57 festgelegte, Form der Aktuierung einer dem Einzelnen jeweils vorgegebenen, aber in ihrer letzten Konkretisierung nur virtuell bestehenden Ganzheit, deren Glieder durch ihn wird. — Kurz gefaßt: Tausch ist die letzte Verwirklichung einer dem Einzelnen jeweils vorgegebenen Ganzheit*). Werden nun, wie wir sahen, im Tausche die Wirtschafts mittel und zwar auch in Form von Kapitalien, Aktien, aus dem einen Betrieb herausgenommen und in einen anderen Betrieb hineingestellt, dann müssen auf diese Weise Waren tausch, Handel, Spekulationen, Arbitrage, Steuerzahlung, Zinsenzahlung usw. (lauter Arten von Tausch) jeweils ganz andere volkswirtschaftliche Vorgänge, ganz eigene Arten der Herstellung von Verbindungen, des Er scheinens höherer Ganzheiten bedeuten, trotzdem sie äußer lich die Form von „Tausch" der Einzelnen oder „Kauf und Verkauf" in bar oder Stundungsform haben, also scheinbar nur Einzelnen zuzurechnen wären. Daß die Einzelnen allein es sind, welche diesen Tausch zuletzt vollziehen, wird natürlich auch von der universalistischen Auffassung nicht geleugnet, — aber sie sind es gleichsam nur als Schauspieler, als, wenn auch vielleicht aus dem Stegreif spielende, aber stets im G a n z e n dichtende Spieler!; daß die Einzelnen für sich, als solche es wären, die tauschten, das muß geleugnet werden. Immer wieder kommen wir bei dem an, was sich schon ein gangs unserer Zergliederung ergab: die Einzelnen tauschen nicht als solche, sondern als Träger wirtschaftlicher Gebilde, die hinter ihnen stehen. Daß die Einzelnen diesen Tausch vollziehen, ist nur eine äußere Erscheinungsweise gesamtvolkswirtschaftlicher Tat- *) Dgl. auch oben S. 13 über den organischen Begriff des Verkehrs. „Verkehr" und „Tausch" sind insofern einerlei, sofern jeder Verkehrs akt als Tausch aufgefaßt werden kann. — S. ferner unten, 3. Abhand lung S. 125 ff.