62 in welcher wieder beide Betriebe etwas leisten. „Aktienkauf" schließt in sich eine Leistung, z. B. „Kursgewinn", für den Handelsbetrieb des Käufers, eine Leistung, z. B. „Wechsel in der Aktienmehrheit", in dem mittelbar betroffenen Aktien betrieb. Der Begriff einer wirtschaftlichen Erscheinung er schöpft sich gänzlich in ihrer leistungsmäßigen Bestimmtheit, d. h. in ihrer Eigenschaft „Mittel für Ziele" zu sein (darüber siehe eingehender mein „Fundament der Vwl."). „Geld" z. B. ist nur insoferne es „Tauschmittel", „Zahlungsmittel", „Wertmesser" ist, Geld, d. h. sofern es arteigene Leistungen aufweist. Darüber hinaus ist es überhaupt nichts Wirtschaft liches mehr. Selbst sofern der Tausch nur der Einzelperson 8 allein Gewinn brächte, der bei 8 steckenbliebe, wäre er Wirt schaftserscheinung nur durch leistungsmäßige Auswirkungen. Z. B.: L habe zu gleichem Preise einen Ochsen verkauft, ein Pferd gekauft, das Pferd leiste aber 50 Proz. mehr; setzt sich nun dieses Mehr in größere private Verbrauchsausgaben des L um, dann entsteht wieder ein neuer Tausch aus den Lei stungen des ersten Tausches, der mithin nicht im Persönlichen stecken blieb, sondern organische Veränderungen hervorrief. 3. Ein weiteres, besonders wichtiges Beispiel, wie keine Tauschhandlung bloß persönlich zugerechnet werden könne, sondern ganz und gar als Verbindung wirtschaftlicher Gruppen, volkswirtschaftlicher Organe zu betrachten sei, liefert der an gebliche Schauplatz rein persönlich-spekulativen Tausches, die Börse. Welches ist das Bild der Börse im Falle eines plötz lichen Kurssturzes? Dieser zeigt, daß nicht Börseaner, sondern zuletzt die hinter der Börse stehenden Banken, Fabriken und Aktienbetriebe aller Art es sind, die auf der Börse wirt schaften. Wenn z. B. die Erzeugnisse einer Fabrik wegen neuer Patente der Nebenbuhler keinen Absatz mehr finden, so stürzen die Kurse ihrer Papiere auf Null; kein Mensch tauscht sie gegen andere ein. Aber nicht weil er zufällig mag, sondern