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        <title>Finanzwissenschaft</title>
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            <surname>Földes</surname>
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      <div>682 
6. Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes. 
den durch Staatsorgane begangenen Rechtsverletzungen schuf die 
Verwaltungsgerichtsbarkeit, die namentlich auf dem Gebiete des 
Finanzrechtes ein weit#; Feld der Wirksamkeit hat, da hier die 
materiellen Interessen der Staatsbürger in die Interessensphäre 
der Staatsgewalt fallen und Gegensätze, oft scheinbar, oft tat 
sächlich, sich ergeben. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit überwacht 
die gerechte Vollziehung der Finanzgesetze und schützt die Staats 
bürger gegen eine unrichtige Anwendung derselben.</div>
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