Bodenpolitik. 45 kann seine Steigerabteilung zweimal im Monat in Begleitung eines Aufsichtsbeamten des Betriebs befahren und in bezug auf die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter untersuchen, nn den Verhandlungen und Entscheidungen des Arbeiterausschusses bezüglich der Sicherheit des Betriebs teil- uehmeit usw. In Bayern werden seit 1901 Arbeitervertreter zur Grubenaufsicht herangezogen. Sachsen beteiligt seit 1902 bei der Aufsicht in den staatlichen Gruben auch Arbeiter; ein in: November 1909 angekündigter Gesetzentwurf will überhaupt die Heranziehung gewählter Bergleute („Sicher? heitsmänner") zur Überwachung der Bergwerke anordnen. Daß eine gut geregelte und verständig durchgeführte Gewerbe- aufsicht günstig zu wirken vermag, hat die Erfahrung bewiese::. Die volkswirtschaftliche Aufgabe des Arbeiterschutzes würde vollständiger erfüllt werden können, wenn es möglich wäre, auch die Handwerks- und die hausgewerblichen Betriebe entsprechenden Vorschriften zu unterwerfen und deren Durch führung zu sichern. Den: stehen bei der großen Zahl und der geringen wirtschaftlichen Kraft dieser Betriebe bedeutende Schwierigkeiten entgegen, deren Beseitigung erst zum kleinsten Teile gelungen ist. Anfänge dazu sind in Deutschland in der Verordnung vom 21. Februar 1907 über die Ausdehnung der Schutzvorschriften der §8135—139b der Gewerbeordnung ans die Werkstätten des Tabakgewerbes (mit Ausnahme der reinen Familienwerkstätten) und in den jetzigen Bestimmungen der Gewerbeordnung über das erweiterte Anwendungsgebiet ihrer Schutzvorschriften und über die Befugnisse des Bundes rats in dieser Beziehung (s. S.33f.) vorhanden (vgl. Bd. 209 dieser Sammlung, S. 73 ff.). 7. Bodenpolitik. Bei der hohen Bedeutung des Bodens als Gegenstand der land- :n:d forstwirtschaftlichen und der bergmännischen