Anschaffung oder der Herstellung), die in der Ver-
gangenheit bezahlt wurden. Z. B.: die Gründungsbilanz, die
Übernahmebilanz des Erwerbers, die die Erwerbskosten der Ver-
mögensgegenstände ohne Rücksicht auf ihren Veräußerungs*,
Gebrauchs- oder sonstigen Wert aufnimmt.
        <pb n="387" />
        ﻿Neuzeitliche Bilanzfragen.

405

3. Über die Zwecke der handelsgesetzlich geforderten jährlichen
Schlußbilanz besteht keine einheitliche Auffassung.

a) Der Verfasser hat stets (z. B. „Selbstkostenberech-
nung“, 1908, S. 138) die Auffassung vertreten, daß die jähr-
liche Schlußbilanz nur Mittel zum Zweck der Ertolgsberechnung
seix). Schmalenbach hat neuerdings in seinen „Grundlagen
dynamischer Bilanzlehre“ (2. Auf!., Leipzig 1920) in geistvoller
Weise diesen Standpunkt vertreten und theoretisch fundiert.
(Vergleiche auch Fischer, Über die Grundlagen der Bilanzwerte,
Leipzig 1909.) Schon im ersten Band dieses Buches (S. 60)
wurde darauf hingewiesen, daß die Buchführung an sich für
„Werte“ im sozialwirtschaftlichen Sinne invalent ist, sie hat
es nur mit Kosten und Kapital, mit Ausgaben und Einnahmen
zu tun. Man kann deshalb die schwierigen Fragen der Bewertung
der Bilanzposten nicht auf die Buchführung aufbauen (wie Rehm,
I. Auflage und Fischer, Die Bilanzwerte, was sie sind und was
sie nicht sind, Leipzig 1905). Sie sind nur unter Berücksichti-
gung der besonderen Verhältnisse der Unte nehmung und der
besonderen Zeitumstände lösbar; die Obergrenze der Wert-
ansätze ist im Gesetz gegeben.

Die Erfolgsberechnung kann «) die Ermittelung des in
dem Berechnungszeitraum tatsächlich verdienten Reingewinnes
(= neues Kapital) als Maßstab der Wirtschaftlichkeit unter
Ausscheidung der noch nicht verwirklichten Gewinne und Ver-
luste (Konjunktur) oder ß) die Ermittelung des im Sinne des
§ 261 HGB. verteilungsfähigen (Rest-) Gewinnes unter Be-
rücksichtigung der noch nicht verwirklichten Konjunktur-
Verluste zum Ziele haben. Wer die Jahresschlußrechnung auf
die Berechnung des verdienten^ oder verteilungsfähigen Rein-
gewinnes abstellt, für den ist die Gewinn- und Verlustrechnung

») Vgl. Bericht des Ausschusses, S. 23:

Der Ausschuß gelangt ... zu dem Standpunkte, daß die Aufstellung
der Bilanz der Ermittlung des Gewinnes, nicht aber des augenblicklichen
Wertes des Unternehmens diene, daher den Vermögenswert relativ durch
Vergleichung der Anschaffungskosten mit den Abschreibungen, nicht aber
absolut im Rahmen der gegenwärtigen Verhältnisse ermittle, daher andere
Zwecke verfolge als die einer Wertschätzung ... (zitiert nach Mrozek-Arü,
Die Wertermittlung. Nachtrag, Köln 1921, S. 50).
        <pb n="388" />
        ﻿406

Neuzeitliche Bilanzfragen.

das Maßgebliche, d. h. die Gegenüberstellung von Aufwand und
Leistungen sowie die Ermittelung des Überschusses der Leistung
der Unternehmung über den Unternehmungsaufwand. Die Ver-
mögensbilanz einer jungen, noch mit großen Schulden belasteten
Gesellschaftsunternehmung oder einer im Aufbau und in der
Entwickelung begriffenen Unternehmung wird anders aufzustellen
sein wie die einer finanziell stark fundierten Unternehmung mit
beträchtlichen Bankguthaben, der die Möglichkeit offensteht,
jederzeit den Anleihemarkt in Anspruch zu nehmen. Die er-
trags- und finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkte haben heute
eine größere Bedeutung wie in der Jugendzeit der doppelten
Buchführung und der kapitalistischen Wirtschaft überhaupt, wo
man im Handelsgewerbe zunächst den Verkaufgewinn am Um-
satz „kalkulierte“ und eine Vermögensbilanz zwecks „Übersicht
über die Lage des Vermögens“ und der Schulden als Selbst-
zweck aufstellte.

Bei Ermittelung eines im Berechnungsabschnitt verdienten
Reingewinnes müssen die Erfolgsregulierungsposten gewissenhaft
berücksichtigt werden (S. 160f.). Abschreibungen auf das An-
lagevermögen sind ein Mittel der Aufwandberechnung (Schmalen-
bach, a. a. O. S. 47): Ausgaben der Vergangenheit werden nach
einem bestimmten Maßstabe in Aufwand des Berechnungszeit-
raumes umgewandelt; Rückstellungen sind noch nicht ver-
teilter Gewinn (neues Kapital) oder noch nicht bezahlter Auf-
wand (Ausgaben-Rückstellung).

Bei dieser Auffassung der Bilanz können für Vermögens-
gegenstände zur Anwendung kommen:

aa) Der Kostenwert der Vergangenheit; wirklich veraus-
gabte oder berechnete Einstands-, Gestehungs-, Produktions-
kosten, Selbstkosten. Wertschwankungen bleiben unberück-
sichtigt.

bb) Ein unveränderlicher Kostenwert (Schmalenbach): Der
normale, „eiserne“ Bestand an Waren oder Werkstoffen wird
zu einem unveränderlichen Preis, der über- oder unternormale
Bestand zum Zeitwert berechnet und dem normalen Bestands-
wert zugeschlagen oder von ihm abgezogen.

cc) Unter Umständen ist es erforderlich, bei der Bemessung
von Ausgaben-Rückstellungen stark schwankende und steigende
        <pb n="389" />
        ﻿Neuzeitliche Bilanzf ragen.

407

Wiederbeschafjungs- oder Ersatzbeschaffungskosten zu berücksich-
tigen, z. B. bei der Bemessung von Anlageabschreibungen und
bei der Bewertung von Werkstoffen.

b) Viele Bilanzgelehrte (Passow, Schär, Osbahr u. a. m.)
sehen in der jährlichen Schlußbilanz eine Zusammenstellung
von Wertziffern des Vermögens und der Schulden. Die Dar-
stellung der „Lage des Vermögens“ (nach § 38 HOB., zum Ge-
genwartswert nach § 39 HGB., insofern das Gesetz nichts anderes
vorschreibt) ist ihrer Meinung nach Selbst- und Hauptzweck,
die Erfolgsberechnung ist das Sekundäre, von der Vermögens-
bilanz Abgeleitete und eine durch sie in ihren Ergebnissen ab-
hängige Berechnung: statische Auffassung, wie man sie neuer-
dings bezeichnet hat. Die Schriftsteller dieser Gruppe müssen
mit den Wertproblemen der Sozialwirtschaftslehre operieren:
Gebrauchs-, Veräußerungswert, gemeiner Wert usw. Die Ab-
schreibungsbewertung ist hier Bewertung der Brauchbarkeits-
minderung, der Abnutzung.

