F. V. Abschnitt. Kriegssteuern. 537 für die Jahre des Krieges. Obwohl von mancher Seite gewünscht wurde, daß die Kriegsgewinnsteuer einem bestimmten Zwecke (Ver sorgung der Invaliden) gewidmet werde, ist diese Idee im allge meinen nicht durchgeführt worden. In Deutschland wählte man die Besteuerung des Vermögens, was mit dem Umstande zusammenhängt, daß die Finanzquellen der Einzelstaaten geschont werden sollten. Da hierin ein großer Anreiz zur Verschwendung lag, wodurch auch der Ertrag der Steuer un günstig beeinflußt wurde, wurde mit Nachdruck auf die Besteuerung des Einkommens hingewiesen, so in den parlamentarischen Körper schaften. Indem die Steuer die gesamten Jahre zusammenfaßt, was natürlich die Einreihung in höhere Stufen der progressiv angelegten Steuer ergibt, indem sie auch den regulären Gewinn, nicht bloß den Mehrgewinn im Verhältnis der Friedens) ahre erfaßt, ferner die Nichtverminderung des Vermögens, endlich den Vermögenszuwachs bei allen Objekten, nicht bloß bei den durch Verkauf realisierten, besteuert, erreicht dieselbe weit höheren Ertrag als z. B. in Öster reich und Ungarn, von der speziellen Vermögenszuwachssteuer ganz abgesehen. 1 ) In England ist die Kriegsgewinnsteuer (Excess profit duty) mit der finance Act 1915 eingeführt und deren Schlüssel mit 50 Prozent festgesetzt worden, dann später auf 80 Prozent erhöht wurde. Auch in Frankreich wurde sie bei Gewinn über 500 000 Franks auf 80 Prozent erhöht. In England wurde die Kriegsgewinnsteuer für das Jahr 1918/19 mit 300 Millionen £ präliminiert. Im allge meinen erhöht sich der Steuerfuß auf 50—60 Prozent. Die öster reichisch-ungarische Bank zahlt 80 Prozent Kriegsgewinnsteuer. Nachdem die meisten industriellen und anderen Unternehmungen nach dem Kriege große Bekonstruktionsauslagen haben werden, so muß dies bei Berechnung der Steuer in Betracht gezogen werden. i) Ettinger berechnet, daß ein hundertfacher Millionär, der sein Vermögen in Kriegsaniehen zu 5 Prozent anlegte, ohne irgendwelchen Mehrgewinn, in Deutschland 15 246 800 Mark zahlen würde, während er in Österreich an Kriegs gewinn gar nichts zu zahlen hätte, an Personaleinkommensteuer samt Kriegs zuschlägen, 3 000 000 Mark zu leisten hätte (Die Vermögensabgabe, Wien und Leipzig 1918, 8. 92).