139 Kenntnis der Behörden gelangt sein. Der kaiserliche Kommissar Dumeniel beantragte daher, die Repräsentanten der beiden Frank furter Bankhäuser protokollarisch zu vernehmen. Die Bansa & Sohn 210 waren durch Johann Philipp Eßlinger vertreten, das Rothschildsche Bankhaus wegen Krankheit Meyer Amschels durch dessen Sohn Salomon Mayer. Man hegte den begründeten Verdacht, daß Buderus nach wie vor die Geldgeschäfte des Kurfürsten besorge und daß ein geheimer Briefwechsel zwischen beiden bestehe, der auf der einen Seite durch Rothschild und Bansa, auf der anderen durch Lawätz und durch Geschäftsfreunde im Österreichischen oder in Karlsbad vermittelt werde. Das Verhör Eßlingers und Salomon Mayer Rothschilds fand am 30. August 1808 auf der Kanzlei des Stadt- und Landgerichts Frankfurt a. M. statt. Es war unergiebig. Man entließ die Komparenten mit der Weisung, alle künftig mit Buderus’ Adresse an ihre Handlung gelangenden Briefe unverzüglich an die Kanzlei des Stadt- und Landgerichts abzuliefern. Wenn auch das Verhör der Bankiers keine Beweise gegen Buderus erbracht hatte, so wurde natürlich die Verfolgung dieses Beamten deshalb nicht aufgegeben. Auch das Verhalten Lenneps muß den Verdacht der französischen Machthaber geweckt haben, denn im September des Jahres 1808 211 wurden beide, Buderus und Lennep, verhaftet und nach Mainz geführt. Dort wurde Buderus über sein Verhältnis zum Kurfürsten vernommen. Das Protokoll darüber fehlt auf Carlshausen, doch erfahren wir aus den dortigen Akten, daß ihm damals gestattet wurde, seine Beziehungen zum Kurfürsten fortzusetzen, vorausgesetzt, daß er die betreffende Korrespondenz auf Verlangen vorlege. Bei diesem Zugeständnis scheint man lediglich an seine Pensionszahlungen gedacht zu haben. Damit würden die französischen Nachforschungen vermutlich ihren Abschluß gefunden haben, wenn nicht im folgenden Jahre der Aufstand des Obersten von Dörnberg Veranlassung zu neuem und schärferem Vorgehen gegeben hätte. Am schlimmsten verfuhr man mit Lennep. Bei seiner Verhaftung im Jahre 1808 hatte man ihn in Mainz zuletzt freisprechen müssen. Jetzt wurde er zum zweiten Male in Haft genommen, dann ins Gefängnis gesetzt und später wieder nach Mainz transportiert, wo er angeblich die un würdigste Behandlung, einem Verbrecher gleich, zu erdulden hatte. Im Herbst wurde er aus der Mainzer Zitadelle entlassen mit der Weisung, das Königreich Westfalen nie mehr zu betreten 212 . Nach