10 Allgemeine Gütererzeugmigspolitik. Ztveiter Teil. 'Allgemeine Gütererzengungspolitik. 3. Überblick. Die Erarbeitung der Sachgüter (Sachgütererzeuguug, „Produktion" im engern Sinne) weist als unentbehrliche Grundlage die menschliche Arbeit auf. Die Erhaltung, Selbsterneuerung, ­ Leistungsfähigkeit in körperlicher und geistiger Beziehung, Gliederung und wirtschaftliche Lage des Grundstocks ­ des Volkes an Arbeitskräften verlangt in vielfachen. Beziehungen staatliches Eingreifen. Daraus ergeben sich die besonderen Zweige der Bevölkerungs-, Fachausbildungs- und Arbeiterschutzpolitik, die sich aber zum Teil mit anderen Zweigen ­ nahe berühren. Auch der Grund und Boden ist für die Sachgütererzeugung unentbehrlich sowohl dadurch, daß er als räumliche Grundlage aller gntererzeugenden Arbeit, einschließlich ­ des Verkehrswesens, zu deren wichtigsten Voraussetzungen ­ gehört, als auch dadurch, daß ihm die weitaus überwiegende ­ Masse der Arbeitsgegenstände und der zur Unterstützung ­ ihrer Be- und Verarbeitung herangezogenen Kraftträger ­ (Kohle usw.) entstammt und durch Arbeit abgenommen oder abgerungen werden muß. Die in bezug auf Arbeitsgegenstände ­ und Kraftträger erwachsenden Aufgaben des Staates gehören in die besondere Gütererzeugungspolitik (dritter Teil), die sich mit den Hauptzweigen der Sachgüter-, erzeugung zu befassen hat. Als räumliche Grundlage aller Gütererzeugung gehört der Boden in ben gegenwärtigen Teil (Bodenpolitik). Die rechtliche Grundlage der heutigen Sachgütererzeuguug ist das Svndereigentum; die Eigentumspolitik ist deshalb im gegenwärtigen Teile zu behandeln. Auch die Gliederung und die Träger der Gütererzeugung (Unternehmungsformen)