356 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. gleiche zu anderen Vermögenskategorien, bedeutet, wenn es sich um solche Gegenstände, wie Grund und Boden, Häuser usw. handelt, eine bedeutende Wertminderung des gesamten Nationalvermögens. Ein Nachteil der Ertragssteuern besteht darin, daß die Schulden nicht in Betracht gezogen werden können, was wieder große Ungleichheiten in der Steuerlast verursacht. Bei stei gender Verschuldung des Grundbesitzes besitzt dieser Umstand große Wichtigkeit. Folge dieser Tatsache ist ferner die Erschwerung der Inanspruchnahme des Kredits, was wieder den Fortschritt der Wirtschaft und den erfolgreichen Kampf der Schwächeren er schwert. Ein Hauptnachteil der Ertragssteuern besteht darin, daß nicht der wirkliche, sondern bloß der durchschnittliche Ertrag in Betracht gezogen wird, von dem das tatsächliche, nicht von ganz allgemeinen Voraussetzungen ausgehende, nach oben und unten wesentlich abweichen kann. Ganz abgesehen davon, daß in den meisten Fällen das immense statistische Material, welches die Be rechnungen erfordern, weder in ihrer nötigen Vollständigkeit, noch in ihrer Gleichmäßigkeit zu gewinnen sind. Als System, welches verschiedene Steuern vereinigt, zeigt das Ertragssteuersystem den Nachteil, daß zwischen den einzelnen Steuerarten das Prinzip der verhältnismäßigen Besteuerung kaum durchzuführen ist, weshalb bald von seite der ländlichen, bald von seite der städtischen Pro duktionszweige Klage erschallt, was den Antagonismus zwischen Stadt und Land nur zu steigern vermag. Hierauf weist auch Neumann hin, der namentlich folgende Nachteile der Ertragssteuern hervorhebt : a) mit der Steigerung der Steuerlast wird die gerechte Aufteilung derselben nach den einzelnen Beschäftigungszweigen fast zur Unmöglichkeit, woraus Interessenkämpfe namentlich zwischen Stadt und Land entstehen; b) selbst bei einem vollkommenen Ertragssteuersystem werden ge wisse Einkommen der Besteuerung entgehen. Held behauptet, daß die Ertragssteuer eine Enteignung ist, weil der Staat, noch ehe das Individuum aus der Ertragsquelle Einkommen genossen hätte, seine Hand auf einen Teil des Ertrags legt und nur das bildet das Ein kommen, was hiernach übrig bleibt. Das ist jedenfalls eine Über treibung und entspricht auch nicht dem tatsächlichen Vorgehen bei der Ertragsbesteuerung. Z. Im Laufe der Zeit tauchten verschiedene Vorschläge zur Weiterentwicklung der Ertragssteuern auf. Die Weiterentwicklung ist nach Schäffle in drei Richtungen möglich. Die eine Richtung ist die vollständige Umgestaltung der Ertragssteuem zur Einkommen steuer, mit Unterscheidung der einzelnen Ertragsquellen. Die