Schmidt (Die organische Bilanz im Rahmen der Wirtschaft,
Leipzig 1921) baut die Vermögens- und die Erfolgsberechnung auf
den Ersatzwert auf (a. a. 0. S. 125); die Vermögensbilanz auf den
Ersatzwert des Bilanztages, die Erfolgsrechnung auf dem Ersatz-
wert des Umsatztages, des Marktüberganges, durch Einstellung
eines Wertberichtigungspostens ( = Wertveränderung der Kosten
innerhalb der Produktionsperiode, gemessen an den Ersatz-
kosten der Umsatzkosten des Umsatztages, Schmidt a. a. 0.

S.	117).

II. Geldentwertung und Wertschwankungen.

Die Jahresschlußbilanz sowohl als Selbstzweck wie auch
als Mittel zum Zweck der Erfolgsberechnung eines Wirtschafts-
jahres setzt eine gewisse Stetigkeit des Geldes und normale
Preisbewegungen voraus. Die Sachwertteuerung als Folge-
erscheinung des Krieges (Verschiebung zwischen Angebot und
Nachfrage), die Geldentwertung, d. i. die Verminderung der
Kaufkraft des Geldes und seine Geringschätzung im Ausland,
endlich die steuerliche Belastung der Unternehmung hat das
in der Vorkriegszeit trotz allem solide Fundament der jähr-
lichen Bilanzierung ins Wanken. gebracht; die an sich nicht
        <pb n="390" />
        ﻿408

Neuzeitliche Bilanzfragen,

eindeutigen Bilanzierungsgrundsätze sind in ihrer Anwendung
noch unsicherer geworden. Der Zweck der Bilanzaufstellung
wird mit der Finanzierungs- und der privatwirtschal'tlichen
Steuerpolitik vermengt und dadurch werden die Probleme noch
verwickelter. Die Lösung eines Problemes erfordert seine Isolie-
rung und Auflösung in Einzelfragen *).

1.	Insoweit die Wertschwankungen das Unternehmungs-
risiko erhöht haben, muß eine gesonderte Aufführung jener
Bilanzposten gefordert werden, an die ein Preis- oder
Kursrisiko gebunden ist: Markrimessen und Devisen; Sorten,
ausländische Zinsscheine; Schulden, Forderungen und Beteili-
gungen in ausländischer Währung; Fabriken, Zweignieder-
lassungen im Auslande sollen unter Angabe ihres Wertbetrages
in fremder Währung als selbständige Bilanzposten in die Er-
scheinung treten.

2.	Über Rechte und Verpflichtungen aus schwelenden Ge-
schäften vergleiche S. 61.

3.	Schulden in ausländischer Währung:

a)	an valutaschwache Länder, z. B. Deutsch - Öster-

reich. Ihre Bewertung in Mark folgt den Regeln des
§ 2612 HOB.; Anschaffungspreis, d. h. der Schuld-
betrag wird zum Tageskurs der Entstehung der Schul-
den im Inland umgerechnet. Kursverluste infolge Stei-
gens der ausländischen Währung können wie unter b)
ausgeführt, behandelt werden oder wie etwaige Kurs-
gewinne durch Sinken der Valutakurse unberück-
sichtigt bleiben.	*

b)	an valutastarke Länder aus den Zeiten der Ent-
wertung der Reichsmark werden wie jede andere
Auslandsschuld bewertet (I. Band, S. 194, 211,243):

1) Naphtali, Wertschwankungen und Bilanz (mit Literaturangaben);
Flugschrift der Frankfurter Ztg. 1921. Mahlberg, Bilanztechnik und Be-
wertung bei schwankender Währung, Leipzig 1921. Prion, Die Finanzie-
rung und Bilanz wirtschaftlicher Betriebe unter dem Einfluß der Geld-
entwertung, Berlin 1921. Derselbe, Abschreibungen und Geldentwertung.
Ersatzanschaffungen und Neuanlagen; beide Artikel im Plutus 1921. Mein
Vortrag: Abschreibungen und Finanzpolitik industrieller Unternehmungen
unter Berücksichtigung der Geldentwertung; Drucksache 3 von 1920 des
Vereins deutscher Maschinenbau-Anstalten, Charlottenburg 2.
        <pb n="391" />
        ﻿Neuzeitliche Bilanzfragen.

409

Kurs des Buchungstages oder des Bilanztages.
Schulden aus den Zeiten der stabilen Goldwährung,
z. B. 100 000 fl. holl. SchiiTshypothek, aufgenommen
1914, rückzahlbar 1924. Der Buchungskurs zur Zeit
der Aufnahme des Darlehns war 1,70 M. Es sind
folgende bilanztechnische Fälle möglich;
a) Die Umrechnung der Darlehnsschuld erfolgt zum
Börsenkurs des Bilanztages; der buchmäßige Ver-
lust gegenüber dem Anschaffung? kur s wird aus
dem Jahreserträgnis gedeckt. Die Einstellung
der Schuld zum jeweiligen Geldkurs des Bilanz-
tages ergibt schwankende Plus- und Minus-Unter-
schiede, die Kosten der Rückzahlung sind noch
nicht feststehend.

ß) Der nach a) sich ergebende Umrechnungsverlust
wird als Aldivum verrechnet und auf die Jahre
bis zur Tilgung der Schuldsumme verteilt
(transitorischer Posten).

y) Die B-ewertung erfolgt zum Anschaffungskurs von
1,70 M. unter gleichzeitiger Rückstellung eines
Betrages als Valutaausgleichs-Reserve, aus der
der tatsächliche Verlust bei der Rückzahlung
getilgt wird. Bei langfristigen festen Schulden
wird es zweckmäßig sein, jährlich einen Betrag
zurückzustellen, der dem Wertunterschied zwischen
Friedens- und Bilanzkurs, geteilt durch die Jahre
bis zur Rückzahlung, entspricht. Die Valuta-
ausgleichs-Reserve wird bei diesem Verfahren ihrer
Höhe nach alljährlich schwanken.

Bilanzkurs Ende 1919; 36 M., Rückstellung: — Ml^‘ 6	^

»?

1920: 22,75, neue

= 0,57 Mill. M.
. 2,275	[0,17 + 0,57]

5

= 0,307 Mill. M.

5) Vereinbarung hinsichtlich der Rückzahlung zwi-
schen Auslandsgläubiger und Inlandsschuldner oder
        <pb n="392" />
        ﻿410

Neuzeitliche Bilanzfrageu.

zwischen den beteiligten Staaten (z. B. Schweizer
Goldhypotheken, vgl. „Privatwirtschaftslehre“

S. 195).

4.	Die Entwertung langfristiger Markschulden aus den
Zeiten der Goldmarkrechnung trägt der Darlehnsgläubiger.
Die Aufnahme des Darlehns erfolgte in Goldmark, die Rück-
zahlung in einem gleichen Betrage entwerteter Papiermark.
Die Wertsteigerung der aus dem Darlehn beschafften Anlagen
geht, als stille Reserve, zugunsten des Darlehnsschuldners. Die
Entwertung von Markforderungen und Wertpapieren aus der
Vorkriegszeit, die Minderung der Vermögensmacht, könnte durch
eine Rückstellung als Entwertungsrücklage berücksichtigt wer-
den; zweckmäßiger ist eine Abschreibung auf das gesamte
Unternehmen.

