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        <title>Bilanztechnik und Bilanzkritik</title>
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            <forname>Friedrich</forname>
            <surname>Leitner</surname>
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        </author>
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            <idno>1015576184</idno>
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        BILANZTECHNIK
UND  BILANZKRITIK

FRIEDRICH  LEITNER
PROFESSOR  AN  DER  HANDELS-HOCHSCHULE  BERLIN

II.  BAND
DES  GRUNDRISSES  DER  BUCHHALTUNG ­
  UND  BILANZKUNDE

SECHSTE  UND  SIEBENTE  AUFLAGE
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        I

Vorwort  zur  2.  Auflage.

V  on  den  kaufmännischen  Bilanzen  gilt  mutatis  mutandis
das  Dichterwort:
In  des  Menschen  Gesichte  steht  seine  Geschichte.  ....
Sein  innerstes  Wesen,  es  tritt  hier  ans  Licht  —
Doch  nicht  jeder  kann’s  lesen,  verstehn  jeder  nicht.
Jede  Einzelunternehmung  ist  nur  ein  größerer  oder  kleinerer,
bedeutender  oder  bedeutungsloser,  aber  doch  ein  Teil  des  Ganzen,
ein  Glied  in  dem  Räderwerk  des  auch  heute  noch  so  wenig  verstandenen ­
  Mechanismus  der  Volkswirtschaft.  Wer  die  scheinbar
wesenlosen  Zahlen  einer  Bilanz  lesen  will,  muß  das  Walten  und
Wirken  seiner  Zeit  verstehen,  unter  anderem  auch  verstehen,
zwischen  den  Zahlen  und  Zeilen  zu  lesen.  Und  wie  dem  Künstler,
dem  Chirurgen  nur  das  Handwerksmäßige  gelehrt  werden  kann,
die  Handhabung  des  Werkzeuges,  das  Werk  jedoch  von  der
Persönlichkeit  des  Schaffenden  abhängig  ist,  so  kann  auch  ein
Buch  über  Bilanzkritik  nur  eine  Lehre  vom  Handwerkszeug  sein,
d-  h.  hier  eine  Zusammenfassung  der  für  die  kritische  Würdigung
erforderlichen  bilanztechnischen,  wirtschaftlichen  und  rechtlichen
Bedingungen  und  Bestimmungen.
Das  vorliegende  Buch  ist  keine  Fibel  des  Bilanzwesens,
nicht  für  ABC-Schützen  auf  diesem  Teilgebiet  der  Privatwirtschaftslehre ­
  kaufmännischer  Betriebe  geschrieben  Die  zahlreichen
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        »
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        Literaturauswahl.

(St  =  Stuttgart,  M  —  München,  Lp  =  Leipzig;  B=  Berlin;  A  =  Auflage.)
1.  Einführung:  Außer  den  Lehibuchern  der  kaufm.  Buchhaltung  (Ab
schnitt:  Bücherabschluß):
Huher,  Wie  liest  man  eine  Bilanz?  St  1907  ff.
Hiemann,  Bilanzen,  ihre  Entstehung  und  ihr  Zusammenhang  mit  der
Materialverwaltung,  dem  Lohnwesen  und  der  Selbstkosten
berechnung.  2.  A  Lp  1912.
2.  Juristisch;
Grundlegend:  Simon,  Die  Bilanzen  der  Aktiengesellschaften  und  der
Kommanditaktiengesellschaften.  3.  A.  B  1899  (4.  A.  B  1910).
Am  ausführlichsten:  Rehm,  Die  Bilanzen  der  Aktiengesellschaften  und
Gesellschaften  m.  b.  H.,  Kommanditgesellschaften  nach  deutschem
und  österreichischem  Handels-,  Steuer-,  Verwaltungs-  und  Strafrecht. ­
  M  1903.  (2.  A  1914.)
Mit  wirtschaftlichen  Betrachtungen  durchsetzt:  Passow,  Die  Bilanzen
der  privaten  und  öffentlichen  Unternehmungen.  3.  A.  Lp  1921.
Zitiert  nach  der  1.  A.  1910.  Kurz  orientierend:  Knappe,  Die
Bilanzen  der  Aktiengesellschaf  en  vom  Standpunkte  der  Buchhaltung, ­
  Rechtswissenschaft  und  der  Steuergesetze.  2.  A.  Hannover
1909.  Bauer,  Inventur  und  Bilanz.  4.  A.  Lp  1913.
Für  Fortgeschrittene:  Fischer,  Die  Bilanzwerte,  was  sie  sind  und  was
sie  nicht  sind.  1.  und  2.  Teil:  Lp.  1905/08.  Die  Kommentare  und
Lehrbücher  zum  Handelsgesetzbuch  oder  zu  Teilgebieten  (Staub,
Lehmann,  Düringer-Hachenburg  usw.).
Die  Bewerlungsfrage  behandelt  Kovero,  Die  Bewertung  der  Vermögensgegenstände ­
  in  den  Jahresbilanzen  der  privaten  Unternehmungen.
B  1911.  (Auch  Scherber,  Bilanzen  nach  buchhalterisch-juridischen
Gesichtspunkten.  Wien  1885.)
3 -  Kaufmännisch-technisch:
Stern,  Die  kaufmännische  Bilanz.  2.  A.  Lp  1911.
Hiemann,  Bilanzen,  ihre  Entstehung  und  ihr  Zusammenhang  mit  der
Materialverwaltung,  dem  Lohnwesen  und  der  Selbstkostenberechnung. ­
  Lp  1908.  2.  A.  1912.
Reisch-Kreihig,  Bilanz  und  Steuer.  2  Bände.  Wien.  3.  A.  1914/15.
Maatz,  Die  kaufmännische  Bilanz  und  das  steuerbare  Einkommen.
&amp;lt;  6.  A.  B  1921.
Berliner,  Buchhaltungs-  und  Bilanzlehre.  5./6.  A.  Hannover  1920.
Chenaux-Repond,  Die  kaufmännische  Bilanz  und  der  Bücherabschluß.
2.  A.  St  1912.
Steiner,  Kapital  und  Bilanzen  der  Aktiengesellschaft.  Dresden  1905.
Busse,  Inventur,  Bücherabschluß  und  Bilanz.  3.  A.  St  1919.
Beigel,  Buchführung  und  Abschlüsse  der  Handelsgesellschaften  nach
Gesetz  und  Technik.  2  Teile.  Lp  1914
Schaer,  Buchhaltung  und  Bilanz.  4.  A.  B  1921.
        <pb n="5" />
        VI

LiteraturauswahL

4.  Kritisch:
Gersiner,  Bilanzanalyse.  B  1912.  5.  A.  1921.
Konrad,  Die  Bilanzrätsel;  ein  B'eitrag  zu  deren  Lösung.  2.  A.  Wehingen
o.  J.  (etwa  1911).
Lomnitz,  Die  systematische  Bearbeitung  der  Veröffentlichungen  von
Aktiengesellschaften.  Lp  1908.
Osbahr,  Die  Bilanz  vom  Standpunkt  der  Unternehmung.  2.  A.  B  1919.
Tageszeitungen  usw.:  Frankfurter  Zeitung;  Kölnische  Zeitung.
Für  Bankbilanzen  überdies  Plutus  (April-Nummern);  die
Bank;  Der  Deutsche  Ökonomist  (vgl.  die  jährlichen  Zusammenstellungen). ­

5.  Ausland;
Brauchlin,  Bilanz  nach  schweizerischem  Obligationsrecht.  Zürich  1905.
Zimmermann,  Die  Jahresbilanz  der  A.  G.  nach  deutschem  und  schweizerischem ­
  Recht.  Zürich  1912.
Li.au.ty,  Traite  des  inventaires  et  des  bilans.  Paris,  o.  J.
Verley,  Le  bilan  dans  les  societös  anonymes.  Paris  1906.
Carpenlier,  fitude  juridique  sur  le  bilan  dans  les  sociölös  par  action.
Paris  1906  (mit  Bibliographie).
Die  französische  Literatur  fast  vollständig  zitiert  bei
Reymondin,  Bibliographie  sur  la  Science  des  comptes.  Paris  1909.
Mackenzie,  The  modern  balance  sheet  and  analyse  ot  Company  finance.
London  1908.
Dicksee,  Auditing;  a  practical  manual  for  auditors.  7.  A.  London  (Gee
&amp;amp;  Co.).
6.  Revisionswesen:
Porzig,  Technik  der  Bücher-  und  Bilanzrevision.  2.  A.  St  1917.
o.  Pawel-Rammingen,  Die  Praxis  der  Brauereibücherrevision.  St  1913.
Beigel,  Lehrbuch  der  Buchführungs-  und  Bilanzrevision.  Dresden  1908.
2.  A  1914.
Moral,  Organisation  und  Reorganisation  industrieller  Betriebe.  B  1911.
Römer,  Die  Bücherrevisoren-Praxis  in  Deutschland.  B  1905.
Leiincr,  Die  Kontrolle  in  kaufm.  Unternehmungen.  2.  A.  Frankfurt
a.  M.  1920.  S.  37  —  106.
Stein,  Die  Kontrolle  der  Rechnungslegung.  B  1914.1
Gersiner,  Revisionstechnik.  B  1920.
Leischert,  Die  Duchführung  der  Verbandsrevision  im  Deutschen  Genossenschaftsverband. ­
  2.  A.  B  1921.
7.  Bilanzstatistik;
Moll,  D ; e  Rentabilität  der  Aktiengesellschaften.  Jena  1908.
Derselbe.  Das  Problem  einer  amtlichen  Statistik  der  deutschen  Aktiengesellschaften. ­
  Jena  1908.
Lomnitz  (siehe  unter  4).
Salings  Bilanz-  und  Rentabilitäts-Tabellen.  1.  Jahrgfl.,  1910/11  fl.
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        i

Inhaltsverzeichnis.

I.  Die  ordentlichen  jährlichen  Schlußbilanzcn.
Einlei  tung.
1  Abschnitt:  Inhalt  und  Form  der  Schlußbilanz  3—23
2.  „  Die  Abschlußtechnik  23—43
Die  Wertansätze  in  den  Schlußbilanzen:
3.  Abschnitt:  Die  handelsgesetzliche  Bewertung  der  Bilanzposten
!/'  I.  Im  al’gemeinen  44—55.
II.  Im  besonderen  55—63.  y
4.  „  Die  Abschreibungskonten  63—67
5.  ,,  Die  Abschreibungen  67—76
6.  „  Abschreibungen  aul  Forderungen  76—81
Das  Kapital  in  den  Schußbilanzen:
7.  Abschnitt -  Das  Kapital  im  allgemeinen  81  —  89
8.  „  Stille  Reserven  89—97
9.  „  Die  echten  offenen  Reservekapitalien  der  Aktiengesellschaften ­
  97  —  112
10.  „  Die  Anlegung  der  Reservekapitalien  112—117
Die  Ertragsbilanzen:
11.  Abschnitt:  Die  Ertragsbilanz  118—140
Exkurs  zum  11.  Abschnitt:  Die  Rentabilität..  140—144
12.  „  Die  Gewinnverteilungsgesellschaften  145—160

Offene  Handelsgesellschaft  145.
Kommanditgesellschaft  148.
Stille  Gesellschaft  150.
Gesellschaft  m.  b.  H.  151.
Akliongesell  chaft  154.
Genossenschaften  (22.  Abschnitt).
13.  „  Eifolgsregulierungsposten  160—165
14.  „  Agio  und  Disagio  der  Industrieanleihen  165—170  y
II.  Kritik  der  Schlußbilanzen.
15.  Abschnitt;  Die  Unvohständigkeit  der  Bilanz  171—178
16.  n  Bilanzdelikte  178—183
11.  „  Kontenkritik  u.  Bilanzrechnungen  183—202
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        vm

Inhaltsverzeichnis.

18.  Abschnitt:  Bilanzkritik  202—242
a)  im  allgemeinen  202.
b)  Kritik  der  Passiva  218.  %■'
c)  Bilanzkritik  im  besonderen:
1.  Kritik  des  Gläubigers  225.
2.  „  „  .  Aktionärs  228.
3.  „  anderer  Interessenten  228.
4.  „  von  Industriebilanzen  229.  X
19.  „  Die  Liquidität  (Zahlungsbereitschaft)  243—256

20.

Bankbilanzen

21.

Die  Bilanzen  der  Hypothekenbanken

282  300

22.

Genossenschaftsbilanzen
A.  Kreditgenossenschaften  306.
E.  Baugenossenschaften  308.
C.  Konsumvereine  309.

.  301  314

23.

Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe
III.  Außerordentliche  Bilanzen.

..  314-326

24.  Abschnitt:  Zwischenbilanzen

25.

Gründungsbilanzen
I.  Einzelunternehmung  333.
II.  Offene  Handelsgesellschaft  336.
III.  Kommanditgesellschaften  340.
IV.  Aktiengesellschaften  341.
V.  Gesellschaft  m.  b.  H.  349.
VI.  Berggewerkschaften  356.

26.

Liquidationsbilanzen
a)  Offene  Handelsgesellschaft  357.

b)  Aktiengesellschaft  359.

27.

Fusionsbilanzen

.  372  383

28.

Konkursbilanzen

Anhang:

Neuzeitliche  Bilanzfragen;

I.  Der  Zweck  der  Bilanzaufstellung

.  404  407

II.  Geldentwertung  und  Wertschwankungen  .

.  407-414

III.  Steuerrecht  und  Bilanz.

.  415—417

Sachregister.

Abkürzungen;

.  418-424

B  =  Bilanz  (im  Sinne  des  §  39  HGB.).
Band  I  =  Band  I  dieses  Buches:  Die  doppelte  kaufmännische  Buchhaltung,,
5.  Aun.,  1921.
BGB  =  Bürgerliches  Gesetzbuch.
HGB.  =  Handelsgesetzbuch.
KO.  =  Konkursordnung.
Privatwi  rlschaflslehre  =  Leitner.  Privatwirtschaftsichre  der  Unternehmung,
3.  Aull.  Berlin  1921.
        <pb n="8" />
        I.  Einleitung.
1.  Abschnitt.
Inhalt  und  Form  der  Schlußbilanz.
Die  Volkswirtschaftslehre  verbindet  mit  dem  privatwirtschaftlichen ­
  bzw.  -rechtlichen  Grundwort  „Bilanz“  ein  verkehrswirtschaftliches ­
  Bestimmungswort:  Forderungs-,  Zahlungs-,
Handelsbilanz.  Diese  sozialwirtschaftlichen  Begriffe  und  die
kaufmännischen  Bilanzen  zeigen  eine  äußerliche  Übereinstimmung: ­
  in  jeder  Bilanz  handelt  es  sich  um  eine  Aufstellung  wirtschaftlich ­
  positiver  und  negativer  Zahlengrößen,  um  eine  Berechnung ­
  bestimmten  Inhalts  und  mit  bestimmtem  Endzweck.
Die  im  HGB.  und  in  Sondergesetzen  vorgeschriebenen  Bilanzen ­
  sollen  den  Wert  des  Vermögens  und  die  Gesamtheit  der
Schulden  einer  privatrechtlichen  Einzelwirtschaft  unter  Berücksichtigung ­
  aller  den  Sonderzweck  bestimmenden  Bewertungscinflüsso
  ziffermäßig  darstellen:  in  der  Gründungsbilanz  die
Anschaffungskosten  der  Vermögensteile,  in  der  Schlußbilanz
den  Wert  der  Vermögensgegenstände  für  den  Bilanztag  unter
der  Voraussetzung  ungestörter  und  unveränderter  Weiterführung ­
  der  Unternehmung;  in  der  Liquidations-  bzw.  Konkurseröffnungsbilanz ­
  den  Veräußerungswert  unter  Berücksichtigung ­
  der  Auflösung  usf.  Zu  den  gesetzlich  notwendig  zu  beachtenden ­
  Berechnungsfaktoren  treten  noch  subjektiv-privatwirtschaftliche
  Erwägungen  verschiedener  Art,  die  die  Zahlenbilder ­
  verändern,  schönen,  färben.
Der  jeweils  gewollte  Endzweck  der  Bilanz  kaufmännische!
Unternehmungen  kann  stets  nur  auf  dem  Umwege  über  der

■j|(

itt
        <pb n="9" />
        4

Inhalt  und  Form  der  B.

Feststellung  des  Vermögens  und  der  Schulden  erreicht  werden.
In  der  jährlichen  Schlußbilanz  werden  neben  Vermögen  und
Schulden  regelmäßig  noch  berechnet:  das  Kapital  und  der
Erfolg  eines  Wirtschaftsjahres.
Die  Inventarbilanz  des  Gesetzes  (§  39 1  HGB.)  gibt  unabhängig ­
  von  anderen  Büchern  eine  Übersicht  über  das  Verhältnis
des  Vermögens  und  der  Schulden;  sie  ist  eine  summarische
Zusammenstellung  der  Vermögensteile  und  der  Schulden  1 ),  im
kaufmännischen  Sprachgebrauch  eine  summarische  Zusammenund
  Gegenüberstellung  der  Aktiva  und  Passiva  1  2 )  für  einen  bestimmten ­
  Tag.  Grundlagen  für  das  Inventar  3 )  sind  die  Inventur, ­
  die  Inventarbücher,  Bestandsbücher  oder  Skontren  (wie
-  Debitoren-  Kreditorenbuch,  die  Lagerbücher,  Wechsel-  und
Effektenbücher).  Konten,  besonders  die  kollektiven  Konten
(Bd.  I  Sachregister),  im  System  der  doppelten  Buchführung
dienen  zur  Kontrolle  der  Bestandsbücher,  soweit  dem  zusammenfassenden ­
  Konto  ein  zerlegendes  Bestandsbuch  beigegeben  ist
(Debitorenkonto  ergänzt  durch  das  Debitorenbuch,  Wechselkonto ­
  ergänzt  durch  das  Wechselbuch  usw.).  Die  Inventur
ermittelt  die  tatsächlichen,  die  Istbestände,  wo  eine  Kontrolle
der  buchmäßigen  Sollbestände  erforderlich  wird  oder  die  Bestandsbücher ­
  versagen  4 ).
Danach  ist  1.  das  Inventar  a)  ein  gesetzliches  Erfordernis

1 )  ...  s’il  veut  tirer  de  cet  inventaire  un  apenvu  sorumaire,  il  obtient
ce  qu’on  appelle  un  bilan.  (Verley,  Le  bilan  dans  les  sociötös  anonymes,
Paris  1906,  pag.  11.)  Bilan  rösumant  l’inventaire  (fränz.  Gesetz  vom
24.  7.  1867).  Zur  französischen  Literatur  vgl.  noch  Carpentier,  Etüde  juridiquesur
  lebilan  dans  lessociötösparaction.  Parisl906  (mit  Bibliographie).
LiauUy,  Traitö  des  inventaires  et  des  bilans.  Paris  o.  J.  Eine  Zusammenstellung ­
  der  Buchhaltungsliteratur  überhaupt  bei  Reymondin,  Bibliographie
sur  la  Science  des  comptes,  Paris  1909.
*)  RO.  vom  27.  3.  1900,  zitiert  in  der  Zeitschrift  f.  Aktienwesen  VII,
Nr.  2,  S.  43.
3 )  inventarium,  von  invenire  =  auffmden,  vorflnden.  Wegen  der
Etymologie  des  Wortes  „Bilanz“  vgl.  Passoiv,  a.  a.  O.  S.  2,  Anmerkung.
4 )  Vgl.  Gr  ull,  Die  Inventur.  Aufnahmetechnik,  Bewertung  und  Kontrolle. ­
  Berlin  1911.  Servals,  Balances,  opörations  d’inventaire,  bilan
Paris  1904.  Der  Bestand  kann  durch  Inventur  (Bestandsaufnahme)  ermittelt ­
  oder  durch  Fortschreibung  der  Zu-  und  Abgänge  vom  Anfangsbestand ­
  berechnet  werden  (Soll-Bestand).
        <pb n="10" />
        Inhalt  and  Form  der  B.

5

und  die  Grundlage  für  die  Abschlußbilanz  innerhalb  eines  jeden
Systems  kaufmännischer  Buchführung,  b)  im  System  der  einfachen ­
  Buchführung  die  wichtigste  und  einzige  Ergebnisrechnung,
  eine  Zusammenfassung  der  aktiven  und  passiven  Bestände, ­
  c)  im  System  der  doppelten  Buchhaltung  ein  Kontrollmittel
  für  die  reinen  Bestandskonten;
2.  die  Inventur  {—  die  Aufnahme  des  Inventars,  §  39  HGB.)
notwendig  zur  Kontrolle  der  Bestandsbücher,  zum  Abschluß
einiger  Bestandskonten,  zum  Abschluß  aller  Bestandserfolgskonten ­
  und  einiger  Erfolgskonten  (transitorische  und  antizipierende ­
  Posten).
Jeder  Kaufmann i )  ist  verpflichtet,  seine  Vermögensteile
und  Schulden  genau  aufzuzeichnen  2 ),  dabei  den  Wert  der  einzelnen ­
  Vermögensgegenstiände,  selbstverständlich  auch  der  Schulden, ­
  anzugeben  (Inventar,  §  39  HGB.),  und  einen  das  Verhältnis
zwischen  Vermögen  und  Schulden  darstellenden  Abschluß  zu
machen  (Bilanz)  3 ).
Der  allgemeine  rechtliche  Inhalt  der  Bilanz  ist  damit  gegeben;
jede  Bilanz  hat  Vermögen,  Schulden  und  das  Verhältnis  zwischen
beiden  darzustellen.  Sie  kann  nicht  aus  einer  bloßen  Zusammenstellung ­
  bestehen.  Mindestens  muß  summarisch  angegeben
werden,  durch  welche  Vermögensgegenstände  die  Aktiva  und
durch  welche  Ein^elposten  die  Passiva  gebildet  worden  sind.
Die  bloße  Gegenüberstellung  des  Gesamtbetrages  der  Aktiva
und  des  Gesamtbetrages  der  Passiva  mit  Einstellung  des  Saldos

!)  d.h.  jeder  private  Vollkaufmann.  Nicht  jede  Erwerbsunternehmung
*®t  bilanzpflichtig;  vgl.  §§  3,  4,  42  HGB.
»)  Die  einfache  Buchführung  kennt  kein  anderes  Kontrollmittel  dar
Vollständigkeit  in  der  Aufzählung  der  Vermögensteile  wie  die  Durcharbeitung ­
  der  ganzen  Buchführung.  Die  doppelte  Buchführung  bietet
größere  Gewähr,  ist  aber  auch  nicht  absolut  zuverlässig;  aus  steuertechnischen ­
  und  anderen  Gründen  können  Vermögensteile  unterschlagen  werden,
z -  B.  durch  Verbuchung  von  AnschalTungskosten  für  Anlagevermögen  auf
Betriebskosten.
*)  Die  auf  Buchführung  und  Bilanzen  sich  beziehenden  gesetzlichen
Vorschriften  sind  zusammengestellt  bei  Knappe,  Bilanzen,  2.  Aull.  Berlin
*909,  s.  1—22.  Betzinger,  Wie  der  Kaufmann  Bücher  führen  muß.  Leipzig
(O-  j.),  S.  1—23.  Fischer,  Buchführung  u.  Bilanzaufstellung  nach  Handelsre
 °ht.  Leipzig  1913.
        <pb n="11" />
        6

Inhalt  und  Form  der  B.

ist  völlig  ungeeignet,  ein  klares  Bild  vom  Vermögensstande  und
seiner  Zusammensetzung  zu  geben.
Für  Gesellschaftsunternehmungen  sind  überdies  Sonder
bestimmungen  maßgebend.  So  muß  die  Bilanz  einer  Aktiengesellschaft ­
  (§  261,  Ziff.  5,  6  HGB.)  auf  der  Passivseite  angeben:
den  Betrag  des  Grundkapitals  und  eines  jeden  Reservefonds,  am
Schluß  der  Bilanz  den  aus  der  Vergleichung  sämtlicher  Aktiva
und  sämtlicher  Passiva  sich  ergebenden  Gewinn  oder  Verlust
(Unterbilanz,  §  329  HGB.).  Sie  kann  auch  einen  der  Abnutzung
des  Anlagevermögens  gieichkommenden  Erneuerungsfonds  auf
der  Passivseite  enthalten  (§  261,  Ziff.  3).  Für  die  G.  m.  b.  H.
bestehen  dem  Aktienrecht  ähnliche  Vorschriften  für  den  Inhalt
der  Bilanz  (§  42;  Stammkapital  nach  den  Bestimmungen  des
Gesellschaftsvertrages,  Reserven  und  Erneuerungsfonds,  Gewinn
oder  Verlust);  dann  sind  noch  nichteingezahlte  Nachschüsse  auf
beiden  Seiten  der  Bilanz  ersichtlich  zu  machen,  eingezahlte
Nachschüsse  unter  die  Passiva  aufzunehmen,  soweit  nicht  die
Verwendung  eine  Abschreibung  der  betreffenden  Passivposten
begründet.
Die  Inventarbilanz,  die  wir  kurzweg  als  „Bilanz“  (die  B.)
bezeichnen  werden,  kann  als  Kapital-  oder  als  Erfolgsermittlungsbilanz ­
  aufgestellt  werden.  Ein  paar  schematische  Beispiele
sollen  zunächst  den  formalen  Unterschied  klarlegen.
ou  Die  B.  als  Kapitalermittlungsbilanz.

Aktiva

Schulden

Kapital

Ergebnis  der  Vergleichung

1.  Jahr
2.  „

100
80

70
60

30
20

&amp;gt;  Kapitalvermindenmg  10

3-  „

120

85

35

&amp;gt;  Kapitalzuwachs  +  15

Diese  Bilanzen  stellen  Vermögen  und  Schulden  sowie  deren
Wertunterschied  dar.  Der  Kapitalzuwachs  oder  die  Kapitalverminderung ­
  des  Bilanzjahres  ist  nicht  unmittelbar  zu  ersehen,
kann  aber  durch  Vergleichung  berechnet  werden  (letzte  Spalte).
ß.  Die  B.  als  Erfolgsermittlungsbilanz.  Die  ursprüngliche
Kapitaleinlage  (Grund-,  Stammkapital)  muß  in  der  B.  unver-
        <pb n="12" />
        Aktiva

Inhalt  und  Form  der  B.
Bilanz

jff  H
If  Kiel  H
Passiva

Vermögen

100

Schulden

...

(Grund-)Kapital  ..

&amp;gt;.  i  30

2.

Jahr.

Vermögen

80

Schulden

60

Verlust  .

10

(Grund-)Kapital  .

30

3.  Jahr.

Vermögen

120

Schulden

85

Verlustvortrag  ....

10

(Grund-)Kapital  ..

30

Reingewinn

15

ändert  bleiben.  Kapitalzuwachs  oder  -Verminderung,  Erfolg
oder  Mißerfolg  sind  unmittelbar  ersichtlich  x )  gemacht.
Ob  der  Kapitalzuwachs  ==  Reingewinn  und  die  Kapitalminderung
  =  Reinverlust  ist,  hängt  von  der  Rechtsform  der
Unternehmung  ab.  Bei  Einzelkaufleuten  und  den  Personalgesellschaften ­
  des  Handelsrechts  sind  die  Privatentnahmen  zu
berücksichtigen:  Kapitalzuwachs  und  Entnahmen  =  Reingewinn;
Kapitalminderung  abzüglich  Entnahmen  =  Reingewinn  bzw.
Reinverlust  (Bd.  I,  S.  30,  104ft.  und  Abschnitt  11  dieses
Buches).
Beiden  Bilanzformen  fehlt  eine  Analyse  des  Erfolges.  Kapitalgesellschaften ­
  des  HOB.  (Aktien-  und  Kommanditaktiengesellschaften),
  G.  m.  b.  H.  und  Genossenschaften  müssen  eine
Erfolgsermittelungsbilanz  aufstellen,  Einzelkaufleute  und  die
handelsrechtlichen  Personalgesellschaften  können  die  eine  oder
die  andere  Form  wählen.
Auch  die  Bewertung  der  Vermögensteile  beeinflußt  den
Charakter  der  B.  Eine  Vermögensbilanz  muß  den  wahren  Wert
angeben,  beispielsweise  die  Verkaufswerte  und  den  nichtrealisierten
  Wertzuwachs  des  Immobiliarvermögens,  eine  Vermögens-*)

  Vgl.  auch  Abschnitt  2,  wo  durch  A’efce/trechnung  in  der  Vermögensbilanz ­
  der  Erfolg  ersichtlich  gemacht  ist.
        <pb n="13" />
        8

Inhalt  und  Form  der  B.

Verteilungsbilanz  die  Versilberungswerte  berücksichtigen.  Eine
Erfolgsermittlungs-  und  Erfolgsverteilungsbilanz  wird  die  rein
buchmäßigen  Bewertungsgewinne  nicht  darstellen  dürfen.
Vielfach  wird  von  Aktiengesellschaften  der  Generalversammlung ­
  eine  sehr  eingehende  B.  vorgelegt,  während  zum  Zwecke
der  Veröffentlichung  im  Interesse  der  Vermeidung  zu  hoher  Insertionskosten ­
  eine  Kürzung  vorgenommen  wird,  indem  eine
Anzahl  Unterposten  gestrichen  und  nur  die  Hauptposten  in  der
B.  dargeslellt  werden  x ).  Nur  die  wichtigsten  Posten  der  B.
und  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  werden  in  der  Bilanzveröffentlichung ­
  getrennt,  minder  wichtige  in  Sammelposten  vereinigt. ­
  Wenn  man  bedenkt,  daß  die  Bilanzvorlage  bei  sehr
vielen  Aktiengesellschaften  nur  ein  farbloser  Abguß  der  viel
ausführlicheren  internen  B.  ist,  wie  sie  sich  auf  Grund  der  spezialisierenden ­
  Buchführung  ergibt,  so  kann  man  häufig  von  drei
Bilanzen  sprechen,  über  die  eine  Aktiengesellschaft  verfügt:  die
interne  ausführliche  B.  mit  allen  Einzelheiten,  die  verschleierte
Zusammenstellung  als  Bilanzvorlage  an  die  Generalversammlung,
die  fast  alle  Gesellschaften  im  Hinblick  auf  §  263 2  HGB.  in  Verbindung ­
  mit  dem  Geschäftsbericht  des  Vorstandes  und  den  Bemerkungen ­
  des  Aufsichtsrats  durch  Druck  vervielfältigen  lassen,
endlich  die  im  Reichsanzeiger  und  anderen  Zeitungen  zu  veröffentlichende ­
  B.  (§  265  HGB.).  Die  Berechnung  des  steuerbaren
Einkommens  stützt  sich  auf  eine  besonders  aufzumachende  Ertragsbilanz. ­
  Die  meisten  Aktiengesellschaften  veröffentlichen
die  mit  dem  verteilungsfähigen  Reingewinn  abschließende  B.,
andere  mit  dem  Gewinnverteilungsvorschlag  in  der  Vermögensbilanz ­
  oder  in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  vor  der  Hauptspalte, ­
  andere  wiederum  eine  B.  nach  der  Gewinnverteilung,  die
also  mit  dem  Gewinnvortrag  schließt,  unter  den  Passiven  die
Tantiemen,  Dividenden  und  sonstigen  Auszahlungsbeträge  anführt ­
  (sog.  TVeWobilanz,  gereinigte  B.).  Einige  wenige  Aktiengesellschaften ­
  veröffentlichen  eine  B.  vor  der  Gewinnverteilung ­
  und  eine  Nettobilanz  im  angegebenen  Sinne  (vgl.  Ertragsbilanz). ­


*)  Eine  gesetzlich  erlaubte  Zusammenfassung  der  Bilanz;  vgl  di®
Denkschrift  zum  Entwurf  ...  Berlin  1897,  S.  160.
        <pb n="14" />
        Inhalt  and  Form  der  B.

9

Beispiel  für  eine  Nettobilanz  (unter  Weglassung  der  Aktiva).
Netto-Bilanz
auf  Grund  der  Beschlüsse  der  ordentlichen  Generalversammlung.

Passiva.

M
5  000  000

3,

3  081  546

78

158  037

89

Gesetzl.  Reservefonds  -^2  011  400,21
Besonderer  Reservefonds  ,,  270  000,
Dividenden-Ergänzungs-Fonds  ••••  &amp;gt;,  360  000,

2  641  400

21

Unterstützungsfonds  für  Beamte  und  Arbeiter  (einschl.Zinsen)

149  074
482  523

54
53

Ponds  für  Wohlfahrts-Einrichtungen  (einschl.  Zinsen)  ....

152  561
1  500  000

97

500  000

20  000

—

573  600

—

367  562

22

14  626  307  !

14

Gewinn-  und  Verlust-Konto  um  31.  Oktober  1919.

Soll.

M
1  046  509

3,
05

876  140

87

30  000

—

1  500  000

—

573  600

-t-100

  000

—

40  000

—

250  000

—

10  000

—

Tanliömefreier  Gewinnvorlrag*

367  562

14

4793  812

14

Haben.

M
240  092

Ä
22

Waren-Konto,  Gewinn  nach  Abzug  der  Fabrikations-Unkosten, ­
  einschließl.  Resultate  der  Filialen  u.  Beteiligunger

4  553  719

92

4  793  812

14

*)  Die  mit  *  bezeichnten  Posten  sind  »erteilter  Reingewinn  (gleich
2  871162,22  Jl)
        <pb n="15" />
        Inhalt  und  Form  der  B.

l )  Über  die  Vereinheitlichung  der  Bilanzaufstellungen  vgl.  lAautey,
L’unification  des  bilans  des  soci6t6s  par  actions.  5.  6d.  Paris  o.  J.;  Neijmarck.
  Du  meilleur  mode  ä  indiquer  au  point  de  vue  statistique  international
pour  la  confection  des  bilans  des  sociätäs  anonymes.  Berlin  1903.  Beide
Autoren  im  Bulletin  de  l’Institut  international  de  Statistique.  Berlin  1904.
Fwagi,  Du  bilan  des  sociätös  par  actions.  (Etüde  äconomique,  comptable,
flnanciere  et  juridique.)  Paris  1906.  S.  911!.;  Moll,  Rentabilität  der
Aktiengesellschaften.  Jena  1908.

Die  traditionelle  Kontenform  der  B.,  die  gesetzlich  ebensowenig ­
  vorgeschrieben  ist  wie  die  innere  Gliederung  der  B.,  schließt
manche  Unklarheiten  in  sich.  Sie  bedingt  die  Einsetzung  eines
aktiven  Überschusses  auf  die  Passivseite  und  umgekehrt.  Sie
läßt  beispielsweise  bei  Aktienbilanzen  weder  den  Betrag  des
Reinvermögens  noch  jenen  der  Schulden  unmittelbar  in  einer
Summe  erkennen.  Für  Kapitalgesellschaften  besteht  überdies
die  zwingende  Vorschrift,  das  Reinvermögen  bilanzmäßig  in
einzelne  Teile  zu  zerlegen:  Grund-  oder  Stammkapital,  Reservekapitalien ­
  und  Reingewinn  oder  Unterbilanz.
Die  Anordnung  x )  der  Aktiva  und  der  Schulden  ist  eine  willkürliche, ­
  wechselt  mitunter  in  der  B.  derselben  Unternehmung
in  kürzeren  Zwischenräumen  absichtlich,  um  die  Vergleichung
der  Bilanzergebnisse  zu  erschweren.  Sie  unterliegt  keinen  Vorschriften ­
  „ordnungsmäßiger  Buchführung“.  Es  wechseln  Bilanzen ­
  in  voller  Durchsichtigkeit  und  weitgehender  Spezialisierung ­
  mit  Bilanzen,  die  ein  paar  Zahlen  darstellen,  der  Not
d.  h.  dem  Gesetze  gehorchend,  nicht  dem  eigenen  Triebe.  Für
Einzelfälle  hat  der  Gesetzgeber  Zwangsformulare  erlassen,  die
neben  dem  obligatorischen  Inhalt  gleichzeitig  die  Reihenfolge
angeben,  z.  B.  für  die  B.  der  Notenbanken,  für  die  dem  Aufsichtsamt ­
  unterstellten  Versicherungsgesellschaften;  auch  für
Hypothekenbanken  ist  teilweise  der  Inhalt  vorgeschrieben.  Seit
1909  bzw.  1912  veröffentlicht  eine  größere  Zahl  deutscher  Kreditbanken ­
  Zwischenbilanzen  nach  einem  einheitlichen  Schema.

Eine  natürliche  Anordnung  der  Passiva  erleichtert  die  Bilanzkritik ­
  außerordentlich.  Dem  gewohnheitsmäßig  an  die  Spitze
gestellten  Grund-  oder  Stammkapital  sollen  die  Reserven  folgen
—  bei  Genossenschaften:  Geschäftsguthaben,  Reservefonds,  Betriebsrücklage, ­
  Sicherungseinlagen  der  Genossen  —  etwa  in  einer
        <pb n="16" />
        Inhalt  und  Form  der  B.

11

Vorspalte  spezialisiert  und  in  der  Hauptspalte  aufaddiert,  dann
die  Bewertungskorrekturen  für  Aktiva  (Abschreibungskonten),
die  echten  Schulden  und  schließlich  der  Reingewinn.  Vgl.  die
folgende  B.  einer  Kommandit-Aktiengesellschaft.

Debet.

M

3,

Credit.

JC

3t

Immobilien-  u.Mobilien

7  692  995

91

Aktien-Kapital-Konto  .

7  900  000

Assekuranz

18  375

65

P.  Rd.  Ed.  Stöhr  Kapi-Kassa



155  203

05

tal-Konto

100  000

Wechsel

393  852

53

H.  Keil  Darlehn-Konto

100  000

—

Effekten

8  488  819

59

Kontokorrent  der  pers.

Debitoren

4  761  022

79

halt.  Gesellschafter

279  770

17

Garn-  (Fabrikations-)

Reservefonds-Konto.,.

2  525  000

—

Bestände

4  326  243

80

Spezial-Reservefonds-Konto



250  000

Pensions-  und  Unterstützungs-Konto

  ..

278  969

—

Verantwortl.  Kapital  ..

11  433  739

17

Schuldverschreibungen

901  000

—

Amort.-Hypotheken  ..

2  375  000

—■

Tratten

2  167  937

50

Einlage-Konto  d.B.u.A.

987  877

06

Kreditoren

7  728  899

59

Dividenden

242  060

—

25  836  513

32

25  836  513

32

Die  Benennung  der  Posten  gleichen  Inhalts  ist  in  den  Bilanzen ­
  verschieden  und  erschwert  ihre  Beurteilung;  auch  können
Posten  gleicher  Benennung  durchaus  verschiedenen  Inhalts  sein.
So  kann  z.  B.  der  Delkredere-Fonds  ein  Wertberichtigungskonto
lür  die  mit  ihrem  Nennwert  eingestellten  Buchforderungen  sein,
oder  eine  Gewinnrücklage  zur  Deckung  etwaiger  zukünftiger
Verluste  an  vollwertigen  Forderungen,  endlich  auch  eine  echte
Schuld  für  übernommene  Garantien  bestimmter  Art.  Der  Eroeuerungsfonds
  kann  Abschreibungskonto  oder  Gewinnrücklage
oder  beides  sein.  Durch  die  unklare  Bezeichnung  eines  Bilanzpostens ­
  bleibt  es  oft  zweifelhaft,  welche  Bedeutung  den  Bilanzzahlen ­
  zukommt.
Die  Bilanzgleichung;  Aktiva  =  Passiva  verlangt  für  die
Kritik  eine  Auflösung  in  eine  andere  Form:  Aktiva  abzüglich
        <pb n="17" />
        Inhalt  und  Form  der  B.

12

Schulden  =  eigenes  Kapital  (Reinvermögen);  für  Kapitalgeseil
schäften:

Aktiva
—  Wertberichtigungspost.

285  Mill.  Grundkapital

90  Mül
15
6  „

-f  Reserven

{  +  Reingewinn
-r  Reinverlust

(§  261  •)
Wert  der  Aktiva  .
Abzüglich  Schulden

«  „  j  +

268  Mill.

Reinvermögen  ..  111  Mill

bleibt  Reinvermögen  111  Mill.
Beide  Darstellungsformen  zeigen  auch  die  beiden  Berechnungsmöglichkeiten ­
  für  das  eigene  Kapital  der  Kapitalgesellschaften. ­
  Links  wird  das  Reinvermögen  mittelbar  durch  Subtraktion ­
  der  Schulden  von  den  Aktiven,  rechts  unmittelbar
durch  Addition  der  Reinvermögensteile  berechnet.
Das  Reinvermögen  hat  den  Charakter  einer  Saldogröße,  einer
Differenzgröße.  Es  bildet  den  ideellen  Anteil,  den  „freien“  Teil
der  Aktiva  im  Gegensatz  zu  dem  durch  die  Schulden  gebundenen
Teil  des  Gesamtvermögens.  Ist  die  Unveränderlichkeit  des  Reinvermögens ­
  oder  eines  seiner  Teile  (des  Stamm-,  des  Grundkapitals) ­
  vorgeschrieben,  wie  bei  Kapitalgesellschaften,  mitunter
auch  durch  Vertrag  bei  Personalgesellschaften,  so  ergibt  sich,
daß  jede  Erhöhung  oder  Verminderung  des  Rcinvermögens  bilanzmäßig ­
  in  Erscheinung  treten  muß,  ein  Reingewinn  als  Reinvermögensergänzung ­
  auf  der  Passivseite,  ein  Reinverlust  als
Wertberichtigungsposten  des  Reinvermögens  auf  der  Aktivseite.
Aus  dem  Saldocharakter  des  Reinvermögens  ist  zu  folgern,  daß
die  „Deckung“  einer  Unterbilanz  durch  Entnahmen  aus  einem
Zusatzkapital,  also  einem  Teil  des  bilanzmäßigen  Reinvermögens
oder  durch  Herabsetzung  des  Stamm-  oder  Grundkapitals  nur
eine  Rechnungsoperation  sein  kann,  eine  Umbuchung  von  einem
auf  ein  anderes  Konto,  die  die  Wertverminderung  auch  bilanzmäßig ­
  durch  Abschreiben  des  Minderungsbetrages  vom  Reinvermögen ­
  zum  Ausdruck  bringt.
Bilanzpassiva  und  Schulden  sind  ebensowenig  identisch  wie
Aktiva  und  Vermögen  oder  Eigentum  x ).  Auf  der  Passivseite
J )  Besonders  deutlich  bei  den  Aktienvereinen;  Der  Überschuß  dw
Aktiva  über  die  Schulden  ist  Reinvermögen,  jener  der  Aktiva  über  die
Passiva  ist  Reingewinn  oder  Reinverlust.
        <pb n="18" />
        Inhalt  und  Form  der  B.

13

der  B.  stehen  Schulden  und  Reinvermögen,  doch  bilden  beide
rechtliche  und  wirtschaftliche  Gegensätze.  Die  Bilanzpassiva
sind  teils  echte  Verbindlichkeiten,  rechtlich  begründete  Ansprüche ­
  Dritter  an  die  Vermögensmasse,  teils  wirtschaftliche
Schulden  der  Unternehmung  an  den  oder  die  Inhaber  wie  Anfangs- ­
  und  Grundkapital,  Stammeinlagen,  Geschäftsguthaben  der
Genossen,  teils  Rechnungsposten,  wie  die  Erfolgsregulierungsund ­
  Wertberichtigungsposten.  Der  Reingewinn  als  Saldo  der
B.  einer  Kapitalgesellschaft  stellt  den  rechnerischen  Überschuß
der  größeren  Seite  dar,  hat  den  Charakter  der  größeren  Seite,
ist  also  selbst  aktiv  und  natürlich  kein  Passivum,  ebensowenig
wie  der  Bilanzverlust,  die  Unterbilanz,  ein  Aktivum  ist.  Bei
den  Aktienvereinen  und  ihnen  gleichgestellten  Gesellschaften
bindet  die  Gesamtsumme  der  Passiva  mit  Ausschluß  des  Reingewinns ­
  einen  gleich  hohen  Betrag  der  Aktiva;  erst  der  Überschuß ­
  ist  verteilungsfähig.
Auf  der  Aktivseite  der  B.  stehen  außer  Vermögensgegenständen ­
  und  Forderungsrechten,  außer  Sachgütern,  Rechten,
immateriellen  Gütern  noch:  der  Bilanzverlust  und  der  Betrag
einer  Überschuldung  —  beide  als  rechnungsmäßige  Ausgleichposten ­
  —;  bei  den  Personalgesellschaften  der  Passivsaldo  eines
Gesellschafters;  dann  Berichtigungsposten  für  Schulden,  z.  B.
Disagio,  und  rein  rechnungsmäßige  Aktiva  (transitorische  und
Antizipationsbuchungen).
Die  Begriffe  „Unterbilanz“  und  „Überschuldung“  sind  gesetzlich ­
  festgelegt  und  sollen  nicht,  wie  es  noch  manche  Autoren
fun,  identifiziert  werden.  Eine  Überschuldung  (§  240  HGB.:
Das  Vermögen  deckt  nicht  mehr  die  Schulden;  Denkschrift  zu
dem  Entwurf  eines  Handelsgesetzbuchs,  Berlin  1897,  S.  151/152;
§§  63,64  des  Gesetzes  betreffend  die  G.  m.  b.  H.;  §§  98,99,126,
140  des  Genossenschaftsgesetzes)  ist  vorhanden,  wenn  die  fälligen
und  die  noch  nicht  fälligen  Verbindlichkeiten  größer  sind  als  das
Vermögen.  (Zahlungsunfähigkeit  liegt  vor,  wenn  die  bereiten
Mittel  zur  Deckung  der  fälligen  Schulden  nicht  ausreichen.)
Die  Unterbilanz  (§§  329  HGB.;  Denkschrift,  S.  193)  ist
gleichbedeutend  mit  Bilanzverlust.  Sie  ist  bei  Aktienvereinen
vorhanden,  wenn  die  Passiva  größer  sind  als  die  Aktiva;  sie
entsteht,  wenn  die  Verluste  größer  sind  als  die  Gewinne  einer
        <pb n="19" />
        14

Inhalt  und  Form  der  B.

Inhalt  und  Form  der  B.

lö

Bilanzschema  einer
Aktiva  (Kapitalverwendung,  Arten  der  Vermögensteile).
I.  Anlagevermögen  (stehendes  Kapital);
1.  Unbewegliches:  a)  Grundstücke  (Fabrikterrain,  Bergwerke,
Forstbesitz  usf.);
b)  Häuser  (Fabrik-,  Verwaltungsgebäude,  Beamten- ­
  und  Arbeiterhäuser  u.  a.);
2.  Bewegliches:  Maschinen  (Arbeits-,  Kraftmaschinen),  Werkzeuge,
Modelle;  Fabrik-  und  Bureau-Inventar;  Fuhrwerk  u.  ä.
3.  Betriebsanlagen:  Haupt-  und  Hilfsbetriebe,  z.  B.  Kraftanlage,
Hochöfen,  Wasser-  und  Gaswerk,  Schwebebahnen,  Versuchsanlagen ­
  usf.
4.  Immaterielle  Güter:  Patente,  Urheberrechte  (Verteilung  der
Erwerbskosten  auf  mehrere  Jahre).
II.  Betriebsvermögen  (umlaufendes  Kapital,  Umsatzvermögen):
A.  Vorräte  (Sachgüter):
1.  Bargeld,  Schecks  und  Reichsbank-,  Giro-,  Postscheck-Konto;

2.  fremde  Geldsorten,  Zinsscheine;
3.  Wertpapiere:  «)  im  eigenen  Besitz;
ß)  aktive  oder  Lombard-  u.  Kautions
effekten,  als  Sicherstellung  hinterlegt ­
  (nicht  verfügbar);
4.  Besitzwechsel:  «)  inländischer  Währung  (Rimessenwechsel) ­
  ;
ß)  ausländischer  Währung  (Devisen,
Cambien);
5.  Betriebsvorräle:  a)  auf  eigenem  Lager:  Rohstoffe,Haibund ­
  Ganzfabrikate,  Hilfsstoffe,  Betriebsmaterialien ­
  ;
ß)  Vorräte  auf  fremdem  Lager:  Konsignationswaren, ­
  Waren  der  Niederlagen, ­
  bei  Spediteuren  usw.;
y)  schwimmende,  rollende  Waren.
B.  Forderungen  (Ansprüche  auf  Leistungen  aus  dem  Vermögen
eines  Dritten);
1.  Ungedeckt;  «)  sichere  Buchforderungen;  Debitoren  fürWarenverkäufe;
  Guthaben  bei  Banken;  Darlehensforderungen; ­
  Forderungen  an  Tochtergesellschaften; ­

ß)  zweifelhafte,  dubiose  und  uneinbringliche
Forderungen.
2.  Sichergestellte,  durch  Depots,  Bürgschaft  usw.  gedeckte
Forderungen;  aktive  Hypotheken;  rückständige  Einzahlungen
auf  nicht  vollbezahlte  Aktien.
C.  Leistungs-,  Lieferungsansprüche:  eigene  Anzahlungen  auf
zukünftige  Warenlieferungen;
D.  Beteiligung  an  anderen  Unternehmen  (teils  Anlage-,
teils  Betriebskapital).
E.  Eventualdebitoren;  Avaldebitoren  als  Gegenposten  fh r
Eventualverbindlichkeiten  [II.  c].
III.  Rechnungsmäßige  Aktiva  (Interne  Rechnungs-  oder  Ergänzungsposten);
1.  Wertkorrekturen  für  Passivposten  (selten);
2.  Transitorische(Verlust-)  Ausgaben  undGewinn-Antizipationen
(Einnahmen)  für  Rechnung  eines  künftigen  Bilanzjahres  (Disagio,  *  V
vorausbezahlte  Versicherungen  ...).
V  Über  Bilanztypen  vergl.  Privatwirtschaftslehre,  Sachregister.

Liquide
Mittel

Aktiengesellschaft  (Industrie).
(Arten  der  Kapitalquellen,  Kapitalbeschaffung)  Passiva
iial:
1.  Grund-oder  Aktienkapital:  Stamm-und  Vorzugsaktien ­
  ;
2.  Gesetzlicher  oder  Zwangs-Reservefonds;'
3.  Statutarische  freiwillige  Reservefonds ­
  zur  Deckung  bestimmter  Verluste
(z.  B.  echter  Delkrederefonds),  oder  bestimmter ­
  Ausgaben  (Garantiefonds,  echter  I
Erneuerungs-,  Wohlfahrtsfonds  u.  a.),  oder
ohne  Zweckbeschränkung  (Spezialreserve,
Dispositionsfonds);
4.  Reingewinn,  Überschuß 1 ).

1.  Eigenes  Kapital:
ünverteilbares
gebundenes
Kapital

Verteilbares
freies
Kapital

Echte
Reservefonds, ­

Zusatzkapital, ­

Rücklagen. ­


II

Fremdes  Kapital:
a)  Geldschulden  (Verbindlichkeiten  zu  Leistungen  aus  dem  eigenen
Vermögen):
fl.  Hypothekarschulden;  Restkauf-)
&amp;lt;  gelder;  feste  Darlehen;  &amp;gt;
I  2.  Anleiheschulden  (Obligationen);  J
3.  Buchschulden,  Kreditoren  für 1
Warenlieferungen,  Bankkredite;
4.  Wechselschulden:  Akzepte  und
Tratten;  )
5.  Rückständige  Ausgaben;  Löhne,  Steuern,^
noch  nicht  bezahlte  Dividenden-  und  Zinsscheine ­
  ;
6.  Empfangene  Barkautionen  (Kautions-Krev
  ditoren) 2 ).
b)  Leistungsschulden;  Anzahlungen  der  Abnehmer  auf  noch  nicht
erfüllte  Lieferungsverträge.
c)  Eventualschulden  für  geleistete  Bürgschaften,  Avalakzepte  u.  a.
ÜI.  Rechnungsmäßige  Passiva  (Interne  Ergänzungsposten):
1.  Wertkorrekturen  für  Aktiva,  Korrektivposten,  Bewertungskonten, ­
  Wertminderungsposten,  z.  B.  Amortisationskonto,  Erneuerungskonto. ­

2.  Transitorische  Einnahmen  (Erträgnisse  und  Antizipationen
(Verlustausgaben)  für  Rechnung  eines  künftigen  Bilanzjahres.

Anlageschulden ­


Betriebsschulden ­


Langfristiges
Leihkapital
Kurzfristiges
Leihkapital

Sofort
fällig.

1 )  Infolge  gesetzlicher  Vorschriften  am  Schlüsse  der  B'
ders  anzutühren  (§  261,  Ziff.  6  HGG )-  Snargelder;  fehlende  Bin-2
 )  Überdies;  Pensionskassen,  Stiftungen,  Sparg
Zahlungen  auf  Beteiligungen.
        <pb n="20" />
        16  Inhalt  and  Form  der  B.
Unternehmung,  wenn  die  Rapitalproduktion  des  Betriebes  geringer ­
  ist  als  die  Kapitalkonsumtion,  wobei  selbstverständlich
der  Konsumtionsfonds  des  Einzelunternehmers  bzw.  der  persönlich ­
  haftenden  Gesellschafter  außer  Ansatz  bleibt.
Der  Inhalt  der  Vermögensbilanz  in  ökonomischer  Hinsicht
wurde  im  Schema  S.  14/15  gekennzeichnet;  Vermögen  (Aktiva)  =
Kapitalverwendung,  Passiva  (mit  Ausschluß  des  Reinerfolges)  =
Kapitalbeschaffung.  Im  folgenden  wird  versucht,  die  Vermögensbilanz ­
  einer  Industrie-Aktiengesellschaft  nach  ökonomischen  Gesichtspunkten ­
  zu  gliedern  ’  )  (S.  14/15).
Die  Gegenstände  des  Geschäftsvermögens  lassen  sich  in
zwei  Hauptgruppen  teilen:  1.  Betriebsvermögen  (Verbrauchs-Vermögen)
  ist  jener  Teil  des  Vermögens,  der  bestimmungsgemäß
fortlaufend  dem  Verbrauch,  dem  Wechsel  oder  der  Formveränderung
  dient.  Der  Geschäftsbetrieb  ändert  fortgesetzt  die  Zusammensetzung ­
  dieses  Teils  des  Gesamtvermögens,  zu  dem  beispielsweise ­
  gehören;  Geld,  Waren,  Rohstoffe,  Wertpapiere,
Wechsel,  Forderungen  u.  dgl.  2.  Anlagevermögen  (Gcbrauchsver-  ^
mögen),  das  bestimmungsgemäß  dem  Betriebe  dauernd  erhalten
bleibt  und  ihm  nur  durch  Benutzung  in  derselben  äußeren  Gestalt
dient.  Gegenstände  des  Anlagevermögens  sind  nicht  zur  Veräußerung ­
  bestimmt  (§  261 3  HGB.);  z.  B.  Arbeits-  und  Kraftmaschinen, ­
  Werkzeuge,  gewerbliche  Grundstücke  und  Gebäude,
Wasserkraft,  Verlagsrechte,  dauernde  Beteiligungen.  Das  Anlagevermögen ­
  vermindert  sich,  soweit  es  gegenständlich  ist,  allmählich ­
  infolge  der  Verwendung  im  Dienste  des  Betriebes  durch
Abnutzung  usw.  Das  Betriebsvermögen  soll  durch  Umsatz,  das
Anlagevermögen  durch  Arbeit  und  dauernden  Besitz  dem  Unternehmen ­
  Vorteile  bringen.  Die  Unterscheidung  zwischen  beiden
Gruppen  eines  bestimmten  Betriebes  kommt  hier  nur  für  die
Bilanzkritik  und  nur  für  den  Zeitpunkt  der  Bilanzaufstellung
in  Frage.  Vermögensgegenstände  können  ihre  Bestimmung  ändern; ­
  der  gleiche  Vermögensgegenstand  kann  für  einen  Betrieb
Anlage-,  für  einen  andern  Betriebsvermögen  sein,  wie  beispielsweise ­
  Kraftmaschinen,  die  für  ihren  Erzeuger  Betriebs-,  für
H  Vgl.  auch  Etüde  öconomique  des  bilans  (anonym).  Macon  1907
S.  13  und  Anhang.  Fuisting,  Die  preußischen  direkten  Steuern.  Band  1
7.  Aufl.,  Berlin  1907.  S.  236.  *
        <pb n="21" />
        Inhalt  und  Form  der  B.

17

Passi

ihren  Erwerber  Anlagevermögen  sind.  Aktive  Kautionseffekten
sind  dauernd  oder  vorübergehend  Anlagevermögen  usw.
Teilweise  findet  man  in  der  Bilanzpraxis  eine  dieser  theoretischen ­
  Gruppierung  ähnliche  Gliederung;  z.  B.  Deutsche
Verlagsanstalt,  Stuttgart  (1911);
A.  Aktiva.  1.  Ständige  Fonds 1 ):  Verschiedene  Betriebsanlagen, ­
  Maschinen,  Wasserkraft,  Wasserleitung,  Beleuchtungsanlagen, ­
  Verlagsrechte,  Effekten  der  Reserven  und  des  Geschäfts.
2.  Betriebsfonds:  Bargeld,  Wechsel,  Bankguthaben,  Debitoren, ­
  Warenbestände,  Papier,  Drucksachen,  Holzstoffe  usw.
B.  Passiva.  1.  Fremde  Fonds:  Aktienkapital  (!),  Obligationen, ­
  Hypotheken,  Kreditoren,  ünterstützungskasse,  Kautionskasse. ­

2.  Eigene  Fonds:  Reserven,  Unterstützungs-  und  Pensionsfonds. ­

Die  Deutsch-Luxemburger  Bergwerks-  und  Hütten-Aktiengesellschaft,
  Bochum,  gliederte  (1912)  die  Schulden  wie  folgt;
A.  Aktienkapital  (Stamm-,  Vorzugsaktien).
B.  Fundierte  Schulden:  Grundschuldbriefe,  hypothekarisch ­
  gesicherte  Obligationen,  Hypotheken.
C.  Unfundierte  Schulden:  Löhne,  Obligationszinsen,
Kreditoren,  Rückständige  Dividenden.
Dann  folgen  die  Reservefonds  und  der  Bilanzgewinn.
Unternehmungen  mit  verschiedenen  Betriebsorten  oder  Betriebszweigen ­
  können  diesem  Umstande  durch  verschiedene
Pilanzierungsmethoden  Rechnung  tragen.  In  der  einheitlichen  B.
Werden  die  Bestände  und  die  Schulden,  häufig  auch  die  Erträgnisse, ­
  gesondert  angeführt.  Eine  Eisenbahn-Aktiengesellschaft
gliedert  Vermögens-  und  Ertragsbilanz  wie  folgt:
Aktiva:
1-  Eisenbahnbetrieb  (mit  Spezialisierung  der  Bestände  wie  Bahnanlagen,
Gebäude,  Betriebsmittel  usw.).
H-  Industrielle  Betriebe  a)  Ringöfen  (Bestände  im  einzelnen,  wie  Anlagen,
Pferde,  Waren,  Materialien,  Wechsel  usw.),
b)  Steinbruch  (Einzelheiten),
c)  Zementwarenfabrik  (Einzelheiten).
l )  Betragsspalten:  Selbstkosten  bis  30./6.  1910;  Zuwachs;  Abgang;
Buchwert  am  30./6.  1911.
'■'•itner,  ßaohliaUnng  und  Bilanzknnde.  U.  6-  u.  7.  Äufi.

iva:

2
        <pb n="22" />
        18

Inhalt  und  Form  der  B.

Passiva;
I.  Eisenbahnbetrieb:  Aktienkapital,  Prioritäten,  Emeuerungsfonds,  Reserven, ­
  Vortragsposten,  Kreditoren,  Darlehen.
II.  Industrielle  Betriebe;  Vortragsposten,  Spezialreservefonds.
III.  Gewinn-  und  Verlust-Konto:  Eisenbahnbetrieb  M  •  •
Ringöfen
Steinbruch
Zementwaren  „  -  ■  ■
Ähnlich  ist  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  gegliedert.
Eine  ungarische  Kreditbank  gliedert  Warenabteilung,  Bankabteilung. ­
  Versicherungsgesellschaften  gliedern  nach  Versicherungszweigen ­
  usf.  Diese  Gliederung  der  B.  läßt  die  in  den  einzelnen ­
  Abteilungen  investierten  Kapitalien  erkennen,  die  Zusammensetzung ­
  des  Gewinns,  die  Rentabilität  der  einzelnen  Betriebsstätten. ­
  Russische  Kredit-  und  Handelsbanken  trennen
die  Bilanzergebnisse  der  Filialen  von  denen  der  Zentrale  x ).  Die
Mannesmann-Röhrenwerke,  Düsseldorf,  veröffentlichen  eine  Generalbilanz ­
  nebst  einer  Spezifikation,  die  die  aktiven  Bestände
nach  Betriebsorten  trennt.  Gemischte  Hypothekenbanken  veröffentlichen ­
  neben  der  allgemeinen  B.  und  dem  allgemeinen  Gewinn- ­
  und  Verlustkonto  Spezialbilanzen  und  besondere  Ertragsbilanzen ­
  für  die  Pfandbriefanstalt  (geteilte  Bilanzen) x ).  Die
Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  veröffentlichte  je  eine
Vermögens-  und  Ertragsbilanz  für  den  Bergbau,  für  den  Eisenbahnbetrieb, ­
  eine  zusammenfassende  Generalbilanz  und  ein
Generalgewinn-  und  -Verlustkonto.
Die  Willkür  bei  der  Aufstellung  der  Bilanz  mögen  die  Bilanzierungsmethoden
  hinsichtlich  der  Zweiggeschäfte  (Produktionsstellen, ­
  Verkaufsstellen,  Detailgeschäfte,  Niederlagen,  Zweigniederlagen, ­
  Depositenkassen,  Tochtergesellschaften)  zeigen  (vglauch
  Bd.  I,  S.  250f.  und  22.  Abschnitt).
1-  Die  Bestände  des  Zweiggeschäftes  werden  in  der  Bilanz
des  Hauptgeschäftes  überhaupt  nicht  erwähnt;  oder  aus  dem
Texte  der  Bilanzposten  ist  zwar  ersichtlich,  daß  verschiedene
Produktionsstellen  vorhanden  sind,  eine  Trennung  ist  jedoch
nicht  durchgeführt  (Fabrikanlage  in  X,  Y,  Z,  M  ).  Sie
werden  mit  jener  des  Stammhauses  vermengt,  während  die  inl

 )  Vgl.  Hypothekenbanken.  Zwischenbilanzen  (Abschnitt  22  und  25).
        <pb n="23" />
        Hirni,  ,  ^

Inhalt  und  Form  der  B.

19

lerne  Bilanz  natürlich  die  Bestände  trennt.  Es  kann  aber  auch
nur  der  Saldo  der  Filialbilanz  in  die  Bilanz  des  Stammhauses
eingestellt  werden  und  in  der  veröffentlichten  Bilanz  unter  Debitoren, ­
  Kreditoren,  Beteiligungen  und  Effektenbesitz  verschwinden, ­
  z.  B.  „Debitoren  einschließlich  der  Anlagen  der  Zweiggeschäfte“; ­
  „die  Debitoren  enthalten  unser  Guthaben  bei  den
Zweiganstalten“.
2.  In  den  Bilanzen  des  Stammhauses  sind  Zweiggeschäfte
usw.  erwähnt,  a)  Das  Vermögen  sämtlicher  Zweigniederlassungen
ist  in  einer  Summe  besonders  angeführt;  z.  B.:  „ausländische
Zentralen  im  eigenen  Betriebe  M  “;  „Konti  der  Gasanstalt,
der  Elektrizitätswerke  und  Zentralwerkstätten  M  “.  Gelegentlich ­
  wird  im  Geschäftsbericht  anstatt  in  der  Bilanz  ein
kurzer  Hinweis  eingefügt,  z.  B.;  „unsere  Betriebsmittel  an  Kasse,
Effekten  und  Waren  in  der  Filiale  X.  betragen  M  “  b)  Das
Kapital  ist  für  jede  Filiale  besonders  angegeben,  z.  B.
Aktiva:  Filiale  in  X.  M
„  „  Y.  M
Oder;  Saldi  der  Filialbilanzen  Ernst  &amp;amp;  Co.  in  New  York  M
„  „  in  Wien  M
Oder:  Kapital  und  laufende  Rechnung  der  Filiale  werden  getrennt:
Filiale  Kapitalkonto  M
„  laufende  Rechnung  M
c)  Aktiva  und  Passiva,  Anlage-  und  Betriebskapital  der
Zweigniederlassungen  werden  getrennt  (S.  18),  oder  ein  bestimmtes ­
  Aktivum  wird  entsprechend  spezifiziert,  z.  B.:

Abteilung  Exportlager

_

Exportabteilung  Passiva  ....  ....

Hamburg  Aktiva  ....
Abteilung  Glühlampen
Aktiva

.........

Abteilung  Glühlampen

Oder:  Fabrikanlagen  in  A.,  Anlagekapital  ....  M  ....
A.,  Betriebskapital  „
Oder;  Debitoren:  1.  Verkaufsstellen,  Außenstände  ...  M  ■■■■
2.  Warenforderungen  unserer  Kundschaft ­
  &amp;gt;•
d)  Es  wird  eine  Generalbilanz  veröffentlicht,  in  der  das
Vermögen  der  Filiale  als  Forderung  des  Hauptgeschäfts  erscheint,
2*
        <pb n="24" />
        20

Inhalt  und  Form  der  B.

überdies  eine  Bilanz  oder  mehrere  Spezialbilanzen  für  das  Filialvermögen.

e)  Es  werden  „geteilte“  Bilanzen  veröffentlicht,  in  denen
Aktiva  und  Passiva  oder  doch  Aktiva  und  die  wichtigsten  Passiva
in  aller  Ausführlichkeit  für  das  Stammhaus  und  die  Zweigniederlassungen ­
  bzw.  Produktionsstellen  getrennt  zur  Darstellung

1.  Beispiel:

Yermögensteile

Stammhaus

Filiale

Summe

Grundstücke
USW.

1

2.  Beispiel;
Aktiva:

I.  Produktionsort  A.:

Grundkapital  .

Grundstücke  Jß..  ..

Reserven  ....

Gebäude  „  ....

Anleihe  für  A,

USW.

,,  für  B.

II.  Produktionsort  B.;

Hypotheken  A

Grundstücke  ä....

„  B.

Gebäude  ,,  .  .

Kreditoren  A.

USW.

B.

III.  Gemeinschaftliche  Konten:

Beteiligungen  Ä.  .  .  .

USW.

3.  Beispiel:
Aktiva;
Anlagen  in  X
„  in  Y  „
Waren  in  X  „

usw.

Passiva
7777777M

kommen  (vgl.  Bankbilanzen).  Oder  man  beschränkt  sich  auf  die
Spezialisierung  der  wichtigsten  Aktiva  oder  der  für  die  Analyse
des  Filialvermögens  erforderlichen  Bestandteile.
In  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  wird  der  Ertrag  der
Filialen  usw.  nicht  gesondert  angegeben,  nach  Abzug  der  Lasten
entweder  mit  den  Erträgnissen  der  Beteiligungen  oder  des  Verkaufs ­
  zusammengeworfen  oder  die  bei  den  einzelnen  Zweiggeschäften ­
  erzielten  Einzelerträgnisse  und  die  Kosten  auf  einem
        <pb n="25" />
        Inhalt  und  Form  der  B.

21

bei  der  Zentrale  geführten  einzelnen  Konto  verrechnet.  Gelegentlich ­
  erwähnt  der  Geschäftsbericht:  ,,Die  Fabrikationsfiliale  in  L.
hat  mit  Verlust  gearbeitet“;  „die  Filiale  in  New  York  brachte
einen  bedeutend  niedrigeren  Gewinn  als  im  Vorjahr“.  Voilä  tout.
Die  Erträgnisbilanz  bringt  den  Erfolg  der  Filiale  von  dem  Ertrag
des  Stammhauses  getrennt  (z.  B.:  „Erträgnis  der  Filiale  Berlin
M  „Gewinn  der  G.  m.  b.  H.  in  U.  M  “).  Bei  jenen
Gesellschaften,  die  die  Ergebnisse  mehrerer  Filialen  zu  verrechnen ­
  haben,  kann  die  Summe  der  Erträgnisse  angeführt  oder  es
können  die  Erträgnisse  der  Einzelfüialen  getrennt  dargestellt
sein.  An  die  Stelle  von  Angaben  im  Gewinn-  und  Verlustkonto
treten  häufig  solche  im  Geschäftsbericht,  z.  B.;  „Nach  Vornahme
der  ordentlichen  Abschreibungen  und  der  Verzinsung  des  uns
vom  Stammhaus  überwiesenen  Betriebskapitals  erzielten  wir
einen  Reingewinn  von  M  ,  welchen  Betrag  wir  dem  Stammhaus ­
  überwiesen  haben“.  Manche  Unternehmungen  spezialisieren
die  Erträgnisse  vollständig  oder  nur  teilweise  durch  Anführung
einiger  Erfolgskonten  der  Filiale:  z.  B.:
Reneralunkosten  in  X  %

Abschreibungen  in  X  .
„  in  X
Überschuß  ,,  •  •
Endlich  kann  eine  besondere  Gewinn-  und  Verlustrechnung
der  Filialen  veröffentlicht  werden.
Hier  wurden  nur  die  wichtigsten  Fälle  der  Verbuchung  der
Aktiva,  der  Schulden  und  der  Erträgnisse  der  Zweiggeschäfte
usw.  erwähnt,  um  die  Vielgestaltigkeit  der  Bilanzierungsmöglichkeiten ­
  zu  zeigen.
Die  Kapitalbeteiligungen  bei  Tochtergesellschaften  bzw.  bei
anderen  Unternehmungen  werden  ebenso  verschieden  behandelt.
Zum  Teil  sind  sie  unter  den  Effcktenbcständen,  zum  Teil  als
Sonderbilanzposten  „Beteiligungen“  angeführt.  Einzelne  Beteiligungen ­
  werden  ihrem  Kapital  nach  angeführt  („Beteiligung
an  der  Fabrik  H.  &amp;amp;.  Co  400  000  M.“).  Die  über  das  Nominalkapital ­
  hinaus  zur  Verfügung  gestellten  Kredite  (und  die  Beteiligungsgewinne), ­
  die  Forderungen  an  Tochtergesellschaften
und  Gesellschaften,  bei  denen  die  Unternehmung  beteiligt  ist,

iSaldovortrag  Jl...
Fabrikationsgewinn  in  X.  ......
        <pb n="26" />
        22

Betriebsleitung.

werden  mit  der  Kapitalbeteiligung  vereinigt  dargestellt  (z.  B-,,Rigaer
  Drahtindustrie,  Grundkapital  und  laufende  Rechnung
M  “)  oder  aber  getrennt:  Unter  den  „Debitoren“  die  Forderangen ­
  an  die  Tochtergesellschaften,  unter  den  „Beteiligungen“
der  Nennwert  (Anschaffungswert)  der  Kapitaleinlage.  Für  die
Beurteilung  des  Kreditverhältnisses  zwischen  Stamm-  und  Tochtergesellschaft ­
  ist  eine  Trennung  der  Kapitaleinlage  und  der
laufenden  Kredite  unerläßlich.
Der  im  Betriebsrätegesetz  (§  72)  an  sich  neue  Begriff  „Betriebsbilanz“
  x )  ist  gesetzlich  nicht  erläutert.  Nach  der  Fassung
des  Gesetzes  ist  die  nach  handelsgesetzlichen  Vorschriften  aufzustellende ­
  Jahresbilanz  seitens  bilanzpflichtiger  Vollkaufleute
vorzulegen,  sofern  die  Unternehmung  in  der  Regel  mindestens
300  Arbeitnehmer  oder  50  Angestellte  im  Betrieb  beschäftigt.
Privatvermögen  und  Privatschulden  sind  in  der  Betriebsbilanz
wegzulassen.  Fragerecht  und  Auskunftspflicht  bestehen,  die
Auskunft  muß  sich  auf  Unterlagen  gründen  (§  2:  „Inventar,
Rohbilanz,  Konto-Korrent-Konto,  Betriebs-  und  Handlungsunkosten“), ­
  eine  Verpflichtung  zur  Vorlegung  von  Bilanzunterlagen ­
  besteht  nicht.  Die  vorzülegende  Betriebsbilanz  ist  die
Bilanz  der  Unternehmung;  insoweit  für  Teilbetriebe  Bilanzen
bestehen  (z.  B.  für  Werkbetriebe,  Depositenkassen,  Zweigfabriken,
Zweiggeschäfte;  vgl.  „geteilte“  Bilanzen)  brauchen  sie  dem
zuständigen  Betriebsrat  nicht  vorgelegt  zu  werden.
Der  Inhalt  der  Betriebs-Gewinn-  und  Verlustrechnung  ist  irn
Gesetz  gleichfalls  nicht  weiter  erläutert.  Bei  der  einfachen  Buchführung ­
  ergibt  sich  der  Reingewinn  aus  der  Vergleichung  zwischen
Anfangs-  und  Schlußkapital  einer  Rechnungsperiode  unter  Zurechnung ­
  der  Privatentnahmen  und  Abrechnung  der  Kapitaleinschüsse; ­
  insoweit  die  Unternehmung  eine  Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  aufslellen  muß  (vgl.  Abschnitt  11),  ist  die  Betriebs-Gewinn- ­
  und  Verlustrechnung  gleich  der  Gewinn-  und
Verlustrechnung  des  HGB.,  dessen  Inhalt  auch  dort  nicht  erläutert ­
  ist.  (Auch  die  Kreditbanken  veröffentlichen  nur  Zwischen-1
 )  Vgl.  meinen  Artikel  in  der  deutschen  Wirtschafts-Ztg.,  Juli  1920
(Die  Bilanzen  im  Betriebsrätegesetz);  Stier-Somlö,  Das  Gesetz  über  die
Betriebsbilanz,  2.  Aufl.,  Berlin  1921,  insbesondere  S  13  f.  über  den
Begriff  „Betrieb“.
        <pb n="27" />
        Abschlnßtechnik.

23

bilanzen  nach  einem  einheitlichen  Schema,  von  der  Schematisierung ­
  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  wurde  abgesehen;
§  27  des  Hyp.-Bank-Gesetzes  verlangt  die  getrennte  Aufführung
bestimmter  Posten  wie  Hyp.-Zinsen,  Darlehnsprovisionen,  Nebenleistungen ­
  der  Hyp.-Gläubiger,  entrichtete  Pfandbriefzinsen.)
Eine  Betriebsrechnung  über  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Betriebs ­
  ist  im  11.  Abschnitt  dargestellt.

2.  Abschnitt.
Die  Abschlußtechnik.
Wiederholend  sei  bemerkt  (vgl.  Bd.  1,  S.  115f.):
1.  Die  jProbe-  oder  Kontenhilanz  (Umsatz-,  Bruttobilanz)
und  die  Saldobilanz  sind  Einrichtungen  der  doppelten  Buchführung, ­
  von  relativem  Wert  als  Buchungsprobe,  von  größter
Bedeutung  als  Übersicht  über  die  Lage  der  Unternehmung  und
als  Ausgangspunkt  der  Vorbereitung  des  Kontenabschlusses  (vgl.
Bd.  I,  S.  88  ff.).
2.  Gesetzlich  vorgeschrieben  sind:
a)  die  Erofjnungs-,  Gründungs-,  Errichtungsbilanz
bei  Beginn  des  Handelsgewerbes  (§39  HGB.).
b)  die  jährliche  Abschlußbilanz,  im  vorliegenden
Buche  kurz  als  Bilanz  oder  Jahresbilanz  bezeichnet. ­
  (Interne  Bilanz,  Bilanzvorlage  an
die  Aktionäre,  veröffentlichte  Bilanz  der
Aktienvereine.)
c)  die  Konkurs-  und  die  Liquidationseröffnungsbilanz.

3.  Zwischenbilanzen  innerhalb  eines  Geschäftsjahres ­
  sind  gesetzlich  vorgeschrieben  (§  240
HGB.)  oder  freiwillig.  Die  freiwilligen  Zwischenbilanzen ­
  sind  entweder  regelmäßige,  wie
jene  der  Deutschen  Kreditbanken,  oder  einmalige, ­
  durch  besondere  Verhältnisse  veranlaßt,
z.  B.  Auseinandersetzung,  Aufnahme  eines  Gesellschafters. ­
  i

Ordentliche
Bilanzen

Außer-°rdentliche

Bilanzen
        <pb n="28" />
        24  Abschlnßtechnik.
4.  Die  Bilanz  ist  c)  der  Form  nach  eine  Kapitalermittlungsoder
  eine  ErfolgseTm.ittlungsbi  1  anz,  und  zwar  Bruttolnhinz  oder
Nettohilanz;  [i)  den  Grundsätzen  der  Bewertung  nach  eine  Vermögens-, ­
  eine  Vermögensverteilungs-  oder  eine  Erfolgsermittlungsbilanz.

Die  Technik  des  Bücher-  und  Kontenabschlusses  setzen  wir
als  bekannt  voraus  1 ).  Die  abschließenden  Konten,  der  Kontenabschluß ­
  im  allgemeinen,  die  Abschlußmethoden  wurden  im
Band  I,  S.  94—128  erläutert.  Es  folgt  ein  schematisiertes  Abschlußbeispiel ­
  für  eine  Einzelfirma,  d.  h.  eine  den  Kontenabschluß
vorbereitende  Tabelle  für  einfachste  Verhältnisse,  um  die  Genesis
des  Kontenabschlusses  auf  Grund  der  doppelten  Buchhaltung
noch  einmal  vorzuführen.
Durch  die  Inventur  ist  der  Wert  der  Lagervorräte,  der  Wert
der  Debitoren  und  die  Summe  der  Kreditoren  festgestellt.  Der
Soll-  (buchmäßige)  Wert  der  Forderungen  stimmt  mit  dem  Istwert ­
  (bewertet  nach  §  40  HGB.)  nicht  überein;  der  Unterschied
ist  Verlust.  Entnahmen  des  Unternehmers  sind  nicht  vorhanden.
Die  Saldobilanz  gibt  wertvolle  Anhaltspunkte  für  die  Bilanz.
Der  Saldo  eines  Kontos  (Band  I,  S.  119f.)  kann  angeben:
1.  den  rechnungsmäßigen  Bestand  an  Vermögensteilen,  an
Schulden  (z.  B.  Kasse,  Tratten,  Kreditoren)  oder  an  Kapital
(Kapital-Konten,  Reserve-Kapitalien),  a)  Der  rechnungsmäßige
Sollbestandswert  stimmt  mit  dem  Bilanzwert  der  Bestände
überein  und  wird  durch  Inventur,  Inventarium  und  Einzelaufzeichnungen ­
  kontrolliert.  Im  vorliegenden  Falle  also  durch
„Kassensturz“,  Aufzeichnung  der  noch  nicht  eingelösten  Tratten
und  der  nicht  bezahlten  Lieferanten  im  einzelnen;  die  Summe
dieser  Aufzeichnungen  (Konten-  und  Büchcrauszüge)  soll  mit
dem  Saldo  des  betr.  Hauptbuchkontos  übereinstimmen 1  2 )-b)
  Der  Buchwert  des  Bestandes  muß  mit  dem  Bilanzwert  nicht
übereinstimmen;  in  diesem  Falle  wird  der  Bilanzwert  bestimmt
a)  durch  Inventurbewertung,  d.  h.  durch  Inventarisierung  und

1 )  Eine  gute  Anleitung  gibt  Scubitz,  Doppelte  Buchführung,  3.  Aull
Leipzig  (Poeschel).
2 )  L’inventaire  intra-comptable  nach  Leautey,  Trait6  des  inventaires
et  des  bilans,  8.  105  (Paris  o.  J.),  besser  wohl  als  l’inventaire  des  comptes
zu  bezeichnen.
        <pb n="29" />
        /

Abschlußtechnik.  25
Bewertung  der  Bestände  im  einzelnen  oder  kollektiv  für  bestimmte ­
  Vermögensgruppen;  ß)  durch  Abschreibungsbewertung,
z.  B.  Anlagevermögen.
2.  Den  Gewinn  oder  den  Verlust;  dann  gehört  die  Wertdifferenz ­
  in  die  Erfolgsbilanz,  falls  nicht  bestimmte  Beträge  als
Bilanzaktivum  oder  -passivum  behandelt  werden  (vgl.  „Erfolgsregulierungsposten“ ­
  ).
3.  Der  Kontensaldo  sagt  nichts,  wenn  das  Konto  Bestände
und  Umsatzerfolge  gleichzeitig  verrechnet  (Bd.  I,  Sachregister).
Es  ist  eine  Zerlegung  des  Saldos  in  Bestandswert  und  Erfolg  mit
Zuhilfenahme  der  Inventur  x )  erforderlich  (z.  B.  Waren-,  Effektenkonto).

Die  Bilanz  des  Einzelkaufmannes  ist  der  Form  nach  in  der
Hegel  eine  Kapitalermittlungsbilanz;  der  Jahreserfolg  kann  jedoch ­
  in  der  Bilanz  durch  eine  Nebenrechnung  zum  Ausdruck
gebracht  werden,  z.  B.:

1.  Form  2.  Form

Schulden

.22

Schulden

22

Rinlage

.  50

Reinvermögen

53

Reingewinn

13

Einlage

..  50

75

63

Endvermögen

.  .  .  53

Entnahmen

10

Kapital  Zuwachs  ......

.  .  3

Gegenwärtiges  Kapital

53

+  Entnahmen

.  .  10

75

Reingewinn  &amp;gt;....

Die  Anrechnung  von  Zinsen  auf  die  Kapitaleinlage  des  Unternehmers ­
  hat  die  Bedeutung  einer  Rechnungsoperation,  die  den
Heingewinn  der  Unternehmung  spaltet  in  Besitz-  bzw.  Kapitaleinkornmen
  und  Unternehmerlohn  für  Arbeit  und  Risiko.  Z.  B.

Einlage  -  50
+  5%  Zinsen  2,5
52.5
-f-  Entnahmen  10
42.5
Restgewinn  10,5
Reinvermögen  53

M  L’inventaire  extra-comptable  nach  Leautey,  pag.  109.
        <pb n="30" />
        -  -

Äbschlußtechaik.

Abschluß-Tabeile  (elnlacbsle  V  erböltmsse).

1

2

3

4

5

6

Konten

Bestand  am
1.  Januar

*•
Umsatz-,  Verkehrs-, ­
  Konten-Bilanz


Summen
der  Spalten
1  u.  2

Saldo-Bilanz
(Roh-Bilanz)

Abschluß-Bilanz,
Bestände  am
31.  Dezember

Ertrags-Bilanz

Aktiva

Passiva

Soll

Haben

Soll

Haben

Soll

Haben

Aktiva

Schulden

Verlust

Gewann

Stammeinlage  ....
Kasse

15.000

61  500

14  400

28  435

29  400

61  500
28  435

965

61  500

965

z

Waren

40  000

—

49  800

54  550

89  800

54  550

35  250

—

40  500

—

—

5  250

Rimessen

13  000

—

29  650

36  266

42  650

36  266

6  384

—

6  000

384

__

Debitoren

6  000

43  1,00

31  200

49  100

31  200

17  900

—

17  500

—

400

—

74  000

Tratten

3  500

8  500

16  500

8  500

20  000

,

11  500

11  500

Kreditoren

9  000

34  000

38  500

34  000

47  500

—

13  500

13  500

—

—

74  000

Bank

—

56  546

32  922

56  546

32  922

23  624

—

23  624

—

Unkosten

—

—

2  435

—

2  435

—

2  435

—

—

2  435

58

Diskont

—

—

120

178

120

178

—

85

'  —

—

—

238  551

238  551

312  551

312  551

86  558

86  558

88  589

25  000

3  219

5  308

Ab  Schulden  ..

25  000

Verlust

ab....

3  219

Reinvermögen  .

63  589

Reingewinn..,

2  089

Einlage

61  500

•

.

Reingewinn  ,  ,  ,

2  089
        <pb n="31" />
        Ahschlußtechnik.

27

3.  Form
Dieselbe  Bilanz  als  Beingew’mftermittlungsbilanz  aufgestellt;

75

Schulden  .  .  .

.  22

10

Einlage  ....

..  50

85

5  %  Zinsen

2,5]

Rein-Restgewinn



10,5

gewinn

13
85

ln  einer  mit  dem  Bilanzgewinn  (3.)  abschließenden  Aufstellung ­
  (4.  Form)  würde  der  Reingewinn  (13)  um  die  Entnahmen ­
  (10)  gekürzt  werden.
An  der  Hand  eines  ausführlichen  Beispieles  des  Abschlusses
einer  Kreditgenossenschaft  sollen  die  im  1.  Bande  (S.  94  ff.)  und
hier  entwickelten  Grundsätze  noch  einmal  veranschaulicht  werden. ­
  Es  folgen;
1.  Abschlußtabellen,  S.  29  f.
2.  die  veröffentlichten  Bilanzen,  S.  31  u.  32  f.
3.  kritische  Bemerkungen  hierzu.  Der  Bücherabschluß  erstreckt ­
  sich  auf  zwei  Jahre.
4.  Hauptbuch,  S.  36  f.
5.  Gewinnverteilung:

1911

1912

Reservefonds

18  874,—

20  902,—

Dividende

153  108,24

155  500,14

Tantiemen

6  124,32

6  220,—

Gratifikationen

7  760,—

8  675,—

Unterstützungen  ....

900,—

1  000,—

Vortrag

1  976,76

13  038,11

Reingewinn

188  743,32

305  335,25

Kritische  Bemerkungen  zu  beiden
Abschlüssen.
Der  tägliche  Aassemimsatz  (Einnahme  +  Ausgabe;  300Tage)
M.  789527  bzw.  782078  M.  läßt  das  Fehlen  eines  Scheckverkehrs
deutlich  erkennen.  Das  Valuten-  und  Kupongeschäft  ist  von
minderer  Bedeutung.
        <pb n="32" />
        28

AbschlnBtechnik.

Die  durchschnittliche  Größe  eines  Wechsels  beträgt:

1911

1912

Bestand

...  M.  1442

986

Eingang

..  „  1219

967

Schlußbestand  .

..  „  986

974

Diese  Durchschnittszahlen  geben  kein  zutreffendes  Bild.  Im
Schlußhcstand  1911  waren  83  Bankakzepte  mit  M.  1  970  844
enthalten,  im  Durchschnitt  je  Stück  M.  23  745;  im  Jahre  1912
waren  es  69  Bankakzepte  mit  M.  1  938  500,  im  Durchschnitt
M.  28  094.  Bringt  man  die  Bankakzepte  von  der  Gesamtsumme
in  Abzug,  bleiben  für  die  diskontierten  Geschäftswechsel  im
Durchschnitt  M.  402  hzw.  M.  398.
Nach  den  Ergebniszahlen  auf  Zinsenkonto  sind  die  Einnahmen ­
  aus  dem  Wechseldiskont  erheblich  durch  Ausgaben  vermindert, ­
  ein  Zeichen,  daß  in  großem  Umfang  Rediskontierungen
stattgefunden  haben.  Diese  Vermutung  wird  durch  den  bedeutenden ­
  Sollumsatz  auf  Bankkonto  bestätigt,  wobei  allerdings  zu  berücksichtigen ­
  ist,  daß  auf  diesem  Konto  auch  der  Postscheckund
  der  Giroverkehr  mit  der  Reichsbank  und  der  Dresdner  Bank
verrechnet  werden.
Nach  den  Angaben  des  Geschäftsberichts-  verteilt  sich

Der  Umsatz  auf  Kontokorrent-Konto

1911

1912

auf  Konten

1  816

1  791

Eröffnet  wurde  im  Bilanzjahr

122

156

Mitgliedern  neuer  Kredit  im  Betrage  von

M

1  841  420

3  333  270

somit  im  Durchschnitt  pro  Mitglied

15  093

21  361

Der  kleinste  Kredit  war

250

340

Der  größte  Kredit  betrug

200  000

200  000

Die  Zahl  der  eröffneton  bzw.  bewilligten  Kredite ­
  betrug  insgesamt

402

413

in  einer  Gesamtsumme  von

M

5  914  457

6  946  960

im  Durchschnitt

&amp;gt;»

14712

16  820

Von  den  Ende  Dezember  vorhanden  gewesenen
Kontokorrent-Forderungen  der  Genossenschaftsmitglieder ­
  waren  gedeckt
durch  Effektendepot  33,9  %  30,7  %
„  hypothekarische  Sicherheiten.  .  40,7  %  43,4  %
„  persönliche  Bürgschaft  25,4  %  25,9  %
        <pb n="33" />
        1.  Abschlußtabelle  einer  Kreditgenossenschaft  m  .b.  H.  für  1911.

Kon  to

Anfangsbestände
{Eingangsbilanz  1.  1.  1911)

Umsätze
bis  31.  Dezember  1911

Summenbilanz
(Rohbilanz  am  31.  12.  1911)

Aktiva
M

b&amp;gt;

Passiva
M

-5,

Soll
M

A

Haben
M

-5*

Soll
M

Haben
M

Kassa

284  505

47

118  421  829

12

118  436  532

61

118  706  334

59

118  436  532

61

Kupons  und  Sorten

11  548

75

—

—

453  771

88

449  517

31

465  320

63

449  517

31

Wechsel

S  784  093

78

—

—

31  943  739

69

32  454  727

05

35  727  833

47

32  454  727

05

Effekten

1  018  536

60

—

—

1  224  151

90

980  937

60

2  242  688

50

980  937

60

Effekten-Kommission

—

—

—

—

3  793  902

32

3  793  902

32

3  793  902

32

3  793  902

32

Kontokorrent  ..  .

3  438  755

71

2  883  903

56

84  753  544

30

84  665  027

09

88  192  300

01

87  548  930

65

Banken

567  795

26

581  698

—

64  907  788

86

64  877  628

79

65  475  584

12

65  459  626

79

Vorschuß

2  917  865

69

—

—

2  238  125

58

2  284  663

76

5  155  991

27

2  284  663

76

Depositen

—

—

—

—

251  656

61

321  910

71

251  656

61

321  910

71

Darlehen

.

—

2  451  593

93

1  051  784

50

774  949

84

1  051  784

50

3  226  543

77

Spareinlagen

—

—

2  549  308

31

1  060  435

16

979  718

84

1  060  435

16

3  529  027

15

Haussparkassen

—

—

72  831

16

41  766

43

43  397

89

41  766

43

116  229

05

/  2  538  723

78

158  587

01

120  520

38

158  587

01

2  803  203

37

Geschäftsguthaben

—

\  143  959

21

Reserve

—

—

,544  000

—

—

—

2196

—

—

—

546  196

—

Spezialreserve

—

—

100  000

—

—

—

—

—

—

—

100  000

—

Ruhegehaltsreserve

—

—

100  000

—

—

—

—

—

—

100  000

—

Bearatenunterstützung

—

—

25  000

—

—

—

—

—

—

—

25  000

—

Akzept

—

—

19  256

24

133  291

60

171  866

10

133291

60

191  122

34

Zinsen

9  054

30

35  374

20

389  772

26

660  499

08

398  826

56

695  873

98

Provisionen

—

—

—

3  008

08

65  616

70

3  008

03

65  616

70

Unkosten

—

—

—

—

157  059

87

8  275

08

157  059187

8  275

08

Haus

110  000

—

—

—

—

—

—

110  000

—

—

—

Liegenschaften

14  000

—

—

—

—

—

—

14  000

—

—

—

Dividenden

—

—

92  545

14

92  545

14

—

—

92  545

14

92  545

14

Tantieme

—

—

6  062

24

6  062

24

—

—

6  062

24

6  062

24

Gratifikation

—

—

8  530

—

8  530

—

—

—

8  530

—

8  530

—

Wohltätigkeits-  u,  Unterstützg.

—

—

900

—

900

—

—

—

9900

—

900

—

Gewinn  und  Verlust

—

—

2  469

79

141

25

505

90

141

25

2  9/D|by

12  156  155

56

12  156  155

56

311  092  393|75

311  092  393!75

323  248  549|31

323  248  549|31

Abschlußtechnik.
        <pb n="34" />
        Abschlußtochnik.

VoxVse\.x\mg  "voti  “2S.

Konto

Kontensaldi
(Saldobüanz  am  31,  12.)

Schlußbilanz  1911

Ertragsbilanz

Soll

Haben

*

Aktiva
.«

1$

Passiva
.«

-Si

Verluste

1-Sl

Gewinne
M

1*

Kassa
Kupons  und  Sorten

269  801
15  803

98
32

—

—

269  801
15  803

98
32

Wechsel

3  273  106

42

___

3  273  106

42

Effekten

1  261  750

90

.  T

1  260  953

80

_

797

10

Effekten-Kommission

Kontokorrent

643  369

36

3  768  705

72

3  125  336

36

Banken

16  257

33

/  312  144

85

454  673

43

—  *

—

—

—

Vorschuß

2  871  327

51

\  158  785
2  871  327

91
51

Depositen

70  254

10

70  254

10

Darlehen

2  174  759

27

2  174  759
2  468  591

27

Spareinlagen

2  468  591

99

99

Haussparkassen

74  462

62

74  462

62

Geschäftsguthaben

2  644  616

36

2  644  616

36

Reserve

546  196

546196

Spezialreserve

100  000

100  000

Ruhegehaltsreserve

100  000

100  000

Beamtenunterstützung

25  000

26  OOO

Akzept

57  830

74

57  830  74

Zinsen

297  047

42

8  553

75

39  HQ  07

272  882
62  608

10
67

Provision

62  608

67

Unkosten

148  784

79

143  784

79

Haus

110  000

100  000

Liegenschaften

14  000

___

14  000

Dividenden

Tantieme

.

Gratifikation

...

Wohltätigkeits-  u.  Unterstützg.
Gewinn  und  Verlust

2  834

44

_.

188  743

32

2  834

44

8  624  201161

8  624  201

61

12  063  183

26|  12  063  183

26|

149  581

89,

338  325|21

188  743  32|=  Reingewinn
        <pb n="35" />
        Abschlußtabelle  für  1912  (zu  Seite  30).
1  2  3  4  5  e

Anfangsbestände

Umsätze

Summe  1  +  2

Konten-Saldi

Schlußbilanz

Gewinn  und  Verlust

Konto

Aktiva

Passiva

Soll

Haben

Soll

Haben

Soll

Haben

Aktiva

Passiva

Verluste

Gewinne

M

-3»

JL

9

M

9

M  |A

M

9&amp;gt;

M

9

M  l-S)

M

9

M  (Ä

Mß

9

M

9

M  ■  \

Kassa

269  801

98

—

117  297  393

64

117  326  171

77

117  567  195

62

117  326  171

47

241  024

15

—

—

241  024

15

—

—

—

—

-

Kupons,  Sorten

15  803

32

—

—

429  387

06

433  887

54

445  190

38

433  887

74

11  302

64

—

—

11  302

64

—

—

—

—

Wechsel

3  273  106

42

—

—

29  477  354

79

29  763  463

46

32  750  461

21

29  763  463

56

2  986  997

65

—

—

2  986  997

65

—

—

—

—

—

—

Effekten

1  260  953

80

—

—

603  998

29

752  540

49

1  864  952

09

752  540

49

1  112  411

60

—

—

1  083  607

—

—

—

28  804

50

—

—

Eff  ekten-Kommission.

—

—

—

3  803  569

78

3  803  569

78

3  803  569

78

3  803  569

78

—

-

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

Kontokorrent

3  768  705

72

3125  336

30

82  773  876

21

82  034  658

94

86  542  581

93

85  159  995

30

1  382  586

63

—

—

4  900  055

50

3  517  468

87

—

—

—-—



Banken

470  930

76

454  67343

62  694  254

49

62  958  262

89

63  165  188

25

63  412  936

32

—

—

247  751

07

262  341

88

510  092

95

—

—

—

—

Vorschuß

2  871  327

51

—

2  373  886

29

1  983  304

55

5  245  213

80

1  983  304

55

3  261  909

25

—

3  261  909

25

—

—

—

—

•

—

Depositen

—

—

70  254

10

875  403

64

969  191

99

875  403

64

1  039  446

09

—

—

164  042

45

—

—

164  042

45

—

—

—

Darlehen

—

—

2  174  759

27

492  088

64

541  990

84

492  088

64

2  716  750

11

—

—

2  224  661

47

—

—

2  224  661

47

—

—

—

—

Spareinlagen

—

—

2  468  591

99

1  090  100

63

1  031  287

47

1  090  100

63

3  499  879

46

—

—

2  409  778

83

—

—

2  409  778

83

—

—

—

—

Haussparkassen

—

—

74  462

62

45  971

92

43  415

67

45  971

92

117  878

29

‘

—

71  906

37

—

—

71  906

37

—

—

—

—

Geschäftsanteile

—

—

2  644  616

36

147  879

08

189  407

19

147  879

08

2  834  023

55

—

—

2  686'l44

47

—  ■

—

2  686  144

47

—

—

—

—

Reservefonds

—

—

546196

—

—

—

20  902

—

—

—

567  098

—

—

—

567  098

—

—

—

567  098

—

—

—

—

—

Spezialreserve

'

—

100  000

—

—

—

—

—

—

100  000

—

—

—

100  000

—

—

—

100  000

—

—

—

—

—

Ruhegehalt

—

—

100000

—

—

—

—

—

—

—

100  000

—

—

—

100  000

—

—

—

100  000

—

—

—

—

—

Beamtenunterstütz.  ..

—

—

25  000

—

—

—

—

—

—

25  000

—

—

—

25  000

—

—

—

25  000

—

—

—

—

Akzepte  und  Avale  ..

—

—

57  830

74

82  383

20

282  953

57

82  383

20

340  784

31

—

—

258  401

11

—

—

258  401

11

—

—

—

Zinsen

8  553

75

32  719

07

411  860

32

736  850

43

420  414

07

769  569

50

—

—

349  155

43

9  284

70

40  593

—

—

—

317  847

13

Provision

—

—

—

—

2  478

70

75  847

98

2  478

70

75  847

98

—

—

73  369

28

—

—

—

—

—

—

73  369

28

Unkosten

—

—

—

—

167  826

31

9  152

31

167  826

31

9  152

31

158  674

—

—

—

—

—

—

158  674

—

—

—

Haus

110  000

—

—

—

—

—

—

—

110  000

—

—

—

110  000

—

—

—

110  000

—

—

—

—

—

—

Liegenschaften

14  000

—

-  1  '

—

—

—

—

—

14  000

—

—

—

14  000

—

—

—

14  000

—

—

—

—

—

—

—

Gew.  u.  Verlust  1911  .

—

188  743

32

188  743

32

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

Dividenden

—

—

—

—

153108

24

153  108)24

153108

24

153108

24

—

—

—

—

—

—

—

*

—

—

—

Tantiemen

—

—

—

—

6  124

32

6124

32

6  124

32

6124

32

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

Gratifikationen

—

—

—

—

7  760

—

7  760

—

7  760

7  760

—

—

—

—

.

—

■

—

—

—

Unterstützungen

—

—

—

900

-

900

—

900

—

’  900

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

Gew.  u.  Verlust  1912  .

—

—

—

—

379

32

1  976

76

379

32

1  976

76

—

—

1  597

44

—

—

205  335  25

—

—

1  597

44

12  063  183

26

12  063  183

26

303  126  728

19

303  126  728

19

315  189  911

45

315  189  911

45

9  278  905

92

9  278  905

92

12  880  522

77

12  880  522

77

187  478

60

392  813

85

Reingewinn

205  335

25

392  813

85
        <pb n="36" />
        Aktiva

Bilanz  für  den  31

Kassenbestand
Kupons  und  Sorten
Giro-Guthaben  bei  der  Reichsbank  und  dem
Postscheckamt
Wechselbestand
Bankakzepte  .ft  1  970  844,'—
Geschäftswechsel  1  302  262,42
Effekten
Kontokorrent-Debitoren
Bankenkonto-Debitoren
V  orschuß-  Debitoren
Haus
Liegenschaften
Rückständige  Zinsen

Dezember  1911  nach  der  Gewinnverteilung.

Passiva

M  1

Sl

M

269  801

78

Geschäftsguthaben  der  Mitglieder

2  574  379

81

15  803  32

Reservefonds

565  070

Spezialreservefonds

100  000

158  785

J1

Ruhegehaltsreservefonds

100  000

Beamtenunterstützungsfonds

25  000

Depositen

70  254

10

3  273  106

42

Darlehen

1  260  953180

m.  Ijähr.  Kündigung  .ft  1  935  692,—■

3  768  705  72

m.  Vjjähr.  „  „  146  749,—

312  144  85

m,  Vjjähr.  ,,  „  15  620,—

2  871  327

51

m.  monatiger  „  ,,  76  698,27

2  174  759

27

HO  000

—

Spareinlagen

2  468  591

99

14  000

—

Haussparkasse-Einlagen

74  462

62

8  553

75

Kontokorrent-Kreditoren

3125  336

36

Bankenkonto-Kreditoren

454  673

43

Laufende  Akzepte  u.  Kautionsbürgschaften

57  830

74

Vorauserhobene  Zinsen

32  719

07

Auszuzahlende  Geschäftsguth.  a.  Ausscheid.

128  788

49

Dividende  für  1911

94  556

30

„  Tantieme

6  124

32

7  760

—

„  Gaben  für  wohltätige  u.  gemeinnützige

  Zwecke

900

—

Gewinnvortrag  auf  neue  Rechnung

1  976

76

12  063183126

12  063  183:26  w

Abschlnßtechnik.
        <pb n="37" />
        32

Abschluß  technik.

Abschluß  technik.

33

Aktiva

Bilanz  für  den

Kasse
Kupons  und  Sorten
Guthaben  bei  der  Reichsbank,  Postscheck-Konto,  Giro-Konto
  bei  der  Dresdner  Bank
Primadiskonten
Diskont-(Geschäfts-)Wechsel  (auch  Schecks)
a)  Wechsel  mit  Ausschluß  von  b)  ..  Al  967  448,41
b)  Inkassowechsel  „  81  049,24
Wertpapiere
a)  Anleihe  des  Reichs  und  der  Bundesstaaten ­
  .  Al  603  656,95
b)  Sonstige  bei  der  Reichsbank  beleihbare ­
  Wertpapiere  „  192  210,25
c)  Sonstige  börsengängige  Wertpap.  „  260  424,60
d)  Sonstige  Wertpapiere  „  27  315,20
Guthaben
a)  bei  Banken  fl  112  156,85
b)  bei  Genossenschaften  ,,  11  965,20
Forderungen  aus  Lombardierung  börsengäng.  Wertpap.
Kontokorrent-Forderungen
(davon  M  1  495  758,35  durch  börsengängige  Wertpapiere ­
  gedeckt,  ungedeckte  in  Höhe  von  M  —,—)
Vorschüsse  gegen  Schuldscheine
(davon  ungedeckte  in  Höhe  von  Al  —,—)
Forderungen  aus  geleisteten  Kautionen

Rückständige  Zinsen
Grundstücke
a)  Geschäftshaus  Al  110  000,—
b)  Sonstige  Grundstücke  „  14  000,—

Al
241  024
11  302
160110
1  938  500

1  048  497

1  083  607

124122
328  352
4  648  338

2  933  556
229  825
9  284

124,000

12  880  522
Auf  den  Vorschußkönten  betrug
der  durchschnittliche  Saldo
eines  Debitors
1911
Ende  Dezember  Al  1  711
Die  Zahl  der  neu  gewährten  Vorschüsse ­
  M,  1  032
Durchschnittsbetrag  eines  Forderungskredites ­
  Al  2  169

St
IS
64
98

65

05
50
99
75
38
70

77

1912
1  942
969
2  450

31.  Dezember  1912.

Passiva

I
Geschäftsguthaben
a)  verbleibender  Mitglieder  Al  2  558  043,08
(Rückstände  Al  12  000,  -)
b)  ausscheidender  Mitglieder  „  128  101,39

Reservefonds
Spezial-Reservefonds
Ruhegehalts-Reservefonds
ßeamten-U  nterstützungsf  onds
Spareinlagen  (Depositen)

a)  täglich  fällig  Al  1  020  555,65
b)  mit  Kündigungsfrist  von  weniger
als  3  Monaten  ,,  1  625  172,—
Anleihen  gegen  Schuldscheine
a)  täglich  fällig  -K  53  640,47
b)  mit  Kündigungsfrist  von  weniger
als  3  Monaten  5  103,
c)  mit  vierteljähriger  Kündigung...  „  3  500,—
d)  mit  längerer  Kündigung  „  2  150  830,—
Scheckeinlagen
Kontokorrent-Schulden
Schulden

Al  I  S,
\

2  686,144  47
567  098  —
100  000  —
100  000  —
25  000  —

2  645  727

65

2  213  073

47

2  059  216  54
1  362  388  03

a)  bei  Banken  Al  505  884,86
b)  bei  Genossenschaften  ,,  19  023,15

c)  aus  spät,  fällig.  Inkassowechseln  .  „  81  049,24
Akzepte
Verbindlichkeiten  aus  übernommenen  Kautionskrediten
(Avale)
Vorauserhobene  Zinsen
An  früher  ausgeschiedene  Mitglieder  zu  zahlende  Geschäftsguthaben ­

Reingewinn

605  957

25

28*575

75

229  825

36

40  593

—

11  588

—

205  335

25

880  522

77

D »e  Stückelung  der  neu  gewährten  Vorschüsse  waren
20  —  500  Al
500  —  1  000  „
1  000  —  2  000  „
2  000  —  5  000  ,,
5  000  —  10  000  „
10  000  —  100  000  „
10  000  —  200  000  „
Seltner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  II.  6.  u.  V.  Aull

1911
435
218
147
124
59
49

1912
426
182
125
122
57

,57

3
        <pb n="38" />
        34

Abschlußtochnik.

Von  den  Ende  Dezember  vorhandenen  Vorschuß-  1911  1912

forderungen  waren  gedeckt
durch  Effektondepot  11,6%  11,1%
,,  hypothekarische  Sicherheiten  88  %  33,8  %
,,  persönliche  Bürgschaft  50,4  %  56,1  %

Der  aktive  Kontokorrentkreditverkehr  und  das  Vorschußgeschäft ­
  zeigen  somit  im  Jahre  1912  ein  Anwachsen  des  Kreditbegehrs, ­
  was  auch  in  der  Steigerung  der  Zinseneinnahmen  zum
Ausdruck  kommt.
Der  Durchschnittssaldo  eines  Depositenhuch.es,  war  am
Ende  des  Jahres  M.  808  bzw.  837.  Im  ersten  Jahre  der  Einführung ­
  des  Depositenverkehrs  (1911)  waren  die  Depositengelder ­
  durchschnittlich  79  Tage  angelegt;  im  zweiten  Jahre
waren  von  der  Einzahlungssumme  im  Durchschnitt  M.  117  148
vorhanden.  Die  Einzahlungen  wurden  demnach  8,3  mal  umgesetzt, ­
  die  Umsatzdauer  betrug  im  Durchschnitt  44  Tage.
Auf  Darlehnskonto  betrug  das  durchschnittliche  Guthaben
eines  Kreditors  Ende  Dezember  M.  4599  und  4655.  Nach  der
Kündigungszeit  waren

1912

1911

mit  1  jähriger  Kündigung

..  89  %

91,8%

Va  jähriger  „

■  6,9  %

4,9  %

,,  jähriger  „

.  0,8  %

0,1  %

,,  monatlicher  ,,

•  3,3  %

0,2  %

Zinsengutschrift  und  nicht  erhobene  Geschäftsguthaben ­
  entfielen

—

3  %

Der  Spareinlagenverkehr  zeigt  im  Durchschnitt  ein  Guthaben
von  M.  906  bzw.  980  am  Jahresende.  Auf  Haussparkassen
hatten  die  Einleger  durchschnittlich  M.  118  bzw.  120  zu  fordern-Die
  Betriebsmittel  sind:
1.  Eigenes  Vermögen  (nach  der  Verteilung  des
Gewinnes).  Geschäftsguthaben  +
Reserven  M  3  364  449  3  426  908
2.  Fremde  Gelder  (Depositen,  Darlehne,  Spareinlagen, ­
  Kontokorrent-  und  Bankkreditoren) ­
  .  .  ■  „  8  368  076  8  897  949
Gesamte  Betriebsmittel  (t  11  732  525  12  324  857
        <pb n="39" />
        Abschlußtechnik.  35
Die  Gesamlreserven  nach  Verteilung  des  Reingewinnes
betrugen
vom  Geschättsguthaben  110,7  %  31,1  %
vom  Betriebskapital  6,73  %  6,6  %
Das  eigene  Vermögen  beträgt
vom  Gesamtbetriebskapital  28,68  %  27,8  %
von  den  fremden  Geldern  40,2  %  38,51  %

Was  die  Aufmachung,  die  Gliederung  der  Bilanzposten  angeht,
so  bieten  beide  Bilanzen  interessante  Beispiele.  Die  Bilanz  1911
ist  als  Nettobilanz  veröffentlicht,  schließt  mit  dem  Gewinnrest
und  ist  ungesetzlich  (§§  19,  48  Genoss.-Gesetz).  Die  Bilanz  für
1912  gliedert  die  Posten  nach  einem  neuen  Schema  im  Anschluß
an  jenes  für  die  Zwischenbilanzen  der  Kreditbanken  und  ist  eine
Bruttobilanz,  abschließend  mit  dem  verteilungsfähigen  Reingewinn. ­
  Im  Text  wurden  die  Konten  des  Hauptbuches  nach
den  Ergebnissen  der  Inventur  bzw.  der  monatlichen  Bruttobilanz
abgeschlossen,  der  Reingewinn  in  das  nächste  Jahr  hinübergenommen ­
  und  auf  den  Konten  des  Bilanzjahres  1912  bzw.  1913
die  Gewinnverteilung  nach  den  Beschlüssen  der  Genossenschafterversammlung ­
  vorgenommen.  Würde  die  Generalversammlung,
die  über  den  endgültigen  Inhalt  der  Bilanz  beschließt  —  die
ihr  vorgelegte,  in  der  Regel  bereits  gedruckte  Bilanz  hat
nur  den  Charakter  eines  Vorschlags  —  von  ihrem  Änderungsrecht ­
  Gebrauch  machen  und  einzelne  Bilanzposten  anders
bewerten,  so  müßten  die  auf  die  Hauptbuchkonten  vorgetragenen ­
  Bilanzposten  entsprechend  geändert  werden,  entweder
durch  einen  neuen  Zwischenabschluß  mit  Einsetzung  der  beschlossenen ­
  Bewertung  oder  durch  Verbuchung  der  Unterschiede ­
  zwischen  verbuchten  und  nunmehr  beschlossenen  Bilanzzahlen. ­
  Die  Eintragung  der  Verteilungs-  bzw.  Berich-Dgungsposten
  müßte  unter  dem  Tag  des  Generalversammlungsbeschlusses ­
  erfolgen.
Nach  einem  andern  Verfahren  bleiben  die  Hauptbuchkonten
nach  Fertigstellung  der  Vorarbeiten  für  die  Bilanz  und  die  Bilanzvorlage ­
  offen;  der  formelle  Abschluß  —  Einsetzung  der  Saldi,
Äbschlußstriche,  Vortrag  —  erfolgt  nach  dem  Tag  der  Generalversammlung ­
  den  Beschlüssen  entsprechend  und  die  Eintragung
3*
        <pb n="40" />
        36

Abschluß  technik.

der  Posten  unter  dem  Datum  des  letzten  Geschäftstages  des
Bilanzjahres.  Um  dies  zu  ermöglichen,  müssen  entweder  alljährlich ­
  neue  Hauptbücher  angelegt  oder  entsprechende  Zwischenräume ­
  zwischen  alten  und  neuen  Konten  gelassen  werden  oder
man  wartet  mit  der  Eintragung  der  Buchungsposten  des  neuen
Bilanzjahres  bis  nach  der  Generalversammlung  und  trägt  die
Abschluß-  und  Bilanzposten  sowie  die  Buchungen  der  neuen  Monate ­
  nachträglich  ein.  Um  die  rechtlichen  Bedenken  gegen  beide
Verfahren  zu  beseitigen,  scheint  es  zweckmäßig  zu  sein,  ein
Haüptbuch  für  die  Aufnahme  der  laufenden  Buchungen  zu  ergänzen ­
  durch  ein  Abschlußbuch,  in  welchem  die  Bilanzergebnisse
entsprechend  den  Beschlüssen  der  Generalversammlung  einge
tragen  werden.

Hauptbuch  für  1911  und  1912.

Kassa-Konto.

1911:
Bestand  am  1.  Jan.  284  505,47
Einnahmen  118  421  829,12

1911:
Ausgaben  118  436  532,61
Schlußbilanz  269  801,98

118  706  334,59

118  706  334,59

1912;
Eingangsbilanz  ....  269  801,98
Einnahmen  117  297  393,64

Ausgaben  117  326  171,47
Bestand  31.  12.  241  024,15

117  567  195,62

117  567  195,62

1913:  Bestand  am  1.  1.  241  024,15

Kupons  und  Sorten.

■1911:
Bestand  am  1.  Jan.  ...  _ll  548,75
Zugang  453  771,88

Abgang  449  517,31
Bestand  am  31.  12  15  803,32

465  320,63

465  320,63

1912:
Eingangsbilanz  15  803,32
Zugang  429  387,06

Abgang  433  887,74
Bestand  am  31.  12  11  302,64

445  190,38

445  190,38

1913:  Bestand  am  1.  1.  11  302,64
        <pb n="41" />
        AbschJußtechnik

37

Wechsel.

1911:

Stück

Betrag

Stück

Betrag

Bestand  am  1.  1.

2  624

3  784  093,78

Ausgang

25  519

32  454  727,05

Eingang

26  216

31  943  739,69

Bestand  31.12.

3  321

3  273  106,42

28  84

35  727  833,47

28  840

35  727  833,47

1912:

Bestand  1.  1.  .

3  321

3  273  106,42

Ausgang

30  728

29  763  463,56

Eingang

30  474

29  477  354,79

Bestand  31.  12.

3  067

2  986  997,65

33  795

32  750  461,21

33  795

32  750  461,21

1913:  Bestand  .

3  067

2  986  997,65

4

Effekten.

1911:  Bestand  1.1.  .
Eingang

1  018  536,60
1  224  151,90

Ausgang
Schlußbestand  .  .  .
Kursverlust

980  937,60
1  260  953,80
797,10

2  242  688,50

2  242  688,50

1912;  Bestand  1.1.  .
Eingang

1  260  953,80
603  998,29

Ausgang
Schlußbestand  ...
Kursverlust

752  540,49
1  083  607
28  804,60

1  864  952,09

1  864  952,09

1913:  Anfangsbestand

1  083  607,—

'911.  Belastet
1912

Effekten-  Kommissions-  Konto.

3  793  902,32  1911.'Gutgeschrieben  3  793  902,32
3  803  569,78  1912.  „  3  803  569,78

Kontokorrent-  Konto.

'911:  Debitoren  am  1.1.3  438  755,71
Zugang  84  753  544,30
Bestand  am  31.  12.
Kreditoren  3  125  336,36

Kreditoren  am  1.1...  2  883  903,56
Zugang  84  665  027,09
Bestand  am  31.  12.
Debitoren  3  768  705,72

91  317  636,37

91  317  636,37

'912  ;  Debitoren  am  1.1.  3  768  705,72
Zugang  82  773  876,21
Kreditoren  am  31.  12.  3  517  468,87

Kreditoren  am  1.1.  ■  3  125  336,36
Zugang  82  034  658,94
Debitoren  am  31.  12.  4  900  055,50

90  060  050,80

90  060  050,80

ly i8;  Debitoren  aml.  1.  4  900  055,50

Kreditoren  am  1.1.  .  3  517  468,87
        <pb n="42" />
        B8

Abschlußtechnik.

Banken-Konto.

1911.  Debitoren  am  1.1

.  567  795,26

Kreditoren  am&amp;gt;  1,1.  .

581  698,—

Belastet  2.  1.

Gutschriften

64  877  628,79

bis  31.  12.  ...

64  907  788,86

Debitoren  am  31.  12.

470  930,76

Kreditoren  am  31.  12.

454  673,43

65  930  257,55

65  930  257,55

1912.  Debitoren  am  1.

.  470  930,76

Kreditoren  am  1.1.  .

454  673,43

Zu  vom  2.1.—-31.12.

62  694  254,49

Zu  vom  2.1.—31.  12.

62  958  262,89

Kreditoren  am  31.  12.

510  092,95

Debitoren  am  31.  12.

262  341,88

63  675  278,20

63  675  278,20

1913.  Debitoren  am  1.1.  262  341,88

Kreditoren  am  1.1..

510  092,95

Vorschuß  -  Konto

1911.  Debitoren  (1632)

Rückzahlungen

2  284  663,76

am  1.  1

2  917  865,69

Debitoren  (1678)

Zugang  (1032  Posten)  .

2  238  125,58

am  31.  12

2  871  327,51

5  155  991,27

5  155  991,27

1912.  Debitoren  am  31.12.2871  327,51

Rückzahlungen

1  983  304,55

Zugang  (969  Posten)  .

2  373  886,29

1680  Debitoren  31.  12

3  261  909,25

5  245  213,80

5  245  213,80

1913.  1680  Debitoren

am  1.  1

3  261  909,25

Depositen(-Bücher).

Zurückgezahlt

251  656,61

1911.  Eingezahlt  ....

321  910,71

Bestand  am  31.  12,  .

70  254,10

321  910,71

321  910,71

Zurückgezahli

875  403,64

1912.  Bestand  auf

Saldo  am  31.  12.  ...

164  042,45

87  Konten

70  254,10

Einlagen

969  191,99

1  039  446,09

1  039  446,09

1913.  Bestand  am  1.1

auf  196  Konten  .,

164  042,45

(Passive)

Darlehen.

Zurückgezahlt

1  051  784,50

1911.  506  Kreditoren

Bestand  am  31.  12.:

am  1.  1

.  2  451  593,93

473  Kreditoren  ...

2  174  759,27

Eingezahlt

774  949,84

3  226  543,77

3  226  543,77
        <pb n="43" />
        Abschlußtechnik.

39

(Passive)  Darlehen.

Zurückgezahlt  ....

492  088,64

1912.  Bestand  am  1.1.

2  174  759,27

Bestand  am  31.  12.

Eingezahlt

541  990,84

auf  478  Konten

..  2  224  661,47

2  716  750,11

2  716  750,11

1913.  Bestand  am  1.1.

2  224  661,47

Spareinlagen.

Zurückgezahlt  ....

..  1  060  435,16

1911.  Am  1.  1.

Bestand  am  31.  12.

..  2  468  591,99

2670  Einleger

2  549  308,31

Eingezahlt

899  389,62

Zinsengutschrift

80  329,22

3  529  027,15

3  529  027,15

Zurückgezahlt  ....

.  .  .  1  090  100,63

1912.  Am  1.  1,  Bestand

Bestand  am  31.  12.

..  2  409  778,83

2763  Einleger

2  468  591,99

Eingezahlt

953  159,82

Zinsengutschrift

78  127,65

3  499  879,46

3  499  879,46

1913.  Ara  1.  1.

2765  Einleger

2  409  778,83

Haussparkassen.

Rückzahlungen  .  .  .

.  .  .  41  766,43

1911.  Am  1.  1.

31.  12.  631  Ein-639

  Einleger

72  831,16

leger

74  462,62

Zugang

41  059,08

Zinsen

2  338,81

116  229,05

116  229,05

Rückzahlungen  .  .

45  971,92

1912.  Bilanzvortrag  ..

74  462,62

596  Einleger  am

Zugang

41  078,12

31.  12

71  906,37

Zinsen

2  337,55

117  878,29

117  878,29

1913.  Bilanzvorlrag  .  .

71  906,37

Konto  der  Geschäftsanteile.

Rückzahlungen  an

1911.

Ausgeschiedene

158  587,01

Guthaben  der  Mitglied

2  538  723,78

Guthaben  am  31.

12.  2  644  616,36

Guth.  der  Ausscheid-  .

143  959,21

Eingezahlt  wurden  .  .

120  520,38

2  803  203,37

2  803  203,37
        <pb n="44" />
        40

Abschiußtechnik.

Konto  der  Geschäftsanteile.

Auszahlung  an  Aus-1912.



geschiedene

147  879,08

Vortrag

2  644  616,36

Guthaben  am  31.  12.

2  686  144,47

Gutschrift  der  Divid.  .

58  551,94

Eingezahlt

130  855,25

2  834  023,55

2  834  023,55

1913.  Vortrag

2  686  144,47

Dividendengutschritt  .

59  046,64

Reservefonds.

Saldo  am  31.  12  ...

546  196,—

1911.  Bestand  1.  1.  .

544  000,—

Eintrittsgelder  neuer

Mitglieder

2  196,—

546  196  —

546  196,-Saldo

  am  31.  12

.  567  098,-1912.

  Saldovortrag  1.1.

546  196,—

i

Zuweisung  aus  dem

Reingewinn

18  874,—

Eintrittsgelder

2  028,—

567  098  —

567  098,—

1913.  Saldovortrag  1.1.

567  098,—

Zuweisung

20  902,—

Spezialreservefonds.

Saldo  am  31.  12

.  100  000,—

1911.  Bestand  am  1.  1

.  100  000,—

1912.  Saldo  am  31.  12.

.  100  000,—

1912.  Saldo  vertrag  ....

.  100  000,

1913.  Saldovortrag  1.  1

100  000,—

Konto  Ruhegehaltsreserve  in  beiden  Jahren  unverändert

100  000  M,

ebenso  das  Konto  Beamten-Untersiützungsreserve  mit  25  000

M.  Beide

Konten  haben  dasselbe

Aussehen  wie  das  Spezialreservekonto

Akzepte  und  Avale.

Bingelöste  Tratten  ....

.  133  291,60

1911.  Bestand  am  1.  1.

19  256,24

Am  31.  12.  noch  laufende  57  830,74

Akzeptiert

171  866,10

191  122,34

191  122,34

Eingelöst  bzw.  erloschen  82  383,20

1912.  Vortrag  d.  Saldos

57  830,72

Saldo  am  31.  12

•  258  401,11

Tratten  und  Avale  ....

282  953,57

340  784,31

340  784,31

1913.  Saldovortrag  ....

258  401,11
        <pb n="45" />
        Abschlußtechnik.

41

Ausgaben.

Zinsen-(Sammel-)  Konto.  Einnahmen.

1911.  Rückständige  Z.
(Bilanz-Aktiva)  9  054,30
Kontokorrent-Z  97  509,44
Vorschuß-Z  9  990,09
Darlehen-Z  89  410,44
Spareinlagen  80  337,94
Wechseldiskont  100  523,75

1911.  Transitorische  Z.
(Bilanz-Passiva)  35  374,20
Kontokorrent-Z  211  489,08
Vorschuß-Z  158  704,59
Effekten-Z  43  927,00
Hauszinsen  1  207,—
Wechseldiskont  245  141,45

Ausgaben  .  .  .  398  820,50
Bilanz,  Passiva  31.  12.
Vorschuß-Z.  1  voraus  11  039,05
Wechseldiskont  i  erhoben  21  079,42
Gewinn  u.  Verlust,  Saldo  272  882,10

Einnahmen  .  .  .  695  873,98
Bilanz,  Aktiva  31.  12.
Rückständige  Vorschußzinsen ­
  8  553,75

704  427,73

704  427,73
1912.  Bilanzvortrag  am
1  1  32  719,07
Kontokorrent-Z  252  890,54
Vorschüß-Z  181  453,35
Effckten-Z  46  215,10
Hauszinsen  908,50
Wechseldiskont  255  382,94
769  569,50
Bilanz,  Aktiva
Vorschußzinsen  9  284,70

1912.  Bilanzvortrag  von
1911  8  553,75
Kontokorrent  121  320,14
Vorschuß  1  453  47
Darlehen  86  098,29
Spareinlagen  83  184,41
Wechseldiskont  119  798,01

420  414,07
Bilanz,  Passiva
Vorschuß  zinsen  14  538,—
Wechseldiskont  20  055,—
Minsen-Überschuß  317  847,13

778  854,20

778  854,20
1913.  Bilanzvortrag  von
1912  40  593 &amp;gt;—

'913.  Bilanzvortrag  von
1912  9  284,70

Provisionen.

Ausgaben  .  .
Dewinnsaldo  .  .

3  008,03
.  62  608,67
65  616,70

Effekten-,  Wechsel-,  Provisionen, ­
  Depotgebühren
  usw
Kontokorrent-Provisionen
1913.

24  642,42
40  974,30
65  616,70

Ausgaben  ....
Überschuß  ..  .

2  478,70
.  73  309,28

Kontokorrent

49  798,43
26  049,55

75  847,98

•

75  847,98
        <pb n="46" />
        42

Abschlußtechnik.

Unkosten.

1912.
Ausgaben

157  059,87

1912.
Rückersatz
Saldo  (Verlust)  .  .  ..

8  275,08
.  .  ,  .  148  784,79

157059,87

157  059,87

1913.
Ausgaben

167  826,31

1913.
Rückersatz
Saldo  (Verlust)  ....

.  .  .  .  9  152,31
.  .  .  .  158  674,—

167  826,31

167  826,31

Haus-Konto.

1911

1912  |  1913  |

1911

1912

Eingangsbilanz

110  000

110  OOOjllO  OOOj  Ausgangsbilanz

110  000

110  000

Eingangsbilanz

14  000

Liegenschaften
14  000|  14  000|  Ausgangsbilanz

14  000

14  000

Gewinn  und  Verlust  1911.

Unkosten-Konto  148  784,79
Effekten-Konto  797,10
Bilanz-Konto,  Saldo  ....  188  743,32

Gewinn  und  Verlust  1910  2  854,44
(Gewinnrest)
Zinsen-Konto  272  882,10
Provisions-Konto  62  608,67

338  325,21

338  325,21

1912.  Verteilung  des
Reingewinns
Reserve-Konto  18  874,—
Dividenden-Konto  153108,24
Tantieme-Konto  6124,32
Gratifikations-Konto  ....  7  760,—
Unterstützungs-Konto...  900,—
Gewinn  und  Verlust  1912  1  976,76

1912.  Bilanzvortrag  188  743,32
Verlust  1912.

188  743,32

Gewinn  und

Verluste  379,32
Unkosten  158  674,—
Effekten  28  804,60
Bilanz  205  335,25

Gewinn  und  Verlust  1911  1  976,76
Zinsen  317  847.13
Provision  73  369,28

393  193,17

393193,17
        <pb n="47" />
        Abschluß  technik.
Gewinn  und  Verlust  1912.

43

1913.  Verteilung  d.  Reingewinns
Reservefonds  20  902,—
Dividenden  155  500,14
Tantiemen  6  220,—
Gratifikationen  8  675,—
Unterstützung  1  000,—
Gewinn  und  Verlust  1913  13  038,25

1913.  Vortrag  205  335,25

Dividenc

ien  1911.

1912.
Auszahlungen  94  556,30
Gutschrift  auf  Geschäftsanteile ­
  58  551,94

1912.
Gewinn  und  Verlust  1911  153  108,24

Dividen

den  1912.

1913.
Auszahlungen  96  453,50
Konto  d.  Geschäftsanteile  59  046,64

1913.
Gewinn  und  Verlust  1912  155  500,14

Tantiemen.

Auszahlung

1912
6  124,32  |  Auszahlung  6  124,32
1913
|  Überweisung  6  220,—
Gratifikationen.

1912

Auszahlung  7  760,—  [Überweisung  7  770,—
1913
[Überweisung  8  675,—
Unterstützungen.

1912

Auszahlung  900,—  |  Überweisung
1913
|  Überweisung
        <pb n="48" />
        44

Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

Die  Wertansätze  in  den
Schlußbilanzen.
3.  Abschnitt.
Die  handelsgesetzliche  Bewertung  der  Bilanzposten.
Den  wesentlichsten  Inhalt  einer  B.  bilden  die  Werte,  mit
denen  Aktiva  und  Schulden  eingesetzt  werden  l ).  Eine  richtige
Bewertung  der  Bilanzposten  ist  die  fundamentale  Forderung,
die  an  eine  brauchbare  B.  gestellt  werden  muß.  Von  ihr  sind
abhängig  die  Höhe  des  Reingewinns,  die  Tantiemen,  das  steuerbare ­
  Einkommen ?  die  Bewertung  der  Aktien  und  Anteile  der
betreffenden  Gesellschaft,  die  Frage  der  Kreditgewährung  an
die  Unternehmung  und  vieles  andere.
Die  Werte  dürfen  nicht  willkürliche,  künstliche  oder  fingierte
sein.  Ob  der  vergangene  (z.  B.  der  ursprüngliche  Anschaffungswert),
  der  gegenwärtige  (z.  B.  Veräußerungswert)  oder  ein  zukünftiger ­
  Wert  (z.  B.  Zeitwert  eines  Wechsels  oder  einer  Buchforderung, ­
  Ersatzbeschaffungskosten  der  Anlagen)  eingesetzt  werden ­
  soll,  ist  im  einzelnen  Fall  zu  untersuchen.  Das  HGB.  gibt
an  drei  Stellen  maßgebende  Vorschriften  über  die  Höhe  des
Wertansatzes  2 ):
§  40:  Bei  der  Aufstellung  des  Inventars  und  der  B.  sind  sämtliche
Vermögensgegenstände  und  Schulden  nach  dem  Werte  anzusetzen,  der
ihnen  in  dem  Zeitpunkte  beizulegen  ist,  für  welchen  die  Aufstellung  stattiindet.
  Zweifelhafte  Forderungen  sind  nach  ihrem  wahrscheinlichen  Werte
anzusetzen,  uneinbringliche  Forderungen  abzuschreiben.
§  261  (Aktienrecht)  3 ):  Für  die  Aufstellung  der  B.  kommen  die  Vorschriften ­
  des  §  40  mit  folgenden  Maßgaben  zur  Anwendung:
1)  Privatwirtschaftslehre,  §§  37—39.
2 )  Hinsichtlich  der  Technik  der  Wertermittelung  sind  zu  unterscheiden: ­
  ßirezefbewertung  der  Objekte  oder  summarische  Wertermittlung
der  Gruppen;  Inventarisierung  und  Schätzung  oder  Abschreibungsbewertung; ­
  Schätzung  des  Wertes  oder  Berechnung  nach  bestimmten  Formeln
oder  beides.
3 )  Die  gesetzlichen  Grundlagen  des  Bilanzrechts  der  Aktiengesellschaften ­
  haben  sich  kurz  wie  folgt  entwickelt:  1.  Das  preußische  Landrecht
        <pb n="49" />
        Die  Bewertung  der  Bilanzposten

45

1.  Wertpapiere  und  Waren,  die  einen  Börsen-  oder  Marktpreis  haben,
dürfen  höchstens  zu  dem  Börsen-  oder  Marktpreise  des  Zeitpunktes,  für
welchen  die  B.  aufgestellt  wird,  sofern  dieser  Preis  jedoch  den  Anschaflungsöder
  Herstellungspreis  übersteigt,  höchstens  zu  dem  letzteren  angesetzt
Werden;
2.  andere  Vermögensgegenstände  sind  höchstens  zu  dem  Anschaßungseder
  Herstellungspreis  anzusetzen;
3.  Anlagen  und  sonstige  Gegenstände,  die  nicht  zur  Weiterveräußerung, ­
  vielmehr  dauernd  zum  Geschäftsbetrieb  der  Gesellschaft  bestimmt
sind,  dürfen  ohne  Rücksicht  auf  einen  geringeren  Wert*)  zu  dem  Anschaflungs-
  oder  Herstellungspreis  angesetzt  werden,  wenn  ein  der  Abnutzung
Sleichkommender  Betrag  in  Abzug  gebracht  oder  ein  ihr  entsprechender
Erneuerüngsfonds  in  Ansatz  gebracht  wird.
Nach  §  299  (bei  Liquidationsbilanzen)  bleiben  die  Vorschriften  der
§§  261,  262  äußer  Anwendung 2 ).
Der  §  40  gilt  für  alle  Kautleute,  auch  für  Kapitalgesell-8
 chaften,  sofern  §  261  diese  Bestimmungen  für  Aktiengesellw

 Wähnt  Aktien  in  §  192  Titel  2.  2.  Dann  erließ  man  1838  ein  Gesetz  über
die  Eisenbahngesellschaften  und  regelte  das  Recht  der  Aktiengesellschaften
durch  ein  Gesetz  vom  9.  November  1843.  Dieses  erste  preußische  Aktiengesetz ­
  enthält  eine  Reihe  fundamentaler  Bestimmungen,  die  in  die  deutsche
Aktiengesetzgebung  übergegangen  sind.  3.  Dem  Gesetz  von  1843  folgte
der  „Entwurf  eines  Handelsgesetzbuches  für  die  preußischen  Staaten“  von
'857,  der  den  Nürnberger  Beratungen  für  das  spätere  allgemeine  deutsche
Handelsgesetz  als  Grundlage  diente.  4.  Das  Allgemeine  Deutsche  Handelsgesetzbuch ­
  von  1861;  dieses  verändert  5.  durch  die  verfehlte  Aktiennovelle
v °m  11.  Juni  1870.  6.  Die  Novelle  von  1884.  [Vgl.  dazu  die  Begründung
'•um  1.  Entwurf,  S.  50/60,  zum  2.  Entwurf  S.  53/55.]  Endlich  7.  das  Aktienr
 echt  im  Handelsgesetzbuch  von  1897.
Vor  1884  war  keine  Verößentlichung  eines  Gewinn-  und  Verlustkontos
Sssetzlich  vorgeschrieben;  es  bestanden  keine  gesetzlichen  Vorschriften
über  die  Bewertung  in  Aktienbilanzen,  welche,  wie  §  261,  das  „Frisieren“
d«r  Bilanzen  (window  dressing)  verhindern  sollen.
Als  Beispiel  der  Bilanzierungsgrundsätze  dieser  Zeit  vgl.  Jahresbericht ­
  der  Diskontogesellschaft  von  1857.  Die  Darmstädter  Bank  kongruierte ­
  für  1859  unter  anderem  folgenden  Gewinn:  Gewinn  aus  dem  Rückkauf ­
  eigener  Aktien  (Unterschied  zwischen  Nennwert  und  Kurswert)
'.36  Milk  (1860  sogar  M.  4,3  Mill.  Gewinn).
1 )  Der  einzige  Fall,  wo  gesetzlich  innerhalb  bestimmter  Grenzen  eine
Hfterbewertung  erlaubt  ist;  vgl.  auch  §  42  Ziß.  1  G.  m.  b.  H.
2 )  Für  die  Frage,  ob  die  Hälfte  des  Grundkapitals  verloren  (§  240
Abs.  i)  0( ier  eine  Überschuldung  vorhanden  ist  (§  240  Abs.  2),  kommt  es
®’*f  den  wirklichen  Wert  der  betr.  Vermögensgegenstände  zur  Zeit  der
Hilanzautstellung  an  (Denkschrift,  1897,  S.  151,152),  vgl.  Zwischenbilanzen
        <pb n="50" />
        46

Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

schäften  und  Kommanditaktiengesellschaften  nicht  ändert.  Seine
Bestimmungen  sollen,  dem  Kaufmann  ein  schätzbarer  Wegweiser ­
  in  bezug  auf  die  Bewertung  sein.  Sie  sind  öffentlichrechtlicher
  Natur,  dem  Kaufmann  und  den  Gesellschaften,  die
diesen  Bestimmungen  unterworfen  sind,  im  Interesse  der  Gläubiger ­
  auferlegt.  Die  B.  des  Kaufmanns  nach  §  40  soll  einen  Überblick ­
  über  die  Vermögensverhältnisse  gewähren,  ihm  zeigen,  daß
ein  zur  Deckung  der  Schulden  ausreichender  Fonds  an  aktivem
Vermögen  vorhanden  ist.  Deshalb  verlangt  der  Gesetzgeber  im
Sinne  des  §  40  eine  Vermögensbilanz,  keinen  Nachweis  des  Erfolges ­
  in  der  B.  Ein  unmittelbarer  Zwang  zur  Erfüllung  der
Bewertungsvorschriften  liegt  nicht  vor.  Im  Falle  des  Konkurses
wird  die  Nichtbefolgung  mit  Strafe  bedroht,  wenn  die  Interessen
der  Gläubiger  verletzt  sind.
Die  Bewertung  nach  §  40  sei  eine  zwingende  Vorschrift.  Die
Kaufleute  müssen  die  Vermögensgegenstände  zum  Tageswert
ansetzen,  d.  h.  sie  müssen  beispielsweise  Veräußerungsgegenstände
  mit  dem  Verkaufswert  des  Bilanztages  bewerten.  Andere ­
  Juristen  meinen,  daß  dieser  Bewertungsvorschrift  nur  die
Bedeutung  einer  Maximalvorschrift  zukomme:  höchstens  zum
Tageswert  dürfen  die  Vermögensteile  angesetzt  werden,  um  sich
und  die  Gläubiger  über  die  wahre  Vermögenslage  nicht  zu  täuschen. ­
  Eine  Minderbewertung  sei  statthaft,  soweit  nicht  Privatrechte
  Dritter  in  Frage  kommen  (z.  B.  Gewinnanteile).  Diese
Streitfrage  und  die  Theorie  der  Bewertung  sind  in  der  Literatur
so  ausführlich  behandelt  worden,  daß  sich  ein  Eingehen  auf  die
verschiedenen  Ansichten  erübrigt.  Einkaufswert,  gemeiner  Wert,
allgemeiner  Verkehrswert,  Markt-  oder  Börsenpreis,  objektiver
Tauschwert,  Realisierungswert,  individueller  Gebrauchs-  und  Verkehrswert, ­
  Geschäftswert,  Buchwert,  Selbstkosten,  diese  Schlagworte ­
  geben  die  wichtigsten  Etappen  der  Bewertungslehre.  Hier
sollen  nur  einige  wichtigere  Gesichtspunkte  erörtert  werden  1 )-»)
  Vgl.  Simon,’  Bilanzen,  S.  289—445;  Rehm,  Bilanzen,  S.  693—789;
Passow,  Bilanzen,  S.  83—197,  243—268;  Fischer,  Bilanzwerte,  I.  Teil,
8.  13—142;  derselbe,  Grundlagen  der  Bilanzwerte.  Leipzig  1909;  Kovero,
Die  Bewertung  der  Vermögensgegenstände  in  den  Jahresbilanzen  der  privaten ­
  Unternehmungen.  Berlin  1911.  Osbahr,  Die  Bilanz  vom  Standpunkt ­
  der  Unternehmung,  2.  Auf!.,  Berlin  1919.
        <pb n="51" />
        Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

47

Unser  Standpunkt  in  der  Bewertungsfrage  ist  der  folgende:
1.  Die  ordentliche  Jahresschlußbilanz  ist  Mittel  zum  Zweck  der
wirtschaftlich  richtigen  Erfolgsberechnung,  ist  eine  Erfolgsermittlungs-Bilanz.
  Jeder  Kaufmann  soll  deshalb  die  aktienrechtlichen
Sonder  Vorschriften  für  die  Wertansätze  in  der  Bilanz  zur  Anwendung ­
  bringen.  2.  Eine  Vermögensermittlungs-Bilanz  im  Sinne
des  §  40  HGB.  —  Einsetzung  der  Tageswerte  —  ist  nach  §  240
HGB.  notwendig,  wenn  der  Fortbestand  der  Unternehmung  gewährleistet ­
  ist.  3.  Eine  Vermögensermittlungs-Bilanz  mit  Einsetzung ­
  der  erzielbaren  Versilberungswerte  ist  im  Falle  des  Konkurses ­
  und  der  Liquidation,  d.  h.  Auflösung  und  Untergang
einer  Unternehmung  aufzustellen.  4.  Auch  in  anderen  Fällen
(z.  B.  Auseinandersetzungsbilanz  mit  Erben  und  ausscheidenden
Gesellschaftern,  Fusion,  Sanierung  usw.)  entscheidet  der  Zweck
der  Bilanzaufstellung  über  die  Bewertungsgrundsätze.  5.  Im  allgemeinen ­
  bildet  der  Tageswert  nach  §  40  die  Höchstgrenze  der
Bewertung  der  Aktiva.
Zur  Ermittlung  des  Wertes  hat  der  Kaufmann  alle  ihm
z Ur  Zeit  der  Bilanzziehung  zur  Verfügung  stehenden  Erkenntnis-Quellen
  heranzuziehen.  Weder  höhere  Vergangenheits-  noch
höhere  Zukunftswerte  dürfen  Berücksichtigung  finden.
Ob  der  Bilanzwert  mit  dem  Buchwert,  d.  h.  in  den  kaufmännischen ­
  Büchern  verzeichneten  Wert  identisch  ist  oder  ob  er
geschätzt,  taxiert  x ),  werden  muß,  ist  nicht  einheitlich  zu  beantworten, ­
  ebensowenig  die  Frage,  ob  der  Wert  der  Aufwendungen
für  den  Erwerb  eines  Gutes  (Erwerbs-  und  Anschaffungspreis),
°h  der  wirkliche  selbstbezahlte  oder  der  augenblickliche  Anschaffungspreis, ­
  ob  der  Veräußerungs-,  der  Ma/rkt-  oder  der  Herstellungspreis ­
  (Produktionswert),  ob  ein  Ertragswert,  z.  B.  bei
Gebäuden,  maßgebend  sein  soll.  Die  Buchführung  selbst  be-*)
  Die  Taxierung  maschineller  Anlagen  ist  notwendig  als  Unterlage
finanzieller  Transaktionen,  z.  B.  bei  Fusionen,  bei  Umwandlungs-  und
Jbernahmegründungen,  Liquidationen,  dann  bei  der  Auseinandersetzung
zwischen  persönlich  haltenden  Gesellschaftern  im  Falle  des  Konkurses,
är  Versicherungszwecke  (Schadensfestsetzung);  vgl.  darüber  Moral,  Die
nxation  maschineller  Anlagen.  Berlin  1909/11,  und  Prange,  Die  Theorie
6s  Versicherungswertes  in  der  Feuerversicherung,  insbesondere  Teil  II
® rs tes,  zweites  und  drittes  Buch.  Jena  1902  und  1907.  Aereboe,  Die  Taxai°n
  von  Landgütern  und  Grundstücken,  Berlin  1912.
        <pb n="52" />
        48

Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

wertet  nicht.  Sie  schafft  keine  Werte,  weil  sie  solche,  insbesondere ­
  Selbstkosten-  oder  Anschaffungswerte,  als  gegebene  Tatsachen ­
  übernimmt  und  zahlenmäßig  zum  Ausdruck  bringt.  Der
Wert  der  Vermögensgegenstände  und  Schulden  wächst  nicht
aus  der  Buchführung  selbsttätig  heraus,  sondern  wird  vom
Bücherführenden  hineingetragen.  Die  Bücher  und  Konten  geben
Aufschluß  über  den  Aufwand  und  den  Erlös,  über  Ausgaben  und
Einnahmen.  Der  Bilanz-  oder  Inventurwert  wird  in  vielen  Fällen
mit  diesem  Aufwande,  d.  h.  mit  dem  Erwerbspreis  oder  den
Selbstkosten  identisch  sein,  ln  anderen  Fällen  ist  er  höher
oder  niedriger.
Wenn  Fischer  (I.  S.  25)  unter  Hinweis  auf  den  Unterschied
zwischen  Unkosten  und  Aktiva  meint,  „daß  bei  der  in  der  Buchführung ­
  üblichen  Bewertung  einer  Ware  nach  dem  Selbstkostenpreis“ ­
  nicht  allein  der  Kaufpreis  selbst,  sondern  auch  die  Ausgaben ­
  für  Fracht  und  Zoll  angesehen  werden,  so  verkennt  er
den  Wert  dieser  Verrechnungsweise.  Nicht  um  den  zukünftigen
Bilanzwert  der  vorhandenen  Waren  auf  Grund  der  Bücher  feststellen ­
  zu  können,  sondern  um  den  Verkaufserfolg  richtig  darzustellen, ­
  wird  so  gebucht  wie  er  angibt.  Der  Bruttogewinn  wäre
zu  groß,  wenn  Bezugskosten  als  Unkosten  und  nicht  als  Bestandteil ­
  des  Aufwandes  verrechnet  werden  würden.  Die  Selbstkosten
der  Waren  werden  auf  die  Verkaufseinheit  nebenbei  berechnet,
enthalten  überdies  außer  dem  von  Fischer  angeführten  Kostenteil ­
  auch  einen  auf  dem  Warenkonto  selbst  nicht  verrechneten
Anteil  an  allgemeinen  Handlungsunkosten,  die  nicht  dem  Warenkonto ­
  belastet  werden  1 ).
Für  jeden  Vermögensteil  sind  für  die  Aufnahme  in  die  Geschäftsbücher ­
  zunächst  die  Ausgaben  für  den  Erwerb,  die  Anschaffungs-
  oder  Herstellungskosten  maßgebend,  ohne  Rücksicht
auf  den  wirklichen  Wert.  Erst  nachdem  der  Gegenstand  in  das
Eigentum  des  Unternehmers  übergegangen  ist,  ist  für  die  weitere
Bilanzaufstellung  die  Unterscheidung  zwischen  Anlage-  und
Betriebsvermögen,  zwischen  Erfolgsermittlungs-  und  Vermögensbilanz ­
  bedeutungsvoll.  Gegenstände  des  Betriebsvermögens
können  einen  Markt-  oder  Börsenpreis  haben  oder  nur  einen
Veräußerungswert.  Der  Gesetzgeber  verlangt  Bewertung  zum

i)  Vgl.  Band  I  S,  248  t.
        <pb n="53" />
        Veräußerungswert,  zum  Tageswert.  Kaufleute  setzen  gewöhnlich ­
  den  Anschaffungswert  unter  Berücksichtigung  etwaiger  Entwertung ­
  ein,  weil  sie  mit  Recht  glauben,  daß  nichtrealisierte
Gewinne  auch  nicht  steuerpflichtig  sein  können.  Auch  die  Ausführungsanweisung ­
  des  preußischen  Finanzministers  (25.  VI.
1906)  gab  ihnen  recht:  „Für  die  Bewertung  der  Vermögensstücke
und  Forderungen  bei  der  Inventur...  ist  die  Vorschrift  im  §  40
HGB.,  der  kaufmännische  Gebrauch  und  innerhalb  der  durch
denselben  gezogenen  Grenzen  das  Ermessen  des  Steuerpflichtigen
seihst  bestimmend.  Die  von  demselben  in  dieser  Hinsicht  bei
seiner  Buchführung  angenommenen  Grundsätze  bleiben  daher
auch  für  die  Berechnung  des  steuerpflichtigen  Einkommens
maßgebend.  ..“  (vergl.  Absch.  38).
Nach  §  261  Ziff.  1  konkurrieren  bei  Wertpapieren  und  Waren
mit  einem  Börsen-  oder  Marktpreis  am  Bilanztage  diese  Werte
mit  dem  Anschaffungs-  bzw.  Herstellungspreis;  der  niedrigere
Wert  ist  einzusetzen.  Für  andere  Vermögensgegenstände  ohne
Börsen-  oder  Marktpreis  {§  261  Ziff.  2)  bildet  der  Anschaffungsoder
  Herstellungspreis  die  Höchstgrenze.  Dazu  führt  eine  Ent-®®heidung
  des  Reichsgerichts  (IV.  Strafsenat,  4.  XII.  1903)  aus:
„§  261  Ziffer  2  bezieht  sich  aut  alle  Vermögensgegenstände  mit  Ausnahme ­
  von  Wertpapieren  und  Waren,  die  einen  Börsen-  oder  Marktpreis
haben,  nicht  bloß  auf  Gegenstände,  die  zur  Veräußerung  bestimmt  sind,
nßer  keinen  Börsen-  oder  Marktpreis  haben.  Auch  für  die  Grundstücke
and  sonstigen  stabilen  Werte  gilt  also  der  Satz,  daß  sie  in  keinem  Falle
über  den  Betrag  des  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreises  hinaus  bewertet ­
  werden  dürfen.  Reparaturen  können  eine  Erhöhung  dieses  Preises
rechtfertigen,  sofern  es  sich  bei  ihnen  um  bauliche  Einrichtungen  handelt,
durch  welche  eine  wesentliche  Umgestaltung  und  damit  zugleich  eine  Wert-«rhöhung
  bewirkt  wird;  die  in  Ziffer  3  verlangte  Abschreiburg  ist  nur  dann
aotwendig,  wenn  die  Gebäude  ohne  Rücksicht  auf  einen  geringeren  Wert
J u  den  Anschaffungs-  oder  Herstellungskosten  angesetzt  waren.  Wird  der
Wirkliche  Wert  eingesetzt,  so  ist  eine  Abschreibung  nicht  notwendig.“
Nur.  Wochenschrift  von  1904  Nr.  29—31,  S.  246.)
Der  Augenblickswert  des  Anlagevermögens  könnte  nur
durch  alljährliche  Schätzung  ermittelt  werden,  der  Gcbrauchs-°Ber
  Nutzungswert  für  das  Unternehmen  x )  läßt  sich  überhaupt
x )  Fischer,  I.  S.  48  ff.  Darnach  können  Aktienvereine  Grundstücke
»otweder  nach  §  261  Ziff.  2  (Veräußerungsgrundstücke)  oder  nach  §  261
3  (Anlagen)  bewerten;  Inventur-  oder  Abschreibungsbewertung.
k®ituer,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  IL  6  n.  'i.  Aufi.  4
        <pb n="54" />
        50

Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

nicht  oder  nur  durch  komplizierte  Berechnungen  ermitteln.
Deshalb  erlaubt  der  Gesetzgeber  Bewertung  zum  Anschaffungspreis ­
  und  Schätzung  der  Verluste  durch  Abnutzung  usw.  (s.  Abschreibungskonten). ­
  Nichtrealisierte  Wertsteigerungen  dürfen
nicht  berücksichtigt  werden,  unserer  Meinung  nach  auch  nicht
von  Unternehmern,  deren  Bilanzbewertung  nicht  durch  §  261
beschränkt  ist.
Die  Buchführung  hat  es  entweder  mit  Verkehrs  werten  oder
mit  Schätzungswerten  zu  tun.  Verkehrswerte,  z.  B.  Ertragswert,
Anschaffungs-  und  Verkaufspreis,  Wert  der  Forderungen,  ergeben ­
  sich  aus  dem  Verkehr  mit  Dritten,  sind  die  Folge  äußerer
Wirtschaftsvorgänge,  die  das  Subjektive  im  Werturteil  ausschalten. ­
  Bei  den  Schätzungswerten  tritt  das  Subjektive  in  der
Beurteilung  hervor;  sie  dienen  der  Bewertung  innerer  Wirtschaftsvorgänge, ­
  beispielsweise  bei  Bemessungen  der  Abschreibungen, ­
  der  internen  Wertverschiebungen  als  Folge  der  Güterproduktion. ­
  Jedes  gegen  Entgelt  erworbene  Vermögensobjekt
wird  zunächst  mit  einem  Verkehrswert  in  die  Wirtschaftsführung
übernommen.
Eine  absichtlich  zu  hohe  Bewertung  von  aktivem  Vermögen
vermehrt,  eine  solche  der  Schulden  vermindert  den  rechnungsmäßigen ­
  Wert  des  gegenwärtigen  Vermögens,  bei  Gewinnverteilungsgesellschaften ­
  jenen  Teil  des  gegenwärtigen  Reinvermögens, ­
  dessen  Ermittlung  Zweck  der  Bilanzaufstellung  ist,  den
verteilungsfähigen  Reingewinn.  Die  zu  hohe  Bewertung  eines
Veräußerungsgegenstandes  im  besonderen  antizipiert  den  zukünftigen ­
  Veräußerungsgewinn  und  darüber  hinaus  einen  Betrag,
wenn  der  Bilanzwert  über  diesen  Veräußerungswert  hinausgeht.
Die  Minderbewertung  eines  Veräußerungsobjekts  verringert  den
Reingewinn  des  laufenden  Jahres,  erhöht  den  Erfolg  eines  zukünftigen ­
  Rechnungs-,  d.  h.  des  Veräußerungsjahres.  Daraus
folgt,  daß  der  wirkliche  Erlös  die  frühere  unrichtige  Bewertung
in  einem  dem  beabsichtigten  Erfolge  entgegengesetzten  Sinne
beeinflussen  kann.  Jede  Mehrbelastung  der  Aktivseite  einer  Bvermehrt
  das  Reinvermögen  bzw.  den  Reingewinn,  vermindert
den  Bilanzverlust.  Eine  Minderbewertung  vermindert  den  Reingewinn. ­
  Die  Werterhöhung  der  Schulden  vermindert  das  eigene
Kapital  bzw.  den  Reingewinn.
        <pb n="55" />
        Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

51

Bewertet  werden  in  der  B.  Vermögensbestandteile  und
Schulden;  das  Reinvermögen  wird  nicht  bewertet,  sondern  berechnet. ­
  Der  Wertunterschied  zwischen  Vermögen  und  Schulden
ist  das  Reinvermögen  oder  eigene  Kapital,  dessen  Saldocharakter
wiederholt  betont  wurde  (Bd.  I,  S.  17).  Diese  Wertdifferenz
ändert  sich  während  eines  Betriebsjahres  ununterbrochen.  Ihre
Feststellung  wird  von  Zeit  zu  Zeit  versucht  werden  müssen.
Das  Inventarium  hat  den  Hauptzweck,  die  Werte  der  Vermögensteile ­
  festzustellen.  Die  Inventur-  bzw.  Bilanzwerte  sind  häufig
nur  Wahrscheinlichkeits-,  Hoffnungs-  und  Näherungswerte.
Selbst  bei  genauester  Schätzung  und  Bewertung  sind  sie  nur
annähernd  mit  größerer  oder  geringerer  Wahrscheinlichkeit  richtig, ­
  weil  stets  Vermögenswerte  vorhanden  sind,  deren  wirklicher
Wert  erst  durch  Veräußerung  bestimmt  werden  kann.  Je  weniger
Vermögensgegenstände  mit  schwankenden  Werten  vorhanden
sind,  desto  größer  ist  die  Wahrscheinlichkeit,  ein  richtiges  Biianzergebnis
  zu  erhalten.  Die  Gebrauchsgegenstände  werden  mit
ihrem  Anschaflungswert  unter  Berücksichtigung  der  Wertminderungen ­
  eingesetzt.  Damit  aber  kommt  ihre  Bedeutung
für  den  Betrieb,  ihr  „Geschäftswert“,  ihr  „Wirtschaftswert“
zahlenmäßig  .nicht  zum  Ausdruck.  Kurz,  die  Jahresschlußbilanzen ­
  operieren  teilweise  mit  Näherungswerten  und  sie  können
es,  weil  sie  im  Interesse  des  Gläubigers  festzustellen  haben,  ob
ein  entsprechender  Deckungsfonds  vorhanden  ist,  andrerseits  im
Interesse  des  Unternehmers  den  Erfolg  der  Geschäfts-  und  Wirtschaftsführung ­
  nachweisen  sollen.  Absolut  richtig  bewertet
werden  können  in  der  Regel  nur  die  Schulden.  Die  Aktiva  und
das  Kapital  in  seinen  Einzelteilen  entsprechen  ungefähr  ihrem
ln  der  B.  angegebenen  Wert.
Ereignisse  des  folgenden  Jahres  haben  auf  die  Bewertung
* n  der  Bilanz  des  abgelaufenen  Jahres  keinen  Einfluß.  Öie  B.
»oll  ein  Bild  der  Vermögenslage  am  Schluß  des  Geschäftsjahres
gewähren.  Stellt  sich  durch  Ereignisse  des  folgenden  Jahres  bis
zur  Fertigstellung  oder  der  Vorlage  der  B.  heraus,  daß  Wertansätze ­
  in  der  B.  unrichtig  waren,  wie  z.  B.  Kursrückgänge  der
Wertpapiere,  Verlust  einer  Forderung  seit  dem  Bilanztage,  dann
kann  z.  B.  die  Generalversammlung  die  Bewertung  richtigstellen,
die  Dividenden  entsprechend  verringern  oder  einen  entsprechen-4»
        <pb n="56" />
        52

Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

den  Betrag  des  Reingewinns  zur  Deckung  des  in  der  nächsten  B.
zu  verrechnenden  Verlustes  zurückstellen.
Nach  dem  deutschen  Aktienrecht  hat  die  Feststellung  der
Bilanz  durch  die  Generalversammlung  zu  erfolgen.  Es  kann  Vorkommen, ­
  daß  die  in  der  Generalversammlung  entscheidende  Mehrheit ­
  die  Bilanzwerte  falsch  schätzt,  indem  sie  sie  zu  hoch  oder
zu  niedrig  bewertet.  Nun  enthält  der  §  261  HGB.  gewisse  Vorschriften ­
  zwingender  Natur  über  die  Aufstellung  von  Bilanzen
und  es  ist  möglich,  daß  die  von  der  Generalversammlung  geschaffene ­
  Schätzung  der  Bilanzwerte  die  Normen  des  §  261
materiell  verletzt.  Unterliegt  eine  materiell  falsche  Bilanzwertung ­
  der  Anfechtung  und  macht  es  hierbei  einen  Unterschied,
ob  die  Werte  zu  hoch  oder  ob  sie  zu  niedrig  geschätzt  sind  ?
Hierüber  hat  das  Reichsgericht  Grundsätze  (Entsch.  des  RG.
72/33.  Urteil  II  717/08  vom  15.  Oktober  1909)  formuliert,
die  besagen:
„Allerdings  enthalte  §  261  Nr.  3  HGB.  zwingendes  Recht.
Aber  über  die  Höhe  der  Abschreibung  entscheide  doch  in  jedem
Fall  die  Generalversammlung,  indem  sie  gemäß  §  260  HGB.  eine
Abschätzung  nach  dem  Ermessen  der  Mehrheit  vornehme.  Ein
Vergreifen  bei  dieser  Schätzung  sei  somit  keine  Verletzung  der
Zwangsvorschrift  des  §  261  Nr.  3  HGB.,  sondern  eine  in  Anerkennung ­
  dieser  Grundsätze  vorgenommene,  nur  tatsächlich  zu
hohe  Bewertung  der  Anlagen.  Genehmige  die  Generalversammlung ­
  eine  Bilanz  mit  den  geringen  Abschreibungen,  so  verfahre
sie  wirtschaftlich  unrichtig,  sie  verletze  aber  kein  Gesetz,  wenn
sie  das  Verhältnis  der  Abnutzung  zum  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreis ­
  unrichtig  beurteile.  Der  Aktionär  könne  also
nicht  damit  gehört  werden,  daß  die  Bewertung  materiell  unrichtig ­
  sei;  das  würde  das  Schätzungsrecht  der  Mehrheit  aufheben.
  Was  das  Reichsgericht  früher  bei  zu  hohen  Abschreibungen ­
  angenommen  habe  (daß  die  Anfechtung  nur  zulässig  sei,
wenn  Arglist  nachzuweisen  oder  die  Bilanz  als  eine  willkürliche,
nach  kaufmännischen  Grundsätzen  offenbar  irrtümliche  erscheine), ­
  müsse  auch  bei  zu  niedrigen  Abschreibungen  Geltung
haben.“
Der  Gesetzgeber  verlangt  nach  §  40  Einstellung  von  Tageswerten ­
  für  Veräußerungsgegenstände,  d.  h.  nicht  des  wirklichen
        <pb n="57" />
        Die  Bewertung  der  Bilanzposten.

