Währungstechnlsche Vorschlage für die Sicherung der Währung. 56 Verkehr gebracht werden, so lange die Preise fallen,- dieses alles ganz un abhängig von der Bedingung eines Zinses oder Gewinnes oder fiskalischer Bedürfnisse. Eine solche Aufgabe kann man keinem Privatkapital, nicht den Aktionären der Rcichsbank zumuten. Eine solche Aufgabe kann man schlechterdings nur allein einem öffentlichen Amte zumuten, wie überhaupt die Hut allgemeiner Volksinteressen nicht Aufgabe privater sein kann. Übrigens wollen wir von den Reichsbankaktionären nichts geschenkt haben, wie auch diese kaum ihr Kapital für solch unprofitable Geschäfte nock hergeben würden. Wird der Sinn des Wortes „Geldbedarf" in den Reichsbanksatzungen gesetzlich so ausgelegt, daß die Reichsbank Noten und Kapital einziehen und zu ver graben hat, so oft die Warenpreise (und in der Regel auch der Zinsfuß) steigen, so werden die Aktionäre die sofortige Rückzahlung ihrer Einlagen fordern,- denn für eine so kostspielige Hut allgemeiner Volksinteressen findet man kein Privatkapital. Damm lautet auch die Forderung: 1. Der Reichsbank wird das Notenprivileg entzogen. 2. Das Notenprivileg wird einem neu zu gründenden Reichsgeldamt übertragen. Das Reichsgelöamt. Das Reichsgeldamt soll Geld einziehen, wenn die Preise steigen,- es soll Geld ausgeben, wenn die preise sinken. Um Geld auszugeben und Geld einzuziehen, kann das Rekchsgeldamt auf sehr verschiedene Weisen verfahren. 1. Das Geldamt kaust bei beobachteter Baisse Wechsel und bezahlt die Wechsel mit neuen Banknoten. So kommt mehr Geld in den Verkehr, und die Preise werden damit hoch gehalten, resp. vor Rückgang geschützt. Steigen die Preise über den normalen Stand, so verfährt das Geldamt umgekehrt,- indem es keine Wechsel mehr verkauft, die vorher gekauften bei Verfall einkassiert und das so eingehende Geld verbrennt. So wird der Haussebe wegung die Nahrung entzogen, und die Preise bleiben fest. Um Geld auszugeben, bedarf das Geldamt des Emissionsrechtes, und zwar des allein durch die Bedürfnisse der Währung, d. h. der Aufrechter haltung fester Preise beschränkten Emissionsrechtes. Keine feste Summe, sondern feste Preise bilden die Grenze der Notenausgabe für dieses Reichsgeldamt. Um Geld einzuziehen, bedarf das Reichsgeldamt eines Kapitales. Dies Kapital bildet sich wie folgt: Die liquidierende Reichsbank zieht ihre Noten ein. Es entsteht ein Geldmangel, den das Reichsgeldamt durch Ankauf von Wechseln mit Hilfe neuer Banknoten deckt. Diese gekauften Wechsel bilden das Betriebskapital des Reichsgeldamtes, womit etwaiger Geldüberschuß durch Verkauf der Wechsel dem Markte entzogen werden kann. Die Mittel zur Übernahme seiner Pflichten findet das Reichsgeldamt also schon fix und fertig in seiner Wiege, das ist das staatliche Emissionsrecht. Die Heranziehung des Privatkapitals, wie es bei Gründung der Reichsbank ge schah, ist für das Rekchsgeldamt und für die Rolle, die es zu spielen hat, überflüssig.