Bergbaupolitik. 83 Anstalten und Maßnahnien zugunsten der Binnenfischerei entfällt. Bei der Seefischerei, der mit Recht jetzt allgemein eine große Bedeutung für die Volkswirtschaft beigemessen wird, tritt das Bedürfnis zum Eingreifen auch mit Geldmitteln noch schärfer hervor, weil zu einem zweckmäßigen Betriebe verhältnismäßig große Aufwendungen nötig sind und weil gleichzeitig die Verlustgefahr dieses Betriebs sehr erheblich ist. Durch Gewährung von Geldpreisen für Bau und Ausrüstung von Fischereifahrzeugen, durch Fangpreise, durch Erleichterung von Hafen- und dergleichen Gebühren, durch Beförderung der Versicherung, durch Anlage von besonderen Fischerhäfey, durch Vomahme oder Förderung einschlägiger wissenschaft licher Untersuchungen und tatsächlicher Versuche, durch Ab machungen mit anderen Staaten usw. sucht deshalb die staatliche Politik hier fördernd einzugreifen. Frankreich hat sich in dieser Richtung schon seit längerer Zeit in umfassender Weise betätigt. Auch Deutschland hat sich der Aufgabe in wachsendem Maße gewidmet. Seit 1886 ist in den Reichs- Haushaltsvoranschlag eine besondere Beihilfe „zur Fördemng der Seefischerei" eingestellt. Die bereitgestellten Mittel waren 1886 100 000 Mk., 1887-1898 jährlich 200 000 Mk., 1899 bis 1906 jährlich 400 000 Mk., 1907 300000 Mk., seit 1908 jährlich 350 000 Mk. Im ganzen hat die deutsche Hochsee fischerei unter dem Einflüsse dieser Fürsorge beträchtliche und erfreuliche Fortschritte gemacht. (Vgl. Bd. 159 dieser Samm lung, S. 61 ff.) 12. Bergvmijwlittt. Die allmähliche Aufzehrung der im Boden gelagerten nutzbaren Gesteine, die besondere Art und die eigenartigen Bedingungen, Voraussetzungen und Gefahren der berg männischen Arbeit, die große Versuchung zum Raubbau, die 6*