53

zukünftigen  Vcräußemngswertes,  der  durch  Verkauf  erst  bestimmt ­
  wird,  sondern  des  am  Bilanztage  geltenden  Veräußerungswertes. ­
  Man  exemplifiziert  gewöhnlich  nur  auf  Waren  und
Wertpapiere  und  denkt  dabei  an  zur  Veräußerung  bestimmte  1 ).
Die  Sondervorschriften  des  §  261  wollen  die  Aufnahme
nichtrealisierten  Gewinns  in  die  Bilanzen  verhindern,  aber  noch
nicht  realisierte  voraussichtliche  Verluste  berücksichtigen.  Sie
finden  keine  Anwendung  auf  Liquidationsbilanzen  und  auf
Zwisten-  oder  Jahresbilanzen  im  Sinne  des  §  240  HGB.  Der
Entwurf  1896  enthielt  die  ausdrückliche  Bestimmung,  daß  für
die  Feststellung,  ob  der  Verlust  die  Hälfte  des  Grundkapitals  erreicht ­
  oder  ob  eine  Überschuldung  vorliegt,  die  für  die  Aufnahme
der  Jahresbilanz  geltenden  Vorschriften  nicht  maßgebend  sein
sollen  2 ).
Nach  §  40  wünscht  der  Gesetzgeber  im  Interesse  der  Gläubiger
eine  V  ermögensbilanz,  die  die  Lage  des  Vermögens  und  der  Schulden
wahr  und  vollständig  darstellt.  Die  Erfolgsermittlung  ist  Privatsache. ­
  Für  Gewinnverteilungsgesellschaften  ist  die  Gewinnermittlung, ­
  d.  h.  die  Berechnung  des  verteilungsfähigen  Höchstbetrages ­
  der  primäre  gesetzliche  Zweck  der  B.  Wer  eine  wahre
Vermögensbilanz  aufstellt,  hat  den  Jahresreingewinn  falsch  berechnet, ­
  wenn  dieser  auch  nichtrealisierten  rein  buchmäßigen
Bewertungsgewinn  enthält.  Der  Jahresverlust  wird  durch  solche
Gewinne  rechnungsmäßig  kleiner.  Soll  der  Jahreserfolg  nach
kaufmännischer  Anschauung  richtig  berechnet  sein,  nur  wirklich
verdiente  Gewinne  enthalten,  dann  muß  die  B.  als  Vermögenskilanz
  falsch  sein,  da  ein  Veräußerungsgegenstand  höchstens
«dt  dem  Anschaffungswert  eingesetzt  und  der  Wertzuwachs  des
Anlagevermögens  nicht  berücksichtigt  werden  kann.  Dieses
Bilemma  zwischen  Vermögens-  und  Erfolgsermittlungsbilanz  ließe
sich  beseitigen,  wenn  man  die  Vermögensteile  nach  §  40  bewertet, ­
  auf  der  Passivseite  hingegen  einen  Berichtigungsposten
i«  Höhe  des  nichtrealisierten  Gewinnes  auf  Veräußerungsgegenl ­
 )  Berggewerkschaften  können  ihre  BüanzaufsteUung  nach  §  40  wie
ändere  kaufmännische  Unternehmungen  machen,  auch  wenn  sie  nicht
10  das  Handelsregister  eingetragen  sind.
s )  Passow,  Bilanzen,  S.  259.
        <pb n="58" />
        54

Die  Bewertang  der  Bilanzposten.

stände  und  Anlagevermögen  einstellt 1 ).  Bedenklich  wäre  die
Verallgemeinerung  einer  solchen  Bilanzierungsmethode  immerhin,
seihst  wenn  die  Wertkorrekturen  deutlich  als  solche  in  der  B.
bezeichnet  würden,  bedenklich  wegen  der  Gefahr  fiktiver  Reserven ­
  und  der  Verschleierung  bereits  erlittener  Verluste.
§  261,  Ziff.  4  HGB.:  Die  Kosten  der  Errichtung  und  Verwaltung ­
  dürfen  nicht  als  Aktiva  in  die  B.  eingesetzt  werden.
Die  laufenden  Ausgaben  für  Verwaltung  müssen  als  Jahresverlust ­
  abgebucht  werden.  Die  einmaligen  Ausgaben  für  Errichtung, ­
  Gründung  und  Einrichtung  dürfen  nicht  auf  mehrere
Jahre  verteilt  werden,  nicht  als  transitorisches  Aktivum  erscheinen, ­
  wie  es  ausländische  Gesetzgebungen  erlauben.  Die  erheblichen ­
  Gründungskosten  werden  regelmäßig  von  den  Gründern
übernommen.  (Vgl.  Passow,  Bilanzen,  S.  253.)
Der  Reichsbank,  die  dem  Aktienrecht  nicht  unterstellt  ist,
ist  es  gestattet,  die  Herstellungskosten  der  Banknoten,  nicht  auch
andere  Kosten  der  Organisation  und  Verwaltung,  auf  mehrere
Jahre  zu  verteilen.  Nach  preußischem  Sonderrecht  darf  die
Aufsichtsbehörde  den  Gegenseitigkeitsvereinen  unter  gewissen
Einschränkungen  erlauben,  die  Kosten  der  Errichtung,  z.  B.  der
Vorverhandlungen,  der  Finanzierung,  Drucksachen,  Gerichtskosten ­
  und  die  im  ersten  Geschäftsjahre  entstehenden  Kosten
der  Einrichtung  als  Aktivum  in  die  B.  einzusetzen  und  allmählich
abzuschreiben  (transitorische  Behandlung  einer  Verlustausgabe).
Bauzinsen 2 )  (§  215,  Ziff.  2)  werden  dem  Anlagekonto  zugeschrieben ­
  und  nicht  dem  Gewinn-  und  Verlustkonto  belastet.
Auch  die  Pfandbriefanfertigungs-  und  Unterbringungskosten
müssen  von  Hypothekenbanken  mit  ihrem  vollen  Betrage  dem

!)  Vgl.  „Ertragsbilanzen“.  Amerikanische  Eisenbahngesellschaften
schreiben  auf  der  Passivseite:  Noch  nicht  realisiertes  Einkommen  aus  Werten
im  Besitz  der  Gesellschaft.  Dementsprechend  könnte  man  rein  buchmäßige
Bewertungsverluste  als  Wertergänzungsposten  unter  den  Aktiven  aufführen,
z.  B.  in  Höhe  des  Unterschiedes  zwischen  Anschaffungswert  und  Börsenkurs ­
  der  Wertpapiere  als  „Kursverlust  auf  Effektenbestände“,  ein  nach
deutschem  Aktienrecht  unzulässiges  Verfahren.
s )  Fischer,  I.  S.  7  ff-  Zeitschr.  f,  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis, ­
  3.  Jahrg.,  S.  163  ff.,  213  ff.  (Ein  Beitrag  zur  Lehre  von  den  Banzinsen.) ­
        <pb n="59" />
        Anlagevermögen.

56

J  ahr  zur  Last  gebucht  werden,  in  dem  sie  entstanden  sind  (§  25
des  Hypothekenbankgesetzes).
A.  Anlagevermögen 1 );  Zum  Anschaffungspreis  gehören
neben  dem  Kaufpreis  die  Erwerbskosten  wie  Gebühren,  Provisionen, ­
  Gerichtskosten.  Die  bei  einem  Neubau  von  Häusern  aufgewendeten ­
  Hypothekenzinsen  und  Zinsen  des  eigenen  Kapitals,
soweit  sie  auf  die  Zeit  der  Herstellungsarbeit  entfallen,  dürfen
auf  den  Herstellungspreis  zugeschlagen  werden.  Zinsen  auf  den
Wert  unbebauter  Grundstücke  werden  innerhalb  der  Werttaxe
häufig  von  Baugenossenschaften  zugeschlagen 1  2 ).  Der  Zinsenaufschlag ­
  auf  den  Selbstkostenwert  bedeutet  Antizipation  des
Verkaufsgewinns.
Strittig  ist  der  Fall,  wenn  ein  Hypothekengläubiger  Anlagevermögen ­
  im  Wege  der  Zwangsversteigerung  erwirbt;  ist  der
niedrigere  Steigerungswert  oder  der  Betrag  der  Hypothek  als  Anachaffungspreis
  anzusehen?  Z.  B.  ein  Grundstück  mit  60  000  M.
hypothekarischer  Belastung  wird  für  45  000  ersteigert.  Nimmt
man,  wie  wir  meinen,  richtig  45  000  als  Anschaffungspreis  des
Grundstückes,  so  entsteht  ein  Ausfall  an  der  hypothekarisch
gesicherten  Forderung.  (Buchung:  2  Konten  an  Hypotheken,
Immobilien  45  000,  Gew.  u.  Verlust  15  000.)  Nach  Auffassung
anderer  gehört  der  Ausfall  zu  den  Opfern,  welche  die  Gesellschaft ­
  bringen  mußte,  um  das  Grundstück  zu  erwerben.  Sie
Nehmen  den  Erwerbspreis  als  Betrag  der  Hypothekenforderung
an  und  vermeiden  dadurch,  daß  bilanzmäßig  die  Beleihung
eines  schlechten  Grundstückes  und  der  damit  verbundene  Verlust ­
  nachgewiesen  wird.  Erwirbt  ein  Nicht-Hypothekengläubiger
das  Grundstück,  ist  der  Erwerbspreis  zweifellos  45  000  M.  nebst
Kosten.  Die  Meinungen  sind  also  nur  geteilt  hinsichtlich  des
Ausfalles  bei  der  Zwangsversteigerung,  ob  dieser  als  Verlust  oder
als  Erwerbsaufwand  zu  verrechnen  ist.
Mit  besonderen  Schwierigkeiten  haben  Bauunternehmer  zu
1 )  Vgl.  Bd.  I,  S.  221  ff.  und  „Abschreibungskonten“,  S.  63  f.
2 )  Vgl.  Mitteilungen  über  den  50.  Genossenschattstag.  Berlin  1910.
eite  349.  Auch:  Störungen  im  deutschen  Wirtschaftsleben  (Schriften  des
Vereins  für  Sozialpolitik)  Bd.  7,  S.  256,  277,  335;  Bd.  6,  S.  337  Bilanzierungs-®ethoden
  der  Immobiliengesellschaften).
        <pb n="60" />
        56

Betriebsvermögen.

rechnen.  Die  Abrechnung  zwischen  Unternehmer  und  Bauherrn
über  fertige  und  halbfertige  Bauten  vollzieht  sich  nicht  unmittelbar ­
  nach  ihrer  Vollendung,  sondern  verschiebt  sich  um
längere  Zeit,  insbesondere  bei  Baufirmen,  die  für  die  Großindustrie, ­
  Gemeinden  oder  den  Staat  Bauten  mit  mehrjähriger
Bauzeit  übernommen  haben.  Die  Bewertung  dieser  Objekte,  die
Verrechnung  des  auf  den  bisherigen  Arbeiten  ruhenden  Nutzens
unterliegt  mehr  oder  weniger  der  Willkür  und  der  Gewissenhaftigkeit ­
  des  Bilanzierenden,  da  der  wirkliche  Gewinn  erst  nach
der  Garantiedauer  festgestellt  werden  kann.
B.  Betriebsvermögen:  Handelswaren  mit  einem  Marktpreis
sind  mit  dem  Markt-  oder  Börsenpreis  oder  mit  dem  wirklichen
Anschaffungspreis  zu  bewerten.  Waren  ohne  Marktpreis  sind
höchstens  mit  dem  Veräußerungswert  oder  mit  dem  Anschaffungswert ­
  einzusetzen.  Anschaffungs-  oder  Erwerbspreis,  Selbstkosten ­
  und  Kalkulations-  bzw.  Verkaufspreis  sind  nicht  identisch ­
  l ).  Zum  Anschaffungspreis  rechnen  alle  Aufwendungen,
die  mit  dem  Erwerb  der  Ware  unmittelbar  in  Verbindung  stehen,
insbesondere  Bezugskosten  wie  Fracht,  Zoll,  Rollgeld,  Versicherung, ­
  Einkaufsprovision,  Bankspesen  u.  dgl.  Zum  Selbstkostenpreis ­
  zählen  alle  allgemeinen  und  besonderen  Verkaufskosten,
die  Handlungsunkosten,  Umsatzprämien,  Rabatt  an  den  Wiederverkäufer. ­
  Diese  Kosten  können  keinen  Maßstab  für  die  Bewertung ­
  in  der  B.  geben.  Der  Verkaufspreis  enthält  überdies
einen  Gewinnaufschlag  auf  den  Selbstkostenpreis.  Wertminderungen ­
  durch  Lagerung,  Schwund,  Veränderungen  in  der  Konjunktur, ­
  Veralterung  u.  ä.  sind  zu  berücksichtigen.
Selbsterzeugte  Waren  können  zum  Verkaufswert  eingestellt
werden.  Eine  Gerichtsentscheidung  (Seufferts  Archiv  Bd.  69,
Heft  4,  S.  160)  führt  dazu  aus;  Vom  Lagerverkaufswert  der
Waren,  die  den  Abnehmern  noch  nicht  übergeben  wurden,  sondern ­
  noch  auf  dem  Grundstücke  der  Produzenten  lagern,  wären
in  Abzug  zu  bringen:  die  noch  bis  zur  Ablieferung  aufzuwendenden ­
  Kosten,  insbesondere  Arbeitslöhne  und  Beförderungskosten,
ferner  ein  angemessener,  etwa  nach  den  Erfahrungen  aus  dem

0  Vgl.  Leittier,  Selbstkostenberechnung  industrieller  Betriebe.  7.  And
Frankfurt  1921,  S.  4  ff.;  über  Selbstkosten  hergestellter  Waren  ebenda.
        <pb n="61" />
        Betriebsvermögen.

57

Vorjahre  zu  bemessender  Abzug  für  die  Verluste,  die  sich  aus
Beanstandungen  der  Ware  durch  die  Käufer  und  dgl.  etwa  zu
ergeben  pflegen.
Bei  verkauften,  noch  nicht  abgelieferten  Waren  tritt  an
die  Stelle  der  Ware  das  Forderungsrecht.  Entscheidend  ist
die  Zahlungsfähigkeit  des  Käufers,  auch  wenn  die  Besitzübertragung ­
  noch  nicht  stattgetunden  hat.  Auf  Abruf  verkaufte
Lieferungswaren  und  auf  Bestellung  hergestellte  Waren  sind  wie
unverkaufte  Waren  zu  bewerten,  der  Verkaufsgewinn  ist  noch
nicht  realisiert.  Kommissionswaren  sind  nicht  Eigentum  des
Beauftragten;  unverkauft  bei  einem  Kommissionär  lagernde
Waren,  Waren  auf  fremdem  Lager  und  Waren  der  Verkaufsstelle
sind  wie  Lagerbestände  auf  eigenem  Lager  zu  bewerten.  Der
Erlös  der  bisher  verkauften  Kommissionswaren  stellt  eine  persönliche ­
  Forderung  des  Auftraggebers  dar.
Für  den  Privatverbrauch  an  Erzeugnissen  und  Waren  des
eigenen  Betriebes  ist  der  Geldwert  maßgebend,  den  die  entzogenen ­
  Waren  in  dem  Zeitpunkt  ihres  Ausscheidens  für  das  Geschäft ­
  hatten.
Rohstoffe  und  anderes  Fabrikationsmaterial,  die  zur  Weiterveräußerung ­
  bestimmt  sind,  wird  man  zum  wirklichen  vergange-Q
 en  Anschaffungspreis  bewerten,  nicht  mit  dem  derzeitigen
höheren  Anschaffungspreis  einsetzen  können.  Der  Wertunterschied ­
  kann  zu  einem  Gewinn  führen,  wenn  der  Veräußerungs-Preis
  der  aus  den  billiger  angeschafften  Rohstoffen  erzeugten
Eabrikate  entsprechend  der  Preissteigerung  des  Rohmaterials
erhöht  werden  kann,  ein  Gewinn,  der  folgerichtig  nur  im  Jahre
seiner  Liquidierung  verrechnet  werden  soll.  Die  Bewertung  des
Rohstofflagers  zum  höheren  Tages  wert  würde  einen  Teil  dieses
Gewinnes  vorwegnehmen.  Bei  Bestellungen  wird  der  Selbstkostenpreis ­
  und  der  Lieforungspreis  auf  Grund  der  derzeitigen
Rohstoffpreise  bestimmt.  Würde  man  die  Rohstoffe,  die  der
Produzent  im  Verhältnis  der  vorhandenen  Aufträge  für  die  zukünftige ­
  Fabrikation  angeschafft  hat,  zum  derzeitigen  höheren
Anschaffungspreis  bewerten,  wäre  der  buchmäßige  Gewinn  durch
•Re  Möglichkeit  seiner  Realisierung  gerechtfertigt.
Fällig  werdende  und  verfallene,  verzinsliche  und  unverzins-
        <pb n="62" />
        =—S

58  Betriebsvermögen.
liehe  Kaufpreis-  und  Darlelmsforderungen  1 )  sind  nach  §  40  Abs.  2
zu  bewerten.  Nur  klagbare  Forderungen  bilden  ein  Bilanzaktivum.
  Im  Warenhandel  werden  unverzinsliche  Forderungen
gewöhnlich  nicht  diskontiert,  obgleich  es  offensichtlich  unrichtig
ist.  Der  infolge  Zahlungsunsicherheit  des  Schuldners  zweifelhaft
gewordene  Eingang  einer  Buch-  oder  Wechselforderung  wird
durch  Abschreibung  des  wahrscheinlichen  Verlustes  bilanzmäßig
zum  Ausdruck  gebracht  (unmittelbar  oder  mittelbar  mit  Delkredere-Konto). ­
  Neben  der  individuellen  Abschreibung  der  einzelnen ­
  Forderungen  wird  häufig  eine  Kollektivabschreibung  auf
die  Gesamtforderungen  in  Ansatz  gebracht 2 ).  Buchschulden
und  Buchforderungen  in  ausländischer  Währung  werden  zu
einem  festen,  ein  für  allemal  bestimmten  Buchkurs  umgerechnet,
ohne  Rücksicht  auf  den  Tageskurs,  oder  die  Wertdifferenz
zwischen  Buch-  und  Tageskurs  wird  berücksichtigt,  oder  sie
werden  zum  Tageskurs  für  den  Bilanztag  umgerechnet.  Verzinsliche ­
  und  einbringliche  Forderungen  werden  mit  dem  Nennwert ­
  ihres  Kapitalbetrages  nebst  der  Zinsforderung  bis  zum
Bilanztage  eingestellt.  Der  Bilanzwert  gedeckter,  durch  Pfand
gesicherter  Forderungen  bestimmt  sich  vielfach  ausschließlich
nach  dem  Werte  der  Sicherheiten.
Die  Spar  Prämienanleihe  erhält  infolge  Thesaurierung  des
automatisch  mit  dem  Zeitablauf  wachsenden  Zinsanspruches
einen  ständig  wachsenden  Kapitalwert  gegenüber  dem  Anx
 )  Über  den  Begriff  der  Debitoren  und  Kreditoren  im  Sinne  der  Buch
führung  und  des  Rechts  vgl.  Fischer,  II.  8.  143  fl.
*)  Ein  Unternehmen  schreibt  von  der  Debitorensumme  5%  ab,  nachdem ­
  die  tatsächlichen  Ausfälle  des  Jahres  über  Warenkonto  abgebucht  sind
Die  Abschreibungsreserve  wird  im  nächsten  Bilanzjahr  wieder  aufgelöst

und  neu  errichtet.
Verlust

Gewinn-  und  Verlust-Konto

Gewinn

1018  Abschreibungen
5  %  von  48  000

2400.

1919  Abschreibungen
5  %  von  53  600

2680

Vortrag  der  Abschreibungen
aus  1918

2400

1920  Abschreibungen
5  %  von  64  000

)
3200

Vortrag  aus  1919  ...

2680

usw.
        <pb n="63" />
        Betriebsvermögen.

59

schaffungspreis;  wir  halten  auch  für  die  A.-G.  die  Einstellung
der  Sparprämienanleihen  zu  einem  den  Anschaffungspreis  übersteigenden ­
  Wert  für  zulässig.  Als  Höchstgrenze  könnte  der  Börsenkurs ­
  gelten.  Analogon:  Zuschreibung  von  Zinsen  auf  unbebaute ­
  Yerkaufsgrundstücke  der  Terrain-A.-G.  Auch  die  Wechsel
sind  Vermögensgegenstände  mit  ständig  wachsendem  Kapitalwert,
  der  am  Verfalltage  bis  auf  100%  des  Nennwertes  ansteigt.
Auch  Wechselforderungen,  die  von  Kunden  zahlungshalber
gegeben  wurden,  Kundenwechsel,  werden  mit  dem  Nennwert
eingestellt,  Bankwechsel  unter  Abzug  des  Zwischenzinses.  Im
Bankgeschäft  werden  Wechsel  stets  diskontiert,  wodurch  der
Zinsgewinn  auf  vorhandene  Diskontwechsel  zwischen  zwei  Bilanzjahren ­
  pro  rata  temporis  geteilt  wird;  z.  B.  ein  Wechsel,  fällig
a m  28.  Febr.,  gekauft  am  30.  November,  wird  am  31.  Dez.  mit
58  Tagen  diskontiert,  d.  h.  der  Wechseldiskontgewinn  für  58
Tage  wird  dem  folgenden  Bilanzjahre  gutgeschrieben.  Der
Biskontwert  am  Kauftage  ist  der  Anschaffungswert  des  Wechsels.
Gewöhnlich  diskontiert  man  zum  Reichsbank-  oder  Privat-'Bakontsatz
  des  Abschlußtages.  (Bd.  I,  S.  205.)
Aktive  Pfandeßekten,  vom  Unternehmer  zwecks  Sicher-Wellung
  einer  fällig  werdenden  Schuld  verpfändet,  werden  wie
e igene  Wertpapiere  bewertet.  Passive  Pfandeffekten,  vom
Unternehmer  als  Sicherheit  empfangen,  unterliegen  keiner  bitanzmäßigen
  Bewertung,  da  sie,  wie  Pfandvermögen  überhaupt,
Q icht  in  die  Bilanz  gehören;  doch  hat  die  Bewertung  der  durch
^ as  Pfand  gesicherten  Forderung  darauf  Rücksicht  zu  nehmen.
Die  Reichsbank  darf  Kurs  habende  Wertpapiere  höchstens
z utn  Kurswert  ansetzen,  welchen  sie  zur  Zeit  der  Bilanzauf-Welhing
  haben.  Die  Privatnotenbanken  unterstehen  dem  Aktienr
 echt  (§  261  HGB.).
Gemeinnützige  Unternehmungen  und  eingetragene  Genossen-^baften
  dürfen  Kriegsanleihen  (Schuldverschreibungen,  Schuld-Uchforderungen)
  ohne  Rücksicht  auf  einen  geringeren  Wert
Weh  dem  letzten  Bilanzwert,  höchstens  zum  Anschaffungspreis
Wnsetzen,  müssen  jedoch  jährlich  mindestens  1  %  des  Nenn-'
 Ver tes  ihres  in  der  Bilanz  gesondert  anzugebenden  Bestandes
^  Kriegsanleihen  erkennbar  abschreiben.  Die  Gewinnanteile
&amp;lt; bh'fen  5  %  nicht  überschreiten.  Die  Kursverluste  auf  Wert ­
        <pb n="64" />
        60

Betriebsvermögen.

papierbestände,  übrigens  auch  Valutaverluste,  können  dem  jährlichen ­
  Gewinn  belastet  oder  aus  einer  Rücklage  gedeckt  oder
als  fiktives  rechnungsmäßiges  Aktivum  eingestellt  und  regelmäßig ­
  abgeschrieben,  d.  h.  auf  einen  längeren  Zeitraum  verteilt ­
  werden;  endlich  können  Kursgewinne  nicht  als  Überschüsse,
sondern  als  Minderung  dieser  Kursverluste  behandelt  werden.
Schenkungen  in  Bargeld,  beispielsweise  an  eine  notleidende
Gesellschaft  zwecks  Tilgung  einer  Unterbilanz  oder  Deckung
eines  Verlustes  aus  Unterschlagungen,  sind  bei  Aktiengesellschaften ­
  nicht  verteilungsfähiger  Gewinn,  sind  nicht  der  Zwangsreserve ­
  zuzuführen,  aber  in  die  B.  einzustellen.  Die  Deckung
des  Verlustes  ist  im  Geschäftsbericht  oder  in  der  Gewinnrechnung
ersichtlich  zu  machen.  Geschenkte  Gegenstände,  z.  B.  Grundstücke ­
  an  Eisenbahnen,  sind  ihrem  Schätzungswert  nach  unter
den  Aktiven  anzuführen,  mit  dem  gleichen  Betrag  unter  den
Passiven,  um  eine  Verteilung  zu  verhindern  1 ).  Zuschüsse  des
Staates  oder  der  Gemeinden  zum  Eisenbahnbau  vermindern  die
Herstellungskosten,  wenn  sie  als  verlorner  Zuschuß  gegeben
werden,  oder  bilden  eine  Schuld,  falls  sie  rückzahlbar  sind.  Vielfach ­
  werden  die  erstgenannten  Zuschüsse  auf  beiden  Seiten  der
B.  aufgeführt.
Immaterielle  Güter  und  Rechte,  wie  Patente 1  2 ),  Urheber-,
Firmen-,  Verlagsrechte,  Erfindungen,  Fabrikationsgeheimnisse,
Rechte  auf  Warenzeichen,  Konzessionen,  Berggerechtsame,  kurz
i  ideelle  Aktiva,  können  nur  dann  ein  Bilanzaktivum  bilden,
wenn  für  die  Erwerbung  besondere  Aufwendungen  gemacht
wurden  3 ).  „Arbeitseinlagen“  (im  Gegensatz  zu  Kapitaleinlage»

1 )  Passow,  Bilanzen,  S.  250.  „Ausgleichsfonds  für  unentgeltlich  erworbenen ­
  Grundbesitz“.
2 )  Vgl.  Frankfurter  Ztg.,  Nr.  169  von  1911  (Beurteilung  der  Pate«tkonti
  in  Bilanzen).
3 )  Über  den  „Geschäftswert“  einer  Unternehmung  vgl.  die  Monographie ­
  von  Dicksee,  Goodwill.  3 rd  edition.  London  1906  (Gee  &amp;amp;  Co.);
Privatwirtschaftslehre,  §  12.  Bei  dem  Übergang  der  Dortmunder  Union  au«
die  Deutsch-Luxemburgische  Bergwerk-  und  Hütten-Aktiengesellschaft
wurden  2%  Mül.  M.  angenommener  ideeller  Wert  der  Beteiligungen  affl
Kohlensyndikat,  am  Stahlwerksverband  und  den  sonstigen  Verbänden  sowie
%  Mill.  M.  angenommener  ideeller  Wert  der  Kundschaft  in  die  Bilaa«
eingestellt.
        <pb n="65" />
        Betriebsvermögen.

61

der  Gesellschafter  nach  §  706  BGB.)  sind  nicht  buchungs-  oder
bilanzfähig.  Da  selbst  angemeldele  Patente  höchstens  mit  den
Versuchs-  und  Patenterwerbungskosten  bewertet  werden  dürfen,
werden  häufig  Tochtergesellschaften  behufs  Übernahme  des
Patentes  gegründet,  deren  Anteile  ausschließlich  im  Besitz  des
Erfinders  bleiben  und  in  dessen  B.  unter  Effektenbeständen
bzw.  Beteiligungen  angeführt  werden.
Einzahlungsverpflichtungen  auf  nicht  vollbezahlte  Aktien,
Beteiligungen  und  andere  Vermögenseinlagen  geben  einige  englische ­
  B.  vor  der  Goldspalte  an  (z.  B.:  Schwebende  Verbindlichkeiten ­
  für  nicht  eingeforderte  Einzahlungen  auf  Aktien  und  Investierungen ­
  £  975).  Nach  deutschem  Handelsbrauch  werden
Nachschüsse  erst  bei  ihrer  Fälligkeit  verbucht  und  erhöhen  erst
dann  den  Bilanzwert  der  Beteiligungen.  Bilanzwert  der  Kapitalbeteiligungen ­
  {Kommanditkapital)  ist  der  Erwerbspreis,  d.  s.
die  bisherigen  Einzahlungen  unter  Berücksichtigung  eines  etwaigen ­
  Minderwerts  durch  Verlust.
Versicherungspolicen  über  Sach-  oder  Vermögensversicheru
 ngen,  z.  B.  Feuer-,  Kautions-,  Kreditversicherung  und  einige
Arten  der  Personalversicherungen  (Haftpflicht,  Unfall),  bilden
Napiialersatzreserven,  bestimmt,  einen  Vermögensschaden  zu
ersetzen.  Die  vertragsmäßigen  Aufwendungen  für  den  Erwerb
sicher  Ersatzreserven  sind  Betriebsunkosten  des  Jahres  der
Aufwendungen  oder,  falls  Vorauszahlungen  erfolgen,  Kosten  der
Versicherungsjahre,  die  den  einzelnen  .Jahren  anteilsmäßig  berstet ­
  werden.  Keinesfalls  ist  der  Wert  solcher  Versicherungspolicen ­
  bilanzfähig.  Anders  die  Le&amp;amp;ensversicherungspolice,  deren
Vermögenswert  durch  den  Rückkaufswert  der  Police  bestimmt
Wlr d.  Doch  ist  es  nicht  üblich,  ihren  Wert  als  besonderes  Bilanzaktivum
  einzustellen.  Die  Beleihung  oder  der  Verkauf  einer
solchen  Police  wird  bilanzmäßige  Wirkungen  äußern,  da  in  dem
oißen  Fall  ein  Pfanddarlehn,  im  andern  ein  Vermögenszuwachs
xu  verrechnen  ist.  Eine  durch  Policenverpfändung  gesicherte
E°rderung  ist  mit  ihrem  vollen  Nennwert  einzusetzen.
Rechte  und  Pflichten  aus  zweiseitigen  Geschäften,  die  erst  in
Ankunft  von  beiden  Seiten  erfüllt  werden,  bleiben  ip  der  Regel
dar  Bilanz  unberücksichtigt,  ebenso  wie  Rechte  aus  Verträgen,
deren  Erwerb  keine  Aufwendungen  gemacht  wurden.  Z.  B.:
        <pb n="66" />
        62

Betriebsvermögen.

Frachtverträge,  die  noch  von  keiner  Seite  erfüllt  sind.  Der
Absender  ist  verpflichtet,  Fracht  zu  bezahlen  und  ist  berechtigt,
Güter  zu  befördern.  Ebenso  Kauf-,  Miet-,  Dienst-  und  Werkverträge. ­
  Solange  Rechte  und  Pflichten  sich  ziffermäßig  ausgleichen,
  wird  gegen  die  Nichtaufnahme  in  die  Bilanz  nichts
einzuwenden  sein.  Sind  Rechte  und  Pflichten  hingegen  ungleichwertig,
  ist  insbesondere  infolge  eines  ungünstigen  Verlaufes  ein
Verlust  zu  erwarten,  hat  der  Kaufmann  die  Verpflichtung,  die
Vermögensminderung  aus  schwebenden  Geschäften  in  der  Bilanz
zum  Ausdruck  zu  bringen.
Das  Vermögen  der  Ehefrau  des  Kaufmanns  ist  als  ein  Bilanzpassivum
  aufzunehmen,  wenn  vom  Sondergut  oder  vom  eingebrachten
  Gut  der  Ehefrau  in  das  Geschäft  eingelegt  worden
ist.  Es  ist  ein  Rückerstattungsanspruch.  Der  Anteil  der  Ehefrau
am  Gesamtgut  (bei  Gütergemeinschaft,  Fahrnis-  und  Errungenschaftsgemeinschaft) ­
  bildet  bis  zur  Auseinandersetzung  keine
rechtliche  Forderung,  weshalb  dieser  Auseinandersetzungsanspruch
  der  Ehefrau  nicht  in  die  B.  aufgenommen  werden  kann.
Betreibt  die  Ehefrau  ein  Handelsgeschäft,  so  ist  ihr  eingebrachtes
Gut  und  ihr  Vorbehaltsgut  bilanzpflichtig,  nicht  aber  das  Gesamtgut.

Die  Bilanz  des  Einzelkaufmanns  gibt  selten  eine  vollständige
Übersicht  über  das  Gesamtvermögen.  Die  Beteiligung  als  stiller
Gesellschafter,  als  Kommanditist  an  einer  anderen  Unternehmung
ist  kein  Handelsgeschäft  im  Sinne  des  HGB.,  die  Einstellung
des  Beteiligungsbetrages  in  die  kaufmännische  Bilanz  ist  gesetzlich ­
  nicht  erforderlich,  aber  zweckmäßig.  Betreibt  der  Kaufmann
mehrere  selbständige  Unternehmungen,  so  muß  er  für  jedes
Geschäft  eine  Bilanz,  jedoch  keine  Gesamtbilanz  aufstellen.
Hinsichtlich  des  Privatvermögens  hat  das  Reichsgericht  (II.  Strafsenat, ­
  10.  Januar  1908)  l )  entschieden,  daß  der  Kaufmann  verpflichtet ­
  ist,  sein  ganzes  Vermögen  in  die  Bilanz  einzubeziehen,
daß  er  aber  in  seinen  Handelsbüehern  keine  Aufzeichnungen  über
Bestand  oder  Veränderung  des  Privatvermögens  zu  machen  habe,
daß  es  vielmehr  genügt,  wenn  er  die  Gcschäftsbilanz  ohne  Rücksichtnahme ­
  auf  das  Privatvermögen  feststellt;  nur  muß  er  in

J )  R.  G.  in  Strafsachen  41,  41.
        <pb n="67" />
        Abschreibungskonten.

63

der  Bilanz  oder  im  Geheimbuch  einen  Zusatz  bezüglich  des
Privatvermögens  machen  und  auf  diese  Weise  das  Gesamtvermögen ­
  feststellen.  Er  braucht  das  Privatvermögen  in  diesem
Zusatze  nicht  in  seinen  Einzelheiten  darzustellen;  es  genügt
vielmehr,  wenn  er  es  in  nach  wirtschaftlichen  Grundsätzen  ge
ordnete  Gruppen  bringt  mit  gewissenhafter  Bewertung.

4.  Abschnitt.
Die  Abschreibungskonten.

Zur  Feststellung  des  gesetzlichen  Bilanzwertes  eines  Akhvums

  stehen  zwei  Wege  offen.  Entweder  man  schätzt  positiv

den  wirklichen  Wert,  der  in  die  B.  einzustellen  ist,  durch  Inventarisierung ­
  und  Abschätzung *  1 ),  oder  man  schätzt  negativ
den  Minderwert,  den  Verlust,  der  gegenüber  dem  früheren  Bilanzen ­
  oder  dem  Buchwert  entstanden  ist  oder  entstehen  wird:

Abschreibungsbewertung  2 ).  Der  Verlust  wird  gewöhnlich  in  Pro-Ze

 nten  dieses  Wertes  geschätzt.  Der  negative  Wert,  der  Werterlust, ­
  kann  in  der  B.  auf  der  Aktivseite  als  Minderungsposten

oder  auf  der  Passivseite  als  Berichtigungsposten  zum  Ausdruck
kommen;

Aktiva

Passiva

A  Form:
1  Jahr:  Vermögensobjekt.  100
"v-  Abschreibung  10  90

2  Jahr;  Buchwert  00
d-  Abschreibung  10  80

10  80

Form.-.
j*  Jallr:  Vermögensobjekt  100

10
20
80

Abschreibung

100

.  .  .  100
...  100

3.

&amp;gt;»

*)  Einzelbewertung,  z.  B.  Forderungen;  Gruppenbewerlung,  z.  B

y  2 )  Ein  allgemeiner  Grundsatz,  wonach  der  Wert  der  Betriebs-  und
^  e r5ußerungsgegenstände  nur  durch  Inventarisierung,  Anlagevermögen  nur
Urc h  Abschreibungsbewertung  ermittelt  wird,  existiert  nicht.
        <pb n="68" />
        64

Abschreibungskonten.

Die  Einstellung  der  Abschreibungen  (Band  I,  S.  222  ff.)  auf
die  Passivseite  läßt  die  Vermögensobjekte,  abgesehen  von  Zuand
  Abgang,  unvermindert  mit  ihrem  ursprünglichen  bzw.  Nennwert ­
  auf  der  Aktivseite  erscheinen,  während  die  Wertberichtigung
des  vorsätzlich  zu  hoch  bewerteten  Aktivvermögens  als  rechnungsmäßiges ­
  Passivum  erscheint.  Die  Abschreibungsposten  oder
-konten  auf  der  Passivseite  sind  lediglich  Rechnungsposten,  die
in  der  Bilanztheorie  als  Bewertungsposten  (Simon),  als  Wertminderungsposten ­
  (Rehm),  als  Korrektivposten  (Staub)  oder  als
unechte  Reserven  bezeichnet  werden.  Die  Praxis  nennt 1 )  diese
Abschreibungsposten  Amortisationskonto,  Delkrederekonto,  Abschreibungs-,
  Erneuerungskonto,  der  Gesetzgeber,  der  diese  Bewertungsform ­
  für  Anlagevermögen  und  Betriebsgegenstände  ausdrücklich ­
  zuläßt  (§  261  Ziff.  3),  Erneuerungsfonds.  Die  Bilanzpraxis ­
  schreibt  Anlage-  und  Betriebsvermögen,  z.  B.  auch  Forderungen ­
  in  dieser  Form  ab.  Die  erste  Form  der  Bewertung  läßt
weder  den  ursprünglichen  Anschaffungs-  oder  Herstellungswert
noch  die  bisherigen  Abschreibungsbeträge  erkennen,  ist  auch  im
Sinne  der  Theorie  unzulässig,  da  auf  einem  Konto  durch  Einstellung ­
  des  Subtrahendus  auf  die  entgegengesetzte  Seite  subtrahiert ­
  wird.
Reserven  und  Abschreibungskonten,  echte  und  unechte  Reserven ­
  unterscheiden  sich  grundsätzlich;  Reserven,  Reservefonds,
Reservekapitalien  sind  Gewinnrücklagen,  zählen  zum  eigenen
Kapital,  erhöhen  es  und  den  Bilanzwert  einer  Aktie.  Abschreibungskonten ­
  sind  keine  Reserven,  keine  Gewinnrücklagen.  Reserven ­
  werden  zu-,  Amortisationen  abgeschrieben.  Sie  müssen
in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  mit  dem  Betrag  der  Jahresabschreibung ­
  erscheinen,  es  sei  denn,  daß  die  Abschreibungen
gegen  Gewinne  aufgerechnet  werden.
Die  Abschreibungskonten  bieten  wegen  ihrer  unklaren  Bezeichnung ­
  der  Bilanzkritik  außerordentliche  Schwierigkeiten,  weil
es  recht  häufig  schwer  ist,  zu  unterscheiden,  ob  ein  Berichtigungsposten ­
  oder  eine  Gewinnrücklage  vorliegt.  Satzungen,  Geschäftsberichte ­
  des  Entstehungsjahres,  Aufsichtsratsprotokolle  und  die
1 )  Unklar  sind  Bezeichnungen  wie  Amortisations/omfc,  Reserve  für
zweifelhafte  Forderungen,  weil  sie  zu  einer  Verwechslung  mit  echten  Gewinnrücklagen ­
  Anlaß  geben.
        <pb n="69" />
        Abschreibungskonten.

65

Gewinn-  und  Verlustrechnung 1 )  geben  Anhaltspunkte.  Mitunter
werden  neben  den  notwendigen  Abschreibungen  auch  aus  dem
Reingewinn  Abschreibungsreserven  dotiert  oder  es  wird  übermäßig ­
  abgeschrieben,  dann  werden  stille  Reserven  geschaffen
(Abschreibungsreserven),  deren  Berechnung  dem  Fernstehenden
unmöglich  ist.  Andere  Unternehmungen  lassen  die  Aktiva  ohne
Abschreibungen  und  dotieren  das  Amortisationskonto  aus  dem
Reingewinn:  eine  nachträgliche  Berichtigung  des  Wertansatzes
in  der  Bilanz,  die  gegen  die  gesetzlichen  Bestimmungen  verstößt
(vgl.  Ertragsbilanz).  In  manchen  Fällen,  beispielsweise  häufig
beim  Erneuerungsfonds,  sind  Abschreibungskonto  und  Gewinnrücklage
  in  einem  Bilanzposten  vereinigt.  Notwendige  Abschreibungen ­
  für  Abnutzung  und  Entwertung  werden  mit  der
Gewinnrücklage  zur  Deckung  zukünftiger  Entwertungsverluste
oder  Verlustausgaben  vermengt.
Im  Interesse  der  Bilanzklarheit  ist  eine  zweifelsfreie  Benennung ­
  der  Abschreibungskonten  erwünscht.  Das  Delkredere-Konto,
  ein  Abschreibungskonto  für  Forderungen,  ist  zu  unterscheiden ­
  vom  Delkredere-Reservefonds,  d.  i.  eine  Gewinnrücklage
f hr  in  Zukunft  etwa  entstehende  Verluste;  das  Amortisationskonto
lg t  zu  unterscheiden  vom  Amortisations-Reservefonds,  das  Abschreibungskonto ­
  von  dem  echten  Erneuerungsfonds 1  2 ).  Auch  soll
eine  Zusammenziehung  mit  echten  Reserven  vermieden  werden.
Schematisches  Beispiel:  Eine  Aktienunternehmung  verdient
J m  ersten  Jahr  130  bar,  im  zweiten  160  bar,  die  Reserven  sind
au fgefüllt.  Das  Anlagevermögen,  nach  zwei  Jahren  wertlos,  bleibt
1 )  Abschreibungskonten  sollen  auf  der  Verlustseite  der  Ertragsbilanz,
Reservekonten  in  der  Gewinnverteilung  erscheinen.
2 )  Durch  Ausführungsanweisung  (von  1898)  zu  §  11  des  Kleinbahngesetzes ­
  ist  in  Preußen  ein  Erneuerungsfonds  gesetzlich  vorgeschrieben,  der
zur  Bestreitung  der  Kosten  der  regelmäßig  wiederkehrenden  Erneuerung
des  Oberbaues  und  der  Betriebsmittel  dient.
Der  echte  Erneuerungsfonds  ist  mitunter  an  der  Art  der  Bilanzierung
seiner  Verwendung  zu  erkennen,  z.  B.:
Rücklage  für  Erneuerungen.  185  000  M
Zuweisung  31.  XII.  1910...  360  000  „
545  000  „fl
ab  Verwendung  1911:  Ersatzbauten ­
  für  Sophienhütte  364  000  ,,  181  000  M
Leit

ner.  Buchhaltung-  und  Bilanzknnde.  II  6.  u.  7.  Aufl

5
        <pb n="70" />
        66

Abschreibungskonten.

irn  ersten  Fall  ohne  Abschreibung,  im  zweiten  wird  es  mit  50  %
abgeschrieben.  Der  Gewinn  wird  vollständig  ausgeschüttet.
In  beiden  Fällen  wird  ein  Gesamtgewinn  von  170  verteilt,
doch  sind  die  Auszahlungsbeträge  der  einzelnen  Jahre  verschieden. ­
  Vom  verdienten  Gewinn  werden  durch  Vermögensverluste
120  verbraucht.  Die  Abschreibung  bewirkt  ein  Zurückhalten  liquider ­
  Mittel  (80  zu  140),  wirkt  also  hier  wie  eine  echte  Reserve.

I.  Fall,  ohne  Abschreibung:  II.  Fall,  mit  Abschreibung:
1.  Jahr  1.  Jahr

Anlagen  ..  .

.  120

Kapital  ..

..  200

Anlagen  .

120

Kapital  .  .

.  .  200

Rar

.  210

Gewinn  .

130

•

60  60

Gewinn  .  .

..  70

Bar  "

210

2.  J

ahr

2.

fahr

Anlagen  ..

.

Kapital  .  .

.  .  200

Anlagen  .

60

Kapital  ..

.  .  200

Bar  (210-f-130



Gewinn  ..

..  40

-7-60

  —

Gewinn  .  .

100

+  160)

240

Bar(210  -j-70



+  160)

..  300

Die  folgende  Tabelle  vergleicht  die  Ergebnisse.

Flüssige  Mittel  nach

Auszahlung  des  Ge-Verdienter



Bilanzmäßig  nachwinnes



Jahresgewiesener

  Gewinn

ohne

mit

gewinn

Abschreibung

I.  Fall

II.  Fall

1.  J  ahr

80

140

130

130

70

2.  Jahr

200

200

160

40

100

290

170

170

Vom  verdienten  Gewinn  werden  durch  Abschreibung  in  jedem
Jahr  60  zurückgehalten,  um  daraus  die  in  Zukunft  eintretenden
Kapitalverluste  auf  die  Dauer  der  Benutzung  zu  verteilen:  eine
Antizipation  des  zukünftigen  Verlustes.  Das  Reinvermögen  der
Unternehmung  bleibt  unverändert.  Die  Abschreibungen  bei
Kapitalgesellschaften  vermindern  den  verteilungsfähigen  Gewinn, ­
  lassen  aber  das  Vermögen  unverändert;  eine  Gewinnrück-
        <pb n="71" />
        Abschreibungen.

67

läge  vermehrt  das  Reinvermögen.  Gewinnrückstellungen  gehen
zu  Lasten  des  verteilungefähigen  Reingewinns,  Abschreibungskonten ­
  zu  Lasten  des  Rohgewinns.  Gewinnrücklagen  sind  in
der  Gewinnverteilung,  Abschreibungskonten  in  der  Gewinn-  und
Verlustrechnung  ersichtlich  zu  machen.
Hinsichtlich  der  Dauer  der  Rückstellung  ist  ein  Unterschied
zu  machen  zwischen  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen  und
solchen  auf  Betriebsvermögen.  Übermäßige  Abschreibungen  auf
festes  Kapital  sind  dauernde  Rückstellungen,  d.  h.  dauernd  bis
zur  etwaigen  Versilberung  des  Vermögensobjekts,  wo  bei  einem
Verkauf  oder  einer  Einbringung  dieses  Objekts  in  eine  andere
Unternehmung  über  den  Buchwert  hinaus  unter  Umständen  ein
Teil  der  Rückstellungen  wieder  frei  wird  (vgl.  Ertragsrechnung),
oder  dauernd  bis  zum  Hinaufschreiben  des  Buchwertes,  wenn
oine  stille  Abschreibungsreserve  durch  Hinaufsetzen  des  Buchwertes ­
  gegenüber  der  letzten  B.  aufgelöst  werden  soll.  Eine
außerordentliche,  übermäßige  Abschreibung  kann  auch  durch
die  in  späterer  Zeit  unterlassenen  notwendigen  Abschreibungen
av &amp;gt;fgezehrt  werden.  Übermäßige  Abschreibungen  aut  Umsatzv
 ermögen  werden  durch  Veräußerung  bzw.  Eingang  zu  einem
den  abgeschriebenen  Buchwert  übersteigenden  Betrag  frei,  erhöhen ­
  den  Jahresgewinn,  den  sie  im  Abschreibungsjahr  verh
  rzt  haben.  Solche  Abschreibungsgewinne  bilden  dann  einen
Rückersatz  temporärer  Gewinnrückstellungen  durch  zu  hohe
Abschreibungen  (vgl.  auch  S.  70).

5.  Abschnitt.

Die  Abschreibungen.

Auf  die  Lehre  von  den  Abschreibungen  soll  hier  nicht  näher
^ugegangen  werden.  Wir  verweisen  auf  die  unten  angegebene
deratur  *).  Die  buchtechnische  Behandlung  wurde  Band  1,

M  Lettner,  Selbstkostenberechnung  industrieller  Betriebe.  7.  Anü
S.  226  ff.;  Schiff,  Die  Wertminderungen  an  B^tnebsanlag  B  l
t9 °9;  derselbe,  Abschreibungen  (Recht  und  Wirtschaft,  1921),  Dicksee,
        <pb n="72" />
        68

Abschreibungen.

S.  222f.  erörtert.  In  bilanztechnischer  Hinsicht  gibt  es:  1.  offene
oder  sichtbare  und  geheime  oder  unsichtbare  Abschreibungen;
2,  regelmäßige,  notwendige  und  übermäßige,  gleichmäßige  oder
ungleichmäßige  Abschreibungen;  3.  außerordentliche  notwendige
und  außerordentliche  freiwillige.  Die  Wirkungen  der  übermäßig
hohen  Abschreibungen  sind,  wie  die  offenen  Reserven,  nach  der
Rechtsform  der  Unternehmung  verschieden  zu  beurteilen.  Es
sind  im  allgemeinen  einkommensteuerpflichtige  stille  Reserven.
Die  Bilanzabschreibungen  sind  nicht  identisch  mit  den  Selbstkostenabschreibungen,
  die  einen  Bestandteil  der  Erzeugungsoder ­
  der  Selbstkosten  bilden  (vgl.  meine  „Selbstkostenberecbnung“).

Die  Abschreibungen  als  Kapitalverluste  auf  Bestände  wirken
bilanztechnisch  wie  Verlustausgaben.  Wenn  von  zweifelhaften
Forderungen  angemessene  Beträge  „abgeschrieben“  werden,  so
bedeutet  diese  Abschreibung  Absetzung  vom  Nennwert  infolge
Minderwertes,  noch  nicht  realisierten,  aber  voraussichtlichen  Verlust, ­
  der  durch  Abschreibungsbewertung  antizipiert  wird.  Bei
zu  hohen  Abschreibungen  können  nachträglich  Bewertungs-  oder
Abschreibungsgewinne  durch  Mehreingang  entstehen.  Wenn  hingegen ­
  im  Falle  des  Konkurses  eines  Schuldners  der  Ausfall  verbucht ­
  wird,  so  ist  dieser  Betrag  Verlust  und  soll  in  der  Ertragsbilanz ­
  nicht  als  „Abschreibung“  bezeichnet  werden.
Häufig  werden  die  Abschreibungen  in  der  Gewinn-  und  Veriustrechnung
  überhaupt  nicht  angegeben,  sondern  verschleiert,
um  der  Verwaltung  der  Unternehmung  in  der  Abschreibungspolitik
  freie  Hand  zu  lassen.  Die  „üblichen  Abschreibungen
Depreciation,  Reserves  and  Reserve-Founds,  2  ed.  London  1907;  Lemaire,
Des  amortissements  et  des  rfiserves  dans  les  sociätüs  industrielles.  Liege,
l’auteur,  I.  Bd.  1907;  Passow,  Bilanzen,  S.  137  ff.;  Fischer,  Bilanzwerte
I.  S.  55  ff.;  F  äs,  Die  Berücksichtigung  der  Wertminderungen  des  stehenden ­
  Kapitals  in  den  Jahresbilanzen  der  Erwerbswirtschaften.  Tübingen
1913  (Zeitschrift  f.  d.  ges.  Staatswissenschaft,  Ergänzungsheft);  Paul,  Die
grundsätzlichen  Unterschiede  und  die  bilanzmäßige  Behandlung  des  Erneuerungsfonds,
  Ersatzfonds,  Reservefonds,  Tilgungsfonds  und  Heimfalltonds.
  Berlin  1915;  Haas,  Die  Rückstellungen  bei  Elektrizitätswerken  und
Straßenbahnen.  Berlin  1916.  Schmulenbach,  Grundlagen  dynamischer
Bilanzlehre,  2.  Auf!.,  Leipzig  1920,  S.  74  f.  Kreuknü,  Depreciatie  en  Reserve ­
  fondsen,  Rotterdam  1897  (Maandblad  voor  heet  Bookhonden).
        <pb n="73" />
        Abschreibungen.

69

wurden  berücksichtigt“,  „die  Forderungen  sind  vorsichtig  bewertet“, ­
  es  „wurde  angemessen  abgeschrieben“,  der  Gewinn
ergibt  sich  „nach  den  vom  Aufsiohtsrat  festgestellten  Abschrei
bungen“,  das  sind  ein  paar  Ausdrücke,  die  die  fehlende  zahlen
mäßige  Darstellung  der  Abschreibungsverluste  im  Geschäfts
bericht  der  Aktienvereine  ersetzen  sollen.
Eine  Aktiengesellschaft  z.  B.  trägt  einen  großen  Gewinnrest
aus  dem  Vorjahre  vor.  Im  nächsten  Geschäftsbericht  erscheint
dieser  Gewinnvortrag  nicht  in  der  vorjährigen  Höhe,  sondern
regelmäßig  werden  größere  Beträge  zu  ,,Extra“abschreibungen
verbraucht.  Vermutlich  sind  es  notwendige  ordentliche  Abschreibungen, ­
  die  auf  das  nächste  Jahr  übertragen  werden.
Außerordentliche,  offene  Abschreibungen  werden  dem  Jahresreingewinn ­
  entnommen  (Gewinnverteilungsvorschlag)  oder  schon
m  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  dem  Jahresgewinn  zur
Last  geschrieben.  Die  geheimen,  internen,  verschleierten  Abschreibungen ­
  können  vom  Betriebsgewinn,  von  bestimmten  an
deren  Gewinnen  oder  von  einer  Reserve  abgebucht,  den  Handbingsunkosten
  oder  einem  andern  Verlustposten  zugeschlagen
Werden,  so  daß  sie  in  keinem  Fall  bilanzmäßig  unmittelbar  in
Erscheinung  treten.  Notwendige  Verlustabschreibungen,  d.  s.
Abbuchungen'  erlittener  Verluste,  können  hinausgeschoben  wer
‘^cn,  sei  es  durch  Einsetzung  des  Vermögensobjekts  mit  dem
v °llen,  anstatt  mit  dem  verminderten  Wert,  sei  es  durch  Eindellung ­
  des  Verlustbetrages  als  Aktivum  unter  die  Debitoren
oder  durch  Wertexdiöhung  anderer  Aktiva  und  Abschreibung  des
Verlustes  in  einem  der  folgenden  Bilanzjahre.
Die  Abschreibungen  werden  individuell  oder  kollektiv  belehnet. ­
  Beispielsweise  werden  die  Abschreibungsbeträge  bzw.
'Prozente  für  die  einzelnen  Maschinen  und  einzelnen  Forderungen
und  in  verschiedener  Höhe  oder  für  das  gesamte  in  Maschinen
bzw .  Forderungen  investierte  Kapital  in  einem  einheitlichen  Ab
Schreibungsprozentsatz  bestimmt.  Das  letzte  Verfahren  scheint
U‘ehr  in  Übung  zu  sein.  Die  technische  oder  natürliche  Abschreibung ­
  auf  Anlagevermögen,  die  nur  die  technischen  Momente  der
Abnutzung,  Brauchbarkeitsminderung,  die  wirkliche  Erschöpfung
d , er  Bodenschätze  usw.  berücksichtigt,  ißt  im  allgemeinen  gen
 nger  als  die  wirtschaftliche  oder  kaufmännische  Abschreibung,
        <pb n="74" />
        70

Abschreibungen-

die  durch  die  Dividendenpolitik,  Konjunktur,  Sinken  des  Anschaffungspreises, ­
  d.  h.  des  Sachwertes  des  Anlagevermögens  und
viele  andere  wirtschaftliche,  für  die  einzelne  Unternehmung
häufig  nur  individuell  bestimmbare  Momente  beeinflußt  wird.
Jede  über  das  notwendige  Maß  hinausgehende  Abschreibung
ist,  wie  jede  Abschreibung,  formell  Vermögensminderung  bzw.
Minderung  des  Reingewinns,  materiell  hingegen  eine  Gewinnrücklage.
  Den  ordentlichen,  regelmäßigen,  alljährlichen  Abschreibungen ­
  stehen  außerordentliche,  unregelmäßige,  häufig  einmalige
Abschreibungen  gegenüber  1 ).  Beide  können  notwendige  Wertminderungen ­
  oder  übermäßige  Abschreibungen  darstellen.  So
kann  eine  außerordentliche  Abschreibung  notwendig  werden  als
nachträgliche  Korrektur  ungenügender  Abschreibungen  infolge
der  Überbewertung  bei  Gründungen,  bei  größerer  Inanspruchnahme ­
  der  Maschinen,  durch  Erfindung  neuer  Maschinen  anderer
Konstruktion,  wenn  teure  Umbauten  zwar  den  Buchwert,  nicht
aber  den  wirtschaftlichen  Wert  der  Anlage  erhöhen,  wenn  zu
außerordentlich  hohen  Preisen  zugebaut  wurde  u.  dgl.  Die  Ab-Schreibungsbewertung
  wird  vorzugsweise  für  Anlagevermögen
und  Betriebsgegenstände,  die  nicht  zur  Veräußerung  bestimmt
sind,  angewendet,  ohne  auf  diese  Teile  des  Vermögens  beschränkt
zu  sein.
Übermäßige  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen  und  solche
auf  das  Betriebsvermögen  wirken  verschieden,  a)  Die  Überabschreibungen ­
  auf  Anlagevermögen  binden  bei  Gewinnverteilungsgesellschaften ­
  dauernd  flüssige  Mittel;  ihre  Liquidierung  erfolgt
durch  nachträgliche  Höherbewertung,  durch  ein  „Hinaufschreiben“ ­
  des  betreffenden  Vermögenswertes,  deren  Zulässigkeit  vielfach ­
  bestritten  wird,  ein  Hinaufschreiben  des  Bilanzwertes,  der
nicht  über  den  gegenwärtigen  Wert  hinausgehen  darf.  Diese
Höherbewertung  wird  in  der  Bilanz  als  „Zugang“  eingestellt.
Andere  Möglichkeiten  der  Liquidierung  sind  die  Veräußerung
des  Vermögensobjektes  oder  die  Einbringung  in  eine  Tochtergesellschaft. ­
  Die  Überabschreibung  auf  Anlagevermögen  erfolgt
in  der  Form  der  „Abschreibung“  (sichtbar  in  der  Gewinn-  und
Verlustrechnung  oder  dort  unsichtbar),  oder  durch  Buchung  der
*)  Sie  sollen  als  solche  erkennbar  gemacht  werden  (Extra-Abschreibung, ­
  Sanierungs-Abschreibung  o.  ä.l.
        <pb n="75" />
        Abschreibungen

71

Neuanschaffungen  als  Betriebskosten.  Die  Abschreibungsreserve
wird  durch  einmalige  Abschreibung  geschaffen.
b)  Die  Überabschreibung  auf  Betriebsvermögen  wird  im  Jahre
der  Verwertung  des  Gegenstandes  wieder  verfügbar  und  vermehrt ­
  den  jährlichen  Gewinn.  Soll  sie  auf  ihrem  ursprünglichen
Betrag  dauernd  belassen  werden,  ist  die  wiederholte  jährliche
Abschreibung  erforderlich;  z.  B.  ( auf  Waren-  oder  Effektenoder
  Dehitorenbestände  werden  50  000  M.  übermäßig  abgeschrieben. ­
  Durch  die  Veräußerung  der  Bestände  usw.  im  folgenden ­
  Bilanzjahr  wird  die  stille  Reserve  des  vorhergehenden  Jahres
liquidiert,  dem  Reingewinn  zugeführt.  Sollen  nun  auch  in  den
folgenden  Jahren  je  50  000  M.  zurückgestellt  werden,  müßte
alljährlich  dieser  Betrag  vom  Bilanzwert  der  Bestände  abgeschrieben ­
  werden.  Der  aus  der  Liquidierung  stiller  Abschreibungsreserven ­
  auf  Betriebsvermögen  sich  ergebende  Gewinn
kann  zur  Verstärkung  des  jährlichen  Reingewinnes  dienen,  in
die  Ertragsbilanz  fließen  oder  als  offene  bzw.  wiederum  als  stille
Beserve  behandelt  werden.  So  überwies  die  Diskontogesellschaft
1909  einen  Gewinn  von  1,88  Milk  der  Reserve,  „die  aus  der  Realisierung ­
  von  solchen  Aktiven  stammten,  die  bei  der  Fusion
&amp;lt; f® r  Diskonto-  mit  der  Norddeutschen  Bank  in  Hamburg  eine
^linderbewertung  erfuhren“.
Abschreibungen  stellen  entweder  den  berechneten  oder  angenommenen ­
  Minderwert  eines  Bilanzpostens  oder  tatsächliche,
bereits  erlittene  Verluste  dar.  Verluste  könnte  man  auch  als
Spezialreserve  in  die  Bilanz  einstellen,  anstatt  sie  abzuschreiben.
So  hat  1898  die  Kommerz-  und  Diskonto-Bank  für  Verluste  bei
^ er  Aussiger  Zuckerraffinerie  eine  Spezialreserve  in  Höhe  von
^  Mül.  M.  gebildet,  die  in  der  nächsten  Bilanz  verschwunden
War -  ln  diesem  Falle  blieb  festzustellen,  ob  Verluste  in  dieser
Höhe  bereits  vorhanden  waren  oder  drohten.
Die  Abschreibungsprozente  bleiben  alljährlich  gleich  oder

Wechseln  mitunter  nach  dem

Jahresergebnis 1 )  oder

der  Höhe

l )  Betriebsjahr

Anlagekonten  usw.  Abschreibg.

1905/06

136  846  320  M

8  422  930  M  =  6,15  %

1906/07

141  309  640  M

9  281  842  M  =  6,57  %

des

1907/08

150  620  617  M

11  469  999  =  9,74  %

Anlage-1908/09



160  804  296  M

9  415  382  M  =  5,82  %

Kapitals

1909710

161  159  791  M

8  132  044  ß  =  5,05  %
        <pb n="76" />
        72

Abschreibungen.

der  zu  verteilenden  Dividenden.  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen ­
  sind  Antizipation  des  Verlustes  durch  Wertuntergang
des  Anlageobjekts.  Sie  verteilen  den  Verlust  auf  die  Dauer  der
Benutzbarkeit,  in  der  Regel  auf  einen  kürzeren  Zeitraum.  Nach
anderer  Anschauung  verteilen  Abschreibungen  die  Anschaffungsbzw.
  Erwerbskosten  für  das  Anlageobjekt  auf  eine  Reihe  von
Jahren,  begrenzt  durch  die  Lebensdauer.  Danach  handelt  es
sich  um  eine  Verteilungsbuchung  der  Ausgaben  und  um  die
allmähliche  Umwandlung  fester  Ausgaben  in  Betriebskosten.
W'enn  ein  vollständig  abgeschriebener  Vermögensgegenstand
durch  Brand  vernichtet  wird,  entsteht  durch  die  Brandschadenvergütung ­
  ein  buchmäßiger  Scheingewinn,  der  bis  zur  Ersatzanschaffung ­
  bei  Gewinnverteilungsgesellschaften  als  Rückstellung
zu  behandeln  ist;  z.  B.  es  betrug  die  Entschädigungssumme
2,162  Mül.  M.,  darunter  M.  42  000  für  Büroeinrichtung,  die
vollständig  abgesohrieben  war.  Die  folgende  B.  war  richtig-Die
  Ausgabenreserve  wurde  durch  Neuanschaffung  (50  645)  verbraucht ­
  und  der  überschießende  Teil  wieder  abgeschrieben.-Feuerversicherungs-Konto
  M  2  162  000  |  Büro-Einrichtung  Ai  42  000
Abschreibungen  und  Zugänge  dürfen  nicht  aufgerechnet
werden.  Eine  Generalversammlung  beschließt  außerordentliche
Abschreibungen  auf  Maschinen,  Inventar  usf.
Ordnungsmäßig  war  zu  bilanzieren.
Maschinenkonto  29  000  Bilanziert  wurde  hingegen  .  .  29  000
Zugang  ...  11  000  Zugang  ...  8  000
40  000  37  000
Außerordentliche  Abschreibg.  3  000  -f-  10  %  ordentliche  Ab-37
  qoo  Schreibungen  ....
10  %  ordentliche  Abschreibg
Die  Neuanschaffungen  wurden  sofort  um  den  Betrag  der
außerordentlichen  Abschreibung  vermindert.  Das  ist  unzulässig-Betriebsjahr


1905/06
1906/07
1907/08
1908/09
1909/10

Grubenbaukonto
37  635  686  M
37  235  831  M
37  062  186  M
37  917  718  M
37  362  605  M,

Abschreibg.
4  016  184  M  =  10,68  %
4  026  804  M  =  10,81  %
4  483  377  M  =  12,10  %
2  783  389  M  =  7,35  %
2  487  588  M  =  6,66  %

des
Grubenbau-Kontos
        <pb n="77" />
        Abschreibungen.

73

Eine  zwingende  Vorschrift,  solche  Einzelheiten  zu  geben  besteht
nicht;  wenn  man  sie  gibt,  müssen  sie  richtig  sein.  Abschreibungen ­
  und  Wertzugänge  an  Vermögensteilen  sind  bilanzmäßig
nicht  aufrechenbar,  ebensowenig  wie  Aktiva  und  Schulden.
Wenn  der  Zugang,  wie  oben  angegeben,  11  000  beträgt,  dann
darf  nicht  eine  Differenzgröße,  hier  8000  sub  titulo  Zugang
ßingestellt  werden,  ein  Vorgang,  der  geeignet  ist,  die  Höhe  der
Neuanschaffungen  zu  verschleiern.
Im  folgenden  Beispiel  will  der  Vorstand  durch  ein  recht
Ungeschicktes  Verfahren  den  Aktionären  zeigen,  wie  groß  das
l n  eigenen  Grundstücken  investierte  Kapital  ist.

Grundstücke  88  900
-f-  Hypothek  14  500
74  400
Zugang  .  3  500
77  900

Hypothek  233  025
Abgelöst  24  400
208  625
Aufgenommen  38  500  247  125
325  025
-f-  1  %  Abschreibung  ...  3  250
321  775
Die  offenen  Abschreibungsverluste  werden  a)  aus  den  Betr
 iebg e innahmen  (Gewinn-  und  Verlustkonto  an  Abschreibungen)
°&amp;lt;ier  b)  gelegentlich  aus  einer  Spezialreserve  (Spezialreserve  an
Abschreibungen 1 )),  d.  h.  aus  Reingewinnteilen  früherer  Jahre
gedeckt,  c)  Unzulässig  erscheint  das  Verfahren,  die  notwendigen,
° r dentlichen  Abschreibungen  in  der  B.  zu  unterlassen,  sie  aber
aus  dem  „Reingewinn“  zu  decken,  d.  h.  in  den  Gewinnver-Wilungsvorschlag
  aufzunehmen:  ein  Verstoß  gegen  §  261 3  HGB.
Die  Ausgaben  für  das  Anlagevermögen  können  sein:  1.  lns
 *ßftdAaZtimgsausgaben,  die  als  Betriebsunkosten  den  Jahresertrag
hindern.  2.  Werterhöhende  Verbesserungen  (z.  B.  Instandl

 )  In  der  Bilanz:

Maschinen  .  .

.  .  .  .  100  I  Abschreibungsreserve  .  .  .

..  35

Abschreibungen  .  ..

.  .  .  .  10  90  j  entnommen

.  .  10  25
        <pb n="78" />
        74

Abschreibungen.

setzung),  weiche  die  Brauchbarkeit  erhöhen  und  die  Lebensdauer
verlängern,  die  theoretisch  betrachtet  als  Yermögenszugang  io
der  B.  zu  verrechnen  sind,  häufig  aber  gleichfalls  als  Unkosten
abgebucht  oder  zwar  als  Zugang  dargestellt,  aber  vollständig
abgeschrieben  werden.  3.  Neuanschaffungen,  die  das  investierte
Kapital  vermehren,  als  Inventarzugänge  dem  Anlagekonto  zuzuschreiben ­
  sind.  4.  Ersatzanschaffungen  für  teilweise  oder  vollständig ­
  abgeschriebene  Vermögensgegenstände.  Der  Erlös  des
Altmaterials  über  den  Buchwert  hinaus  wird  zweckmäßig  als
Minderung  der  Anschaffungskosten  der  Ersatzanlagen,  nicht  als
Gewinn  verrechnet.  Wenn  hingegen  eine  Maschine,  die  bis  auf
20  000  abgeschrieben  ist,  für  5000  verkauft  werden  muß  und
die  neue  Maschine  45  000  kostet,  ist  der  Unterschied  von
15  000,  d.  i.  der  Mindererlös  über  den  Buchwert,  als  Verlust
abzubuchen,  sei  es  als  Wertkorrektur  früherer  Abschreibungen,
sei  es  als  durch  die  Umstände  bedingte  außerordentliche  Abschreibung. ­

Eine  Kritik  der  Abschreibungen  fordert  besondere  Sachkenntnis. ­
  Zu  beachten  ist,  ob  vom  Buchwert  oder  vom  Anschaffungsv/ert
  abgeschrieben  wird;  wie  die  Instandhaltungskosten ­
  verrechnet  werden,  wie  die  Zugänge  abgeschrieben  werden, ­
  ob  sie  ohne  Abschreibung  bleiben',  ob  der  volle  Jahresprozentsatz ­
  oder  ob  der  Jahresprozentsatz  pro  rata  temporis
angerechnet  wurde.  Häufig  werden  die  Zugänge  mit  fast  100  %,
gewöhnlich  bis  auf  1  M.  abgeschrieben.  Zu  berücksichtigen  ist,
daß  Zugänge  an  Anlagevermögen  mitunter  als  Betriebskosten,
zu  Lasten  einer  Spezialreserve  oder  einer  Gewinnquelle  verbucht
werden.  Auch  wird  die  Werthinaufsetzung  als  Liquidierung
einer  stillen  Abschreibungsreserve  häufig  als  „Zugang“  des  betreffenden ­
  Vermögensteils  verrechnet.  Bedeutende  stille  Reserven ­
  ermöglichen  geringere  Abschreibungen.  Neben  den  Abschreibungen ­
  werden  auch  die  vorhandenen  Rückstellungen  für
zukünftige  Wertverluste  mit  zu  berücksichtigen  sein.
Empfehlenswert  ist  die  Umrechnung  der  Anlageabschreibungen
  auf  die  Verkaufseinheit;  z.  B.  Berechnung  der  Abschreibung
für  die  Tonne  Förderung,  ein  Hektoliter  Produktion  bzw.  Absatz, ­
  die  Berechnung  des  prozentualen  Anteils  der  Abschreibungen ­
  am  Buchwert  des  gesamten  Anlagevermögens,  der  Anteile
        <pb n="79" />
        Abschreibungen.

75

der  Verlustabschreibung  an  Forderungen,  Verhältnis  zum  Umsatz, ­
  zum  Umsatzgewinn  und  zum  Bestand  an  Forderungen.
Im  Verlaufe  der  Erörterungen  in  diesem  Abschnitt  wurde  auf
mancherlei  Bilanzkünste  und  Bilanzsünden  hingewiesen,  die  hinsichtlich ­
  der  Abschreibung  in  Betracht  kommen  können.
Die  Abschreibung  durch  Einstellung  eines  Berichtigungs-Postens
  auf  der  Passivseite  läßt  den  ursprünglichen  Wert  des  zu
beschreibenden  Vermögensteiles  erkennen  (S.  63).  Den  gleichen
Zweck  erreicht  man  durch  folgende  Aufstellung:
^aschinen-Konto:  Buchpreis  vom  1.  November  1894  152  732
Zugänge  1894—1909  1  863195
Zugang  1909/10  143  284  2  006  479
2  159  211
Abschreibungen  1894—1909  1  015  551
Abschreibung  für  1909/10  135  066  1  150  617
Buchwert  am  30.  Juni  1910  1  008  594

Ähnlich  ist  folgende  Aufstellung;

83

Aktiva.
Grundstücke,  Gebäude  und  Maschinen:
Buchwert  am  1.  Januar  1910
z «gang  •
Abgang
Abschreibungen
Ursprünglicher  Buchwert  5  195  414,98
Zugang  1883—1910  8  147  463,74
13  342  878,72
Abschreibungen  und
Abgang  1883—1910  10  079  963,89
3  262  914,83

Die  nachstehende  Form  läßt  mittelbar  den  Anschaffungserkennen;

.  .  ,  M  476  994
38  982

M

Ji

2  289  701

25

1  613  679

93

3  903  381

18

4  428

31

3  898  952

87

636  038

04

3  262  914

Gebäude
5  %  Abschreibung  von  779  645

M  438  012
        <pb n="80" />
        76

Abschreibungen.

Andere,  die  Vorteile  der  aktiven  und  der  passiven  Methode
vereinigende  Abschreibungsbewertungen  sind  z.  B.:  Aktivseite:
Gesamtanschaffungskosten  des  Anlagevermögens,  Gesamtabschreibungen, ­
  Bestand.  In  der  Erträgnisbilanz  werden  die  Einzelabschreibungen ­
  für  das  Bilanzjahr  angeführt.  Oder:  Die  Aktivseite ­
  zeigt  folgende  Spalten:  Gesamtanschaffungswert,  Gesamtabschreibungen, ­
  Bestand  am  31.  Dezember  1922.  Zugang  1923,
Abschreibungen  1923,  Bestand  am  31.  Dezember  1923.  In  beiden
Aufstellungen  werden  die  Bestandteile  des  Anlagekapitals  im
einzelnen  angegeben.
Gelegentlich  werden  auch  Passivposten  „abgeschrieben“;  so
beispielsweise,  wenn  Aktionäre  Aktien  kostenlos  zur  Verfügung
stellen  oder  Kreditoren  —  in  der  Regel  „Finanzkreditoren“,
also  Geldgeber  —  von  ihren  Forderungen  Teilbeträge  nachlassen,
um  eine  Unterbilanz  zu  decken.  Solche  anorganische  Gewinne
sind  deutlich  erkennbar  zu  machen,  z.  B.:
Kreditoren  Ji  673  000
-f  Überweisung  zur  Tilgung  des
Bilanzverlustes  „  333  000
M  240  000
Wenig  empfehlenswert  ist  es,  die  bisher  amortisierten  Beträge ­
  einer  Hypothekarschuld  unter  die  Aktiva  („Hypotheken-Amortisationskonto“,
  „Tilgungskonto“)  zu  stellen  und  die  Schuld
unverändert  zu  lassen:
Hypotheken-Tilgung  ....  M  204  946  ||  Hypotheken  Ä  767  000
Die  für  die  Beschaffung  einer  Hypothek  gezahlte  Provision
gehört  in  die  Ertragsbilanz;  eine  transitorische  Verteilung  solcher ­
  Ertragskosten  auf  mehrere  Jahre  halten  wir  für  unzulässig-6.

  Abschnitt.
Abschreibungen  auf  Forderungen.
Zweifelhafte  Forderungen  sind  nach  ihrem  wahrscheinlichen
Werte  anzusetzen,  uneinbringliche  Forderungen  abzuschreiben
(§  40  HGB.  3.  Abs.).
        <pb n="81" />
        Abschreibungen.

77

1.  Die  zweifelhaften  Forderungen  (richtiger  als  Forderungen
bezeichnet,  deren,  Eingang  zweifelhaft  geworden  ist)  werden
häufig  mit  ihrem  Nennwert  vom  Debitoren-  auf  ein  Sammelkonto ­
  dubioser  Schuldner,  Conto  dubioso  oder  ein  aktives  Del-  I
kredere-Konto,  übertragen.  Der  voraussichtliche  Verlust  wird  i
über  Gewinn-  und  Verlustkonto  abgebucht.  (Band  I,  S.  238.)
Die  Abschreibungsverluste  werden  auch  dem  Waren-  bzw.
dem  Fabrikationskonto  als  Minderung  des  Verkaufsgewinnes
oder  dem  Handlungsunkosten-Konto  als  Kosten  des  Kreditgebens ­
  zur  Last  geschrieben.
Die  angegebenen  Buchungsmethoden  und  jene  über  Delkredere-Konto ­
  bringen  den  geschätzten  Abschreibungsverlust  auf
dem  Gewinn-  und  Verlustkonto,  Warenkonto  usw.  des  Abschreibungsjahres ­
  zum  Ausdruck,  verkürzen  den  berechneten  Reingewinn ­
  dieses  Jahres.  Ist  der  wirkliche  Verlust  größer  als  der
geschätzte,  trägt  das  folgende  Bilanzjahr  den  Unterschied;  ist
’-r  kleiner,  erscheint  das  Minus  gegenüber  dem  geschätzten  Verlust ­
  als  Bewertungsgewinn  im  folgenden  Bilanzjahr.  Bei  Gewinnverteilungsgesellschaften ­
  erhöht  dieser  Bewertungsgewinn,
fiüasi  als  Ausschüttung  einer  Verlustreserve,  den  verteilungsbfhigen
  Reingewinn.
2.  Unrichtig  ist  es,  die  Abschreibung  in  der  B.  zu  unter-^ssen,
  die  Abschreibungsbeträge  hingegen  dem  „Reingewinn“
als  scheinbare  Rückstellung  zu  entnehmen  (bei  Kapitalgesellschaften). ­
  Die  Forderungen  sind  dann  in  der  B.  zu  hoch  bewertet, ­
  die  Rückstellung  eines  Teils  des  Reingewinns  ist  nur
eine  fingierte  und  erweckt  den  Eindruck  besonders  vorsichtiger
Bilanzierung.  Notwendige  Abschreibungsverluste  gehören  in  die
B-  nnd  in  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  des  Abschreibungs-Jahres.
  Die  Bewertung  zweifelhafter  Forderungen  mit  100  %,
also  mit  dem  vollen  Nennwert,  und  Wertberichtigung  im  nächsten ­
  Bilanzjahre  verstoßen  gegen  die  allgemeinen  Bewertungsvorschriften, ­
  obgleich  diese  Methode  die  wirklichen  Verluste  im
nächsten  Bilanzjahr  auf  Delkredere-Konto  oder  Conto  dubioso
in  einer  Ziffer  erscheinen  läßt  (S.  73).
3.  Neben  der  individuellen  Abschreibung  der  Einzelforde-'nng
  schreiben  vorsichtige  Kaufleute  überdies  noch  kollektiv  ab,
entweder  auf  den  Gesamtbestand  der  Forderungen  oder  vom
        <pb n="82" />
        78

Abschreibungen.

Umsatz  (S.  58).  Beide  Abschreibungsbeträge  werden  aut  einem
(passiven)  Delkredere-Konto  verrechnet.  Soweit  dieses  Konto
den  geschätzten  Minderwert  der  Forderungen  aufnimmt,  ist  es
ein  Wertberichtigungs-  oder  Ergänzungsposten  zum  Debitoren-Konto.
  Der  Restbetrag  ist  eine  Rückstellung  für  zukünftige  Verluste ­
  an  Forderungen.  Theoretisch  richtig  wäre  es,  die  individuellen ­
  Abscbreibungsverluste  dem  Waren-,  Fabrikations-  oder
Handlungsunkosten-Konto  oder  Gewinn-  und  Verlustkonto  zu
belasten,  die  kollektiven  Abschreibungen  hingegen  einem  Delkredere-Reservekonlo, ­
  so  daß  Abschreibungskonto  und  Gewinnrückstellung ­
  bilanzmäßig  getrennt  werden.  Theoretisch  wird  das
Delkredere-Konto  als  Wertberichtigungs-Konto  vom  Delkredere-Reservekonto
  getrennt  (Debitoren-Reserve),  in  der  Bilanzpraxis
hingegen  gehen  beide  durcheinander  und  nebeneinander.  Die
Abschreibungen  auf  Delkredere-Konto  gehen  zu  Lasten  des
Jahresgewinns  und  erscheinen  gewöhnlich  in  der  Gewinn-  und
Verlustrechnung.  Die  Rückstellungen  auf  Delkredere-.Reservekonto
  für  zukünftige  Ausfälle  an  Forderungen  mindern  den  verteilungsfähigen ­
  Reingewinn  und  sollen  bei  Kapitalgesellschaften
im  Gewinnverteilungsvorschlag  enthalten  sein.  Die  Dotierung
wird  allerdings  sehr  häufig  schon  vor  der  Gewinn-  und  Verlust-Verteilung
  zu  Lasten  des  Gewinn-  und  Verlustkontos  verbucht
und  läßt  dann  den  bilanzmäßigen  Reingewinn  niedriger  erscheinen. ­
  Die  Überweisung  auf  Delkredere-Reservefonds  eines  Einzelkaufmanns ­
  mindert  den  bilanzmäßigen  Reingewinn,  so  daß  der
Kapitalzuwachs  buchmäßig  geteilt  erscheint:  der  Reingewinn
abzüglich  Überweisung  wird  dem  Kapitalkonto  oder  dem  Privatkonto ­
  des  Unternehmers  zugeschrieben,  die  Überweisung  an  die
Delkredere-Reserve  hingegen  als  Sonderposten  verrechnet.
1.  Beispiel:  Einbringliche  Forderungen  180,  zweifelhafte  10,
davon  60  %  Abschreibung  auf  Delkredere-Konto,  uneinbringliche ­
  Forderungen  4;  die  zweifelhaften  Forderungen  gehen  im
nächsten  Bilanzjahr  mit  30  %  ihres  Nennwertes  ein.

Bilanz.

Forderungen
Einbringliche  .
Zweifelhafte  ..
Uneinbringliche

Delkredere-Konto

180  60  %  Abschreibung  aut  10  .  6
10

4
        <pb n="83" />
        Abschreibungen

79

Delkredere-  Konto.

Bilanz,  Passiva  6

3.  Gewinn  und  Verlust  10

(Geschätzter  Verlust)

(oder  Waren,  Unkosten)

Debitoren-Konto  4

(Verlust)

5 -  Debitoren-Konto  7

4.  Bilanzvortrag  6

(Übertrag  des  Gesamtverlustes)  *)

2.  Beispiel:  a)  Von  den  Forderungen  werden  die  uneinbringlichen ­
  gänzlich,  die  dubiosen  individuell  abgeschrieben  und  der
^schreibungsbetrag  dem  Warenkonto  belastet.  Daneben  werden
^  %  vom  jeweiligen  Debitorenbestand  kollektiv  abgeschrieben
ÜQ d  einem  Delkredere-Reservefonds  überwiesen.
^ er  Porderungsbestand  ist  200,  5  %  Abschreibung  =  10
160,  5  %  „  =8
240,  5  %  „  =  12
In  der  zweiten  B.  werden  aus  der  vorjährigen  Rückstellung
^  frei  und  zur  Gewinnerhöhung  wieder  verwendet.  Für  das  dritte
Bilanzjahr  ist  die  frühere  Gewinnrückstellung  um  4  zu  gering,

Bilanz

Gewinn  und  Verlust

1920:

D  elkredere-  Reserve

10  1920:  Delkredere:  10

1922:  „  4

1921;

»»

«

8

1922:

12

1921:  Delkredere  2

Delkredere-Reserve.

l.

Bilanz,  Passiva,  Rückstellung
1920  •_  1£
*•  Bilanz  1921;  Rückstellung  .  .  8
Gewinn  u.  Verlust:  Ausschüttung ­
  2

Bilanz  1922:  Rückstellung  ,.  12

2.  Gewinn  und  Verlust  10

Bilanz  vortrag  10

Bilanzvortrag  0
Gewinn  und  Verlust  4

Bilanzvortrag

12

1 )  Bei  Eingang  der  Forderungen  ist  zu  buchen:
Kasse  an  Debitoren  ®
Delkredere  an  Debitoren  7
        <pb n="84" />
        80

Abschreibungen.

müssen  demnach  aus  den  J  ahresgewinnen  zurückgestellt  werden,
um  eine  dem  Anschwellen  der  Buchforderungen  entsprechende
höhere  Reserve  zu  haben.  Die  Reserve  ist  in  diesen  Fällen  eine
dauernde  Rückstellung  in  wechselnder  Höhe.
ln  der  Bilanz  einer  Maschinenfabrik  erscheint  das  Delkredere-Konto
  (echte  Reserve  oder  Bewertungskonto?)  wie  folgt;
Delkredere-  Konto.

Bestand  am  1.  Januar  1920  115  000,—
Eingang  auf  abgeschriebene  Forderungen  4  071,—
119  071,—
Entnahmen  48  195,53
.  70  875,47
-f  Zuweisung  64  124,53  135  000

b)  Über  ein  anderes  Verfahren  wurde  S.  58  berichtet.  Die
Rückstellungen  des  Jahres  werden  vollständig  aufgelöst,  hin'
gegen  dem  Gewinn  des  laufenden  Jahres  5  %  des  ganzen  Forderungsbestand
  es  entnommen.

Delkredere-  Reserve.

1.  Bilanz  für  1920;  Rückstellung

10

Gewinn  und  Verlust

10

2.  Gewinn  und  Verlust  1921:

10

Bilanzvortrag

10

(Auflösung  der  Reserve  1920)
Bilanz  1920:  Rückstellung  ....

8

Gewinn  und  Verlust  1920;  ..

8

usf.

c)  Eine  weitere  Abänderung  der  zuerst  angeführten  B«'
chungsmethode  (2  a)  besteht  darin,  daß  die  wirklichen  Verluste
auf  uneinbringliche  und  die  Abschreibungsverluste  auf  unsichere
Forderungen  der  Delkredere-Reserve  zur  Last  geschrieben  werden ­
  und  nicht  dem  Warenkonto.  Der  Verlust  des  Beispiels  2  a)
war  im  zweiten  Jahr  3,5  und  im  dritten  Jahr  2.

Bilanz.

Delkredere-Reserve  1920;

10

Delkredere-Reserve  1921

10

Davon  verbraucht

3,5

6,5

Delkredere-Reserve  1922;

6,5

Davon  verbraucht

2

4,5
        <pb n="85" />
        Das  Kapital.

Hl

Die  Rücklage  wird  allmählich  auigezehrt.  Der  wirkliche
Verlust  an  Forderungen  bleibt  in  der  Ertragsbilanz  unwirksam;
die  Verwendung  der  Delkredere-Reserve  verstärkt  den  Jahresgewinn. ­
  Sollte  die  Reserve  trotz  der  Verluste  alljährlich  auf  5%
der  Forderungen  am  Schlüsse  des  Bilanzjahres  steigen,  müßte
der  Rest  alljährlich  zu  Lasten  der  Betriebseinnahmen  verbucht
werden.

Delkredere-  Reserve.

2 -  Debitoren;  Verluste

3,50

1.  Bilanzvortrag

.  10

Bilanz  1921:  Rückstellung

8

Gewinn  und  Verlust  ..  .

1,50

Debitoren-Konto

2

4.  Vortrag

,  .  8

Bilanz  1922:  Rücklage  .  .  .

12

Gewinn  und  Verlust.  .  .

.  .  4

usf.

Das  Kapital  in  den  Schlußbilanzen.

7.  Abschnitt.
Das  Kapital  im  allgemeinen.
Wir  verstehen  unter  Kapital  (Unternehmerkapital)  die  eige-Uen
  Mittel  einer  Unternehmung,  den  Wertunterschied  zwischen
Vermögen  und  Schulden,  oder,  sofern  Schulden  nicht  vorhanden
Sln d,  die  Summe  aller  Vermögensteile  1 ).  Kapital  in  diesem
^inne  sind  Leistungen  des  Unternehmers,  d.  h.  es  entsteht  durch
mlage  des  Eigentümers  des  Betriebes  (Gründungskapital,
*Wpitalerhöhung)  und  durch  Leistungen  der  Unternehmung,
k  durch  die  in  der  Ertragsbilanz  nachgewiesene  Kapital-Produktion.

Das  Grund-  oder  Anfangskapital  ist,  bilanztechnisch  bedachtet, ­
  entweder  veränderlich,  wird  durch  den  Reingewinn  vermehrt, ­
  durch  den  Reinverlust  vermindert,  oder  cs  ist  unveränder-*1
  Über  die  Kapitalkonten,  über  die  Kapitalbildung  und  den  Kapitaiv,
 ;rbrauch  vgl.  Bd.  I,  Sachregister.  Privatwirtschaftslehre,  §§  16  ff.
Seltner,  Buchhaltung  und  Bilanzkmide.  II.  ß,  u.  7.  Autl■  6
        <pb n="86" />
        82

Das  Kapital.

lieh;  dann  müssen  Reingewinn  und  Reinverlust  eines  Rechnungsjahres ­
  bzw.  Kapital  erhöhende  Restgewinne  als  Sonderposten ­
  in  der  Bilanz  erscheinen:  das  Zuwachskapital  rechts,  die
Unterbilanz  links.  Das  Kapitalkonto  der  Aktienvereine  und  der
G.  m.  b.  H.  zeigt  infolge  gesetzlicher  Vorschriften,  bis  zur  Kapitalvermehrung
  durch  Ausgabe  neuer  Aktien  bzw.  Anteile  oder
bis  zur  Kapitalminderung  im  Wege  der  Sanierung  und  der
Kapitalrückzahlung,  eine  unveränderliche  Größe.  Das  Kapitalkonto
  des  Einzelunternehmers  und  die  Kapitalkonten  der  persönlich ­
  haftenden  Gesellschafter  können,  wie  das  Aktienkapital,
alljährlich  das  auf  diesen  Konten  nachgewiesene  Schlußkapital
unverändert  oder  mit  seinem  jeweiligen  Betrage  aufweisen.
(Vgl.  12.  Abschnitt,  auch  Band  I,  S.  104f.)
Das  Nominalkapital  ist  entweder  ganz  eingezahlt  oder  nur
teilweise.  Im  letzten  Falle  sind  die  Einzahlungsverbindlichkeiten
der  Verpflichteten  als  Aktivum  der  Unternehmung  zu  bilanzieren.
Bei  Kapitalgesellschaften  wird  das  Kapital  —  abgesehen
von  der  Erhöhung  des  Teilhaberkapitals  (Aktien,  Anteile)  —
durch  Zusohreiben  unverbrauchter  Gewinne,  durch  eine  in  der
Gewinn-  und  Verlustrechnung  ersichtlich  gemachte  oder  stillschweigende ­
  Dotierung  einer  Reserve  erhöht.  Eine  Kapital*
Minderung  erfolgt  durch  Sanierung,  durch  Auflösung  einer  Rücklage, ­
  beispielsweise  durch  Überweisung  eines  solchen  Kapitalteiles ­
  in  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung,  durch  bestimmungsmäßige ­
  Verwendung  einer  Spezialreserve  oder  durch  Verwendung
eines  Teils  des  Gewinnvortrags  aus  dem  Vorjahr,  endlich  durch
einen  Bilanzverlust.
Bei  Gesellschaftsunternehmungen  sind  die  einzelnen  Teile
des  auf  Kapitalkonto  verbuchten  Kapitals  gleichberechtigt  oder
nicht,  z.  B.  bei  der  Ausgabe  von  Vorzugsaktien,  bei  der  Kommanditgesellschaft. ­
  Das  den  Gläubigern  haftpflichtige  Kapital  ist
in  der  Bilanz  vollständig  ersichtlich  oder  nur  teilweise  angeführt,
z.  B.  bei  der  offenen  und  bei  der  Kommanditgesellschaft,  wo  die
haftpflichtigen  Ergänzungskapitalien,  d.  i.  das  Privatkapital  der
persönlich  haftenden  Gesellschafter,  wegen  fehlender  gesetzlicher
Vorschriften  bilanzmäßig  nicht  erfaßt  wird.  Auch  Einzelunternehmer ­
  beschränken  sich  häufig  auf  die  bilanzmäßige  Darstellung
des  verantwortlichen  Geschäftskapitals  und  vernachlässigen  trotz
        <pb n="87" />
        Das  Kapital.

83

der  gesetzlichen  zwingenden  Vorschrift  jene  des  Privatkapitals.
(S.  62.)
Unter  Zusatz-,  Zuwachs-  oder  ErgärezBngskapital,  gewöhn
lieh  als  Reservefonds,  Reservekapital  bezeichnet,  versteht  man
im  allgemeinen  den  Betrag  des  eigenen  Kapitals,  der  über  das
Grundkapital  oder  die  Stammeinlage  oder  das  Geschäftsguthaben ­
  hinaus  aus  unverteilten  Gewinnen  (bei  Gewinnverteilungsgesellschaften) ­
  oder  unverbrauchten  Gewinnen  (bei  der  Einzel-Unternehmung)
  angesammelt  wurde.  Gewinnrücklagen  können
v on  jeder  Unternehmung  gebildet  werden.  Zu  den  Kapitalreserven
im  weiteren  Sinne  sind  aber  neben  diesen  Gewinnrücklagen  auch
die  vorhin  erwähnten  haftpflichtigen  Ergänzungskapitalien  der
Persönlich  mit  ihrem  ganzen  Vermögen  haftenden  Unternehmer
und  die  fehlende  Einzahlung  auf  Anteile  zu  rechnen.
Nachschußkapitalien  bestehen  bei  Unternehmungen  mit
Nachschuß-  bzw.  Verlustdeckungspflicht,  also  bei  der  G.m.b.  H._
8 °fern  sie  als  Unternehmung  mit  beschränkter  oder  unbeschränk
te r  Nachschußpflicht  errichtet  wurde,  bei  der  Reederei  und  der
Gewerkschaft,  bei  der  eingetragenen  Genossenschaft  und  bei  den
^arsicherungsvereinen  auf  Gegenseitigkeit.
Die  Beteiligung  an  einer  Unternehmung  erfolgt  durch  Über
uahrne  eines  Anteils  am  haftpflichtigen  Kapital,  durch  Erwerb
v °n  Aktien,  Anteilen,  Kommanditeinlagen.  Der  Beteiligte  haftel
dem  Betrage  der  übernommenen  Anteile  für  die  Verbindlich
Seiten  der  Unternehmung,  ohne  selbst  das  Geschäft  zu  betreiben,
°Kne  „Kaufmann“  im  Sinne  des  HGB.  zu  sein.  Auch  beim  Ein
tritt  als  persönlich  haftender  Gesellschafter  kann  die  aktive  Teiln
 ahme  an  der  Geschäftsführung  ausgeschlossen  sein,  so  beis
 Pielsweise  bei  der  offenen  Handelsgesellschaft  durch  Ausschluß
der  Vertretungsbefugnis.
Neben  diesen  Formen  finanzieller  Beteiligung  als  haftpflichtiger ­
  Unternehmer  ist  eine  solche  als  Gläubiger  der  Unterne
 Wung  möglich,  und  zwar  als  stiller  Gesellschafter  gegen  Auteile
  am  Gewinn  und  Verlust,  oder  als  Darlehnsgläubiger  gegen
entsprechend  höhere  Verzinsung  bzw.  Anteil  am  Gewinn,  ln
ökonomischer  Hinsicht  ist  jeder  Gläubiger  am  Unternehmen  des
Kreditnehmers  beteiligt.  Er  hat  im  Falle  des  Konkurses  das
Anrecht  auf  Befriedigung  aus  der  Vermögensmasse,  er  trägt  das
        <pb n="88" />
        84  Das  Kapital.
Risiko  der  Unternehmung  mit,  eine  Verlustgefahr,  die  im  Konkurs ­
  des  Kreditnehmers  wirksam  wird.  Der  einfache  Warenoder ­
  Geldgläuhiger  ist  somit  in  diesem  ungünstigsten  Fall  am
Verluste  in  der  Höhe  des  Unterschiedes  zwischen  Anspruch  und
Konkursquote  voll  beteiligt,  am  Gewinn  der  Unternehmung
jedoch  nur  mit  einem  im  voraus  vereinbarten  Zins.
Für  die  Kritik  der  eigenen  Mittel  von  besonderer  Wichtigkeit ­
  ist  folgendes:  Die  Entstehung,  Zusammensetzung  und  Verwendung ­
  des  eigenen  Kapitals;  das  Verhältnis  zwischen  den
eigenen  Mitteln  und  dem  Leihkapital  (Schulden);  das  Verhältnis
zwischen  Grund-  und  Zusatzkapital,  die  Größe  des  haftpflichtigen
Unternehmerkapitals  mit  Berücksichtigung  etwaiger  Nachschußverpflichtungen; ­
  endlich  das  Verhältnis  zwischen  eigenen  Mitteln
und  dem  Erträgnis  der  Unternehmung,  die  Rentabilität  des
Kapitals.  Das  Eigenkapital  ist  Betriebsfonds,  Garantiekapital
den  Gläubigern  gegenüber  und  Träger  des  Kapitalrisikos  der
Unternehmung.  Im  Einzelfall  sind  noch  andere  durch  die  Eigenart ­
  der  Unternehmung  bedingte  Beziehungen  des  Kapitals  zu
anderen  Bilanzposten  zu  berücksichtigen.
Das  Kapital  der  Aklienvereine  im  besonderen  läßt  sich  wie
folgt  gruppieren:
I.  Offenes,  bilanzmäßig  sicht-  II.  Bilanzmäßig  nicht  oder  nicht
bares  Kapital:  unmittelbar  sichtbares  (gea)
  gebundenes,  unverteilbares  heimes)  Kapital:
Kapital:  a)  gesetzlich  vorgeschriebene,
1.  Aktienkapital  (gleichbe-  b)  freiwillige  „stille  Reserven“-rechtigte
  Aktien;  Stammund
  Vorrechtsaktien;  voll
oder  nur  teilweise  eingezahlt); ­

2.  gesetzliche  Reserve,  §  262;
b)  freies,  verteilbares  Kapital;
3.  freiwillige  Reserven;
4.  bilanzmäßiger  Reingewinn.
Das  Aktienkapital  ist  während  der  Dauer  des  Bestandes
der  Unternehmung  von  der  Verteilung  an  die  Aktionäre  ausgeschlossen. ­
  Die  Rückzahlung  des  Kapitals  bei  Aktienvereinen
        <pb n="89" />
        Das  Kapital

85

die  schon  zur  Zeit  ihrer  Gründung  als  „Liquidationsgesellschaften“
gedacht  sind,  z.  B.  Terraingesellschaften,  oder  aus  einem  anderen
Grunde  liquidieren,  und  der  Rückkauf  von  Aktien  als  Sanierungsmaßregel
  bzw.  die  satzungsmäßig  vorgenommene  Amortisation
des  Aktienkapitals  kann  nicht  als  „Verteilung“  in  dem  hier  gebrauchten ­
  Sinne  angesehen  werden.  Verteilbar  ist  jener  Teil  des
Kapitals,  der  als  Gewinn  zur  Auszahlung  kommt.  Wenn  eine
Aktiengesellschaft  die  gesetzliche  Reserve  zur  Abschreibung
einer  Unterbilanz  verwendet,  verteilt  sie  mittelbar  diese  Reserve,
jedoch  ohne  Auszahlung;  ebenso  wenn  das  Kapital  erhöht  wird,
die  Aktionäre  aber  von  der  Einzahlung  auf  die  neuen  Aktien
befreit  werden  (Gratisaktien),  indem  die  vorhandenen  reichlichen
Reserven  vom  Reserve-  auf  Aktienkapitalkonto  umgebucht
werden.
Reservefonds  ist  jeder  Betrag  des  festgestellten  Reingewinnes,
Welcher  nicht  verteilt  oder  anderweitig  verwendet,  sondern  für  die
Zwecke  der  Gesellschaft  zurückbehalten  wird  •).  l)er  Reingewinn
einer  Unternehmung  wird  entweder  teilweise  verbraucht,  antifipiert,
  wie  bei  der  Einzelfirma  und  den  Personalgesellschaften
(Privatentnahmen),  oder  verteilt  und  ausbezahlt  oder  zurückbehalten, ­
  „reserviert“.  Unter  den  Reservekapitalien  sind  solche,
die  frei  verfügbar  sind,  z.  B.  Dispositionsfonds,  Gewinnvortrag,
Spezialreserve,  und  solche,  die  an  einen  bestimmten  Zweck  gebunden
  sind,  wie  die  gesetzliche  Zwangsreserve,  die  Talonsteuerr
 eserve,  die  Neubaureserve  und  bestimmte  Wohlfahrtsfonds.
(Das  Wehrbeitragsgesetz  von  1913  (§  11)  erklärte  inländische
Aktienvereine  beitragspflichtig  „mit  den  in  der  Bilanz  des  letzten
Retriebsjahres  aufgeführten  wirklichen  Reservekontenbeträgen,
z 'izüglich  etwaiger  Gewinnvorträge  ohne  Anrechnung  der  Fonds
für  Wohlfahrtszwecke“.)
Die  Reserven  sind  sichtbar  oder  unsichtbar.  Die  Benennung
ei nes  Bilanzpostens  als  Reserve  oder  als  Reservefonds  läßt  noch
•ficht  mit  Sicherheit  erkennen,  ob  eine  echte  Gewinnrücklage
{echte  Reserve)  oder  ein  Abschreibungs-,  ein  Wertberichtigungs-Posten
  (z.  B.  Erneuerungsfonds  im  Sinne  des  §  261  Ziff.  3  HGB.)

•)  Bntsch.  des  RG,  20  3.  1905,  in  der  Zeitschr.  f.  Aktienwesen  1905,
K  229.
        <pb n="90" />
        86

Das  Kapital.

oder  eine  echte  Schuld  vorliegt,  z.  B.  Schadenreserve  der  Versicherungsgesellschaften, ­
  Lohnreserve  der  Produktionsgesellschaften. ­
  Manche  Reserven  sind  als  gemischte  Reserven  anzusprechen.
Sie  vereinigen  Verlustabschreihung  und  Gewinnrücklage,  z.  Bwenn
  auf  Delkrederefonds  Abschreibungen  der  zweifelhaften  und
uneinbringlichen  Forderungen  über  das  notwendige  Maß  hinausgehen,
  oder  wenn  auf  Erneuerungsfonds  notwendige  und  übermäßige ­
  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen  vermengt  werden-Andererseits
  muß  ein  Bilanzposten  nicht  ausdrücklich  als  Reserve ­
  bezeichnet  sein  und  ist  doch  eine  Gewinnrücklage,  wie
z.  B.  der  Gewinnvortrag,  der  mindestens  für  ein  Jahr  zurückgestellte
  Gewinnrest,  der  in  die  Bilanz  eingestellt  werden  sollte,
nicht,  wie  es  stets  geschieht,  in  die  Ertragsbilanz.
Die  Reservekapitalien  sind  demnach:
1.  Gesetzliche  und  zwar  allgemeine  oder  nur  für  bestimmte  Unternehmungsformen ­
  besonders  vorgeschriebene  Reservefonds
(§  262  HGB.,  §  26  Hyp.-Bk.-Ges.,  §§  24,  44  Bankges.,  §  7
Gen.-Ges.)  oder  freiwillige  Rücklagen  als  allgemeiner  Sicherheitsfonds ­
  oder  als  Spezialreserven  für  bestimmte  Zwecke.
2.  Nach  der  Dauer  ihrer  Rückstellung  vorübergehende  oder
dauernde  Rücklagen.
3.  In  der  Bilanz  sichtbare  Reservefonds  (Reservekonten)  oder
nicht  sichtbare  (geheime,  versteckte,  stille)  Reserven.  (Bilanztechnische ­
  Analogien:  offene  und  nicht  sichtbare  Verbindlichkeiten; ­
  geheime,  stille  Verluste).
4.  Hinsichtlich  ihrer  Verfügbarkeit:  frei  verfügbare  und  durch
ihren  Verwendungszweck  gebundene  Reservekonten.  (Analogon: ­
  Freies  und  durch  Kreditsicherungen  gebundenes
Vermögen.)
5.  Flüssige  (liquide,  realisierbare)  und  nicht  flüssige,  in  Anlagevermögen ­
  festgelegte  Reservekapitalien.  Das  wirkliche  Vorhandensein ­
  der  Reservekapitalien  ist  von  der  richtigen  Bewertung ­
  der  Aktiva  abhängig;  sinkt  der  wirkliche  Wert  des
Vermögens  unter  den  Buchwert,  stehen  die  Reservekapitalien
  „auf  dem  Papier“,  wie  zahlreiche  Zusammenbrüche ­
  von  Aktienvereinen  lehren.
6.  Besonders  angelegte  (gedeckte)  Reservefonds  und  nicht  besonders ­
  gedeckte  Reserve-Konten.  (Analogie:  durch  beson ­
        <pb n="91" />
        Das  Kapital.

87

dere  Sicherheiten  gedeckte  und  nicht  speziell  gedeckte
—  bilanzmäßig  ungedeckte  —  Debitoren  und  Kreditoren.)
7.  Echte  Reservekapitalien  (ihrer  Entstehung  nach  Kapitalund
  Gewinn-Reservekonten)  und  gemischte,  d.  h  eine  Vermischung ­
  mit  unechten  Reserven,  und  zwar
a)  mit  Bewertungs-  oder  Abschreibungskonten  (wie  der  Erneuerungsfonds ­
  als  Mischung  von  notwendigen  und  übermäßig ­
  großen  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen)  oder
b)  mit  echten  Schulden  wie  der  Garantiefonds.
Keine  Gewinnrücklagen  im  Sinne  des  Gesetzes,  d.  h.  unechte
Reservekonten  sind;
a)  der  Erneuerungsfonds  des  §  261,3  HGB.,  ein  Wertberichtigungsposten ­
  für  das  Anlagevermögen;
b)  die  Lohnreserve,  eine  echte  Schuld;  Arbeitslöhne,  die  in
die  Bilanz  eingestellt  werden  müssen,  weil  Lohnauszahlung, ­
  Lohnberechnungsabschnitt  und  Bilanztag  nicht
übereinstimmen;
c)  die  Prämienreserve  der  Lebensversicherungs-Gesellschaften, ­
  eine  Bewertung  zukünftiger  Verpflichtungen  auf
versicherungs-mathematischer  Grundlage;
d)  die  Schadenreserve,  eine  Ausscheidung  jener  Beträge,  die
für  die  am  Schlüsse  des  Jahres  bereits  eingetretenen,
aber  noch  nicht  zur  Zahlung  erledigten  Schäden  zurückzustellen ­
  sind.
Einer  besonderen  Prüfung  wegen  ihres  bilanzmäßigen
Charakters  bedürfen  der  Pensionsfonds  (Gewinnrücklage
oder  Verbindlichkeit  infolge  der  Anstellungsverträge
oder  beides)  und  der  Erneuerungsfonds  bzw.  Amortisationsfonds ­
  (siehe  7).
Eine  die  tatsächlichen  Verhältnisse  klar  kennzeichnende,
Ull t  dem  Sprachgebrauch  und  der  gesetzlichen  Terminologie
allerdings  nicht  völlig  übereinstimmende  Einteilung  wäre  die
l°lgende:
a)  Reservekapitalien  oder  Reservekonten  für  offenes,  nicht  besonders ­
  angelegtes  Zusatzkapital.
b)  Reservefonds  für  offene,  besonders  angelegte  Ergänzungskapitalien. ­
        <pb n="92" />
        88

Das  Kapital.

c)  Reserven  für  die  geheimen,  „hinter  der  Front“  stehenden
Reservekapitalien  1 ).
Die  Reservekonten  sind  auf  gesetzliche  oder  statutarische
Bestimmungen  oder  auf  Generalversammlungsbeschluß  zurückzuführen. ­
  Ihre  Speisung  (Dotierung,  „Überweisung“)  erfolgt
entweder  während  des  Bilanzjahres  oder  erst  bei  der  Gewinnverteilung, ­
  und  zwar  offen  und  sichtbar  in  der  Bilanz  oder  in
der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  oder  im  Gewinnverteilungsvorschlag; ­
  oder  im  geheimen,  unsichtbar  für  die  Bilanzleser.
Die  Reservekonten  werden  entweder  aus  dem  Reingewinn  im
allgemeinen  gespeist  oder  aus  bestimmten  Gewinnquellen,  z.  B-Rückstellung
  von  Effektenkurs-  und  Grundstücksveräußerungsgewinnen, ­
  das  Emissionsagio  bei  der  Begebung  von  Pfandbriefen,
die  Provisionsreserven  der  Hypothekenbanken.
Über  die  Verwendung  der  Reservekapitalien  werden  im  Geschäftsbericht ­
  oder  in  der  Bilanz  oder  in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  Angaben  gemacht  (ausnahmsweise  im  Gewinnverteilungsvorschlag); ­
  endlich  geht  man  über  die  Verwendung
einer  Reserve  auch  stillschweigend  hinweg.
Eine  offene  Reserve  kann  ihrer  Bestimmung  nach  Verwendung ­
  linden,  in  eine  andere  offene  Reserve  oder  in  eine  stille
Reserve  umgewandelt  werden,  sie  kann  sichtbar  oder  verschleiert
dem  verteilungsfähigen.  Reingewinn  zugeführt  („Ausschüttung“
einer  Reserve),  schließlich  kann  eine  stille  Reserve  in  eine  offene
umgewandelt  werden.
Der  Begriff:  Unternehmerkapital  ist  ein  privatwirtschaftlicbrechtlicher;
  das  Unternehmungskapital  ist  die  Gesamtheit  aller
einer  Unternehmung  zur  Verfügung  stehenden  Kapitalien,  die
x )  Manche  Praktiker  (und  Theoretiker)  machen  einen  Unterschied
zwischen  Reservekapitalicn  und  Rückstellungen-,  sie  wollen  unter  Reservekapitalien
  solche  von  verhältnismäßiger  Dauer  verstehen,  wie  die  Zwangsreserve, ­
  während  Rückstellungen  ihrer  Meinung  nach  vorübergehende
Zusatzkapitalien  sind  (z.  B.  Gewinnvortrag,  Ausgabenreserve  u.  a.).  Wh
halten  diese  Unterscheidung  nicht  für  zutreffend.  Auch  der  Gesetzgeber
spricht  (infolge  eines  redaktionellen  Versehens)  einmal  vom  Reservefonds
(§§  261 5 ,  262,  329  RGB.),  dann  wiederum  von  Rücklagen  (§§  237,  245),
ohne  damit  eine  grundsätzliche  Unterscheidung  kennzeichnen  zu  wollen
Zu  den  Rücklagen  gehört  auch  die  Rückstellung  in  den  gesetzlichen  Reservefonds. ­
        <pb n="93" />
        Stille  Reserven.

89

dem  Erwerbe  dienen:  eigene  Mittel  und  Schulden.  Man  kann
unterscheiden:  a)  feste  Kapitalien,  über  die  die  Unternehmung
dauernd  oder  verhältnismäßig  lange  Zeit  verfügen  kann.  Hierher
gehören  die  eigenen  Mittel  (mit  Ausschluß  des  Bilanzgewinnes)
und  die  festen  Schulden;  b)  veränderliche  Kapitalien  mit  verhältnismäßig ­
  kurzer  Verfügbarkeit,  wie  die  laufenden  Kredite
und  der  Gewinnvortrag.  Für  die  Beurteilung  des  finanziellen
Aufbaues  einer  Unternehmung  ist  die  Frage  nach  der  Dauer
der  Verwendbarkeit  der  Kapitalien  in  der  Unternehmung  von
größter  Bedeutung.

8.  Abschnitt.
Stille  Reserven
(versteckte,  geheime,  verschleierte,  innere  Reserven).
Die  stillen  Reserven  *)  sind  jene  Teile  des  Eigenkapitals
(Reinvermögens)  einer  Erwerbswirtschaft,  die  in  der  Schlußhilanz
z ahlenmäßig  nicht  in  Erscheinung  treten.  Dieses  Geheimkapital
bildet  mit  dem  offenen  das  Gesamtkapital  der  Unternehmung.
Simon,  Bilanzen  S.  229,  definiert  sie  als  Beträge,  welche  bilanzmäßig ­
  noc h  nicht  als  Gewinne  zur  Erscheinung  kommen,  wenn
solche  auch  tatsächlich  voraussichtlich  erwachsen.  Während
di e  freiwilligen,  offenen  Reservefonds  aus  dem  bilanzmäßig  nachgewiesenen ­
  Reingewinn  entstanden  sind,  die  Ausschüttung  dieser
^ewinnteile  unterblieben  ist,  sollen  die  stummen  Reserven  die
Rildung  dieses  Reingewinns  in  bestimmter  Richtung  und  Höhe
v orhindern.
Stille  Reserven  sind  in  der  Regel  an  ein  Vermögensobjekt
gebunden.  (Stummes,  geheimes  Vermögen.)  Bei  Industriegesell-Sc
 haften  stecken  sie  zumeist  in  den  Anlagewerten  (entstanden
hurch  übermäßige  Abschreibung,  Anlage-  oder  Abschreibungsr
 zserven)  und  im  Buchwert  der  Beteiligungen,  bei  Bank-Aktien*) ­
  Frankfurter  Ztg.  vom  30.  Mai  1917.  Rosendorff,  Die  stillen  Reserven ­
  der  Aktiengesellschaften.  Berlin  1917.  Ehrenberg,  Bilanz  u.  stille
Reserven;  in  Jlwrings  Jahrbüchern  Bd.  52,  S.  215  f.  Flechtheim  und  Haus
&amp;gt;n ann  im  Bank-Archiv  1917.  Bernstein  in  Holdheims  Monatsschrift  (1917)
        <pb n="94" />
        90

Stille  Reserven.

gesellschaften  in  den  Beteiligungen  und  Effektenbeständen  (Kursreserven). ­
  Die  gesetzlichen  Bewertungsvorschriften  (§  261  HOB-Ziff.
  1,  2)  zwingen  Kapitalgesellschaften  zur  Bildung  von  stillem
Vermögen,  sofern  der  Anschaffungs-  oder  Herstellungswert  der
dort  bezeichneten  Vermögensobjekte  niedriger  als  deren  Veräußerungs-,
  Börsen-  oder  Marktpreis  ist  (noch  nicht  realisierte
Gewinne,  stille  Zwangsreserven,  gesetzliche  stille  Reserven).  Die
freiwilligen  stillen  Reserven  werden  durch  statutarische  Bestimmung, ­
  durch  Beschluß  der  Verwaltungsorgane  oder  der  Generalversammlung ­
  (Genehmigung  der  Bilanz)  geschaffen.  Die  gesetzlichen ­
  stillen  Kursreserven  verhindern  die  Verteilung  eines  noch
nicht  realisierten  Gewinnes  und  sind  steuerfrei.  Die  freiwilligen
geheimen  Reserven  verheimlichen  bilanzmäßig  bereits  verdiente»
Gewinn,  vermindern  bei  ihrer  Entstehung  den  bilanzmäßige»
Reingewinn,  so  daß  der  zahlenmäßig  ausgewiesene  Reingewi»»
kleiner  als  der  tatsächlich  verdiente  ist.  Solche  Gewinnrücklage»
sind  steuerpflichtig,  d.  h.  ihr  Betrag  ist  dem  bilanzmäßig  nachgewiesenen
  Einkommen  zuzuschlagen.  Gleichzeitig  wird  die
Vermögenslage  unrichtig  angegeben.  Als  Vermögensbilanz  ist
infolge  gesetzlicher  Bewertungsvorschriften  fast  jede  Aktie»'
bilanz  falsch,  da  sie  nur  einen  Teil  des  Gesamt  Vermögens  zahlenmäßig ­
  zum  Ausdruck  bringt.
Geheime  Reserven  entstehen:
1.  Durch  t/nierbewertung  von  Vermögensteilen  (stilles
Vermögen).  Die  Vermögensteile  werden  unmittelbar  geringer
bewertet,  es  wird  in  der  B.  ein  geringerer  Wert  eingestellt  als
das  wirkliche  oder  gesetzliche  Wertmaximum.  Oder  Vermögensteile ­
  verschwinden  vollständig  in  der  B.,  beispielsweise  wen»
Anschaffungskosten  über  Unkostenkonto  abgebucht  werden,  anstatt ­
  sie  dem  betreffenden  Bestandskonto  zu  belasten.  Oder  es
wird  Anlagevermögen  übermäßig  hoch  abgeschrieben  (Überabschreibungen), ­
  Verluste  werden  übermäßig  hoch  bewertet.  Beispielsweise ­
  wird  der  Zugang  an  Maschinen  mit  100  %  abgeschrieben,
  der  Verlust  an  Forderungen  übermäßig  hoch  angesetzt;
oder  Forderungen  werden  mit  ihrem  wahrscheinlichen  Eingangswert
  eingesetzt,  überdies  wird  eine  generelle  Abschreibungsquote
in  Ansatz  gebracht;  werterhöhende  Reparaturen  werden  als  Betriebskosten ­
  und  damit  als  Jahresverlust  verbucht.  Bereits  ver ­
        <pb n="95" />
        Stille  Reserven.

91

diente  Gewinne  bleiben  bei  Aktienvereinen  unverteilt,  teils  wegen
der  gesetzlichen  Zwangsreserven  {§  262),  teils  wegen  freiwilliger
offenkundiger  Entschlüsse  oder  infolge  geheimer  Maßnahmen,
ßewertungsgewinne  (§  261)  werden  nicht  ausgewiesen.  Auch
kommt  es  vor,  daß  man  bestimmte  Gewinne  zu  Abschreibungen
Verwendet  und  beide  in  der  Gewinnrechnung  wegläßt.  So  verwandte ­
  ein  Großunternehmen  der  Elektrizitätsbranche  die  sehr
bedeutenden  Gewinne  aus  Effekten-  und  Finanzierungsgeschäften
für  Abschreibungen 1 ).  Es  hielt  diese  Gewinne,  aber  auch  die  Abschreibungen ­
  geheim.  Übermäßig  hohe  Abschreibungen  können
bilanzmäßig  ersichtlich  sein,  z.  B.  wenn  der  Zugang  auf  einem
•Wilagekonto  bis  auf  1  M.  abgeschrieben  wird  2 ).  Dann  ist  diese
Reserve  im  Jahre  ihrer  Entstehung  sichtbar,  in  der  Folgezeit
verschwindet  sie  für  das  Auge  des  Kritikers,  vermindert  sich
^jährlich  um  den  Betrag  der  notwendigen  Abschreibungen  auf
'len  abgebuchten  Zugang.  Überabschreibungen  sind  auch  durch
verschleierte  Dotierung  einer  offenen  Reserve  möglich,  z.  B.  durch
hohe  Dotierung  eines  Amortisationskontos,  einer  Delkrederer
 eserve.  Ob  die  Speisung  der  Reserven  in  der  Bilanz  oder  im
üewinnverteilungsvorschlag  erfolgt,  ist  hinsichtlich  ihrer  Wirkung
gleichgültig.  Es  werden  für  den  Sachkundigen  stille  Reserven
geschaffen,  obgleich  sie  zahlenmäßig,  aber  verschleiert  in  der
R'lanz  erscheinen.  Wieviel  von  einer  solchen  Zuweisung  auf
Wertminderung  und  Verlustabschreibung  entfällt  und  wieviel
'larüber  hinausgeht,  ist  in  der  Regel  nicht  bestimmbar.
I )  Für  1910  waren  die  Eflektengewinne  der  Allgemeinen  Elektrizitäts-Sesellschaft
  einschließlich  des  aut  dem  Vorjahre  übertragenen  Gewinnes
•',123  Milk,  wovon  5  Milk  auf  das  nächste  Jahr  übertragen  wurden  und
, .123  Milk  M.  zur  Verwendung  kamen.  Die  Konsortialgeschäfte  erbrachten
'.327  Milk,  die  Zinsen  1,239  Milk  M.  Insgesamt  standen  11,689  Milk  M.
ZUr  Verfügung,  von  denen  6,689  Milk  zu  Abschreibungen  verschiedener
A,rt  verwendet  und  der  Rest  vorgetragen  wurde  (Mitteilung  Rathenaus  in
‘'^Generalversammlung  vom  20.  XI.  1911).
’)  Wenn  ein  Aktivum,  das  mit  1  M.  zu  Buche  steht,  veräußert  wird,
ist  nicht  der  Unterschied  zwischen  dem  hinter  dem  wirklichen  Wert  zurückinibenden
  Buchwert  von  1  M.  und  dem  Verkaufserlös  steuerpflichtig,  sondern
nur  der  Unterschied  zwischen  dem  Erlös  und  dem  wirklichen  Wert  zu  Besinn ­
  des  Geschäftsjahres,  wie  er  sich  nach  den  Bestimmungen  der  §§  40*
nnd  261 3  RGB.  ergibt.
        <pb n="96" />
        92

Stille  Reserven.

2.  Durch  Überbewertung  der  Passiva.  Selten  werden  Schulden ­
  höher  bewertet;  in  anderen  Fällen  werden  bereits  verdiente
Gewinne  bilanzmäßig  unsichtbar  zurückgestellt  Solche  ,,unverrechnete“
  Gewinne,  z.  B.  Konsortialgewinne,  verschwinden  iß
der  B.  unter  den  Kreditoren 1 );  sie  sind  die  stillen  Reserven
im  engeren  Sinne.
„Eine  andere  Art,  für  solche  stille  Reserven  vorzusorgen,
besteht  darin,  daß  erzielte  Gewinne  einstweilen  unverrechnet
bleiben.  Eine  Bank,  die  in  einem  besonders  günstigen  Jahre
zahlreiche  Konsortialgeschäfte  erfolgreich  abgewickelt  hat,  wird
in  der  Regel  geneigt  sein,  einen  Teil  der  daraus  erzielten  Gewinne
zu  reservieren,  sei  es  in  Form  von  Abschreibungen  auf  andere
Konsortialengagements  oder  indem  sie  irgendwo  versteckt  werden. ­
  Diese  Vorsorge  ermöglicht  natürlich,  in  schlechteren  Jahren
die  auf  solche  Weise  zurückgehaltenen  Gewinne  hervorzuholen
und  zur  Aufbesserung  der  Erträgnisse  zu  verwenden.  Es  können
dann  niedrig  zu  Buch  stehende  Bestände  abgestoßen  und  auf
diese  Weise  eine  Gewinnsteigerung  erzielt  werden,  oder  es  werden
die  reservierten  und  versteckten  Gewinne  der  Vorjahre  nachträglich ­
  zur  Verrechnung  gebracht.“
Außer  diesen  unverrechneten  Gewinnen  können  stille  Reserven ­
  geschaffen  werden:  durch  Einstellung  von  Rücklagen
unter  die  Kreditoren,  durch  die  Berechnung  der  aus  noch  abzunehmenden
  Rohstoffen  bzw.  Devisen  bestehenden  Verpflichtungen ­
  an  das  Ausland  zu  verhältnismäßig  hohen  Devisenkursen,
durch  Einstellung  bestrittener  Schulden;  vgl.  auch  das  5.  Beispiel, ­
  17.  Abschnitt.
Für  die  Bilanzkritik  ist  zu  merken:  Es  gibt  sichtbare  und
unsichtbare  Abschreibungen,  sichtbare  und  geheime  Gewinne,
versteckte  Verluste,  echte  Kreditoren  und  „Gewinnkreditoren“,
Verschiebungen  innerhalb  der  einzelnen  Bilanzposten,  insbesondere ­
  in  der  Ertragsbilanz.  Es  gibt  „verschobene“  Gewinne
unter  den  Debitoren:  hohe  Gewinne  und  solche,  die  nicht  in
Erscheinung  treten  sollen,  werden  auf  Forderungen  der  Konzernund
  Tochtergesellschaften  abgeschoben,  Forderungen  an  diese

x )  Vgl.  Moll,  op.  cit.  S.  242  ft.;  Passow,  Die  wirtschaftliche  Bedeutung
und  Organisation  der  Aktiengesellschaft.  Jena  1907.  S.  89  ff.
        <pb n="97" />
        Stille  Reserven.

93

v orübergehend  für  Bilanzzwecke  vermindert  (Gewinn-Konto  an
Debitoren);  es  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  durch  solche  Verschiebungen ­
  die  Erträgnisse  der  Tochterfirmen  auf  gebessert  bzw.
deren  Verluste  vermindert  werden;  eine  Gewinnverteilung  zwischen ­
  Stammhaus  und  Tochterfirma,  eine  „innere“  Konsolidierung. ­

Ferner  gibt  es  passive  und  aktive  Korrekturposten- y  aktive
Berichtigungsposten  sind:  Disagio  auf  Anleihen,  Konto  für
Valutaverluste,  Abschreibungsverluste  auf  Kriegsanleihe  (Verkistverteilungsposten);
  passiv  sind;  Abschreibungskonto  (Er-Ceuerungsfonds
  nach  §  261 3  HGB.),  Delkredere-Konto,  der
Verlustvortrag.
Kursreserven  haben  naturgemäß  einen  veränderlichen  Wert,,
Abschreibungs-  oder  Anlagereserven  sind  ihrem  Werte  nach
stabiler.  Läßt  sich  der  Wert  des  versteckten  Kapitals  berechnen  ?
a)  Es  ist  bekannt,  daß  die  X-Bank  1280  Aktien  zum  Durchschnittskurs ­
  von  383  %,  1000  Aktien  zum  Kurs  von  200  %  in
B.  eingestellt  hat.  Die  Tageskurse  waren  850  bzw.  390  %.
Banach  ergibt  sich  eine  Agio-  oder  Kursreserve,  von  600  000  bzw.
*90  000.  Im  ganzen  werden  die  „latenten“  Reserven  dieser
Bank  auf  800  000  Gulden  „geschätzt“.  Bei  einem  Aktienkapital ­
  von  24  Mill.  beträgt  der  Reservefonds  4,2  Mül.  =  17%%
°der  21  Gulden  je  Aktie.  Auf  eine  Aktie  sind  120  Gulden
Ungezählt.  Der  „natürliche  Kurs“  berechnet  sich  wie  folgt;
120  -f  21  Reservefonds  -f-  4  latente  Reserven  +  4  Dividende  =
*^9  Gulden.
b)  Eine  Kommanditaktiengesellschaft  „gründet“  in  Hamburg
eil *e  selbständige  Bank  mit  einem  Aktienkapital  von  50  Mill.
Bas  Gesamtkapital  der  Hamburger  Bank  bleibt  im  Besitz  der
kündenden  Kommanditunternehmung.  Der  Bilanzwert  einer
Aktie  ist  etwa  120  %,  der  Börsenkurs  wäre  bei  einer  Durchachnittsdividende
  von  8%%  unter  Annahme  einer  6prozentigen
B-apitalverzinsung  etwa  142  %.  In  der  B.  der  Kommanditaktiengesellschaft ­
  erscheint  die  Beteiligung  mit  dem  Anschafkingswert
  von  50  Mill.  eingesetzt,  der  innere  Wert  ist  60  Mill.,
^cr  Kurswert  etwa  71  Mill.
Eine  Bohrgesellschaft  bewertet  ihre  Beteiligung  im  Nennwerte ­
  von  3,419  Mül.  mit  1  852  300,  d.  s.  54  %  des  Nennwerts,
        <pb n="98" />
        94

Stille  Reserven.

„eine  Beteiligung,  deren  Bilanzwert  106  %  ist.  Eine  andere  Beteiligung ­
  wird  mit  79  %  des  Nominalwerts  eingestellt,  deren
Bilanzwert  121 6 / 10  %  beträgt.
c)  Einige  Aktiengesellschaften  machen  in  ihrem  Geschäftsbericht ­
  Angaben  über  die  Höhe  der  stillen  Reserven  (früher
Deutsche  Bank  60  Milk),  oder  die  Verwaltungsorgane  geben  gelegentliche ­
  Aufklärungen  in  der  Generalversammlung  (A.  E.  G-Dez.
  1904:  32  Milk  M.).
d)  Schmalenbach  in  der  „Zeitschrift  für  Handelswissenschaftliche ­
  Forschung“  (1906/07,  S.  257)  will  den  Wert  der  im  Anlagevermögen ­
  nach  Börsenschätzung  steckenden  Reserven  wie
folgt  berechnen:
„  Aktienkapital  X  Börsenkurs
Buchwert  der  Anlage  -1  —  —•

Aktienkapital  X  Bilanzkurs  D  ^
———  .  Danach  würden  sich  die  stillen
100
Reserven  aus  dem  Unterschied  zwischen  Bilanzkurs  und  Börsenkurs ­
  ergeben.  Diese  Berechnungsart  hat  problematischen  Wert,
da  die  Höhe  der  stillen  Reserven  nur  ein  Bestimmungsfaktor
der  Börsenkurse  ist.
e)  In  dem  folgenden  Beispiel  wird  der  Versuch  unternommen,
schätzungsweise  den  inneren  Wert  einer  Unternehmung  zahlenmäßig ­
  zu  ermitteln,  wenn  die  Bilanzen  unter  Anwendung  einer
jährlichen  Abschreibung  von  6  %  vom  Bauwert  bewertet  würden
und  die  übrigen  Vermögensteile  und  Verpflichtungen  zum  wirklichen ­
  Wert  in  die  Bilanz  eingesetzt  werden  2 ).
Die  Interessen  der  Aktiengesellschaften,  die  durch  Stärkung
der  inneren  Reserven  an  ihre  Zukunft  denken,  stille  Reserven
schaffen,  um  bei  schwankenden  Erträgnissen  oder  einem  Konjunkturrückgang ­
  besser  gerüstet  gegenüberzustehen,  und  die
Interessen  des  Einzelaktionärs,  der  nur  kurze  Zeit  an  dem  Unternehmen ­
  beteiligt  bleiben  will,  deshalb  auf  möglichst  hohe  Divil

 )  Der  Bilanzkurs  einer  Aktie  berechnet  wie  folgt:
(Aktiva  -f-  Schulden)  .  100
Aktienkapital
•)  Frankfurter  Ztg.  27.  März  1910:  Die  Abschlüsse  der  führender,
deutschen  Reedereien.
        <pb n="99" />
        Stille  Reserven.

95

H.  A.

L. 1 )

Lloyd

Hansa

1908

1909

1908

1909

1908

1909

ßeesch.  ohneNeubaut.  lOOOR.T.br. 2 )

834

863

650

678

242

256

geschätzter  Bauwert  ....  Milt.

327,0

341,0

300,7

318,2

63,9

67,7

M  pro  R.  T.  br.

392

396

463

466

264

264

Buchwert  Mill.  M

191,2 3 )

194,3

189,1

198,3

38,6

37,7

M  pro  R.  T.  br.

229

225

291

292

159

147

bisherige  Abschreibungen  Mill.  M

135,8

146,7

111,6

119,9

25,3

30,0

in  Proz.  v.  Bauw.
^htl.  Alter  der  Flotte  nach  dem
Wert  der  Schiffe  berechnet  in

41,5

43,0

37,2

37,7

39,6

44,3

Jahren
’bittl.  jährl.  Abschreib,  in  Proz.

7,67

8,29

7,70

7,75

5,58

5,92

v -  Bauwert  der  Schiffe
'At  d.  Flotte  bei  Zugrundlegung
v -  durchschn.  6  %  vom  Bauwert

5,41

5,19

4,83

4,87

7,10

7,50

Segenüb.  d.  Buchw.  Diff.  Mill.  M

■/.14,8

7.22,8

7.27,0

7.27,9

+  3,90

+  6,00

in  Proz.  v.  Akt.-Kap.

7-11.8

7.18,2

7.21,6

7.22,3

+  15,6

+  24,0

ierzu  Betr.  d.  Res.  „  ,,  ,,
e ®nach  innerer  Wert  gegenüb.  d.

26,4

29,4

12,7

13,9

34,8

36,4

Akt.-Kap.  Diff.  i.  Proz.  v.  Akt.-K.
Rechnet,  inner.  Wert  per  31.  XII.

+  14,6

+  11,2

7.8,9

7.8,4

+  50,4

+  60,4

1909  (w.  ob.)  in  Proz.  v.  Akt.-K.
Urs  in  Berlin  v.  24.  III.  1910  ex

—

111,2

—

91,6

—

160,4

Dividende  1909

—

140,4

—

108,75

—

159,75

Ade  und  dementsprechend  möglichst  hohen  Kurs  bedacht  sein
Riuß,  Verwaltung  und  Aktionäre  stehen  im  Gegensatz  zueinander.
Arch  Bildung  von  stillen  Reserven  vor  Aufstellung  der  Schluß-^’lanz
  wird  die  gleiche  Wirkung  erzielt,  wie  wenn  man  ein  Re-Se
 rvekonto  errichtet  oder  erhöht,  mit  dem  Unterschied,  daß  ein
Anstehender  nicht  erkennen  kann,  daß  hier  Reservevermögen
v °rhanden  ist,  oder  daß  er  sie  wenigstens  nicht  ziffermäßig  erf
 assen  kann.  Es  wird  dadurch  eine  allgemeine  Vermögensverme
 hrung,  eine  Erhöhung  des  Gesellschaftskapitals  erzielt,  ohne
daß  diese  von  der  Öffentlichkeit  oder  den  Aktionären  kontrolliert
Werden  kann.  Dieser  Vermögensteil  steht  zur  freien  Verfügung
der  Verwaltungsorgane,  die  ihn  vermindern  können,  ohne  daß

l )  Hamburg-Amerika-Linie.
*)  =  Registertonne  brutto.
*)  Schätzung.
        <pb n="100" />
        96

Stille  Reserven.

es  zur  Kenntnis  Fernstehender  gelangt.  Den  Aktionären  gegen'
über  versteckt  man  einen  Teil  des  Gewinns.  Die  stillen  Reserven
spielen  in  der  heutigen  Bilanz-  und  Dividendenpolitik  eine  hervorragende ­
  Rolle  1 ).  Die  Schaffung  stiller  Reserven  ist  zum  Teil
in  der  B.  erkennbar  gemacht,  wenn  sie  durch  übermäßige  Abschreibungen ­
  entstehen;  beispielsweise  das  Maschinenkonto  oder
die  Einrichtung  einer  Fabrik  steht  mit  1  M.  zu  Buche,  oder
es  werden  Zugänge  auf  Anlagekonten  mit  fast  100  %  abgeschrieben, ­
  oder  die  Generalversammlung  bestimmt  einen
Teil  des  Reingewinns  zu  außerordentlichen  übermäßigen  Abschreibungen. ­

Die  versteckten  Reserven  können  zur  dauernden  Vermehrung
des  eigenen  Kapitals  oder  zwecks  späterer  Realisation  errichtet
werden.  Die  Auflösung  des  geheimen  Vermögens  erfolgt  bei
einer  Anlagereserve  durch  Heraufsetzung  des  Buchwerts  (in  der
B.  als  „Zugang“  dargestellt),  dessen  Höhe  allerdings  begrenzt
ist  durch  die  gesetzlichen  Bewertungsvorschriften,  bei  Veräußerungsgegenständen ­
  (d.  h.  Kursreserven)  durch  Verkauf  zu
einem  den  Buchwert  übersteigenden  Preis.  Die  Auflösung  einer
latenten  Reserve  bewirkt  eine  Erhöhung  des  Gewinns  oder  eine
Verminderung  des  Verlusts,  ohne  daß  es  Fernstehenden  möglich
wäre,  den  Betrag  des  Zuschußgewinnes  festzustellen.
Das  Vorhandensein  stiller  Reserven  läßt  es  zu,  z.  B.  Abschreibungen ­
  zu  vermindern  oder  den  Untergang  eines  Vermögenswerte» ­
  als  „unsichtbaren“  Verlust  zu  behandeln  u.  a.
Man  kann  eine  offene  in  eine  stille  Reserve  verwandeln;  z.  Bwenn
  die  Anschaffungskosten  einer  Maschine,  um  die  Begehrlichkeit ­
  der  Aktionäre,  der  Arbeiter,  der  Lieferanten,  des  SteuerfiskuS'
  nicht  zu  wecken,  endlich  um  neuen  Wettbewerb  fernzuhalten,
  zu  Lasten  einer  offenen  Reserve  abgebucht  werden,
der  Wertzugang  auf  dem  Anlagekonto  nicht  erscheint.  Oder
wenn  man  eine  offene  Gewinnrücklage  unter  den  Kreditoren
verschwinden  läßt;  oder  wenn  man  übermäßige  Abschreibungen
aus  einer  Rücklage  deckt,  wodurch  zwar  der  Reingewinn  im
*)  Vgl.  die  oft  angefochtene  Thesaurierungspolitik  der  A.  B.  ß&amp;gt;
Auer-A.-G.,  Daimler  Motoren  u.  v.  a.  Die  Kriegsgewinne  mancher  Aktienvereine ­
  waren  derart  hoch,  daß  sie  Mühe  hatten,  die  stillen  Gewinne  in  der
Bilanz  unterzubringen.
        <pb n="101" />
        Reservekonten.

97

Jahr  dieses  Bilanzkunststückes  unberührt  bleibt,  aber  eine  Reserve ­
  teilweise  verschwindet.
Die  stille  Reserve  könnte  in  eine  offene  Rücklage  verwandelt
werden,  wenn  sie  zur  Gewinnverstärkung  herangezogen,  „liquidiert“ ­
  und  im  Verteilungsvorschlag  als  Rücklage  in  Ansatz  gebracht ­
  wird.  Bei  einer  Umwandlungsgründung  wurden  die  der
Aktiengesellschaft  überwiesenen  Forderungen,  die  einen  buchmäßigen ­
  Gesamtbetrag  von  M.  3  840  848,54  darstellten,  um
445  498,63,  die  eingebrachten  Wechsel  (Gesamtwert  451  784,69)
mn  60  000  niedriger  berechnet  und  in  die  Eröffnungsbilanz  eingestellt. ­
  Später  wurde  diese  stille  Reserve  von  zusammen
M.  505  498,26  wieder  auf  Debitoren-Konto  übertragen.  Der  aus
dem  Eingang  dieser  Forderungen  und  Wechsel  zufließende  Gewinn ­
  wurde  von  der  Generalversammlung  teilweise  zurückgestellt: ­
  es  handelte  sich  also  um  die  Auflösung  bzw.  Liquidierung ­
  einer  stillen  Reserve  und  ihre  teilweise  Umwandlung  in
p iue  offene.
9.  Abschiritt.
Die  echten  offenen
Reservekapitalien  der  Aktiengesellschaften.
(Übersicht  S.  98.)
Der  Nennbetrag  des  Grundkapitals  ist,  abgesehen  von  einer
Kapitalherabsetzung  oder  -erhöhung,  unverändert  unter  die
Passiva  aufzunehmen  (§  261  Ziff.  5).  Daraus  folgt,  daß  auch
Jede  Kapitalansammlung  über  den  Betrag  der  unveränderlichen
Einlage  hinaus  als  Sonderposten  in  der  B.  erscheinen  muß.  Da
Aktiengesellschaften  regelmäßig  eigenes  Kapital  über  den  Betrag
'bres  Grundkapitals  ansammeln,  zu  bestimmten  Zwecken  und
Zu  künftiger  Verwendung  zurückhalten,  zurückstellen,  reservieren, ­
  Gewinnanteile  von  der  Verteilung  ausschließen  und  an-Sa
 mmeln  müssen,  so  nennt  man  diese  Teile  des  Reinvermögens
ber  Aktiengesellschaften  Reservekonten,  Ergänzungs-  oder  Re-Se
 wekapitalien,  Reservefonds,  Zusatzkapital,  Rücklagen.  Ein  Res
 ervefonds  ist  somit  der  Teil  des  Eigenkapitals  der  Gesellschaft,
ber  nicht  Grundkapital  ist.
Meitner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde,  II.  6.  u.  7.  Aufl-7
        <pb n="102" />
        Reservekonten.

VBaesavcAA.

Entstehung

Zweck  der  künftigen
Verwendung  *  2 )

Benennung  in  der  Bilanz
(beispielsweise)

I.  Gesetzliche  Zwangs-Reserve ­
  §  262  HGB.
(Allgemeine  R.)  l )

a)  Kapital-R.  (§262Ziff.2,
3);  Emissionsagio,  Zuzahlungen ­
  ;
b)  Gewinnrücklagen,  §  262
Zifl.  1.

Deckung  einer  Unterbilanz ­


Gesetzliche,  ordentliche,
Zwangs-Reserve,  Reservefonds ­
  I,  A,  Bilanz-R.,  Kapital-Ergänzungsfonds. ­


II.  Freiwillige  Reserven,
§§  214,  213  HGB.
(Sonderrücklagen)

Gewinnrücklagen.

a)  Allgemeiner  Zweck,  aus
der  Benennung  nicht  ersichtlich; ­
  Verwendungszweck  absichtlich ­
  nicht  scharf  abgegrenzt,
  Verfügung  durch  Aufsichtsrat ­
  oder  Generalvers.
b)  Deckung  bestimmter
Kapitalverluste
c)  Deckung  bestimmter
Verlustausgaben

d)  Vermehrung,  Zurückhaltung ­
  oder  Bereitstellung
liquider  Mittel  für  bestimmte
zukünftige  Ausgaben  oder
andere  Zwecke.

Außerordentliche,  statutarische, ­
  freiwillige  Reserve,
Reservefonds  II,  B,  Extra-R.
Dispositionsfonds.

(Effekten-)  Kursverlust-R.,
  Delkrederefonds,  Abschreibungsfonds. ­

Prozeß-R.,  Agio-R.,  Garantiefonds, ­
  Wohlfahrtsfonds,
Haftpflicht  -  R.,  Versicherungsfonds, ­
  Talonsteuer-R.,
usw.
(echter)  Erneuerungsfonds,
Neubau-R.,  Erweiterungsf.,
Dividendenergänzungsfonds,
Obliga  tionentilgungsf  onds

III.  Aktienamortisations-R,
§  227  HGB.

Bilanzmäßig  notwendig  bei  der  Tilgung  von  Aktien  aus
dem  Reingewinn:  Aktienkapital-Ergänzungsfonds.

] )  Neben  der  für  Aktiengesellschaften  (Genossenschaften  und  die  Reichsbank)  vorgeschriebenen  allgemeinen  Zwangsreserve ­
  sind  für  bestimmte  Unternehmungen  noch  besondere  Zwangs-Reserven  anzusammeln,  z.  B.  für  Versicherungsbetriebe,
für  Hypothekenbanken  (Pfandbrief-Emissionsagio-R.).
2 )  Manche  Reserven  dienen  statutarisch  gleichzeitig  mehreren  Zwecken;  z.  B.  kann  der  Dispositionsfonds  zur  Deckung
von  Verlusten  und  außerordentlichen  Ausgaben  sowie  zu  Abschreibungen  Verwendung  finden.  Der  Erneuerungsfonds
kann  teilweise  Gewinnrücklage,  zum  Teil  Berichtigungs-Konto  sein  (Amortisations-  und  Erneuerungsfonds).
        <pb n="103" />
        Zwangsreservp.

99

Man  unterscheidet  gesetzliche  und  freiwillige  Reservekapitalien, ­
  offene  Reservefonds  und  geheime  Reserven;  die  offenen
trennt  man  überdies  nach  der  linksstehenden  Übersicht  in
Kapital-  und  Gewinnreserven.  Sämtliche  echte  Reserven  sind
eigenes  Kapital  der  Gesellschaft,  das  weder  zinspflichtig  noch
dividendenberechtigt  ist.  Sie  dienen  der  Sicherung  des  Erträgnisses ­
  und  des  Grundkapitals,  der  Stärkung  der  eigenen
verantwortlichen  Mittel  gegenüber  den  fremden  Kapitalien,  der
Fürsorge  für  künftige  Ergänzungen  und  Erweiterungen  der  An
lagen,  zur  Deckung  außerordentlicher  Verluste,  Erweiterung  der
Kreditbasis.  Darin  liegt  ihre  wirtschaftliche  Bedeutung  x ).
A.  Der  gesetzliche  Reservefonds,  Zwangs-Reservefonds  nach
§  262  RGB.
Die  Aktiengesellschaften 2 )  sind  verpflichtet,  vom  jährlichen
Reingewinn  (nicht  vom  Bilanzreingewinn)  mindestens  r f w  =  5%
surückzuhalten,  bis  der  Reservefonds  x / 10  oder  den  i m  Gesellschaftsvertrag ­
  bestimmten  höheren  Teil  des  gezeichneten  (nicht
des  eingezahlten)  Grundkapitals  erreicht  (Gewinnrücklage  durch
ordentliche  jährliche  Dotierung).  Staub  (Kommentar  I  S.  904)
will  den  Bilanzgewinn  der  Rechnung  zugrunde  legen;  die  Praxis
jedoch  zieht  regelmäßig  den  Gewinnvortrag  aus  dem  Vorjahre
berechnet  ihn  also  „vom  jährlichen  Reingewinn“  (auch  §  262
spricht  „vom  jährlichen  Reingewinn“,  hingegen  §  261  Z.  6  von
dem  aus  der  Vergleichung  der  Aktiva  und  Passiva  sich  ergebenden ­
  Gewinn).  Diese  zwangsweise  Kapitalansammlung  über  das
Nominalkapital,  diese  Selbstbesteuerung  des  jährlichen  Reingewinns ­
  wird  durch  Verlustjahre  unterbrochen,  ebenso  durch
*)  Vgl.  Kölnische  Ztg.  vom  4.  Juni  1904  (Einfluß  der  Rücklagen  auf
das  Erträgnis  der  Aktieng.);  vom  15.  Juli  1904  (Verwendung  der  aus  Aktiena,J
 fgeld  und  aus  Betriebsüberschüssen  erzielten  Rücklagen);  vom  21.  Juni
1907  (Ertrag  und  Bewertung  von  Bankaktien).  Steinilzer,  Ökonomische
Theorie  der  Aktiengesellschaften.  Leipzig  1908.  Petrazycki,  Aktienwesen
Un d  Spekulation.  Berlin  1906.
2 )  und  die  Kommandit-Aktiengesellschaften;  auch  die  eingetragenen
Genossenschaften  sind  verpflichtet,  einen  Reservefonds  zu  bilden  (§  7  Gen
 °ssenschallsgeselz).

7*
        <pb n="104" />
        100

Zwangsreserve.

die  gesetzmäßige  Verwendung  des  Reservefonds,  ohne  daß  das
Versäumte  durch  verstärkte  Dotierung  nachzuholen  ist 1 ).
Der  Betrag,  der  hei  der  Errichtung  der  Gesellschaft  {Gründungsreserven) ­
  oder  hei  der  Erhöhung  des  Grundkapitals  durch
Ausgabe  der  Aktien  für  einen  höheren  als  den  Nennbetrag  (Aufgeld ­
  =  Agio)  über  diesen  Betrag  und  über  den  Betrag  der  durch
Ausgabe  der  Aktien  entstehenden  Kosten  hinaus  erzielt  wird,,
ist  der  gesetzlichen  Reserve  zuzuführen  (Kapitalreserve,  Agioreserve, ­
  außerordentliche?  fallweise  Dotierung),  auch  dann,  wenn
die  Zwangsreserve  den  gesetzlichen  oder  statutarischen  Höchstbetrag ­
  bereits  erreicht  oder  überschritten  hat.  Diese  Vorschrift
ist  natürlich,  weil  andernfalls  als  Dividende  das  wieder  zurückgezahlt ­
  werden  würde,  was  die  Aktionäre  zur  Kapitalvermehrung
beigetragen  haben  *  1  2  3 ).  Wie  die  Aufzahlungen,  sind  auch  die  Zuzahlungen ­
  der  Aktionäre  (bei  der  Umwandlung  in  Vorzugsaktien
ohne  Erhöhung  des  Grundkapitals)  oder  Zuzahlungen  der  Gründer ­
  im  Interesse  der  Gesellschaft  zu  behandeln,  die  ohne  Erhöhung ­
  des  Grundkapitals  gegen  Gewährung  von  Vorzugsrechten
für  die  Aktien  geleistet  werden,  falls  nicht  eine  andere  Verwendung, ­
  beispielsweise  außerordentliche  Abschreibung,  Deckung
außerordentlicher  Verluste,  beschlossen  wird.  Doch  kann  die
Generalversammlung  beschließen,  daß  solche  Zuzahlungen  sofort
zur  Deckung  außerordentlicher  Verluste  oder  zu  außerordentlichen ­
  Abschreibungen  verwendet  werden  sollen;  dann  sind  sie
nicht  der  Reserve  zuzuführen.
Bei  der  Gründung  von  Versicherungsaktiengesellschaften  hat
sich  die  Gepflogenheit  herausgebildet,  einen  sogenannten  Organisationsfonds ­
  zu  schaffen  und  diesen  durch  vertragsmäßige  ä  fondsperdu-Zahlungen
  der  Aktionäre  aufzubringen.  Dadurch  sollen
Mittel  bereitgestellt  werden,  die  zur  Errichtung  und  zum  Aufbau
des  Geschäftes  in  den  ersten  Jahren  notwendigen  Aufwendungen
zu  decken.  Solche  Beiträge  sind  Sonderleistungen  der  Aktionäre

i)  Z.  B.:
1.  Jahr  Reingewinn  200,  Auszahlungsbetrag  190,  Res.-Dot,  10.
2.  „  Bilanzverlust  20,  Auszahlungsbetrag  —,  Res.-Dot.  —
3.  „  Reingewinn  48,  Auszahlungsbetrag  45,6,  Res.-Dot.  2,4.
*)  Wie  Agiobeträge  dem  Reservefonds  entzogen  wurden,  vgl.  Dalberg
in  der  Leipziger  Zeitschr,  f.  Handelsrecht,  1913,  Nr.  12
        <pb n="105" />
        Zwangsreserve.

101

und  nicht  Aufgeld  im  Sinne  des  §  262  Ziff.  2,  demnach  auch  nicht
dem  gesetzlichen  Reservefonds  zuzuführen.  (Vgl.  Gutachten  des
Kaiserl.  Aufsichtsamtes  für  Privatversicherung,  zitiert  im  Berliner ­
  Tageblatt  vom  22.  Dezember  1911.)
Agio-  und  Zuzahlungsreserven  sind  außerordentliche  Kapitalvermehrungen, ­
  Einzahlungen  über  den  Betrag  des  Grundkapitals ­
  hinaus  und  nicht  Gewinn.  Ihre  Einstellung  in  die  B.
schließt  Beträge  von  der  Verteilung  an  die  Aktionäre  aus,  Beträge, ­
  die  ihrer  Natur  nach  nicht  verteilt  werden  können.  Die
Emissionskosten  neuer  Aktien  werden  vom  Emissionsagio  in
Abzug  gebracht,  bei  der  Ausgabe  zum  Nennwert  unter  den
laufenden  Unkosten  verrechnet.
Die  gesetzliche  Reserve  dient  ausschließlich  zur  Deckung
eines  aus  der  Bilanz  sich  ergebenden  Verlustes,  einer  Unterbilanz,
  nicht  zur  Deckung  (Abbuchung)  außerordentlicher  Verluste ­
  (z.  B.  Unterschlagungs-,  Kursverluste),  die  im  Laufe  des
Jahres  eingetreten  sind  J ),  ohne  daß  sie  am  Schluß  des  Jahres
als  Unterbilanz  erscheinen.  Eine  solche  gesetzwidrige  Verwendung ­
  der  Zwangsreserven,  die  durch  Vergleichung  der  Bilanzen
zweier  aufeinanderfolgender  Jahre  festzustellen  ist,  wäre  Benutzung ­
  zur  Dividendenzahlung.  Sie  ist  aber  zulässig,  wenn
die  Satzungen  eine  Speisung  der  gesetzlichen  Reserve  über  den
gesetzlichen  Betrag  hinaus  vorsehen  und  wenn  dieser  Betrag
bereits  überschritten  ist  2 ).
Wenn  beispielsweise  die  Satzungen  eines  Aktienvereins  eine
gesetzliche  Reserve  bis  15  %  des  Grundkapitals  vorschreiben,
tatsächlich  bereits  18  %  angesammelt  wurden,  so  kann  eine
Generalversammlung  nicht  ohne  weiteres  beschließen,  5  oder
S  %  einem  Spezial-Reservefonds  zuzuführen,  d.  h.  eine  gebundene
ln  eine  beliebig  verfügbare  Rücklage  umzuwandeln,  oder  durch
Satzungsänderung  beschließen,  daß  die  gesetzliche  Reserve  nunmehr ­
  nur  10  %  betragen  solle,  wenn  von  den  18  %  der  Rücklage ­
  beispielsweise  infolge  Begebung  junger  Aktien  über  100  %
etwa  12  %  aus  Emissionsagio  stammen.  Die  Agio-Reserve
darf  unter  keinen  Umständen  anders  verwendet  werden  als
x )  Vgl.  Motive  zur  Aktiennovelle  1884,  S.  $66.
*)  Passotv,  Bilanzen,  S.  277  und  die  dort  zitierte  Entscheidung
(Reichsgericht,  Bd.  28,  S.  45).
        <pb n="106" />
        102

Freiwillige  Reserven.

zur  Deckung  eines  Bilanzverlustes,  selbst  wenn  die  gesetzliche
Reserve  10  %  des  Grundkapitals  überschreitet.  Jede  andere
Verwendung  ist  gesetzlich  unzulässig.  Im  Zahlenbeispiel  könnten
höchstens  6  %  der  gesetzlichen  Rücklage  einem  Spezial-Reservefonds ­
  zugeführt  werden.
Die  „Verwendung“  der  Reserve  zur  Deckung  einer  Unterbilanz
  x )  besteht  in  einer  Aufrechnung  bzw.  Abbuchung  des
Bilanzverlustes  gegen  die  Reserve;  ist  kein  Reservefonds  vorhanden, ­
  muß  der  Bilanzverlust  vorgetragen  werden  und  ein
späterer  Reingewinn  zunächst  zur  Tilgung  der  Unterbilanz  Verwendung ­
  finden.  Die  Aufrechnung  gegen  die  gesetzliche  Reserve ­
  ermöglicht  die  Verteilung  eines  späteren  Reingewinns,  da
von  diesem  nur  x / 20  zurückzu  stellen  ist.  Wenn  die  gesetzliche
oder  satzungsgemäß  bestimmte  Grenze  erreicht,  der  Reservefonds ­
  aber  durch  Verluste  unter  diese  Grenze  herabgesunken  ist,
tritt  die  Verpflichtung  des  Gewinnabzuges  (V 23  des  jährlichen
Reingewinnes)  wieder  ein.
Bilanz

Bilanz  am  31.  12.  1919  nach  Verwendung  der  Reserve

Aktiva  ...

