II. Abschnitt. Geschichte der Staats wirtschaft. 17 der ersten Zeit des Königtums waren Grundbesitz, Bußgelder und Heimfall die Einnahmen des Fiskus. Hierzu kam, wie es scheint schon unter Stefan d. H, eine Steuer aus Anlaß von Verkäufen. Unter Bela I. wurde das Zollgeld eingeführt. Auch Ladislaus d. H. und Coloman vermehrten auf verschiedene Weise die staatlichen Ein kommen. Wie es scheint, wurde unter Coloman auch die erste direkte Steuer, das Herdgeld, eingeführt 1 ). Jeder Adlige war verpflichtet, dasselbe einzusammeln und am Michaelstage nach Gran einzuliefern. Die Goldene Bulle erklärt die Steuerfreiheit der Adligen. Staat liche Einnahmequellen waren in dieser Zeit noch Gold-, Silber- und Salzbergwerke, Naturallieferungen (collectas) usw. Karl Robert von Anjou vermehrte die Staatseinkünfte durch ein auf die hohe Geist lichkeit ausgeworfenes Neujahrsgeschenk, ein Drittel des für den Papst gesammelten Zehnten; er erhöhte das lucrum camerae, welches aus einem Schlagschatz zum Rechte der Finanzverschlechte rung wurde und dann in eine dauernde Steuer umgewandelt wurde; diese Steuer wurde nach Porten ausgeworfen. Auch die Einführung des Neunten unter Ludwig dem Großen vermehrte die Einkünfte des Schatzes in ansehnlicher Weise, da der größte Teil des Grund besitzes im Besitz des Staates war. König Sigismund regelt die Grenzzölle. König Matthias führte zur Verteidigung des Landes eine Steuer (subsidium) ein. In dem mittelalterlichen Staatshaus halt waren daher die wichtigsten Einnahmequellen: Grundbesitz, Salz- und Metallbergwerke, der Grenzzoll, das Lucrum camerae und Subsidien; die gesamten Steuern lasten auf den Untertanen, der Adel war steuerfrei. Während der Türkenkriege wurden die Sub sidien zu einer ständigen Steuer — sowie die Zwangsarbeitsleistung bei den Festungen; oft wurden auch Naturalleistungen für die Ver sorgung des Heeres in Anspruch genommen. Eine große Bedeutung hat vom Standpunkte der Finanzgeschichte der Landtag vom Jahre 1712/15, der die ständige Kriegssteuer einführte, welche eine Zeit lang in natura geleistet wurde, aber schon im Jahre 1722 mit 2138 000 Gulden festgesetzt wurde. Die Bemessungsgrundlage war die Porta (Landmaß), denn die Grundlage dieser Steuer bildete nicht bloß der Grundbesitz, sondern alles, was auf die Erwerbs fähigkeit der Untertanen einwirkte, es war also auch eine Besteue rung der Arbeit und des Kapitals. Die jährlichen Fassionen er folgten auf einem mit 95 Rubriken versehenen Bogen, welcher die Aufnahme der Familienglieder, der Haustiere, der Wasser- und .. einzelnen Historikern schon vor Coloman eingeführt (Homäne, az eisö allami egyenes ado — die erste staatliche direkte Steuer — Törteneti Stemle) Historische Hevne I 8. 186. ' F öl des, Finanzwissenschaft. 2