Die „Goldklausel“, ein Schutz des Gläubigers gegen innere
Währungsverschiedenheiten im Lande des Schuldners, ist seit

28.	9. 1914 für deutsche Schuldner aufgehoben. Goldmark-
schulden werden in Papiermark zum Nennwert getilgt. Die
Kurssicherungs- oder Valutaklauseln, wie sie im überseeischen
Wechselverkehr üblich waren, schützen den Gläubiger gegen
Kursunterschiede zwischen seinem Lande und dem Lande des
Schuldners. Steht der Kurs am Rückzahlungstage tiefer als
am Tage der Hingabe des Darlehns, trägt auf Grund dieser
Klauseln der Schuldner den Kursunterschied.

5.	Forderungen, Beteiligungen und Anlagewerte in ausländi-
scher Währung. Insoweit die Kursschwankungen zugunsten des
Bilanzierenden gehen, sollen sie bis zur tatsächlichen Realisie-
rung unberücksichtigt bleiben. Die schwankenden Kursverluste
auf solche Forderungen an valutaschwache Länder können zu
Lasten des Jahreserträgnisses angeschrieben oder, unter Be-
rücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Unternehmung,
auf einige Jahre verteilt werden (vgl. 3. b. ß u. y).

6.	Sachwertteuerung und Geldentwertung haben eine un-
gewöhnlich große Wertsteigerung der aus der Vorkriegszeit
stammenden Produktionsmittel zur Folge, eine Wertsteige-
rung, die bilanzmäßig nicht berücksichtigt werden kann {§ 2618
HGB., „Goldwerte“), an sich auch nicht berücksichtigt werden
darf, solange sie nicht durch Veräußerung, Einbringung oder
        <pb n="393" />
        ﻿Neuzeitliche Bilanzfragen.

411

anderes realisiert ist. Es erscheint aus bilanzkritischen Gründen
zweckmäßig, solche Goldwerte auch äußerlich von Neuanlagen
zu trennen, die bereits in der Zeit der Geldentwertung beschafft
wurden.

7.	Abschreibungen vom Anlagevermögen:

a) Sieht man in der Abschreibung den ziffermäßigen
Ausdruck einer Wertminderung der Anlagen durch
Abnutzung (§ 2613 HGB., § 13 Abs. 1 b Eink.StG.),
die Umwandlung von Vermögens- in Ertragskosten
(vgl. „Privatwirtschaftslehre“ §§ 28 f.), d. h. eine
Kostentilgung, ist in der bisher üblichen Weise, aktiv
oder passiv (vgl. Abschnitt 4 und 5) abzuschreiben1).
Wird eine alte Anlage, die in den 90er Jahren 1 Mill.
Mark gekostet hat, unbrauchbar und durch eine
neue für 20 Mill. Mark Anschaffungspreis ersetzt,
werden sich nach Inbetriebnahme die Selbstkosten-
abschreibungen und dadurch die Verkaufspreise wäh-
rend der Produktionsdauer der neuen Anlage be-
trächtlich steigern, dergestalt, daß selbst bei einer
Ermäßigung anderer Selbstkostenfaktoren und des
Unternehmergewinnes die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmung in Frage gestellt werden kann, sofern
nicht aus Rücklagen früherer Jahre oder infolge
besonders gearteter Marktverhältnisse das Mehr an
Abschreibungen ausgeglichen werden kann.

Bei einer Umwandlung der Goldmarkanlagewerte
in Papiermarkwerte — Ende 1921 etwa im Verhältnis
1; 12, bei fortschreitender Verschuldung des Reiches
und der Überproduktion an Banknoten später viel-
leicht 1: 20 — müßte, unter gleichzeitiger Änderung
der handelsrechtlichen Bewertungsregeln, die Erhö-
hung der Anlagewerte durch Einstellung eines passiven
Valutaausgleichskontos in ihren Wirkungen auf den
Wirtschaftserfolg ausgeglichen werden. Dabei müßte
zwischen Sachwertteuerung (d. i. die Steigerung
der Beschaffungskosten infolge Verteuerung der Roh-

i)	Vgl. Schiff, Abschreibung. Sonderdruck aus: Recht und Wirt-
schaft, Berlin 1921.
        <pb n="394" />
        ﻿412

Neuzeitliche Bilanzfragen.

Stoffe, der Arbeitskosten usw.) und der Geldent-
wertung infolge der Aufblähung der Zahlungsmittel1)
unterschieden und nur die letztere dürfte berück-
sichtigt werden. Eine zweckdienliche Methode für
die rechnungsmäßige Auseinanderhaltung ist nicht
bekannt geworden.

b) Wenn man in den Anlageabschreibungen eine auf die
Benutzungs- bzw. Abschreibungsdauer verteilte
Verlustbuchung sieht2), durch die der künftige
Verlust infolge Vermögensunterganges vorweg verteilt
wird, kann man den Zusammenhang der Abschreibun-
gen mit den Wiederbeschaffungskosten, d. h. mit
der Finanzierung der Unternehmung nicht be-
streiten. Die Abschreibungen in dieser Auffassung
sollen die Mittel zu Ersatzbeschaffung nach Außer-
dienstsetzung der Produktionsmittel durch Umwand-
lung fester Vermögenskosten in laufende Betriebs-
unkosten bereitstellen (Gebäude, Maschinen). Die
Schmälerung der Vermögensmacht durch Untauglich-
werden für die Produktionszwecke muß mit den Kosten
der Neubeschaffung beziffert werden. Insoweit die
Anlagen aus der Vorkriegszeit stammen, erfolgt im
Wege der Abschreibung nach Maßgabe der vor-
aussichtlichen Beschaffungskosten eine allmähliche
Anpassung der flüssigen Mittel an die durch Sach-
wertteuerung und Geldentwertung hervorgerufene
Steigerung der Wiederbeschaffungskosten, eine bilanz-
und finanzpolitische Fürsorge, die auf den Verschleiß
der alten Anlagen und die Wertsteigerung des Alt-
materialwertes der Anlage Rücksicht nehmen muß.
Die Abschreibungen enthalten eine ziffermäßige
Schätzung der Abnutzung sowie eine Rückstellung
für die Ersatzbeschaffung im Interesse der Erhaltung
der ursprünglichen Vermögensmacht. Wer eine An-
lage für 1 Milk Goldmark im Jahre 1913 mit einer

*) Prion, Inflation und Geldentwertung, Berlin 1919.

2) Fischer, Die Bilanzwerte, was sie sind und was sie nicht sind,
Leipzig 1905, Teil 1, S. 60f.
        <pb n="395" />
        ﻿Neuzeitliche Bilanzfrageo.

413

Lebensdauer von 10 Jahren mit 10 % = 100 000 Pa-
piermark abschreiben würde, hätte Ende 1923 1 Mill.
Papiermark in irgendeiner Form angesammelt, seine
Vermögensmacht für die Zwecke der Produktion wäre
jedoch um etwa 9/io (Wiederbeschaffungskosten 10
Mill.)&gt; d. h. um 9 Mill. schwächer geworden: er hätte
einen Teil dieses Vermögens weggeschenkt. Im volks-
wirtschaftlichen Interesse, wegen der durch die Ab-
schreibungen erhöhten Selbstkosten und Verkaufs-
preise, muß gefordert werden, daß die bisher gewöhn-
lich beträchtlich verkürzte Abschreibungsdauer mehr
der Lebensdauer der Produktionsmittel angepaßt wird.
Der Nordbayerische Industrie-Verein hat folgende
Formel für die jährliche steuerfreie Mindestrückstel-
lung auf Erneuerungskonto aufgestellt (Vermögen,
Bilanz und Steuer. Dresden, Mai 1921).