...36

Schulden  ....  15  Aktiva  .  ..

.36

Schulden  ....  l5

Verlust

..  .  1

Grundkapital.  20

Grundkapital.  20

Reserve  2

Reserve  t

Die  Abschreibung  von  der  Zwangsreserve  bringt  zum  Ausdruck, ­
  daß  ein  Teil  der  Kapitalvermehrung,  also  des  Zusatzkapitals,
  verbraucht  ist.  Aktiva  und  Schulden  bleiben  unberührt,
der  Bilanzwert  einer  Aktie  unverändert  (hier  105  %).  Der  Einzel-Unternehmer
  würde  den  Verlust  vom  Kapital-  Konto  abschreiben
B.  Freiwillige  Gewinnrücklagen.
Grundsätzlich  ist  der  Reingewinn  der  B.  verteilbar.  Infolg 6
gesetzlicher  (§  262)  oder  satzungsgemäßer  (§  213)  Vorschriften
kann  der  bilanzmäßige  Reingewinn  teilweise  zurückgehalten
werden,  die  Generalversammlung  kann  beschließen,  den  ganzen
l )  Falls  freiwillige  Reservekonten  vorhanden  sind,  können  auch  si e &amp;gt;
allein  oder  mit  dem  Zwangs-Reservefonds,  zur  Deckung  herangezogen
werden.
        <pb n="107" />
        Beschluß.  Reserven  im  allgemeinen  sind  Sicherheits-  und  Vorsichtsfonds. ­
  Jedenfalls  bedeutet  jede  Gewinnrücklage  eine  dauernde ­
  oder  vorübergehende  Vermehrung  des  Kapitals  der  Unternehmung ­
  über  den  Betrag  des  Grundkapitals  hinaus.  Ein  an
sich  verteilungsfähiger  Betrag  wird  in  eigenes  Kapital  verwandelt.
Es  können  bestimmte  Gewinne,  z.  B.  Effektenkursgewinne,  Gewinne ­
  durch  Pfandbriefverkaut  (Agio),  oder  es  kann  ein  bestimmter ­
  Teil  des  Reingewinns  zurückgestellt  werden.  Dieses
aZurückstellen“  ist  ein  rein  buchtechnischer  Vorgang;  die  Gewinnrücklage ­
  wird  vom  Reingewinnkonto  abgeschrieben  und
dem  betreffenden  Reservekonto  zugeschrieben.
Durch  einfachen  Generalversammlungsbeschluß  kann  ein  Reservefonds ­
  nicht  geschaffen  werden.  An  den  durch  Satzungen
festgelegten  Verteilungsmodus  ist  die  Generalversammlung  gefunden ­
  *).  Doch  kann  der  Gesellschaftsvertrag  bestimmen,  daß
die  Generalversammlung  nach  freiem  Ermessen  über  die  Verwendung ­
  des  Reingewinns  bestimmt  oder  befugt  ist,  einen  Teil
desselben  von  der  Verteilung  auszuschließen.  Häufig  kann  nur
der  Aufsichtsrat  über  die  Bildung  besonderer  Rücklagen  be-Sc
 hließen,  in  andern  Fällen  nur  die  Generalversammlung  auf
^utrasr  des  Aufsichtsrats  2 i.
        <pb n="108" />
        104

Freiwillige  Reserven.

reserve,  Zuweisung  M..  ..).  Das  Ergebnis  dieser  Rechnung  ist
dadurch  verschleiert  und  widerspricht  dem  §  261  Ziff.  6  HOB.
Die  Bilanzen  zeigen  nicht  den  Reingewinn,  sondern  einen  geringeren, ­
  fälschlich  als  Reingewinn  bezeichneten  Restbetrag.
Richtig  ist  die  Speisung  aus  dem  bilanzmäßig  berechneten
Reingewinn  und  Berücksichtigung  im  Verteilungsvorschlag,  so
daß  der  Überweisungsbetrag  erst  in  der  folgenden  Jahresbilanz
erscheint,  in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  überhaupt  nicht,
weil  es  nicht  üblich  ist,  die  Gewinnverteilung  auch  auf  diesem
Konto  des  Verteilungsjahres  zu  veröffentlichen.  Gelegentlich
kommt  auch  eine  geheime  Dotierung  einer  offenen  Reserve  vor;
eine  Gesellschaft  erzielte  aus  dem  Verkauf  eines  von  ihr  geheim
gehaltenen  Fabrikationsverfahrens  eine  Einnahme  von  100  000,
die  sie  dem  Spezialreservefonds  unmittelbar  zuführte  (Konto
für  Lizenzgebühren  an  Spezialreserve),  so  daß  die  Speisung
nur  durch  Bilanzvergleichung  zu  ermitteln  war.

Bestand  am  30.  Juni  1915  345  000
Zuweisung  aus  dem  Reingewinn  1915  ..  200  000
Sollbestand  am  30.  Juni  1916  545  000
Tatsächlicher  Bestand  645  000
Stille  Zuweisung  100  000

Die  Verwendung  einer  Reserve  kann  in  den  Bilanzen  oder
im  Geschäftsbericht  ersichtlich  gemacht  werden,  z.  B.:
Bilanz,  Passiva
Reservefonds  486  750
-T-Verwendung  173  000  313  750.
Oder:

Aktiva

Passiva

Gewinn-  u.  Verlust-Konto

Reserve-Konto
Bestand
-f-  Verlust

1  716  751
1  616  751

Verlust

1  616  751

100  000

-f-  Reservefonds-Konto:
Deck.  a.  d.  Reserve  ..

1  616  751

Oder;  Maschinen-Konto  28  375
Abschreibung  aus  der  Spezialreserve ­
  8  375  20  000

Oder;  Maschinen-Konto  28  375
Abschreibung  aus  der  Spezialreserve ­
  g  375  20  000
        <pb n="109" />
        Verlustreserven.

105

Oder:  Wir  schlagen  vor,  aus  dem  angegebenen  Reingewinn ­
  von  M  744  955,16
des  Aktienkapitals  von  Jt  16  918  800  als  Dividende  an
die  Aktionäre  zu  verteilen  =  „  676  752,00
es  bleiben  Jl  68  203,16
Hiervon  8  %  für  den  Aufsichtsrat  Jl  5456,25
und  7  %  für  die  Beamten  ,,  4774,22  „  10  230,47
Da  die  verbleibenden  Jl  57  972,69
•hebt  hinreichen  zur  Verteilung  des  an  der  statutarischen
Mindestdividende  von  5  %  fehlenden  1  %  =  „  169  188,00
So  sind  dem  Dividenden-Ergänzungsfonds  Ji  111  215,31
entnehmen.

Die  Verwendung  x )  freiwilliger  Rückstellungen  äußert  vermiedene ­
  Wirkungen,  je  nach  der  Art  der  Reserve  und  der
Verbuchung  ihrer  Verwendung;
a)  Verlustreserven.  Angenommen,  eine  Bank  hätte  auf  Eff
 ektenkonto  einen  Verlust  von  3000.  Ist  keiije  Reserve  vorhanden,
So  mindert  dieser  Kapitalverlust  das  Jahreserträgnis  und  erscheint
Debet  der  Ertragsbilanz  (an  Effektenkonto,  Kursverlust),
eine  Rücklage  vorhanden,  so  mindert  dieser  Verlust  das  Rein-Ve
 rmögen  und  wird  von  dem  Reservenkonto,  also  einem  Teil  des
Heinvermögens,  und  nicht  vom  Gewinn  abgeschrieben.  Im
ersten  Falle  steht  den  Aktionären  eine  geringere  Verteilungs-Munme
  zur  Verfügung,  im  zweiten  werden  frühere  Gewinne  zur
Deckung  herangezogen,  der  Verlust  bleibt  auf  das  Erträgnis
des  laufenden  Jahres  unwirksam.  Eine  Verminderung  der  Aktiva
v ermindert  auch  den  Reingewinn.  Ist  nun  ein  Reservekapital
a üf  der  Passivseite  vorhanden  und  vermindert  man  gleichzeitig
das  Reservekonto  um  denselben  Betrag,  so  bleibt  der  Reingewinn
anberührt.

Effekten
~r-  Kursverlust.

Bilanz
500  000  Spezialreserve  .
3  000  —  Entnahme
497  000

26  000
3  000
23  000

Ob  die  Verwendung  der  Verlustreserve,  d.  •  1  .
eines  Verlustes  aus  einer  Gewinnrücklage  in  er  -
gemacht  wird,  hängt  von  der  Art  der  Verbuchung  a

l )  Darüber  vgl.  Simon,  Bilanzen,  S.  259  fl
        <pb n="110" />
        106

Verlnstreserven

1.  Man  kann  den  Verlust  unmittelbar  abbuchen  (Kursverlust-Reserve
  an  Effektenkonto),  dann  tritt  er  in  der  Ertragsbilanz ­
  nicht  in  Erscheinung.  Man  läßt  den  Verlust  verschwinden,
verstärkt  mittelbar  den  Reingewinn.  In  der  Vermögensbilanz
soll  man  die  Verwendung  durch  Absetzung  des  verwendeten
Betrags  von  der  Reserve,  deutlicher  noch  auch  durch  Absetzung
von  dem  betreffenden  Aktivposten  klarstellen  (siehe  oben).
2.  Verlust  und  Deckung  aus  der  Verlustreserve  können  auch
in  der  Gewinnrechnung  wie  folgt  ersichtlich  gemacht  werden:
Verluste  Gewinne
Kursverlust  auf  Effekten  3000  Deckung  aus  d.  Reservefonds  3000
(An  Effekten-Konto)  (Per  Spezialreserve-Konto)
3.  Eine  dritte  Möglichkeit  ist  die,  den  Verlust  als  Minderungsposten ­
  des  Reingewinns  wie  üblich  in  der  Ertragsbilanz 1
zu  buchen  (Gewinn-  und  Verlustkonto  an  Effektenkonto),  ir»
Gewinnverteilungsvorschlag  den  Bilanzreingewinn  durch  Entnahme ­
  des  Kursverlustes  aus  der  Rücklage,  um  diesen  Betrag
zu  erhöhen  und  dann  erst  abzubuchen  (Kursverlustreserve  an
Gewinnverteilungs-  oder  -vortragskonto).
Die  Verwendung  kann  in  der  Bilanzvorlage  bereits  berücksichtigt ­
  sein  oder  sie  wird  erst  im  Bilanzjahr  der  Beschlußfassung
wirksam,  je  nach  dem  Vertügungsrecht  über  die  Rücklage.  Steht
dieses  nur  der  Generalversammlung  zu,  soll  die  Verwendung  einer
Rücklage  im  Verteilungsvorschlag  bzw.  im  Geschäftsbericht  vorgeschlagen, ­
  aber  erst  im  folgenden  Bilanzjahre  verbucht  werden-Doch
  scheint  in  diesem  Falle  auch  das  erste  Verfahren  gerechtfertigt, ­
  wenn  die  Bilanzvorlage  die  Verwendung  bereits  berücksichtigt, ­
  sie  klar  und  ohne  Verschleierung  darstellt,  auch  der
Geschäftsbericht  auf  die  Verwendung  hinweist.  Wir  meinen,  daß
über  die  Verwendung  einer  von  der  Generalversammlung  auf
Grund  statutarischer  Rechte  zur  Verfügung  des  Aufsichtsrats
geschaffenen  Gewinnrücklage  der  Generalversammlung  zu  berichten ­
  ist.  Behält  sich  die  Generalversammlung  die  Verfügungsgewalt ­
  über  eine  Rücklage  vor,  hat  sie  über  die  Verwendung  z u
beschließen  x ).
1 )  Vgl.  auch  „Mitteilungen  über  den  50.  Genossenschaftstag,  Berlin
1910,  S.  353  ff.
        <pb n="111" />
        Ausgabenreserve.

//  Vi

&amp;amp;

ß  *m*m
b)  Reserven  zur  Deckung  bestimmter  VerlustausgabekripionM*  *
die  angesammelten  Gewinnrücklagen  zur  Deckung  bestaunter  y',;
Ausgab  enverluste  (z.  B.  Unterstützungen),  so  können
gezahlten  Beträge  unmittelbar  vom  Reservekonto  abgeschrieben
Werden  (Unterstützungsfonds  an  Kasse,  oder;  Ausgabenkonto
Kasse,  Reservekonto  an  Ausgabenkonto).  Es  ist  unnötig,
die  Ausgaben  zunächst  über  die  Gewinnrechnung  zu  führen  und
dann  die  Deckung  zu  buchen  oder  zu  beschließen.  Zweck  solcher
Reserven  ist,  die  Ausgabenverluste  nicht  aus  dem  Ertrag  des
Rufenden  Jahres,  sondern  aus  den  Überschüssen  der  Vorjahre
zu  bestreiten.  Die  Verwendung  einer  Gewinnrücklage  für  solche
Zwecke  läßt  sich  durch  Vergleichung  der  Bilanzzahlen  feststellen.
c)  Eine  eigenartige  Wirkung  zeigt  die  Verwendung  einer
Ausgabenreserve,  wenn  durch  die  Ausgaben  Vermögensobjekte
er Worben  werden,  z.  B.:  Ein  Neubau  kostet  %  Mill.
I.  Keine  Spezial-Reserve  vorhanden:

•Klagen

30

Grundkapital  +  Reserve  I

..  36

üqu.  Mittel

9

Reingewinn

..  3

Nach  Erweiterung  und  nach  Auszahlung  des  Gewinnes:

Anlagen  30%
Li qu.  Mittel  5y 2

Grundkapital  +  Reserve  I.

36

II.  Es  ist  eine  Neubau-Reserve  vorhanden;  die  Ausgaben
Werden  unmittelbar  vom  Reservekonto  (an  Kasse)  abgeschrieben.

Anlagen

30

Grundkapital  -f-  Reserve  I  .

35

^üssicre  Mittel

9

Neubau-Reserve

1

Reingewinn

3

Nach  dem  Neubau  und  de

;r  Dividendenzahlung:

Anlagen....

30

Grundkapital  -f  Reserve  I  ...

..  35

Aussige  Mittel

5%

Neubau-Reserve

Diese  in  der  Bilanzpraxis  beliebte  Methode  (II)  S
Vermögenslage  unrichtig  an,  schafft  durch  Umwan  un„  'ne:
offenen  eine  stille  Reserve  in  der  Höhe  der  Ausgaben.  Uie  erutehrung
  des  Anlagevermögens  ist  nicht  dargestc  t.  ® ric
utan  diese  Fehler  durch  Verbuchung  des  Zuganges  au  em  ie

$
        <pb n="112" />
        108

Ausgabenreserve.

treffenden  Anlagekonto,  dann  bleibt  die  Neubaureserve  ihrem
Betrage  nach  unverändert;  die  Gewinnrücklage  ist  dann  eine
dauernde  Zurückstellung  und  Bindung  flüssiger  Mittel.  Bucht
man  die  Neubaukosten  von  der  Reserve  ab,  so  wird  der  Betrag
zur  Verfügung  (Ausschüttung  oder  anderen  Verwendung)  der
Gesellschaft  frei.  Man  kann  demnach  den  Vermögenszugang  aut
Anlagekonto  buchen  und  die  Reserve  unberührt  lassen,  oder  man
trennt  einen  gleich  hohen  Betrag  von  der  Ausgabenreserve  ab,
führt  ihn  einer  anderen  Reserve  zu  oder  bringt  ihn  durch  Verbuchung ­
  auf  Gewinn-  und  Verlustkonto  zur  Ausschüttung-Endlich
  könnte  man  den  Zugang  sichtbar  auf  Anlagekonto  zuschreiben,
  ihn  mit  ungefähr  100  %  abschreihen  und  die  Abschreibung ­
  aus  der  Ausgabenreserve  decken.
Fischer,  Bilanzwerte  II  S.  366,  405,  bezeichnet  Verlustund
  Ausgabenreserven  als  „qualifizierte“,  „bedingte“  Gewinnreserven;
  es  müssen  bestimmte  Minderungen  des  Reinvermögens
stattgefunden  haben,  wenn  solche  Reserven  zur  Gewinnverteilung
herangezogen  werden  sollen  (gebundene  Reserven).  Es  ist  aber
vorgekommen,  daß  der  Zweck  einer  Reserve  geändert  wird,
daß  Umbuchungen  auf  andere  freie  Reserven  stattfinden,  daß
qualifizierte  Reserven  anderen  Zwecken  dienen  usw.  Freiwillige
Gewinnrückstellungen  dienen  in  letzter  Linie  mittelbar  der
Dividendenergänzung,  der  Zurückhaltung  flüssiger  Mittel,  der
Erhöhung  der  Zahlungsbereitschaft  der  aktiven  Vermögensmasse
  x ).  Auch  die  gesetzliche  Reserve  kann  Ursache  einer  späteren ­
  Gewinnverteilung  werden:  Wenn  die  Unterbilanz  aus  der
Zwangsreserve  „gedeckt“  wird,  kann  der  Gewinn  des  folgenden
Jahres  zur  Verteilung  kommen  (Fischer,  II  S.  409).  Demnach
ist  keine  Reserve  der  Gewinnverteilung  unwiderruflich  entzogen-Der
  Tilgungsfonds  ist  ein  Ersatzfonds,  richtiger  als  Erhaltungskonto
  für  flüssige  Mittel  bezeichnet,  um  jenen  Betrag
von  der  Gewinnauszahlung  auszuschließen,  der  infolge  der  Tilgung ­
  (=  Rückzahlung)  fremder  Gelder  aus  den  eigenen  Mitteln
mit  diesem  Betrage  die  eigene  Vermögensmacht  schwächen
R  Der  Neubau-  oder  Erweiterungsfonds  ermöglicht  die  Erweiterung
bzw.  Erneuerung  der  Anlagen  ohne  Aufbringung  neuer  Mittel  und  sichert
dem  Unternehmen  Barmittel,  wenn  der  Vermögenszuwachs  zur  Beschaffung
flüssiger  Werte  Verwendung  gefunden  hat.
        <pb n="113" />
        Reser  vekap  Italien.

109

würde;  zweckmäßig  ist  seine  spezielle  Deckung.  (Vgl.  10.  Abschnitt.) ­

Reserven  sind  auch  bei  Einzelkaufleuten  und  bei  der  offenen
Handelsgesellschaft  zu  finden.  Auch  beim  Einzelkaufmann
Sl nd  Reserven  weiter  nichts  als  Teile  des  Kapitalkontos,  eine
überflüssige  Scheidung  des  Schlußkapitals  in  zwei  Posten.  Reserven, ­
  besonders  die  Verlustreserven  der  offenen  Handelsgesellschaft, ­
  sind  es  äußerlich  auch;  wirtschaftlich  bedeutet
f He  Zurückstellung  eines  Teilgewinnes  eine  Selbstbesteuerung
des  verteilbaren  Reingewinns  zwecks  Tragung  eines  voraussichtlichen ­
  Verlustes  auf  gemeinsame  Rechnung  ohne  Inanspruchnahme ­
  des  Kontos  der  Gesellschafter.  Die  Verluste  des  abge-'aufenen
  Bilanzjahres  werden  gegen  Gewinne  aus  früheren  Jahren
auf  gerechnet  und  dadurch  auf  das  Erfolgsergebnis  des  abge-'aufenen
  Bilanzjahres  unwirksam.
Das  Bedürfnis  nach  Rückstellungen  ist  individuell  verschieden ­
  nach  Geschäftszweig,  Konjunktur,  Zeitverhältnissen
u -  a.  m.  Wirtschaftlich  entscheidend  ist  die  Größe  der  Gefahr,
f He  der  Ertragswirtschaft  der  Unternehmung  in  Zukunft  drohen;
Rückstellungen  sind  Gewinn-  und  Verlustausgleichsposten  mehre-Ier
  Bilanzjahre.
Die  Kritik  der  Reservekapitalien  hat  zu  berücksichtigen:  die
innerhalb  der  die  Ansammlung  erfolgt  ist,  und  die  Zusammensetzung ­
  der  gesetzlichen  Reserve,  ob  diese  durch  Auf-Sdd
  oder  durch  Gewinnrücklagen  entstanden  ist.  Die  Agioreserve
ls t  eine  Kapitalvermehrung  aus  den  Taschen  der  Aktionäre,
Hewinnrücklagen  sind  Teile  des  von  der  Unternehmung  produzierten ­
  Kapitals.  Zweckmäßig  wäre  eine  gesetzlich  vorgeschriebe ­
  Trennung  der  Quellen  der  Zwangsreserve  x )  2 ).
Der  sogenannte  Pensionsfonds  3 )  kann  sein  1.  eine  Rücklage
'''egen  beabsichtigter  Gründung  eines  solchen  (steuerpflichtige
J )  So  bilanziert  der  Wiener  Bankverein:  Reservefonds  aus  Kapital-Ver
 mehrungen  1899,  1905  und  1906  Kr.  16,104  Milk;  Reservefonds  I  usw.
2 )  Wegen  einer  Verschleierung  der  Verwendung  vgl.  17.  Abschnitt
einer  Bilanzvergleichung  ist  der  Sollbestand  (Bestand  +  Zuweisung  aus
e ®  Reingewinn  des  Vorjahres)  dem  /stbestand  in  der  vorliegenden  Schlußdanz
  gegenüberzustellen.
8 )  Götze,  Die  Rechtsverhältnisse  der  Fabrikpensions-  und  Unter-•Vützungskassen.
  Berlin  1910,
        <pb n="114" />
        110

Reservekapitalien.

Rücklage),  oder  2.  eine  Schuld  der  Gesellschaft  auf  Grund  eingegangener ­
  Verpflichtungen  zur  Pensionszahlung.  Die  Pensionskasse ­
  kann  ein  selbständiges  Rechtssubjekt  sein;  die  Überweisungen ­
  der  Gesellschaft  sind  steuerfrei,  ob  sie  auf  Grund
einer  Verpflichtung  oder  freiwillig  erfolgen.  Das  Vermögen  der
Kasse  gehört  nicht  in  die  Bilanz.  Gehört  das  Vermögen  der
Pensionskasse  der  Gesellschaft,  ist  sie  also  kein  selbständige 9
Rechtssubjekt,  besteht  aber  eine  Verpflichtung  gegenüber  den
Angestellten,  dann  sind  Zuwendungen  steuerfrei.  Besteht  aber
keine  Verpflichtung  zur  Pensionszahlung,  sind  die  Überweisungen
steuerpflichtig.  Gezahlte  Pensionen  rechnen  als  Betriebsausgaben, ­
  die,  wenn  sie  einem  Fonds  entnommen  wurden,  bei  der
Besteuerung  abgezogen  werden  können.
Der  Gewinnvortrag  als  Gewinnrest  zur  Vermeidung  unbequemer ­
  Bruchteile  der  Dividenden  ist  ein  Reservekonto,  eine
Gewinnrücklage,  die  den  Überschuß  des  nächsten  Jahres  vermehrt. ­
  Er  ist  eine  Art  Dispositionsfonds,  über  den  die  nächste
Generalversammlung  verfügt,  kann  aber  auch  eine  dauernde
Gewinnrücklage  mit  annähernd  konstanter  oder  alljährlich  zunehmender ­
  Höhe  des  Betrages  sein.  In  anderen  Fällen  stellt
er  einen  Dividendenergänzungsfonds  in  alljährlich  schwankender
Höhe  dar.
C.  Die  Verminderung  des  Alüienkapitals  kann,  abgesehen
von  hier  nicht  interessierenden  Fällen,  erfolgen  durch  Herabsetzung ­
  des  Grundkapitals  als  Sanierungsmaßregel,  um  einen
Bilanzverlust  aus  der  Welt  zu  schaffen;  durch  Rückkauf  von
Aktien,  insbesondere  wenn  sie  unter  Hundert  notieren;  durch
Auszahlung  im  Falle  der  Liquidation  einer  Gesellschaft,  durch
Rückzahlung  des  Grundkapitals,  wenn  beispielsweise  Teile  des
Kapitals  überflüssig  geworden  sind.  Auf  diese  Formen  kommen
die  Bestimmungen  der  §§  288—291  HGB.  zur  Anwendung.  Abgesehen ­
  von  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  durch  Zusammenlegung ­
  oder  Abstempelung  bedingt  jede  andere  Minderung ­
  des  Grundkapitals  auch  eine  Veränderung  der  Vermögensmüsse.

Die  Einziehung  oder  Amortisation  von  Aktien  durch  Auslosung, ­
  Kündigung  (im  Geschäftsvertrage  vorgesehen  bei  Heimfallunternehmungen
  [Zwangsamortisation]  oder  durch  Ankauf
        <pb n="115" />
        Aktientilgnng.

111

i

v on  Aktien  [freiwillige  Amortisation])  nach  den  Bestimmungen
des  §  227  HGB.  (die  Einziehung  als  Sanierungsmaßregel  unterlegt ­
  den  Bestimmungen  für  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals)
darf  nur  aus  dem  nach  der  jährlichen  B.  verfügbaren  Gewinn
er folgen.  Nehmen  wir  ein  Beispiel:

Bar  22  Grundkapital  16
Reserve  1,6
Schulden  0,4
Reingewinn  4

Nach  der  Einziehung;

Bar  20  Kapital  14
Tilgungsfonds  2
Reserve  1,6
Schulden  0,4
Reingewinn  2

Vom  Reingewinn  sollen  2  Millionen  Mark  zur  Einziehung
v on  Aktien  verwendet  werden.  Der  Reingewinn  kann  verteilt
Werden,  zur  Auszahlung  kommen,  kann  zur  Erhöhung  des  eigehen ­
  Kapitals  durch  Rückstellung,  aber  niemals  zur  Schuldentilgung ­
  oder  zur  Verminderung  des  Aktienkapitals  verwendet  werde«.
  Das  Reinvermögen  kann  durch  Verlust  vermindert,  durch
Gewinn  nur  erhöht  werden.  Die  Schuldentilgung  und  Akliene
 'nziehung  aus  dem  Reingewinn  verkürzt  die  Gewinnanteile  der
Unternehmer  und  müssen  zur  Bildung  von  Reservekapitalien,
d-  h.  zur  Vermehrung  des  eigenen  Reinvermögens  führen.  Nun
8a gt  die  Denkschrift  zum  HGB.  S.  148:  „Erfolgt  die  Amorti-Sa
 tion  aus  dem  Jahresgewinn,  so  ist  in  der  folgenden  B.  entweder
das  unveränderte  Grundkapital J )  oder  neben  dem  verminderten
Grundkapital  ein  dem  Nennbetrag  der  eingezogenen  Aktien  entbrechender ­
  besonderer  Posten  unter  die  Passiva  aufzunehmen,“
e * n  Aktienkapitalergänzungsposlen  (Aktienamortisationsfonds,
Aktientilgungsfonds)  als  Ersatz  des  Grundkapitals.

Passiva.

Aktien-Kapital-Konto:

Buchbestand  am  1.  Jan.  1919  ....

...  4546  000

Amortisiert  1919

4  484  000

Amortisations-Konto:

Buchstand  1.  Jan.  1919

...  453  600

Amortisiert  1919

516  000

5  000  000

Aktien-Einlösungs-Konto

800

Man  kann  auch  bilanzieren:  Grundkapital
davon  amortisiert  2  Mill.

16  Mill,
        <pb n="116" />
        112

Aktientilgung.

Dieser  bilanzmäßig  notwendige  Posten  bewirkt,  daß  ein
der  Aktienamortisation  entsprechender  Betrag  von  der  Verteilung ­
  als  Gewinn  ausgeschlossen  wird.  Für  das  Bilanzjahr,
dessen  Gewinne  zur  Tilgung  herangezogen  wurden,  werden  die
liquiden  Mittel  durch  Auszahlung  der  Aktienbeträge  vermindert;
gleichzeitig  wird  durch  Rückstellung  aus  dem  Jahresgewinn  ein
gleich  hoher  Betrag  als  Ersatz  für  die  geleistete  Rückzahlung
festgehalten.  Die  Aktieneinziehung  geht  zu  Lasten  des  auszahlungsfähigen ­
  Reingewinns,  das  ursprüngliche  Kapital  bleibt
trotz  der  Heimzahlung  erhalten.  Die  zur  Kapitalbildung  aus
Überschüssen  verwendeten  Beträge  sind  übrigens  auch  steuerpflichtig. ­

In  einem  Falle  verbuchte  eine  Aktiengesellschaft  die  jährliche ­
  Schuldentilgung  mit  25  000  M.  (Kapitaltilgung  5200,  Kapitalzinsen ­
  19  800)  unter  „Unkosten“.  Soweit  die  Zinsen  i»
Betracht  kommen,  liegt  eine  Bilanzverschleierung  vor;  auch
ein  Darlehn  von  500  000  war  unter  den  Kreditoren  verrechnet.
Die  Tilgungsquote  als  Unkostenbuchung  bewirkt  Ansammlung
einer  „stummen“  Reserve,  da  man  die  Darlehnsschuld  in  der
B.  unverändert  ließ.  Eine  offene  Reserve  wäre  vorhanden  gewesen, ­
  wenn  die  Darlehnsschuld  als  solche  mit  dem  verminderten
Betrag  und  ein  Tilgungsfonds  im  ersten  Tilgungsjahre  mit
5200  M.  als  Gewinnminderungsposten  in  die  B.  eingestellt  worden ­
  wäre.
Eine  elektrische  Straßenbahn  (Heimfallunfcernehmung)  verrechnete
  die  Tilgung  von  Obligationen  einmal  in  der  Gewinnund
  Verlustrechnung  (an  Obligationenkonto),  dann  auch  auf
dem  Bahnanlagekonto  als  Abzug  für  „planmäßige  Tilgungsquoten
  auf  das  Obligationenkapital“,  d.  h.  sie  schuf  einen  Reservefonds ­
  in  Höhe  der  Tilgung.

10.  Abschnitt.
Die  Anlegung  der  Reservekapitalien.
Eine  Einzelunternehmung  beginnt  den  Betrieb  mit  einer
Einlage  von  100.  Das  erste  Bilanzjahr  zeigt  ein  Reinvermögen,
von  120.
        <pb n="117" />
        Anlegung  der  Reservekonten.  113

Aktiva

200

Schulden

80

Einlage

too

Gewinn

20

Kapital  \

120

200

Die  B.  des  Einzelkaufmanns  trennt  Anfangskapital  und
Kapitalzuwachs  gewöhnlich  nicht.  Das  schließliche  Reinvermögen ­
  ist  ein  Subtraktionsergebnis,  dessen  Reellität  von  der
richtigen  Bewertung  der  Aktiva  und  der  Vollständigkeit  der
Schulden  abhängig  ist.  Weder  das  Kapital  noch  der  Gewinn
s ind  als  Vermögenskomplexe  selbständig  vorhanden.
Den  Vermögenszuwachs  kann  der  Einzelunternehmer  zur
Stärkung  der  Betriebsmittel  im  Geschäft  belassen  oder  dem
Geschäft  entziehen  und  seinem  Privatvermögen  überweisen,  wodurch ­
  die  ursprüngliche  Kapitaleinlage  unverändert  bleibt.  Endlich ­
  kann  der  Unternehmer  sich  die  Verpflichtung  auferlegen,
den  Vermögenszuwachs  in  Effekten  „anzulegen“,  diese  im  Geschäft ­
  zu  belassen,  aber  nicht  anzugreifen.  Sind  genügende
flüssige  Mittel  in  der  Höhe  des  Vermögenszuwachses  nicht  vorhanden, ­
  müßte  der  Geschäftsherr  andere  Aktiva  veräußern,  um
seinen  Entschluß  durchführen  zu  können.  Er  würde  in  diesem
Fall  seine  Zahlungsbereitschaft  vermindern,  hätte  aber  das  Prinz
 ip  gerettet.  Die  so  angeschafften  Wertpapiere  bilden  einen
■wirklichen  Fonds,  eine  selbständig  vorhandene  Vermögensmasse,
die  zur  Verfügung  des  Unternehmers  bleibt.
Der  Vermögenszuwachs,  der  Rein-  oder  Restgewinn,  ist  nur
selten  in  barem  Geld  vorhanden  (Beispiele  S.  66,  125),  sondern
steckt  in  den  einzelnen  Vermögensteilen;  wo,  läßt  sich  zahlenmäßig ­
  genau  nicht  bestimmen.  Die  Vergleichung  der  B.  zweier
aufeinanderfolgender  Jahre  gibt  einige  Anhaltspunkte.
Es  ist  eine  oft  erhobene  und  ebenso  häufig  bekämpfte  Forderung, ­
  die  gesetzlichen  Reserven  der  Aktiengesellschaften  gesondert ­
  anzulegen,  d.  h.  festzulegen  in  mündelsicheren  Wertpapieren, ­
  in  Grundstücken,  und  einen  „eisernen  Fonds“  zu
schaffen,  der,  der  freien  Verfügung  des  Vorstandes  entzogen,
katastrophale  Zusammenbrüche  der  Aktiengesellschaften  für  die
Außenstehenden  weniger  empfindlich  werden  läßt.
Beitnor,  Buchhaltung  und  Binanzkunde.  II.  Aufl*  ,

8
        <pb n="118" />
        114

Anlegung  der  Reservekonten-

Das  HGB.  enthält  keinerlei  Bestimmungen  über  die  Anlegung, ­
  definiert  den  Begriff  „Reservefonds“  nicht  und  formuliert
nur  den  Zweck  der  Zwangsreserven  im  §  262  Abs.  1.  Jeder
Reservefonds  J )  ist  unter  die  Passiva  aufzunehmen  (§261  Ziff.  5),
eine  für  Nicht-Kaufleute  unverständliche  Bestimmung;  ein
„Fonds“  muß  naturgemäß  mit  seinem  Bestand  auf  die  Aktivseite ­
  zu  stehen  kommen.
Der  Reservefonds  ist  ein  Teil  des  Reinvermögens  der  Aktiengesellschaften ­
  und  erscheint  wie  dieses  auf  der  Passivseite.  Er
bringt  die  über  den  Betrag  des  Grundkapitals  hinausgehende
Vermögensansammlung  oder  Vermögensvermehrung  zum  Ausdruck ­
  und  ist  ein  Bilanzposten,  der  der  Vorschrift  über  die
Erhaltung  des  Grundkapitals  in  der  B.  seine  Entstehung  verdankt. ­
  Die  Einstellung  des  Reservefonds  verhindert  die  Verteilung ­
  eines  gleich  hohen  Betrages  an  die  Aktionäre.  Grundkapital ­
  und  Reserven  haben  Saldocharakter.  Dies  vorausgesetzt, ­
  ist  jeder  Reservefonds  „gedeckt“.  Ein  Vermögenszuwachs ­
  ist  in  den  Aktivbeständen  vorhanden,  dient  zur  Vergrößerung ­
  und  Vermehrung  von  Anlage-  und  Betriebskapital,
die  gesamte  Vermögensmasse  hat  zugenommen  bzw.  die  Schulden
haben  abgenommen.  Die  „Anlegung“  des  aus  der  werbenden
Tätigkeit  der  Unternehmung  resultierenden,  von  der  Verteilung
an  die  Aktionäre  aus  wirtschaftlichen  Gründen  ausgeschlossenen
Vermögenszuwachses  in  besonderen  Aktivwerten  hat  die  Bedeutung, ­
  daß  die  Aktivmasse  eine  ganz  bestimmte  Zusammensetzung ­
  zeigen  soll.  Unter  den  Aktiven  sollen  Wertpapiere
oder  Grundstücke  in  der  Höhe  vorhanden  sein,  die  dem  bisherigen ­
  Vermögenszuwachs  ungefähr  entspricht.  Dieser  Vermögensteil ­
  ist  der  freien  Verfügung  des  Vorstandes  entzogen,  von  der
Verwendung  im  Geschäftsbetriebe  ausgeschlossen,  ist  festgelegt
und  kann  erst,  ganz  oder  teilweise,  liquidiert  werden,  wenn
ein  Bilanzverlust  nachgewiesen  ist.
Eine  Unternehmung  wird  in  eine  Aktiengesellschaft  mit
einem  Grundkapital  von  10  Millionen  Mark  umgewandelt;  di&amp;lt;-Aktien
  werden  mit  110%  begeben.  Die  Aufzahlung  soll  zur
*)  Im  Allgemeinen  Deutschen  Handelsgesetzbuch  (Art.  217)  als  „Reservekapital“ ­
  bezeichnet.  Staub  spricht  von  einem  „Reservekonto“,  Simon
von  einem  ,,Zusatzkapital“.
        <pb n="119" />
        Anlegung  der  Reservekonten.

115

Beschaffung  von  Betriebsmitteln  dienen,  gleichzeitig  soll  der
Zwangsreservefonds  aufgefüllt  sein.
Sacheinlagen  10  Grundkapital  10
Effekten  des  Reservefonds  1  Reserve  I  1

Wird  die  Anlegung  im  früher  erörterten  Sinne  verlangt,
s o  müßte  diese  Unternehmung  entweder  ein  größeres  Grundkapital ­
  ausgeben  oder  zwecks  Beschaffung  von  Betriebsmitteln
Schulden  machen.  Die  11  Millionen  sind  nach  dem  Willen  des
Gesetzgebers  unverteilb  ares  Eigenkapital.  Gewinn  wird  erst
erzielt,  wenn  über  diesen  Betrag  hinaus  Aktiva  erworben  wurden,
oder,  falls  Schulden  gemacht  wurden,  wenn  und  insoweit  der
Unterschied  zwischen  Aktiva  und  Schulden  den  Betrag  von
H  Milk  übersteigt.  Die  Bilanz  des  nächsten  Jahres:

Anlagen

■  ioy 4

Grundkapital

....  10

Effekten  des  Reservefonds  .

.  1

Reservefonds

....  1

Flüssige  Mittel

•  V*

Reingewinn

....  %

Die  Effekten  des  Reservefonds  sind  gebunden,  richtiger  gebrochen, ­
  sollen  gebunden  sein,  und  werden  frei,  wenn  die  B.
mit  einem  Verlust  abschließt.  Trotz  der  Liquidität  müßte  die
Dividendenzahlung  mit  Bankgeld  erfolgen.  Die  Generalversammlung ­
  beschließt  die  Zurückstellung  des  ganzen  Gewinnes.  Durch
»Anlegung  des  Vermögenszuwachses“  würde  die  Unternehmung
gez\vu n g en  sein,  Effekten  für  den  Reservefonds  im  Kreditwege
z ü  beschaffen.  Die  Kursverluste  auf  diese  Effekten  vermindern
entweder  die  Reserven  oder  den  Jahresgewinn.  Die  Verwaltung
könnte  „faule“  Werte  an  den  gesetzlichen  Reservefonds  ab-Sc
 hieben.  Wenn  solche  Kursverluste  der  Reserve  entnommen
Werden,  ist  diese  in  gewinnbringenden  Jahren  wieder  auf  Zufällen ­
  und  dann  erst  Gewinn  zu  verteilen?  Was  soll  mit  den
Zinsen  dieser  Wertpapiere  geschehen?  Vermehren  sie  automatisch ­
  den  Reservefonds  oder  gehören  sie  den  Aktionären? 1 )
Man  hat  auch  die  Aussonderung  der  Effekten  des  Reservekapitals ­
  aus  der  Bilanz  und  die  Anlegung  einer  besonderen  Rechl

 )  Vgl.  Simon,  Bilanzen,  S.  281;  Passow,  desgl.  S.  281.

8*
        <pb n="120" />
        116

Anlegung  der  Reservekonten.

nung  gefordert.  Der  Reservefonds  bildet  keine  selbständige
Vermögensmasse  und  gehört  in  die  B.
Ein  speziell  gedeckter,  in  Wertpapieren  angelegter  Reservefonds ­
  unterscheidet  sich  von  einem  nicht  besonders  gedeckten, ­
  nur  „rechnungsmäßigen“  Reservekonto  dadurch,  daß
im  Falle  einer  Verwendung  des  Reservefonds  die  als  Eigentum
oder  Anlage  des  Reservefonds  bezeichneten  Aktiva  realisiert
werden  müssen,  während  bei  dem  nicht  besonders  gedeckten
Reservekonto  es  der  Verwaltung  überlassen  bleibt,  welche  Aktiva ­
  sie  flüssig  machen  will.  Der  angelegte  Reservefonds  bindet
ein  bestimmtes  Aktivum,  wenn  sich  die  Verwaltungsorgane  diese
Selbstbeschränkung  auferlegen  oder  die  Vermögensgegenstände
des  Reservefonds  abgesondert  verwaltet  werden.  Die  Realisierbarkeit ­
  eines  nicht  besonders  angelegten  Reservekontos  ist  häufig
schwieriger,  die  Reellität  ist  die  gleiche  wie  die  eines  speziell
gedeckten,  sofern  die  Aktiva  richtig  bewertet  und  die  Schulden
vollständig  in  der  B.  aufgezählt  sind.
In  einzelnen  Fällen  ist  für  bestimmte  freiwillige  Ausgabenreserven ­
  das  Vorhandensein  leicht  greifbarer  Mittel  wünschenswert. ­
  Wo  die  Rücklage  für  bestimmte  Zwecke  leicht  realisierbar
sein  soll,  da  ist  die  Anlegung  vorteilhaft.  So  werden  beispielsweise ­
  Aufwandswirtschaften  für  zukünftige  Ausgaben  liquide
Mittel  ansammeln,  indem  sie  für  die  Beträge  der  Rücklagen
Wertpapiere  anschaffen.  Pensionsfonds  und  Arbeiterunterstützungsfonds, ­
  kurz,  alle  Wohlfahrtsfonds  der  Industrieunter'
nehmungen  und  die  echten  Erneuerungsfonds  werden  zweckmäßig ­
  angelegt.  Ähnlich  liegen  die  Verhältnisse,  wenn  ein  der
Abschreibung  entsprechender  Betrag  „angelegt“  wird.  Dieser
Fall  ist  dem  Raucher  zu  vergleichen,  der  eine  Kiste  Zigarren
kauft,  bei  der  Entnahme  einer  Zigarre  deren  Kaufpreis  hineinlegt ­
  und  mit  dem  Verbrauch  des  letzten  Stückes  den  vollen
Anschaffungspreis  der  Zigarren  vorfindet.  Kleinbahnen  und
Privatanschlußbahnen  müssen  %  des  Bestandes  des  ErneuerungS'
fonds  und  des  Spezialreservefonds  in  preußischen  Staats-  oder
Reichsanleihen  anlegen  (Reichsanzeiger  vom  23.  Sept.  1910) 1 )•
Vgl.  Reisch-Kreibig,  Bilanz  und  Steuer,  II.  Bd.  S.  251  ff.  (österr.  Sparkassen). ­
  Das  deutsche  Versicherungsgesetz  und  das  österr.  Versicherungs-Regulativ
  enthalten  Bestimmungen  über  die  Anlegung  derPrämien-Reserveh-
        <pb n="121" />
        Anlegung  der  Reservekonten.

117

Im  allgemeinen  bestehen  im  Deutschen  Reich  keine  gesetz
liehen  Vorschriften,  welche  die  Zusammensetzung  des  Aktivvermögens ­
  oder  das  prozentuale  Verhältnis  der  einzelnen  Bestand
teile  zum  Gesamtvermögen  bestimmend  beeinflussen.  Doch
sind  für  eine  Reihe  von  Instituten  sozialen  Charakters  beschränkende ­
  bzw.  zwingende  Anordnungen  getroffen  worden.
So  hat  Preußen  im  Verwaltungswege  auf  die  Anlegung  eines
Teils  der  Vermögensbestände  der  Klein-  und  Privatbahnunter'
üehmungen,  der  kommunalen  Pfandbriefämter  und  der  öffentlichen ­
  Lebensversicherungsanstalten  in  Reichs-  und  Staatspapieren ­
  hingewirkt.  Durch  Reichsgesetz  ist  in  die  Reichs-Versicherungsordnung
  vom  19.  Juli  1911  ein  Zwang  zur  Anlage
Von  25  %  des  Vermögens  der  Anstalten  in  Reichs-  und  Staats-Papieren
  für  die  Berufsgenossenschaften  der  Gewerbe  und  der
landwirtschaftlichen  Unfallversicherung  sowie  für  die  Landes-Versicherungs-Anstalten
  aufgenommen.  Für  die  sächsischen
Sparkassen  hat  das  sächsische  Ministerium  vom  2.  August  1906
25  %  Anlage  in  Inhaberpapieren,  für  Bayern  haben  die  Grund-Bestimmungen
  für  die  öffentlichen  Sparkassen  vom  1.  Juli  1911
eine  25proz.  Anlage  des  Gesamtvermögens  der  Sparkassen  in  gesetzlichen ­
  Zahlungsmitteln  qder  in  leichtflüssiger  Weise  verfügt
ünd  insbesondere  bestimmt,  daß  Sparkassen,  deren  Anlagen  in
Hypotheken  50  %  des  Gesamtvermögens  nicht  übersteigen
dürfen,  mindestens  20  %,  die  übrigen,  besonders  die  überwiegend
ländlichen  Sparkassen  mindestens  15  %  des  Gesamtvermögens
111  Inhaberpapieren  des  Reichs  oder  der  Bundesstaaten  anzu-•
 e gen  haben.  Eine  entsprechende  Vorschrift  findet  sich  auch
J ni  Reichsgesetz  betreffend  die  Versicherung  der  Privatangestellten ­
  vom  20.  Dezember  1911,  und  zwar  auch  für  die  zugelassenen
Ersatzkassen.  Für  die  preußischen  öffentlichen  Feuerversichef
 üngsanstalten  war  eine  solche  Bestimmung  bereits  durch  Lan
desgesetz  vom  25.  Juli  1910  getroffen 1 ).
•)  Das  Rücklagengesetz  (24.  Dezbr.  1915)  hatte  die  Bildung  einer
Sonderrücklage  für  die  Kriegsgewinnsteuer  vorgeschrieben  (§§  6—8);  Vgl.
Aorden-Friedländer,  Kriegssteuergesetz,  Berlin  1916.
        <pb n="122" />
        118

Ertragsbilanz.

Die  Ertragsbilanzen.

11.  Abschnitt.
Die  Ertragsbilanz.
(Gewinn-  und  Verlust-Konto  1 ).)
Die  Ermittlung  des  Wirtschaftserfolges  für  ein  Bilanzjahr
ist  für  den  Einzelkaufmann  handelsrechtlich  nicht  vorgeschrieben
—  steuerrechtlich  ergibt  sich  die  Notwendigkeit  von  selbst  —;
hingegen  ist  sie  für  jeden  Gesellschaftsbetrieb  wegen  der  Feststellung ­
  der  Anteile  am  Erfolg  und  am  Kapital  der  Unternehmung
notwendig.  Die  Terminologie  des  Gesetzgebers  hinsichtlich  der
Bezeichnung  des  Reingewinnes  wechselt.  Auch  sind  die  Grundlagen ­
  seiner  Berechnung  verschieden.  Rechnungsabschluß  und
Gewinnverteilung  bei  der  Gesellschaft  des  bürgerlichen  Rechts
(§  721  BGB.)  erfolgen  im  Zweifel  am  Schluß  jedes  Geschäftsjahres, ­
  sonst  nach  Auflösung  der  Gesellschaft.  Bei  der  offenen
Handelsgesellschaft  und  der  Kommanditgesellschaft  wird  „auf
Grund  der  Bilanz“,  nicht  auf  Grund  eines  Gewinn-  und  Verlustkontos, ­
  der  Gewinn  oder  Verlust  eines  Jahres  ermittelt  (§§  102,
121,  167  HGB.);  vom  Jahresgewinn  gebührt  dem  Gesellschafter
ein  Anteil.  Gemeint  ist  in  beiden  Fällen  der  Jahresremgewinn
oder  der  Jahresmnverlust.  Für  den  stillen  Gesellschafter  wird
der  Gewinn  oder  Verlust  berechnet  (§  337  HGB.),  zweifellos  auch

H  Müller,  Die  kaufmännische  Erfolgs-Berechnung,  Berlin  1914.
Wir  behandeln  hier  nur  die  Gewinn-  und  Verlustberechnung  im  System
der  doppelten  Buchführung.  Der  Erfolg  wird  in  der  Vermögensbilanz
summarisch  in  einer  Ziffer  (bei  Einstellung  der  anfänglichen  Kapitaleinlage
unter  die  Passiva  vgl.  S.  25),  hingegen  spezialisiert  in  der  Ertragsbilanz
nachgewiesen.  Eine  summarische  Ermittlung  ist  auch  durch  Vergleichung
der  Schlußbilanzen  zweier  aufeinander  folgender  Jahre  (vgl.  Gründungsbilanzen, ­
  3.  Beispiel;  Bilanzvergleichung),  dann  durch  Gegenüberstellung
von  Einnahmen  und  Ausgaben  (vgl.  Müller  a.  a.  O.  S.  9  ff.),  eine  schätzungsweise ­
  Berechnung  auf  Grund  der  monatlichen  Probebilanz  und  auf  Grund
von  Nebenrechnungen  (vgl.  meine  „Selbstkostenberechnung“,  S.  276  f  )
möglich.
        <pb n="123" />
        Ertragsbilanz.

119

auf  Grund  der  Bilanz  (§  338).  Die  Aktionäre  haben  Anspruch
auf  den  Reingewinn  (§  213  HGB.).  Der  Gewinn  oder  Verlust
uiuß  am  Schluß  der  B.  besonders  angegeben  werden  (§  261„).
Aus  dem  jährlichen  Reingewinn  ist  ein  Reservefonds  zu  bilden
(§  262 x ).  Die  Gesellschafter  einer  G.  m.  b.  H.  haben  Anspruch
auf  den  aus  der  jährlichen  Bilanz  sich  ergebenden  Reingewinn
(§§  29,  46).  Für  Aktien-  und  Kommanditaktiengesellschaften,
auch  für  die  G.  m.  b.  H.  ist  eine  Gewinn-  und  Verlustrechnung
gesetzlich  vorgeschrieben  (§§  260,  325  HGB.;  §  41  G.  m.  b.  H.).
Eingetragene  Genossenschaften  stellen  eine  Bilanz  und  eine  den
Gewinn  oder  Verlust  des  Jahres  zusammenstellende  Berechnung
(Jahresrechnung)  auf  (§  48  Abs.  2  Genossenschaftsgesetz).
Die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  ist  eine  Rechnung  der
Leistungen  und  des  Kapitalverbrauchs  der  Unternehmung,  der
Erwerbswirtschaft,  während  Leistungen  und  Kapitalverbrauch
&amp;lt;ies  Unternehmers  auf  einer  Sonderrechnung  dargestellt  werden
(Privatkonto,  Bd.  I,  Sachregister).
Die  praktischen  Beispiele  werden  über  die  Entstehung  der
Gewinn-  und  Verlustrechnung  und  ihre  organischen  Mängel
genügend  Aufschluß  geben  (vgl.  Bd.  I,  S.  100  ff.).
Die  Bilanzkritik  gruppiert  den  Inhalt  der  Ertragsbilanz  im
allgemeinen  wie  Seite  120.  Die  Scheidung  der  organischen
Gewinne,  deren  Erzielung  Zweck  der  Unternehmung  ist,  von
*len  anorganischen,  sowie  die  Spezialisierung  der  ordentlichen
Gewinne  nach  den  Gewinnquellen  ist  für  eine  sachgemäße  Bil^nzkritik
  von  der  größten  Bedeutung.  Für  die  ökonomische
Wertung  der  Unternehmung  kann  es  nicht  gleichgültig  sein,
°1 )  eine  Kohlensäurefabrik  beispielsweise  ihre  20  prozentige
Dividende  vornehmlich  aus  dem  Fabrikationsgewinn  oder  zum
g r Ößten  Teil  aus  dem  Verkauf  von  Grundstücken  erzielt;  wenn
ei äe  Zuckerraffinerie  in  einem  für  die  Presse  bestimmten  Auszug
aus  dem  Geschäftsbericht  von  einem  „Gewinn“  des  Jahres  1911
‘ü  Höhe  von  12000  M.  spricht,  obgleich  der  Betriebsverlust  des
Jahres  nahezu  330  000  M.  beträgt,  der  durch  Verkaufsgewinn
au l  Anteile  und  Aktien  und  unter  Einrechnung  des  Gewinn-Ertrages
  ausgeglichen  erscheint,  so  ist  dies  eine  Irreführung
&amp;lt; J er  Öffentlichkeit.  Eine  andere  Zuckerfabrik  verteilte  für  1911
,r otz  eines  Bilanzverlustes  von  1  %  Mül.  infolge  Generalver-
        <pb n="124" />
        120

Ertragsbilanz-

V  erlöste

Schema

Gewinne

1  a.  Verlustvortrag.
2.  Verlustausgaben,  Kosten 1 ):  Ausgaben ­
  zur  Sicherung,  Erhaltung  und
Erzielung  eines  Reinertrages.
3.  Kapitalverluste  durch  ordentliche
und  außerordentliche  Wertminderungen ­
  des  Anlage-  und  des  Betriebskapitals ­
  (Abschreibungen  infolge  bestimmungsgemäßer ­
  Verwendung  zur
Ertragserzielung,  Verluste  durch  Vorgänge ­
  außerhalb  des  Betriebes,  wie
Konjunktur,  Wertveränderungen  der
Bestände,  Wertvernichtung).
Zu  den  außerordentlichen  oder
Zufallsverlusten  zählen  Verluste  durch
Unterschlagung,  Buchfälschung,  Unglücksfälle ­
  aller  Art.
4.  Reingewinn.

1.  Gewinnvortrag.
2.  Ordentliche  organische  Geschäftsgewinne ­
  1 ),  d.  h.  der  durch  die
wirtschaflliche  Tätigkeit  erarbeitete
Gewinn  (d.  i.  Differenz  zwischen  Aufwand ­
  und  Erlös,  Betriebseinnahmen
und  -ausgaben),  getrennt  nach  Betriebszweigen ­
  (Haupt-  und  Nebenbetriebe) ­
  und  Gewinnquellen  (z.  B.  Zinsen, ­
  Provisionen,  Kursgewinne  usw.,
Unternehmungen  für  eigene,  für  gemeinschaftliche ­
  Rechnung,  Gewinne
aus  Beteiligungen).
3.  Außerordentliche  und  Zufallsgewinne,
  z.  B.  Gewinne  auf  abgeschriebene
  Forderungen,  verfallene
Dividenden  und  Zinsscheine,  Auslosungsgewinne, ­
  Buchgewinne  durch
Sanierung,  Fusionen,  Rückkauf  eigener ­
  Aktien  unter  pari,  Gewinne  aus
Grundstücksverkäufen,  Zuschüsse  ( z -
B.  der  Elektrizitätswerke  an  Straßenbahnen, ­
  des  Staates  für  übernommene ­
  Garantien),  Subventionen,  kostenlos ­
  überlassene  Aktien  behufs  Abschreibung ­
  vom  Kapital  u.  Deckung
von  Verlusten  usw.
4  a.  Reinverlust,  Unterbilanz.

sammlungsbeschlusses  4  %,  die  aus  der  Spezialreserve  entnommen ­
  wurden.  Die  Frage  nach  der  wichtigsten  Dividendenquelle
  einer  Aktiengesellschaft  läßt  sich  zahlenmäßig  genau  aiö
besten  ermitteln,  wenn  man  den  zur  Auszahlung  der  Dividende
erforderlichen  Geldbetrag  mit  der  Höhe  des  Bruttogewinnes
bzw.  der  einzelnen  Quellen  vergleicht.
Eine  Zementfabrik  erzielte  einen  Bilanzgewinn  von
M.  214  606
abzüglich  Gewinnvortrag  aus  dem  Vorjahr  „  107  858
Bei  einem  Jahresreingewinn  von  nur  M.  106  748

&amp;gt;)  Unkostenkonten  enthalten  Anteile  am  Aufwand,  Gewinnkonteo
Anteile  am  Rohgewinn:  Aufwand-  und  Leistungskonten  der  Unternehmung ­
        <pb n="125" />
        Ertragsbilanz.

121

verteilte  sie  150  000  M.  Dividende,  so  daß  mehr  Dividenden
bezahlt  als  verdient  wurden.  Der  Gewinnvortrag  für  das  nächste
Jahr  wurde  geringer  bemessen,  d.  h.  die  Dividende  stammt  zum
Teil  aus  dem  Reingewinn  des  Vorjahres  (150  000  -f-107  858).
Eine  Baumwollspinnerei  erzielte  einen  Überschuß  von
M.  27  060
Und  entnahm  aus  dem  Spezialreservefonds  „  160  000
M.  187  060
Verwendete  von  diesem  Betrag  M.  108  492  zu  Abschreibungen
nnd  M.  64  000  zur  Dividendenzahlung.
Ein  drittes  Beispiel;  Die  Bilanzen  einer  Fabrik  zeigen  die
folgenden  Zahlen:

1910

1911

i  Unterschied

Aktienkapital

100  000

100  000

—

Rabrikationsüberschuß

296183

141  877

154  300  rund

Dividende

12%

8%

-M%

Auszahlung  erforderlich  ..

120  000

80  000

-r-  40  000

Reservefonds  II  (Bilanz)

100  000

25  000

-4-75  000

Tantiemen

37  144

17  792

-4-  19  500  rund

Oewinnvortrag  (Bilanz)

39  038

14  085

-4-  25  000  rund

Der  Fabrikationsüberschuß  ist  um  fast  155  000  M.  zurück-8
 e gangen;  um  trotzdem  eine  Dividendenzahlung  zu  ermöglichen,
Werden  den  Reserven  100  000  M.  entnommen,  d.  h.  die  eigenen
Mittel  verringert,  Rücklagen  der  früheren  Jahre  ausgeschüttet.
In  allen  drei  Fällen  wurden  Gewinnrücklagen  der  früheren
Jahre  zur  Ausschüttung  von  Dividenden  verwendet.  Diese
Beispiele  zeigen,  wie  wichtig  es  ist,  den  Dividendenauszahlungsbetrag ­
  mit  dem  Brutto-  bzw.  Jahresreingewinn,  die  Gewinnvorträge
  und  die  Reserven  der  einzelnen  Bilanzjahre  miteinander ­
  zu  vergleichen.
Der  innere  Zusammenhang  der  Ertragsbilanz  mit  der  Ver-Htögensbilanz
  ergibt  sich  aus  folgendem 1 ):
1.  Die  Richtigkeit  und  die  Ergebnisse  der  Ertragsbilanz
s 'nd  teilweise  abhängig  von  der  Bewertung  der  Vermögensbestände ­
  in  der  Schlußbilanz  (Bd.  I,  S.  100  ff.).
2.  Gewinn  wird  erzielt  durch  Umsatz-  oder  Betriebsverl

 )  Privatwirtschaftslehre,  §§  35—36.
        <pb n="126" />
        122

Ertragsbilanz.

mögen,  ausnahmsweise  durch  Veränderungen  des  Anlagevermögens, ­
  z.  B.  bei  realisierten  Wertsteigerungen  des  Anlagevermögens. ­
  Der  Erfolg  des  Umsatzkapitals  wird  belastet  durch
Verbrauch  an  Umsatzkapital  (Verlustausgaben)  und  Kapitalverluste ­
  am  Anlagevermögen.  ■
3.  Die  Ertragsbilanz  ist  eine  Ergänzungsrechnung  zur  Vermögensaufstellung. ­
  Die  Verluste  ergänzen  die  Wertabgänge
des  aktiven  Vermögens,  die  Gewinne  ergänzen  das  eigene  Kapital. ­
  Man  könnte  eine  B.  auch  in  folgender  Form  auf  stellen
(Bd.  I,  S.  100):

Debet  Kredit

1.  Aktiva

125

2.  Schulden

30

5.  Wertergänzung  durch  Hinzu-3.

  Eigenes  Kapital  (Grundkapifügung

  der  Verluste  ......

10

tal,  Reserven)

70

4.  Ergänzung  des  Eigenkapitals

durch  Gewinne

35

Tis

135

4.  Realisierter  Veräußerungsgewinn  entsteht  durch  den
Unterschied  zwischen  Aufwand  und  Erlös.  Neben  diesen  Gewinnen ­
  können  auch  nicht  wirkliche,  aber  buchmäßige  Veräußerungsgewinne ­
  Vorkommen.  Wenn  eine  Maschine  ira  Anschaffungswerte
  von  30  000  M.  bis  auf  10  000  M.  abgeschrieben
und  für  13  000  verkauft  wird,  zeigen  das  betreffende  Konto
und  die  Ertragsbilanz  einen  ,,Gewinn“  von  3000  gegenüber  dem
Buchwert.
Der  Eingang  bereits  abgeschriebener  oder  zu  hoch  abgeschriebener
  Forderungen  bewirkt  ein  Freiwerden  früher  gemachter ­
  Rückstellungen;  ebenso  der  Erlös  aus  der  Veräußerung
von  Anlagevermögen  über  den  zu  hoch  abgeschriebenen  Buchwert ­
  hinaus.
Der  Verlustsaldo  eines  Kontos,  z.  B.  des  Effektenkontos,
trennt  nicht  die  Verluste  infolge  der  Veräußerung  von  Effekten
und  die  Abschreibungs-(=  Konjunktur-)verluste  infolge  der
Kursrückgänge  auf  Effektenbestände.  Die  Bewertung  von  Veräußerungsgegenständen ­
  zum  Herstellungs-  bzw.  Anschaffungspreis ­
  bei  höheren  Veräußerungspreisen  bewirkt  eine  Art  Rückstellung ­
  des  an  die  Bestände  gebundenen,  aber  noch  nicht  reali'
        <pb n="127" />
        Ertragsbilanz.

123

vierten  Gewinnes,  die  wirkliche  Veräußerung  zu  den  höheren
Preisen  bewirkt  ein  Freiwerden  dieser  Rückstellungen.
5.  Über  „unverrechnete“  Gewinne  vgl.  stille  Reserven,
S.  92  ff.
6.  Aufwendungen  erhöhen  den  Wert  der  Aktiva  als  Bestandteil ­
  der  Anschaffungs-  oder  Herstellungskosten  (Verxnögenskosten)
oder  vermindern  den  Gewinn  als  Unkosten  [Ertragskosten];
Wan  hat  es  demnach  in  der  Hand,  die  Vermögens-  oder  die  Ertragsbilanz ­
  nach  der  einen  oder  der  andern  Richtung  durch
die  Art  der  Verbuchung  zu  beeinflussen.  Fracht-  und  Zollspesen
oder  die  Erwerbskosten  einer  Maschine  können  als  Unkosten
verbucht  werden,  wodurch  der  Reingewinn  künstlich  vermindert ­
  wird.
Der  bilanzmäßige  Reingewinn  wird  bei  Einzelfirmen  und
Personalgesellschaften  zunächst  gegen  die  Privatentnahmen  auf-Serechnet,
  der  Rest  wird  in  das  nächste  Bilanzjahr  vorgetragen.
Pei  Kapitalgesellschaften  kann  der  Reingewinn  wie  folgt  behandelt ­
  werden:
a)  Der  Bilanzgewinn  wird  „vorgetragen u  und  bleibt  zukünftiger ­
  Verwendung  Vorbehalten.
b)  Der  Bilanzgewinn  wird  gegen  einen  Verlustvortrag  auf-S^rechnet
  oder  zu  außerordentlichen  Abschreibungen  verwendet.
c)  Der  Reingewinn  wird  teilweise  ausgezahlt  (Dividenden,
Tantiemen,  Gratifikationen  u.  a.),  der  Rest  als  Gewinnvortrag
W  das  nächste  Bilanzjahr  übertragen.  Der  Auszahlungsbetrag
Wird  durch  Beschluß  der  verfügungsberechtigten  Gesellschaftsor
 gane  (Generalversammlung)  in  Gesellschaftsschulden  umge-Wandelt,
  deren  noch  nicht  getilgter  Rest  in  der  folgenden  Bilanz
a ^ s  rückständige  Verbindlichkeiten  zu  verrechnen  ist.
d)  Ein  Teil  des  Reingewinns  wird  regelmäßig  gesetzlich
oder  freiwillig  von  der  Verteilung  ausgeschlossen,  reserviert-,  eine
Gewinnrücklage  als  offene  Reserve  und  als  Gewinnvortrag.
e)  Gelegentlich  werden  aus  dem  Reingewinn  übermäßige  Abtreibungen ­
  (Sonderabschreibungen)  vorgenommen,  die  als  gefoime
  Reserven  in  der  folgenden  Bilanz  verschwinden  oder  notwendige ­
  Abschreibungen  infolge  unrechtmäßiger  Überbewertung
^ er  Aktiva  darstellen  (Nachholung  unterlassener  oder  zu  geriQ
 ger  Abschreibungen).
        <pb n="128" />
        124  Ertragsbilanz.
•
f)  Zu  der  üblichen  ordentlichen  treten  in  Ausnahmefällen
außerordentliche  Verwendungen  des  Reingewinns,  Bei  Unternehmungen ­
  mit  noch  nicht  voll  bezahlten  Kapitalanteilen  bzw.
Geschäftsguthaben  werden  Teile  des  Reingewinns  gegen  Resteinzahlungen ­
  (nicht  voll  bezahlte  Aktien,  Anteile  der  G.  m.  b.  H-,
Geschäftsanteile  der  Genossenschaftsmitglieder)  aüfgerechnet  (Gewinnverteilungs-Konto ­
  an  Resteinzahlungs-Konto),  eine  Liberierung
  von  der  Einzahlungspflicht.  Terraingesellschaften  bilden ­
  aus  dem  Reingewinn  häufig  einen  Aktienrückzahlungsfonds
zwecks  Rückkaufs  eines  Teiles  der  Aktien  behufs  Tilgung.
g)  Die  Kriegsgewinne  der  Industrie x )  wurden,  abgesehen
von  Dividendenerhöhungen  und  starker  Aufspeicherung  von  Gewinnen ­
  durch  Erhöhung  der  Reserven  mit  Einschluß  des  Gewinnvortrages,
  durch  außerordentliche  Gewinnausschüttungen
den  Aktionären  zugewendet:  zunächst  durch  Gewährung  eines
Bonus  in  Bargeld  aus  dem  Jahresreingewinn  oder  durch  Ausschüttung ­
  einer  Spezialreserve;  durch  Kapitalerhöhung  ohne
Ausnutzung  des  hohen  Kursaufgeldes  (Begebung  zu  100  %).
ein  Geschenk  an  die  Aktionäre  in  der  Form  eines  wertvollen
Bezugsrechtes;  Kapitalerhöhung  und  volle  oder  teilweise  Einzahlung ­
  der  neuen  Aktien  aus  dem  Jahresreingewinn  oder  den
vorhandenen  und  nunmehr  aufgelösten  Reservekapitalien  (d.  i*
Ausschüttung  aufgespeicherter  Gewinne  der  früheren  Jahre);
in  der  Form  höherer  kostenloser  Kapitalbeteiligung  der  Aktionäre ­
  im  Wege  einer  Kapitalerhöhung  durch  Gewährung  der
Dividenden  in  jungen  Aktien  {Dividenden-Aktien),  ähnlich  den
Ausbeute-Obligationen  einiger  Gewerkschaften;  Auszahlung
rückständiger  Dividenden  und  Genußscheine  bei  sanierten  Unternehmungen; ­
  Zusammenlegung  von  Vorrechts-  und  Stammaktien ­
  unter  Gewährung  einer  Abfindungsprämie  an  die  bevorrechtigten ­
  Aktionäre *  2 ).

*)  Vgl  .Hofmann,  Kriegsgewinnverschleierung  bei  Aktiengesellschaften.
Berlin  1920  (Heft  7  der  Betriebs-  und  finanzwirtschaftl.  Forschungen,
herausg.  von  F.  Schmidt).
2 )  Beispiele:  Kronprinz,  Aktiengesellschaft  Ohligs;  Dividende  15%
fürl916,  Kapital  Verdoppelung  um  5,6  Milk;  davon  wurden  40  %  —  2,24  Millaus ­
  dem  Jahresreingewinn  angerechnet  bzw.  den  Aktionären,  die  das  Bezugsrecht ­
  nicht  ausüben  wollten,  eine  Barzahlung  von  je  400  M.  gewährt-
        <pb n="129" />
        Bilanzverlust.

125

Mitunter  beschließt  eine  Generalversammlung,  „Betriebs-Überschüsse
  zur  Beschaffung  von  Anlagekapitalien“  zu  verwenden, ­
  ohne  sich  über  die  Wirkungen  dieses  Beschlusses  klar  zu
sein.  Betriebsüberschüsse  als  Teile  des  Reingewinnes  einer
Unternehmung  können  weder  zur  Beschaffung  von  Anlagekapital ­
  noch  zur  Schuldentilgung  Verwendung  finden.  Beschließt
die  Verwaltung  einer  Unternehmung  trotzdem,  den  Überschuß
Wh  angegebenen  Sinne  zu  verwenden,  so  schafft  sie  eine  dauernde
Reserve.  Betriebsüberschüsse  vermehren  die  flüssigen  Mittel,  die
direrseits  zur  Beschaffung  von  Produktionsmitteln  oder  zur
Zahlung  von  Schulden  verwendet  werden  können.  Die  Verwendung ­
  von  Betriebseinnahmen  (nicht  Betriebsüberschüsse,  wie
die  Praxis  sich  häufig  ausdrückt)  zur  Anlageerweiterung  bewirkt
eine  Verschiebung  zwischen  Anlage-  und  Betriebsvermögen,  eine
Änderung  in  der  Zusammensetzung  des  aktiven  Vermögens.
Z.  B. :

■

1.  Fall

2.  Fall

3.  Fall  |j

1.  Fall

2.  Fall

3.  Fall

Anlagevermög.

3  Mill.

2,7

8,2  ||  Kapital

3  Mill.

3

3

Eiquide  Mittel.

0,5  „

0,5

—  j|  Reingewinn  .

0,5  „

0,2

0.2

Die  erste  Bilanz  schließt  mit  einem  Reingewinn  von  einer
kalben  Million,  im  zweiten  Falle  werden  0.3  stille  Anlagereserven
geschaffen,  im  dritten  Falle  überdies  die  Betriebseinnahmen  zu
Erweiterungsbauten  verwendet.  Hätte  die  Generalversammlung
beschlossen,  den  Betriebsüberschuß  zur  Erweiterung  der  Anlagen ­
  zu  verwenden,  träte  an  die  Stelle  eines  verteilungsfähigen
Reingewinns  eine  offene  Reserve.
Wie  wird  ein  bilanzmäßiger  Verlust  behandelt?
1.  Er  wird  vom  eigenen  Kapital  des  Unternehmers  ab-Stschrieben
  (Kapitalkonto  Soll  bei  der  Einzelunternehmung,
Weitere  Einzahlungen  auf  die  jungen  Aktien  sollten  ebenfalls  zunächst
ans  dem  15  %  übersteigenden  Jahresgewinn  der  Kriegszeit  geleistet  werden.
Verein  für  Chemische  Industrie  Mainz;  Dividende  25%,  Bonus  5%,
Kapitalerhöhung  um  900  000  M.  zum  Nennwert,  Einzahlung  20%,  der
Rest  aus  dem  Spezialreservefonds  mit  720  000  M.  gedeckt.  Steueikurs
Ende  1916  325%;  Barabfmdung  an  Aktionäre,  die  das  Bezugsrecht  nicht
ansüben,  300  M.;  Anbietungsverhältnis  4  :1,  theoretischerWert  desBezugsr
 ®chts  auf  Grund  des  Steuerkurses  45  %.
        <pb n="130" />
        126

Bilanzverlngt.

Konto  der  Geschäftsguthaben  bei  der  Genossenschaft),  bei  Personalgesellschaften
  zunächst  verteilt  und  dann  von  dem  Kapitalanteil ­
  der  Gesellschafter  abgeschrieben.  Aktienvereine  rechnen
vom  Jahresreinverlust  zunächst  den  Gewinnvortrag  aus  dem
Vorjahr  ab.
2.  Er  wird  vorgetragen,  wenn  die  eigenen  Mittel  bzw.  die
Kapitalbeteiligungen  ihrer  ursprünglichen  Höhe  nach  unverändert ­
  bleiben  sollen,  z.  B.  bei  Aktiengesellschaften,  gelegentlich
auch  bei  Kommandit-  und  offenen  Handelsgesellschaften.

Debet  Verlust-  und  Gewinn-Berechnung:  Kredit

1.  Verlustsaldo  aus  dem  Vorjahre  .
2.  Verteilung  des  Reingewinns  aus
dem  Vorjahre
a)  Einlage  in  den  Reservefonds  ..
b)  Einlage  in  die  Betriebsrücklagen.
c)  Einlage  in  den  Erneuerungsfonds.
d)  an  die  Genossen:
aa)  Kapitaldividende
..  %  Zinsen  auf  .M,  Geschäftsguthaben ­

bb)  Milchdividende
auf  .  .  kg  eingelieferte  Milch
pro  kg  ...  ^
cc)  Kgpfdividende
an  ...  Genossen  Jt  ...  pro
Genosse
e)  Sonstige  Verwendung
f)  Vortrag  auf  neue  Rechnung  ...
3.  folgen  Kosten,  Zinsen,  Abschreibungen ­
  des  laufenden  Jahres  ...
4.  Nicht  gedeckter  Verlust  aus  dem
Vorjahr  (Kredit  2d)
5.  Reingewinnsaldo

1.  Gewinnsaldo  aus  dem  Vorjahre  •
2.  Deckung  des  Verluste  aus  dem  Vorjahre ­
  •
a)  Abschreibung  aus  dem  Reservefonds ­
  -
b)  Abschreibung  aus  der  Betriebsrücklage ­

c)  Zuschuß  der  Genossen;
aa)  durch  Abschreibung  an  den
Geschäftsguthaben
bb)  durch  Zahlung  bzw.  Belastung
von  M  .  -  pro  Genosse
ec)  durch  Ausschlag  auf  ..  kg  eingelieferte
  Milch  pro  kg  ...  -5t
d)  Vortrag  auf  neue  Rechnung
(siehe  Debet  4)
folgen  Überschüsse,  Zinsen  usw.
4.  Nicht  verteilter  Gewinn  aus  dem
Vorjahre
5.  Verlustsaldo

3,

3.  Er  wird  aus  einem  Reservefonds  gedeckt,  z.  B.  der  gesetzlichen ­
  Reserve  „entnommen“  (vgl.  „Reserven“,  S.  102).
4.  Der  Bilanzverlust,  die  Unterbilanz,  wird  von  einem  durch
außerordentliche  Maßnahmen  (z.  B.  Sanierung,  Zuzahlung,  Schuldenerlaß, ­
  Schenkung  von  Aktien)  erzielten  Buchgewinn  abgerechnet, ­
  „gedeckt“.
        <pb n="131" />
        Bewertungsgewinue.

127

5.  Endlich  gibt  es  Fälle,  in  denen  von  den  Unternehmern
des  Betriebes  eine  Einzahlung  des  Verlustanteils  gefordert  wird,
z -  B.  Gewerkschaften,  Genossenschaften.
Das  vorstehende  Schema  gibt  Einblick  in  die  Gewinn-  und
Verlust  Verteilung  einer  Molkereigenossenschaft  (S.  126).
Der  Reingewinn  oder  Reinverlust  ist  der  Ausgleichsposten
der  Ertragsbilanz,  wie  er  in  der  B.  der  Kapitalgesellschaften  ein
Ausgleichsposten  der  Abschlußbilanz  ist.  Beide  haben  also  den
gleichen  Charakter  wie  das  „Kapitalkonto“,  das  als  „Gegengewichtskonto“ ­
  der  doppelten  Buchführung  das  Bilanzkonto
(der  Einzelunternehmung)  ausgleicht.  Angenommen,  ein  Unternehmen ­
  mache  nur  Bargeschäfte;  dann  ist  mindestens  der  Reingewinn ­
  auch  in  Bargeld  vorhanden.  Etwaige  Abschreibungen
nuf  das  Anlagevermögen  vermindern  den  „berechneten“  Reingewinn, ­
  nicht  den  wirklich  verdienten,  z.  B.;

1.  Jahr

2.  Jahr

Anlagen

.  100

Anlagen

100

^aren  .

,  90

-f-Abschreib.  .

10  90

B argeld

.  GO

Waren

....  ~

Kapital

.  250

Bargeld

...  173

Kapital

...  263

Einlage

.  ,.  250

Reingewinn..  .  .

.  13

Die  Waren  wurden  im  2.  Jahr  für  115  gegen  Bargeld  verkauft; ­
  Unkosten  2.  Der  verdiente  Gewinn  ist  23,  der  durch
Abschreibungen  zahlenmäßig  aut  13  verringert  wird.

Die  Gewinne  der  Ertragsberechnung  sollen  schon  realisiert,
d-  h.  verdient  sein,  nicht  nur  bei  Kapitalgesellschaften.  Es  ist
^gemeiner  Grundsatz  ordentlicher  und  vorsichtiger  Kaufleute,  in
dtren  Ertragsberechnungen  fiktive,  d.  h.  rein  buchmäßige,  rechnungsmäßige ­
  oder,  wie  wir  sie  nennen  wollen,  Bewertungs-§
 e «’wne  auszuschließen  durch  Bewertung  höchstens  zum  An-8c
 baffungs-  oder  Herstellungspreis,  oder  auszuscheiden,  indem
n^n  solche  Scheingewinne  in  den  B.  besonders  ersichtlich  macht.
S°  werden  beispielsweise  solche  Bewertungsgewinne  an  Effekten
kei  den  österreichischen  Versicherungsgesellschaften  einem  „Konto
bir  Kursdifferenzen“  auf  der  Passivseite  der  B.  zugeschrieben
u üd  so  der  Verteilung  an  die  Aktionäre  entzogen.  Ebenso  könnte
        <pb n="132" />
        128

Bewertungsgewinne.

man  die  Wirkungen  der  Bewertung  von  Veräußerungsgegenständen ­
  zum  Verkaufspreis  auf  die  Ertragsrechnung  durch  Errichtung ­
  eines  Wertberichtigungskontos  in  der  B.  beseitigen,
(vgl.  S.  53).  Endlich  kann  man  sich  hinsichtlich  der  Bewertungs-Verluste
  dem  Verfahren  der  nachfolgenden  Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  anschließen,  die  sich  auf  die  kameralistische  Buchführung ­
  stützt.

Auszug  aus  dem  Gewinn-  und  Verlustkonto  einer  Sparkasse.

Bezeichnung

I.  Eff
Einnahme
M  A

ektiv
Ausgabe
M  $

II.  D
Kursänd
Einnahme
M  $

urch
erungen
Ausgabe
M  &amp;amp;

Mehreinnahmen  an  Zinsen  ..

706  464

93

—

—

—

—

—

-

Mehreinnahmen  an  Provision  .

8  794

86

—

—

—

—

—

—

Effektiver  Gewinn  an  Effekten

durch  Veräußerung

13  585

80

-

—

-

-

-

—

desgl.  an  Effekten  des  Reservefonds

  durch  Auslosung....

102

50

—

-

—

—

—

—

Verlust  an  Effekten  durch

85

Kursänderung

—

-

—

—

—

—

34  859

Verlust  an  Effekten  des  Re-05



servefonds  durch  desgl.  ...

—

—

—

—

—

—

28  201

Überweisung  aus  d.  Spezialreservefonds



—

—

—

—

63  060

90

—

Beitrag  z.  d.  Verwaltungskost.

—

-

180  984

49

—

—

—

—

Überweis,  an  d.  Reservefonds

—

—

276  012

54

—

—

—

Überschüsse  aus  1915

—

-

271  951

06

—

—

—

Summa

j  728  948

09

728  948|09

63  060

90

63  060190

Der  Verlust  ist  zum  Teil  wirkliche  Vermögensminderung!
Ausgabeverlust,  zum  Teil  rein  buchmäßiger  Bewertungsverlusti
wie  Abschreibungen  und  Kursverluste  auf  Bestände  (Bd.  I»
S.  76  ff.).
Die  Unterscheidung  zwischen  verdientem  Gewinn  und  noch
nicht  verdientem  Bewertungsgewinn  bedarf  einer  Erweiterung-Wer
  Waren  oder  Fabrikate  auf  Zeit  verkauft  und  am  Bilanztag 0
seine  Kaufpreisforderungen  mit  ihrem  Nennwert  in  die  B.  einsetzt,
  dessen  Bilanzgewinn  enthält  gleichfalls  noch  nicht  verdienten ­
  Verkaufsgewinn.  Der  im  Verkaufspreis  bzw.  in  der
Kaufpreisforderung  eingeschlossene  Gewinn  ist  erst  mit  der
        <pb n="133" />
        Wahrer  Gewinn.

129

Zahlung  der  Schuld  verwirklicht 1 ),  kann  und  wird  häufig  infolge
Nichteinhaltung  des  Zahlungszieles  mittelbar  durch  buchmäßig
nicht  in  Erscheinung  tretende  Zinsverluste  geschmälert.  Selbst
wenn  die  rechtlich  bestehende  Forderung  an  den  Kunden  auch
wirtschaftlich  vollwertig  ist,  Zahlungsfähigkeit  und  Zahlungswillen ­
  außer  Zweifel  stehen,  auch  keine  Beanstandungen  wegen
Mangelhafter  Ware  zu  gewärtigen  sind,  so  ist  im  Prinzip  doch
ein  noch  nicht  erworbener  Gewinn  verrechnet,  obgleich  ein  um
den  Verkaufsgewinn  höheres  Aktivum  der  Forderung  der  Ver-Mögensmasse
  zugewachsen  ist  2 ).  Ähnliches  gilt  von  Zinsforde-Gingen,
  die  im  neuen  Jahre  fällig  und  in  der  Schlußbilanz  als
Aktivum  eingestellt  werden.
Der  Gesetzgeber  verlangt  für  Aktiengesellschaften  die  Darstellung ­
  des  aus  der  Vergleichung  der  Aktiva  und  der  Passiva
sich  ergebenden  Gewinnes  oder  Verlustes,  nicht  des  tatsächlichen,
des  wahren  Gewinnes.  Dieser  kann  kleiner  oder  größer  sein  als
der  Bilanzgewinn.  Er  ist  kleiner,  wenn  bestimmte  Verluste
elfen,  oder  im  geheimen  aus  Reserven  gedeckt  worden  sind,
We nn  eine  stille  oder  eine  offene  Reserve  zur  Gewinnausschüttung
Verwendung  fand,  wenn  aktives  Vermögen  höher  als  zulässig
bewertet  wurde,  wenn  (z.  B.  durch  unterlassene  Abschreibungen)
Verluste  „transitorisch“  als  Aktivum  gebucht  wurden  usw.
iJer  wahre  Gewinn  kann  größer  sein,  wenn  Gewinnteile  verdeckt ­
  oder  zu  Abschreibungen  verwendet  wurden 3 ),  infolge
niedriger  Bewertung,  wenn  im  Laufe  des  Bilanzjahres  eine  Reserve
  errichtet  wurde  usw.  Bei  der  Feststellung  des  Bilanzer
 gebnisses  nach  §  261  HGB.  wird  vorausgesetzt,  daß  Aktiva
l )  Nach  den  Statuten  der  Leipziger  Immobiliengesellschaft  ist  der
Vorstand  berechtigt,  wenn  die  Gesellschaft  ein  Grundstück  mit  Gewinn
Erkauft  und  der  Kaufpreis  nicht  in  voller  Höhe  bar  bezahlt  ist,  den  Kauf-Preis
  ganz  oder  teilweise  bei  der  Festsetzung  des  Jahresgewinnes  außer
A-ßsatz  zu  lassen  und  den  Gewinn  erst  dann  einzustellen,  wenn  er  wirklich
bezahlt  ist  (Krisenenquete  des  Vereins  f.  Sozialpolitik,  Bd.  6  S.  256,  279,
337  ff.).
2 1  Fischer,  Bilanzwerte  II.  S.  247.
3 )  Z.  B.  verwandte  ein  Stahlwerk  die  Einnahmen  aus  Lizenzverkäufen
für  ein  geheim  gehaltenes  Fabrikationsverfahren  mit  285  000  M.  zur  Abschreibung ­
  auf  Waren-Konto,  ohne  dies  auf  Gewinn-  und  Verlust-Konto
* u  buchen.
Seltner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde,  II.  6.  u.  7.  Aull.

9
        <pb n="134" />
        130

Wahrer  Gewinn.

and  Schulden  den  gesetzlichen  Vorschriften  entsprechend  bewertet ­
  sind  und  die  B.  gegen  keinerlei  Grundsätze  ordnungsmäßiger ­
  Buchführung  verstößt.
Die  Ertragsbilanz  soll  eine  vollständige  Rechnung  der  Einzelgewinne
  und  Einzelverluste  sein;  sie  wird  zu  einer  unvollständi'
gen,  wenn  Gewinne  aus  bestimmten  Quellen  oder  Einzelverluste
nicht  über  diese  Generalrechnung  der  Kapitalveränderungen  geleitet ­
  werden,  beispielsweise,  wenn  Effekten-Spekulations-  oder
Finanzierungsgewinne  zu  geheimen  Abschreibungen  auf  Beteiligungen ­
  und  Anlagevermögen  oder  zur  Aufrechnung  von  Debitorenverlusten ­
  Verwendung  finden;  oder  wenn  Debitorenverluste
in  das  nächste  Jahr  „geschoben“  werden,  indem  man  bereits
eingetretene  Ausfälle  an  Forderungen  in  der  Jahresbilanz  zunächst ­
  unberücksichtigt  läßt,  die  Forderungen  als  vollwertig
einsetzt  und  die  Verluste  erst  im  nächsten  Bilanzjahr  verrechnet-Ähnlich
  können  bestimmte  Gewinne  verschoben  werden,  beispielsweise ­
  durch  Einstellung  unter  die  Kreditoren  (unverrechnete
Gewinne).  Bestimmte  Verluste  werden  aus  einer  offenen  oder
stillen  Reserve  gedeckt  oder  sie  werden  unkennbar  für  den  Fernstehenden ­
  als  Aktivum  eingestellt  und  allmählich  abgebucht.
So  beispielsweise  werden  Reparaturkosten  oder  Disagio  bei  der
Ausgabe  von  Obligationen  sowie  Hypothekenzinsen  einem  Anlagekonto ­
  zugeschrieben  und  im  Wege  der  üblichen  Abschreibung ­
  allmählich  in  den  folgenden  Jahren  als  Verlust  verteilt-Außer
  Verschiebungen  zwischen  Gewinnen  und  Verlusten  gibt
es  Verschiebungen  innerhalb  der  einzelnen  Gewinne,  beispielsweise ­
  werden  Effekten-Spekulationsgewinne  auf  Zinsen-  und  Provisionskonto ­
  übertragen,  weil  Gewinne  aus  dem  „laufenden“
Bankkreditgeschäft  in  der  öffentlichen  Bilanzkritik  naturgemäß
anders  gewertet  werden  als  Gewinne  aus  starker  Beteiligung
an  der  Effektenspekulation.  Gewinne  aus  vorteilhafter  Abstoßung
von  Beteiligungseffekten,  Terrains,  aus  dem  Gründungs-  und
Konsortialgeschäft  der  Banken  werden  nur  selten  in  voller
Höhe  als  solche  Gewinne  in  der  Ertragsbilanz  ausgewiesen.
Sie  werden  zumeist  verschoben.
Der  bilanzmäßige  Reingewinn  bildet  am  Bilanztage  stets
einen  Teil  des  eigenen  Kapitals,  gleichviel,  ob  er  als  Sonderposten ­
  in  der  Sehlußbilanz  erscheint  oder  im  Saldo  der  B.  auf
        <pb n="135" />
        Form  und  Inhalt  der  Ertragsbilanz.

131

dem  Kapitalkonto  verschwindet.  Er  ist  anderseits  bei  Gewinnv
 erteilungFgesellschaften  der  verteilungsfähige  Gesamtgewinn,
Ob  dieser  Vermögenszuwachs  liquide  vorhanden  ist  oder  in  Anlagevermögen ­
  verwandelt  wurde,  ist  für  seine  Verteilung  (Rechnung) ­
  und  seine  Auszahlung  rechtlich  Nebensache.  Die  Aus-Kahlungsbeträge,
  z.  B.  Dividenden,  Tantiemen,  Gratifikationen,
Überweisungen  an  Wohlfahrtskassen  verwandeln  bei  Gewinnv
 erteilungs-  und  Auszahlungsgesellschaften  am  Tage  des  Verteilungsbeschlusses
  einen  erheblichen  Teil  des  Reingewinnes  in
ec bte,  sofort  fällige  Schulden  der  Unternehmung.
Der  Verlust  einer  Aktiengesellschaft  wird  im  Grunde  auch
»Verteilt“,  wenn  die  Zwangsreserve  zu  seiner  vollständigen
Deckung  verwendet  wurde,  w’eil  dadurch  der  Anteil  am  Gesell-8c
 haftsreinvermögen  kleiner  wird  und  sämtliche  Aktionäre  zur
Deckung  beitragen.  Auch  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals
z ür  Deckung  einer  Unterbilanz  kommt  einer  Verteilung  des
Verlustes  gleich.
Form  und  Inhalt  der  Ertragsbilanz  sind  im  Aktienrecht  *)
nmht  erläutert;  man  wird  annehmen  dürfen,  daß  sie  nach  den
Grundsätzen  ordnungsmäßiger  Buchführung  aufgestellt  werden
Müssen.  Diese  Grundsätze  stehen  nicht  fest.  Ob  die  Ertragsk'lanz
  ausführlich 2 )  oder  summarisch,  durchsichtig  oder  ver-8c
 hleiert  ist,  ist  in  das  Belieben  des  bilanzierenden  Unternehmers
gestellt.  Wie  in  der  Vermögensbilanz,  so  ist  auch  die  Möglichkeit ­
  zu  Verschiebungen  und  Änderungen  in  den  Ergebnissen
f ler  Ertragsbilanz  gegeben.  Ob  der  Jahresgewinn  wirklich  Ge-^ön
  des  laufenden  Jahres  ist  oder  ob  er  aus  Erträgnissen  frühere
 r  Jahre  (z.  B.  durch  Liquidierung  stiller  Reserven)  gespeist
^d,  ob  seine  Zusammensetzung  richtig  oder  verändert,  ob  und
Zuviel  vom  Jahresverdienst  versteckt,  nicht  verrechnet  oder
S e gen  Verluste  aufgerechnet  ist,  ob  alle  Verluste  des  Jahres
^errechnet  oder  ob  bestimmte  Verluste  in  das  nächste  Bilanzjahr ­
  hinübergeschoben  sind,  läßt  sich  ohne  Nachprüfung  der
Unterlagen  für  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  nicht  ermitteln.
Äuch  können  Verlustposten  in  Erscheinung  treten,  die  sich  bei
1 )  Vgl.  jedoch  §  27  und  28  Abs.  3  Hypothekenbankgesetzes.
2 )  Beispiel  einer  spezialisierten  Ertragsbilanz  (Schiflahrtsunternehoiung);


9*
        <pb n="136" />
        132

Form  und  Inhalt  der  Ertragsbilanz.

genauer  Prüfung  als  Gewinnberichtigungsposten  der  vorjährige 11
Ertragsbilanz  darstellen;  z.  B.  der  Veräußerungswert  eines
Gegenstandes,  dessen  Anschaffungspreis  80  war,  wird  mit  100
in  die  B.  eingestellt,  der  wirkliche  Verkauf  liefert  95;  demnach
wird  der  Bewertungsgewinn  des  Vorjahres  (20)  durch  scheinbaren ­
  Verlust  auf  die  Bestände  (5)  auf  sein  richtiges  Ergebnis
(15)  zurückgeführt.  Abschreibungsgewinne  auf  zweifelhafte
Forderungen  berichtigen  den  Abschreibungsverlust  auf  solche
Forderungen;  z.  B.  Nennwert  100,  abgeschrieben  80,  demnach
Bilanzwert  20;  Eingang  45,  Abschreibungsgewinn  25,  wirklicher ­
  Verlust  55  (vgl.  auch  S.  78  ff.).

Debet.

M

-9»

M

A

Abschreibung

auf  D.  „Pionier“

21  530

35

„  D.  „Arnold  Luyken“

34  201

07

„  „Emma  Luyken“

37  439

17

„  „Mara  Kolb".

24  000

-

117  179

Unkosten

17  632

21

Zinsen

28  480

19

Steuern

12  000

Reingewinn  M  191  104,44

ab  Reservefonds  „  10  000,—

10  000

M  181  104,44

ab  Reparatur-  u.  Erneuerungsfonds  „  40  000,—

f

40  000

—

Bleiben  ..  it  141104,44

Verteilt  wie  folgt;

Tantieme  laut  Statut:

an  den  Vorstand

3  527

61

an  den  Aufsichtsrat

8  757

68

10  %  Dividende  auf  dividendenberechtigtes  Aktien-Kapital

  von  M  1  250  000,—

125  000

—

Gewinn-Vortrag

3  819

15

141  104

Ü

366  396

43

Credit.

M

A

Gewinn  durch  D.  „Pionier“

72  984

5»

„  D.  „Arnold  Luyken“

72  521

95

„  „  D.  „Emma  Luyken“

85  883

35

„  D.  „Elita  Nossack“

18  101

68

D.  „Mara  Kolb“

116  904

87

366  396

43
        <pb n="137" />
        Form  und  Inhalt  der  Ertragsbilanz.

133

Die  Ertragsbilanz  gibt  Aufschluß:  a)  über  den  Jahresgewinn,
d-  i.  Gesamtgewinn  ohne  Gewinnvortrag,  richtiger  Jahres6r«/to-§ewinn
  mit  den  früher  erwähnten  Einschränkungen  der  Unvollständigkeit
  (Bd.  I,  S.  100);  b)  über  den  Jahresreingewinn,  d.  i.
Jahresbruttogewinn  abzüglich  der  Verluste  des  Bilanzjahres;
c )  bei  Kapitalgesellschaften  auch  über  den  Bilanzgewinn,  d.  i.
dar  Jahresreingewinn  zuzüglich  Gewinnvortrag  oder  abzüglich
des  Verlustvortrages  aus  dem  Vorjahre.  Bei  Kapitalgesellschaften ­
  ist  der  bilanzmäßige  Erfolg  oder  Mißerfolg  nicht  identisch
'äit  dem  Erträgnis  oder  dem  Verlust  des  Bilanzjahres.  Auch
Jahresgewinn  und  bilanzmäßiger  Beingewinn  nicht  identesch
 x ).  Ob  der  Jahresreingewinn  der  „wahre“  Gewinn  ist,
°hiß  im  Einzelfall  entschieden  werden.  Häufig  findet  man  im

J)  UnrichtigRehm,  Bilanzen,  S.  643ff.;  vgl.  die  folgendenBilanzaktiva:

Gewinn-  und  Verlust-Konto;
Vorjähriger  Verlust
Reservefonds  M  45  200
Spezialreservefonds  „  10  000
Gewinn  durch  Zusammenlegung
von  Aktien  24  000

M  346  344,15

,,  79  200,-Oiesjähriger

  Gewinn

Debit.
Geschäfts-  und  Betriebs-Unkosten,
Abschreibungen
Verlust  auf  Debitoren

M.  267  144,15
121  397.75

Bilanzsumme

145  746

3  06U  881

40
sl

Steuern,  Zinsen  usw.  ..
M  43  227,54
„  3  534.44

M,
126  224
46  761

172  986

A
47
98
45

Diesjähriger  Gewinn
Verlust  vom  Vorjahre

Kredit.
Gewinn  aus  Diversen
Geschäfts-Gewinn
Verlust  vom  Vorjahre
Diesjähriger  Gewinn
Bleibt  Verlustsaldo

M,  121  397,75

267  144

440  130

15
60

JL  2  400,-291
  984.20
267  144,15
121  397.75

294  384  20

145  746  40
440  130  60
        <pb n="138" />
        134

Form  and  Inhalt  der  Ertragsbilanz.

Gewinnverteilungsvorschlag  der  Aktiengesellschaften  Posten,  die
wirtschaftlich  Unkosten  der  Unternehmung  sind,  z.  B.  die  festen  J
Tantiemebezüge  des  Vorstandes,  notwendige  Abschreibungenvielfach ­
  findet  man  Ausdrücke  wie  Bruttoüberschüsse,  Betriebsüberschüsse, ­
  Reinertrag  u.  ä.,  Bezeichnungen,  die  besonders
für  Gewinnbeteiligungsverträge,  Rückkaufsberechnungen  von
Eisenbahnen,  Elektrizitätswerken  usw.  große  Bedeutung  erlangen ­
  können  und  wegen  unklarer  Formulierung  der  Vertragsbestimmungen ­
  häufig  Gegenstand  eines  Prozesses  werden.  Der
Betriebsüberschuß  oder  Betriebsgewinn  ist  ein  Teil  des  Jahresgewinns. ­
  Der  Reinertrag  des  Betriebes,  d.  i.  der  Überschuß
der  Betriebseinnahmen  über  die  Betriebsausgaben  für  Unterhaltung, ­
  Verwaltung,  Betriebsunkosten,  wozu  man  auch  die
natürlichen  Abschreibungen  für  Abnutzung  der  BetriebsanlageD
und  Betriebsmittel  rechnen  muß.  Der  Betriebsüberschuß  zuzüglich ­
  sonstiger  Gewinneinnahmen,  z.  B.  aus  Effektenbesitz,
Kapitalzinsen,  Grundstückverkauf  usw.  geben  den  Jahresgewinn.
  Unter  Bruttoüberschuß  versteht  man  gewöhnlich  deO
Überschuß  der  Betriebseinnahmen  über  die  Betriebsausgaben
ohne  Berücksichtigung  der  Abschreibungen.  Die  Terminologi®
ist  keineswegs  feststehend,  weshalb  es  sich  empfiehlt,  den  Begriß
„Betriebsüberschuß“  vertraglich  genau  zu  bestimmen  1 ).
Durch  eine  kleine  Änderung  der  üblichen  Abschlußmethode
kann  das  Gewinn-  und  Verlustkonto  der  Aktiengesellschaften
das  werden,  was  es  sein  soll:  eine  Analyse  des  Jahresgewinns
oder  Jahresverlusts.  Läßt  man  den  Gewinnvortrag  aus  dieser
Rechnung  fort,  stellt  ihn  als  selbständigen  Bilanzposten  wi®
jede  andere  Reserve  ein  (Gewinnvortragskonto),  dann  zeigt  di®
Ertragsbilanz  in  ihrem  Saldo  das  Jahresergebnis.
Die  meisten  Aktiengesellschaften  führen  alljährlich  zwei
Gewinn-  und  Verlustkonten;  das  erste  wird  bei  Beginn  des
Bilanzjahres  eröffnet  und  dient  dem  Vortrag  des  noch  unverteilten
  Reingewinns  aus  dem  Vorjahr.  Das  zweite,  das  Geschäftsjahr ­
  abschließende  Gewinn-  und  Verlustkonto,  beginnt  mit  dein
Gewinnvortrag,  übernimmt  die  Gewinne  und  Verluste  am  End®
des  Jahres.  Zweckmäßiger  erscheint  die  Verbuchung  des  un-!)
  Vgl.  meinen  Aufsatz  „Gewinnbeteiligung  an  Erwerbsunternehmungen“,
  Zeitschrift  für  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis,  1915-
        <pb n="139" />
        Form  und  Inhalt  der  Ertragsbilanz.

1B5

verteilten  Reingewinns  auf  einem  besonderen  „Gewinnverteihingskonto“
  [vgl.  12.  Abschnitt,  VI.].
Eine  sehr  verständige  Scheidung  der  Geschäftsgewinne  von
änderen  Erfolgen  zeigt  das  nachstehende  Schema  einer  englischen ­
  Ertragsbilanz  mit  Zwischenabschluß.  Auch  findet  man,
daß  das  Gewinn-  und  Verlustkonto  mit  der  Darstellung  der
Gewinnverteilung  beginnt,  rechts  den  unverteilten  Reingewinn
des  Vorjahres,  links  die  Gewinnverteilung  darstellt,  durch
Zwischenabschluß  den  Gewinnvortrag  auf  die  rechte  Seite  stellt
hnd  nunmehr  Gewinne  und  Verluste  des  Jahres  wie  üblich  aufciramt

  (vgl.  S.  126).

höhne

Gewinn  auf  Waren

Abschreibungen

-f-  Verlust

Versicherung

b

a

Kommissionswaren

Saldo  s

Provisionen

Geschäftskosten:

Saldo  s

Reise,  Gehälter,  Kl.  Spesen,

Diskont,  Zinsen

Reparaturen

Nettogewinn

Für  den  Erfolgsnachweis  der  Aktiengesellschaften  bestehen
s ondervorschriften:  1.  Der  aus  der  Vergleichung  sämtlicher
Aktiva  und  sämtlicher  Passiva  sich  ergebende  Gewinn  oder
Verlust  muß  am  Schlüsse  der  B.  besonders  angegeben  werden
(§  261  Ziff.  6).  2.  Der  Vorstand  hat  für  das  verflossene
Geschäftsjahr  eine  Bilanz,  eine  Gewinn-  und  Verlustrech-Q
 hng  ....  vorzulegen  (§  260  HGB.).
Zu  1.  Gegen  diese  Bestimmung  wird  vielfach  verstoßen.
Nach  dem  Wortlaut  des  Gesetzes  ist  zweifellos  die  Absicht  des
Gesetzgebers  dahin  gegangen,  die  Verwaltungsorgane  zur  Vorlegung ­
  einer  sogenannten  Bruttobilanz  anzuhalten,  eine  B.,  die
den  verteilungstähigen  Reingewinn  unverteilt  in  einer  Ziffer  ersichtlich ­
  macht.  Aktienunternehmungen  veröffentlichen  häufig
eine  sogenannte  Nettobilanz 1 ),  die  mit  dem  Gewinnvortrag  schließt,
den  Reingewinn  also  nicht  ersichtlich  macht,  sondern  sofort  auf

*)  Beispiele  vgl.  S.  9,  31,  132.
        <pb n="140" />
        186

Form  und  Inhalt  der  Ertragsbilan*.

die  einzelnen  Konten  verteilt.  Dieses  Verfahren  entspricht  nicht
dem  Sinne  des  Gesetzes  (§  265).  Auch  Bilanzen  ohne  Gewinn
und  ohne  Verlust  kommen  vor.
Gewöhnlich  werden  die  der  Generalversammlung  vorzulegenden
  B.  veröffentlicht 1 ),  die  rechtlich  nur  die  Bedeutung
eines  Vorschlages  der  Verwaltungsorgane  an  die  Generalversammlung, ­
  also  provisorischen  Charakter  hat.  Für  diese  vorläufige  Bverlangt
  das  Gesetz  die  Angabe  des  Reingewinns  am  Schluß
der  B.  Der  Gewinnverteilungsvorschlag  kann  am  Schlüsse  in
der  B.  oder  vor  der  Geldspalte  angegeben  werden.  Einige  Aktien-Unternehmungen
  veröffentlichen  zwei  Bilanzen,  eine  Bruttobilanz ­
  mit  dem  zu  verteilenden  Reingewinn  und  eine  Nettobilanz ­
  nach  Aufteilung  des  Reingewinns  infolge  der  Beschlüsse
der  Generalversammlung.  Andere  Kapitalgesellschaften  verteilen ­
  teilweise  den  Reingewinn,  indem  sie  schon  innerhalb  der
Bilanzaufstellung  einzelne  Reservekonten  speisen  und  den  Restgewinn ­
  als  „Reingewinn“  anführen.  Auch  dieses  Verfahre»
ist  gesetzlich  unzulässig  und  führt  zu  einer  Verschleierung  des
wirklichen  Reingewinns.
Die  Aktiva  und  Passiva,  aus  deren  Vergleichung  sich  der
Reingewinn  ergibt,  sind  dem  Gesetze  entsprechend  zu  bewerten-Daraus
  folgt,  daß  jene  industriellen  Betriebe  gegen  das  Gesetz
verstoßen,  die  das  Anlagevermögen  ohne  Abschreibung  lassen,
einen  Bruttogewinn  nachweisen  und  erst  in  der  Gewinnverteilung
für  Abschreibungen  einen  Betrag  „zurückstellen“  (§  237  HGB.)-Der
  Reingewinn  der  B.  soll  mit  dem  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  übereinstimmen;  dagegen  wird  verstoßen,  wenn
die  B.  einen  Bruttogewinn,  die  Ertragsberechnung  hingegen
unter  Berücksichtigung  der  Abschreibungen  einen  anderen  Reingewinn ­
  angibt.  Unrichtig  ist  auch  folgendes  Beispiel:
        <pb n="141" />
        Form  und  Inhalt  der  Ertragsbiianz.

137

Gewinn-  und  Verlustkonto

Spesen

,  .  .  .  459  050,39

Gewinn  vertrag

75  229,37

Abschreibungen  .  .  .

....  72  595,72

531  646,11

Verlust  1919:

98  031,88

531  646,11

Eine  andere  Aufstellung  aus  der  Praxis  ist  die  folgende;
Passiva:
Bruttogewinn  448  003,05
-f-  Abschreibungen  ..  158  868,30
Reingewinn  289  134,75

Gewinn-  und  Verlustkonto

Einzelverluste  ....

.  ,  ..  1  060  157,04

Gewinnvortrag  ....

26  188,08

Bruttogewinn  ...

.  .  .  448  003,05

Waren-Konto

.  .  .  1  481  972,51

1  508  160,59

1  508  160,59

Diese  Bilanz  entspricht  dem  Gesetze,  da  dieses  über  den
Inhalt  der  Ertragsbilanz  keine  Bestimmungen  enthält  und  nicht
v orschreibt,  ob  dort  der  Bruttogewinn  oder  Reingewinn  er-81
 chtlich  zu  machen  ist.
Die  Aufrechnung  eines  Verlustvortrages  gegen  den  diesjährigen ­
  Reingewinn  ist  in  der  B.  ersichtlich  zu  machen x ).
Zu  2.  Die  Ertragsbilanz  ermittelt  die  Gewinne,  die  Verluste ­
  und  den  Unterschied  zwischen  beiden.  Der  Gesetzgeber
verlangt  eine  Gewinn-  und  Verlustrechnung,  keine  Betriebs-Dehnung,
  d.  h.  keine  Übersicht  über  Betriebseinnahmen  und
Betriebsausgaben.  Reingewinn  ist  nicht  identisch  mit  Betriebsguwinn.
  Privateisenbahngesellschaften  veröffentlichen  eine  Betriebsrechnung, ­
  deren  Überschuß  auf  Gewinn-  und  Verlustkonto
übertragen  wird.  Deutsche  Brauerei-Aktiengesellschaften  hingegen ­
  vermengen  häufig  die  Reingewinnberechnung  mit  der
*)  Wenn  zwei  Bilanzen  mit  Verlust  abschließen,  sind  die  Ergebnissa
beider  Jahre  auseinanderzuhalten:
Aktiva  Verlustvortrag  ....  35  718,—
Verlust  für  1919  ..  213  175,15
Unterbilanz  248  893,15
        <pb n="142" />
        138

Betrie  bsrochnnngen.

Beispiel  der  Ertrags  {Quartals-)  rechnung  einer  Minengesellschaft:
50  Stempel.  25  300  verpechte  Tonnen.
Kosten  und  Wert  pro  Tonne  sind  auf  Basis  des  verpochten  Erzquantuins
berechnet.

Betriebsausgaben.

Kosten

Kosten  pr®
verpochte

Abbau,  Förderung  und  Wasserhaltung  (auf

i

E

Tonne
£

Basis  des  abgebauten  Quantums  =  10  s.

1,890  d.  pro  Tonne)

18  111

7

9

14  2,460

Sortierung  und  Zerkleinerung

2  057

10

8

1  7,365

Verpochung

2  546

6

2

1  11,965

Ausgaben  im  Cyanidwerk  (auf  Basis  des  behandelten

  Quantums  =  2s.  6,067  d.  pr.  T.)

2  273

15

7

1  9,40«

Allgemeine  Unkosten

2  214

19

6

1  8,847

27  203

19

8

1.  1,  4,087

Abschreibung  auf  Grubenaufschließung

3  825

0

0

3  0,000

31  028

19

8

1.  4.  4,037

Saldo,  Betriebsgewinn  für  das  Quartal

1  979

3

9

1  6,628

33  008

3

5

1.  5.  10,665

Dienst  der  Obligationsanleihe

751

4

0

Zinsen  auf  Vorschüsse

472

13

11

Saldo,  Gewinn  für  das  Quarta)

953

13

10

2  147

11

9

Betriebseinnahmen.  Wert
Verpochte  25  500  Tonnen  (50  Stempel  arbeite-  £
ten  87,985  Tage)  ergaben  4729,771  ozs.
Feingold  20  042  8  l
Im  Cyanidwerk  behandelte  18  150  Tonnen  ergaben ­
  3059,768  ozs.  Feingold  12  965  15  4
33  008  3  5
Saldo  wie  oben  i  979  3  9
Pachtgelder  168  8  0
2  147  11  9"

Wert  pto
verpochte
Tonne
£
15  8,604
10  2,061
1.  5.  10,665

In  dem  obigen  Ausweis  ist  die  Gewinnsteuer  nicht  berücksichtigt.
        <pb n="143" />
        Betriebsrechnimgen.

139

Ausgaben  und  Einnahmen,  einschließlich  der  Ausgaben  über  Kapitalkonto.

£
Betriebskosten  (wie  oben)  31  028  19  8
Dienst  der  Obligationsanleihe  (wie  oben)  721  4  0
Zinsen  auf  Vorschüsse  (wie  oben)  472  13  11
Grubenaufschließung  8  271  16  8
Hauptschacht  2  431  15  9
Maschinen  und  Anlagen  _■  63  9  3
39  989  19  3

Abzüglich  Amortisation  auf  Grubenaufschließungskonto...  3  825  0  0
36  164  19  3

£
Einnahmen  aus  dem  Pochwerk  20  042  8  1
„  aus  dem  Cyanidwerk  12  965  15  4
„  an  Pachtgeldern  168  8  0
33176  11  5
Saldo  2  988  7  10
36164  19  3

Schema  der  Betriebs-  {Gewinn-  und  Verlust-)rechnung  einer
Transportanstalt.

1  Eisenbahn-Betriebseinnahmen:
Fracht,  Passagiere,  Post,  sonstige  Beförderungen  und
Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben:
Instandhaltung  von  Bahnen  und  Bauten,  von  Ausrüstungsmaterialien, ­
  Ausgaben  für  den  Betrieb,  für  Beförderung, ­
  für  Verschiedenes
Einnahmeüberschuß  aus  dem  Eisenbahnbetrieb
Abzüglich  Steuer  für  Eisenbahn
Betriebsüberschuß  oder  Betriebseinkommen
H-  Einnahmen,  die  nicht  aus  dem  Betriebe  erzielt  wurden:
Pacht,  Miete,  Dividenden  und  Zinsen  auf  Wertpapierbesitz ­
  und  Beteiligungen,  verschiedene  Einnahmen  .  .  ■
Bruttoeinnahmen
HI-  Abzüge;
Pachtausgaben  für  Betriebsmittel,  Steuern,  Zinsen  auf
Anleihe  und  andere  Schulden,  Verwaltungskosten
Nettoeinnahmen

129  865  MUL

87  753

42  112
6  371

J5

35  741

li

17  792

jj

53  533

n

32  910

»&amp;gt;

20  623
        <pb n="144" />
        140

Rentabilität.

Einnahmen-  und  Ausgabenrechnung.  Der  Erlös  für  Bier  ist
kein  Gewinn  und  die  Ausgaben  für  Materialien,  Löhne  usw.
sind  keine  Verluste.  Die  Betriebsrechnung  ist  eine  Hilfsrecbnung
zum  Gewinn-  und  Verlustkonto,  eine  Analyse  des  Betriebsüberschusses, ­
  also  nur  eines  Teiles  des  Jahresgewinns.  (Vgl.  das
Beispiel  S.  138.)
Die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  enthält:  Gewinnvortrag,
Nettoeinnahmen  und  Abschreibungen,  Reingewinn,  etwaige
Rückstellungen.
1.  Die  Betriebsrechnung  ist  eine  Gegenüberstellung  von  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  einer  Unternehmung  während  eines
Zeitraumes.
2.  Die  Ertragsrechnung  (Ertragsbilanz,  das  Gewinn-  und
Verlust-Konto)  ist  eine  Gegenüberstellung  von  Gewinnen  und
Verlusten  während  eines  Zeitraumes.
3.  Die  Vermögensbilanz  ist  eine  Gegenüberstellung  von  Aktiva ­
  und  Passiva  für  einen  bestimmten  Zeitpunkt.
Exkurs  zum  11.  Abschnitt.
Die  Rentabilität.
Als  Maßstab  für  die  Beurteilung  der  Wirtschaftlichkeit
dient  die  Rentabilität,  ein  grundlegender  Begriff  auch  in  der
Privatwirtschaftslehre,  die  im  wesentlichen  Rentabilitätslehre
der  Einzelwirtschaft  ist.  Die  Erzielung  größter  Rentabilität
ist  das  anzustrebende  Ziel  jeder  Erwerbswirtschaft.  Die  Mittel,
dieses  Ziel  zu  erreichen,  sind  durchaus  verschieden,  aber  einheitlich ­
  in  ihrer  Tendenz:  Minderung  der  zur  Erzielung  eines
Ertrages  erforderlichen  Kosten.  Wir  verstehen  unter  Rentabilität
das  für  einen  bestimmten  Zeitraum  ermittelte  zahlenmäßige  Verhältnis ­
  zwischen  Reinertrag  und  Kapital.
Die  Rentabilität  des  eigenen  Kapitals  (Unternehmerkapital)
ist  das  Verhältnis  des  jährlichen  Reinertrages  zu  den  eigenen
Mitteln.  Es  ist  bei  der  Einzelfirma  einfach  zu  berechnen:
Kapitaleinlage  bei  Beginn  des  Geschäftsjahres  100

„  am  Schluß  „  „  109
Kapitalzuwachs  9
-f  Entnahme  auf  Kapitalkonto  2
Reingewinn  des  Jahres  ...  11
        <pb n="145" />
        Rentabilität.

14]

Die  zahlenmäßige  Rentabilität  des  Kapitals  ist  11  %.  Gewöhnlich ­
  zerlegt  man  rechnungsmäßig  den  Jahresertrag  in
Kapitalzins  und  Unternehmergewinn,  rechnet  also  beispielsweise
5%  Kapitalzins  auf  die  eigenen  Mittel,  hier  auf  100  M.  Erst
über  das  arbeitslose  Einkommen  des  Kapitalbesitzes  hinausgehende ­
  Teil  des  Ertrages  ist  Vergütung  für  Unternehmerarbeit
und  Kapitalrisiko.  Eine  Unternehmung  ist  erst  dann  als  rentabel ­
  anzusehen,  wenn  der  Jahresertrag  die  verkehrsübliche
Verzinsung  einer  Kapitalanlage  übersteigt.  Gewerbetreibende
zerlegen  den  Jahresertrag  häufig  in  drei  Teile,  unbewußt  der
kehre  vom  Unternehmereinkommen  folgend:  Kapitalzins,  Unteruehmerlohn
  für  Arbeitsleistung  (Meisterlohn)  und  Unternehmergewinn ­
  als  Vergütung  für  Kapitalverwendung  und  -risiko.
In  ähnlicher  Weise  berechnen  die  persönlich  haftenden  und
tätigen  Mitglieder  einer  offenen  Handelsgesellschaft  die  Rentabilität. ­
  Das  einem  geschäftsführenden  Gesellschafter  zugebilligte
De  halt  ist  nicht  als  Bestandteil  der  Kapitalrente  dieses  Gesellschafters ­
  anzusehen.
Wesentlich  komplizierter  sind  die  Rentabilitätsberechnungen
bei  Aktiengesellschaften 1 ):  a)  Das  Verhältnis  zwischen  Dividende
Und  dividendenberechtigtem  Kapital  hat  vorwiegend  für  die
Aktionäre  Interesse.  Für  diese  ist  die  Rentabilität  des  Erwerbs-Preises
  der  Aktien,  die  effektive  Verzinsung  bzw.  die  Kursrentabilität ­
  wertvoller;  z  B.  der  Anschaffungskurs  einer  Aktie  wäre
^58%,  mit  Rücksicht  auf  die  Nebenkosten  458%%,  Dividende
42%,  Rentabilität  5 5 / 10 %.  Die  Kapitalrente  für  den  Aktionär
umß  etwaige  Zuzahlungen  ä  fonds  perdu  im  Wege  der  Sanierung
«der  bei  der  Gründung,  den  Wert  bzw.  den  Erlös  des  Bezugsrechts ­
  und  etwaiger  sonstiger  Leistungen  der  Aktionäre  mitberücksichtigen. ­

b)  Bilanzkritisch  und  volkswirtschaftlich  wichtiger  sind  die
Verhältniszahlen  vom  Standpunkt  der  Unternehmung.  Hier
interessiert  zunächst  die  Rentabilität  der  eigenen  Mittel.  «)  Das
Verhältnis  zwischen  Jahresüberschuß  und  dem  dividendenberechtigten ­
  eingezahlten  Aktienkapital  gibt  den  Gewinn,  den  das
i)  Vgl.  Moll,  Die  Rentabilität  der  Aktiengesellschaften,  Jena  1908
Lomnitz,  Die  systematische  Bearbeitung  der  Veröffentlichungen  von  Aktiengesellschaften, ­
  Leipzig  1908.
        <pb n="146" />
        142

Rentabilität.

Grundkapital  ohne  Rücksicht  auf  die  Verwendung  des  Ertrags
abwirft.  Kapitalerhöhungen  oder  Kapitalminderungen  durch
Rückzahlung  im  Laufe  des  Bilanzjahres  müssen  dergestalt  berücksichtigt ­
  werden,  daß  die  neuen  bzw.  die  nach  dem  Rückkauf ­
  verbleibenden  Aktien  nur  mit  demjenigen  Bruchteile  ihres
Kapitals  als  dividendenberechtigt  gelten,  die  dem  Bruchteile
des  Bilanzjahres  entsprechen,  für  den  sie  dividendenberechtigt
sind.
ß)  Der  jährliche  Reingewinn  muß  auch  mit  den  gesamten
eigenen  Mitteln  der  Unternehmung  verglichen  werden.  Aktienkapital, ­
  Reserven  und  Gewinnvortrag  aus  dem  Vorjahr  bilden
das  Unternehmerkapital,  das  „verantwortliche  Unternehmung»'
kapital“,  das  „freiwerbende  Kapital“,  wie  diese  eigenen  Mittel
von  den  verschiedenen  Statistikern  bezeichnet  wurden.  Bei
dieser  Berechnung  ist  der  Stand  bei  Beginn  des  Berechnung»-jahres,
  bei  Gewinnverteilungsgesellschaften  unter  Berücksichtigung ­
  der  Gewinnverteilung  zugrunde  zu  legen.  Die  Kapitalproduktion ­
  muß  mit  diesem  Anfangsbestand  des  Kapitals  io
Beziehung  gesetzt  werden.
Die  eigenen  Mittel  einer  Aktiengesellschaft  lassen  sich  durch
Subtraktion  der  Schulden  von  den  Aktiven  unter  Berücksichtigung ­
  eines  passiven  Abschreibungskontos  mittelbar  oder  durch
Addition  der  Einzelteile  der  eigenen  Mittel  unmittelbar  bestimmen. ­
  Die  richtige  Berechnung  setzt  allerdings  Kenntnis  über
das  Wesen  der  als  Reservefonds  bezeichneten  Passivposten  voraus. ­
  Hierbei  ist  an  die  Ausführungen  über  „gemischte“,  „zweifelhafte“ ­
  und  „unechte“  Reserven  zu  erinnern.  Ob  die  für  Wohlfahrtszwecke
  errichteten  Reservekapitalien  dem  eigenen  Kapital
zuzurechnen  sind,  läßt  sich  nur  fallweise  bestimmen.  Unterstützungskassen
  und  die  auf  freiwilligen  Leistungen  des  Unternehmers ­
  aus  dem  Reinertrag  beruhenden  Pensionsfonds  sind
zweifellos  mitwerbendes  Kapital,  solange  kein  Rechtsanspruch
seitens  der  Arbeiter  und  Beamten  auf  die  aus  solchen  Fonds  zu
gewährenden  Pensionen  und  Unterstützungen  besteht.  Ist  der
ganze  Fonds  nach  versicherungstechnischen  Grundsätzen  berechnet ­
  und  in  Effekten  angelegt,  deren  Zinsen  dem  sozialen
Zwecke  zugute  kommen,  gehört  er  nicht  zum  produktiven  Kapital-Der
  Bilanzwert  des  Unternehmerkapitals  berechnet  sich  aus
        <pb n="147" />
        Rentabilität.

143

dem  Unterschied  zwischen  Aktiva  und  Schulden,  der  in  Prozenten ­
  des  Aktienkapitals  ausgedrückt  den  Bilanzkurs  der  Aktien
(Anteile)  ergibt.  Der  Bilanzkurs  zeigt  das  Anwachsen  des  eige
üen  Kapitals,  gibt  an,  ob  der  schuldenfreie  Teil  des  Aktivvermögens ­
  infolge  der  angesammelten  Reserven  die  Höhe  des  Aktienkapitals ­
  übersteigt  oder  infolge  von  Verlusten  darunter
bleibt.  Doch  ist  hier  an  die  übermäßige  Unterbewertung  der
Aktiva  und  die  Überbewertung  der  Schulden  zu  erinnern,  die
den  Bilanzkurs  natürlich  niedriger  erscheinen  lassen,  als  den
tatsächlichen  Verhältnissen  entspricht.
y)  Zum  arbeitenden,  werbenden  Gesamtkapital  einer  Unternehmung ­
  (Unternehmungskapital)  zählen  die  eigenen  Mittel,  die
testen  und  die  kurzfristigen,  laufenden  Schulden  {Lieferantenschulden, ­
  Bankkredite,  Akzepte  usw.).  Faßt  man  den  Begriff
Ünternehmungskapital  so  weit,  so  kann  die  Rentabilität  dieses
Kapitals  nur  durch  Addition  des  Jahresreingewinns,  der  Anleihe-, ­
  der  Hypothekar-  und  der  Bankzinsen  ermittelt  werden.
Einige  Statistiker  berechnen  nur  die  Rentabilität  des  „investierten“ ­
  Kapitals,  d.  i.  die  Summe  der  eigenen  Mittel  und
dar  festen  Schulden  (Anleihe-,  Hypothekarschulden  und  langjährige ­
  Darlehen).  Die  Verzinsung  dieses  Kapitals  berechnet
ß ich  aus  der  angegebenen  Summe,  unter  Abzug  etwa  noch  nicht
Gegebener  Obligationen,  und  der  Summe  des  jährlichen  Reingewinns ­
  und  der  Zinsenausgaben  für  die  festen  Schulden.  Die
Preußische  Statistik  der  Kleinbahnen  rechnet  Dividenden  und
Anleihezinsen  gleich  Verzinsung  des  Anlagekapitals.
Eine  gute  zusammenfassende  Rentabilitätsübersicht  der
deutschen  Aktienbrauereien  veröffentlichte  der  Deutsche  Brauer-*&amp;gt;hnd
  für  1916  *)  (S.  144).
Wegen  der  Bedeutung  des  Betriebskoeffizienten  für  die  Rentabilität ­
  der  Verkehrsunternehmungen  und  als  Maßstab  für  die
mnere  Ökonomie  vgl.  Sachregister.  Betriebsausgaben  und  Betriebseinnahmen ­
  sind  die  wichtigsten  Faktoren  der  Rentabilität.
Kür  eine  sachgemäße  Kritik  ist  eine  zweckentsprechende  Gruppierung ­
  erforderlich.  Da  die  Einzelheiten  der  Gewinn-  und
1 )  Vgl.  auch  die  Übersichten  des  Verein  deutscher  Maschinenbau
4nstalten.  Charlottenburg  2.
        <pb n="148" />
        144

Rentabilität.

Unter  ,,Aktienkapital“  wird  das  in  der  Bilanz  erscheinende  Grundkapital, ­
  unter  „Unternehmerkapital“  das  Aktienkapital  zuzüglich  der  echten
sichtbaren  Reserven,  und  unter  ,,werbendem  Kapital“  das  Aktienkapital
zuzüglich  der  Reserven  und  zuzüglich  der  Obligationen  verstanden;

Aktienkapital

Unternehmerkap.

Werbendes  Kap.

Gebiet:

Insgesamt

Rente
in  %

Insgesamt

Rente
in  %

Insgesamt

Rente
in  %_

Brausteuergemeinschaft ­
  ...

402  846  000

6,7

506  875  070

5,5

629  323  420

5,3

Bayern

117  933  000

7

153  315  731

7

178  515  833

5,3

Württemberg  ...

23  070  000

2,9

28  449  530

2.4

34  815  383

2,8

Baden

39  297  000

6,2

54  404  349

4,5

61  838  375

4,5

Elsaß-Lothring.  .

18140  000

5,9

22  581  819

4,8

31  616  927

4,7

Ganz  Deutschland ­
  1916  ....

610  596  600

6,6

765  626  499

5,3

936139  467

5,1

Ganz  Deutschland ­
  1915  ....

613  249  720

6,15

761  124  592

4,96

927  704  884

4,87

Verlustrechnung  bei  den  Einzelunternehmungen  nach  ganz  verschiedenen ­
  Grundsätzen  festgestellt  werden,  ist  es  nicht  immer
leicht,  zuverlässige  Zahlen  zu  ermitteln.  Das  nachfolgende
Schema  (Industriebetrieb)  soll  das  Gewinn-  und  Verlustkonto
von  dem  Gesichtspunkt  einer  Rentabilitätsstatistik  gruppieren:

Betriebseinnahmen  (Bruttoeinnahmen)  .  .  .  M
v  Betriebsausgaben  ,,
Betriebsüberschuß  M
-^ordentliche  und  außerordentliche  Abschreibungen ­
  ,,
Bruttogewinn  Jl
——  Kosten  der  Finanzverwaltung  „
-f-  Konjunktur-  und  Kursverluste  ,,
Jährlicher  Reingewinn  M
+  Gewinnvortrag  aus  dem  Vorjahr  „
Verteilungsfähiger  Bilanzgewinn  M
Davon:  Dividende  an  die  Aktionäre  M
Rücklagen  l )  und  Dotationen  „
Tantiemen  des  Vorstandes,  Aufsichtsrats, ­
  Gratifikationen  ,,

1 )  Will  man  die  in  einem  Geschäftsjahre  gemachten  Rücklagen  berechnen, ­
  ist  hier  die  Differenz  zwischen  neuem  und  altem  Gewinnvortrag  z0
berücksichtigen.
        <pb n="149" />
        Offene  Handelsgesellschaft.

145

12.  Abschnitt.
Die  Gewinnverteilungsgesellschaften.
Jede  Gesellschaft  zum  Betriebe  eines  Handelsgewerbes  ist
eine  Gewinnverteilungsgesellschaft.  Die  Verteilung  des  Gewinnes
(oder  des  Verlustes)  erfolgt  entweder  entsprechend  den  Bestimmungen ­
  des  Gesellschaftsvertrages  oder  der  Satzungen,  oder
Ermangelung  solcher  Bestimmungen  im.  Sinne  des  Gesetzes.
I.  Über  die  Anteile  der  Gesellschafter  am  Gewinn  und  Verlust ­
  einer  Gesellschaft  im  allgemeinen  vgl.  §  722  BGB.
II.  Offene  Handelsgesellschaft  (§§  120-122  HGB.,  705-740
BGB.) 1 ).
a)  Vom  Jahresgewinn,  besser  vom  Jahresreingewinn,  gebührt
jedem  Gesellschafter  zunächst  eine  Vorzugsdividende  von  4  %
seines  Kapitalanteils.  Reicht  der  Jahresreingewinn  hierzu  nicht
aus,  bestimmen  sich  die  Anteile  nach  einem  entsprechenden
niedrigeren  Satze.  Es  ist  durch  Rechnung  zunächst  festzustellen,
der  Jahresreingewinn  zur  Verzinsung  der  am  Beginn  des
Geschäftsjahres  vorhandenen  Kapitalanteile  ausreicht.  Finanziell
Parker  beteiligte  Gesellschafter  nehmen  vielfach  einen  höheren
Prozentsatz  als  die  Vorzugsdividende  in  Anspruch.  Auch  kann
bestimmt  sein,  daß  ein  Prozentsatz  als  fester  Zins  des  Kapitals
gutgeschrieben  wird  ohne  Rücksicht  auf  das  Geschäftsergebnis,
dann  erhöhen  diese  Gutschriften  einen  Jahresreinverlust.  Einlagen ­
  während  des  Geschäftsjahres  werden  pro  rata  temporis
verzinst.
b)  Der  Restgewinn  (Jahresreingewinn  abzüglich  4%  Dividende ­
  nach  a)  und  der  Jahresreinverlust  werden  nach  Köpfen
Unter  die  Gesellschafter  verteilt.  Die  vertragsmäßige  Verteilung
bann  andere  Schlüssel  anwenden,  z.  B.  das  Verhältnis  der  Einlagen, ­
  Prozentanteile  am  Gewinn,  Verhältniszahlen,  Fixierung
aines  Mindestgewinns  für  einzelne  Gesellschafter,  Vergütung  eines
Gehalts  für  den  Geschäftsführer  u.  ä.

l )  Hecht,  Die  Verbindlichkeit  der  Bilanz  einer  offenen  Handelsgesellschaft ­
  für  ihre  Interessenten.  Diss.  Hamburg  1913.
Über  das  Kapitalrisiko  bei  den  Unternehmungsformen  vgl.  Privat-'"ürtschattslehre“,
  §§  45—51.
Leittier,  Bachbaltunc:  und  BUanakunde.  II.  6.u.  7.  Aull-10
        <pb n="150" />
        146

Offene  Handelsgesellschaft.

c)  Der  Höchstbetrag  der  (zu  verzinsenden)  Entnahmen
jedes  Gesellschafters  ist  gesetzlich  auf  4  %  seines  für  das  letzte
Geschäftsjahr ]  )  festgestellten  Kapitalanteils  festgesetzt,  ohne
Rücksicht,  ob  das  laufende  Geschäftsjahr  mit  Gewinn  ab  schließen
wird  oder  nicht.  Ist  kein  Jahresgewinn  erzielt  oder  reicht  er
zu  einer  4  prozentigen  Verzinsung  der  Kapitalanteile  nicht  aus,
so  wird  durch  die  Entnahmen  der  bisherige  Kapitalanteil  des
Gesellschafters  vermindert.  Entnahmen  über  den  vertraglich
bestimmten  Höchstbetrag  hinaus,  Darlehen  eines  Gesellschafters
aus  der  Gesellschaftskasse,  Zahlung  von  Privatschulden  durch
die  Gesellschaft  u.  dgl.  bilden  Forderungen  der  Gesellschaft  an
die  Gesellschafter  und  sind  dementsprechend  zu  verzinsen  und
zu  verbuchen.
d)  Jeder  Gesellschafter  ist  berechtigt,  die  Auszahlung  seines
die  Entnahmen  (einschl.  Zinsen)  übersteigenden  Anteils  am  Gewinn
des  letzten  Jahres  zu  verlangen,  soweit  es  nicht  zum  offenbaren
Schaden  der  Gesellschaft  gereicht.  Der  Gesellschafter  kann  denn
nach  seine  ursprüngliche  Kapitaleinlage  unverändert  oder  seine
Gewinnanteile  dem  Kapital  zuschlagen  lassen.  Im  letzten  Fall  hat
er  keinen  Rückforderungsanspruch  im  Konkurs  der  Gesellschaft-1.
  Beispiel:  Die  Gesellschafter  A,  B  und  C  bilden  eine  offene  Handelsgesellschaft. ­
  Die  Einlage  des  A  ist  50  000,  jene  des  B  30  000,  C  bringt  seine
Arbeitskraft  ein.  Gewinnverteilung:  5  %  auf  die  Kapitaleinlagen,  dem  c
gehören  10  000  M  Gewinnanteil  vorweg,  der  überschießende  Teil  wird  im
Verhältnis  zu  5  ;  3  :  2  verteilt.  Am  Verlust  sind  die  Gesellschafter  gleichmäßig ­
  beteiligt.  Bis  31.  Dez.  1923  hat  A  entnommen  8000,  B  6000,  C  6000
einschließlich  5  %  Zinsen.
a)  Gewinnermittelung.  h)  Gewinnverteilung•

Aktiva

220

Reingewinn

40

Schulden

120

Dem  C  vorweg

10

Gesellschaftsvermögen  am

30

31.  12.  1923

100

5  %  Kapitalzinsen  auf  80  000  .

4

Kapital  am  1.  1.  1923

80

Restgewinn  ..

26

Kapitalzuwachs

20

Davon  dem  A

13

-f  Entnahmen  d.Gesellschafter

20

B

,  7.»

Jahresreingewinn

40

„  c

5,2

l )  d.  h.  des  Vorjahres;  die  Bilanz  des  abgelaufenen  Jahres  berechnet ­
  erst  dis  Gewinn-  und  dann  die  Kapitalanteile:  unklar  Staub,  Kommentar
I.  Bd.  8.  457  Anm.  3.
        <pb n="151" />
        Offene  Handelsgesellschaft.
c )  Ermittelung  der  Kapitalanteile  für  das  nächste  Bilanzjahr.

A

B

C  Summe

Kapitalanteile  am  1.  Jan.  1923  ....

50

30

}

80

+  5  %  Zinsen

2,5

1,5

—

4

10  1

36

Gewinnanteil

13

7,8

5,2  J

65,5

39,3

15,2

120

Durch  Entnahmen  verbraucht  ....

8

6

6

20

Bleiben  Kapitalanteile  am  31.  Dezbr.  1923  57  5

33,3

9,2

100

d)  Schlußbilanz.

Aktiva  220

Schulden

,  120

Kapital-Konto  A  ...

.  .  .  57,5

•&amp;gt;  &amp;gt;  »5

B  .

.  .  .  33,3

&amp;gt;»  &amp;gt;&amp;gt;

C  .  .  .

.  .  .  9,2

Gesellschafts-  Kapital

100

e)  Kapital-Konto  A.

®1.  12.  1923  Privat-Konto  .

..  8

1.  1.  1923.  Bilanzvortrag  ...

.  50

Bilanz

57  5
65,5

31  12  [  ZinS6n
’  \  Gewinn  u.  Verlust.

2,5
13
65,5

NB.;  Das  einem  Gesellschafter  zukommende  Gehalt  ist  über  Hand
hngsunkostenkonto  zu  buchen  (an  N.  N.  Privatkonto),  wodurch  der  Gewinnanteil ­
  dieses  Gesellschafters  sich  entsprechend  verringert;  oder  es  geht  zu
Lasten  der  Privatkonten  der  übrigen  Gesellschafter  (an  Privatkonto  des
Gehaltempfangenden),  wodurch  die  Gehaltszahlung  vollständig  dem  Emp
länger  zugute  kommt.
Im  gegebenen  Beispiel  gebühren  dem  C  vorweg  10  000  vom  Rein
gewinn.  Anders  läge  der  Fall,  wenn  der  Gewinnanteil  dem  C  mit  10  000
garantiert  wäre  und  der  Reingewinn  diese  Summe  nicht  erreichen  würde;
der  Fehlbetrag  ginge  zu  Lasten  der  übrigen  Gesellschafter.  Im  nächsten
Bilanzjahr  sind  die  5  prozentigen  Zinsen  des  Kapitalanteils  des  C  auf  die
Garantiesumme  einzurechnen.
2.  Beispiel:  A  ist  mit  40  000,  B  mit  20  000  M  an  einer  offenen  Handels
gesellschaft  beteiligt.  5  %  Kapitalzinsen,  Gewinn  oder  Verlust  werden
halbiert.  Die  Privatentnahmen  des  A  sind  5000,  des  B  4000;  die  Kapital
Anteile  der  Gesellschafter  bleiben  durch  Gewinn  oder  Verlust  unverändert.
10*

■i
        <pb n="152" />
        148

Kommanditgesellschaft.

a)Berechnung  d.  Jahreserfolges.

Aktiva

.  100

Schulden

60

b)  Schlußbilanz.

Kapital  am  31.  Dez.  1923  .
Kapital  am  1.  Jan.  1923  ...
Kapitalverminderung

40
60
20
9

Aktiva  ...  100
Priv.-Kto.  A  10,5
Priv.-Kto.  B  9  5

Schulden  ....  60
Kap.-Kto.  A  40
Kap.-Kto.  B  20

Reinverlust

Ti

120

120

Verlustanteil  je
Kapitalverzinsung  entfällt.

.  5500

c)  Privat-Konto  A.

Entnahmen

5000

31.  Dez.  1923

Verlustanteil  ...

5500

Bilanz

.  .  ,  10500

10500

NB.:  Die  Passivsaldi  der  Gesellschafter  werden  in  einem  folgenden
Gewinnjahre  zunächst  aufgerechnet  gegen  die  Gewinnanteile 1 ).  Wäre  ein
Gewinn  und  damit  eine  Kapitalvermehrung  über  die  ursprüngliche  Einlage
hinaus  vorhanden,  so  würde  der  Kapitalzuwachs  der  Einzelgesellschafter
auf  der  Passivseite  der  B.  (Privat-,  Konto-Korrent-Konto)  erscheinen
müssen.  Der  Passivsaldo  der  Gesellschafter  ist  eine  Rechnungsgröße,  verhindert ­
  bis  zu  seiner  Tilgung  die  Auszahlung  der  Anteile  am  Gewinn;  er
ist  keine  Schuld  des  Gesellschafters  an  das  Geschäft;  eine  Einzahlungspflicht ­
  besteht  für  die  Gesellschafter  nicht,  abgesehen  von  der  Auseinandersetzung ­
  (§  735  BGB.).
3.  Beispiel  vgl.  Bd.  I,  8.  120  11.
III.  Kommanditgesellschaft  {§§  167  —  169  HGB.).  Die  Vorschriften ­
  des  §  120  über  die  Berechnung  des  Erfolges  gelten  auch
für  den  persönlich  haftenden  Gesellschafter  (Komplementär)
einer  Kommanditgesellschaft.
a)  Der  Gewinnanteil  wird  dem  Kapitalanteil  des  Kommanditisten ­
  nur  so  lange  zugeschrieben,  als  dieser  den  Betrag  der
bedungenen  Einlage  nicht  erreicht.  Die  Zuschreibung  des  Gewinnes ­
  zum  Kapital  hört  in  diesem  Falle  auf,  die  Einlage  bleibt
durch  Gewinn  unverändert.  Ist  der  Betrag  der  vereinbarten
Einlage  erreicht,  wird  der  Gewinnanteil  dem  Kommanditisten
auf  einem  Sonderkonto  gutgeschrieben,  bildet  auch  im  Konkurs

*)  Anderer  Meinung  Flechtheim  in  Düringer-Hachenburg,  Handelsgesetzbuch ­
  IV  (§§  120  ff.)
        <pb n="153" />
        Kommanditgesellschaft

149

der  Gesellschaft  seine  Buchforderung  an  die  Gesellschaft,  sofern
sr  nicht  die  Auszahlung  früher  verlangt  hat.  Dieser  kreditierte
Gewinnanteil  wird  nicht  wie  die  Kapitaleinlage  verzinst,  kann
weht  zur  Ausgleichung  späterer  Verluste  dienen;  eine  Auflehnung ­
  zwischen  diesem  nichterhobenen  Gewinn  und  einem
späteren  debitierten  Verlustanteil  findet  nicht  statt.  Ist  die
vertragsmäßige  Einlage  vollständig  eingezahlt,  wird  sie  durch
Verlustanteile  vermindert,  durch  Gewinnanteile  aber  nicht  verwehrt. ­
  Ist  sie  noch  nicht  eingezahlt,  werden  die  Gewinnanteile
Wif  die  Restzahlung  zunächst  angerechnet;  der  Passivsaldo  des
Kommanditisten  wird  durch  Gewinnanteile  vermindert.  Ein
über  den  Betrag  der  bedungenen  Einlage  hinausgehender  Passivsaldo ­
  hat  den  Charakter  einer  Rechnungsgröße,  verhindert  die
Auszahlung  des  Gewinnanteils  an  den  Kommanditisten  bis  zu
seiner  \  ollständigen  Tilgung.
Die  Auszahlung  des  Gewinnes  kann  der  Kommanditist
nicht  fordern,  solange  sein  Kapitalanteil  durch  Verlust  unter
den  auf  die  bedungene  Einlage  geleisteten  Betrag  herabgemindert
Werden  würde.
b)  Auch  dem  Kommanditisten  gebühren  4  %  Zinsen  auf
seinen  Kapitalanteil  unter  Berücksichtigung  der  Leistungen  und
Entnahmen  im  Laufe  des  Jahres.  Der  Gewinnrest  wird  den
Umständen  angemessen  verteilt,  z.  B.  unter  Berücksichtigung
der  persönlichen  Haftpflicht  und  Tätigkeit  des  Komplementärs,
der  Vermögenseinlage  usw.
c)  Der  Verlustanteil  wird  vom  Kapitalanteil  des  Kommanditisten ­
  abgeschrieben.  Spätere  Gewinne  dienen  zur  Deckung
dieser  Verluste,  so  lange,  bis  die  ursprüngliche  Einlage  wieder
erreicht  ist.  Erst  der  überschießende  Teil  kann  dem  Kommanditisten ­
  ausgezahlt  werden.  Wird  durch  Verlust  auch'die  Einlage
mifgezehrt,  so  erhält  der  Kommanditist  den  Gewinn  nicht  eher
Wisgezahlt,  als  bis  der  so  entstandene  Passivsaldo  ausgeglichen
ünd  außerdem  seine  Einlage  bis  zur  ursprünglichen  Höhe  herangewachsen ­
  ist.  Dieser  Passivsaldo  =  negativer  Saldo  auf  der
Aktivseite  ist  gleichzeitig  ein  Kapitalberichtigungsposten.
Beispiel:  Komplementär  A  mit  einer  Einlage  von  60  000,  Komnianditist
  B  hat  eingezahlt  30  000,  bedungen  sind  40  000.  Entnahmen
A  10  000.  4  %  Zinsen  auf  die  Kapitalanteile,  Gewinnrest  verteilt  wie  B  :  1
        <pb n="154" />
        Stille  Gesellschaft.

160
a)  Berechnung  und  Verteilung  des  Erfolges.

Aktiva  200
Fehlende  Einzahlung  des  B  10
210
Schulden  80
130
Kapitaleinlagen  100
Vermögenszuwachs  SO
+  Entnahmen  10
Reingewinn  40
-r  4  %  Kapitalzinsen  a./90  000  3,6
Restgewinn  36,4
Davon  dem  A  27,3
„  B  9,1

b)  Kapitalverteilung.

A

B

Zus

Kapitaleinlage

60

40

100

4  %  Zinsen  auf  die  Einzahlung

2,4

1,2

3,6

Gewinnanteil

27,3

9,1

36,4_

89,7

50,3

140

—  Entnahmen

10

10

-t  Fehlende  Einzahlung

—

10

10

Kapitalanteile

79,7

40,3

120

c)  Schlußbilanz.

Aktiva  200

Schulden

....  80

Kapital-Konto  A

.  .  60

Kapital-Konto  B

.  40

A.  Privat-Konto  .

....  19,7

B.  Konto  separate  ....

...  0,3

“  200

IV.  Stille  Gesellschaft  (§§  336-337  HGB.):

Der  stille  Gesellschafter

  hat  gesetzlich  keinen  Anspruch  auf

eine

Kapital'

Verzinsung.  Der  vom  stillen  Gesellschafter  nicht  erhobene  Ge'

winnanteil  vermehrt  nicht  dessen  Einlage,  sofern  nicht  anderes

bestimmt  ist.  Am  Verlust  nimmt  er  bis  zum  Betrag  seiner  eingezahlten
  oder  rückständigen  Einlage  teil;  solange  seine  Einlag 6
durch  Verlust  vermindert  ist,  wird  der  jährliche  Gewinnanteil
        <pb n="155" />
        Gesellschaft  m.  b.  H.

151

zur  Deckung  des  Verlusts  verwendet  und  nicht  ausgezahlt.  Seine
Beteiligung  am  Verlust  der  Unternehmung  kann  ausgeschlossen
werden.  Der  stille  Gesellschafter  kann  im  Konkurs  des  Geschäftsinhabers ­
  seine  Einlage,  soweit  sie  nicht  durch  Verlust  verbraucht ­
  ist,  als  Gläubiger  geltend  machen.  Ist  die  Einlage  rückständig, ­
  so  ist  der  fehlende  Betrag  an  die  Masse  einzuzahlen.
Maßgebend  für  die  Berechnung  des  Verlustanteils  ist  der  Vermögenszustand ­
  zur  Zeit  der  Konkurseröffnung,  unter  Berücksichtigung ­
  der  Entwertung.  (Vgl.  Konkursbilanzen.)
V.  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung.  Die  Gesellschafter ­
  haben  Anspruch  auf  den  nach  den  jährlichen  B.  sich  ergebenden ­
  Reingewinn  (§§  29,30  des  Gesetzes  betr.  die  G.  m.  b.  H.).
Die  Verteilung  unter  die  Gesellschafter  unterliegt  der  Bestimmung
der  Gesellschafter,  wenn  der  Gesellschaftsvertrag  nichts  anderes
vorschreibt.  Falls  im  Vertrage  nichts  anderes  bestimmt  ist.
Wird  der  Reingewinn  nach  dem  Verhältnis  der  Stammeinlagen
verteilt.  Spezialreserven  können  geschaffen  werden,  wenn  sie
im  Gesellschaftsvertrag  angeordnet  oder  wenn  sämtliche  Gesellschafter ­
  damit  einverstanden  sind.  Es  ist  zulässig,  durch  einstimmigen ­
  Beschluß  einzelnen  Geschäftsanteilen  eine  Vorzugsdividende ­
  zuzuwenden.  Der  Gewinn  späterer  Jahre  muß  zur
Ergänzung  des  Stammkapitals  aufgespeichert  werden,  wenn  in
früheren  Jahren  Verlust  eingetreten  ist 1 ).
Die  Veröffentlichung  der  B.  ist  nur  für  Gesellschaften  vorgeschrieben, ­
  die  Bankgeschäfte 2 )  betreiben  (§  46  Abs.  4).  Die
Geschäftsführer  haben  eine  B.  und  eine  Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  für  das  verflossene  Geschäftsjahr  aufzustellen.
Für  die  Bewertung  ist  der  §  42  maßgebend,  dessen  Bestimmungen ­
  (Ziff.  1,  2,  4  u.  5)  jenen  des  §  261  Ziff.  3—6  entsprechen.
Die  maximalen  Bewertungsnormen  des  Aktienrechts  für  Waren
und  Wertpapiere  mit  und  ohne  Börsenpreis  (§  261  Ziff.  1,  2  HGB.)
fehlen.  Waren,  Wertpapiere,  die  einen  Börsen-  oder  Marktpreis
Lit.:  Pfeifer,  Der  Reingewinn,  seine  Feststellung  und  Verwendung
bei  der  G.  m.  b.  H.  Diss.  Leipzig  1910;  Beck,  Buchhaltungswesen  der  G.
m.  b.  H.  Hannover  1909;  Brandt,  Geschäftsgang  und  Buchführungspraxis
der  G.  m.  b.  H.  Leipzig  1912,
2 )  Vgl.  Materialien  zur  Frage  des  Depositenwesens.  Berlin  1910.
S.  151  ff.,  163  ff.
        <pb n="156" />
        152

Gesellschaft  m.  b.  H.

haben,  dürfen  zu  diesem  Preis  bewertet  werden,  auch  wenn  er
den  AnschafTungs-  oder  Herstellungspreis  übersteigt.  Demnach
ist  die  Einsetzung  nichtrealisierter  Gewinne  statthaft.  Waren
and  Wertpapiere  können  aber  auch  wie  Anlagevermögen  bewertet ­
  werden,  wenn  sie  dauernd  zum  Geschäftsbetrieb  der  Gesellschaft ­
  bestimmt  sind.  Die  Kosten  der  Organisation,  d.  s.
die  Aufwendungen  zur  Errichtung  der  Gesellschaft,  wie  beispielsweise ­
  Gründungskosten,  müssen  wie  bei  den  Aktiengesellschaften ­
  als  Jahresverlust  verrechnet  und  können  nicht  auf
mehrere  Jahre  verteilt  werden.  Anlage-  und  Betriebsgegenstände
sind  wie  im  §  261  Abs.  3  HGB.  zu  bewerten.  Der  Nennwert
des  Stammkapitals,  die  Reservekapitalien  und  der  Erneuerungsfonds ­
  sind  in  die  Passiva  aufzunehmen;  der  aus  der  Vergleichung
der  Aktiva  und  Passiva  sich  ergebende  Gewinn  oder  Verlust  ist
am  Schluß  der  B.  besonders  anzugeben.  Die  Auszahlung  von
Bauzinsen  ist  ausgeschlossen  (§  30,  31).  Eine  gesetzliche  Pflicht
zur  Bildung  von  Reservekonten  besteht  nicht.
Erfolgt  die  Gewinnverteilung  nach  dem  Verhältnis  der  Geschäftsanteile, ­
  so  kommen  dabei  die  übernommenen  Einlagen,
nicht  die  tatsächlich  geleisteten  Einzahlungen  in  Betracht.  Die
Gesellschaft  kann  den  Erwerb  von  volleingezahlten  Stamroanteilen
  aus  dem  Reingewinn  beschließen.  Die  Gewinnanteile
werden  den  Separatkonten  der  Gesellschafter  oder  einem  gemeinsamen ­
  Sonderkonto  der  Gesellschafter  kreditiert,  z.  B.  Dividendenkonto, ­
  Privatkonto.  Im  Falle  einer  Aufrechnung  gegen
fehlende  Einzahlungen  auf  die  Stammeinlage  werden  die  Gewinnanteile ­
  dem  Einzahlungskonto  der  Gesellschafter  gutgeschrieben. ­

Ein  Bilanzverlust  kann  vorgetragen  oder  aus  einer  Reserve
oder  durch  Nachschüsse  der  Gesellschafter  gedeckt  werden.
Beispiel:  Gesellschaft  für  Teerverwertung  m.  b.  H.,  gegründet  im  Marz
1906.  Bilanz  für  10  Betriebsmonate  S.  153.  Vom  Reingewinn  wurden  7160
der  Reserve  zugeführt  und  136  000  für  eine  4prozenlige  Dividende  verwendet. ­
  Vom  Reingewinn  erhalten  die  Gesellschafter  zunächst  6  %  der
eingezahlten  Anteile,  der  Restgewinn  wird  unter  sie  nach  Maßgabe  des
Wertes  ihrer  Teerablieferungen  im  betreffenden  Betriebsjahre  verteilt.  Am
15.  April  1907  wurde  eine  4prozentige  Anleihe  im  Betrage  von  4 7 /io  Milt,
rückzahlbar  zu  103  %  von  1912  ab,  aufgenommen,  hypothekarisch  und  durch
Bürgschaft  der  Gesellschafter  sichergestellt.  Anfang  Juni  1907  wurde  ei»
        <pb n="157" />
        Gesellschaft  m.  b.  H

15B

Bilanz.

Aktiva.

M

St

3

Grundstücke

1  126  844

22

Wohn-  und  Verwaltungs-Gebäude

455  135

Abschreibung

4  551

35

450  583

65

Fabrikanlage

5  011  400

88

Abschreibung

256182

—

4  755  218

88

Teerwagen

364  383

—

Abschreibung

18  219

15

346163

85

Utensilien  und  Fuhrwerk

130  668

52

Abschreibung

13  066

85

117  601

67

Gestände

Baumaterialien

169  386

51

Betriebsmaterialien

5  302

25

Brennmaterialien

5  704

06

Fastagen

24  260

10

Teerproduktenvorräte

633  150

95

837  803

87

Kasse

114

57

Auswärtige  Beteiligungen

7  000

—

Kautionen

250

—

Debitoren

471  907

18

8  113  487

89

Passiva.

M

■St

Gesellschafts-Kapital

3  400  000

—

Kreditoren

4  570  327

89

143160

—

8  113  487

89

Gewinn-  und  Verlust-Konto.

Debet.

M

St

JH

St

Geschäftsunkosten

260  972

82

Abschreibungen:

auf  Wohn-  und  Verwaltungs-Gebäude  .

4  551

35

„  Fabrikanlage

256182

—

Teerwagen

18  219

15

„  Utensilien  und  Fuhrwerk

13  066

85

292  019

di)

Reingewinn

143  160

—

696  152

17

Kredit.

Jl

St

M

St

Geschäftsgewinn:

a)  Fabrikationsgewinn

673  637

52

b)  Gewinn  aus  Bau  von  Benzolanlagen

22  514

05

696  152

17

•

696152

17
        <pb n="158" />
        154

Gesellschaft  m.  b.  H.

