13 vollen, im rangmäßigen Zusammenhange der Glieder, in ihrer Teilnahme am Ganzen ihren Gegenstand hat. So viel über das Merkmal des „individuellen Ursprunges". Wie steht es nun weiterhin mit dem Merkmal des Ver kehrs? („Verkehr" im obigen individualistischen Sinne des „Zusammentreffens" mehrerer Handlungen — ein Unbegriff, wie wir sahen!) Welcher ist nach dem Bisherigen der wahre Begriff von „Verkehr"? Im organischen Sinne ist nunmehr Verkehr — nachdem das Individuum als Ursprung und Be dingung nicht in das Blickfeld der Betrachtung fällt — nicht mehr das bloße Summenphänomen, das bloße Zusammen treffen mehrerer Handlungen, dessen Eigenschaften sich davon herschrieben, wie die einzelnen Handlungen, welche eben gerade zusammentreffen, beschaffen sind; vielmehr ist „Verkehr" aus der Ganzheit abzuleiten. Die Verkehrserscheinung im uni versalistischen Sinne ist eine Erscheinungsform der Ganzheit; diese ist es nunmehr, welche die einzelnen, angeblich nur „zusam mentreffenden" Handlungen als Glieder in sich aufnimmt. Verkehr ist die nicht organisierte Form der Eingliederung einzelner Handlungen in jeweils schon vorher gegebene, aber in ihrer letzten Konkretion noch nicht ausgegliederte Ganzheiten, damit allerdings zugleich eine Umgliederung dieser Ganzheiten; oder, auf die kürzeste Formel gebracht: Ver kehr ist die freie Form des sich-Einglie- derns in vorgegebene aber ihrer letzten Verwirklichung nach nur virtuell beste hende Ganzheiten. Wie z. B. die Gattungsbegriffe die einzelnen Erscheinungen in sich befassen, so der Verkehr (die Ganzheitsform „Verkehr") die einzelnen Handlungen, welche ihrer Natur nach schon vorher alle „verkehrshaft" finfc 1 ). Sehen wir doch daraufhin die Wirklichkeit einmal genau an. *) Dgl. dazu unten die Darlegungen über den Tauschbegriff in der zweiten und dritten Abhandlung.