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        <title>Handelsbetriebslehre</title>
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            <surname>Securius</surname>
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Verkaufskommissionär.

für  den  Erfolg  der  Reise  trägt.  Auch  als  seßhafter
Agent  im  Importlande  vereinfacht  und  verbilligt  er  den
Geschäftsverkehr,  braucht  doch  der  Exporteur  nur
eine  Musterkollektion  hinüberzulegen,  nur  eine
Kabeldepesche  zu  irgendwelchen  Informationszwecken,
Preisnotizen  und  dergleichen  hinüberzusenden.  Auch
als  Mittelsperson  bei  der  Durchführung  der  Geschäfte,
Übermittlung  der  Dokumente,  Einziehung  vo t n  Forderungen, ­
  Einholung  von  Akzepten,  bei  der  Probeziehung
usw.  leistet  er  nicht  zu  unterschätzende  Dienste,  um
das  Risiko  des  Exporteurs  zu  mindern.  Für  den  Verkehr ­
  des  Exporteurs  mit  den  großen  Importhäusern  des
Importlandes  erübrigt  sich  allerdings  die  Vermittlung
durch  einen  Agenten.  Sie  wird  vielfach,  weil  unnötig
verteuernd,  von  Importeuren  geradezu  abgelehnt.
Es  ist  für  ein  Geschäft  manchmal  eine  Lebensfrage,
einen  geeigneten  Vertreter  ausfindig  zu  machen,  und
das  ist  nicht  immer  leicht.  Man  wird  die  Vermittlung
von  Geschäftsfreunden  in  Anspruch  nehmen  oder  in  geeigneten ­
  Blättern  inserieren  oder  schließlich  auch  bei
Auskunfteien  anfragen.  Im  fremden  Lande  wird  man
dort  ansässigen  und  gut  bekannten  Landsleuten  vor
einheimischen  Vertretern  den  Vorzug  geben,  besonders
wenn  es  sich  um  Völker  niedrigerer  Kulturstufe  handelt.
b)  Bezüglich  des  Verkaufskommissionärs
kann  zunächst  auch  auf  die  allgemeinen  und  besonderen
Ausführungen  an  früherer  Stelle  (S.  44  bzw.  S.  119)
verwiesen  werden.  Seine  Inanspruchnahme  kann  eine
vorübergehende  sein,  aber  auch  zu  dauernder  Geschäftsverbindung ­
  führen.  Der  Kommissionär  verkauft  auf
Grund  von  Mustern  und  Katalogen,  bemüht  sich  also
um  den  Abschluß  von  Lieferungsgeschäften  oder  erhält
Waren  seines  Auftraggebers  in  Kommission:  entweder
in  der  Weise,  daß  ihm  bestimmte  Warenposten  zum
Verkaufe  konsigniert  werden,  oder  so,  daß  dauernd  ein
Kommissionslager  bei  ihm  niedergelegt  und  nach  Verkäufen ­
  regelmäßig  ergänzt  wird.  Das  Beförderungs-</div>
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