22 Haupiteil. „Allianz“, Lebens- und Renten-Versicherungs-Aktiengesellschaft. Wien I., Helferstorferstraße 1. (Gegründet 1890.) Datum der Versicherungsbedingungen. 20. Mai 1897. Aufenthalt und Reisen. Frei: Mittelländisches Meer, Nordamerika (38.—53.° n. Br.) in der Zeit 1./5.—l./ll., für drei Monate, sonst 10% 0 Extraprämie. Aufnahmskosten und Gebühren. Ablebensv’. bis K 2000 K 4, darüber l%o mehr. Erlebensv’. = l°/oo- Renten = 10/ 0 . Stempel Skala II doppelt. Manipulationsgebühr bei Polizzendarlehen 6 /io°,o des Darlehens. Auszahlung im Todesfall. 1 Monat nach Anerkennung. Ergän zungsprämien und bei Erhebungen aufgelaufene Kosten werden abgezogen. Verjährung 1 Jahr. Berufsänderungen und -Zuschläge. Anzeigepflicht. Erhöhtes Ri siko bedingt Extraprämie, sonst Reduktion. Berufsmilitär zahlt von Beginn an Extraprämie. Duell. Karenz 3 Jahre, Maximum K 10.000. Frauenversicherung. Ohne Einfluß. Gewinnbeteiligung (Dividende). Auszahlung alle 3 Jahre; 40<>/o der Jahresprämie oder 3% der Gesamtprämien-Se. Invalidität. — Krieg. Karenz 6 Monate. Wehr- und Landsturmpflichtige halbe V’Se. frei, Maximum K 10.000. Höhere Se. und Berufs militär gegen Extraprämie 3 bis 6°/oo der V’Se. Minderwertige. Keine besondere Kategorie; schwächere Risken gegen Prämienzuschlag oder Abkürzung der V’dauer. Nichteinlösung der Polizze (Geschäftsgebühr). Zahlung der ersten Jahresprämie samt Gebühren und Stempel. Polizzendarlehen. Bis zur Höhe des Rückkaufswertes; 5®/ 0 Zinsen und 6 /xo% Schreibgebühr. V’. erlischt, wenn Zinsen binnen 30 Tagen nicht gezahlt sind. Prämienzuschlag. Bei V‘r> l/V u nd Vi’jähr. Zahlung 2, 4 und 60/o Zuschlag. Reaktivierung. Innerhalb 1 Jahres mit Attest, 5% Zinsen. Rechnungsgrundlagen. Sterblichkeitstafel der 17 englischen Gesellschaften, 4%. Reduktion. Anrechnung der vollen Präm. Res., bzw. im Ver hältnis der bezahlten zu den bedungenen Prämien. Respiro. 30 Tage. Nach 3jähr. Bestehen bei Außerkraft treten automatische Umwandlung in prämienfreie V’. Rückkauf. 60—100% der Präm. Res. Rücktrittsrecht des Versicherers. Bei Trunksucht, leichtsinnigem Lebenswandel nur innerhalb der ersten 2 Jahre; bei betrüge rischen Angaben, Fälschung, Todesstrafe, mehr als 2jähr. Frei