54 B für s i ch wirtschafteten; sondern darin, daß an einem ganzheitlichen Gebilde, einend Be trieb, gleichsam einer Zelle im Organis mus der Volkswirtschaft, eine Veränderung vor sich ging, nämlich durch die mit einem Wechsel der Teilhaberschaft gegebenen Sachveränderungen. Nicht die (tauschenden) Personen kommen als wirtschaftliche irgend wie in Frage: ob sie sich „entschließen", ob sie dabei persönlich „eigennützig" u. dgl. sind — dieses, wie alles Psychologisch- Persönliche, kann auf der wirtschaftlichen Denkebene über haupt nicht aufscheinen!! Einzig und allein wesentlich ist, welche Veränderungen an wirtschaftlichen „Gebilden", „Be trieben" durch die betreffenden Handlungen vor sich gehen! — Das andere Beispiel. Was geschieht, wenn der Landwirt B von dem Pferdezüchter B ein Pferd kauft? Ein Erzeugnis des Pferdezucht b e t r i e b e s „B" wird in den (gleichsam weiter verarbeitenden, verwendenden und fortpflanzenden) Betrieb „B" übergeführt. Der Tausch zwischen B und B heißt also nicht, daß „B" als Einzelner, B als Einzelner irgendwie wirt schaftlich handelten und taten, was ihnen zuzurechnen sei; er heißt, daß ein Pferd aus dem Vorbetrieb (B) in einen Ver wendungsbetrieb (B) übertrat. Wenn dann ferner Herr B an Herrn B einen Preis zahlt, heißt dies wieder nur, daß B aus anderen volkswirtschaftlichen Betrieben, z. B. aus der Schmiede, dafür Hufeisen bezieht (deren Abgabe an B wieder darin be gründet sein kann, daß B ein Erzeugnis, z. B. Korn, an diese Schmiede abgibt). — In beiden Fällen gilt: Nicht das Individuum A war es, das selbst tauschte, d. h. das in dem Sinn tauschte, als sei ihm seine Handlung wirtschaftlich zuzurechnen; sondern der Bank betrieb X (der gleichsam durch einen Abgeordneten einen Teil seines Besitzes verkauft) ist es, mit dem eine Veränderung vor ging (Wechsel der Teilhaber verbunden mit dem entsprechen-