Teilbetrag  von  4  Mill.  Mark  zu  101  %  zur  Zeichnung  aufgelegt.  Der  Erlös
der  Anleihe  diente  anscheinend  teilweise  zur  Abstoßung  der  hohen  Kreditoren ­
  —  die  Trennung  von  Bank-  und  Waren-  bzw.  Anlageschulden  i°
der  B.  wäre  zweckmäßig  —,  die  durch  den  Ausbau  der  Fabrikanlage 0
entstanden  sind.  Vom  Gesellschaftskapital  wurden  zum  Grundstückserwerh
1,13  Mill.  verwendet.  Die  Errichtung  der  Fabrikanlagen  erfolgte  in  der
Hauptsache  mit  Kreditkapital.  An  liquiden  Mitteln  sind  114  570  vorhanden. ­
  Der  Geldbedarf  war  also  dringlich,  und  sicher  war  im  Gründungsplan ­
  diese  Art  der  Geldbeschaffung  vorgesehen.  Die  B.  scheint  für  die
angegebene  Gewinnverteilung  zurechtgemacht  zu  sein.  Die  Abschreibung 00
sind  reichlich  (43 4 / 10  %  des  Fabrikationsgewinnes),  die  Geschäftskosten  des
Gründungsjahres  selbstverständlich  hoch  (37*72  %  des  Gcschäftsgcwin 08 '
so  daß  vom  Gesamtgewinn  nur  etwa  20'/ 2  %  Reingewinn  übrigbleib® 0 -
Über  die  Nebenleistungen  *)  der  Gesellschafter  bestimmt  das  Statu'
wie  folgt:
Außer  den  Stammeinlagen  haben  die  Gesellschafter  noch  die  Verpflichtung ­
  übernommen,  der  Gesellschaft  vom  1.  Januar  1906  ab  allen  T®® r
und  teerähnliche  sowie  daraus  abgeleitete  Erzeugnisse  (Teerpech,  Teerverdickungen,
  Naphthalin  usw.)  zu  liefern,  welche  sie  auf  den  in  ihre 01
Eigentums  befindlichen  oder  von  ihnen  pachtweise  oder  unter  anderem  Titel
betriebenen  Kokereien,  Gasanstalten  und  ähnlichen  Anlagen  gewinnen  u°d
gewinnen  werden.  Ausgenommen  von  der  Lieferungspfiicht  sind  nur  diejenigen ­
  Mengen  an  Teer  und  den  genannten  Erzeugnissen,  weiche  von  dei°
betreffenden  Gesellschafter  in  seinen  eigenen  Betrieben  verbraucht  werde 0 -
Gegenüber  der  Lieferpflicht  der  Gesellschafter  hat  die  Gesellschaft  di®
Pflicht  ordnungsmäßiger  Abnahme  der  ganzen  Herstellung  der  Gesellschaft®* 1
an  den  genannten  Erzeugnissen.  Der  den  einzelnen  Gesellschaftern  für  di®
von  ihnen  gelieferten  Erzeugnisse  zu  gewährende  Preis  und  die  Art  der
Bezahlung  soll  im  voraus  in  der  Regel  für  jedes  Kalcndervicrteljahr  vo°
der  Gesellschafterversammlung  festgestellt  werden.  Die  Feststellung  erfolg
ab  Gewinnungsstellc  nach  Anhörung  des  oder  der  Geschäftsführer  und  d® s
Aufsichtsrats;  maßgebend  für  die  Preisbemessungen  im  einzelnen  soll  s®* D
die  Beschaffenheit  der  Erzeugnisse.  Der  Preis  ist  unlcr  allen  Umständen
zu  bemessen,  daß  voraussichtlich  für  das  Gesellschaftskapital  eine  Verzinsung ­
  von  6  %  verbleibt.
VI.  Die  Aktiengesellschaft.  Die  Aktionäre  1  2 )  haben,  solang 6
die  Gesellschaft  besteht,  nur  Anspruch  auf  das,  was  sich  an®
1 )  Nebenleistungen  aller  Art,  Sach-,  Geld-,  Arbeitsleistungen  sind  auch
bei  der  G.  m.  b.  H.  zulässig  (§  3  des  Gesetzes).  Über  solche  Leistungen  h°
Sinne  des  §  222  HGB.  vgl.  Moll,  Rentabilität  der  Aktiengesellschaft® 0 '
S.  87  ;  Passow,  Die  wirtschaftliche  Bedeutung  und  Organisation  der  Akti® 0 '
gesellschaft.  Jena  1907.  S.  227  ff.
2 )  Zum  Einkommen  des  Aktionärs  aus  der  Kapitalanlage  in  Akti® 0
sind  zu  rechnen:  Dividende,  Gewinne  aus  Bezugsrechten,  Fusionen,  un® ot '
        <pb n="159" />
        Aktiengesellschaft.

155

der  jährlichen  B.,  die  nach  §  261  aufzustellen  ist,  als  Reingewinn
ergibt,  soweit  dieser  nicht  nach  dem  Gesetz  (§  262)  oder  dem
Gesellschaftsvertrag  von  der  Verteilung  ausgeschlossen  ist  (§§  213,
-15).  Die  Dividende  kann  nur  aus  dem  Bilanzgewinn  verteilt
werden,  doch  kann  dabei  ein  Dividendenergänzungsfonds,  eine
ändere  offene  oder  eine  stille  Reserve  in  Anspruch  genommen
werden,  d.  h.  der  verteilungsfähige  Reingewinn  kann  erkennbar
°der  im  geheimen  aufgebessert  sein.  Die  Zuschüsse  eines  Garanten
sollen  als  solche  erkennbar  gemacht  werden  und  müssen  es,  wenn
bei  einer  Dividendengarantie  die  zur  Erreichung  der  garantierten
Dividende  zugeschossenen  Beträge  der  Gesellschaft  als  Darlehen
gegeben  wurden.  Ob  genügende  flüssige  Mittel  vorhanden  sind,
den  verteilungsfähigen  Bilanzgewinn  auszuzahlen,  oder  ob  dies
üür  mit  Zuhilfenahme  eines  Darlehns  erfolgen  kann,  ist  gleichgültig. ­
  Der  Bilanzverlust  wird  nicht  verteilt,  sondern  vorgetragen, ­
  aus  einer  Reserve  gedeckt  oder  aus  einem  Sanierungsgewinn ­
  getilgt.
Für  die  Berechnung  der  Tantiemen  von  Vorstand  und  Aufsichtsrat ­
  sind  die  §§  237  und  245  HGB.  maßgebend,  soweit  das
Statut  nicht  andere  Bestimmungen  enthält.  Ein  Anteil  des
Vorstandes  am  Jahresgewinn  berechnet  sich  nach  Abzug  sämtlicher ­
  Abschreibungen  und  sämtlicher  freiwilligen  oder  gesetzlichen,
dauernd  oder  vorübergehend  zurückgestellten  Rücklagen,  jener  des
Aufsichtsrats  überdies  nach  Abzug  eines  für  die  Aktionäre  bestimmten ­
  Betrages  von  mindestens  4  %  des  eingezahlten  Grundkapitals. ­
  Die  Terminologie  des  Gesetzgebers  entspricht  nicht
der  kaufmännischen;  der  Anteil  ist  „von  dem  nach  Vornahme
sämtlicher  Abschreibungen....  verbleibenden  Reingewinne  zu
berechnen“.  Gemeint  ist  wohl  zunächst  der  Ja'hresreingewinn.
„Anteil  am  Jahresgewinn“  würde  heißen  Anteil  vom  Gesamtjahresgewinn ­
  ohne  Gewinnvortrag.  Von  diesem  Reingewinn  sind
die  außerordentlichen  Abschreibungen  abzuziehen  Ein  Reingewinn ­
  ohne  Berücksichtigung  der  notwendigen  Abschreibungen
würde  gegen  die  Bewertungsgrundsätze  des  §  261  verstoßen.
Seitliche  Überlassung  von  Aktien.  Die  Verluste  durch  Kapitalherabsetzung,
Zuzahlungen,  Konkurs,  Liquidation  vermindern  die  „Aktienrente“.  Dabei
bleiben  Spekulationsgewinne  und  -Verluste  unberücksichtigt  (Moll,  op.
°it.  S.  163  ff.).
        <pb n="160" />
        156

Aktiengesellschaft.

Der  Gesetzgeber  meint;  Bestimmt  sich  die  Vergütung  des  Vorstendes
  und  Aufsichtsrats  nach  einem  Anteil  am  Jahresreingewinn,
  so  ist  diese  zu  berechnen  vom  restlichen  Reingewinn,
nach  Abzug  der  außerordentlichen  Abschreibungen  und  der
Rücklagen.  Abschreibungen  sind  stets  tantiemefrei.
Was  als  „Rücklage“  anzusehen  ist,  war  in  der  juristischen
Literatur  streitig  *)  [vgl.  2.  Aufl.  S.  141  f].  Das  Reichsgericht
bat  nunmehr  über  Gewinnverteilung  und  Tantiemeberecbnung
wie  folgt  entschieden  (RG.  II  224/17;  II  25/17;  II  175/17  vom
11.  Januar  1918;  vgl.  Frankfurter  Zeitung  vom  13.  und  15-Januar
  1918):
1.  Jede  Rücklage,  d.  i.  alles,  was  nicht  verteilt  wird,  ist
tantieme/m,  die  Gründe  der  Rückstellung,  ihr  Name  und  Zweck,
ob  sie  auf  gesetzlichem  Zwange,  auf  freiwilliger  Entschließung
der  Generalversammlung  oder  auf  statutarischen  Vorschriften
beruht,  ist  gleichgültig.  Der  Gewinnvortrag  in  das  nächste  Jahr
ist  eine  Rücklage  im  Sinne  der  §§  237,  245  HGB.  und  muß  vor
der  Berechnung  der  Tantiemen  vom  Bilanzgewinn  abgezogen
werden.  Im  nächsten  Bilanzjahr  wird  dieser  Gewinnvortrag
gewinnanteilspflichtig.
2.  Tantiemefrei  sind  Zuwendungen  zu  Wohlfahrtsfonds,
z.  B.  Arbeiterpensionskasse,  Arbeiterunterstützungsfonds  und
sonstige  Zuwendungen,  für  gemeinnützige  Zwecke.
3.  Tantiemep/ZfcMg  sind  Gratifikationen  an  Beamte,  deren
Gewinnanteile,  Talonsteuerrücklage.
4.  Vorstands-  und  Aufsichtsrats-Tantiemen  sind  aus  der»
gleichen  Reingewinnbetrag  zu  berechnen.  Bei  der  Berechnung
des  Gewinnanteiles  des  Aufsichtsrats  kommen  nur  Abschrei'
bungen,  Rücklagen  und  die  4  %  gesetzliche  Aktiendividende  io
Abzug.
J )  Auf  ein  juristisches  Kuriosum  soll  noch  hingewiesen  werden.  1°
einem  Urteil  des  OLG.  Kiel  (28.  Oktober  1913  U.  II.  205/13)  heißt  es:
„  es  ist  anzunehmen,  daß  das  Gesetz  unter  Rücklagen  nur
eigentliche  Reservefonds  in  der  verkehrsüblichen  Bedeutung  versteht,  insbesondere ­
  wird  ganz  allgemein  der  Gewinnvortrag  als  erster  Aktivposten  (I)
des  neuen  Geschäftsjahres  gebucht,  während  er  gemäß  §  261,  5  RGB.,  wenn
er  einen  Reservefonds  darstellt,  als  Passivposten  zu  buchen  wäre.  Eine
solche  Buchung  würde  jeder  kaufmännischen  Anschauung  widersprechen“  (1)
        <pb n="161" />
        Aktiengesellschaft.

157

Die  Vorstandstantieme  wird  häufig  verschleiert,  indem  man

816  mit  der  Tantieme  des  Aufsichtsrats  in  einer  Summe  veröffentlicht ­
  oder  über  Handlungsunkosten  bzw.  Verwaltungsunkosten

verbucht.  Ihrer  Natur  nach  gehören  vertraglich  festgesetzte
Mindesttantiemen  zu  den  regelmäßigen  Kosten  einer  Aktiengesellschaft, ­
  bilden  Verwaltungskosten  und  können  als  solche
verbucht  werden,  obgleich  im  Interesse  der  Bilanzklarheit  die
gesonderte  Anführung  erwünscht  ist.
Wenn  Verlustreserven  zur  Deckung  eines  bestimmten  Verlustes ­
  herangezogen  und  dadurch  der  bilanzmäßige  Reingewinn
um  den  gleichen  Betrag  verstärkt  wird,  oder  wenn  eine  Ausgabenreserve ­
  nachträglich  aufgelöst  wird  und  zur  Ausschüttung
kommt,  sind  diese  Beträge  tantiemenpflichtig,  gehen  tanti  emenfrei
  in  den  Reservefonds  und  verlassen  ihn  tantiemepflichtig
(Staub,  Kommentar,  I.  Bd-,  S.  803,  Anm.  15).
Wenn  der  Gewinnvortrag  des  abgelaufenen  Bilanzjahres
«ne  tantiemefreie  Rücklage  ist,  so  muß  es  möglich  sein,  diesen
Gewinnvortrag  im  voraus  zu  berechnen.

I.  Algebraische  Lösung  1 ).

Vorstandes  1  .  .
Aufsichtsrats  | m  %  Remgewmns

v  =  Tantieme  des  Vorstandes
a  =  Tantieme  des  Aufsichtsrats

d  =  die  im  voraus  geschätzte  Dividende  auf  das  Aktienkapital  A

V  =  Gewinnvortrag,  der  als  Ergebnis  der  Rechnung  erscheinen  soll;
G'  =  Gewinnrest  nach  Abzug  aller  offenen  Rücklagen,
Zunächst  ist  die  Differenz  (G'—  V)  zu  berechnen;

V
Die  Tantieme  des  Vorstandes  ist:  (C—  V)  ——.

ist:  IG'  —  V

Die  Tantieme  des  Aufsichtsrats  ist;

1 )  Andere  Formeln  vgl.  Preische,  Gewinnvortrag  und  Tantieme-Berechnung.
  Berlin  1902.  Vgl.  auch  Berliner  Tageblatt  vom  28.  März  und
29.  Mai  1912;  Frankfurter  Zeitung  vom  27.  Februar  1916.  Weilt,  Tantieme
des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrates  einer  Aktiengesellschaft.  Mannheim ­
  1913.
        <pb n="162" />
        158

Aktiengesellschaft-

Demnach:
G'  =  (G'

A-  4\  a  Ad
1  h  V.
100  /  100  100

(Restgewinn  =  Gewinnverteilung.)

Die  Gleichung  nach  (G'—V)  aufgelöst:

Anwendung:  Die  bis  1918  zumeist  übliche  Gewinnverteilung
bzw.  Berechnung  der  Tantiemen  zeigt  das  folgende  Beispiel

Gewinnverteilung.
Bilanzgewinn  für  1915  2  365  752,92
-4-  Vortrag  aus  1914  243  360,37
2  122  392,55
-4-  5%  gesetzlicher  Reservefonds  (=  R,  I)  106  119,63
Spezial-Reservefonds  (=  R.  II)  130  000,"
1  886  272,92
-4-4%  Dividende  auf  24  Mill.  Aktienkapital  960  000,"
Übertrag  .  .  .  926  272,92
-4-  Tantieme  des  Vorstandes  8%  von  1  886  272,92  150  901,83
-4-  Tantieme  des  Aufsichtsrats  12  %  von  926  272,92  .  111  152,75
664  218,34
+  Gewinnvortrag  (siehe  oben)  243  360,37
907  578,71
-4-  3  %  Restdividende  *  720  000,"
Gewinn  vertrag  aus  1915  187  578,71

Buchung.

Debet

Gewinnvortrags-  Konto

Kredit

18.  März  1916:
Reservefonds-Konto  ..
Spezial-Rfds.-K
Dividenden-K.  1915  ..
Tantieme-Konto

106  119,63
130  000,—
1  680  000,—
262  054,58

1.  Jan.  1916:
Bilanzvortrag

.  2  365  752,92

Gew.-  u.  Verl.-K.  1915

2  178  174,21
187  578.71

2  365  752,92

Vom  JaÄresreingewinn  von  2  122  392,55
erhalten  die  Aktionäre  ...  79,1  %
Vorstand  und  Aufsichtsrat  10,3  %  (=  15,6  %  der  Dividende)

Zur  Auszahlung  kommen  ...  89,4  %  des  Jahresreingewinnes,
der  Rest  wird  zurückgestellt.
        <pb n="163" />
        Aktiengesellschaft

169

Wird  in  diesem  Beispiele  nach  den  Entscheidungen  des

Reichsgerichts  der  Gewinnvortrag  für  1915  als  tantiemefreie
Rücklage  angesehen,  so  berechnet  sich  die  Differenz  nach  obiger
Formel  wie  folgt;

(G'-F)  =

=  1956000,—

100  —  8—  12

daraus  V  =  2  129  633,29  ~  1  956  000,—  =  173  633,29
Die  übliche  Aufstellung  wäre:
Reingewinn  2  365  752,92  (einschl.  des  verjähr.  Vortrags)
-r  R.Iu.  R.  II  236  119,63

2  129  633,29  =  G'
173  633,29  =  V  (Vortrag  für  1915)
1  956  000,—
960  000,-  •—  4  %  Dividende
996  000,—
156  480,—  —  Tv  =  8  %  von  1  956  000,—
119  520,  ^  Ta  =12%  von  996  000
720  000,—
720  000  ~~  3  %  Restdividende.

II.  Einfachere  kaufmännische  Lösung:  Die  Anwendung  der
^gebraischen  Formel  erfordert  schwierige  Korrekturen,  wenn
*'hntiemepflichtige  Zuweisungen  z.  B.  an  Wohlfahrtskassen  in
Retracht  kommen.  Bequemer  ist  die  Berechnung  nach  folgendem
Schema;

Reingew'nn  ...  2  365  752,92

Reserve  I  u,  II  236  119,63

2  129  633,29

-s-  Gewinnvortrag

-s-  Gewinnvortrag

Korrektur:  Der  mit*)  bezeichnet«

Abzugsposten  ist  unrichtig;  Ta  ist
zu  hoch  berechnet,  da  die  Aufsichtsratstantieme ­
  vom  Gewinn  abzüglich
4  %  Dividende  zu  ermitteln  ist.  Es
wird  zuviel  abgezogen  um  12  %  von

+  Zuschlag  115  200,—  960  000  (=  4  %  auf  24  Milk).
Restgewinn  1  680  000,—  {=  7  %  Dividende  oder,  falls  tantiemepflichtige

  Zuweisungen  statlfinden,
  einschließlich  dieser  Beträge.)
        <pb n="164" />
        160

Erfogsreguiierungsposten.

Die  Ausrechnung  in  der  Richtung  des  Pfeiles  (von  unten  nach  oben)
gibt  für  b  =  1  564  800,  für  a  —  1  956  000,  für  den  mit  *)  bezeichnete»
Posten  391  200  (1  568  800  mal  *°/ 80 ,  d.  h.  im  Hundert  1).
VII.  Genossenschaften  vgl.  22.  Abschnitt.

13,  Abschnitt.
Erfolgsregulierungsposten
(Erfolgsverteilungsposten,  Ergänzungs-  und  Vortragsposten»
unechte  Debitoren  und  Kreditoren,  rechnungsmäßige  Aktiva
und  Passiva).
Bei  den  Erfolgsregulierungsposten 1 )  handelt  es  sich  um  die
rechnerische  Auseinandersetzung  zweier  aufeinanderfolgender
Bilanzjahre  hinsichtlich  des  Erfolges.  Jede  Ertragsbilanz  soll
den  Erfolg  darstellen,  der  wirtschaftlich  dem  Rechnungsjahre
zukommt.  Stimmt  der  rechnerisch  ermittelte  Erfolg  damit
nicht  überein,  muß  durch  entsprechende  Erfolgsregulierung  i»
der  B.  der  zahlenmäßige  Erfolg  mit  dem  wirtschaftlichen  ih
Übereinstimmung  gebracht  werden.  Leitender  Gesichtspunkt
ist:  jede  Vermehrung  der  Bilanzaktiva  erhöht,  jede  Vermehrung
der  Bilanzpassiva  vermindert  das  eigene  Kapital,  bei  Kapitalgesellschaften ­
  den  Reingewinn.  Daraus  folgt  hinsichtlich  der
Wirkung  dieser  Berichtigungsposten:  transitorische  und  antizipierende ­
  Passiva  wirken  wie  Gewinnrückstellungen  (Reingewinn
vermindernd),  solche  Aktiva  wie  Gewinnergänzungen  desjenigen
Jahres,  in  dessen  B.  sie  erscheinen.  Ähnliche  Wirkungen  werden
durch  die  Verschleierung  von  Verlusten  erzielt,  die  in  das  folgende ­
  Bilanzjahr  hinübergesohoben  werden  (transitorische  Aktiva, ­
  als  „Debitoren“  oder  ähnlich  versteckt  verrechnet),  durch
die  Geheimhaltung  von  Gewinnen  (transitorische  Passiva,  Kreditoren) ­
  oder  durch  die  Verteilung  von  Patent-,  Versuchs-»
Firmenerwerbungs-,  Anlagekosten  auf  mehrere  Bilanzjahre,  endlich ­
  durch  Bewertung  der  Bestände  zum  Veräußerungswert.

l )  Vgl.  Schrnalenbach,  Grundlagen  dynamischer  Bilanzlehre,  2.  Aufl  &amp;gt;
Leipzig  1920.
        <pb n="165" />
        Erfolgsregulierun  gsp  o  sten.

161

Im  wesentlichen  sind  Erfolgsberichtigungsposten  Gewinnrinnahmen
  und  Verlustausgaben,  die  wirtschaftlich  nicht  dem
Bilanzjahre  der  Einnahme  bzw.  Ausgabe  angehören,  demnach
üüt  jenem  Bilanzjahre  verrechnet  werden  müssen.
I.  Transitorische  Posten:  Gewinneinnahmen  und  Verlust-Ausgaben
  des  abgelaufenen  Bilanzjahres  für  Rechnung  des
nächsten.  Sie  werden  als  Schulden  und  Forderungen  des  alten
Bilanzjahres  in  das  neue  übertragen.
a)  Als  Bilanzaktiva  des  abgelaufenen  Bilanzjahres  werden
Verlustausgaben  zu  Lasten  des  neuen  Jahres  verbucht.  Beispielsweise ­
  vom  Unternehmer  im  voraus  bezahlte  Gebühren  für  Versicherung, ­
  Steuerabgaben,  Zinsen,  Miete,  Gehälter;  das  Disagio
bei  der  Emission  von  Wertpapieren  usw.
b)  Als  Bilanzpassiva  werden  Gewinneinnahmen  zugunsten
des  neuen  Bilanzjahres  verbucht,  z.  B.  im  voraus  empfangene
Mieten,  Versicherungsprämien  (Prämienüberträge  der  Versicheriingsgesellschaften),
  Zinsen  (Hypothekenzinsen,  Bd.  I  S.  230),
der  Rückdiskont  auf  Wechselbestände  (Bd.  I  S.  205),  die  Pro-Aisionsvorträge
  der  Hypothekenbanken  (Bd.  I  S.  231),  Über-Mhrtsgelder
  der  Schiffahrtsgesellschaften,  im  voraus  empfangene
Abonnements  u.  ä.
II.  Antizipationen:  Gewinneinnahmen  und  Verlustausgaben
’ui  neuen  Bilanzjahre  für  Rechnung  des  abgelaufenen,  die  als
Schulden  und  Forderungen  des  neuen  Jahres  in  der  B.  des  alten
vorweggenommen  werden.
a)  Als  Bilanzaktiva  (positive  Erfolgskorrekturen)  werden
Gewinneinnahmen  im  neuen  Bilanzjahre  verrechnet,  z.  B.  am
2-  Januar  fällig  werdende  Hypothekenzinsen  (Bd.  I  S.  230,  234),
lni  nachhinein  zu  zahlende  Miete  und  Pachtzinsen,  Geldzinsen 1 ),
die  Effektenzinsen  auf  Effektenbestände  (vgl.  Beispiel  S.  164).
b)  Als  Bilanzpassiva  (negative  Erfolgskorrekturen)  werden
Verlustausgaben  im  neuen  Jahre  zu  Lasten  des  vorhergehenden
Verrechnet,  z.  B.  noch  zu  zahlende  Kosten  (Bd.  I  S.  245),  Courage, ­
  Gratifikationen;  im  alten  Jahre  angemeldete,  erst  im
üeuen  zu  regelnde  Schäden  bei  Versicherungsgesellschaften
M  Vg!.  Adler,  Rückstellungs-  und  Ergänzungszinsen,  Bank-Archiv,
VI.  Bd.S.  88  ff.
Le  itner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  II.  6.  .u.  7.  Aull.

II
        <pb n="166" />
        '|:|h
'i  ,

162  Ergänzungspoßten.
(Scliadenreserven  usw.).  Größere  Bgdeut"ng  haben  antizipierende ­
  Passivreserven  für  Aktiengesellschaften,  die  eine  künftig 6
Ausgabe  durch  Rückstellung  auf  mehrere  Jahre  verteilen,  z-  B-Talonsteuer-Reserve,
  Gebühren-Äquivalent  bayerischer  Gesellschaften. ­

Buchtechnisch  können  diese  Regulierungsposten  verschieden
behandelt  werden.
1.  Der  betreffende  Posten  wird  klar  und  einfach  als  a)  Einzelposten ­
  mit  dem  betreffenden  Konto  selbst  verrechnet,  z.  B-Versicherungsprämien-,
  Provisions-,  Unkostenkonto  u.  ä.
b)  Umständlicher  ist  die  Einschiebung  eines  Zwischenkontos, ­
  z.  B,  Konto  transitorischer  Zinsen,  Konto  noch  zu  g 6 '
währender  Zinsen,  noch  zu  bezahlender  Banknotensteuer,
Konto  vorausbezahlter  Versicherungsprämien,  Zinsenvortragskonto
  usw.
2.  Verschiedene  ungleichartige  Vortragsposten  werden  a' s
Sammelposten  in  der  B.  zusammengezogen,  z.  B.:
c)  Konto  neuer  Rechnungen  (Aktiva):
noch  laufende  Zinsen  M
vorrätige  Briefmarken  „
vorausbezahlle  Miele  ,,
vorausbezahlte  Versicherung  „
Konto  neuer  Rechnungen  (Passiva);
Rückdiskont  der  Wechsel  M
Rückstellungen  für  Inkassospesen  .  „
noch  zu  bezahlende  Courtage  „
noch  zu  bezahlende  Gratifikationen  „
d)  An  eine  Bilanzverschleierung  erinnernd  ist  die  Eröffnung
eines  Konto  transitorischer  Aktiva  und  Passiva,  eines  Interiinaoder
  Vortragskonto,  das  in  der  B.  summarisch  die  sämtlichen
Verrechnungsposten  aufnimmt,  auf  beiden  Seiten  der  B.  ohne
Spezifikation  erscheint  („Transitorische  Konti“),  in  manchen
Fällen  sogar  nur  den  Zahlenunterschied  dieser  Aktiv-  und  Passivposten ­
  darstellt.  „Das  transitorische  Konto,  eine  Erfindung
verkrachter  Banken,  wurde  ursprünglich  kreiert,  um  faule  Fische
zu  maskieren“  *)•

)  Scherber,  Bilanzen,  Wien  1885,  S.  97.
        <pb n="167" />
        #  \

Ergänz  nngsposten.

163

3.  Praktiker  lassen  häufig  die  Konten  zunächst  offen  und
buchen  die  in  den  ersten  Wochen  des  neuen  Bilanzjahres  eingehenden ­
  Beträge  in  den  alten  Büchern  und  au!  den  alten  Konten;
sie  vermeiden  dadurch  die  Bildung  von  Vortragsposten.  Jedenfalls ­
  hat  die  Bilanzkritik  allen  Grund,  die  Berechtigung  transitorischer ­
  Buchungen  in  einer  B.  genauer  zu  prüfen,  um  das
Hinüberschmuggeln  von  Verlusten,  nicht  aufklärbarer  Bilanznnd
  Buchungsdifferenzen  oder  die  Einsetzung  fingierter  Posten
S'üfzudecken.
Die  Bemerkung  Passows 1 ),  daß  Rechte  und  Verpflichtungen
ans  Miet-  und  Versicherungsverträgen  usw.  genau  so  gut  Aktiva
°der  Schulden,  wie  z.  B.  Geldforderungen  und  Geldschulden
Seien,  keinerlei  „antizipatorischen“  Charakter  haben,  ist  soweit
Hchtig,  in  ihrer  Allgemeinheit  aber  nicht  erschöpfend.  Zweifellos
sind  unter  den  Erfolgsregulierungsposten  rechtlich  echte  Schulden,
rückständige  Leistungen,  die  nur  deshalb  in  der  B.  eine  Sonderstellung ­
  einnehmen,  weil  man  solche  Leistungen  erst  am  Fälligkeitstage ­
  bucht,  nicht  als  Schuld,  sondern  als  Gewinn  oder
Verlust  oder  Kostenbestandteil  (Bd.  I  S.  217),  z.  B.  Anteilssinsen, ­
  Miete.  Vorleistungen,  denen  die  Gegenleistung  im  nächsten
Bilanzjahre  folgt,  wie  Überfahrtsgelder,  Abonnements,  sind  ebenfalls ­
  hierher  zu  rechnen.  Dann  gibt  es  aber  auch  Verrechnungs-P°sten,
  bei  denen  auch  der  gewiegte  Jurist  keine  echten  Verbindlichkeiten ­
  konstruieren  kann,  z.  B.  beim  Provisionsvortrag
der  Hypothekenbanken,  Disagiovortrag,  Rückdiskcnt  auf  Wech-8e
 lbestände,  die  nur  die  Erfolgsberichtigung  zweier  Bilanzjahre,
die  Verteilung  von  Gewinneinnahmen  und  Verlustausgaben  zum
Zwecke  haben.
„Eine  für  10  Jahre  vorausbezahlte  Miete  bleibt  Einnahme
für  jedes  dieser  10  Jahre.  Für  die  Annahme  eines  Einkommens
ist  entscheidend,  für  welchen  Zeitraum  dem  Steuerpflichtigen ­
  die  Einnahmen  zustehen“ 2 ).  Die  an  den  Unternehmer ­
  im  voraus  bezahlten  als  Passivum  gebuchten  Zinsen
(verfrühte  Einnahmen)  dürfen  bei  der  Ermittlung  des  Ertrages
nicht  berücksichtigt  werden,  da  sie  Einnahmen  des  folgenden
*)  Bilanzen,  S.  77.
•j  Enlsch.  des  Oberverwaltnngsgerichts  30.  April  1897,  Bd.  VI  S.  14.
11*
        <pb n="168" />
        164

Ergänzungsposton.

Jahres  darstellen.  Danach  rechtfertigt  sich  auch  vom  Steuer
technischen  Standpunkt  die  Einsetzung  der  Erfolgsregulierungsposten. ­
  (§§  36,  38  Einkommen-Steuer-Gesetzes).
Zur  Veranschaulichung  antizipierender  Posten  (Fall  Ha)
sei  folgendes  Beispiel  gewählt:  Auf  den  Effektenbestand  von
120000  Nominalwert  sind  die  halbjährlichen  Zinsen  am  1.  März
mit  2400  fällig.
Der  Zinsenlauf  Einnahmen  für  6  Monate  1.  März
beginnt  am  [j  p  |  ]  ~  |  p  Einziehung®"

1.  September

-31.  12

Anteil  des  alten  Bilanzjahres
4  Monate  =  1600  M

tag

a)  Bilanz,  Aktiva:

Effektenzinsen  bis  31.  12.  it  .  .  .  .

1600

b)  Effektenzinsen-Konto

31.  12.
2.  Gewinn  u.  Verlust  1600

1.  Bilanz  31.  Dezbr.  .  .

..  M  1600

3.  Bilanzvortrag  1.  Jan  1600
(Gewinnanteil  800)

4.  Kasse  1.  März

..  M  2400

c)  Buchung  durch  Zwischen-Konto  (S.  162  b)
Übertrag:  1.  Konto  transitorischer  Zinsen  an  Effektenzinsen;
Ah  hl  ß-  /  2 -  Ausgangsbilanz  an  Konto  transit.  Zinsen;
SC  U  (3.  Konto  transit.  Zinsen  an  Gewinn  u.  Verlust;
Vortrag:  4.  Konto  transit.  Zinsen  an  Eingangsbilanz;
Auflösung:  5.  Effektenzinsen  an  Konto  transit.  Zinsen.
Ein  anderes  Beispiel:  Versicherungsprämien  werden  mit
84  392  M.  bezahlt,  davon  sind  41  873  M.  im  voraus  bezahlt,
also  als  Gewinnergänzungsposten  vorzutragen  (Fall  la).  Am
einfachsten  ist  das  nachstehende  Verfahren:

Versicherungs-  Konto

1.  Ausgaben

2.  Bilanz:  Vortrag
3.  Gewinn  u.  Verlust  ...

...  41873
...  42  510

4.  Vortrag

Eine  Maschinenfabrik  buchte  wie  folgt;
        <pb n="169" />
        WWHIBWWWiAl*

L  Ausgaben

.  ,  .  .  84  392

2.

Gewinn  u.  Verlust  ...

.  .  .  84  392

Gewinn  u.  Verlust  .

...  .  41  873

4.

Bilanz

...  41  873

'*•  Vortrag

....  41  873

Gewinn-  und  Verlust-Konto

Versicherungen  84  3921  Vorausbezahlte  Versicherung  41  873
Verlustausgaben  werden  dem  Jahr  der  Verausgabung  als
Verlust  zugeschrieben  oder  auf  mehrere  zukünftige  Jahre  vergüt, ­
  indem  sie  teilweise  als  transitorisches  Aktivum,  als  „Befand“ ­
  verrechnet  werden.  Zukünftige  Ausgaben  können  schon
lra  voraus  verteilt  werden,  sei  es  durch  Ansammlung  einer  Rück-*
 a ge  aus  dem  Reingewinn  früherer  Jahre  und  Abbuchung  in  den
Jahren  der  Ausgabe,  sei  es  durch  Einstellung  eines  antizipiercnden
  Bilanzpostens  (Passiva)  pro  rata  parte  der  Einzeljahre,  so
'laß  i m  j a hre  der  Verausgabung  die  Verlustausgabe  dem  Anti-^Pationsposten
  zur  Last  geschrieben  und  der  Verlust  auf  das
Erfolgsergcbnis  des  Jahres  unwirksam  bleibt.
Demgemäß  können  Gewinneinnahmen  in  toto  als  Jahresgewinn,
  d.  h.  als  Gewinn  des  Einnahme]ahres  durch  Einstellung
111  die  Gewinn-  und  Verluslrechnung  oder  als  Gewinn  eines
8 Päteren  Jahres  durch  Buchung  als  Schuldenbestand  (stille
Reserve,  transitorischer  Gewinn)  behufs  späterer  Ausschüttung,
*1-  i-  Abbuchung  auf  Gewinn-  und  Verlust-Konto,  verrechnet
Werden.  Endlich  kann  eine  Gewinneinnahme  auf  mehrere  Jahre
Verteilt  werden,  auf  spätere  Jahre  durch  transitorische  Buchung
(Rilanzpassiva  pro  rata  parte),  im  voraus  auf  künftige  Jahre
'lürch  einen  Gewinnergänzungsposten  (Bilanzaktiva).

14.  Abschnitt.
Agio  und  Disagio  der  Industrieanleihen.
a)  Für  die  Behandlung  des  Agio  und  Disagio  bei  der
Emission  von  Pfandbriefen  der  Hypothekenbanken  und  deren
Rückkauf  bestehen  gesetzliche  Vorschriften  (vgl.  21.  Abschnitt,
a üch  Bd.  I  S.  231  ff.).

I
        <pb n="170" />
        i66

Agio,  Disagio.

b)  Hier  soll  die  Bilanz-  und  Buchhaltungstechnik  bei  lndustrieobligationen
  erörtert  werden  x ).  Zu  unterscheiden  sind
Disagio  und  Agio  bei  der  Ausgabe,  und  Rückzahlungsagio  (Aufgeld) ­
  bei  der  Tilgung  der  Obligationen  zu  einem  Betrag  über
den  Nennwert.
Beispiel:  Eine  Anleihe  von  6,108  Milk  zu  3  %  verzinslich
wird  mit  83Y 3  %  begeben.  Eine  Schiffahrtsgesellschaft  bilanziert
wie  folgt;
Bilanzpassiva:  6,108  Mill.  zu  83V 3  %  =  M.  5  090  000.  Der
Disagioverlust 2 )  wird  in  diesem  Falle  alljährlich  mit  16 2 / 3  %
des  Nennwerts  der  ausgelosten  Obligationen  dem  Gewinn-  ußd
Verlust-Konto  belastet 3 ).  Diese  Bilanzierungsmethode  ist  iß
allen  Teilen  unrichtig;  der  Einlösungswert  der  Schuld  ist  der
Nennwert,  der  in  der  B.  falsch  dargestellt  ist.
Das  Disagio  bei  der  Ausgabe  (Ausgabekurs  SS’/s  %)  ist,
wirtschaftlich  betrachtet,  der  Unterschied  zwischen  dem  nominelle
Zinsfuß  der  Anleiheschuld  und  dem  Marktpreis  des  Geldes  zur
Zeit  der  Ausgabe.  Durch  das  Ausgabe-Disagio  wird  der  effektiv 6
Zins  der  Anleihe  höher  und  in  Einklang  gebracht  mit  der  zur
Zeit  der  Begebung  für  eine  gleichwertige  Kapitalanlage  verlangten ­
  Verzinsung.  Soll  der  Zinssatz  der  Obligationen  mR
diesem  Marktzinssatz  übereinstimmen,  müßte  der  nominelle  Zinssatz ­
  der  Obligationen  höher  sein,  was  zu  unbequemen,  praktisch
nicht  brauchbaren  Bruchteilen  führen  müßte.  Demnach  ist
das  Disagio  ein  Zinsfußregulator,  der  zu  Lasten  des  Zinsenkontos
  zu  verrechnen  und  auch  den  folgenden  Jahren  bis  zur
vollständigen  Tilgung  anteilsmäßig  zur  Last  zu  schreiben  ist.
Dem  Augenblicksverlust  durch  Mindererlös  bei  der  Ausgabe
steht  eine  entsprechende  geringere  nominelle  Verzinsung  auf
die  Dauer  der  Anleihe  gegenüber.  Der  natürliche  Weg  der  Verrechnung ­
  des  Disagio  wäre  also  der,  den  vollen  Nennwert  der
*)  Buchungsbeispiele  bei  Steiner,  Kapital  und  Bilanzen  der  A.-ö.
{Dresden  1905),  S.  56—80;  Weinberger,  Agio  und  Disagio  der  Pfandbriefe
in  der  Bilanz  der  deutschen  Hypothekenbanken  (Münchener  volksw.  Studien,
121.  Stück),  Stuttgart  1913.
2 )  Er  erhöht  sich  durch  die  Kosten  der  Emission.
&amp;gt;)  Obligationen-Konto.  %  )  an  Obligationen-Einlösungskonto
Disagio-Konto  t0V»%J  i00
        <pb n="171" />
        Anleiheschuld  in  die  B.  einzustellen,  das  Obligationszinsenkonto
aber  nicht  mit  dem  nominellen  Zinssatz  der  Anleihe,  sondern
abt  dem  effektiven  Zinsfuß  der  Darlehnsschuld  zu  belasten  x ).
«)  Der  Disagioverlust  wird  in  der  Bilanzpraxis  verschieden
verbucht  und  verteilt.
1.  Der  erste  Weg  ist  oben  angegeben  worden.
2.  Der  Disagioverlust  wird  als  Wertergänzungsposten  mit
der  Bezeichnung  „Disagio“  unter  die  Aktiva  eingestellt  (rechnungsmäßiges, ­
  fingiertes  Aktivum,  Erfolgsregulierungsposten)
Und  allmählich  zu  Lasten  des  Gewinn-  und  Verlustkontos  abgeschrieben ­
  2 );  oder  es  wird  alljährlich  aus  dem  Reingewinn  ein
entsprechender  Betrag  zurückgestellt  und  der  Disagioverlustv
 ortrag  um  den  gleichen  Betrag  vermindert  3 ).  Mitunter  wird
üu  Emissionsjahre  zwecks  Verminderung  des  Verlustvortrages
ein  Teilbetrag  des  Disagioverlusts  einer  Spezialreserve  entnommen ­
  4 ).  Die  Einstellung  der  Anleiheschuld  mit  dem  vollen
Nennwert  ist  rechnerisch  unrichtig.  Man  müßte  den  Schuldbetrag ­
  diskontieren,  dann  würde  dem  Disagioverlust  ein  buchuiäßiger
  Bewertungsgewinn  an  Diskontzinsen  gegenüberstehen,
dar  alljährlich  kleiner  wird.
3.  Bei  geringen  Verlustbeträgen  und  in  guten  Jahren  werden
Bisagioverluste  häufig  vollständig  dem  Emissionsjahre  belastet
(Bisagio  an  Gewinn  und  Verlust).
4.  Wenn  aus  dem  Erlös  der  Anleihe  Anlagevermögen  beschafft ­
  wurde,  wird  der  Disagioverlust  als  Bestandteil  der  Er-^erbskosten
  des  betreffenden  Vermögensobjekts  dem  Anlagekonto ­
  zugeschrieben  (Anlagekonto  an  Disagio)  und  mit  dem
Anlagewert  allmählich  abgeschrieben.  Die  Verluste  werden

: )  Unter  den  Begriff  „Zinsen“  gehören  alle  Vorteile,  die  sich  der
Gläubiger  für  Hingabe  der  dargeliehenen  Gelder  ausmacht.  (Obligationen-Agio.)
  Entsch.  des  Oberverwaltungsgerichts  in  Staatssteuersachen,  Bd.  III,
s -  34,  38.)
s )  Bilanz
        <pb n="172" />
        16B

Agio,  Disagio.

als  Geldbeschaffungskosten  zwecks  Erwerbes  der  Anlage  angesehen ­
  und  verbucht  (dagegen  Simon,  Bilanzen,  S.  380,
443).
Die  .Abschreibungsdauer  des  Disagioverlusts  wird  verschieden ­
  bemessen.  Man  schreibt  willkürliche,  nach  der  Größe
des  Jahresgewinnes  schwankende  Beträge  ab  und  beteiligt  die
einzelnen  Jahre  mit  verschieden  hohen  Quoten,  oder  man  verteilt
auf  die  Dauer  der  Anleihe  ohne  Rücksicht  auf  die  Tilgungszeit,
d.  h.  die  Abschreibung  beginnt  sofort,  ohne  Rücksicht  auf  die
aufgeschobene  Tilgungszeit;  oder  man  trägt  das  Disagio  in
voller  Höhe  als  Aktivum  bis  zum  Beginn  des  Rückzahlungstermins ­
  vor  und  tilgt  es  nur  während  der  Rückzahlungsdauer
  der  Anleihe  und  dann  im  Verhältnis  der  ausgelosten
Obligationen.
ß)  Das  Aufgeld  hei  der  Rückzahlung  der  Obligationen  (Rück-Zahlungskurs,
  Rückzahlungsagio)  erhöht  den  Bilanzwert  der  Anleiheschulden. ­
  Wenn  beispielsweise  eine  3  ^prozentige  Anleihe
von  1  Milk,  in  Obligationen  zu  100  M.,  rückzahlbar  mit  einem
Aufgeld  von  12  %  aufgenommen  wird,  so  ist  der  Wert  der  Schuld
1,12  Milk,  jene  einer  Obligation  112  M.  Angenommen,  die  Schuld
wäre  in  5  Jahren  zu  tilgen;  der  Tilgungsplan  gestaltet  sich  wie
folgt:
Tilgungsplan

Jaln

Kapitalrest ­


3!4  %
Zinsen

Zahl  der
Obligat.

Tilgung
Nominalwert ­


Aufgeld
12%

Jährliche
Gesamtleistungen ­


1

1  000  000

35  000

1864

186  400

22  368

243  768

2

813  600

28  476

1930

193  000

23  160

244  636

3

620  600

21  721

1998

199  800

23  976

245  497

4

420  800

14  728

2068

206  800

24  816

246  344

5

214  000

7  490

2140

214  00C

25  680

247170

107  415

10000

1  000  000

120  000

1  227  415

Man  kann  das  Rückzahlungsagio  mit  dem  in  der  Tabelle
angegebenen  Betrag  alljährlich  dem  Gewinn-  und  Verlustkonto,
d.  h.  dem  Jahresgewinn,  zur  Last  schreiben  x )  oder  man  bildet

Obligationen-Konto..  186  400  1
Agio-Konto  22  368  )  an  Obhg-Emlosung  208  768
Gewinn-  und  Verlust  an  Agio  22  368.
        <pb n="173" />
        Agio,  Disagio.

169

f

Während  der  Zeit  der  aufgeschobenen  Tilgung  allmählich  eine
Agioreserve  in  der  Höhe  des  Gesamtbetrages  des  Aufgeldes  und
schreibt  davon  während  der  Tilgungsdauer  die  erforderlichen
Agiobeträge  ab.  Endlich  kann  man  das  gesamte  Aufgeld  (oben
120  000)  dem  Reingewinn  des  Ausgabe]  ahres  entnehmen  (Agio-Reserve,
  Agio-Tilgungsfonds).  Die  Einstellung  der  Anleihe
oo.it  1  Milk  bzw.  dem  jeweiligen  Kapitalrest  in  die  B.  bringt
den  Rückzahlungswert  der  Schuld  bilanzmäßig  nicht  zum  Ausdruck. ­
  Doch  läßt  sich  das  Verfahren  damit  rechtfertigen,  daß
der  gegenwärtige  Wert  richtig  nur  durch  Diskontierung  des
Anleihebetrages  sich  berechnen  läßt,  daß  man  also  den  diskontierten ­
  Barwert  der  Anleihe  einzusetzen  und,  um  bei  Aktiengesellschaften ­
  die  Ausschüttung  des  Diskontgewinns  zu  vergüten, ­
  den  Diskontbetrag  als  Wertergänzungsposten  auf  der
Passivseite  erscheinen  lassen  müßte,  also  die  gleiche  Wirkung
erzielt  wie  durch  Bewertung  mit  dem  Nennwert.  Das  Aufgeld
kann  wiederum,  als  Zinsergänzung  aufgefaßt  werden,  das  folgerichtig ­
  die  Verzinsung  in  den  einzelnen  Jahren  erhöht.  Die
Lasten  einer  Geldschuld  werden  aber  regelmäßig  erst  am  Fälligkeitstag ­
  verrechnet.
Bei  der  auf  geschobenen  Tilgung  kann  das  Aufgeld  auf  die
Lauer  der  Unkündbarkeit  verteilt,  als  Agioreserve  zurückgestellt
Werden;  z.  B.  die  Tilgung  wäre  in  obigem  Beispiel  auf  10  Jahre
kinausgeschoben;  hier  wird  angenommen,  daß  die  Agiorückstellung
  alljährlich  12  000  M.  betrage.  Im  11.  Jahre  wäre  dann
buchen:
R  Obligationen  186  400  1  an  Obligationen-Auszahlung
Agio-Reserve  22  368  ]  208  768
Oblig.-Zinsen  an  Kasse  .  34  400
„  „  „  Bilanz  ...  600
Gewinn-  u.  Verlust  an  Oblig.-Zinsen  35  000
3  Oblig.-Auszahlungskonto  an  Kasse  (z.  B.)  100  000
an  Banken  ....  70  000
an  Bilanz  16  400
186  400

l )  Waren  die  halbjährlichen  Zinsen  am  1.  Okt.  und  1.  April  fällig,
müßten  am  31.  Dezember  für  Anteilzinsen  (3  Monate)  8750  M.  zurückgestellt
  werden.  Wegen  der  Errichtung  eines  Zwischenkontos  für  die  fülligen
Zinsscheine  (Oblig.-Zinsen  an  Zinsschein-Konto  35  000  usw.)  vgl.  Bd.  I  S.  182.
        <pb n="174" />
        170

Agio,  Disagio.

4.  Bilanz:  Passiva:
Anleihe  ........  1  000  000
davon  ausgelost  186  400

813  600

Noch  nicht  eingelöste  Obligationen

16  400

,,  „  „  Zinsscheine

600

(Oblig.-Zinsen  bis  31.12.,  fällig  ans  ..  .*)

Agio-Reserve  ....  120  000

davon  entnommen  22  368

97  632

Angenommen,  das  Aufgeld  würde  in  den  Jahren  der  Tilgung
dem  Jahresgewinn  belastet  werden,  eine  Agioreserve  wäre  nicht
vorhanden;  demgemäß  entfällt  sie  auch  in  der  Jahresbilanz-Verluste
  Gewinn-  und  Verlust-Konto
Obligationen-Zinsen  ..  35  000
Agio-Konto  22  568
Eine  genauere  Berechnung  der  Verlustanteile  der  einzelne
Jahre  gibt  das  folgende  Beispiel.  Der  Emissionskurs  der  Anleihe ­
  S.  168  sei  98%%.  Disagioverlust  (15  000),  Rückzahlungsagio
  (120  000)  und  die  Emissionskosten  (3105)  mit  zus.  138  105
erhöhen  die  Gesamtzinsen  (107  415)  auf  245  520,  d.  s.  aut  ein
Gesamtkapital  von  3,069  Milk  effektiv  8  %  Zinsen.
Da  das  Aufgeld  durch  den  Tilgungsplan  verteilt  ist,  bleibt
noch  der  Disagioverlust  zu  verteilen.
Die  nominellen  (3,5  %)  Zinsen  von  107  415  werden  erhöht
um  18  105  =  0,59  %
Gesamtzinsen  125  520  =  4,09  %

von  3,069  Milk  Kapital.
Die  Verteilung  gestaltet  sich  wie  folgt:

Jahr

Disagio
0,59  %
v.  Kapitalrest

12%
Agio

Zinsen
3 l / 2  %

Jährlicher
Gesamtaufwand ­


In  Proz.
des
Kapitalrestes

1

5900

22  000

35  000

63  268

6,33

2

4800

23  160

28  476

56  436

6,93

3

3661

'  23  976

21  721

49  358

7,96

4

2482

24  816

14  728

42  026

10

5

1262

25  680

7  490

34  432

16

18105

120  000

107  415

245  520

1 )  Siehe  Anm.  1,  S.  169,
        <pb n="175" />
        Die  Unvollständigkeit  der  Bilanz.
Gibt  eine  den  gesetzlichen  Vorschriften  entsprechend  aufgestellte ­
  B.  ein  vollständiges  Bild?  Schon  Bd.  I,  S.  16911.  wurde
angedeutet,  daß  die  Buchführungstechnik  in  ihrer  üblichen  Anwendung ­
  die  rechtlichen  Verhältnisse  nicht  klar  und  nicht  vollständig ­
  zum  Ausdruck  bringt.
1.  Die  bilanzmäßige  Vermögenslage  der  Aktienvereine  muß
infolge  der  für  sie  geltenden  Bewertungsregeln  unvollständig  bleiben. ­
  Die  B.  der  Einzelkaufleute  und  der  Personalgesellschaften
soll  eine  Vermögensbilanz  sein,  jene  der  Aktiengesellschaften  eine
Gewinnermittlungsbilanz.  Daraus  folgt,
2.  daß  auch  das  Reinvermögen,  das  eigene  Kapital  der  genannten ­
  Kapitalgesellschaften  nicht  vollständig  in  der  B.  in
Erscheinung  tritt.
3.  Nicht  ersichtlich  sind  andere  für  die  Beurteilung  der
ökonomischen  Verhältnisse  notwendige  oder  wünschenswerte  Angaben, ­
  z.  B.  nicht  der  Umsatz,  der  den  Bilanzzahlen  zugrunde
liegt.  Häufig  wird  in  den  Geschäftsberichten  Aufschluß  über  den
Umsatz  im  ganzen  oder  über  den  Umsatz  einzelner  Konten  gegeben. ­
  Nicht  ersichtlich  ist  das  Risiko 1 ),  das  der  Unternehmung
und  ihren  Geschäften  anhängt,  obwohl  es  möglich  ist,  beispielsweise ­
  Verluste  aus  Lieferungsverträgen  bei  sinkenden  Preisen  zu
berücksichtigen  (durch  Errichtung  eines  Waren-Delkredere-Kontos, ­
  eines  Kontos  der  Verluste  auf  Lieferungswaren).  Das  Risiko
des  einzelnen  Gesellschafters  oder  Genossen  am  Gesamtunternehmen ­
  kommt  in'dem  Geschäftsguthaben  bzw.  in  der  Kapitaleinlage ­
  nur  teilweise  zum  Ausdruck.  Das  über  die  Einlage  bzw.
das  Geschäftsguthaben  hinausgehende  Risiko  der  beschränkten
*)  Vgl.  meine  „Untemehmungsrisiken“,  Berlin  1915  (Heft  3  der
„Einzelwirtschaftlichen  Abhandlungen“);  meinen  Artikel:  Risikoprämie
Preissteigerungsverordnung,  im  Plutus,  Juli  1921,
        <pb n="176" />
        172

Unvollständigkeit  der  B.

oder  unbeschränkten  Haftpflicht  oder  Nachschußpflicht  ist  vor
Eintreten  der  Zahlungsverpflichtung  nicht  bilanzfähig.  Das
Risiko  aus  weitergegebenen  Wechseln  soll  in  den  Giroverbindlichkeiten ­
  dargestellt  werden,  das  Risiko  aus  übernommenen  Bürgschaften ­
  durch  Aufnahme  der  Bürgschaftsschulden  bzw.  der
Garantieverbindlichkeiten  in  die  B.
Auch  nicht  alle  Formen  des  in  Anspruch  genommenen  Kredits
kommen  in  der  B.  einwandfrei  zur  Darstellung.  Beispielsweise
wird  selten  der  Eftektenpfandkredit  in  der  B.  richtig  dargestellt,
d.  h.  bilanzmäßig  zum  Ausdruck  gebracht,  daß  wertvolle  Bestandteile ­
  der  flüssigen  Mittel  verpfändet  sind.  Die  einfache  Benennung ­
  der  Darlehnsschuld  als  „Effektenlombarddarlehn“  würde
genügen.  Auch  der  Wechseldiskonikredit 1 ),  die  Sicherungshypothek ­
  2 )  erscheint  nicht  in  der  B.  Der  auf  ein  Börsenterminge-*)

  Dies  ist  wichtig  für  die  Beurteilung  jener  Unternehmungen,  die  sich
dauernd  durch  Diskontierung  fremde  Kapitalien  als  Betriebsmittel  beschaffen.
2 )  Bin  Hinweis  vor  der  Bilanzspalte  („als  Sicherungshypothek  ..  M
eingetragen“)  wäre  eine  ausreichende  Vervollständigung  der  Bilanz.  Eine
Bergwerksgesellschaft  bilanzierte  wie  folgt:
Restkaufgelder  für  Kohlenfelder;  durch  Sicherungshypothek
gedeckt  843  000
nicht  hypothekarisch  eingetragen  164  000  1  007  000
Richtig  ist  es,  eine  hypothekarisch  gesicherte  Anleihe  als  solche  deutlich ­
  zü  bezeichnen,  z.  B.  Hypothekaranleihe,  im  anderen  Fall:  Obligationen,
nicht  hypothekarisch  gesichert.  Ein  Beispiel:  *  II.
Prioritäts-Anleihen-Kto.,  I.  Hyp.  4  %Ji  4  000  000
bis  31.  Dez.  1909  get.  1  200  000
in  1910  getilgt  80  000  M  1  280  000  2  720  000
II.  Hypothek  4%  %  2  000  000
bis  31.  Dez.  1909  get.  M  1  500  000
in  1910  getilgt  „  100  000  1  600  000  400  000
Anleihe  auf  Neudeck  4%  %  M  1  500  000
bis  31.  Dez.  1910  get.  M  300  000  „
in  1910  getilgt  30  000  „  330  000  1  170  000
4%  nicht  hypothekarisch  eingetragene  Anleihe  von  1906  .
4%  %  Prioritäts-Anl.  auf  d.  Fabrik  in  Eisenach  JC  865  000
in  1910  getilgt  40  000
Hypothekarische  Anleihe  auf  die  Fabrik  in  Hamburg
Amortisations-Hypothek  in  K
Zinsen-Konto  der  Prioritäts-  u.  anderen  Anleihen,  Vortrag

4  290  000
3  150  000
852  000
287  750
50  833
102  974

08
        <pb n="177" />
        Unvollständigkeit  der  B.

173

schält  geleistete  „Einschuß“  ist  eine  Forderung  an  die  spekulationsvermittelnde ­
  Bank.  Die  Prämienzahlungen  auf  eine  als
Kreditsicherung  dienende  Lebensversicherungspolice  werden  als
Unkosten  verrechnet;  weder  die  Verpflichtung  zur  Prämienzahlung ­
  noch  die  Verpfändung  der  Forderung  aus  der  Police
wird  ersichtlich  gemacht.
Nicht  zu  ersehen  sind:  Die  noch  unerledigten  Aufträge  einer
gewerblichen  Unternehmung,  die  häufig  eine  Erklärung  des  hohen
Materialbestandes  geben  könnten;  doch  findet  man  mehrfach
ln  den  Geschäftsberichten  der  Industrieaktiengesellschaften  entsprechende ­
  Angaben.  Auch  nicht  die  vom  Unternehmer  gebrachten ­
  Bestellungen,  aus  denen  Verpflichtungen  übernommen
wurden;  auch  die  etwaigen  Nachschußverbindlichkeiten  aus  Beteiligungen ­
  an  anderen  Unternehmungen  oder  Geschäften,  die
fehlende  Einzahlung x )  auf  den  Besitz  von  nicht  .soll  gezahlten
Aktien  oder  Anteilen  wird  in  der  Regel  bilanzmäßig  nicht  verrechnet. ­
  Die  B.  der  Personalgesellschaften  zeigt  nur  das  Gesellschaftsvermögen, ­
  nicht  auch  das  für  die  Verbindlichkeiten  des
Geschäfts  ebenfalls  haftpflichtige  Privatvermögen  der  persönlich
haftenden  Gesellschafter.
4.  Gewisse  immaterielle  Güter  und  wirtschaftliche  Verhältnisse, ­
  die  den  Verkaufswert  des  Unternehmens  als  Ganzes  sowie
die  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Verhältnisse  der  Unternehmung ­
  beeinflussen,  wie  Firmenrecht,  Fabrikationsgeheimnisse,
latente  usw.  können  nur  dann  ein  bilanzmäßiges  Aktivum  bilden,
Wenn  für  ihren  Erwerb  Kosten  aufgewendet  wurden.  Reklamekosten ­
  werden  als  Ausgabenverluste  des  Ausgabejahres  abge-Das
  folgende  Schema  gibt  eine  Übersicht  über  die  Bilanzierungs-Möglichkeiten
  für  fehlende  Einzahlungen  [Kapital  4,  Beteiligung  3,  Einzahlung ­
  2]:
Aktiva  Passiva
1 -  Beteiligung  2
2 -  „  2  Noch  nicht  eingefordert  1
(vor  der  Geldspalte
3-  Beteiligung  3
~r-  noch  nicht  eingezahlt  1
2
4-  Beteiligung  (Kapital  4)  3  Noch  nicht  eingezahil  1
        <pb n="178" />
        174

Onvollständigkeit  der  B.

bucht,  obgleich  ihre  Erfolge,  die  Sicherung  eines  kaufkräftigen
Abnehmerkreises,  auch  in  den  späteren  Jahren  wirksam  sind.
5.  Am  wichtigsten  ist,  daß  nicht  alle  Verbindlichkeiten  in
die  B.  aufgenommen  werden.  Verbindlichkeiten  aus  Kauf-,
Lieferungs-,  Darlehnsverlrägen  bleiben,  von  Ausnahmefällen  abgesehen, ­
  so  lange  unberücksichtigt,  bis  der  Vertrag  erfüllt  oder
eine  Vorleistung  erfolgt  ist.  Ebensowenig  werden  Ansprüche
und  Verpflichtungen  aus  Leistungsverträgen  (Dienst-,  Mietverträge) ­
  gebucht.  Gehälter,  Miete,  Löhne,  Provisionen  und
ähnliche  Vergütungen  für  Leistungen  erscheinen  als  Schulden
nur  dann,  wenn  sie  rückständig  sind,  als  Bilanzaktivum  im
Falle  der  Vorauszahlung.  Häufig  bleiben  die  Verbindlichkeiten
aus  übernommenen  Haftpflichtverträgen  für  verkaufte  Waren  unberücksichtigt. ­
  Richtig  ist  die  Einstellung  eines  Schätzungswerts ­
  als  Passivum  (Garantiefonds).
Regreßverbindlichkeiten  aus  indossierten  Wechseln  (Giroverbindlichkeiten) ­
  müssen  von  den  deutschen  Notenbanken  in  der
B.  angegeben  werden;  auch  Kreditgenossenschaften  führen  sie
an,  häufig  vor  oder  unter  dem  „Strich“.  Englische  Banken
schreiben  auf  der  Aktivseite:  Forderungen,  auf  der  Passivseite:
Indossament,  allerdings  nur  für  ausländische  Wechsel.  Solange
der  Regreßpflicht  ein  gleichwertiges  Regreßrecht  gegenübersteht,
und  der  Eingang  der  Regreß  forderung  sicher  ist,  wird  das  Bilanzergebnis
  nicht  berührt.  Drohende  Regreßverluste  müssen
von  Aktiengesellschaften  nach  §§40  und  261  HGB.  in  der  Bilanz
Berücksichtigung  finden 1 ).
Die  Bilanzkritik  fordert  Angaben  über  die  „bedingten“,  die
Eventualverpflichtungen  (Garantie-,  Bürgschafts-,  Giroverbindlicb-  *  2  *  *  *  6
M  Die  Preußische  Zentral-Genossenschaftskasse  gibt  im  Geschäftsbericht ­
  Aufschluß  über  Giroverbindlichkeiten;  z.  B.:
„1.  Im  Inkassoverkehr  gegenüber  der  Reichsbank  .  M  ...
gegenüber  anderen  Firmen  „  ...  3  535421

2.  Im  Diskonto  verkehr  gegenüber  der  Reichsbank  M
gegenüber  anderen  Firmen  „  .

1  415  016

4  950  437
Diese  Giroverbindlichkeiten  aus  dem  Etatjahr  1905/06  laufen  am
6.  Juni  1906  ab.“
Über  die  Bedeutung  der  Giroverbindlichkeiten  für  Genossenschaften
vgl.  die  Mitteüungen  über  die  Genossenschaftstage  (etwa  vom  40.  ab).
        <pb n="179" />
        ünvoUständigkeit  der  B.

175

keilen)  nicht  nur  wegen  der  absoluten  Höhe  solch  möglicher
Verpflichtungen,  sondern  wegen  der  drohenden  Verluste.  Die
Angabe  der  bedingten  Verbindlichkeiten  allein  würde  allerdings
für  die  Beurteilung  der  etwaigen  Verluste  nicht  genügen,  man
müßte  auch  die  Qualität  der  Eventualschuldner  kennen.
Fischer  (Bilanzwerte  II,  S.  147)  meint  gelegentlich  der
Kritik  der  dort  zitierten  Entscheidung  1 ):  .  es  ist  ganz  undenkbar, ­
  daß  nach  den  Grundsätzen  der  Buchführungstechnik
®in  dem  Geschäftsvermögen  tatsächlich  noch  nicht  zugewachseaer
  Gewinn  bilanzmäßig  angeführt  werden  könnte;  nur  wenn
der  hier  streitige  Posten  (der  Termingeschäftsabschluß)  zur  Zeit
der  Bilanzaufnahme  in  den  Büchern  enthalten  gewesen  wäre,
hätte  er  au r h  in  die  B.,  den  Bücherabschluß,  hineingelangen
können.  Seine  Aufnahme  in  die  Bücher  ist  dann  wiederum  deshalb ­
  ausgeschlossen,  weil  am  31.  Dezember  noch  von  keiner
Seite  etwas  geleistet  worden  war.“
Die  Anschauung  ist  in  allen  Teilen  irrig.  Die  Buchführungstechnik ­
  kann  auch  das  scheinbar  Unmögliche.  Die  rechnerische
Vorausnahme  eines  zur  Zeit  der  Bilanzautnahme  noch  nicht
realisierten  Gewinnes  oder  des  wahrscheinlich  eintretenden  Verbots ­
  ist  möglich.  Das  Zeitgeschäft  hätte  in  Büchern  notiert
Werden  müssen.  Wenn  die  Buchführung  Zeitgeschäfte  nicht
ünmer  vermerkt,  so  liegt  dies  nur  an  der  unvollkommenen  Anwendung ­
  ihrer  Technik;  man  kann  sehr  wohl  Zeitgeschäfte  am
Tage  ihres  Abschlusses  auch  kontenmäßig  im  System  der  doppelten ­
  Buchführung  verrechnen  (Bd.  I,  S.  306,  310).  Übrigens:  auch
bestehende  noch  nicht  fällige  Schulden,  d.  h.  in  den  Büchern
n och  nicht  verzeichnete  Schulden,  werden  in  die  B.  eingestellt,
kommen  erst  durch  diese  in  die.  Buchführung,  so  z.  B.  Schuldsinsen ­
  für  Anleihen,  die  im  nächsten  Bilanzjahr  fällig  werden,
Mietzinsanteile  und  andere  antizipierende  Posten.  Es  sind
Periodisch  wiederkehrende  Schulden,  die  gegen  den  Verfalltag
Sünehmen,  mit  ihrer  Einlösung  getilgt  werden  sollen  und  ihrem
Werte  nach  auf  Null  sinken,  von  da  ab  täglich  an  Wert  zunehmen
bis  zu  ihrer  Einlösung.
*)  R.  G.  24.  Bd.  S.  72.  Es  handelt  sich  um  die  Bilanzierung  eines  Zeitgeschäfts ­
  in  einer  Auseinandersetzungsbilanz,  das  voraussichtlich  verlustbringend ­
  endet.
        <pb n="180" />
        176

Zwischenkonten.

Schon  an  anderer  Stelle  (Bd.  I,  S.  177ff.)  wurde  darauf  hingewiesen, ­
  daß  die  Unvollständigkeit  der  doppelten  Buchführung
in  rechtlicher  Beziehung  teilweise  beseitigt  werden  könne,  entweder ­
  durch  Ergänzung  des  Inventars  bzw.  der  B.  oder  durch
Einschiebung  von  Zwischenkonten x ).  Die  Anwendung  solcher
Konten  verfolgt  verschiedene  Zwecke.  Man  kann  Zwischenkonten
  für  interne  Verrechnungen  und  solche  für  äußere  Wirtschaftsvorgänge ­
  unterscheiden.
1.  Zwischenkonten  für  interne  Verrechnungen  (beispielsweise):
1.  Interimskonto,  entweder  zwecks  vorläufiger  Buchung  bei
noch  nicht  feststehender  Kontierung  oder  als  Sammclkonto  für
Ausgaben  bzw.  Einnahmen,  die  erst  später  übertragen  werden,
sei  es  nach  vollständiger  Ausgabe  oder  Einnahme,  sei  es  nach
Fertigstellung  einer  Verteilungsrechnung,  z.  B.  Neubau-Konto  (im
Soll  Einzelposten  für  die  Baurechnung,  Honorare,  Zeichnungen
usw.,  im  Haben  Übertrag  auf  das  Anlagekonto),  Maschineninterims-Konto ­
  für  ähnliche  Zwecke,  Warenspesen-Konto  (Aufteilung ­
  der  Ausgaben  nach  erfolgter  Unkostenberechnung  vgl-Bd.
  I,  S.  248).
2.  Zwischenkonten  für  interne  Kontrollen  oder  den  Erfolgsnachweis-, ­
  beispielsweise:  Konto  der  Abschreibungen  und  Konto
der  verrechneten  (kalkulierten)  Abschreibungen  zur  Kontrolle  der
zu  verteilenden  und  der  wirklich  verteilten  Abschreibungsverluste; ­
  Fabrikations-Konto  als  Aufwandsstatistik,  Fabrikate-Konlo
  als  Kontrolle  der  Lagerbestände,  Warenverkaufs-Konto
zum  Nachweis  des  Gewinnes  (Bd.  I,«  S.  272).
3.  Zwischenkonten  für  Abschlußzwecke,  z.  B.  Konto  transitorischer ­
  Aktiva  und  Passiva,  das  nach  Wiedereröffnung  der
Konten  aufgelöst  wird;  (S.  162,  164),  das  Bilanzdifferenzen-Konto
  für  unaufgeklärte  Abschlußdifferenzen,  Gewinnvortragsoder ­
  Gewinnverteilungs-Konto  bei  Kapitalgesellschaften.
II.  Zwischenkonten  für  äußere  Wirtschaftsvorgänge  (beispielsweise): ­

1.  Konto  zur  Darstellung  der  Solleinzahlung  auf  Grund  eines
Beschlusses  bzw.  Sollauszahlung  und  der  wirklichen  Einnahmen
J )  Vgl.  Leitner,  Zwischenkonten,  in  der  Zeitschr.  f.  Handelswissenschaft ­
  und  Handelspraxis,  1913,  S.  66  f.;  Band  I,  Sachregister,
        <pb n="181" />
        Zwischenkonten.

177

und  Ausgaben  im  System  der  doppelten  Buchführung,  die  eine
Unmittelbare  und  kontenmäßige  Kontrolle  ermöglichen  sollen;
z -  B.  Pfandbriefkapital-Konto  und  Pfandbriefauszahlungs-  Konto
(Bd.I,  S.232),  Pfandbriefzinsen-  Konto  und  Coupon-Konto  (Pfand-Briefeinlösungs-Konto
  Bd.  I,  S.  182).  Beide  Konten  werden  zum
Zwecke  der  Gegenüberstellung  der  ausgelosten  und  eingelösten
Pfandbriefe  bzw.  der  fälligen  und  der  bezahlten  Pfandbriefzinsen
^richtet.  Ein  ähnliches  Konto  ist  das  Konto  der  Aktionäre
{Kapitaleinzahlungs-Konto  an  Aktienkapital-Konto),  wenn  die
Kapitalerhöhung  schon  auf  Grund  des  Beschlusses  verbucht
Werden  soll.  In  gleicher  Weise  kann  man  beschlossene  Zubußen
Bei  Gewerkschaften,  beschlossene  Nachschüsse  bei  G.  m.  b.  H.
v erbuchen.  Ähnliche  Funktionen  hat  das  Beteiligungs-Konto
der  Syndikatsmitglieder  (Bd.  I,  S.  331,  österreichische  Methode).
2.  Konten  zur  Darstellung  von  Eventualverbindlichkeiten;  so
*•  B.  Avaldebitoren  an  Avalakzepte  oder  Avalkreditoren-Konto;
Bürgschaftsdebitoren-Konto  an  Bürgschaftsschulden  (Bd.  I,
S.  181);  Regreßdebitoren  an  Regreßschulden  (Giroverbindlichkeiten) ­
  oder  Vormänner-Konto  an  Nachmänner-Konto  (Bd.*l,
s -  178).
Zur  Darstellung  der  Giroverbindlichkeiten  hat  man  auch
Egendes  Verfahren  vorgeschlagen.  Ein  Wechsel  von  6000  M.
^ird  mit  56  M.  Diskontverlust  diskontiert.
Folgende  Konten
An  Konto  diskontierter  Wechsel

Bank-Konto  5944
Wechseldiskont-Konto....  56  6000

Nach  der  Einlösung  ist  die  Umbuchung  notwendig;  Konto
diskontierter  Wechsel  an  Wechselkonto  6000  M.
3.  Zwischenkonten  zur  Klarstellung  rechtlicher  Verhältnisse-.
a)  Durch  Ausstellung  einer  Tratte  auf  den  Abnehmer  wird
Buchmäßig  die  Forderung  getilgt,  rechtlich  bleibt  sie  bis  zur  Einlösung ­
  des  Wechsels  bestehen.  Man  könnte  diese  Umwandlungs-Wechsel
  bilanzmäßig  darstellen,  etwa  in  folgender  Form:
Debitoren  20  000
davon  trassiert  8  000  12  000
Wechselbestand  23  000
Meitner,  Bnchhalttmg  nnd  Bilanzkvmde.  II.  6.  u.  7.  Aufl.

12
        <pb n="182" />
        178

Bilanzdelikte.

Den  Freunden  theoretischer  Komplikationen  sei  folgende
Buchungsweise  vorgeschlagen  (vgl.  auch  Bd.  I,  S.  177):  Wechsel
an  trassierte  Debitoren  8000;  bei  Begebung  des  Wechsels  die
übliche  Buchung  (z.  B.  Bank  an  Wechsel),  nach  Einlösung
des  Wechsels  Umbuchung;  Konto  trassierter  Debitoren  an
Debitoren-  Konto.
Bilanz.

Debitoren  20  0001  Konto  trassierter  Debitoren  ..  8000
Wechsel  15  000  |

b)  Beim  Inkassowechselverkehr  schiebt  man  häufig  ein
Inkasso-Konto  als  Zwischenkonto  ein,  wenn  die  Gutschrift  auf
dem  gewöhnlichen  Kontokorrent-Konto  erst  nach  Eingang  der
Wechsel  erfolgen  soll  (vgl.  Bd.  I,  S.  209).
c)  Über  die  Personen-Konten  zur  Darstellung  der  Rechtsund
  Rechnungsverhältnisse  vgl.  Bd.  I,  S.  2361T.  Die  Zession
von  Forderungen  könnte  man  buchen;  X.-Bank  Zessionskonto
an  Konto  zedierter  Debitoren  bei  der  Zession  der  Forderung;  dann
Bank-Konto  an  Debitoren-Konto  und  Konto  zedierter  Debitoren
an  Bank-Zessions-Konto  nach  erledigter  Zahlung  der  Debitoren-Diese
  Beispiele  mögen  als  Illustrationsprobe  genügen.  Wenn
es  sich  darum  handelt,  in  der  Schlußbilanz  für  einzelne  Bilanzposten ­
  eine  rechtlich  oder  wirtschaftlich  genauere  und  vollständigere ­
  Darstellung  zu  geben,  so  genügt  die  einfache  Ergänzung
des  Inventars  bzw.  der  Bilanz  vor  oder  in  der  Geldspalte,  vor
oder  unter  dem  BilanzstrLh.  Wünscht  man  eine  fortlaufende
Aufzeichnung  über  solche  Verhältnisse,  dann  ist  die  Führung
eines  die  kontenmäßige  Verrechnung  ergänzenden  Nebenbuches
praktisch,  einfacher  und  empfehlenswerter.  Daß  man  auch  im
Kontensystem  eine  fortlaufende  Verrechnung  einfügen  kann,
zeigen  die  angeführten  Beispiele.

16.  Abschnitt.
Bilanz  delikte.
Die  Bilanz  ist  ein  Geschäftsbericht  in  Zahlen,  ein  Bericht,
der  mit  Willen  und  Wissen  des  Berichterstatters  gefärbt,  geschönt, ­
  frisiert  sein  kann,  wichtige  wirtschaftliche  Verhältnisse
        <pb n="183" />
        Bilanzdelikte.

179

verdecken,  verheimlichen,  verschleiern,  die  Vermögensverhältuisse
  falsch  darstellen  kann  oder  fälscht 1 ).  An  vielen  Stellen
dieses  Buches  wurde  auf  die  Möglichkeit  hingewiesen,  durch  interne ­
  Verschiebungen  in  den  Zahlenergebnissen,  durch  Buchungskünste ­
  mancherlei  anders,  d.  h.  unklar  oder  unrichtig  darzustellen. ­
  Buchführung  und  Bilanz  sind  eben  Werkzeuge  in  den
Händen  dessen,  der  sie  gebraucht,  dem  Willen  des  Rechnungsführers ­
  unterworfen.
Mehrfach  finden  sich  in  den  veröffentlichten  Bilanzen  mit
Absicht  unklare  Benennungen  einzelner  Bilanzposten,  die  unverständlich, ­
  mehrdeutig,  ungebräuchlich  sind,  ihre  Bedeutung
Und  Natur  zweifelhaft  lassen.  Beispielsweise  Interims-Konto,
Abwicklungs-  und  Operations-Konto,  Verreehnungs-Konto,  Konto
transitorischer  Posten  u.  ä.  Effekten  im  Sinne  des  Börsenverkehrs ­
  und  Wechsel  werden  als  „Wertpapiere“  subsumiert.  In
juristischer  Hinsicht  richtig,  bilanztechnisch  falsch,  eine  Verschleierung. ­
  Ein  Schönheitsfehler  ist  es,  wenn  bilanziert  wird:
Grundstücke  120  oder  Debitoren  60
~  Hypothek  80  40  -1-  Kreditoren  40  20,
w eil  Aktiva  und  Schulden  nicht  auf  dieselbe  Seite  gehören.
Unklar  ist  eine  Bilanz,  in  der  Bank-(Finanz-)  und  Warenschulden
Unter  dem  Sammelposten  „Kreditoren“  verrechnet  werden  oder
w enn  eine  Bierbrauerei  Bier-  und  Darlehnsdebitoren  gemeinsam
uls  „Debitoren“  verbucht.  Eine  Bilanzverschleierung  wären  die
folgenden  Bilanzierungen:  Aktiva:  Grundstücke  Hypothek  40;
Debitoren  -f-  Kreditoren  20;  wenn  die  Hypothekenschulden
Unter  den  Kreditoren  verschwinden.  Unwahr  und  falsch  wäre  die
Hilanz,  wenn  es  hieße:  Grundstücke  40,  Debitoren  20.  Gefälscht
ist  eine  Bilanz,  wenn  beispielsweise  der  Wert  des  Grundstücks
willkürlich  erhöht  wird.  Die  (strafbare)  Bilanzfälschung  setzt
ulso  die  mala  fides  voraus,  während  eine  Bilanz  falsch  sein  kann
infolge  Unkenntnis  des  Bilanzierenden  oder  infolge  nicht  beabsichtigter ­
  Falschbuchung.  Ob  eine  Verschleierung  oder  eine
Hilanzfälschung  im  Sinne  des  §  314  HGB.  strafbar  ist,  kann
u-  E.  nur  nach  Lage  des  Einzelfalles  beurteilt  werden,  wobei  die
Hegleitumstände,  Absicht,  Zweck  und  die  Folgen  der  Verschleie-')
  Eine  Beispielsammlung  bieten  Stern  und  Rehm l  auch  Beigel.
12*
        <pb n="184" />
        180

Bilanzdelikte.

rang  bzw.  Fälschung  mitbestimmenden  Einfluß  haben.  Es  gibt
zweifellos  strafbare  und  straflose  Bilanzverschleierungen  und
Bilanzfälschungen:  der  Vorstand  eines  Aktienvereins  fälscht  die
Bilanz,  ob  er  stille  Reserven  schafft  oder  ob  er  fingierte  Aktiven
cinstellt.
Auch  die  Unterscheidung  zwischen  Bilanzfälschung  und
Bilanzverschleierung  des  zitierten  Paragraphen  ist  nicht  leicht-Die
  Grenze  zwischen  beiden  läßt  sich  etwa  durch  folgende  Formulierung ­
  finden;  Eine  Bilanzverschleierung  läßt  das  Ergebnis
der  Aktien-Bilanz,  den  Reingewinn  unverändert,  während  eine
Bilanzfälschung  den  Reingewinn  verändert,  d.  h.  erhöht.  Eine
wissentlich  unwahre  Darstellung  des  Standes  der  Verhältnisse  der
Gesellschaft  liegt  in  jeder  Bilanzfälschung,  kann  aber  auch  durch
eine  Bilanzverschleierung  bewirkt  werden.  Eine  Aktiengesellschaft ­
  unterläßt  die  notwendigen  Abschreibungen  in  der  Bilanz,
berücksichtigt  sie  aber  in  der  Gewinnverteilung  („Rücklage  für
Abschreibungen“),  eine  offenkundige  Berichtigung  eines  falschen
Wertansatzes.  Die  Bilanz  ist  unwahr,  die  Abschreibungen  werden
verschleiert.  Ein  Verlust  wird  verschleiert  durch  Einzahlung  der
Aufsichtsratmitglieder  oder  durch  Entnahme  aus  einem  Reservefonds, ­
  ohne  daß  der  Verlust  und  seine  Deckung  irgendwie  und
irgendwo  (Bericht,  Bilanz)  zum  Ausdruck  gebracht  wird.  Eine
Industriegesellschaft 1 )  verpfändet  Warenforderungen  an  eine
Bank  gegen  Bardarlehen;  weder  Bankschulden  noch  Forderangen ­
  erscheinen  in  der  Bilanz,  weil  beide  kompensiert  wurden,
eine  Verschleierung,  die  den  Stand  der  Verhältnisse  unwahr
darstellt.
Der  häufigste  Fall  einer  strafbaren,  d.  h.  wissentlichen  Bilanzfälschung ­
  ist  die  Überbewertung  von  aktiven  Vermögensteilen,
beispielsweise  der  Lagerbestände,  Hinzusetzen  fingierter  Posten
l )  Die  Bilanz  einer  Wollwaren-Aktiengesellschaft  zeigt  (ungetrennt)
Lieferanten-  und  Bankschulden  mit  784  000  M  (davon  nach  dem  Bericht
der  Direktion  60  000  Bankschulden),  Außenstände  358132  M,  die  im  Verhältnis ­
  zum  Umsatz  zu  gering  erscheinen  mußten;  auf  Anfrage  wurde  erklärt, ­
  daß  die  Waren-Forderungen  in  Wirklichkeit  um  etwa  l'/i  Mill.  höher
seien,  auch  die  Bankschulden  seien  größer,  man  habe  den  größten  Teil  der
Außenstände  an  eine  Bank  verpfändet,  in  der  Bilanz  diese  Forderungen
und  dementsprechend  das  Darlehen  des  Bankiers  weggelassen.
        <pb n="185" />
        Bilanzdelikte.

181

(Forderungen),  Aufnahme  von  non  valeurs  mit  deren  Erwerbspreis,
  uneinbringlicher  Forderungen  mit  deren  Nennwert,  fauler
Außenstände  ohne  Abschreibungen,  verfallener  Patente  mit
einem  Geldwert  u.  ä.  Eine  Aktiengesellschaft  verteilte  die  Unterbilanz ­
  von  65012  auf  Aktiv-Konten  durch  Erhöhung  der  Werte.
In  einem  anderen  Falle  wurden  um  den  Betrag  der  Unterbilanz
and  zur  Schaffung  eines  Überschusses  die  Debitoren  entsprechend
erhöht,  die  Schulden  ermäßigt  und  diese  Falschbuchungen  im
neuen  Jahr  zurückgebucht.  Zur  Erhöhung  waren  das  Privat-Konto
  des  Direktors  und  die  Namen  einiger  dem  Direktor  nahestehender ­
  Personen  benutzt  worden.  Die  Rückbuchung  erfolgte
nicht  in  einem  Betrag,  sondern  auf  eine  Reihe  kleinerer  Posten
^erteilt.
Eine  Züricher  Seidenspinnerei  verbuchte  Effektenspekulationen
  unter  Waren  und  verteilte  die  Börsenverluste  auf  Chappe-,
Warenlager-,  Wechsel-  und  Tratten-Konto.  Eine  preußische
Hypothekenbank  verheimlichte  das  Kontokorrent-Geschäft,  indem ­
  sie  Debitoren  und  Kreditoren  willkürlich  verringert  in  die
Bilanz  einstellte  (1897  um  28  Milk,  1899  Kreditoren  3,37  Milk
anstatt  26,79  Milk),  die  Debitoren  als  Hypothekenanlagen  verbuchte, ­
  andere  Außenstände  von  den  Kreditoren  in  Abzug
brachte;  Effekten  waren  auf  Debitoren-Konto  gebucht,  bereits
^edierte  Hypothekenforderungen  unter  den  Beständen  angeführt ­
  usw. 1 ).
Sogenannte  „Schiebungen“  dienen  gleichfalls  der  Bilanzfälschung; ­
  so  erwarb  beispielsweise  ein  Unternehmen  von  einer
Fabrik  Patente  für  200  000  M.,  gründete  eine  Patentverwertungs-Gesellschaft
  m.  b.  H.  und  brachte  dieselben  Patente  mit  wesentlich ­
  höheren  Werten  ein.  Auf  diese  Weise  wurde  der  Bilanzverlust
von  157  000  in  einen  Reingewinn  von  23  000  verwandelt  und
die  Verteilung  einer  5  %  Dividende  ermöglicht.  Eine  bedeutende
Holle  spielt  bei  solchen  Schiebungen  die  Selbstbelastung  des
Kontos  eines  Direklionsmitgliedes  oder  des  Aufsichtsrates.  Reichen ­
  die  Falschbuchungen  nicht  aus,  gründet  man  eine  Reihe
von  Gesellschaften,  auf  die  ein  mitunter  höchst  verwickeltes

J )  Störungen  im  deutschen  Wirtschaftsleben.  Leipzig  1903,  S.  28,
39,  67.
        <pb n="186" />
        182

Bilanzdelikte.

System  von  Um-  und  Rückbuchungen  konstruiert  wird,  Gründungen, ­
  die  auch  die  Finanzgebarung  verschleiern  sollen.
Eine  Aktiengesellschaft  verwandelte  Ende  1895  eine  Bankschuld ­
  von  541  095  mit  Hilfe  der  Aktienemission  und  durch
vorzeitige  Buchung  der  Vollzahlung  in  ein  Bankguthaben  von
499  709.  Ein  Jahr  später  wurden  Bankschulden  im  Betrage  von
1088290  M.  zu  1157249  M.  Bankguthaben,  indem  man  2  Mill.  M-Obligationen
  als  bereits  realisiert  verbuchte,  deren  Begehung
erst  April  1897  geschah.  Die  Übereinstimmung  der  Bücher  mit
der  Bilanz  wurde  erzielt,  indem  man  die  Positionen  der  Schlußbilanz ­
  einfach  in  die  Hauptbuch-Konten  als  Saldovortrag  übertrug ­
  und  dann  die  neue  Bilanz  auf  Grund  der  Bücher  aufstellte.
Ein  besonderer  Fall  einer  falschen  Bilanz  verdient  noch  Erwähnung. ­
  Eine  offene  Handelsgesellschaft  wurde  in  eine  Aktiengesellschaft ­
  „umgegründet“.  Die  Übernahme  erfolgte  auf  Grund
der  Inventarisierung  der  Vorbesitzer.  Die  (verspätete)  Nachprüfung ­
  des  Verkehrswertes  der  Sacheinlagen  ergab,  daß  eine
große  Anzahl  der  als  eingebracht  berechneten  Maschinen  überhaupt ­
  nicht  eingebracht,  eine  Reihe  älterer  und  alter  Maschinen
zu  einem  den  Neuwert  30—-70  %  übersteigenden  Preis  inferiert,
daß  Einrichtungsgegenstände  und  Gerätschaften  vielfach  doppelt
und  dreifach  berechnet  und  daß  die  eingebraohten  Warenvorräte
teilweise  zu  höheren  Preisen  übergeben  worden  waren,  als  sie
zur  Zeit  der  Gründung  brutto  ohne  Abzug  von  Skonto,  Provision
und  Fracht  verkauft  werden  konnten.  Warenschulden,  die  von
der  Aktiengesellschaft  nicht  übernommen  waren,  bezahlte  der
in  den  Vorstand  eingetretene  Vorbesitzer  kurz  nach  der  Gründung ­
  mit  dem  Gelde  der  Aktiengesellschaft.  Die  Gründungsbilanz ­
  war  falsch  trotz  des  guten  Glaubens  des  Vorstandes.
In  einem  anderen  Fall  stand  das  Maschinen-Konto  in  der
Schlußbilanz  mit  117000  M.  zu  Buch,  am  1.  Januar  des  folgenden
Bilanzjahres  wurde  es  mit  236  000  belastet,  so  daß  in  der  Silvesternacht ­
  eine  Werterhöhung  um  119  000  M.  stattgefunden
haben  muß.
Im  Zusammenbruch  der  Niederdeutschen  Bank,  Dortmund,
wurde  eine  Reihe  von  Bilanzfälschungen  aufgedeckt.  1907  verkaufte ­
  der  Direktor  600  000  M.  Aktien  zu  25  %  an  seine  Bank.
Der  Einkaufspreis  wurde  mit  120%  verbucht  (731000  M.);  hier ­
        <pb n="187" />
        Kontenkriiik.

183

v on  wurden  einem  Geheim-Konto  150  000  und  der  Rest  mit
o8l  000  einem  Delkredere-Fonds  gutgeschrieben,  einer  Art  Dis-Positions-Fonds
  ohne  Rechenschaftspflicht  für  den  Direktor,  ein
Ponds,  der  auch  die  Ausgaben  zu  tragen  hatte,  die  dem  Handlüngsunkosten-Konto
  zugeschrieben  werden  sollten.  In  der
Bilanz  waren  bereits  getilgte  Forderungen  als  weiter  bestehend
verbucht.  Zu  den  „Geschäften  im  eigenen  Klüngel“  zählte  der
Bericht  des  Konkursverwalters  die  Übernahme  von  800  000  M.
leuer  Brauerei-Aktien  zu  115  %  durch  ein  Konsortium,  gebildet
aus  Herren  der  Bankverwaltung.  Eine  neugegründete  Bank
diente  als  Organ  für  Schiebungen,  indem  sie  für  1,3  Mill.  fingierte
'lud  uneinbringliche  Forderungen  übernehmen  mußte,  die  die
Niederdeutsche  Bank  aus  ihren  Büchern  entfernen  wollte.

17.  Abschnitt.
Kontenkritik  und  Bilanzrechnungen.
Durch  die  kontenmäßige  Zusammenfassung  aller  wirtschaftlichen ­
  Ereignisse  wird  die  Gesamtwirtschaft  in  Einzelwirtschaften,
das  Ganze  in  seine  kleinsten  Teile,  dargestellt  durch  Konten,
"erlegt  (Bd.  I,  S.  3ff.).  Somit  muß  die  Kritik  der  Ergebnisse
mit  der  kritischen  Untersuchung  der  Konten-Ergebnisse  beginnen.
Bazu  ist  erforderlich,  daß  man  sich  über  die  Funktion  des  Kontos
'm  gesamten  Rechnungsorganismus  klar  ist,  seinen  materiellen
Inhalt  kennt.  Die  traditionellen  Kontenüberschriften  (Soll,
Bebet  usw.)  sind  nichtssagend.  Die  formale  Richtigkeit  des
Kontos  vorausgesetzt  —  Anfangsbestand  =  Schlußbestand  des
Vorjahres,  richtige  Übertragung  der  Grundbuchungeü  aus  den
Memorialen,  richtige  Buchung  der  Geschäftsfälle,  d.  h.  Aufteilung ­
  der  Zahlen  auf  die  richtigen  Konten,  Verrechnung  alle
dem  gleichen  wirtschaftlichen  Zwecke  dienenden  Geschäftsfälle
a üt  dem  gleichen  Konto  —  beginnt  die  Kritik  mit  der  rechnerischen ­
  Bearbeitung  der  Kontenzahlen,  der  sich  die  relative
Betrachtung  anschließt 1 ).  Zunächst  erstreckt  sich  die  Konten-*)
  Vgl.  auch  Ehlers,  Kreditgenossenschaftliche  Probleme,  Thünen-Archiv
  1906,  S.  775  ff.;  Schaer,  Konsumverein  und  Warenhaus.  Archiv  für
Sozialwissenschaft  und  Sozialpolitik  Bd.  XXXI  Heft  2.
        <pb n="188" />
        184

Kontenkritik.

kritik  auf  die  für  das  betr.  Unternehmen  charakteristische»
Konten  (Beispiele  Bd.  I,  S.  246ff.,  258ff.,  290IT.).
Beispiele’.  1.  Das  Tratten-  Konto  einer  gemischten  Hypotheken*
bank.
Der  Gesamtumsatz  dividert  durch  den  Durchschnittssaldo
(78,76  :  15,969  —  4,93);  dann  365  Tage:  4,93  gibt  eine  durchschnittliche ­
  Laufzeit x )  der  Tratten  von  etwa  75  Tagen.  Der

Bilanzsaldo  am  31.  Dezember;  16  210  854.

Einlösung

Vormerkung

Tratten-Obligo  am

—

Bilanz  1.  Jan.

13  042  358

—

6  330  762

31.  Jan

.  7  298  398

31.  Jan

14  009  994

4  059  111

Febr

.  5  149  925

28.  Febr

15  100  808

2  594  100

März

.  3  635  252

31.  März  ..  ..

16  141  960

6  780  041

April

.  7  536  733

30.  April  .  ..  ,

16  898  652

6  294  376

Mai

.  5  712153

31.  Mai

16  316  429

3  306  624

Juni

.  3  599  422

30.  Juni

16  609  227

8  189  825

Juli

.  7  987  893

31.  Juli

16  407  295

4  896  093

Aug

.  5  186  303

31.  Aug

16  697  505

3  644  353

Sept

.  3  583  728

30.  Sept

16  636  880

8  349  044

Okt

.  7  418122

31.  Okt

15  705  95«

5  099  002

Nov

.  4  944  028

30.  Novbr.  ..

15  550  984

3  003  116

Dezbr

.  3  662  986

81.  Dezbr.  .  ..

15  550  854

62  546  447

Umsatz

.78  757  301

Durchsch.-S.

15  968  87?

Durchschnittssaldo  ist  kleiner  als  der  Bilanzsaldo  Ende  des
Jahres.  Am  Ende  der  Quartale  sind  die  Ausschreibungen  auf  die
Bank  am  kleinsten,  sie,  aber  auch  die  Einlösungen  erreiche»
ihren  höchsten  Stand  bei  Beginn  eines  Quartals,  so  daß  der
Schluß  berechtigt  ist,  anzunehn^en,  daß  größere  Beträge  der
Neuausschreibungen  Renovationstratten  sind.

Über  die  Auswertung  und  den  wirtschaftlichen  Inhalt  der  Buchführung ­
  vgl.  Aereboc,  Landwirtschaftliche  Rentabilitätsfragen,  Berlin  1901;
Laur,  Grundlagen  und  Methoden  der  Bewertung,  Buchhaltung  und  Kalkulation ­
  in  der  Landwirtschaft,  Berlin  1911.
„Die  doppelte  Buchführung  bedeutet  für  die  Betriebslehre,  was  die
Analyse  für  die  Chemie“  (Laur  a.  a.  O.  476;  „analytische“  Buchführung.

S.  473).
l )  Allgemein:

Durchschnittssaldo  x  365

Summe
        <pb n="189" />
        2.  Über  das  Lesen  und  die  Gliederung  von  Personen-  Konten
vgl.  Bd.  I,  S.  43,  170,  236  ff.
3.  Fabrikations-Konto  einer  Metallwarenfabrik
kalkulatorische  Verarbeitung 1 ) 2 ):
bagerbestände  am  Ende  des  Bilanzjahres  ...  Ji  74  220,—
Versand  der  Fertigwaren  (abzüglich  Frachten,
Provisionen)  „  591  447,91
Produktion  M  665  667,91  =

Rohmaterialien  u.  Fracht  M,  401  368,19  (==  73,3  %
Arbeitslöhne  „  92  753,17  (=  16,9  %
Betriebskosten  „  25  753,68  (=  4,7  %

Handlungsunkosten  „  27  523,61  (=5,1

  %

=  14.0  %  I
=  3,9  %  j
=  4,1%

Selbstkosten  Jt  547  398,65  =  82,3  %  |  g
Fabrikationsgewinn  Ji  118  269,26  =  17,7  %
Arbeitslöhne  und  Betriebskosten  verhalten  sich  wie  93:  26,
rund  100  :  30,  Handlungs-  und  Herstellungskosten  (M.  519875,04)
wie  28  :  520,  rund  54  :  1000.  Die  Betriebskosten  werden  gedeckt
durch  einen  Aufschlag  von  30%  auf  den  Arbeitslohn,  die  Handhingskosten
  durch  5,5  %  Zuschlag  zum  Herstellungspreis  (oder
30%  zum  Lohn).  Mit  100  M.  Verkaufserlös  werden  Arbeitslohn
(14)  und  Unternehmergewinn  (17,7)  ungefähr  zu  gleichen  Teilen
bezahlt;  auf  100  M.  Lohn  entfallen  etwa  M.  127,—  Unternehmergewinn. ­
  Der  wichtigste  Rentabilitätsfaktor  dieser  Unternehmung
ist  der  Einkauf  von  Rohmaterialien;  Arbeitslöhne  und  Kosten
'Aachen  rund  25  %  der  Selbstkosten,  etwa  75  %  entfallen  auf
die  Rohstoffe.
Als  4.  Beispiel  sei  das  Warenkonto  einer  Kriegsgesellschaft
wiedergegeben,  das  wegen  der  Rückbuchungen  früherer  Rückstellungen ­
  unter  den  Kreditoren  interessiert  (S.  186).
5.  Kalkulatorische  Verarbeitung  der  Bilanzen  einer  Brauerei-Aktien
  gesellschaft.
a)  Bilanz  (s.  S.  188  u.  189).
b)  Gewinn-  und  Verlust-Konto  Bd.  I,  S.  264  ff.

*)  Entnommen  Lettner,  Selbstkostenberechnung,  S.  47-!
 )  Fabrikations-Konto

Selbstkosten  547  398,65
(wie  oben)

Verkauf  591  447,91
Lagerbestände  74  220,—

Hin
        <pb n="190" />
        Kontenkritik.

Waten-Konto

Wareneinkäufe  1t.  Einkaufsbüchern  232  254  931,38
Übertrag  auf  Unterstützungskonto
(1918  gezahlte  Unterstützungen)  ....  7  198,—
Übertrag  auf  Reservefondskonto
(Erhöhung  des  Reservefonds  entsprechend ­
  der  Kapitalerhöhung)  ...  1  000  000,—

Übertrag  auf  Konto-Korrent-Konto:

Rückstellung  auf
Regierungskontrakte  .  85  000  000.—
Rückstellung  auf
zu  zahlende  Steuern  4  500  000,—
89  500  000,—
Übertrag  auf  Gewinn-  u.  Verlust-Konto  ..  16180  993,50

*  338  943122,88

Verkäufe  1t.  Verkaufsbüchern  316  949  166,41
Rückbuchung  der  Abschreibungen  auf  Effekten-Konto ­

in  1917  M  30  000,—
in  1919  750  000,—  780  000,—
Übertrag  zu  Lasten  des  Effektenkontos
(Gewinn  an  zum  Nennwert  in  Zahlung
gegebener  Kriegsanleihe)  118  244,50
Rückbuchung  folgender  in  1917  vorgenommener ­
  Rückstellungen  durch  Überträge ­
  von  den  Rückstellungskonten:
Effekten  10  000  000,—
Beteiligung  Eisenwerke  1  400  000,—
Holländische  Kontrakte  3  500  000,—
Dubiose  4  499  716,45  19  399  716,45
Übertrag  vom  Provisionskonto
(Prov.  auf  im  Auftrag  des  Reichs  verkaufte ­

  Waren)  452  052,68
337  699  180,04
Warenbestand  31.  Dez.  1919  1  243  942,80

338  943  122,88
        <pb n="191" />
        Bilanzrechnnngeu.

187

Der  „Umsatz“  ist  1  934  669,  —;  da  die  Debitoren  nicht  nach
Darlehens-  und  Bierdebitoren  getrennt  sind,  läßt  sich  nicht  errechnen, ­
  ob  der  Prozentsatz  der  Ausstände  im  Verhältnis  zum
Umsatz  angemessen  ist.
Von  dem  Anlagekapital  entfallen  1  937  092,88  =  41,2%  der
Bilanzsumme  auf  feste  Kapitalien  für  die  Produktion,  d.  s.
M.  18,55  pro  hl  (Produktion  hl  104  500  *),  und  M.  455  645,54
=  9,7  %  auf  festes  Kapital  für  den  Absatz  {Wirtschaftshäuser,
Niederlagen,  Geräte,  Transportfässer;  Darlehen  nicht  eingerechnet, ­
  W eil  sie  nicht  zu  ermitteln  sind),  d.  s.  M.  4,53  pro  hl  Absatz ­
  (100  450  *)  hl).  Die  Selbstkosten  sind,  wenn  10  %  Abschreibung ­
  und  Kapitalzinsen  angenommen  werden,  mit  M.  1,855
bzw.  0,453  pro  hl  belastet.
Die  Abschreibungen  (146  173,97)  machen  5,77  %  auf  das
anfängliche  Anlagekapital,  d.  i.  auf  den  Buchwert  bei  Beginn
des  Jahres  zuzüglich  Zugang  (in  der  Bilanz  S.  188  nicht  ersichtlich, ­
  M.  2532592,  —  ).  Die  eigenen  Mittel  betragen  M.  4735487,33
(Bilanzsumme),  ab  Schulden,  Depot,  Kautionen  M.  396  731,91
=  M.  4  338  755,42  einschließlich  des  Reingewinnes,  d.  s.  241%
Bilanzkurs  (auf  1,8  Milk  Aktienkapital).  Der  Reingewinn  abgerechnet ­
  gibt  3  994  838,61  eigene  Mittel,  mit  denen  ein  Reingewinn ­
  von  383  916,81  erzielt  wurde,  d.  s.  9,6  %  dieser  Mittel
°der  21,3  %  des  Aktienkapitals  und  M.  3,82  pro  h]  Absatz.
Die  Hypotheken  betragen  14,7  %  der  Anlagewerte
(278471,43  zu  1898360),  genauer  9%  des  Wertes  der  Brauerei-Unwesen,
  45  %  der  Wirtschaftshäuser.  Auf  1  hl  der  Produktion
e ntfallen  M.  1,39  Schulden  zu  5  %  =  M.  0,0695  Zinsen  (für
(45  671  M.  Schulden),  pro  hl  Absatz  M.  1,32  Schulden  (Wirt-8
 chaftshäuser)  zu  5%  =  M.  0,066  Zinsen;  beide  Zinslasten  werden ­
  verringert  durch  Zinseinnahmen  auf  aktive  Darlehen 2 ).
Im  6.  Beispiel  (S.  190)  sind  die  Entnahmen  (65%  der  Kapitaleinlage) ­
  hoch;  dabei  ist  zu  berücksichtigen,  daß  der  Spekulationsgewinn ­
  (Beteiligung  an  einem  Terraingeschäft)  durch  die
^eschäftskasse  gegangen  und  vom  Privatkonto  abzuziehen  ist.

*1  Beide  Zahlen  willkürlich  angenommen.
Wegen  der  Selbstkostenberechnung  für  dieses  Beispiel  vgl.  Band  1,
S.  266  «.
        <pb n="192" />
        188

Bilanzrechnungen.

Aktiva  Bilanz  einer

Immobilien:  JH  31  M  3&amp;gt;
a)  Brauereianweseh  1  586  812  35
b)  Wirtschaftshäuser  292  562  59
c)  Bierniederlagcn  46  287  44  1  925  662  38
Maschinen  98  185  06
Eis-  und  Kälteerzeugungsanlage  66  483  28
Fastagen
a)  Lagerfässer  und  Gärbottiche  96  781  76
bl  Transportfässer  27  923  11  124  704  87
Fuhrpark:
a)  Pferde  37  139  44
b)  Wagen  und  Geschirre  6  685  44  43  824  88
Brauereigeräte  und  -Mobilien  40  679  47
Wirtschaftsgeräte  58  247  42
Elektrische  Kraft-  und  Lichtanlage  19  928  72
Eisenbahnwaggons-  und  Geleist  anschluß  8  712  54
Neubau  6  309  80
Effekten  .  202  570  —
Kassa  45  056  7«
Vorausbezahlte  Versicherungen,  Mieten  und
Steuern  ....  19  321  14

Vorräte;

Bier

288  471  08

Malz

.

105112  85

Gerste

42  228  84

Hopfen

29  895  72

Kohlen

10  690  64

Diverse  Materialien  ..

&amp;gt;•••••••••

4  478  31

Kautions-  Effekten

480  877  44
10  850  —

Debitoren;
a)  Kunden  1  360  564  95
b)  Bankier  223  508  60  1  584  073  55
4  735  487  33

Kritik  der  Bilanz:
Bilanzsumme  Aktiva  ...  4  7  35  487,33
vermindert  um  Vorauszahlungen ­
  19  321,14
Kautionseffckten  10  850,—
bleiben  4  705  316,19  =  100,—-  %

Bilanzrechmmgen.

189

Brauerei  (gekürzt).

Passiva

M  3,
Aktienkapital  1  800  000  —
Reservefonds  180  000  —
Spezialreservefonds  1  250  000  —
Delkredere-Konto:
Stand  am  31.  August  1913  M  619  136,76
Eingänge  aut  bereits  abgeschriebene
Forderungen  „  120,—

M  619  256,76
•b  für  uneinbringliche  Ausstände  ,,  29  437,46
J.i  589  819,30
Einlage  am  31.  August  1914  ,,  55  000,—

Hypotheken
Brauereianwesen
Wirtschaftshäuser
Restkaufschilling  auf  neuerworbene  Häuser,
zahlbar  1.  Mai  1915
Bar-Depot
Bar-Kautionen
Kautions-Effekten
Bnterstützungsfonds
Gewinn

644  819  30
145  671  43
132  800  —
25  000  —
20  000  —
62  410  48
10  850  —
29  648  61

davon  Anlagewerte  ....  2  392  738,42  =  51,—  %
flüssige  Mittel  (Effekten,
Bank,  Kasse)  471  135,38  =  10,—  %
Vorräte  480  877,44  =  10,20  %
Forderungen  1  360  564,95  =  28,80  %

100  %
        <pb n="193" />
        190

Bilanzrechnungen

6.  Beispiel:  Bilanz  einer  Einzelunternehmung.

Konto

Umsatzbilanz

Vermögensbilanz

Ertragsbilanz

Soll

Haben

Aktiva

Passiva

Gewinne

Verluste

Privat

37  781,23

36,—

—

—

—

Kassa

84  601,92

84  445,90

156,02

—

—

—

Wechsel

9  991,67

9  986,64

—

—

5,03

Tapeten

58  655,48

64  938,76

26  200,—

—

32  483,28

—

Linoleum

13  074,20

12  176,01

5  405,39

—

4  507,20

—

Agentenunkost.

1  373,79

1,60

—

—

—

1  372,10

Geschäftskosten

14  578,36

14,30

—

—

—

14  564,06

Mobilien

2  566,06

28,-1

  668,—

—

—

870,06

Immboilienertr.

1  875,16

18  200,—

—

—

16  324,84

—

Kontokorrent..

163  785,96

134,518,45

29  642,90

572,04

—

196,65

Akzepte

17  979,62

25  307,45

—

7  327,83

—

—

Provision

1  628,11

—

—

—

—

1  628,11

Zinsen

13,94

64,70

—

—

50,76

—

Kapital  (Einig.)

—

58  187,69

—

—

—

—

63  072,31

7  899,87

53  366,08

18  636,10

ab  Schulden

7  899,87

18  636,10

GegenwärtigesVerra..

55  172,44

34  729,98

Reingew-Früheres

  Vermögen..

58  187,69

16  324,84

Sp.  G-Vermögensminderung



3  015,25

18  405,14

-4-  Ge-+

  Entnahmen

37  745,23

schäfts-Reingewinn



34  729,98

gewinn

Saldo  des  Privat-Kontos  37  745
-f-Spekulationsgewinn  16  325
bleiben  Entnahmen  21  420  =  36,8  %  der  Kapitaleinlage.
Gegen  den  Reingewinn  von  18  405  ergibt  sich
eine  Kapitalverminderung  von  3  015.
Die  Aktiva  (63072)  betragen  114  %  des  Endkapitals  (55172),
d.  h.  es  sind  verhältnismäßig  wenig  fremde  Mittel  am  Geschäft
beteiligt.  Die  Rentabilität  des  Kapitals  ist  recht  hoch  (18  405  :
58188),  31,6%,  die  Bruttorente  (Umsatzgewinn  36900:58188)
beträgt  63,6  %.
Der  bedeutende  Kassenumsatz  läßt  darauf  schließen,  daß
ein  größerer  Teil  auf  Barverkäufe  entfällt  (Detailgeschäft),  wir
schätzen  etwa  2 / s  des  Umsatzes.  Die  Trennung  zwischen  Barund
  Kreditverkäufen  ist  auf  Grund  der  Bilanz  nicht  möglich,
weil  das  Sammelsurium  auf  dem  Kontokorrent-Konto  eine  Be-
        <pb n="194" />
        Bilanzrechnungen.

191

Rechnung  hindert;  für  die  Kritik  wäre  eine  Trennung  von  Debitoren, ­
  Kreditoren  und  Bankverkehr  erforderlich.
Die  Kundenwechsel  gehen  sofort  an  die  Bank  zur  Gutschrift
per  Verfall;  der  Verlust  von  5,03  ist  gelegentlicher  Diskontverlust. ­
  Vom  Warenumsatz  (77  115)  werden  9992  M.  durch
Wechsel  bezahlt,  d.  s.  etwa  13  %  oder  rund  x / 8  des  Verkaufes.
Überflüssige  Gelder  gehen  gleichfalls  an  die  Bank.  Auf
Grund  der  Bücher  müßte  eine  genauere  Prüfung  der  Bilanz-2
 ahlen  erfolgen.  Bücher-  und  Bilanzrevision  sind  nicht  zu  trennen ­
  1 ).  Die  Revision  wird  zunächst  die  formelle  Richtigkeit  der
Bilanz  und  der  Buchführung  feststellen,  die  Übereinstimmung  der
Bilanzzahlen  mit  den  Abschlußzahlen  des  Hauptbuches  prüfen.
Babel  empfiehlt  es  sich,  den  Abschluß  durch  selbständige  Ausarbeitung ­
  einer  Abschlußtabelle  nach  S.  29  zu  prüfen.  Nachprüfung ­
  der  Additionen,  der  Überträge  von  Seite  zu  Seite  in
den  Grundbüchern  und  auf  die  Konten  aus  den  Grundbüchern,
Und  Prüfung  der  Seitenzahlen  in  den  Büchern  (Herausreißen
der  Blätter,  Einfügung  von  Ersatzblättern!),  der  Verbesserungen,
Basuren  ist  notwendig.
Die  Prüfung  der  sachlichen  Richtigkeit  wird  sich  auf  die
richtige  Bewertung  der  Bilanzposten,  die  Vollständigkeit  insbesondere ­
  wegen  der  Eventualverbindlichkeiten,  die  richtige
Kontierung,  d.  h.  Verbuchung  auf  den  richtigen  Konten,  auf  die
Buchungsbelege  für  die  einzelnen  Buchungsposten  (Stichproben,
Verfolgung  eines  Postens  in  allen  in  Betracht  kommenden  Büchern) ­
  erstrecken.  Auch  die  Grundlagen  für  das  Inventar,  die
Bestandsbücher  sind  zu  prüfen,  um  etwa  fingierte  Posten  zu
ermitteln.  Jede  Bilanz-  und  Bücherrevision  muß  beherrscht  sein
v °n  Mißtrauen,  nicht  von  der  Überzeugung,  etwas  finden  zu  müssen,
sondern  von  der  Meinung,  etwas  finden  zu  können.
Schwieriger  ist  eine  sachverständige  wirtschaftliche  Prüfung
der  Bilanzwerte,  die  kalkulatorische  Revision,  die  der  Angemessenheit ­
  der  Ausgaben,  der  finanziellen  Fundierung  und  allen  anderen
Verhältnissen  nachgeht,  die  die  Rentabilität  der  Unternehmung
hnd  die  Sicherheit  des  ihr  anvertrauten  Kreditkapitals  berühren.
J )  Vgl.  die  Revisionspläne  von  Treuhandgesellschaften  in  meiner  „Kontrolle ­
  in  kaufm.  Unternehmungen“.  Frankfurt  a.  M.  1920,  S.  75  fi.
        <pb n="195" />
        192

ßilanzrochnungen.

Für  die  Revision  der  sachlichen  und  formellen  Richtigkeit  der
Rechnungsführung  lassen  sich  allgemeine  „Anweisungen“  an  den
Revisor  geben,  weil  sie  den  Rechnungsmechanismus,  die  VerrechnungsJecAni/c
  betreffen.  Die  wirtschaftliche  Revision  wird
durch  ihren  Zweck  bestimmt.  Die  Prüfung  der  RentabiliLätsfaktoren
  der  Unternehmung  wird  selbstverständlich  andere  Methoden ­
  einschlagen,  wie  wenn  sie  nur  die  Sicherheit  der  Gläubiger ­
  zu  berücksichtigen  hat.  Allgemeine  Richtlinien  zu  geben
nach  dem  Rezept;  man  prüfe..,  man  suche.man  stelle  fest.
haben  ungefähr  den  Wert  von  Kochrezepten;  was  aus  der  Speise
wird,  hängt  von  der  Ausführung  des  Rezeptes  ab.  Die  individuelle
Veranlagung  des  Revisors,  der  die  besonderen  Verhältnisse  eines
Betriebes  und  die  relative  Bedeutung  einer  Bilanzzahl  zu  würdigen
verstehen  muß,  beeinflußt  den  Erfolg  der  Revision  ganz  wesentlich.
Wir  lassen  eine  Bilanzrechnung  für  das  Beispiel  S.  190  folgen-1.
  Verkaufserlös,  Habenseite  des
Tapetenicontos
Linoleumkontos
Umsatz  =  Absatz
2.  Kosten
a)  Ausgaben:
Agenten  X  1  372,19
Gehälter,  Löhne,  Zinsen,
Generalia  ,  14  564,06
Provisionen  „  1  628,11
fc)  Verluste:
Abschreibungen  „  870,06
Verluste  an  Forderungen.  „  196,65
8.  Einkaufswert  der  verkauften  Waren
Tapetenkonto  Soll  (einschließl.
Anfangsbestand)  M  58  655,48
Linoleum-Konto  Soll  (einschl.
Anfangsbesland)  „  13  074,20
M  71  729,68
Ab  Schlußbestand  „  31  605,39  „  40  124,29
Reingewinn  M  18  359,41
dazu  Zinsen  (50,76  -f-  5,03)  „  •  45,73
Bilanzgewinn  .  .  JH  18  405,14

=  52  %
=  23,7  %

17  564,36  =  23  %
1  066,71  =  1,3  %

M  64  938,76
„  12  176,01
M  77  114,77  =  100  %
        <pb n="196" />
        Berechnungen:
*■  Die  Umsätze  von  Tapeten  und  Linoleum  verhalten  sich  etwa  wie
5  :1.
Die  Kosten  betragen  24,3%,  rund  25  %  vom  Umsatz  oder  46 1 / 2  %  vom
Einkaufswert.
Der  Gewinn  =  23,7  %  vom  Erlös  oder  32%  der  Selbstkosten  (Einkauf
und  Kosten)  d.  h.  mit  100  M  Barausgabe  deckt  der  Käufer  (24,3  +  52)
=  76,3  Ji  Selbstkosten.
A  Die  Umsatzdauer:  Verkaufswert  des  durchschnittlichen  Lagerbestandes
Umsatz
28  000  M:  =  2,75,  d.  h.  der  Lagerbestand  wird  etwa  3mal
28  000  b
umgeschlagen.  Umschlagsdauer  (365  ;  2,75)  133  Tage.
5-  Der  Betriebs-Koeffizient  (17  564:36  990  [=  Umsatzgewinn])  ist  etwa
50  %,  der  Gewinn-Koeffizient  (Umsatz  zum  Bruttogewinn,  77  115
36  990  etwa  48  %.
Betrachten  wir  zunächst  die  Ertragsbilanz  (S  196.)  und  die
Gewinnverteilung.  Die  Dividende  geht  alljährlich  zurück  und
selbst  die  Verteilung  von  6  bzw.  4%  %  scheint  nicht  gerechtfertigt ­
  zu  sein,  wenn  man  die  Abschreibungsprozente  der  Bilanzjahre ­
  miteinander  vergleicht.  Es  wurde  abgeschrieben;’

1903

1904

Auf  Maschinen

15  %

10

o/
/o

Fastagen

9  %

7

0/
/o

Transportfässer

15%

12

o/
/o

Wirtschaftsmobilien  ....

30%

25

0/
/o

Flaschen

100%

60

0/
/o

Es  zeigt  sich  hier  ein  typisches  Beispiel  für  eine  „Dividendcnepietscherei“
  1 ).  Die  Flaschen  scheinen  1904  haltbarer  geworden
2 h  sein!

! )  Eine  Papierfabrik  verteilt  5  %  Dividende  bei  einem  Reingewinn
v °n  108  993,  indem  sie  ein  „Maschinenersatzkonto“  in  Höhe  von  90  000
»auflöst“  und  zu  Abschreibungen  auf  Maschinenkonto  verwendet,  um  die
Amortisation  auf  diesem  Konto  in  gleicher  Höhe  wie  im  Vorjahre  halten
*u  können.  Die  Dividende  wurde  aus  einer  Reserve  bezahlt,  wobei  gleichzeitig ­
  der  Gewinnvortrag  von  26  296  M,  auf  479  M  sinkt.  In  anderen  Fällen
w ird  der  Gewinnvortrag  in  Anspruch  genommen  und  die  Abschreibungen
'werden  geringer  bemessen.
Meitner,  Buchhaltung  und  Bilanzkunde*  U-  6.u.  7.Aufl.  13
        <pb n="197" />
        I

(7.)  Beispiel  einer  eingehenderen  Bilanzrechnung  (vgl.  S.  193,  19811'.).
Bilanzen  einer  Brauerei-A.-G.

Aktiva

Absolute  Zahlen  der
Bilanz

Mehr  (+)
Weniger  (—)
gegen  1903

Absolute
Zahlen
1905

gegen  1904

Vermögensteil

1903

1904

Anlagevermögen:

M

JK.

M

M

M

1.  Anlagewerte

Q30  finn

948  000,—

+  28  500,—

(nach  Abschreibungen)

—  11  100,—

Betriebsvermögen:  ^ r °  ^

19.26

18,93

19,68

2.  Wirtschaftsanwesen

PQ9  -

490  000,—
195  529,42
15  769,98
345  858,85

+  97  450,—
+  2  813,31
—  5  577,28
—  21  054,98

515  970,—

+  25  970,—

3.  Vorräte

4.  Kasse  und  Wechsel  ....

21  347,26

185  551,45
31  862,59

—  9  977,97

5.  Darlehen

+  16  092,61

345  804.60

—  54,25

b)  „  Schuldschein

320  880,35
46  033,48

303  498,33
42  360,52

306  919,16
38  885,44

7.  Bankguthaben
Rechnungsposten:

235  870,06

225  695,96

—  10  174,10

214  009,82
37  022,77

—  11  686,14
+  37  022,77

8,  Disagio

—

—

44  517.35

+  44  517,35

Bürgschaften

2  139  997.26
82  300,—

2  192  354,21
91  800,—

+  52  356,95

2  322  738,58
97  249,40

+  130  384,37

Z  T.2  297,26  |  2  284  154,21

2  419  987,98

AilodlZ  1H  111  ■'».,5.».,,,...,,,

48  307,93

48  546,09

48  476,20

Passiva

Absolute  Zahlen  der
Bilanz

±gegenl903

Bilanz

db  gegen  1904

Namen

1903

1904

1905

1.  Eigene  Mittel:

it
1  000  000,—
100  000,—
20  000  —
3  500,—
30  120,31

M
1  0Ö0  000,—
100  000,—
25  000,—
8  500,—
26  900,31

M
+  5  000,—
+  5  000  —
—  3  220,—

M
1  000  000,—
100  000,—
20  000,—
2  500,—
25  360,31

—  5  000,—
—  6  000,—
—  1  540,—

5  (rßwinnvortrag  aus  dem  Vorjahr

II.  Langfristige  Schulden:

1  153  620,31

1  160  400,31

+  6  780,—

1  147  860,31

—  12  540,—

329  000,—
68  500,—

323  000,—
109  000,—

—  6  000,—
+  40  500,—

755  500  J )
94  500  —

+  432  500,—
—  14  500,—

pro  hl
III.  Kurzfristige  Schulden;

397  500,—

432  000,—

+  34  500  —

850  000,—

+  418  000,—

8  23

8  90

17  84

92  029,65
400,—
4  908,75
397  338,55

105  888,26
140,—
3  757,50
405  768,14

+  13  858,61
—  260  —
—  1  151,25
+  8  429,59

133  074,78
660,—
7  590,—
80  102,71
49  350,78

+  27  186,52
+  520,—
+  3  832,50
j—276  314,65

5„  Depositen,  Kautionen  •  •

IV  Übersicht:

494  676,95

515  553,90

+  20  876,95

70  778,27  |  —244  775,03

892  176,95
1  153  620,31
82  300,—
94  200,—

947  553,90
1  160  400,31
91  800,—
84  400,—

+  55  376,95
+  6  780,—
—  9  800,—

1  120  778,27
1  147  860,31
97  249,40
54  100,—

+  173  224,37
—  12  540,—
—  30  300,—

4.  Jahresgewinn

Bilanzsumme

2  222  297,26

2  284154,21

+  52  356,95

2  419  987,98

+130  384,37

i)  Neue  4%  Anleihe  750  000,—  J(,  Rückzahlung  der  alten.
e )  Darunter  3690,  3622,50  und  7500  M  Anteilszinsen  vom  1.

Juli  bis  30,  September  (Bilanztag),
        <pb n="198" />
        &amp;amp;i&amp;amp;k&amp;amp;ost  wVJ)oa^!a»BWi«g»gaaa.vaa«j  —-

Verluste

Gewinn-  und  Verlust-Rechnung  zu  den  Bilanzen  einer  Brauerei-A.-G.

Gewinne

1903

1904

1905

1903

1904

1905

M

M

M

M

M

M

Materialverbrauch  (Hopfen,

Bier  und

Malz  u.  a.)

279  077,20

280  275,09

290  975,77

Treber  ...

840  624,61

833  073,85

824  411,21

Betriebskosten  (Kohlen.  Löhne,

Haustrunk,  Fuhrwerk)

172  612,66

175  704,92

185  457,09

Gewinn-Gebäude-

  u.  Maschinen-Unter-Vortrag..



30120,31

26  900,31

25  360,31

haltung

16  758,05

16  441,09

13  325,67

~

Zinsen

11  282,66

13  073,05

14  591,94

/

Generaüa  (Steuern,  Reisespes.,

/

Malzsteuer,  Verwaltung)  ....

171  406,24

181  294,26

182  829,86

/

Abschreibungen:

/

auf  Forderungen

3  739,36

4  770,30

2  942,82

/

,,  Anlagewerte  und  Wirt-/



schaftsanwesen

91  548,44

77  115,14

80  188,06

/

746  424,61

748  673,85

770  311,21

/

P,eingewinn  1

94  200,—

84  400  —

54  100,—

/

Vortrag  \

30  120,31

26  900,31

25  360,31

/

870  744,92

859  974,16

849  771,52

870  744,82

859  974,16

849  771,52

Gewinnverteilung;
Dividende
Tantieme
Gratifikationen
Spezialreserve
Delkredere  Reserve
Abschreibungen  auf  Disagio
Vortrag  (Restgewinn)

1903

M
n  0/
'  /o  —
70  000,—
13  420,—
4  000,—
5  000,—
5  000,—
26  900,81

1904

1905

M
6%  =
60  000,—
12  440,—
3  500,—
5  000,—
5  000,—
25  360,31

4  %  =
45  000,—
8  410  —
2  000,—
6  000  —
4  517,35
13  532,96

«4  330  ,3\  \  w\  SOQ,ai  \  19  460,31

Bilanzrechnungen.
        <pb n="199" />
        Kritik  der  Ertragsbilanzen

Absolute
Zahlen  1903

pro  hl
Absatz

Absolute
Zahlen  1904

pro  hl
Absatz

Absolute
Zahlen  1905

pro  hl
Absatz

Bier  verkauf  in  hl  (rund)

48  310

48  550

48  480

M

M

M

Ä

M

M

I.  Einnahmen:  Verkaufserlös  (Umsatz)  ....

840  624,61

17,40

833  073,85

17,15

824  411,21

17,-II,

  Ausgaben;  Materialverbrauch

279  077,20

5,78

280  275,09

5,77

290  975,77

6-561

  547,41

11,62

552  798,76

11,38

533  435,44

11,—

Betriebs-  und  Unterhaltungskosten  .

189  370,71

3,92

192  146,01

3,96

198  782,76

4,10

Generalia

171  406,24

3,55

181  294,26

3,73

182  829,86

3,77

Bruttogewinn

200  770,46

4,15

179  358,49

3,69

151  822,82

3,13

ln  Prozenten  des  Umsatzes

23,9  %

20,7  %

18,4%

UI,  Lasten:

Abschreibungen.

95  287,80

1,97

81  885,44

1,69

83  130,88

1,72

Zinsen

11  282,66

—,24

13  073,05

—,27

14  591,94

—,30

Reingewinn

94  200,—

1,94

84  400,—

1,73

54  100  —

1,11

Reingewinn  in  Prozenten  vom  Bruttogewinn

40,90  %

43,10%

•  35,6

%

„  „  „  vom  Aktienkapital

9,42  %

8.44%

5,41

%

„  ,,  ,,  vom  Umsatz

11,20%

11,13%

6,56

%

Auf  100  Ji  Umsatz  kommen  eigene  Mittel  .

137,24

139,30

139,23

,,  Schulden

113.74

135,95

Bilanzrechnnngen.  197
        <pb n="200" />
        198

ßilanzrechmmgen.

Nach  dem  Gewinnverteilungsplan  für  1905  sind  der  Spezialreserve ­
  5000  M.  überwiesen  worden.  Demnach:

Bestand  1904  5  000  Jl
Zuweisung  25  000  „
Sollbestand  30  000  M
Islbestand  in  der  B  20  000  „
Es  fehlen  10  000  Jl

während  die  Bilanzvergleichung  nur  ein  Weniger  von  5000  M.
aufweist.  Daraus  folgt,  daß  man  bei  einer  Bilanzkritik  *iets  auch
den  Gewinnverteilungsvorschlag  mitzuberücksichtigen  hat 1 ).  Nach
dem  Geschäftsbericht  wurde  der  Fehlbetrag  zu  Abschreibungen
auf  Disagio  benutzt.
Auch  auf  eine  Bilanzverschleierung  ist  aufmerksam  zumachen.
  Delkredere-Konto  (neben  Abschreibungen  auf  Forderungen) ­


war  1904  8  500  Jl
Zuweisung  5  000  „
Sollbestand  für  1905  13  500  „
Istbestand  in  der  Bilanz  2  500  „
Es  fehlen  11  000  Jl,

über  deren  Verwendung  sich  der  Geschäftsbericht  ausschweigt-1904
  steigt  der  Absatz,  Verkaufserlös  und  Verkaufsgewinne
sinken,  obgleich  der  Materialverbrauch  pro  Hektoliter  sogar
etwas  kleiner  war  (5,78  und  5,77  pro  Hektoliter).  Der  Geschäftsbericht ­
  allerdings  weist  auf  eine  Steigerung  der  Hopfenpreise
hin,  eine  Verteuerung  der  Rohstoffe,  die  durch  Verbilligung  auf
anderer  Seite  wettgemacht  ist.  Es  scheint,  daß  die  Absatzsteigerung ­
  mit  einem  Preisrückgang  verbunden  war,  denn  der
Verkaufserlös  sinkt  von  17,40  auf  17,15.  Die  allgemeinen  Kosten
steigen  (Betriebsverwaltung);  die  Generalia  enthalten  Malzsteuer,
Oktroi  usw.,  so  daß  sich  absolut  sichere  Schlüsse  nicht  ziehen
lassen.  Steuern  und  Abgaben  erhöhen  sich  selbstverständlich  mit
zunehmender  Produktion.  Die  Abschreibungen  sind  für  1904  vermindert, ­
  obgleich  Wirtschaftsanwesen  einen  Zuwachs  von

*)  Zweckmäßig  ist  folgende  Form:
Reservefonds:  Stand  am  1.  Jan.  1918  Jl  150  000
Zuweisung  für  1917  „  15  000  Jl  165  000
        <pb n="201" />
        Bilanzrechnungen.

199

97  450  aufzuweisen  haben.  Trotz  der  Abschreibungsverminderung
geht  der  Erlös  von  1,94  auf  1,73  und  1,11  M.  pro  Hektoliter ­
  zurück.
Die  deutsche  Brauindustrie  leidet  an  weitgehender  Kreditgewährung ­
  an  die  Biervertriebsstellen  und  deren  Inhaber  durch
Hingabe  von  Bardarlehen,  Beleihung  und  Ankauf  von  Einrichtungen, ­
  direkten  Erwerb  der  Wirtschaften  usw.  Diese  mißlichen
Verhältnisse  kommen  in  einer  stetigen  Steigerung  der  Bilanzposten: ­
  Hypothekendarlehn,  Außenstände,  Bierdebitoren,  Wirtshäuser, ­
  Wirtschaftseinrichtungen  zahlenmäßig  zum  Ausdruck.
Die  Selbstkosten  sind  bedeutenden  Schwankungen  unterworfen ­
  infolge  der  schwankenden  Marktpreise  für  Hopfen  und
Gerste,  durch  die  Zollbelastung  und  Brausteuererhöhungen,  Umstände, ­
  die  bei  der  Bilanzvergleichung  zu  berücksichtigen  sind.
Die  Anti-Alkoholbewegung,  verschlechterte  Erwerbsverhältnisse,
erhöhte  Bierpreise,  schlechte  Sommerwitterung  führen  zu  einer
Minderung  des  Absatzes.  Die  nicht  volle  Ausnutzung  der  Betriebsanlagen ­
  andererseits  verteuert  natürlich  auch  die  Herstellungskosten; ­
  Abschreibungen  und  konstante  Kosten  erhöhen ­
  sich  für  die  Verkaufs-  bzw.  Produktionseinheit  bei  geringerer ­
  Produktion.  Da  die  Bierpreise  nach  deutschen  Verhältnissen ­
  auf  längere  Zeit  unveränderlich  und  festgelegt  sind,
so  bilden  die  Absatzsteigerung  in  Verbindung  mit  vorteilhaftem
Einkauf  von  Rohmaterialien  und  die  Verringerung  der  Betriebskosten ­
  die  wichtigsten  Faktoren  für  eine  Erhöhung  der
Hentabilität  eines  Betriebes.
Früher  veröffentlichten  alle  Bierbrauereien  die  Hektoliterzahl ­
  der  Produktion  und  des  Verkaufs,  wie  beispielsweise  die
Hüttenwerke  die  Tonnenzahl  der  Förderung,  Straßenbahnen
die  Zahl  der  beförderten  Fahrgäste.  Ist  die  Absatzmenge  angegeben, ­
  so  lassen  sich  lehrreiche  und  interessante  Berechnungen
anstellen,  die  auch  die  finanziellen  Verhältnisse  der  Unternehmung ­
  bloßlegen.
In  der  zur  Kritik  stehenden  B.  (S.  194  ff.)  sind  die  Anlagewerte
  einschließlich  Wirtschaftsanwesen  zu  beachten.  Die  Absatzsteigerung ­
  wird  vielfach  durch  die  oben  angegebene  Kreditgewährung ­
  erreicht.  Die  Vermehrung  der  Wirtschaftsanwesen
legt  nicht  nur  liquide  Mittel  fest,  sondern  vermehrt  auch  die
        <pb n="202" />
        200

Bilanzrechnungen.

Kosten  des  Absatzes  absolut  und  verteuert  ihn  relativ.  Steigerung ­
  des  Absatzes  bedeutet  nicht  eine  Steigerung  des  Gewinnes
(vgl.  1904  mit  1903).  Die  Wirtschaftsanwesen  nehmen  1904
zu  durch  Umbauten  und  Erwerb  von  Wirtshäusern  auf  dem  Wege
der  Subhastation.  Auffallend  ist  das  außerordentlich  hohe
Anlagevermögen:

bei  einem  Aktienkapital  von  einer  Million  und
Reserven  von  etwas  über  100  000  M;  der  überschießende ­
  Teil  wurde  durch  Hypotheken  und
Anleihen  beschafft.

1903:  etwa  1,323  Mill.
1904:  ,,  1,409  ,,
1905:  ,,  1,464

Ganz  bedeutend  sind  die  Forderungen  und  Darlehne.  Die
Forderungen  sind  in  der  Regel  ohne  Deckung  (vgl.  die  hohen
Abschreibungen  darauf);  Bardarlehne  werden  gegen  die  Verpflichtung ­
  des  Bierbezuges  gegeben.  Diese  Art  der  Kreditgewährung ­
  ermöglicht  die  Etablierung  eines  Wirtes,  die  Brauerei
liefert  Einrichtungen  und  Bargeld  überdies  gegen  Verpfändung
der  Einrichtung  (und  des  Grundstücks).  Die  Trennung  zwischen
Bier-  und  Darlehnsdebitoren  wird  in  den  B.  bzw.  Geschäftsberichten ­
  der  Brauereiaktiengesellschaften  häufig  unterlassen-In
  der  vorliegenden  B.  betrugen  Forderungen  und  Darlehne
über  eine  halbe  Million  Mark.  Wenn  die  Mittel  derart  festliegen,
so  ist  es  klar,  daß  der  Betrieb  mit  finanziellen  Schwierigkeiten
zu  kämpfen  hat,  worauf  die  hohen  Kreditoren  und  die  Anleiheoperationen ­
  1905  schließen  lassen.  Die  liquiden  Mittel,  Kasse
und  Wechsel,  sind  gegenüber  den  kurzfristigen  Schulden  außerordentlich ­
  gering.  Die  neue  Anleihe  1905  diente  zur  Abstoßung
der  Bankschulden.
Der,  Nennwert  der  Anleihe  1905  ist

750  000
54  517,35  ab  für  Disagio  und  Begebungskosfen

Erlös.  .  695  482,65  =  92,73  %  des  Nennwerts.

Die  Anleihe  ist  mit  4  %  verzinslich  und  zu  103  %  rückzahlbar. ­
  Vom  Disagio  werden  10000  M.  aus  der  Spezialreserve,
4517,35  aus  dem  Reingewinn  gedeckt,  so  daß  40000  M.  den
folgenden  Jahren  zur  Last  fallen.
Versuchen  wir  die  Verwendung  des  Anleiheerlöses  zu  ermitteln. ­
        <pb n="203" />
        49  400

Vom  Erlös  von
dienen  zur  Rückzahlung  der  alten  Anleihe  .....
für  neue  Anlagewerte
An  Hypothekenschulden  werden  zurückgezahit  .
Die  liquiden  Mittel  haben  sich  vermehrt  um  .  .  .
®n  Bankguthaben  erscheint  mit
es  bleibt  ein  Restbetrag  von  M
Dagegen  Depositen  und  Kautionen,  die  zur  Erhöhung ­
  der  liquiden  Mittel  beigetragen  haben  ,,
—  305  283
Die  Kreditoren  haben  sich  um  325600  verringert.  Rechnet
TOan  davon  die  Zunahme  der  Akzepte  mit  27  100  ab,  wenn  wir
Annehmen,  daß  die  Akzepte  der  Umwandlung  von  Buch-  in
Wechselschulden  dienen,  bleiben  298  500,  so  daß  man  zur  Annahme ­
  berechtigt  ist,  daß  die  Bankschuld  etwa  295—300000  M.
betragen  haben  muß.
Die  Betriebsmittel  (Vorräte,  liquide  Mittel,  Darlehen,  Forderungen)

Waren

1903:

1904:

|

816  847

782  854

davon  beschafft  durch  Tratten

92  030\

105  8881

durch  Bankschulden,  Kreditoren  .  .

397  340j

405  768J

bleiben

327  477

271  198

liquide  Mittel  .  .

21  347

15  770

Es  mußten  .

306130

255  428

a Us  anderen  Geldquellen  gedeckt  werden;  da  die  eigenen

Mittel  (etwa

*&amp;gt;1  Mill.)  im  Anlagevermögen  festliegen,  mußten  auch  die  langfristigen

Schulden  dazu  dienen.

Vom  Verkaufserlös

1903

1904

1905

von.

840  600

833  070

824  400

®ind  Ende  des  Jahres  ausständig...

239  600

230  466

216  953

das  sind  in  Prozent  des  Umsatzes  .

28,5%

27,7%

26,3%

Die  Abschreibungen  auf  Forderungen

3  740

4  770

2  943

(  machen  vom  Umsatz

0,45%

0,57%

0,36%

u nd  vom  Forderungsbestand  am  Ende

des  Jahres

1.56%

2,05%

1,36%

Man  wird  verstehen,  daß  die  Unternehmung,  deren  B.
r echnerisch  zergliedert  wurden,  sich  mit  einer  räumlich  benachbarten ­
  Brauerei  1910  fusionierte.  Die  Dividende  fiel  1908  auf
3%  %,  1909  auf  0  %.  Die  Illiquidität  der  B.  war  eine  andauernde,
die  Hypothekenschulden  stiegen  auf  154  100,  von  der  Anleihe
War  1910  nichts  getilgt.  Die  Aktien  der  aufnehmenden  Brauerei

1111

&amp;gt;  ■
        <pb n="204" />
        202

Bilanzkritik.

notierten  88%  (Gesellschaft  A.),  die  Obligationen  der  fusionierten
Brauerei  95%,  deren  Aktien  69%%  (Gesellschaft  B.).  Die
B.-Aktionäre  sollten  eine  Aktie  und  300  M.  bar  gewähren,  also
995  M.  geben  und  empfingen  eine  Aktie  von  A.  =  880  M.

18.  Abschnitt.
Bilanzkritik,
a)  Im  allgemeinen.
Wer  die  B.  einer  Unternehmung  oder  einer  Gruppe  von
Unternehmungen  lesen  und  prüfen  will,  muß  sich  zunächst  über
die  Genesis  einer  B.  im  allgemeinen  klar  geworden  sein,  iW
organischen  Mängel  kennen,  sich  vor  Augen  halten,  daß  die  B.
als  ein  Geschäftsbericht  in  Zahlen  gefärbt,  verschönt,  frisiert,  ja
gefälscht  sein  kann,  daß  interne  Verschiebungen  und  absichtliche
Verschleierungen  den  wirklichen  Tatbestand  verhüllen  können.
Die  Bilanzen  geben  nur  die  Ergebnisse  der  Geschäftsführung  an,
Vermögen,  Schulden  und  Erfolgsdifterenzzahlen,  keinen  Einblick
und  Überblick  über  die  gesamte  Wirtschaftsführung,  auch  dann
nicht,  wenn  sie  genau  spezialisiert,  wahrheitsgetreu  und  klar
sind.  Sie  enthalten  eben  das  Zahlenbild  für  einen  Tag,  was
vorher  war  und  nachkommen  wird,  kann  nicht  zur  Darstellung
kommen:  die  B.  ist  ein  Augenblicksbild,  kein  Film.
Die  Vermögensbilanz  kann  hinsichtlich  der  Schulden  unvollständig ­
  sein;  sie  ist  bei  Kapitalgesellschaften  hinsichtlich
der  Darstellung  des  Vermögenswerts  infolge  gesetzlicher  und
statutarischer  Bewertungsvorschriften  oder  infolge  der  Beschlüsse ­
  anderer  Verwaltungsorgane  unvollständig.  (Vgl.  15.  Abschnitt.) ­

Die  Richtigkeit  der  Bilanzzahlen,  die  Unterlagen  für  eine
genauere  materielle  Prüfung  der  B.  und  des  wichtigsten  Faktors
einer  jeden  B.,  der  Bewertung,  vermag  der  Fernerstehende  nicht
zu  beurteilen.  Von  der  richtigen,  wahrheitsgetreuen  Bewertung
der  Einzelposten  sind  aber  Reinvermögen,  Reinverlust  und  Reingewinn ­
  abhängig.  Wer  kann  prüfen,  ob  unter  den  Bilanzposten
solche  von  zweifelhaftem  Wert  oder  unzweifelhafte  non  valeurs,
        <pb n="205" />
        Büanzkritut.

203

°b  fiktive  Aktiva  oder  Schulden  eingestellt  wurden?  In  besonderen ­
  Fällen  wird  ein  Kritiker  imstande  sein,  infolge  seiner
geschäfthchen  Beziehungen,  seiner  engen  Fühlung  mit  dem
Unternehmen  oder  wegen  seiner  besonderen  Fach-  und  Sachkenntnisse ­
  die  zuverlässige  Bewertung  einzelner  Bilanzposten  zu
beurteilen.  Die  Kritik  einer  B.  erfordert  Sachkenntnisse  auch
hinsichtlich  der  besonderen  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  zu
kritisierenden  Unternehmung  —  wie  Produktionstechnik,  Absatzorganisation, ­
  finanzielle  Lage,  Beziehungen  zu  Kartellen  und
Banken  und  vieles  andere  —  und  des  Erwerbszweiges,  dem  diese
Unternehmung  angehört.  Auch  das  volkswirtschaftliche  Milieu,
dem  die  B.  entstammt,  ist  zu  berücksichtigen.  Die  B.  einer
Hochkonjunktur  sind  nicht  vergleichbar  mit  solchen  der  rückläufigen ­
  Konjunktur,  die  Vorkriegsbilanzen  nicht  mit  jenen
der  Nachkriegszeit.  Bei  Beurteilung  einer  Bankbilanz  müssen
die  Verhältnisse  des  Geldmarktes  und  dementsprechend  die
Kursbewegungen  des  Effektenmarktes  mit  herangezogen  werden.
Jede  Einzelunternehmung  ist  ein  Glied  der  Gesamtwirtschaft
des  Volkes;  die  Bilanzkritik  hat  neben  der  privatwirtschafthohen
  in  erheblichem  Maße  auch  die  volkswirtschaftliche  Befrachtung ­
  zu  pflegen.  Die  Berücksichtigung  der  allgemein  wirt-Sc
 haftlichen  Verhältnisse  während  einer  Bilanzperiode  wird  naturgemäß ­
  verschiedene  Stärkegrade  aufweisen,  weil  sie  nicht  überall ­
  und  nicht  gleich  stark  auf  die  Einzelwirtschaft  einwirken.
Uie  Einflüsse  lokaler  Natur  lassen  sich  häufig  aus  den  Handelskammerberichten ­
  über  die  Lage  der  Industrie  und  des  Handels
lDl  Kammerbezirk  entnehmen.  Auch  sonst  empfiehlt  es  sich,
diese  Berichte  und  Fachzeitschriften  als  Hilfsmittel  heranzusiehen.
  Auch  die  Gesetzgebung  und  ihr  das  Erwerbsleben  verändernder ­
  Einfluß  müssen  Berücksichtigung  finden,  so  bei-8
 pielsweise  die  Zoll-  und  Steuerpolitik  eines  Landes.  Die  Börsen-§esetznovelle
  von  1908  hat  eine  Wiederbelebung  der  Effekten-8
 Pekulation  gebracht,  die  naturgemäß  in  den  Bankbilanzen  der
folgenden  Jahre  sich  widerspiegeln  muß.  Die  Reichsfinanzreform
v on  1920  fand  ihren  zahlenmäßigen  Ausdruck  in  der  Privat-'sdrtschaftsstatistik
  der  davon  betroffenen  Unternehmungen.
Wer  über  die  angedeuteten  Fachkenntnisse  nicht  verfügt,
Wer  eine  B.  ausschließlich  vom  einseitigen  Rentabilitätsstandpunkt
        <pb n="206" />
        204

Bilanzkritik.

seiner  Kapitalanlage  prüft,  wird  sich  nur  auf  allgemeine  Betrachtungen ­
  einlassen  und  den  Wert  seiner  Kritik  nicht  sehr
hoch  einschätzen  dürfen.
Die  B.,  Vermögens-  und  Ertragsbilanz,  sind  Wirtschaftsrechnungen, ­
  d.  h.  man  kann  die  Wirtschaftsführung  einer
Kritik  unterziehen,  die  B.  unter  ökonomisch-rechtlichen  Gesichtspunkten ­
  betrachten  oder  man  beschränkt  sich  auf  die  Kritik
der  Zahlen.
o)  Die  Betrachtung  einer  Bilanz  als  Zahlenstatistik  kann  nur
eine  relative  sein,  wenn  sie  überhaupt  ihren  Zweck  erfüllen  soll-Die
  Bilanzzahlen  an  sich,  als  absolute  Zahlengrößen  betrachtet,
sagen  in  der  Regel  sehr  wenig.  Eine  Zahl,  aus  ihrem  Zusammenhänge ­
  herausgerissen,  verliert  als  Maßstab  für  ein  Urteil  wesentlich ­
  an  Wert.  Die  Bilanzzahlen  müssen  miteinander  und  untereinander ­
  in  Beziehung  gesetzt  (Beziehungszahlen),  die  absoluten
in  Verhältniszahlen  umgewandeU  werden.  Die  so  gewonnenen
Verhältniszahlen  sind  Vergleichszahlen,  die  mit  den  Verhältniszahlen
  derselben  Unternehmung  aus  früheren  Jahren  und  denen
anderer  Unternehmungen  der  gleichen  Erwerbsgruppe  und  derselben ­
  Wirtschaftsperiode  verglichen  werden  können.  Selbstverständlich ­
  sollen  nur  solche  Zahlen  in  ein  Verhältnis  zueinander ­
  gebracht  werden,  die  in  einem  kausalen  wirtschaftlichen
Zusammenhang  miteinander  stehen,  sich  gegenseitig  beeinflussen
und  deren  Verhältnis  zueinander  tatsächliche  Erscheinungen
zahlenmäßig  zum  Ausdruck  bringt.  Z.  B.:  In  den  Bilanzen  der
Brauereibetriebe  stehen  Wirtschaftsanwesen,  Außenstände  an
Hypotheken  und  Darlehne  sowie  die  (häufig  nicht  angegebenen)
Avale  in  Zusammenhang:  sie  hängen  mit  der  in  diesem  Gewerbe ­
  üblichen  Absatztechnik,  nur  mit  dem  scharfen  Wettbewerb ­
  der  Brauereien  untereinander  zusammen  und  bergen
unter  Umständen  ein  bedeutendes  Verlustrisiko  für  die  Unternehmung. ­
  Darlehen  werden  an  Pächter  der  Wirtschaftsanwesen
hinausgegeben;  auch  leisten  die  Brauereien  Bürgschaft  für
ihren  Bierabnehmern  von  Dritten  gewährte  Hypotheken.  Die
Produktionsmenge  bzw.  der  Wert  des  Absatzes  (Umsatz)  beeinflußt: ­
  den  Rohgewinn,  die  Unkosten  der  Unternehmung  und
die  Selbstkosten  der  Waren  bzw.  Fabrikate,  den  Reingewinn,
die  Größe  des  Anlage-  und  des  Betriebskapitals,  die  Höhe  der
        <pb n="207" />
        Bilan  zkritik.

205

Außenstände  und  die  Verluste  an  Forderungen.  Die  Größe
des  in  Produktionsmitteln  festgelegten  Betrages  wirkt  durch
Abschreibungen  auf  den  Reingewinn  und  die  Selbstkosten.  Die
Angabe  des  Umsatzes  (bzw.  der  Gesamtleistung,  z.  B.bei  Straßenbahnen, ­
  Elektrizitätswerken)  ist  für  bilanzkritische  und  wirtschaftsstatistische ­
  Untersuchungen  unentbehrlich.
Nach  Lage  des  Einzelfalles  werden  verschiedene  Relativz
 ahlen  zu  berechnen  sein.  Hier  ein  Katalog  von  Beispielen;
1.  Vermögensbilanz.  Verhältnis  zwischen  Eigenkapital  und
den  fremden  Mitteln  (Bilanzsumme  ausschließlich  Reingewinn
=  100  %)  ;  Verhältnis  der  Schulden  zum  Gesamtvermögen,  d.  i.
die  Belastung  der  Aktiva;  prozentuales  Verhältnis  der  Belastung
des  Anlagekapitals  durch  Anlageschulden,  der  Gesamtabschreibungen ­
  zum  gesamten  abschreibungsbedürftigen  Anlagekapital,
das  Verhältnis  des  Anlagekapitals  zum  Betriebskapital,  des
Anlagekapitals  zum  Aktienkapital.  Das  Verhältnis  des  Geschäftskapitals ­
  zum  Umsatz,  zum  Bruttogewinn  und  zum  Reingewinn ­
  (auf  100  Geldeinheiten  des  Geschäftskapitals  .  ..  Einheiten, ­
  Umsatz,  Bruttogewinn,  Reingewinn);  das  Verhältnis
des  Umsatzes  zum  eigenen  und  zum  fremden  Kapital  (auf  100
Geldeinheiten  des  Umsatzes  bzw.  eine  Leistungseinheit  [Kilowatt, ­
  Personen-  oder  Wagenkm.,  Tonne]  ...  Geldeinheiten
fi igenes  Kapital  und  Schulden);  das  Verhältnis  zwischen  Reserven ­
  und  Aktienkapital,  zwischen  Reserven  und  Anlagekapital, ­
  zwischen  liquiden  Mitteln  und  dringlichen  Schulden
Usw.  (vgl.  Liquiditätsberechnungen);  Verhältnis  zwischen  Umsatz ­
  und  Außenständen  usw.
2.  Erlragsbilanz.  Verhältnis  zwischen  Umsatz,  Rein-  und
brutto  -Gewinn;  zwischen  Aktienkapital  (100),  Brutto-  und
Reingewinn,  zwischen  Eigenkapital  (Grund-  und  Zusatzkapital)
Und  Dividende  (Rentabilität  des  werbenden  Eigenkapitals) 1 );
das  Verhältnis  des  ganzen  werbenden  Kapitals  zum  Bruttogewinn. ­
  Das  Verhältnis  zwischen  Bruttogewinn  (=  100)  und
Reingewinn  unter  Ausscheidung  des  Gewinn-  oder  Verlust-Vortrags

  (Verbrauch  des  Geschäftsgewinnes  durch  Ausgaben

J )  Eine  Unternehmung  besitzt  3  Mill.  Aktienkapital,  1  Milk  Reserven,
e 'ne  andere  nur  100  000  Reserven,  beide  verteilen  10  %  Dividende,  die
Rentabilität  des  Eigenkapitals  ist  7  %  %  und  9 2 / 3  %■
        <pb n="208" />
        206

Bilanzkritik-

Deutsche  Bank.

(31.  Dezember)

1916

1917

1918

1919

1920

Aktienkapital.  ...

250  Milk

275  Milk

275  Milk

275  Milk

400  MiU-Umsatz

  in  Milliard.

129

188

243

428

1281

Vortrag

11.56  Milk

12.27  Milk

6.42  Milk

1.94  Milk

411.32  Miß-Wechsel

  u.  Zinsen  ..

56,94  „

72.22  „

88.41  „

141.39  „

43  78  „

Sorten  u.  Kupons  ..

0.84  „

0.96  „

1.46  „

6.29  „

71  02  ,,

Wertpapiere

—

2.51  „

—

5.28  „

j-71  02

Dauernde  Beteilig...

4.38  „

3.09  „

3.04  „

3.17  ,,

Gebühren

25.38  „

33.53  „

37.66  „

57.39  „

198.18  „

Rohgewinn

99.11  „

124.58  „

136.99  „

215.46  „

724.31  „

Abschr.  auf  Geb.,Ein.

6.71  „

2.36  „

4.15  „

8.50  „

21.75  »

Unkost.,  Gehälter  .  .

25.84  „

36.26  „

46.41  „

111.01  „

412.53  '

Kriegsfürsorge

7.54  „

10.30  „

16.13  „

—

—

Beamtenfürsorge  ...

2.10  „

3.05  „

4.23  „

6.24  „

15.00  ,&amp;gt;

Zentraldirektion....

1.50  „

3.26  „

2.29  „

2.64  „

—

Steuern

5.45  „

7.13  „

14.20  „

25.06  „

67.35  ••

Reingewinn

38.39  „

50.00  „

43.15  „

62.53  „

173.74

do.  samt  Vortrag...

49.95  „

62.28  „

49.58  „

64.46  „

185.06  ..

Dividende

31.25  „

38.50  „

33.00  „

33.00  „

71.34  »

in  Prozenten 1 )

12  36

14

12

12

18

5.00  Milk

5.00  Milk

—

„  Spez-,Reserve  B  .

1  %  Milk

—

—

71.91

Aufsichtsrat

1.12  „

1.55  „

1.14  Milk

1.14  „

4.17

Gratifikationen

3.80  „

6.80  „

7.50  „

9--  „

—

Jubiläumsfonds  und

Siemens-Fonds  ...

•  ~

—

—

5.-  „

16.04  »»

Abschr.  auf  Bankgeb.

—

4.00  „

—

—

7.64  ,&amp;lt;

Vortrag

12.27  „

6.42  „

1.94  „

11.33  „

13.95  »

und  Verluste);  das  Verhältnis  der  Auszahlungsbeträge  hei
Gewinnverteilungsgesellschaften  (Dividenden,  Tantiemen  usW*)
zum  Jahresreingewinn  und  bilanzmäßigen  Reingewinn  (haupt'
sächlichste  Dividendenquelle);  die  Anteile  der  einzelnen  G®'
winnquellen  am  Gesamtverlust,  also  Gliederung  der  Erfolg®'
quellen  usw.
Die  Beispiele  praktischer  Bilanzkritik  in  diesem  Buche
zeigen  eine  Reihe  anderer  Verhältniszahlen.
!)  1883-1915:  6x  9,  2  X  10,  9,  8,  8,  9,  3  X  10,  10%,  5  X  «,  l2 ’
12  y 2 ,  10  und  12J4.
2 )  1920  einschließlich  Vorstands-  und  Beamten-Tantiämen  soW 1 ®
Gratifikationen.
        <pb n="209" />
        Bilanzkritik.
ß)  Die  V  ergleichung  mehrerer  Bilanzen  einer  Unte:
setzt  gleichfalls  eine  zweckentsprechende  Gruppierung
sammenfassung  der  Bilanzzahlen  voraus.  Bilanzen  lesi
stets  ein  Bilanzrechnen,  ein  Lesen  mit  rechnender  Hand
Bilanzvergleichung  mehrerer  Unternehmungen  wird  erschwert
durch  Änderungen  in  der  Bilanz-  bzw.  Buchungsmethode x ),
in  der  Benennung  der  Konten,  durch  die  Ungleichartigkeit  der
Bilanzierungsmethoden,  durch  die  Zuführung  neuer  Mittel
(Aktienemission),  durch  eine  Sanierung,  durch  Aufnahme  anderer ­
  Unternehmungen  (Verschmelzung),  Umstände,  die  eine
Beobachtung  von  Massenerscheinungen  unmöglich  machen.
Die  Form  der  Vergleichung  der  Bilanzen  ist  verschieden:
1.  Man  stellt,  unter  zweckmäßiger  Gruppierung  und  Zusammenfassung, ­
  die  absoluten  Bilanzzahlen  einfach  nebeneinander ­
  (Frankfurter  Ztg.  Nr.  423  von  1921).
2.  Man  berechnet  die  Zu-  und  die  Abnahme  in  der  vorliegenden ­
  Bilanz  gegen  die  vorjährige.  Z.  B.  Bankbilanz:
Passiva:
Eigene  Mittel:  Kapital  +  20  Mill.
Reserven  +  7,36  „  27,36
Fremde  Gelder:  Depos.  -)-  9,—  „
Kreditoren  ....  -f  26,24  „35,24
Andere  Verbindlichkeit.:

Die

Aktiva  1914  (gegen  1913)
Bar  usw  +■  4,52  Mill.
Wechsel  +  15,32  „
Verkaufte  Effekten15,58  ,,
Eigene  Effekten  ..—  0,6  „
x 'Bank  +  10,—  „
Debitoren  +  57,96  „
Inunobilien  -f  0,87  „
Andere  Aktiva...  +  0,79  ,,
Zunahme  +  105,64  Mill.
Zunahme  27,36  „
78,28  Mill.
Zunahme  76,55  „
_  1,73  Mill.

Akzepte  +  40,36
sonstige  Schuld.  +  0.68

41,3)

Zunahme  103.91
Aktiva
durch  eigene  Mittel
durch  Schulden
Reingewinn.
l )  Z.  B.:  In  früheren  Jahren  gaben  einzelne  Banken  neben  den  Zinsen-6I
 nnahmen  auch  dfe  Zinsenausgaben,  wenigstens  für  den  einen  oder  den
andern  Geschäftszweig  an,  seit  1904  nur  mehr  die  Saldi.  Die  Abschreiungen
  werden  nicht  mehr  ersichtlich  gemacht,  sondern  vorweggenommen.
’ e  Tantiemen  des  Vorstandes,  früher  in  der  Gewinnverteilung  ersichtlich
ßarnacht,  werden  jetzt  mit  den  Ausgaben  und  Handlungsunkosten  vermengt.
isher  getrennte  Bilanzposten  werden  zusammengeworfen,  an  die  Stelle
^°n  Abschreibungen  treten  stille  Reserven  usw.  Auch  ist  zweifelhaft,  ob
ei  allen  Unternehmungen  unter  gleich  benannten  Bilanzposten  tatsächlich
Gleichartige  und  gleichwertige  Buchungsposten  zusamraengefaßt  werden.
        <pb n="210" />
        208

Bilanzkritik.

