124 vom politischen Standpunkte aus, als „staatliche Organisation der Wirtschaft" erscheint. — Nun zeigt sich deutlich, daß alle Unterganzheiten, welche gleichfalls Kapital höherer Ordnung ursprünglich bilden und daher Gemeinsamkeitsreife erzeugen, Unterganzheiten der Volkswirtschaft sind. Dazu gehören insbesondere die zunft artigen Verbände jeder Art. In ihnen geschieht, wie wir oben sahen, dasselbe, was auch in der Volkswirtschaft (in der „staat lichen" „Organisation" der Volkswirtschaft) geschieht: Sie schaffen — sogar durch ähnliche Beschlüsse in kleinen Beratungs körpern, gleichsam „Parlamenten" „Vorständen" — ein Kapital höherer Ordnung zum Zwecke einer Gemeinsamkeitsreife für einen ganz bestimmten Kreis von Wirtschaftshandlungen. — Vom subjektiven Standpunkte der Mitglieder aus mögen allerdings diese Verbände bloße „Selbsthilfe" be deuten, etwas ganz anderes als die, ihnen (oft) schlechthin gegebene, „Volkswirtschaft"! Von diesem subjektiven Stand punkte aus und von dem gewisser Markterscheinungen aus kann man sie ferner als bloße „Monopolstellungen" kenn zeichnen. Das bleibt aber alles an der Ober fläche! — es ist die übliche individualistische Betrachtung von der Froschperspektive aus. Ihr tieferes, ihr objektives Wesen besteht darin, daß sie ein Kapital höherer Ordnung für einen bestimmten Umkreis wirtschaftlicher Handlungen erzeugen und damit diesem wirtschaftlichen Umkreise eine bestimmte Eigen schaft als Organ, eine bestimmte gliedliche Stellung und Ver richtung in der Volkswirtschaft verschaffen — und sei es selbst auf dem Wege der Monopolisierung, sei es selbst, daß da durch Hypertrophie und ungesunde Überbildungen im grö ßeren Ganzen der Gebiets- oder Volkswirtschaft entstehen; das ändert an der grundsätzlichen Bedeutung und an dem grundsätzlichen Charakter der Wirtschaftsverbände als Erschei nungen der Gemeinsamkeitsreife nichts! So befremdlich es