Rückstellung = Anschaffungskosten mal xfache Erhöhung -ü-
(Altmaterialwert + bisherige Abschibg. -j- Erneuerungsfonds).

Höchstlebensdauer -t- abgelaufene Lebensdauer.

Ich habe für die alljährliche Neuberechnung der
Abschreibungsrückstellung im Sinne der vorgetragenen
Auffassung und unter Berücksichtigung der Geld-
entwertung die nachstehende Formel empfohlen:
Jährliche Abschreibungsrückstellung ==

Ersatzkosten-f-(bisher. Abschrbg. -f Schrotwert)	„	,	,

-------------——— -----------------------------1- Erneuerungsfonds.

Abschreibungsdauer

Beispiel: Anlagekosten 1916 1 Mill. M., Schrotwert 15 %;
Lebensdauer 10 Jahre, Abschreibung 10 % der Anschaffungs-
kosten, Ersatzwert auf 12 Mill. M. geschätzt. Erneuerungs-
rücklage 0,4.

Bilanz Ende 1919.

Maschinen	....		 1 Mill.	Abschreibungskonto. ..	.. 0,3 Mül.
		Erneuerangsrücklage ..	-• 0,4	„

Abschreiburgsrücklage für 1920:
        <pb n="396" />
        ﻿414

Neuzeitliche Bilanzfragen.

Tabelle, wenn alle Berechnungsfaktoren unverändert bleiben:

Jahr	Abschreibu des Bilanzjahres	ngsrücklage  bisherige	Jährliche Abschreibung vom Anlagekonto	
1920  21  22  23  24  25	1,5  1,57  1,645  1,745  1,895  2,195	1,5  3,07  4,715  6,46  8,355  10,55	.	je 100 000

Maschinen 1

Bilanz Ende 1925.

l Mi 11.

Abschreibungs-Konto.... 0,9	Mill.

Erneuerungsfonds.......... 0,4	,,

Rückstellung für Ersatz -

Beschaffung...........10,55	,,

11,85 Mill.

Altmaterialerlös.......... —,15	,,

Verfügbar ............12,~ Mill.

Der Buchwert wird mit 1 Mill. dem Abschreibungskonto be-
lastet, die Anschaffungskosten der neuen Maschinen einem Ma-
schinenkonto II belastet, der Altmaterialerlös bleibt bei Berech-
nung der Abschreibungen auf den Buchwert unberücksichtigt,
ist buchmäßiger Gewinn, der ebenso wie der Erneuerungsfonds
und die Abschreibungsrückstellung dem jährlichen Erträgnis
zugeführt oder sonstwie verwendet werden kann.

Ob man die Abschreibungsrückstellung für Ersatzbeschaffun-
gen wegen Entwertung der Kaufkraft des Geldes unter Berück-
sichtigung der ertragswirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse
der Unternehmung anders wie im Beispiel verteilt, ist grund-
sätzlich gleichgültig. Mahlberg (Bilanztechnik und Bewertung
bei schwankender Währung. Leipzig 1921) mißt sie am Berliner
Goldpreis, d. h. am Gold-Agio für den Bilanztag, Heherle (Geld-
wert-Änderung und Bilanz. Stuttgart 1921) an Indexzahlen.

Eine Erneuerungsrücklage, die den Wertverschiebungen
Rechnung trägt, ist für verschiedene Unternehmungsformen
und zeitlich beschränkt frei von der Einkommenssteuer (§ 59 a
des Eink.StG.), wobei der Steuerbehörde die Nachprüfung der
Verwendung dieser Rücklage Vorbehalten bleibt.
        <pb n="397" />
        ﻿Neuzeitliche Bilanzfragen.

415

III.	Bilanz und Steuerrecht.

Maßgeblich für die Bedeutung der kaufmännisehen Jahres-
bilanz sind die §§ 174 RAbgO. und 33 Eink.St.G.1). Auf Ver-
langen haben steuerpflichtige Kaufleute eine Abschrift der un-
verkürzten Bilanz mit Erläuterungen einzm -ichen, aus denen
klar hervorgeht, wie die Gegenstände des Gebrauchs und Lager-
bestände bewertet, welche Beträge darauf und auf zweifelhafte
und uneinbringliche Forderungen oder sonst abgeschrieben wor-
den sind. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung ist beizu-
fügen, wenn der Steuerpflichtige sie nach seiner Buchführung
aufstellt, also nicht nur, wenn er kraft Handelsgesetzes ver-
pflichtet ist eine solche aufzustellen. Die Verbuchung von Aus-
gaben für Anlagen als Unkosten ist nicht verboten, aber in
den Erläuterungen anzugeben {§ 174 RAbgO.).

Bei Kaufleuten, welche Handelsbücher nach den Vorschriften
des HGB. führen, ist der Geschäftsgewinn unter Berücksichtigung
der Vorschriften des § 15 Eink.St.G. nach den Grundsätzen
zu berechnen, wie sie für die Inventur und Bilanz durch das
Handelsgesetzbuch vorgeschrieben sind. Die steuerrechtliche
Bewertung und Berichtigung bleiben Vorbehalten (§ 33 Eink.-
St.G.) 2).

Die Bilanzen und Bücher der Kaufleute haben, wenn sie
den formellen Anforderungen der §§ 162, 163 RAbgO. (d. s.
im wesentlichen die Anforderungen des § 43 HGB.) entsprechen,
die Vermutung der Richtigkeit für sich (§ 208 RAbgO.); die
Steuerbehörde muß, wenn sie von ihnen abweichen will, ihre
Unrichtigkeit beweisen. Die Beweislast für die Richtigkeit liegt
beim Steuerpflichtigen, wenn er eine Änderung oder Berichtigung
der Bilanz verlangt. Die Steuerbehörde hat das Recht der Nach-
prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanz.

Die Bilanz im steuerrechtlichen Sinne ist stets nur Mittel
zum Zweck, z. B. der Feststellung des Wertes der Unternehmung,
des steuerpflichtigen Einkommens und Ertrages usf.; sie kennt

*) Vgl. Moos, die Steuerbilanz. Berlin 1920.

2) Nach § 9 Körperschaftssteuergesetz kommen die Vorschriften der
§§ 31—38 Eink.-Steuergesetz auch auf juristische Personen und Berggewerk-
schaften zur Anwendung.
        <pb n="398" />
        ﻿





416

Neuzeitliche Bilanzfragen.







grundsätzlich keine Unterbewertung — Ausnahmen im § 139
RAbgO. und § 33 Eink.St.G. —. Die handelsgesetzliche Bilanz
ist durch die Bewertungsregeln der §§ 40 und 261 HGB. ge-
bunden, das Recht der Unterbewertung durch die General-
versammlung ergibt sich aus § 271 HGB. Die .Vermögensgegen-
stände sind im einzelnen zu bewerten; im Sinne der Reichs-
abgabenordnung soll der gemeine Wert der gesamten kauf-
männischen Unternehmung, d. h. deren Verkaufswert für den
in Betracht kommenden Stichtag erfaßt werden. Für die ein-
zelnen Steuerarten wird jeweils eine gesonderte Sleuerbilanz
erforderlich, an sich keine Bilanz im kaufmännischen Sprach-
gebrauch, sondern eine Aufzählung und Berechnung für eine
besondere Steuerart in der äußeren Form der Gegenüberstellung.

