112 3. Bach. Die Staatsausgaben. 9 Prozent auf das Unterrichtswesen, pro Kopf der Bevölkerung 5 54 Kronen. Betrachten wir noch einige andere Staaten, so ergibt sich uns folgendes. Im Ordinarium betrug das Unterrichtsbudget insgesamt in pr0 Kopf der Bevölkerung Österreich (1915/16) 116,9 Millionen Kronen, 4,01 Kronen, Preußen (1916/17) 278,4 „ Mark, 6,96 Mark Frankreich (1916) 338,9 „ Frank, 8,55 Frank, Schweden (1917) 34,2 „ Kronen, 6,00 Kronen. Von dem Budget des Unterrichtsministeriums entfiel auf die Ausgaben für Kultus in Ungarn 16,0 Millionen Kronen, in Öster reich 25,3 Millionen Kronen, in Preußen 35,0 Millionen Mark. VIII. Abschnitt. Ausgaben für die Justizpflege. Die Ausgaben des Justizwesens sind vielleicht diejenigen, die am genauesten zu begrenzen sind. Trotzdem finden wir auch hier große Unterschiede, wie sich auch aus den unten mitgeteilten statistischen Daten ergibt. Namentlich folgende Umstände beeinflussen die Höhe dieser Ausgaben: a) das Verhältnis der Justiz zur Verwaltung und namentlich die Loslösung der Justiz von der Verwaltung; b) Um fang des Gebietes der Justizpflege, namentlich Bedeutung der so genannten freiwilligen und präventiven Justiz; c) Verhältnis der staatlichen Organisation zu der der Selbstverwaltung (Gouverne mentalismus und Voluntarismus, Börsengerichte, Arbeitskammern usw.); d) das Strafsystem. In neuerer Zeit haben namentlich folgende Umstände ein Steigen der Ausgaben verursacht: a) Ver mehrung der Bevölkerung und damit verbundene Vermehrung der juristischen Streitfälle; b) außerordentliche Entwicklung der wirt schaftlichen Interessen und der Verkehrs Vorgänge, sowie der daraus sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten; c) Vermehrung der illegalen Handlungen in Verbindung mit dem gesteigerten Wirtschaftsleben, der damit verbundenen Ausstellung unzähliger Dokumente und Aus dehnung der Staatstätigkeit auf neue Gebiete, die stets eine ganze Reihe von Übertretungen veranlaßt; d) größere Anforderungen an die Sachkenntnis, Notwendigkeit der Anstellung von rechtskundigen