— 304 — Xn Ingermanland gibt es Heute über 30 deutfde Bauernkolonien, größere und HNeinere Siedlungen, die alten Stammfolonien und ihre ipäteren Ableger. Als ältere Tochterkolonien der Siedlungen in Inger- manland liegen fern von ihnen, im Nowgorodiden am Woldhowjtrom, die Nikolai-Kolonie und die Wexander-Kolonie; erjtere — gegen 5000 Seelen groß — in einem abge[dhloffenen Eigendajein ein Bild vergehen der deutjhHer Vergangenheit. Als Gründung Katharinas II. ijt nod) die Kolonie Hir[Henhof in Qivland (1766 gegründet) zu nennen. Fern von den Gebieten zufammenhängender Ddeutjder Bauern- fiedlungen finden fid no hier und da in den weiten Ländern des früheren Rußland einzelne deutfde Kolonien, oder HNeinere Gruppen von folgen: in der nördlidjen Ukraine, in Weißrußland und ganz ver- einzelt au) in einigen großrufjfilden Gouvernements; in legteren jeint der Boden für eine Ausbreitung deutfdher Siedlungen aber nicht geeignet gewefen zu fein. In den Ländern der [ogenannten „Fremdvölker“, die im Weiten, im Süden und im Olten das großruljlijhe Land umj]ließen, haben die groken deutjdjen Siedlungen [tattgefunden, [ich ausgebreitet und Haben wejentlid dazu beigetragen, die Wirt[haft diefer Länder über das Niveau der armen großruffi[den Reidhsmitte zu heben. Die Abiidht der Reichsregierung, eine fremdjtämmige Siedlung vom groß rulfilden Lande fernzuhalten, hat hier eine natürlide Entwidlung er- gänzt und unterftüßt; es war niHht zum Schaden der deutjhen Kolo- nijten, denn die natürliden Reidhtümer Ruklands liegen vornehmlid in den Ländern der unterworfenen „Fremdvölker“, und deutiche Ar- beit fand dort ein Betätigungsfeld fie zu heben. Ohne deutjhe Arbeit ging es überhaupt nicht in Rukland. Schon zur Zeit Jwans des Schredliden wurden deut/He Fachleute nad) Mos- fau gerufen und ließen jid) dort nieder. Das europäijde Zeitalter ruffildher Geidhichte von Peter dem Großen an ijt dann die Gejhichte des Aufbaus des modernen rufjijden Staats dur Deutjche, YAWber 200 Sahre fpäter hieß es fhon im panflawiftijd) gewordenen Ruk- [and: der Mohr hat feine Schuldigkeit getan — er kann gehen! Und als es zum Außerjten gefommen war mit den Auswüchfen panflawi- itiigen Wahnfinns, als ein Gejeß über die „Liquidation‘“ des Land- hefikes der deutjdhen Untertanen Ruklands in Kraft treten [ollte, als iogar der mündlidHe Gebrauch) der deut/Hen Sprache bei Hoher Strafe verboten wart — da brady der ruflijhe Staat zujamnmen. ; Es ging night ohne Deutfde in Rußland, und kein neues Staats- wefen im Often wird id behaupten fönnen, das auf AWusfhaktung der DeutjhHen ausgeht. Das ijt vielleicht eine manden unangenehme Wahr- heit, aber wer den Often kennt, der begreift fie, Kein anderes Kultur- Dot auker den Deutidhen Iann dem Often die Zahl von Menidhen