30 meinsam durchgeführte Ordnungen aller Art), mit größeren Gutswirtschaften (grundherrschaftliche, fronhofartige Verbin dungen), endlich mit dem politisch verbundenen Wirtschaftskreis von Gau, Herzogtum, Territorium (z. B. schon durch Kriegs-, Waffen- und Ausrüstungsbeisteuer, Steuer, aber auch durch Fernhandel und Gütertausch) bedeutet der Wirtschaftsform nach stets: daß nicht nur eine innere Organisation, sondern auch eine Gliedhaftigkeit in übergeordneten, wirtschaftlichen Ganzheiten und Gruppen besteht! Möge nun, wie gesagt, diese Gliedhaftigkeit und Verbundenheit eine genauer festgelegte oder eine unbestimmtere, möge sie eine herrschaftliche oder freiere sein, stets bedeutet sie, daß die Unterganzheit der „Hauswirt schaft" in lebensvoller, anpassungsfähiger Weise dem Ge samtganzen. der Landschafts-, Volks- und Weltwirtschaft eingegliedert ist. Das von Schönberg, Bücher u. a. ausgemalte Phantom einer „geschlossenen Hauswirtschaft" ohne Volkswirtschaft hat nie existiert*). Zusammenfassend ergibt sich: Das Wappenzeichen jeder ständisch gebundenen Wirtschaft, gründe sie sich nun auf Zunft- und Feudalverband oder bloß auf vorwiegend feudale (grundherrschaftliche, „haus"wirt- schaftliche) Gebilde, ist: gegliederte, in ihrem Verhältnis zu einander teils festgelegte, teils bewegliche Unterganze; durch Selbstbestimmung im Innern freie Unterganze. — Durch diese Bestimmungsstücke ist die ständische Wirtschaft von der Ver kehrswirtschaft sowohl wie von der Planwirtschaft grund sätzlich getrennt — aber dennoch hat die ständische Wirtschaft sowohl ein Stück „Kommunismus" wie ein Stück „Verkehrs- wirtschaft", gleichsam als logische Schichten oder Stufen, in sich! Durch verhältnismäßige Zielgleichheit im Kreise der Zunftgenossen, Hausgenossen, Gutsgenossen, Verbandsge- *) Dgl. unten S. 38 f.