Erster Abschnitt. Übersicht über die Arten des Handelsbetriebes. Das Wesensmerkmal eines jeden Handelsbetriebes ist, daß er eine vermittelnde Tätigkeit zwischen der Gütererzeugung und dem Güterverbrauche entfaltet. Diese Tätigkeit kann nun eine sehr verschiedenartige sein und sehr verschiedenartige Betriebsvorgänge und Erscheinungen auslösen, je nach dem Gegenstände, auf den sie gerichtet ist, nach dem Eigentumsverhältnis des Händlers zum Handelsgegenstande, nach der technischen ­ Form, in der der Absatz bewirkt wird, nach dem Abnehmerkreise, an den sie sich wendet, und endlich ­ nach dem Umfange, den der Handelsbetrieb annimmt. ­ § 2. Nach den Gegenständen des Handels. Die verschiedenen Gegenstände, auf deren Austausch ­ die Handelstätigkeit gerichtet sein kann und die, ihren Eigenheiten entsprechend, sehr verschiedenartige ­ Betriebsformen entwickelt haben, führen zu einer Unterscheidung folgender Arten des Handels: U Warenhandel, 2. Buch- und Kunsthandel, ­ 3. Grundstückshandel, 4. Geldun d Kredithandel und 5. Wertpapierhandel. ­ Die vorliegende Arbeit beschränkt sich darauf, die Betriebsweise des Warenhandels darzustellen, das ist desjenigen Handelszweiges, der der Vermittlung des Austausches beweglicher Gegenstände (Waren) dient, wobei es unerheblich ist, mit was für einer Waren ­