Handelspolitik. 103 stündige Arbeitszeit in Deutschland bereits weite Verbreitung gefunden. Sie gesetzlich zu sichern unter gleichzeitiger An ordnung des Kontochchlusses von einer bestimmten Stunde an, ist das Ziel lebhafter Bestrebungen der Angestellten, begegnet aber vielfachem Widersprüche. Der Beirat für Arbeiterstatistik hat am 5. Juli 1905 für den Kontorhandel eine mindestens 11 stündige ununterbrochene Ruhezeit täglich und eine angemessene Mittagspause vorgeschlagen. Weitere Maßnahmen der inneren Handelspolitik richten sich auf bessere kaufmännische Ausbildung. Hier kommt in Betracht die klarere Umgrenzung der Pflichten des Lehr- herm in bezug auf die Ausbildung des Lehrlings (§ 76ff. des neuen Deutschen Handelsgesetzbuches) sowie die Förderung der kaufmännischen Fortbildungsschulen, der niederen, mitt leren und höheren Handelsfachschulen und der Handelshoch schulen, wie sie jüngst in Deutschland in Leipzig, Aachen (inzwischen eingestellt), Köln, Frankfurt und Berlin mit sehr verschiedener Einzelausgestaltung entstanden sind. Der Staat überläßt es im allgementen den Gemeinden und den be teiligten Kreisen, kaufmännische Schulen einzurichten, unter stützt sie aber nicht selten durch Zuschüsse, behält sich die Ober aufsicht vor, schafft oder fördert Veranstaltungen zur Ans- und Weiterbildung der Lehrer usw. Für Angestellte und Lehrlinge von 14—18 Jahren den Besuch der kaufmännischen Fortbildungsschulen zur Pflicht zu machen, wird vielfach empfohlen, während für die höheren Stufen kaufmännischer Schulen ein entsprechender Zwang mit Recht fast.allgemein verworfen wird. Von den kansiuännischen und anderen Angestellten des Erwerbslebens wird feit längerer Zeit auf Schaffung einer ihren Verhältnissen angepaßten, umfassenden Zwangsver- sicherung hingearbeitet, da ihnen die Berücksichtigung dieser Kreise in den Arbeiterversicherungsgesetzen nicht als aus