Gcwcrbcpolitik. 89 halb auf besondere gesetzliche Vorschriften gestützt sein müssen. Der Umfang der gesetzlichen Einschränkungen ist nicht nur in den einzelnen Ländern sehr verschieden; er wechselt auch in demselben Lande im Laufe der Zeit. In Deutschland ist durch verschiedene der zahlreichen Ergänzungs- und Ab änderungsgesetze zur Gewerbeordnung der Kreis der ge nehmigungspflichtigen Gewerbe ausgedehnt worden. Der maßgebende Grundsatz der Gewerbefreiheit ist aber dabei erhalten worden. Mit der Aufgabe der Regelung der rechtlichen Grund lagen für die gewerbliche Arbeit verbindet sich bei den ent wickelten Verkehrsverhältnissen unserer Zeit zugleich die weitere Aufgabe, eine möglichste Einheitlichkeit des Gewerbe rechts herbeizuführen und zu sichern. Das hat die neuere Gesetzgebung im wesentlichen erreicht. In Deutschland ist durch die Erhebung der Gewerbeordnung zum Reichsgesetze die Einheitlichkeit des Gewerberechts im Reichsgebiet in allen wesentlichen Punkten sichergestellt. Die einzelnen Gruppen der gewerblichen Arbeit erfordern noch mancherlei besondere volkswirtschaftspolitische Maß nahmen. Namentlich für das Handwerk hat sich das als notwendig erwiesen. In bezug auf das Handwerk hat denn auch die deutsche Gewerbeordnung wichtige Ergänzungen und Änderungen erfahren. Abgesehen von dem Lehrlings- nnd Prüsungswesen — vgl. Ziff. 5 — richtet sich das Strebe» der neueren Gesetze seit Anfang der 80er Jahre namentlich darauf, den Verbänden des Handwerks, den Innungen, wieder eine größere Bedeutung zu verschaffen. Die Gewerbe ordnung von 1869 enthielt nur sehr kärgliche Bestimmungen aber die Rechtsverhältnisse der Innungen. Das Gesetz vom 18. Juli 1881 erweiterte unter gleichzeitiger Verstärkung der Staatsaufsicht Die Befugnisse der Innungen, verlieh ihnen und ihren Mitgliedern gewisse Vorrechte, stellte Grundsätze