24 Arbeiterfhuß, Arbeitslaft fajt nirgends in vollem Ausmaß bewältigt werden, ganz abgejehen davon, daß es an der Möglichkeit fehlte, die von der Gewerbeinjpektion angeordnete Abitellung von Mängeln und Migftänden nun aud in die Tat umzufegen. Die Sachausfchüffe, von deren Wirkfamkeit man fid befonders viel verfprocdhen hatte, wurden zunächft gar nicht ins Leben gerufen, und erft durch eine Derordnung vom 13. Januar 1919 wurden auf Drängen der Heimarbeiter die erften 29 — fämtlid für die Konfektionsindue itrie — errichtet. ı Die Unzulängliqhkeit der bisherigen deutfhen Heimarbeitsgefeß- 3ebung hat dazu geführt, daß man [id bereits mit ihrer weiteren Ausdehnung befhäftigt. Zur Seit befindet fi ein neues Heim: arbeitsgefeg in Dorbereitung, das einen Teil des großen all- gemeinen Gejegbuches der Arbeit bilden fol. Im großen und ganzen wird dies Gefeg in den Spuren des Hausarbeitsgefebes von 1911 wandeln und hHauptfjächlih in den Sragen des Lohn IHuges und des GefundhHeitsfhuges über diejfes hinauss gehen. Die Sragen des Lohn|qhuges werden im nächjten Ka pitel behandelt. Der Gefundheitsfhug fol Hauptfächlich dadurdy gefördert werden, daß man in den einzelnen Gemeinden eine wirkjame Unterftüßung der aus finanziellen Gründen nicht vermehrbaren Gewerbeinjpektion durdz die neu entjtehenden fo- genannten „Wohlfahrtsämter“ zu fchaffen verfucht. Es fqheint durchaus möglich, daß die Kreisfürforgerinnen auf dem Lande und die verfhiedenen Sozialbeamtinnen und Wohlfahrtspflegerin: nen in den Städten der Gewerbeinfpektion regelmäßig über alle ihnen vorkommenden Säle von Heimarbeit berichten und auf dieje Weife die [Alimmften Migitände in gefundheitlidher Beziehung befeitigt werden. N Sür die Heimarbeit in der Nahrungs» und Genußmittelinduftrie, in der es mindeftens fo fehr auf einen Konfumenten- wie auf einen Produzenten|duß ankommt, wird von einigen Seiten empfohlen, die Ausweispflicht einzuführen, d. h. die Arbeit nur an foldje Heimarbeiter zu geben, die ausdrücklich zu diejem Heimarbeitszweig 3zugelaffen find. Diefe Methode käme vor allem für die Heimarbeit in der Tabakinduftrie in Betracht, die fehr viel von Tuberkulöfen betrieben wird. Don anderer Seite wird vorgefdhlagen, die Kontrolle der Heimarbeitsbetriebe durch die Arbeitgeber felbjft vornehmen zu lajfen, ein Weg, der fid in der Braunjdweiger Konfervenindujtrie gut bewährt haben fol. Die Stimmen, die die Heimarbeit für nicht reformfähig erkl. gen, leug ker halt no‘ % ” 1