Wottbewerbspolitik. 75 Wein-, Bier- und Zuckerbesteuerung. (Vgl. Bd. 391 dieser Sammlung.) Die neuere Entwicklung hat der Volkswirtschaftspolitik noch eine gmrz anders geartete Aufgabe gestellt, nämlich die Auseinandersetzung mit der durch die Verbandsbildungen herbeigeführten Selbsthilfe gegen übermäßigen Wettbewerb und mit der hierdurch bewirkten Wettbewerbsbeschränkung. Die Treuhandverbände oder „Trusts", eine sehr straffe Form der Zusammenfassung gleichartiger Betriebe, sind im wesent lichen eine Erscheinung des nordamerikanischen Wirtschafts lebens und haben dort trotz der gegen sie gerichteten Gesetze verschiedener Gliedstaaten große Fortschritte gemacht, aller dings unter Umgestaltung ihres Aufbaues. Inzwischen ist dort erkannt, daß Verbote ohne Erfolg sind, weil man ihnen durch andere Formen der Zusammenfassung ausweichen kann. Daher bemüht man sich jetzt namentlich um Herbeiführung größerer Öffentlichkeit über das Geschäftsgebaren der Treu handverbände. Eine 1904 von der Bundesregierung in Washington eingerichtete Behörde stellt besondere Unter suchungen darüber an, deren Ergebnisse in eingehenden Dar stellungen veröffentlicht werden. In Deutschland und anderen europäischen Staaten ist die losere Form der Verbände („Kartelle", „Syndikate"), die den Betrieb der einzelnen beteiligten Unternehmer als solchen nicht unmittelbar be einflußt, von der Selbsthilfe gegen übermäßigen Wettbewerb benutzt worden, wobei sich sehr verschiedene Formen entwickelt haben. Auch gegen sie wird vielfach ein Einschreiten der Gesetzgebung verlangt, ohne daß es bis jetzt möglich gewesen wäre, einen wirksamen, aber das Berechtigte der Verbände nicht zerstörenden Weg dazu ausfindig zu machen. In Öster reich ist 1897 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verbände der Staatsaufsicht unterstellen will, soweit sie sich auf be stimmte, der Aufwandbesteuerung unterliegende Erzeugnisse,