57 Das Reichsgeldamk. Kauft das Geldamt auch fremde Wechsel oder Titel fremder Staats schulden (englischer, französischer Konsols), so kann es gleichzeitig auf den Wechselkurs regulierend wirken. (Hieraus kommen wir noch zurück). Dieses System wird sich in ruhigen Zeiten bewähren. Es kann aber vorkommen, daß nicht genügend Wechsel zum Diskont angeboten werden, z. B. bei Kriegsgerüchten. In unruhigen Zeiten riskieren zahlungsfähige Bürger nicht gerne Kapital,- sie ziehen sich möglichst vom Markte zurück und brauchen dann keine Wechsel zu diskontieren. 2n solchen Fällen, die regelmäßig von einem scharfen Rückgang der Preise begleitet sind, würde es dem Geldamt unmöglich werden, die Wechsel in der nötigen Menge auszutreiben, um den Preisrückgang aufzuhalten. Das Geldamt könnte in solchen Fällen den Diskont für Z-Monatswechsel auf V 2 oder 0°/p setzen,- es würde das Geld bei zahlungsfähigen Leuten nicht unterbringen können. (So steht z. B. heute der privatdiskont kn Parks aus 1°/o-) Der Wechseldiskont als Mittel für die Regulierung der Währung im aktiven Sinne würde also für alle Fälle nicht genügen. Das Gcldamt muß aber so bewaffnet sein, daß es unter allen Umständen, in allen nur erdenklichen Fällen Sieger bleibt. Darüber darf es im Handel kein Zweifel herrschen, denn der Zweifel, ob das Geldamt in allen Fällen befähigt sei, den Markt vor einer Baisse zu schützen, genügt an sich schon, um den gesamten Geldumlauf zu unterbrechen und so diese Baisse zu erzeugen. Wir erinnern hier an den bekannten Fall kn der englischen Bankgeschichte. Der Bank ist die Emission auf einen bestimmten Betrag limitiert, und es war bekannt geworden, daß die Bank diese Grenze erreicht hatte. Eine allgemeine Unsicherheit und Nervosität bemächtigte sich daraus des Handels. Die Depotbankcn und Sparkassen wurden gestürmt,- ein kolossaler Krach stand bevor. Da erhielt die Bank in letzter Stunde die Erlaubnis zu einer neuen Emission, und das genügte, um das Vertrauen wieder herzustellen. 5 Minuten nach Er teilung der Emissionserlaubnis war die Spannung und Panik verschwunden. Das Geld, das vom Publikum aus Furcht vor Geldknappheit zurückgehalten worden war (die Furcht vor Geldknappheit erzeugt Geldknappheit), floß zur Bank zurück, und die Bank hatte überhaupt nicht nötig, von der ihr erteilten Erlaubnis Gebrauch zu machen. Solchen Geschichten muß vorgebeugt werden. Der Handel muß vor einer Baisse sicherer geschützt werden als vor dem Einsturz des Himmels. Der Handel muß unbedingtes Vertrauen in die Währung haben. Darum lautet die zweite währungstechnische Forderung: 2. Das Reichsgeldamt wird befugt, für währungstcchnische Zwecke Titel der Reichsanleihen in der Summe nach unbeschränkter und nur durch den Zweck beschränkter Menge auszu geben, und umgekehrt Titel der Reichsanleihen zu kaufen. Durch den Verkauf von Titeln und Einzug des Erlöses (Geld) nimmt der Geldumlauf ab und der Hausse wird vorgebeugt. Durch den Ankauf der selben Titel wird Geld in den Verkehr gebracht, und die Baisse wird verhindert. Der Vorzug dieser Methode liegt in ihrer Einfachheit. Die materielle Arbeit, die damit verbunden ist, kann durch einen billigen Schreiber besorgt werden. Die Kontrolle ist überaus einfach — soviel Noten sind ausgegeben,