in Fachausbildungspolitik. 2* Versuch gemacht werden, durch Wanderlehrer das Fachwissen dahin zu tragen, wo der Besuch besonderer Fachschulen nicht durchführbar ist. Der Ausbildung mittlerer verwaltender Kräfte dienen die (gewerblichen, technischen, landwirtschaftlichen ­ usw.) Mittelschulen; zum Teil tritt zwischen sie uub die niederen Fachschulen noch eine Gruppe besoirderer Anstalten, ­ die der Ausbildung von Werkmeistern und Vorarbeitern ­ gewidmet sind. Für die leitenden Fachkräfte bestehen ­ Hochschulen (technische, landwirtschaftliche Hochschulen, Forst- und Bergakademien usw.). Der diesen Grundzügen entsprechende Aufbau ist in Deutschland durchgeführt. Andere Länder haben mehrfach zum gleichen Ziele andere Wege eingeschlagen. Für die Wirtschaftspolitik sind aus den Unterrichtsbedürfuissen der Gütererzeugung wichtige, wenn auch in den einzelnen ­ Ländern verschieden aufgefaßte Aufgaben erwachsen, die fortgesetzt an Bedeutung gewonnen haben und noch gewinnen. ­ Daß der Staat selbst alle erforderlichen fachlichen Schulanstalten einrichtet und unterhält, ist nicht erforderlich. Er kann, wie beim allgemeinen, so auch beim fachlichen Unterdichtswesen ­ vielfach Gemeinden und anderen (Stellen die Errichtung ­ und den Betrieb der niederen und mittleren Fachschulen ­ überlassen, sofern auf diesem Wege eine dem volkswirtschaftlichen ­ Bedürfnis entsprechende Ausgestaltung deS Fachschulwesens gesichert erscheint. Nur bedarf es auch in diese>n Falle meist wirksamer Beihilfen aus Staatsmitteln, um die wünschenswerte Entwicklung herbeizuführen. So ist auch dielfach verfahren. Es fehlt aber keineswegs an staatlichen niederen und mittleren Fachlehranstalten. Die Hochschulen stnd in Deutschland und anderen europäischen Ländern fast durchweg Staatsanstalten — wenn auch manchmal unter Beteiligung von Gemeinden, Gesellschaften und -einzelnen u» der Kostendeckung —, weil auf ihnen der Staat seine