8 Begriff und Aufgaben der Volks Wirtschaftspolitik. zu übernehmen. Ob das im Wettbewerbe mit den Bürgern oder im Wege staatlicher Alleinrechte geschehen soll, wird nicht mehr nach grundsätzlichen Auffassungen, sondern nach Zweck mäßigkeitsrücksichten entschieden und beurteilt. Die Richtung der wirtschaftlichen Aufgaben des Staates hat sich gegen früher verschoben; aber an tatsächlicher Bedeutung haben sie zugenommen. Oberster Grundsatz der staatlichen Betätigung auf wirt schaftlichem Gebiete wie in allen andereil Beziehungen ist die Förderung des Gesamtwohls. Die Anschauungen darüber, was im einzelnen Falle durch das Gesamtwvhl erfordert wird, können auseinandergehen; über den bezeichneten Grund satz als solchen ist eine Meinungsverschiedenheit nicht möglich. Auch die eigene wirtschaftliche Tätigkeit des Staates unter liegt in letzter Linie überall diesem Grundsätze. Allerdings muß der Staat bei denjenigen Arbeiten, die er zum Zwecke seiner Einnahmegewinnung übernommen hat, den Ein nahmezweck im Auge behalten, ganz besonders dann, wenn er in Wettbewerb zu Erwerbsunternehmungen der Bürger tritt; aber wo der Einnahmezweck in Widerspruch mit dem Gesamtwohle gerät, ist dem letzteren überall und jederzeit der Vortritt zu lassen. Die wirtschaftlichen Aufgaben des Staates erstrecken sich auf alle Hauptgebiete der wirtschaftlichen Arbeit des Volkes. Die Grundlagen, Voraussetzungen, Hilfsmittel und Gliederung der Sachgütererzeugung, deren Haupt zweige, der Sachgüterverbrauch, die Überführung der Sach güter in den Verbrauch mit den dazu gehörigen Zweigen, die Einkonnnensgewinnung und die Mängel der Einkommens ordnung usw. bedingen, wenn auch nicht durchweg in gleichem Umfange, wirtschaftspolitische Maßnahnien des Staates. Der große Umfang und die Vielgestaltigkeit der Aufgaben,