Fachausbildungspolitik. 25 Erwerbszweige, die als zum Handwerke gehörig gelten, fort gesetzt Übergänge von einem zum anderen nötig werden, weil dem einzelnen keinerlei Gewähr geboten werden kann, daß er in dem ursprünglich ergriffenen Gewerbe sein Brot finden wird. Wenn bei solchen Übergängen von dem Be fähigungsnachweis abgesehen wird, so verliert er den Nutzen, den man von ihm erwartet; wenn aber nicht davon abgesehen wird, so würde der einzelne immer von neuem seine Be fähigung nachweisen müssen und dadurch in der Ausnützung seiner Arbeitskraft bedeutend gestört und beeinträchtigt wer den. Diese Wirkung wird noch gesteigert durch die weitgehende Gliederung der Berufe, wie sie sich auch im Handwerk ent wickelt hat. Dem dadurch auszuweichen, daß der Befähigungs nachweis eine umfassende Gestalt erhält, also sich auf große Gruppen verwandter Gewerbe erstreckt, würde die zu stellen den Anforderungen so sehr steigern, daß die Erwerbsmöglich- keit der mittleren Bevölkerungsschichten wesentlich erschwert werden würde. Für das Baugewerbe als Ganzes gilt bei spielsweise ein einheitlicher Befähigungsnachweis heute, nicht mehr als möglich, ebensowenig für das Schlosser- oder Tischler gewerbe . als Ganzes. Tatsächlichen Wert würde der Be fähigungsnachweis nur dann haben, wenn es möglich wäre, eine strenge Scheidung zwischen den Arbeitsgebieten der einzelnen Sondergewerbezweige durchzuführen. Bei dem heutigen Stande der Berufsgliederung und bei der durch das neue Verkehrswesen ermöglichten und erzwungenen Ab lösung der Gütererzeugung von dem eigenen Bedarfs des Erzeugungsorts ist das nicht möglich. Die Erfahrungen niit dem Befähigungsnachweis in Österreich, der in Wirklichkeit ein Verwendungsnachweis ist, haben das zur Genüge gezeigt. Aus diesen Erwägungen ist in Deutschland von dem zwangs weisen Befähigungsnachweise für das Handwerk abgesehen. Auch für das Baugewerbe, für das der zwangsweise Be-