Die  Kapitaierhöhung  (20  Mill.)  brachte  eine  kräftige  Steigerung  der
Reserven;  10  Mill.  allein  werden  zu  dauernder  Anlage  (x-Bank)  benutzt.
Ein  Viertel  wurde,  dem  Geschäftsbericht  zufolge,  zum  Erwerb  eines  Bankgeschäfts ­
  verwendet.
3.  Man  berechnet  Indexzahlen x ),  wenn  man  die  Entwicklung
eines  einzelnen  Bilanzpostens  isoliert  betrachten  will.  Z.  B.  Umsatzstatistik:


Jahr

Absolut

Indexzahl

±:  Prozente  jährlich

1890

6850

100  (Ausgangspkt.)  —

1891

7252

106  *  2 )

+  6%

1892

11832

472  3 )

+  63  %

1893

9926

145

16  %

usw.

usw.

usw.

usw.

Ähnliche  Vergleichszahlen  lassen  sich  berechnen  für  die
Absatzmenge,  bestimmte  Gewinnziffern  wie  Zinsen,  Provisionen
der  Banken  u.  ä.
4.  Man  überträgt  die  Zahlen  in  ein  Schaubild  (Diagramm)-Die
  Vergleichung  von  B.  verschiedener  Unternehmungen
derselben  Erwerbsgruppe  erfordert  eine  nicht  immer  leicht
durchführbare  Schematisierung  und  eine  zweckentsprechend®
Gruppierung  der  Bilanzzahlen,  d.  h.  eine  individualisierende  Einzelbeobachtung
  unter  'Berücksichtigung  aller  jener  Faktoren,
die  das  Bilanzergtbnis  vorübergehend  oder  dauernd  beeinflußt
haben.  Häufig  ist  den  Bilanzen  und  Geschäftsberichten  eine
Übersicht  über  die  Entwicklung  der  Unternehmung  beigegeben,
die  sehr  wertvoll  sein  kann,  falls  die  Zahlen  in  unveränderter
Zusammensetzung  nach  einem  die  Vergleichsjahre  hindurch  einheitlichen ­
  Schema  zusammengestellt  werden.
In  vielen  Bilanzen  finden  sich  unklare  Bezeichnungen  der
Bilanzposten  und  Zusammenwerfen  von  Konten  und  Zahlen,
die  dem  Außenstehenden  eine  Orientierung  unmöglich  machen,
die  Bedeutung  der  Bilanzzahlen  zweifelhaft  lassen  (Abschnitt  1)-Beliebt
  ist  auch  das  ominöse,  vieldeutige  und  doch  nichtssagende
„etc.“,  „Debitoren  etc“,  „Kontokorrent-Verpflichtungen  etc.“-Wie
  sehr  die  ungleichartige  Behandlungsweise  der  Buchun-1)
  Vgl.  Hofmann,  Indexziffern  im  Inland  und  Ausland,  Karlsruhe
1921.
2 )  7252  :  6850  =  x  :  100;  x  =  106.
3 )  11832  :  6850  =  x:  100;  x  =  172.
        <pb n="211" />
        Bilanzkritik.

209

gen  und  der  Buchungsergebnisse  die  Bilanzvergleichung  für
Unternehmungen  der  gleichen  Art  erschwert,  dafür  ein  Beispiel ­
  aus  der  Praxis  der  Schiffahrtsgesellschaften  *).  Über  die
Behandlung  der  Selbstversicherung  geben  die  Statuten  Aufschluß, ­
  die  bestimmen,  wieviel  Prozente  der  ersparten  Prämiengelder ­
  dem  Versicherungsfonds,  wieviel  dem  Jahresgewinn  zugeführt ­
  werden  sollen.  Die  erwähnten  Gesellschaften  „laufen
das  Risiko  selbst“,  berechnen  für  jedes  Schiff  und  jede  Reise
die  üblichen  Prämiensätze,  unterlassen  aber  die  Versicherung;
Schäden  werden  aus  den  ersparten  Prämiengeldern  gedeckt,
"Während  die  Versicherungsreserve  erst  angegriffen  wird,  wenn
die  Prämien  zur  Deckung  nicht  ausreichen.  Von  diesem  in  der
Hegel  geübten  Verfahren  weichen  einzelne  Unternehmungen  ab,
indem  sie  die  Schäden  unmittelbar  auf  Assekuranzfondskonto
büchen,  also  diese  Reserve  sofort  angreifen,  ein  Drittel  der  durch
Nicht-  (Selbst-)  Versicherung  ersparten  Prämiengelder  auf  Res
 erve-Assekuranzfonds,  zwei  Drittel  der  Ersparnisse  aber  als
Gewinn  buchen.  Andere  Gesellschaften  verrechnen  den  nach
Deckung  der  Schäden  vei  bleibenden  Prämienüberschuß  zur
Hälfte  auf  Gewinn-  und  Verlustkonto,  zur  Hälfte  auf  Versicherungs-Reservefonds; ­
  andere  führen  den  ganzen  Überschuß  der
Heserve  zu.  Der  Nordd.  Lloyd  überweist  zunächst  den  ganzen
Überschuß  an  Gewinn-  und  Verlustkonto  und  erst  dann  40  %
an  den  Versicherungsfonds.  Kesselerneuerung  und  Reparaturen,
Rn  Etat  der  Schiffahrtsgesellschaften  ein  wichtiger  Posten,
Werden  in  der  Regel  aus  den  laufenden  Betriebseinnahmen  gedeckt, ­
  als  Unkosten  verbucht;  auf  die  Reserve  wird  nur  in
Ausnahmefällen  zurückgegriffen.  Andere  Aktienvereine  hingegen
greifen  regelmäßig  den  Erneuerungsfbnds  an,  verbuchen  die
r ®gelmäßigen  Ausgaben  auf  diesem  Konto,  erhöhen  dadurch  den
Jahresgewinn  und  dotieren  dann  den  Erneuerungsfonds  wiederum
ans  dem  Jahresgewinn.  Solche  Entnahmen  aus  einem  Reservefonds ­
  müssen  bei  Ermittlung  und  Vergleichung  des  jährlichen
Heingewinnes  abgezogen  werden.
i)  Wegen  der  Kritik  der  Bilanzen  dieser  Unternehmungen  vgl.  die
beachtenswerten  sachverständigen  Ausführungen  in  der  Frankfurter  Ztg.
HO.  u.  11.  April  1907;  20.,  21.,  24.  Mai  1908;  27.  u.  28.  April  1909;  27.  März
1910).
Leitner,  Buchhaltung  und  Bilannkunde.  H.  6  *u.  7.  Aufl,

14
        <pb n="212" />
        210

Bilanzkritik.

Auf  das  Konto  „Pedente  Preisen“  werden  die  im  abgelaufenen ­
  Jahre  vereinnahmten,  aber  noch  nicht  abgerechnete»
Frachten  und  vorausbezahlten  Überfahrtsgelder  nach  Abzug  der
darauf  lastenden  Ausgaben  oder  ohne  Abzug  dieser  Kosten
verbucht,  die  dann  häufig  als  Aktivum,  als  „Ausrüstung  für
laufende  Reisen“  erscheinen.  Gelegentlich  werden  auf  „Pedente
Reisen“  auch  stille  Reserven  gebucht,  indem  Gewinne  auf  im
Bilanzjahre  beendete  Reisen  eingerechnet  und  später  ausgcschüttet
  werden.
Auch  Neubauten  werden  buch-  und  bilanztechnisch  verschieden ­
  behandelt.  So  verrechnen  einige  Schiffahrtsgesellschaften ­
  die  Neubauten  zum  vollen  vertragsmäßigen  Preis  mit
dem  durch  Abschreibungen  verminderten  Buchwert  der  fertige»
Schiffe  in  einer  Summe  vereinigt,  von  der  die  noch  ausstehende»
Baugelder  wieder  in  Abzug  gebracht  werden.  Oder  sie  lasse»
die  Neubauten  in  der  B.  erscheinen,  insoweit  Anzahlungen  darauf ­
  gemacht  sind;  die  auf  fertiggestellte  Schiffe  erforderliche
Zahlungen  werden  gesondert  ausgewüesen.  In  den  B.  der  Industriegesellschaften ­
  erscheinen  gewöhnlich  die  für  Neubauten
aufgewendeten  Beträge  gesondert  auf  einem  Neubaukonto,  Maschinen-Interimskonto ­
  usw.
Die  buchtechnische  Behandlung  der  Baugelder  ist  ebenfalls
verschieden:  1.  Die  Schiffswerft,  der  Bauunternehmer  oder
Maschinenlieferant  ward  für  die  Anzahlungen x )  auf  dem  persönlichen ­
  Konto  belastet.  Nach  Ablieferung  oder  Abnahme
wird  die  Bausumme  bzw.  der  Kostenbetrag  auf  das  Anlagekonto ­
  (Schiffs-,  Maschinen-,  Gebäudekonto)  übertragen.
2.  Einem  Interimskonto  Schiff  in  Bau,  Maschinen-Interiraskonto,
  Neubaukonto  wird  der  bei  Abschluß  des  Vertrages  festgesetzte ­
  Bau-  bzw.  Kaufpreis  belastet  zugunsten  des  Personalkontos ­
  des  Lieferanten.  Die  Teilzahlungen  gehen  zu  Lasten
dieses  Personalkontos.  Nach  Fertigstellung  Übertrag  auf  Anlagekonto. ­

Z.  B.  Fabrikneubauten  X  762  111
ab  erst  an  späteren  Terminen  fällige  Zahlungen  .  382  660  X  379  451
l ]  Bei  der  Unterzeichnung  des  Vertrages,  bei  Legen  des  Kiels,  beim
Stapellaut,  nach  beendeter  Probefahrt;  im  Maschinenbau  Vs  bei  der  Bestellung, ­
  Vs  na ch  der  Montage,  Vs  »ach  Übernahme  der  Anlage.
        <pb n="213" />
        Bilanzkritik.

211

Zur  besseren  Verteilung  der  schwebenden  Verbindlichkeiten
lassen  sich  große  Reedereien  die  auf  Neubauten  fällig  gewordenen
Bauraten  stunden  und  setzen  vom  Buchwert  der  Flotte  die
i,kontraktmäßig  später  zu  bezahlenden  Baugelder“  ab  oder
führen  unter  den  Passiven  als  „Baukreditoren“  zu  leistende
Zahlungen  auf  gelieferte  Schilfe  den  Gegenposten  an.
3.  Das  Interimskonto  wird  unmittelbar  für  die  Teilzahlungen
belastet.  Nach  Fertigstellung  des  Baues  Übertrag  auf  Anlagekonto, ­
  so  daß  das  persönliche  Schuld-  und  Rechnungsverhältnis
nüt  dem  Bauunternehmer  oder  Maschinenlieferanten  kontenmäßig ­
  überhaupt  nicht  dargestellt  wird.
Diese  Beispiele  ungleichartiger  Grundsätze  für  die  Aufstellung ­
  der  Bilanzen  und  die  Buchungen  ließen  sich  beliebig
Vermehren  (vgl.  auch  1.  Abschnitt).  Sie  erschweren  dem  Fachmanne ­
  die  kritische  Vergleichung  der  Bilanzen  mehrerer  Unternehmungen ­
  und  machen  sie  im  Verein  mit  ungleichartiger  Bezeichnung ­
  der  Bilanzposten  häufig  dem  Nichtfachmanne  fast
ünmöglich.
Ähnliches  gilt  für  die  Beurteilung  der  absoluten  Größe  eines
Bilanzpostens.  So  sind  für  die  Bemessung  von  Abschreibungen
Maßgebend:  Bauwert  bzw.  Anschaffungswert,  Buchwert  und
Älter,  die  „wirtschaftliche“  Lebensdauer,  d.  h.  die  Zeit,  während
Welcher  ein  Betriebsgegenstand,  ein  Vermögensobjekt  trotz  der
technischen  Fortschritte  noch  verwendbar  ist  oder  noch  eine
Rente  abwirft,  die  technische  Lebensdauer,  die  Qualität  des
Dienstes  im  Betriebe  usw.  Die  jährliche  Abschreibung  wird
häufig  so  bemessen,  daß  die  Quote  mindestens  der  Tilgung  der
Bank-  oder  Kreditgelder  (Anleiheschulden)  gleichkommt,  um
•Be  verausgabten  liquiden  Mittel  wieder  verfügbar  zu  machen.
Oder  es  wird  unangemessen  hoch  abgeschrieben,  eine  stille
Reserve  geschaffen,  in  späteren  Jahren  weniger  abgeschrie
ben,  diese  und  andere  Reserven  aufgebraucht.  Oder  man
8 chreibt  weniger  ab  und  schafft  einen  Ausgleich  durch  Rück
stellungen,  d.  h.  durch  Schaffung  eines  (echten)  Erneuerungsb&amp;gt;nds
  u.  a.  m.
(5)  Daß  die  Kritik  die  Aufmachung  einer  B.,  die  äußere  Form
nicht  vernachlässigen  darf,  wurde  schon  berührt.  Schon  in  der
14*
        <pb n="214" />
        212

Bilanzkritik.

äußeren  Form  tritt  erkennbar  zutage,  ob  eine  Klarheit  und  Durchsichtigkeit ­
  der  B.  erwünscht  ist  oder  nicht.  Man  denke  beispielsweise ­
  an  die  verschiedenen  Darsteilungsformen  der  Abschreibungen, ­
  wie  weitgehend  spezialisierend,  nach  Anlagewerten,  Zuund
  Abgang  getrennt  unter  Angabe  der  bisherigen  Abschreibungen
und  jene  für  das  abgelaufene  Bilanzjahr,  die  einen  Bilanzen  und
wie  undurchsichtig  andere  B.  sind,  die  die  Abschreibungen  nur
in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  in  einer  Summe  anführen*
Oder  man  verfolge  die  etwa  seit  1899  bis  1909  zunehmende
Konzentration  der  Bilanzzahlen  unserer  führenden  Banken!
Der  Bilanzkritiker  hat  die  Angaben  des  Geschäftsberichts
ergänzend  heranzuziehen,  die  allerdings  auch  vielfach  von  raffinierter ­
  Kürze  sind,  sowie  Zeitungsnachrichten,  die  über  das
Unternehmen  während  des  Bilanzjahres  (beispielsweise  über
Submissionsergebnisse,  große  Aufträge,  Betriebsstörungen,  Unterschlagungen, ­
  Arbeitseinstellungen  und  anderes)  berichten.
1.  Einen  lehrreichen  Fall  undurchsichtiger  Bilanzen  brachte
das  „Berliner  Tageblatt“  (19.,  25.  und  28.  Mai  1909)  zur  Kenntnis. ­
  Eine  Industrie-G.  m.  b.  H.  hatte,  den  Anforderungen  der
Berliner  Zulassungsstelle  1 )  entsprechend,  im  Prospekte  gelegentlich ­
  der  Einführnug  einer  Anleihe  sehr  detaillierte  Bilanzen
veröffentlicht.  Wie  undurchsichtig  die  Bilanz  des  nächsten
Jahres  war  (Bilanz  I),  möge  eine  Vergleichung  dieser  Bilanz
mit  einer  der  Redaktion  nachträglich  eingesandten  zeigen  (Bilanz ­
  II),

*)  Die  Zulassungsstelle  der  Berliner  Fondsbörse  erließ  folgende  Bekanntmachung: ­
  „Es  ist  wahrgenommen  worden,  daß  einzelne  Gesellschaften,
deren  Wertpapiere  zum  Börsenhandel  zugelassen  sind,  ihre  Bilanzen  nicht
in  der  der  Generalversammlung  vorgelegten  und  von  dieser  genehmigten,
sondern  in  einer  abgekürzten  Form  veröffentlichen.  Die  diesbezügliche,
der  Zulassungsstelle  gegenüber  von  den  Gesellschaften  übernommene  Verpflichtung ­
  ist  jedoch  dahin  zu  verstehen,  daß  der  Rechnungsabschluß  und
das  Gewinn-  und  Verlustkonto  so  bekannt  zu  machen  sind,  wie  sie  der
Generalversammlung  vorgelegt  und  von  ihr  genehmigt  worden  sind.  Da
für  die  Erwerber  der  Wertpapiere  nicht  nur  die  Endziffern  der  Bilanz,
sondern  auch  deren  sonstige  Einzelheiten,  namentlich  die  Abschreibungsbeträge, ­
  von  Wichtigkeit  sind,  muß  die  Zulassungsstelle  darauf  bestehen,
daß  in  allen  Fällen  die  vollständige  Veröffentlichung  in  dem  gekennzeichneten ­
  Umfange  erfolgt.“
        <pb n="215" />
        Bilanzkritik.

213

A)  Vor  der  Emission  der  Obligationen.

Gewinn-  und  Verlustrechnung  für  1907.

M  A

M

Abschreibungen  2  411  457,72
Außerord  Abschreibung
gen  1  096129,57

Betriebsüberschüsse

.  .4  771  576,41

Erhöhung  d.  Rücklagen  474  515,42
Zuweisung  z.  Reservefonds ­
  39  473,70
5%  Dividende  750  000.—

....

4  771  576,41

•

4  771  576,41

Nach  der  Emission.

Verlust-  und  Gewinn-Konto  1908  (I).

it
5  %  Zuweisung  zum  Reservefonds ­
  46  206,33
5%  Dividende  875  000,—
Vortrag  auf  neue  Rechnung  2  920,24

Reingewinn

M  3,
■  .924  126,57

924  126,57

924  126,57

Ergänzung  (Bilanz  11).
Gewinn-  und  Verlust-Konto  1908.

Deneral  Unkosten

u.  Zins.2  717  482,40

Betriebsüberschüsse  ...

5824  632,1«

Abschreibungen  2183  023,13
Zuweisung  z.  Reservefonds ­

  46  206,33
5  %  Dividende  875  000,—
5  821  711,86
Vortrag  auf  neue  Rechnung ­
  2  920,24
5  824  632,10

*)  Nach  Abzug  sämtlicher  Generalunkosten,  ferner  der  Ausgaben
für  gemeinnützige  Wohlfahrtszwecke  mit  170  457,41  i(,  der  Kassenbeiträge
m ‘t  515  425,87  M,  der  Steuern  mit  332  759,72  M.  der  Zinsen-  und  Bank
Provisionen  mit  605  850,18  JL.
        <pb n="216" />
        214

Bilanzkritik.

-

ß)  Bilanz  (I)  am  31.  Dezember  1908.

M  3,
Hüttenwerk  Völklingen. ­
  Koksofenanlage ­
  Altenwald,  Kalksteinbrüche ­
  u.  Manganerzfelder ­
  16  250  251,91
Gewerkschaft  Röchling
(Carlshütte  u.Minettegruben)
  7  431  256,27
Beteiligungen  u.  Effekten ­
  12  083  502,62
Bestände  u.  Debitoren  9  446  257,58
Avalverpllichtungen
1  633  220,—  M
45  211  268,38

M
Kapital-Konto  .20  000  000,—
Obligationen,  rückzahlbar ­
  zu  103  %  15  000  000,—
Reservefonds  u.  Rücklagen ­
  3  345  811,67
Kreditoren  einschließl.
Arbeiterlöhne  u.  Obligationszinsen ­
  6  862  536,47
Verlust-  und  Gewinn-Konto,
  Vortrag  ....  2  920,24

45  211  268,3?

Ergänzung  (Bilanz  II).

Aktiva

Bisen-  und  Stahlwerk  Völklingen
Grundbesitz
Wohnhäuser
abz.  Abschreibung  1908
Werkanlagen
abz.  Abschreibung  1908  .  ..
Koksofenanlage  Altenwald
abz.  Abschreibung  1908
Kalksteinbrüche
abz.  Abschreibung  1908

.  M

480  340,20

..  M

1  984  887,21

55  736,48

..  M

14  915  209,69

1  985  409.69

..  M

316  286,86
141  186.86

..  JC

13  690,10

690  10

Anlagen  im  Bau
Manganerzgruben
Beteiligungen  und  Effekten
Bestände  an  Materialien,  Bar,  Wechseln  usw
Debitoren
Gewerkschaft  Röchling,  Carlshütte  und  Erzgruben
Avale  und  Kautionen  Mi  633  220,—

480  340,20
1  929  150,73
12  929  800,-175
  100,-13
  000,-721
  860,98
1  000,-12
  083  502,62
4  892  652,45
4  553  605,13
7  431  256,27

45  211  268,38
        <pb n="217" />
        Bilanzkritik.

215

Ergänzung:  Passiva

Kapital-Konto  20  000  000,-^%proz.
  Obligationen,  rückzahlbar  zu  103  15  000  000,—
Reservefonds  350  811,67
Rividendenreservefonds  ■  2  000  000,—
Rücklagen  l )  995  000,—
Arbeitslöhne  307  278,85
Obligationenzinsen  312  268,50
Kreditoren  5  717  329,12
Rypothekenschulden  525  660,—
Verlust-  und  Gewinn-Konto  2  920.24

45  211  268,38

2.  Die  folgende  Bilanz  nebst  Angaben  aus  dem  Prospekt
biogen  zeigen,  in  welchem  Umfange  die  Bilanz  ergänzende  Angaben
notwendig  sind,  wenn  die  Bilanzzahlen  Leben  und  Inhalt  haben
s ollen.  Die  Gesellschaft  betreibt  den  Handel  mit  Eisen  und  Stahler
 zeugnissen  aller  Art  und  Unternehmungen,  die  auf  die  Lagerung, ­
  den  Absatz  und  die  Beförderung  solcher  Erzeugnisse
gerichtet  sind.

Die  Anleihe  ist  4%%  verzinslich  und  zu  103%  rückzahlbar.  Die
Gesellschaft  beschäftigt  im  Jahresdurchschnitt  135  Kontoristen  und  250
Arbeiter.  Die  Grundstücke  haben  eine  Größe  von  1  ha  36  a  45  qm.  Das
Effekten-Konto  stellt  den  Bestand  an  4  %  Reichsschatzanweisungen  dar,
die  nur  mit  Genehmigung  der  Treuhand-Aktien-Gesellschaft  zur  Vollendung
der  Neubauten  verwendet  werden  dürfen.
Die  Beteiligungen  der  Gesellschaft  bzw.  ihrer  Rechtsvorgänger  und
Kredite  an  Konzernfirmen  stellten  sich  in  den  letzten  drei  Jahren  wie  folgt
(siehe  Seite  216/217).
Im  Prospekt  werden  die  Beteiligungen  an  G.  m.  b.  H.-  spezifiziert
aach  Stammkapital  der  Gesellschaft  und  der  Beteiligung  der  Handelsgesellschaft, ­

  z.  B.:
Garo  &amp;amp;  Sohn,  Breslau
Dietrich  &amp;amp;  Sohn,  Thorn
Sächsische  Eisenhandels-G.  m.  b.  H.

Stammkap.;
M  1  000  000
800  000
„  2  000  000

Beteiligung:
M,  1  000  000
400  000
19  800

usw.  usw.
Von  den  stillen  Beteiligungen  des  Jahres  1910  entfallen  3  000  000
auf  die  Firma  C.  F.  Weithas  Nachf.  in  Leipzig.
Das  in  den  genannten  drei  Jahren  in  den  Gesellschaften  mit  beschränkter ­
  Haftung  und  den  anderen  Firmen  mit  stillen  Beteiligungen  investierte
Kapital  hat  sich  im  Durchschnitt  mit  8,23%,  und  zwar  in  aufsteigender

)  Zur  freien  Verfügung  der  Gesellschaftsorgane;  1907:  JH  1  730  000.
        <pb n="218" />
        216

Bilanzkritik.

Bilanzkritik.

217

1908

an  Gesellschaften  mit  beschränkter
Haftung
stille  Beteiligungen  an
zusammen:

Firmen

Kapital

Kredit

Ji

JI

18  mit

8  440  000

868  336

19  mit

5  866  000

2  274  445

14  306  000

3  142  781

Grundstücks-Ijbnto
Sickingenstraße  ..
Werkstattgebäude

Aktiva

Abschreibung:
Sickingenstraße  ,1t  12  684,:
Werkstattgebäude  „  9  641.:
Bau-Konto
Neue  Grün-  und  Alte  Jakobstraße
Abschreibung

Abschreibung
Interims-Konto
Disagio  auf  s.  Z.  begebene  Obligationen  ...
Abschreibung  ...
Waren-Konto,  Bestand
Kassa  und  Bankguthaben
Wechsel-Konto,  Bestand
Effekten-Konto
Kontokorrent-  Konto
Kredite  an  Konzernfirmen
Debitoren  der  Abteilung  Ravenä
Sonstige  Debitoren
Beteiligungs-Konto

Ji

-s»

■  1  268  421

08

96  418

91

1  364  839

99

22  326

10

3  084  178

46

46  542

80

175  020

92

58  340

30

113  183

44

113183

44

3  418  598

59

140  323

21

2  128  959

89

4  717  872

24

309  362

68

Bilanz  vom

342  513

3  037  635

116  680

3,

1  397  724
3  558  921
145  087

7156194
18  151  000

34  905  758]

89  l )

66  a &amp;gt;

76
80
40

81

94

»)  Grundstück  Ji  658  713,89
Gebäude  ..  „  683  800  —  (Feuerkassenwert)
Ji  1  342  513,89
*)  Grundstück  M  1  745  506,40
Gebäude..  „  1  292  129  26

Ji  3  037  635,66

1909

Firmen

Kapital

Kredit

an  Gesellschaften  mit  beschränkter

JI

Ji

8  440  000

1  330  056

stille  Beteiligungen  an  49

5  866  000

2  367  339

zusammen:

14  306  000

3  697  395

31.  Dezember  1910.

M

-S)

Ji

■S)

23  000  000

-

7  500  000

—

156186

10

131  800

22

287  986

32

40  000

—

50  000

—

2  324  843

21

600

-

27  619

17

1  674  710

24

1  702  329

41

83  735

50

.  920  000
1

—

28  369

97

.  107  275

,  460  000

—

.  102  948

9/

1  702  329

41

34  905  758

94

Passiva
Aktienkapital-Konto
Obligations-Konto
Reservefonds-  Konto
Bestand
Agio  auf  s.  Z.  begebene  Ji  1501000  Aktien
Pensionsfonds-Konto
Talonsteuerrückstellungs-Konto
Kontokorrent  -  Konto,  Kreditoren  (Dezemberfakturen)

Oividenden-Konto
Noch  nicht  abgehobene  Dividende
Gewinn-  und  Verlust-Konto
Vortrag  von  1909
Gewinn  für  1910  ,.,
Gewi  nn  Verteilung:
Reservefonds  5  %  von  Ji  1  674  710,24
4  %  Dividende
Tantieme  (Aufsxhtsrat)  Ji  56  369,1
auf  Handlungsunkosten  gebucht  „  28  000,-Tantiäme
  (Direkt,  u.  Beamte)
2  %  Superdividende
Gewinnvortrag  für  1911

1910

an  Gesellschaften  mit  beschränkter
Haftung.,
stille  Beteiligungen  an

Firmen

Kapital

Kredit

Ji

Ji

18  t)  mit

9  285  000

750  186

20  *)  mit

8  866  000

1  378  773

zusammen;

18  151  000

2  128  959

l )  Deren  Gesamtkapital:  12  735  000,—  M
*)  Deren  Gesamtkapital:  18  124  367,22  Ji
        <pb n="219" />
        218

Kritik  dor  Passiva.

Linie  und  niemals  unter  6  %,  verzinst  und  hat  insbesondere  auch  zum
Gesellschaftserträgnis  des  Jahres  1910  in  befriedigender  Weise  beigetragen

Schlußbilanz  am  31.  Dezember  1910,  S.  216/217.
Gewinn-  und  Verlust-Konto  am  31.  Dezember  1910.

DebH

M

Kredit

Handlungsunkosten-Bruttogewinn



2  840  488,38

konto 1 )

860  572,87

Hau  sertragskonto

Dubiosenkonto

18  409,19

Sickingen-Zinsenkonto

 2 )

75  687  41

Straße  42  602,13

Abschreibungen

240  392,64

Neue  Grün-Rückstellung

  f.  Talonu.

  Alte

Steuer

50  000,—

Jakobstr.  36  681,84

79  283,97

Nettogewinn

1  674  710,24

2  919  772,35

2  919  772,35

b)  Kritik  der  Passiva.
Für  die  Zwecke  einer  Bilanzkritik  unter  ökonomisch-rechtlichen ­
  Gesichtspunkten  müssen  die  Bilanzposten  zweckmäßig
gruppiert  werden.  Die  Passivseite  einer  Gesellschaftsbilanz,  die
die  Art  der  Kapitalbeschaffung,  der  Finanzierung  einer  Unternehmung, ­
  die  Kreditquellen  angibt,  ist  die  interessantere.  Wh*
unterscheiden  eigenes  und  fremdes  Kapital  3 ).

*)  Darunter  u.  a.  Gehälter  mit  282  173,79  M,  Steuern  mit  100  767,53ik
Miete  mit  108  453,44  M.
2 )  Das  Zinsenkonto  stellte  sich  am  31.  Dezember  1910
auf  7.78  247,79  M  im  Debet  (einschl.  337  252,50  Ji  Anleihezinsen)
und  702  560.38  ,,  im  Kredit
75  687,41  M.
Zum  Bruttobetriebsergebnis  des  Jahres  1910  haben  die  Beteiligungen
mit  65,22  %,  die  Abteilung  Ravene  mit  34,78  %  beigetragen.
Der  Umsatz  der  Gesellschaft  hat  im  Jahre  1910  etwa  243  802  t  in&amp;gt;
Fakturenwerte  von  etwa  31  196  700  M  betragen.
s )  Privatwirtschaftslehre,  §§  52  ff.,  Berliner,  Schwierige  Fälle,  S.  141
sagt  richtig:  Die  Passiva  zeigen  den  Verteilungsplan,  nach  welchem  bei
der  im  Augenblicke  der  Bilanzziehung  etwa  erfolgenden  Liquidation  die
Aktivmasse  zu  verteilen  ist.
Die  Aktiva  zeigen  die  Produktionsmittel  zum  Zwecke  des  Erwerbes
als  Grundlage  der  in  den  Passiven  ausgedrückten  Vermögensrechte.  Das
Aktienkapital  ist  zwar  rechtlich  keine  Forderung,  wirtschaftlich  hingegen
stellt  es  ein  Forderungsrecht  der  Unternehmer  dar.
        <pb n="220" />
        Kritik  der  Passiva.

219

1.  Die  eigenen  Kapitalien  (Reinvermögen.,  Gesellschaftskapital, ­
  Grund-,  Stammkapital)  bilden  das  verantwortliche,  gewinnberechtigte ­
  Kapital,  sind  Träger  des  Risikos.  Sie  sind  meist
anbeschränkt  verfügbar,  dienen  zur  teilweisen  Beschaffung  des
Vermögens,  dann  als  Kreditbasis  der  Unternehmung,  als  Sicherheitsfonds ­
  der  Gläubiger.  Soweit  sich  das  Unternehmen  auf
anderem  Wege  Betriebsmittel  verschaffen  kann,  wie  Notenbanken,
Hypothekenbanken,  Versicherungsanstalten,  dient  das  eigene
Kapital  nur  als  Garantiefonds.
Die  eigenen  Kapitalien  (7.  Abschnitt)  umfassen:
a)  Stammkapital  (Anfangskapital  bei  der  Einzelfirma,  Grundkapital, ­
  Stammeinlagen,  einschließlich  der  späteren  Kapitaleinlage), ­
  d.  s.  Leistungen  des  Unternehmers  an  seinen  Geschäftsbetrieb. ­

b)  Zusotzkapital,  im  wesentlichen  Leistungen  der  Unternehmung ­
  durch  Kapitalproduktion.  Hierher  sind  zu  zählen
die  Kapitalzuschreibungen  (unverbrauchter  Reingewinn)  bei  der
Einzel-  und  der  Personalunternehmung,  die  Gewinnrücklagen
bei  den  Kapitalgesellschaften,  darunter  Agio-,  Zuzahlungs-,  Saaierungs-
  und  Gründungsreserven  als  Leistungen  der  Unternehmer ­
  (der  Aktionäre,  der  Gesellschafter).
Auf  die  Schwierigkeit,  im  Einzelfall  festzustellen,  ob  ein
als  Reservefonds  bezeichneter  Posten  einer  Aktienbilanz  eine
Gewinnrücklage  oder  ein  Wertberichtigungsposten  für  ein  Aktivum
  ist,  wurde  bereits  hingewiesen.
c)  Der  Reingewinn  wird  bei  der  Einzelunternehmung  und
bei  Personalgesellschaften  teilweise  verbraucht,  durch  Privat-‘«tnahmen
  antizipiert.  Bei  Kapitalgesellschaften  wird  durch
Generalversammlungsbeschluß  ein  erheblicher  Teil  des  von  der
Unternehmung  produzierten  Kapitals  eine  echte  Schuld,  ein
kleinerer  Teil  wächst  den  eigenen  Mitteln  zu,  sofern  nicht  die
Generalversammlung  eine  andere  Verwendung  des  Reingewinns
beschließt.
II.  Die  fremden  Kapitalien  oder  Schulden,  d.  s.  Verbindlichkeiten ­
  zu  Leistungen  aus  dem  eigenen  Vermögensbestand,
den  Aktiven.  Nach  ihrer  rechtlichen  Klassifikation  sind  zu
unterscheiden:  Buch-,  Wechsel-,  Anleihe-,  Hypothekar-,  Bürgechaftsschulden,
  denen  Kauf-,  Darlehns-,  Miet-,  Dienst-,  Ver-
        <pb n="221" />
        220

Kritik  der  Schulden.

sicherungs-,  Kredit-,  Werkverträge  u.  a.  zugrunde  liegen.  Die
fremden  Mittel  als  Leihkapital  sind  rentenberechtigt,  belasten  den
Ertrag  der  Unternehmung  mit  dem  vertragsmäßig  bestimmten
Betrag,  mittelbar  oder  unmittelbar.
Nach  der  Rückzahlungsfrist  und  nach  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten ­
  sind  zu  unterscheiden:
a)  Langfristige  oder  feste  Schulden  als  Mittel  der  Geldbeschaffung, ­
  wie  Anleiheschulden  (Obligationen  abzüglich  der
noch  nicht  begebenen),  Hypothekarschulden,  langfristige  Darlehnsschulden. ­
  Man  kann  sie  im  allgemeinen  als  Geldkredite
bezeichnen,  also  Verbindlichkeiten,  die  den  Ertrag  der  Unternehmung ­
  unmittelbar  durch  Leistung  von  Zinsen  belasten.
b)  Kurzfristige,  laufende  Schulden  als  Mittel  der  Geld-  und
Kapitalbeschaffung,  wie  Buchschulden  (Kreditoren  für  Warenlieferungen, ­
  Bank-  und  andere  Geldkredite),  Wechselschulden
für  Warenlieferungen,  Bankkredite,  Zahlungskredite.  Soweit
diese  kurzfristigen,  noch  nicht  fälligen  Schulden  Geldbeschaffungsmittel ­
  sind,  vermindert  ihr  Zinsendienst  den  Reingewinn  der
Unternehmung  unmittelbar.  Soweit  sie  Kapitalbeschaffungsmittel ­
  sind,  wie  beispielsweise  die  Kaufpreisschulden  eines  Warenhändlers
  oder  Fabrikanten,  belasten  ihre  Zinsen  (Skontozuschlag)
den  Anschaffungspreis  der  Waren.
c)  Sofort  fällige  Schulden.  Fällige,  rückständige  Geldleistungen, ­
  bei  denen  die  Kreditgewährung  ein  sekundäres  Bcgleitmoment
  ist,  wie  rückständige  Steuern,  Löhne,  Rechnungen,
Dividenden,  Zinsen.
d)  Anzah'ungen  der  Besteller,  also  Vorleistungen  auf  zukünftige ­
  Lieferungen  (Lieferungsansprüche).
Anlageschulden  und  Betriebsschulden,  Geld-  und  Warenschulden, ­
  Darlehns-  und  Stundungskredite  bezeichnen  die  Verwendung ­
  der  im  Kreditwege  beschafften  Kapitalien  oder  ihre
Entstehung.
Um  die  fortschreitende  Tilgung,  beispielsweise  der  Anleiheschulden, ­
  ersichtlich  zu  machen,  werden  der  ursprüngliche  Schuldbetrag ­
  und  die  bisherige  Amortisation  wie  folgt  dargestellt:
Anleihe  1915  3  Mill.
amortisiert  1,2  „  1  800  00.
        <pb n="222" />
        Kritik  der  Schulden.

221

Die  Einstellung  des  amortisierten  Betrages  auf  die  Aktiv-Seite
  (Passiva  ganzer  Anleihebetrag)  ist  zwar  nicht  unstatthaft,
aber  ungeschickt  und  unlogisch.
Die  Analyse  der  fremden  Mittel  zeigt,  wie  sehr  dieser  Teil
der  Kapitalbeschaffung  von  der  Art  und  dem  Umfang  des  Ge&amp;lt;-schäftsbetriebes,
  dem  Gegenstände  der  Unternehmung  und  noch
anderen  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Verhältnissen  abhängig
ist.  Bei  Handelsunternehmungen  tiberwiegen  naturgemäß  die
Warenschulden  —  Buch-  und  Wechselschulden  —;  die  Bankschulden ­
  dienen  der  Zahlungsausgleichung  und  auch  zur  Beschaffung ­
  von  Geld.  Bei  industriellen  Unternehmungen  treten
die  Anlageschulden,  bei  Kapitalgesellschaften  die  Anleiheschulden ­
  in  den  Vordergrund.  Hypothekenbanken  beschaffen  sich
die  zum  Betriebe  des  Hypothekengeschäfts  notwendigen  Mittel
fast  ausschließlich  durch  Pfandbriefe  1 ).
Für  Kreditbanken  ist  charakteristisch,  daß  erhebliche  Teile
der  fremden  Gelder  der  Bank  infolge  der  Initiative  Dritter
Zuströmen,  die  Depositen-  und  die  Girogelder,  während  im  allgemeinen ­
  Schulden  der  Initiative  des  Schuldners  entspringen.
Waren-  und  Geldschulden  sind  ihrem  Verwendungszwecke  vor
ihrer  oder  durch  ihre  ontrahierung  bestimmt;  die  Kritik  hat
£u  untersuchen,  ob  die  Zunahme  dieser  Art  fremder  Leihkapitalien ­
  im  Verhältnis  zur  Größe  des  Betriebes,  zum  Ertrag,  zur
Ilmsatzmöglichkeit  steht,  usw.
Für  Leihkapitalien,  die  infolge  der  Initiative  des  Geldgebers ­
  in  den  Besitz  des  Unternehmers  gelangen,  muß  diese
erst  nutzbringende  Anlage  und  zweckentsprechende  Verwendung
suchen.  Die  Kritik  wird  ermitteln  müssen,  ob  die  Verwendung
solcher  Gelder  eine  sichere  ist,  die  die  Interessen  der  Gläubiger
wahrt.
Die  Rückzahlungsfrist  des  Leihkapitals  entspricht  seiner
Verwendung.  Man  baut  mit  kurzfristigen  Schulden  2 )  beispielsweise ­
  keine  Anlagen,  aber  man  kann  Betricbsschulden  auf  Anlagevermögen ­
  sicherstellen.  Je  größer  die  Betricbsschulden,
d.  h,  die  kurzfristigen  Kreditkapitalien  sind,  desto  größer  sollen
3 )  Vgl.  die  Bilanzschemata  in  der  Privatwirtschaftslehre,  §  60.
•)  Bei  schwankenden  Erträgnissen  ist  eine  hohe  Anleiheschuld  nicht
erwünscht.
        <pb n="223" />
        Aktiva

Passiva

1  a.  Kasse

3  067

I.  Geschäftsgulhaben  .  .  .  78  229

Wechsel

.  .  .  244  867

Reserven  19  704

Bankguthaben  ..

.  .  .  20  180

II.  Warenschulden  136  956

II  a.  Debitoren

.  .  .1  337  517

Bankkredit  529  184

Waren

.  .  546  242

Kontokorrentschuld.  .1  501  449

lila.  Mobiliar

.  ..  15  406

Hypothekarschulden  .  108  767

Immobilien

.  ..  209  928

III.  Gewinn  2  918

2  377  207

2  377  207

Die  eigenen  Mittel  (I)  betragen  nur  4  %  der  Aktiva,  die
Schulden  (II)  sind  23  mal  so  groß.  Die  sofort  greifbaren  Mittel
(I  a)  sind  rund  10  %  der  Aktiva.  Das  gesamte  Betriebskapital
(Aktiva  I  a  +  Ha)  beträgt  2  151  873,—,  die  kurzfristigen
Schulden  machen  2  167  589,—,  der  nicht  gedeckte
Schuldenrest  ist.  .  .  .  15  716,—.
Die  sofort  greifbaren  Mittel  decken  nicht  die  dringendsten
Verbindlichkeiten.  Fremde  Mittel  können  die  Rente  des  eigenen
Kapitals  steigern  oder  vermindern;  sie  können,  wie  im  Beispiel, ­
  auf  chronischem  Geldmangel  beruhen  oder  einem  dauernden ­
  Kreditbedarf  entspringen,  der  bedingt  ist  durch  die
Größe  des  Umsatzes,  die  Erhöhung  der  Produktivität  u.  a.
Die  im  Beispiel  aufgezeigte  Art  der  Finanzierung  muß  zun»
Vermögensverfall  führen.
Die  Beurteilung  der  Schulden  hat  neben  den  unmittelbaren
Aufwendungen  —  durch  Zinsen,  Rückzahlungsagio  auf  Obligationen, ­
  Provisionen,  Gewinnanteile  —  auch  eine  etwaige  mittelbare ­
  Belastung  des  Betriebes  zu  berücksichtigen,  so  z.  B.  Abnahmeverpflichtungen ­
  gegenüber  den  Kreditoren,  Machteinfluß
des  Gläubigers  auf  die  Verwaltung  der  Unternehmungen  (Banken

222  Kritik  der  Schulden.
die  verfügbaren  Mittel  sein:  die  Liquidität  muß  im  Verhältnis
stehen  zur  Größe  und  Dringlichkeit  der  Betriebsschulden.  Feste
Schulden  belasten  dauernd  den  Ertrag,  vermehren  den  Verlust,
sind  nicht  ohne  weiteres  anpassungsfähig,  bleiben  auch  bei  abnehmender ­
  oder  schwankender  Rentabilität  des  Unternehmens
oder  bei  verringertem  Umsatz  bestehen.
Ein  Beispiel  einer  recht  ungünstigen  Bilanz  bietet  die  folgende ­
  Genossenschaftsbilanz:
        <pb n="224" />
        Kritik  der  Schulden.

223

im  Aufsichtsrat  der  Industriegesellschaften!);  dann  die  verhältnismäßige ­
  Höhe  der  Schulden,  z.  ß.  der  Kreditoren,  der  Bankschulden, ­
  die  es  unter  Umständen  ratsam  erscheinen  läßt,
das  gewinnberechtigte  Eigenkapital  zu  vermehren,  um  das  zinspflichtige ­
  Kreditkapital  abzustoßen.  Wichtig  ist  für  den  Gläubiger ­
  zu  wissen,  inwieweit  aktives  Vermögen  einzelnen  Gläubigem
verpfändet  ist.  Nicht  alle  Pfandrechte  erscheinen  in  der  Bilanz
zum  Ausdruck  gebracht.  Je  mehr  aktives  Vermögen  zur  Sicherstellung, ­
  d.  h.  zur  bevorrechtigten  Befriedigung  einzelner  Gläubiger
in  Anspruch  genommen  wird,  um  so  kleiner  wird  der  Deckungsfonds ­
  der  nicht  bevorrechtigten  und  besonders  gesicherten
Gläubiger,  deren  ungedeckte  Forderungen  im  Konkurs  des
Schuldners  gleichwertig  sind.
Die  Schuldentilgung  beansprucht  fremde  oder  die  eigenen
Mittel.  Die  Heranziehung  fremder  Mittel  zu  diesem  Zwecke  erfolgt ­
  durch  Schuld  Umwandlung  —  z.  B.  Aufnahme  einer  Anleiheschuld ­
  zur  Abstoßung  von  Bankschulden  —  oder  durch  Schuldenühertragung,
  wenn  Geldmittel  neuer  Gläubiger  zur  Ausgleichung
alter  Verbindlichkeiten  Verwendung  finden.  Die  Schuldentilgung
aus  eigenen  Mitteln  verwendet  Betriebseinnahmen,  liquide
Mittel,  die  mitunter  durch  übermäßige  Abschreibungen,  stille
Gewinnrücklagen  und  dementsprechende  geringere  Gewinnauszahlung ­
  künstlich  zurückgehalten  werden.  Die  Schuldentilgung ­
  überantwortet  Teile  des  aktiven  Vermögens  in  den
Besitz  des  Empfangsberechtigten,  wenn  sie  unmittelbar  vom
Schuldner  an  den  Gläubiger  erfolgt  (Bd.  I,  „Schuldentilgung“).
Die  Schuldentilgung  „aus  dem  Reingewinn“,  wie  sie  beispielsweise ­
  für  die  Amortisation  von  Anleiheschulden  mitunter
satzungsmäßig  vorgesehen  ist,  hat  den  Zweck,  durch  Bildung
eines  der  Tilgung  entsprechenden  (statutarischen)  Zwangsreservefonds ­
  (Obligationen-Amortisationsfonds)  flüssige  Mitt  1  als  Ersatz ­
  für  die  geleisteten  Rückzahlungen  aus  dem  Reingewinn
festzuhalten 1 ).  Um  den  zur  Tilgung  verwendeten  Betrag  wird
•)  Z.  B.  Aktiva  20%  Passiva;  Schulden  14
Obligationen.  .  4
Eigenes  Kap..  2
Reingewinn  .  .  %
        <pb n="225" />
        224

Kritik  der  Schulden.

9

der  Reingewinn  bzw.  der  Auszahlungsbetrag  an  die  Aktionäre
usw.  gekürzt.  Schuldentilgung  zu  Lasten  der  Betriebsüberschüsse ­
  (Gewinne)  ist  steuerpflichtig  (9.  Abschnitt).
Das  eigene  Kapital  ist  gleichfalls  Veränderungen  unterworfen; ­
  es  wird  erhöht  durch  Kapitaleinlagen  des  Einzelkaufmanns, ­
  durch  Aktienemission  u.  dgl.,  durch  Änderung  der  Rechtsform ­
  der  Unternehmung  (Umwandlung  in  eine  handelsrechtliche ­
  Gesellschaft,  in  eine  G.  m.  b.  H.),  durch  Aufnahme  neuer
Mitglieder  bei  Genossenschaften,  endlich  bei  Gewinnverteilungsgesellschaften ­
  durch  Rückstellung,  d.  h.  Verminderung  der  Gewinnanteilsbeträge ­
  und  durch  Zuschreibung  unverbrauchten  Gewinns ­
  bei  der  Einzelunternehmung.
Die  eigenen  Mittel  werden  vermindert  durch  Abschreibung
des  Verlustes  vom  Kapitalkonto  oder  einer  Reserve  und  durch
Herabsetzung  des  Kapitals.  Diese  erfolgt  durch  Herausnahme
von  Kapitalien,  z.  B.  bei  der  Einzelflrma,  teilweise  Rückzahlung
des  Grundkapitals  bei  Liquidationsgesellschaften;  durch  Ankauf
und  Amortisation  von  Aktienanteilen;  durch  Zusammenlegung
von  Aktien,  Abstempelung.  Durch  Liberierung  der  Aktionäre
von  der  fehlenden  Einzahlung  verzichtet  der  Aktienverein  auf
die  Restzahlung,  also  auf  ein  Aktivum.  Durch  die  Amortisation
von  Aktien  aus  dem  Reingewinn  (§  228  HGB.)  werden  die
eigenen  Mittel  nicht  vermindert,  da  ein  Ersatzkapital  als  notwendiger ­
  Reservefonds  erscheint  (vgl.  9.  Abschnitt).
Die  Bilanzkritik  muß  die  Art  der  Kapitalerhöhung  oder
-Verminderung  nach  ihrer  rechtlichen  Seite  und  ihren  wirtschaftlichen ­
  Folgen  prüfen.
Wegen  der  Gruppierung  der  Aktiva  nach  ökonomischen  Gesichtspunkten ­
  vergleiche  1.  und  19.  Abschnitt  dieses  Buches,
auch  die  Beispiele  S.  194  f.

Verwendung  des  Reingewinns  zur  Tilgung  von  Obligationen:
Aktiva  20  Passiva:  Schulden  14
Obligationen..  3%
Eigenes  Kap..  2
Tilgungsfonds  %
Würde  man  tilgen  und  den  Reingewinn  verteilen,  würden  sich  die
Aktiva  auf  19V 2  vermindern.
        <pb n="226" />
        Sehr  zweckmäßig  ist  die  Übertragung  der  Bilanzzahlen  in
ein  Diagramm 1 )  (S.  208).  Die  graphische  Darstellung  der  Bilanzen
mehrerer  Jahre  läßt  die  Wechselbeziehungen  und  -Wirkungen
der  einzelnen  Bilanzposten  rascher  und  deutlicher  erkennen.
Die  graphische  Methode  wird  u.  E.  zu  Unrecht  sehr  vernachlässigt, ­
  sie  sollte  sich  nicht  nur  auf  die  Bilanzkritik  erstrecken.
Die  Unternehmung  tut  gut,  auch  andere  für  sie  besonders  wertvolle ­
  Zahlenverhältnisse  fortlaufend  bildlich  darzustellen,  wie
es  beispielsweise  in  industriellen  Großbetrieben,  in  Warenhäusern, ­
  Bankgeschäften  üblich  ist,  wo  beispielsweise  Umsatz,
Löhne,  Materialkosten  und  Generalia,  oder  Einkauf  und  Verkauf
der  einzelnen  Abteilungen  und  deren  Kosten,  oder  Darlehnssummen, ­
  ihr  Verhältnis  zu  den  Kapitalanlagen  und  den  Schulden
fortlaufend  graphisch  dargestellt  werden.  (
Die  beste  Schule  für  die  Bilanzkritiker  ist  die  Kritik  der
eigenen  Bilanz.  Jeder  Kaufmann  soll  lernen,  zuerst  die  B.  seiner
eigenen  Unternehmung  zu  verstehen,  soll  diese  zunächst  kritisieren, ­
  wofür  er  die  berufenste  Persönlichkeit  ist,  und  dann  erst
die  Bilanzen  fremder  Unternehmungen.
c)  Bilanzkritik  im  besonderen.
Für  die  Beurteilung  einer  B.  und  für  das  Bilanzlesen  läßt
sich  keine  Rezeptsammlung  geben.  Neben  allgemeinen  Gesichtspunkten ­
  sind  die  besonderen  Verhältnisse  und  Umstände
des  Betriebes  und  des  Betriebsjahres  zu  berücksichtigen.  Einige
allgemeine  Bemerkungen  für  besondere  Fälle  seien  hier  noch
uachgetragen.
1.  Kritik  des  Gläubigers.  Die  erste  Frage  des  Gläubigers
bezieht  sich  auf  die  Sicherheit  seiner  Forderung;  Wieviel  freies,
Wieviel  gebundenes  Vermögen  ist  vorhanden,  welche  Teile  des
Vermögens  sind  als  Kreditunterlage  bereits  verpfändet,  welchen
»Kreditwert“  besitzen  die  noch  vorhandenen  Teile  des  freien
Vermögens  (Belastungsquote),  z.  B.  bei  Waren  etwa  50—60  %
1 )  Lomnitz,  Die  systematische  Bearbeitung  der  Veröffentlichungen  von
Aktiengesellschaften,  Le'pzig  1908,  besonders  S.  42ff.,  Stillich.  Graphische
kurstabellen,  I.  Band,  Biauerei-Aktien,  Berlin  1911;  Calmes,  Die  Statistik
im  Fabrik-  und  Warenhandelsbetrieb,  3.  Auf!.,  Leipzig  1918.
Leitner,  Buchhaltung  und  Bilaiizkuride.  IX.  6,  u.  7.  Aufl-  15

■
        <pb n="227" />
        226

Kritik  des  Gläubigers.

des  Marktpreises,  bei  marktgängigen  Wertpapieren  80—90  %
des  Kurswertes  u.  ä.  Läßt  die  Bilanz  die  Kreditsicherung  bzw-Verpfändungen
  deutlich  erkennen  (Sicherungsübereignung  von
Waren  und  Forderungen;  Lombardierung  von  Wertpapieren,
Forderungen  und  Waren;  Sicherungshypothek  für  Bankkredite)  ?
Wie  hoch  sind  die  Kreditkapitalien  überhaupt,  insbesondere  die
Waren-  und  die  Bankschulden,  wie  ist  das  Verhältnis  zu  den
eigenen  Mitteln  ?  Gibt  die  Bilanz  die  eventuellen  Verpflichtungen
(Giroverbindlichkeiten,  Bürgschaften,  Haftpflicht),  die  Einzahlungsverpflichtungen, ­
  die  zukünftigen  Zahlungsverbindlich'
keiten  infolge  Bestellungen  vollständig  an,  besteht  die  Gefahr
der  Beschränkung  oder  der  Kündigung  des  Bankkredites,  ist
dieser  bereits  erschöpft  oder  besteht  noch  eine  Spannung  zu
der  Höchstsumme  des  Kredits  und  dem  bisher  beanspruchten
Kreditbetrag?  Wie  sind  die  flüssigen  Mittel  der  Unternehmung
nach  Größe,  nach  „innerer“  Liquidität  beschaffen,  sind  sie  ausreichend, ­
  sind  die  Aktiva  nicht  überwertet,  insbesondere  Forderungen, ­
  Wechsel-  und  Anlagevermögen  unter  Berücksichtigung
der  besonderen  Verhältnisse  des  kreditsuchenden  Kaufmanns
bewertet  ?
Wie  sind  die  ertragswirtschajtlichen  Verhältnisse,  ist  das  Erträgnis ­
  stabil  oder  schwankend,  ist  das  Unternehmungsrisiko  x )
groß,  welches  ist  die  hauptsächlichste  Gewinnquelle,  welche
Verluste  sind  eingetreten,  einmalige  und  sich  wiederholende,  ist
der  persönliche  Aufwand  dem  Einkommen  entsprechend,  wie
groß  ist  der  Umsatz,  besteht  die  Möglichkeit  der  Steigerung
und  wie  ist  die  Sicherheit  des  Erträgnisses  der  Unternehmung
gewährleistet  ?
Der  Gläubiger  wird  eine  Anzahl  von  Fragen  als  Gläubiger
im  allgemeinen  und  als  Gläubiger  der  betreffenden  Unternehmung
im  besonderen  zu  beantworten  versuchen.  Dabei  ist  zu  unterscheiden, ­
  ob  es  sich  um  einen  künftigen  Kredit  oder  um
bereits  gewährte  Kreditkapitalien  handelt;  unter  Umständen
wird  der  Gläubiger  noch  Geldopfer  bringen  müssen,  um  bei  der
kreditalimcntierten  Unternehmung  sein  Kreditgeld  zu  retten.
Die  Selbstanalyse  des  Kreditnehmers  wird,  soweit  es  möglich

&amp;gt;)  Vgl.  meine  Abhandlung:  Die  Unternehimmgsrisiken.  Berlin  1915
        <pb n="228" />
        Kritik  des  Gläubigers.

227

ist  und  der  Wettbewerb  sowie  die  wirtschaftlichen  Kräfteverhältnisse ­
  zwischen  beiden  Kreditpartnern  es  zulassen,  durch
eigene  kritische  Untersuchungen  ergänzt,  soweit  seine  eigene
Kenntnis  bilanztechnischer  Fragen  es  ihm  ermöglicht.
Die  Bilanzaufstellung  eines  Gläubigers  unter  dem  Gesichtspunkt ­
  der  Sicherheit  seiner  Forderung  würde  etwa  folgendes
Bild  zeigen;

I.  Anlagevermögen.

U.  Betriebsvermögen-,
a)  nicht  gebunden:
1.  sofort  greifbar,
2.  kurzfristig  greifbar;
davon  Forderungen:
Bankguthaben  1«)  nicht
WarendebitorenJ  gedeckt
ß)  gedeckte  Forderungen
(Art  der  Deckung),
y)  Forderungen  an  Tochterunternehmungen, ­

&amp;lt;J)  Darlehnstorderungen;
b)  durch  Kreditsicherung  gebundenes ­
  Vermögen:
1.  Kautionseffekten,
2.  Verpfändete  Effekten  und
Waren,
3.  zedierte  Forderungen,
4.  Sicherungsübereignung
des  Warenlagers.
Hl.  Geldreserven  (vgl.  Sachregister).

1.  Belastung  des  Anlagevermögens
durch  Hypotheken,  Grundschulden ­
  (=  %  des  Buchwertes ­
  von  I);
Sicherungshypothek  f.  Anleiheschulden. ­

II.  Betriebsschulden:
1.  sofort  fällig,
2.  kurzfristig;
a)  nicht  besonders  gedeckt:
Warenschulden,
eigene  Akzepte,
Blankokredite,
Darlehn.

b)  Pfandgesicherte  Schulden
Bankschulden!  Angabe  d .
Bankakzepte  pioherheit
Lombarddarlehen,  nach
Waren,  Effekten  getrennt. ­


III.  Bedingte  Verpflichtungen:
aus  Bürgschaften;  Solawechsel
auf  Kunden;  Giroverbindlichkeiten;
  Nachschußverpflichtungen ­
  auf  Beteiligungen; ­
  Zahlungsverpflichtungen
auf  Bestellungen.

Vgl.  Recht  und  Buchhaltung  im  I.  Band;  über  Zahlungsbereitschaft,
Bankbilanzen  im  vorliegenden  Buche.

16*
        <pb n="229" />
        228

Kritik  des  Aktionärs.

2.  Anders  gestaltet  sich  die  Bilanzkritik  eines  Aktionärs.
a)  Der  Blick  des  Spekulationsaktionärs,  der  Anteile  der
betreffenden  Unternehmung  erworben  hat,  wird  fasziniert  und
getrübt  durch  die  absolute  Höhe  der  Dividende,  die  relative
Verzinsung  der  für  die  Beschaffung  der  Aktien  verausgabten
und  angelegten  Gelder.  Die  Aktiendividende  beeinflußt  das
Erträgnis  des  Aktionärs;  die  landesübliche  Verzinsung  der  Anschaffungskosten ­
  unter  Berücksichtigung  der  Dauer  des  Aktienbesitzes ­
  ist  von  der  Aktiendividende  in  Abzug  zu  bringen.  Erst
der  Rest  ist  Profitrate  des  Aktionärs  unter  Zurechnung  etwaiger
besonderer  Zuwendungen  wie  Bezugsrechte,  Bonus,  Gratisaktien ­
  usw.  und  unter  Abrechnung  etwaiger  Sanierungsverluste.
Die  Aktiendividende  beeinflußt  den  Börsenkurs,  sie  ist  für  den
Spekulationsaktionär  Mittel  zum  Zwecke  der  Erzielung  eines
Börsengewinns.
b)  Das  Interesse  des  Daueraktionärs  ist  anders  geartet.
Ganz  abgesehen  von  Aktionären  von  Familiengründungen  und
Tochtergesellschaften  in  der  Rechtsform  der  Aktienvereine,
deren  Interessen  wiederum  anders  schattiert  sind,  deckt  sich
das  Interesse  des  Daueraktionärs  im  wesentlichen  mit  dem
Geschäftsinteresse  der  Unternehmung;  innere  Stärkung  durch
zweckentsprechende  Bilanz-  und  Dividendenpolitik,  Stabilisierung ­
  des  Erträgnisses,  wenn  möglich  bei  allmählicher  Steigerung ­
  des  Ertrages,  ohne  ihn  allzu  hoch  anwachsen  zu  lassen
(wegen  der  Schwerfälligkeit  eines  im  Kurs  sehr  hoch  notierten
Papiers,  wegen  des  Anreizes  zur  Gründung  neuer  Unternehmungen ­
  u.  a.).
3.  Wiederum  anders  geartet  ist  die  Bilanzkritik  des  Steuerfiskas,
  eines  gewinnbeteiligten  Dritten,  der  Lieferanten,  der
Abnehmer,  der  im  Unternehmen  beschäftigten  Arbeiter  und
Angestellten,  des  Bankgläubigers  einer  stark  mit  Bankkredit
belasteten  oder  einer  sanierungsbedürftigen  Unternehmung,
einer  Finanzzeitung,  des  Staatsanwalts  im  Strafprozeß  usf..
Die  subjektiven  Interessen  des  Kritikers  bestimmen  Ziel  und  Me-|
thodcn  der  Kritik.  Aber  jede  Bilanzkritik  beginnt  mit  der  Passivseite, ­
  den  Kreditquellen,  und  geht  dann  über  auf  die  Aktivseite,
d.  h.  die  Kapitalverwendung.  Stets  hat  der  Kritiker  zu  beachten,
daß  Bilanzzahlen  Quantitäts-  und  nicht  Qualüätszahien  dar ­
        <pb n="230" />
        Industriebilanzen.

229

stellen.  Was  durch  Aufmachung  der  Bilanz,  Änderungen  in  der
Anordnung  der  Bilanzposten  verdeckt  wird  und  im  Geschäftsbericht ­
  verschwiegen  wird,  ist  nicht  leicht  zu  ergründen.  Die
Bilanzzahlen  müssen  gruppiert  und  die  Bilanz  schematisiert
werden.
4.  Besonders  geartet  ist  die
Kritik  von  Industriebilanzen.
Vom  Interessenstandpunkt  des  Aktionärs  bildet  der  Jahresgewinn ­
  den  Maßstab  für  die  Beurteilung.  Jahresgewinn,  .Jahresreingewinn ­
  und  Bilanzgewinn,  ordentliche  und  außerordentliche,
organische  und  anorganische  Gewinne  und  Verluste  sind,  wie
erwähnt  (vgl.  11.  Absch.),  auseinanderzuhalten.  Umsatz  und
Umsatzgewinn,  Brutto-  und  Reingewinn,  Betriebs-,  Vertriebsund ­
  Verwaltungskosten,  Fabrikations-  und  Spekulationsgewinn,
Marktpreis  für  Rohstoffe  und  Ertrag  bilden  wichtige  Verhältnisund
  Vergleichszahlen  für  die  Beurteilung  der  Bilanzen  industrieller ­
  Unternehmungen.
Der  Betriebskoefßzient 1 )  gibt  das  Verhältnis  zwischen  Betriebsausgaben ­
  und  Roheinnahmen  einer  Wirtschaftsperiode.
Ein  Betriebskoeffizient  von  a  Prozent  bedeutet,  daß  die  Ausgaben ­
  a  Prozent  der  Roheinnahmen  verzehren.  Die  Höhe  dieser
Verhältniszahlen  wechselt  und  ist  deshalb  alljährlich  zu  berechnen ­
  2 ).  Ein  hoher  Betriebskoeffizient  kann  auf  schlechte  Wirtschaft ­
  des  Betriebes,  schlechte  Absatz-  oder  Betriebsorganisation,

R  Tecklenburg,  Der  Betriebskoefflzient  der  Eisenbahnen  und  seine
Abhängigkeit  von  der  Wirtschaftskonjunktur,  Berlin  1911.
2 )  Aus  dem  bayerischen  Haushaltsplan  1918/19’

Betriebskoeffizient

Verzinsung  des
Anlagekapitals

in

Prozenten

in

Prozenten

1914

1915

1916

1914

|  1915

19r&amp;gt;

Reichsbahnen

96,52

82,71

78.58

0,39

2,15

3,23

Preußen

78,68

70,21

70,90

3,74

5,71

6,36

Bayern

74,25

69,68

68,57

3,36

3,78

4,30

Sachsen

84,33

76,72

77,79

2,37

3,35

3,50

Baden

75,73

71,40

68,33

2,90

3,46

4,37

Württemberg

78,13

69,69

66,88

2,17

3,14

3,95
        <pb n="231" />
        230

industnebüanzen.

zu  große  Unkosten  und  zu  niedrige  Verkaufspreise,  geringen  Ab
satz  u.  a.  m.  zurückzuführen  sein.  Er  ist  größer  im  Anfang  des
Unternehmens,  steigt  mit  zunehmenden  Löhnen,  teuren  Betriebseinrichtungen, ­
  hohen  Materialpreisen  u.  dergl.  Wünschenswert
wäre  die  Trennung  der  Betriebs-  von  den  Vertriebs-  und  Verwaltungskosten ­
  in  der  B.,  um  ein  klares  Bild  zu  gewinnen,  ob
die  Ausgaben  für  Fabrikation  oder  für  den  Verkauf  höher  oder
geringer  geworden  sind.  Bei  Unternehmungen  mit  Massenfabrikation ­
  ist  die  Reduktion  des  Betriebskoeffizienten  auf  die
Verkaufseinheit  (kg,  t,  hl)  der  Produktion  bzw.  der  Leistungseinheit ­
  des  Betriebes  empfehlenswert.  Die  industriellen  Aktienbetriebe ­
  beschränken  sich  in  der  Regel  auf  die  Gewinn-  und
Verlustrechnung,  d.  h.  auf  die  Darstellung  der  Betriebsergebnisse,
doch  findet  man  auch  die  Vermengung  von  Betriebsrechnung,
d.  i.  Angabe  der  Betriebseinnahmen  und  Betriebsausgaben,  mit
der  Erträgnisbilanz;  Transportanstalten  trennen  gewöhnlich
beide.
Der  Gewinnkoeffizient  gibt  den  prozentualen  Anteil  des
Fabrikationsgewinns  am  Umsatz  an.  Er  gibt  interessante  Vergleichszahlen, ­
  läßt  sich  aber  selten  berechnen,  weil  die  Umsatzziffern ­
  in  den  Geschäftsberichten  häufig  fehlen.
Eine  genaue  Spezialisierung  der  Betriebsergebnisse  nach
Betriebsort,  Betriebszweigen,  eine  Trennung  der  Fabrikations-,
Kurs-,  Beteiligungs-  und  Finanzierungsgewinne,  kurz,  eine  Analyse ­
  der  Zusammensetzung  des  Erfolges  liegt  häufig  nicht  im  Geschäftsinteresse ­
  des  Unternehmers.  Die  nachstehende  Gliederung
ist  selten  anzutreffen.

ßetriebsüberschüsse  der  Abteilungen  •
Kohlenbergbau  M  911  097,02
Dortmunder  Werke  „  4  980  205,77
Hörster  Werke  S6  612,55
Heinrichshütte  „  292  295,30
M  6  220  210,62
ab  Verlust  der  Abteilung  Eisensteinbergbau  ,,  151  251,42
Brutto-Überschuß  Jl  6  068  959,22

Häufig  kann  man  die  verlangte  Spezialisierung  nicht  durchführen; ­
  man  müßte  die  Kosten  der  Fabrikate  genau  berechnen
können,  für  jede  Abteilung  eine  besondere  Buchführung  haben  usf.
        <pb n="232" />
        Industriebilanzen.

231

Der  Fabrikationsgewinn  kann  durch  Liquidierung  einer
stillen  Reserve  verstärkt  sein,  z.  B.  bei  niedriger  Bewertung  der
Lagerbestände  an  Fertigfabrikaten.  Besondere  dem  Kritiker
nicht  bekannte  Umstände  können  zu  außerordentlichen  Gewinnen ­
  führen.  Der  Vorbesitzer  einer  Schraubenfabrik  vergütete
nachträglich  auf  von  der  Aktiengesellschaft  übernommene  Waren
300  000  M.,  die  von  der  Gesellschaft  auf  Warenkonto  verbucht
wurden.  Dadurch  wurde  der  Bilanzverlust  von  104  737  M.  in
einen  Gewinn  von  195  263  M.  verwandelt.  Diese  nachträgliche
Preisvergütung  minderte  den  Erwerbspreis  der  Waren,  ohne  daß
der  Geschäftsbericht  darüber  Aufschluß  gab.
In  einem  andern  Falle  war  der  Vorbesitzer  vertraglich  verpflichtet, ­
  105  000  M.  als  Beitrag  zur  Erweiterung  zu  leisten;
in  der  Gründungsbilanz  fehlte  dieser  Forderungsanspruch  der  Gesellschaft. ­
  Die  Erweiterungsbauten  wurden  aus  diesen  Beiträgen
bezahlt,  die  Neubauten  selbst  als  Zugang  dem  Anlagekonto  zugeschrieben ­
  und  der  damit  bewirkte  Gewinn  auf  Fabrikationskonto ­
  übertragen.  Wäre  der  Zugang  nicht  zugeschrieben  worden,
wäre  eine  stille  Reserve  in  gleicher  Höhe  geschaffen  worden.
Auch  Zuschüsse  auf  Grund  von  Garantieverbindlichkeiten  erhöhen ­
  den  Gewinn,  wenn  keine  Rückzahlungspflicht  für  die
empfangende  Gesellschaft  besteht.  Zu  unterscheiden  sind;
a)  Rentabilitätsgarantie  des  Vorbesitzers,  wenn  ein  Dritter  der
Unternehmung  gegenüber  gewährleistet,  daß  ein  bestimmter  Reinertrag ­
  erzielt  wird.  Eine  Gewinnauszahlungsgesellschaft  übernimmt ­
  keine  Verpflichtung,  den  bedungenen  Zuschuß  zur  Gewinnauszahlung ­
  zu  verwenden,  b)  Dividendengarantie,  wenn  ein
Dritter  der  Gesellschaft  oder  den  gewinnberechtigten  Gesellschaftern ­
  (z.  B.  Aktionären)  gegenüber  vertragsmäßig  die  Gewähr ­
  einer  bestimmten  Dividende  an  die  Empfangsberechtigten
übernimmt.
Die  Zuschüsse  verstärken  in  beiden  Fällen  den  Gewinn;
im  zweiten  Fall  bilden  sie  lediglich  einen  durchlaufenden  Posten
in  den  Bilanzen  der  Unternehmung.
Hohe  Beträge  auf  Grundstückskonto  entstehen  entweder  infolge ­
  hoher  Anschaffungspreise  (Umrechnung  auf  1  Quadratrute,
ha  empfehlenswert)  oder  infolge  großen  Besitzes,  der  zu  Erw'erbszwecken
  (Bergbau  usw.)  dient,  als  Spekulationsobjekt,  zwecks
        <pb n="233" />
        232

Industriebilanzen.

späterer  Erweiterung  des  Betriebes  oder  notwendiger  Arrondierung ­
  wegen  der  Nachbarschaft  angeschafft  wurde.  Der  Anteil
der  Immobilien  an  dem  Gesamtvermögen  ist  für  die  einzelnen
Industrien  naturgemäß  sehr  verschieden;  er  betrug  in  der
keramischen  Industrie  etwa  y 2 ,  im  Braugewerbe  etwa  x / 3 ,  in  der
Maschinen-  und  Textilindustrie  etwa  1 / i — 1 / h .  Auf  die  Größe
der  in  Produktionsmitteln  festgelegten  Beträge  haben  u.  a.  bestimmenden ­
  Einfluß:  die  Produktionsfähigkeit  der  Unternehmung, ­
  d.  i.  die  maximale  Produktionsmöglichkeit;  die  zur
Anwendung  gebrachten  Arbeitsmethoden,  die  Abschreibungspolitik, ­
  die  Konjunktur  (hohe  oder  niedrige  Anschaffungspreise). ­

Die  Höhe  der  Warendebitoren  —  die  „Finanzkreditoren“
(Bankguthaben)  und  Anzahlungen  auf  Bestellungen  sind  auszuscheiden ­
  (vgl.  Schema  S.  14)  —  ist  abhängig  vom  üblichen
Zahlungsziel,  von  der  Größe  des  Objekts  und  dem  Absatz.  Ein
Absatz  ä  tout  prix  wird  die  Forderungsbestände  und  die  Ausfälle ­
  an  Buchforderungen  erhöhen.  Hat  ein  Elektrizitätsunternehmen ­
  beispielsweise  kurz  vor  der  Bilanzaufstellung  eine
größere  Anlage  fertiggestellt,  dann  werden  die  Debitoren  eben
größer  sein.  Schleppende  Zahlungsweise,  einseitige  Kreditverlängerung ­
  der  Abnehmer  und  Anhäufung  der  Außenstände  führen
zu  einer  Festlegung  von  Betriebsmitteln  und  zur  Vermehrung
der  Kreditkapitalien,  wodurch  eine  Belastung  des  Ertrages  mit
dem  Leihzins  des  Kapitals  verbunden  sein  wird.  Ein  hoher
Geldzinssatz  erschwert  naturgemäß  die  Verminderung  des  Debitorenkontos, ­
  bei  dessen  Beurteilung  überdies  die  Art  des  Artikels, ­
  die  Verkaufsorganisation,  die  Kaufkraft  der  Abnehmer
und  die  allgemeine  wirtschaftliche  Lage  mitberücksichtigt  werden ­
  müssen.  Unter  den  Debitoren  werden  gelegentlich  auch
Darlehnsforderurigen  an  Tochtergesellschaften  oder  befreundete
Unternehmungen  verrechnet.
Große  Voreinzahlungen  auf  Warenlieferungen  (Passiva)  deuten ­
  auf  eine  günstige  finanzielle  Lage  der  Unternehmung,  eigene
Voraus-  und  Teilzahlungen,  z.  B.  auf  Neubauten,  Lieferungen
(Aktiva)  auf  zukünftige  große  Verbindlichkeiten  (bei  Maschinenbestellungen ­
  Vs  Anzahlung),  vielfach  auch  auf  geringen  Kredit ­
  hin.
        <pb n="234" />
        Indnstriebilanzen.

233

Beteiligungen  (vgl.  1.  Abschnitt,  S.  21)  an  andern  Unternehmungen ­
  sind  nicht  umsatzfähig,  wenn  es  sich  um  Geld
Einlagen  handelt.  Dem  Unternehmen  können  durch  Beteiligungen ­
  mittelbare  wirtschaftliche  Vorteile  erwachsen,  wenn  z.  B.
das  beteiligte  Unternehmen  Abnehmerin  oder  Rohstofflieferantin
der  eigenen  Fabrik  ist x ).  Das  Bankguthaben  wird  größer  sein,
wenn  am  1.  des  folgenden  Bilanzjahres  beispielsweise  Zinsscheine
und  Anleiheschulden  fällig  werden.
Große  Lagerbestände  können  Träger  von  Zins-  und  Konj  unk
turverlusten  sein;  Änderungen  der  Mode,  Veralterung,  Überholung ­
  durch  andere  Erfindungen  und  neuere  Konstruktionen
sowie  andere  nicht  der  Gewalt  der  Unternehmung  unterworfene
wirtschaftliche  Verhältnisse  können  zu  erheblichen  Verlusten
führen.  Große  Bestände  können  wertlose  Produkte,  Ladenhüter
mit  einschließen.  Bedeutende  liquide  Mittel  sind  festgelegt,  doch
können  sie  veranlaßt  sein  durch  Bestellungen,  also  bedeutende
Aufträge,  günstige  Marktpreise,  die  später  ein  Steigen  wahrscheinlich ­
  machen.  Große  Lagerbestände  können  auch  infolge
Von  Absatzstockungen  oder  einer  Überproduktion  entstehen.
Wenn  zwecks  Erhaltung  des  Arbeiterstammes  in  geschäftsstiller
Zeit  auf  Lager  gearbeitet  werden  muß,  kurz,  es  können  mannigfache ­
  Umstände  einen  verhältnismäßig  großen  Bestand  an
Waren,  Halbfabrikaten  und  Rohstoffen  rechtfertigen  oder  doch
erklären.
Die  Buchschulden  für  Warenlieferungen  stehen  im  Verhältnis ­
  zum  Umsatz,  zu  den  Lagerbeständen,  zu  der  Höhe  des  Bankkredits ­
  und  der  Debitoren.  Hohe  Bankschulden  bringen  den
Mangel  an  liquiden  Mitteln  zum  Ausdruck.  Große  Anzahlungen
der  Abnehmer  können  ein  Zeichen  lebhaften  Absatzes  sein.
Neben  dem  Hauptbetrieb  können  die  Nebenbetriebe  für
eine  Unternehmung  wirtschaftlich  von  außerordentlicher  Bedeutung ­
  sein.  Bei  Eisenbahnen  beispielsweise  beruht  der  finanzielle

l )  Deutlich  ist  folgende  Bilanz;
Aktiva:  Maschinenfabrik  G.  m.  b.  H.,  bisherige  Einzahlungen:
JSL  177  471,-Gewinn:
  Maschinenfabrik  M  293  578,—
d.  h.  das  Beteiligungskapital  verzinst  sich  mit  171  %  (!).
        <pb n="235" />
        234

Industriebilanzen.

Wert  einer  Bahn  gerade  auf  diesen  Betrieben  (z.  B.  Bergwerke,
Ländereien,  landwirtschaftliche  Industriebetriebe,  wie  Ziegeleien,
Schiffahrt,  Lagerhäuser),  die  nicht  nur  eine  laufende  Einnahmequelle ­
  bilden,  sondern  auch  bei  steigenden  Grundwerten  mit
großem  Gewinn  abgestoßen  werden  können.
Früher  wurde  erwähnt,  daß  die  Kritik  der  absoluten  Zahlen
durch  die  Berechnung  .von  Verhältniszahlen  ergänzt  werden
müsse.

i.  Beispiel:  Maschinenfabrik  x ).

M  St

M  Ä

Immobilien

...  724  949,73

Aktien-Kapital

1  200  000,—

Einrichtung

...  490  620,25

Obligationen

597  000,-—

Mobilien

...  21176,27

Amortisation

437  351,42

Waren

...  438  507,91

Sparkasse  der  Arbeiter  .

24  194,07

Hilfsmaterial

6  696,55

Pensions-Kasse

129  960,52

Kassa  u.  Wechsel..

...  12  621,93

Delkredere-Konto

24  386,56

Effekten

...  305  575,83

Unerhobene  Dividende

150,—

Bar-Kautionen

4  504,14

Obligations-Zinsen-K....

12  260,—

Bankguthaben

...  48  575,21

Gesetzt  Reserve  -  Konto

41  974,06

Debitoren

.  .  .1  223  455,97

Spezial-Reserve-Konto  .

65  000,—

Kreditoren

609  796,36

Gewinn-  u.  Verlust  -  K.

134  610,80

3  276  683,79

3  276  683,79

Soll  Betriebs-  und  Gewinn-  und  Verlust-Rechnung  Haben

M  St
Material-Verbrauch  1  423  809,54
Betriebs-  u.  Verkaufsspesen, ­
  Löhne,  Gehälter ­
  usw  914  644,91
Amortisation  51  610,43
Gewinn  134  610,80

Jl  St
Vortrag  von  1914/15  ...  24  195,84
Fabrikations-Konto  2  500  479,8*

2  524  675,68

2  524  675,68

■*)  Vgl.  die  Aufsätze  von  Lewin  (Bilanzlesen)  und  von  Blum  (Bemerkungen ­
  zur  Aufstellung  der  Jahresabrechnungen  in  Maschinenfabriken}
in  „Technik  und  Wirtschaft“,  1911.
        <pb n="236" />
        Industriebilanzen.
Der  Umsatz  war  ^  2  500  480  =
Materialverbrauch  JH  1  423810  =
Löhne,  Kosten  ,,  914  645  =
Abschreibungen  ,,  51  610  =
Jahresreingewinn  M  110  415  =

Die  Abschreibungen  betragen  5,3  %  des  Anlagekapitals,  der
Jahresreingewinnnur4,63%derSelbstkosten{110415  :  2390055).
Das  Anlagekapital  (abzüglich  der  Abschreibungen  M.  799395)
ist  32  %  des  Umsatzes,  d.  h.  für  je  100  M.  Absatz  waren  32  M.
für  feste  Produktionsmittel  aufzuwenden.
Die  Bilanzsumme  war  3  276  684,  davon
der  Amortisationsfonds  ab  ..  437  351  (=  35,4  %  des  Erwerbsbleibt ­
  ein  Vermögen  von  M.  2  839  333,  preises  d.  Anlag.),
davon  M.  1223456  Debitoren,  d.  h.  48,9  %  des  Umsatzes  (außerordentlich ­
  hoch!),  und  43,1  %  des  Gesamtvermögens.
Die  Schulden  betrugen  M.  1  373  361,  davon  entfielen  auf
die  Kreditoren  M.  609  796  (nur  Warenschulden),  d.  h.  137  %
der  Lagerbestände  (M.  445  204).  Die  eigenen  Mittel  (ohne  Jahresreingewinn), ­
  d.  h.  Grundkapital,  Reserven  und  Gewinnvortrag
aus  dem  Vorjahr  beliefen  sich  auf  M.  1  355  557.  Die  Schulden
machen  50,3  %,  die  eigenen  Mittel  49,7  %  des  Gesamtkapitals,
die  Schulden  48,4  %  des  Vermögens  (Schulden-Koeffizient).
Ob  irgendwelche  Pfandkredite  in  Anspruch  genommen  wurden,
ist  nicht  ersichtlich.  Auf  100  M.  Umsatz  kommen  54,2  Eigenkapital, ­
  das  also  etwa  2  mal  umgeschlagen  wird,  und  54,9  M.
Leihkapital,  endlich  4,43  M.  Reingewinn  und  16,4  M.  Lagerbestände ­
  (im  groben  Durchschnitt  409  172  M.  Bestand).  Mit
100  M.  Eigenkapital  wird  ein  Umsatz  von  110,7  M.  und
ein  Reingewinn  von  8,14  M.  erzielt.  Die  Aktiendividende
ist  9  %.
Auf  100  Einheiten  des  „werbenden“  Kapitals  (d.  h.  eigene
Mittel  und  feste  Schulden,  wie  Anleihen  und  Hypotheken,  hier
Obligationen  600  000)  kommen  127,7  Umsatz  und  M.  6,87  Gewinn ­
  (Reingewinn  und  23  880  Anleihezinsen).  Auf  100  M.  Umsatz ­
  kommen  78,2  M.  werbendes  Kapital.
        <pb n="237" />
        236

Industriebilanzen.

Gelsenkirchener  Bergwerks-Aktien-Aktiva


Anlagen  (Bergwerkseigentum,
Schacht-  und  Grubenbau,
Gebäude,  Grundeigentum,
Eisenbahnen  und  Wege,
Wasserleitung,  Koksofenanlagen, ­
  Maschinen,  Betriebs-1903



1904

1905
1

1906

inventar  u.  Mobilien)

84  107  998

92  204  887

91  302  041

935036^

Vorräte
Beteiligungen  an  Syndikaten
und  Verkaufsvereinen

965  106

1  100  458

1  419  955

1  197  V*

166100

358  100

306  400

319  70°

Schantung  Eisenbahn-Ges

158  542

165  667

160122

155  061

Deutsch  -  Chinesische  Bergbau-Gesellschaft


20  000

20  000

26  000

34  000

Gew.  Prinz  Schönaich

—

3122  952

3122  952

3  122  952

Beteil.  an  anderen  Gesellschaft.

—

—

68  714  378

69  418  56^

Beteiligungen

344  642

3  666  719

72  329  852

73  0502^1

Kasse

422  785

432  108

540  834

502  365

Effekten

1  402  331

1  605  389

1  535  430

1  541  43°

Guthaben  bei  Banken

8  113  050

8134135

10  083  922

21  800  565

Verschiedene  Debitoren

10  349  710

11  391  830

15  858  712

30  868  82^

Liquide  Mittel

20  287  876

21  563  462

28  018  898

54  7131^,1

Summe  der  Aktiva  105  705  622

118  535  526

193  070  746  222  464  6 1 *'

Auf  Anlagen  zu  verrechnende
stille  Reserve

48  984  000

62  570  700

70  890  000

63  857  000

Summe  der  Anlagen  und  der
stillen  Reserven  133  091998

154  775  587

162  192  041

157  360  6 64

Beteiligung  in  t  ....

6  450  000

7  698  000

7  698  000

7  698  000

Auf  1  t  Beteilg.  Anlagen  in  M

20,68

20,06

21,07

20,«

do.  (Buchwert)  ....

13,04

11,98

11,68

12,15

Zu  dem  Reingewinn  haben  die
Beteiligungen  beigetragen  ...

5  806  974

6  394  605

Reingew.  aus  Bergbaubetrieb  ..

7  575  000

6  700  000

7  683  026

8  305  395

Dividende  in  Prozent

11

10

11

11

Rentabilität  auf  Grundlage  des
Kurses  vom  31.  XII.  und  die
in  demselben  Jahre  gezahlte
Dividende

5.X

4.5

4,9

6,0

*)  Aus  der  Zeitschrift  für  handelswissenschaftliche  Forschung  t.  Jahrgang'
1907,  Seite  304.

Industriebilanzen.

237

Gesellschaft,  Gelsenkirchen  l ).
Passiva

1903

1904

1905

1906

60  000  000

69  000  000  130  000  000  130  000  000J

Reservefonds

11  670  690

13  452  671

13  452  671

20  818  610

Spezialreservefonds

5  700  000

6  000  000

6  300  000

6  600  000

Raamten-Unterstützungsfonds..

343  532

358  945

363  662

399  752

—

—

6  428  000

■

Rewinn-Vortrag

550  000

550  000

—

—

7  575  000

6  700  000

13  490  000

14  700  000

Zusatzkapital  (Reserven)  j

25  839  222

27  061  616

40  034  333

42  518  362|

Anleihen  (abzügl.  unbegebene)  .

9  634  000

10  326  000

10  320  500

29  600  500

Hypotheken

1  975  000

1  965  000

1  955  000

1  945  000

Fremde  Mittel,  langfristig

11  609  000

12  291  000

12  275  500

31  545  500j

Anleihe-Tilgung

58  570

77  130

162  060

102  450

Rückständige  Dividende

6  660

13  878

10  668

35  952

Anleihezinsen  ...

98  800

182  780

135  215

472  465

8  093  370

9  963  122

10  452  970

17  789  886

Fremde  Mittel,  kurzfristig

8  257  400

10  182  910

10  760913

18  400753]

Rutnme  der  Passiva

105  705  622

118  535  526

193  070  746

222  464  615

Rilanzkurs

143,06

139  22

130.80

132.71

Rurs  am  31.  XII.  zuzüglich

Stückzinsen

224.70

234.25

236,10

232,60

Stille  Reserve  in  Prozent  des

Aktien-Kapitals

81,64

95,03

105,30

99  89

Stille  Reserve  in  Mark

48  984  000

65  570  700

136  890  000

129  857  000

Ravon  sind  auf  Beteiligungen

zu  verrechnen  (nach  Übernahmebedingungen

  u.  Kurs)  .
Auf  Anlagen  zum  Bergbau  zu
y errechnende  stille  Reserven

—

3  000  000

66  000  000

66  000  000

48  984  000

62  570  700

70  890  000

63  857  000

Ratrag  der  Zugänge  abzüglich
Abgänge
Ratrag  der  Abschreibungen....

8  703  000

14  421  852

5  508  983

9  044  791

6  014  990

6  332  963

6  411  829

6  843  168

Ratrag  der  Abschreibungen  in
Prozent  vom  Buchwert  -f
Abschreibungen

6  07

6  43

6  B6

6,81

Ratrag  der  Abschreibungen  in
Prozent  vom  geschätzten  Wert
+  Abschreibungen

4.32

8,98

3.80

4,16
        <pb n="238" />
        238

Industriebilanzen.

2.  Beispiel:  Holzindustrie.
Bilanz  für  1.  Juli  1917.

M.

M

Grundstücke

...  110  083

Stammkapital

.  250  000

Gebäude,  Maschinen  ..

...  457  742

Reserven

.  17  441

Inventar,  Werkzeuge  .  .

...  37  448

Bankschulden

.  371  470

Rohstoffe,  in  Arbeit

beündlich



Darlehn  *)

39  948

Fertig  bezogene  Waren

...  14  526

Hypotheken
J1  |  I.  68  000

•  318  000

Selbsterzeugte  Waren..

..  .  198  975

Kreditoren

.  42  781

Forderungen

...  96  837

Akzepte

.  13  560

Beteiligungen

4  746

Rückständige  Schulden  ..

1  590

Flüssige  Mittel

9  175

Reingewinn

17  470

1  072  260

1  072  260

Gewinn

und  Verlustrechnung.

M

Materialverbrauch

...  .126  219

Erlös  erzeugter  Waren....

..448  753

Produktive  Löhne

...  .108  294

Gewinn  an  fertig  bezogenen

Unkostenlöhne

....  30  054

Waren

Betriebsunkosten

....  83  219

Abschreibungen

Vertriebskosten 2 )

....  62  211

Selbstkosten

....438  530

Reingewinn

456  000

456  000

a)  Kritik  der  finanziellen  Verhältnisse:

1.  Finanzschulden;  Bank  371  470
Feste  Hypotheken..  318  000
2.  Warenschulden:  Kreditoren  ”  42  781
Akzepte  13  560
3.  Rückständige  Schulden: ­
  Zinsen  39  948
Anderes  1  590

I.  Fremde  Mittel
II.  Eigene  Mittel  (Stammkapital,  Reserven)
Gesamtes  Unternehmungskapital

689  470  =  87,7  %
56  341  =  7,1  %

41  538  =5.2  %
100  %
787  349  =  74,7  %
267  441  =  25,3  %
1  054  790  =100  %

1 )  Wegen  mangelnder  Barmittel  wurden  die  5  %  Zinsen  auf  das
Stammkapital  den  Gesellschaftern  gutgeschrieben.
s )  Einschließlich  13  035  M  Hypothekenzinsen,  15  229  M  Bankzinses
        <pb n="239" />
        4.  Beispiel,  S.  239/241.

(Millionen  Mark)
Aktienkapital
Sichtbare  Reserven
Eigene  Mittel
Börsenkurse  Ende  des
Jahres  (in  Prozent).  •
Dividenden  (in  Prozent)
Umsatz:  a)  in  Mill.  M.  (
b)  in  Mill.  kg  \
Maschinen  stehen  zu  Buche ­
  mit
Mobilien,  Utensilien
stehen  zu  Buche  mit
Bruttogewinn:
1.  Fabrikation,  Waren,
Kartell
2.  Effekten,  Zinsen  .  •  -
Zusammen
Generalkosten
Abschreibungen  auf  Gebäude, ­
  Grundstücke  ..
Reingewinn  des  Jahres  .  .
dazu  Vortrag  v.  Vorjahr
Bilanzreingewinn
Verwendung  d.  Reingew.;
Dividende
Pensionsfonds
Tantieme
Vortrag
Wie  oben..
Für  Arbeitslöhne  wurden
bezahlt  (Arbeiterzahl
am  31./12.)

Arbeitslohn  pro  Mitglied
der  Betriebskrankenkassen ­


1915

1914

1913

1912

1911

1910

Bemerkungen

16.5  l )
9.636=)

16,5
9,619

16,5
9,432

16,5
9,449

16,5
9,4796

16,5
9.44

Die  Gesamlabschreibungen  für
1914  und  1915  betrugen:

26,136

26,119

25,932

24,949

25,9796

25.94

a)  In  der  Bilanz
sichtbar  ..  3,5242  Mill.  M.
b)  Vorweg  abgeschrieben ­

etwa  17,7485  „  „
zus.  21,2727  Mill.  M.

?
35

312
25

324
20

323
20

319.9
18

293,5
18

ca.150
?

?  »)
?

ca.  25
?

25,787
?

19.728
9

ca.  19%
„  5.21 4 )

19  M.l

18  M.l

1,2071  Mill.

1,0781  Mill.

0,8884

0,9056

25  „  !

24  „  !

0,0629  „

0,0395  „

0,0426

0,0245

13,119
3.071

7,7821
2,0885

3,8221
2,7399  6 )

4,1401
2,4155

3,6740
2,0926

3,8072
1.7430

16,190

9,8706

6.5620

6,5506

5,7666

5,5502

1,77

1,2780

1,1398

1,0508

0,9279

0,8914

1,016 7 )

2,5086

1,6075  6 )

1,6619

1,2330

1.0715

13,037
1.504

5,7526
0.7900

3,6517
0,7940

3,6838
0,7779

3,5372
0,5425

3,3685
0.4606

14.541

6,5426

4,4457

4,4617

4,0797

3.8291

5,775
2
0,3705
6.3955

4,125
0,500
0,4133
1,5043

3,3
0,095
0,2607
0,7900

3,3
0,105
0,2627
0.794

2,970
0,08
0,2517
0,7779

2,970
0,080
0,2366
0.5425

14,541

6,5426

4,4457

4,4617

4,0796

3.8291

8,3785
(7737)

2,932
(3772)

2,328
(2119)

2,153
(2216)

1,6525
(1756)

1,6281
(1721)

1080

782

1049

971

941

946

o.  *)  Kapitalerhöhung  auf  33  Mill.  am  30.  10.  1916  durch  Ausgabe  von  16%  Mill.  M.  neuer  Aktien  zu  100  %  (Kurs  am
12  ■  1916  310  %).
Rp  ,  * J ' nter  den  „Kreditorn“  (Schulden)  versteckt  und  nicht  berechenbar:  Kriegsgewinnsteuer-Reserve  sowie  eine
ig, s ® rve  für  Garantieverpflichtungen  aus  Lieferungen  an  das  Ausland,  beide  aus  dem  Jahresgewinn  vorweg  abgebucht.
b  JfdJ/den  2  Mill.  M.  zu  gemeinnützigen  Zwecken  aus  den  Erträgnissen  überwiesen.
)  Umsatzzahlen  wurden  für  1914  nicht  angegeben.
J  VH)9:  4,42  Mill.  kg  ohne  Rücksicht  auf  Qualitäten;  Gesamtproduktion;  weitere  Angaben  fehlen.
)  Das  Einkommen  aus  Effektenbesitz  entsprach  1913  ungefähr  16%%  des  Aktienkapitals,  d.  h.  etwa  2,7225  Mill.  M.
)  Gesamtabschreibungen  bis  1913  (in  23  Geschäftsjahren):  14,9508  Mill.  M.
bun  '  Ule  Zugänge  an  Gebäuden  wurden  sofort  abgeschrieben,  ebenso  Maschinen,  Utensilien,  Mobilien.  Diese  Abschreigen ­
  „auf  ausgesprochene  Kriegsbauten“  sind  in  der  Bilanz  nicht  ersichtlich.
        <pb n="240" />
        Industriebilanzen-239



Ul.  Erträgnis:  Reingewinn  17  470,  umgerechnet  auf  das  eigene  Kapital
bei  Beginn  des  Jahres  =  6%  %  Verzinsung,  demnach  recht  gering.
Bei  einem  Umsatz  von  449  000  ist  ein  unverhältnismäßig
hoher  Bankkredit  von  371  000  vorhanden,  der  infolge  falscher
j  Selbstkostenberechnung  und  dementsprechender  Kalkulation  zu
niedriger  Verkaufspreise  im  folgenden  Jahr  etwa  verdoppelt
werden  mußte.  Bei  einem  Debitoren-Zinssatz  von  mindestens
7l /2  %  und  einer  Zinsenausgabe  von  15  230  M.  errechnet  sich
ein  Durchschnittsbanksaldo  (roh)  von  200  000  M.  gegen  einen
Schlußbestand  von  371  000.  Die  Bankschulden  sind  demnach
gegen  Ende  des  Jahres  stark  angewachsen.
b)  Kreditwirtschaftliche  Kritik:
Vom  Gesamtvermögen  von  1  072  260  scheiden  als  durch  Kreditkapital ­
  gebunden,  soweit  dies  in  der  Bilanzvorlage  ersichtlich  ist,  aus:
Grundstücke  und  Gebäude  567  825  {belastet  mit  56  %)
Freier  Vermögensrest  504  435.  Als  Kreditunterlagen
Inventar,  Werkzeuge,  Beteiligungen  ...  42  200  nicht  verwertbar  sind
Flüssige  Mittel  9  175
Für  neue  Kredite  verfügbar  453  060,  sofern  durch  Bankkredite ­
  (Zession  von  Buchforderungen  und  Sicherungsübereignung
des  Lagers)  Beträge  nicht  bereits  gebunden  sind.
c)  Zahlungsbereitschaft:  Die  dringlichen  Schulden  werden
durch  flüssige  Mittel  nicht  gedeckt,  der  Reingewinn  ist  wiederum
hicht  liquide;  den  Betriebsschulden  (Bank,  Kreditoren,  Akzepte)
Von  zusammen  427  800  stehen  als  flüssiges  Betriebsvermögen
(Forderungen  und  flüssige  Mittel)  nur  106  000  M.  gegenüber;
die  Lageibestände  sind  unveräußerlich  (Waren  für  Heerestedarf). ­
  Im  Hinblick  auf  die  wenig  günstige  Lage  hätte  diese
G.  m.  b.  H.  sich  besser  mit  Nachschußpflicht  oder  mit  einem
größeren  Stammkapital,  etwa  y 2  Milk,  gründen  müssen.
3.  Beispiel:  Vgl.  die  Verarbeitung  von  Bilanzen  in  der
Tabelle  S.  236/237.
i.  Beispiel:  Die  nunmehr  folgende  kritische  Bilanzrechnung
einer  Konzernunternehmung  leidet  an  der  Mangelhaftigkeit  des
verfügbaren  Materials;  insbesondere  entbehrt  der  Fabrikationsgewinn ­
  der  Zuverlässigkeit,  weil,  abgesehen  von  der  Reserve-Politik,
  die  Gewinnverteilung  unter  den  Konzernfirmen  unbekannt ­
  ist.  (Anlage  nach  S.  243).
        <pb n="241" />
        240

Industriebilauzen.

a)  Die  ertragswirtschafilichen  Verhältnisse  der  Unternehmung
sind  ungewöhnlich  günstig.  Soweit  Umsatzzahlen  bekannt  sind
entfallen
auf  je  100  M  Verkaufserlös  auf  je  100  kg  Gesamtproduktion

1913

15,29

Brutto-Fabrikationsgewinn

1909

71,45  M

1912

16,09

1908

55,12  „

1911

18,63

1907

59,40  „

1910

19,52

»’  &amp;gt;i

Zum  Vergleich  seien  die  Gewinne  der  ganzen  Industrie
herangezogen  (Frankfurter  Ztg.  14.  Oktober  1916).  Bei  16
Aktienvereinen  mit  einem  Grundkapital  von  91%  Mill.  stieg
die  Durchschnittsdividende  von  14,23  %  im  Jahre  1913  auf
22,75  %  1915.  Nach  den  Aufstellungen  dieser  Zeitung  wurden
bezahlt  in  Millionen  Mark:

1915

1914

1913

kn  Dividenden

.  20,870

12,724

8,716

Die  sichtbaren  Abschreibungen  betrugen..

12,361

8,558

5,656

Rückstellungen  aus  dem  Reingewinn

.  17,831

2,119

0,632

Reingewinn

.  44,980

16,787

10,598

Neben  den  laufenden  Abschreibungen  auf  das  Anlagekapital ­
  wurden  die  Kriegsbauten  vorweg,  d.  h.  unsichtbar  in
der  Bilanz,  abgeschrieben.  Maschinen  stehen  1915  mit  19  M.,
Mobilien  und  Utensilien  mit  25  M.  zu  Buche,  bei  einer  Arbeiterzahl ­
  von  7737  und  einer  Lohnsumme  von  über  8  Millionen  Mark!
Dem  steigenden  Umsatz  entsprechend  vermindern  sich  die
Generalkosten,  auf  je  100  M.  Umsatz  bezogen;

1915...

.  .  .  M

1,18

1914...

?

1913...

4,56

1912...

4,08

1911...

4,70

1910...

4,57

Der  Kostenzuschlag  für  Abschreibungen  und  Generalkosten
auf  100  M.  Arbeitslohn  ermäßigt  sich  von  118  %  im  Jahre  1913
auf  33V 3  %  i m  Jahre  1915.  Die  Arbeitslöhne  sind  absolut  gestiegen ­
  (Kriegs)ahre),  relativ  jedoch  wesentlich  gesunken.  Die
Verkaufskalkulation,  auf  den  Umsatz  bezogen,  gibt  vergleichsweise ­
  folgendes  Bild:
        <pb n="242" />
        Indus  triebilanzen.

241

1915  1913
Umsatz 1 )  etwa  150  Mill.  =  100  %  25  Mill.  =  100  %
Arbeitslöhne  8,379  =  5,58  %  2,328  =  9,31  %
Ueneralkosten  1,77  =  1,18  %  1,1398  =  4,56  %
Bilanz-Abschreibungen  1,016  =  0,68  %  1,6075  ==  6,43  %
Brutto-Fabrikationsgewinn  13,119  =  8,75  %  3,8221  =  15,29  %
Jahresreingewinn  13,037  =  8,69  %  3,6517  —  14,61  %

Die  Arbeitsintensität  und  die  Produktionsfähigkeit  der  Anlagen ­
  sind  gewaltig  gestiegen  und  damit  die  Wirtschaftlichkeit
der  Fabrikation.
b)  Die  finanzielle  Verfassung  der  Unternehmung  ist  außerordentlich ­
  günstig.  Das  Bankguthaben  betrug  Ende  1912  rund
4,5  Milk,  Ende  Mai  1913  8  Mill.,  Ende  1913  3,1  Mill.,  Ende  Mai
1914  5  Mill.  Für  Kriegsanleihen  als  dauernde  Kapitalanlagen
und  zur  Deckung  der  Kriegsgewinnsteuer  wurden  1915  insgesamt ­
  26%  Mill.  M.  gezeichnet;  der  Gewinnvortrag  aus  1914
von  1,5  Mill.  M.  wurde  auf  6,4  Mill.  aus  1915  erhöht.  Die  Kapitalorhöhung
  um  16%  Mill.  erbrachte  einen  ungefähr  gleichen  Betrag ­
  an  neuen  Betriebsmitteln.  Die  Aktien  wurden  zu  100  %
begeben.  Wenn  man  dem  Aktionär  mit  Rücksicht  auf  das  Risiko
der  Unternehmung  eine  7  proz.  Kapitalverzinsung  zubilligt,  wäre
bei  einer  Dividende  von  35  %  der  Begebungskurs  etwa  500  %
angemessen  gewesen.  Das  Bezugsrecht  hatte  einen  theoretischen
Wert  von  200  %.
Im  folgenden  (fünften)  Beispiel  werden  die  Wirkungen  der
Rückstellungspolitik  einer  A.-G.  gezeigt.  Aus  Tabelle  I  ist  das
Ansteigen  des  eigenen  Kapitals  bei  unverändertem  Aktienkapital
&amp;gt;n  dem  Ansteigen  des  Bilanzwertes  einer  Aktie  von  159  %  auf
353,9  %,  das  Sinken  der  fremden  Kapitalien  von  7,3  auf  das
vierfache  der  eigenen  Mittel  ersichtlich.  Die  Tabelle  II  veranschaulicht ­
  die  Rückstellungspolitik  durch  das  Verhältnis  der
jährlichen  Rücklagen  zum  Reingewinn.

1 )  Die  Umsatzzahlen  der  Kriegsjahre,  insbesondere  1916  und  1917,
auch  jene  der  Nachkriegszeit,  täuschen  insofern,  als  in  ihnen  die  enorm
gesteigerten  Material-  und  Arbeitskosten  enthalten  sind;  sie  können  mit
den  Ziffern  der  Friedensjahre  nicht  verglichen  werden;  man  muß  die  Mengen
der  Produktion  zum  Vergleich  heranziehen.
Lettner,  Baohbaltong  and  Bdanzfcande,  XI.,  6.  urT.  Aufl.  16
        <pb n="243" />
        5.  Beispiel.  Tabelle  I.

Millionen  Mark

1920

1919

1918

1917

1916

1915

1914

1913

1912

1911

I.  Eigene  Mittel:  Aktienkapital, ­
  Reserven,  Amortisation, ­
  Banfonds,Rücklagen ­


10,019

9,0235

8,9605

8,9573

8,948

8,338

8,3248

7,206

6,086

4,770

Bilanzwert  %

353,9

300,8

298,7

298,6

298,2

277,9

277,5

240,2

202,8

159

II.  Fremde  Mittel:
Hypotheken

33,849

34,09

33,114

32,779

33,429

33,979

34,43

28,884

30,384

30,33

Kontokorrent-  und  Interims-Konto ­


8,7

6,532

4,756

4,349

3,810

3,457

3,488

4,286

4,178

4,504

Fremde  Mittel  in  %  von  I.  .

400

451

421

415

440

460

465

460

567

730

Tabelle  II.

Millionen  Mark

1920

1919

1918

1917

1916

1915

1914

1913

1912

1911

1.  Reingewinn,  einschließlich
Vortrag  aus  dem  Vorjahr

2,710

0,9945

1,0965

1,249

1,6954

1,770

2,3653

2,255

2,651

2,713

2.  Abschreibungen
Anlagen,  Inventar

0,418

0,7366

0,8845

0,935

0.6771

1,363

0,988

1,0311

0,9278

1,002

Dividenden  in  %

10

4

4

5

5

5

5

8

8

8

3.  Auszahlungsbetrag:
Dividenden  +  Tantiäm.

0,341

0,128

0,128

0,158

0,161

0,1614

0,1637

0,2586

0,2541

0,2559

4.  Sichtbare  Rückstellungen
einschließlich  Gewinnvortrag ­
  ins  nächste  Jahr.

1,9591

0,131

0.084

0,1563

0,8573

0,2453

1,2136

1,2655

1,4688

1,4557

Rückstellungen  in  «/o  von  1.  .

72,3

13,2  |

7,7  |

12,5

50

13,9

51,3

49,5

55,4

53,7
        <pb n="244" />
        Zahlungsbereitschaft.

243

16*

♦

19.  Abschnitt.
Die  Liquidität.
(Zahlungsbereitschaft.)
Das  Wesen  der  Liquidität 1 )  besteht  darin,  daß  zur  Deckung
der  täglichen  oder  binnen  kurzem  fällig  werdenden  Verbindlichkeiten ­
  entweder  bereite  Mittel  vorhanden  sind  oder  in  entsprechend ­
  kurzer  Zeit  flüssig  gemacht  werden  können  (50.  Genossenschaftstag, ­
  Berlin  1910,  S.  236).
Die  eigenen  Mittel  der  Unternehmung  ergeben  sich  aus  dem
Unterschied  zwischen  Aktiva  und  Schulden.  Sie  bilden  keinen
frei  verfügbaren  selbständigen  Vermögenskomplex,  sondern  haben
Saldocharakter.  Die  Summe  der  frei  verfügbaren  flüssigen  Mittel
kann  größer  oder  kleiner  als  das  Eigenkapital  sein.  Die  Betriebsmittel ­
  sind  nicht  dem  Eigenkapital  gleich  zu  achten.  Sie
bilden  einen  Teil  der  Gesamtaktiva,  von  denen  vor  allem  die
dauernden  oder  noch  längere  Zeit  dem  Umsatz  entzogenen
Vermögensgegehstände  auszuscheiden  sind,  wie  dauernde  Beteiligungen, ­
  immobiles  Vermögen,  Pfandaktiva  u.  ä.
Man  hat  zu  unterscheiden
1.  die  bilanzmäßige  Zahlungsbereitschaft,  wie  sie  sich  auf
Grund  der  Jahresbilanz  oder  der  Zwischenbilanzen  unter  bestimmter ­
  Gruppierung  der  Aktiva  und  der  Schulden  rein  zahlenmäßig, ­
  man  kann  sagen,  schematisch  ergibt,  die  Bilanzzahlen
Ms  Quantitätszahlen  aufgefaßt.  Von  den  sofort  greifbaren  flüssigen ­
  Mitteln  werden  die  sofort  fälligen  und  die  kurzfristigen
Schulden  in  Abzug  gebracht.  Der  Zahlenunterschied  gibt  an,
°b  und  inwieweit  die  greifbaren  Mittel  zur  Deckung  der  ermähnten ­
  Schulden  ausreichen;

l )  Lit.:  Hansen,  Das  Problem  der  Liquidität  im  deutschen  Kredithankwesen. ­
  Stuttgart  1910  (mit  reicher  Literaturangabe);  Prinzhorn,
Über  die  finanzielle  Führung  kaufm.'  Geschäfte.  Berlin  1902;  Materialien
zur  Frage  des  Depositenwesens.  Verhandlungen  der  Gesamtkommission  zu
Punkt  VI  des  Fragebogens  (Sachregister  s.  v.  „Liquidität“)  Berlin  1910;
Bosenick,  Neudeutsche  gemischte  Bankwirtschaft,  I.  Bd.,  München  1912
(S.  137  fl.);  meine  „Die  Kontrolle  in  kaufm.  Unternehmungen“.  Frankfurt ­
  a.  M.  1920  (Finanzverwaltung,  8.  243  f.).
        <pb n="245" />
        244

Z  ahlangsbereitschaft.

2.  die  tatsächliche,  die  innere  Liquidität,  wie  sie  sich  darstellt, ­
  wenn  die  Qualität  der  Bilanzzahlen  in  Berücksichtigung
gezogen  wird.  Diese  Berechnung  ist  ungleich  schwieriger,  aber
auch  wertvoller  als  jene  unter  1.  Sie  ist  schwieriger,  weil  die
Jahresbilanzen  nicht  unter  dem  Gesichtspunkt  der  Zahlungsbereitschaft ­
  aufgestellt  werden.  Sie  lassen  in  dieser  Hinsicht
die  nötige  Klarheit  vermissen.  Die  Aktivseite  muß  freies  und
gebundenes  Vermögen  (S.  227)  trennen,  die  Deckung  der  Debitoren, ­
  die  Laufzeit  der  befristeten  Forderungen,  wie  Wechselund
  Buchforderungen,  angeben.  Die  Schulden  sollen  unterteilt
werden  nach  ihrer  Laufzeit  in  sofort  und  kurzfällige  sowie  feste
Schulden.  Die  Verteilung  der  Debitoren  (entsprechend  der
Stückelung  der  Hypothekendarlehen,  der  Hypothekenbanken)
nach  geographischem  Gebiet,  nach  der  Höhe  der  einzelnen  Kredite, ­
  Gruppierung  der  Buchkredite  nach  Geschäftszweigen  usw-Die
  Liquiditätsberechnung  auf  Grund  einer  Bilanz  darf
nicht  die  Aktivseite  allein  betrachten.  Ein  Teil  der  flüssigen
Mittel  bleibt  stets  durch  die  Deckungsdringlichkeit  der  Schulden
gebunden.  Die  Depositengelder  der  Banken  beispielsweise  sind
nicht  in  ihrer  vollen  Höhe  frei  verfügbar,  ein  Teil  der  Barmittel
muß  stets  zins-  und  ertraglos  zur  Wiederauszahlung  an  die
Depositengläubiger  bereitgehalten  werden.  Ebenso  für  andere
sofort  fällige  Verbindlichkeiten,  wie  Dividenden  und  Zinsscheine,
tägliches  Geld  der  Börse.  Die  Häufigkeit  und  Regelmäßigkeit
des  Geldbedarfs  behufs  Schuldentilgung  Und  Bestreitung  der
laufenden  Ausgaben  für  Verwaltung  und  Betrieb  der  Unternehmung ­
  sollen  bei  Beurteilung  der  Angemessenheit  flüssiger
Mittel  berücksichtigt  werden.
Der  Gliederung  der  flüssigen  Mittel  nach  dem  Grade  ihrer
Verfügbarkeit  muß  eine  Ordnung  der  Schulden  nach  dem  Grade
ihrer  Deckungsdringlichkeit  parallel  gehen.  Der  Flüssigkeitsgrad
ist  nicht  einfach  zu  ermitteln.  Gewöhnlich  werden  Buchforderungen ­
  im  allgemeinen  in  eine  niedrigere  Klasse  verwiesen,  und
doch  ist  die  größere  oder  geringere  Nähe  des  Verfalltages  der
Forderung,  die  Einbringlichkeit,  die  verzögerte  Zahlungsweise
in  einzelnen  Geschäftszweigen  mit  zu  berücksichtigen.  Auch
die  Möglichkeit  einer  vorzeitigen  Einziehung  der  Forderungen
unter  Zinsennachlaß  ist  zu  erwägen.  In-  und  ausländisches
        <pb n="246" />
        Zahlungsbereitschaft.

245

Bargeld,  Reichsbankgiroguthaben,  mit  Ausschluß  des  eisernen
Bestandes,  fällige  Zins-  und  Dividendenscheine  gelten  als  liquide
Mittel  erster  Ordnung.  Fundierte  Schulden,  d.  h.  durch  Pfand
gesicherte  Schulden,  binden  in  größerem  Maße  flüssige  Mittel.
Wer  Effekten  verpfändet  und  mit  einem  Darlehn  von  80  %  oder
90  %  des  Kurswerts  belastet,  der  verliert  die  freie  Verfügung
auch  über  den  nicht  zur  Schuldendeckung  bestimmten  Teil
(10  %,  20  %)  dieser  Wertpapiere,  hat  sogar  mit  der  Möglichkeit
des  Nachschusses  zu  rechnen,  wenn  der  Kurswert  der  verpfändeten ­
  Wertpapiere  unter  einen  vertraglich  bestimmten  Kurs
sinkt.  Wer  eine  Sicherungshypothek  für  einen  Bankkredit  bestellt, ­
  schließt  das  Pfandobjekt  als  Geldbeschaffungsmittel  aus,
was  eine  Vermehrung  der  frei  verfügbaren  Mittel  hindert.  Jede
Sicherung  eines  empfangenen  Kredits  durch  Verpfändung  beweglichen ­
  oder  unbeweglichen  Vermögens  ist  mit  der  Ausscheidung
dieses  Gegenstands  oder  Rechts  (Buchforderungen)  aus  der  Summe
der  frei  verfügbaren  Geldbeschaffungsmittel  gleichbedeutend.
Die  Berechnung  der  greifbaren  Mittel  einer  Unternehmung
hat  die  Möglichkeit  in  Erwägung  zu  ziehen,  auf  Grund  vorhandener ­
  freier  Mittel  niedrigerer  Ordnung  oder  auf  Grund  unbelasteten
immobilen  Vermögens  sich  Geld  durch  Aufnahme  fundierter  oder
nichtfundierter  Schulden  zu  beschaffen.  Auch  mit  der  Möglichkeit ­
  der  Beschaffung  eigenen  Kapitals  durch  Ausgabe  neuer
Aktien,  vielleicht  mit  einem  erheblichen  Emissionsagio,  Einforderung ­
  von  Nachschüssen  u.  ä.  ist  zu  rechnen;  dann  damit,
daß  Gewinnverteilungsgesellschaften  die  an  sich  verhältnismäßig ­
  geringen  liquiden  Mittel  durch  Ausschluß  der  Verteilung,
durch  Ansammlung  offener  oder  stiller  Reserven  binden  können.
Endlich  ist  die  Umsatzschnelligkeit  der  weniger  flüssigen  Vermögensbestandteile, ­
  wie  z.  B.  der  Kaufpreisforderungen,  d.  h.
die  Dauer  der  vorübergehenden  Immobilisierung  des  Betriebskapitals ­
  in  solchen  Beständen,  das  automatische  Nachströmen
flüssiger  Mittel  durch  Zahlung  der  Warenschuldner  des  Betriebs
zu  berücksichtigen.
Der  Bestand  an  flüssigen  Mitteln  ist  naturgemäß  zu  den
verschiedenen  Zeiten  des  Geschäftsjahres  verschieden  groß  und
ist  Schwankungen  unterworfen.  Bedarf  und  Bestand  an  solchen
Betriebsmitteln  brauchen  sich  nicht  die  Wage  zu  halten,  wenn
        <pb n="247" />
        *)  Bankarchiv  1904,  S.  72.

246  Zahldngsbereitschaft
der  Unternehmer  in  der  Lage  ist,  aus  den  Geldreserven  den  den
Bestand  übersteigenden  Bedarf  zu  decken,  ohne  in  Zahlungs-Schwierigkeit
  zu  geraten.  Für  die  Frage  der  Liquiditätsberechnung ­
  scheint  uns  entscheidend  zu  sein,  diese  Geldreserven  richtig
einschätzen  zu  können.  Eine  Reserve  steht  nach  herkömmlicher
Anschauung  hinter  der  Front,  nicht  vor  der  Front,  wie  Schmalenbach
  x )  treffend  bemerkt.  Kennt  man  diese  Reserven  nicht  oder
kann  man  sie  nicht  mit  genügender  Sicherheit  einschätzen,  so
haben  Liquiditätsberechnungen  kaum  mehr  Wert  als  den  einer
rechnerischen  Spielerei.  Steht  beispielsweise  ein  Bankkredit  in
Höhe  von  400000  M.  zur  Verfügung  und  sind  davon  nur  280000  M.
verbraucht,  so  bilden  120  000  M.  die  in  der  Jahresschlußbilanz
nicht  in  Erscheinung  tretenden  Bankreserven  dieses  Betriebes.
Die  Unterscheidung  zwischen  Deckungsmöglichkeit  und
Deckungsdringlichkeit  der  Schulden  und  der  Barausgaben  ist
von  größter  Wichtigkeit.  So  wird  die  Dauer  des  empfangenen
und  des  gegebenen  Kredits  im  Warenhandel  mit  zu  berücksichtigen ­
  sein.  Ein  Mißverhältnis  zwischen  beiden  kann  vorteilhaft ­
  oder  nachteilig  werden,  Je  nachdem  die  Kreditfristen  für
die  gegebenen  Kredite  kleiner  oder  größer  sind  als  jene  des
empfangenen  Warenkredits.  Wo  das  Mißverhältnis  zuungunsten
des  Unternehmers  geht,  muß  der  Geldkredit  lückenfüllend  einapringen,
  soweit  die  eigenen  Mittel  nicht  genügen.
Die  Verwendung  flüssiger  Mittel,  die  im  Wege  des  Schuldenmachens
  in  den  Besitz  des  Unternehmers  gelangt  sind,  sollen
sich  nach  der  rechtlichen  Grundlage  und  der  Dauer  der  Schuld
richten.  Kurzfristige  Gelddarlehen  sollen  nicht  zur  Beschaffung
von  Anlagevermögen  verwendet  werden.  Es  wäre  z.  B.  geschäftspolitisch ­
  unklug,  Anlagekapital  mit  Hilfe  kurzfristiger
Wechsel  zu  beschaffen.  Die  Rückzahlungsfrist  steht  hier  nicht
in  Übereinstimmnug  mit  der  Rückzahlungsmöglichkeit  aus  dem
Ertrag  des  Rreditkapitals.  Die  Vermehrung  des  Anlagevermögens ­
  wird  erst  langsam  den  Ertrag  steigern,  weshalb  nur
ein  langfristiges  Kreditkapital  für  die  Beschaffung  in  Frage
kommen  kann,  ein  Kreditkapital,  das  nur  den  Ertrag  der  Unternehmung ­
  belastet  und  dessen  Rückzahlungstermin  nicht  Gefahr
        <pb n="248" />
        Zahlnngsbereitschaft

247

in  sich  birgt,  dem  Betriebe  vorzeitig  liquide  Mittel  im  Übermaße
zu  entziehen.  Soweit  im  Wege  des  Kredits  nicht  Barmittel,
sondern  andere  Betriebsmittel  erworben  werden,  z.  B.  Waren,
Rohstoffe  usw.,  ergibt  sich  die  Verwendung  solcher  Kreditkapitalien ­
  von  selbst.
Wie  jede  Kritik  der  Bilanzzahlen  muß  auch  das  Verhältnis
der  flüssigen  Mittel  zu  den  nicht  flüssigen  relativ  betrachtet
werden.  Ein  großer  Lagerbestand  an  Waren  oder  Rohstoffen
kann  durch  höheren  Absatz  oder  größeren  Auftragsbestand,
durch  gute  Konjunktur,  günstigen  Einkaufspreis  und  manches
andere  bedingt  sein.  Es  ist  aber  auch  möglich,  daß  Anschaffung
und  Veräußerung  der  Lagerbestände  nicht  im  richtigen  Verhältnis ­
  zueinander  stehen,  daß  der  Unternehmer  auf  seinen
Vorräten  „sitzen“  geblieben,  eine  Absatzstockung  eingetreten
ist,  daß  sich  die  Bedarfsdringlichkeit  des  Marktes  etwas  über
die  normale  Jahreszeit  hinaus  verschoben  hat.  Bestellungen
wurden  rückgängig  gemacht,  beispielsweise  bei  rückläufigen
Preisen,  es  können  Waren  auf  Abruf  verkauft  worden  sein,  die
noch  nicht  bezogen  wurden,  oder  der  Bilanztag  fällt  in  die  Hochsaison ­
  des  Verkaufes  und  bedingt  dadurch  entsprechend  große
Lagerbestände  usf.  Hier  wie  überall  darf  nicht  das  rechnungsmäßige ­
  Ergebnis  der  Bilanzbetrachtung  allein  das  Urteil  bestimmen, ­
  es  müssen  auch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der
Unternehmung,  des  Erwrebszweiges,  der  ganzen  Volkswirtschaft
mitberücksichtigt  werden.
Versuchen  wir,  die  Bilanz  einer  Kreditaktienbank,  für  die
die  Zahlungsbereitschaft  im  volkswirtschaftlichen  Interesse  besonders ­
  wichtig  erscheint,  unter  dem  Gesichtspunkt  der  Liquidität ­
  zu  gruppieren.  Ordnen  wir  zunächst  die  Schulden  nach
ihrer  Fälligkeit:
P.  1.  Sofort  fällig  sind:  Scheckguthaben,  „tägliches“  Geld
im  Börsenverkehr,  Depositengelder  mit  täglicher  Kündigung,  der
größere  Teil  des  Reingewinns  einer  Aktiengesellschaft.  Scheckguthaben ­
  als  Grundlage  des  Zahlungsverkehrs  werden  vor  großen
Zahlungsterminen  in  erhöhtem  Maße  abgehoben,  Depositengelder ­
  bleiben  erfahrungsgemäß  kürzere  oder  längere  Zeit  bei
der  Bank.  Die  Auszahlungsbeträge  des  Reingewinns  werden
durch  Beschluß  der  Generalversammlung  sofort  fällig,  scheiden
        <pb n="249" />
        248  Zahlnngsbereitschaft.
aber  für  die  Beurteilung  der  Liquidität  aus,  weil  zwischen  Bilanz  -
und  Auszahlungstag  ein  erheblicher  Zeitraum  liegt.  Überhaupt
ist  zu  bemerken,  daß  alle  Liquiditätsberechnungen  auf  Grund
der  Bilanzveröffentlichungen  post  festum  kommen  und  schon
dadurch  erheblich  an  Wert  verlieren.
P.  2.  Forderungen  der  Kunden  mit  kurzer  Kündigungsfrist:
a)  Depositengelder  mit  vereinbarter  Fälligkeits-  oder  Kündigungsfrist ­
  (Termin-  und  Kündigungsdepositen).  Sie  müssen
im  Geschäftsbericht  oder  in  der  Jahresbilanz  nach  Kündigungsfristen ­
  spezialisiert  sein,  wenn  man  ihren  Einfluß  auf  die  Liquidität ­
  der  Mittel  beurteilen  will.
b)  A&amp;amp;zepfvei'bindlichkeiten:  Tratten  gegen  Guthaben  oder
Unterlagen,  z.  B.  Rembourswechsel  im  Warenhandel.  Tratten
ohne  Guthaben  auf  Grund  eines  Blankokredits,  eigene  Akzepte
als  Geldbeschaffungsmittel  (Verkauf  eigener  Akzepte),  Avalverbindlichkeiten. ­
  Unter  den  Tratten  sind  die  Kreditakzepte,
die  in  normalen  Fällen  mit  den  Mitteln  des  Ausstellers  eingelöst
werden,  eingerechnet.  Den  Avalverbindlichkeiten  stehen  in  der
Regel  gleichwertige  Avalforderungen  gegenüber.  In  normalen
Zeiten  können  Kreditakzepte  und  Avalverpflichtungen  bei  der
Liquiditätsberechnung  ausscheiden,  in  anormalen  Fällen  ist
wichtig  zu  wissen,  ob  der  Kreditvertrag  jederzeit  kündbar  und
ob  für  die  Akzepte  genügende  Deckung  vorhanden  ist.
c)  Kontokorrentkreditoren,  in  der  Regel  ohne  bestimmte  Verfallzeit. ­
  Die  Bilanz  müßte  auch  hier  zwischen  gedeckten  und
nichtgedeckten  Schulden  unterscheiden,  weil  wertvolle  liquide
Mittel  häufig  durch  Verpfändung  der  Verfügungsgewalt  des
Eigentümers  entzogen  werden  (vgl.  15.  Abschnitt  u.  S.  226f).
d)  Ordnungsmäßig  sind  die  Giroverbindlichkeiten  aus  indossierten ­
  Wechseln  aufzuführen,  ohne  sie  bei  der  Liquiditätsberechnung ­
  zu  berücksichtigen.
P.  3.  Langfristige  Schulden  (Hypotheken,  feste  Darlehen).
P.  4.  Unkündbare  Anleiheschulden.
Wir  analysieren  in  ähnlicher  Weise  die  wichtigsten  Aktivbestände ­
  und  ordnen  sie  nach  ihrer  Greifbarkeit 1 ):
*)  Vgl.  die  Bilanzschemata  von  Loeb  in  den  Schriften  des  Vereins
fftr  Sozialpolitik,  Bd.  110,  S.  317  ff.;  Weber,  Depositenbanken  und  Spekulationsbanken. ­
  Leipzig  1902,  S.  278  fl.
        <pb n="250" />
        ZahluDgsbereitschaft.

249

A.  1.  Sofort  greifbare  Mittel:
a)  Bargeld,  fällige  Zins-  und  Dividendenscheine,  Sorten.
b)  Reichsbankguthaben,  mit,  Ausschluß  des  eisernen  Bestandes, ­
  für  Berliner  Banken  Guthaben  beim  Kassenverein.
Der  Kassenbestand  kann  vorübergehend  hoch  sein,  für  die
Zwecke  der  B.  künstlich  erzeugt  durch  Diskontierung  großer
Wechselmengen  bei  der  Reichsbank,  so  daß  der  größeren  Flüssigkeit ­
  auch  größere  Wechselgiroverbindlichkeiten  gegenüberstehen;
denn  die  Annahme  eines  Wechsels  von  der  Reichsbank  bedeutet
öoch  nicht  eine  Garantie  für  seinen  tatsächlichen  Eingang.
Thorwart  meint,  die  Ansprüche  an  die  Banken  seien  gegen  Ende
des  Jahres  so  bedeutend,  daß  sie  darauf  verzichten  müssen,
eine  Liquidität  zu  heucheln,  die  sie  nicht  besitzen 1 ).
c)  Bankguthaben  auf  Konto  nostro.  Daß  auch  Bankguthaben
nicht  immer  sicher  und  greifbar  sind,  lehren  die  zahlreichen
Bankbrüche  der  letzten  Jahrzehnte.  Unter  Bankguthaben
Werden  vielfach  Forderungen  verbucht,  die  auf  den  Ausleihungen
größerer  an  kleinere  Banken  beruhen,  die  richtiger  als  Debitoren
^on  Banken  und  Bankiers  bezeichnet  werden.  Das  Eaikguthaben
  ist  durchaus  nicht  immer  als  leicht  greifbar  anzusehen
(Materialien  S.  135).
d)  Unter  den  Wechselbeständen,  mit  Ausscheidung  der  Inkassowechsel, ­
  sind  bankfähige  in-  und  ausländische  Wechsel,
mit  Giro  versehen,  ohne  weiteres  anzubringen.  Von  diesen  Beträgen ­
  müßte  ein  erfahrungsmäßig  bestimmbarer  Verlust  an
Wechseln  abgesetzt  werden.  Die  Größe  dieser  Verluste  läßt
sich  aus  den  Berichten  der  Reichsbank  annähernd  schätzen
(Verhältnis  zwischen  diskontierten  und  zurückgegebenen  Wechseln). ­
  In  Zeiten  der  Krisen  können  auch  die  besten  Wechsel
*ahlungsunsicher  werden,  aber  auch  in  normalen  Zeiten  läßt
sich  der  Wechselbestand  künstlich  erhöhen  durch  Umwandlung
von  Buchforderungen  in  Wechselforderungen,  wenn  ein  zu  hoher
Debitorenbestand  verringert  oder  Kontokorrentforderungen  bei
Kunden  liquidiert  werden  sollen  (Kontenwechsel);  oder  der
Bankkunde  gibt  seine  eigenen  Akzepte  zur  Diskontierung,  um
seine  Bankschuld  zu  vermindern.

1 )  Batikarchiv  1904,  Nr.  4.
        <pb n="251" />
        250

Zahlungsbereitschaft.

Den  Wechselbeständen  werden  auch  kurzfristige  Schatzanweisungen ­
  zugerechnet.  Im  Wechselhestand  eingeschlossen
sind  die  Rediskontierungen  kleiner  Banken  bei  den  Großbanken,
eigene  Akzepte,  Ziehungen  der  Banken  auf  ihre  Kunden.
Die  nichtbankf'  ’  igen  Wechsel,  z.  B.  solche  mit  überlanger
Laufzeit,  sind  auszuscheiden,  ebenso  die  nichtbankfähigen  Sicherheitsweohsel
  für  Vorschüsse.  Die  Trennung  zwischen  bankfähigen ­
  und  nichtbankfähigen  Wechselbeständen  ist  einem
Fernerstehenden  nicht  möglich.  Eine  vorsichtige  Schätzung
der  Zahlungsbereitschaft  wird  deshalb  auf  die  Wechselbestände
einen  Abschlag  anrechnen  und  überdies  die  Laufzeit  der  Wechsel
berücksichtigen.
e)  Eigene  Effekten 1 )  in  folgender  Rangordnung:
a)  Börsengängige  Werte:  Mündelsichere;  andere  Anlagepapiere;
  Dividendenpapiere.  In  der  Regel  haben  die  inländischen ­
  den  Vorzug  vor  den  ausländischen  Papieren.
ß)  Nichtbörsengängige  Werte  scheiden  aus,  ebenso
y)  die  zum  dauernden  Besitz  bestimmten  Aktien  (Beteiligungseffekten).

Der  Realisationswert  der  Effekten  ist  sehr  ungleichartig
und  schwer  zu  beurteilen.  Einzelne  Geschäftsberichte  geben
Aufschluß  über  die  Zusammensetzung  dieser  wichtigen  Bilanz-Ziffer,
  sogar  über  die  Menge  der  Einzelbestände  und  deren  Bilanzkurse, ­
  eine  Spezifikation,  welche  die  Beurteilung  des  Zinsenerträgnisses, ­
  der  Verteilung  des  Risikos  und  der  Sicherheit  der
Kapitaleinlage  ermöglicht  und  einen  Einblick  in  die  Emissionstätigkeit ­
  der  Bank,  die  Art  der  Kapitalanlage,  die  Verbindung
mit  der  Industrie  gestattet.  Die  Effekten  des  Reservefonds,
der  Pensions-  und  Wohlfahrtsreserven  werden  nur  bedingungsweise ­
  zu  den  flüssigen  Mitteln  zu  zählen  sein.  Viele  Bankkritiker
scheiden  die  Effektenbestände  von  den  leicht  greifbaren  Mitteln
ganz  aus,  andere  zählen  sie  ganz  oder  teilweise  dazu.
S)  Konsortialeffektenbestände  (Gemeinschaftseigentum).
A.  2.  Kurzfristige  Anlagen:  a)  auf  einen  Monat  ausgeliehen
1 )  Mein  „Bankgeschäft  und  seine  Technik“,  4.  Aull.,  Frankfurt  a.  M.,
1920,  S.  557.
        <pb n="252" />
        Zahlnngsbereitschaft-251



sind  Reportgelder  gegen  Hereinnahme  von  Wertpapieren,  eine
Art  gedeckter  Debitoren.  Das  Pfand  ist  veräußerlich,  wenn  die
Zahlungsunfähigkeit  des  Darlehnsnehmers  eintritt.  Als  Pfand
können  auch  geringwertige,  schwer  realisierbare  Werte  dienen,
vielleicht  solche,  die  von  der  Bank  selbst  emittiert,  der  Kundschaft ­
  auf  Kredit  verkauft  sind.
b)  Auf  einige  Monate  festgelegt  sind  häufig  Lombarddarlehen ­
  der  Banken  gegen  börsengängige  und  nichtbörsengängjge
Wertpapiere  sowie  gegen  Waren.
A.  3.  Debitoren,  darunter  auch  langfristige  Industriekredite. ­
  Zu  unterscheiden  sind;
a)  Debitoren,  gedeckt  durch  börsengängige  und  nichtbörsengängige
  Effekten,  durch  Hypothek,  Bürgschaft,  Wechsel,
börsengängige  Waren  und  andere  Sicherheiten,  wie  Konnossemente, ­
  Lagerscheine.
b)  Nichtgedeckte  Debitoren,  z.  B.  Bankguthaben,  Blankokredite, ­
  häufig  auch  Rembourskredite.
c)  Avaldebitoren  als  Gegenposten  für  Avalverpflichtungen.
Die  Sicherheiten  gedeckter  Debitoren  müssen  nicht  immer
erstklassig  sein.  Aus  dem  Verhältnis  zwischen  gedeckten  und
nichtgedeckten  Debitoren  einen  berechtigten  Schluß  zu  ziehen,
ist  nur  dem  möglich,  der  den  Grad  der  durch  die  Deckung  gewährten ­
  Sicherheit  kennt.  Blankokredite  gelten  im  allgemeinen
als  viel  besser  hinsichtlich  ihrer  Sicherheit  und  Liquidität  wie
gedeckte  Kredite,  da  die  geschäftlichen  und  sonstigen  Verhältnisse ­
  eines  Blankokredit  verlangenden  Kunden  mit  viel  kritischerem ­
  Maßstabe  gemessen  werden,  als  wenn  der  Kunde  zur
Sicherstellung  sich  erbietet.
Die  Debitorensumme  enthält  auch  die  Gegenwerte  der
Akzeptverbindlichkeiten  der  Bank,  soweit  Tratten  auf  die  Bank
in  Frage  kommen.  Schuldumwandlungen  durch  Trassierung
eines  Kreditgläubigers  scheinen  seltener  zu  sein.  Die  Bilanzkritik ­
  rechnet  Debitoren  nicht  zu  den  flüssigen  Mitteln,  obgleich ­
  ein  Teil  in  kurzer  Zeit  eingetrieben  werden  kann.  Man
müßte  die  befristeten  Aktiva,  also  auch  die  Debitoren  und  Lombards, ­
  trennen  nach  ihrer  Laufzeit  bzw.  der  Kündbarkeit  der
gewährten  Kredite,
        <pb n="253" />
        252

Zahlungsberoitschaft

Schon  dieser  Gruppierungsversuch  *)  zeigt,  welch’  unerfüllbare ­
  Voraussetzungen  für  eine  praktisch  brauchbare  Berechnung
der  Zahlungsbereitschaft  gemacht  werden  müssen.  Solche  Berechnungen, ­
  in  Zeitungskritiken  der  Bankbilanzen  beispielsweise,
bleiben  eben  stets  Rechnungsoperationen,  willkürliche  Zusammenfassung ­
  und  Zusammenstellung  von  Bilanzzahlen,  für
deren  Zuverlässigkeit  die  wichtigsten  Unterlagen  fehlen:  die
Kenntnis  der  Güte  und  des  Grades  der  Greifbarkeit  der  gewöhnlich ­
  zu  den  liquiden  Mitteln  gerechneten  Aktiva.  Sie  stützen
sich  auf  das  Augenblicksbild  eines  Tages,  neuerdings  auch  auf
die  Durchschnittsbilanzen  der  Kreditbanken  (s.  20.  Abschn.).
Die  Methoden  der  Berechnung  sind  nicht  einheitlich.  Stellt
man  solche  Berechnungen  für  normale  Zeitläufe  auf,  werden
sie  andere  Ergebnisse  bringen  wie  Berechnungen  für  Zeiten  der
Krisen,  des  Krieges  usw.  Immerhin  liefern  Liquiditätsberechnungen ­
  bei  gleichmäßiger  Anwendung  der  Methode  interessante
Vergleichszahlen  für  Unternehmungen  der  betreffenden  Erwerbsgruppe ­
  und  für  die  einzelnen  Unternehmungen  selbst.
Sie  sind  auch  in  ihrer  Unvollkommenheit  ein  wertvolles  Hilfsmittel ­
  für  die  Beurteilung  einer  Unternehmung  ®).  Einen  guten
Maßstab  für  die  Liquidität  der  Banken  während  des  Berichtsjahres ­
  gibt  das  Studium  der  Wochenausweise  der  Reichsbank,
der  Zentralgeldquelle  auch  der  Kreditbanken.  Verschlechtert
sich  der  Status  der  Reichsbank  infolge  der  bedeutenden  Geldansprüche,
  dann  dürften  sich  die  liquiden  Mittel  der  Privatbanken ­
  keinesfalls  erhöhen.  Bei  zunehmender  Geldknappheit
dürfte  auch  die  Zahlungsbereitschaft  der  Banken  abnehmen.
Zu  den  flüssigen  oder  disponiblen  Mitteln  im  allgemeinen
können  nur  die  nicht  durch  Vertrag  usw.  gebundenen  Vermögensobjekte ­
  gerechnet  werden.  Der  Wertunterschied  zwischen
der  Summe  der  bereiten  Mittel  und  der  Summe  der  Verbindx
 )  Ein  belgischer  Kommissionsentwurf  (1883)  klassifizierte:
Actif  immobilise  Dettes  de  la  sociötä  envers  elle-„
  röalisable  ä  long  terme  ..  memes  (!)
„  disponible  ou  röalisation  ä  Dettes  ä  long  terme
eourt  terme  ...  „  exigibles  ä  court  terme
sit.  nach  Verley,  Le  bilan  dans  les  soci^tös  anonymes.  Paris  1906  (p.  111).
2 )  Frankfurter  Ztg.  vom  20.  August  1915:  Die  Liquiditäts-Berechnung
der  Banken.
        <pb n="254" />
        1

Zahlnngsbereitschaft.  25S
lichkeiten,  die  Liquiditätsnote,  ergibt  den  Betrag  der  „Überdeckung“ ­
  oder  der  „Zuschußdeckung“  an,  d.  h.  jenen  Betrag,  der
zur  sofortigen  Deckung  aller  Verbindlichkeiten  „aus  den  Debitoren“ ­
  zu  nehmen  ist.  Doch  sind  die  Buchforderungen  nur
insoweit  greifbar,  als  sie  durch  leicht  realisierbare  Werte  gedeckt
und  die  Vorschüsse  nicht  durch  Vertrag  auf  eine  bestimmte
Zeit  gebunden  sind.  Die  disponiblen  Mittel  werden  absolut
Unwachsen  mit  dem  Anwachsen  der  Verbindlichkeiten,  relativ
hingegen  ist  ein  Sinken  im  Verhältnis  zu  dem  Anschwellen
der  Verbindlichkeiten  zu  beobachten.
Die  Bedeutung  der  Liquidität  ist  naturgemäß  sehr  verschieden. ­
  Bei  Hypothekenbanken  beispielsweise  spielt  sie  eine
untergeordnete  Rolle,  weil  sich  diese  Banken  die  notwendigen
Gelder  durch  Pfandbrief-  und  Aktienemission  beschaffen  können.
Auch  für  Straßenbahn-Unternehmungen  hat  die  Zahlungsbereitschaft ­
  geringe  Bedeutung.  Ihre  Ausgaben  sind  ziemlich  genau
im  voraus  feststellbar,  in  bestimmten  regelmäßigen  Terminen
wiederkehrend,  ihre  Einnahmen  gehen  mit  bestimmter  Regelmäßigkeit ­
  ein.  Für  eine  Industrie-Unternehmung  ist  eine  geringere ­
  Zahlungsbereitschaft  dann  bedeutungslos,  wenn  sie  kreditwirtschaftlich ­
  sehr  stark  ist,  d.  h.  Geldkapital  jederzeit  erlangen ­
  kann  oder  über  entsprechende  Geldreserven  verfügt.
Ein  größerer  Bestand  an  jederzeit  verfügbaren  Mitteln  ist  für
Depositen-  und  solche  Banken  zu  fordern,  die  neben  sonstigen
Kreditgeschäften  Depositengelder  in  erheblichem  Umfang  annehmen, ­
  also  Banken,  bei  denen  eine  große  Zahl  von  Gläubigern
berechtigt  ist,  ihre  Einlagen  jederzeit  zurückzufordern.  Die
Praxis  wird  auch  hier  das  richtige  Verhältnis  zwischen  Zahlungsbereitschaft ­
  und  Deckungsdringlichkeit  finden.
Ein  praktisches  Beispiel  einer  Zeitungskritik  möge  das
Problem  der  Zahlungsbereitschaft  erläutern  (Deutsche  Bank,
Frankfurter  Zeitung,  Nr.  423  von  1921)  (vgl.  S.  254).
Bisher  war  von  der  Liquidität  der  Bankbilanzen  die  Rede,
die  das  Verhältnis  zwischen  Deckungsdringlichkeit  und  Deckungsmöglichkeit ­
  betrachtet.  Anders  geartet  ist  die  Frage  nach  den
genügenden  Betriebsmitteln,  beispielsweise  bei  industriellen  Unternehmungen, ­
  oder  genügenden  Fonds  zur  Ausdehnung  des
Geschäftsbetriebes:  eine  Frage  der  Geldbeschaffung.
        <pb n="255" />
        254

Zahlnugsbereitschaft.

Auch  für  die  schätzungsweise  Berechnung  des  Geldbedarfes
und  des  finanziellen  Standes  auf  Grund  der  Bilanz  sei  ein  Beispiel ­
  angeführt  (aus  der  Frankfurter  Zeitung  vom  22.  I.  1908)  1 ) :

Deutsche  Bank.

(in  Millionen  Mark)

1915

1916

1917

1918

1919

1920

Verän
1919

tjeru^
JS-Grundkap.

  samt  Rücklage
Akzepte  und  Schecks  ..
fremde  Gelder

431

432

505

505

510

778

—

—+1«

123
2542

69
3503

66
5669

71
6740

138
13822

154
21580

+  67
+  7082

Zus.  Verbindlichkeiten  ..
das  sind  in  %  d.  Eigenkap.
Flüssige  Mittel:
Bar  und  Reichsbank
Bankguthaben
Wechsel
verzinsl.  Schatzanweis.  ..
heimische  Staatspapiere  .

2664
122%

3573
828%

5735
1136%

6811
1348%

13960
2737%

21734
2794%

+  7149

303
106
1019
125
27

300
198
1661
132
26

497
510
3053
201
39

468
282
4617
197
19

750
1189
9734
117
18

1183
1185
16026
85
7

+  282
+  907
+  5117
-  80
-  1

l.  435
T  4
Z  32
^  1*
—15
+  31*
+  J'

Zus.  Flüssig  I.  Rangs  ...
do.  in  %  d.  Verbindl.  .

1578
59

2314
65

4300
74.9

5583
82.1

11808
84.5

18486
85.1

+  6225

Reports,  Lombard
gedeckte  Warenvorsch.  ..
sonst,  notierte  Wertpap..

330
128
16

523
156(?)
8

600
80  (?)
14

624
54
15

274
173
25

217
465
39

-  350
+  119
+  10

Zus.  Flüssig  II.  Rangs  ..
Total  „  I.  u.  II.  Rangs
do.  in  %  d.  Verbindl..
Nicht  flüss.  ged.  Verbindl
Debitoren  gedeckte
„  ungedeckte  ...
Konsortien
Dauernde  Beteiligung  ...
Bankgebäude
Bürgschaften  f.  Privat  ..
„  f.  Reich  ..  .

474
2053
77.2%

689
2997
84.0%

694
4994
87.6%

693
6276
93.1%

472
12280
87.4%

721
19207
84.7

-  221
+  6004

+  2*9
+  693*

6112

576

741

535

1680

2527

+  1145

+J^

765
146
50
64
45
196

716
169
41
62
40

938
225
28
41
44
356

826
181
24
40
40
482
432

1571
549
24
54
40
1452
1217

2000
1286
38
77
48
1154
178

+  745
+  368
+  1
+  970
+  785

,  42®
+  735
+  t
+  2 ‘
+
Z  295
_103 (

*)  Fachleute  nehmen  als  Schätzungswert  der  in  Bau  befindlichen
bzw.  in  Auftrag  gegebenen  Schiffe  einen  bestimmten  Erfahrungssatz  pro
Brutto-Registertonne  (300,  400  it  usw.)  an,  der  nach  Schiffstyp,  Ausstattung ­
  usw.  schwankt.
        <pb n="256" />
        Zalilungsbereitschaft.

255

Die  Bilanz  des  Norddeutschen  Lloyd  für  Ende  1906  ergab  in  Bar,
Bankguthaben,  Ausständen,  Ausrüstungen,  Kassenbeständen  bei  Agenturen
usw.  M  22,05  MilL,  wovon  als  verfügbar  schätzungsweise  Jl  15  Mill.  angenommen ­
  seien.  Dazu  kommen  M  2,65  Mill.  Anzahlungen  auf  die  Neubauten ­
  und  Jl  18,75  Mill.,  die  aus  der  Aktienemission  zur  Verfügung  standen,
so  daß  als  Guthaben  insgesamt  Jl  36,40  Mill.  anzunehmen  waren.  Demgegenüber ­
  waren  an  Dividende  und  Tantiemen  Jl  8,93  Mill.  zu  zahlen  und
v on  den  M  30,40  Mill.  Kreditoren  an  Bauschulden  schätzungsweise  noch
■ä  25  Mill.  zu  decken,  insgesamt  also  rund  M  34  Mill.,  so  daß  gegen  die
Neubauten  nur  rund  M  2  %  Mill.  verfügbar  waren.
An  Neubauten  kommen  nun  für  das  Jahr  1907  und  etwa  für  das
taufende  Quartal  noch  in  Betracht:  ein  neu  gelieferter  Schnelldampfer  mit
r und  M  16  Mill.,  zwei  neugelieferte  Reichspostdampfer  mit  zus.  Jl  9  Mill.
Und  ein  Frachtdampfer  mit  Jl  1,50  Mill.,  ferner  die  zwei  Dampfer  zus.
etwa  Jl  4  Mill.,  ein  amerikanischer  Fracht-  und  Passagierdampfer  mit
M,  2,50  Mill.,  drei  chinesische  Küstendampfer  mit  mindestens  Ji  1,50  Mill.,
für  gekaufte  Aktien  der  Hamburg-Bremer  Afrikalinie  Ji  2,50  Mill.,  ferner
an  bereits  im  Jahre  1907  vom  Stapel  gelassenen,  also  demnächst  voll  zahlbaren ­
  Dampfern:  der  Newyorker  Riesendampfer  „Prinz  Friedrich  Wilhelm“
mit  etwa  Jl  9  Mill.,  die  zwei  Reichspostdampfer  „Derflinger“  und  „Lützow“
mit  etwa  Ji  9  Mill.  und  der  südamerikanische  Fracht-  und  Passagierdampfer
»Gießen“  mit  Ji  2,50  Mill.,  also  im  Gesamtbedarf  von  rund  Ji  57  %  Mill.
Dagegen  waren  außer  den  obenerwähnten  verfügbaren  Jl  2%  Mill.  die  in
gleicher  Höhe  wie  im  Vorjahr,  nämlich  mit  Jl  16  Mill.  angenommenen
Rückstellungen,  also  zusammen  Jl  18%  Mill.,  vorhanden,  so  daß  der  gegenwärtige ­
  Geldbedarf  des  Lloyd  mit  etwa  Jl  29  Mill.  zu  berechnen  ist.
Im  Bau  befinden  sich  zurzeit  und  sollen  in  1908  fertig  werden:  ein
Riesendampfer  für  etwa  Ji  15  Mill,  und  ein  Schwesterschifl  von  „Prinz
Friedrich  Wilhelm“  für  Jl  9  Mill.,  so  daß  also  der  Lloyd,  wenn  er  sich
jedes  neuen  Auftrags  enthalten  kann,  außer  dem  jetzt  zu  deckenden  Bedarf ­
  von  etwa  Jl  30  Mill.,  noch  im  laufenden  Jahre  1908  aus  den  Rücktagen ­
  des  Jahres  1908  und  durch  Emission  weitere  Jl  25  Mill.  zu  decken
bähen  dürfte.
Die  liquiden  Mittel  bilden  nicht  die  einzigen  Geldreserven
einer  Unternehmung.  Abgesehen  von  der  Möglichkeit  der  Zuführung ­
  neuer  Mittel  durch  a)  Kapitalerhöhung  in  den  verschiedenen ­
  Formen  (Einlage,  Beteiligung,  Umgründung,  Aktienemission ­
  u.  dgl.),  bei  Kapitalgesellschaften  mit  chronischem
Geldmangel  durch  entsprechende  b)  Sanierungsmaßregeln  (Zuzahlungen, ­
  Zusammenlegung  und  Ausgabe  neuer  Aktien),  oder
e)  durch  Inanspruchnahme  des  eigenen  Kredits  (Kontrahierung
neuer  Schulden)  gibt  es  noch  andere  stille  und  offene  Geldreserven. ­
  Wir  erwähnen  beispielsweise  den  noch  nicht  erschöpften
        <pb n="257" />
        *)  Z.  B.  4%%  Obligationen......  4  Mill.
davon  im  Portefeuille  2  ,,  2  Mill.
2 )  Vgl.  zur  Technik  der  Bankgeschäfte  Leitner,  Das  Bankgeschäft  und
seine  Technik,  4.  Aufl.,  Frankfurt  a.  M.  1920.  Zur  Theorie  der  Bankbilanzen; ­
  „Die  Bank“  (Monatsschrift,  Herausgeber  Landsburgh.  Jahrgang
1909,  „Depositeaausweise“);  Plutus  (Wochenschrift,  Herausgeber  G.  Bernhard, ­
  besonders  1909,  „Depositenausweise“);  endlich  die  Bankenquete
1908/09  (Stenographische  Berichte)  Berlin  1910  (Sachregister,  Zwischenbilanzen). ­


Bankkredit  —  wenn  die  Bankschulden  unter  dem  vereinbarten
Höchstbetrag  geblieben  sind  —,  noch  nicht  begebene,  aber  jederzeit ­
  begebbare  Obligationen  *),  die  fehlenden  Einzahlungen  der
Gesellschafter,  die  Nachschußpflicht  bei  Zubußegesellschaften  (Gewerkschaft, ­
  G.  m.  b.  H.),  eine  Rentabilitäts-  oder  eine  Dividenden-Garantie.
  Endlich  ist  zu  erwägen,  daß  Gewinnverteilungsgesellschaften
  sich  liquide  Mittel  erhalten  können  durch  Ausschluß ­
  der  Gewinnverteilung,  hohe  Abschreibungen  und  Schaffung
offener  und  stiller  Reserven,  die  die  Auszahlungsbelräge  vermindern. ­


20.  Abschnitt.

Bankbilanzen.

In  den  Bankbilanzen 2 )  widerspiegelt  sich  am  treffendste®
und  am  schnellsten  der  Charakter  einer  Wirtschaftsperiode.
Veränderungen  in  der  Konjunktur,  zunehmende  Sparkraft  des
Landes,  größerer  Kreditbedarf  des  Staates  und  des  Landes,
spekulative  Beteiligung  des  Publikums,  Preissteigerungen  der
Produkte  und  dementsprechend  größerer  Bedarf  an  Kredit,
Verteuerung  des  Geldes  durch  bedenkliche  Kreditanspannung,
alle  diese  Umstände  finden  in  den  Zahlen  der  Bankabschlüsse
Ausdruck.  Die  Kritik  der  Bankbilanzen  hat  deshalb  in  besonderem ­
  Maße  das  volkswirtschaftliche  Milieu  zu  berücksichtigen, ­
  dem  der  zu  beurteilende  Abschluß  entstammt,  und  alle
Maßstäbe  volkswirtschaftlicher  Konjunkturschwankungen  heranzuziehen: ­
  Die  Emissionsstatistik  wegen  der  Beurteilung  des
Gewinnes  auf  Konsortial-Konto;  die  Effektensteuererträgnisse

Bankbilanzen.

