Arbeiterschutzpolitik. 39 träglichkeiten für den Betrieb -verbunden ist, welche die Unter-, nehmer veranlassen, darauf überhaupt zu verzichten. Maß halten, Berücksichtigung der nllgenieinen wirtschaftlichen Lage und Vermeidung überstürzten Vorgehens ist deshalb durch die Verhältnisse durchaus geboten. Im übrigen bedarf es dabei einer Anpassung an die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse der einzelnen Länder. Eine weitgehende all mähliche Annäherung in den Hauptmaßnahmen der Arbeiter schutzpolitik wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die vorstehenden Erwägungen treffen in besonderer Schärfe zu für Eingriffe zum Schutze der erwachsenen männlichen Arbeiter, weil diese in der Regel die Haupt träger des Familieneinkommens sind. Erwachsene männliche Arbeiter werden im allgemeinen den „geschützten Arbeitern" nicht zugerechnet. Man setzt voraus, daß sie selbst erkennen imb wissen, was ihren Verhältnissen und Bedürfnissen ent spricht, und man traut ihnen auch die Kraft zu, das als nötig Erkannte zu erreichen. Vielfach ist das auch anzunehmen; aber es fehlt nicht an Beispielen sowohl mangelnder Einsicht als auch unzureichender Kraft zur Erreichung des Not wendigen, und die grundsätzliche Ablehnung jedes staatlichen Eingreifens zugunsten der erwachsenen Arbeiter läßt sich nicht mehr aufrecht erhalten. Nicht nur sind die erwachsenen männlichen Arbeiter in die allgenieinen Vorschriften über Sonntagsruhe und Gesundheitsschutz hineingezogen ; auch die Regelung ihrer Arbeitszeit ist der staatlichen Beeinflussung nicht mehr ganz entrückt. Die Frage bietet erheblicheSchwierig- keiten. Daß eine übermäßige Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf die Dauer auch den erwachsenen männlichen Arbeitern Nachteile bringt, die vom Standpunkte der Volks wirtschaft durchaus zu beklagen sind, wird allgemein zu gegeben; nicht minder, daß eine gewisse Abkürzung der Arbeits zeit sehr erwünscht ist behufs Verminderung der schädlichen