Eigeniumspokitik. 57 Geldwirtschaft. Wird sie in vernünftigen Grenzen geübt, so kommt sie durch Verminderung des durch Steuern, auszu bringenden Teiles der öffentlichen Einnahmen den weniger leistungsfähigen Schichten mittelbar zugute, ohne indes die Wohngelegenheiten zu verbilligen. - Wird sie dazu beirutzt, übermäßiger Mietsteigerung durch billigere Abgabe der dar auf zu errichtenden Wohnungen entgegenzuarbeiten, so würde sie der Wohnbevölkerung unmittelbar nützen, aber dem Einnahmebedürfnisse der Gemeinden und des Staates nicht — jedenfalls nicht unmittelbar — vorteilhaft sein. Die Frage, wie weit das Einnahmebedürfnis bei dein im öffentlichen Sondereigentume stehenden Wohnboden hinter dem Streben nach Verbilligrmg der Wohngelegenheiten zurücktreten wird, läßt sich nicht allgemein und im voraus beantworten; ihre Beantwortung muß aber wesentliche Be deutung für das Verhalten der Volkswirtschaftspolitik be sonders gegenüber entsprechenden Bestrebungen der Ge meinden haben. Der Überführung des ganzen Wohnbodens au die Gemeinden stehen ernste Bedenken entgegen, wenn es nicht gleichzeitig möglich ist, das Einnahmebedürfnis der Gemeinden gegenüber der naheliegenden Ausnutzung des Wohnbodens zur Einnahmegewinnung in Schranken zu halten. Ein anderer Weg, Staat und Gemeinden einen Anteil an dein erwähnten Einkommens- und Wertzuwachse zu ver schaffen, ist die Besteuerung dieses Zuwachses. Sie findet in gewissem Grade schon in der Einkommens-, Vermögens und Erbschaftssteuer statt und tritt in mäßigem Umfange von selbst ein bei der Grund- und Gebäudesteuer, wenn sie nach den, gemeinen Werte (Verkehrswerte) beinessen ivird, und bei der Grundstücksumsatzsteuer, wenn sie sich nach dem Verkaufswerte richtet. Wie weit sie noch in Form von Sondersteuern ausgebaut werden müßte u>,d könnte, ohne den Zuwachs ganz aufzuzehren, ist eine Frage nicht der Volks-