256
        <pb n="258" />
        Bankbilanzen.  257
wegen  Beurteilung  der  Lebhaftigkeit  des  Börsenverkehrs,  der
Emissionstätigkeit  der  Banken  und  ihres  Einflusses  auf  Umsatz
und  Provisionseinnahmen  im  Effektenkommissionsgeschäft.  Eine
Kursentwertung  an  der  Börse  vermindert  die  Effekten-  und  Konsortialgewinne,
  ebenso  politische  Wirren  (Balkankrieg  1913).  Der
Wechselstempelsteuerertrag  zeigt  die  Zunahme  des  Kreditgeschäftes ­
  und  des  Kreditbegehrs.  Der  Zinsfuß  (die  Bankrate)
und  die  Lage  des  allgemeinen  Geldmarktes  (Reportsätze  der
Börse)  bestimmen  die  Erträgnisse  des  Kreditgeschäftes  (Kontokorrent- ­
  und  Wechselkredit),  sind  bedeutungsvoll  für  die  Heranziehung ­
  ausländischer  Gelder  und  der  Depositengelder.  Ein
niedriger  Geldzins  veranlaßt  das  Publikum  zum  Ankauf  von
Effekten  eher  als  zur  Hergabe  von  Depositengeldern.  Für  die
Beurteilung  des  Berliner  Börsenverkehrs  und  dessen  Einfluß
auf  die  Geschäftsergebnisse  der  Berliner  Großbanken  geben  die
Umsätze  der  Bank  des  Berliner  Kassenvereins,  die  man  treffender ­
  als  „Bank  der  Berliner  Börse“  bezeichnen  würde,  gute  Anhaltspunkte. ­

Organisation  und  Geschäftskreis  der  Bank  müssen  in  ihren
Abschluß  zahlen  Ausdruck  finden.  Die  Ergebnisse  der  dezentralisiert ­
  betriebenen  Deutschen  Bank  mit  ihren  zahlreichen  Depositenkassen, ­
  ihren  ausgedehnten  Beziehungen  zum  auswärtigen
Handel  müssen  andere  sein  als  jene  der  Berliner  Handelsgesellschaft, ­
  eines  „Privatbankgeschäfts  auf  Aktien“  mit  ihrem  zentralisierten ­
  Geschäftsbetrieb  ohne  Filialen  und  Depositenkassen.
Die  B.  reiner  Depositenbanken,  reiner  Hypothekenbanken  müssen
in  ihrer  Zusammensetzung  sich  von  denen  der  Effekten-  oder
der  gemischten  Hypothekenbanken  unterscheiden.  Jede  Kreditbank ­
  will  individuell  beurteilt  sein  x ).
Die  seit  1909  erfolgende  Veröffentlichung  von  Zwischenbilanzen ­
  hat  zu  einer  größeren  Übereinstimmung  der  B.  unserer
großen  Banken  geführt.  Auf  Depositen-Konto  verbuchte  eine
Bank  früher  nur  bei  den  Depositenkassen  eingezahltes  Geld  auf
loste  Termine,  die  täglich  fälligen  Guthaben  aber  unter  den
Kreditoren;  jetzt  werden  alle,  auch  die  täglich  fälligen  Gelder,
bei  den  Depositenkassen  auf  diesem  Konto  verbucht.  Die  Schei-*)

  Hecht,  Die  Mannhe : mer  Banken  1870—1900.  Leipzig  1902,  S.  23.
Lei  in  er,  Buchhaltung  und  Bilanzkmide.  II.  6.u.  7.  Aufl.  17
        <pb n="259" />
        258

Bankbilanzen.

düng  zwischen  Depositen  und  Kreditoren  ist  nicht  einheitlich,
trotz  des  Schema  für  die  Zweimonatbilanzen.  Beide  werden
vielfach  nach  formellen,  rein  äußerlichen  und  willkürlichen  Gesichtspunkten ­
  getrennt,  die  dem  sachlichen  Unterschied  keine
Rechnung  tragen.  Nicht  auf  den  Namen,  sondern  auf  das  Wesen
der  Gelder  kommt  es  bei  der  Beurteilung  der  Liquiditätsfrage
und  der  Verwendungsart  an.
Auch  in  anderer  Hinsicht  sind  die  Buchungsmethoden  sehr
verschieden.  Die  Tantiemen  des  Vorstandes  werden  als  Handlungsunkosten ­
  oder  im  Gewinnverteilungsvorschlag  verrechnet.
Eine  Bank  gibt  den  Reingewinn  nach  Abschreibungen  und  Zuweisung ­
  zum  Pensionsfonds  an,  andere  Banken  schreiben  auf
Kontokorrent-Konto  ab,  ohne  die  Abschreibungsbeträge  zu
nennen.  „Für  entsprechende  Bewertung  der  Bestände  und
Forderungen  ist  gesorgt.“  Eine  Berliner  Bank  veröffentlicht
seit  mehreren  Jahren  den  Gewinn  auf  Konsortialeffekten-Konto
nur  nach  „vorheriger  entsprechender  Bewertung  der  Bestände
und  Forderungen“,  d.  h.  vom  Gewinn  dieses  Kontos  wird  so
viel  bilanzmäßig  ausgewiesen,  wie  für  die  beabsichtigte  Gewinnverteilung ­
  notwendig  ist;  über  Rücklagen  und  Abschreibungen
kein  Wort.
Für  keine  Erwerbsgruppe  hat  der  Satz,  daß  die  Kapitalverwendung ­
  der  Kapitalbeschaffung  entsprechen  müsse,  größere
Bedeutung  als  für  Kreditbanken.  Die  Formen  der  aktiven
Kreditgeschäfte  müssen  hinsichtlich  ihrer  Fälligkeit  mit  der
Verfallzeit  der  passiven  Darlehne  übereinstimmen.  Für  eine
einwandfreie  fruchtbringende  Bilanzkritik  ist  wenigstens  für  die
Jahresbilanz  ganz  allgemein  eine  Schichtung  der  Aktiva  und
der  Schulden  nach  ihrer  Laufzeit  und  eine  Analyse  der  Deckung
empfangener  und  gewährter  Geldkredite  zu  verlangen.
Man  fordert  die  Angabe  der  wichtigsten  Eventualverbindlichkeiten ­
  in  den  B.,  besonders  die  Giroverbindlichkeiten  aus
weiter  diskontierten  Wechseln  und  der  restlichen  Konsortialeinzahlungen.
  Besonderen  Wert  hat  die  Angabe  der  Giro  Verbindlichkeiten ­
  für  Kreditgenossenschaften  mit  ihrem  jährlich  wechselnden ­
  eingezahlten  Eigenkapital,  für  Provinzbanken,  die  in
größerem  Maße  Wechseldiskontkredit  beanspruchen  als  die  Großbanken ­
  an  Börsenplätzen,  die  im  Notfälle  noch  andere  Mittel
        <pb n="260" />
        Bankbilanzen.

259

leichter  Geldbeschaffung  zur  Verfügung  haben.  Die  Angaben,
auch  wenn  sie  obligatorisch  wären,  schützen  nicht  vor  leichtsinniger ­
  Diskontierung.  Sie  müßten  die  Giroverbindlichkeiten
aus  dem  kommissionsweisen  Ankauf  von  Wechseln  (auch  im
Arbitrageverkehr)  trennen  von  solchen  aus  Inkassowechseln  und
aus  der  Rediskontierung  von  Wechseln  als  Geldbeschaffungsnüttel, ­
  diese  wiederum  spezifizieren  nach  der  Fälligkeit,  und
die  Verbindlichkeiten  aus  in-  und  ausländischen  Wechseln  scheiden. ­
  Auch  die  Qualität  der  Vormänner  wäre  zu  berücksichtigen.
Die  Höhe  der  Rediskontierung  läßt  sich  auch  auf  Grund  des
Wechselzinsen-  und  des  Wechsel-Kontos  und  nach  dem  Verhältnis ­
  zwischen  Wechselumsatz  und  -bestand  am  Jahresende
beurteilen.
Das  Konsortial-Konto  verrechnet  lediglich  die  bis  zum  Tage
der  Bilanzaufstellung  eingezahlten  Beträge  und  zeigt,  welcher
Teil  des  eigenen  Vermögens  bisher  in  solchen  Geschäften  festgelegt ­
  ist.  Die  etwaigen  Verpflichtungen  zu  weiteren  Einzahlungen, ­
  die  eine  wesentliche  Erhöhung  des  Risikos  bedeuten,
kommen  bilanzmäßig  nicht  zur  Darstellung  (vgl.  S.  173).
Für  die  Wechsel  wurde  die  Trennung  zwischen  inländischen
Und  ausländischen  Wechseln,  die  Gruppierung  nach  der  Laufzeit,
die  Angabe,  inwieweit  Kredite  enthalten  sind,  und  die  Deckung
hierfür,  die  Trennung  zwischen  eigenen  Akzepten,  eigenen  Tratten ­
  auf  Bankkunden  und  Diskontwechseln  von  Kunden  verlangt. ­
  Viele  Geschäftsberichte  geben  auch  die  Stückanzahl  der
aingegangenen  Wechsel  an.  Die  Berechnung  der  Durchschnittsbeträge ­
  zeigt  außerordentliche  Verschiedenheit  der  durchschnittlichen ­
  Größe  eines  Wechsels,  wie  es  bei  der  Verschiedenheit  des
Kundenkreises  und  des  Geschäftsbetriebes  nicht  anders  sein
kann.  Auszuscheiden  wären  Wechsel,  die  als  Vorschuß-  oder
Bürgschaftswechsel  sich  charakterisieren,  zur  größeren  Sicherheit
der  kreditgebenden  Bank  ausgestellt  und  nicht  zu  den  liquiden
Mitteln  gezählt  werden  können.  Die  Scheidung  wäre  besonders
wertvoll  bei  Kreditgenossenschaften  und  kleineren  Provinzialbanken. ­

Eigene  und  Konsortialefjekten  werden  wegen  ihrer  rechtlichen
und  wirtschaftlichen  Unterschiede  getrennt.  Unter  den  eigenen
Effektenbeständen  sind  bei  Emissionsbanken  stets  größere  Posten
17*
        <pb n="261" />
        260

Bankbilanzen.

der  von  ihnen  emittierten  Effekten,  ein  Bestand,  der  sich  bei
steigenden  Kursen  und  lebhaftem  Börsenverkehr  vermindern
wird.  Eine  Gliederung  beider  Effektenbestände  läßt  erkennen,
aus  welcher  Gruppe  in  der  Hauptsache  Effekten  abgestoßen
wurden,  wie  sich  die  Bestände  in  den  einzelnen  Gruppen  verschieben, ­
  ob  und  welche  Industriewerte  besonders  dominieren,
ob  das  Risiko  entsprechend  verteilt  ist  und  den  Regeln  vorsichtiger ­
  Kapitalanlage  genügt  ist.  Bei  weichenden  Börsenkursen
steigen  in  der  Regel  die  Verluste  auf  Effektenbestände.  Einige
Banken  spezialisieren  die  Konsortialbestände;  wenige  Banken
geben  die  Zusammensetzung  des  Effekten-Kontos  unter  Angabe
des  Kurswertes  der  einzelnen  Gruppen  an,  italienische  Banken  l )
führen  überdies  auch  den  Kurswert  der  ihnen  zur  Aufbewahrung
übergebenen  Effekten  an.
Die  Debitorenbestände  umfassen  u.  a.  auch  Efjektendebitoren,
d.  h.  eigene  Gelder  der  Bank,  Schuldbeträge  für  Effektenspekulationen
  der  Kunden  und  Effektenübernahme,  Akzeptdebitoren,
d.  h.  Gegenposten  für  Akzeptverbindlichkeiten  der  Bank,  entstanden ­
  durch  Trassierungen  der  Kunden  und  andere  Geldkredite
  an  Handel  und  Industrie.  Die  Außenstände  sollen  in
in-  und  ausländische  Forderungen  nach  ihrer  Laufzeit,  nach
der  Art  der  Deckung  a )  gegliedert  werden  (vgl.  2.  Abschnitt,
S.  28  ff.).

*)  Die  Banco  Commerciale  Italiana  in  Mailand  gliedert  die  Effektendepositen
  auf  der  Aktiv-  und  der  Passivseite  wie  folgt:  Effekten  als  Garantie
hinterlegt,  Effekten  als  dienstliche  Kaution  hinterlegt,  Effekten  zur  Verwahrung. ­

s )  Eine  Depositenbank  macht  in  ihrem  Geschäftsbericht  folgende
Angaben;
Die  in  Kontokorrent  B  Ende  1912  bewilligten  Kredite  betrugen
1.  an  556  Kontoinhaber  gegen  Wertpapiere  ...  JH  6  858  900,—
(der  höchste  M  213  000,  —  ,  der  geringste  150)
2.  an  75  Kontoinhaber  geg.  Bürgschaftsurk....  „  1  557  500,—
(der  höchste  M  100000,  —  ,  der  geringste  1500)
3.  an  25  Kontoinhaber  gegen  Realurkunden...  „  535  000,—
(der  höchste  M  100000,  —  ,  der  geringste  3000)
~^~8  951  400_
Von  diesen  Krediten  waren  Ende  1912  Jtt  4  832  458,69  in  Anspruch
genommen.
        <pb n="262" />
        Bankbilanzen.

261

Von  den  Bankguthaben  werden  jene  bei  den  Zentralgeldinstituten ­
  (Reichsbank,  Privatnötenbanken,  Zentralkasse,  Verbandskasse) ­
  getrennt  von  denen  bei  anderen  Banken,  die  häufiger
weniger  flüssig  sind.
Manche  Geschäftsbetriebe  geben  die  Kontenzahl  an  (S.  28f.),
durch  die  die  Berechnung  des  Durchschnittssaldos  und,  falls
die  Umsätze  angeführt  sind,  die  Berechnung  des  Durchschnittsumschlages ­
  auf  einem  Konto  ermöglicht  wird,  was  für  die  Beurteilung ­
  des  Geschäftsbetriebes  wertvoll  ist.  Die  Geschäfte,
welche  der  Entstehung  des  Debitorenpostens  zugrunde  liegen,
ob  industrielle  oder  spekulative  Kredite  zur  Verfügung  gestellt
wurden,  läßt  sich  in  der  B.  unmittelbar  nicht  ersehen.  Die  Qualität ­
  der  Kunden  bemißt  sich  an  den  Ausfällen,  die  jedoch  in
vielen  B.  nicht  ersichtlich  gemacht  sind.  Sie  werden  ebenso
verhüllt,  wie  die  Erträgnisse  aus  dem  immobilen  Besitz,  obgleich
die  Micteinnahmen  einzelner  Banken  nicht  gering  sein  dürften.
Die  außerordentlich  interessante  Kapitalverteilung  zwischen
Filial-  und  Zentralbank  und  die  örtliche  Verteilung  des  Gewinnes
sind  zwar  in  den  Büchern  der  Bank  dargestellt,  selten  aber  aus
den  B.  herauszulesen.  So  klar  wie  die  russische  B.  (vgl.  S.  27611.)
ist  kaum  eine  deutsche  Aktienbilanz.  Früher,  etwa  bis  1902,
gab  die  Deutsche  Bank  das  Betriebskapital  der  Filialen  als
Sonderposten  unter  den  Debitoren  an.  Man  konnte  auch  den
Anteil  der  Filialen  an  den  gedeckten  und  ungedeckten  Debitoren
berechnen  usf.  Der  Gewinn  der  Zweiganstalten  kann  als  Sonderposten ­
  ausgewiesen  oder  auf  die  einzelnen  Ertragskonten  verteilt, ­
  d.  h.  verhüllt  werden  (vgl.  1.  Abschnitt).

Die  unter  1.  aufgeführten  Effektenkredite  waren  sichergestellt  durch
Hinterlegung  börsengängiger  Wertpapiere;
a)  Kurswert  Jl  2  733  915,-,  Beleihungswert  zu  90  %  M  2  460  524,-b)
  „  „  6  305  729,-,  „  „  75%  „  4  729  297,-c)
  „  „  166  467,-,  „  „  66V,  %  „  110  978,—
d)  „  „  1  096  777,-,  „  „  50%  „  548  389,-zusammen
  M  10  302  888,—,  und  Beleihungswert  von  Jt  7  849  188—

Es  betrug  im  Jahre  1912
1.  der  Gesamtumsatz  M  61  721  238,—
2.  der  Durchschnittsstand  d.  Debitor.  ,,  4  969  755,—
3.  der  berechnete  Durchschnittszinsfuß  4,14  %

1911
M  54  983  940,-„
  5  405  973,—
4,66  %
        <pb n="263" />
        262

Bankbilanzen.

Die  Verluste  aus  der  Unternehmertätigkeit  der  Banken  (Be
teiligungs-,  Gründungsgeschäft)  lassen  sich  vermindern  durch
größere  Zahl  der  Mitglieder  und  durch  größere  Abgaben  von
Unterbeteiligungen,  die  bilanzmäßig  allerdings  nicht  in  Erscheinung ­
  treten.
Reportgelder  an  Banken  und  Bankiers  müssen  hinsichtlich
ihrer  Liquidität  anders  beurteilt  werden  wie  solche,  die  bei  dem
spekulierenden  Publikum  ausstehen.  Reports  sind  Debitorenposten, ­
  welche  ein  in  der  Regel  auf  einen  Monat  gewährtes
Darlehn  gegen  Unterlage  börsenmäßiger  Effekten  darstellen.
Sie  entstehen  infolge  Prolongation  von  Börsenspekulationen.
Während  die  Kassenspekulation  eines  Kunden  dessen  Guthaben
bei  der  Bank  vermindert,  wird  im  Ultimoverkehr  der  Kunde
nicht  für  das  Engagement  belastet,  sondern  das  Geschäft  im
Wege  des  Reports  abgewickelt.  Die  Guthaben  bleiben  unverändert, ­
  das  Debitoren-Konto  unberührt.  Eine  Belebung
des  Ultimoverkehrs  findet  ihren  Ausdruck  auf  dem  Reportkonto, ­
  eine  Verminderung  des  Kassenverkehrs  vermindert  den
Debitorenbestand.
Bei  Lombarddarlehen  ist  der  Rückzahlungstermin  bei  der
Erteilung  des  Darlehns  nicht  bestimmt,  bei  Reportdarlehen  hingegen ­
  von  vornherein  festgesetzt.  Reporteffekten  werden  mit
dem  vollen  Wert  belieben,  bei  Lombarddarlehen  nur  ein  Teil
des  Kurswertes.  Der  „Einschuß“  dient  zur  Sicherheit,  weshalb
manche  Banken  solche  Darlehne  bilanzmäßig  unter  den  gedeckten ­
  Debitoren  verrechnen.  Ob  Lombarddarlehen  auf  Waren
oder  Effekten,  auf  börsengängige  oder  nichtbörsengängige  Werte
ausgeliehen  sind,  ist  in  der  Regel  nicht  ersichtlich.
Auf  der  Passivseite  der  B.  ist  das  Verhältnis  zwischen
Eigenkapital  (Aktienkapital  und  Reserven)  und  den  fremden
Geldern  (Depositen  und  Kreditoren),  zwischen  eigenen  Mitteln
und  den  Gesamtverbindlichkeiten  interessant.  Die  Agioreserven
der  Banken  sind  stets  sehr  erheblich,  weshalb  gerade  bei  diesen
Unternehmungen  eine  Trennung  der  gesetzlichen  Reserve  in
Agioreserve  und  Gewinnrücklagen  wünschenswert  wäre.
Unter  den  Kreditoren  sind  Gelder  von  Nicht-Banken  behufs
Verzinsung,  fremde  Gelder  im  engeren  Sinne,  dann  Verbindlichkeiten, ­
  die  sich  darauf  gründen,  daß  Banken  bei  anderen  Banken
        <pb n="264" />
        Bankbilanzen.

263

Guthaben  unterhalten,  auch  ausländischer  Banken  bei  inländischen, ­
  oder,  daß  sie  selbst  Bankkredit  in  Anspruch  nehmen,  wie
Provinzialbanken  bei  den  Großbanken;  oder  es  sind  Kassenreserven ­
  inländischer  Banken.  Man  fordert  die  Trennung  der
Kreditoren  nach  Art  der  Deckung,  nach  ihrer  Fälligkeit  wie  bei
den  Debitoren,  die  Scheidung  der  Guthaben  der  Banken  von
den  übrigen  Kontokorrentkreditoren,  die  Trennung  der  ausländischen ­
  von  den  inländischen  Bankforderungen  und  manches
andere.  Dabei  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  geschäftlichen
Beziehungen  der  Großbanken  mit  den  kleineren  Banken  in
verschiedenen  Formen  des  Bankkredits  auftreten,  daß  auch
auf  der  Aktivseite  der  kreditgebenden  Bank  unter  den  Wechselbeständen ­
  Lombardforderungen,  Kontokorrentkredite,  und  unter
den  Akzeptkrediten  Forderungen  der  Großbanken  gegen  kleine
Banken  auftreten,  daß  unter  den  Schulden  der  kreditnehmenden
Banken  die  Verbindlichkeiten  aus  rediskontierten  Wechseln
überhaupt  nicht,  die  Lombard-  und  Kontokorrentschulden  im
allgemeinen  unter  den  Kreditoren  erscheinen.
Eine  Bank  gruppiert,  ähnlich  wie  die  Hypothekenbanken
die  Darlehne,  ihre  Kreditoren  nach  der  Höhe  der  Forderungen,
was  eine  Beurteilung  der  rationellen  Verteilung  des  Risikos
ermöglicht.  An  der  übermäßigen  Kreditgewährung  in  großen
Einzelposten  und  an  kreditunwürdige  Firmen,  besonders  Baukredite, ­
  sind  zahlreiche  Bankgeschäfte  zugrunde  gegangen  (Bonn,
Danzig,  Solingen,  Mainz,  Dortmund).
Die  Zusammensetzung  der  Kreditoren  ist,  selbst  wenn
gleiche  Buchungsmethoden  angewendet  würden,  verschieden  bei
Groß-  und  kleinen  Banken,  sie  ist  bei  Provinzialbanken  anders
wie  bei  den  Berliner  Banken  usf.  Der  Ursprung  der  fremden
Gelder  ist  wichtig,  weil  dieser  Umstand  die  Dauer  der  Verwendbarkeit ­
  und  damit  die  Art  der  Verwendung  durch  die  Bank
beeinflußt.
Die  Depositengelder  sind  bei  den  einzelnen  Banken  ihrer
Herkunft  und  ihrem  Wesen  nach  durchaus  ungleich.  Bei  Kreditgenossenschaften ­
  und  kleineren  Instituten  sind  es  zum  Teil
Spargelder  von  Beamten,  kleinen  Kaufleuten,  Bauern  und
anderen  Berufen  des  Mittelstandes,  die  auf  längere  Zeit  hinterlegt ­
  werden  (Spareinlagen,  Scheckeinlagen,  Einlagen  auf  Bank ­
        <pb n="265" />
        264

Bankbilanzen.

scheine,  Sparbücher).  Bei  größeren  Banken  sind  es  in  der  Hauptsache ­
  Betriebsreserven  der  Gewerbetreibenden,  nur  vorübergehend ­
  verfügbare,  zur  Anlage  in  Wertpapieren  oder  Hypotheken
bestimmte  Gelder  größerer  geschäftskundiger  Kapitalisten.
Gefordert  wird  eine  Gliederung  der  Depositengelder  nach
ihrer  Laufzeit  bzw.  Kündigungsfrist,  weil  dies  für  die  Liquidität
von  größter  Bedeutung  ist.  Einige  Banken  geben  auch  die  Zahl
der  Konten  und  den  durchschnittlichen  Saldo  bzw.  Umschlag  an.
Bürgschaften  für  Terrain-  und  Hypothekengarantien,  für
Zoll-,  Fracht-  und  Steuerkredite,  für  Lieferungskautionen  uswwerden
  in  der  Bilanzspalte  oder  vor  ihr,  häufig  übrigens  nur
im  Geschäftsbericht  angeführt.
Besonderes  Interesse  beanspruchen  die  Akzeptverhindlichkeiten.
  Es  sind  zum  Teil  eigene  Akzepte,  die  als  Mittel  der  Kapitalbeschaffung ­
  an  der  Börse  oder  außerhalb  verkauft  werden,
zum  Teil  Akzepte  infolge  eines  Akzeptationskredits,  den  besonders ­
  die  industrielle  Kundschaft  („Saisonkredite“)  in  zunehmendem ­
  Maße  verlangt,  weil  er  billiger  ist  als  der  Bargeldkredit. ­
  Zum  anderen  Teile  sind  es  Tratten  der  Kontokorrentkunden, ­
  endlich  auch  Remboursakzepte  im  internationalen  und
überseeischen  Warenverkehr.  In  normalen  Zeiten  stellt  der
Bankier  durch  den  Akzeptationskredit  seinen  Kredit  zur  Geldbeschaffung ­
  zur  Verfügung,  er  verdient  mit  fremdem  Geld  die
Provision  für  das  Leihen  der  Unterschrift,  ohne  eigene  Mittel
zu  verwenden,  die  für  andere  Bankgeschäfte  frei  verfügbar
bleiben  und  für  deren  Unterbringung  der  Bankier  zu  sorgen  hat.
Die  Gliederung  der  Erfolgsbilanz  ist  bei  den  einzelnen  Banken ­
  durchaus  verschieden.  Typisch  für  Kreditbanken  sind  (vgl.
S.  41):  Zinseneinnahmen  aus  verschiedenen  Sparten  der  aktiven
Kreditgeschäfte;  Effekten-  und  Kreditprovisionen;  Ertrag  aus
dauernden  Beteiligungen  an  Banken,  Industrieunternehmungen,
Eisenbahnen  usw.;  Verkaufsgewinne  aus  Effekten,  Sorten,  Devisen; ­
  Gewinne  aus  Kapitalbeteiligungsgeschäften  (Gemeinschaftsgeschäfte), ­
  aus  Gründungs-  und  Finanzierungsgeschäften;
Erträgnisse  aus  Immobilienbesitz  und  Terraingeschäften.  Auf
der  Verlustseite;  Ausgaben  für  Depositenkassen  und  andere  Unkosten; ­
  Zinsenausgaben  für  passive  Kredite;  Verluste  auf  dubiose ­
  Forderungen,  Abschreibungen  auf  Beteiligungen.  Die
        <pb n="266" />
        Bankbilanzen.

265

Ertragsbilanz  (S.  206)  gibt  eine  Zusammenstellung  der  Gewinne ­
  und  Verluste  der  Deutschen  Bank.
Vorherrschend  ist  die  Tendenz,  die  Gewinne  möglichst  zusammenzufassen; ­
  sie  verhindert  rechnerische  Ermittlungen  und
wirtschaftliche  Erwägungen.  So  werden  Erträgnisse  aus  Anlagen
in  Reports  und  Lombards  unter  Wechsel  und  Zinsen  verrechnet,
teils  auf  Effekten-Konto  mit  verbucht,  teils  auf  Zinsen-Konto
übertragen;  Gewinne  aus  Konsortialgeschäften  (Gründungen,
Kapitalerhöhungen,  Konvertierung,  Einführung,  Übernahme  von
Effekten)  mit  jenen  aus  Effekten-  und  Reportgeschäften  zusammengeworfen, ­
  auch  wenn  Konsortialbeteiligungen  und  Effcktenbestände
  in  der  B.  getrennt  sind.  Kursgewinne  an  Devisen
und  Sorten,  die  vereinnahmten  Wechselzinsen  werden  als  Überschüsse ­
  des  Wechsel-Kontos  verbucht.  Eine  andere  Bank  verrechnet, ­
  richtig,  den  Diskontertrag  der  Platz-  und  anderen  Pariwechsel ­
  getrennt  vom  Nettoertrag  aus  dem  Kurswechsel  cerkehr
und  ermittelt  den  Ertrag  aus  dem  Devisenverkehr  erst  nach
Abzug  der  auf  Zinsen-Konto  übertragenen  Devisenzinsen.  In
ähnlicher  Weise  werden  in  der  russischen  Bankbilanz  (S.  276)
Kursgewinne  und  Zinseneinnahmen  auf  fremde  Wechsel  (Cambien)
  und  Effekten  gesondert.
Die  Erträgnisse  des  „regulären“  Bankgeschäfts  sind  Provisionen ­
  (Effektenkommissionund  Kreditprovisionen)  und  Zinsen,
wobei  zu  bemerken  ist,  daß  diese  Erträgniskonten  aus  allen
Arten  von  Bankgeschäften  gespeist  werden.  Das  Provisions-Konto
  nimmt  alle  Gebühren  aus  allen  Vermittlungsgeschäften
der  Banken  auf,  insbesondere  aus  dem  Effektenkommissions-,
dem  Kredit-  und  Garantiegeschäft.  Die  Erträgnisse  des  laufenden
(d.  h.  regulären)  Geschäftes  sollen  die  wichtigste  Dividendenquelle ­
  der  Kreditbanken  bilden  und  in  Prozente  des  Aktienbzw.
  des  eigenen  Kapitals  umgerechnet  werden.
Die  Zinseneinnahmen  sind  abhängig  von  der  Entwicklung
des  Geldmarktes,  des  Reichsbank-,  Privatdiskonts,  des  Reportzinses ­
  sowie  der  Spannung  zwischen  Debet-  und  Kreditzinsen.
Mit  einer  Erhöhung  des  Geldzinssatzes,  der  Zunahme  der  Kreditgeschäfte ­
  und  der  damit  bewirkten  größeren  Ausnutzung
des  eigenen  Kapitals  wachsen  die  Zinseneinnahmen,  steigern
sich  aber  auch  die  von  der  Bank  zu  zahlenden  passiven  Zinsen.
        <pb n="267" />
        266

Bankbilanzen.

«

Andererseits  muß  ein  Sinken  der  Geldleihsätze  nicht  ohne  weiteres ­
  den  Gewinn  der  Kreditbanken  (relativ)  schmälern,  da  den
geringeren  Zinseneinnahmen  auch  geringere  Zinsenausgaben  gegenüberstehen. ­
  Anders  bei  den  Notenbanken,  die  im  wesentlichen ­
  Kreditgeschäfte  betreiben,  Lombard-  und  Diskontdarlehen
geben,  und  denen  bei  rückläufigem  Leihwert  des  Geldes  der
Ausgleich  durch  geringere  Zinsenausgaben  fehlt.

Durchschnitt!.  Privatdiskont  Berlin

1912

1910

1909

1908

1907

4,22

4,35

3,93

4,76

6,03

Erträgnis  der  Reichsbank  in  %...

6,95

6,38

5,83

7,77

9,89

Zinseneinnahmen  und  -ausgaben  wenigstens  sollten  die  Kreditbanken ­
  trennen,  wenn  man  schon  im  Interesse  des  Geschäfts
eine  so  weitgehende  Spezialisierung  nicht  verlangen  will,  wie
sie  in  der  russischen  Bilanz  gezeigt  wird  (S.  276).  Manche  Banken ­
  machen  im  Geschäftsbericht  Angaben  über  Zinsen-  und
Provisionseinnahmen  bzw.  -ausgaben  und  stellen  in  der  Erträgnisbilanz ­
  deren  Saldo  ein.
Trotz  der  Dürftigkeit  der  Ertragsbilanz  lassen  sich  interessante ­
  Verhältniszahlen  berechnen,  die,  nach  einheitlicher  Methode ­
  ermittelt,  wertvolle  Vergleichszahlen  für  eine  Gruppenstatistik ­
  abgeben.
a)  Zunächst  gliedern  wir  die  Gewinnquellen,  scheiden  den
Gewinnvortrag  aus  dem  Vorjahr  aus  und  berechnen  die  Prozentanteile ­
  der  Einzelgewinne  am  Gesamtgewinn.
b)  Der  prozentuale  Anteil  des  Jahresremgewinns  am  Jahreshruttogevnnn
  bringt  den  Kostenanteil  zum  Ausdruck,  dessen
Höhe  bei  steigenden  Umsätzen,  nach  Errichtung  neuer  Depositenkassen, ­
  ebenfalls  steigt  —  wegen  höherer  und  vermehrter  Gehälter, ­
  Steuern,  Einrichtungskosten  —,  auch  von  dem  Charakter
der  Bank  beeinflußt  wird  (zentralisierter  Betrieb,  Kredit-  oder
Depositenbank  usw.).
c)  Die  Auszahlungsbeträge  für  Dividenden  und  Tantiemen
usw.  werden  prozentualiter  vom  Jahresreingewinn  berechnet;
der  Rest  des  (Bilanz-)  Reingewinnes  entfällt  auf  die  Vermehrung
des  eigenen  Kapitals  (Reserven,  Gewinnvortrag).  Die  Anteile
der  Auszahlungsbeträge  schwanken  bei  den  Banken  je  nach
ihrer  Reserve  ansammelnden  Verteilungspolitik  und  nach  der
Höhe  der  Tantiemen.
        <pb n="268" />
        Bankbilanzen-

267

d)  Wir  berechnen  den  Kurswert  des  Aktienkapitals  und  die
Rentabilität  der  Kapitalanlage  (Dividendenprozente  vom  Kurswert) ­
  ohne  Rücksicht  auf  andere  Einnahmen  des  Aktionärs,
wie  z.  B.  Bezugsrechte.
Die  Stabilität  der  Rente  wird  erreicht  durch  Verteilung
des  Risikos,  Mannigfaltigkeit  der  Geschäfte,  weite  Verzweigung
des  Geschäftskreises,  örtliche  und  zeitliche  Verteilung,  hohe
Reserven,  die  der  Kapitalproduktion  dienen,  ohne  gewinnberechtigt
  zu  sein,  Pflege  des  regulären  Bankgeschäfts,  Heranziehung ­
  von  Depositengeldern  *).
Wir  lassen  das  Hauptbuch  und  die  Bilanzen  einer  reinen
Depositenbank  folgen.
a)  Hauptbuch-.

Eingang  Kassa-  u.  Reichsbankgiro-Konto  Ausgang

E.-Bilanz  s )  .

1  983  292,66
1  990  375  263,13

1  988  284  230,56

Einlösung

Banknoten-Konto  *]

Umlauf

Gulden

M

E.-Bilanz

Gulden

M

l

10,—

28  000,—
=  17,14

74  860,—

=  128  331,47
163  200,—

Eingang

Markwechsel-  Konto.

Ausgang

E.-Bilanz

22  586  524,71
141  359  969,32

139  359  001,92

Ausgaben  Wechselzinsen-Konto  Einnahmen

123  765,—

B.-Bilanz

132  608,30

873  940,04

Verfügung

Giro-  und  Inkasso-Konto

Guthaben

1  732  139  680,36

E.-Bilanz

2  839  402,77

1  733  101  237,72

1)  100  Mill.  Depositengelder  geben  bei  einem  1%  Zinsenunterschied
zwischen  Depositen-  und  Einnahmezinsen  1  Mill.  Überschuß,  d.h.  bei  einem
Aktienkapital  von  100  Mill.  eine  einprozentige  Dividendenergänzung  (brutto).
a )  Eingangsbilanz,  d.  h.  Bestände  aus  dem  Vorjahre.
*)  Die  Bank  fusionierte  eine  andere  mit  dem  Rechte  der  Notenausgabe.
        <pb n="269" />
        268

Bankbilanzen.

Giro-Gebühren-Konto  Einnahmen

Ausgaben  Unkoste

34  410,—
n-Konto  Ersatz

668  411,92
Ausgaben  Steuere

159  043,10
i-Konto

123  411,29
Ausgaben  Depositenz

nsen-Konto

299  026,28
Lombardzi

nsen-Konto  Einnahmen

Rückzahlungen  Deposite

632  537,58
n-Konto  Einlagen

118  093194,71
Darlehen  Lombar

E.-Bilanz  19  515  597,37
120  701  060,70
d-Konto  Rückzahlungen

E.-Bilanz  16  229  739,28
153  143  257,75
Eingang  Effektei

151  680  009,30
1-Konto  Ausgang

E.-Bilanz  7  005  516,86
10  731  925,32
Ausgaben  Provisioi

12  632  600,36
IS-KontO  Einnahmen

Ausgaben  Immobilien-Ei

1  081  311,79
'trägnis-Konto  Einnahmen

10  495,—

18  386,04
        <pb n="270" />
        Bankbilanzen.

269

Sott  Kontokorrent-Konto  Haben

E.-Bilanz  201  000,—
67  591  580,79
Einlösung  Dividenden-Kc

E.-Bilanz  650  142,16
67  291  086,92
nto  1904/1908  Schuld

2  040,—
Verfallen  1  085,83
Eingang  Immobili

E.-Bilanz  5  078,—
E.-Bilanz  1  955,—
3n-Konto

E.-Bilanz  600  000,—
Aktien-Ka]

ntal-Konto  Kapital

Reservefon

B.-Bilanz  18  000  000,—
ds-Konto  I  Kapital

Reservefonc

E.-Bilanz  4  500  000,—
ls-Konto  II  Kapital

Gewinnvorl

E.-Bilanz  300  000,—
rags-Konto  Kapital

1  1  210  940,42

Bemerkungen:  Vom  Jahresgewinn  entfallen  89,4%  auf  Provisionen
und  Zinsen,  die  nicht  aus  anderen  Gewinnquellen  gespeist  sind.  Kosten
und  Steuern  machen  26,4%  vom  Jahresgewinn  (2,69  Mill.  -4-  0,299  Mill,
Depositenzinsen).  Vom  Jahresreingewinn  erhalten  die  Aktionäre  86,7  %
als  Dividende,  10,4  %  werden  für  Tantiemen  verbraucht.  Vom  Bilanzgewinn ­
  kommen  nur  58,3  %  zur  Auszahlung,  41,7  %  werden  zurückgestellt.
Der  Jahresgewinn  beträgt  11,23%  der  eigenen  Mittel,  der  Jahresreingewinn
9,8  %  des  Aktienkapitals.
Das  eigene  Kapital  (Grundkapital,  Reserven,  Vortrag)  beträgt  24,012
Mill.,  das  Zusatzkapital  allein  33,4%  des  Grundkapitals.  Die  Bilanzsumme
(52,33  Mill.)  durch  die  eigenen  Mittel  dividiert  gibt  2,2,  d.  h.  die  fremden
Mittel  betragen  das  2,2fache  des  Eigenkapitais.  Die  Gliederung  der  Aktiva
        <pb n="271" />
        t

270

Bankbilanzen.

Debet  Gewinn-  und
Allgemeine  Verwaltungskosten  M  509  368,82
Staats-  und  Gemeindesteuern  „  123  411,29
Zinsen  auf  Bar-Guthaben  „  299  026,28
dt  931  806,39
Reingewinn  des  Jahres  1905  dt  1  765  664,53
Gewinn-Vortrag  aus  1904  „  1  210  940,42  2  976  604,95
Beantragte  Verwendung
Dividende  8%  %  dt  1  530  000,-dem
  Pensionsfonds  „  40  000,—
der  Beamten-Wohlfahrtskasse  „  10  000‘—
Tantiemen  des  Aufsichtsrats  und  des
Vorstandes  „  184  197,93
Vortrag  für  1906  „  1  212  407.62
M  2  976  604,95
3  908  411,34

Aktiva  Bilanz  einer
1.  Kassenbestand  .  dt  1  056  536,80
Guthab.  b.  d.  Reichsbank  ,,  3  017  788.43
2.  Wechselbestände  dt  24  587  492,11
Abzüglich  Rückzinsen....  ,,  181919,59
3.  Vorschüsse  gegen  Unterpfänder
4.  Guthaben  der  Korrespondenten
5.  Eigene  Effekten  einschließlich  lauf.  Zinsen
6.  Bank-Immobilien  und  Mobilien

52  334  028  06  {=  100%)

4,074  325,23  (=  7,78%)
24  405  572,52  (=  46,64%)
17  692  987,73  (  =  33,80%)
216  929,83  {=  0,42%)
5  344  212,75  (=  10,21%)
600  000,-  (=  1,15%)

ist  in  der  Bilanz  ersichtlich  gemacht.  Die  Liquidität  ist  vortrefflich,
Effekten  und  Gründungsgeschäfte  fehlen,  der  Kontokorrentkredit  wird
nicht  gepflegt.  Das  Kontokorrent-Aoreto  dient  als  Gegenkonto  verschiedener ­
  Geschäftsvorgänge.
Der  Kassenumsatz  ist  bedeutend,  bedingt  durch  Depositen-,  Lombard-, ­
  Inkasso-  und  Wechsel  verkehr;  der  tägliche  Umschlag  (Einnahmen
+  Ausgaben  durch  300)  beträgt  durchschnittlich  13,26  Mill.
Es  wurden  für  141,36  Mill.  Wechsel  diskontiert,  der  Umsatzgewinn
(0,873)  =  6,2  %„.  Der  Wechselbestand  ist  groß,  ein  Zeichen,  daß  wenig
Wechsel  rediskontiert  wurden  und  demgemäß  das  Wechselobligo  gering
ist.  Auch  eine  andere  Berechnung  bestätigt  diese  Vermutung:  Von  den

r
Bankbilanzen

271

Verlust-Konto

Credit

Zinsen  aus  Wechseln  dt
Zinsen  aus  Vorschüssen  gegen  Unterpfänder..  ,,
Erträgnis  der  eigenen  Effekten  „
Gebühren  aus  dem  Giroverkehr  „
Depot-  und  Umsatz-Provisionen  ,,
Mieterträgnisse  -  „
Verfallene  Dividendenscheine  ,,
Jahresgewinn  dt
Hierzu  Vortrag  aus  1904  „

700  863,75)  =
632  537,58)
239  370,93  =
34  410,-1  _
1  081  311,79)  ~
7  891,04)  _
1  085  83)  “

49,4  %
8,9  %
40  %

1,7  %

2  697  470,92  =  100  %
1  210  940,42

dt  3  908  411,34

Depositenbank  Passiva
1.  Grundkapital  -ft  18  000  000,—
2.  Gesetzlicher  Reservefonds  dt  4  500  000,—
3.  Außerordentlicher  Reservefonds....-^  ,,  300  000,—  ,,  4  800  000,—
4.  Frühere  Bankscheine  „  263  514,33
5.  Guthaben  der  Deponenten  ,,  22  123  463,36
6.  Guthaben  auf  Giro-Rechnungen  ,,  3  800  960,13
7.  Guthaben  von  Korrespondenten  365  578,12
8-  Unerhobene  Dividende  „  3  907,17
9.  Reingewinn  aus  1905  dt  1  765  664,53
Gewinn-Vortrag  aus  1904  1  210  940,42  „  2  976  604,95
dt  52  334  028,06

Wechselzinseneinnahmen  (1,006)  wurden  durch  Ausgaben  0,123  Milk,  d.  h.
12,3  %  verloren.
Von  den  Unkosten  wurden  23,8  %  abgewälzt,  d.  h.  wieder  ersetzt,
also  verhältnismäßig  viel.  Rechnet  man  auf  Lombardkonto  das  arith-,
  „  ,  (16,23  +  17,693)
Fetische  Mittel  aus  dem  Anfangs-  und  Schlußbestande  —
=  16,96  Mill.  als  durchschnittlichen  Bestand  (grob  gerechnet),  dividiert
diese  Zahl  in  die  Darlehnssumme  (153,14  Mill.),  so  ergibt  dies  einen  Umschlag ­
  von  9,03,  d.  h.  der  durchschnittliche  Bestand  wurde  etwa  9  mal
umgeschlagen,  auf  365  Tage  umgerechnet,  gibt  eine  durchschnittliche  Darlehnsdauer
  von  40  Tagen.
        <pb n="272" />
        Auf  Depositenkonto  wurden  täglich  durchschnittlich  (300  Arbeitstage)
402  336  Jl  vereinnahmt,
393  644  „  verausgabt,
so  daß  durchschnittlich  8  692  Ji  neue  Gelder  zur  freien  Verfügung
standen.
Das  Bruttoerträgnis  der  Immobilien  ist  30,6%,  der  Reinertrag  17  %%•
Die  hier  angegebenen  Verhältnis  zahlen  lassen  den  Rhythmus  noch  nicht
erkennen,  man  muß  sie  für  ein  paar  Jahre  hintereinander  berechnen  und  zum
Vergleich  auch  die  genau  ebenso  berechneten  Zahlen  anderer  Banken  heranziehen ­
  (vgl.  auch  S.  206).
Seit  1.  Januar  1909  bis  zum  Ausbruch  des  Weltkrieges
veröffentlichten  die  Berliner  Großbanken  —  mit  Ausnahme  der
Berliner  Handelsgesellschaft  —  Zwischenbilanzen  in  zweimonatlichen ­
  Zwischenräumen;  ihnen  hatten  sich  die  bedeutenderen
Provinzbanken  angeschlossen.  Diese  Zweimonatsbilanzen  wurden
vom  1.  Januar  1912  ab  nach  einem  neuen  ausführlicheren  Schema
aufgestellt,  ein  Schema,  das  den  Forderungen  teilweise  gerecht
wird,  die  in  der  Bankenquete  und  in  der  Presse  gestellt*)  wurden. ­
  Es  soll  dem  freien  Ermessen  jeder  Bank  überlassen  bleiben,
bei  ihren  Veröffentlichungen  noch  über  den  Inhalt  dieses  Schema
hinauszugehen.  Eine  Schematisierung  des  Gewinn-  und  Verlust-Kontos
  wurde  nicht  verlangt.
Mit  Recht  schrieb  die  Frankfurter  Zeitung  (1.  April  1909)
beim  erstmaligen  Erscheinen  der  Zweimonatbilanzen;
Zum  ersten  Male  lernt  man  also  den  Status  der  Großbanken  n ; cht
nur  im  Sonntagsgewande  des  Jahresabschlusses  kennen,  kunstvoll  frisiert
und  hergerichtet,  sondern  man  ist  in  der  Lage,  die  Banken  bei  der  Arbeit
zu  verfolgen,  allerdings  ohne  daß  man  deshalb  zu  der  Illusion  berechtigt
wäre,  sie  nun  wirklich  ohne  Puder  und  Schminke  im  Werktagskleide  zu
sehen.  —  Die  bekannten  Toilettekünste  sind  zwar  um  so  schwieriger  anzuwenden, ­
  je  häufiger  man  sie  braucht,  aber  unmöglich  sind  sie  nicht;
auch  in  den  Zweimonatsbilanzen  behalten  die  Zahlen  die  Fähigkeit,  viel
zu  verschweigen  und  wenig  zu  verkünden.
Ausführlich  äußerte  sich  dieses  angesehene  Finanzblatt
(28.  Februar  1911)  zu  dem  neuen  Schema  wie  folgt;

Aktiva  Schema  seit  1912.  (Vgl.  S.  232.)  Passiva
1.  Nicht  eingezahltes  Aktienkapital.  1.  Aktienkapital.
2.  Kasse,  fremde  Geldsorten  und  2.  Reserven.
Kupons.

i)  Vgl.  Plutus  1911,  S.  163  ff.

272

Bankbilanzen.
        <pb n="273" />
        Bankbilanzen.

273

Aktiva.

Schema  seit  1912.

Passiva

3.  Guthaben  bei  Noten-  und  Abrechnungs-
  (Clearing-  )banken.
4.  Wechsel  u.  unverzinsliche  Schatzanweisungen; ­

a)  Wechsel  (mit  Ausschluß  von
b,  c  und  d)  und  unverzinsliche
Schatzanweisungen  des  Reichs
und  der  Bundesstaaten;
b)  eigene  Akzepte;
c)  eigene  Ziehungen;
d)  Solawechsel  der  Kunden  an
die  Order  der  Bank;
5.  Nostroguthaben  bei  Banken  und
Bankfirmen.
6.  Reports  und  Lombards  gegen
börsengängige  Wertpapiere.
7.  Vorschüsse  aut  Waren  undWaren-Verschiffungen,
  davon  am
Bilanztage  gedeckt:
a)  durch  Waren,  Fracht-  oder
Lagerscheine;
b)  durch  andere  Sicherheiten.
8.  Eigene  Wertpapiere:
a)  Anleihen  und  verzinsliche
Schatzanweisungen  des  Reichs
und  der  Bundesstaaten;
b)  sonstige  bei  der  Reichsbank
und  anderen  Zentralnotenbanken ­
  beleihbare  Wertpapiere;
c)  sonstige  börsengängige  Wertpapiere. ­

d)  sonstige  Wertpapiere.
9.  Konsortialbeteiligungen.
10.  Dauernde  Beteiligungen  bei  anderen ­
  Banken  und  Bankfirmen.
11.  Debitoren  in  laufender  Rechnung: ­

a)  gedeckte;
b)  ungedeckte.
12.  Bankgebäude.
13.  Sonstige  Immobilien.
14.  Sonstige  Aktiva.
Außerdem:  Aval-  und  Bürgschaftsdebitoren
  (vor  der  Linie).
Leitner,  BuehhaUung  «sd  EiloDxkmtde,

3.  Kreditoren;
a)  Nostro-Verpflichtungen;
b)  seitens  der  Kundschaft  bei
Dritten  benutzte  Kredite;
c)  Guthaben  deutscher  Banken
und  Bankfirmen;
d)  Einlagen  auf  provisionsfreier
Rechnung:
I.  innerhalb  7  Tagen  fällig;
II.  darüber  hinaus  bis  zu  drei
Monaten  fällig;
III.  nach  drei  Monaten  fällig;
c)  sonstige  Kreditoren:
I.  innerhalb  7  Tagen  fällig;
II.  darüber  hinaus  bis  zu  drei
Monaten  fällig;
111.  nach  drei  Monaten  fällig.
4.  Akzepte  und  Schecks:
a)  Akzepte;
b)  noch  nicht  eingelöste  Schecks,
5.  Sonstige  Passiva.
Außerdem:  Aval-  und  Bürgschafts-Verpflichtungen
  (vor  der  Linie);
eigene  Ziehungen  (vor  der  Linie),
davon  für  Rechnung  Dritter;
weiterbegebene  Solawechsel  der
Kunden  an  die  Order  der  Bank
(vor  der  Linie).

6-u.  7.  Aufl.  iS
        <pb n="274" />
        274

Bankbilanzen.

Die  Einführung  einer  besonderen  Rubrik  für  das  nicht  cingezahlte
Aktienkapital  ist  erfolgt,  um  in  den  Fällen,  in  denen  das  Aktienkapital
einer  Bank  nicht  voll  eingezahlt  ist,  denjenigen  Betrag  ersichtlich  zu  machen,
der  von  der  Bank  noch  eingefordert  werden  kann.  Die  Guthaben  bei  jNotenund
  Clearingbanken  sollen  von  der  Kasse  usw.  getrennt  werden,  um  ein
Urteil  darüberzu  ermöglichen,  wie  weit  die  einzelnen  Banken  für  ihreVerpflichtungen
  eigene  Barbestände  halten.  Unter  die  Rubrik  fallen  in  erster
Reihe  die  Guthaben  bei  der  Reichsbank  und  den  Privatnotenbanken.  Unter
Clearingbanken  sind  Institute  wie  z.  B.  die  Bank  des  Berliner  Kassenvereins ­
  und  die  Frankfurter  Bank  zu  verstehen.  Ebenso  sollen  auch  die
Guthaben  auf  Postscheckkonto  in  dieser  Rubrik  Aufnahme  finden.  Guthaben
bei  derartigen  ausländischen  Banken  sollen  nur  insoweit  aufgenommen
werden,  als  sie  von  ausländischen  Zweigniederlassungen  deutscher  Banken
in  Zentralnoten-  und  Clearingbanken  an  ihrem  Platze  gehalten  werden.
[Diese  Guthaben  sind  mit  Rücksicht  darauf  einbezogen  worden,  weil  einzelne
deutsche  Banken  im  Ausland,  z.  B.  in  London,  Filialen  haben.]  Für  diese
Filialen  haben  die  Guthaben  bei  den  entsprechenden  Instituten  im  Ausland,
z.  B.  bei  der  Bank  von  England,  die  gleiche  Bedeutung  wie  im  Inland  die
Guthaben  bei  derartigen  ausländischen  Banken,  z.  B.  bei  der  Reichsbank.
Aus  den  gleichen  Erwägungen  ist  bei  den  eigenen  Wertpapieren  mit  Rücksicht ­
  auf  die  ausländischen  Filialen  bei  der  Rubrik:  sonstige  bei  der  Reichsbank ­
  beleihbare  Wertpapiere  der  Zusatz  „und  anderen  Zentralnotenbanken“
eingefügt  worden,  weil  diese  Filialen  im  Interesse  ihrer  Liquidität  einen
Bestand  an  derartigen  Papieren  vorrätig  halten,  gegen  die  sie  sich  im  Ausland ­
  in  der  gleichen  Weise  Geld  beschaffen  können  wie  die  Banken  im
Inland  durch  Beleihung  von  Wertpapieren  bei  der  Reichsbank,  Da  jedoch
im  übrigen  für  das  Halten  solcher  Wertpapiere  die  gleichen  Beweggründe
nicht  vorliegen,  so  ist  die  Vereinbarung  getroffen  worden,  daß  bei  ausländischen ­
  Zentralnotenbanken  beleihbare  Wertpapiere  nur  insoweit  aufgenommen
  werden  sollen,  als  sie  sich  im  Besitz  von  Zweigniederlassungen
deutscher  Banken  am  Sitz  der  betreffenden  Zentralnotenbank  befinden.
Aus  dem  Wechselbestande  sollen  in  Zukunft  die  von  der  Bank  selbst
akzeptierten  sowie  die  von  ihr  ausgestellten  Wechsel  und  die  von  den  Kunden
an  die  Order  der  Bank  ausgestellten  Solawechsel  —  soweit  sie  sich  noch
im  Portefeuille  der  Bank  befinden  —  ausgeschieden  und  in  besonderen
Rubriken  nachgewiesen  werden.  Für  diese  Trennung  ist  der  Gesichtspunkt
maßgebend  gewesen,  daß  solche  Wechsel,  deren  Ausstellung  unter  Umständen ­
  nur  zwecks  Flüssigmachung  der  Debitoren  erfolgt,  nicht  ohne
weiteres  mit  den  übrigen  von  der  Bank  diskontierten  Wechseln  auf  eine
Stufe  gestellt  werden  können.  Da  andererseits  derartige  Wechsel  von  der
Bank  auch  weiter  begeben  werden  können,  so  würde  die  Angabe  darüber,
wieviel  derartiger  Wechsel  sich  im  Bestände  der  Bank  selbst  befinden,
keinen  Aufschluß  darüber  geben,  in  welchem  Umfange  die  Bank  aus  solchen
Wechseln  Verpflichtungen  übernommen  hat.  Das  ist  aber  gerade  für  die
Beurteilung  des  Status  einer  Bank  von  erheblicher  Bedeutung.  Infolgedessen
        <pb n="275" />
        Bankbilanzen.

276

sollen  in  Zukunft,  während  bisher  nur  die  von  der  Bank  akzeptierten  Wechsel
in  der  Bilanz  unter  den  Passiven  veröffentlicht  wurden,  auch  alle  von  ihr
gezogenen  Wechsel  und  ebenso  die  von  den  Kunden  an  ihreOrder  ausgestellten
von  der  Bank  weitergegebenen  Solawechsel  in  der  Bilanz  bei  den  Verbindlichkeiten ­
  ersichtlich  gemacht  werden.  Da  die  Bank  durch  ihr  Akzept  selbst
eine  Zahlungsverpflichtung  übernimmt,  so  erscheinen  die  Akzepte  in  der
Bilanz  als  ein  besonderer  Passivposten,  dem  unter  den  Aktiven  Forderungen
in  entsprechender  Höhe  gegenüberstehen.  Dagegen  handelt  es  sich  bei  den
eigenen  Ziehungen  und  den  in  Frage  stehenden  Solawechseln  nur  um  Eventualverbindlichkeiten, ­
  die  daher  in  der  Bilanz  vor  der  Linie  auszuwerfen
sind.  Bei  den  eigenen  Ziehungen  sollen  diejenigen  besonders  hervorgehoben
Werden,  welche  die  Bank  für  Rechnung  Dritter  ausgestellt  hat,  weil  sie  sich
von  solchen  Wechseln  unterscheiden,  die  sie  zum  Beispiel  auf  ihre  Kunden
gezogen  hat.  Für  die  Ausdehnung  der  Publikation  auf  die  eigenen  Ziehungen
und  die  Solawechsel,  die  in  vielen  Gebieten  des  Reiches  an  die  Stelle  der
Bankakepte  treten  und  gleich  diesen  in  vielen  Fällen  einen  durchaus  legitimen ­
  Charakter  tragen,  war  im  übrigen  die  Erwägung  maßgebend,  daß  die
Beobachtungen  über  die  Entwicklung  der  Akzeptverbindlichkeiten  unserer
Banken,  deren  Zunahme  in  den  letzten  Jahren  die  Aufmerksamkeit  auf  sich
gezogen  hat,  für  die  Öffentlichkeit  damit  eine  wichtige  Ergänzung  finden.
Von  den  Guthaben  bei  Banken  und  Bankfirmen  sollen  in  Zukunft,  abgesehen ­
  von  den  Guthaben  bei  Noten-  und  Clearingbanken,  durch  die  Bezeichnung ­
  „iVostroguthaben“  die  Reserven  hervorgehoben  werden,  während
solche  Forderungen,  die  auf  der  Erteilung  von  Darlehen  beruhen  und  daher
als  weniger  liquide  anzusehen  sind,  unter  den  Debitoren  verbucht  werden
sollen.  Bei  den  Reports  und  Lombards  ist  der  Zusatz  „gegen  börsengängige
Wertpapiere“  gemacht  worden,  um  zum  Ausdruck  zu  bringen,  daß  es  sich
dabei  nur  um  die  Beleihung  von  Wertpapieren  handelt,  die  an  Börsen  des
In-  oder  Auslands  zugelassen  sind.  Bei  den  Vorschüssen  auf  Waren  und
Warenverschiffungen  soll  durch  eine  besondere  Angabe  ersichtlich  gemacht
werden,  wieviel  am  Bilanztage  tatsächlich  durch  Waren  oder  durch  Dokumente ­
  gedeckt  ist,  wobei  die  Vereinbarung  getroffen  wurde,  daß  die  Aushändigung ­
  zu  getreuen  Händen  nicht  als  Deckung  gelten  soll.  Von  ungedeckten ­
  Vorschüssen  sollen  nur  solche  in  Frage  kommen,  bei  denen  die
Ware  in  bestimmten  Quantitäten  innerhalb  kurzer  Zeit  in  den  Pfandbesitz
der  Bank  übergeht.  Der  Bestand  an  eigenen  Wertpapieren  soll  künftig  eingehend ­
  spezifiziert  werden,  und  zwar  sollen  dabei  die  Anleihen  und  verzinslichen ­
  Schatzanweisungen  des  Reichs  und  der  Bundesstaaten  in  einer  besonderen ­
  Gruppe  hervorgehoben  werden.  Im  übrigen  sind  noch  die  börsengängigen
  Wertpapiere  besonders  hervorzuheben.  Zu  dauernde  Beteiligungen
bei  anderen  Banken  und  Bankfirtnen  ist  zu  bemerken,  daß  darunter  vor  allem
die  Beteiligungen  fallen,  die  in  der  Form  des  dauernden  Besitzes  von  Aktien
erfolgt  sind,  in  den  Vereinbarungen  ist  dies  ausdrücklich  ausgesprochen
worden,  damit  nicht  der  Besitz  an  solchen  Aktien  unter  die  eigenen  Wertpapiere ­
  eingereiht  wird.  Die  Debitoren  in  laufender  Rechnung  sollen  fortan
(Fortsetzung  S.  281.)

18'
        <pb n="276" />
        Bankbilanz«!).

Gewinn-  und  Verlustkonto

St.  Peters
bürg

-

Filialen

Total

Rubel

|K

Rubel

K

Rubel

K

Unkosten-Konto:
Gehalte  u.  Gratifik.  an  die  Beamten

742  001

49

1  638  500

72

2  380  502

21

Beitrage  zur  Beamten-Spar-  und
Unterstützungskasse

103  201

09

103  201

09

Gehalte  u.  Gratifik.  an  die  Kontorund ­
  Kassendiener  u."  Fahrgelder

102  064

32

469  359

27

589  423

59

Gildensteuer  u.  sonsitige  Abgaben

14  961

94

90  679

73

105  641

67

Miete,  Heizung,  Beleuchtung  und
Remonte  *)

80  123

43

369  259

27

449  382

70

Bücher,  Kontor-Utensilien,  Blanketfs
  usw

83  133

82

203  724

95

286  858

77

Publikationen

25  941

78

14  615

66

40  557

44

Porto,  Depeschen,  Notarspesen  und
diverse  Unkosten

118  969

08

356  761

37

475  730

45

An  die  Revisions-Kommission  per
1910,  laut  Beschluß  der  General
Versammlung  der  Aktionäre  vom
26.  März  1911
Reichs-Gewerbesteuer
Sonstige  Steuern  und  Abgaben  ..
An  die  Diskontokomitees
Amortisation  der  Bankgebäude  ..
10%  Amortisat.  auf  Einrichtungskosten ­
  der  neuen  Filialen
Tantiemen  in  den  Filialen

Gewinn  ....
Eingegangen  auf  früher  abgeschriebene ­
  Forderungen

1  288  396

10  000
402  149
7  997
77  985
83  295
4  007  007

95

50

5  876  83212  2

4  007  007
5  683

3142  900
167  922
30  035
4  444  720

8166177

4  444  720
73  999

97

72

66

86

4  431  297192

10  000
570  072
7  997
30  035
77  985

83  295
8  451  727

14  043  ÖTÖP

5»

8  451  727  72
79  682  63

Abzüglich  zweifelhafter  Forderung

4  012  690
704  289

57

4  518  719
1  533  300

83
64

8  531  410  40
2  237  589  64

8  308  401(57

|  2  985  419|19

6  293  820  70

An  die  Direktoren  der  Bank,  laut  Übereinkunft
Davon  ab,  laut  §  73  der  Statuten;
5  %  dem  Verwaltungsrat  R.  302  103,40
2%  dem  Aufsichtsrat  „  120  841,36
15  %  den  Beamten  ,,  242  868.48
Zur  Verfügung  der  Aktionäre

251  752183

6  042  067193

665  813

5  376  254

M  Darunter  die  dem  Zinsen-Konto  kreditierten  Zinsen  auf  die  Bankgebäude
  im  Betrage  von  R.  93  846,44  (siehe  eingenommene  Zinsen).

Bankbilanzen

277

per  3l.  Dezember  1911.  Kredit

St.  Peters
bürg

Filialen

Total

Rubel

K

Rubel

K

Rubel

K

Zinsen-Konto:

Eingenommene  Zinsen;

Diskonto-Zinsen

854  464

5  905  258

21

6  759  722

21

auf  Handelsverbindlichkeiten...



—

72  710

72

72  710

72

aut  verloste  Effekten

  und  Kupons

188

45

12  606

01

12  794

46

Zinsen  auf  Vorschüsse  ,,on  call“  u.

auf  andere  Rechnungen  gegen

Unterpfand  von  Wertpapieren  .

1  761  465

84

2  688  659

99

4  450  125

83

Zinsen  auf  Vorschüsse  „on  call“

gegen  Unterpfand  von  Waren,

Wechseln  u.  Handelsverbindlich-—



—

2  581  584

01

2  581  584

01

Zinsen  auf  Vorschüsse  auf  fest.  Ter.

5  731

61

90  436

26

96  167

87

Zinsen  auf  Vorschüsse  gegen  Unterpfand

  von  Frachtbriefen  und

Konnossementen

—

—

630  256

32

630  256

32

Effekten-Zinsen

1  635  029

85

366  892

57

2  001  922

42

Zinsen  auf  Devisen  und  Sorten.  .

358

48

76  393

97

76  752

45

Rechnungen  mit  den

Korrespondenten  und  Filialen  .

3  197  760

07

2  852  042

09

6  049  802

16

Zinsen  auf  laufende  Rechnung  in

anderen  Banken

6  477

58

6  237

28

12  714

86

Zinsen  auf  die  Bankgebäude  ....

93  848

44

—

—

Reineinnahme  vom  Bankgebäude

&amp;gt;  120  474

32

in  Moskau

26  620

88

—

—

)

7  581  950j20

15  283  077

43

22  865  027

63

Gezahlte  Zinsen

Zinsen  aut  Scheck-Konti

1  183  489

14

3  984  364

74

5  167  853

88

sofort  kündbare  Einig.

129  956

85

44  681

79

174  638

44

Termin-Einlagen

600  537

21

1  327  456

20

1  927  993

41

"  "  Spezial-Rechnungen  .

433  963

38

140  908

36

574  871

74

Rechnungen  mit  den

Korrespondenten...

2  071  807

69

2  517  831

20

4  589  638

89

,  das  Kapital  der  Beamten-Spar-

  u.  Unterstützungs-Kasse....



54  495

62

—

—

54  495

62

,  der  Filiale  an  die  Zentrale  .

—

—

2  205  747

89

2  205  747

89

4  474  249

69

10  220  990

18

14  695  239

87

Rest  der  Zinsen  ...

3  107  700

51

5  062  087

25

8  169  787

76

Provisions-Konto

924  233

57

2  240  675

98

3  164  909

50

Eflekten-Konto

1  691  648

85

510  585

bb

2  202  234

41

Devisen-  und  Sorten-Konto

150  612

29

352  829

12

503  441

41

Dividende  nro  1900

2  637

—

—

—

2  637

—

1  5  876  832

22

8  166  177|86|14  043  010

08
        <pb n="277" />
        278

Bankbilanzen.

Bankbilanzen.

279

Aktiva

Bilanz

St.  Petersburg ­


Filialen

Rubel

K

Rubel

K

3  765  331

64

8  21713t

86

12  840  367

90

96  649  086

09

4  102  15t

18

17  857  174

77

zu

1  359  647

18

2  110  969

54

531  548

63

19  947  163

36

44  397  645

07

—

—

31  156  659

27

—

—

7  009  832

10

—

2  281  669

85

53  805

_

792  820

50  1

34  407

—

243  178

30  \

—

—

27:  953

-/

—

—

8  266  573

59

17  139  917

54

4  071  625

29

15  029  875

02

4  634  624

37

192  166

23

131  830

29

1  969  734

4C

8  245  589

22

470  531

72  )

37  113  509

10

16  032  497

09

3  245  524

12  281  962

43

16  818  644

65

30  450  326

j
73

6  305  159

71

6  294  544

40

6  660  928

97

12  589  843

39

64  066  085

89

8  649  049

&amp;gt;8

10  844

35

25  847

18

749  659

03

—

3  450-—



6  118  733

38

.  _

404  383

Tj

1  602  025|02

Total

Kassa
Diskontierte  Wechsel

und  Kupons
Diskontierte  Verbindlichkeiten  .,
Vorschüsse  auf  sofortige  Kündi
gung  (on  call)  gegen  Ünterpfanc
garantierter  Wertpapiere  ...
ungarantierter  Wertpapiere  .
von  Waren
von  Wechseln

—  o
Unterpfand;
garantierter  Papiere  ...
ungarantierter  Papiere.
von  Waren
Vorschüsse  gegen  Unterpfand  von
Frachtbrief,  u.  Konnossementen
Effekten  &amp;gt;)
garantierte
ungarantierte
Beteiligungen  an  industriellenSyndikaten,
  laut  Spezifikation  ...
Devisen  und  Sorten
Korrespondenten:
Loro-Konten:
gegen  Unterpfand  gar.Wertp.
„  ..  Ungar  Wp.
„  „  von  Waren
,,  „  v.  Handeisverbindlk.

Blanko-Kredite
Nostro-Konten
Rechnung  der  Zentrale  mit  den
Filialen
Bestand  an  Wechselpapier
Einrichtungskosten  d.  neuenFilial.
Ausstehende  Einzahlungen  aut  23
Aktien  d.  Bank,  Emission  1911.
Bankgebäude  in  St.  Petersburg  u.
in  den  Filialen
Interims-Konto

11  982  471
109  489  453
21  959  333

50
99
■95

58  101  88
1  359  647  18

112  435  487
1?97  163
8  266  573
40  876  042
192  166
2101564

19  250  772
72  715  135
36  691
749  659

3  450
6  118  733
2  306  408

82
80
|59
22
23
77
05
96
17
83
03

3»
!59

»)  Inkl.  R.  24  000  000,-in
  Fonds  anzulegen  sind.

|  225  106  849|B1  [323  450  297|33|  548  557  14~6j94
die  laut  §  75  der  Statuten  für  das  Reservekapita*

31.  Dezember  1911.

Passiva

Aktien-Kapital:
192  000  Aktien  ä  250  Rbl.  ..  .
Reserve-Kapital
Reserven:
a)  Spezial-Reserve
b)  Gewinnvortragfrüherer  Jahre ­
  zur  Verfüg,  d.  Aktionäre
Amortisations-Kapital  der  Bankgebäude ­

Einlagen  auf  Scheck-Rechnungen
Sofort  kündbare  Einlagen
Einlagen  auf  feste  Termine  ....
Korrespondenten:
Loro-Konten
Nostro-Konten
Rechnung  der  Filialen  mit  d.  Zent.
Beamten-Spar-  u.Unterstützungs-Kasse

Steuern:
auf  Spezialrechnungen
auf  Einlagezinsen
Auf  die  Bank  gezogene  Tratten.
Noch  nicht  erhobene  Dividende
r  früherer  Jahrgänge
Zinsen  für  das  Jahr  1912......
in  terims-Konto
Tantiemen  in  den  Filialen
Tantiemen  des  Verwaltungs-  und
Aufsichtsrats  und  der  Beamten
Zur  Verfügung  der  Aktionäre,  Gewinn ­
  für  1911

St.  Petersburg ­


Filialen

Total

Rubel

K

Rubel  |K

Rubel

K

48  000  000

48  000  000

24  000  000

—

24  000  000

3  440  300

—

\  3  693  207

72

252  907

72

—

—

j

822  094

57

—

822  094

57

36  793  666

21

115  467  941

52

1

2  447  420

0:,

755  396

—

197  535  230

11

12  375  775

47

29  695  030

08

)

54  920  841

09

50  242  978

09

105  163  819

18

25  563  903

32

50  166  219

43

77  730  122

75

8  165  550

80

62  643  090

90

80  808  641

70

1  071  079

81

—

—

1  071  079

81

20  193

67

22  504

64

l

134  700

22

226  725

26

/  404  123

79

268  819

09

11  312  023

11

11589842

20

44  938

27

—

44  938

27

184  153

76

1  285  117

60

1  469  271

36

306  684

02

1  £43  672

19

1  55  0  356

21

—

380  598

51

380  598

41

917  566

07

—

917  566

07

5  376  254

69

5  376  254

69

|  225  106  849|61

|323  450  29713:  |  548  557  146|94
        <pb n="278" />
        280

Bankbilanzen.

Schließlich  lassen  wir  die  Abrechnung  der  Petersburger
Internationalen  Handelsbank  folgen,  deren  Ertragsbilanz  durch
eine  fast  allen  Ansprüchen  genügende  Spezialisierung  ausgezeichnet ­
  ist  (S.  276  ff.).
Die  Schlußbilanz  wäre  zweckmäßig  durch  eine  aus  den
fünf  Zwischenbilanzen  des  gleichen  Jahres  berechnete  Durchschnittshila.nz
  zu  ergänzen  (vgl.  Geschäftsbericht  der  Hildesheimer ­
  Bank);  eine  eigenartige  Durchschnittsbilanz  berechnet
die  Baseler  Kantonalbank  wie  folgt:

Durchschnitts-Bilanz  und  Rentabilitäts-Berechnung  für  1912.

Durchschnittliches  Kapital

Ertrag

Soll

Haben

uasien

Fr.

C.

Fr.

C.

Fr.

C.

0/
/o

Fr.

C.

%

Kassa

472  746

—

.

—

—

—

—

—

Banken  inkl.  Giro-Konti ­
  ....

1  970  389

_

5  742  063

_

28  836

52

1,46

109  457

18

2."

Portet.  -  Schweiz.

20  326  594

—

—

—

850  448

84

4,18

—

—

—•

,,  -Ausland.

943  440

—

—

—

55  965

34

5,93

—

—

--„

  -Lombard

7  932  179

—

—

—

367  609

50

4,63

—

—

Hypothekar-Obi.

107  056  996

—

—

4  747  582

77

4,43

—

—

—

Kredit-Obligat.  .

2  979  458

—

—

—

138  891

60

4,66

—

—

—

Bürgschatts-Darl.

617  781

—

—

—

33  232

50

5,38

—

—

—■

Hinterlags-Darl..

4  610  036

—

—

—

234  059

54

5,07

—

Akz  pt-Kredite  .

1  987  917

—

—

—

—

—

—

'

—

Effekten

2  796  530

—

—

—

133  272

08

4,76

—

Immobilien

997  920

—

—

—

15  816

05

1,58

—

Sparkassa

—■

16  289  776

—

—

—

—

603  216

07

3,71

Akzeptationen  ..

—

—

2  311  401

—

—

—

—

—

—

—

Kontokorr.-Krd.

—

—

21  609  892

—

—

—

—

781  241

49

3,62

Obligationen  ...

—

—

84  060  708

—

—

—

—

3  388  816

25

4,03

Provisionen

—

—

—

—

87  221

20

—

—

—

Dotationskapital

—

—

20  000  000

—

—

—

—

775  000

3,87

Reservefonds  I..

—

—

2  950  000

—

—

—

—

—

—

H

—

100  000

—

—

—

—

—

Pensionsfonds...

—■

—

168  985

—

—

—

—

6  759

40

4,"

Kranken-  und
Untersttz.-F.  .

_

28  024

_

1  120

95

4,

Diverse  Konti  ..

298  863

—

—

—

—

—

—

—

—

Brutto-Gewinn  ..

—

—

—

—

—

—•

—

1  027  324

60

152  990  849

—

152  990  849

—

6  692  935

94

—

6  692  935

94

Durchschnittlich,
zinstrag-  Kap.

150  231  323

—

147  629  448

—

—

J4.40

—

3,84
        <pb n="279" />
        Bankbilanzen.

281

(Vgl.  S.  275.)
in  gedeckte  und  ungedeckte  getrennt  werden.  Von  den  weitgehenden  Forderungen, ­
  bei  den  gedeckten  nach  der  Art  der  Unterlagen  zu  unterscheiden,
ist  Abstand  genommen  worden,  weil  der  praktischen  Durchführung  erhebliche ­
  Schwierigkeiten  entgegenstehen,  während  der  Nutzen  demgegenüber
nur  als  ein  geringer  zu  bezeichnen  ist.  Bei  den  Avaldebitoren  und  sinngemäß
bei  den  Avalverpflichlungen  ist  die  Ausdehnung  auf  entsprechende,  aus  der
Übernahme  von  Bürgschaften  herrührende  Forderungen  und  Verpflichtungen
durch  die  Abänderung  des  Wortlauts  ausdrücklich  hervorgehoben  wordep
Eingehende  Verhandlungen  haben  über  die  Veröffentlichung  der
fremden  Gelder  stattgefunden,  denen  bei  den  Bilanzbesprechungen  in  der
Öffentlichkeit  besonderes  Interesse  gewidmet  wird.  Bei  ihrer  Veröffentlichung ­
  sind  daher  für  das  neue  Schema  ganz  erhebliche  Erweiterungen  vereinbart ­
  worden.  So  sollen  in  Zukunft  die  Nostroverpflichtungen,  die  seitens
der  Kundschaft  bei  Dritten  für  Rechnung  der  Bank  benutzten  Kredite
sowie  die  Guthaben  deutscher  Banken  und  Bankflrmen  von  der  Masse  der
übrigen  fremden  Gelder  getrennt  und  unter  besonderen  Titeln  ausgewiesen
werden.  Die  Angabe  der  Nostroverpflichtungen  soll  einen  Anhalt  dafür  gewähren,
  in  welchem  Umfange  die  Banken  sich  die  zur  Befriedigung  der  an
sie  gestellten  Ansprüche  erforderlichen  Mittel  bei  der  Reichsbank,  der  Seehandlung ­
  oder  sonstigen  Kreditquellen  im  In-  und  Ausland  beschaffen
müssen.  Da  von  diesen  Verpflichtungen  diejenigen  zu  unterscheiden  sind,  die
die  Bank  im  Interesse  ihrer  Kundschaft  dadurch  übernimmt,  daß  sie  der
letzteren  Kredite  bei  anderen  Bankinstituten  zur  Verfügung  stellt,  so  ist  für
derartige  Verpflichtungen  eine  besondere  Rubrik  geschaffen  worden.  Die
Veröffentlichung  der  Guthaben  deutscher  Banken  und  Bankfirmen  soll  erkennen ­
  lassen,  wieweit  von  derartigen  Instituten  im  Inland  Reserven  bei
anderen  Banken  unterhalten  werden.  Die  hiernach  übrig  bleibenden  fremden
Gelder  sollen  in  Zukunft  getrennt  werden  in  Einlagen  auf  provisionsfreier
Rechnung  und  sonstige  Kreditoren,  während  bisher  die  fremden  Gelder  überhaupt ­
  nur—  und  dies  auch  nur  von  einer  Reihe  von  Banken  —  in  Depositen
und  Kreditoren  getrennt  wurden.  Bei  dieser  Trennung  hat  es  indes  an
einheitlichen  Grundsätzen  völlig  gefehlt.  Der  Begriff  Depositengelder,  der
keineswegs  feststeht,  ist  von  den  Banken  in  der  verschiedensten  Weise  ausgelegt ­
  worden.  Um  nach  Möglichkeit  in  Zukunft  eine  größere  Übereinstimmigkeit ­
  zu  erzielen,  ist  im  neuen  Schema  die  Bezeichnung  „Depositen“
durch  das  deutsche  Wort  „Einlagen"  ersetzt  worden,  das  von  einzelnen
Banken  schon  bisher  angewandt  wurde  und  den  Charakter  der  im  allgemeinen
unter  den  Depositen  verstandenen  Gelder  klarer  zum  Ausdruck  bringt.  Die
Abgrenzung  dieser  Gelder  hat  durch  den  Zusatz  „auf  provisionsfreier  Rechnung“ ­
  noch  eine  Ergänzung  erfahren,  weil  es  sich  bei  diesen  Geldern  meist
um  provisionsfreie  Konten  handeln  wird.  Es  soll  indes  damit  nicht  ausgesprochen ­
  sein,  daß  alle  provisionsfreien  Konten  in  dieser  Rubrik  Aufnahme ­
  finden.  Im  einzelnen  sind  für  die  Grundsätze  bei  der  Trennung  der
Einlagen  von  den  sonstigen  Kreditoren,  die  künftig  allgemein  durchgeführt
        <pb n="280" />
        282

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

werden  soll,  besondere  Vereinbarungen  getroffen  worden.  In  der  Hauptsache ­
  sollen  als  Einlagen  solche  Gelder  aufgenommen  werden,  die  aus  eigener
Initiative  der  Gläubiger  der  Bank  zur  Verzinsung  überlassen  sind,  und  zwar
auf  Konten,  die  in  der  Regel  im  Kredit  bleiben  und  nicht  ins  Debet  übergehen ­
  werden.  Dagegen  sollen  die  börsenmäßig  genommenen  Ultimo-  und
Termingelder  sowie  Gelder,  gegen  die  von  der  Bank  Depots  gestellt  werden,
nicht  als  Einlagen,  sondern  unter  den  Kreditoren  verbucht  werden,  sofern ­
  sie  nicht  unter  3a  oder  3c  fallen.  Von  besonderer  Bedeutung  mit
Rücksicht  auf  die  Forderungen  der  Öffentlichkeit  ist  die  im  neuen  Schema
vorgesehene  Bekanntgabe  der  Kündigungsfristen,  und  zwar  sowohl  bei  den
Einlagen  wie  bei  den  sonstigen  Kreditoren,  auch  jedesmal  in  drei  nach  der
Fälligkeit  der  Gelder  getrennten  Gruppen.  Für  die  Beurteilung  der  Liquidität ­
  der  Banken  ist  mit  diesen  Spezifikationen  in  Zukunft  eine  weitere  wertvolle ­
  Grundlage  gegeben.  Die  bisher  in  einer  Gruppe  ausgewiesenen  Verbindlichkeiten ­
  aus  Akzepten  und  noch  nicht  eingelösten  Schecks  sollen  i»
Zukunft  getrennt  werden.
21.  Abschnitt.
Die  Bilanzen  der  Hypothekenbanken 1 ).
Für  die  Hypothekenbanken  mit  gemischtem  Geschäftsbetrieb ­
  ist  eine  bilanzmäßige  Trennung  des  Hypothekengeschäfts
von  den  übrigen  Bankgeschäften  erforderlich.
1.  Es  werden  für  die  Hypotheken  und  für  die  Bankabteilung
vollständig  getrennte  B.  veröffentlicht.  Die  Addition  der  in
beiden  B.  selbständig  nachgewiesenen  Gewinne  gibt  den  Gesamtgewinn ­
  der  Bank;  beispielsweise  Vereinsbank  in  Nürnberg, ­
  die  die  B.  ihrer  Bankabteilung  als  „Generalbilanz“  bezeichnet. ­
  (S.  283fal,  a2,  bl,  b2.)
2.  Es  können  ungeteilte  B.  veröffentlicht  werden,  die  aber
Ertrag  und  Bestände  innerhalb  des  einheitlichen  Bilanz-  und
Ertrags-Kontos  trennen;  z.  B.  Aktiengesellschaft  für  Bodenund
  Kommunalkredit  in  Elsaß-Lothringen.  (Vgl.  S.  286f.  cl,  c2.)
Das  Hypothekenbankgesetz  (13.  Juli  1899)  enthält  die  die
aktienrechtlichen  Bestimmungen  ergänzenden  Vorschriften  über
die  Buchführung,  die  B.  und  Geschäftsberichte  der  Hypothekenaktienbanken ­
  im  §  24  (Bilanz),  §§  25—26  (Disagio),  §  27  (Ge-1
 )  Über  die  Technik  des  Hypotheken-  und  Pfandbriefgeschäftes  vglmein
  „Das  Bankgeschäft  und  seine  Technik“,  S.  379—423,  Vgl.  auch
1.  Abschnitt  dieses  Buches  (Filialen).
        <pb n="281" />
        Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

283

mim-  und  Verlustrechnung),  §  28  (Geschäftsbericht).  Trotz
dieser  Vorschriften  sind  die  B.  der  deutschen  Hypothekenbanken
nicht  nach  einem  einheitlichen  Schema  aufgestellt.
Die  Jahresbilanz  einer  Hypothekenbank  hat  insbesondere
in  getrennten  Posten  zu  enthalten;
i.  Den  Gesamtbetrag  der  zur  Deckung  der  Hypothekenpfandbriefe ­
  bestimmten  Hypotheken  und  Wertpapiere.  Die
meisten  Banken  geben  in  der  Hauptspalte  den  Gesamtbetrag
der  Hypotheken,  in  der  Vorspalte  oder  im  Text  der  B.  die  zur
Deckung  der  Hypothekenpfandbriefe  geeigneten  Hypotheken.

al)  General-Bilanz  Vereinsbank  für  31.  Dezember  1910

Soll

M

3t

Kassa-Konto

466  152

33

(Es  folgen  Bestände  der  Bank)
Effekten  des  allgemeinen  Reservefonds

899  981

40

gesetzlichen  Reservefonds

5  626  809

80

„  Spezial-Reservefonds

4  000  002

25

„  „  Pensionsfonds  „

1  061  823

62

Hypotheken-Abteilung

6  914  800

—

Gewinn  für  1910

1  760  947

29

Immobilien-Konto  (Bankgebäude)

584  558

79

36  969  477(60

Aktien-Kapital

Haben

Kassenschein-Konto
Allgemeiner  Reservefonds
Gesetzlicher  Reservefonds
Spezial-Reservefonds
Pensionsfonds
Nicht  erhobene  Dividende
Immobilien-  und  Baureserve-Konto
Vortrags-Konto
Gewinn-  und  Verlust-Konto  •

M

3t

18  000  000

381  268

93

900  000

—

5  626  825

36

4  000  000

—

1  061  887

51

1  503

—

606  921

26

1  827

67

2  761  791

21

36  969  477(60
        <pb n="282" />
        284

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

285

a  2)  (Allgemeines)  Gewinn-  und  Verlust-Konto

b  2)  Gewinn-  und  Verlust-Konto

Soll

M.

Zinskupons-Einlösungs-Konto  (im  Geschäftsjahre  zu  entrichtende

  Pfandbrief-Zinsen)  ...  .

11  216  310

01

Unkosten-Konto  .

Allgemeines  Zinsen-Konto

AüHc  X  OA
281  636

01

Bilanz-Konto

13  553  027

04

für  31.  Dezember  1910.
Haben
Vortrag  von  1909
Hypotheken-Abteilung
(Folgen  andere  Gewinne.)

M
192  069
1  760  947

-S»
07
29

3  058  387(12

Hypotheken-Abteilung  (zu  S.  283).

Haben

M.

Obligat.-Konto:  4prozentige  Obligat  M  130  834  800,—
3^2  prozentige  Obligat.  ,  „  178  740  100,—

309  574  900

—

Obligationen-Einlösungs-Konto

31  587

98

Zinskupons-Einlösungs-Konto

2  940  865

452  967

63

Disagio-Reserve-Konto

1  108  807

86

108  961

70

Talonsteuer-Reserve-Konto

263  643

40

Grundstück-Gewinn-Reserve-  Konto

3  210

49

Vereinsbank-  Konto

6  914  800

—

Gewinn-  und  Verlust-Konto

1  760  947

29

323  160  691

35

der  Hypotheken-Abteilun  g-Haben

Hypotheken-Zinsen-Konto
Provisions-Konto
Verzugszinsen-Konto

M

13  303  507

48

227  602

67

21  916

89

13  553  027

04
        <pb n="283" />
        286

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.  287

2.  Den  Gesamtbetrag  der  rückständigen  Hypothekenzinsen,
wohl  auch  der  rückständigen  Darlehnsbeträge.
3.  Den  Gesamtbetrag  der  im  Umlauf  befindlichen  Hypoc

  1)  Bilanz

Aktiva
Kassa  (Bestand  einschl.  Guthaben  bei  der  Reichsbank  und
beim  Postscheckamt  Karlsruhe)
Wechsel  (Bestand  abzüglich  Rückdiskont)
Bestand  einschl.  der  Werte  des  Reservefonds, ­
  berechnet  nach  §  261  des  Handelsgesetzbuches ­
  JA  2  336  164,07
Effekten  Bestand  an  eig.  Hypothekenpfandbriefen ­
  „  1  984  814,—
Bestand  an  eig.  Kommunal-Obligationen
  ...  „  421  466,—

Kupons  (Bestand  an  Kupons  von  Wertpapieren  in  eigener
Rechnung)
Forderungen  aus  Lombard-Korrespon-
  geschäften  JA  240  266,70
deuten  Vorübergehende  Konto-Korrent-Debitoren
  ....  „  161  733,37
Bankgebäude
Mobilien
Noch  zu  verrechnende  Posten  ,
Darlehen

Hypotheken-(bis



Gemeinde-Zinsen


Liquidation
Zinsen  und  Annuitäten-Rückstünde
31.  Dezember  1910)
Zinsen  und  Annuitäten  fällig  am  31.  Dezember ­
  1910  JA  161  306,18
fällig  am  1.  Jan.  1911  „  1  671  590,15
Darlehen
Zinsen

Annuitäten-Rückstände  (bis  31.  Dezember
1910)
Annuitäten  fällig  am
31.  Dezember  1910  JA  150  881,66
Annuitäten  fällig  am
1.  Jan.  1911  „  30  975,28

JA
1  547  512
3  500  013

4  742  444
198  018

402  000
600  000
1
3144
179  435  973
912  862
10  970
54  983

1  832  896  33

3
36
32

04
25
07

35
89
56
26
15

11  155  023
77  198
1  637

181  856

|204  656  535

20
38
58

94

71

thekenpfandbriefe  nach  ihrem  Nennwert  Und  nach  Zinssätzen
gruppiert.
4.  Die  aus  der  Kapitalanlage  und  den  sonstigen  erlaubten

für  31.  Dezember  1910  (S.  282  Ziff.  2).

Passiva
Kapital  (24  000  Aktien)
Gesetzlicher  Reservefonds
Spezial-Reservefonds
Hypotheken-Reserve
Disagio-Reserve
Hypotheken-Provisions-Vortrag
Balon-  und  Stempelsteuer-Reserve
Aeamten-Pensions-  und  Unterstützungsfonds
Tußerordentlicher  Pensionsfonds
Kupons  (mit  Dritten  noch  zu  verrechnende  Kupons)  ....
Effekten-Kommiss.  (mit  Dritten  noch  zu  verrechnende  Werte)
Noch  nicht  fälliger  Teil  der  Kupons  von  Wertpapieren  in
eigener  Rechnung
Noch  nicht  erhobene  Dividenden
Hepositen  JA  2  106  751,71
Vorübergehende  Konto-Korrent-Kreditoren  „  588  533,62
Noch  zu  verrechnende  Posten
Noch  nicht  erhobene  Beträge  von  Hypotheken-  und  Gemeinde-Darlehen ­


Pfandbriefe  im  Umlauf  4  %  JA  37  361  100,—
„  3%  %  „  132  195  800-Verloste

  Pfandbriefe  im  Umlaut
Verfallene  Zinsen  von  Pfandbriefen  (fällige  Kupons,  einschließlich ­
  Kupons  per  1.  Januar  1911)
Zu  bezahlende  Zinsen  von  Pfandbriefen  (vom  1.  Oktober
1910  bis  1.  Januar  1911)
Kommunal-Obligationen  im  Umlaut  4%  JA  555  000,—
Kommunal-Obligationen  im  Umlauf  3)4%  ,&amp;gt;  10  173  700,—
Verloste  Kommunal-Obligationen  im  Umlaut
Verfallene  Zinsen  von  Kommunal-Obligationen  (fällige
Kupons  bis  1.  Oktober  1910)
Zu  bezahlende  Zinsen  von  Kommunal-Obligationen  (vom
1.  Oktober  1910  bis  1.  Januar  1911)
Gewinn-  und  Verlust-Konto
Vortrag  des  Vorjahres  JA  197  068,15
Reingewinn  des  Jahres  ,,  1  718  638,29

JA

9  600  000

—

960  000

—

1  406  947

93

1  200  000

—

790  000

—

150  000

—

80  000

—

561  8-21

22

35  142

—

674  213

80

127  945

73

99  379

03

1  972

—

2  695  285

33

9  812

65

1  576189

57

169  556  900

—

440  600

—

1  365  010

75

534  445

37

10  728  700

—

3  000

—

4  443

75

139  019

87

1  915  706

44

1204  656
        <pb n="284" />
        288

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

Nebengeschäften  herrührenden  Bestände  und  Verbindlichkeiten,
insbesondere  Bestände  an  Geld,  Wechsel,  Wertpapieren  unter
gesonderter  Angabe  der  eigenen  Pfandbriefe  und  Schuldverschreibungen ­
  der  Bank,  Bestände  an  Forderungen  aus  Lombardgeschäften, ­
  Guthaben  bei  Bankhäusern,  Verbindlichkeiten  aus
der  Annahme  von  Depositengeldern.
5.  Den  Wert  der  Grundstücke  unter  gesonderter  Angabe  des

c  2)  Gewinn-  und

Soll
A.  Verwaltungs-Spesen:
Lokalmiete,  Steuern,  Gehälter,  Staatsaufsicht  usw...
B.  Provisionen  für  den  Vertrieb  unserer  Pfandbriefe,  Kommunal-Obligationen
  und  Einlösung  unserer  Kupons
G.  Reichsstempel  auf  neu  ausgegebene  Pfandbriefe  und
Kommunal-Obligationen  unserer  Gesellschaft
D.  Disagio  auf  unsere  3y 2  %  Pfandbriefe
B.  Gewinn-Saldo

Ji  2,
421  685  18

104146

92

47  775
171  819
1  915  706

44

J  2  661  231(54

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

289

Wertes  der  Bankgebäude.  Nur  zur  Vermeidung  von  Verlusten
än  Hypotheken  oder  zur  Beschaffung  von  Geschäftsräumen  ist
einer  Hypothekenbank  der  Erwerb  von  Grundstücken  gestattet.
Ein  großer  immobiler  Besitz  neben  dem  Bankverwaltungsgebäude ­
  würde  auf  geringe  Vorsicht  bei  der  Beleihung  schließen
lassen;  doch  kann  durch  Vorschiebung  von  Strohmännern,  wenn
es  erforderlich  ist,  ein  solch  hoher  Betrag  vermindert  werden.

Verlust-Konto  (zur  Bilanz  S.  286).

Haben
A.  Vortrag  von  1909
B.  Hypotheken-  und  Kommunal-Darlehen:
1.  Zinsen  aus  Hypotheken-Darlehen  .
ab:  Zinsen  der  Pfandbriefe
2.  Zinsen  aus  Kommunal-Darlehen
  M  450  735,46
ab  Zinsen  der  Kommunal-Obligationen ­
  .  „  365  863,37

3.  Hypotheken-Provisionen  und  Rückzahlungs-Entschädigungen ­

C.  Bankgeschäft:
1.  Zinsen  aus  Wechsel  verkehr  M
Zinsen  aus  Effektenverkehr
Zinsen  aus  Kontokorrent-Verkehr  .

ab:  Gezahlte  Zinsen  im
korrent-Verkehr

Konto-2.

  Bank-Provisionen
3.  Gewinn  auf  Valuten  und  Kupons  .
4.  Gewinn  auf  zurückgekaufte  Pfandbriefe ­
  und  Kommunal-Obligationen
unserer  Gesellschaft
5.  Kursgewinn  auf  Wertpapiere  in
eigener  Rechnung
D.  Agio  aut  den  Verkauf  unserer  4  %  Pfandbriefe  und
Kommunal-Obligationen
B.  Nettoerträgnis  aus  dem  Bankgebäude
P.  Provisions-Reserve  für  1910

M

7  535

781,22

»&amp;gt;

6  068

039,47

M

1  467

741,75

84

872,09

M

1  552

613,84

174

909,84

M

153

039,27

5  J

181

578,36

13

269,80

M

347

887,52

1»

79

079,90

M

268

807.62

»»

25

211,24

»»

4

436,09

l
&amp;gt;»

129

386,50

&amp;gt;»

5

542,26

197  068

1  727  523

433  561
133  561
29  695
140  000

I

leitner,  Buchhaltung  und  Bilanzkuade.  IX.  ü.  u.  7.  Aull,

2  661  231
19

3
15

68

54
        <pb n="285" />
        290

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

Der  Geschäftsbericht  gibt  überdies  an:
1.  Eine  Gliederung  der  Hypothekardarlehne  nach  ihrer  absoluten ­
  Größe  in  Stufen  von  100  000  oder  weniger,  Anzahl  der
Darlehne,  Verteilung  der  Hypothekardarlehne  auf  landwirtschaftliche ­
  und  städtische  Grundstücke,  auf  Amortisations-  und
andere  Hypotheken,  auf  Hypotheken  an  Bauplätzen  und  an
unfertigen,  noch  nicht  ertragsfähigen  Neubauten.  Einzelne
Banken  ergänzen  diese  Angaben  durch  solche  über  Gewerbe
und  Stand  der  Darlehnsschuldner.
2.  Die  geographische  Verteilung  der  Darlehne,  die  Aufschlüsse ­
  über  das  Arbeitsgebiet  der  Bank,  über  das  Geldbedürfnis
einzelner  Landesteile  gibt.
3.  Die  Zahl  der  Zwangsversteigerungen  und  Zwangsverwaltungen ­
  sowie  die  Zahl  der  Fälle,  in  welchen  die  Bank  Grundstücke ­
  zur  Verhütung  von  Verlusten  an  Hypotheken  hat  übernehmen ­
  müssen.  Diese  Angabe  läßt  den  Grad  der  Vorsicht
bei  der  Gewährung  eines  Darlehns  erkennen.  Man  kann  die
Zahl  durch  Vorschiebung  von  Strohmännern  vermindern,
4.  Verluste  und  Gewinne  beim  Wiederverkauf  der  übernommenen ­
  Grundstücke.
5.  Die  rückständigen  Zinsen  beim  Jahresschluß.  Die  Banken
führen  gewöhnlich  den  Prozentsatz  an,  der  das  Verhältnis  zwischen
rückständigen  Zinsen  und  dem  Zinsen  -  Soll  charakterisiert.
Z.  B.  das  Zinsen-Soll  wäre  3  081  282,  rückständig  0,15  %  =
M.  37  131.  Interessant  ist  die  Gliederung  der  Zinsenrückstände
hinsichtlich  ihrer  örtlichen  Verteilung  zwischen  ländlichen  und
städtischen  Darlehnsnehmern,  nach  Darlehnsgruppen,  ob  die
größeren  oder  mittleren  Darlehne  in  Rückstand  bleiben  u.  a.
6.  Häufig  auch  den  durchschnittlichen  Zinsfuß  der  Hypothekardarlehne. ­

7.  Das  Ergebnis  der  freihändigen  Verkäufe,  d.  h.  das  Verhältnis ­
  zwischen  Kaufpreis  und  Darlehnssumme  als  Beweis  für
die  größere  oder  geringere  Zuverlässigkeit  der  Wertermittlungsgrundlagen. ­
  Z.  B.  Darlehnssurame  4,045  Milk,  Kaufpreis  6,203
Milk,  d.  h.  das  Verhältnis  zwischen  Kaufpreis  und  Darlehn  ist
0,65  zu  1  oder  die  Darlehnssumme  betrug  65  %  des  Verkaufserlöses, ­
  in  anderen  Fällen  57  %  u.  ä.  Ob  die  Vergleichszahlen
auf  die  ursprünglichen  Darlehnsbeträge  oder  auf  das  Restdarlehn
        <pb n="286" />
        Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

291

sich  beziehen,  wäre  im  Berichte  anzugeben.  Dabei  ist  zu  berücksichtigen, ­
  daß  sich  beim  freihändigen  Verkauf  Einflüsse
geltend  machen  können  —  Verkauf  unter  Verwandten,  Notlage ­
  des  Eigentümers,  günstige  Zahlungsbedingungen  —,  die
den  Verkaufswert  herunterdrücken,  in  anderen  Fällen  erhöhen,
daß  auch  die  Konjunktur  einen  mitbestimmenden  Einfluß  hat.
Man  könnte  auch  die  vor  der  Beleihung  festgestellten  Werte
und  den  Veräußerungspreis  vergleichen.
8.  Das  Ergebnis  der  Zwangsversteigerungen  und  das  Verhältnis ­
  zwischen  Steigerungspreis  und  Darlehnssumme  in  Prozenten. ­
  Bei  Subhastationen  ist  zu  berücksichtigen,  daß  meistbietende ­
  zweite  oder  weitere  Hypothekengläubiger  zwecks  Ersparnis ­
  an  Stempelunkosten  in  der  Regel  nur  die  ihnen  im  Rang
vorausgehenden  Hypotheken  auszubieten  pflegen,  daß  also  die
Versteigerungssummen  der  Meistgebote  keinen  Schluß  auf  den
Verkaufswert  der  versteigerten  Grundstücke  zulassen.  Mitunter
vereinbaren  Hypothekengläubiger  über  die  Höhe  des  Meistgebots.

9.  Die  relative  Größe  der  gewährten  Darlehne  gibt  das
Verhältnis  zwischen  Beleihungswert  zum  Grundstückswert,  der
beispielsweise  durch  gerichtliche  Taxe  ermittelt  wird.
10.  Über  die  Verwendung  der  aufgenommenen  Summen
wird  selten  berichtet.  Es  wäre  interessant  zu  erfahren,  ob  die
Darlehnsgelder  zu  Geschäftszwecken,  zu  Bauten,  zur  Ablösung
bestehender  Schulden  oder  anders  verwendet  wurden.
Das  Deckungsverhältnis  zwischen  Deckungshypotheken  und
dem  Pfandbriefumlauf  berechnet  sich  wie  folgt  (beispielsweise):

I.  Deckungsmittel:  Hypotheken  338,764  Millab ­
  freie  Hypotheken  3,303  „
335,461  Mill.
plus  Staatspapiere  nach  §  6  des  Hypothekenbankgesetzes  3,581  „
33,042  Mill.
II.  Pfandbriefumlauf  330,029  Mill.
ab  Bestand  an  eigenen  Emissionspapieren  (Nennwert)  ...  1,216  „
328,813  Mill
zu  gekündigte  Pfandbriefe  0,048  ,,
328,861  Mill

Auf  100  M.  Hypotheken  (kommen  etwa  97  M.  Pfandbriefe.
19*
        <pb n="287" />
        292

Bilanzen  der  Hypothekenbanken-

Die  bei  jeder  Hypothekenbank  sich  wiederholende  Erhöhung
des  Aktienkapitals  findet  ihre  Erklärung  in  den  gesetzlichen  Bestimmungen ­
  (§  7),  wonach  diese  Banken  Pfandbriefe  nur  bis  zum
15  fachen  Betrag  des  eingezahlten  Grundkapitals  und  des  ausschließlich ­
  zur  Deckung  einer  Unterbilanz  oder  zur  Sicherung
der  Pfandbriefgläubiger  bestimmten  Reservefonds  ausgeben
dürfen.  Bei  zunehmender  Ausdehnung  des  Pfandbriefumsatzes
muß  das  Aktienkapital  erhöht  werden,  um  die  Emissionsgrenze
hinaufzusetzen  und  die  Grundlage  für  ungehinderten  Pfandbriefverkauf ­
  schaffen  zu  können.  Gleichzeitig  erhöht  auch  das  Emissionsagio ­
  der  neuen  Aktien  die  Emissionsgrenze.
Einzelne  B.  unterscheiden  Reserven,  d.  s.  Rückstellungen  von
verhältnismäßiger  Dauer,  wie  Immobilienreserve,  Disagio-,  außerordentliche, ­
  gesetzliche  Reserven,  und  Vortragsposten,  die  alljährlich ­
  veränderlich  und  teilweise  ausgeschüttet  werden,  wie
Provisions-,  Agioreserve  für  Gewinne  bei  der  Ausgabe  von  Pfandbriefen, ­
  Gewinnvortrag.
Die  Wertpapiere  der  Aktivseite  sind  1.  eigene  Emissionspapiere ­
  und  2.  andere  Wertpapiere.  Hypothekenbanken  haben
das  Recht,  ihre  eigenen  Pfandbriefe  anzukaufen,  und  machen
von  diesem  Recht  häufig  Gebrauch,  um  den  Kurs  ihrer  Pfandbriefe ­
  zu  „regulieren“.  Den  Banken  bleibt  die  Wahl,  ob  sie
solche  aus  dem  Verkehr  gezogenen  Stücke  vom  Umlauf  auf
Obligationen-Konto  abschreiben  wollen,  so  daß  sie  weder  in  der
B.  noch  in  den  Halbjahrsveröffentlichungen  erscheinen,  oder
ob  sie  die  Verbuchung  auf  Effekten-Konto  vorziehen  und  in  der
Jahresbilanz  gesondert  aufführen  (§  24  Z.  4).  Im  ersten  Falle
wird  in  Zeiten  niedrigen  Kursstandes  infolge  des  Unterschiedes
zwischen  diesem  und  dem  Nennwert  buchmäßig  ein  erheblicher
Disagiogewinn  erzielt  werden,  an  dessen  Stelle  im  Falle  des
Wiederverkaufs  bei  gleichen  Zeitverhältnissen  ein  ebenso  erheblicher ­
  Disagioverlust  tritt.  Die  Verbuchung  der  zurückgekauften
eigenen  Pfandbriefe  auf  Effekten-Konto  verdient  den  Vorzug.
Die  eigenen  Emissionspapiere  sind  wie  andere  Wertpapiere  zu
bewerten,  nach  §  261  HGB.  höchstens  zum  Börsen-  oder  Anschaffungspreis. ­
  Die  Bewertung  der  zurückgekauften  eigenen
Pfandbriefe  mit  dem  Einlösungskurs  entspricht  nicht  den  gesetzlichen ­
  Bestimmungen.  ’
        <pb n="288" />
        Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

293

Im  übrigen  ist  die  Weglassung  solcher  Pfandbriefe  auf  der
Aktiv-  und  auf  der  Passivseite  der  B.  nicht  ungesetzlich.  Einzelne
Schema  der  für  Hypothekenbanken  typischen  Bilanzposten.

Aktiva
A.  Darlehnsgeschäfte.
I.  Darlehen:
1.  Hypotheken.
a)  Treuhänder-,  Register-  oder
Unterlags-Hypotheken,  als
Pfandbriefdeckung  geeignet.
b)  Freie  Hypotheken.
2.  Kommunal-Darlehen.
3.  Kleinbahn-Darlehen,
II.  Darlehens-Zinsen:
1.  Rückständige  Zinsen.
2.  Am  2./I.  fällig  werdende  Zinsen
(abzüglich  der  bereits  bezahlten). ­

3.  Anteilszinsen,  im  nachhinein
zahlbar  am  1./2.,  1./3.  usf.  des
nächsten  Bilanzjahres  (Rechnungsposten). ­

B.  Anlage  der  aus  dem  Pfandbriefgeschäft ­
  zufließenden  Mittel.
Hl.  Effekten;
Eigene  Emissionspapiere,
Rückkauf  von  Pfandbriefen.
2.  Andere  Wertpapiere,  im  Geschäftsbericht ­
  spezifiziert  nach
Menge  und  Gattung,  Zinsscheine, ­
  Diskontwechsel,  Lombarddarlehen, ­
  Reichsbank-  und
sonstige  Bankguthaben.
IV.  Sonstige  Bestände:
Debitoren 1 )  (Kontokorrent),Immobilien: ­
  a)  eigene  Verwaltungsgebäude, ­
  b)  sonstige
Grundstücke.

Passiva
A.  Pfandbriefgeschäft  (Leihkapital
zum  Betrieb  des  Hypothekengeschäfts].
I.  Pfandbriefe:
1.  Pfandbriefumlauf;  3%  %,
3%  %,  4  %,  4%  %  usf.
2.  Kommunal-Obligationen.
3.  Kleinbahn-Obligationen.
4.  Verloste,  noch  nicht  eingelöste.
II.  Pfandbriefzinsen  (eigene  Pfan  ’•
Briefe):
1.  Rückständige,  noch  nicht  präsentierte ­
  Zinsscheine.
2.  Am  2./1.  fällig  werdende  Zinsscheine. ­

3.  Anteilszinsen  der  am  1./2.,
1./3.,  1./4.  usf.  fällig  werdenden
Zinsen  (Rechnungsposten).
B.  Vortragsposten  und  Reserven.
III.  Pfandbriefagio  -  Reserve  nach
§  26,  Darlehensprovisionen  (vielfach ­
  als  Provisions-Reserve  bezeichnet). ­

IV.  Pfandbriefdisagio-Reserve,  Immob ­
  ilien-Reserve.
G.  Andere  Kreditoren  *).
        <pb n="289" />
        294

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

295

Debet

a)  Gewinn-  und

Zinsen  auf  Hypotheken-Pfandbriefe,  Kommunal-  und  Kleinbahnen-Obligationen,
  Zertifikate  und  inzwischen  eingelöste
Depotscheine
Hypotheken-Zinsen  auf  Bankgebäude
Geschäftsunkosten  inkl.  M  147  954,90  für
Steuern  und  M  7102,—  für  Staatsaufsicht..  522  827,96
abzüglich  vereinnahmter  Zuschüsse  14  076,60
Ausgaben  für  Bankgebäude  und  Inventar
Reingewinn

9  921  478
31  875

37

508  751

36

25  899
2  032  936

[03
,92

t

M  (12  520  940

68

Hypothekenbanken  vertreten  den  Standpunkt,  daß  zurückgekaufte
  eigene  Pfandbriefe  kein  selbständiges  Vermögen  darstellen ­
  und  deshalb  überhaupt  nicht  in  die  B.  gehören  1 ).
Die  übrigen  Effekten  sind  entweder  Kapitalanlage  flüssiger
Mittel  (verfügbare  Gelder  dürfen  die  Hypothekenbanken  durch
Ankauf  solcher  Wertpapiere  anlegen,  die  von  der  Reichsbank  an*
*)  Industrie-Aktienvereine  belieben  folgende  Darstellung  unbegebener
Obligationen:
Aktiva  Passiva
Obligationen  (Nennwert)..,  568  000  Obligationen  im  Umlauf  .  M
Obligationen  im  eigenen
Besitz  „  568  000
Soweit  es  sich  um  noch  nicht  in  den  Verkehr  gebrachte  Anleihestücke  handelt,
ist  die  Darstellung  nicht  einwandfrei;  noch  nicht  kontrahierte  Schulden
gehören  nicht  in  die  Bilanz.

Verlustrechnung  (Kritik  S.  296).

Kredit

Gewinn-Vortrag  j
Zinsen  auf  Hypotheken-,  Kommunal-  und  Kleinbahnen-Darlehne

Provisionen  auf  gewährte  und  prolongierte
Hypotheken-  und  Kommunal-Darlehne  M  369  513,76
•iahresanteil  an  zurückgestellten  Provisionen  ..  „  75  139,75
Kursgewinn  auf  Hypotheken  -  Pfandbriefe,
Kommunal-  und  Kleinbahn-Obligationen  abzüglich ­
  Emissions-  und  Begebungskosten  .  ..  M  355  342,38
•Iahresanteil  an  der  Agio-Rückstellung  ,,  70172,46
M  425  514,84

180  397
11  441  520
444  653j

05
92
51

hiervon  ab  das  in  die  Passiven  der  Bilanz
gesetzmäßig  eingestellte  Agio  aus  verkauften ­
  Emissionspapieren  mit  ß  361  243,05

64  271

79

Verwaltungskostenbeiträge  auf  Hypotheken-,  Kommunalund
  Kleinbahn-Darlehne
Zinsen  für  Guthaben  bei  Bankhäusern  usw.  abzüglich  Zinsen
auf  Depositen
Zinsen  auf  eigene  Anlage  in  Staatspapieren  abzügl.  Kurs-|
differenz  '  j
Provisionen  usw.  im  Effekten-Verkehr
Zinsgewinn  an  Wechseln  :..
Gewinn  an  verlosten  Effekten,  Kupons  und  Sorten

45  032  75
116  212  25

102  799
31  511
88  711
5  829

85
19
54
83

(12  520  940)68

gekauft  werden  dürfen,  d.  s.  Schuldverschreibungen  des  Reichs,
der  Bundesstaaten,  inländischer  kommunaler  Körperschaften
usw.)  oder  es  sind  Wertpapiere,  Schuldverschreibungen  des  Reichs
oder  eines  Bundesstaates,  die  als  Ersatz  fehlender  Hypothekendeckung ­
  dienen  sollen.  Die  erstgenannten  Effekten  sind  frei
verfügbar,  die  Deckungsergänzungseffekten  werden  vom  Treuhänder ­
  unter  Verschluß  der  Bank  verwahrt.
In  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  sind  von  Gesetzes  wegen
m  getrennten  Posten  anzugeben:  die  verdienten  Hypothekenzinsen ­
  einschließlich  der  rückständigen,  d.  h.  also  die  fällig
gewordenen,  nicht  die  vereinnahmten  Zinsen;  Darlehnsprovisionen ­
  und  die  sonstigen  Nebenleistungen  der  Hypothekenschuldner ­
  (z.  B.  außerordentliche  Entschädigungen  für  frühzeitige ­
  Rückzahlung,  Prüfungsgebühren,  Konventionalstrafen)
endlich  die  zu  zahlenden  Pfandbriefzinsen.
        <pb n="290" />
        - £ -  •  ■-  .  .&amp;lt;  ■'

b)  Kritik  (Ergänzungen  nach  dem  Geschäftsbericht).

Einnahmen:
I.  Hypotheken  und  Darlehen:
a)  Zinsen:  Hypotheken  10  254  793  74
Kommunal-Darlehen  921  ’
Kleinbahn-Darlehen

888,86
264  838,32

abzüglich  Zinsen  aut  Emissionspapiere:
Hypotheken-Pfandbriefe  8  814  848  02
Kommunal-Obligationen  967*25
Kleinbahn-Obligationen  258  663  10
Überschuß  der  Zinsen  (wichtigste  Dividendenquelle 1 )  ,"
b)  Nebenleistungen  der  Darlehnsschuldner  2 ):
Provisionen
Verwaltungskosten-Beiträge
Sonstige
c)  Kursgewinn  (Agio,  Disagio)
Gewinn  1905
-(-Verlust  1905
Überschuß
+  Anteil  aus  früheren  Jahren

444  653,51
45  032,75
14  076,60

494  267,55
133  024,50

361  243,05
70  172,46

-Begebungskosten  ™  SJS
-r-  Rückstellung  361  243,05
U.  Zinsen  aus  der  Anlage  flüssiger  Mittel;  (=  13,3%  v.  Bruttogewinn^  ‘
Staatspapiere
—  Kursverluste

Bankguthaben.
Wechsel

144  525,—
41  725,15

(=  4,205  %  im
Durchschn.)
11  441  520,92

9  921  478,37

1  520  042,55

503  762,86

64  271,79

102  799,85

132  327,20
88  711,54

(=  4,142  %i,  D.)

(=  3.809%  i.D.)

=  62,5  %  vom
Bruttogewinn

(=  20,7  %  v,  Bg.)

2  088  077,20

323  838,59

UJ
CD
05

III,  Sonstige  Einnahmen:
Kontokorrent:  Zinseneinnahmen
Zinsenausgaben  .
Sorten,  Kupons
Bankgeschäfte:  Safes,  Depots
Effekten-Kommissionen  ....
Depositenzinsen

67  234,11
66  187,26

14  985,34
16  525,85

(99,1  %Bgw,  =)
1  046,85
5  829,83

2  411  915,79  »)

31  511,19
17  161,80

Bruttogewinn

14  349,39

21  226,07
2  433  141,86

Hypothekenzinsen
Geschäftskosten  ..
Gebäude,  Inventar

Ausgaben  (=  23,87  %  vom  Bruttogewinn):
(4V 4  %  des  Kapitals)  für  eine  Passivhypothek  81  875,—
v  '  522  827,96
25  899,03

Nettogewinn  (=  76,13  %  des  Bruttogewinnes)
-f  Vortrag

Bilanzgewinn

580  601,99
1  852  539,87
180  397,05
2  032  936,92  *)

1)  Die  Dividende  7  %  auf  18  Mill.  Aktienkapital  erfordert  1,26  Mül.  Mark.  ...
2)  Die  Nebenleistungen  erhöhen  die  Zinsenleistungen  des  Schuldners.  Diese  eingerechnet  geben  den  durchschau  -
liehen  Zinsfuß  von  4,29%  der  Darlehne.  Die  einmalige  Vergütung  des  Darlehnschuldners  als  Ersatz  der  Geldbeschaffungskosten ­
  verteuert  naturgemäß  den  Zinsfuß.  Rechnet  man  beispielsweise  bei  einer  Darlehnsdauer  von  58  Jahren  und  y 2  /0
Tilgungsquote  und  einem  Zinsfuß  von  33/ 4 %  die  Nebenleistungen  mit  durchschnittlich  1,91%,  so  ergibt  dies  einen  eil  aktiven ­
  Zinsfuß  von  3,831  %  unter  Berechnung  von  Zinseszinsen  und  Verteilung  auf  die  ganze  Darlehnsdauer.
3)  Der  Gewinn  aus  der  Zinsendifferenz  beträgt  99 1 / 10  %  des  Bruttogewinnes.
4)  Der  Auszahlungsbetrag  ist  (1,26  Mill.  Dividende,  137  647,06  M  Tantiemen,  Gratifikationen  usw.)  1,397  Mill.  Mark,
dfcr  Rest  im  Betrage  von  635  289,86  M  wächst  dem  eigenen  Kapital  zu.  Der  Bilanzwert  der  Aktie  vor  der  Auszahlung
der  Gewinnanteile  ist  143,98  %,  die  Auszahlungsbetrage  machen  vom  Aktienkapital  7,76  %,  so  daß  ein  Bilanzwert  nach
der  Verteilung  verbleibt  mit  136,22  %,

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.  (  Bilanzen  der  Hypothekenbanken.  297
        <pb n="291" />
        298

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

Die  typischen  Einnahme-  und  Ausgaheposten  sind  in  der
vorstehenden  Kritik  (S.  296)  einer  Ertragsrechnung  ersichtlich. ­
  Außer  den  dort  angeführten  Einnahmen  und  Ausgaben
sind  noch  zu  erwähnen:  Kursgewinne  an  eigenen  Effekten,  Mieteinnahmen; ­
  Pfandbriefumsatzkosten,  z.  B.  die  Vergütung  an
Wiederverkäufer,  an  die  Zahlstellen  der  Zinsscheine  und  ausgelosten ­
  Pfandbriefe,  Kosten  der  Einführung  an  die  Börse,
Emissions-  und  Umsatzstempel,  sofern  sie  nicht  aus  dem  Agiogewinn ­
  gedeckt  sind;  Pfandbriefanfertigungskosten;  die  sachlichen ­
  und  persönlichen  Kosten  der  Verwaltung  und  der  Aufsicht.
Die  Absatzprovision  läßt  sich  im  Durchschnitt,  d.  h.  verteilt ­
  auf  den  Pfandbriefumsatz  des  Jahres,  berechnen,  falls  der
Betrag  der  gezahlten  Provisionen  im  Gewinn-  und  Verlust-Konto
angegeben  ist.  Die  Zinsenerträgnisse  werden  naturgemäß  durch
die  Erhöhung  des  Aktienkapitals  beeinflußt,  ferner  durch  die
Größe  der  bereitzustellenden  flüssigen  Mittel.  Werden  diese
kleiner  gehalten,  erhöhen  sich  die  Zinsengewinne.
Die  Provisionseinnahmen  aus  Darlehnsgeschäften,  Abschlußund
  Prolongationsprovisionen,  werden  gewöhnlich  auf  mehrere
Jahre,  vielfach  auf  die  Dauer  der  Unkündbarkeit  der  Darlehne
verteilt,  so  daß  alljährlich  eine  Quote  des  früheren  Bilanzbetrages
der  Provisionsreserve  ausgeschüttet,  andererseits  aber  die  Jahreseinnahme ­
  teilweise  zurückgestellt  wird.
Eine  wichtige  Bilanzposition  bilden  Agio  und  Disagio  der
Pfandbriefe  x ).  Beide  sind  von  der  wechselnden  Konjunktur
des  Geldmarktes  abhängig.  Das  Disagio  bringt  die  höhere  Verzinsung ­
  des  Anlagekapitals  in  Pfandbriefen  über  den  nominellen
Zinssatz  der  Obligationen  zum  Ausdruck.  Das  Agio  oder  Aufgeld
bei  der  Ausgabe  von  Pfandbriefen  und  das  Disagio  (Kursnotiz
unter  100  %)  bei  deren  Rückkauf  bilden  einen  Gewinn  der
Bank,  Disagio  bei  der  Ausgabe  und  Agio  beim  Rückkauf  sind
Verluste,  wobei  zu  berücksichtigen  ist,  daß  dem  Agioverlust
beim  Rückkauf  ein  Agiogewinn  bei  der  Ausgabe  gegenüberstehen ­
  kann.
Agio-  und  Disagioverlust  können  aus  dem  Jahresgewinn

’)  Hecht  in  Holdheims  Monatsschrift  1898,  S.  251  fl.  Rehm,  Bilanzen
S.  272fl.,  vgl.  auch  14.  Abschnitt.
        <pb n="292" />
        Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

299

gedeckt  werden  (Gewinn-  und  Verlust-Konto  an  Agio-  oder
Disagio-Konto),  von  einer  Reserve  abgeschrieben  (Disagio  bzw.
Agio  an  Spezialreserve-Konto),  gegen  Agiogewinne  aufgerechnet
«nd  endlich  transitorisch  verbucht,  d.  h.  auf  mehrere  Jahre  durch
Einstellung  als  Bilanzaktivum  verteilt  werden.
Die  gesetzlichen  Bestimmungen  (§§  25,  26)  lassen  die  Verteilung ­
  des  Disagioverlustes  bei  der  Begebung  der  Pfandbriefe
unter  dem  Nennwert  zu,  erlauben  innerhalb  sachlich  und  zeitlich ­
  bestimmter  Grenzen  die  Einstellung  eines  Teiles  unter
die  Aktiven,  ohne  sie  zu  gebieten;  auf  der  anderen  Seite  beschränkt ­
  das  Gesetz  eine  Verteilung  des  Agiogewinnes  bei  der
Ausgabe  über  den  Nennwert  bis  auf  1  %,  der  Mehrerlös  ist
in  die  Passiven  einzustellen.  Er  darf  gegen  einen  Agioverlust
bei  der  Ausgabe  der  Pfandbriefe  aufgerechnet  werden.  Die
Ausgabekosten  einschließlich  der  für  die  Unterbringung  gezahlten ­
  Provisionen  sind  ihrem  vollen  Betrage  nach  zu  Lasten
des  Jahres  zu  verrechnen,  in  welchem  sie  entstanden  sind.
Die  Reservestellung  des  Mehrerlöses  des  Emissionsagiogewinnes ­
  ist  gerechtfertigt;  denn  Pfandbriefe,  die  mit  einem
höheren  Agio  zur  Ausgabe  kommen,  bedingen  eine  höhere  Verzinsung, ­
  für  die  die  Rückstellung  eines  entsprechenden  Teiles
des  Gewinnes  geboten  ist.

I.  Pfandbrief-Agio-Konto
1904

3.  Bilanz  1904:
Agio  auf  Verkauf  von  M

1.  Bilanzvortrag  aus  1903  366  040,18

Emissionspapieren  .  502  113,28  l )

2.  Kursgewinne  auf  Pfand-4.

  Gewinn  u.  Verlust

Briefe,  abzgl.  Disagioa)

  Jahresanteil  a.Agio

Verlust  beim  Verkauf

früherer  Jahre  ...  .47  854,30

und  Agioverlust  beim

b)  Kursgewinn  d.  lauf.

Rückkauf,  Emissions-Jahres

  1  402,80

kosten,  Begebungskst.  185  330,20

551  370,38

551  370,38

l )  Berechnung:  Alter  Vortrag  366  040,18
-1-  Anteil  für  1904  ■  ■  47  854,30
Vortrag  für  1904  318  185,88
Vortrag  neu  (§  26)  .  .183  927,40

502  113,28
        <pb n="293" />
        300

Bilanzen  der  Hypothekenbanken.

1905

3.  Anteil  des  Jahres  1905
(auf  Gewinn-  und  Verlustkonto ­
  übertragen).  70  172,46
4  Mindererlös  (Disagio)
bei  der  erstmaligen  Begebung ­
  von  Pfandbr.
unter  Nennwert  103  093,60
5.  Agio-Verlust  d.  Rückkauf ­
  über  Nennwert  .  29  930,90
203  196,96
Agio-Rückstellung  f.  1905
(Bilanz,  Passiva)  793183,87
996  380,83

1.  Aus  der  Bilanz  1904
vorgetragen  502  113,28
2.  Erlös  bei  der  erstmalg.  ’•
Begebung  von  Pfandbriefen ­
  zu  einem  Kurs
über  101  %  494  267,55

996  380,83

II.  Disagio-Rückstellung  aus  zurückgekauften  eigenen  Pfandbriefen ­


3.  Bilanz  1904;  Rück-I.

  Vortrag  aus  1903  ..

779  459,77

Stellung  914  600,92

2.  Zuweisung  für  1904

135  141,15
914  600,92

Bilanz  1905:  Rück-Vortrag

  aus  1904

914  600,92

Stellung  1  046  628,92

Zuweisung  für  1905  .  .

132  028,—
1  046  628,92

III.  Bilanzen  1904  und  1905.

Passiva  1904  Agio...

Disagio

Passiva  1905:  Agio...

793183,87

Disagio  1  046  628,92
Gewinne:  1904:  Kursgewinn  185  330,20
-T-  Rückstellung  ...  183  927,40  1  402,80
Jahresanteil  an  Agio-Rückstellung  47  854,30
1905:  Kursgewinn  355  342,38
+  Jahresanteil  an  der
Rückstellung  70  172,46
425  514,84
■v-  Rückstellung  361  243,05  64  271.79
Die  Verbuchung  bzw.  Verrechnung  von  Agio  und  Disagio
der  Pfandbriefe  zeigen  die  vorstehenden  Beispiele  (S.  299  ff.),
die  den  Geschäftsberichten  einer  Berliner  Hypothekenbank  entnommen ­
  sind.
        <pb n="294" />
        Bilanzen  der  Genossenschaften.

301

I

22.  Abschnitt.
Genossenschaftsbilanzen.
Genossenschaften  sind  Gesellschaften  mit  schwankender  Mitgliederzahl ­
  und  dementsprechend  schwankendem  Mitgliedervermögen. ­
  Das  Betriebskapital  der  Genossenschaften  besteht  aus
dem  eigenen  Vermögen  und  dem  fremden  Vermögen.  Die  eigenen
Mittel  wiederum  aus  der  Summe  aller  Geschäftsguthaben,  den
Reserven  und  dem  bilanzmäßigen  Reingewinn.
a)  Das  Mitgliedern  er  mögen  richtet  sich  nach  der  Zahl  der
Mitglieder  und  wechselt  nach  Eintritt  und  Austritt  von  Genossen.
Es  wird  gebildet  aus  dem  Geschäftsguthaben 1 )  der  Mitglieder,  d.  h.
den  Forderungen,  die  durch  obligatorische  oder  freiwillige  Einzahlungen ­
  auf  die  Geschäftsanteile,  durch  Zuschreibung  von
Gewinnanteilen  entstehen.  Das  „Konto  der  Mitgliederguthaben“
umfaßt  somit  die  Einzahlungen  und  die  Dividendengutschrift.
Die  Geschäftsanteile  geben  die  Höhe  des  Betrages  an,  bis  zu
welchem  die  einzelnen  Mitglieder  mit  Einlagen  sich  beteiligen
können  (Nominalbetrag).  Sie  können  sofort  oder  allmählich
eingezahlt  werden.  Die  rückständigen  Einzahlungen  der  Mitglieder ­
  können  in  der  Bilanz  vom  Gesamtbetrag  der  Geschäftsanteile, ­
  dem  „Soll“-Vermögen  der  Mitglieder  abgezogen  werden;
oder  in  einer  Vorspalte  der  Bilanz  werden  die  eingezahlten  von
den  rückständigen  Beträgen  getrennt  und  dann  summiert.  Endlich ­
  kann  man  den  Nominalbetrag  der  Geschäftsanteile  auf  der
Passivseite,  die  rückständigen  Einzahlungen  auf  der  Aktivseite
verrechnen.  Viele  Genossenschaften  trennen  die  Geschäftsguthaben ­
  der  ausscheidenden  Mitglieder  von  denen  der  verbleibenden
Mitglieder.
b)  Der  zweite  Teil  der  eigenen  Mittel  ist  das  Genossenschaftsvermögen, ­
  das  eigentliche  Stammgut  der  Genossenschaft  [Reserven]. ­
  Der  gesetzliche  Reservefonds  bleibt  Genossenschaftsvermögen, ­
  abgesehen  von  seiner  Verminderung  durch  Verlust
1)  Vgl.  Hildebrand,  Die  Geschät'tsguthaben  und  ihre  Behandlung  in
der  Buchführung  und  in  der  Bilanz  der  eingetragenen  Genossenschaften.
(Landwirtsch.  Genossenschaftsblatt  1914,  Nr.  5/7.)  Derselbe,  Finanzierung
der  Genossenschaften,  Berlin  1921.
        <pb n="295" />
        302

Bilanzen  der  Genossenschaften.

bis  zur  Auflösung  der  Genossenschaft.  Die  ausscheidenden  Mitglieder ­
  haben  keinen  Anteil.  Bei  anderen,  freiwilligen  Reserven
kann  das  Statut  die  Anteilsberechtigung  der  ausscheidenden
Genossen  vorsehen.  Die  Reserven  werden  gebildet  aus  Eintrittsund
  Strafgeldern  der  Mitglieder  und  Zuschreibungen  vom  Gewinn.
Geschäftsanteil  und  Haftsumme  können  ihrer  Höhe  nach
beliebig  von  der  Genossenschaft  festgesetzt  werden  —  es  kamen
Geschäftsanteile  von  10  vor  —,  doch  darf  die  Haftsumme
nicht  niedriger  sein  als  der  Geschäftsanteil  des  Mitgliedes.  Die
Haftpflicht  (und  Nachschußpflicht)  der  Genossen  tritt  in  der
Bilanz  nicht  in  Erscheinung  (vgl.  jedoch  §  139  Gen.-G.) 1 ),  ist
aber  bei  der  Gegenüberstellung  der  eigenen  Mittel  und  der  fremden
Gelder  mit  zu  berücksichtigen.  Wenn  die  Haftsumme  angegeben
wird,  müßte  man  die  Qualität  der  Mitglieder  kennen,  um  ein
richtiges  Bild  von  ihrer  Bedeutung  im  Einzelfall  zu  erhalten.
Manche  Haftpflichtsumme  —  sie  geht  bei  einzelnen  Genossenschaften ­
  für  die  einzelnen  Mitglieder  über  1  Mill.  Mark  hinaus!  —-dürfte
  nur  „papierenen“  Wert  haben.
Die  persönliche  Haftpflicht  der  Mitglieder  bildet  neben  den
Geschäftsguthaben  die  eigentliche  Kreditbasis  der  Genossenschaft, ­
  weshalb  sie  häufig  recht  hoch  bemessen  wird,  ohne  Rücksicht ­
  darauf,  ob  die  Mitglieder  der  Genossenschaft  gebenenfalls
auch  imstande  sind,  ihre  Verpflichtungen  zu  erfüllen.  Nominell
bleibt  die  Haftsumme  auch  beim  Wechsel  in  der  Mitgliedschaft
die  gleiche,  ihre  Qualität  muß  sich  naturgemäß  erheblich  ändern.
Das  Statut  bestimmt  über  die  Grundsätze  für  die  Aufstellung
und  die  Prüfung  der  Bilanz  *  2  *  *  5 )  sowie  über  die  Bildung  eines  Reservefonds ­
  (obligatorisch)  zur  Deckung  eines  Bilanzverlustes,  über
die  Art  seiner  Bildung,  insbesondere  über  den  Anteil  des  jährlichen ­
  Reingewinns  an  der  Reservebildung.
Die  Bewertungsregeln  nach  §  261,  1—3  HGB.  gelten  außer

x )  Gesetz,  betr.  die  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften,  in
der  Fassung  vom  20.  Mai  1898.
2 )  Außer  der  Eröffnungsbilanz  und  der  jährlichen  Schlußbilanz  nach
§  39  HGB.  (§  33  Gen.-Ges.)  kommen  noch  folgende  außerordentliche  Bilanzen ­
  in  Frage:  die  Liquidations-Eröffnungs-  und  die  Liquidations-Jahresbilanz ­
  §  89,  die  Zwischenbilanz  nach  §§  99,  140,  die  Konkursbüanz  nach
5  106  Gen.-Ges.  bzw.  §  124  K.-O.
        <pb n="296" />
        Bilanzen  der  Genossenschaften.

303

den  allgemeinen  Vorschriften  der  §§  39/40  HGB.  auch  für  die
Erwerbsgenossenschaften 1 ),  ihre  Anwendung  soll  statutarisch
vorgesehen  sein.
Die  Genossenschaften  müssen  eine  Eröffnungsbilanz  aufstellen, ­
  die  von  der  Generalversammlung  genehmigte  Jahresbilanz ­
  veröffentlichen  und  der  Generalversammlung  eine  den
Gewinn  und  Verlust  des  Jahres  zusammenstellende  Berechnung
(Jahresrechnung)  vorlegen.  Die  „Jahresrechnung“  entspricht
der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  der  doppelten  Buchführung,
wo  diese  geführt  wird;  sonst  ist  es  eine  (indirekte)  Erfolgsberechnung ­
  auf  Grund  kaufmännischer  Bücher.  Der  „Allgemeine
Verband“  hat  es  sich  angelegen  sein  lassen,  trotz  der  Schwierigkeiten, ­
  die  sich  der  Aufstellung  einfacher,  übersichtlicher,  für
alle  Genossenschaften  der  gleichen  Gruppe  passenden  Bilanzschemata ­
  entgegenstellen,  solche  Musterbilanzen  nach  eingehender
Beratung  mit  Männern  der  Praxis  aufzustellen.  Solche  Bilanzschemata ­
  werden  später  folgen  1  2 ).
Der  nach  den  aktienrechtlichen  Grundsätzen  ermittelte  und
bei  der  Genehmigung  der  Bilanz  sich  ergebende  Gewinn  wird
unter  die  Mitglieder  verteilt  und  den  einzelnen  Genossen  auf  ihr
Geschäftsguthaben  so  lange  zugeschrieben,  bis  das  Guthaben  den
statutenmäßig  bestimmten  Geschäftsanteil  erreicht  hat.  Von  da
an  wird  der  Gewinnanteil  bar  ausgezahlt,  es  sei  denn,  daß  die
Satzungen  die  Barzahlung  schon  vor  Erreichung  des  Geschäftsanteils ­
  festsetzen.  Auch  kann  statutarisch  die  Verteilung  des
Gewinns  an  die  Mitglieder  ausgeschlossen  werden.  Ebenso  wird
der  Verlust,  soweit  der  gesetzliche  Reservefonds  zur  Deckung
nicht  ausreicht,  unter  die  Genossen  im  Verhältnis  ihrer  Geschäftsguthaben ­
  oder  nach  einem  anderen  Maßstabe  verteilt  und  vom
Geschäftsguthaben  abgeschrieben.  Ein  Passivsaldo  eines  Mitgliedes ­
  ist  unzulässig,  weil  eine  Abschreibung  des  Verlustanteils
über  den  Betrag  des  Geschäftsguthabens  hinaus  nicht  statthaft
1 )  R.G.  in  Strafsachen  vom  2.  März  1905.  Bd.  38,  S.  1  ff.,  Bd.  43,
S.  123.  Sondervorschriften  für  die  Bewertung  fehlen  im  Genossenschaftsgesetz. ­

2 )  Über  die  Revision  der  Bilanzen  vgl.  neben  dem  Genossenschaftsgesetz ­
  auch  „Mitteilungen  über  den  47.  Genossenschaftstag“  (Kassel)
Berlin  1906.  S.  299--330.
        <pb n="297" />
        304

Bilanzen  der  Gesenosnschaften.

Bilanzen  der  Genossenschaften.

805

Monatsabschluß  für

Umsatzbilanz
Geschäftsguthaben
Dividende
Administrationskosten  der  Genossen
Wechsel
Zinsen
Depositen
Administrationskosten  der  Bank
Banken-Konto
Girokonto  bei  der  Reichsbank
Kontokorrent
Grundstücke
Mobilien
Reservefonds
Spezialreserve  .  .  ..
Dubiose
Pensionsfonds
Bankgebäude

Effekten
Postscheckkonto
Gewinn  aus  1912  zur  Disposition  der  Generalvers.
Eingang
Ausgang
Barbestand  ...

Zinsen
Administrationskosten  der  Bank

Bruttogewinn

Debet

Kredit

27!

51

97015!

09

—

432

1  48!

3C

11Ü

10

.  6  494  49c

11

428  694

70

655

68

35  936

50

.  524  361

67

5  751  599

43

5  009

02

105

68

72  182

75

169  843

38

307  429

96

306  429

96

377  706

10

597

60

3  450

-

—

5  105

—

—

—

—

—

114  318

—

—

—

53  211

18

—

36  858

18

250

6  250

—

80  263  94

1

120

16

/  “

71  059

—

14  562

89

8  147

73

110  320

34

(  7  958  409

12(  7  993  013153

7  993  013.

53

7  958  409'

12

34  604

41

V  erlust

Gewinn

652

68

35  936

50

5  009

02

105

38

5  661

70

36  052

8

30  380

48

ist.  Der  nicht  gedeckte  bzw.  nicht  abgeschriebene  Verlust  bleibt
unverteilt  und  wird  in  die  nächste  Bilanz  vorgetragen.  Gewinnverteilungs-Maßstäbe ­
  sind:  das  Geschäftsguthaben  für  die  Kapitaldividende, ­
  die  von  den  Mitgliedern  gezahlten  Zinsen  und
Provisionen,  die  Lagergelder  und  Verkaufsprozente  (Magazingenossenschaft), ­
  der  Warenbezug  (Konsumvereine),  die  Miete
(Bau-Gen.)  usw.  (Vgl.  das  Schema  S.  126  und  das  Abschlußbeispiel ­
  S.  27  IT.)

den  31.  Januar  1913.

Bilanz

Aktiva

Passiva
969  879

55

.

432

1  373

20

6  065  798

41

5  227  237

76

_

97  660

63

1  000

.

377  108

50

3  450

5  105

114  318

53  211

18

36  858

18

.

6  000

.

80  263

94

1

—

120
71  059

16

f  "

6  415

50

Gewinn  aus  1912  zur  Disposition  der  Generalvers.

34  604

41

110  320

34

Bruttogewinn  •

—

30  380

48

j  6  646  298

|12|  6  646  298J12

Der  Geschäftsbetrieb  der  Genossenschaft  ist  insofern  in
gewisser  Beziehung  beschränkt,  als  die  Generalversammlung
einmal  die  Grenzen  für  den  aktiven  und  passiven  Kredit  der
Genossenschaft  festzustellen  hat,  d.  h.  sie  muß  den  Höchstbetrag
des  einem  einzelnen  Kunden  bzw.  Genossen  zu  gewährenden
Waren-  oder  Geldkredits  feststellen,  wegen  des  richtigen  Verhältnisses ­
  zwischen  fremdem  Kapital  und  dem  eigenen  Vermögen
und  wegen  der  Beschränkung  des  Verlustes,  der  aus  dem  Vermögensverfall ­
  eines  einzelnen  Schuldners  erwachsen  kann  (§  49
Gen.-G.).  Dann  hat  die  Generalversammlung  den  Gesamtbetrag
der  Anleihen  der  Genossenschaft  und  der  Spareinlagen  (einschließlich ­
  laufender  Rechnung  und  der  Scheckguthaben)  bei  ihr
festzusetzen,  der  nicht  überschritten  werden  soll.  Diese  Beschränkung ­
  bezieht  sich  nicht  aut  Warenschulden.  Die  Giroteitner,
  Buchhaltung  und  Bilanzkunde.  XX.  6-u.  7.  Aull.  20
        <pb n="298" />
        306

Bilanzen  der  Genossenschaften.

Verbindlichkeiten  aus  weiterdiskontierten  Wechseln  als  Mittel
der  regelmäßigen  Beschallung  von  Betriebskapitalien  werden  bei
der  Festsetzung  des  Gesamtbetrages  einzurechnen  sein.
Die  Auseinandersetzung  des  ausgeschiedenen  Mitgliedes  der
Genossenschaft  bestimmt  sich  nach  der  Vermögenslage  und  dem
Bestand  der  Mitglieder  zur  Zeit  seines  Ausscheidens  und  erfolgt
auf  Grund  der  ordentlichen  Jahresbilanz.  Der  Ausscheidende
erhält  sein  Geschäftsguthaben  ausgezahlt.  Reicht  das  Vermögen,
einschließlich  Reservefonds,  zur  Deckung  der  Schulden  nicht  aus,
so  hat  der  Ausscheidende  vom  Fehlbetrag  den  ihn  treffenden
Anteil  an  die  Genossenschaft  einzuzahlen.
Wir  lassen  das  Beispiel  für  einen  Monatsabschluß  einer
Kreditbank  (e.  G.  m.  b.  H.)  folgen.  Die  Generalversammlung
hat  noch  nicht  getagt,  deshalb  zeigt  die  Bilanz  in  dem  ersten
Monat  des  neuen  Geschäftsjahres  den  Gewinn  des  alten,  zweckmäßig ­
  auf  Gewinn-Vortrags-Konto  verbucht,  und  des  neuen
Geschäftsjahres  getrennt.
Diese  Genossenschaft  ist  im  wesentlichen  Depositenbank,
die  die  Depositengelder  zu  Wechsel-Diskontierungen  der  Genossen ­
  benutzt.  Die  eigenen  Mittel  sind  erheblich  (1  180  167  M),
die  Liquidität  angemessen,  falls  die  Depositengelder  entsprechende
Kündigungsfrist  haben.  Die  Mittel  zur  Auszahlung  des  Gewinns
sind  bereit.
A.  Kreditgenossenschaften.
Aut  die  prinzipielle  Gegnerschaft  zwischen  den  Raiffeisenschen
  Darlehnskassenvereinen  und  den  Schulzc-Delitzschen
Genossenschaften  ist  hier  nur  insoweit  einzugehen,  als  ihre  Unterschiede ­
  in  den  Bilanzen  zahlenmäßig  Ausdruck  finden  müssen,
a)  Die  Raiffeisens  dien  Kassen  vermengen  geschäftspolitische  mit
ethischen  und  religiösen  Momenten,  sind  zumeist  dem  Gcneralverband
  ländlicher  Genossenschaften  für  Deutschland  (Nouwieder
Verband)  angeschlossen  und  verzichten  grundsätzlich  auf  Bildung
großen  eigenen  Vermögens,  schließen  die  Gewinnverteilung  aus,
da  die  Mitglieder  minimale  Geschäftsanteile  haben,  und  logen
größeren  Wert  auf  die  Bildung  von  Reserven  und  Stiftungsvermögen ­
  (unverteilbare  Kapitalien).  Eine  bedeutende  Rolle  spielen
die  Guthaben  bei  Banken  und  Vereinen,  insbesondere  bei  Zentral-
        <pb n="299" />
        20*

Bilanzen  der  Genossenschaften.
Kreditkassen  (Verbandskassen),  denen  sie  die  verfügbar^
bestände  überlassen,  und  bei  denen  sie  auch  einen  bJffiÖjnmten^  /
Kredit  genießen,  den  man,  soweit  er  noch  frei  verfügbS
den  liquiden  Mitteln  der  Genossenschaft  zählen  muß.  Die  \
kassen  ihrerseits  finden  Anschluß  an  Kreditinstitute  höherer  Orc
nung,  wie  die  Preußische  Zentral-Genossenschaftskasse  in  Berlin,
die  landwirtschaftliche  Zentral-Darlehnskasse  in  Berlin.  Die
Gelder  werden  von  der  Genossenschaft  auf  längere  Fristen,  bis
10  Jahre,  ausgeliehen.  Die  Darlehnskassen  kennen  fast  keinen
Wechselverkehr;  die  Lombarddarlehen  treten  zurück;  naturgemäß ­
  haben  hingegen  die  Hypothekardarlehen  große  Bedeutung,
b)  Die  Schulze-Delitzschschen  Genossenschaften  befolgen  mehr
bankmäßige  Grundsätze,  sind  Volksbanken,  denen  die  Selbstsorge ­
  wegen  der  Liquidität  ihrer  Mittel  auferlegt  ist,  weshalb  die
Hypothekendarlehen  möglichst  beschränkt  werden  sollen.  Sie
legen  großen  Wert  auf  die  Bildung  eigenen  Vermögens,  pflegen
besonders  den  Wechselkreditverkehr  durch  Diskontierung  der
Geschäftswechsel  ihrer  Genossen,  die  Vorschußgewährung  gegen
Bürgschaft,  Schuldscheine  und  Wechselunterschrift  (Vorschußwechsel ­
  als  Sicherheit,  nicht  rediskontierbar),  gewähren  Baugeldkredit ­
  und  betreiben  auch  die  übrigen  Bankgeschäfte,  wie
die  Beleihung  von  Wertpapieren,  den  Kontokorrent-Verkehr,  das
Effekten-Kommissionsgeschäft,  die  Effektenverwaltung  und  den
Zahlungsverkehr  (Scheckverkehr,  Scheckvereinigung,  Giro  verband). ­
  Die  Genossenschaften  dieser  Gruppe  (sind  in  der  Mehrzahl
dem  Allgemeinen  Verband  der  auf  Selbsthilfe  beruhenden  deutschen ­
  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschatten  in  Berlin  angeschlossen) ­
  finden  den  Anschluß  an  den  Geldmarkt  durch  Verbindung ­
  mit  den  Banken  (Genossenschaftsabteilung  der  Dresdner
Bank  und  andere  Großbanken);  den  Anschluß  an  Verbandskassen ­
  haben  sie  abgelehnt J ).
Der  53.  Allgemeine  Genossenschaftstag  (München  1912,  vgl.  Mitteilungen, ­
  Berlin  1913,  S.  362)  hat  den  Kreditgenossenschaften  zur  Aufstellung ­
  der  Bilanz  ein  Schema  empfohlen,  dem  das  Bilanzbeispiel  S.  32/33
entspricht.  Auf  der  Aktivseite  sind  noch  anzufügen:  Festbefristete  Hypo-J

 )  Materialien  zur  Frage  des  Depositenwesens.  Berlin  1910.  S.  211  ff,
Ehlers,  Kreditgenossenschaflliche  Probleme.  Thünens  Archiv  1906.  Crüger,
Vorschuß-  und  Kreditvereine  als  Volksbanken.  8.  Aufl.  Berlin  1915.

'S  QÜ*
        <pb n="300" />
        308

Bilanzen  der  Genossenschaften.

thekenforderungen  und  Güterzieler;  Vorschüsse:  a)  Wechsel,  b)  Schuldscheine; ­
  Forderungen  aus  a)  geleisteten  Kautionen,  b)  Garantien  und
Bürgschaften;  Mobilien;  Beteiligungen  bei  anderen  Genossenschaften  und
Unternehmungen.  Auf  der  Passivseite:  Hypothekenschulden;  Forderungen
aus:  a)  übernommenen  Kautionskrediten  (Avale),  b)  übernommenen
Garantien  und  Bürgschaften;  noch  zu  zahlende  Zinsen,  Verwaltungskosten; ­
  Spareinlagen  sind  wie  die  Anleihen  gegen  Schuldscheine  zu  gliedern.

Geivinn-  und  Verlustkonto  x )  (Danzig  1903).
Einnahmen.

t.  Gewinnvortrag  aus  dem  Vorjahre. ­

2.  Zinsen  und  Provisionen  aus  Vorschüssen. ­

3.  Zinsen  und  Provisionen  aus  sonstigen ­
  (Lombard-  u.  a.)  Darlehen. ­

4.  Zinsen  aus  Kontokorrentforderungen. ­

5.  Provisionen  aus  Kontokorrentforderungen. ­

6.  Zinsen  von  Banken  und  Vereinen.
7.  Wechseldiskont.
8.  Zinsen  aus  Wertpapieren.
9.  Gewinn  aus  verkauften  Wertpapieren. ­

10.  Zinsen  aus  Hypotheken  und
Güterzielern.
11.  Provisionen  aus  Hypotheken  u.
Güterzielern.
12.  Grundstücksertrag.
13.  Sonstige  Gewinne.

Ausgaben.
1.  Zinsen  für  Spareinlagen.
2.  Zinsen  für  Anlehen.
3.  Zinsen  für  Scheckeinlagen.
4.  Zinsen  für  Kontokorrentschulden. ­

5.  Zinsen  und  Provisionen  an  Banken ­
  und  Vereine.
6.  Zinsen  für  Hypothekenschluden.
7.  Rückdiskont  für  weiterbegebene
Wechsel.
8.  Vorauserhobene  (Antizipando-)
Zinsen  und  Provisionen.
9.  Verwaltungskosten  (Saldo).
10.  Kursverlust.
11.  Abschreibung  an  Grundstücken
und  Mobilien.
12.  Abschreibungen  an  Forderungen.
13.  Reingewinn.

Die  Summe  der  Giroverbindlichkeiten,  d.  h.  der  Betrag  der  vom  Verein ­
  im  Laufe  des  Jahres  weiter  girierten,  aber  bei  Aufstellung  der  Bilanz
noch  nicht  fälligen  Wechsel,  die  also  im  Falle  des  Nichteingangs  vom  Verein ­
  selbst  wieder  einzulösen  sind,  muß  in  der  Geschäftsübersicht  zum  Ausdruck ­
  kommen.
B.  Baugenossenschaften.

Ihnen  wurde  das  auch  für  andere  Unternehmungsformen
lehrreiche  Bilanzschema  S.  310/311  empfohlen  (Mitteilungen  über
den  47.  Genossenschattstag,  Berlin  1906,  S.  274,  338).

1 )  Warum  die  Einnahmen  links  (statt  rechts),  die  Ausgaben  rechts
stehen,  ist  nicht  erfindlich.
        <pb n="301" />
        Bilanzen  der  Genossenschaften.

309

C.  Bilanzschema  für  Konsumvereine.
Mit  der  Liquidität  dieser  Vereine  haben  sich  Genossenschaft»-tage
  wiederholt  beschäftigt.  Schließlich  kam  es  zur  Annahme
folgender  Thesen:  Die  Summe  der  bereiten  Mittel  soll  mindestens
die  Hälfte  aller  kurzbefristeten  Verbindlichkeiten,  einschließlich
des  Reinvermögens  betragen.  Die  Liquidität  wird  gefördert
durch  An-  und  Verkauf  von  Waren  gegen  Barzahlung,  Einkauf
von  Waren  mit  raschem  Absatz,  d.  h.  Erhöhung  der  Umsatzschnelligkeit, ­
  Ansammlung  genügender  Geschäftsguthaben  durch
Vermehrung  der  Mitgliederzahl  oder  Erhöhung  der  Geschäftsanteile, ­
  Ansammlung  von  Rücklagen,  endlich  Ansammlung  des
Reingewinns  während  des  Geschäftsjahres  in  barem  Gelde  oder
kurzfristigen  Bankguthaben  bis  zur  Höhe  von  6 / 6  des  auszuzahlenden ­
  Betrages.  Auch  höhere  Abschreibungen  bewirken  eine
Zurückhaltung  liquider  Mittel.  Die  Warenbestände,  die  Betriebskapitalien ­
  der  Konsumvereine,  werden  hier  nicht  zu  den  liquiden
Mitteln  gerechnet.  Hausanteilscheine  und  Hypotheken  dienen
zur  Beschaffung  des  Anleihevermögens  in  Grundstöcken.
Auch  hier  ist  zu  betonen,  daß  das  Wesentliche  der  Liquiditätstrage ­
  ist,  daß  die  Geschäftsleitung  jederzeit  imstande  ist,
die  Verbindlichkeiten  zu  erfüllen,  mag  auch  die  Bilanz,  ein  Augenblicksbild, ­
  aus  zufälligen  Gründen  den  strengen  Anforderungen
der  entwickelten  Grundsätze  nicht  immer  entsprechen.
Das  erste  vom  Genossenschaftstag  beschlossene  Bilanzschema ­
  (/)  überläßt  es  dem  sachverständigen  Bilanzleser,  das
Verhältnis  zwischen  greifbaren  Mitteln  und  den  sofort  zahlbaren
Verbindlichkeiten  zu  ermitteln.  „Kurswert  der  Effekten“,  das
soll  wohl  heißen  „Anschaffungswert“.  „Kautionen  in  Wertpapieren“ ­
  sind  Passivkautionen,  von  der  Genossenschaft  empfangen ­
  und  gehören  nicht  in  die  Bilanzspalte.  Die  Passivseite
dieses  Schema  beginnt  mit  dem  Vereinsvermögen;  zweckmäßiger
wäre  die  Anreihung  des  Mitgliedervermögens.  Hypotheken  und
Hausanteilscheine  wären  besser  nacheinander  zu  stellen;  dann
folgen  Darlehen,  Spareinlagen,  Barkautionen  usw.
Das  zweite,  von  anderer  Seite  vorgeschlagene  Bilanzschema
(II)  trennt  die  Passiven  nach  ihrer  Deckungsdringlichkeit,  reißt
also  zusammengehörige  Posten  auseinander.  Auf  die  Unstimmig-
        <pb n="302" />
        310

Bilanzen  der  Genossenschaften.

Aktiva

ßilanzschema  für

Kassenbestand
Bankguthaben
Zinsbar  angelegte  Kapitalien
und  zwar;  A.  Wertpapiere  .  M..  .
B.  Sonstige  Forderungen  der  Genossenschaft  .
Hypotheken-  und  Kaufgelder-Forderungen
und  zwar:  A.  Für  verkaufte  Häuser  M...
B.  Für  sonstige  Immobilien  „...,
Unbebauter  Grund  und  Boden
(Grundstücks-Konto)  Flächengröße...  .ha..  .a..  .qm
Zur  Vermietung  an  die  Mitglieder  bestimmte  Gebäude  (sog.  Miets
häuser  —  Gebäudekonto  I)
1.  Ursprünglicher  Gesamtherstellungspreis  der  Mietshäuser 1 )
und  zwar:  a)  Grunderwerbskosten  *)  M...
b)  Ursprüngliche  Baukosten  l )  „  ...

M  ^

11,  Darauf  sind  abgeschrieben  insgesamt  M...
und  zwar:  a)  in  früheren  Geschäftsjahren  M
b)  am  Schlüsse  des  letzten  Geschäfts].  „  ....
Zum  Erwerb  durch  die  Mitglieder  bestimmte  Gebäude  (sog.  Erwerbshäuser ­
  —  Gebäudekonto  II)
1.  Kaufpreis  der  Erwerbshäuser,  die  noch  nicht  aufgelassen,
über  die  aber  bereits  Brwerbsverträge  abgeschlossen  sind
und  zwar;  a)  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  M
b)  in  früheren  Geschäftsjahren  „
II.  Herstellungspreis  der  Brwerbshäuser,  über  die  keine
Brwerbsverträge  abgeschlossen  sind  M....
Neubauten  (Buchwert  der  im  Bau  befindlichen  Häuser)
und  zwar:  A.  der  im  Bau  befindlichen  Mietshäuser  ....  M....
B.  der  im  Bau  befindlichen  Erwerbshäuser..  „
Baumaterialien
Geschäfts  Inventar
Rückständige  Mieten  (einschl.  rückständiger  Abgaben  der  Hausanwärter) ­

A.  aus  dem  letzten  Vierteljahr  des  abgelauf.Geschäftsj.Ji...
B.  aus  früherer  Zeit
Kautionskonto  (?)
Sa...  '

)  Einschließlich  nachträglicher  Aufwendungen.

Bilanzen  der  Genossenschaften.

311

Baugenossenschaften.

Passiva

Eigenes  Betriebskapital:
Geschäftsguthaben  der  Mitglieder
und  zwar:  A.  der  im  neuen  Geschäftsjahr  verbleibenden
Mitglieder  M.
B.  der  mit  Schluß  des  Geschäftsjahres  Ausscheidenden ­
  Jl...

Reservefonds
und  zwar:  A.  gesetzlicher  Reservefonds
B.  Hiltsreservefonds
C.  andere  Fonds  (unter  Angabe  des  Zwecks)
Fremde  Gelder;
Hausanteilscheine  (unter  Angabe,  ob  unkündbar)
Hypothekenschulden

M-Die

  Hypothekenschuld  betrug  ursprünglich  M.
Es  sind  davon  getilgt  n .

(Die  Hypotheken  sind  mit...  %  zu  verzinsen  und  mit...  %j
und  mit  (oder  ohne?)  zuwachsenden  Zinsen  zu  tilgen.)'

Anleihen
A.  mindestens  mit  12monatlicher  Kündigungsfrist  .M.
B.  mit  kürzerer  Kündigungsfrist  (einschl.Spareinlagen),,.

Anzahlungen  und  Tilgungsveiräge  der  Hausanwärter  (Brwerbshäuser
Tilgungskonto)
und  zwar:  A.  aus  dem  abgelaufenen  Geschäftsjahre  M.
B.  aus  früheren  Geschäftsjahren  „..

M  ^

Schulden  für  Baumaterialien  und  Bauarbeiten  (Neubauschuldenkonto 1
einschl.  d.  von  d.  Handwerkern  usw.  einbehalt.  Kautionen)  ’i
Sonstige  Schulden
und  zwar:  A.  Bankschulden  JH...  .
B.  noch  zu  zahlende  Geschäftsunkosten,  Tantiemen, ­
  Verbandsbeiträge  „
C.  noch  zu  zahlende  Dividenden  und  andere
Schulden  ......
Kautionskonto 2 )  (?)
Reingewinn

Sa.  ..  (

M  Hierunter  sind  sämtliche  Kautionen  zu  berücksichtigen,  die  der
Genossenschaft  von  Handwerkern  usw.  für  die  Ausführung  von  Arbeiten
und  Lieferungen  geleistet  worden  sind.
2)  Die  der  Genossenschaft  von  ihren  Angestellten  geleisteten  Kautionen
        <pb n="303" />
        312

Bilanzen  der  Genossenschaften.

Bilanzen  der  Genossenschaften.

313

Soll  Gewinn-  und  Verlust-Abschreibungen

a)  ...  %  auf  die  ursprünglichen  Baukosten  der  Mietshäuser ­
  (Gebäudekonto  I) x )  M
b)  ...%  auf  den  Buchwert  des  Inventars
Geschäftsunkosten
(Gehälter,  Bureaumiete,  Bureauutensilien,  Verbandsbeiträge,
Insertionskosten)
Betriebsunkosten
(Steuern,  Abgaben,  Lasten,  Reparaturkosten)
Zinsen  und  zwar:
a)  Hypotheken-  und  Anleihezinsen  *)  Ji  .  ..
b)  Zinsen  der  Abträge  der  Anwärter
c)  Zinsen  und  Spareinlagen
Verluste
a)  aus  Mieten
b)  sonstige  Verluste
Reingewinn
Sa.  ..

Besitzanteile  (Aktiva)  I.  Bilanz-Muster  ®)

M

3»

1.  Kassenbestand

1  852

57

2.  Wertpapiere:

Nennwert  6000  M,  Kurswert  (?)

5  532

—

3.  Kurz  befristete  Bankguthaben

14  400

4.  Anlagen  auf  3—6monatliche  Kündigung

1  800

—

5.  Warenbestände

27  500

6.  Gebäude.  Letzter  Inventurwert

.  .29  700,—

Abschreibung  1%  des  Kaufpreises

..  330,—

29  370

—

7  Inventar:

Letzter  Inventarwert

..  2  000,—

Zugang

2  170,—

Abschreibung  10  %  des  Anschaffungspreises  ....

..  300,—

1  870

—

8.  Vorausbezahlte  Versicherungsgebühr

169

—

9.  Kautionen  in  Wertpapieren  (?)

1  200

1

83  693

57

J )  Insoweit  die  Tilgungssätze  höher  als  die  Abschreibungssätze  und
daher  bei  der  Mietenberechnung  in  Ansatz  zu  bringen  sind,  sind  sie  hier
besonders  anzugeben.

rechnung  (zur  Bilanz  S.  310/311)

Haben

Gewinnvortrag
Gewinn  aus  verkauften  Immobilien
Mietseinnahmen
und  zwar:
a)  aus  den  Mietshäusern  Ji
b)  aus  den  Erwerbshäusern,  ausschließlich  der  in  den
vertragsmäßigen  Mietssätzen  enthaltenen  Tilgungsbeträge ­
  (Nettowohnungsmieten)  JH..
Zinsen  aus  angelegten  Kapitalien
Pachteinnahmen
Sonstige  Einnahmen

Sa.

