L Teil. Maßnahmen zum Schuß der Arbeitsfähigen. 1. Abfjchnitt. Maßnahmen bei Beftehen eines Arbeitsverhältniffes. X. Kapitel. Arbeiter[huß. (Schuß von Leben, Gefundheit und Sittlihkeit.) 81. Aufgaben und Anfänge. Aufgabe des Arbeiterfhuges in dem Sinne, in dem wir ihn hier betrachten wollen, ijt es, den Arbeitnehmer vor körperlichen und fittligen Schädigungen während der Ausübung feiner Arbeit zu bewahren. Um die Bedeutung der ArbeiterfHukgefekgebung in ihrer heus tigen Gejtalt voll würdigen zu können, müffen wir zunäcjt einmal rückwärtsfhauen auf die GefhHichte des Arbeiterfhukes. Unfere Blike richten fig da unwiNlkürlid} zuerjt auf Eng- (and, das klaffifhe Land der Induftrieentwicklung, das Land, das am früheften die Erfindungen genialer Männer ausgenußgt hat, um — allerdings auf Koften feiner eigenen gewerblichen Arbeiterfhaft — in bezug auf den Ausbau des Sabrikfyjtems an die Spike aller Kulturländer zu treten. Wo heute eine körperlid und geiftig hochjtehende, gewerkfhaftlid gefhulte Arbeiter[haft febt und arbeitet, da wurden vor hundert Jahren ganze Wagen: [adungen voll armer Kinder aus den füdenglijhen Armenhäufern als fogenannte „Lehrlinge“ an die nordenglifhen Sabrikherrn auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, um oft Tag und Nacht in den Sabriken und Bergwerken zu arbeiten, bis ihre Arbeitskraft er» fhöpft war und ihr fhwacdes Lebensliht erlofd). Die Ans fänge des englijhen Arbeiterfhuges fallen allerdings fhon in das Jahr 1802, aber ohne Gewerbeaufficht, ohne eine öffentlide Meis nung über diefe Dinge blieb das Gefeßg lange toter Buchjtabe, Es aab keinen Schuß für die heranwachfende Jugend, keinen Schuß