Im Zusammenhang mit den in diesem Buche erörterten
Fragen interessiert die Wertermittlung J). Die Grundlagen für
alle Steuerarten bilden die allgemeinen Vorschriften der §§ 137
bis 151 RAbgO.; für Grundstücke insbesondere §§ 152 bis 174
RAbgO.; überdies kommen in Betracht: für das Besitzsteuer-
gesetz (3. 7. 1913) die §§ 28 bis 47; Gesetz über das Reichs-
notopfer (31. 12. 1919) § 18, der auf § 152 RAbgO. hinweist,
dann §§ 20 bis 22 2); Gesetz über die Kriegsabgabe für Ver-
mögenszuwachs (10. 9. 1919) §§ 5, 10 bis 13.

Die steuerrechlliche Bewertung erfolgt durch Berechnung
auf Grund unmittelbar feststehender (z. B. Kurswert, Kapitali-
sierungsfaktor) oder auf Grund feststellbarer Rechnungs'aktoren
(z. B. gemeiner Wert) oder durch Schätzung. Grundsätzlich ist
für Vermögensabgaben der gemeine Wert des gesamten kauf-
männischen Unternehmens zugrunde zu legen, soweit* nichts
anderes vorgeschrieben ist (wie z. B. in § 139 Abs. 2 RAbgO.,
die Abschreibungsbewertung vom Anschaffungs- oder Herstel-
lungspreis für Anlagevermögen; in § 152 für Grundstücke der
Ertragswert; § 33a Eink.St.G. der Anschaffungs- oder Her-
stellungspreis für Betriebsvermögen). Die einzelnen Vermögens-
teile bilden nur Rechnungsposten in der Gesamtrechnung. Die

0 Vgl. Bd. I, S. 186 f. Mrozek-Arlt, Die Wertermittlung. Auszug aus dem
        <pb n="399" />
        ﻿Neuzeitliche Bilanzfraget!.

immateriellen Werte sind (bei der Besitz- und Erbsoha
zu berücksichtigen. Der Begriff des gemeinen Wert*

§ 138 RAbgO. erläutert. Anschaffungspreis ist der i^jforeis
zuzüglich aller Nebenkosten der Anschaffung. Abs ehre
sind zulässig: § 13 Abs. 1b; 33a, 59a Eink.St.G., § 139 RAhgO""
Abzugsfähig sind die jährlichen, den Verhältnissen entsprechenden
Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, Maschinen und sonsti-
gem Belriebsinventar. Für Gegenstände des Betriebsvermögens,
d. h. der Anlage- und Umsatzwerte gilt als Wert dieser Gegen-
stände der Anschaffungs- oder Herstellungspreis nach Abzug
der zulässigen Absetzungen für Abnutzung. Diese Abschreibungen
sind unter Berücksichtigung des Wertes der erforderlich werden-
den Erneuerungen bzw. Ersatzbeschaffungen zu bemessen. Bei
Erneuerungen bzw. Ersatzbeschaffungen, für deren Mehrkosten
eine Rücklage noch nicht hat angesammelt werden können,
dürfen diese Mehrkosten als Werbungskosten vom steuerpflichti-
gen Einkommen abgezogen wrerden (Begründung des Entwurfes
zur Novelle vom 21. 3. 21).

9 Vgl. Mrozek-Arlt, a. a. 0. S. 149—208. Großmann, Abschreibungen
und Steuer. Leipzig 1921. Bosendorff, Handausgabe des Körperschaftssteuer-
gesetzes. 2./3. AufL, Berlin 1920 nebst Ergänzungsband, Berlin 1921.

“■ 41"	\

M'i

Lettner, Buohbaltung und Bilaiuikunde, U, 6, u, 7. Wifi.

27

Jcr &lt;v
        <pb n="400" />
        ﻿Sachregister1).

(Die Zahlen bedeuten Seite.)

Abscbichtungsbilani 404.

Abschlußbilanz 23; vgl. auch Schluß-
bilanz.

Abschlußtabellen 26, 27, 29 f.

Abscblußtechnik 23 f., 176, 267 f.

Abschreibungen auf Anlagevermögen
46, 49, 52, 63f., 67 f., 123, 176,
211, 411, 417.

Abschreibungen auf Betriebsvermö-
gen ^ 64, 67, 71, 76.

Abschreibungen auf Forderungen 59,
76.

Abschreibungsbewertung 63.

»Abschreibungskonten 63 f.

Abschreibungsprozente 71.

Abschreibungsreserve 65, 89.

Abschreibungsverluste 73.

Abschreibung von Passivposten 76.

Abteilung Hypotheken 285.

Agioreserve 100, 169.

Agio und Disagio bei Aktienemission

100 f.

Agio und Disagio bei Hypotheken-
Pfandbriefon 165, 298C., 300.

Agio und Disagio bei Industrie-Obli-
gationen 165f.

Agioverteilung 170.

Aktien-Amortisationsreserve 110.

Aktiengesellschaft vgl. Bilanzen.

»Aktienrecht 44, 52.

Aktien-Rückzahlungsfonds 124.

Aktiva 14, 161.

Akzept-Debitoren 260.

Akzept-Verbindlichkeiten 248, 264

Amortisation 353.

Amortisationskonto 64. 65.

Amortisationsreserve 110.

Analyse des Erfolges 230 s vgl. auch
Ertragsbilanz.

Analytische Buchführung 184.

Anlagevermögen 14, 16, 47, 55 f., 61,
67, 70, 73 f., 89, 122, 125, 227, 410.

Anlagevermögen in ausländischer
Währung 410.

Anleihen 58, 59, 166, 172, 200, 294,
356.

Anordnung der Bilanzposten 10, 17,
35, 75, 208, 224.

Anschaffungen 74.

Anschallungswert 44, 47 f., 74.

Antizipationsposten 13, 14, 15, 66,
161 t

Anzahlungen 220, 232, 233.

Aufgeld = Agio.

Ausbeute-Obligationen 356.

Auseinandersetzung 358, 404.

Ausfallgarantie 335, 339.

Ausgaben-Reserve 107.

Außerordentliche Abschreibungen 69,
72.

x) Die Bearbeitung des stark erweiterten Sachregisters hat in dankens
werter Weise Fräulein Hertha Schlickert, wissenschaftliche Hilfsarbeitern und
dipl. Kaufmann, übernommen.
        <pb n="401" />
        ﻿Sachregister.

419

Außerordentliche Bilanzen 23.

Auszahlungsbeträge 266.

Avaldebitoren 177, 281.

Bankbilanzen vgl. Bilanzen.

Bankguthaben 233, 249, 255, 261,
275, 281.

Bargründung 332, 341, 345, 349.

Baugelder 210.

Baugenossenschaften 308, 309 f.;
vgl. auch Bilanzen der Genossen-
schaften.

Bauzinsen 55, 152.

Benennung der Bilanzposten 11, 85.