(Passiva)  Verbindlichkeiten

1.  Rücklage  (Reservefonds)
2.  Sonderrücklage
3.  Rücklage  für  Bauten
4.  Hypotheken
5.  Darlehen  auf  3—ömonatliche  Kündigung
6.  Kautionen  in  Wertpapieren  (?)
7.  Geschäftsguthaben:
a)  verbleibender  Mitglieder..
b)  ausscheidender
8.  Hausanteile:
a)  unkündbare  12  020,-b)
  in  Kürze  zu  tilgen  1  500,— 1
9.  Spareinlagen  auf  vierwöchentliche  Kündigung
10.  Kaution  in  bar
11.  Noch  zu  zahlende  Unkosten
12.  Warenschulden
13.  Reingewinn

19  002,20 1
Mitglieder  -  1  012, - a

20  014  55

13  520  —

5  103
2  000
130
440
20  335

06

30
66

83  693127

2)  Einschließlich  der  bis  zum  Jahresschluß  aufgelaufenen,  aber  erst
-  •  -  r„i—„  —  —vii/snHAn  Zinsen.
        <pb n="304" />
        314

Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.

Aktiva  II.  Bilanz-Muster

A.  Bereite  Mittel

M

A

1.  Kassenbestand

1  844,20

2.  Ausstände  bei  Banken,  Sparkassen  usw..

6  000,—

3.  Wertpapiere

15  540,37

23  384

57

B.  Sonstige  Vermögensbestände

1.  Warenbestände

27  500

2.  Grundstücke

24  000,—

Neuanschaffung

6  200,—

M

30  200,—

ab  Abschreibung

900,—

29  300

—

3.  Inventar

M

1  800,—

Neuanschaffung

350  —

M

2  150,—

ab  Abschreibung

250,—

1  900

4.  Vorausbezahlte  Versicherungsgebühr  und

ausstehende  Forderungen



409

...

5.  ln  Wertpapieren  bestellte  Kautionen

1  200

—

83  693

57

Die  bereiten  Mittel  betragen  71,27%  der  Verbindlichkeiten  (A.).
keit  hinsichtlich  der  einzelnen  Bilanzzahlen  ist  in  diesem  Falle
kein  entscheidendes  Gewicht  zu  legen.  Die  Bilanzzahlen  nach
Schema  I  sollen  wohl  auch  materielle  Verhältnisse  mustergültig
darstellen x ).  Forderungen  fehlen  darin.

23.  Abschnitt.
Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.
Für  gewerbliche  Unternehmungen  des  Reichs,  der  Bundesstaaten ­
  oder  eines  inländischen  Kommunalverbandes,  auch  eines
Kreis-  oder  Provinzialverbandes,  gelten  die  allgemeinen  Buchungsvorschriften. ­
  Die  Anwendung  der  Vorschriften  über  die
B.  ist  wegen  des  Zusammenhanges  ihrer  Rechnungsführung  mit

x )  Vgl.  auch  Schaer,  Konsumverein  und  Warenhaus  im  Archiv  für
Sozial  Wissenschaft  und  Sozialpolitik,  Bd.  31,  Heft  2.
        <pb n="305" />
        Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.

315

(Konsumvereine).

Passiva

A.  Verbindlichkeiten
(mit  Ausnahme  der  Grundstückschulden)

M.  3)

1.  Spareinlagen
2.  Darlehen
3.  Barkautionen
4.  Warenschulden
5.  Unbezahlte  Unkosten
6.  Geschäftsguthaben  ausgeschiedener  Mitglieder  ..
7.  Nettoüberschuß  -

Jl  5103,06
„  4  000,-„
  2  000,—
„  440,30
„  130,—
„  804,30

„  20  335,66  32  813  32

B.  Grundstücks  schulden,  eigene  Betriebsmittel  usfv.
1.  Hypothekenschulden
2.  Unkündbare  Hausanteile
3.  Geschäftsguthaben  verbleibender  Mitglieder
4.  Reservefonds
5.  Sonderrücklage
6.  Rücklage  für  Bauten
7.  Unterstützungsgelder  für  Angestellte
8.  In  Wertpapieren  bestellte  Kautionen

8  000
13  520

19  210  25

6  000
1  000-83

  693)57

der  allgemeinen  Staats-  und  Gemeinderechnung  häufig  nicht
möglich.  Deshalb  können  nach  §  42  HGB.  die  Handelsbetriebe
der  genannten  juristischen  Personen  des  öffentlichen  Rechts  die
Rechnungsabschlüsse  in  einer  von  den  Vorschriften  der  §§39—41
abweichenden  Weise  vornehmen;  doch  besteht  auch  für  sie  die
Pflicht  des  Bücherführens.
Die  Kameralistik  x ):  Der  Zweck  einer  Erwerbswirtschaft  ist,
das  in  der  Unternehmung  angelegte  Kapital  zu  vermehren,  einen
Wirtschaftserfolg  in  der  Form  der  Zunahme  des  eigenen  Kapitals,
d.  h.  also  Reingewinn  zu  erzielen,  über  den  Kapitalverbrauch
der  Unternehmung  hinaus  Kapital  zu  produzieren.
Die  Mindestleistung  einer  Aufwandswirtschaft  besteht  darin,
für  die  Ausgaben  Deckung  zu  beschaffen  und  etwaige  Mehrein-Werner,

  Kameralistische  oder  kaufm.  Buchführung,  namentlich  für
staatliche  oder  städtische  werbende  Betriebe.  Leipzig  1915;  dann:  Etat-,
Kassen-  und  Berechnungsvorschriften  der  Bergbauverwaltung.  Berlin  1905
(Springer).  Leüner,  Verwaltung  und  kaufm-  Buchführung  in  der  Ztschr.
f  Handelswissenscbaft,  1918.
        <pb n="306" />
        316

Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.

nahmen,  die  nicht  mit  Gewinn  gleichbedeutend  sind,  zu  erzielen.
Die  Grundlage  ihrer  Wirtschaftsführung  bildet  ein  Etat,  ein
Voranschlag  der  Ausgaben,  die  voraussichtlich  notwendig  werden, ­
  und  der  Einnahmen,  die  voraussichtlich  zur  Befriedigung
bzw.  Deckung  des  Aufwandes  zur  Verfügung  stehen  werden.
Der  Voranschlag  ist  eine  Wahrscheinlichkeitsberechnung  des
Aufwandes  und  seiner  Deckung,  die  entweder  einen  Abgang  an
Deckungsmitteln  oder  einen  Überschuß  der  Einnahmen  aufzeigt.
Nach  Ablauf  des  Verwaltungs-  oder  Verrecbnungsjahres  zeigt
sich  aus  der  Zusammenstellung  der  wirklichen  Einnahmen  und
Ausgaben,  wie  groß  sie  tatsächlich  waren,  und  aus  der  Vergleichung ­
  zwischen  Voranschlag  und  Verwaltungsergebnis,  ob
die  auf  Grund  der  rechnungsmäßigen  Ergebnisse  früherer  Verwaltungsjahre ­
  veranschlagten  und  mit  Berücksichtigung  der
wirtschaftlichen  Entwicklung  des  Gemeinwesens  geschätzten  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  größer  oder  kleiner  waren  als  die  wirklich
erzielten.  Eine  ordentliche  Verwaltungsbuchführung  muß  darstellen, ­
  wie  sich  die  Mittel  zur  Deckung  der  Ausgaben  zu  dem
Aufwand  selbst  stellen,  wie  Voranschlag  und  Wirklichkeit  sich
zueinander  verhalten,  und  dabei  die  in  der  Organisation  der  Verwaltung ­
  von  Gemeinwirtschaften  liegende  Trennung  zwischen
Verwaltung  von  Einnahmen  und  Ausgaben  (Anordnung)  und
Vollziehung,  d.  i.  die  Kassenführung  und  die  Buchführung  der
wirklichen  Einnahmen  und  Ausgaben  berücksichtigen.
Die  Gesamtverrechnung  trennt  Geldrechnung  und  Sachenrechnung. ­
  Sie  scheidet  von  vornherein  nicht  zwischen  produktiven ­
  und  unproduktiven  Ausgaben,  zwischen  Gewinnen  und
Verlusten,  zwischen  Ausgaben  für  Anlagevermögen  und  Verlustausgaben. ­
  Abschreibungen  sind  ihr  im  allgemeinen  fremd.  Ihr
charakteristisches  Buch  ist  das  Hauptbuch,  das  Einnahmen  und
Ausgaben,  systematisch  nach  Materien  geordnet,  zusammenfaßt,
die  veranschlagten  Einnahmen  und  die  bewilligten  (angeordneten)
Ausgaben  den  tatsächlichen  (vollzogenen)  Einnahmen  und  Ausgaben ­
  gegenüberstellt,  nach  Einnahmequellen  und  Zweck  der
Ausgaben  getrennt.
Die  Funktion  einer  Einnahmerubrik  des  kameralistischen
Hauptbuches  ergibt  sich  aus  folgendem  Schema;
        <pb n="307" />
        Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.

B17

Soll  Tabakzolleinnahmen  ist
1  Voranschlag,  Solleinnahmen  |  2.  Wirkliche  Einnahmen,  /steinnahmen
Der  Unterschied  beider  Seiten  gibt  bei  schwankenden  Einnahmen ­
  eine  Mehr-  oder  eine  Mindereinnahme,  d.  h.  einen  Ausfall. ­
  Bei  feststehenden  Einnahmen  können  Einnahmereste,
Rückstände,  kaufmännisch  ausgedrückt,  Forderungen  der  Verwaltung ­
  an  die  Einnahmequellen  entstehen.
Soll  Beispiel  einer  Ausgabenrubrik  Ist
1.  Veranschlagte,  bewilligte,  vor-  2.  Tatsächliche  Ausgaben,  Istausgeschriebene,
  angeordnete  Aus-  gaben,  Abstattung,
gaben,  Ausgabenkredit.
Der  Unterschied  beider  Seiten  ergibt  je  nach  dem  Charakter
der  Ausgabenrubrik  eine  Ausgabenüberschreitung,  eine  geringere
Ausgabe  als  die  veranschlagte  oder  einen  noch  unverbrauchten
Ausgabenkredit,  der  in  das  nächste  Jahr  übertragen  werden  kann
oder  auch  nicht.  Wesentlich  also  ist  für  dieses  Hauptbuch  und
für  diese  Konten  die  Trennung  der  Solleinnahmen  und  der  Sollausgaben, ­
  die  auf  Grund  des  bewilligten  Etat  sofort  in  die  betreffende ­
  Hauptrubrik  eingetragen  werden,  von  den  Isteinnahmen
und  Istausgaben,  die  über  das  Kassabuch  allmählich  auf  die
Hauptbuchrubrik  kommen.
In  einzelnen  Fällen  findet  man  auch  in  der  kaufmännischen
Buchführung  ein  ähnliches  Prinzip.  Zum  Beispiel:  die  Vorkalkulation ­
  schätzt  die  Sollkosten,  die  Nachkalkulation  berechnet
die  Islkosten.  Auf  den  Konten  der  Schulden  steht  rechts  die
Vormerkung  der  Schuld,  links  die  Abstattung,  die  Tilgung,  die
Istausgabe.  Das  Einzahlungskonto  der  Aktionäre  verrechnet
links  die  Sollzahlung,  rechts  die  Istzahlung.  Die  Gewinnauszahlungskonten ­
  bei  Aktiengesellschaften  (Dividenden-,  Tantiemen-, ­
  Gratifikationskonto)  zeigen  rechts  die  bewilligte,  die
Sollausgabe,  links  die  wirkliche  Zahlung.  Etwaige  „Ausgabenreste“ ­
  auf  diesen  Konten  bilden  eine  Schuld  der  Unternehmung.
Das  Prinzip  der  Kameralistik  läßt  sich  mit  der  doppelten  Buchführung ­
  vereinigen.  Diese  besonderen  Anwendungsformen  der
doppelten  Buchführung  sind  bekannt  unter  dem  Namen  Logismographie
  (eingeführt  1876  in  der  italienischen  Staätsver-
        <pb n="308" />
        Soll

Einnahme

Hat

I

Rest

M,

3t

A.  Restverwaltung.

M

3t

M

3t

466191

65

Kassenbestand

466  191

65

355  652

51

Wechsel

3.55  652

51

212  460

67

Guthaben  bei  den  Bankhäusern

212  460

67

106  657

36

Zins-  und  Rentenrückstände

104  603

56

2  053

80

9

30

Rückständiger  Erlös  aus  Vereins-Obligationen

9

30

296

59

Saldo-Guthaben  an  Nebenkassen

296

59

100

37

Ersatzposten  {exkl.  vorausbezahlter  Zinsen)

100

37

—

—

B.  Grundstock.

6  179  600

—

Ausgegebene  Vereinsschuldverschreibungen

6179  561

74

38

26

63  439  582

75

Aktivkapitalien

2  369  244

12

61  07  0  838

63

Es  stehen  noch  aus:

Renten-Anlehen  60  627  415  M  09  St

Verweisungskapitalien  4  847  „  56

Württ,  Staatsschuldverschr.,  Nennwert  410  000  „  —  ,,

Pfandfordereungn  25  300  ,,  —  ,

Liegenschaftskaufschillinge  2  775  ,,  98  „

61  070  338  M  63  St

214  000

—

Für  Liegenschaft,  worunter  das  Vereinshaus  in  Stuttgart  mit  160  000  M

—

—

214  000

—

8  215

96

Für  Inventarstücke

825

7  426

76

C.  Laufendes.

9  141  417

53

An  Bankguthaben

8  997  139

99

144  277

54

5  035  146

76

Wechsel

3  655  651

50

1379  495

26

2  145  717

47

Zinsertrag

2  023  901

09

121  816

38

265  544

34

Beiträge  zum  Reservefonds  von  neuen  Renten-Aniehen

265  544

34

—

—

722  003

05

Erlös  aus  Vereinsschuldverschreibungen

720  992

95

1  010

10

7  459

92

Ertrag  des  Grundeigentums

7  437

47

22

45

55  176

42

Ersatzposten  (exkl.  vorausbezahlter  Zinen)

55  021

37

155

05

60  863

36

Gewinn  an  Vereinsschuidverschreibungen

60  863

36

—

—

551  66

Außerordentliches

551

66

—

—

65  233163

D.  Fremde  Gelder.

65  233

63

—

—

88  481  917)3U\  Hauptsumme  der  Einnahmen

25  541  283

07

62  940  634

23

gig  Bilanzen  gemein  wirtschaftlicher  Betriebe.
        <pb n="309" />
        Soll

Ausgabe

Hat

Rest

Ji
l  400
34  651
836
79  139
18  173
11  904
6  695  125
59  956  500

34

«5

417
146
947
523
688
111
600
584
973
003
734
356
017
000
51
825
233

A  Restverwaltung
Verloste  Vereinsschuldverschreibungen
Zinsen
Reservefondsteile  ausgetretener  Vereinsmitglieder
Rentenanlehensreste
Vorauszahlungen
Fremde  Gelder
B.  Grundstock.
Neu  angelegte  Aktivkapitalien
Vereinsschuldverschreibungen
Es  stehen  aus:

Lit

K—U.
L.—P-A.—E.

AA.—EE.

ä  S  %%
ä  4  o/o

.40  152  900
72  900
.14  698  800
.  3  708  700

M  —  $

58  682  700  M

C.  Laufendes.
Vorschüsse  an  Bankhäuser  inkl.  Reichsbank
Für  erkaufte  Wechsel
Zinsen  (ausschließlich  der  vorausbezahlten  Kupons)
Agio  aus  Obligationen
Verwaltungskosten
Steuern  usw
Mietwert  der  Geschäftsräume
Aufwand  auf  das  Inventar
Aufwand  auf  das  Grundeigentum
Für  aufgekaufte  Vereinsschuldverschreibungen
Ersatzposten
Gerichtskosten
Reservefondsanteile  ausgetretener  Vereinsmitglieder
Beiträge  zur  Pensionskasse  der  Vereinsbeamten
Außerordentliches
Abschreibungen  am  Inventar
D.  Fremde  Gelder.

83  995  945)70|  Hauptsumme  der  Ausgaben
Von  der  Einnahme  von
abgezogen  die  Ausgabe  mit
ergibt  sich  ein  Kassenbestand  von

$

M

-5)

900

500

—

82  544

49

2107

50

393

22

443

21

74  049

46

5  090

—

18  173

29

—

—

11  904

04

257169

25

6  437  956
1  323  800

09

58  632  700

9  141  417

53

5  035  146

76

—

—

1  910  603

24

35  343

89

26  523

90

—

—

84  688

67

—

—

17  111

34

—

—

3  600

—

—

—

2  584

45

—

—

34  973

83

—

—

722  008

05

—

—

3

—

39  731

42

356

88

—

—

73  455

32

562

04

4  000

—

—

—

51

—

—

—

825

20

—

—

65  233

163

—

—

.25  541  283  ^  07  ^
.25  022  298  39

|25  022  092|39|58  973  647)31

518  984  Ji  68

Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.  319
        <pb n="310" />
        Bilanzen  gemeinwirtschaftlichei  Betriebe.

Vermögens-Berechnung.
Aktivbestand.

a)  Kassenvorrat
b)  Die  oben  unter  der  Rubrik  „Rest“  aufgeführten  Vermögensbestandteile
c)  Stückzinsen  aus  den  Aktivkapitalien  von  61  070  338  Ji  63  $  bis  31.  Dezember
Summe  des  Aktivbestandes:  64  053  661  M  76  $

M
518  984
62  940  634
594  042

-5*
68
23
85

Passivbestand.

a)  Die  oben  unter  „Rest“  aufgeführten  Posten
b)  Stückzinsen  aus  unverlosten  Vereinsschuldverschreibungen  von  58  624  100  Jfi  —  ^  bis  31.  Dez.
Summe  des  Passivbestandes;  60  296  639  Ji  81  ^
Von  dem  Aktivbestand  von
abgezogen  den  Passivbestand  von
ergibt  sich  ein  Vermögens-Überschuß  (Reservefonds)  von  3  757  021  Ji  95  i),
welchen  die  gegenwärtigen  Mitglieder  nach  Verhältnis  ihrer  Leistungen  anzusprechen  haben.

Ji

-9)

58

973

647

31

1

322

992

50

64

053

661

71

60

296

639

81
        <pb n="311" />
        Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.  321
waltung)  und  konstante  Buchführung  (eingeführt  1873  im
Kanton  Bern) 1 ).
Seit  einigen  Jahren  wird  die  Einführung  kaufmännischer,
gewöhnlich  doppelter  Buchführung  in  den  Wirtschaftsbetrieben
des  Staates  und  des  Reiches  gefordert  *  2 ).  Daß  die  Anwendung
der  „Doppik“  3 )  auf  solche  Erwerbswirtschaften  möglich,  nützlich
und  für  die  Beurteilung  der  Rentabilität  der  Betriebe  wünschenswert ­
  ist,  muß  ohne  weiteres  zugegeben  werden.  So  hatte  die
Kieler  Werft  versuchsweise  die  doppelte  Buchführung  eingeführt,
für  die  preußischen  Bernsteinwerke  in  Königsberg  besteht  sie
schon  aus  der  Zeit,  wo  sie  Privateigentum  waren.  Daß  es  nicht
gerade  die  doppelte  Buchführung  zu  sein  braucht  und  es  angeht,
nur  Bücher  nach  kaufmännischer  Art  für  Industriebetriebe  des
Staates  einzuführen,  beweisen  die  vorzüglichen  Leistungen  des
Rechnungswesens  der  Königlichen  Porzellanmanufaktur,  Berlin  4 ).
Die  Bilanzen  und  Ertragsrechnungen  staatlicher  Betriebe
lassen  allerdings  nach  Form  und  Inhalt  manches  zu  wünschen
übrig  5 ).  Manche  solcher  Rechnungen,  in  kaufmännischer  Form
aufgestellt,  enthalten  teilweise  unmögliche  Posten,  vermengen
Rechnungsergebnisse,  die  nicht  zusammengehören  (z.  B.  Bestand
und  Erfolgsrechnung,  Einnahmen  und  Ausgaben  mit  Gewinn  und
Verlusten);  andere  wiederum  bringen  ein  solches  Zahlengewirr,
daß  auch  der  sachverständige  Leser  Mühe  hat,  sich  durchzufinden, ­
  oder  sie  trennen  Ausgaben  und  Einnahmen,  die  in  eine
Rechnung'  gehören  (Verwaltungskosten  und  Betriebskosten  in
Sonderrechnungen);  sie  lassen  Ausgaben  für  Betriebsanlagen  und
Betriebseinrichtungen  früherer  Jahre  weg,  d.  h.  diese  Bilanzen
geben  keinen  Aufschluß  über  das  in  Anlage-  und  Betriebsgegenv
 l  Cerboni,  Primi  saggi  dii  logismografla,  Florenz  1873;  Hügli,  Buchhaltungs-Systeme ­
  und  Buchhaltungs-Formen.  Bern  1887;  ders.,  Die
konstante  Buchhaltung.  Bern  1894.
2 )  Vgl.  Waldschmidt,  Kaufm.  Buchführung  in  staatlichen  und  städtischen ­
  Betrieben.  Berlin  1908;  EHer,  Buchführung  und  Bilanzen  kommunaler
Elektrizitätswerke;  Hannover  1912;  Sulzberger,  Buchungsgrundsätze  einiger
deutscher  Kommunen  hinsichtlich  ihrer  Erwerbsbetriebe.  Stuttgart  1912.
3 )  Eine  österreichische  Abkürzung  für  doppelte  Buchhaltung.
*)  Vgl.  Barentkin,  Kaufmann  und  Bürokrat.  2.  Aufl.  Berlin  1914.
6 )  Man  vgl.  die  Etats  des  Reichs  und  der  Bundesstaaten  hinsichtlich
der  Erwerbsbetriebe.
i.oitner,  Buchhaltung  und  Bilanz!  und*.  II.  6.  u.  7  Äufl.  El
        <pb n="312" />
        322

Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.

Aktiva  Bilanz  eines

Gegenstand

Bestand
am
1.  4.  1910

Zu;
aus  Staatsmitteln ­


lang
aus  Betriebseinnahmen ­


Bestand
am
31.  3.  1911

Grundstücke
Gebäude
Betriebsmaschinen
Leitungsanlagen..
Inventar

8  000,—
348  508,02
387  166,37
595  170,42
38  426,48

48  330,—

6  892,61
7  271,70

8  000,—
348  508,02
387  166,37
650  393,03
45  698,18

Anlagevermögen  .
Materialien
Versch.  Schuldner
Guthaben  bei  der
Staatskasse....

I  377  271,29
110  152,01

48  330,—

14  164,31
9  525,37

1  439  765,60
119  677,38
16  210,65
37  262,88

|  1  487  423,30  |  48  330,—

23  689,68

1  612  916,51

Notiz;  Abschreibungen  49  589,99  Kr.

ständen  investierte  Anlagekapital;  oder  die  Rechnungen  sind  in
einer  ungewöhnlichen,  für  den  kaufmännischen  Leser  häufig
unverständlichen  Form  aufgestellt.  Bei  Reformvorschlägen  ist
allerdings  stets  zu  berücksichtigen,  daß  etatrechtliche  Gründe
und  Forderungen  der  obersten  Rechnungsbehörden  die  uneingeschränkte ­
  Übertragung  kaufmännischer  Verrechnungsgrundsätze ­
  auf  diese  wirtschaftlichen  Erwerbsbetriebe  nicht  immer
möglich  machen.  Die  Anforderungen  der  Rechnungskontrollbehörden
  an  die  Schlußrechnungen  sind  verschieden  und  demgemäß ­
  auch  die  Aufmachung  der  Rechnungsabschlüsse.
So  will  beispielsweise  ein  staatliches  Elektrizitätswerk,  das
nur  Bareinnahmen  und  Barausgaben  kennt,  seinen  ganzen
Kassenverkehr  durch  eine  Staatskasse  abwickeln  läßt,  in  der
Bilanzrechnung  die  Anlagevermehrung  aus  Etatmitteln  und  aus
eigenen  Betriebseinnahmen  trennen.  Betriebsgewinn  und  Etatbewilligungen ­
  bilden  Schulden  des  Werkes  an  den  Staat.  Vom
Gewinn  sollen  30  %  in  Effekten  angelegt,  70  %  an  die  Staatskasse ­
  abgeführt  werden.  Reicht  das  Guthaben  bei  der  Staatskasse ­
  zur  Anschaffung  der  Wertpapiere  nicht,  so  müßte  dieser
Betrieb  Schulden  machen  und  diese  aus  den  Betriebseinnahmen
des  folgenden  Jahres  tilgen  (vgl.  oben).
Abschreibungen  bei  diesen  Gemeinwirtschaften,  die  ihre

Bilanzen  gemeinwirtsohaftlicher  Betriebe.

323

Elektrizitätswerkes
Schuld  an  den  Staat:
a)  Bis  1.  4.  1909:  Aus  Etatmitteln  beschaffte]
Aktiva
Zugang  Etat  1910
Davon  zum  Etat  1910  abgezahlt
bleiben
b)  Bis  1.  4.  1909  aus  Betriebseinnahmen  angeschafft

Gewinn:  Rest  aus  dem  Vorjahr
.lahresgewinn  für  1910

Passiva

1  345

057,16

48

330,—

1  393

387,16

45

853,69

1  347

533,47

169

241,93

10

225,11

85

916,—

1  516  775,40
!)  96  141,11

1  612  916,51

Überschüsse  abzuführen  haben,  wirken  nicht  anders  als  Abschreibungen ­
  bei  Privatunternehmungen  (S.  66ff.).  Sie  vermindern ­
  den  abzuführenden  Gewinn,  die  Barmittel  bleiben  im
Betrage  der  Abschreibungen  dem  Betriebe  erhalten.  Unterbleiben ­
  sie,  so  hat  der  Staat  bei  Untergang  des  Vermögensobjekts ­
  aus  den  allgemeinen  Einnahmen  die  Ersatzanschaffungen
zu  bewilligen  und  bereitzustellen.  Zweckmäßig  wird  ein  den
Abschreibungsbeträgen  entsprechender  Betrag  in  Effekten  oder
Hypotheken  angelegt,  so  daß  dem  Betriebe  aus  eigenen  Betriebsmitteln ­
  für  Ersatzanschaffungen  Gelder  zur  Verfügung
stehen  (S.  116).
Ein  anderer  Staatsbetrieb  hat  bei  der  Staatskasse  einen
Betriebskredit  von  900  000  M.  jährlich  und  will  den  unverbrauchten ­
  Restkredit  bilanzmäßig  darstellen.  Angenommen,  es
wären  661  000  M.  verbraucht;
Bilanz
Kreditguthaben  bei  der  Kasse  239  000  |  Betriebskredit  900  000
Der  Etat  eines  Gemeindebetriebes  will  den  hohen.  Reingewinn ­
  (Straßenbahn)  verschleiern,  sei  es,  um  das  Verlangen
nach  Tarifermäßigung  nicht  zu  wecken,  sei  es  wegen  der  Kon-J
 )  Davon  verwendet  45  853,69  Kr.  zur  Schuldentilgung
23  689,68  ,,  zur  Erweiterung  der  Anlagen
69  543,37  Kr.  Der  Rest  ist  gedeckt  durch  das
Guthaben  bei  den  Schuldnern  und  der  Staatskasse.
21  *
        <pb n="313" />
        &amp;lt;

B24

Bilanzen  gemeinwirtsohaftücher  Betriebe.

Aktiva  Oberharzer  Berg-Bezeichnung


der  Konten

Bestand
am
1.  April  1917

Abschreibungen ­


Sonstiger
Abgang

Zugang

Bestand
am
31.Märzl918

Grundbesitz
Gerechtsame  ....
Gebäude  und
Betriebsanlagen

184  292,74
534,20
5  080  115,—
446  278,—

708  152,—
39  667,—

141  031,—
1  000,—

3  200,—
791  349,—
40,—

187  492,74
534,20
5  022  281,—
405  651,—

5  711  219,94

747  819,—

142  031,—j794  589,—

5  615  958,94

Produktenvorräte
Materialienvorräte
Lebensmittelvorräte
Ausstehende  Forderungen

bleibt  Zugang:

652  558,—

1  728  736,59
2  011  595,16
131  127,—
4  983  250,73

ABlieferungen  an  andere  Staatsverwaltungen:
a)  Barablieterung  an  die  Generalstaatskasse.  2  220  013,29
b)  Wert  der  unentgeltlichen  Vermögensüberweisungen
  5  495,—

2  225  508,29
Hiervon  ab:  Ruhegehälter  und  Hinterbliebenengelder, ­
  Verwaltungskosten  in  der  Zentral-  und
Provinzialinstanz,  Gewinnanteile,  Anteil  an  *)
der  Verzinsung  und  Tilgung  der  Staatsschulden  131  389,37  2  094  118,92
16  564  787,34

Soll

Gewinn-  und

Betriebsausgaben
Einmalige  und  außerordentliche  Ausgaben
Außerplanmäßige  Ausgaben  (Kriegsbeihilfen  und  Lebensmittelankauf) ­

Abschreibungen
Wert  der  unentgeltlichen  Vermögensüberweisungen  von  anderen ­
  Staatsverwaltungen
Abgang  bei  den  Produktenvorräten
Ruhegehälter  und  Hinterbliebenengelder  einschl.  Zuwendungen ­
  an  Altpensionäre
Verwaltungskosten  in  der  Zentral-  und  Provinzialinstanz  ....
Gewinnanteile  der  höheren  Beamten
Anteil  der  Oberharzer  Berg-  und  Hüttenwerke  an  der  Verzinsung ­
  und  Tilgung  der  Staatsschulden
Reingewinn

21  285  409,76
499  329,33
910  379,12
747  819,-—

500,—
382  376,36
88  378,71
16  583,32
17  740,—
8  687,34
4  121  147,46
28  078  350,40

Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.
und  Hüttenwerke.
Anlage-  und  Betriebskapital  am  1.  April  1917,  und  zwar;
Eigenes  Vermögen  12  215  897,08
Bergwerksschuld  169  404,83
Hiervon  ab  Tilgung  in  1917  ...  .  .  .  1  016,43  168  388,40
Kapitalwert  der  Lasten
Wert  der  unentgeltlichen  Vermögensüberweisungen  von  anderen ­
  Staatsverwaltungen
Reingewinn

12  384  285,48
58  854,40
500,—
4  121  147,46

|l6  564  787,34

V  erlustrechnung.
Einnahmen  für  Produkte
Sonstige  ordentliche  Einnahmen
Außerplanmäßige  Einnahmen
Wert  der  unentgeltlichen  Vermögensüberweisungen  an  andere
Staatsverwaltungen
Zugang  bei  den  Anlagen  652  558,—
,,  „  ,,  Materialienvorräten  614  927,70
„  „  ,,  Lebensmittelvorräten  131127,—
,,  ,,  ,,  ausstehenden  Forderungen  1  758  026,17
Abgang  bei  dem  Kapitalwert  der  Lasten  68,60
Tilgung  der  Bergwerksschuld  in  1917

Haben

22  889  552,56
1  626  528,—
399  050,94
5  495,—

3  156  707,47
1  016,43

28  078  350,40
        <pb n="314" />
        326

Zwis  chenbil  anzen.

kurrenz  mit  der  Privatindustrie  oder  wegen  der  Arbeiter,  indem
sie  zu  diesem  Zweck  auf  der  Passivseite  den  Reingewinn  trennt:
ein  Betrag  wird  dem  Reservefonds  überwiesen  und  der  Rest  als
„Reingewinn“  dargestellt.  Auch  findet  man  im  Etat  mancher
Städte  mit  günstiger  Finanzlage  unter  den  Ausgaben  Ankäufe
von  Effekten  und  Rückstellungen,  um  den  Einnahmeüberschuß
nicht  zu  groß  werden  zu  lassen  und  die  Herabsetzung  des  Steuerzuschlages ­
  nicht  in  Erwägung  ziehen  zu  müssen.
Wir  überlassen  es  dem  Leser,  den  S.  318  ff.  angeführten
Rechnungsabschluß  nach  Kameralstil  in  kaufmännische  Bilanzen
zu  verwandeln  (Grundkreditverein).
Es  folgt  die  Bilanz  nebst  Gewinn-  und  Verlustrechnung
der  Oberharzer  Berg-  und  Hüttenwerke  für  das  Rechnungsjahr
1917  (Verfassunggebende  Preußische  Landesversammlung,  Drucksache ­
  441).  Unter  anderm  interessiert  die  Berechnung  des  Gewinnes ­
  durch  Einstellung  des  Zuganges  beim  Anlage-  und  Betriebsvermögen ­
  bzw.  des  Abganges  bei  den  Produktionsvorräten,

III.  Außerordentliche  Bilanzen.
24.  Abschnitt.
Zwischenbilanzen.
Man  kann  unterscheiden  1.  die  Jahresbilanz,  die  der  Gesetzgeber ­
  für  den  Schluß  eines  Geschäftsjahres  verlangt  (§  39  HGB.),
2.  periodische  Bilanzen  für  kürzere  Zeiträume,  z.  B.  Semestralbilanzen
  als  vollständiger  Bücherabschluß.
Es  gibt  Zwischenbilanzen  mit  Nachweis  des  Erfolges,  z.  B.
bei  der  Verlegung  des  Geschäftsjahres  auf  einen  anderen  Abschlußtermin, ­
  beim  Eintritt  oder  Austritt  eines  Gesellschafters
usw.  oder  ohne  Nachweis  des  Erfolges,  beispielsweise  die  Zweimonatsbilanzen ­
  der  deutschen  Kreditbanken  (S.  272  f.),  die
Monatsbilanzen  einiger  ausländischer  Banken,  Halbjahrsausweise
der  Hypothekenbanken,  Wochenausweise  der  Notenbanken,
Tagesbilanzen  der  Großbanken.
        <pb n="315" />
        Zwischenbilanzen.

327

Jede  Probe-  oder  Kontenbilanz  ist  eine  Art  Zwischenbilanz
ohne  Erfolgsnachweis.  Ihr  Wert  als  Prüfstein  auf  die  Richtigkeit ­
  der  Übertragungen  in  das  Hauptbuch  ist  problematisch
(Bd.  I,  S.  88  ff.).  Hingegen  leistet  sie  als  „Situationsbilanz“
dem  sachverständigen  Kritiker  große  Dienste.  Sie  zeigt  ihm
die  fortschreitende  Entwicklung  der  Unternehmung  in  ihren
einzelnen  Teilen  (Konten),  bietet  die  Möglichkeit  der  Vergleichung
mit  den  entsprechenden  Zeiträumen  des  Vorjahrs,  kurz,  sie  ist
eine  ausgezeichnete  Kontrolle  der  Wirtschaftsführung.
Die  Zwischenbilanzen  ohne  Erfolgsnachweis  entsprechen  im
wesentlichen  einer  Saldobilanz,  d.  h.  sie  lassen  die  Verrechnung
der  Aktiva,  der  Schulden  und  des  Erfolges  ungetrennt.  Die
unmittelbaren  Erfolge  sind  zu  ersehen,  die  mittelbaren  Umsatzgewinne ­
  nicht.
Semestralbilanzen  mit  Erfolgsnachweis,  Zwischenbilanzen
bei  Verlegung  des  Geschäftsjahres,  Eintritt  eines  Gesellschafters
u.  ä.  wirken  auch  auf  das  Hauptbuch  bzw.  dessen  Konten,  die
auch  formell  abgeschlossen  werden.  Andere  Formen  der  Zwischenbilanzen ­
  sind  nur  eine  Zahlenzusammenstellung  aus  den  Hauptbuchkonten, ­
  ohne  daß  ein  formeller  Abschluß  der  Hauptbuchkonten ­
  notwendig  wäre.
Eine  allgemeine  gesetzliche  Verpflichtung  zur  Aufstellung
von  Zwischenbilanzen  besteht  nicht.  Sie  können  infolge  statutarischer ­
  Bestimmungen  oder  Beschlusses  der  Generalversammlung
vom  Aufsichtsrat  gefordert  oder  vom  Vorstand  aus  eigener
Initiative  aufgestellt  werden  1 ).  Nach  §  240  HGB.  verlangt  der
Gesetzgeber  die  Einberufung  einer  Generalversammlung,  wenn
die  Aufstellung  einer  Zwischenbilanz  ergibt,  daß  der  Bilanzverlust ­
  die  Hälfte  des  gezeichneten  Grundkapitals  erreicht.  Der
Vorstand  hat  die  Eröffnung  des  Konkurses  zu  beantragen,  wenn
sich  bei  Aufstellung  .  .  .  einer  Zwischenbilanz  ergibt,  daß  das
Vermögen  nicht  mehr  die  Schulden  deckt.  Eine  Zwischenbilanz
zwecks  Feststellung  der  Überschuldung  ist  eine  Vermögensermittlungsbilanz, ­
  keine  Gewinnermittlungsbilanz.  Demnach  sind
die  wirklichen  Werte  der  Aktiva  einzusetzen.  Die  besonderen
Bewertungsregeln  des  §  261  Zilf.  1  u.  2  können  nicht  zur  Anwendung ­
  kommen.  Wir  können  jedoch  der  Anschauung  Staubs  i)

i)  Dazu  Simon,  Bilanzen,  S.  464  ff.
        <pb n="316" />
        328

Zwischenbilanzen.

(Bd.  I,  S.  815,  Anm.  10)  nicht  beitreten  *),  die  diese  Bewertung
bei  Zwischenbilanzen  zur  Anwendung  bringen  will,  durch  die
ein  Verlust  des  Grundkapitals  bis  zur  Hälfte  nachgewiesen  werden
soll.  Es  kann  nicht  zulässig  sein,  der  außerordentlichen  Generalversammlung ­
  plötzlich  eine  B.  mit  anormalen  Wertansätzen
vorzulegen;  eine  B.,  deren  Aktiva  entsprechend  §  261  bewertet
ist,  kann  mit  einer  Unterbilanz  schließen,  die  einen  Verlust  in
Höhe  der  Hälfte  des  Grundkapitals  aufzeigt.  Dieselbe  B.,  nach
den  allgemeinen  Grundsätzen  des  §  40  bewertet,  wird  sehr  häufig
die  Unterbilanz  verringern  (man  denke  an  die  stillen  Reserven).
Soll  der  Vorstand  seine  Entschließung  auf  Grund  der  retuschierten ­
  B.  oder  der  normalen  Erfolgsermittlungsbilanz  fassen?
Falls  der  Vorstand  keine  Zwischenbilanz  aufstellt,  wozu  er
nicht  verpflichtet  ist,  ergibt  sich  der  Verlust  auf  Grund  der  normalen ­
  Jahresbilanz.  Warum  die  Zwischenbilanz  nach  anderen
Grundsätzen  bewertet  werden  soll,  ist  unerfindlich.
1.  Beispiel,  Schema  einer  Tagesbilanz-.  Die  Bank  des  Berliner
Kassenvereins  stellt  jeden  Abend  eine  Rohbilanz  auf  nach
folgendem  Schema:
Aktiva  •  Passiva

Darlehen  gegen  Unterpfand  2 )
Wechsel  per  hier 2 )
Wechsel  auf  diverse  Plätze  “j
Diskontierte  Effekten  3 )
Diverse  Debitoren  *)
Einzahlungskasse c )
Auszahlungskasse c )
Giroguthaben  bei  der  Reichsbank
Grundstücke
Differenz  6 ).

Aktienkapital
Reservefonds
Kreditoren  auf  Giroguthaben
Interimskreditoren 7 )
Kreditoren  im  eigenen  Bankverkehr 8 )
Baureserve
Vortrag
Rückständige  Dividenden
Gewinn-  und  Verlust-Konto

U  Auch  nicht  der  „Denkschrift“  (Berlin  1897),  S.  151,  152.
ä )  Darlehen  und  Wechsel  bilden  die  hauptsächlichste  Anlage  der
Kreditorengelder.  Das  finanzielle  Ergebnis  des  Kassenvereins  ist  demnach
im  wesentlichen  bedingt  durch  die  Höhe  des  jeweiligen  Zinsfußes.
3 )  Darunter  Schatzscheine  und  verloste  Papiere.
4 )  Retouren  und  noch  einzukassierende  Posten  auf  Personen  ohne
Girokonto  beim  Kassenverein.  6 )  Beide  auch  örtlich  getrennt.
6 )  Fehler,  die  trotz  Suchens  am  selben  Tage  nicht  aufgefunden  werden
konnten.
7 )  Einlieferungen  und  Auszahlungen  nach  %5  Uhr.
8 )  Einschließlich  Guthaben  der  Angestellten.
        <pb n="317" />
        i

2.  Eine  preußische  Genossenschaftsbank  stellt  tägliche  Rohbilanzen ­
  nach  folgendem  Schema  auf;

Konto

Tagesumsatz

Bewegung
seit  1.  Januar

Gesamtumsatz  seit
Beginn  des  laufend.
Geschäftsjahres
einschl.  der
Anfangsbestände

\

Debet

Kredit

Debet

Kredit

Debet

Kredit

Diese  Bank  berechnet  ungefähr  das  tägliche  Zinsenerfordernis
auf  das  Grundkapital,  die  Darlehen  von  Banken,  Guthaben  in
laufender  Rechnung  und  Depositengelder  auf  Grund  der  Tagesbilanzen, ­
  dagegen  die  täglichen  Zinseneinnahmen  aus  Wechselbeständen, ­
  Guthaben  bei  Banken,  auf  aktive  Darlehne  mit
Ausschluß  der  Effektenzinsen.  In  der  Differenz  zwischen  Zinsenerfordernis ­
  und  -einnahmen  liegt  der  Zinsengewinn  oder  -Verlust.
3.  Beispiel.  Zwischenbilanz  einer  neu  gegründeten  Kreditbank, ­
  am  28.  November  in  das  Handelsregister  eingetragen.
Zwischenbilanz  am  31.  Dezember.

Aktiva  M

Passiva

Aktien-Kapital

Aktien-Kapital

noch  nicht  eingeford.  1  500  000,-—

Grundkapital

2  000  000,—

Kassa-Konto

Kontokorrent-Konto

Bestand  an  barem

Kreditoren

250,-Gelde

  und  Noten  ...  26  025,50

W  echsel-Diskont-  Ko.

Inländische  Wechsel-K.

vereinnahmt

594,45

Bestand  an  Wechsel.  28  750,—

Zinsen-Konto

Mobilien-Konto  95,70
Kontokorrent-  Konto
Guthaben  bei

vereinnahmt

1  852,22

Banken  442  210,93
Debitoren  4  000,—  446  210,93
Unkosten-Konto  1  614,54

2  002  696,67

2  002  696,67

4.  Beispiel.  Im  folgenden  Falle  wurde  das  Geschäftsjahr
vom  31.  Oktober  auf  den  31.  Dezember  verlegt.
        <pb n="318" />
        330

öründungsbilanzen.

Gewinn-  und  Verlust-Konto  für  November  und  Dezember.

Soll
Zinsen  und  Agio
Zentral-Unkosten
Obliga  tionen-Zinsen
Anleihe-Zinsen

it
1  345
10  568
4  935
7  333

3i

98

33

Abschreibungen
3  %  auf  Gebäude  M
10  %  „  Maschinen  und  Apparate  „
20  %  ,,  Mobilen  und  Utensilien
20  %  „  Pferde  und  Wagen
M
hiervon  J /&amp;lt;  für  November  und  Dezember  1905  .
Netto-Gewinn

42  925,80
161  951,94
2  087,73
1  763,70

208  729,17

34  788  20
86  462j61
145  433jl2

Haben

Saldo-Vortrag  aus  1904/05.
Fabrikation
Effekten

M
37  638
107697
96

A
81
65
66

145  433jl2
Der  Reingewinn  am  31.  Oktober  war  M  287  679,98
Davon  wurden  verteilt  und  in  d.  Zwischenb.  berücksichtigt,,  250  041,17
Bleibt  Gewinnvortrag  .ft  37  638,81
Dazu  Reingewinn  für  2  Monate  ,,  48  823,80
Es  sind  aut  1.  Januar  1906  vorzutragen  M  86  462,61

NB.  Monatsabschluß  mit  Erfolgsberechnung  vgl.  22.  Abschnitt.  Über
monatliche  Gewinnermittelung  Bd.  I  S.  84  ff.,  S.  270  11.,  S.  278;  auch
Leitner,  Selbstkostenberechnung,  7.  Aull.  S.  276  ff.  Derselbe,  Die  Kon
trolle  in  kaufm.  Unternehmungen.  Frankfurt  a.  M.,  1920,  S.  149f.,  166  f.

25.  Abschnitt.
Gründungsbilanzen.
Jeder  Kaufmann  hat  bei  dem  Beginn  seines  Handelsgewerbes ­
  seine  Grundstücke,  seine  Forderungen  und  Schulden,
den  Betrag  seines  baren  Geldes  und  seine  sonstigen  Vermögensgegenstände ­
  genau  zu  verzeichnen,  dabei  den  Wert  der  einzelnen
Vermögensgegenstände  anzugeben  und  einen  das  Verhältnis  des
        <pb n="319" />
        Grimdungsbilanzen.

331

Vermögens  und  der  Schulden  darstellenden  Abschluß  zu  machen
(§  39  Abs.  1  HGB.).  Jede  „Gründung“  *)  einer  Unternehmung
erfordert  die  Aufstellung  eines  Erößnungsinventars  und  einer
Eröffnu  gsbilanz,  Anfangs-  oder  Gründlingsbilanz.  Die  Gründung ­
  kann  sein:  Neugründung  eines  Handelsgewerbes;  Wiedereröffnung ­
  eines  früher  betriebenen,  aber  inzwischen  vollständig
auf  gegebenen  oder  infolge  Konkurses,  Krankheit  usw.  eingestellten ­
  Handelsbetriebes;  Übernahme  eines  bereits  bestehenden
Geschäfts  durch  Kauf,  Erbgang,  Schenkung,  auf  Grund  eines
Nießbrauchs,  eines  Pachtvertrages  {Übernahmegründung);  Änderung ­
  der  rechtlichen  Grundlage  einer  Unternehmung  (Umwandlungsgründung), ­
  beispielsweise  Aufnahme  eines  Gesellschafters ­
  in  ein  bis  dahin  von  einem  Einzelkaufmann  betriebenes
Geschäft,  Übernahme  des  Geschäfts  einer  offenen  Handelsgesellschaft ­
  durch  einen  Gesellschafter,  Umwandlung  einer  Einzeloder ­
  Gesellschaftsfirma  in  eine  Aktiengesellschaft,  in  eine  G.  m.
b.  H.  usw.  Gründungsinventar  und  Gründungsbilanz  sind  erforderlich, ­
  auch  wenn  ein  Kaufmann  ohne  eigenes  Vermögen
oder  nur  mit  einer  Bargeldeinlage  sein  Geschäft  beginnt,  oder
wenn  ein  Gemeinschuldner  nach  beendigtem  Konkurs  ein  kaufmännisches ­
  Geschäft  betreibt  und  neu  eröffnet.
Bei  „Beginn  des  Handelsgewerbes“  ist  die  Bilanz  aufzu
stellen,  d.  h.  mit  dem  Beginn  der  kaufmännischen  Tätigkeit.
Dieser  Zeitpunkt  muß  nach  den  gegebenen  Umständen  von
Fall  zu  Fall  gefunden  werden.  Für  Kaufleute,  die  kraft  Gesetzes
die  Kaufmannseigenschaft  haben  —  Einzelfirmen,  offene  und
Kommanditgesellschaften  —  gilt  als  Tag  der  Eröffnungsbilanz
der  Tag,  an  dem  das  Handelsgewerbe  tatsächlich  beginnt.  Anschaffung ­
  des  Inventars  und  andere  Vorbereitungsgeschäfte  bedingen ­
  eine  ordnungsmäßige  Buchführung,  also  auch  eine  Eröffnungsbilanz. ­
  Für  registerbedingte  Betriebe  —  Aktienvereine,
Kommandit-Aktiengesellschaften,  G.  m.  b.  H„  eingetragene  Genossenschaften ­
  —  gilt  stets  der  3ag  der  Eintragung  ins  Handelsregister ­
  als  maßgebender  Zeitpunkt.  Falls  eine  Bilanz  schon
vor  der  Eintragung  ins  Handelsregister  aufgestellt  ist  (z.  B.
bei  Umwandlungsgründungen,  wenn  das  Geschäft  schon  in  einem
’)  Über  Gründungsformen  vergl.  Privatwirtschaftslehre,  §§  9—13
        <pb n="320" />
        I-

Verschiedene  Aktiva  ....

....  170

Restkaufgeld

.  .  .  70

Häusgrundstück

....  75

Reinvermögen

Geschäftskapital

.  .  .  100

Privatkapital

.  .  .  75

b)  Bilanz  mit  wirklichen  Werten  (§  40  HGB.)

Aktiva

400

Restkaufgeld

.  .  .  70

Haus

110

Reinvermögen

Geschäftskapital

...  330

Privatkapital

.  ,  110

In  den  Büchern  hat  der  Kaufmann  „die  Lage  seines  Vermögens“ ­
  ersichtlich  zu  machen  (§  38  HGB.).  Die  BewertungsGründtmgsbilanzen ­



früheren  Zeitpunkt  als  für  Rechnung  der  Aktiengesellschaft
geführt  gelten  soll),  ist  trotzdem  für  den  Tag  der  Eintragung
eine  Eröffnungsbilanz  zu  machen.
Die  Gründungsbilanz  soll  die  ökonomische  Lage  einer  Unternehmung ­
  bei  Beginn  des  Gewerbebetriebes  darstellen,  ist  somit
eine  Vermögensbilanz,  die  in  Verbindung  mit  der  ersten  Schlußbilanz ­
  die  Erfolgsermittlung  ermöglicht.  Die  Bewertungsvorschriften ­
  der  §§40  und  261  kommen  zur  Anwendung.  Der
Gesetzgeber  verlangt  eine  Einzelbewertung  der  Vermögensgegenstände ­
  („Wert  der  einzelnen  Vermögensgegenstände“),  was  nach
den  Grundsätzen  ordnungsmäßiger  Buchhaltung  selbstverständliches ­
  Erfordernis  ist.
Für  eine  Bargründung  kommen  Bewertungsregeln  nicht  in
Frage;  die  Anschaffung  von  Betriebsvermögen  zur  Erzielung  eines
Erwerbes  ist  Gegenstand  der  Buchführung  nach  der  Gründung.
Bei  einer  Umwandlungs-  oder  Übernahmegründung  einer
Kapitalgesellschaft  bilden  die  Übernahmepreise  den  Wert,  den
die  Vermögensgegenstände  für  den  Bilanztag  haben;  es  sind
Anschaffungspreise  im  Sinne  des  §  261  HGB.
Zweifel  können  in  den  folgenden  Fällen  entstehen:  Ein
Kaufmann  erwirbt  ein  Geschäft  im  Werte  von  400  000  für
170  000,  Anzahlung  100  000  bar;  ein  Hausgrundstück  wird  dem
das  väterliche  Geschäft  übernehmenden  Sohne  mit  75  000  M.
auf  sein  Erbteil  angerechnet;  wahrer  Wert  110  000  M.
a)  Bilanz  mit  Anschaffungspreisen  (§  261  HGB.)
        <pb n="321" />
        regeln  beziehen  sich  zweifellos  auch  auf  die  Gründungsbilanzen;
die  Auslegung,  die  man  den  §§40  und  261  gibt,  findet  auch
auf  das  Gründungsinventar  Anwendung.  Ein  Kaufmann,  der
nach  a)  bewertet,  schafft  eine  stille  Reserve  in  Höhe  des  Unterschiedes ­
  zwischen  Erwerbs-  und  wahrem  Wert.  Er  könnte  sie
als  offene  Reserve  aufführen,  wenn  er  die  Aktiva  mit  ihrem
wahren  Werte  (b)  einsetzt,  auf  der  Passivseite  eine  „Bewertungsreserve“ ­
  (230  -f  35)  mit  265  einstellt  —  Reinvermögen  175  —,
ein  empfehlenswerter  Vorgang,  wenn  der  Einzelkaufmann  an
die  Aufnahme  eines  Gesellschafters  denkt.  Verluste  durch  Verkauf ­
  der  billig  erworbenen,  aber  hoch  zu  Buche  stehenden  Vermögensteile ­
  müßten  von  der  Reserve  abgeschrieben,  Gewinne
auf  das  Kapital-Konto  übertragen  werden.
I.  Gründung  einer  Einzelunternehmung.  A.  erwirbt  ein  Geschäft ­
  mit  allen  Aktiven  und  Passiven  und  besitzt  ein  Barvermögen ­
  von  60  000  M.  Bei  der  Veräußerung  eines  Geschäfts
gelten  alle  Vermögensgegenstände  als  veräußert  und  alle  Schulden
als  übernommen,  welche  nicht  besonders  ausgenommen  sind;
insbesondere  die  im  Handelsbetriebe  begründeten  Forderungen
und  Schulden  (nicht  die  Privatschulden  und  Privatforderungen)
des  Verkäufers  gehen  auf  den  Käufer  über,  sofern  durch  Vereinbarung ­
  nichts  anderes  bestimmt  ist  (vgl.  §§25,22—24  HGB.) 1 ).
Das  zu  übernehmende  Grundstück  mit  einem  Übernahmewert
  von  75  000  ist  mit  einer  I.  Hypothek  von  30  000  belastet,
auf  den  Kaufwert  wird  eine  Anzahlung  von  30  000  geleistet,
das  Restkaufgeld  als  II.  Hypothek  mit  5  %  Zinsen  in  vierteljährlichen ­
  Raten  für  den  Verkäufer  eingetragen.  Für  die  übernommenen ­
  Wechsel  und  Forderungen  leistet  der  Verkäufer
Ausfallsbürgschaft.  Kaufpreis  des  Geschäfts  ist  120  000  M.
Anzahlung  hierauf  25  000,  der  Rest  in  zwei  J  ahresraten  zu  5  %
Zinsen  zahlbar.
Es  könnte  ein  Pauschalpreis  als  Kaufwert  des  Geschäftes
mit  seinen  Aktiven  und  Schulden  vereinbart  worden  sein;  dann
müßte,  da  Einzelbewertung  gesetzlich  und  für  die  buchhalterische
Behandlung  erforderlich  ist,  eine  Aufteilung  dieser  Pauschalsumme ­
  auf  die  einzelnen  Bestände  erfolgen,  die  mehr  oder  weniger

Wustrau,  Die  rechtliche  Bedeutung  des  §  25  HGB.  Berlin  1908.

III

11  I
        <pb n="322" />
        334

Gründungsbilanzen.

Gründungsbilanzen,

335

Aktwa  Eröffnungs-Immobilien

  (Hausgrundstück)  75  000,—
Wechsel  (Nennwert  ab  Diskont)  14  928,30
Waren  (Übernahmewert)  28  750,—
Forderungen  an  8  Kunden  41  757,—
Geschäftsinventar  4  500,—
Vom  Vorbesitzer  übernommene  Aktiva  164  935,30
Rest  des  eigenen  Bargeldes  5  000,—
169  935,30

■willkürlich  sein,  aber  den  Wert  der  einzelnen  Aktiva  nicht  über
den  wahren  Wert  angeben  kann.  Eine  Minderbewertung  des
Betriebs-  bzw.  Veräußerungsvermögens  und  ein  entsprechender
Aufschlag  auf  den  immobilen  Besitz  hätte  zur  Folge,  daß  der
Reingewinn  des  Jahres  buchmäßig  um  den  Betrag  der  Minderbewertung ­
  höher  wäre  als  den  tatsächlichen  Verhältnissen  entspricht. ­
  Die  höhere  oder  geringere  Bewertung  der  Vermögensgegenstände ­
  in  der  Gründungsbilanz  wirkt  auf  die  Geschäftsergebnisse ­
  der  folgenden  Jahre.
Wird  für  die  Kundschaft,  Firmenübernahme  usw.  eine  besondere ­
  Vergütung  vereinbart  (Facon,  goodwill)  x ),  so  kann  sie
als  Sonderposten  (Firmenerwerbungs-Konto)  in  der  B.  erscheinen,
wird  dann  zweckmäßig  möglichst  rasch  aus  dem  Jahresgewinn
amortisiert,  oder  man  läßt  sie  durch  Wertaufschlag,  insbesondere
auf  die  Immobilien,  in  der  Gründungsbilanz  verschwinden.
Beispielsweise  der  Kaufpreis  einer  Firma  wäre  Milk,
davon  wird  %  Milk  für  „eingeführte  Firma  mit  organisierter
Fabrik,  geschultem  Personal,  reichen  geschäftlichen  Erfahrungen
und  bedeutenden,  noch  unerledigten  Aufträgen“  in  die  B.  als
Firmenerwerbungs-Konto  eingestellt.  Bei  entgeltlicher  Erwerbung ­
  können  materielle  Rechte  und  Gegenstände  zweifellos
in  die  B.  aufgenommen  werden.  Der  Verkaufswert  des  Geschäftes ­
  bemißt  sich  in  diesem  Falle  nicht  nach  dem  Verkaufswert ­
  der  einzelnen  veräußerten  Sachen  und  Rechte  allein,  ist
aicht  gleich  der  Summe  dieser  einzelnen  Verkaufswerte.  Der
Verkaufswert  des  Unternehmens  als  Ganzes  wird  beeinflußt
*)  Dicksee-Tillyrad,  Goodwill  and  ils  treatment  in  accounts.  3.  ed.
London  1906  (Gee  &amp;amp;  Go.).

bilanz,

Passiva

1.  Hypothek
2.  Hypothek  (Restkaufgeld)
Schulden  an  2  Kreditoren
Restkaufgeld
Vom  Vorbesitzer  übernommene  Schulden
Schulden  des  Käufers

Eigenes  Kapital

30  000,—-5
  000,—
14  935,30
50  000,—
.TTT7T  44  935,30
65  000,—
Gesamtschulden  .  .109  935,30
60  000,—
169  935,30

durch  Verhältnisse,  die  mit  der  Persönlichkeit  des  zeitigen  Inhabers ­
  nicht  Zusammenhängen,  Verhältnisse,  die  sich  nicht  als
besonders  veräußerliche  selbständige  Werte  darstellen,  sondern
gewissermaßen  Eigenschaften  des  Inbegriffs  sind.  Dazu  gehören
alte  Kundschaft,  Ruf  der  Firma,  Geschäftsgeheimnisse,  die
übertragbar  sind  und  bei  Fortführung  durch  einen  Dritten  eine
erhöhte  objektive  Nutzbarkeit  des  Ganzen  begründen.  So  lange
eine  wirkliche  Wertminderung  dieses  in  die  B.  eingestellten
Verkaufswertes  nicht  eingetreten  ist  und  nicht  bewiesen  werden
kann,  ist  eine  Abschreibung  steuerrechtlich  nicht  zulässig 1 ).
Da  der  Vorbesitzer  Ausfallsgarantie  für  Wechsel  und  Buchforderungen ­
  übernommen  hat,  gehen  etwaige  Ausfälle  zu  Lasten
seines  Personen-Kontos  bzw.  werden  im  gegebenen  Fall  gegen
seine  Restkaufgeldforderung  aufgerechnet.
Das  Privatvermögen  eines  Einzelkaufmanns  bildet  mit  dem
zu  geschäftlichen  Zwecken  abgesonderten  „Geschäftsvermögen“
rechtlich  eine  Einheit,  obgleich  beide  wirtschaftlich  verschiedenen
Zwecken  dienen.  Der  Konkurs  über  das  Privatvermögen  eines
Einzelkaufmanns  ohne  gleichzeitigen  Konkurs  über  das  Geschäftsvermögen ­
  ist  nicht  denkbar.  Da  die  Gründungsbilanz
eine  vollständige  Übersicht  über  die  Vermögenslage  geben  soll,
so  muß  auch  das  Privatvermögen  bilanzmäßig  aufgezeichnel
werden.  Dies  kann  geschehen  durch  Aufnahme  eines  summari-1
 )  Entscheidungen  des  OVG.  Bd.  10,  S.  295,  309.  Vgl.  auch  die  von
Passow,  Bilanzen,  S.  112  zitierten  Entscheidungen  des  Kammer-  und  des
Reichsgerichts.  Auch  Pisko,  Das  Unternehmen  als  Gegenstand  des  Rechtsverkehrs, ­
  Wien  1907.
        <pb n="323" />
        3B6

Gröndungsbilanzen.

sehen  Postens  oder  durch  Aufstellung  zweier  Grtindungsbilanzen,
einer  öffentlichen  für  das  Geschäftsvermögen,  einer  geheimen
für  das  Privatvermögen;  beide  zusammen  ermöglichen  die  vom
Gesetz  erforderte  Übersicht.  Das  Fehlen  der  einen  Bilanz  hätte
die  Rechtsnachteile  unordentlicher  Buchführung  zur  Folge.  Die
Veränderungen  im  Privatvermögen  sind  nicht  fortlaufend  aufzuzeichnen, ­
  nur  das  Ergebnis  dieser  Veränderungen  ist  in  die
Schlußbilanz  aufzunehmen.  (Vgl.  S.  62).
Das  Vorbehaltsgut  der  Ehefrau,  das  in  das  Geschäft  des
Mannes  genommen  ist,  wird  am  besten  auf  einem  Sonderkonto
(z.  B.  Illaten-Konto)  verbucht.  Der  Verkäufer  eines  Betriebes
kann  eine  Schlußbilanz  unter  Zugrundelegung  der  Veräußerungspreise ­
  aufstellen.
Ein  Handelsgeschäft  kann  auf  Grund  eines  Nießbrauchs,
eines  Pachtvertrages  oder  eines  ähnlichen  Verhältnisses  übernommen ­
  werden  {§  22  HGB.) 1 ).  Dadurch  wird  nicht  das  Eigentum, ­
  sondern  das  Gebrauchsrecht  an  Geschäft  und  Firma  überlassen. ­
  Der  Pächter  oder  Nießbraucher  ist  Inhaber  des  Geschäfts; ­
  er  haftet  für  die  bisherigen  Geschäftsschulden.  Das
Geschäftsvermögen,  sofern  es  nicht  kraft  Gesetzes  oder  Vertrages ­
  sein  Eigentum  wird,  haftet  nicht  für  die  Schulden,  welche
nach  der  Übernahme  des  Geschäfts  entstanden  sind.  Nach  beendigter ­
  Pacht  fällt  das  Geschäft  an  den  Verpächter  oder  den
sonst  Berechtigten  zurück.  Verbrauchbare  Gegenstände,  z.  B,
Waren,  werden  meist  verkauft,  oder  es  wird  vereinbart,  daß  am
Ende  der  Vertragsdauer  nur  ihr  Wert  oder  gleichartige  Gegenstände ­
  in  gleichem  Wert  zurückzuerstatten  sind.  Der  Buchführung ­
  und  Bilanz  ist  es  in  diesem  Falle  nicht  leicht,  diese
Rechtsverhältnisse  festzuhalten.  Das  einfachste  dürfte  es  sein,
das  Leihvermögen  der  Kontrolle  und  Ordnung  wegen  aufzuzeichnen ­
  und  vom  eigenen  Vermögen  bilanzmäßig  zu  trennen.
II.  Offene  Handelsgesellschaft.  Die  Gesellschafter  sind  verpflichtet, ­
  zur  Erreichung  eines  gemeinschaftlichen  Zweckes  die
vereinbarten  Beiträge  zu  leisten  (§  705  BGB.).  Es  kann  Bargeld, ­
  es  können  aber  auch  Sachen,  Rechtshandlungen,  Verpflichtungsübernahme ­
  als  Beiträge  geleistet  werden.  So  kann

)  Henkel,  Die  Verpachtung  eines  Handelsgeschäftes.  Dresden  1908
        <pb n="324" />
        337

Grü  n  dungsbilanzen.
beispielsweise  einer  der  Gesellschafter  sich  ohne  Geldbeiträge,  als
Gesellschafter  eintragen  lassen,  dadurch  das  Risiko  der  Schulden*
haftung  übernehmen  und  den  Kredit  der  Gesellschaft  erhöhen.
Der  Gesellschaftsvertrag  kann  die  Einbringung  einer  Sache
zum  bloßen  Gebrauch  oder  zum  Eigentum  der  Gesellschaft  vorschreiben. ­
  Der  Gesellschafter,  der  Forderungen  einbringt,  haftet
für  deren  Rechtsbeständigkeit,  nicht  für  die  Zahlungsfähigkeit
des  Schuldners.  Etwa  später  eintretende  Ausfälle  gehen  zu  Lasten
des  Reingewinns  der  Gesellschaft,  sofern  nichts  anderes  vereinbartist, ­
  beispielsweise  von  den  einbringenden  Gesellschaftern  Ausfallsbürgschaft ­
  übernommen  wurde.  Die  Buchführung  kann  das
Illationsversprechen,  die  vertragsmäßige  Vereinbarung  und  ihren
Vollzug,  die  Illation,  kontenmäßig  trennen,  z.  B.  N.  N.  Illations-Konto
  an  N.  N.  Kapital-Konto;  das  Debet  des  ersten  Kontos
zeigt  die  Solleinlage,  dessen  Kredit  die  späteren  Einzahlungen.
Gründungs-  und  Inventarbilanz  einer  offenen  Handelsgesellschaft ­
  umfassen  nur  das  Gesellschaftsvermögen  und  die
Gesellschaftsschulden,  nicht  das  Sondervermögen  und  die  per*
sönlichen  Schulden  der  Gesellschafter.  Die  Beiträge  der  Gesellschafter ­
  und  die  durch  die  Geschäftsführung  der  Gesellschaft
erworbenen  Gegenstände  werden  gemeinschaftliches  Vermögen
der  Gesellschaft  (Gesellschaftsvermögen,  §  718  BGB.).  Der  einzelne ­
  Gesellschafter  hat  keinen  Anteil  an  den  einzelnen  Vermögensteilen, ­
  nach  der  Einbringung  keinen  Anspruch  auf  einen
bestimmten  Vermögensgegenstand.  Bei  der  Auflösung  hat  er
nur  einen  quotalen  Anteil  am  Erlös  der  Masse.  Der  rechnungsmäßige ­
  Anteil  eines  Gesellschafters  bestimmt  sich  bei  der  Gründung ­
  nach  dem  Geldwert  der  Einlage,  im  späteren  Verlauf  nach
dem  jeweiligen  Kapitalanteil  unter  Berücksichtigung  der  Erfolgsverteilung. ­
  Die  Ermittlung  des  „gegenwärtigen  Kapitalanteils“
der  einzelnen  Gesellschafter  hat  nur  den  Zweck  (vgl.  S.  146  ff.),
den  Gewinn-  oder  Verlustanteil  für  das  zukünftige  Geschäftsjahr ­
  berechnen  zu  können.  Sie  gibt  nur  annähernd  den  Wert
der  Kapitalanteile.  Die  Ermittlung  des  wirklichen  Wertes  würde
die  Aufstellung  einer  Auseinandersetzungsbilanz  erfordern,  für
deren  Aufmachung  andere  Gesichtspunkte  maßgebend  sind  wie
für  die  Aufstellung  einer  Jahresbilanz  bei  normaler  Fortdauer
der  Gesellschaft.
Beitner,  Buchhaltung  und  Bilanakunde.  n.  6.  u.7.Aufl.

22
        <pb n="325" />
        388

Gründungshiianzon.

Ein  Gesellschafter,  der  seine  Geldeinlage  nicht  rechtzeitig
einzahlt,  hat  Zinsen  von  dem  Tag  an  zu  entrichten,  an  welchem
die  Zahlung  hätte  geschehen  sollen  (§  111  HGB.);  ebenso  sind
die  Entnahmen  jäher  die  vertragsmäßige  Grenze  hinaus  und
die  unbefugte  Verwendung  von  Gesellschaftsgeldern  zu  verzinsen.
Die  Übertragung  der  Gesellschaftsrechte  (§717  BGB.),  d.  h.  der
Ansprüche  aus  dem  Auseinandersetzungsguthaben  und  auf  Gewinnanteile, ­
  wirkt  wie  eine  Zession:  die  Gesellschaft  hat  einen
neuen  Gläubiger  (Buchung;  Übertragung  des  Geldbetrages  vom
Kapital-  oder  Privat-Konto  des  Gesellschafters  auf  das  Kredit
des  Kontos  des  neuen  Gläubigers).
Ersatzansprüche  eines  Gesellschafters  auf  Grund  des  §  110
HGB.  für  Aufwendungen  und  für  Verluste  in  Gesellschaftsangelegenheiten ­
  werden  am  besten  einem  Separat-Konto  gutgebracht, ­
  nicht  dem  Kapital-Konto  des  Gesellschafters,  da  sie
keine  Vermehrung  des  Kapitalanteils  darstellen  (beispielsweise
Reisekosten  im  Interesse  der  Gesellschaft,  Bezahlung  von  Gesellschaftsschulden
  infolge  der  Solidarhaftung  u.  ä.).
Bei  der  Gründung  einer  offenen  Handelsgesellschaft  wird,
wenn  es  notwendig  ist,  zunächst  für  jeden  Gesellschafter  ein
Gründungsinventar  aufgestellt,  das  die  Zusammensetzung  und
die  Höhe  der  Sacheinlagen  feststellt;  dann  werden  alle  Vermögensgegenstände ­
  und  Schulden  in  einem  gemeinschaftlichen
Inventar  zusammengeworfen  und  in  der  Gründungsbilanz  die
Gesellschaftsaktiva,  die  GesellschafPschulden  sowie  die  Kapitalanteile ­
  bestimmt.
1.  Beispiel;  A.,  B.  und  C.  gründen  eine  Patentverwertungsgesellschaft. ­
  A.  hat  80  000  bar  zu  leisten,  davon  30  000  sofort,
in  drei  Monaten  20  000,  in  sechs  Monaten  30  000.  B.  bringt
Staatspapiere  ein,  deren  Erlös  durch  Barzahlung  von  2496  auf  die
bedungene  Einlage  von  80  000  gebracht  wird.  C.  inferiert  seine
Patente,  deren  Wert  mit  100  000  vertragsmäßig  bestimmt  wird.
Gründungsbilanz

Bargeld

110

Gesellschaftskapital

,  260

A,  Einzalilungs-Konto  ..

50

Davon  entfallen  auf

A

80

Patent-Konto

100

B

80

.

C

100
        <pb n="326" />
        Gründongsbilauzon.

339

2.  Beispiel:  A.  nimmt  B.  in  sein  Geschäft  auf.  B.  bringt
-die  unten  verzeichneten  Werte  ein,  leiht  überdies  30  000  M.
Staatspapiere  zwecks  Verkauf  und  zur  vorübergehenden  Verstärkung ­
  der  Betriebsmittel  (Erlös  31  200).  Jeder  Gesellschafter
übernimmt  für  die  von  ihm  eingebrachten  Forderungen  Ausfallbürgschaft. ­
  Die  Kapitalanteile  sollen  geheim  gehalten  werden.
A.  besitzt:
Grundstücke  80  Hypothekenschulden  30
Inventar  3,5  Wechselschulden  34
Waren  35,3  Warenschulden  27
Wechsel  4,8  91
Bargeld  2,8  Eigenes  Kapital  35,4
126,4  126,4
B.  bringt  ein;
Effekten  16  000  zu  pari  16
+  Stückzinsen  0,12
16,12
Wechsel  10
Bargeld  15
Eigenkapital  .  ,  41,12
Keine  Schulden.

Generalbilanz  der  Handelsgesellschaft.

Grundstücke

80

Hypotheken

,  .  .  .  30

Inventar

3,5

Wechselschulden

..  .  .  34

Waren

35,3

Warenschulden

...  .  27

Wechsel

14,8

B,  Darlehens-Konto  ....

31,2

Effekten

16,12

Generalkapital-Konto  .  .  .

.  .  .  76,52

Bargeld

49

198,72

198,72

Hätten  beide  Gesellschafter  vereinbart,  daß  die  Handelsgesellschaft ­
  die  Schulden  des  A.  nicht  übernehme,  so  würden
aus  den  Geschäftsschulden  des  A.  dessen  Privatschulden  ausscheiden,
  wodurch  die  Gläubiger  auf  das  empfindlichste  geschädigt ­
  werden  können;  denn  die  Deckungsfonds,  die  Aktiva
des  A.,  gehen  den  Gläubigern  unmittelbar  verloren.  Die  Befriedigung ­
  seiner  Ansprüche  wird  sehr  viel  schwieriger,  wenn
er  sich  an  das  persönliche  Vermögen  einer  bestimmten  Person
halten  muß.  Ein  solches  Privatvermögen  ist  auch  viel  leichter
        <pb n="327" />
        340

Gründungsbilanzen.

beiseite  zu  schaffen  oder  zu  verdecken  als  der  Vermögenswert
einer  Firma,  aus  deren  Geschäftsbüchern  sich  alle  Einzel  hei  te®,
ergeben  müssen.
Beim  Eintritt  eines  persönlich  haftenden  Gesellschafters
muß  die  letzte  Bilanz  der  Unternehmung  ein  vollständig  klares
Bild  der  Vermögenslage  der  Gesellschaft  bieten.  Nicht  nur  die
Höhe  der  Einlage  der  bisherigen  Unternehmer  (Einzelinhaber,
Gesellschafter),  auch  die  Haftpflicht  des  neuen  Gesellschafters
für  frühere  Verbindlichkeiten  der  Unternehmung  bestimmen  sich
danach  (Entsch.  RG.  II  164/13).  Vor  dem  Eintritt  des  neuen
Gesellschafters  zedierte  Forderungen,  für  deren  Eingang  die
bisherige  Gesellschaft  die  selbstschuldnerische  Bürgschaft  übernommen ­
  hat,  müssen  durch  eine  die  Sachlage  veranschaulichende
Darstellung  in  der  Bilanz  klargestellt  werden.
Das  Reichsgericht  hat  für  Einzelkaufleute  sich  dahin  entschieden, ­
  daß  das  Geschäfts-  und  das  Privatvermögen  bilanzmäßig ­
  eine  Einheit  bilden;  es  hat  anerkannt,  daß  die  Handelsbücher ­
  nur  über  Bestand  und  Veränderungen  des  Geschäftsvermögens ­
  Aufschluß  geben  sollen,  also  über  jenen  Teil  des
Gesamtvermögens,  der  für  die  geschäftlichen  Zwecke  abgesondert ­
  ist  (S.  62).
Für  die  persönlich  haftenden  Gesellschafter  einer  Personalgesellschaft ­
  besteht  hinsichtlich  des  Privatvermögens  dieser  Gesellschafter ­
  kein  Bilanzierungszwang,  obgleich  es  ähnlich  dem
Privatvermögen  des  Einzelkaufmanns  für  die  Verbindlichkeiten
des  Geschäftes  haftet.  Das  Gesellschaftsvermögen  als  gemeinschaftliches ­
  Vermögen  steht  im  Gegensatz  zum  Sondervermögen
der  Gesellschafter.  Den  Anforderungen  des  Kreditverkehrs  genügt ­
  es  nicht,  daß  erst  bei  einem  Vermögensverfall,  bei  einer
Zahlungseinstellung  und  Konkurseröffnung  das  gesamte  haftpflichtige ­
  Vermögen  festgestellt  wird.  Wir  fordern  von  einem
zukünftigen  Handelsgesetzbuch  die  allgemeine  Gesetzesvorschrift,
daß  da,  wo  neben  dem  Geschäftsvermögen  noch  ein  Privatvermögen ­
  haftet,  die  Bilanz  durch  einen  Zusatz  über  diesen
Vermögensteil  ergänzt  werden  muß.
III.  Für  Kommanditgesellschaften  gelten  die  gleichen  Vorschriften ­
  wie  für  die  offene  Handelsgesellschaft.  Der  Kommanditist ­
  haftet  den  Gläubigern  unmittelbar,  so  lange  die  Einlage
        <pb n="328" />
        Gründungsbijanzen.

341

nicht  oder  nicht  in  der  bedungenen  Höhe  geleistet  ist  (§  171
HGB.);  er  haftet  nur  mit  seiner  Einlage,  nicht  mit  seinem
ganzen  Kapitalsaldo,  wenn  dieser  den  Betrag  der  vereinbarten
Einlage  übersteigt.  Im  Konkurs  kann  der  Kommanditist  die
über  den  Betrag  seiner  Einlage  zugewachsenen  Gewinne  als
Forderung  anmelden.  Durch  Vereinbarung  können  Gewinnanteile ­
  zur  Einlage  geschlagen  werden,  erhöhen  damit  die  Einlage
und  gleichzeitig  die  Haftpflicht  des  Kommanditisten  (§  172).
IV.  Aktiengesellschaften:
Das  HGB.  kennt  zwei  Formen  der  Gründung  x )  von  Aktiengesellschaften; ­
  die  Einheits-  oder  Simultangründung,  wenn  sämtliche ­
  Aktien  von  den  Gründern  übernommen  werden,  Gründer
und  erste  Aktionäre  identisch  sind  (§  188  HGB.).  Sie  ist  im
Deutschen  Reich  am  häufigsten.  Bei  einer  Sukzessiv-  oder
Stufengründung  übernehmen  die  Gründer  nur  einen  Teil  der
Aktien,  während  der  Rest  durch  Zeichnung  aufgebracht  wird
(§  189).
Die  Gründung  kann  eine  Bargründung  sein,  bei  der  die
Gründer  nur  Bargeld  einzahlen,  oder  eine  Gründung  mit  Sacheinlagen ­
  (§  186),  eine  qualifizierte  Apport-  oder  Illationsgründung,
bei  der  auch  andere  als  Bareinlagen  gemacht  werden.  Gründungen
mit  Sacheinlagen  sind  stets  Umwandlungsgründungen  *  2 ),  durch  die
eine  bereits  bestehende  Unternehmung  die  Rechtsform  der  Aktiengesellschaft ­
  erhält,  sei  es,  daß  der  Vorbesitzer  sich  seines  Betriebes
entäußert,  sei  es,  daß  durch  die  Umwandlung  und  die  Ausgabe
von  Aktien  dem  Betriebe  neue  Mittel  zugeführt  werden  sollen.
Als  Sacheinlage  geeignet  ist  jeder  Wertgegenstand,  der  als
Aktivum  in  die  B.  aufgenommen  werden  kann,  z.  B.  körperliche
Sachen,  Rechte,  immaterielle  Güter,  wenn  sie  verkehrsfähig
sind  (Patente,  Urheberrechte,  Wasserrecht,  Konzessionen,  Hypox ­

 )  Schmalenbach  in  der  Zeitschr.  f.handelsw.  Forschung,  Jahrg.  1906/07,
S.  203ff.  VI,  S.  472.  Silbernagel,  Die  Gründung  von  A.-G.  nach  deutschem,
schweizerischem,  französischem  und  englischem  Aktienrecht.  Berlin  1907.
Bank-Archiv  XI,  8.  153,  Bilanzierung  von  Aktiengründungen.
2 )  Bei  einer  Umwandlung  erhält  eine  bestehende  Unternehmung  eine
andere  Rechtsform;  Einzelfälle  sind  gesetzlich  erwähnt  z.  B.  §§  28,130,139,
162,  176  HGB.;  für  Aktienvereine,  die  hier  interessieren,  insbesondere  die
|§  307,  332/34;  für  Genossenschaften  §§  143/5  Gen.-Ges.;  §§  80  81  G.m.b.  H.
        <pb n="329" />
        342

Gründungsbilanzen.

theken,  Vorkaufsrechte,  Mi  et-  und  Pachtverträge,  Berggerechtsame, ­
  Anteile  an  einer  Gesellschaft,  Firmenrecht,  Kundschaft,
Fabrikationsgeheimnis,  Konzession  usw.) 1 ).  Bei  einer  Gründung
mit  Sacheinlagen  bringen  die  Gründer  Sachvermögen  ein,  deren
Wert  dem  zu  übernehmenden  Betrag  des  Grundkapitals  angerechnet ­
  wird.  Gegen  Einbringung  erwerben  die  Gründer
Mitgliederrechte..

Beispiel  einer  Gründung  mit  Sacheinlagen:

Sacheinlagen  0,9  Mül.
Geschäftserwerbungs-Konto  2,1  ,,

Aktienkapital  3  Milk

Das  Geschäftserwerbungskonto  stellt  die  Abfindung  für  den
Vorbesitzer  dar  gegen  dessen  Verpflichtung,  den  eigenen  Geschäftsbetrieb ­
  einzustellen,  die  eigene  Firma  löschen  zu  lassen
und  innerhalb  10  Jahren  keinerlei  Konkurrenzunternehmen  zu
errichten.
Bei  der  sogenannten  Übernahmegründung  schließen  die
Gründer  mit  einem  Dritten  einen  Vertrag,  infolgedessen  dieser
der  zukünftigen  Gesellschaft  Vermögensgegenstände  überläßt.
Entsprechend  dem  §  186  HGB.  sind  Sacheinlagen  und  Sachübernahme ­
  zu  unterscheiden.  Die  Sacheinlage  ist  eine  nicht
durch  Barzahlung  zu  leistende  Einlage  des  Aktionärs  auf  das
Grundkapital;  die  Sachübernahme  ist  eine  Übernahme  von
vorhandenen  oder  herzustellenden  Anlage-  oder  sonstigen  Vermögensgegenständen ­
  durch  Kauf-,  Tausch-  oder  Werkvertrag
durch  die  zu  errichtende  Gesellschaft.  Ob  der  Überlassende
Aktionär  wird,  ist  gleichgültig.  Mitunter  kommen  verschleierte
Übernahmegründungen,  Scheingründungen  vor.  Die  Aktiengesellschaft ­
  wird  als  Bargründung  mit  verhältnismäßig  geringem
Kapital  errichtet,  kurz  darauf  schließt  die  Gesellschaft  unter
gleichzeitig  starker  Kapitalerhöhung  Kaufverträge  mit  der  zu
übernehmenden  Unternehmung  ab.  Zweck  dieser  Scheingründungen ­
  ist,  die  vom  Gesetzgeber  geforderte  Nachprüfung  von
qualifizierten  Gründungen,  insbesondere  die  Prüfung  der  An1 ­

 )  Nicht  aber  Anteile  an  einer  offenen  Handelsgesellschaft,  weil  die
Aktiengesellschaft  nicht  Mitglied  einer  solchen  sein  kann.  Auch  nicht  die
Arbeitskraft  eines  Aktionärs  oder  andere  Dienstleistungen.
        <pb n="330" />
        Gründungsbilanzen.  343

gemessenheit  der  Hlationspreise  für  die  übernommenen  Objekte
zu  umgehen  1 ).
Z.  B.  eine  Pianofortefahrik  wird  als  Bargründung  errichtet,
kurz  darauf  schließt  sie  Kaufverträge  mit  zwei  anderen  Fabriken
derselben  Branche.  Die  Aktiengesellschaft  war  von  vornherein
zum  Zweck  der  Übernahme  der  beiden  Fabriken  ins  Leben
getreten.  In  Berlin  wurde  eine  Baugesellschaft  mit  einem  Aktienkapital ­
  von  1  Mill.  M.  als  Bargründung  errichtet.  Einen  Monat
nach  ihrer  Eintragung  wurden  eine  Erhöhung  des  Aktienkapitals
auf  4  Mill.  und  die  Übernahme  von  Grundstücken  einer  Immobilienfirma ­
  beschlossen,  um  auf  ihnen  eine  Passage  zu  erbauen.
Das  HGB.  trifft  im  §  207  erschwerende  Sonderbestimmungen
für  diese  verschleierten  Übernahmegründungen,  die  gewöhnlich  als
Nachgründungen  bezeichnet  werden.  Trotz  dieser  Bestimmungen
ist  die  Prüfung  der  Wertbemessung  der  eingebrachten  Objekte
unmöglich  gemacht,  Angaben  über  die  bisherige  Rentabilität  sind
vermieden.  Um  die  Folgen  solcher  vorgeschobenen  Bargründungen ­
  zu  beseitigen,  hat  die  Handelskammer  Berlin  in  ihren
1907  erschienenen  Vorschriften  für  Gründungsrevisionen  folgendes
bestimmt:  Die  Prüfung  etstreckt  sich  auf  die  vorausgegangenen
Rechtsgeschäfte,  die  auf  den  Erwerb  durch  die  Gesellschaft
hingezielt  haben,  die  Erwerbs-  und  Herstellungspreise  aus  den
letzten  beiden  Jahren  und  im  Falle  des  Überganges  eines  Unternehmens ­
  auf  die  Gesellschaft  auf  die  Betriebsergebnisse  aus  den
letzten  beiden  Jahren.  Die  Frage,  ob  eine  Übernahmegründung
vorliegt  oder  nicht,  ist  von  den  Revisoren  selbständig  und  unabhängig ­
  von  der  Erklärung  der  Gründer  und  Gesellschaftsorgane ­
  zu  prüfen.  Entstehen  Zweifel  oder  Meinungsverschiedenheiten ­
  zwischen  den  Revisoren  und  Antragstellern  darüber,  ob
eine  Übernahmegründung  vorliegt  oder  nicht,  so  sind  die  Antragsteller ­
  und  Organe  der  Gesellschaft  auf  den  Standpunkt  der  i)

i)  Vgl.  Sattler,  Die  Revision  bei  Gründung  von  Aktiengesellschaften.
Berlin  1893.  —  Rosenwald,  Desgl.  München  1898.  —  In  Betracht  kommen
die  Vorschriften  über  den  Gründungsbericht  (§  191)  und  die  Prüfung  durch
Revisoren  (§  192IT.  HGB.).  Die  Bilanz  der  Aktienvereine  wird  unter  Umständen ­
  zweimal  einer  behördlichen  Prüfung  unterzogen:  einmal  bei
der  Gründung,  ein  zweites  Mal  bei  der  Einführung  junger  Aktien  in  den
Börsenverkehr;  in  diesem  Falle  erfolgt  die  Bilanzprüfung  durch  die  Zulassungsstelle ­
  der  Börse  (§  38  Börsen-Ges.).
        <pb n="331" />
        344

Gründungsbilanzen  •

Gerichte  hinzuweisen,  und  es  ist,  wenn  eine  Einigung  nicht
erzielt  wird,  die  Revisicnstätigkeit  einstweilen  einzustellen.
Die  Rechte  auf  Nebenleistungen  (§§  212,  216) x ),  beispielsweise ­
  bei  Rübenzuckerfabriken  die  Rübenlieferungspflicht  der
Aktionäre,  kommen  als  solche  in  der  B.  nicht  zum  Ausdruck
Leistungsvergütungen  werden  selbstverständlich  verbucht.
Bei  der  Umwandlungsgründung  —  durch  Vermittlung  einer
Bank,  eines  Finanzagenten  —  wird  das  Unternehmen  als  Ganzes
übernommen.  Der  Illations-,  Kauf-  oder  Einbringungspreis  wird
zwischen  beiden  Parteien  vereinbart;  der  Vorbesitzer  läßt  sich
den  Wert  des  Geschäfts  (Firma,  Kundschaft  usw.)  bezahlen,
auch  die  Provision  an  die  Vermittler.  Der  Preisaufschlag  hierfür
gegenüber  dem  wirklichen  Wert  der  Aktiva  wird  selten  in  einem
offenen  Sonderbilanzposten  erscheinen.  Häufiger  wird  er  auf  die
Aktiva  verteilt,  gewöhnlich  auf  die  Immobilien;  auch  andere
geheime  Verschiebungen  in  der  Bewertung  der  Aktiva  und  innerhalb ­
  des  Rahmens  der  Taxe  kommen  vor.  So  werden  häufig
die  Immobilien  höher,  die  Maschinen  billiger  eingestellt,  weil
auf  dem  Immobilien-Konto  später  weniger  abgeschrieben  zu
werden  pflegt  als  auf  Maschinen-Konto  1  2 ).  Oder  man  bewertet
Waren  und  Debitoren,  also  Umsatzvermögen,  geringer,  schlägt
das  Minus  auf  den  Wert  der  Immobilien  und  erhöht  damit  die
1 )  Eben,  Die  Nebenleistungs-Aktiengesellschaft.  Leipzig  1904.
2 )  Z.  B.:  Vom  Vorbesitzer  wurden
M  1  052  434  in  die  Aktiengesellschaft  eingebracht.  Dagegen
übernahm  diese  die  am  30.  April  1902  vorhanden  gewesenen  Passiven
(Kreditoren,  Akzepte  usw.  sowie  M  37  000  Hypothek,  die  inzwischen  zur
Rückzahlung  gekommen  ist)  im  Betrage  von
M  377  250.  Der  Rest  betrug  sonach
M  675  184.  Diese  den  Buchwerten  entsprechende  Summe  wurde
laut  Vereinbarung  um
„  72  500  erhöht,  so  daß  sich
M  747  684  als  Gesamtübernahmepreis  ergab.
Vorstehende  M  72500  wurden  mit  M  35000  dem  Maschinen-Konto  u.
M  37  500  dem  Grundstück-  und  Gebäude-Konto ­
  zugefügt.
Zum  Ausgleich  sind  dem  Vorbesitzer
M  747  000  als  vollgezahlt  geltende  Aktien  gewährt  und  der  Rest
von  M  684  nebst  5%  Zinsen  von  M  747  684  für  das  Jahr  vom
1.  Mai  1902  bis  30.  April  1903  bar  vergütet  worden.
        <pb n="332" />
        Gründungsbilanzen.

345

Dividenden  des  ersten  Jahres,  da  nach  Eingang  der  Forderungen
zum  Nennwert  und  durch  Verkauf  der  mit  niedrigem  Einstandswert
  zu  Buche  stehenden  Waren  der  rechnungsmäßige  Gewinn
auf  diesen  Konten  größer  sein  muß.  Andererseits  kommt  es
vor,  daß  man  die  Einlagen  weit  unter  dem  Schätzungswert  einbringt, ­
  um  das  Aktienkapital  nicht  zu  hoch  zu  normieren,  stille
(Gründungs-)  Reserven  zu  schaffen  usw.
Der  Gründerlohn  (§  186,  für  Reklame,  Vorarbeiten,  Vertragsabschlüsse ­
  u.  ä.)  geht  entweder  zu  Lasten  der  zu  errichtenden
Gesellschaft  oder  wird  von  den  Gründern  getragen.  Er  kann
in  Geld  oder  Geldleistungen  bestehen.  So  bestand  beispielsweise
bei  der  Nationalbank  für  Deutschland  das  Gründungsrecht  in
einem  Paribezugsrecht  auf  die  Hälfte  neuer  Aktien,  das  1911
zu  95  %  durch  eine  Vereinbarung  abgelöst  wurde,  wonach  die
Inhaber  dieses  Gründungsrechts  eine  Vergütung  von  5  %  des
Nennwertes  der  jeweils  auszugebenden  Aktien  erhalten,  d.  h.
man  hat  den  Gründern  ein  lOprozentiges  Agio  auf  die  ihnen
in  Zukunft  zustehenden  neuen  Aktien  garantiert.  Der  Gründer-!ohn
  kann  auch  verschleiert  werden,  wenn  der  Übernahmewert
der  Sacheinlagen  höher  als  ihr  wirklicher  Wert  angenommen
wird,  den  Gründern  oder  den  Vermittlern  dementsprechend
auch  ein  größerer  Betrag  von  Aktien  überwiesen  werden  muß.
1.  Beispiel:  Bargründung 1 ).  Eine  Aktiengesellschaft  wird
am  4.  September  1906  gegründet.  Grundkapital  40  Mill.  in
10  Serien  zu  4  Mill.  Davon  werden  zunächst  6  Serien  vollbezahlt
mit  einem  lOprozentigen  Aufgeld,  die  letzten  4  Serien  mit
25  %  zuzüglich  10  %  Agio  auf  den  vollen  Nennwert  eingezahlt,
wodurch  der  gesetzliche  Reservefonds  mit  4  Mill.  aufgefüllt  ist;
Serie  7  wird  am  10.  November  1906  vollbezahlt,  so  zwar,  daß
an  diesem  Tage  28  Mill.  vollbezahlte  Aktien  und  12  Mill.  Aktien
mit  25  %  Einzahlung  bestehen.  Von  den  vollbezahlten  Aktien
wird  ein  Teilbetrag  von  9  Mill.  zur  Zeichnung  aufgelegt,  127  %,
zuzüglich  des  halben  Schlußnotenstempels.  Die  gezeichneten
Beträge  sind  am  5.  Dezember  mit  40  %  zu  bezahlen,  die  restlichen ­
  60  %  bis  5.  Januar  1907.
1 )  Gründungsbuchungen  bei  Reisch-Kreibig,  Bilanz  und  Steuer,
Wien  1909,  Bd.  II,  S.  2111.  —  Steiner,  Kapital  und  Bilanzen  der  A.-G.
Dresden  1905,  S.  6  fl.
        <pb n="333" />
        346

Qründungsbilanzen.

Gründungsbilanz.

Fehlende  Einzahlung

.  .  .  .  12

Grundkapital

40

Bargeld  (Bank)

.  .  ..  32

Reserve

4

Nach  ihrer  Eintragung  erwirbt  die  Gesellschaft  4  Mill.
Aktien  I  zu  315%  und  1,5  Mill.  Aktien  II  zu  250%  als  dauernde
Anlage  mit  einem  Aufwand  von  16,35  Mill.  Mark.
Rentabilität  der  Anlage:
Aktien  I,  Barausgabe  12,6  Mill.,  Dividende  1905  25%=1  Mill.;  demnach  8%
II,  „  3,75  „  1905  15%=0,225  Mill.;  „  6%
16,35  Mill.  1,225  Mill.
Der  Gesamtaufwand  16,35  Mill.  gibt  1,225  Mill.  Einnahmen,
d.  h.  im  Durchschnitt  7%  %  Verzinsung.  Rechnet  man  auf  den
Rest  der  Barmittel  (32  -f  16,35)  5%  Ertrag,  so  wäre  der  Jahresbruttogewinn ­
  ungefähr  2,175  Mill.,  d.  h.  6,95  %  des  eingezahlten
Grundkapitals  (31  Mill.).  Der  Zeichnungspreis  (127  %)  scheint
auf  der  Annahme  einer  6%—7proz.  Dividende  zu  basieren,
wenn  man  eine  5—5%proz.  Kapitalverzinsung  anrechnet.  An
der  Börse  werden  die  erworbenen  Aktien  nicht  gehandelt  (Familiengründungen); ­
  ihr  Bilanzkurs  ausschließlich  des  Reingewinns ­
  war  1906  für  I  144,24%,  für  II  145,31%.
2.  Beispiel:  Umwandlung  einer  offenen  Handelsgesellschaft
in  eine  A.-G.  (Simultangründung).

Aktiva  a)  Schlußbilanz  der  Vorbesitzer.  Passiva

Insgesamt

1  365  508,38

Hypothek

M

86  723,05

Reservefonds

48  246,21

Kreditoren

504  321,78

Paul

5  &amp;gt;

200  000,—

Frau  Rind

J  ?

50  000  —

Buck

21  500  —

Köster

y)

33  995,68

Reisenegger

y»

25  000,—

Hauser

20  000  —

Diehl

15  000,-Scholz



&amp;gt;&amp;gt;

20  000,-Summe

  der  Passiven  M

1  024  786,72

Kapitalanteile:

Paul  ..136  450,02

Rind  .  .204  271,64

340  721,66

M

1  365  508,38
        <pb n="334" />
        Gründnngsbilanzen.

347

Die  Gründungskosten  tragen  die  Vorbesitzer,  die  zu  diesem
Zwecke  der  Aktiengesellschaft  den  Reservefonds  (48  246,21)
überlassen;  ein  darüber  hinausgehender  Betrag  geht  zu  Lasten
der  Vorbesitzer,  ein  Überschuß  zugunsten  der  Aktiengesellschaft.

b)  Abrechnung  mit  den  Gründern.

Die  Gründer  bringen  ein

M

-3»

Die  Gründer
empfangen

M

-9.

1.  Paul

136450

02

Bar  (nebst  4  %

vom  1.  Januar)  ..

549

98

Aktien

137  000

—

2.  Rind

204  271

64

Bar  nebst  4  %  ....

728

36

Aktien

205  000

—

und  die  durch  Zession  erworbene

  Forderungen  seiner  Ehe

50  000

Aktien

50  000

3.  Paul  seine  ihm  zustehende

Forderung

200  000

—

und  durch  Zess  on  erworbene

Forderungen  von  Hauser,

Diehl,  Scholz,  Reisenegger.

80  000

—

Aktien

280  000

—

4.  Köster  bar

4

32

und  seine  Forderung

33  995

68

Aktien

34  000

5.  Buck  bar

500

und  seine  Forderung

21  500

Aktien

22  000

726  721

66

Abfindung  in  Aktien

728  000

—

Rest  begeben

772  000

—

Aktienkapital  ......

1  500  000

—

3.  Beispiel;  Eröffnungs-  und  1.  Schlußbilanz.
Der  Passivposten  „Anlagekapitalien“  umfaßt  Hypothekenund
  langfristige  Darlehnsschulden.  Zur  Auszahlung  der  9  %  Dividende ­
  auf  3,5  Mill.  Kapital  sind  315  000  M.  erforderlich,  die  am
Jahresende  nicht  vorhanden  waren.  Der  Dispositionsfonds  ist  verschwunden, ­
  die  Zunahme  des  Pensionsfonds  entfällt  aut  Zinsenzuwachs. ­
  Das  Delkredere  ist  etwa  5  %  des  Forderungsbestandes.
Der  Stand  des  Delkredere-Kontos  am  31.  Dezember  ist  um  20  146,64
größer;  Abschreibungen  im  Kontokorrent  und  Überweisung

auf  Delkredere-Konto  sind  nach  der  Ertragsrechnung  64  703,79
Der  Unterschied  mit  44  557,15
dürfte  auf  Verluste  an  Forderungen  entfallen.
        <pb n="335" />
        348

Gründungsbilanzen.

Die  Amortisation  ist  Ende  1904  größer  um  110  851  02
Im  Gewinn-  und  Verlust-Konto  ist  die  Abschreibung  mit  116  92o’o8
angegeben,  es  fehlen  somit  (TÖeiTÖÖ

Die  liquiden  Mittel  (163  750)  betragen  etwa  13  %  der  Kreditoren.

Eröffnungs-j
bilanz
1.  1,  1904

Schlußbilanz ­

31.12.  19041

■±  gegen  1.1.

Aktiva
Fabrik-Anlagen
Vorräte:  Fertige  Waren  Halb
fabrikate,  Rohstoffe  u.  sonstige]
Materialien
Debitoren
Kassa,  Wechsel,  Effekten  und!
Guthaben  bei  Banken
Vorausbezahlte  Versicherung..  -.

M
3  857  692

2  609  680
1  471  958
237  678

M
4125  734

2  745  060
1  539  685
163  750
67  081

8  177  009  93

8  641  311

M
+  268  041

+  135  379
+  67  726
—-  73  928
+  67  081

73

96
93
36
50

+  538  230)16
—  73  928)36

Zunahme  der  Aktiva
-f-  „  ,,  Passiva
Die  Aktiva  haben  mehr  zugenommen,  d.  i.  Jahesreingewinn

dazu  Vortrag  ....
Bilanzgewinn

464  301  80

62  556

401  745
28  578

430  324

36

44
59
03

1.1.  1904

31.12.  1904

+  gegen  1

1.

Passiva

M

-5,

M

3*

3&amp;gt;

Aktien-Kapital

3  500  000

—

3  500  000

—

—

—

Diverse  Anlage-Kapitalien

1  191163

87

925  244

46

-r-  265  919

41

Pensionskasse  der  Beamten
Arbeiter-Pensions-  und  Unter-106

  278

31

109  665

17

+  3  386

86

stützungskasse

134  800

24

134  712

97

-r  87

27

Kreditoren

1  036  447

42

1  242  136

11

+  205  688

69

Delkredere-Konto

58  072

32

78  218

96

+  20  146

64

Dispositionsfonds-Konto

11  510

17

—-—



—  11  510

17

Amortisationen

2  110159

01

2  221  010

03

+  110  851

02

Gewinn-  u.  Verlust-Konto,  Vortrag

28  578

59

430  324|03

—

—

8  177  009

93

8  641  311|73

+  340  073
—  277  516

21
85

Zunahme  der  Passiva

+  62  556)36
        <pb n="336" />
        (iründungsbilanzen.

849

4.  Beispiel:  Umwandlung  einer  G.  m.  b.  H.  in  eine  Aktiengesellschaft. ­

Übernahmewert  der  Aktiva  k  1  376  977,61
die  Schulden  betragen  328  428,80
das  eigene  Kapital  der  G.  m,  b.  H  M  1  048  548,81
auf  725000  Geschäftsanteile;  nach  Auszahlung  des  Gewinnes  .
und  der  Tantiemen  mit  „  221  929,60
bleibt  ein  Eigenkapital  von  M  826  619,21
d.  h.  114  %  des  Nennwertes  der  Stammeinlage.  Die  Abfindung ­
  beträgt  ,,  725  000,—
m  Aktien  der  neuen  Gesellschaft,  so  daß  Jf,  101  619,21
der  Aktiengesellschaft  geschenkt  wurden,  nämlich  der  Betrag
aller  Reserven  und  der  Gewinnvortrag.
Die  Vorbesitzer  empfingen  in  Aktien  zu  100  %  X  725  000,—
Gewinn  und  Zinsen  in  bar  ,,  205  110,—
zusammen  M  930  110,—
d.  h.  128,3  %  der  Stammeinlagen.
Die  Geschäftsgewinne  der  Vorbesitzer  in  den  3  letzten  Jahren  vor
der  „Gründung“  waren:
148  610  Jl  bei  einem  Kapital  von  X  99  532  =  149,3  %
190  651  „  „  „  „  „  „  348  000  =  54,8  %
284  340  „  „  „  „  „  „  558  000  =  51  %.
V.  Die  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung 1 ).  Die  G.m.b.H.
kann  errichtet  werden;  1.  als  Bargründung;  die  in  Geld  zu
leistenden  Stammeinlagen  sind  voll  oder  nicht  voll,  aber  mit
mindestens  250  M.  je  Stammeinlage  eingezahlt.  2.  Als  Umwandlungs-
  und  3.  als  Übernahmegründung.  Die  Umwandlung
einer  Einzelfirma  oder  einer  handelsrechtlichen  Personalgesellschaft
in  eine  G.  m.  b.  H.  ist  im  Gesetz  nicht  besonders  geregelt.  Die
Übertragung  des  Gesellschaftsvermögens  an  die  neue  Gesellschaft
erfolgt  nach  der  an  keine  besonderen  Rechtsregeln  gebundenen
Auflösung  der  persönlichen  Gesellschaft.  Die  Mitglieder  der
Gesellschaft  bringen  ihre  Kapitalanteile  als  Sacheinlage  unter
Beobachtung  des  §  5  Abs.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  G.  m.
b.  H.,  ein.
Bei  einer  Bargründung  ist  die  Mindesteinzahlung  (20  000
zu  25  %)  gleich  5000  M.  Anders  bei  der  Gründung  mit  Sacheinlagen; ­
  z.  B.:  Stammeinlage  20  000,  Sacheinlagen  4000;  Bar-*)
  Parisius-Criiger,  Gesellschaften  m.  b.  H.  4.  Aufl.  Berlin  1906.
        <pb n="337" />
        350

Gründungsbilanzen.

Zahlung  25  %  von  20  000  M.  ==  5000  M.  Davon  sind  durch
Sacheinlagen  gedeckt  4000,  bleiben  1000  M.  Barzahlung  zu
leisten.  Der  Wert  der  Sacheinlagen  wird  in  Anrechnung  gebracht. ­
  Nach  anderer  Auffassung  ist  der  durch  die  Sacheinlagen
nicht  gedeckte  Betrag  der  Stammeinlage  in  Geld  zu  zahlen,
mindestens  250  M.  Die  Ausgabe  von  Vorzugs-  und  Stammeinlagen ­
  über  pari  ist  zulässig.  Das  Emissionsagio  muß  einem
Reservefonds  zugetührt  werden.  Außer  der  Leistung  von  Kapitaleinlagen ­
  dürfen  den  Gesellschaftern  noch  andere  Verpflichtungen ­
  gegenüber  der  Gesellschaft  auferlegt  werden,  wie  z.  B.
Rübenbau,  Rübenlieferungspflicht,  Leistung  von  Fuhren  usw.
Bei  der  Gründung  von  Kapitalgesellschaften  mit  Sacheinlagen ­
  kommt  es  häufig  vor,  daß  die  Übernahme  einer  bereits
bestehenden  Unternehmung  rückwirkend  nach  dem  Stande  einer
vor  dem  Zeitpunkt  der  Errichtung  liegenden  Bilanz  erfolgt.
Das  kann  der  Fall  sein,  wenn  der  Übernahmepreis  der  Sacheinlagen ­
  nach  dem  Stande  dieser  weiter  zurückliegenden  Bilanz
sich  richten  soll,  eine  vertragliche  Vereinbarung  der  Bewertung.
Solange  eine  Kapitalgesellschaft  rechtlich  noch  nicht  besteht,
d.  h.  noch  nicht  in  das  Handelsregister  eingetragen  ist,  können
Gewinne  und  Verluste,  die  in  der  Zeit  vom  zurückliegenden
Bilanzstichtag  bis  zur  Eintragung  gemacht  worden  sind,  nicht
als  Gewinne  der  Kapitalgesellschaften  gebucht  werden.  Eine
Abmachung,  wonach  das  eingebrachte  Unternehmen  von  einem
früheren,  vor  der  Eröffnungsbilanz  liegenden  Zeitpunkt  als  für
Rechnung  der  Gesellschaft  geführt  gelten  soll,  ist  steuerrechtlich
unzulässig  (Entsch.  R.  F.  H.  Bd.  I,  S.  205f.).
Bei  der  Umwandlung'einer  Aktien-  in  eine  G.  m.  b.  H.
kann  die  Liquidation  der  Aktiengesellschaft  unterbleiben,  sofern
hinsichtlich  der  Errichtung  der  neuen  Gesellschaft  den  Vorschriften ­
  der  §§80  und  81  genügt  wird  (kein  Sperrjahr,  keine
vorgängige  Befriedigung  oder  Sicherstellung  aller  Gesellschaftsgläubiger). ­
  Vor  Eintragung  der  neuen  Gesellschaft,  spätestens
innerhalb  eines  Monats  nach  der  Auflösung  der  Aktiengesellschaft, ­
  muß  der  auf  jede  Aktie  entfallende  Anteil  an  dem  Vermögen ­
  der  aufgelösten  Gesellschaft  auf  Grund  einer  Bilanz
berechnet  werden.  Diese  Vermögensverteilungsbilanz  soll  den
Anteil  der  verbleibenden  und  der  ausscheidenden  Aktionäre  be ­
        <pb n="338" />
        Grimdungsbüanzen.

351

stimmen.  Dabei  ergeben  sich  Interessengegensätze  hinsichtlich
der  Bewertung  des  Gesellschaftsvermögens.  Die  ausscheidenden
Gesellschafter  werden  den  Wunsch  haben,  möglichst  hohe  Abfindungsbeträge ­
  zu  empfangen  und  die  Vermögensgegenstände
innerhalb  der  gesetzlich  zulässigen  Grenzen  (§  40  HGB.)  möglichst ­
  hoch  zu  bewerten,  während  die  Aktionäre,  die  ihre  Anteile
als  Stammeinlage  in  die  neue  Gesellschaft  einbringen,  ein  Interesse ­
  an  niedriger  Bewertung  haben.  Die  rechtlichen  Bestimmungen ­
  über  die  Vorlage  und  Genehmigung  der  Liquidationsbilanz ­
  durch  eine  qualifizierte  Mehrheit  sollen  eine  möglichst
zutreffende  Schätzung  des  einzubringenden  Vermögens  gewährleisten. ­
  Die  Bewertungsregeln  des  §  40  HGB.  werden  mit  der
Beschränkung  zur  Anwendung  zu  bringen  sein,  daß  Veräußerungsgegenstände ­
  zum  Veräußerungswert  anzusetzen  sind,  Gebrauchsvermögen ­
  aber  unter  Berücksichtigung  des  „Geschäftswertes“ ­
  bei  Weiterführung  des  Unternehmens.  Die  Feststellung
des  Anteils  am  Gesellschaftervermögen  zeigen  die  folgenden
schematischen  Beispiele:

a)  Ordentliche  Schlußbilanz  (Tausender).

Summe  der  Aktiva  .

.  300

Aktienkapital.

200  (200  zu  1000)

Reserven

10

Schulden

70

Reingewinn  .  .

20

Bilanzwert  einer  Aktie  vor  der  Gewinnverteilung  115  %.

b)  Die  Bilanz  im  Sinne  des  §  80  liefert  unter  Berücksichtigung ­
  der  veränderten  Wertansätze  eine  Summe
*
der  Aktiva  von  400
ab  Schulden  70
eigenes  Kapital  330.
A.uf  eine  Aktie  entfallen  somit  1650  M.  als  Anteil  am  Gesellschaftsvermögen.
  Angenommen  die  Hälfte  der  Aktionäre  scheidet
aus,  demnach  sind  1650  X  100  =  165  000  M.  zur  Auszahlung
bereitzuhalten.  Die  zurückbleibenden  Aktionäre  setzen  den  Betrag ­
  des  Stammkapitals  auf  200  000  M.  fest,  die  sich  beteiligenden ­
  Aktionäre  haben  35  000  M.  -nachzuzahlen.
        <pb n="339" />
        352

Gründungsbilanzen.

c)  Die  Eröffnungsbilanz:

Aktiva  400
auf  die  Stammeinlage
noch  einzuzahlen  ...  35

Stammkapital  200
Schulden  der  Aktiengesellschaft  5#
Forderung  der  ausscheidenden  Aktionäre  165

d)  Hätten  150  verbleibende  Aktionäre  das  Stammkapital
auf  200  000  M.  festgesetzt,  also  unter  dem  Vermögensanteil  von
1650  M.  die  Aktie,  gäbe  die  Eröffnungsbilanz  folgendes  Bild:

oder  wird  zu  Abschreibungen  auf  die  Aktiva  verwendet.
Die  Bewilligung  einer  Gründungsprovision  ist  unzulässig,
eine  Entschädigung  an  die  Gründer  könnte  nur  aus  dem  Jahresreingewinn ­
  zugebilligt  werden.
Die  Erhöhung  des  Stammkapitals  durch  Schaffung  neuer
Stammeinlagen,  sei  es  durch  Barzahlung,  sei  es  durch  Leistung
von  Sacheinlagen,  bedarf  bilanztechnisch  keiner  besonderen
Erörterung.
Die  G.  m.  b.  H.  kann  als  Zubußegesellschaft  errichtet  werden,,
d.  h.  es  kann  im  Gesellschaftsvertrag  bestimmt  werden,  daß
die  Gesellschafter  über  den  Betrag  der  Stammeinlage  hinaus
die  Einforderung  von  Nachschüssen  beschließen  können.
Eine  bereits  beschlossene,  aber  noch  nicht  erfolgte  Einziehung
von  Nachschüssen  kann  nur  dann  als  Aktivum  eingestellt  werden,
wenn  sich  die  Gesellschafter  durch  Überlassung  des  Geschäftsanteils ­
  von  der  Zahlung  der  Nachschüsse  nicht  befreien  können
(kein  Abandonrecht  haben).  Den  in  die  Aktiva  der  B.  aufgenommenen ­
  Nachschußansprüchen  muß  ein  gleich  hoher  Kapitalbetrag ­
  in  den  Passiven  gegenübergestellt  werden.  Auch  die
eingezahlten  Nachschüsse  sind  unter  den  Passiven  aufzuführen,
soweit  nicht  die  Verwendung  eine  Abschreibung  des  betreffenden
Passivpostens  begründet,  beispielsweise  bei  der  Deckung  einer

Aktiva  400

Stammeinlagen
Schulden

....  200
....  70

An  ausscheidende  Aktionäre  .  .  .

....  82,5

352,5

Verfügbare  Reserve

.  .  .  .  47,5

Der  Überschuß  der

Aktienanteile  (150  X  1650)

über  die

neue  Stammeinlage  fällt  als  Reserve  an  die  neue  Gesellschaft,
        <pb n="340" />
        Griindungsbilanzen.

353

Unterbilanz  oder  Verwendung  zu  außerordentlichen  Abschreibungen ­
  x ).
(Buchung  der  beschlossenen  Einzahlung:  Nachschußeinzahlungs-Konto
  oder  Konto  der  Gesellschafter  an  Nachschußkapital-Konto.
  Durch  die  tatsächlichen  Einzahlungen  wird  das  zuerst
genannte  Konto  späterhin  entlastet.  Beide  Konten  erscheinen
in  der  Jahresbilanz,  falls  bis  zum  Bilanztag  die  Nachschüsse
nicht  voll  eingezahlt  sind.  Die  Verwendung  der  Nachschüsse
geht  zugunsten  der  betreffenden  Konten  [Anlage-,  Maschinen-Konto
  usw.],  zu  Lasten  des  Nachschußkapital-Kontos.)
Die  Einziehung  oder  Amortisation  von  Geschäftsanteilen,
d.  h.  die  Beseitigung  von  Anteilsrechten  erfolgt,  um  das  Stammkapital ­
  zu  vermindern  oder  um  durch  Vernichtung  von  Geschäftsanteilen ­
  die  Zahl  der  Beteiligten  zu  reduzieren  und  dadurch ­
  die  Rentabilität  des  Unternehmens  für  die  Verbleibenden
zu  erhöhen,  endlich  um  aus  der  Gesellschaft,  ohne  Übertragung
des  Anteils  an  Dritte,  auszuscheiden.  Die  Herabsetzung  des
Stammkapitals  (§  58),  bis  zum  Mindestbetrag  von  20  000  M.
zu  500  für  die  einzelne  Stammeinlage,  kann  durch  Einziehung
von  Stammanteilen  oder  durch  Verminderung  des  Betrages  der
einzelnen  Stammanteile  erfolgen.  Ihr  Zweck  kann  sein:  Tilgung
einer  Unterbilanz,  Bildung  eines  Reservefonds,  d.  i.  Verzicht
der  Gesellschafter  auf  einen  Teil  ihrer  Einlagen  zugunsten  der
Gesellschaft  ohne  eine  Abfindung;  endlich  kann  die  Herabsetzung
zum  Zwecke  der  Zurückzahlung  von  Stammeinlagen,  oder,  soweit ­
  die  Stammeinlagen  nicht  vollbezahlt  sind,  zum  Zwecke
des  Erlasses  der  geschuldeten  Einzahlungen  (Minderung  des
Kapitalüberflusses)  erfolgen.
Beispiel  für  die  Umwandlung  einer  Einzelfirma  in  eine  G.  m.
b.  H.  An  der  Erbschaftsmasse  des  verstorbenen  Kaufmannes  N.
sind  dessen  Witwe  und  drei  Kinder  beteiligt.  Außer  Geschäftsvermögen ­
  ist  noch  Privatvermögen  vorhanden.  Von  den  Erben
wird  die  Umwandlung  in  eine  G.  m.  b.  H.  mit  einem  Mindestkapital ­
  von  270  000  M.  beschlossen.  Die  Aktiva  der  Erbschaftsmasse ­
  einschließlich  Privatvermögen  betragen  M.  764  108,10
die  Schulden  „  244  484,30
das  Kapital  M.  519  623,80.
i)  Über  die  Nachschußpflicht  vgl.  Fischer,  Bilanzwerte,  11.  S.  355,  861.
I-eitner,  Buchlmltmig  und  BUnnakundc.  U.  6.  u.  1.  Aufl.  23
        <pb n="341" />
        354

Gründungsbilanzeu.

Der  Abschluß  der  Hauptbuchkonten  des  verstorbenen  Geschäftsinhabers ­
  erfolgt  durch  Liquidationsausgangsbilanz-  bzw.
Gewinn-  und  Verlust-Konto  in  der  üblichen  Weise.  Bei  der
Liquidation  der  Firma  ergaben  sich  insofern  Schwierigkeiten,
als  nur  ein  Teil  des  Gesamtvermögens  von  der  Familiengesellschaft ­
  übernommen,  der  andere,  in  der  Hauptsache  aus  Grundstücken, ­
  Beteiligungen,  Wertpapieren,  Aktivhypotheken  und
darauf  lastenden  Passivhypotheken  bestehende  Teil  den  Bestimmungen ­
  des  Testaments  entsprechend  zur  Verteilung  kommen ­
  soll.  Es  müssen  somit  zwei  Vermögensverwaltungen  auch
buchtechnisch  in  Erscheinung  treten:
a)  Die  G.  m.  b.  H,  übernimmt:  Aktiva  in  Höhe  von  M  404  588,70
Schulden  in  Höhe  von  ...  ,,  173  460,30
einen  Kapitalanteil  von  .  .  .  M  231  128,40
b)  Die  Nachlaßverwaltung  übernimmt;  Aktiva  im  Betrage

von  M  359  519,40
Schulden  im  Betrage
von  „  71  024,—
Kapital  '  M  288  495,40

Mit  der  kontenmäßigen  Verteilung  der  Aktiva  und  der
Passiva  in  der  ausgeführten  Art  ist  die  Liquidation  der  Einzelfirma ­
  beendet.  Drei  Kontenbeispiele  mögen  die  Verrechnung
veranschaulichen;

Immobilien  Debitoren

1.  Bilanz  184  000

2.  Liquid.  184  000

501  670

200  000

3.  Liquid.

4.  Nachlaß-Liq.-Bil.



.300  000

Bilanz  184  000

verwalt.184000

Verlust  .

.  1  670

Liq.-Bilanz

G.  m.  b.

300  000

H,

300  000

Kapital

G.  m.  b.  H.

Liquid.-231

  128,40

Bilanz

Nachlaß-519

  623,80

vervvaltung

  288  495,40

■

Das  Kapital  der  neuen  G.  m.  b.  H.  beträgt  auf  Grund  der
Liquidation  weniger  als  270  000  M.;  die  Resteinzahlung  wird
        <pb n="342" />
        Gründungsbilanzen.

356

Bilanz  für  den  31.  Dezember  1911.  Passiva.

M

$

M

■9*

3  040  000

3  000  000

ab  ausgeloste

1  063  000

—

1  937  000

—

Dispositionsfonds

300  000

Rücklage  1911

500  000

800  000

—

Kontokorrente-Konto:  diverse  Kreditoren  (einschließlich

  Rückstellung  für  Syndikats-Spesen

  und  Preisausgleichungen)

848  622

76

Bürgschaften;  diverse  Avale  für

Steuern,  Frachten  und  Syndikat

  M  402  500,—

Bürgschaft  für  die  4}4proz.  mit

103%  rückzahlbare  Anleihe

der  Gewerkschaft  Z.  in

Höhe  von  M  3  000  000,—  .  .  „  3  090  000,—

M  3  492  500,—

Noch  einzulösende  Anleihe-Zinsscheine

41  259

Noch  einzulösende  verloste  Obligationen

12  360

—

Hypothekenschuld  bei  der  Magdeb.  Bau-  und

Kreditbank

492  450

ab;  Amortisation

232  678

86

259  771

14

Rückständige  Löhne

54  118

—

Rückstellung  für  Unfall-Versieh.-Konto

35  000

—

Disagio-Konto

62  640

—

ab  3  %  Agio  auf  ausgeloste  M  151  000,—

4  530

—

58  110

—

Spezial-Reserve-Fonds

138  000

—

ab:  Entnahme  f.  außerordentliche  Steuern

69  000

—

69  000

—

und  Rücklage  1911  ;

60  000

—

129  000

_

Beamten-  und  Arbeiter-Unterstützungs-Fonds  .

75  000

—

Ausbeute-Konto  (rückständig)

250  000

—

Gewinn-  und  Verlast-Konto

Gewinn-Vortrag  1910

184  936

51

Gewinn-Saldo  1911

1  096  617

63

1  281  554;14

ab;  Ausbeute  1911

1  000  000

—

281  554

14

281  554

14

ab:  Tantieme  an  Vorstand  und  Beamte  ..

65  800

—

bleibt  Vortrag  auf  das  Jahr  1912

215  754

14

7  821  795

04

23*
        <pb n="343" />
        356

Gründungsbilauzen.

als  Aktivum  bzw.  als  Forderungsanspruch  an  die  Gesellschafter
eingestellt.

Eröffnungsbilanz  der  G.  m.  b.  H.

Übernommene  Aktiva.

.  .404  588,70

Übernommene  Schulden  .173  460,30

A  Einzahlungskonto  ,.

..  9  717,90

Stammeinlage

270  000,—

B

..  9  717,90

davon  entfallen  auf

C

..  9  717  90

A

.  .  67  500

D

,.  9  717,90

B

.67  500

C  .  .  .  .

.  .  .  67  500

D

.  .  ,  67  500

VI.  Bergrechtliche  Gewerkschaften  sind  seit  1900  als  Kaufleute
zur  Bilanzziehung  verpflichtet.  Sie  verfügen  über  kein  Aktienkapital, ­
  keine  Stammeinlage.  Das  eigene  Kapital  wird  durch
Zubußen  und  Rücklagen  gebildet.  Jeder  Gewerke  ist  verpflichtet,
die  für  den  Betrieb  des  Bergbaues  oder  die  Erfüllung  von  Verbindlichkeiten ­
  der  Gewerkschaft  erforderlichen  Einzahlungen  in
unbegrenzter  Höhe  zu  leisten.  Doch  kann  der  Gewerke  der
Zubußeverpflichtung  durch  Verfügungstellen  (Kaduzierung)  sich
entziehen;  die  Zahlungsfähigkeit  der  Gewerken  ist  somit  bei
Berechnung  des  Finanzbedarfes  und  seiner  Deckung  zu  berücksichtigen. ­
  Mitunter  wird  die  Barzahlung  der  Ausbeute  durch
Überlassung  eigener  oder  der  Obligationen  von  Tochtergesellschaften ­
  ersetzt.  Die  Ausbeute,  d.  h.  der  Überschuß  ist  nicht
immer  mit  Gewinnausschüttung  gleichbedeutend;  sie  kann  Reingewinn ­
  oder  Anteil  an  entbehrlichen  flüssigen  Mitteln  sein.  Die
Ausbeute  wird  nicht  auf  Grund  der  Bilanz,  sondern  regelmäßig
schon  früher  verteilt,  gewöhnlich  vierteljährlich,  seltener  monatlich. ­
  Ist  die  Ausbeute  größer  als  der  Reingewinn,  erscheint  nicht
nur  kein  Reingewinn  in  der  Bilanz,  sondern  der  überschießende
Restbetrag  wird  vom  Kapital  abgeschrieben  oder  als  Kapitaltilgungs-Konto
  eingestellt.  Ist  die  Ausbeute  kleiner  als  der
Reingewinn,  so  schließt  die  Bilanz  mit  dem  Restgewinn  ab  (vergleiche ­
  das  Bilanzbeispiel  S.  355  —  Passivseite  —,  das  über  die
Art  der  Finanzierung  unterrichtet).
        <pb n="344" />
        Liquidationsbilanzen.

357

26.  Abschnitt.
Liquidationsbilanzen.
a)  Offene  Handelsgesellschaft  (§§  145—158  HGB.) 1 ).  Die
Auflösung  einer  offenen  Handelsgesellschaft  kann  erfolgen  durch
Liquidation,  Naturalverteilung  der  Gesellschaftsaktiva,  durch
Ausscheiden  eines  Gesellschafters  und  Fortsetzung  durch  die
übrigen  Gesellschafter,  Verkauf  in  Bausch  und  Bogen,  Übertragung ­
  des  Geschäfts  mit  allen  Aktiven  und  Passiven  unter
Abfindung  der  Gesellschafter,  Umwandlung  in  eine  andere
Rechtsform  usw.
Die  Liquidatoren  haben  die  Pflicht,  die  laufenden  Geschäfte
zu  beendigen,  die  Forderungen  einzuziehen  (auch  Abtretung  und
Aufrechnung  sind  zulässig),  das  übrige  Vermögen  in  Geld  umzusetzen ­
  (durch  freihändigen  Verkauf  oder  Versteigerung)  und  die
Gläubiger  zu  befriedigen.  Zur  Beendigung  schwebender  Geschäfte
können  sie  auch  neue  Geschäfte  eingehen.  Bei  Beginn  sowie  bei
Beendigung  der  Liquidation  ist  eine  B.  aufzustellen.  Die  ordentliche ­
  Jahresbilanz  ist  nicht  mehr  aufzumachen,  doch  empfiehlt
es  sich,  bei  langandauernder  Liquidation  alljährlich  behufs  Übersicht ­
  eine  B.  aufzustellen.
Die  „Eröffnungsbilanz  für  die  Liquidation“  stützt  sich  auf
die  bisher  geführten  Bücher.  Die  Vermögensgegenstände  sind
grundsätzlich  nach  §  40  HGB.  zu  bewerten,  obgleich  eine  andere
oder  eine  unrichtige  Bewertung  auf  das  Endergebnis  der  Liquidation, ­
  die  Kapitalanteile  der  Gesellschafter  nach  beendigter
Liquidation,  ohne  Einfluß  ist.  Der  Betrag  des  Gesellschaftsvermögens ­
  wird  häufig  auf  ein  allgemeines  Liquidations-Kapitalkonto ­
  oder  auf  einzelne  Liquidations-Kapitalkonten  der  Gesellschafter ­
  übertragen.  Die  Weitertührung  der  etwa  vorhandenen
doppelten  Buchführung  ist  überflüssig;  doch  hat  der  Liquidator,
der  eine  mit  Einnahmen  und  Ausgaben  verbundene  Vermögens-Verwaltung
  hat,  ordnungsmäßig  Rechnung  zu  legen  (§  259  BGB.).

»)  Franken,  Die  Liquidation  der  oü'enen  Handelsgesellschaft  in  geschichtlicher ­
  Entwicklung.  Stuttgart  1890.  Flechtheirn  in  Düringer-Hachenburg, ­
  Handelsgesetzbuch,  IV.  1917,  S.  663ff.
        <pb n="345" />
        358

Liquidationsbilanzen.

In  der  Schlußbilanz  werden  die  Gewinn-,  die  Verlust-  und
die  Kapitalanteile  sowie  der  etwaige  Passivsaido  eines  Gesellschafters ­
  ermittelt.  Die  Liquidation  endigt  mit  der  Verteilung
des  nach  Berichtigung  der  Schulden  verbleibenden  Vermögens
nach  dem  Verhältnis  der  Kapitalanteile.  Während  der  Liquidation ­
  können  Abschlagszahlungen  auf  die  zukünftigen  Liquidationsanteile ­
  gezahlt  werden.  Ein  Recht  auf  die  Entnahme  von
Kapitalzinsen  besteht  während  der  Liquidation  nicht.  Gewinn
und  Verlust  werden  vertragsmäßig  verteilt.  Vom  Gewinn  werden
zunächst  Zinsen  auf  die  Kapitalanteile  der  letzten  Geschäftsbilanz ­
  berechnet  und  verteilt,  der  Rest  nach  dem  Gesellschaftsvertrag ­
  oder  nach  Köpfen.
Die  Auseinandersetzung  *)  mit  dem  ausscheidenden  Gesellschafter ­
  erfolgt  auf  Grund  einer  Auseinandersetzungsbilanz
(§§  738  bis  740  BGB.,  vgl.  auch  §§  135,  141  HGB.).  Für  die
Feststellung  der  Vermögenslage  zur  Zeit  des  Ausscheidens  sind
die  Buchwerte  maßgebend,  wenn  die  Gesellschafter  dies  vereinbaren. ­
  Auch  die  übermäßigen  Abschreibungen  in  den  Jahresbilanzen, ­
  die  die  Verteilung  eines  zu  großen  Gewinns  verhindern
sollen,  gehen  in  diesem  Falle  zuungunsten  des  ausscheidenden
Gesellschafters.  Dieser  aber  hat  ein  Interesse  an  der  Feststellung
des  wahren  Wertes  der  Vermögensteile,  der,  wenn  es  erforderlich ­
  ist,  durch  sachverständige  Schätzung  festzustellen  ist,  und
daran,  daß  willkürliche,  von  der  Sachlage  abweichende  Wertansätze ­
  nicht  zur  Geltung  kommen.  Es  wird  sich  deshalb  empfehlen, ­
  im  Gesellschaftsvertrag  für  den  Fall  der  Auseinandersetzung ­
  eine  Abrechnung  mit  Zugrundelegung  der  Buchwerte
auszuschließen.  In  einem  solchen  Falle  würde  die  weiter  bestehende ­
  Gesellschaft  neben  der  ordentlichen  B.  für  das  bestehende ­
  Geschäft  mit  den  bisher  üblichen  Wertansätzen  eine
besondere  Berechnung  der  Kapitalanteile  aufzustellen  haben,  bei
der  willkürliche  Wertansätze  fortbleiben  und  in  der  überall  die
wahren,  erforderlichenfalls  im  Wege  der  Schätzung  zu  ermittelnden ­
  Werte  anzusetzen  wären.  Die  Jahresbilanz  einer  offenen

l )  Vgl.  meinen  Aufsatz  in  der  Zeitschr.  f.  Handelswissenschaft  und
Handelspraxis,  1915,  S.  173  (Auseinandersetzungsguthaben  der  Erben;
Geschäftswert).
        <pb n="346" />
        Liquidationsbilanzen.

369

Handelsgesellschaft  ist  keine  Auseinandersetzungs-,  sondern  eine
Gewinnermittlungsbilanz.
Die  Abfindung  des  ausscheidenden  Gesellschafters  kann  in
Bargeld  beansprucht  werden;  die  Abfindungssumme  bildet  ein
Passivum  der  fortgesetzten  Handelsgesellschaft.  Ergibt  sich
für  den  ausscheidenden  Gesellschafter  ein  Passivsaldo,  so  ist
dieser  eine  Geldschuld  des  ausscheidenden  Gesellschafters  an
die  Gesellschaft 1 ).
Bei  Vermögensauseinandersetzungen,  insbesondere  bei  Erbschafts-, ­
  Gütergemeinschafts-  und  Gesellschaftsteilungssachen
kann  das  Gericht  die  Vorlegung  der  Handelsbücher  zur  Kenntnisnahme ­
  ihres  ganzen  Inhalts  anordnen  (§  47  HGB.).

Liquidationskonto  eines  Gesellschafters  2 ).

3.  Privatentnahmen

5

1.  Kapitalanteil

100

4.  Waren-,  Wechsel-,  Effekten-,

2.  Gewinnanteil

20

Debitoren-Konto  usw.  (Übernähme

  in  natura)

16

5.  Kasse:  Liquidationsraten

99

b)  Die  Liquidation  einer  Aktiengesellschaft  erfolgt  unte r
anderem  infolge  Beschlusses  der  Generalversammlung,  durch
Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Gesellschaftsvermögen
(§§  292  ff.  HGB.,)  infolge  einer  Fusion  (§§  305,  306  HGB.),
einer  Veräußerung  des  ganzen  Vermögens,  z.  B.  an  den  Staat,
an  eine  Gemeinde  (§§  303,  304  HGB.).  Die  Liquidation  der
Gesellschaft  kann  auch  im  Interesse  der  Aktionäre  liegen;  z.  B.
der  Börsenkurs  eines  wenig  rentablen  Unternehmens  wäre  76  %,
der  innere  Wert  der  Aktien  aber  derart,  daß  der  Wert  der  Aktiva
abzüglich  der  Schulden  auf  annähernd  Pari  geschätzt  wird.
1)  Bei  der  Auseinandersetzung  mit  einem  ausgeschiedenen  Gesellschafter ­
  müssen  die  Vermögensgegenstände  mit  ihrem  wahren  Wert  eingesetzt ­
  und  dürfen  nicht  nach  den  Regeln  der  jährlichen  Gewinnverteilungsbilanz ­
  bewertet  werden.  Wo  ein  besonderer  Geschäfts-  und  Firmenwert
ermittelt  werden  kann,  ist  er  bei  der  Auseinandersetzung  zu  berücksichtigen.
Die  Berechnung  des  Guthabens  des  ausscheidenden  Gesellschafters  hat
unter  Zugrundelegung  des  gesamten  Geschäftsvermögens  zu  erfolgen
(Entsch.  d.  RG.  II.  234.18.,  Bd.  94,  S.  106).
2 )  Vgl.  Sterns  Buchhaltungslexikon,  Wien  1904,  S.  364  ff.;  auch
Schiehe-Odermann,  Die  Lehre  von  der  Buchhaltung,  13.  Auf!.,  Leipzig!  891.
        <pb n="347" />
        360

Liquidationsbilanzeil.

Eine  rasche  und  billige  Liquidation  könnte  solchen  Aktionären,
falls  nicht  schwer  realisierbare  Werte  vorhanden  sind,  den  größten
Teil  des  Kapitals  zuführen.
Der  Auszahlungsanspruch  auf  den  bilanzmäßigen  Reingewinn ­
  entfällt  während  der  Liquidation.  Verteilt  wird  nur
der  Überschußerlös  der  Aktiva  über  die  Schulden.  Terraingesellschaften, ­
  die  als  „Liquidationsvereine  auf  Aktien“  gegründet ­
  wurden,  verteilen  häufig  den  jährlichen  Reingewinn
nicht,  sondern  stellen  die  Auskehrung  der  Gewinne  zurück  bis
zur  Liquidation  der  Unternehmung.  Die  liquidierende  Gesellschaft ­
  verteilt  keine  Dividende,  sondern  nur  „Liquidationsraten“, ­
  die  teils  Kapitalsrückzahlungsbeträge,  teils  Gewinnanteile ­
  enthalten.
Die  Liquidatoren  haben  1.  bei  Beginn  der  Liquidation
(.Liquidations-Eröffnungsbilanz)  und  2.  späterhin  für  den  Schluß
jedes  Jahres—  des  bisherigen  Geschäftsjahres  oder  des  neuen
Liquidationsbilanzjahres  —  eine  B.  (Liquidations-Jahresbilanz)
und  eine  Gewinn-  und  Verlustrechnung  aufzustellen.  Die  Bewertungsvorschriften ­
  des  §  261  HGB.  und  die  Bestimmungen
des  §262  (Reservebildung)  finden  keine  Anwendung  (§  299  HGB.),
da  keine  Dividenden,  nur  Vermögensanteile  ausgezahlt  werden.
Die  Liquidationsbilanzen  sind  Vermögensverteilungsbilanzen,  auf
welche  die  Bewertungsgrundsätze  des  §  40  Anwendung  finden
müssen.  Die  Realisationswerte,  die  voraussichtlich  als  Erlös
beim  Verkauf  der  Vermögensgegenstände  sich  ergeben,  s i rR )
einzusetzen,  wobei  auch  die  Art  der  in  Aussicht  genomme  eu
Veräußerung  mit  zu  berücksichtigen  ist  (Einzelverkauf,  Verkauf
als  Ganzes).  Wertberichtigungsposten  entfallen.  Eine  Gewinnund
  Verlustrechnung  ist  auch  während  der  Liquidationsdauer
aufzustefien,  damit  die  Aktionäre  wissen,  wie  die  im  Laufe  der
Liquidation  sich  ergebenden  Mehreinnahmen  und  Ausfälle  entstanden ­
  sind.  Nach  Beendigung  der  Liquidation  ist  die  Schlußrechnung ­
  zu  legen  (§  302),  also  keine  Schlußbilanz.
Auch  die  Liquidationsbilanzen  sind  in  der  Form  einer  Erfolgsermittlungsbilanz ­
  aufzustellen,  d.  h.  der  Jahresreingewinn
oder  -Verlust  ist  als  Sonderposten  in  der  B.  ersichtlich  zu  machen.
(Vgl.  hingegen  das  Beispiel  S.  363.)  Aktienkapital  und  Reserven ­
  können  getrennt  oder  zusammengezogen  werden.  Auch
        <pb n="348" />
        Liquidationsbilanzen.

361

können  die  Reserven  einem  Liquidationskonto,  Liquidationskapitalkonto ­
  oder  dem  Gewinn-  und  Verlustkonto  überwiesen
werden.  Die  Rückzahlungsquoten  vermindern  das  Aktienkapital,
und  dementsprechend  erscheint  das  Aktienkapitalkonto  in  der
Liquidationsbilanz  vermindert,  oder  es  bleibt  unverändert,  wogegen ­
  die  Rückzahlungen  auf  der  Aktivseite  erscheinen  x ).
1.  Beispiel  einer  Liquidationsbilanz  (Münchener  Trambahn-A.-G.);
  S.  362  und  363.
2.  Beispiel:  Bodengesellschaft  Kurfürstendamm  S.  363/64.
3.  Interessant  ist  das  S.  364ff.  folgende  Beispiel  der  Liquidation ­
  der  Kreditanstalt  für  Industrie  und  Handel,  Dresden.  Wir
bringen  die  Schlußbilanz  für  1900,  die  Liquidations-Eröffnungsbilanz ­
  für  12.  Juli  1901  und  machen  auf  die  Bemerkungen  zu
beiden  Bilanzen  aufmerksam.  Dann  folgen  die  1.  Liquidationsjahresbilanz ­
  und  die  für  das  Jahr  1910  (1919  war  die  Liquidation
noch  nicht  beendet).
Bemerkungen  zur  Liquidations-Eröffnungsbilanz  (S.  366).  Beginn  der
Liquidation  12.  Juli  1901  (Tag  der  außerordentlichen  Generalversammlung,
Ernennung  der  Liquidatoren).  Die  Kreditanstalt  gewährte  den  zahlreichen
Gründungen  der  „Kummerwerke“  große  Kredite  und  übernahm  für  sie
Bürgschaften,  ohne  eine  andere  Sicherheit  als  gegen  Hinterlegung  der
eigenen  Werte  dieser  Unternehmungen.  Diese  leichtsinnige  Kreditgewährung
führte  zur  Katastrophe.
Vom  Wechselkonto  sind  952  000  M  abgesetzt  auf  solche  Wechsel,
die  das  Giro  einiger  in  Zahlungsschwierigkeiten  bzw.  Konkurs  befindlicher
Firmen  tragen.  Die  Absetzung  auf  Lombardkonto  erfolgte  für  minderwertige
Effekten  und  zahlungsunfähige  Schuldner,  Auf  Konsortialkonto  wurden
schon  in  der  B.  am  31.  Dez.  M  950  315  abgeschrieben,  die  der  Dividendenergänzungsreserve ­
  entnommen  waren.  Die  Bergwerksgerechtsame  stehen
mit  dem  Anschaffungswert  zu  Buche,  da  sich  ein  Verkaufswert  nicht  feststellen ­
  ließ.  Für  die  Freischürfe  wurde  überhaupt  kein  Wert  eingestellt,
da  eine  Verwertung  in  absehbarer  Zeit  unmöglich  erschien.  Die  voraussichtlichen ­
  Verluste  für  Aval-Akzepte  sind  abgesetzt.  Auf  dem  Interimskonto
für  eigene  Akzepte  sind  die  bis  12.  Juli  1901  fällig  gewesenen  Akzepte  der
Bank  einschließlich  Spesen  gebucht.  Diese  Beträge  wurden  auf  Akzeptenkonto
  belassen,  andererseits  den  Gläubigern  auf  Kontokorrent-Konto  gut-!)
  Über  die  besonderen  Vorschriften  der  §§  80—81  G.  m.  b.  H.,  für
die  Umwandlung  einer  Aktiengesellschaft  in  eine  Gesellschaft  m.  b.  K.
vgl.  S.  350f.;  wegen  der  Liquidation  der  G.  m.  b.  H.  vgl.  §§  66ff.  des  genannten ­
  Gesetzes,  auch  Zeitschr.  f.  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis
1910,  S.  119.  Bei  der  Umwandlung  einer  Kommanditaktien-  in  eine  Aktiengesellschaft ­
  wird  eine  Schlußbilanz  verlangt  {§§  333—341  HGB.),
        <pb n="349" />
        862

Liquidationsbilanzen.

1.  Beispiel:  Bilanz  für  das
(vom  1.  Juni  1908  bis

Aktiva

M

-9)

Aktienkapital-Liquidations-Konto

3  999  600

”  »»  &amp;gt;»

2  299  770

Kassa

2  029

29

Bankhaus  Merck,  Finck  &amp;amp;  Co.,  hier

238  515

74

6  540  798

03

Gewinn-  und

Soll
Übertrag  auf  Aktienkapital-Liquidations-Konto
Einlösung  von  Aktien-Dividenden-Kupons
Tantiemen
Effekten-Verkaufsspesen
Steuer  und  Umlagen
Diverse  Unkosten
Übertrag  auf  Bilanz-Konto

JC

2  300  000

_

1  320

—

22  500

—

9  270

09

34  843

08

3  732

55

240172

03

2  611  837

75

2.  Beispiel:  Bodengesellschaft
Bilanz  per  31.

Aktiva
Kassa-  und  Bankguthaben
Immobilien
Hypotheken-D  ebitoren
Restkaufgeld-Hypotheken  M,  2  722  000,-Baugeld-Hypotheken
  ,,  288  450,-Diverse
  Debitoren

M
544  011
508  600

52

3  010  4501——
26  647)34
4  089  708)86

ü  Die  Liquidation  ist  nahezu  vollendet.  Die  Liquidationsrate  des
letzten  Bilanzjahres  betrug  2,3  Mill.,  von  denen  2  299  770  M  ausgezahlt
wurden.  Die  Bilanzierung  ist  nicht  genügend  deutlich.  Aktienkapital-Liquidationskonto
  (Aktiva)  gibt  die  aut  die  Liquidationsraten  bereits  bezahlten ­
  Beträge  an.
a )  Diese  Bilanz  zeigt  das  ursprüngliche  Aktienkapital  nicht-,  am  31.De-Liquidationsbilanzen.



368

Liquidationsjahr  1908/09
einschl.  Juli  1909)  l )-Passiva

Aktienkapital
Aktienkapital-Liquidations-Konto
Aktien-Dividenden-Kupons
5  %  Schuldverschreibungs-Auslosungs-Konto
Gewinn-  und  Verlust-Konto

M
4  000  ooo)
2  300  000)
226
400
240172

03

6  540  798)03

Übertrag  vom  Vorjahr
Kursgewinn  an  verkauften  Effekten

Zinsen  ./,
Nicht  eingelöste,  verjährte  Schuldverschreibungs-Zinskupons)

M  -
2  536  455  7
23  845)8
51  406  1
130-2

  611  837  75

Kurfürstendamm  in  Liquidation
Dezember  1910  a ).

Passiva
Rückstellungen
a  für  zu  erstattende  Grunderwerbskosten  M  136747,61
—  "-'&amp;gt;iipnde  Straßenreguliea

  für  zu  erstattende  wuuucmv.
b)  für  noch  zu  zahlende  Straßenregulierungskosten ­
  und  Provisionen  139  420,-Liquidations-Konto


sember  1910  ist  der  Wert  des  verteilungsfähigen  Kapitals  mit  3,813  Mill.
Mark  berechnet.  Im  abgelaufenen  Liquidationsjahr  wurden  2,693  Mill.
Mark  Gewinn  durch  Verkauf  von  Immobilien  erzielt.  Der  größte  Teil  des
Hvnothekendebitoren  angelegt,  also  auf  ver-11
  lu  -U  Vil  1
        <pb n="350" />
        364

Liquidationsbilanze*.

Liquidations-Konto

Debet

M

4

Geschäfts-Unkosten

Provisionen

4  963
17  186

38

Stempel-,  Gerichts-  und  Notariatskosten

70

Kosten  für  Pläne  und  Vermessungen

Steuern

O  Ouö

ÖD

Bilanz-Konto

96  950

04

3  813  541

25

3  941  265(47

Aktiva

3.  Beispiel:  a)  Schlußbilanz  für

Kassa-,  Kupons-  und  Sorten
Effekten
Wechsel
Konsortial-Konto
Kontokorrent,  Schuldner
Hypotheken
Hausgrundstück,  Altmarkt  13  Ml  065  000,—j
abz.  Hypothek  .
do.  Schreibergasse  4
do.  do.  2
abz.  Hypothek  M
Abschreibung  zur  Abrundung  ,,
Distriktsfeld  Bracht
Mobilien

100  000,—

315  000,—
993,12

625  993,12j
315  993,12

1  692  612
5  911464
7  056  949
5  513  215
22  741  613
240  400
965  000
99  824

56
48
95
82
68

310  000
61  304
1

60

24

|  44  592  386133
gebucht,  so  ist  diese  Gegenbuchung  erforderlich  gewesen.  Die  Kontokorrentforderungen ­
 1 )  verteilten  auf  etwa  410  Konten;  die  Abschreibung  war  notwendig ­
  wegen  der  Schwierigkeiten,  mit  denen  die  Beschaffung  anderweitiger
Kredite  für  eine  Anzahl  Schuldner  verbunden  war  und  dadurch,  daß  die
von  den  Schuldnern  gewährten  Sicherheiten  zum  Teil  in  Werten  solcher
Gesellschaften  bestanden,  deren  Aktien  infolge  Konkurseröffnung  oder
Kreditentziehung  seitens  der  liquidierenden  Bank  wertlos  oder  stark  entwertet ­
  worden  waren.  Auch  die  beschleunigte  Abstoßung  der  Schuldner
in  vielen  Fällen  nur  mit  Verlust  möglich  gewesen.

ist

1 )  In  der  Schlußbilanz  1900:
0,402  Mill.  Bankguthaben
19,689  ,,  gedeckte  Debitoren
2,651  „  ungedeckte,  „in  der  Hauptsache  über  jeden
22,742  Mill.  Zweifel  erhabene  industrielle  Etablissements“ ­
  (Geschäftsbericht).

Liquidatiousbilanzen.

366

(Bodengesellschaft  S.  362).
Kredit
Vortrag
Zinsen-Konto
Immobilien-Konto

M
1  195  372
52  941
2  692  951

-S»
89
16
42

3  941  265  47

31.  Dezember  1900  (Kreditanstalt).  Passiva

Aktien-Kapital  I

20  000  000 ! —
2  750  000  —

Reservefonds

1  200  000 ! -  -

Dividenden-Reservefonds

125  000—

7  676j—

Aval-Akzepte

10  227  548
549  17.  24
7  947  431147

Kontokorrent,  Gläumgei

1  785  556(62

Gewinn  una

1

44  592  386(33

Die  Effektenbestände  waren  Ende  Dezember  1900:
2,241  Mill.  festverzinsliche  Werte,
0,596  ,,  Bankaktien,
0,554  ,,  Transportaktien,
2,521  ,,  Aktien  industrieller,  vorwiegend  elektrischer
5,912  Mill.  Unternehmungen.
Der  Pensionsfonds  ist  zunächst  in  seiner  bisherigen  Höhe  eingestellt,
wird  aber  nach  Festsetzung  der  darauf  lastenden  Verbindlichkeiten  als
Passivposten  verschwinden.  (Diese  Annahme  des  Liquidationsberichts
erwies  sich  als  irrig;  der  Pensionsfonds  kam  infolge  Generalversammlungsbeschlusses ­
  vollständig  zur  Auszahlung.)  Die  Depositen  waren  in  der  Jahresbilanz ­
  nicht  gesondert  angeführt.  Die  Konlokorrontg/daifgc;-  verteilten
sich  auf  etwa  300  Konten,  einschließlich  der  zur  Befriedigung  der  Depositen
und  Buchgläubiger  gegen  Kautionshypothek  gewährten  Vorschüsse  von
1,3  Mill.  des  Bankenhilfssyndikats,  ein  Vorschuß,  der  späterhin  um  3%  Mill.
—Auf  dem  Rückstellungskonto  für  laufende  Giroverbindlich-
        <pb n="351" />
        366

Liquidationsbilanzen.

Aktiva

b)  Liquidations-Eröffnungsbilanz  für

Kassa  X
Kupons  X  1  715,52
—  Minderbewertung  „  292,29

324  758,

Sorten

Effekten.
Lombard

Hypotheken  I

1  423,23

»J

7  681,20

M
„

1  482  065,80
951  980,80

X
J»

791  000,30
453  700,30

X
»&amp;gt;

337  300,—
22  387,87

X
JJ

725  339,16
214  980,94

&amp;gt;&amp;gt;
»»

240  400,—
38  000,—

X

900  000,  -

99  824,60]
600  000

Grundstücks-Konto
Hausgrundstück  I  X  1  065  000,-Minderbewertung
  ,,  165  000,—  X
Hausgrundstück  II  .,
Hausgrundstück  III  X  625  000,—
—r  Minderbewertung  „  25  000,—  ,,
Areal-Konto  Riesa  X  239  611,52  .
-r-  Minderbewertung  ,,  12  611,52  ,,  227  000,—]
Mobilien
Bergwerks-Konto:
Distriktsfeld  Bracht  X  63  602,22]
Freischürfe  in  Wippach
Aval-Debitoren  X  647  248,40]
—  Minderbewertung  „  287  248,40]
Interims-Konto  für  eigene  Akzepte

Kontokorrent-Konto,  Schuldner..«  X  22  236  771,11
-r-  Minderbewertung  ,,  10  171  108,33:
Gewinn-  und  Verlust-Konto:
Verlust

333  862
530  085
4  707  843

359  687
510  358
202  400

67
65
87
22

1  826  824
2  001
63  602
360  00oj
1  628  621

12  065  662
17  542  249

60

22

40133198

74
78
17

92

keilen  sind  jene  Beträge  gebucht,  die  auf  weiter  begebenen  Diskonten
voraussichtlich  verlustbringend  sein  werden.
Auf  die  Wechsel  Verbindlichkeiten  der  Bank  (ursprünglich  12  556  762,50
Mark)  wurden  25  %  mit  Hilfe  der  erwähnten  Vorschüsse  abgezahlt,  wegen

Liquidationsbilanzeu.

367

12.  Juli  1901  (vgl.  Bemerkungen  361  ff.).

Passiva

Aktien-Kapital
Hypotheken-Konto  II:
Hypothek  auf  Hausgrundstück  I  X  100  000,-Hypothek
  auf  Hausgrundstück  III,...  ,,  315  000,—]
Hypothek  auf  Areal-Konto  Riesa  „  187  000,—
Pensionsfonds
Dividenden
Akzepte
Depositen  n
Kontokorrent-Konto,  Gläubiger
Aval-Akzept

Rückstellungs-Konto  für  laufende  Giro-Verbindlichkeiten

20  000  000]—

602  000
149  623
37  128
6  667  743
1  002  984
8  433  470
647  248
2  593  000

88
50
45
69
40

40  133  198  92

des  Restes  zunächst  eine  Frist  bis  31.  Jan.  1912  gewährt.  Die  zweite  Abzahlung ­
  der  liquidierenden  Bank  betrug  14  %,  die  weiteren  Abzahlungen
11  %.  Bis  zum  15.  November  1901  (Abschlußtag  des  Berichtes  der  Liquidan
  —J—.*l!nVn  rianapo1vm&amp;lt;comTTllnnff’  n  11  a  r,  r\M
        <pb n="352" />
        74  748
3  050  000
17  519  504;

28  873  798

c)  Gewinn-  und  Verlust-17

  542  249
312  031
136  137
23  445

216  800

Vortrag  des  Verlustes  der  Eröffnungsbilanz.
Abschreibungen  auf  Effekten-Konto
Zinsen-Konto
Grundstücks-Konto;
Hypotheken-Zinsen  und  Spesen  .  .
Handlungs-Unkosten-Konto:
Gehälter,  Miete  für  Filialen,  Steuern,  Notariats-1
Spesen,  Aufsichtsratsvergütung,  Reisespesen
Spesen  der  Generalversammlungen,  Bureauaufwand ­
  usw
Neu-Rückstellungen;
auf  Wechsel-Konto
,,  Grundstücks-Konto
,,  Aval-Debitoren-Konto
„  Hypotheken-Konto
,,  Kontokorrent-Konto:  Außenstände ­
  12  088  377,42

5  081,30
259  902,64
182  750,—
40  000,

Liquidationsbilanzen.

369

(1.  Liquidationsjahr.)  (Vgl.  S.  370.)

Passiva

20  000  000

623  000

...

148  423

88

15  625

50

3  050  000

4  779  251

11

Aval-Akzepte

257  498

50

28  873  798  89

Konto  für  12.  Juli  1902.

Haben

Zahlung  von  Entschädigungssummen  dreier  Aufsichtsratsmitglieder ­
  gemäß  Generalversammlungsbeschluß  vom
28.  Dezember  1901
Einnahmen  auf  Wechsel-,  Kupons-,  Sorten-,  Provisions-,
Agio-,  Dividenden  (verfall.  Dividende),  Konsortial-,
Mobilien-  und  Grundstücks-Konto
Von  den  in  der  Eröffnungsbilanz  gemachten  Rückstellungen;

125  000

47  286

40

auf  Kontokorrent-Konto
,,  laufende  Giroverbindlichkeiten.
,,  Lombard-Konto
,,  Wechsel-Konto
,,  Aval-Debitoren-Konto
,,  Hypotheken-Konto
in  Summa:
sind  bei  Abwickelung  von  Kontokorrent-  und
Lombard-Forderungen  bis  jetzt  erforderlich ­
  gewesen
so  daß  bisher  nicht  erforderlich  waren
Bilanz-Konto:  Verlust

10  171  108,33
2  593  000,—
453  700,30
951  980,80
287  248,40
38  000,—
14  495  037,83

1  380  053,81

13  114  984

02

17  519  504

93

30  806  775)35

Leitnor,  Bnchhaltnng  und  Bllanzkunde.  U.  6.  u,  7.  Arifl-24
        <pb n="353" />
        Kassa  ;
Effekten
Hypotheken
Grundstücks-Konto
Mobilien
Kontokorrent-Konto:
Bankguthaben  63  885,45
Schuldner  361  980,17
Sa.  425  865,62
hiervon  ab:
Rückstellung  von  1908/09  343  041,4l|
Verlust

Aktien-Kapital
ab  I.  Liquidationsrate  von  5  %  1  000  000,—j
ab  II.  Liquidationsrate  3Vs  %  in
Aktien  der  Nordischen  Blektrizitätsund
  Stahlwerke,  Danzig,  Nominal
666  666  */a,  z n  25  %  166  666,671
ab  III,  Liquidationsrate  von  2V 2  %  500  000,—|

Passiva
20  000  000|-1

  666  666  67

82  824
17  560  884

18  367  745122

Debet

d)  Gewinn-  und  Verlust.

Kontokorrent-Konto,  Gläubiger

Konto  für  12.  Juli  1910.

