Handelspolitik. 107 hängt eng zusammen mit der Entwicklung der großstaatlichen Grenzzollordnungen an Stelle der früheren Grenzzölle für Teilgebiete des Landes und der Binnenzölle. Um die handels politische Bedeutung der Grenzzölle zu steigern, hat man verschiedentlich mehrere Staaten zu einem einheitlichen Grenzzollwesen zusammenzuschließen gesucht. In mehreren Fällen ist das gelungen. Von neueren derartigen Vorgängen ist besonders wichtig die Bildung des südafrikanischen Zoll vereins und des „Australischen Bundes". Die Einfuhrzölle kommen für die Handelspolitik sowohl in der Form der Wertzölle (abgestuft nach dem Werte der Waren) in Betracht, als auch in der Form der nach sachlichen Maßstäben abgestuften („spezifischen") Zölle, wie Gewichts-, Maß-, Stückzölle. Die nach sachlichen Maßstäben abgestuften Zölle sind gegenwärtig am meisten in Anwendung; aber in verschiedenen, besonders in überseeischen Gebieten werden die Wertzölle noch in ausgedehnter Weise angewandt. Der Wareueinfuhr erwachsen daraus vielfache Erschwerungen und Unbequemlichkeiten, weil die Wertfeststellung überall beson-, deren Schwierigkeiten begegnet, die nur durch sehr ver wickelte und lästige Vorschriften einigermaßen behoben werden können. Um die handelspolitische Verwertbarkeit der Grenzzölle möglichst zu steigern, ist die neuere Gesetzgebung zu einer weitgehenden Zerlegung und zu einer dem wirtschaftlichen Zustande des Landes möglichst angepaßten planmäßigen Gliederung der Zölle übergegangen. Die Eingangszölle sind gleichzeitig ein Mittel der Steuer politik. Steht bei ihnen der Zweck der Einnahmegewinnung im Vordergründe, so pflegt man sie als „Finanzzölle" Zu bezeichnen und den handelspolitischen Zöllen gegenüber zustellend Dabei ist aber zu beachten, daß die handelspolitische Verwertung der Zölle ihre Fähigkeit zur Einnahinebeschaffung