F. I. Abschnitt. Die Einkommensteuern. 453 durchaus nicht beruhigt. So heißt es in dem Vorwort 1 ) eines Kommentars zu diesem Gesetz: »Wir glauben, daß diejenigen, die den lateinischen Nationen die fiskalischen Konzeptionen der Teutonen aufzwingen wollten, den Moment (des W^eltkrieges) für geeignet gehalten haben, die Bürger zu überraschen.“ Das Gesetz wird als ein Labyrinth von abstrakten Formeln, die Steuerdeklaration als Zwillingsschwester der Inquisition bezeichnet. Da die Dekla ration nicht obligat ist, so kann der Steuerträger — so heißt es — zwischen den Prinzipien der Revolution und denen des ancien regime wählen, denn die persönliche Steuer des ancien regime hat die Revolution fortgeschwemmt. Das Gesetz entwurzelt die Prinzipien des französischen Rechts, die französischen Traditionen der fiskalischen Diskretion. Und als das Einkommensteuergesetz -im Jahre 1915 noch nicht ins Leben gerufen wurde, schrieb Marion vom College de France: Zu den Gunstbezeugungen, die uns in diesem tragischen Jahre das Glück beschieden hat, gehört die Notwendig keit, die Durchführung eines Gesetzes zu unterlassen, welches Er eignisse als vis major verurteilt haben, welche ihm die Verurteilung durch die Erfahrung, die dasselbe gewiß ausgesprochen hätte, erspart haben. 2 ) Die Steuer trat am 1. März 1916 ins Leben. Die erste Ver anlagung brachte ein Fiasko. Im ganzen wurden 163107 Deklara tionen eingereicht und ein Einkommen von 3 Milliarden (!) fatiert. Im Jahre 1903 führte auch Dänemark die Einkommensteuer mit Beseitigung der staatlichen direkten Steuern ein, deren Stelle eine Grundwertsteuer einnahm. Das Existenzminimum ist in Kopen hagen 800, in sonstigen Städten 700, auf dem Lande 600 Kronen. Der Steuerfuß steigt in sanfter Progression an und erreicht bei 100000 Kronen 2,5 Prozent. Die Datierung des Einkommens ist nicht obligat. Die Einkommensteuer hat ihre Herrschaft aber auch bereits auf Asien ausgedehnt. Sie wurde im Jahre 1887 in Japan einge führt und 1899 modifiziert. Einkommen unter 300 Yen sind steuer frei. Der Steuerfuß ist progressiv und steigt von 1 o,5 Prozent; der Steuerfuß des aus Kapital resp. Wertpapieren stammenden Ein kommens ist 2 Prozent, bei juristischen Personen 2,5 Prozent. Das Einkommen der Haushaltsmitglieder wird zusammengefaßt. Im Jahre 1908 wurde die Einkommensteuer in Niederländisch- Indien eingeführt. Die Jahreseinkommen unter 900 Gulden sind (Paris 1916). zitiert bei Jeze. les finances de guerre de la France, 8. 65. D Lecouturier, L’impot sur le revenu 2 ) Bevue pol. et pari. 10. Januar 1915,