Bodenpolitik. 47 tatsächliche Vorgehen hat die 1876 eingesetzte preußische ' „Zentralmoorkommission" und deren 1877 begründete „Moor- bersuchsstativn" in Bremen, wichtige Anhaltspunkte geliefert. Daß in den einzelnen Ländern das Bedürfnis und die Ge legenheit zu derartigen Arbeiten nicht in gleichem Maße vor- handen ist, versteht sich von selbst. Der Bodenvermehrungspolitik tritt zur Seite die Boden- ! schutzpolitik. Ihre Aufgabe ist die Erhaltung und Sicherung l des vorhandenen anbaufähigen Bodens gegen Überflutung, ; Wasserentziehung, Abschwemmung, Abbröckelung, Erdrutsch, ! Versandung und ähnliche Gefahren. Es handelt sich also vor nehmlich um Ent- und Bewässerungsanlage», Eindeichungen, Uferbefestigungen, Regelung der Flüsse, besonders der Ge- birgswässer, Anlage von Schutzwaldungen usw. Zum Teil sorgt das Sonderbedürfnis der einzelnen oder engerer Gemeinschaften für derartige Maßnahinen, mib soweit das der Fall ist, kann sich der Staat mit der Schaffung gesetzlicher Grmidlagen, mit der Anregung und Überwachung und nötigen falls mit Geldbeihilfen begnügen. Zum Teil gehen aber die zu lösenden Aufgaben so weit über Kraft und Bedürfnisse der einzelnen und engerer Gemeinschaften hinaus, daß der Staat die Durchführung im wesentlichen ans sich nehmen muß, was indes eine ergänzende Heranziehung der zunächst beteiligten Kreise nicht ausschließt. Alle vorgeschrittenen ! Staate,: haben — freilich nicht in gleichem Maße — dein Bodenschutz ihre Fürsorge zugewendet. Insbesondere darf hier ans die großen Eindeichungen und auf die zugunsteil der Landesbewirtschaftung durchgeführten umfassendeil Strom- regelungen verwiesei, werden. Das Deichwesen ist in Sachse» reine Staatssache lind ivird als Zweig der staatlichen Wasser- bauverwaltimg aufgefaßt. Die Deichlast ist Staatslast und wird auf die durch de,, Deich zu Schützende» umgelegt. Andere Staate» haben einen abweichenden Standpunkt ein