18  333  333

.  ,  .  1  000  000,—

.  .  .  995  125,—

4  875

.  .  .  500  000,—

.  ,  .  485  695,—

14  305

15  231

18  367  745

Credit

Übertrag  vom  vorigen  Jahr
Handlungsunkosten-Konto:
Gehälter,  Aufsichtsrats-Tantiemen,  Generalversammlungs-
  und  Reisespesen,  Gerichts-  und  Notariatskosten, ­
  Steuern,  Porti,  Bureaubedarf,  Heizung]
Beleuchtung  usw
Effekten-Konto:
Verlust

17  564  042

13  789

440

17  578  272

58

06

65

Zinsen-Konto
Mobilien-Konto
Grundstücks-Konto,  Ertrag
Eingänge  auf  abgeschriebene  Forderungen  ,
Bilanz-Konto

29

Vorlegung  der  Liquidationseröffnungsbilanz)  waren  liquidiert  durch
Einziehung  von  Außenständen  7  464  138,20,  (mit  7  312  784,83
Verkauf  von  Effekten  3  188  412,68,  (  „  3  128  537,35
10  652  550,88,  mit  10  441  322,18
in  der  Liquidationsbilanz  bewertet);  demnach  211  228,70  Mehrertrag.
Die  Rückstellungen  infolge  Minderbewertung
betragen  insgesamt  21  765  099,39
+  Handlungsunkosten  198  950,46  21  964  049,85
Davon  ab  die  Reservefonds  3  950  000,—
Gewinnvortrag  23  168,56
Gewinn  und  Sonstiges  448  632,12  4  421  800,68
bleibt  Verlust  17  542  249,17
Vorbemerkungen  zur  ersten  Liquidationsjahresbilanz  (S.  368).  Das
Grundstückkonto  hat  sich  erhöht,  weil  zur  Vermeidung  allzu  großer  Verluste

13  457
60
1  911
1  958
17  560  884

97

|  17  578  272|29
Fabrikgebäude,  Grundstücke  und  Steinbrüche  im  Zwangsversteigerungsverfahren ­
  behufs  späteren  Wiederverkaufs  übernommen  wurden  (Aufwand
194  518,86,  gerichtliche  Taxe  456  424)  1 ).  Desgleichen  wurden  bei  der
Auseinandersetzung  mit  Schuldnern  Hypotheken  übernommen,  die  nur  teilweise ­
  in  diesem  Liquidationsjahr  wieder  verwertet  werden  konnten  (bei
der  Zwangsversteigerung  eines  Pfandgrundstücks  fiel  später  eine  Hypothek
von  38  000  A  aus,  weil  dessen  Erstehung  durch  die  liquidierende  Gesellschaft ­
  keine  Vorteile  in  Aussicht  stellte).  Auf  die  Effektenbestände  mußte
auf  nicht  voll  bezahlte  Aktien  die  Restzahlung  mit  837  000  A  geleistet
werden,  während  der  Besitz  an  diesen  Aktien  nur  mit  ihrem  Liquidationswert ­
  eingesetzt  werden  konnte.  (Der  Verlust  auf  die  Effektenbestände
erhöhte  sich  im  zweiten  Liquidationsjahre  der  Zwangsliquidation  einei
i)  Der  Binzeiverkauf  der  Maschinen  und  Gebäude  ergab  später  einen
Gewinn  von  4583,68.
24»
        <pb n="354" />
        372

Fusionsbilanzcn.

englischen  Unternehmung,  bei  der  die  Aktionäre  leer  ausgingen.  Auch  die
Aktien  einer  Dresdner  Gesellschaft,  die  durch  diese  Liquidation  in  Mitleidenschaft ­
  gezogen  war,  mußten  geringer  bewertet  werden.)  Das  Bergwerkskonto ­
  erhöhte  sich  durch  Aufwendungen.  Die  Kontokorrent/orderunge».
verteilen  sich  auf  70  Konten  und  Schuldner,  die  teilweise  in  Konkurs  sind,
teilweise  nur  Teilzahlungen  leisten  können.  Andere  Forderungen  mußten
im  Prozeßwege  eingetrieben  werden;  damit  erklärt  sich  die  hohe  Rückstellung. ­
  Von  den  Avaldebitoren  entfallen  214998,40  auf  für  die  Aktiengesellschaft ­
  „Kummer“  abgegebene  Avalakzepte,  für  die  unter  Abzug  der  zu
erwartenden  Konkursquote  182  750  M  zurückgestellt  wurden.  Von  den
Kontokorrent-Verbindlichkeiten  werden  etwa  154  772  M  durch  Aufrechnung ­
  erledigt  werden,  von  den  Aval-Akzepten  wurden  S89  750  X  durch
Rückgabe  der  Wechsel  an  den  Liquidator  erledigt.
(Im  dritten  Geschäftsjahr  der  Liquidation  wurde  das  jederzeit  kündbare ­
  Moratorium  durch  Begleichung  aller  Wechselverbindlichkeiten  erledigt.
Der  Gesamterlös  der  allerdings  schwer  realisierbaren  Werte  —  besonders
die  Grundstücke  waren  wegen  der  Lage  des  Grundstücksmarktes  in  Dresden
schwer  abzustoßen  —  steht  nunmehr  zur  Verfügung  der  Aktionäre.  Die
erste  Liquidationsrate  betrug  5  %  des  Aktienkapitals;  1907  wurden  aus
dem  Effektenbestande  Aktien  in  natura  als  zweite  Liquidationsrate  zur
Aufteilung  gebracht;  die  vierte  Liquidationsrate  betrug  1%  %.  Ende  1910
notierten  die  Aktien  der  liquidierenden  Gesellschaft  in  Berlin  etwa  0,8%,
in  Dresden  etwa  0,5  %.)

27.  Abschnitt.
Fusionsbilanzen.
Unter  Fusion  versteht  man  die  Verschmelzung  zweier  oder
mehrerer  bisher  wirtschaftlich  selbständiger  Unternehmungen  zu
einer  einzigen,  wobei  die  wirtschaftliche  Selbständigkeit  der
einzelnen  nunmehr  vereinigten  Unternehmungen  aufgehoben
wird.
Veranlassung  zur  Verschmelzung  x )  mehrerer  Unternehmungen ­
  ist  unter  anderm  das  Streben  nach  Zentralisation  (Montanindustrie, ­
  Banken),  Aufnahme  notleidend  gewordener  Gesellschaften ­
  in  eine  andere  (Notfusionen),  Verminderung  der  Produktions- ­
  und  Verwaltungskosten,  Ausschaltung  der  Konkurrenz, ­
  Schaffung  produktionstechnischer  Vorteile  durch  gegen-*)

  Schtnalenbach,  Die  Technik  der  Fusionen,  Z.  f.  Hw.  Forschung,
1 909,  S.  49ff.,  113  ff.;  Holdheims  Monatsschrift  1904,  1906.
        <pb n="355" />
        Fusionsbilanzen-B73



»eilige  Ergänzung  der  Betriebe,  gemeinsame  Interessen,  Erzielung ­
  von  Buchgewinnen  und  deren  Verwertung  zu  Abschreibungen ­
  und  Minderbewertung  auf  Anlagevermögen  und  Beteiligungen ­
  („Kontenregulierungen“),  Schaffung  stiller  Reserven,
gelegentlich  auch  der  Wunsch  der  Banken,  umfangreiche  Finanzierungsgeschäfte ­
  zu  tätigen,  stille  Reserven  zu  verwerten,
Ablösung  und  Verteilung  eines  allzu  großen  Risikos  u.  a.
Das  HGB.  regelt  in  den  §§  305—306  nur  bestimmte  Formen
der  Fusion;  die  Verschmelzung  einer  Aktiengesellschaft  oder
Kommanditaktiengesellschaft  mit  einer  anderen  Unternehmung
der  gleichen  Rechtsform  (die  sogenannte  Inkorporierung).  Die
eine  Gesellschaft  wird  in  juristischem  Sinne  durch  Veräußerung
des  Gesellschaftsvermögens  als  Ganzes  {§  303  HGB.)  „aufgelöst“,
die  Abfindung  der  Aktionäre  der  aufzunehmenden  Gesellschaft
erfolgt  in  Aktien  der  übernehmenden,  also  gegen  Aktientausch,
nicht  in  Bargeld.  Die  übernehmende  Gesellschaft  bleibt  in
erweitertem  Umfange  bestehen,  erhöht  ihr  Aktienkapital  und
vermehrt  die  Produktionsmittel.  Gesetzlich  nicht  geregelt  ist
beispielsweise  die  Verschmelzung  zweier  Aktienvereine  zu  einer
neuen  Aktiengesellschaft,  wobei  die  Aktienvereine  sich  auflösen
und  ihr  Vermögen  als  Sacheinlage  in  die  zu  gründende  Aktiengesellschaft ­
  einbringen.  Eine  Fusion  in  wirtschaftlichem  Sinne
liegt  auch  dann  vor,  wenn  ein  Unternehmen  von  einem  anderen
selbständigen  Unternehmen  dauernd  gepachtet  wird,  oder  wenn
eine  Aktiengesellschaft  sämtliche  Aktien  eines  anderen  Aktienvereins ­
  erwirbt,  endlich  auch  verschiedene  Formen  der  Interessengemeinschaft ­
  x ).
Die  übertragende  Gesellschaft  liquidiert  (§305  HGB.)  oder
geht  mit  allen  Aktiven  und  Passiven  ohne  Liquidation  an  die
übernehmende  Gesellschaft  über  (§  306  HGB.).  Die  Praxis
beschränkt  sich  selbstverständlich  nicht  auf  die  im  HGB.  geregelten ­
  Sonderfälle  der  Verschmelzung,  sondern  ändert  sie  in
vielfacher  Hinsicht  ab.
Die  übertragene  Unternehmung  bleibt  äußerlich  dauernd
oder  während  einer  Übergangsperiode  bestehen,  oder  sie  geht  bei
der  Angliederung  und  Verschmelzung  auch  äußerlich  vollständig
*)  Vgl.  Marquardt,  Die  Interessengemeinschaften.  Berlin  1910.
        <pb n="356" />
        374

Fnsionsbilanzen.

in  die  andere  Unternehmung  auf.  Die  Aktionäre  der  untergehenden ­
  Gesellschaft  oder  der  angegliederten  Gesellschaftsunternehmung ­
  können  durch  Aktien  oder  Obligationen  der  aufnehmenden ­
  Gesellschaft  abgefunden  werden.  Die  Gewährung
von  Aktien  erfolgt  entweder  an  die  zu  übernehmende  Gesellschaft, ­
  die  sie  verkauft,  in  Liquidation  tritt  und  die  empfangenen
Aktien  an  die  Aktionäre  verteilen  kann,  oder  an  die  Aktionäre
der  nehmenden  Gesellschaft  selbst.
Das  Umtauschverhältnis  der  Aktien  wird  in  der  Rege!
durch  den  Börsenkurs  bestimmt,  oder  es  tritt  an  dessen  Stelle
eine  Schätzung  des  inneren  Wertes.  In  Fällen,  in  denen  ein
bequemes  Umtauschverhältnis  schwierig  zu  ermitteln  ist,  findet
eine  entsprechende  Korrektur  statt,  z.  B.  durch  Barzahlung
eines  bestimmten  Betrages,  durch  Vergütung  einer  höheren
oder  geringeren  Dividende  usw.
Beispiele:  Hoesch-Limburger  Fabrik-  und  Hüttenverein.  3  Mill.
Limburger  Aktienkapital  werden  gegen  l 8 /io  Mill.  Aktien  von  Hoesch  umgetauscht. ­
  Auf  7500  Aktien  der  Limburger  Gesellschaft  kommen  4500  Aktien
von  Hoesch  {Umtauschverhältnis  5:3).  Überdies  erhalten  die  Limburger
Aktionäre  bar  5%  des  Nennwerts  ihrer  Aktien  (=  150  000  M)  und
als  Entschädigung  für  ausfallende  Dividende  7%  %  Zinsen  Vergütung
(=  225  000  M.)
Die  Rheinisch-Westfälischen  Kaliwerke  Dornap  nahmen  die  Belgischen ­
  Dolomit-Kalkwerke  auf,  gaben  für  1 8 / 10  Mill.  Mark  Aktien  1,125  Mill.
eigene  Aktien  (Umtauschverhältnis  8  ;  5)  mit  der  Verpflichtung,  den  Dividendenschein ­
  für  1906/07  mit  35,50  .Ä  je  Aktie  einzulösen.  Der  Fusionsgewinn ­
  (675  000  M)  wurde  zu  Abschreibungen  verwendet.
Die  Kosten  der  Fusion  werden  von  einer  der  beiden  Gesellschaften ­
  getragen  oder  von  einem  Bankenkonsortium  gezahlt ­
  oder  aus  einer  Reserve  gedeckt.
Die  Reserven  der  übernommenen  Gesellschaft  werden  weiter
geführt  oder  aufgelöst  und  vermehren  dann  den  Buchgewinn  der
übernehmenden  Gesellschaft.  Auch  hat  es  diese  in  der  Hand,
die  neuen  Aktien  mit  Agio  auszugeben,  also  ihre  Reserven  zu
erhöhen  und  auf  größere  Abschreibungen  aus  dem  Fusionsgewinn ­
  zu  verzichten  oder  auf  die  Bildung  von  Reserven  zu
verzichten,  dafür  die  neuen  Aktien  zum  Parikurs  auszugeben
und  die  Aktiva  der  zu  übernehmenden  Gesellschaft  niedriger
»u  bilanzieren.
        <pb n="357" />
        Fusionsbilanzen:

37ö

1.  Beispiel  einer  Fusion  (nach  §  306  HGB.):  Rentabilitätsberechnung. ­

Die  Brauerei  A  geht  in  B  auf;  beide  sind  Aktiengesellschaften. ­


Bilanz  für  A:

Bilanz  für  B;
%  pro  hl
44.2  =  20  M
33.2  =  16  M
22,6  36  JH
100  %

%  pro  hl

Feste  Anlagen  für  die  Produktion  46,8  =  39  M
Feste  Anlagen  für  den  Absatz  ...  39,3  =  33  Ji
Flüssige  Mittel  13,9  72  M

Aktiva  ...  100  %

Die  Produktions-  und  Absatzkosten  der  Gesellschaft  A  sind
—  bei  10  %  Abschreibung  und  Verzinsung  —  mit  7,20  M.  das
hl,  jene  für  B  mit  nur  3,60  M.  das  hl  fester  Kosten  belastet.

Passiva  für  B:

Passiva  für  A:

Feste  Schulden  (Hypothek,  Obligationen) ­


Laufende  Schulden  (Kreditoren)
Bigenkapital

46,3  %
100  %.

100  %

Passiva

b)  Fusionsvertrag:  A  überträgt  mit  Ausschluß  der  Liquidation ­
  das  gesamte  Vermögen  an  B;  B  übernimmt  sämtliche
Schulden  von  A  gegen  Überlassung  von  812  Aktien  und  1200  M.
Barzahlung,  die  Aktionäre  von  A  erhalten  für  je  2400  M.  eigener
1000  M.  Aktien  von  B;  wer  nicht  tauschen  will,  erhält  vom
Konsortium  100  %  und  4  %  Zinsen  vom  1.  Oktober.
Kurs  der  Aktien  von  A  100  %  (Bilanzkurs  111,3  %),
Kurs  der  Aktien  von  B  262  %.
«)  Vermögen  von  A:
Aktiva  (1  5  188  407,43
Schulden  .  .  Jt  3  017  485,95  \  Grundkapital  1,95  Milk,  3250  Stück  Aktien
Kapital  ...  M  2  170  921,48  J  zu  600  M,  Reserven  220921,48  M
A  erhält  812  Aktien  von  B  und  1200  M  bar.
ümtauschverhältnis  4:1  (2400:1000).
ß)  B  empfängt  Vermögenswerte  für  M  2  170  921,48
B  gibt  Vermögenswerte  für  „  813  200,—

Fusionsgewinn  (ohne  Kosten)  JH  1  357  721,48
Buchwert  des  übernommenen  Vermögens  37,4  %
        <pb n="358" />
        376

Fusionsbilanzen

y)  Rentabilität  für  die  Aktionäre  von  A 1 ):
Sie  geben  2400,—  J(  zu  100%  =  2  400,—  M
Sie  empfangen  1000,—  M  zu  262  %  =  2  620,—  ,,
Prämie  220,—  M
auf  je  4  Aktien,  für  eine  Aktie  55,—  JH

o.)  Buchungen  beiß  nach  Ablauf  des  Sperrjahres  (§306  HGB.)-Fusions-Konto
  (Übernahme-Konto  A).

Aktienkapital

.  812  000.—

Verschiedene  Aktiv-Kasse


Schulden-Konten  ....
Saldo  .  .  .

1  200,—
.3  017  485,95
3  830  685,85
.1  357  721,48
5  188  407,43

konten
1

.  .5  188  407,43

Fusionskosten
Aktivkonten  .  .
für  Abschreibungen
Spezialrescrvefonds
usw.

1  357  721,48

Saldovortrag

.  .1  357  721,48

2.  Beispiele  für  Reniabilitätsrechnungen:
a)  Bank  A  (6,5  Mill.  Grundkapital,  400  000  Reserven,  durchschnittliche ­
  Aktienrente  5,44  %)  wird  mit  der  Bank  B  fusioniert. ­
  A  erhält  3,9  Mill.  Aktien  von  B  und  40  M.  je  Aktie  bar
(=  260  000  M.).
Kurs  der  A-Aktien  113,2  %,
Kurs  der  B-Aktien  188  %.
B  empfängt  6,5  Mill.  gegen  4,16  Mill.,  bewertet  die  Aktien
von  A  mit  64  %,
Kurswert  der  A-Aktien  (6,5  zu  113,2  %)  =  7,358  Mill,
Kurswert  der  B-Aktien  (3,9  zu  118  %)  =  7,592  Mill.
Unterschied  0,234  Mill.
Durchschnittsrente  der  A-Aktien
5,44  %  auf  6,5  Mill.  Kapital  35,36  %  Ertrag
für  B:  9  %  auf  3,9  Mill  35,10  %  Ertrag
Unterschied  ....  0,26  %
*)  Vgl.  dazu  Moll,  Rentabilität  der  Aktiengesellschaften,  Jena  1908,
S.  182  ff.
        <pb n="359" />
        Fusionsbilanzen.

377

Dazu  der  Zinsenertrag  aus  260  000  M.  bar  an  Aktionäre
von  A  gibt  ungefähr  den  gleichen  Durchschnittsertrag.
b)  Zwei  Versicherungsgesellschaften  vereinbaren  die  Verschmelzung; ­

Gesellschaft  A:  Kurs  M.  2270,  —,  Dividende  M.  125,  —  ,
„  B:  „  „  1200,  -  „  „  75,-.
Auf  je  3  Aktien  von  B  entfallen  2  Aktien  von  A  und  M.  300,  —
bar  Zuzahlung.  Der  Rentabilitätsberechnung  sind  die  Kurse
unmittelbar  vor  Bekanntwerden  des  Fusionsplanes  zugrundegelegt. ­
  Die  Aktionäre  von  B  empfangen:
?  Aktien  zu  2270  =  M  4540,—
bar  „  300,—  pro  Aktie  B
M  4840  M  1613  —
und  geben  3  Aktien  zu  1200  =  ,,  3600  ,,  1200,—
Überschuß.  .  .  M  1240,—  M  413,—
Nicht  berücksichtigt  ist,  daß  die  B-Aktionäre  zukünftig
(2  zu  125)  M.  250,—  anstatt  (3  zu  75)  M.  225,—  Dividende  empfangen ­
  werden.
3.  Beispiel:  Fusion  der  Wittener  Stahlröhren-Werke
Schalke  mit  Röhrenwalzwerk,  A.-G.
a)  Aus  den  Vertragsbestimmungen;
§  1.  Die  genannten  beiden  Gesellschaften  verschmelzen  sich  derart,
daß  das  Vermögen  der  Röhrenwalzwerke  A.-G.  mit  allen  Rechten  und  Verbindlichkeiten ­
  als  Ganzes  unter  Ausschluß  der  Liquidation  an  die  Wittener
Stahlröhren-Werke  übertragen  wird  gegen  Gewährung  von  insgesamt
300  000,—*  M  neuer  Aktien  der  Wittener  Stahlröhren-Werke,  welche  mit  den
alten  Aktien  gleiche  Rechte  haben,  und  einer  Barzahlung  von  insgesamt
210  000,—  M;  außerdem  stellen  die  Wittener  Stahlröhren-Werke  der  Röhrenwalzwerke ­
  A.-G.  50  000,—  M  Aktien  der  letzteren  Gesellschaft  ohne  besondere ­
  Gegenleistung  zum  Zwecke  der  Amortisation  zur  Verfügung,  so  daß
hierdurch  das  Aktienkapital  der  aufzunehmenden  Röhrenwalzwerke  A.-G.
auf  1  200  000,—  M  reduziert  wird.  Hiernach  erhält  jeder  Aktionär  der
Röhrenwalzwerke  A.-G.  auf  nom.  4000,—  M  Aktien  nom.  1000,—  M  neue
Aktien  der  Wittener  Stahlröhren-Werke  und  700  M  bar.
§  2.  Zum  Zwecke  der  Durchführung  der  Fusion  erhöhen  die  Wittener
Stahlröhren-Werke  unter  Ausschluß  des  Bezugsrechts  der  Aktionäre  ihr
Grundkapital  um  300,000,  —  M  durch  Ausgabe  von  300  neuen  Inhaber-Aktien
  zum  Parikurse  über  je  1000,—  M,  welche  mit  den  alten  Aktien  gleiche
Rechte  haben,  Außerdem  erhöhen  die  Wittener  Stahlröhren-Werke  ihr
        <pb n="360" />
        378

Fusionsbilanzen.

Fusionsbilanzen.

379

Fusions-Bilanz

Aktiva

$

M

1—9.  Grundstücks-,  Gebäude-,  Maschinen-  und

Transmissions-,  Umbau-,  Eisenbahnanschluß-Anlage,

  Werkzeuge  und  Geräte-,

Walzen-,  Mobilien-Konti

927  644

67

10.  Syndikats-Beteiligungs-Konto

300

11.  Aval-Konto

36  000

12  Vorräte-Konto

Waren

625  523

Betriebsmaterialien

15  390

-

640  913

—

13.  Debitoren

Buchforderungen

632  418

47

Bankguthaben

18  832

—

651  250

47

14.  Kassa-Konto,  Bestand

9  787

62

15.  Wechsel-Konto,  Bestand

6  273

92

|

2  272169

68

Gewinn-  und  Verlust-Soll



M

u

M

General-Unkosten;

Gehälter,  Steuern,  Berufsgenossenschaftusw.

  Beiträge

321  070

76

Fusions-Unkosten  ’)

144  068

70

Skonto  und  Zinsen

25113

01

Stiftung  Arbeiter-Unterstützungsfonds  ...

18  000

Abschreibungen

■

1  023  050

51

Reingewinn

754  496

49

2  285  799

47

Grundkapital  um  weitere  300  000,—  M  unter  Ausschluß  des  Bezugsrechts
ihrer  eigenen  Aktionäre  durch  Ausgabe  weiterer  300  auf  den  Inhaber  lauten*) ­
  Diese  setzen  sich  zusammen  aus:
M  82  445,70  Buchwert  der  laut  Fusionsvertrag  seitens  Witten
gratis  zur  Verfügung  zu  stellenden  Al  50  000  Röhrenwalzwerke ­
  Schalke-Aktien.
„  10  000,—  Rückstellung  für  Umsatzsteuer  usw.  an  die  Gemeinde
Gelsenkirchen.
„  30  000,—  Abfindung  an  einen  abgegangenen  Direktor.
„  21,623,—  Stempel  und  Spesen.
M  144  068,70

zu  S.  377  (3.  Beispiel).

Passiva

Ai

Al

1.  Aktienkapital-Konto

600  000

2.  Dividenden-Konto  1904  Al  900,—

„  „  1906  „  2760,—

3  660

—

3.  Reservefonds-Konto

45  000

—

4.  Aval-Konto

36  000

—

5.  Kreditoren

568  810

99

Verfügungs-Konti:

6.  Aktien-Reduktions-Konto

650  000

—

7.  Genußscheine-Amortisations-Konto

146  700

—

8  Verfügungs-Konto

40  960

08

837  660

08

9.  Gewinn-  und  Verlust-Konto

Vortrag  von  alter  Rechnung

5  641

12

273  629

—

279  270

12

98  231

51

181  038

61

|

2  272  169

68

Rechnung  zur  Bilanz  (S.  381).

Haben

Al

Al

*

Vortrag  von  alter  Rechnung:  Witten

16  246

43

Schalke

5  641

12

21  887

55

Zuzahlungen  auf  Aktien  *)

90  000

—

Aktien-Reduktions-Konto  Schalke

650  000

Genußschein-Amortisations-Konto  Schalke  .  ..

146  700

Verfügungs-Konto  Schalke

25  960

08

822  660

08

Betriebs-Überschuß

1  351  251

84

2  285  799

47

den  Aktien  über  je  1000,—  M,  welche  mit  den  alten  Aktien  die  gleichen
Rechte  haben.  Auf  diese  weiter  auszugebenden  300  Aktien  wird  den  Aktionären ­
  der  Röhrenwalzwerke  A.-G.  ein  Bezugsrecht  in  der  Weise  eingeräumt,
daß  auf  je  4  Aktien  der  Röhrenwalzwerke  A;-G.  nach  Wahl  der  Aktionäre
an  Stelle  der  in  §  1  stipulierten  Barzahlung  von  700,—  M,  eine  weitere  neue
Aktie  der  Wittener  Stahlröhren-Werke  gewährt  wird,  wenn  eine  Zuzahlung
von  300,—  M  erfolgt,  so  daß  alsdann  bei  einer  Zuzahlung  von  300,—  AI
auf  4  Aktien  der  Röhrenwalzwerke  A.-G.  zwei  neue  Aktien  der  Wittener
Stahlröhren-Werke  entfallen  würden.

: )  Zuzahlung  der  Aktionäre  der  Röhrenwalzwerke  A.-G.  bei  dem  Umtausch ­
  ihrer  Aktien  in  junge  Aktien  der  Wittener  Stahlröhren-Werke.
        <pb n="361" />
        380

Fasionsbilanzen

Das  Aktienkapital  der  Röhrenwerke  war  1,25  Mill.  Die
S.  378/79  abgedruckte,  dem  Einführungsprospekt  entnommene
Fusionsbilanz  (30.  Juni  1907)  der  Röhrenwerke  berücksichtigt
bereits  die  Fusionsbedingungen.
Zur  Erläuterung  der  auf  der  Passivseite  vorstehender  Bilanz  unter
Verfügungs-Konti  aufgeführten  Posten  sei  folgendes  mitgeteilt;
1.  Das  Aktien-Reduktions-Konto  650  000  Ji  stellt  den  Betrag  dar,  um
den  sich  das  Aktienkapital  der  Röhrenwalzwerke  A.-G.,  Gelsenkirchen-Schalke,
  bei  der  Fusion  mit  den  Wittener  Stahlröhrenwerken, ­
  Witten,  ermäßigte.
2.  Das  Genußschein-Amortisations-Konto  146  700  Ji  stellt  den  Betrag
der  in  den  Geschäftsjahren  1905  und  1906  getilgten  Genußscheinschuld
dar.  Der  Betrag  ist  dem  Jahresgewinn  entnommen  und  hat  daher
aut  der  Passivseite  zu  erscheinen.  Das  z.  Zt.  für  die  Genußscheine
erhaltene  Geld  ist  nicht  zu  Abschreibungen,  sondern  zur  Deckung
der  Kosten  der  Rekonstruktionsanlagen  verwandt  und  durch  Gegenposten ­
  auf  der  Aktivseite  verbucht  worden.
8.  Das  Verfügungs-Konto  belief  sich  ursprünglich  auf  101  960,08  Ji.
Dieser  Betrag  ist  der  Saldo  des  aus  der  Aktien-Reduktion  im  Geschäftsjahre ­
  1901  erzielten  Buchwertes  907  088,82  M  abzüglich
815  128,74  M  Abschreibungen.  In  obiger  Bilanz  beläuft  sich  das
Verfügungs-Konto  noch  auf  40  960,08  M.  Hiervon  dienten  15  000  JL
zur  Auffüllung  des  Reservefonds  von  45  000  Ji  auf  60  000  M.  gleich
10%  des  in  der  Bilanz  investierten  Grundkapitals,  so  daß  auf  diesem
Konto  25  960,08  Ji  verblieben.
Der  so  erzielte  Buchgewinn  822  660,08  Ji  ist  nicht  zu  Abschreibungen
ausschließlich  auf  die  Röhrenwalzwerke  A.-G.,  Gelsenkirchen-Schalke,  benutzt ­
  worden,  sondern  die  Gesellschaft  hat  sich  für  berechtigt  erachtet,
diesen  Betrag  nach  der  Fusion  auf  die  Anlagewerte  beider  Werke  abzuschreiben. ­
  (Fortsetzung  S.  381  oben.)
4.  Beispiel:  Fusion  Dresdner  Bankverein-Mitteldeutsche
Privatbank.
Vereinigungsvertrag  8./14.  Oktober  1909.  Übernahme  des
Bankvereins  auf  Grund  der  Bilanz  vom  31.  Dezember  1908  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1909  ab.  Die  Magdeburger  Bank  gab
17  y 2  Mill.  in  eigenen  Aktien,  wovon  sie  sich  14  Mill.  durch  Kapitalerhöhung ­
  beschaffte;  3,5  Mill.  eigener  Aktien  erwarb  sie  unter
der  Hand  für  4  487  106,72  M.  (Durchschnittskurs  128,209  %
einschl.  Stückezinsen).  Die  Dividenden  für  1909  wurden  von
der  Mitteldeutschen  eingelöst.  Uratauschverhältnis  6000  Dresdner
gegen  5000  Aktien  der  Mitteldeutschen.
        <pb n="362" />
        F’usionsbilanzen.

381

Wir  lassen  noch  die  erste  Bilanz  (Passiva)  des  Wittener
Werkes  nach  der  Fusion  folgen  (30.  Juni  1908):

Passiva

M

X

t.  Aktienkapital-Konto

2  400  000

—

2.  Hypotheken-Konto

40  000

—

Zugang

50  000

—

90  000

—

3.  Arbeiter-Unterstützungsfonds-Konto

20  000

—

4.  Dividenden-Konto

4  200

5.  Reservefonds  Konto

240  000

—

6.  Spezial-Reservefonds-Konto

100  000

—

7.  Aval-Konto

87  517

8.  Kreditoren

574  387

10

9.  Gewinn-  und  Verlust-Konto

Vortrag  vom  1.  7.  06

Witten  «  16  246,43

Schalke  „  5  641,12

21  887

55

Bruttogewinn

932  999

37

954  886

92

Abschreibungen  X  1  023  050  51

davon  aus  der  Fusion  ,,  822  660,08

200  390

43

754  496)49

4  270  600|59

Der  Einführungsprospekt  berichtet  (Mai  1910):
Das  finanzielle  Ergebnis  bei  der  Fusion  stellte  sich  wie  folgt:

Bilanzwert  des
übergegangenen
Vermögens
M  24  350  365,75

Gesamterwerbsaufwand ­

M  19  903  779,20

Leistungen  an  die
Aktionäre  des
Dresdener
Bankvereins
nom.  in  Aktien
M  17  500  000  —

Sonstiger  Erwerbsaufwand ­

X  2  403  779,20  *)

Enthaltend  987  106,72  M  an  die  Vorbesitzer  der  3  500  000  X
anläßlich  der  Verschmelzung  erworbenen  alten  Aktien  gezahltes  Agio,
1016672,48  X  sonstige  mit  der  Übernahme  verbundene  und  gezahlte  Stempel
und  Kosten  sowie  400000  M  dem  Erwerbswert  zugeschlagenes  Agio  (s.  u.).
Das  Reinvermögen  des  Dresdner  Bankvereins  in  Höhe  von  Mark
24  350  365,75  steht  bei  der  Mitteldeutschen  Privat-Bank,  Aktiengesellschaft
entsprechend  dem  Einstandspreise  mit  19  903  779,20  M  zu  Buche  und  ist
mit  Rücksicht  darauf,  daß  derselbe  sich  am  81.  Dezember  1909  noch  im
Sperrjahre  befand,  in  der  Bilanz  vor  dem  Strich  auf  beiden  Seiten  besonders
eingesetzt.
Da  der  Ausgabekurs  der  zur  Fusion  benutzten  14  000  000  M  neuen
Aktien  bilanzmäßig  auf  115  %  festgesetzt  war,  so  ist  das  Agio  von  15  %
abzüglich  eines  Betrages  in  Höhe  von  5  %  =  700  000  M  für  Stempel  und
        <pb n="363" />
        382

Fusionsbilanzen.

Berechnung  auf  Grund  der  Bilanz  (S.  383)
Vermögen  56  622  578,35  Schulden.
-4-  Abschreibung.  .  .  172  000,—
56  450  578,35  Dividende
-4-  31  964  922,71  Tantiemen
Reinvermögen  24  485  655,64
d.  Prospekt  rechnet  ,  .24  350  365,75
Differenz  135  289,89,  d.  i.  soviel  als  Gewinnvortrag  und
Pensionsfondsüberweisung,
die  anscheinend  zur  Gewinnverstärkung  der  Mitteldeutschen  oder  zur
Deckung  des  Fusionsverlustes  bei  der  HersfelderGenossenschaft  (113446,61)
Verwendung  fanden.
Der  Buchgewinn  berechnet  sich  laut  Prospekt  wie  folgt:

Einstandswert  des  Vermögens  24  350  365,75  M
Aktien  17  500  000,—  „
6  850  365,75  M
Fusionsaufwand  einschl.  Agiozuschl.  .  2  403  779,05  „
Fusionsgewinn  4  446  586,70  M
davon  verwendet:  Abschreibungen

aut  Debitoren  M  2  000  000
Errichtung  einer  Reserve ­
  ,,  800  000  2  800  000,—  M
Rest.  .  .  1  646  586,70  M
Im  gleichen  Jahre  wurde  auch  der  Vorschußverein  in  Hersfeld
  aufgenommen.
Die  Mitteldeutsche  Privatbank  hatte  als  Gesamtübernahmepreis  die
Gesamtsumme  der  Geschäftsguthaben  aller  bis  zum  3.  Juni  1909  vorhandenen ­
  Mitglieder  mit  898  516,91  M  zu  erlegen.  Hierzu  kamen  21  %
Bonifikation  sowie  4  %  Extra-Bonifikation  auf  diejenigen  Geschäftsguthaben, ­
  welche  bis  zum  31.  Dezember  1908,  und  10  %  Bonifikation  auf
die,  welche  nach  diesem  Termin  bis  zum  30.  Juni  1909  eingezahlt  waren,
sowie  weiter  6  %  Zinsen  p.  a.  vom  1.  Januar  1909  bis  30  Juni  1909.  Einschließlich ­
  sonstigen  Aufwandes  von  169  299  M  stellt  sich  der  Gesamt-Kosten
  mit  1  400  000  M  dem  gesetzlichen  Reservefonds  zugeführt  worden.
Hiervon  sind  400  000  M  —  wie  oben  gesagt  —  in  dem  Einstandswert  des
abergegangenen  Vermögens  enthalten,  während  1  000  000  M  bis  zum  Ablaut ­
  des  Sperrjahres  unter  den  Debitoren  als  besonderer  Interimsposten
,,Teilbetrag  des  vom  Dresdner  Bankverein  übernommenen  Reservefonds“
eingestellt  worden  sind.  Der  sich  über  1  400  000  M  hinaus  bei  der  Realisierung ­
  der  übernommenen  Bestände  etwa  noch  ergebende  Gewinn  soll
in  die  gesetzliche  Reserve  gestellt  werden,  so  daß  dieser  Gewinn  also  zur
Dividendenausschüttung  nicht  verwendet  werden  wird.

des  Dresdner  Vereins:
30  739  516,16
1  050  000,—
175  406,55
        <pb n="364" />
        Fusionsbilanzen.

383

erwerbspreis  für  die  Mitteldeutsche  Privat-Bank  auf  1  278  633,69  M.  Die
Mitteldeutsche  war  verpflichtet,  den  bis  zum  31.  Dezember  1908  eingetretenen ­
  Genossen  des  Vorschuß-Vereins  zu  Hersfeld  auf  deren  Wunsch
anstatt  der  Barzahlung  für  je  1000  Jl  Geschäftsguthaben  1000  M  ihrei
Aktien  al  pari  außer  der  oben  erwähnten  Extra-Bonifikation  von  4  %  zui
Verfügung  zu  stellen.  Dabei  war  der  Zukauf  von  Spitzen  zulässig,  die  untei
Zugrundelegung  des  jeweiligen  Tageskurses  für  Mitteldeutsche  Privat-Bank
Aktien  gerechnet  wurden.  Demgemäß  sind  von  dem  oben  genannten  Kaufpreise ­
  421  574,28  M  in  Aktien  der  Mitteldeutschen  Privat-Bank  bezahl!
worden,  welche  letztere  zu  einem  Kurse  von  132,90  %  inkl.  Stückzinsei;
von  dritter  Seite  erwarb.  Gegenüber  dem  Erwerbskreis  des  Vorschuß
Vereins  zu  Hersfeld  von  1  278  633,69  M  stellt  sich  der  Bilanzwert  des  übergegangenen
  Vermögens  nach  Berücksichtigung  der  bis  zum  30.  Juni  190S
ausgezahlten  Geschäftsguthaben  von  23  384,51  JK,  und  der  neu  eingezahlter
von  58  224,27  M  auf  1  165  187,08  M.
Der  sich  aus  der  Fusion  ergebende  Verlust  von  113  446,61  M  ist  aus  dem
Gewinn  vor  Abschluß  der  Gewinn-  und  Verlust-Rechnung  abgesetzt  worden.
Die  Passivseite  der  Bilanz  des  Dresdner  Bankvereins:

Passiva
Aktien-Kapital
Reservefonds  I
Reservefonds  II
Depositen-  und  Scheck-Einlagen
Akzepte
einschließlich  Aval-Verpflichtungen  von  M  333  551,10
Kontokorrent-Kreditoren
einschließlich  Hypotheken-Kreditoren  M  389  000

Pensionsfonds
Unerhobene  Dividende
Reingewinn
Verteilung  des  Reingewinns
Abschreibung  bzw.  Rückstellung  auf
Kontokorrent-Konto  M  172  000,—
Zuweisung  an  den  Pensionsfonds  30  000,—
4%  erste  Dividende  840  000,—
Tantieme  des  Aufsichtsrates  31  851,90
Tantieme  an  die  Direktion  und  Filialvorsteher
  sowie  Gratifikation  a.d.  Beamten  „  143  554,65
1  %  Superdividende  ,,  210  000,—
Vortrag  auf  neue  Rechnung  ,,  105  289,89

M  1  532  696,44

M

21  000  000

—

2  200  000

—

800  000

12  055  237

74

7  894  554

30

10  788  164

12

350  365

75

1  560

—

1  532  696

44

56  622  578|35

Die  Bilanz  der  Mitteldeutschen  Privatbank  für  den  31.  Dezember ­

  1909:  S.  384/85,  386.
        <pb n="365" />
        384

Konkursbilanzen.

Konknrsbilanzen.

385

28.  Abschnitt.
Konkursbilanzen.

Voraussetzung  für  die  Eröffnung  des  Konkursverfahrens
über  ein  kaufmännisches  Unternehmen  ist  die  Zahlungsunfähigkeit ­
  oder  Überschuldung  bei  Kapitalgesellschaften.  Zahlungsunfähigkeit ­
  oder  Insolvenz  ist  das  nach  außen  fühlbare  Fehlen

Bilanz  der  Mitteldeutschen

Aktiva
Kassabestand  inkl,  Reichsbank-Giro-Guthaben,  Sorten  u.
Kupons
Guthaben  bei  Banken,  Bankiers  und  Kommunen
Wechsel-Bestand  inkl.  Devisen
Effektenbestand
Konsortialbeteiligungen
Vorschüsse  gegen  Waren
,,  ,,  Effekten
Aval-Debitoren  M  11  276  414,31
Sonstige  Debitoren  gedeckt....  Jl  51  535  142,57
blanko  „  31  155  302,12

JV.

A

11  541  814

94

6  625  994

99

51  870  878

46

10  049  121

45

3  055  998

86

22  115  825

08

42  128  804

28

82  690  444j60  V

Gebäude  M.  6  458  392,09
ab  Hypotheken  ,,  1  451  900,—
(außerdem  M  973,000,—  Sicherungshypotheken  eingetragen ­
  für  den  Verkehr  mit  Sparkassen,  Kommunen ­
  usw.)
Grundstücke  (Dresdner  Bankverein)
Inventar  inkl.  Stahlkammer-Einrichtungen
Dauernde  Beteiligungen
Vermögen  der  in  1909  übernommenen  Geschäfte:
Erfurter  Bank  (Ablauf  des  Sperrjahres ­
  28.  1.  1910)  M  3  452  109,21
Dresdner  Bankverein  (Ablauf  des
Sperrjahres  25.  11.  1910)  „  19  903  779,20
M  23  365  888,40

5  006  492  09

624  946
464  953
8  052  968

61  »)
11
08

244  228  242(63

*)  Nach  Abschreibung  von  M  2  000  000  aus  dem  bei  der  Fusion  erzielten ­
  Buchgewinn  auf  Debitoren  des  Dresdner  Bankvereins.
2 )  Die  Differenz  gegen  das  Konto  Grundstücke  in  der  Bilanz  des
Dresdner  Bankvereins  per  31.  Dezember  1908  erklärt  sich  durch  den  Verkauf ­
  von  Grundstücken  im  Betrage  von  ca.  M  300  000.

bereiter  Mittel  zur  Tilgung  fälliger  Schulden.  Sie  ist  anzunehmen,
wenn  Zahlungseinstellung  erfolgt  ist,  d.  h.  wenn  der  Schuldner
wegen  eines  voraussichtlich  dauernden  Mangels  an  Zahlungsmitteln ­
  aufhört,  seine  fälligen  Verbindlichkeiten  in  ihrer  Allgemeinheit ­
  zu  erfüllen.  Die  Zahlungseinstellung  kann  auch  bei
Vorhandensein  eines  aktiven  Vermögensüberschusses  aber  nicht
genügenden  liquiden  Mitteln  erfolgen,  sie  kann  aber  auch  die
Folge  einer  Überschuldung  sein.

Privatbank  31.  Dezember  1909.

Passiva
Aktion-Kapital
Reservefonds
Beamten-Unterstützungsfonds
inkl.  M  50  000  Paul  Blanchat-Stiftung
Akzepte
Avale  M  11  276  414,31
Rückständige  Dividende
Betrag  der  überhobenen  Zinsen
Kreditoren:
Nostro
Loro  (davon  M  57  286  164,65  befristet)
Einstandspreis  der  übernommenen  Geschäjle  M  23  355  888,40

-9»

50  000  000
5  000  000

533  757
37  930  671

45
39

2149
278  375

37

6  614  274  95
140  462  886  70

Reingewinn  pro  1909

3  406  127

77

244  228  242(63

Im  Falle  der  Zahlungsunfähigkeit  stehen  für  Befriedigung
der  Gläubigeransprüche  mehrere  Wege  offen.
1.  Die  außergerichtliche  Liquidation  der  Unternehmung,
die,  langsamer  als  das  gerichtliche  Liquidationsverfahren,  häufig
Leitnor,  Bnohlialtmig  und  BUaMknnde.  II.  6.  u.  7.  Aufl  25
        <pb n="366" />
        386

Konknrsbilanzen-Gewinn-

  und

Debet
Handlungsunkosten:
a)  Gehälter,  sämtliche  Geschäftsunkosten,  kontraktliche
Tantiemen
b)  feste  Vergütung  an  den  Aufsichtsrat
feste  Vergütung  an  den  Lokalausschuß
Tan  li  amen  und  Gratifikationen  desDresdner  Bankvereins

Steuern
Abschreibungen  auf:
a)  Bank-Gebäude-Konto  Jl  100  000,—
b)  Inventar-Konto  100  000,—
c)  Kontokorrent-Konto  ..  „  165  000,—
d)  5  %  Dividende  auf  Jl  21  000  000,—
Dresdner  Bankverein-Aktion  „  1  050  000,—

Jl

•S,

3153  277

35

40  000

—

48  125

65

182  787

10

422  717

02

1  415  000

Reingewinn  pro  1909 1 ):  M  3  406  127,77,  welcher  folgendermaßen ­

  verteilt  worden  ist:
1.  Übertrag  auf  Reservefonds  II  Jl  800  000,—
2.  4  %  Dividende  aut  Jl  36  000  000,—  „  1  440  000,—
3.  Zuweisung  zum  Beamlen-Unterstützungsfonds
  „  16  242,55
4.  Vergütung  an  den  Aufsichtsrat  gemäß
§  22c  der  Statuten  „  68  931,50
5.  3%  Superdividende  aufit  36  000  000  ,,  1  080  000,—
6.  Vortrag  auf  neue  Rechnung  ......  ,,  953,72

3  406  127  77

8  668  034j89

eine  Erhöhung  des  Aktivbe-standes  und  damit  der  Gläubigeranteilsquoten ­
  erzielt.  Die  Liquidation  des  Vermögens  durch
Versteigerung,  Verkauf  an  der  Börse,  freihändige  Veräußerung
usw.  kann  sich  endlos  hinziehen,  einzelne  Gläubiger  können
gegen  die  vorgeschlagene  Art  der  Verteilung  Einspruch  erheben ­
  usw.,  so  daß  das  Konkursverfahren  alle  Schwierigkeiten
beseitigt.
2.  Die  gerichtliche  Liquidation,  die  eine  vollständige  Klärung ­
  der  finanziellen  Verhältnisse  bringen  muß,  die  Möglichkeit
bietet,  einzelne  Rechtsgeschäfte  des  Schuldners  zugunsten  der
allgemeinen  Gläubiger  anzufechten.
3.  Der  Zwangsvergleich  oder  Akkord  im  Sinne  der  §§  173
bis  201  KO.  (=  Konkursordnung  17./20.  Mai  1898).

M  Einschließlich  des  vom  Dresdner  Bankverein  erzielten  Gewinnes.

Konkursbilanzen.

387

Verlust-Konto  zur  Bilanz  S.  384/85.

Kredit
Vortrag
Nicht  vorgekommene  Dividendenscheine  1903
Gewinn:
a)  Zinsen  inkl.  Devisenertrag 1 )
b)  Provisionen
c)  Effekten
d)  Sorten  und  Kupons

Jl  3,
1  026  90
120  —

4  558  350|
3  179  821
890  401
38  314

33
99
61
06

8  668  034j89

4.  Ein  Moratorium  der  Gläubiger,  d.  i.  die  Bewilligung  einer
Zahlungsfrist  für  fällige  Schulden.
5  Nicht  selten  vereinigen  sich  die  großen  Gläubiger  eines
bedeutenden,  vornehmlich  industriellen  Betriebes  zu  einer  Gesellschaft, ­
  gewöhnlich  m.  b.  H.,  übernehmen  das  in  Konkurs
geratene  oder  von  ihm  bedrohte  Geschäft,  mitunter  nach  einem
mehrmonatlichen,  die  Rentabilität  des  Betriebes  dartuenden
Probebetrieb,  für  eigene  Rechnung  unter  Zuzahlungen  zugunsten
der  kleineren  Gläubiger  und  betreiben  das  Geschäft  weiter.
Der  Betrag  ihrer  Forderungen  bildet  ihren  Anteil  am  Geschäftsvermögen. ­

6.  Schließlich  können  mehrere  der  angeführten  Verfahren
nacheinander  angewendet  werden,  z.  B.  wird  zunächst  die  Li-*)
  Darunter  Jl  495  347,71  Erträgnis  aus  dauernden  Beteiligungen.
25*
        <pb n="367" />
        388

Konkursbilanzen.

quidation  beschlossen,  von  den  Gläubigern  ein  Moratorium  gewährt, ­
  nachträglich  aber  der  Konkurs  eröffnet  usw.
Im  Konkursverfahren  werden  unter  Leitung  des  Konkursgerichts  die
Gesamtgläubiger  (Konkursgläubiger)  eines  zahlungsunfähigen  Schuldners
(Gemeinschuldner)  durch  einen  mit  der  Verwaltung  und  Verwertung  des
Vermögens  des  Schuldners  beauftragten  Konkursverwalter  nach  Maßgabe
der  vorhandenen  Mittel  anteilsmäßig  befriedigt.  Das  vorhandene  Aktivvermögen ­
  des  Gemeinschuldners,  die  „Konkursmasse“,  dient  der  gemeinschaftlichen ­
  und  grundsätzlich  gleichmäßigen  Befriedigung  der  vorhandenen
Gläubiger.  Anteilsberechtigt  sind  jene  Gläubiger,  deren  Forderungen  als
berechtigt  „testgestellt“  und  in  Geld  umgewertet  sind.  Die  Summe  aller
berechtigten  Forderungen  bildet  die  „Schuldenmasse“.
Bei  der  Befriedigung  der  Konkursgläubiger  aus  der  Konkursmasse
sind  vier  Klassen  zu  unterscheiden:
1.  Die  Aussonderungsberechtigten  (§  43—46  KO.).  Fremde,  dem  Gemeinschuldner
  nicht  gehörende  Vermögensgegenstände  (geliehen,  bei  ihm
verwahrt),  die  sich  bei  der  Eröffnung  des  Verfahrens  in  seinem  Besitz  befinden, ­
  sind  vom  Konkursverwalter  auszusondern.  Hierher  gehören  Inkassowechsel, ­
  Depoteffekten,  nicht  verkaufte  Kommissionswaren.  Bei
anerkanntem  Aussonderungsrecht  können  die  betreffenden  Gegenstände  im
Inventar  fortgelassen  werden,  weil  sie  dem  Berechtigten  zurückzugeben
sind,  sofern  nicht  der  Gemeinschuldner  ein  Aufrechnungsrecht  geltend
machen  kann,
2.  Die  absonderungsberechtigten  Gläubiger  (§  47—52  KO.)  nehmen
ein  zur  Konkursmasse  gehöriges  Vermögensstück  zur  Befriedigung  einer
bestimmten  Forderung  für  sich  allein  in  Anspruch.  Insbesondere  können
Pfandgläubiger  abgesonderte  Befriedigung  aus  den  ihnen  verpfändeten
Gegenständen  wegen  der  Kosten,  der  Zinsen  und  des  Kapitals  verlangen.
Mit  dem  ausgefallenen,  d.  h.  durch  die  Pfandverwertung  nicht  gedeckten
Betrage  ihrer  Forderung  sind  sie  am  allgemeinen  Konkurs  beteiligt.
3.  Die  Massegläubiger  (§  57—60  KO.)  machen  Anspruch  auf  Vorausbefriedigung ­
  gegen  die  Konkursmasse.  Hierher  gehören  a)  die  Massekosten,
d.  s.  Aufwendungen  zur  Durchführung  des  Verfahrens,  b)  die  Masseschulden,
d.  s.  Verpflichtungen  aus  den  vom  Konkursverwalter  kraft  seiner  Vertretungsbefugnis ­
  vorgenommenen  Rechtshandlungen.
4.  Die  Konkursgläubiger  {§  61—70  KO.,  chirographische  Gläubiger)
sind  jene  persönlichen  Gläubiger,  die  einen  zur  Zeit  der  Eröffnung  des  Verfahrens ­
  begründeten  Vermögensanspruch  an  den  Gemeinschuldner  haben.
Unter  ihnen  wird  die  Verteilungsmasse  aufgeteilt:  a)  Die  bevorrechtigten
Forderungen  in  5  Klassen.  Die  Gläubiger  einer  Klasse  können  nur  dann
etwas  beanspruchen,  wenn  die  Gläubiger  der  vorangehenden  Klasse  voll
befriedigt  sind,  b)  Die  nicht  bevorrechtigten  Forderungen.
Verteilt  wird  unter  die  Konkursgläubiger  das  Vermögen,
welches  nach  Erfüllung  der  Ansprüche  der  Aussonderungs-,
        <pb n="368" />
        Konknrsbilanzen

389

der  Absonderungsberechtigten  und  der  Massegläubiger  übrig
bleibt.
Beantragt  der  Gemeinschuldner  selbst  die  Konkurseröffnung,
so  hat  er  ein  Verzeichnis  der  Gläubiger  (Bank-,  Buch-,  Wechsel-,
Hypothekenschulden,  rückständige  Leistungen,  wie  Zinsen,  Miete,
Gehälter,  Löhne  usw.,  §  61  KO.),  sowie  eine  Übersicht  der  Ver
mögensmasse,  einschließlich  des  Privatvermögens  bei  Einzel
kaufleuten,  vorzulegen.  Dieser  Status  hat  die  Zahlungsunfähigkeit,
zu  beweisen  und  hat  die  Vermögensstücke  nach  den  Grundsätzen
ordnungsmäßiger  Buchführung  zu  bewerten.  Insbesondere  hat
diese  Übersicht  alles  im  fremden  Besitz  sich  befindliche  Eigentum ­
  des  Gemeinschuldners,  z.  B.  Effektendepots,  sowie  die  verpfändeten ­
  Vermögensgegenstände  und  die  Forderungen  zu  verzeichnen, ­
  welche  für  die  abgesonderte  Befriedigung  beansprucht
werden.
Nach  der  Eröffnung  des  Verfahrens  hat  der  Verwalter  die
einzelnen  zur  Konkursmasse  gehörigen  Gegenstände  unter  Angabe ­
  ihres  Wertes  aufzuzeichnen.  Der  Wert  ist  erforderlichenfalls ­
  durch  Sachverständige  zu  ermitteln.  Bei  der  Aufzeichnung
ist  eine  obrigkeitliche  oder  eine  Urkundenperson  zuzuziehen.
Der  Gemeinschuldner  ist  zuzuziehen,  wenn  er  ohne  Aufschub
zu  erlangen  ist  (§  123  Abs.  1  KO.).
Dem  Verwalter  liegt  ferner  die  Anfertigung  eines  Inventars
und  einer  Bilanz  ob.  Er  hat  eine  von  ihm  gezeichnete  Abschrift
des  Inventars  und  der  B.  und,  wenn  eine  Siegelung  und  Entsiegelung
  stattgefunden  hat,  die  Protokolle  über  dieselben  auf
der  Gerichtsschreiberei  zur  Einsicht  der  Beteiligten  niederzulegen
(§  124  KO.).  Inventar  und  Bilanz  nach  §  124,  die  ohne  Beiziehung ­
  einer  obrigkeitlichen  oder  Urkundenperson  vom  Verwalter ­
  aufzustellen  sind,  geben  auch  die  Schulden  an,  die  „Auf
Zeichnung“  nach  §  123  die  zur  Konkursmasse  gehörigen  Gegenstände. ­

Die  Konkursbilanz  ist  eine  Liquidations-  und  Vermögensverteilungsbilanz. ­
  Die  Bewertungsvorschriften  der  §§  39,  40,
261  HGB.  genügen  nicht  immer  für  solche  Zusammenstellungen.
Der  Versilberungswert  der  Vermögensgegenstände  steht  im  Anfang ­
  des  Konkursverfahrens  nicht  mit  Sicherheit  fest.  Deshalb
        <pb n="369" />
        390

Konkorsbilanzen.

muß  die  Bewertung  allen  Eventualitäten  Rechnung  tragen,
damit  den  Gläubigern  weitere  unangenehme  Enttäuschungen
erspart  bleiben.  Besonders  muß  die  Entwertung  durch  die
zwangsweise  Auflösung,  die  „Mußveräußerung“,  berücksichtigt
werden.
Die  Feststellung  der  wirklichen  Konkursgläubiger  erfolgt
im  Prüfungstermin.  Dabei  ist  im  wesentlichen  die  Rechtsbeständigkeit ­
  der  angemeldetcn  Forderungen  zu  prüfen.  Ihre
Zusammenfassung  erfolgt  in  der  „Konkurstabelle“  1 ).  Betagte,
zur  Zeit  der  Anmeldung  noch  nicht  fällige  verzinsliche  Forderungen ­
  werden  am  Tage  der  Eröffnung  des  Verfahrens  fällig.
Die  Verzinsung  hört  von  diesem  Tage  an  auf.  Betagte,  unverzinsliche ­
  Forderungen  sind  zu  diskontieren  2 ).
Zur  Konkursmasse  gehören,  neben  dem  üblichen  aktiven
Vermögen:  der  Anspruch  auf  die  Auszahlung  des  Geschäftsguthabens ­
  als  Mitglied  einer  eingetragenen  Genossenschaft;  Forderungen ­
  aus  Lebensversicherungspolicen,  wenn  dem  Gemeinschuldner ­
  das  Verfügungsrecht  darüber  zusteht;  im  Konkurs
einer  Kommanditgesellschaft  und  einer  G.  m.  b.  H.  der  Anspruch
der  Gesellschaft  gegen  die  Kommanditisten  bzw.  die  Gesellschafter ­
  auf  Zahlung  der  rückständigen  Einlage  (§§  171,  172
HGB.);  das  Privatvermögen  des  Gemeinschuldners,  ausgenommen ­
  Hausrat,  Kleidungsstücke  usw.  (§811  ZPO.);  das  Gesamtgut
  bei  allgemeiner  Gütergemeinschaft.  Bei  ausstehenden  Forderungen, ­
  für  die  eine  Sicherheit  durch  Bürgen  oder  Pfand  besteht, ­
  ist  diese  Sicherheit  zu  vermerken.  Die  rückständigen
und  die  laufenden  Zinsen  und  sonstige  Ansprüche  (z.  B.  Kostenschadenersatz) ­
  sind  anzugeben.  Senst,  a.  a.  O.  S.  42,  276,  284
gibt  folgendes  Schema  einer  Konkursbilanz:

!)  Über  Inventar  und  Bilanz  vgl.  Senst,  Die  Verwaltung  von  Konkursen. ­
  4.  Auflage,  Leipzig  1900,  S.  40,  275  ff.  Das  Beispiel  eines  Verzeichnisses ­
  der  Forderungen  und  einer  Schlußabrechnung  vgl.  bei  Nauke,
Leitfaden  für  Konkursverwalter  Leipzig  1904,  S.  114,  120.

2 )  Auf  Hundert  nach  der  Hoj]mannschen  Formel:
Nennwert  X  100

Barwert  =  —- (p  .  t/365).
Diskonttage  bedeuten,

worin  p  der  Diskontsatz  (4  %  5  %),  t  die
        <pb n="370" />
        Konkursbilanzen.

391

Aktiva.

1.  Wert  der  Immobilien
A-  Hypothek,  Grundschuld
2.  Bewegliche  körperliche  Sachen  *)
-t-Zur  Befriedigung  Absonderungsberechtigter
3.  Forderungen
davon  ab:
a)  durch  Gegenforderung  beglichen  i  300
b)  Zweifelhafte  4600  ä  50  %  2  300
c)  Nicht  einbringliche  11  000  14  600
bleiben  9  560
4.  Sonstige  Vermögensrechte:  Nießbrauch  an  6000  3%  %  Konsols
auf  Lebenszeit  —  Schätzungswert  3  000
61  260
Überschuldung  64  440
125  700

.  55  000
.  45  000  10  000
.  50  700
.  12  000  38  700
.  24160

Passiva
Schulden  184  000
davon  ab:
a)  Durch  Gegenforderung  beglichen  1  300
b)  Masse-  und  Absonderungsansprüche  57  000  58  800
Bleiben  anteilberechtigt  126  700

Davon  M  370  bevorrechtigt  (Ärzte,  Gehälter,  Steuern,  Apotheker)
und  M  125  330  nicht  bevorrechtigt.
1.  Beispiel:  Status  eines  Warenhauses  als  Grundlage  eines
außergerichtlichen  Vergleichs.  Bei  der  Zwangsversteigerung  der
beiden  zur  Masse  gehörigen  Grundstücke  wird  mit  einem  Hypothekenausfall ­
  von  mindestens  100  000  M.  zu  rechnen  sein,  im
Konkurs  dürfte  kaum  eine  höhere  Dividende  als  35  %  zu  erzielen ­
  sein.

*)  Kleidungsstücke  und  andere  Sachen  zum  persönlichen  Gebrauch,
Gegenstände  der  häuslichen  Einrichtung,  Wertgegenstände,  Wertpapiere,
Bücher,  Urkunden,  Waren,  P'abrikationsmaterialien,  Einrichtungsgegenstände
  zum  Geschäfts-,  Fabrikbetrieb  usw.  usw.
        <pb n="371" />
        3y2

Konkursbilauzen.

Aktiva

Warenlager  zu  Fakturenwerten
ab  20  %
Ladeneinrichtungen
Kassa
Außenstände
ab

M  277  412,—
„  55  412,-  222  000,
43  000,—
4  500,—
M  2  800,—
„  600,—  2  200,—

271  700,—
Hiervon  Gehälter  und  Unkosten  für  zwei  Monate  M  20  000,—
rückständige  Warenhaussteuer  „  8  000,—
Miete  „  3  700,—  31700,—
240  000,—

Schulden
Kreditoren  und  Akzepte  344  482,—
(Verwandtenforderungen  sind  nicht  vorhanden.)
Vergleichsquote  66 2 / s  %  in  4  Raten  zahlbar.

2.  Beispiel:  Eine  offene  Handelsgesellschaft  (§  209ff.  KO.)
wird  in  den  meisten  Fällen  erst  dann  ihre  Zahlungen  einstellen,
wenn  auch  die  einzelnen  Gesellschafter  nicht  mehr  imstande
sind,  mit  ihrem  Privatvermögen  der  Gesellschaft  zu  Hilfe  zu
kommen.
Die  B.  nach  §  123  KO.  beschränkt  sich  auf  das  Gesellschaftsvermögen; ­
  als  Deckungsmittel  müssen  allerdings  die  Privatvermögen ­
  herangezogen  werden.  Das  Gesellschaftsvermögen  bildet
die  Masse  im  Gesellschaftskonkurs.  Dazu  gehören  auch  rückständige ­
  Einzahlungen  auf  die  Einlage  eines  Gesellschafters,
die  der  Konkursverwalter  einziehen  kann.  Die  Ansprüche  der
Gesellschafter  auf  Zinsen  und  Gewinnanteile  können  nicht  als
Konkursforderung  geltend  gemacht  werden.  Ein  Gesellschafter
kann  selbst  den  Konkurs  über  seine  Gesellschaft  beantragen,
um  nicht  noch  tiefer  mit  seinem  Privatvermögen  in  den  Verfall
der  Gesellschaft  hineingezogen  zu  werden.
Über  das  Privatvermögen  eines  Gesellschafters  findet  ein
Konkursverfahren  nur  statt,  wenn  der  Gesellschafter  zahlungsunfähig ­
  ist  und  dann  nur  auf  Antrag.  Die  Eröffnung  des  Verfahrens ­
  über  das  Vermögen  eines  Gesellschafters  hat  die  Auflösung ­
  der  Gesellschaft  zur  -Folge  {§  131  Z.  5  HGB.).  Die
        <pb n="372" />
        Konkttrsbilanzen.

393

Auseinandersetzung  über  das  Gesellschaftsvermögen  erfolgt,
wenn  nicht  anders  vereinbart  wurde,  im  Wege  der  Liquidation
(§  145  HGB.),  falls  nicht  die  Gesellschaft  selbst  dem  Konkurs
verfällt.
Das  folgende  Beispiel  behandelt  die  Zahlungseinstellung  des
Bankhauses  Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg  und  gibt  einen
instruktiven  Einblick  in  die  Verhältnisse  vor  der  Konkurseröffnung. ­
  Besonders  interessant  ist  das  Verhältnis  der  Buchwerte
zu  den  angenommenen  Liquidationswerten  (vgl.  S.  394).

Die  Bilanz  von  Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co.  am  31.  Dez.  1906
Aktiva  nach  dem  Bericht  des  Liquidators.  Passiva

M
Diverse  Effekten  1  697  003,84
Grundstück  Mittelweg  .  532  980,82
Grundst.  Adolfsplatz  .  .  215  168,96
Vereinsbankkonto  70  453,23
Reichsbankkonto  4  312,61
Kassakonto  23121,31
Diverse  Wechselkonti..  33  941,01
Diverse  Debitoren  ...  .26  438  222,94

M
Kapitalkonto  5  216  302,26
Reservekonto  1  902  523,32
Provisionskonto
Vortrag  30  000,—
Hypothekenkonto
Mittelweg  422  500,—
Adolfsplatz  ......  190  000,—
Akzeptenkonto  13  443  617,69
Diverse  Kreditoren  ...  7  810  261,45

29  015  204,72

29  015  204,72

Kritik:  Auffallend  ist  der  enorme  Betrag  der  Akzeptverbindlichkeiten. ­
  Primadiskonten  haben  in  der  Regel  eine  Laufzeit ­
  von  höchstens  3  Monaten.  Dies  angenommen,  ergibt,  daß
die  Firma  durchschnittlich  etwa  für  150  000  M.  Akzepte  täglich
einzulösen  hatte.  Diesen  Verbindlichkeiten,  auch  mit  Rücksicht
auf  den  Kupontermin  am  2.  Januar  und  den  unter  den  Kreditoren
verrechneten  täglich  fälligen  Verbindlichkeiten,  stehen  vollständig ­
  ungenügende  Deckungsmittel  zur  Verfügung.  Das  Reichsbankguthaben ­
  ist  außerordentlich  gering.  Von  den  Debitoren
entfallen  7,76  Mill.  auf  „Partizipationsvertragskonto  der  Wesselner
  Koks-  und  Kaumazitwerke“,  d.  h.  aus  Finanzierungsgeschäften, ­
  die  bei  der  Zahlungseinstellung  in  Höhe  von  8  035  524,87
als  Verlust  abgeschrieben  werden  mußten.  Dieses  Werk  beschaffte ­
  sich  flüssige  Gelder  durch  Trassierung  der  Kontokorrent-Salden
  auf  die  finanzierende  Firma  (s.  Liquidationsbilanz:  Gut-
        <pb n="373" />
        Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co.  in  Liquidation.
Approximativer  Status  der  offenen  Handelsgesellschaft  in  Firma  Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co  ,  Hamburg
aufgeraacht  den  17.  Oktober  1907
nach  den  Büchern,  Vorgefundenen  Dokumenten  und  mündlichen  Erläuterungen.
Aktiva.
Ausstände  laut  Spezifikation  ^  274  54g
als  gut  und  realisierbar  anzunehmen  mit  ’  250  000-Überschuß
  auf  Depot  Otto  Becker  jr.  per  31.  Oktober  1907
^ ert ;  M  451  312,—
Vorschuß  „  400  000^—
Anteil-Überschuß  auf  Depot  Otto  Becker  jr.  per  31.  Oktober  1907  auf  Üb  ^ISffooo  —
Effekten-Konto  1  *)
Eigene  Effekten  nominell  *  &amp;gt;(  gg  oqo,
realisierbarer  Wert  anzunehmen  mit
Effeken  aus  Dr.  Martin  Soehle  Test,  und  J.  W.  Lübbers  Nachl.  anzunehmen  mit
Wechselportefsuille  jj  7  066  —
Banksaldo  nicht  vorhanden,  da  aufzurechnen  ’
M  36  506,60  bei  Vereinsbank  in  Hamburg
_  ,,  28  254,69  bei  Reichsbank  in  Hamburg
Kassabestand
Grundstück  Mittelweg  22/24
Buchwert  M  527  000,—,  Beschwerung  M  422  500,—
Mieteeinnahme  bei  voller  Vermietung  M  40  000,—
anzunehmender  Überschuß
Grundstück  Adolfsplatz  4
Buchwert  M  368  000,—,  Beschwerung  M  190  000,-anzunehmender
  Überschuß
G.  E.  A.  Asmus,  Kiel  und  Lübeck
Kommandit-Anteil  ...  Ji  300  000,—
Blankokredit  „  2  849  000,—  gegen  Saatankäufe
do  ,,  350  OOP,—  gegen  Grundstück  und  Erneuerungsfonds
M  3  499  0(10  —
Hiervon  den  vollen  Betrag  von  Ji  3499000,—  trassiert  und  befinden  sich  die  Wechsel  in  fremden  Händ.
B.  Wagner,  Berlin  und  Stettin,  Steinkohlen-  und  Brikcttgeschüft
Wagner  eingesetzt  von  H.  S.  &amp;amp;  Co.
Einschüsse  von  II.  S.  &amp;amp;  Co.  auf  Kohlenkonto  ji  $01  439,90

auf  Patente,  Verfahren,  Grundstück  Friedrich  Junge-Straße,  Grundstück  Grunewald
  und  Lichtenberg  ^  ^  422  686,99
Ji  3  224  126,89
Hiergegen  trassiert  M  2  995  000,—  und  befinden  sich  die  Wechsel  in  fremden  Händen.  Für  die  noch
olfenstehende  Forderung  besitzt  die  Masse  Sicherheits-Hypotheken  imFabrikgrundstück  Stettin
in  Höhe  von  Ji  300  000,—.  Angenommen  mit  M  100  000,
Dr.  Martin  Soehle  Erben,  Gemälde-Konto  2 )
Noch  zu  erwarten  aus  Gemälden  jümhm),-Buchforderung
  von  Portland-Zementfabrik  Saturn  innnnn-Angenommen
  und  realisiert  mit  •&amp;gt;
Bureauinventar  _  _
Wesselner  Koks-  und  Kaumazitwerke  Dr.  Anspitzer,  Teplitz
Werke  in  Wesseln,  Schwaz  und  Seestadtl
Inferiert  von  Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co.  laut  Bücher
Laufendes  Konto  1  331  520,15
Konto  separat  für  Patente  usw  •  »  510  439,87
Kommanditeinlage  ,,  425  000,—
Ji  2  266  960,02
Hiergegen  trassiert  M  1  055  000,—  und  befinden  sich  die  Wechsel  in  fremden  Händen.  Überschuß
für  die  Masse  zur  Zeit  nicht  zu  beurteilen  »
Partizipations-Vertrags-Konto  JI  8  035  524,84  als  Verlust  wegzuschreiben  „
Konsortialbeteiligung  Aktien  der  Vereinigten  Dampfschiffs-Gesellschaften  in  Kopenhagen  ca.  M  18  000,-Konsortialbeteiligung
  Banca  Commerciale  Italiana  »  10  000 &amp;gt;”
Pankow-Heinersdorfer  Terrain-Gesellschaft  _.  _  »  44  000,  j
Der  Erlös  aus  diesen  Beteiligungen  ist  zurzeit  auch  nicht  annähernd  zu  fixieren.
JÜ  763  200,-Abzuglich.
  ^  zah , ende  ga]ärg  bis  j anuar  M  9000,—,  laufende  Geschäftsunkosten  M  1500—,  kleine  voll
zu  zahlende  Rechnungen  Ji  3000—,  Masseschulden  und  Kosten  anzunehmen  mit  abgerundet  „  83  200-M
  r '6Q  000-Passiva
  laut  Spezifikation  ca.  M  14  000  000,-doch
  steht  zu  erhoffen,  daß  solche  sich  um  weitere  ca,  3  000  000,—  JI  durch  Ausscheiden  von
Giroverbindlichkeitrn  im  Laufe  der  Liquidation  reduzieren  dürften.
Hamburg,  den  28.  Oktober  1907.
Tatsächliches  Ergebnis  der  Versteigerung  war  146  000  M.
Tatsächlicher  Anteil  am  Erlös  war  97  000  M

,
        <pb n="374" />
        396

Konknrsbilanzen.

haben  1,841  Mill.,  davon  trassiert  1,055  Mill.).  Unter  den  Debitoren ­
  ist  auch  die  Kommanditeinlage  bei  der  Ölmühle  Asmus
mit  300  000  M.  verrechnet,  die  durch  Trassierung  auf  die  Ölmühle ­
  wieder  liquidiert  worden  war  (vgl.  Liquidationsbilanz).
Der  Rest  der  Debitoren  enthält  die  Forderungen  aus  den  Akzeptverbindlichkeiten,
  recht  problematische  Werte,  dann  Beträge, ­
  die  auf  längere  Zeit  festgelegt  sind.
Das  Provisionskonto  dürfte  eine  1907  an  die  Wechselmakler
für  ihre  Mitwirkung  bei  den  Wechseltransaktionen  der  Firma
zahlbare  Vergütung  darstellen.
Die  Liquiditätsberechnung  stellt  sich  im  günstigsten  Fall
wie  folgt:

Bankguthaben,  Kasse,  Wechsel  132  000  M
Vom  Effektenbestand  etwa  Va  563  000  ,,
695  000  .«
Von  den  Debitoren  26,438  Mill.
Ab  Vertragskonto  Wesseln  7,760  „
Ab  Kommanditeinlage  Asmus  0,3  ,,
bleiben  ..  18,378  Mill.
Ab  Kontokorrent  gegen  Akzepte  13,445  „
bleiben  ..  4,933  Mill.  Debitoren,

von  denen  man  als  liquide  etwa  %  ansehen  kann.  Die  Akzepverbindlichkeiten,
  die  Hälfte  der  Kreditoren,  machen  zusammen  etwa  17  Mill.  Mark.
In  den  Hamburger  Zeitungen  erschien  am  30.  Oktober  1907
die  S.  394/95  abgedruckte  Liquidationsbilanz  vom  17.  Oktober
1907,  die  zeigt,  daß  in  den  ersten  9  Monaten  des  Jahres  1907
Verschiebungen  wenigstens  auf  drei  der  großen  Konten  stattgefunden ­
  haben,  daß  Debitoren  und  Akzepte  gestiegen,  Kreditoren ­
  (Depositengelder)  zurückgegangen  sind.
Interessant  ist  der  Vergleich  der  Buch-  bzw.  Nominalwerte
mit  den  eingesetzten  Liquidationsschätzungswerten.  Die  Schlußbilanz ­
  1906  (vgl.  S.  393)  zeigt  ein  verantwortliches  Kapital
von  zusammen  7  118  825  M.  (Kapital  und  Reserven).  Dazu
bemerkt  der  Bericht  des  Liquidators:
Rechnet  man  nun  diesen  Betrag  zu  der  vorhandenen  Unterbilanz  laut
vorliegendem  Status  von  etwa  13  000  000  M,  so  ergibt  dies  zurzeit  eine
        <pb n="375" />
        Konkursbilaiizen.

397

Unterbilanz  von  rund  20000000  M.  Hiervon  entfallen  nun  etwa  7  500000  M
für  auf  die  Firma  zurückgefallene  Akzeptverbindlichkeiten  von  Asmus,
Wagner  und  Wesselner  Koks-  und  Kaumazitwerke,  wofür  nominell  Aktiva
auf  Bilanz  vorhanden  waren,  und  etwa  2500000  Ji  für  eingeräumte  Blankokredite ­
  bei  Lütgens  und  Binstmann  usw.  und  übernommene  Bürgschaften
für  verschiedene  Interessenten  laut  Spezifikation  im  Gläubigerverzeichnis,
wofür  ebenfalls  die  Firma  haftbar  gemacht  wird.  Die  weiteren  10000000  M
finden  ihre  Erklärung  in  den  vorliegenden,  jetzt  wegzuschreibenden  Generalankosten ­
  und  Buchverlusten,  aus  denen  etwa  8  035  000  M  Partizipations
Vertragskonto  Wesselner  Koks-  und  Kaumazitwerke,  1  200  000  M  Buchforderungen ­
  an  dieselben,  130  000  M  Buchforderungen  an  B.  Wagner,
100  000  M  Verlust  Grundstück  Stralau,  420  000  M  Verlust  bei  Saturn,
Beteiligung  und  Aktien,  240  000  M  Zinsen-  und  Kursverlust  auf  Fonds,
160  000  M  angenommener  Verlust  auf  Grundstücke  Mittelweg  und  Adolfsplatz, ­
  30  000  M  Generalunkosten  und  Courtagen  und  150  000  M  Privatverbrauch ­
  der  Gesellschafter  und  Saläre  herausgegriffen  werden.
Die  Schulden  setzen  sich  wie  folgt  zusammen;

Notleidende  Akzepte  8  263  493,10  M
Eigene  Tratten  auf  andere  Firmen  1  790  480,95  ,,
Buchgläübiger  3  620  751,02  „

13  674  725,07  M.
Überdies  waren  6,8  Mill.  reine  Kreditakzepte  vorhanden,
die  von  den  Beteiligten  zurückgenommen  wurden.  Dadurch  verminderten ­
  sich  die  Debitoren  und  die  Akzeptverbindlichkeiten
um  den  gleichen  Betrag.  Die  Buchgläubiger  betragen  3,6  Mill.
gegen  7,8  Mill.  Ende  1906.  Es  müssen  also  große  Rückforderungen
von  seiten  der  Gläubiger  stattgefunden  haben,  worauf  das  etwa
um  1%  Mill.  höhere  Akzeptenkonto  schließen  läßt.  Die  Effektendepots
  waren  in  Ordnung.
Die  Wechselverbindung  mit  Asmus  dürfte  sich  nach  dem
Bericht  der  Konkursgläubiger  dieser  Unternehmung  wie  folgt
gestaltet  haben:  Die  Beteiligung  von  Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co.  bei  der
Ölmühle  betrug  300  000  gegen  Gewinn-  und  Verlustanteil  von
40  %  (die  Kommanditisten  bezogen  durchschnittlich  30  000  M.
Gewinn  alljährlich).  Die  Kommanditisten  trassierten  den  Betrag
der  Kommanditeinlage  auf  Asmus  und  entzogen  dadurch  dieser
Firma  wiederum  die  Bareinlage.  In  späterer  Zeit  ließen  sich
Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co.  von  der  Ölmühle  Wechselunterschriften  als
Aussteller  über  den  Betrag  der  Kommanditeinlage  hinaus  geben.
        <pb n="376" />
        398

Konkursbilanzen.

versahen  sie  mit  eigenem  Akzept  und  verkauften  diese  Finanztratten ­
  (oder  Gefälligkeitswechsel?),  die  in  der  Konkursbilanz
von  Asmus  mit  625  000  M.  angegeben  waren.  Daneben  hatten
Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co.  der  Ölmühle  ständig  Akzeptationskredit
gewährt  (Kreditakzepte,  im  Lübecker  Konkursbericht  mit
2,53  Mül.  angegeben),  die  diese  durch  Diskontierung  ihrer  Tratten
auf  H.  S.  benutzten.
Am  3.  Mai  1908  wurde  das  Konkursverfahren  über  die  Firma
Haller,  Soehle  &amp;amp;  Co.  in  Liquidation  eröffnet.
3.  Beispiel:  Im  Konkurs  einer  stillen  Gesellschaft  (§§  341,
342  HGB.)  kann  der  stille  Gesellschafter  die  Einlage,  soweit  sie
den  Betrag  des  auf  ihn  entfallenden  Verlustanteils  übersteigt,
als  Konkursforderung  anmelden.  Deshalb  hat  die  ordnungsmäßig
aufgestellte  B.  zunächst  diesen  Verlustanteil  zu  ermitteln.  Z.  B. x )
A.  beteiligt  sich  mit  40  000  M.  vollbezahlter  Einlage  und  %  Gewinn ­
  und  Verlust  als  stiller  Gesellschafter.  Das  Vermögen  des
Geschäftsinhabers  ist  9000;  Konkurseröffnung  am  15.  August.
Die  Inventur  ergibt  87  000  Aktiva,  75  000  Schulden.

Verlustberechnung:  Schulden  75  000  M
Einlage  40  000  +  4  %  Zinsen  bis  15.  August...  41  000  „
Einlage  des  Inhabers  +  4  %  Zinsen  0  225  „
Passiva  125  225  M
Ab  Aktiva  87  000  „
Verlust  38  225  M
Verlustanteil  des  stillen  Gesellschafters  9  556  ,,  =  y 4 .

Die  nicht  bevorrechtigte  Konkursforderung  des  stillen  Gesellschafters ­
  beträgt  demnach  40  000  abzüglich  9556,25  =
30  443,75.  Wäre  die  Konkursdividende  beispielsweise  30  %,  so
erhält  der  Gesellschafter  9155  und  verliert  insgesamt  77,1  %
seiner  Einlage.
Als  4.  Beispiel  für  die  Konkursbilanz  einer  Aktiengesellschaft
diene  der  folgende  Status;

*)  Nach  Berliner,  Schwierige  Fälle  der  Buchhaltung.  3.  Aull.  Hannover ­
  1909,  8.  23,  130.
        <pb n="377" />
        Konkursbilanzen.

399

Konkursmasse
der  Gerhard  Terlinden  Aktiengesellschaft,  Oberhausen.
Status  am  24.  Juli  1901.

M

St

358  973

50

24  925

—

38  640

—

36  839

—

9  415

—

11  568

30

10  361

—

7  339

—

16156

—

500

—

419  080

25

38  537  80

35  571  10

106  904  67

46  583  13

175  452  73

31  943  79

29  47  492

883  548

39

131544

45

Aktiva
1.  Grundstücks-Konto.
a)  Oberhausen
b)  Essen
c)  Elberfeld
d)  Sonsbeck
e)  Capellen
f)  Straelen
g)  Dilkrath-Boisheim
h)  Oberhausen  (Eifel)
i)  Altstaden
k)  Dülken  (einschl.  eines  kleinen  Gebäudes)

a)

2.  Gebäude-Konto.
A.  Auf  eigenen  Grundstücken.
Oberhausen  M  424  148,25

ab;  Öfen,  welche  nicht  als
Bestandteil  der  Gebäude  anzusehen ­
  sind
b)  Essen
c)  Elberfeld
d)  Sonsbeck
e)  Capellen
f)  Straelen
g)  Dilkrath-Boisheim
h)  Oberhausen  (Eifel)

zus.

B.  Auf  Pachtboden.
Die  Pachtung  läuft  25  Jahre,  bis  31.  De
zember  1922.  Bisheriger  Pachtlauf  3*4  Jahre
Amortisationsquote  4%  pro  anno  des  Wertbetrages
  von  M  152  958,66
ab:  Amortisation  3*/ 2  Jahre  ä  4  %  „  21  414,21

Übertrag

M

514  716

80

1  015  092  84

1  529  809164
        <pb n="378" />
        400

Konkuxsbilanzen.

Übertrag
3.  Maschinen-Konto.
a)  Dilkrath
b)  Schleiden  '...
c)  Straelen,  Steinfabrik
d)  Oberhausen,  Maschinenfabrik
e)  Sonsbeck
f)  Oberhausen,  eigenes  Werk
g)  Straelen,  Hauptanlage
4.  Werkzeug-  und  Geräte-Konto.
a)  Oberhausen  (Ruhr)
b)  Sonsbeck
c)  Straelen
d)  Capellen  '
e)  Dilkrath-Boisheim-Vorst
f)  Diverse,  auf  den  nicht  eigentümlichen  Grundstücken ­
  befindliche  Werkzeuge  und  Geräte ­

5.  Modelle-Konto.
a)  Hauptanlage  Oberhausen
b)  Maschinenfabrik  Oberhausen
6.  Fuhrwerks-Konto.
a)  Capellen  *.
b)  Sonsbeck
c)  Oberhausen  (Ruhr)—
d)  Straelen
e)  Dilkrath-Boisheim
f)  Auf  den  nicht  eigentüml.  Grundstücken  pp.
7.  Mobilien-Konto.
Laut  Aufnahme
Davon  Abschreibung

8.  Kassenbestand.
a)  Bar  laut  Kassenbücher
b)  Im  Geldspind  des  Prokuristen  Casbadt  auf
gefunden
Übertrag

JC

M

1  529  809

64

12  121

20

125  166

14

5  910

—

29  576

14

37  093

15

200  383

44

15  211

85

425  461

92

55  629

80

7  142

59

4  732

90

3  595

35

3190

30

31  284

68

105  575

62

34  235

36

1  000

—

35  235

36

649

80

5  957

65

2  765

—

610

—

470

—

7  424

75

17  877

20

11  207

40

5  207

40

6  000

—

15  705

01

28  986

63

44  691

64

|

2  164  651)38
        <pb n="379" />
        Übertrag
9.  Wechsel-Bestände.
Lt.  Aufnahme
ab;  Zinsen  bis  zur  Fälligkeit
10.  Debitoren-Konto.
Außenstände  laut  Aufnahme
ab;  darauf  zu  erwartende  Ausfälle
Von  restlichen  ;
5  %  für  Skonto  und  Dekort
11.  Fabrikations-Konto.
Bestände  an  fertigen  und  halbfertigen  Waren
laut  Aufnahme  und  Schätzung
12.  Materialien-Konto.
Bestände  laut  Aufnahme  und  Schätzung
dazu  Verbrauchsmaterialien
zus.

Hiervon:
a)  Rückständige  Löhne  und  Gehälter
b)  Gehälter  bis  1.  Oktober  1901
c)  Rückständige  und  laufende  Mieten  für  die
Filialen  bis  30.  September  1901
d)  Mieten  für  aufgelöste  Filialen  bis  31.  Dezbr
1901
e)  Weitere  nicht  einbringliche  Massekosten  u
Masseschulden,  Gerichts-  und  Verwal
tungskosten
{)  Berechtigte  und  absonderungsberechtigte  For
derungen  und  Forderungsanmeldungen
g)  Aufgenommen  auswärts  lagernde  Waren-Material-
  und  Gerätebestände,  an  denen
eventuell  ein  Zurückbehaltungsrecht  geltend ­
  gemacht  wird
verbleiben  ...
Übertrag
Leltner,  nuchhaltnng  und  Blianftunde.  II,  o.n.  7.  Auff.

08

M
2164  651

53  754  (
363—  53  391  08

316  595  91
124  152!—

192  443  91
9  622  21

308  847  97
1  967  63

182  821  70

705  534  19

77  117
44  956
7  170
5  257

121  280

57  624

310  815  60
3  417  213  95

25  797

38  339  204

3  078  009,42

i
        <pb n="380" />
        402

Konkursbilanzon.

i

M

M

&amp;lt;

Übertrag

3  078  009

4

Zur  Deckung  der  Pfandrechte  der  Hypothekenund

  Obligationsgläubiger  sind  vorweg  folgende ­
  Aktiva  zu  verwenden:  ,

1.  Die  gesamten  Grundstücke

(Grundstücks-Konto)

$14  716

80

2.  Die  darauf  stehenden  Grundstücke

(A.  Das  Gebäude-Konto)

883  548

39

3.  Maschinen-Konto.

zu  a,  c,  e,  f,  g

270  719

64

4.  Werkzeug-  und  Geräte-Konto

eu  a  bis  e

74  290

94

5.  Modelle-Konto

*u  a

34  235

36

6.  Fuhrwerks-Konto

zu  a  bis  e  ...........

10  452

45

Freie  Netto-Aktiva

1  290  045  84

Passiva

-

Aktienkapital

Zum  Gedächtnis

3  500  000

—

1.  Hypothekar-Gläubiger.

Diverse  mit  zusammen

245  000

2.  Prioritäts-Obligationäre  I

Ursprünglich

800  000

—

davon:  a)  nicht  ausgegeben  M  45  000,—

b)  verloste  „  72  000,—

117  000

—

in  Umlauf

683  000

—

ä  100  %

683  000

—

3.  Prioritäts-Obligationen-Amortisations-Konto

  I.

verlost  nom.

72  000

eingelöst  ,,

71  000

noch  einzulösen  nom.

1  000

Übertrag

1  000|

928  000|

—
        <pb n="381" />
        Konkursbilanzen.

403

26*

-S)

M

3

.  Übertrag

1  000

—

928  000

—

4,  Prioritäts-Obligationen-Zinsen-Konto  I.

Noch  nicht  präsentierte  Zinsscheine

3  897

50

zu  3  und  4  zusammen

4  897

50

Dagegen  deponiert  -  ■

4  892

5

—

zu  3  und  4  noch  zu  zahlen

5.  Prioritäts-Obligationen  II.

Besteht  in  Höhe  von

2  000  000

—

ä  105  %

2  1  00  000

—

6.  Prioritäts-Obligationen  11  Zinsen-Konto.

Noch  nicht  präsentierte  Zinsscheine

51  380

—

7.  Zinsen  auf  die  Obligationen.

Zu  I.  zu  4^  %  auf

683  000

—

Zu  II.  zu  5  %  auf

2  000  000

—

Für  die  Zeit  vom  1.  Juli  bis  einschl.  24.  Juli  1901

zus.

8  715

70

Davon  gedeckt  durch  den  Wert  der  verwendeten

3  088100

70

Grundstücke  und  Zubehör  (die  zu  5  und

6  der  Aktiva  als  mitverpfändet  angenommenen

  Teile  des  Modell-  und  des  Fuhrwerks-Konto

  werden  unter  Vorbehalt  zugerechnet)

1  787  963

58

bleiben  als  gewöhnliche  Konkursforderungen  zu

berücksichtigen

1  300137

12

8.  Nicht  bevorrechtigte  Kreditoren.

a)  Angemeldete

7  602  899

57

b)  Bisher  nicht  angemeldet

8  612

97

ZUS.

7  611  512

54

Ungedeckte  Passiva

8  911  649

66

Würden  die  jetzt  bestrittenen  Ansprüche  zu

Nr.  15  der  Tabelle

248  000

—

„  67  der  Tabelle

1  403  695

42

„  208,  219,  335  und  344  der  Tabelle  ...

2  092  006

05

in  Geltung  treten,  so  erhöhen  sich  die  ungedeckten

zus.

3  743  701

47

Passiva  auf

12  655  351

13

Die  zu  erwartende  Dividende  ist
a)  bei  8  911  649,66  M  Passiva  etwa  15%,  %,
b)  bei  10  500  000,—  „  Passiva  etwa  12 3 / 10  % t
c)  bei  12  655  351,13  „  Passiva  etwa  10 2 / u  %,
        <pb n="382" />
        404

Neuzeitliche  Bilanz  fragen.

Anhang.
Neuzeitliche  Bilanzfragen.
I.  Der  Zweck  der  Bilanzaufstellung.
Jede  Vermögensbilanz  ist  eine  Gegenüberstellung  von  Aktiva ­
  (=  Vermögen)  und  Passiva  (  =  Schulden  -f-  eigenes  Kapital) ­
  für  einen  bestimmten  Zeitpunkt  und  für  einen  bestimmten
Zweck.
1.  Ist  die  Vermögensbilanz  Selbstzweck,  dient  sie  zur  Ermittelung ­
  des  Vermögenswertes,  d.  h.  des  Gesamtwertes  des
Gesamtvermögens  und  seiner  Teile  sowie  der  Schulden  für  einen
bestimmten  Tag,  dann  sind  auch  die  Vermögensgegenstände
unter  Berücksichtigung  des  Sonderzweckes  der  Bilanzaufstellung
zum  erreichbaren  Veräußerungswert  einzustellen.  In  diese
Gruppe  der  Vermögensbilanzen  gehören;  Die  Abschichtungsbilanz ­
  zwecks  Berechnung  des  Auseinandersetzungs-Guthabens
eines  ausscheidenden  Gesellschafters  oder  dessen  Erben  (S.  358);
die  Konkursbilanz  zwecks  Errechnung  des  erreichbaren  Versilberungswertes ­
  der  Vermögensgegenstände  unter  dem  Einfluß
der  zwangsweisen  Auflösung  der  Unternehmung  sowie  der  vorhandenen ­
  und  der  durch  den  Konkurs  entstehenden  Schulden;
die  Übernahmebilanz  des  Verkäufers  zwecks  Errechnung  des
Übernahmepreises  beim  Verkauf  und  bei  der  Einbringung
einer  Unternehmung;  die  Liquidations-Eröffnungsbilanz  zwecks
Errechnung  des  Wertes  der  Vermögensgegenstände  unter  dem
Einfluß  der  Einstellung  des  produktiven  Zweckes  der  Unternehmung. ­

2.  Ist  eine  Vermögensbilanz  nur  Mittel  zum  Zweck  der
Ertragsberechnung  für  einen  Zeitraum,  dann  haben  in  ihr
Werturteil  des  Bilanzierenden  und  Wertziffern  keinen  Platz,
sondern  nur  Kosten  und  Ausgaben:  die  Kosten  des  Erwerbes
(der  Anschaffung  oder  der  Herstellung),  die  in  der  Vergangenheit ­
  bezahlt  wurden.  Z.  B.:  die  Gründungsbilanz,  die
Übernahmebilanz  des  Erwerbers,  die  die  Erwerbskosten  der  Vermögensgegenstände ­
  ohne  Rücksicht  auf  ihren  Veräußerungs*,
Gebrauchs-  oder  sonstigen  Wert  aufnimmt.
        <pb n="383" />
        Neuzeitliche  Bilanzfragen.

405

3.  Über  die  Zwecke  der  handelsgesetzlich  geforderten  jährlichen
Schlußbilanz  besteht  keine  einheitliche  Auffassung.
a)  Der  Verfasser  hat  stets  (z.  B.  „Selbstkostenberechnung“, ­
  1908,  S.  138)  die  Auffassung  vertreten,  daß  die  jährliche ­
  Schlußbilanz  nur  Mittel  zum  Zweck  der  Ertolgsberechnung
sei x ).  Schmalenbach  hat  neuerdings  in  seinen  „Grundlagen
dynamischer  Bilanzlehre“  (2.  Auf!.,  Leipzig  1920)  in  geistvoller
Weise  diesen  Standpunkt  vertreten  und  theoretisch  fundiert.
(Vergleiche  auch  Fischer,  Über  die  Grundlagen  der  Bilanzwerte,
Leipzig  1909.)  Schon  im  ersten  Band  dieses  Buches  (S.  60)
wurde  darauf  hingewiesen,  daß  die  Buchführung  an  sich  für
„Werte“  im  sozialwirtschaftlichen  Sinne  invalent  ist,  sie  hat
es  nur  mit  Kosten  und  Kapital,  mit  Ausgaben  und  Einnahmen
zu  tun.  Man  kann  deshalb  die  schwierigen  Fragen  der  Bewertung
der  Bilanzposten  nicht  auf  die  Buchführung  aufbauen  (wie  Rehm,
I.  Auflage  und  Fischer,  Die  Bilanzwerte,  was  sie  sind  und  was
sie  nicht  sind,  Leipzig  1905).  Sie  sind  nur  unter  Berücksichtigung ­
  der  besonderen  Verhältnisse  der  Unte  nehmung  und  der
besonderen  Zeitumstände  lösbar;  die  Obergrenze  der  Wertansätze ­
  ist  im  Gesetz  gegeben.
Die  Erfolgsberechnung  kann  «)  die  Ermittelung  des  in
dem  Berechnungszeitraum  tatsächlich  verdienten  Reingewinnes
(=  neues  Kapital)  als  Maßstab  der  Wirtschaftlichkeit  unter
Ausscheidung  der  noch  nicht  verwirklichten  Gewinne  und  Verluste ­
  (Konjunktur)  oder  ß)  die  Ermittelung  des  im  Sinne  des
§  261  HGB.  verteilungsfähigen  (Rest-)  Gewinnes  unter  Berücksichtigung ­
  der  noch  nicht  verwirklichten  Konjunktur-Verluste
  zum  Ziele  haben.  Wer  die  Jahresschlußrechnung  auf
die  Berechnung  des  verdienten^  oder  verteilungsfähigen  Reingewinnes ­
  abstellt,  für  den  ist  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung

»)  Vgl.  Bericht  des  Ausschusses,  S.  23:
Der  Ausschuß  gelangt  ...  zu  dem  Standpunkte,  daß  die  Aufstellung
der  Bilanz  der  Ermittlung  des  Gewinnes,  nicht  aber  des  augenblicklichen
Wertes  des  Unternehmens  diene,  daher  den  Vermögenswert  relativ  durch
Vergleichung  der  Anschaffungskosten  mit  den  Abschreibungen,  nicht  aber
absolut  im  Rahmen  der  gegenwärtigen  Verhältnisse  ermittle,  daher  andere
Zwecke  verfolge  als  die  einer  Wertschätzung  ...  (zitiert  nach  Mrozek-Arü,
Die  Wertermittlung.  Nachtrag,  Köln  1921,  S.  50).
        <pb n="384" />
        406

Neuzeitliche  Bilanzfragen.

das  Maßgebliche,  d.  h.  die  Gegenüberstellung  von  Aufwand  und
Leistungen  sowie  die  Ermittelung  des  Überschusses  der  Leistung
der  Unternehmung  über  den  Unternehmungsaufwand.  Die  Vermögensbilanz ­
  einer  jungen,  noch  mit  großen  Schulden  belasteten
Gesellschaftsunternehmung  oder  einer  im  Aufbau  und  in  der
Entwickelung  begriffenen  Unternehmung  wird  anders  aufzustellen
sein  wie  die  einer  finanziell  stark  fundierten  Unternehmung  mit
beträchtlichen  Bankguthaben,  der  die  Möglichkeit  offensteht,
jederzeit  den  Anleihemarkt  in  Anspruch  zu  nehmen.  Die  ertrags-
  und  finanzwirtschaftlichen  Gesichtspunkte  haben  heute
eine  größere  Bedeutung  wie  in  der  Jugendzeit  der  doppelten
Buchführung  und  der  kapitalistischen  Wirtschaft  überhaupt,  wo
man  im  Handelsgewerbe  zunächst  den  Verkaufgewinn  am  Umsatz ­
  „kalkulierte“  und  eine  Vermögensbilanz  zwecks  „Übersicht
über  die  Lage  des  Vermögens“  und  der  Schulden  als  Selbstzweck ­
  aufstellte.
Bei  Ermittelung  eines  im  Berechnungsabschnitt  verdienten
Reingewinnes  müssen  die  Erfolgsregulierungsposten  gewissenhaft
berücksichtigt  werden  (S.  160f.).  Abschreibungen  auf  das  Anlagevermögen ­
  sind  ein  Mittel  der  Aufwandberechnung  (Schmalenbach,
  a.  a.  O.  S.  47):  Ausgaben  der  Vergangenheit  werden  nach
einem  bestimmten  Maßstabe  in  Aufwand  des  Berechnungszeitraumes ­
  umgewandelt;  Rückstellungen  sind  noch  nicht  verteilter ­
  Gewinn  (neues  Kapital)  oder  noch  nicht  bezahlter  Aufwand ­
  (Ausgaben-Rückstellung).
Bei  dieser  Auffassung  der  Bilanz  können  für  Vermögensgegenstände ­
  zur  Anwendung  kommen:
aa)  Der  Kostenwert  der  Vergangenheit;  wirklich  verausgabte ­
  oder  berechnete  Einstands-,  Gestehungs-,  Produktionskosten, ­
  Selbstkosten.  Wertschwankungen  bleiben  unberücksichtigt. ­

bb)  Ein  unveränderlicher  Kostenwert  (Schmalenbach):  Der
normale,  „eiserne“  Bestand  an  Waren  oder  Werkstoffen  wird
zu  einem  unveränderlichen  Preis,  der  über-  oder  unternormale
Bestand  zum  Zeitwert  berechnet  und  dem  normalen  Bestandswert ­
  zugeschlagen  oder  von  ihm  abgezogen.
cc)  Unter  Umständen  ist  es  erforderlich,  bei  der  Bemessung
von  Ausgaben-Rückstellungen  stark  schwankende  und  steigende
        <pb n="385" />
        Neuzeitliche  Bilanzf  ragen.

407

Wiederbeschafjungs-  oder  Ersatzbeschaffungskosten  zu  berücksichtigen, ­
  z.  B.  bei  der  Bemessung  von  Anlageabschreibungen  und
bei  der  Bewertung  von  Werkstoffen.
b)  Viele  Bilanzgelehrte  (Passow,  Schär,  Osbahr  u.  a.  m.)
sehen  in  der  jährlichen  Schlußbilanz  eine  Zusammenstellung
von  Wertziffern  des  Vermögens  und  der  Schulden.  Die  Darstellung ­
  der  „Lage  des  Vermögens“  (nach  §  38  HOB.,  zum  Gegenwartswert ­
  nach  §  39  HGB.,  insofern  das  Gesetz  nichts  anderes
vorschreibt)  ist  ihrer  Meinung  nach  Selbst-  und  Hauptzweck,
die  Erfolgsberechnung  ist  das  Sekundäre,  von  der  Vermögensbilanz ­
  Abgeleitete  und  eine  durch  sie  in  ihren  Ergebnissen  abhängige ­
  Berechnung:  statische  Auffassung,  wie  man  sie  neuerdings ­
  bezeichnet  hat.  Die  Schriftsteller  dieser  Gruppe  müssen
mit  den  Wertproblemen  der  Sozialwirtschaftslehre  operieren:
Gebrauchs-,  Veräußerungswert,  gemeiner  Wert  usw.  Die  Abschreibungsbewertung ­
  ist  hier  Bewertung  der  Brauchbarkeitsminderung, ­
  der  Abnutzung.
Schmidt  (Die  organische  Bilanz  im  Rahmen  der  Wirtschaft,
Leipzig  1921)  baut  die  Vermögens-  und  die  Erfolgsberechnung  auf
den  Ersatzwert  auf  (a.  a.  0.  S.  125);  die  Vermögensbilanz  auf  den
Ersatzwert  des  Bilanztages,  die  Erfolgsrechnung  auf  dem  Ersatzwert
  des  Umsatztages,  des  Marktüberganges,  durch  Einstellung
eines  Wertberichtigungspostens  (  =  Wertveränderung  der  Kosten
innerhalb  der  Produktionsperiode,  gemessen  an  den  Ersatzkosten ­
  der  Umsatzkosten  des  Umsatztages,  Schmidt  a.  a.  0.
S.  117).
II.  Geldentwertung  und  Wertschwankungen.
Die  Jahresschlußbilanz  sowohl  als  Selbstzweck  wie  auch
als  Mittel  zum  Zweck  der  Erfolgsberechnung  eines  Wirtschaftsjahres ­
  setzt  eine  gewisse  Stetigkeit  des  Geldes  und  normale
Preisbewegungen  voraus.  Die  Sachwertteuerung  als  Folgeerscheinung ­
  des  Krieges  (Verschiebung  zwischen  Angebot  und
Nachfrage),  die  Geldentwertung,  d.  i.  die  Verminderung  der
Kaufkraft  des  Geldes  und  seine  Geringschätzung  im  Ausland,
endlich  die  steuerliche  Belastung  der  Unternehmung  hat  das
in  der  Vorkriegszeit  trotz  allem  solide  Fundament  der  jährlichen ­
  Bilanzierung  ins  Wanken.  gebracht;  die  an  sich  nicht
        <pb n="386" />
        408

Neuzeitliche  Bilanzfragen,

eindeutigen  Bilanzierungsgrundsätze  sind  in  ihrer  Anwendung
noch  unsicherer  geworden.  Der  Zweck  der  Bilanzaufstellung
wird  mit  der  Finanzierungs-  und  der  privatwirtschal'tlichen
Steuerpolitik  vermengt  und  dadurch  werden  die  Probleme  noch
verwickelter.  Die  Lösung  eines  Problemes  erfordert  seine  Isolierung ­
  und  Auflösung  in  Einzelfragen  *).
1.  Insoweit  die  Wertschwankungen  das  Unternehmungsrisiko ­
  erhöht  haben,  muß  eine  gesonderte  Aufführung  jener
Bilanzposten  gefordert  werden,  an  die  ein  Preis-  oder
Kursrisiko  gebunden  ist:  Markrimessen  und  Devisen;  Sorten,
ausländische  Zinsscheine;  Schulden,  Forderungen  und  Beteiligungen ­
  in  ausländischer  Währung;  Fabriken,  Zweigniederlassungen ­
  im  Auslande  sollen  unter  Angabe  ihres  Wertbetrages
in  fremder  Währung  als  selbständige  Bilanzposten  in  die  Erscheinung ­
  treten.
2.  Über  Rechte  und  Verpflichtungen  aus  schwelenden  Geschäften ­
  vergleiche  S.  61.
3.  Schulden  in  ausländischer  Währung:
a)  an  valutaschwache  Länder,  z.  B.  Deutsch  -  Österreich. ­
  Ihre  Bewertung  in  Mark  folgt  den  Regeln  des
§  261 2  HOB.;  Anschaffungspreis,  d.  h.  der  Schuldbetrag ­
  wird  zum  Tageskurs  der  Entstehung  der  Schulden ­
  im  Inland  umgerechnet.  Kursverluste  infolge  Steigens
  der  ausländischen  Währung  können  wie  unter  b)
ausgeführt,  behandelt  werden  oder  wie  etwaige  Kursgewinne ­
  durch  Sinken  der  Valutakurse  unberücksichtigt ­
  bleiben.  *
b)  an  valutastarke  Länder  aus  den  Zeiten  der  Entwertung ­
  der  Reichsmark  werden  wie  jede  andere
Auslandsschuld  bewertet  (I.  Band,  S.  194,  211,243):
1 )  Naphtali,  Wertschwankungen  und  Bilanz  (mit  Literaturangaben);
Flugschrift  der  Frankfurter  Ztg.  1921.  Mahlberg,  Bilanztechnik  und  Bewertung ­
  bei  schwankender  Währung,  Leipzig  1921.  Prion,  Die  Finanzierung ­
  und  Bilanz  wirtschaftlicher  Betriebe  unter  dem  Einfluß  der  Geldentwertung, ­
  Berlin  1921.  Derselbe,  Abschreibungen  und  Geldentwertung.
Ersatzanschaffungen  und  Neuanlagen;  beide  Artikel  im  Plutus  1921.  Mein
Vortrag:  Abschreibungen  und  Finanzpolitik  industrieller  Unternehmungen
unter  Berücksichtigung  der  Geldentwertung;  Drucksache  3  von  1920  des
Vereins  deutscher  Maschinenbau-Anstalten,  Charlottenburg  2.
        <pb n="387" />
        Neuzeitliche  Bilanzfragen.

409

Kurs  des  Buchungstages  oder  des  Bilanztages.
Schulden  aus  den  Zeiten  der  stabilen  Goldwährung,
z.  B.  100  000  fl.  holl.  SchiiTshypothek,  aufgenommen
1914,  rückzahlbar  1924.  Der  Buchungskurs  zur  Zeit
der  Aufnahme  des  Darlehns  war  1,70  M.  Es  sind
folgende  bilanztechnische  Fälle  möglich;
a)  Die  Umrechnung  der  Darlehnsschuld  erfolgt  zum
Börsenkurs  des  Bilanztages;  der  buchmäßige  Verlust ­
  gegenüber  dem  Anschaffung?  kur  s  wird  aus
dem  Jahreserträgnis  gedeckt.  Die  Einstellung
der  Schuld  zum  jeweiligen  Geldkurs  des  Bilanztages ­
  ergibt  schwankende  Plus-  und  Minus-Unterschiede, ­
  die  Kosten  der  Rückzahlung  sind  noch
nicht  feststehend.
ß)  Der  nach  a)  sich  ergebende  Umrechnungsverlust
wird  als  Aldivum  verrechnet  und  auf  die  Jahre
bis  zur  Tilgung  der  Schuldsumme  verteilt
(transitorischer  Posten).
y)  Die  B-ewertung  erfolgt  zum  Anschaffungskurs  von
1,70  M.  unter  gleichzeitiger  Rückstellung  eines
Betrages  als  Valutaausgleichs-Reserve,  aus  der
der  tatsächliche  Verlust  bei  der  Rückzahlung
getilgt  wird.  Bei  langfristigen  festen  Schulden
wird  es  zweckmäßig  sein,  jährlich  einen  Betrag
zurückzustellen,  der  dem  Wertunterschied  zwischen
Friedens-  und  Bilanzkurs,  geteilt  durch  die  Jahre
bis  zur  Rückzahlung,  entspricht.  Die  Valutaausgleichs-Reserve ­
  wird  bei  diesem  Verfahren  ihrer
Höhe  nach  alljährlich  schwanken.
Bilanzkurs  Ende  1919;  36  M.,  Rückstellung:  —  Ml ^‘  6  ^

»?

1920:  22,75,  neue

=  0,57  Mill.  M.
.  2,275  [0,17  +  0,57]
5
=  0,307  Mill.  M.

5)  Vereinbarung  hinsichtlich  der  Rückzahlung  zwischen ­
  Auslandsgläubiger  und  Inlandsschuldner  oder
        <pb n="388" />
        410

Neuzeitliche  Bilanzfrageu.

zwischen  den  beteiligten  Staaten  (z.  B.  Schweizer
Goldhypotheken,  vgl.  „Privatwirtschaftslehre“
S.  195).
4.  Die  Entwertung  langfristiger  Markschulden  aus  den
Zeiten  der  Goldmarkrechnung  trägt  der  Darlehnsgläubiger.
Die  Aufnahme  des  Darlehns  erfolgte  in  Goldmark,  die  Rückzahlung ­
  in  einem  gleichen  Betrage  entwerteter  Papiermark.
Die  Wertsteigerung  der  aus  dem  Darlehn  beschafften  Anlagen
geht,  als  stille  Reserve,  zugunsten  des  Darlehnsschuldners.  Die
Entwertung  von  Markforderungen  und  Wertpapieren  aus  der
Vorkriegszeit,  die  Minderung  der  Vermögensmacht,  könnte  durch
eine  Rückstellung  als  Entwertungsrücklage  berücksichtigt  werden; ­
  zweckmäßiger  ist  eine  Abschreibung  auf  das  gesamte
Unternehmen.
Die  „Goldklausel“,  ein  Schutz  des  Gläubigers  gegen  innere
Währungsverschiedenheiten  im  Lande  des  Schuldners,  ist  seit
28.  9.  1914  für  deutsche  Schuldner  aufgehoben.  Goldmarkschulden ­
  werden  in  Papiermark  zum  Nennwert  getilgt.  Die
Kurssicherungs-  oder  Valutaklauseln,  wie  sie  im  überseeischen
Wechselverkehr  üblich  waren,  schützen  den  Gläubiger  gegen
Kursunterschiede  zwischen  seinem  Lande  und  dem  Lande  des
Schuldners.  Steht  der  Kurs  am  Rückzahlungstage  tiefer  als
am  Tage  der  Hingabe  des  Darlehns,  trägt  auf  Grund  dieser
Klauseln  der  Schuldner  den  Kursunterschied.
5.  Forderungen,  Beteiligungen  und  Anlagewerte  in  ausländischer ­
  Währung.  Insoweit  die  Kursschwankungen  zugunsten  des
Bilanzierenden  gehen,  sollen  sie  bis  zur  tatsächlichen  Realisierung ­
  unberücksichtigt  bleiben.  Die  schwankenden  Kursverluste
auf  solche  Forderungen  an  valutaschwache  Länder  können  zu
Lasten  des  Jahreserträgnisses  angeschrieben  oder,  unter  Berücksichtigung ­
  der  besonderen  Verhältnisse  der  Unternehmung,
auf  einige  Jahre  verteilt  werden  (vgl.  3.  b.  ß  u.  y).
6.  Sachwertteuerung  und  Geldentwertung  haben  eine  ungewöhnlich ­
  große  Wertsteigerung  der  aus  der  Vorkriegszeit
stammenden  Produktionsmittel  zur  Folge,  eine  Wertsteigerung, ­
  die  bilanzmäßig  nicht  berücksichtigt  werden  kann  {§  261 8
HGB.,  „Goldwerte“),  an  sich  auch  nicht  berücksichtigt  werden
darf,  solange  sie  nicht  durch  Veräußerung,  Einbringung  oder
        <pb n="389" />
        Neuzeitliche  Bilanzfragen.

411

anderes  realisiert  ist.  Es  erscheint  aus  bilanzkritischen  Gründen
zweckmäßig,  solche  Goldwerte  auch  äußerlich  von  Neuanlagen
zu  trennen,  die  bereits  in  der  Zeit  der  Geldentwertung  beschafft
wurden.
7.  Abschreibungen  vom  Anlagevermögen:
a)  Sieht  man  in  der  Abschreibung  den  ziffermäßigen
Ausdruck  einer  Wertminderung  der  Anlagen  durch
Abnutzung  (§  261 3  HGB.,  §  13  Abs.  1  b  Eink.StG.),
die  Umwandlung  von  Vermögens-  in  Ertragskosten
(vgl.  „Privatwirtschaftslehre“  §§  28  f.),  d.  h.  eine
Kostentilgung,  ist  in  der  bisher  üblichen  Weise,  aktiv
oder  passiv  (vgl.  Abschnitt  4  und  5)  abzuschreiben 1 ).
Wird  eine  alte  Anlage,  die  in  den  90er  Jahren  1  Mill.
Mark  gekostet  hat,  unbrauchbar  und  durch  eine
neue  für  20  Mill.  Mark  Anschaffungspreis  ersetzt,
werden  sich  nach  Inbetriebnahme  die  Selbstkostenabschreibungen ­
  und  dadurch  die  Verkaufspreise  während ­
  der  Produktionsdauer  der  neuen  Anlage  beträchtlich ­
  steigern,  dergestalt,  daß  selbst  bei  einer
Ermäßigung  anderer  Selbstkostenfaktoren  und  des
Unternehmergewinnes  die  Wettbewerbsfähigkeit  der
Unternehmung  in  Frage  gestellt  werden  kann,  sofern
nicht  aus  Rücklagen  früherer  Jahre  oder  infolge
besonders  gearteter  Marktverhältnisse  das  Mehr  an
Abschreibungen  ausgeglichen  werden  kann.
Bei  einer  Umwandlung  der  Goldmarkanlagewerte
in  Papiermarkwerte  —  Ende  1921  etwa  im  Verhältnis
1;  12,  bei  fortschreitender  Verschuldung  des  Reiches
und  der  Überproduktion  an  Banknoten  später  vielleicht ­
  1:  20  —  müßte,  unter  gleichzeitiger  Änderung
der  handelsrechtlichen  Bewertungsregeln,  die  Erhöhung ­
  der  Anlagewerte  durch  Einstellung  eines  passiven
Valutaausgleichskontos  in  ihren  Wirkungen  auf  den
Wirtschaftserfolg  ausgeglichen  werden.  Dabei  müßte
zwischen  Sachwertteuerung  (d.  i.  die  Steigerung
der  Beschaffungskosten  infolge  Verteuerung  der  Rohi)
  Vgl.  Schiff,  Abschreibung.  Sonderdruck  aus:  Recht  und  Wirtschaft, ­
  Berlin  1921.
        <pb n="390" />
        412

Neuzeitliche  Bilanzfragen.

Stoffe,  der  Arbeitskosten  usw.)  und  der  Geldentwertung ­
  infolge  der  Aufblähung  der  Zahlungsmittel 1 )
unterschieden  und  nur  die  letztere  dürfte  berücksichtigt ­
  werden.  Eine  zweckdienliche  Methode  für
die  rechnungsmäßige  Auseinanderhaltung  ist  nicht
bekannt  geworden.
b)  Wenn  man  in  den  Anlageabschreibungen  eine  auf  die
Benutzungs-  bzw.  Abschreibungsdauer  verteilte
Verlustbuchung  sieht 2 ),  durch  die  der  künftige
Verlust  infolge  Vermögensunterganges  vorweg  verteilt
wird,  kann  man  den  Zusammenhang  der  Abschreibungen ­
  mit  den  Wiederbeschaffungskosten,  d.  h.  mit
der  Finanzierung  der  Unternehmung  nicht  bestreiten. ­
  Die  Abschreibungen  in  dieser  Auffassung
sollen  die  Mittel  zu  Ersatzbeschaffung  nach  Außerdienstsetzung ­
  der  Produktionsmittel  durch  Umwandlung ­
  fester  Vermögenskosten  in  laufende  Betriebsunkosten ­
  bereitstellen  (Gebäude,  Maschinen).  Die
Schmälerung  der  Vermögensmacht  durch  Untauglichwerden ­
  für  die  Produktionszwecke  muß  mit  den  Kosten
der  Neubeschaffung  beziffert  werden.  Insoweit  die
Anlagen  aus  der  Vorkriegszeit  stammen,  erfolgt  im
Wege  der  Abschreibung  nach  Maßgabe  der  voraussichtlichen ­
  Beschaffungskosten  eine  allmähliche
Anpassung  der  flüssigen  Mittel  an  die  durch  Sachwertteuerung ­
  und  Geldentwertung  hervorgerufene
Steigerung  der  Wiederbeschaffungskosten,  eine  bilanzund
  finanzpolitische  Fürsorge,  die  auf  den  Verschleiß
der  alten  Anlagen  und  die  Wertsteigerung  des  Altmaterialwertes ­
  der  Anlage  Rücksicht  nehmen  muß.
Die  Abschreibungen  enthalten  eine  ziffermäßige
Schätzung  der  Abnutzung  sowie  eine  Rückstellung
für  die  Ersatzbeschaffung  im  Interesse  der  Erhaltung
der  ursprünglichen  Vermögensmacht.  Wer  eine  Anlage ­
  für  1  Milk  Goldmark  im  Jahre  1913  mit  einer
*)  Prion,  Inflation  und  Geldentwertung,  Berlin  1919.
2 )  Fischer,  Die  Bilanzwerte,  was  sie  sind  und  was  sie  nicht  sind,
Leipzig  1905,  Teil  1,  S.  60f.
        <pb n="391" />
        Neuzeitliche  Bilanzfrageo.

413

Lebensdauer  von  10  Jahren  mit  10  %  =  100  000  Papiermark ­
  abschreiben  würde,  hätte  Ende  1923  1  Mill.
Papiermark  in  irgendeiner  Form  angesammelt,  seine
Vermögensmacht  für  die  Zwecke  der  Produktion  wäre
jedoch  um  etwa  9 /io  (Wiederbeschaffungskosten  10
Mill.)&amp;gt;  d.  h.  um  9  Mill.  schwächer  geworden:  er  hätte
einen  Teil  dieses  Vermögens  weggeschenkt.  Im  volkswirtschaftlichen ­
  Interesse,  wegen  der  durch  die  Abschreibungen ­
  erhöhten  Selbstkosten  und  Verkaufspreise, ­
  muß  gefordert  werden,  daß  die  bisher  gewöhnlich ­
  beträchtlich  verkürzte  Abschreibungsdauer  mehr
der  Lebensdauer  der  Produktionsmittel  angepaßt  wird.
Der  Nordbayerische  Industrie-Verein  hat  folgende
Formel  für  die  jährliche  steuerfreie  Mindestrückstellung ­
  auf  Erneuerungskonto  aufgestellt  (Vermögen,
Bilanz  und  Steuer.  Dresden,  Mai  1921).
Rückstellung  =  Anschaffungskosten  mal  xfache  Erhöhung  -ü-(Altmaterialwert
  +  bisherige  Abschibg.  -j-  Erneuerungsfonds).
Höchstlebensdauer  -t-  abgelaufene  Lebensdauer.
Ich  habe  für  die  alljährliche  Neuberechnung  der
Abschreibungsrückstellung  im  Sinne  der  vorgetragenen
Auffassung  und  unter  Berücksichtigung  der  Geldentwertung ­
  die  nachstehende  Formel  empfohlen:
Jährliche  Abschreibungsrückstellung  ==Ersatzkosten-f-(bisher.
  Abschrbg.  -f  Schrotwert)  „  ,  ,
———  1-  Erneuerungsfonds.
Abschreibungsdauer
Beispiel:  Anlagekosten  1916  1  Mill.  M.,  Schrotwert  15  %;
Lebensdauer  10  Jahre,  Abschreibung  10  %  der  Anschaffungskosten, ­
  Ersatzwert  auf  12  Mill.  M.  geschätzt.  Erneuerungsrücklage ­
  0,4.
Bilanz  Ende  1919.

Maschinen  ....

1  Mill.

Abschreibungskonto.  ..

..  0,3  Mül.

Erneuerangsrücklage  ..

-•  0,4  „

Abschreiburgsrücklage  für  1920:
        <pb n="392" />
        414

Neuzeitliche  Bilanzfragen.

Tabelle,  wenn  alle  Berechnungsfaktoren  unverändert  bleiben:

Jahr

Abschreibu
des  Bilanzjahres

ngsrücklage
bisherige

Jährliche  Abschreibung
vom  Anlagekonto

1920
21
22
23
24
25

1,5
1,57
1,645
1,745
1,895
2,195

1,5
3,07
4,715
6,46
8,355
10,55

.

je  100  000

Maschinen  1

Bilanz  Ende  1925.

l  Mi  11.

Abschreibungs-Konto....  0,9  Mill.
Erneuerungsfonds  0,4  ,,
Rückstellung  für  Ersatz  -
Beschaffung  10,55  ,,
11,85  Mill.
Altmaterialerlös  —,15  ,,

Verfügbar  12,~  Mill.

Der  Buchwert  wird  mit  1  Mill.  dem  Abschreibungskonto  belastet, ­
  die  Anschaffungskosten  der  neuen  Maschinen  einem  Maschinenkonto ­
  II  belastet,  der  Altmaterialerlös  bleibt  bei  Berechnung ­
  der  Abschreibungen  auf  den  Buchwert  unberücksichtigt,
ist  buchmäßiger  Gewinn,  der  ebenso  wie  der  Erneuerungsfonds
und  die  Abschreibungsrückstellung  dem  jährlichen  Erträgnis
zugeführt  oder  sonstwie  verwendet  werden  kann.
Ob  man  die  Abschreibungsrückstellung  für  Ersatzbeschaffungen ­
  wegen  Entwertung  der  Kaufkraft  des  Geldes  unter  Berücksichtigung ­
  der  ertragswirtschaftlichen  oder  sonstigen  Verhältnisse
der  Unternehmung  anders  wie  im  Beispiel  verteilt,  ist  grundsätzlich ­
  gleichgültig.  Mahlberg  (Bilanztechnik  und  Bewertung
bei  schwankender  Währung.  Leipzig  1921)  mißt  sie  am  Berliner
Goldpreis,  d.  h.  am  Gold-Agio  für  den  Bilanztag,  Heherle  (Geldwert-Änderung ­
  und  Bilanz.  Stuttgart  1921)  an  Indexzahlen.
Eine  Erneuerungsrücklage,  die  den  Wertverschiebungen
Rechnung  trägt,  ist  für  verschiedene  Unternehmungsformen
und  zeitlich  beschränkt  frei  von  der  Einkommenssteuer  (§  59  a
des  Eink.StG.),  wobei  der  Steuerbehörde  die  Nachprüfung  der
Verwendung  dieser  Rücklage  Vorbehalten  bleibt.
        <pb n="393" />
        Neuzeitliche  Bilanzfragen.

415

III.  Bilanz  und  Steuerrecht.
Maßgeblich  für  die  Bedeutung  der  kaufmännisehen  Jahresbilanz ­
  sind  die  §§  174  RAbgO.  und  33  Eink.St.G. 1 ).  Auf  Verlangen ­
  haben  steuerpflichtige  Kaufleute  eine  Abschrift  der  unverkürzten ­
  Bilanz  mit  Erläuterungen  einzm  -ichen,  aus  denen
klar  hervorgeht,  wie  die  Gegenstände  des  Gebrauchs  und  Lagerbestände ­
  bewertet,  welche  Beträge  darauf  und  auf  zweifelhafte
und  uneinbringliche  Forderungen  oder  sonst  abgeschrieben  worden ­
  sind.  Auch  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  ist  beizufügen, ­
  wenn  der  Steuerpflichtige  sie  nach  seiner  Buchführung
aufstellt,  also  nicht  nur,  wenn  er  kraft  Handelsgesetzes  verpflichtet ­
  ist  eine  solche  aufzustellen.  Die  Verbuchung  von  Ausgaben ­
  für  Anlagen  als  Unkosten  ist  nicht  verboten,  aber  in
den  Erläuterungen  anzugeben  {§  174  RAbgO.).
Bei  Kaufleuten,  welche  Handelsbücher  nach  den  Vorschriften
des  HGB.  führen,  ist  der  Geschäftsgewinn  unter  Berücksichtigung
der  Vorschriften  des  §  15  Eink.St.G.  nach  den  Grundsätzen
zu  berechnen,  wie  sie  für  die  Inventur  und  Bilanz  durch  das
Handelsgesetzbuch  vorgeschrieben  sind.  Die  steuerrechtliche
Bewertung  und  Berichtigung  bleiben  Vorbehalten  (§  33  Eink.St.G.) ­
  2 ).
Die  Bilanzen  und  Bücher  der  Kaufleute  haben,  wenn  sie
den  formellen  Anforderungen  der  §§  162,  163  RAbgO.  (d.  s.
im  wesentlichen  die  Anforderungen  des  §  43  HGB.)  entsprechen,
die  Vermutung  der  Richtigkeit  für  sich  (§  208  RAbgO.);  die
Steuerbehörde  muß,  wenn  sie  von  ihnen  abweichen  will,  ihre
Unrichtigkeit  beweisen.  Die  Beweislast  für  die  Richtigkeit  liegt
beim  Steuerpflichtigen,  wenn  er  eine  Änderung  oder  Berichtigung
der  Bilanz  verlangt.  Die  Steuerbehörde  hat  das  Recht  der  Nachprüfung ­
  der  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  der  Bilanz.
Die  Bilanz  im  steuerrechtlichen  Sinne  ist  stets  nur  Mittel
zum  Zweck,  z.  B.  der  Feststellung  des  Wertes  der  Unternehmung,
des  steuerpflichtigen  Einkommens  und  Ertrages  usf.;  sie  kennt

*)  Vgl.  Moos,  die  Steuerbilanz.  Berlin  1920.
2 )  Nach  §  9  Körperschaftssteuergesetz  kommen  die  Vorschriften  der
§§  31—38  Eink.-Steuergesetz  auch  auf  juristische  Personen  und  Berggewerkschaften ­
  zur  Anwendung.
        <pb n="394" />
        416

Neuzeitliche  Bilanzfragen.

grundsätzlich  keine  Unterbewertung  —  Ausnahmen  im  §  139
RAbgO.  und  §  33  Eink.St.G.  —.  Die  handelsgesetzliche  Bilanz
ist  durch  die  Bewertungsregeln  der  §§  40  und  261  HGB.  gebunden, ­
  das  Recht  der  Unterbewertung  durch  die  Generalversammlung ­
  ergibt  sich  aus  §  271  HGB.  Die  .Vermögensgegenstände ­
  sind  im  einzelnen  zu  bewerten;  im  Sinne  der  Reichsabgabenordnung ­
  soll  der  gemeine  Wert  der  gesamten  kaufmännischen ­
  Unternehmung,  d.  h.  deren  Verkaufswert  für  den
in  Betracht  kommenden  Stichtag  erfaßt  werden.  Für  die  einzelnen ­
  Steuerarten  wird  jeweils  eine  gesonderte  Sleuerbilanz
erforderlich,  an  sich  keine  Bilanz  im  kaufmännischen  Sprachgebrauch, ­
  sondern  eine  Aufzählung  und  Berechnung  für  eine
besondere  Steuerart  in  der  äußeren  Form  der  Gegenüberstellung.
Im  Zusammenhang  mit  den  in  diesem  Buche  erörterten
Fragen  interessiert  die  Wertermittlung  J ).  Die  Grundlagen  für
alle  Steuerarten  bilden  die  allgemeinen  Vorschriften  der  §§  137
bis  151  RAbgO.;  für  Grundstücke  insbesondere  §§  152  bis  174
RAbgO.;  überdies  kommen  in  Betracht:  für  das  Besitzsteuergesetz ­
  (3.  7.  1913)  die  §§  28  bis  47;  Gesetz  über  das  Reichsnotopfer ­
  (31.  12.  1919)  §  18,  der  auf  §  152  RAbgO.  hinweist,
dann  §§  20  bis  22  2 );  Gesetz  über  die  Kriegsabgabe  für  Vermögenszuwachs ­
  (10.  9.  1919)  §§  5,  10  bis  13.
Die  steuerrechlliche  Bewertung  erfolgt  durch  Berechnung
auf  Grund  unmittelbar  feststehender  (z.  B.  Kurswert,  Kapitalisierungsfaktor) ­
  oder  auf  Grund  feststellbarer  Rechnungs'aktoren
(z.  B.  gemeiner  Wert)  oder  durch  Schätzung.  Grundsätzlich  ist
für  Vermögensabgaben  der  gemeine  Wert  des  gesamten  kaufmännischen ­
  Unternehmens  zugrunde  zu  legen,  soweit*  nichts
anderes  vorgeschrieben  ist  (wie  z.  B.  in  §  139  Abs.  2  RAbgO.,
die  Abschreibungsbewertung  vom  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreis ­
  für  Anlagevermögen;  in  §  152  für  Grundstücke  der
Ertragswert;  §  33a  Eink.St.G.  der  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreis ­
  für  Betriebsvermögen).  Die  einzelnen  Vermögensteile ­
  bilden  nur  Rechnungsposten  in  der  Gesamtrechnung.  Die

0  Vgl.  Bd.  I,  S.  186  f.  Mrozek-Arlt,  Die  Wertermittlung.  Auszug  aus  dem
        <pb n="395" />
        Neuzeitliche  Bilanzfraget!.
immateriellen  Werte  sind  (bei  der  Besitz-  und  Erbsoha
zu  berücksichtigen.  Der  Begriff  des  gemeinen  Wert*
§  138  RAbgO.  erläutert.  Anschaffungspreis  ist  der  i^jforeis
zuzüglich  aller  Nebenkosten  der  Anschaffung.  Abs  ehre
sind  zulässig:  §  13  Abs.  1b;  33a,  59a  Eink.St.G.,  §  139  RAhgO""
Abzugsfähig  sind  die  jährlichen,  den  Verhältnissen  entsprechenden
Absetzungen  für  Abnutzung  von  Gebäuden,  Maschinen  und  sonstigem ­
  Belriebsinventar.  Für  Gegenstände  des  Betriebsvermögens,
d.  h.  der  Anlage-  und  Umsatzwerte  gilt  als  Wert  dieser  Gegenstände ­
  der  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreis  nach  Abzug
der  zulässigen  Absetzungen  für  Abnutzung.  Diese  Abschreibungen
sind  unter  Berücksichtigung  des  Wertes  der  erforderlich  werdenden ­
  Erneuerungen  bzw.  Ersatzbeschaffungen  zu  bemessen.  Bei
Erneuerungen  bzw.  Ersatzbeschaffungen,  für  deren  Mehrkosten
eine  Rücklage  noch  nicht  hat  angesammelt  werden  können,
dürfen  diese  Mehrkosten  als  Werbungskosten  vom  steuerpflichtigen ­
  Einkommen  abgezogen  w r erden  (Begründung  des  Entwurfes
zur  Novelle  vom  21.  3.  21).
9  Vgl.  Mrozek-Arlt,  a.  a.  0.  S.  149—208.  Großmann,  Abschreibungen
und  Steuer.  Leipzig  1921.  Bosendorff,  Handausgabe  des  Körperschaftssteuergesetzes. ­
  2./3.  AufL,  Berlin  1920  nebst  Ergänzungsband,  Berlin  1921.

“■  41"  \

M'i

Lettner,  Buohbaltung  und  Bilaiuikunde,  U,  6,  u,  7.  Wifi.

27

Jcr  &amp;lt;v
        <pb n="396" />
        Sachregister 1 ).
(Die  Zahlen  bedeuten  Seite.)

Abscbichtungsbilani  404.
Abschlußbilanz  23;  vgl.  auch  Schlußbilanz. ­

Abschlußtabellen  26,  27,  29  f.
Abscblußtechnik  23  f.,  176,  267  f.
Abschreibungen  auf  Anlagevermögen
46,  49,  52,  63f.,  67  f.,  123,  176,
211,  411,  417.
Abschreibungen  auf  Betriebsvermögen ­
  ^  64,  67,  71,  76.
Abschreibungen  auf  Forderungen  59,
76.
Abschreibungsbewertung  63.
»Abschreibungskonten  63  f.
Abschreibungsprozente  71.
Abschreibungsreserve  65,  89.
Abschreibungsverluste  73.
Abschreibung  von  Passivposten  76.
Abteilung  Hypotheken  285.
Agioreserve  100,  169.
Agio  und  Disagio  bei  Aktienemission
100  f.
Agio  und  Disagio  bei  Hypotheken-Pfandbriefon
  165,  298C.,  300.
Agio  und  Disagio  bei  Industrie-Obligationen ­
  165f.
Agioverteilung  170.
Aktien-Amortisationsreserve  110.
Aktiengesellschaft  vgl.  Bilanzen.
»Aktienrecht  44,  52.

Aktien-Rückzahlungsfonds  124.
Aktiva  14,  161.
Akzept-Debitoren  260.
Akzept-Verbindlichkeiten  248,  264
Amortisation  353.
Amortisationskonto  64.  65.
Amortisationsreserve  110.
Analyse  des  Erfolges  230  s  vgl.  auch
Ertragsbilanz.
Analytische  Buchführung  184.
Anlagevermögen  14,  16,  47,  55  f.,  61,
67,  70,  73  f.,  89,  122,  125,  227,  410.
Anlagevermögen  in  ausländischer
Währung  410.
Anleihen  58,  59,  166,  172,  200,  294,
356.
Anordnung  der  Bilanzposten  10,  17,
35,  75,  208,  224.
Anschaffungen  74.
Anschallungswert  44,  47  f.,  74.
Antizipationsposten  13,  14,  15,  66,
161  t
Anzahlungen  220,  232,  233.
Aufgeld  =  Agio.
Ausbeute-Obligationen  356.
Auseinandersetzung  358,  404.
Ausfallgarantie  335,  339.
Ausgaben-Reserve  107.
Außerordentliche  Abschreibungen  69,
72.

x )  Die  Bearbeitung  des  stark  erweiterten  Sachregisters  hat  in  dankens
werter  Weise  Fräulein  Hertha  Schlickert,  wissenschaftliche  Hilfsarbeitern  und
dipl.  Kaufmann,  übernommen.
        <pb n="397" />
        Sachregister.

419

Außerordentliche  Bilanzen  23.
Auszahlungsbeträge  266.
Avaldebitoren  177,  281.
Bankbilanzen  vgl.  Bilanzen.
Bankguthaben  233,  249,  255,  261,
275,  281.
Bargründung  332,  341,  345,  349.
Baugelder  210.
Baugenossenschaften  308,  309  f.;
vgl.  auch  Bilanzen  der  Genossenschaften. ­

Bauzinsen  55,  152.
Benennung  der  Bilanzposten  11,  85.
Berichtigungsposten  11,  13,  63  f.,
75,  78,  85,  93,  128,  132  f.,  160,
167,  360.
Beteiligungen  21,83,215,2  33,37  5,41  0.
Beteiligungen  in  ausländischer  Währung ­
  410.
Betriebsbilanz  22.
Betriebs-Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  22,  139,  234.
Betriebs-Koeffizient  143,  229.
Betriebs-Rechnung  137,  319  f.
Betriebs-Überschüsse  125,  134,  230.
Betriebs-Vermögen  14.  16,  56t.,  61f.,
67,  71,  89,  121,  227.
Bewertung  7,  44  f.,  63,  90,  121,  127,
151f.,  202,  302,  331,  357,  360,  389;
steuerrechtliche  416.
Bewertungsformen  63.
Bewertungsposten  64;  vgl.  auch  Berichtigungsposten. ­

Beziehungszahlen  vgl.  Verhältniszahlen. ­

Bilanzen  der
Aktiengesellschaften  3,  6,  8,  16,
44  f.,  52  t.,  65,  84,  89,  94,  110,
112,  114,  119,  125,  129,  133,  135,
141,  171,  236,  241,  247,  330,
(Gründung)  341,  345,  349,  357,
(Liquidation)  372,  (Fusion)  398.
Banken  10,  27  f.,  54,  93,  128,  165,

Berggewerkschaften  53,83,177,356.
.Einzelunternehmung  25,  62,  109,
113,  118,  123,  125,  190,  331,
333  t.,  353,  389.
Gemeinwirtschaftlichen  Betriebe
314  f.
Genossenschaften  27  f.,  119,  125  f.,
222,  301,  309,  331.
G.  m.  b.  H.  6,  119,  151,  177,  331,
349,  387.
Kommandit-Aktiengesellschaft  11,
93,  119,  331.
Kommanditgesellschaft  82,  118,
123,  148  f.,  215,  340  f.
Offene  Handelsgesellschaft  109,118,
123,  125,  141,  336  f.,  346,  357,
392.
Stillen  Gesellschaft  118,  150,  398.
Versicherungs-A.-G.  87,  100,  117,
127,  164,  209,  377.
Bilanzfälschungen  178  f.,  180  f.
Bilanzgewinn  123,  133.
Bilanzierungsmethoden  18.
Bilanzkrilik  27  f.,  64,  74,  84,  92,
109,  119,  141,  163,  171  f.,  183  t.,
192  f.,  202  f.,  211  f.,  218,  225,
228,  238,  296,  361  f.,  393.
Bilanzkritik  des  Aktionärs  228  t.
„  „  Gläubigers  225  f.
Bilanzkurs  143,  237.
Bilanzmäßige  Zahlungsbereitschaft
243  f.,  vgl.  Zahlungsbereitschaft.
Bilanzrechnungen  183  f.
Bilanzschema  14,  15,  32,  120,  172,
227,  254,  272f.,  293,  308,  309L,  328.
Bilanzschiebungen  181.
Bilanztabellen  194,  206.
Bilanz  und  Steuerrecht  415  f.
Bilanzverlust  13.
Bilanzveröffentlichung  8,  136,  151,
272.
Bilanzverschleierung  107,  130,  136,
162,  178f.,  198,  212.
Bilanzvorlage  8.
Bilanzwert  142,  241.

174,  184,  206,  221,  247,  256  f.,
267,  282f..  306,  361,  380  f.,  393.  (.Brand  72.
        <pb n="398" />
        420

Sachregister,

Brauereibilanzen  143,  185,  188,  194f.,
375.
Bruttobilanz  8,  24,  135.
Brutloüberschuß  =  Betriebsüberschuß. ­

Buchschulden  233;  vgl.  auch  Schulden. ­

Buchwert  47,  74.
Bürgschaften  264;  vgl.  Garantie  und
Ausfallgarantie.
Debitoren  232,  251,  260,  2751.,  281.
,  Delcredere-Konto  58,  64,  65,  77  f.,
198,
Delcredere-Reserve  11,  77  1.
Depositen  248.
Depositenbank  267;  vgl.  Bilanzen
der  Banken.
Diagramme  208,  225.
Disago  vgl.  Agio.
Dividenden-Aktien  124.
Dividenden-Garantie  231.
Dotierung  der  Reserven  78,  82,  88,
90,  99  f.,  103.
( Dubioses  Konto  77  f.
Durchschnittsbilanz  280.
Echte  Reserven  64,  85,  87,  97.
Effekten  59,  250,  259,  261.
Effektendebitoren  260.
Ehefrau  62,  336.
Eigene  Mittel  vgl.  Kapital,  ünternehmerkapital.

Einheitliche  Bilanz  17.
Einlagen  60,  281.
Eisenhandel  215.
Einzahlungsverpflichtungen  61,  83,
353.
Einzelbewertung  44,  63.
Einzelunternehmung  s.  Bilanzen  der
Einzelunternehmungen.
Elektrizitätswerk  322.
^Entnahmen  57,  146.
Erfolgsberechnung  405.
Erfolgsermittlungsbilanz  6,  24,  27,
47,  53;  vgl.  auch  Ertragsbilanz.

Erfolgsregulierungsposten  160  f.,  167;
s.  auch  Berichtigungspjsten.
Erneuerungsfonds  11,  64,  65,  87.
Eröffnungsbilanz  23,  303,  331,  347,
357,  360.
Errichtungskosten  54.
,  Ersatzanschaffungen  74.
Ertragsbilanz  118  f.,  140,  205,  22S,
230,  240,  264,  295,  303;  vgl.  auch
G.-  u.  V.-Rechnung.
Ertrags  wert  47.
Eventualverbindlichkeiten  174  f.,177,
227,  258.
Fabrikationsgeheimnisse  173.
Fabrikations-,  Fabrikate-Konto  176,
185.
Falschbewertung  52.
Fehlende  Einzahlung  173,  301.
Festes  Kapital  vgl.  Kapital.
Filialen  18  f.
Finanzierung  238,  241.
Finanzkreditoren  76,  232.
Firmenrecht  173.
Firmenwert  vgl.  Geschäftswert.
Flüssige  Mittel  vgl.  Liquidität.
Forderungen  58  f.,  76,  410.
Forderungen  in  ausländischer  Währung ­
  410.
Freies  Vermögen  227,  244.
Fremde  Gelder  vgl.  Schulden.
Fundierte  Schulden  245.
Fusionsbilanzen  372  f.
Fusionskonto  376.
Fusionsvertrag  375.
Garantie-Verbindlichkeiten  231  i.,
335,  339.
Gebundenes  Vermögen  227,  244.
Gegenwärtiger  Wert  44.
Geldbedarf  254  f.
Geldentwertung  und  Wertschwankungen
  407.
Geldreserven  246,  255.
Geheime  Abschreibungen  69,
        <pb n="399" />
        Sachregister.

421

Gemeinwirtschaftl.  Unternehmungen
vgl.  Bilanzen.
G.  m.  b.  H.  vgl.  Bilanzen  der  G.  m.
b.  H.
Gemischte  Reserven  86  f,
Generalbilanz  283,  339.
Generell  gedeckte  Schulden  227.
Genossenschaft  vgl.  Bilanzen.
Genossenschaftsvermögen  301.
Gereinigte  Bilanz  8.
Geschäftsbericht  88,  290.
Geschäftsvermögen  335,  340,
Geschäftswert  51,  60,  173,  334,  359,
Geteilte  Bilanzen  18,  20,  22,  282  f.,
339.
Gewerkschaften  vgl,  Bilanzen.
Gewinnberichtigungsposten  128,  132;
y  vgl.  auch  Berichligungsposten.
Gewinneinnahmen  161,  165.
Gewinn-Koeffizient  230.
Gewinn-Kreditoren  92,  130.
Gewinn-Rücklage  64,  85,  102.
Gewinnverschleierung  130,  136.
Gewinn-Verteilungsgesellschaften
145  f.
Gewinn-Verteilungs-Konto  135.
Gewinn-Verteilungsvorschlag  198.
Gewinn-  und  Verlust-Rechnung  20,
22,  65,  118  f.,  134  f.,  140,  309;
s.  auch  Ertragsbilanz.
Gewinn-Vortrag  110,  123,  135,  156.
Giroverbindlichkeiten  174,  177,  248,
258,  306.
Gründerlohn  345,  352.
Grundstücke  49,  231,  288.
Gründungsbüanz  23,  330  f.,  404.
Gründungskosten  54.
Gründungsprovision  vgl.  Gründerlohn. ­

Gründungs-Reserve  100.
Gruppierung  der  Bilanzzahlen  vgl.
Anordnung.
Gruppenbewertung  44,  63.
Haftpflicht  82,  173,  302.
Handelsware  56,  215.

Hauptbuch  36  f.,  267  f.,  317  f.
Herstellungspreis  45,  47  f.
Holzindustrie  238.
Hypotheken-Abteilung  285.
Hypotheken-Banken  54,  282  f
Illaten-Konto  336.
Immaterielle  Güter  60,  173,  334.
Index-Zahlen  208.
Individuelle  Abschreibung  69,  77.
Industrie-Bilanzen  13,  121,  144,  151.
185,  212,  229,  234,  286,  324,  377,
399  f.
Industrie-Obligationen  165  f.,  856:
vgl.  auch  Anleihen.
Inhalt  der  Bilanzen  5,  8,  16,  119,
224,  131.
Inkorporierung  373.
Instandhaltungsausgaben  73.
interimskonto  vgl.  Zwischenkonto
Interne  Bilanzen  8.
Inventar  4,  63,  176,  331,  389.
Inventarbilanz  4,  6.
Inventar  5.
Jahresgewinn  118,  133,  145.
Jahresrechnung  303.
■Jähresreingewinn  133.
Jährliche  Schlußbilanz  405.
Kaduzierung  356.
Kalkulatorische  Bilanz  185  f.,  1S2,
197.
Kalkulierte  Abschreibungen  176.
Kameralistik  315  f.
Kapital  (Reinvermögen)  22,  51,  81
140,  142,  171,  219,  224.
Kapitalanlage  112.
.Kapitalbeteiligungen  21,  83,  215,
259,  275,  410.
Kapitaleinzahlungskonto  177.
Kapitalerhöhungen  81,  255,  352.
Kapitalermitlluagsfcilanz  6,  24  f
Kapitalherabsetzung  82,  110.
Kapilalreserve  100.
Kapitalzinsen  141.
        <pb n="400" />
        422

Sachregister.

Kollektivabschreibung  58,  69,  77.
Kommandit-Aktiengesellschaft  vgl.
Bilanzen.
Kommanditgesellschaft  vgl.  Bilanzen.
Kommissionswaren  57.
Konkursbilanzen  23,  384  f.,  404.
Konkursverfahren  388.
Konsumvereine  309,  313  f.
Kontenkritik  183;  vgl.  auch  Bilanzkritik. ­

Kontenregulierung  373.
Kontensaldo  24.
Konto  dubio  77  f,
Konto-Korrent-Kreditoren  248.
Konto  neuer  Rechnung  162.
Konzern-Unternehmung  239.
Korrektivposten  vgl.  Berichtigungsposten. ­

Kreditgenossenschaften  306;  vgl.auch
Bankbilanzen.
Kreditoren  76,  232,  262.
Kreditsicherung  226.
Kreditwirtschaflliche  Kritik  238.
Kriegsanleihen  59.
Kriegsgewinne  124.
Kritik  vgl.  Bilanzkritik.
Kursreserven  90,  96.
Lagerbestände  56  f.,  233,
Liquidationseröllnungsbilanz  345,
360,  404.
Liquidationsbilanz  357  f.,  389.
Liquide  Mittel  14,  66,  222  f.,  226,  233,
239.
Liquidität  222,  239,  243  f„  264,  309.
Lohnreserve  87.
Lombarddarlehn  262,  275.
Marktpreis  45,  47.
Maschinenfabrik  234.
Maschineninterimskonto  176,  210.
Methoden  der  Bilanzziehung  18.
Minderbewertung  vgl.  Unterbewertung. ­

Molkereigenossenschaft  126.

Monatliche  Gewinnermittelung  vgl,
Zwischenbilanzen.
Monatsbilanz  304,  305.
Nachgründungen  343.
Nachschuß  Verpflichtungen  61,  83,
173,  177,  352;  vgl.  Zuschüsse.
Nebenbetriebe  233.
Nebenleistungen  154,  344.
Nettobilanz  8,  9,  24,  31,  35,  135
Neuanschaffungen  74,  210.
Neubau-Konto  176,  210.
Neubaureserve  107.
Nichtrealisierter  Gewinn  53;  vgL
auch  realisierter  Gewinn.
Nostroverpflichtungen  249,  275,  281
Notfusion  372.
Obligationen  vgl.  Anleihen  und  Industrie-Obligationen. ­

Ökonomischer  Inhalt  der  Bilanz  16,
224.
Offene  Handelsgesellschaft  vgl.  Bilanzen. ­

Ordentliche  Abschreibungen  70.
Ordentliche  Bilanzen  23.
Organisationsfonds  54,  100.
Passiva  15,  161,  218.
Passivsaldo  13,  148,  419,  303.
Passivposten  vgl.  Abschreibung.
Patente  61,  173.
Pendente  Reisen  210.
Pensionsfonds  109,  113.
Pfandbrief-Agio  299.
Pfandbriefauszahlungskonto  177.
Pfandeffekten  59.
Prämienreserve  87.
Privatverbrauch  57;  vgl.  auch  Ent
nahmen.
Privatvermögen  62,  82,  173,  335,
340,  390,  392.
Qualitätszahlen  244.
|  Quantitätszahlen  243.
        <pb n="401" />
        Sachregister.

423

Raiffeisen-Kassen  306.
Realisierter,  nicht  realisierter  Gewinn ­
  53,  122,  217  f.,  152.
Rechnungsmäßige  Aktiva  13,  14.
Reichsbank  54,  59.
Reichsbankguthaben  249.
Reichsgerichtsentscheidungen  49,  62,
103,  175,  340.
Reinertrag  134;  vgl.  Reingewinn.
Reingewinn  15,  85,  119,  123,  128,
133,  135,  142,  151,  219.
Reinverlust  13,  125,  275.
Reinvermögen  vgl.  Kapital.
Reklamekosten  173.
Rentabilität  140  f.,  190,  235,  280,
296,  375  f.;  vgl.  Bilanzkritik.
Rentabilitätsgarantio  231.
Reporlgolder  262,  275.
Reserven  11,  64  f.,  67,  78  f.,  82,  85  f.,
89  f.,  97  f.,  112  f.,  126,  156,  223,
241,  292,  375.
„  bei  Fusionen  374.
„  stille  65,  70  f.,  84,  89  f.,
123.
Reservefonds  64,  82,  85  f.,  97  f.,  126,
301,  223.
Reservekapitalien-Konten  85  f.,  87,
97,  112.
Restgewinn  145.
Revision  191,  194,  206
Risiko  171,  209.
Rohstoffe  57.
Rücklagen,  Rückstellungen  vgl.  Reserven. ­

Rückstellungsdauer  67.
Rückstellungspolitik  241.
Rückzahlungsagio  168,

Sacheinlagen  182,  342.
Sachübernahme  342.
Saldobilanz  24  f.
Sanierung  255.
Schadenreserve  87.
Schätzungswerte  50
Schenkungen  60.

Schiffahrtsunternehmungen  131f.,
209,  255.
Schlußbilanz  23,  405.
Schulden  12,  15,  219,  227,  233,  245
Schulden  ausländischer  Währung
408.
Schuldenkoeffizient  235.
Schuldentilgung  220,  223.
Schul  tze-Delitzsch-Genossenschaften
307.
Schwebende  Geschäfte  62.
Selbstversicherung  209.
Sicherungshypothek  172.
Sparprämienanleihe  58.
Speziell  gedeckte  Schulden  227
Stammkapital  219.
Status  389,  391.
Statische  Bilanzlehre  407.
Steuer  90,  110,  112,  224,  228,  335,
Stille  Gesellschaft  vgl.  Bilanzen.
Stille  Reserven  vgl.  Reserven.
Summarische  Bewertung  44,  63.
Tagesbilanz  328  f.
Tantiemeberechnung  155  f.
Taxierung  47,  50.
Technische  Abschreibung  69.
Terraingesellschaflen  360.
Tilgung  220,  223.
Tilgungsfonds  108,  169.
Tilgungsplan  168.
Tränsitorische  Posten  13,  14,  161.
Trattenkonto  184.
Überbewertung  45,  50,  92.
Übermäßige  Abschreibungen  70  £.,
90,  123.
Übernahmegründung  331,  333,  342,
349.
Übernahmebilanz  404.
Übernahmekonto  376.
Überschuldung  13,  46
Übersicht  der  Reserven  98.
Umsatz  171,  199,  235,  241.
Umsatzvermögen  vgl.  Betriebsvermögen. ­
        <pb n="402" />
        424

Sachregister.

üimvandlungsgründung  331,332,341,
344,  346,  349,  350,  353.
Unbegebene  Obligationen  294.
Unechte  Reserven  64,  87.
Uneinbringliche  Forderungen  77  f.
Unerledigte  Aufträge  173.
Unterbewertung  50,  90,  306.
ünterbilanz  6,  13,  102,  126,  137.
Unternehmer-Kapital  81  f.,  89,  140,
142,  219,  224.
ünternehmungs-Kapital  88,  143.
ünvollständigkeit  der  Bilanzen  171  f-,
202.
Veräußerungswert  44,  47.
Verbrauchsvermögen  vgl.  Betriebsvermögen. ­

Vergangener  Wert  44.
Verhällniszahlen  141,183  f.,  204,  267.
Verkehrswert  50.
Verlust  13,  125,  275.
Verlustabschreibung  69.
Verlust-Ausgaben  161,  165.
Verlust-  und  Gewinn-Rechnung  20,
22,  65,  118  f.,  134f.,  140,  309;  vgl.
auch  Ertragsbilanz.
Verluslreserve  104.
Vermögensbila:  z  16,  24,  53,  57,  121,
140,  227,  244,  301,  305,  327,  332,
340,  360,  389,  404.
Vermögensverteilungsbilanz  vgl.  Vermögensbilanz.

Veröffentlichung  der  Bilanz  vgl.  Bilanzveröff
  en  llichung.
Verschleierte  Bilanz  vgl.  Bilanzverschleierung. ­

Verschleierter  Gewinn  vgl.  Gewinnverschleierung. ­

Verschleierte  Übernahmegründung
342.
Verschmelzung  vgl.  Fusion.

Versicherungsfonds  209.
Versicherungsgesellschaften  vgl.  Bilanzen. ­

Versicherungspolicen  61.
Verwaltungskosten  54.
Waren  5,  215.
Warendebitoren  vgl.  Debitoren.
Warenhaus  391.
Warenkonto  185,  186.
Warenspesenkonto  176.
Wechselbestände  59,  249,  259,  274.
Wechseldiskontkredit  172.
Wertberichtigungsposten  64;  vgl.
auch  Berichtigungsposten,  Abschreibungen ­
  und  Abschreibungskonlen.

Wertschwankungen  und  Geldentwertung ­
  407.
Wiederbeschaffungskosten  412.
Wirtschaftliche  Abschreibung  69.
Wirtschaftswert  51.
Zahlungsbereitschaft  239,  243;  vgl.
auch  Liquidität,  liquide  Mittel.
Zahlungsunfähigkeit  385,  389.
Zugänge  72,  74.
Zuschüsse  60,  100,  126,  231;  vgl
auch  Nachschußverpflicbtungen.
Zusatzkapital  83,  97,  219.
Zuwachskapital  vgl.  Zusatzkapital.
Zuzahlungsreserven  101.
Zwangsreserven  97,  223;  vgl.  Reserven. ­

Zweifelhafte  Forderungen  76  f.
Zweiggeschäfte  18  f.,  261.
Zweimonatsbilanzen  vgl.  Zwischenbilanzen. ­

Zweck  der  Bilanzaufstellung  404.
Zwischenbilanzen  23,  257,  272,  326L
Zwischenkonto  162,  164,  176,  210.

ZßW  digital  2018  DZ
        <pb n="403" />
        Image  Engineering  Scan  Reference  Chart  TE263  Serial  No.  _

o

O

DD

&amp;gt;
-&amp;gt;l

O
00

CB
00

&amp;gt;
00

Bilanzen  gemeinwirtschaftlicher  Betriebe.
iswerkes
*j»  den  Staat:
1909;  Aus  Etatmitteln  beschaffte!
Zugang  Etat  1910
Etat  1910  abgezahlt  ...

i  bleiben  .
1909  aus  Betriebseinnahmen  an-!
JEft

t  aus  dem  Vorjahr,
resgewinn  für  1910.

1  345

057,16

48

330,—

1  393

387,16

45

853,69

1  347

533,47

169

241,93

10

225,11

85

916,—

1  516  775,40
l )  96  141,11

1  612  916,51

‘e  abzuführen  haben,  wirken  nicht  anders  als  Abin ­
  bei  Privatunternehmungen  (S.  66  ff.).  Sie  veren
  abzufühlenden  Gewinn,  die  Barmittel  bleiben  im
ir  Abschreibungen  dem  Betriebe  erhalten.  Unter-,
  so  hat  der  Staat  bei  Untergang  des  Vermögens-J
  den  allgemeinen  Einnahmen  die  Ersatzanschaffungen
;en  und  bereitzustellen.  Zweckmäßig  wird  ein  den
ngsbeträgen  entsprechender  Betrag  in  Effekten  oder
n  angelegt,  so  daß  dem  Betriebe  aus  eigenen  Bein ­
  für  Ersatzanschaffungen  Gelder  zur  Verfügung
116).
uidcrer  Staatsbetrieb  hat  bei  der  Staatskasse  einen
idit  von  900  000  M.  jährlich  und  will  den  unver-Restkredit
  bilanzmäßig  darstellen.  Angenommen,  es
000  M.  verbraucht;
Bilanz

i|oen  bei  der  Kasse  239  000  |  Betriebskredit  900  000
Itat  eines  Gemeindebetriebes  will  den  hohen  Reintraßenbahn)
  verschleiern,  sei  es,  um  das  Verlangen
irmäßigung  nicht  zu  wecken,  sei  es  wegen  der  Konon
  verwendet  45  853,69  Kr.  zur  Schuldentilgung
23  689,68  ,,  zur  Erweiterung  der  Anlagen
69  543,37  Kr.  Der  Rest  ist  gedeckt  durch  das
i  den  Schuldnern  und  der  Staatskasse.

I
        <pb n="404" />
        ﻿
        <pb n="405" />
        ﻿
        <pb n="406" />
        ﻿
        <pb n="407" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
