— 39 — Man muß auch hinter der Hauswirtschaft die ständischen Gliederungen erblicken und dars nicht den geradezu wider sinnigen Gedanken hegen, es sei das Wirtschafts leben eines Volkes zu irgendeiner Zeit durch eine Summe, durch ein Nebenein ander, geschlossener Hauswirtschaften be stritten worden! Das gibt es auch bei den einfachsten Naturvölkern nicht. Stets und überall sind Zusammenhänge zwischen den Hauswirtschaften und zwar organische Glied- haftigkeiten, überhauswirtschaftliche Bindungen vorhanden ge wesen, wie wir schon früher (s. oben S. 29 f.) feststellten; die zugleich echte „Volkswirtschaft" sind (auf welche wir da her nicht bis 1789 warten mußten, wie Büchers primitiver Darwinismus glaubt). Ohne Eingliederung in gauwirtschaft liche, volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Überganz- hciten wäre keine der geschichtlichen Formen der Hauswirt schaft möglich gewesen. „Hauswirtschaft" heißt nichts anderes als ständische Wirtschaft bei überwiegend ackerbaulichem In halte und hofwirtschaftlicher Betriebsform. Nur in solchem, das Ständische unterteilendem Sinne kann der Begriff „Haus wirtschaft" überhaupt gebraucht werden. Zunftmäßig wie hof mäßig organisierte Wirtschaft sind gleicherweise Beispiele für körperschaftlich-ständisch gegliederten Bau der Volkswirtschaft. Dasselbe gilt von der S t a d t w i r t s ch a f t. Auch sie war kein Nebeneinander von städtischen Wirtschaftskörpern. Sondern diese Wirtschaftskörper hatten bestimmte Verrich tungen innerhalb der Gesamtwirtschaft: Nah- und Fernhandel, Gewerbe, das die Fronhofswirtschaft zu ergänzen hat, mit Nah- und Fernausfuhr, Kapitalverwertung und Kapital bildung nebst allen jenen Verrichtungen, die dem jeweils überlegenen Wirtschaftszentrum zukommen. Die innere Gliederung der Stadtwirtschaft und der Grad ihrer Selbst versorgung ist dem gegenüber etwas Abgeleitetes. Denn jedes