Berichtigungsposten 11, 13, 63 f.,
75, 78, 85, 93, 128, 132 f., 160,
167, 360.

Beteiligungen 21,83,215,2 33,37 5,41 0.

Beteiligungen in ausländischer Wäh-
rung 410.

Betriebsbilanz 22.

Betriebs-Gewinn- und Verlustrech-
nung 22, 139, 234.

Betriebs-Koeffizient 143, 229.

Betriebs-Rechnung 137, 319 f.

Betriebs-Überschüsse 125, 134, 230.

Betriebs-Vermögen 14. 16, 56t., 61f.,
67, 71, 89, 121, 227.

Bewertung 7, 44 f., 63, 90, 121, 127,
151f., 202, 302, 331, 357, 360, 389;
steuerrechtliche 416.

Bewertungsformen 63.

Bewertungsposten 64; vgl. auch Be-
richtigungsposten.

Beziehungszahlen vgl. Verhältnis-
zahlen.

Bilanzen der

Aktiengesellschaften 3, 6, 8, 16,
44 f., 52 t., 65, 84, 89, 94, 110,
112, 114, 119, 125, 129, 133, 135,
141, 171, 236, 241, 247, 330,
(Gründung) 341, 345, 349, 357,
(Liquidation) 372, (Fusion) 398.
Banken 10, 27 f., 54, 93, 128, 165,

Berggewerkschaften 53,83,177,356.

.Einzelunternehmung 25, 62, 109,
113, 118, 123, 125, 190, 331,
333 t., 353, 389.

Gemeinwirtschaftlichen Betriebe
314 f.

Genossenschaften 27 f., 119, 125 f.,
222, 301, 309, 331.

G. m. b. H. 6, 119, 151, 177, 331,
349, 387.

Kommandit-Aktiengesellschaft 11,
93, 119, 331.

Kommanditgesellschaft 82, 118,
123, 148 f., 215, 340 f.

Offene Handelsgesellschaft 109,118,
123, 125, 141, 336 f., 346, 357,
392.

Stillen Gesellschaft 118, 150, 398.
Versicherungs-A.-G. 87, 100, 117,
127, 164, 209, 377.

Bilanzfälschungen 178 f., 180 f.

Bilanzgewinn 123, 133.

Bilanzierungsmethoden 18.

Bilanzkrilik 27 f., 64, 74, 84, 92,
109, 119, 141, 163, 171 f., 183 t.,
192 f., 202 f., 211 f., 218, 225,
228, 238, 296, 361 f., 393.

Bilanzkritik des Aktionärs 228 t.

„	„ Gläubigers 225 f.

Bilanzkurs 143, 237.

Bilanzmäßige Zahlungsbereitschaft
243 f., vgl. Zahlungsbereitschaft.

Bilanzrechnungen 183 f.

Bilanzschema 14, 15, 32, 120, 172,
227, 254, 272f., 293, 308, 309L, 328.

Bilanzschiebungen 181.

Bilanztabellen 194, 206.

Bilanz und Steuerrecht 415 f.

Bilanzverlust 13.

Bilanzveröffentlichung 8, 136, 151,
272.

Bilanzverschleierung 107, 130, 136,
162, 178f., 198, 212.

Bilanzvorlage 8.

Bilanzwert 142, 241.

174, 184, 206, 221, 247, 256 f.,

267, 282f.. 306, 361, 380 f., 393. (.Brand 72.
        <pb n="402" />
        ﻿420

Sachregister,

Brauereibilanzen 143, 185, 188, 194f.,
375.

Bruttobilanz 8, 24, 135.

Brutloüberschuß = Betriebsüber-
schuß.

Buchschulden 233; vgl. auch Schul-
den.

Buchwert 47, 74.

Bürgschaften 264; vgl. Garantie und
Ausfallgarantie.

Debitoren 232, 251, 260, 2751., 281.

, Delcredere-Konto 58, 64, 65, 77 f.,
198,

Delcredere-Reserve 11, 77 1.

Depositen 248.

Depositenbank 267; vgl. Bilanzen
der Banken.

Diagramme 208, 225.

Disago vgl. Agio.

Dividenden-Aktien 124.

Dividenden-Garantie 231.

Dotierung der Reserven 78, 82, 88,
90, 99 f., 103.

(Dubioses Konto 77 f.

Durchschnittsbilanz 280.

Echte Reserven 64, 85, 87, 97.

Effekten 59, 250, 259, 261.

Effektendebitoren 260.

Ehefrau 62, 336.

Eigene Mittel vgl. Kapital, ünter-
nehmerkapital.

Einheitliche Bilanz 17.

Einlagen 60, 281.

Eisenhandel 215.

Einzahlungsverpflichtungen 61, 83,
353.

Einzelbewertung 44, 63.

Einzelunternehmung s. Bilanzen der
Einzelunternehmungen.

Elektrizitätswerk 322.

^Entnahmen 57, 146.

Erfolgsberechnung 405.

Erfolgsermittlungsbilanz 6, 24, 27,
47, 53; vgl. auch Ertragsbilanz.

Erfolgsregulierungsposten 160 f., 167;

s. auch Berichtigungspjsten.
Erneuerungsfonds 11, 64, 65, 87.
Eröffnungsbilanz 23, 303, 331, 347,
357, 360.

Errichtungskosten 54.

, Ersatzanschaffungen 74.
Ertragsbilanz 118 f., 140, 205, 22S,
230, 240, 264, 295, 303; vgl. auch
G.- u. V.-Rechnung.

Ertrags wert 47.

Eventualverbindlichkeiten 174 f.,177,
227, 258.

Fabrikationsgeheimnisse 173.
Fabrikations-, Fabrikate-Konto 176,
185.

Falschbewertung 52.

Fehlende Einzahlung 173, 301.
Festes Kapital vgl. Kapital.

Filialen 18 f.

Finanzierung 238, 241.
Finanzkreditoren 76, 232.
Firmenrecht 173.

Firmenwert vgl. Geschäftswert.
Flüssige Mittel vgl. Liquidität.
Forderungen 58 f., 76, 410.
Forderungen in ausländischer Wäh-
rung 410.

Freies Vermögen 227, 244.

Fremde Gelder vgl. Schulden.
Fundierte Schulden 245.
Fusionsbilanzen 372 f.

Fusionskonto 376.

Fusionsvertrag 375.

Garantie-Verbindlichkeiten 231 i.,
335, 339.

Gebundenes Vermögen 227, 244.
Gegenwärtiger Wert 44.

Geldbedarf 254 f.

Geldentwertung und Wertschwan-
kungen 407.

Geldreserven 246, 255.

Geheime Abschreibungen 69,
        <pb n="403" />
        ﻿Sachregister.

421

Gemeinwirtschaftl. Unternehmungen
vgl. Bilanzen.

G. m. b. H. vgl. Bilanzen der G. m.
b. H.

Gemischte Reserven 86 f,
Generalbilanz 283, 339.

Generell gedeckte Schulden 227.
Genossenschaft vgl. Bilanzen.
Genossenschaftsvermögen 301.
Gereinigte Bilanz 8.

Geschäftsbericht 88, 290.
Geschäftsvermögen 335, 340,
Geschäftswert 51, 60, 173, 334, 359,
Geteilte Bilanzen 18, 20, 22, 282 f.,
339.

