53 Ganz anders die universalistische Auffassung des Tausches. Sie kann, was den Erfahrungsgegenstand anbelangt, das äußerliche Beobachtungsbild der individualistischen Auffassung allerdings nicht bestreiten: „A tauscht mit B", „P tauscht mit B" und zwar der Einzelne „A", „B" usw. kraft jener Entschließungen, die er selbst faßt. Insoweit stimmen individualistische und uni versalistische Lehre überein — in der Feststellung der rein greif baren Tatsache, in der Umschreibung des zunächst sichtbaren Beobachlungsbildes. Anders aber in der Deutung dieser fest gestellten Tatsache. Die universalistische Ausdeutung leugnet, daß wirklich die Einzelnen „A", „B", „P", „B", daß diese Individuen als solche dabei miteinander in Verbindung träten, daß es sich dabei wirklich um individuelle, um subjektive Betätigung in dem Sinne handele, als sei jene Betätigung auch wirtschaftlich den Individuen selbst zuzurechnen (im wirt schaftlichen, nicht etwa psychologischen oder sittlichen Sinne!); daß demgemäß wirklich die einzelnen Kräfte dieses Na mens wie Atome, wie Stücke je für sich aufträten und aufein ander wirkten. Was geschieht denn in Wahrheit, wenn der A z. B. Aktien der „Zentralbank deutscher Sparkassen" an den B verkauft?; dieses: A tritt aus dem Bankbetrieb „Zentralbank deut scher Sparkassen", dessen (wenn noch so unbedeutender) Teil haber und Mitleiter er durch Aktienbesitz war, aus, er zieht seine Teilhaberschaft davon zurück und der Käufer B tritt statt seiner in diesen Betrieb, in dieses Wirtschaftsgebilde, ein. — Ferner: Ob Castiglioni oder Stinnes den steirischen Erz berg besitzen, ist keine volkswirtschaftliche Frage, sofern die Person des C. oder S. dabei ins Auge gefaßt wird; volkswirt schaftlich ist erst die Tatsache, daß Stinnes westfälischen Koks zum steirischen Erz hinzubringt, die steirischen und westfälischen Werke organisch verbindet. Der objektive Wirtschafts vorgang besteht also nicht darin, daß A und