540 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. männische, Verkehrsuntemehmungen, wie Straßenbahnen, Kredit institute, namentlich Sparkassen, Gaswerke, Wasserleitungen, Elek trizitätsunternehmungen, öffentliche Badeanstalten usw. Es fehlt nicht an Gemeinden, die in der Lage sind aus solchen Betrieben ihren kommenden Bedarf zu decken, ferner ist in Betracht zu ziehen, daß eine der Lebensbedingungen der Selbstverwaltung die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit der einzelnen Glieder der Selbstverwaltung bei Lösung der Aufgaben ist, wofür auf dem Ge biete der Staatsverwaltung in unserer Zeit nur wenig Raum sich bietet. Ferner kommt in Betracht, daß namentlich die Gemeinde, obwohl sie fast auf allen Gebieten eine parallele oder gleichartige Tätigkeit entfaltet wie der Staat, doch ganz besonders auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Wohlfahrtspflege tätig ist und ein großer Teil ihrer Tätigkeit, wenn auch jedem Gliede der Gemeinde, doch insbesondere jenen zugute kommt, die über Grund- und Haus besitz verfügen. Die wichtigsten Voraussetzungen des sozialen Bei sammenseins, Sicherheit von Habe und Person, Unabhängigkeit und Sicherheit nach außen, Aufrechterhaltung der Rechtsordnung, bilden die Aufgabe der Staatstätigkeit; daneben ist der moderne Staat auf allen Gebieten der Kultur, so namentlich auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Interessen tätig. Auf diesem Gebiete aber teilt dei Staat seine Aufgabe mit den Selbstverwaltungskörpern. Es handelt sich hier nur um eine quantitative, nicht um eine qualitative Differenz. Auch läßt sich die Tendenz nicht für alle Fälle be stimmen. Es gibt Fälle, wo der Staat, wieder andere, wo die Ver waltungskörper eine intensivere Tätigkeit entfalten. Oft weisen die Selbstverwaltungskörper auf dem Gebiete des Unterrichts, der Fördei ung von Kunst und Wissenschaft, der Befriedigung sozial politischer Aufgaben größere Resultate auf als der Staat. Jeden falls ist es par excellence Aufgabe des Staates, die Interessen der Allgemeinheit in weitestem Sinne zu fördern und darum muß es sein Recht sein, die allgemeinen Einnahmequellen zur Deckung der staatlichen Bedürfnisse in Anspruch zu nehmen, also insbesondere die Steuern, während die Selbstverwaltungskörper viel häufiger in der Lage sein werden, Gebühren — preisartige Einnahmen zu er werben durch Heranziehung Jener, die die Institutionen, Leistungen der Selbstverwaltungskörper in Anspruch nehmen. Oft verbietet auch das Interesse des modernen Verkehrs, daß gewisse Einnahme quellen z. B. Zölle durch Selbstverwaltungskörper, beansprucht werden, welche aber der Staat an der Landesgrenze sehr wohl verwerten kann. Wenn also auch die hier hervorgehobene Differenz in den Aufgaben des Staates und der Selbstverwaltungskörper zu keiner