94 Besondere Gütererzeugungspolitik trübenden Zustände die Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetze auf die hausgewerblichen Betriebe oder aber, da dies auf sehr große Schwierigkeiten stößt, die Ersetzung der hausgewerblichen ­ Betriebsform durch andere, den Schutzbestrebungen ­ zugängigere Formen. Die Mißstände hausgewerblicher ­ Betriebe sind in der Hauptsache die Wirkung ihrer ungünstigen ­ wirtschaftlichen Lage. Ließe sich diese bessern, so würde von selbst das Hausgewerbe auch in bezug auf die Lage und Verhältnisse seiner Arbeitskräfte wieder in andere Bahnen einlenken können. In vielerr Fälleil ist ein solcher Weg tatsächlich verschlossen, da gegeirüber der fachlichen und wirtschaftlichen Überlegenheit der zusammengefaßten Großbetriebe ­ das Hausgewerbe nicht wieder in die Höhe kommen kann. Gleichwohl ist eine ausnahmslose Abwendung von dieser Betriebsform nicht erwünscht. In manchen, vom großen Verkehre nicht erfaßten, in ihren wirtschaftlichen Hilfsmitteln beschrankten Gegenden kann die Entwicklung hausgewerblicher/ niehr dem Kunstgewerbe zuneigender Beschäftigungen ­ eineil erstrebellswerten Fortschritt bedeuten. Wo diese Voraussetzuilgen zutreffen, lvird Anreguilg und Unterstützung seitens der Staatsgewalt eineni Widersprüche nicht begegnen. Das eigentliche Großgewerbe bedarf im allgemeinen so unmittelbarer staatlicher Förderung nicht. Soweit es auf staatliche Förderung angewieseil ist, kouimen namentlich Maßregeln der Verkehrs-, weiter auch der Unterrichts-, der Handels-, der Zoll- und Sterierpolitik in Betracht. (Vgl. Bd. 203 uud 204 dieser Sammlung.)