Gewerbepolitik. 93 mäßigeres Vorgehen beim Bezüge der Rohstoffe, beim Ver kaufe der Erzeugnisse, bei Befriedigung des Kreditbedürf nisses usw. zu erleichtern. In Preußen ist durch die Errichtung der „Zentralgenossenschaftskasse" ein Weg zu geldlicher Förde rung auch der Handwerkergenossenschaften gebahnt worden. Im übrigen ist hier wie in anderen deutschen Staaten und in Österreich mancherlei geschehen, um durch Belehrung und Anregung den genossenschaftlichen Zusammenschluß im Hand werke zu fördern. Auch mit Heranziehung von Genossen schaften zu Arbeiten und Lieferungen für öffentlichen Bedarf fütb Versuche gemacht. Dazu treten umfassende Bemühungen, geeignete Triebwerke, neue Werkzeuge und Arbeitsweisen einzubürgern durch ihre Vorführurtg in Ausstellungen, durch Unterweisung in ihrem Gebrauche, durch Erteilung von Rat und Auskunft bei ihrer Beschaffung, durch Erleichtemng ihrer Anschaffung und dergleichen. Auch alles, was zur Förderung und Pflege des Geschmacks dient, kommt dem Handwerke zugute. In diesen Beziehungen hat sich neuerdings Österreich mit Hilfe seines besonderen „Gewerbeförderungsdienstes" in Wien und der entsprechenden Stellen in anderen Orten besonders betätigt. In Preußen ist durch Verordnung vom 20. März 1905 ebenfalls eine besondere Behörde für der- t artige Bestrebungen geschaffen in Gestalt des „Landesgewerbe amts" und des „ständigen Beirats für gewerbliches Unter richtswesen", die zur Unterstützung des Handelsministers in der Verwaltung des gewerblichen Unterrichtswesens und der Gewerbeförderung errichtet sind. Weit weniger faßbar als das Handwerk ist das Haus gewerbe, die „Hausindustrie" für volkswirtschaftspolitische Maßnahmen. Die herrschende Auffassung betrachtet das Hausgewerbe vornehmlich unter dem Gesichtspunkte der Arbeiterwohlfnhrts- und Arbeiterschutzpolitik. Sie verlangt deshalb behufs Beseitigung der in der Tat oft äußerst be-