38 weise gibt entweder der Inhalt der Wirtschaft ab (Fischerei, Gewerbe, Handel — so bei List); oder die Verfassungsform, d. h. die Gliederungsform, die Art, wie sich Ganzheit in der Verfassung einer Gesamtwirtschaft darstellt (z. B. ständische, kommunistische Wirtschaft). Niemals kann aber die Einzel wirtschaft als solche — das Haus, die Unternehmung — den Einteilungsgrund abgeben. Dieser kommt ja in den einzelnen Wirtschaftsgebilden erst zur Erscheinung! Aber auch der ange nommene „Weg des Produktes" wird von Bücher insofern falsch dargestellt, als die Wege in jeweils höheren Ganzheiten und Zu sammenhängen als dem Hause und Gutshofe, bzw. der Zunft, verleugnet werden, wodurch eine gerade Stufenfolge, eine geradlinige „Entwicklung" herauskommt, die es in Wahrheit nie gab. Bücher ist der Handlanger Marrens und all' der anderen Materialisten und Mechanisten. Eine wahrhaft „geschlossene" Hauswirtschaft vor allem gibt es, wie wir früher (S. 29) darlegten, grundsätzlich nicht. Dieser Bücherische Hauptbegriff fällt schon von Anbeginn ins Wasser. Was aber nun den Begriff einer „Hauswirtschaft" im all gemeinen anbelangt, so besteht auch dieser nur mit Einschrän kungen zu Recht. Woran Bücher bei der „Hauswirtschaft" denkt, sind große Gruppen, ja ganze Kreise von Personen, keine bloße Familie mehr. Die „Hauswirtschaft" ist eine an den Gutshof (mittelalterlicher Fronhof, antiker Herrenhof, neu zeitlicher Feudalhof) geknüpfte Wirtschaft, deren Eigentüm lichkeit ich vorzugsweise dahin bestimmen möchte, daß sie ihre eigene grundherrliche Bodengrundlage unmittelbar selbst be nützt und daher ein stark bodenwirtschaftliches Gepräge zeigt. „Hofwirtschaft" wäre daher die sachgemäßere Bezeichnung. Behält man aber den alten Namen „Hauswirtschaft" bei, so gilt: Eine „Hauswirtschaft" gibt es wohl als Betriebs form (in dem Sinne, daß der Betrieb an Hof und Haus ge knüpft ist), aber nicht als Verfassungsform der Wirtschaft.