Gewerkschaften vgl, Bilanzen.
Gewinnberichtigungsposten 128, 132;
y vgl. auch Berichligungsposten.
Gewinneinnahmen 161, 165.

Gewinn-Koeffizient 230.

Gewinn-Kreditoren 92, 130.
Gewinn-Rücklage 64, 85, 102.
Gewinnverschleierung 130, 136.
Gewinn-Verteilungsgesellschaften
145 f.

Gewinn-Verteilungs-Konto 135.
Gewinn-Verteilungsvorschlag 198.
Gewinn- und Verlust-Rechnung 20,
22, 65, 118 f., 134 f., 140, 309;
s. auch Ertragsbilanz.
Gewinn-Vortrag 110, 123, 135, 156.
Giroverbindlichkeiten 174, 177, 248,
258, 306.

Gründerlohn 345, 352.

Grundstücke 49, 231, 288.
Gründungsbüanz 23, 330 f., 404.
Gründungskosten 54.
Gründungsprovision vgl. Gründer-
lohn.

Gründungs-Reserve 100.

Gruppierung der Bilanzzahlen vgl.
Anordnung.

Gruppenbewertung 44, 63.

Haftpflicht 82, 173, 302.
Handelsware 56, 215.

Hauptbuch 36 f., 267 f., 317 f.
Herstellungspreis 45, 47 f.
Holzindustrie 238.
Hypotheken-Abteilung 285.
Hypotheken-Banken 54, 282 f

Illaten-Konto 336.

Immaterielle Güter 60, 173, 334.
Index-Zahlen 208.

Individuelle Abschreibung 69, 77.
Industrie-Bilanzen 13, 121, 144, 151.
185, 212, 229, 234, 286, 324, 377,
399 f.

Industrie-Obligationen 165 f., 856:

vgl. auch Anleihen.

Inhalt der Bilanzen 5, 8, 16, 119,
224, 131.

Inkorporierung 373.
Instandhaltungsausgaben 73.
interimskonto vgl. Zwischenkonto
Interne Bilanzen 8.

Inventar 4, 63, 176, 331, 389.
Inventarbilanz 4, 6.

Inventar 5.

Jahresgewinn 118, 133, 145.
Jahresrechnung 303.
■Jähresreingewinn 133.

Jährliche Schlußbilanz 405.

Kaduzierung 356.

Kalkulatorische Bilanz 185 f., 1S2,
197.

Kalkulierte Abschreibungen 176.
Kameralistik 315 f.

Kapital (Reinvermögen) 22, 51, 81
140, 142, 171, 219, 224.
Kapitalanlage 112.
.Kapitalbeteiligungen 21, 83, 215,
259, 275, 410.

Kapitaleinzahlungskonto 177.
Kapitalerhöhungen 81, 255, 352.
Kapitalermitlluagsfcilanz 6, 24 f
Kapitalherabsetzung 82, 110.
Kapilalreserve 100.

Kapitalzinsen 141.
        <pb n="404" />
        ﻿422

Sachregister.

Kollektivabschreibung 58, 69, 77.
Kommandit-Aktiengesellschaft vgl.
Bilanzen.

Kommanditgesellschaft vgl. Bilanzen.
Kommissionswaren 57.
Konkursbilanzen 23, 384 f., 404.
Konkursverfahren 388.
Konsumvereine 309, 313 f.
Kontenkritik 183; vgl. auch Bilanz-
kritik.

Kontenregulierung 373.

Kontensaldo 24.

Konto dubio 77 f,

Konto-Korrent-Kreditoren 248.
Konto neuer Rechnung 162.
Konzern-Unternehmung 239.
Korrektivposten vgl. Berichtigungs-
posten.

Kreditgenossenschaften 306; vgl.auch
Bankbilanzen.

Kreditoren 76, 232, 262.
Kreditsicherung 226.
Kreditwirtschaflliche Kritik 238.
Kriegsanleihen 59.

Kriegsgewinne 124.

Kritik vgl. Bilanzkritik.
Kursreserven 90, 96.

Lagerbestände 56 f., 233,
Liquidationseröllnungsbilanz 345,
360, 404.

Liquidationsbilanz 357 f., 389.
Liquide Mittel 14, 66, 222 f., 226, 233,
239.

Liquidität 222, 239, 243 f„ 264, 309.
Lohnreserve 87.

Lombarddarlehn 262, 275.

Marktpreis 45, 47.

Maschinenfabrik 234.
Maschineninterimskonto 176, 210.
Methoden der Bilanzziehung 18.
Minderbewertung vgl. Unterbewer-
tung.

Molkereigenossenschaft 126.

Monatliche Gewinnermittelung vgl,
Zwischenbilanzen.

Monatsbilanz 304, 305.

Nachgründungen 343.

Nachschuß Verpflichtungen 61,	83,

173, 177, 352; vgl. Zuschüsse.
Nebenbetriebe 233.

Nebenleistungen 154, 344.
Nettobilanz 8, 9, 24, 31, 35, 135
Neuanschaffungen 74, 210.
Neubau-Konto 176, 210.
Neubaureserve 107.

Nichtrealisierter Gewinn 53; vgL
auch realisierter Gewinn.
Nostroverpflichtungen 249, 275, 281
Notfusion 372.

Obligationen vgl. Anleihen und In-
dustrie-Obligationen.

Ökonomischer Inhalt der Bilanz 16,
224.

Offene Handelsgesellschaft vgl. Bi-
lanzen.

Ordentliche Abschreibungen 70.
Ordentliche Bilanzen 23.
Organisationsfonds 54, 100.

Passiva 15, 161, 218.

Passivsaldo 13, 148, 419, 303.
Passivposten vgl. Abschreibung.
Patente 61, 173.

Pendente Reisen 210.

Pensionsfonds 109, 113.
Pfandbrief-Agio 299.
Pfandbriefauszahlungskonto 177.
Pfandeffekten 59.

Prämienreserve 87.

Privatverbrauch 57; vgl. auch Ent
nahmen.

Privatvermögen 62, 82, 173, 335,
340, 390, 392.

Qualitätszahlen 244.

| Quantitätszahlen 243.
        <pb n="405" />
        ﻿Sachregister.

423

Raiffeisen-Kassen 306.

Realisierter, nicht realisierter Ge-
winn 53, 122, 217 f., 152.

Rechnungsmäßige Aktiva 13, 14.

Reichsbank 54, 59.

Reichsbankguthaben 249.

Reichsgerichtsentscheidungen 49, 62,
103, 175, 340.

Reinertrag 134; vgl. Reingewinn.

Reingewinn 15, 85, 119, 123, 128,
133, 135, 142, 151, 219.

Reinverlust 13, 125, 275.

Reinvermögen vgl. Kapital.

Reklamekosten 173.

Rentabilität 140 f., 190, 235, 280,
296, 375 f.; vgl. Bilanzkritik.

Rentabilitätsgarantio 231.

Reporlgolder 262, 275.

Reserven 11, 64 f., 67, 78 f., 82, 85 f.,
89 f., 97 f., 112 f., 126, 156, 223,
241, 292, 375.

„ bei Fusionen 374.

„ stille 65, 70 f., 84, 89 f.,
123.

Reservefonds 64, 82, 85 f., 97 f., 126,
301, 223.

Reservekapitalien-Konten 85 f., 87,
97, 112.

