Arbciterschntzpolitik. 27 fi. Arbeitcrschutzpolitik. Das volkswirtschaftliche Bedürfnis verlangt, daß mit dem Grundstock menschlicher Arbeitskraft, der für die wirtschaft liche Arbeit zur Verfügung steht, sorgfältig und vorsichtig umgegangen wird. Anderenfalls entsteht die Gefahr, daß Kraft, Gesundheit und Leben der Arbeitenden vorzeitig ver braucht wird. Die Einseitigkeit der Beschäftigung, die sich aus der weitgehenden Arbeitsteilung innerhalb der Betriebe ergibt, verstärkt die Gefahr noch erheblich. Dazu tritt die Tatsache, daß eine große Anzahl jugendlicher und weiblicher Arbeitskräfte verwendet wird. Sie sind im allgemeinen gegen schädliche Einwirkungen der Berufsarbeit weniger wider standsfähig, und daraus erwächst die Gefahr, daß sie be sonders schnell dauernde Nachteile erleiden, Nachteile, die zum Teil auch das kommende Geschlecht schwächen. Das alles würde das Verhältnis zwischen den arbeitsfähigen und den zur Arbeit nicht mehr verwendbaren Teilen der Bevöl kerung ungünstiger gestalten und die wirtschaftliche Arbeit des Volkes mit einer unnatürlich großen Fürsorge für ver brauchte Menschen belasten. Solchen Nachteilen entgegen zuwirken, bedarf es nach den bisherigen Erfahrungen im allgemeinen des staatlichen Eingreifens. Die Kraft und oft genug auch das Verständnis der Arbeitenden selbst reicht dazu in der Regel nicht aus. Zu dem gleichen Ergebnisse führt die Rücksicht auf die Erhaltung der Wehrfähigkeit des Volkes und das sittliche Gebot, den Schwachen da zu schützen, wo er sich nicht selbst helfen kann. Die staatlichen Eingriffe zum Schutze der Arbeitskraft, der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter bilden den In halt der „d^rbeiterschutzpolitik", die zugleich ein wichtiger Be standteil der „Sozialpolitik" im weiteren Sinne ist. DerStant kann dabei schrittweise von Fall zu Fall je nach dem vor liegenden Bedürfnis oder von vornherein mit allgemeinen