Restgewinn 145.

Revision 191, 194, 206

Risiko 171, 209.

Rohstoffe 57.

Rücklagen, Rückstellungen vgl. Re-
serven.

Rückstellungsdauer 67.

Rückstellungspolitik 241.

Rückzahlungsagio 168,

Sacheinlagen 182, 342.
Sachübernahme 342.
Saldobilanz 24 f.
Sanierung 255.
Schadenreserve 87.
Schätzungswerte 50
Schenkungen 60.

Schiffahrtsunternehmungen 131f.,
209, 255.

Schlußbilanz 23, 405.

Schulden 12, 15, 219, 227, 233, 245
Schulden ausländischer Währung
408.

Schuldenkoeffizient 235.
Schuldentilgung 220, 223.

Schul tze-Delitzsch-Genossenschaften
307.

Schwebende Geschäfte 62.
Selbstversicherung 209.
Sicherungshypothek 172.
Sparprämienanleihe 58.

Speziell gedeckte Schulden 227
Stammkapital 219.

Status 389, 391.

Statische Bilanzlehre 407.

Steuer 90, 110, 112, 224, 228, 335,
Stille Gesellschaft vgl. Bilanzen.
Stille Reserven vgl. Reserven.
Summarische Bewertung 44, 63.

Tagesbilanz 328 f.
Tantiemeberechnung 155 f.
Taxierung 47, 50.

Technische Abschreibung 69.
Terraingesellschaflen 360.

Tilgung 220, 223.

Tilgungsfonds 108, 169.

Tilgungsplan 168.

Tränsitorische Posten 13, 14, 161.
Trattenkonto 184.

Überbewertung 45, 50, 92.
Übermäßige Abschreibungen 70 £.,
90, 123.

Übernahmegründung 331, 333, 342,

349.

Übernahmebilanz 404.
Übernahmekonto 376.
Überschuldung 13, 46
Übersicht der Reserven 98.

Umsatz 171, 199, 235, 241.
Umsatzvermögen vgl. Betriebsver-
mögen.
        <pb n="406" />
        ﻿424

Sachregister.

üimvandlungsgründung 331,332,341,
344, 346, 349, 350, 353.

Unbegebene Obligationen 294.

Unechte Reserven 64, 87.

Uneinbringliche Forderungen 77 f.

Unerledigte Aufträge 173.

Unterbewertung 50, 90, 306.

ünterbilanz 6, 13, 102, 126, 137.

Unternehmer-Kapital 81 f., 89, 140,
142, 219, 224.

ünternehmungs-Kapital 88, 143.

ünvollständigkeit der Bilanzen 171 f-,

202.

Veräußerungswert 44, 47.

Verbrauchsvermögen vgl. Betriebs-
vermögen.

Vergangener Wert 44.

Verhällniszahlen 141,183 f., 204, 267.

Verkehrswert 50.

Verlust 13, 125, 275.

Verlustabschreibung 69.

Verlust-Ausgaben 161, 165.

Verlust- und Gewinn-Rechnung 20,
22, 65, 118 f., 134f., 140, 309; vgl.
auch Ertragsbilanz.

Verluslreserve 104.

Vermögensbila: z 16, 24, 53, 57, 121,
140, 227, 244, 301, 305, 327, 332,
340, 360, 389, 404.

Vermögensverteilungsbilanz vgl. Ver-
mögensbilanz.

Veröffentlichung der Bilanz vgl. Bi-
lanzveröff en llichung.

Verschleierte Bilanz vgl. Bilanzver-
schleierung.

Verschleierter Gewinn vgl. Gewinn-
verschleierung.

Verschleierte Übernahmegründung
342.

Verschmelzung vgl. Fusion.

Versicherungsfonds 209.

Versicherungsgesellschaften vgl. Bi-
lanzen.

Versicherungspolicen 61.

Verwaltungskosten 54.

Waren 5, 215.

Warendebitoren vgl. Debitoren.

Warenhaus 391.

Warenkonto 185, 186.

Warenspesenkonto 176.

Wechselbestände 59, 249, 259, 274.

Wechseldiskontkredit 172.

Wertberichtigungsposten 64; vgl.
auch Berichtigungsposten, Ab-
schreibungen und Abschreibungs-
konlen.

Wertschwankungen und Geldentwer-
tung 407.

Wiederbeschaffungskosten 412.

Wirtschaftliche Abschreibung 69.

Wirtschaftswert 51.

Zahlungsbereitschaft 239, 243; vgl.
auch Liquidität, liquide Mittel.

Zahlungsunfähigkeit 385, 389.

Zugänge 72, 74.

Zuschüsse 60, 100, 126, 231; vgl
auch Nachschußverpflicbtungen.

Zusatzkapital 83, 97, 219.

Zuwachskapital vgl. Zusatzkapital.

Zuzahlungsreserven 101.

Zwangsreserven 97, 223; vgl. Re-
serven.

Zweifelhafte Forderungen 76 f.

Zweiggeschäfte 18 f., 261.

Zweimonatsbilanzen vgl. Zwischen-
bilanzen.

Zweck der Bilanzaufstellung 404.

Zwischenbilanzen 23, 257, 272, 326L

Zwischenkonto 162, 164, 176, 210.

ZßW digital 2018 DZ
        <pb n="407" />
        ﻿Image Engineering Scan Reference Chart TE263 Serial No. _



o

O

DD

&gt;

-&gt;l

O

00

CB

00

&gt;

00

Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.

iswerkes

*j» den Staat:

1909; Aus Etatmitteln beschaffte!

Zugang Etat 1910
Etat 1910 abgezahlt ...

i	bleiben .

1909 aus Betriebseinnahmen an-!
JEft.......

t aus dem Vorjahr,
resgewinn für 1910.

1 345	057,16
48	330,—
1 393	387,16
45	853,69
1 347	533,47
169	241,93
10	225,11
85	916,—

1 516 775,40
l) 96 141,11

1 612 916,51

‘e abzuführen haben, wirken nicht anders als Ab-
in bei Privatunternehmungen (S. 66 ff.). Sie ver-
en abzufühlenden Gewinn, die Barmittel bleiben im
ir Abschreibungen dem Betriebe erhalten. Unter-
, so hat der Staat bei Untergang des Vermögens-
J den allgemeinen Einnahmen die Ersatzanschaffungen
;en und bereitzustellen. Zweckmäßig wird ein den
ngsbeträgen entsprechender Betrag in Effekten oder
n angelegt, so daß dem Betriebe aus eigenen Be-
in für Ersatzanschaffungen Gelder zur Verfügung
116).

uidcrer Staatsbetrieb hat bei der Staatskasse einen
idit von 900 000 M. jährlich und will den unver-
Restkredit bilanzmäßig darstellen. Angenommen, es
000 M. verbraucht;

Bilanz

i|oen bei der Kasse 239 000 | Betriebskredit........ 900 000

Itat eines Gemeindebetriebes will den hohen Rein-
traßenbahn) verschleiern, sei es, um das Verlangen
irmäßigung nicht zu wecken, sei es wegen der Kon-

on verwendet 45 853,69 Kr. zur Schuldentilgung

23 689,68	,, zur Erweiterung der Anlagen

69 543,37 Kr. Der Rest ist gedeckt durch das
i den Schuldnern und der Staatskasse.



I
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
